AmtsBlatt. Seit 20 Jahren zufriedene Kunden in Sachsen Sachsen-Anhalt Brandenburg Berlin. Fenster Türen. Sommernacht im Eilenburger Tierpark

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1 AmtsBlatt der Stadt Eilenburg und des Landkreises Nordsachsen sowie des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West und der Gemeinden Doberschütz, Jesewitz, Laußig, Zschepplin Sommernacht im Eilenburger Tierpark Jahrgang 23 Freitag, den 19. Juli 2013 Nummer 15 Kurzinfos Warum in die Ferne schweifen und eine teure Urlaubsreise buchen? Es gibt schließlich Alternativen! Einen Besuch etwa am Sonnabend, dem 3. August, im Eilenburger Tierpark. Nun schon zum vierten Mal laden wir zur Sommernacht ein. Im Hellen bietet sich noch ein Rundgang in schöner Parkatmosphäre an, während anschließend im Veranstaltungspavillon bzw. auf der Freifläche vor der Gaststätte unser Abend stattfindet. Die Stadtverwaltung informiert Seite 3 Eilenburger Vereine und Verbände Seite 11 Für die richtige Stimmung sorgt erneut die Band Mike & Friends aus Leipzig mit Hits von damals und heute. Begeben Sie sich mit uns auf eine musikalische Zeitreise durch vier Jahrzehnte. Eine Fläche zum Tanzen wird natürlich frei gehalten. Auch die Gaststätte trägt wieder mit ihrem besonderen Angebot zu einem schönen Abend bei. Mitteilung des Zweckverbandes Seite 14 Öffentliche Bekanntmachungen Seite 14 Landkreis Nordsachsen Mitteilungen Landratsamt Seite 15 Mitteilungen Gemeinden Seite 21 Foto: privat Anzeigen Seit 20 Jahren zufriedene Kunden in Sachsen Sachsen-Anhalt Brandenburg Berlin Fenster Türen Besuchen Sie unsere Ausstellung auf über 350 qm Bad Düben Brückenstraße 5 Tel geöffnet: Mo-Fr: 8-17 Uhr und Sa: 9-12 Uhr (o. nach tel. Vereinbarung)

2 2 Amtsblatt Eilenburg, Hennig s Biogärtnerei & Glasatelier Lieferung & Hofverkauf von Bioprodukten aus kontrolliertem Anbau Anfertigung von Bleiverglasungen & Sandstrahlarbeiten Groitzscher Str. 1B Jesewitz/OT Gotha Tel / Fax / Unterstützt und gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Sie suchen Mitarbeiter mit Erfahrung? Bewerber Videos Vieles für Tier & Teich Nordring Eilenburg / Unsere Öffnungszeiten: Mo - Fr Uhr u. Sa Uhr Stimmt der Mix aus Jung & Alt? Wir bieten für Ihr Unternehmen: bedarfsgerechte Vermittlung von lebenserfahrenen Arbeitskräften bedarfsorientierte Qualifizierung für den konkreten Arbeitsplatz Informationen und Hilfe beim Beantragen von Fördermitteln So erreichen Sie Ihr Jobcenter: Leipzig: Tel Landkreis Leipzig: Tel Nordsachen (Delitzsch-Eilenburg): Tel Nordsachsen (Oschatz-Torgau): Tel mehrwert50plus.de Not- und Bereitschaftsdienste Ärztebereitschaft über Rettungsleitstelle Delitzsch Tel oder Stadtwerke Eilenburg Stromversorgung (für die Netzgebiete der Stadt Eilenburg, Hainichen und Wedelwitz) Gasversorgung 0800/eilenburg oder Fernwärmeversorgung Versorgungsverband Eilenburg-Wurzen (bei Störungen in der Wasserversorgung) Abwasserzweckverband Mittlere Mulde 24-Stunden-Service über Funktelefon EWV - Eilenburger Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft Klempner bis bis 6.45 Uhr Fa. Hillscher Elektriker bis bis 6.45 Uhr Fa. Hillscher Außerhalb der Bürozeiten gilt folgende Bereitschaftsnummer für unsere Hausmeister: WGE - Wohnungsgenossenschaft Eilenburg eg Bereitschaftstelefon (nur in Havariefällen) Apothekenbereitschaft Neue Ost-Apotheke, Gabelweg 58, Eilenburg, Germania-Apotheke, Wettiner Platz 2, Wurzen, Schloss-Apotheke, Schlossplatz 9, Machern, Berg-Apotheke, Ferdinandstr. 4, Eilenburg, Stadt-Apotheke, Domgasse 1, Wurzen, Apotheke am Markt, Beuchaer Str. 1, Brandis, Engel-Apotheke, Torgauer Str. 18, Eilenburg, Ringelnatz-Apotheke, Dr.-Külz-Str. 3, Wurzen, Puschkin-Apotheke, Puschkinstr. 99, Eilenburg, Apotheke am Stadtpark, Geschwister-Scholl-Str. 5, Wurzen, Löwen-Apotheke, Rinckartstr. 1, Eilenburg, Adler-Apotheke, Leipziger Str. 13, Brandis, Hirsch-Apotheke, Leipziger Str. 53, Eilenburg, Adler-Apotheke, M.-Luther Str. 21, Wurzen, Linden-Apotheke, An der Linde 1, Hohburg, Neue Ost-Apotheke, Gabelweg 58, Eilenburg, Germania-Apotheke, Wettiner Platz 2, Wurzen, Tierärztlicher Bereitschaftsplan für den Bereich Eilenburg Die Nachtbereitschaft an Wochentagen wird vom Bereitschaftsdienst des vorangegangenen Wochenendes abgesichert Dr. Wolf, Taucha, Davidstr. 13, Tel , Funk: DVM Enick, Bad Düben, Mühlstr. 5, Tel , Funk DVM Agnes Telligmann, Kurt-Bennewitz-Str. 25, Eilenburg, Tel DVM Völz, Zschepplin, Alte Dübener Str. 16, Tel , Funk: DVM Westermeyer, Doberschütz, Querweg 8, Tel Dr. Pötzsch, Eilenburg, Franz-Mehring-Str. 35, Tel ; Kleintiersprechstunde: Samstag Uhr

3 Amtsblatt Eilenburg, Sofortsicherung des Deiches in Hainichen In Hainichen läuft zurzeit die Sofortsicherung des Deiches an der Mulde. Bis einschließlich Freitag, dem 12. Juli 2013 errichtete die Echterhoff Bau GmbH aus Dessau landseitig eine Baustraße einschließlich Wendeplatz von der Pumpstation bis zum Siel. Ab nächster Woche wird der Deich dann wasserseitig mit der Baustraße weiter gesichert. Anschließend wird der Deich auf einer Länge von rund 800 Meter mittig gespundet. Die Spundwände werden etwa 20 cm über der Deichkrone sichtbar bleiben, im Ausnahmefall bis zu 60 cm. Das Ganze wird bis Mitte August dauern. Die Landestalsperrenverwaltung bittet um Verständnis, aber der Deich war, wie noch einige andere Abschnitte an der Mulde, sofort zu sichern. Die Maßnahme stellt nur eine vorübergehende Lösung dar. Foto: Stadtverwaltung Stadtseniorenrat sagt Danke Der Stadtseniorenrat traf sich Anfang Juli zur Beratung in der Kita Bummi - Kneipp. Die Leiterin Frau Richter erläuterte uns das Konzept, welches die Gesundheitstheorien des Sebastian Kneipp im Einklang mit dem sächsischen Bildungsplan zum Wohle der Heranwachsenden umsetzt. Bei einem Rundgang konnten wir uns davon überzeugen, dass die räumlichen Voraussetzungen bestens auf die Erziehungs- und Bildungsinhalte abgestimmt sind. Wir bedanken uns herzlich für die freundliche Aufnahme und die umfangreichen und interessanten Informationen. Eigene Garage auf fremden Grund - Wie ist derzeit die Rechtslage? - Laufzeit, Kündigungsfrist, Kündigungsschutz - Aus Anlass von Anfragen und Verkäufen von Garagen auf städtischen Grundstücken, sowie Diskussionen in Bezug auf geplante Nutzungsänderungen durch die Stadt Eilenburg für diese Grundstücke, möchte die Stadt Eilenburg auf die derzeitige Rechtslage zu den Vertragsverhältnissen hinweisen. Die Große Kreisstadt Eilenburg verwaltet derzeit knapp Nutzungsverträge mit Garagen an rund 20 verschiedenen Standorten im Stadtgebiet. Derzeit gibt es 3 verschiedene Vertragsarten: 1. ein Nutzungsvertrag zwischen dem Eigentümer der Garage und dem Grundstückseigentümer, der vor dem abgeschlossen wurde ( DDR-Pachtvertrag ), 2. ein Nutzungsvertrag zwischen dem Eigentümer der Garage und dem Grundstückseigentümer, der ab dem abgeschlossen wurde (BGB-Nutzungsvertrag) und 3. ein Mietvertrag zwischen dem Mieter und der Stadt Eilenburg als Eigentümer der Garage und dem Grundstück. Für die Verträge nach den Punkten 2 und 3 gelten ausschließlich die Regelungen aus den abgeschlossenen Verträgen. In der Regel sind unbefristete Laufzeiten vereinbart. Die Kündigungsfrist ist unterschiedlich vereinbart aber nicht länger als 3 Monate zum Monatsende. Für Verträge ohne ordentliche Kündigungsregelung gilt 542 i. V. m. 580a Abs. 1 Punkt 3 BGB ( spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats, ) Ein besonderer Kündigungsschutz besteht nicht. Für Garagen nach Punkt 2 gilt, dass im Falle einer Kündigung des Nutzungsvertrages für das Grundstück, die Garage darauf entweder in das Eigentum des Grundstückseigentümers fällt, zu beseitigen ist oder der Garageneigentümer an den Kosten beteiligt werden kann. Näheres ist den Verträgen zu entnehmen. Für Verträge nach Punkt 1 gilt das Schuldrechtsanpassungsgesetz und die Regelungen aus dem Vertrag. Die noch bestehenden Verträge gelten unbefristet. Eine Kündigung dieser Verträge durch den Grundstückseigentümer ist seit dem möglich. Ab dem ist die Entschädigungspflicht des Grundstückseigentümers in Höhe des Verkehrswertes für die Garage weggefallen. Eine Entschädigung erfolgt dann nur noch, wenn der Wert des Grundstückes sich durch die Garage erhöht. Das könnte der Fall sein, wenn aus der Garage ein höheres Entgelt bei Vermietung erzielt wird, als vorher. Kündigt der Grundstückeigentümer um das Grundstück einer anderen Nutzung zuzuführen und muss dafür die Garage beseitigt werden, besteht für den Garageneigentümer kein Entschädigungsanspruch mehr. Die Kündigungsfrist ergibt sich aus dem Vertrag oder der gesetzlichen Vorschriften des BGB (s. o., 542 i. V. m. 580a Abs. 1 Punkt 3 BGB). Aus diesen Erläuterungen ergibt sich, dass Verkäufe von Garagen auf einem städtischen Grundstück immer dreiseitige Verträge zwischen Käufer, Verkäufer und Grundstückseigentümer sind. So sollte dem Käufer bewusst sein, dass der Grundstückseigentümer nicht nur das Recht hat, dem Kaufvertrag zu widersprechen, sondern auch die oben genannten Kündigungsmöglichkeiten mit den entsprechenden Rechtsfolgen für den Käufer hat. Selbst wenn der Grundstückseigentümer einem Eigentumsübergang der Garage zustimmt, wird die Kündigungsfrist im dann neu abzuschließenden Vertrag nicht länger als 3 Monate zum Monatsende sein. Der Verkaufswert einer Garage wird aus dieser Rechtslage wesentlich mitbestimmt.

4 4 Amtsblatt Eilenburg, Wohnbebauung Jacobsplatz - Stadt plant Umsetzung Rahmenplan Eilenburg - Nord - Ankündigung der Aufhebung der Nutzungsverträge für den Garagenstandort Jacobsplatz - Mit Beschluss Nr. 7/02 vom hat der Stadtrat den Rahmenplan Eilenburg-Nord vom als Arbeitsgrundlage für weiterführende Planungen und Bebauungen bestätigt. Einen Bebauungsplan gibt es bisher nicht. Teile dieses Planes wurden bereits umgesetzt (z. Bsp. Clara-Zetkin-Straße und Am Mühlgraben). Die Hochwasserkatastrophe im Jahr 2002 hat diese Planungen weit hinausgeschoben. Die schnelle Vermarktung der durch private Investoren vorangetriebenen Erschließungen an anderen Standorten in der Innenstadt zeigt, dass der Bedarf an Wohngrundstücken sehr hoch ist. Um diesem Bedarf nachzukommen, ist es an der Zeit an diesen Rahmenplan anzuknüpfen und ein weiteres sehr attraktives Gebiet für eine Wohnnutzung vorzubereiten. Für die weitere Umsetzung im Rahmen dieses Planes und der damit verbundenen Vermarktung der städtischen Grundstücke im Bereich Jacobsplatz ist es erforderlich, die nötigen Rechtgrundlagen zur Ausschreibung der für die Überplanung und Bebauung vorgesehenen Flächen zu schaffen. Der Garagenkomplex Jacobsplatz befindet sich nahezu komplett auf einem städtischen Grundstück. Zu ihm gehören insgesamt 123 Garagen. 3 Garagen befinden sich auf einem privaten Nachbargrundstück und werden nicht von der Stadt Eilenburg verwaltet. Derzeit sind von den durch die Stadt verwalteten Garagen 85 genutzt. Die Vertragsformen sind dabei unterschiedlich. Die Auslastung von nur ca. 70% ist dem teils sehr schlechten Zustand der Garagen und dem gesamten Umfeld geschuldet. Daher bereitet die Stadtverwaltung derzeit die Aufhebung der verschiedenen Nutzungsverträge vor. Die dafür nötigen Kündigungen der Verträge sind zum vorgesehen. Eine Entschädigung der Garageneigentümer ist entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen und der Verträge nicht vorgesehen. Inwieweit die Garageneigentümer an den Abbruchkosten beteiligt werden, steht noch nicht fest. In einigen Nutzungsverträgen sind diese direkt schriftlich aufgenommen. In den Verträgen, welche vor dem abgeschlossen wurden ( DDR-Pachtverträge ) sind diese nicht schriftlich vereinbart. Nach den Vorschriften des Schuldrechtsanpassungsgesetzes können diese Eigentümer jedoch bis zur Hälfte der Kosten beteiligt werden, wenn der Abbruch innerhalb eines Jahres nach der Kündigung vorgenommen wird. Für die bisherigen Garageneigentümer und Mieter stehen kostengünstige Mietgaragen im Garagenstandort Fischeraue bereit. Die Miete beläuft sich dort derzeit auf 16,30 EUR monatlich. Interessenten sollten sich frühzeitig zur Anmietung im Bürgerbüro melden. Die Anzahl ist begrenzt. Die Stadtverwaltung hofft auf das Verständnis der Garageneigentümer und Mieter. Im Interesse der weiteren Verschönerung der Stadt und dem Nachkommen der Nachfrage an Baugrundstücken sind die Kündigungen der Nutzungsverträge nötig. Nur so ist eine weitere mittelfristige Entwicklung der Stadt möglich. Ein weiterer unansehnlicher Platz verschwindet aus dem Stadtbild und weicht einer sehr attraktiven Wohnlage. Die Stadt erhofft sich dadurch einen weiteren Rückgang der Wegzüge und vielleicht auch der Begünstigung von Zuzügen bauwilliger Familien nach Eilenburg.

5 Amtsblatt Eilenburg, Empfehlung Routenführung, wegen des Hochwassers für Radtouristen und den Alltagsradverkehr auf dem Mulderadweg im Landkreis Nordsachsen Streckenabschnitt Befahrbarkeit Beschreibung/Umleitungsempfehlung Kollau - Eilenburg Mit leichten Einschrän- Teilweise Verschmutzung des Betonfahrstreifen, Teilweise kungen möglich Bankette ausgespült - Kanten Abrutschgefahr Gruna Fähre Wieder in Betrieb Umleitungsempfehlung ab Gruna bei Benutzung der Fähre nach Fährhaus Hohenprießnitz: Gaststätte Freisitz Sehr schöne empfehlenswerte Strecke mit geringem Umweg. ab Auf Mulderadweg bis Ortslage Hohenprießnitz, wieder geöffnet dann geradeaus auf Radweg Hohenprießnitz- Delitzsch mit dem Logo Weiter auf Noitzscher Straße bis Ort Noitzsch, Hauptstraße dann rechts Abbiegen auf Radweg Berlin Leipzig mit dem Logo auf diesem weiter bis Bad Düben (Umweg ca. 3 km) Weitere Umleitungsempfehlung ab Gruna: Benutzung Straße K 7412 bis S 11 ( Straße Eilenburg Bad Düben)-auf straßenbegleitenden Radweg nach Bad Düben Hohenprießnitz - Glaucha Strecke nicht befahrbar, Zwischen Hohenprießnitz und Glaucha Asphalt teilweise zerstört, B 107 Niederglaucha zerstört Glaucha - Bad Düben Strecke nicht befahrbar Auf keinem Fall die Strecke befahren Schnaditz - Löbnitz Strecke nicht befahrbar Umleitungsempfehlung ab Schnaditz: wegen mehreren Deich- ab Gut Maresch (Radweg Bad Düben - Löbnitz brüchen und Bauarbeiten Logo Gelbe Wassermühle benutzen bis Löbnitz) - Schnaditz Schloss - S 12 - Tiefensee - Roitzchjora - Löbnitz Löbnitz - Pouch Komplett gesperrt Umleitungsempfehlung ab Löbnitz: Radweg Bad Düben - Delitzsch Radweg und S 12 keine benutzen bis Delitzsch - in Delitzsch dann auf der Kohle Dampf Befahrung möglich Licht Radroute bis Bitterfeld und dann Pouch Mulderadweg Seeweg Nicht mehr befahrbar Löbnitz - Sausedlitz befahrbar Seelhausener See Gesperrt Ab Sausedlitz - Sonnenblick - Gesperrt Ab Löbnitz - Bitterfeld - Gesperrt Bad Düben- Pouch Strecke nicht befahrbar, Umleitungsempfehlung: Auenradweg - Weg teilweise zerstört Alaunwerk - Schwerz - Brösa - Rösa - Pouch Abschnitt an der Mulde auf dem alternativen Auenradweg Durch Bauarbeiten an den Deichen kommt es ständig zu Veränderungen und es ist möglich, dass in Kürze Streckenabschnitte wieder freigegeben werden können. Keine Einschränkungen gibt es im Stadtgebiet Eilenburg und auf den Routen Eilenburg - Mörtitz, Mörtitz - Gruna und Bad Düben - Schnaditz. Aktuelle Informationen hierzu finden Sie ebenfalls in den Rathausnachrichten unter

6 6 Amtsblatt Eilenburg, Bundestagswahl 2013 Bürgerinnen und Bürger der Großen Kreisstadt Eilenburg für die ehrenamtliche Tätigkeit in den Wahlvorständen gesucht Am Sonntag, dem 22. September 2013, findet die Bundestagswahl statt. Da eine Wahl stets sehr aufwendig durchgeführt und organisiert werden muss, benötigt die Stadtverwaltung zusätzlich zu ihren Beschäftigten Wahlhelfer für diesen Tag. Die Wahlräume werden von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet sein. Zu den Aufgaben im Wahllokal gehören u. a. - Prüfen der Wahlberechtigung - Ausgeben der Stimmzettel - Beaufsichtigen der Wahlkabinen und Wahlurnen - Auszählung der Stimmzettel ab 18:00 Uhr. Alle Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit in einem der 9 Wahlräume der Stadt Eilenburg haben, werden um Mitteilung ihrer Bereitschaft auf dem folgenden Formular bis zum an folgende Adresse gebeten: Stadtverwaltung Eilenburg Wahlbüro Marktplatz 1, Eilenburg Diese Erklärung kann auch persönlich im Bürgerbüro im Rathaus während der Dienstzeiten abgegeben werden. Wacker Oberbürgermeister Bereitschaftserklärung zur Mitarbeit im Wahlvorstand (Bitte in Druckschrift ausfüllen!) Ich bin bereit, die Stadt Eilenburg bei der Bundestagswahl am 22. September 2013 als Wahlhelfer zu unterstützen. Name: Vorname: Geburtsdatum: Anschrift: Telefon: Gewünschter Einsatzort: Datum, Unterschrift: Einverständniserklärung zur Datenverarbeitung nach 4 SächsDSG: Ich bin einverstanden, dass die vorgenannten Daten zum Zweck der entsprechenden Wahl, einschließlich deren Vorbereitung, verarbeitet werden dürfen. Datum, Unterschrift:

7 Amtsblatt Eilenburg, Auszeichnungen im Rahmen der Vereinsehrung der Stadt Eilenburg 2013 Herr René Wagner Bei Herrn René Wagner ist es nicht so einfach, sich festzulegen, für welches ehrenamtliche Engagement er gewürdigt wird. Er ist 1. Vorsitzender des Schrebergartenvereins Schloßaue e. V. ebenso wie Fachberater und Wertermittler im Gartenverband. Außerdem ist er 1. Vorsitzender des Sportfischervereins Petri Heil Eilenburg e. V. Dieser Verein schlägt ihn zur Auszeichnung durch den Oberbürgermeister vor. Herr Wagner ist seit über 40 Jahren aktiver Angler und genießt in seinem Verein und im Verband hohe Wertschätzung. Seit 27 Jahren arbeitet er im Vorstand, vorerst in der Öffentlichkeitsarbeit. Er unterstützte den damaligen Vorsitzenden Foto: Carsten Lippert: v. l.: Lutz Herre, Vizepräsident des Kreissportbundes, beglückwünscht René Wagner. Herrn Richter und somit war es nur folgerichtig, dass er 2007 selbst 1. Vorsitzender wurde. Durch sein persönliches Engagement und seinen unermüdlichen Einsatz konnte der inzwischen 42 Jahre alte Verein neu aufgestellt werden. Die Mitgliederzahl hat sich von 38 auf 90 Angelfreunde erhöht. Das Besondere daran: es wurden nicht nur 19 Jugendliche neu gewonnen sondern auch 5 Frauen! Deshalb konnte 2010 sogar eine eigene Jugendgruppe gegründet werden. Der Stadtparkteich wurde als Jugendgewässer ausgewiesen und wird von den jungen Angelfreunden gehegt und gepflegt. Dadurch entwickelte sich auch eine gute Zusammenarbeit mit dem Tierpark. Durch aktive Öffentlichkeitsarbeit, welche vor allem Herrn Wagner zu verdanken ist, stieg der Bekanntheitsgrad des Vereins. So wurden z. B. Arbeitseinsätze mit dem THW oder dem Revierförster organisiert. Des Weiteren ist er viele Stunden als Mitglied der Verbands- und Gewässeraufsicht im Landesverband Sächsischer Angler und als Prüfungsleiter zum Erwerb des Sächsischen Fischereischeines unterwegs. Der Verein schrieb außerdem: Überregional war Herr Wagner aktiv an der Verschmelzung des Anglerverbandes Sachsen e. V. und des Anglerverbandes Mittlere Mulde Leipzig e. V. in einer speziellen Kommission tätig. Nach Verhandlungen in den Jahren 2007 und 2008 wurde im April 2009 für Gesamtdeutschland nach der Wiedervereinigung historisch, wieder ein einheitlicher Verband, der Anglerverband Leipzig e. V., gegründet. Hier sind heute ca Sportfreunde aus 214 Vereinen organisiert. Auch bei der Vorbereitung zur 1050-Jahr-Feier Eilenburgs war René Wagner maßgeblich beteiligt. So z. B. beim Schnupperangeln am Stadtparkteich, bei der Präsentation des Verbandes auf dem Nikolaiplatz und nicht zuletzt mit einem eigenen Bild beim Festumzug, welches auf die seit 1492 in Eilenburg ansässige und beurkundete Fischerinnung hinwies. Wir bedanken uns nochmals für das unermüdliche ehrenamtliche Engagement von Herrn René Wagner! Amtsblatt der Großen Kreisstadt Eilenburg und des Landkreises Nordsachsen Das Amtsblatt erscheint 14-täglich in den ungeraden Wochen für alle Haushalte kostenlos. - Herausgeber: Große Kreisstadt Eilenburg, Telefon: / , Fax: / , Landratsamt Nordsachsen, Torgau, Schloßstraße 27, Telefon: / , amtsblatt@lra-nordsachsen.de, - Druck und Verlag: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (03535) , Telefax: (03535) , Fax-Redaktion: ( ) Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Der Oberbürgermeister der Stadt Eilenburg, Herr Wacker der Landrat des Kreises Nordsachsen, Herr Czupalla oder der jeweilige Vertreter im Amt - Verantwortlich für den sonstigen Inhalt und Anzeigenteil: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Barschtipan - Anzeigenannahme/Beilagen: Frau Dagmar Schaaf, Telefon: 01 71/ , Telefon/Fax: / IMPRESSUM Eingereichte Manuskripte erheben keinen Anspruch auf Veröffentlichung bzw. Vollständigkeit. Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

8 8 Die größten Flugzeuge der Welt, Ameisenfeuerwehr und Seidenhühner... mit diesen Worten bringen unsere Schulanfänger die Erlebnisse der diesjährigen Abschlussfahrt der Kita Tausend-Fühler auf den Punkt. Amtsblatt Eilenburg, Zunächst führte unsere Fahrt zum Flughafen Leipzig/Halle. Die geführte Tour vermittelte allen Schulanfängern einen Einblick in die Abläufe am Flughafen. Nach dem Check-in mit Personenkontrolle starteten wir mit einem eigenen Bus. Flugzeuge aus nächster Nähe zu sehen, wie diese betankt werden und das Reisegepäck verladen wird, mit einem gerade gelandetem Flugzeug um die Wette zu fahren, einen Start direkt vom Rollfeld aus zusehen, all das konnten wir miterleben. Als besondere Überraschung fuhr unser Bus ganz nah an den größten Transportflugzeugen der Welt vorbei - die Antonov stand mit ihrer kleineren Schwester zur Wartung vor dem Hangar. Danach fuhr unser Bus weiter über das Rollfeld zur Feuerwache West. Dort durften alle Kinder aussteigen und das neue Flugfeldlöschfahrzeug aus der Nähe betrachten. Spontan bekam dieses von den Kindern den Namen Ameisenfeuerwehr da die Spiegel weit nach vorn, wie Fühler gebogen sind. Unsere Abschlussfahrt führte uns weiter auf den Schwarzbachhof nach Sprotta. Ein erlebnisreicher Abend mit Leckerem vom Grill, Lagerfeuer und Nachtwanderung beschlossen unseren ersten Tag. Gut ausgeschlafen starteten wir unseren zweiten Tag auf dem Bauernhof. Julia Stichel nahm sich den ganzen Vormittag Zeit für uns. Gemeinsam mit ihr fütterten wir die Ziegen und Hühner, durften Eier im Foto: privat Die Karl Neumänner sagen Danke! Hühnerhaus suchen, Pferde auf die Weide treiben und selber reiten. Julia zeigte uns auch ganz besondere Hühner. Diese sehen ein bisschen so aus, als hätten sie Fell. Diese Hühner heißen Seidenhühner. Beim vorsichtigen Streicheln waren die Kinder sehr angetan von dem kuschlig weichen Federn. Am Nachmittag war es dann endlich soweit. Bei der Schatzsuche fanden alle Kinder gemeinsam den Zuckertütenbaum und jeder Schulanfänger seine Zuckertüte. Ein herzliches Dankeschön an alle fleißigen Helfer, die zum guten Gelingen dieser Abschlussfahrt beigetragen haben! Alle Schulanfänger der Kita Tausend-Fühler und Elke Bata An unserer Karl-Neumann-Schule sind wir um stetige Entwicklung bemüht. Um den verschiedenen Ansprüchen unserer Schüler auf vielfältige Weise gerecht zu werden, liegt uns die Gestaltung unseres Außengeländes sehr am Herzen. Bereits im Schuljahr 2010/11 wurde mit der Umgestaltung des Schulgeländes begonnen. Unter dem tatkräftigen Einsatz der Schüler sind seitdem, neben dem Anlegen vieler Beete im Schulgarten, ein Weidentipi, ein Insektenhotel, ein Feuchtbiotop, eine Kletterwand sowie ein kleiner Spielplatz mit Nestschaukel entstanden. Doch es gibt viele neue Ideen, und so möchten wir gerne für die Schüler noch einen Klanggarten, ein Baumhaus und einen Tischlerschuppen errichten. Unser derzeitiges großes Projekt ist der Bau eines Lehmbackofens, um unser dauerhaftes Anliegen der gesunden Ernährung unterstützen zu können. Der Lehmbackofen ist sehr kostenintensiv, deshalb starteten wir im Februar 2013 einen Spendenaufruf, damit das Projekt realisiert werden kann. An dieser Stelle möchten wir uns daher ganz herzlich bei der Physiotherapie C. Hoffmeier und I. Engel, Kafril Service, Dr. Rüdiger Repmann, den Stadtwerken Eilenburg, Friebe Bau GmbH, der Volksbank Delitzsch, Herrn Frank Huke, der Bundespolizei aus Bad Düben, BMT - Thallwitz der Firma Elskes GmbH und Co. KG Herrn Klaus Schröter und der Firma Holz-Wolff bedanken. Ohne diese großzügigen finanziellen Zuwendungen bzw. Sachspenden könnten wir mit dem Bau des Lehmbackofens nicht beginnen. Ganz herzlich möchten wir uns auch bei Frau Rehor sowie unserem Hausmeister Herrn Reis bedanken, die uns mit Herz und Hand im Schulgelände zu Hilfe kommen. Unser Dank gilt auch Herrn Jahn, der uns bei der Vorbereitung und Durchführung des Schulgartenwettbewerbs, insbesondere bei der Gestaltung Foto: privat der dafür notwendigen Powerpoint - Präsentation, hervorragend unterstützt. Wir möchten die Leser dieses Artikels noch auf unsere Homepage aufmerksam machen, auf der Sie sich bei Interesse gerne mit unserer Schule vertraut machen können: Wollen auch Sie unsere Schule bei der Umsetzung der vielen Ideen unterstützen, so können Sie gern mit uns Kontakt aufnehmen. N. Forchert Karl-Neumann-Schule Eilenburg

9 Amtsblatt Eilenburg, Neues aus dem Stadtmuseum Achtung!!! Ferienkinder!!! Hier ist etwas für euch!... auf den Spuren der Eilenburger Heinzelmännchen... in den Sommerferien geht es wieder in die Eilenburger Unterwelt. An folgenden Tagen können sich Ferienkinder gemeinsam mit Andreas Flegel auf die Spuren der Eilenburger Heinzelmännchen begeben. In einer etwa einstündigen Führung durch die Eilenburger Bergkeller hören die Kinder von Heinzelmännchen, Nymphen, Zwergen und anderen Sagengestalten aus Eilenburgs reichem Sagenschatz. Warme Sachen, festes Schuhwerk und eine Taschenlampe nicht vergessen. Anmeldungen im Stadtmuseum Eilenburg unter: Termine: 30. Juli, 6., 7., 13., 14., 20., und 21. August jeweils um 10:00 Uhr. Gruppen können individuelle Termine vereinbaren. Die nächsten öffentlichen Bergkellerführungen Die nächsten öffentlichen Bergkellerführungen finden am Samstag, 17. August 2013 statt. Sie beginnen jeweils um 9:00 Uhr und um 10:30 Uhr. Am Samstag, 21. September 2013 findet eine Führung um 10:30 Uhr statt, sowie am Samstag, 5. Oktober um Uhr. Wir bitten um Voranmeldung, da die Plätze begrenzt sind. Sie erreichen uns telefonisch über , per Fax: , per Mail: museum@eilenburg.de oder persönlich zu den Öffnungszeiten des Museums. Treffpunkt für die Bergkellerbesichtigung ist die Kellerstraße, gegenüber der Hausnummer 18. Neues aus dem Bürgerhaus Achtung: Geänderte Öffnungszeiten! Sommerzeit Wir bringen unser Haus für Sie auf Vordermann! Während der Sommerzeit vom bis stehen wir Ihnen für den Ticketverkauf unserer Veranstaltungen dennoch per Telefon, Fax, und persönlich nach Absprache zur Verfügung. Tel. Ticket: Tel. Vermietung: Sommerbühne II Schottischer Abend , um Uhr Zu Gast: Highland Piper Jürgen Rech Mit Dudelsack und Sangeskunst schafft der Piper Jürgen Rech aus Bad Gandersheim ein festliches Ambiente. Die schottischen Weisen, die er mit Inbrunst singt, lassen die Gäste vergessen, dass sie in Sachsen und nicht in Schottland weilen. Don Kosaken - Peter Orloff & Schwarzmeer Kosaken Chor , um Uhr Das Konzert - oder besser gesagt Konzertereignis - ist ein wahres Feuerwerk von Wunschmelodien und eine musikalische Reise durch das alte Russland mit Romanzen, Geschichten und Balladen von überwältigender Ausdruckskraft, tiefer Melancholie und überschäumendem Temperament. Heldentaten, Ruhm und Größe vergangener Tage erstrahlen neu in hellem Glanz und rufen Erinnerungen und Sehnsüchte wach. Jaecki Schwarz & Wolfgang Winkler Mit Dir möchte ich nicht verheiratet sein , um Uhr Andreas Kurtz hat die Ankündigung des bevorstehenden Ruhestandes der Hauptkommissare - deren 50. und letzter Fall ausgestrahlt wurde - zum Anlass genommen, die Schauspieler zu befragen. Genauer gesagt: in Plaudereien zu verstricken. Beim Rückblick auf fast zwei Jahrzehnte gemeinsame Ermittlerkarriere setzen sie ihren launigen Schlagabtausch fort. In vergnüglichen Anekdoten berichten sie über ihre Erlebnisse vor und hinter der Kamera. Sie geben Auskunft über ihre Laufbahn, über Filme, die Bestand haben, und solche, auf die sie gut hätten verzichten können, über mit Leidenschaft gespielte Rollen und nicht zuletzt über ihre Pläne. Denn Kommissare kann man in Pension schicken, Vollblutschauspieler aber nicht. Ü-30 Party , um 20:00 Uhr Multivisionsshow Argentinien & Chile , um Uhr Brillant fotografiert und mit spannenden Geschichten bereichert, präsentieren die Fotojournalisten Sandra Butscheike und Steffen Mender eine der eindrucksvollsten Regionen dieser Erde. Die Musikantenparade - Das Konzertereignis im Herbst , um Uhr Mara Kayser - Oliver Thomas - Frau Wäber - Die Feldberger Kabarett academixer - Das wird s Beste sein , um Uhr Gruppe , um Uhr Seit über 40 Jahren hat sich die Gruppe 69 der guten Rockmusik verschrieben. Rock verbindet halt und das Alter wird an so einem Abend ausgeblendet. Benefizkonzert , um Uhr

10 10 Das Bundeswehrblasorchester Erfurt mit bekannten Melodien aus Show, Musical und Film. Musikantenparade zur Weihnachtszeit um Uhr Weihnachtsdisco , um Uhr Silvester Party , um Uhr Amtsblatt Eilenburg, Vorankündigungen für 2014 Baumann & Clausen Alfred allein Zuhause City Unplugged Jahre City The Best Martin Zinsheim Kabarett und Zukunftsmusik Tatjana Meißner Best of Comedy Mit Bettina & Die Goldenen Boys, großem Tanzparkett und Schlemmer-Buffet ins neue Jahr... Mit dabei: Patrick Lindner, Angelika Wiedl, Die Schäfer Die Stadtverwaltung und der Oberbürgermeister gratulieren Frau Sieglinde Cichoracki Herrn Rudolf Braun Herrn Klaus Schräpler Frau Ursula Leimbach Frau Gudrun Müske Frau Gertrud Große Frau Heidrun Winkler Frau Rosel Ittner Frau Renate Nesse Frau Hannelore Stolle Frau Gertrud Stumpf Herrn Dr. Konrad Reuter Frau Marlies Sauer Herrn Klaus Pigorsch Frau Sigrid Schultz Herrn Gerd Birnbaum Frau Helga Seiffert Herrn Wolfgang Winkler Herrn Rolf Bräunig Frau Eleonore Gast Frau Christa Queitsch Herrn Dieter Schipke Frau Erika Friedemann Frau Rita Hornig Herrn Adolf Kissmann Herrn Reinhard Dickert Frau Irmgard Degen Herrn Günther Klas Herrn Günter Wurch Frau Christa Rasch Frau Walda Sander Herrn Gerhard Schlevoigt Herrn Friedrich Ehrmann Frau Doris Schneider Herrn Jörg Leihe Herrn Klaus Wähner Frau Theresia Apitzsch Frau Hedwig Riedner zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 74. Geburtstag Herrn Eberhard Schöll Frau Sigrid Klemmt Frau Renate Stecher Frau Emma Funke Frau Brigitte Kühn Frau Sabine Pätz Herrn Horst Vogt Frau Bärbel Zinnert Frau Gisela Czura Herrn Alfred Fischer Herrn Werner Pusch Frau Erika Ihme Frau Helga Klemann Frau Helga Brandner Frau Ruth Prior Herrn Manfred Meglin Frau Brigitte Kopsch Frau Gisela Jung Herrn Hans Schuller Herrn Erhard Spichalski Frau Ruth Wackernagel Herrn Arnold Zinnert Herrn Manfred Wanderer Herrn Franz Hüttl Frau Renate Hetzel Frau Charlotte Schumann Frau Anita Schiewer Herrn Franz Wala Herrn Werner Mahler Herrn Arnold Volkmann Frau Ruth Leimbach Frau Ruth Richter Frau Gudrun Schulz Frau Paula Berger Frau Annemarie Hoppe Frau Ruth Kuberna Frau Brigitta Mai Frau Elsbeth Streuber zum 74. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 81. Geburtstag Frau Margit Tschirch Frau Magdalena Reimer Frau Berta Klatt Frau Lianne Flögel Herrn Curt Wendt Herrn Alfred Müller Frau Ingeburg Sägling Frau Anita Frick Herrn Günter Lange Herrn Werner Tauchnitz Frau Hilda Montag Frau Gerta Rudolph Herrn Hans Zwietz Frau Johanna Mützlaff Herrn Günter Frenkel Frau Elli Heinze Herrn Hans Timm Frau Ruth Tönjes Frau Erika Kleinert Herrn Gerhard Rühle Herrn Friedrich Lehnort Frau Hildegard Noß Frau Hildegard Lindner Frau Ilse Tittel Frau Herta Rabe Frau Charlotte Reigber Frau Lieselotte Tschiersch Frau Elfriede Munder Frau Anna Koch zum 81. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 92. Geburtstag zum 93. Geburtstag Wir gratulieren auch den nicht genannten Geburtstagskindern recht herzlich! Sollte eine Gratulation nicht gewünscht werden, bitten wir um Information mindestens vier Wochen vor dem Geburtstag unter Stadtverwaltung Eilenburg, Bürgerbüro, Marktplatz 1, Eilenburg.

11 Amtsblatt Eilenburg, Baustellenkalender Straßensperrungen in der Stadt Eilenburg Straße: Kurt-Bennewitz-Straße Maßnahme: Vollsperrung in Teilabschnitten ab Südstr. bis Tunnel B 87 Zeitraum: Bis Ende Juli 2013 Grund: Straßen- und Kanalbauarbeiten Straße: Schlossberg Maßnahme: Vollsperrung ab Marienstr. Zeitraum: Ende Juli 2013 Grund: Straßenbau Straße: Maßnahme: Franz-Mehring-Straße Vollsperrung zwischen W.-Raabe-Straße bis Straße der AWG Die Vollsperrung zwischen Samuelisdamm und W.-Raabe-Straße wird erst bei Sperrung des 2. Bauabschnitts aufgehoben. Zeitraum: 25. Juli ca Grund: Gehwegbau, teilw. Straßenbau Straße Wurzener Landstr., S 11 Maßnahme: Sperrung des Gehweges und einer Fahrspur im Bereich der Brücke über die Bahn und B 87 Zeitraum: vorrausichtlich ab bis Ende August 2013 Grund: Sanierung des Gehweges im Brückenbereich Kleingartenverein Grüner Fink e. V. Eilenburg Herzlich willkommen zum Kinder- und Gartenfest am Programm Uhr Stellen am Vereinsheim zum Umzug mit den Musik für alle Fälle unter der Leitung Herr Völkel Uhr Beginn Fackelumzug durch die Gänge anschließend Lagerfeuer und gemütl. Beisammensein ab Uhr Hüpfburg, Kinderkegeln,Kleinfeld-Fußball mit dem FCE ab Uhr Kutschfahrten Rote Brause und Eis für Kinder kostenlos ab Uhr Essen aus der Gulaschkanone ab Uhr Bastelstraße, Kinderschminken ab Uhr Uhr Preiskegeln für Erwachsene ab Uhr Kinderprogramm, Luftballonmodellieren, Seifenblasenshow, Kinderglücksrad, Fußballtorwand und Vieles mehr, alles unter der Leitung THE PERAYS Magic Entertainment Leipzig ab Uhr Kostenlose Zuckerwatte für Kinder ab Uhr Modenschau Boutique ML Eilenburg ab Uhr Tanz für Jung und Alt mit MPB Musik Promotion Baltic Karsten Fiege unter dem Motto Schlager und Oldienacht mit Cornmedy & Erotisches zur Nacht 1.00 Uhr Ende der Veranstaltung Für das leibliche Wohl an allen 2 Tagen sorgt das Team MPB Musik Promotion Baltic Karsten Fiege. Unkostenbeitrag 2,50 EURO bei Kartenvorverkauf, bzw. 2,99 EURO an der Tageskasse am Kinder bis 16 Jahre frei. Der Parkplatz am Gang 9 bleibt vom ab Uhr gesperrt. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und wünschen allen Gartenfreunde und Gästen gute Unterhaltung, Erholung und Spaß. Der Vorstand 17. Eilenburger Amateurfilmtage: Interessante Preise sind bereits ausgelobt Hallo liebe Filmfreunde! Traditionell richten wir, die Amateurfilmgemeinschaft, vom 1. bis 3. November dieses Jahres wieder die Eilenburger Amateurfilmtage (EILAF) aus. Die EILAF sind keine Meisterschaften, sondern ein regionaler Wettbewerb des Amateurfilmschaffens. Die Veranstaltung soll vorrangig dem Erfahrungsaustausch dienen. Obwohl noch fast vier Monate bis dahin ins Land gehen, spüren wir schon heute eine positive Resonanz von Filmfreunden und Sponsoren. Es wurden schon einige Filme angemeldet und auch interessante Preise ausgelobt. Die Thematik der eingereichten Arbeiten ist wieder offen. Die gesamte Palette möglicher Themen, ob als Dokumentar-, Spiel- oder Trickfilm gestaltet, wird berücksichtigt. Man kann in seinem Film über (fast) alles erzählen, was sich mit der Kamera festzuhalten lohnt. Die Filmlänge darf aber 20 Minuten nicht überschreiten. Bis zum 24. Oktober sollte der fertige Filmbeitrag abgegeben werden bei Frau Jutta Kowitz, Steinstraße 36 in Eilenburg (Tel ) oder jeweils mittwochs von bis Uhr im Studio der Amateurfilmgemeinschaft Dr. Belian-Straße 3 (Haus der Stadtbibliothek). Zu dieser Zeit stehen wir auch allen Filmfreunden für Fragen zur Verfügung. Sie können auch einen Termin mit uns vereinbaren (nur mittwochs Tel.: ). Also - gut Licht und frohes Schaffen! Der Vorstand der Amateurfilmgemeinschaft

12 12 Astronautentraining für kleine Raumforscher gibt es demnächst in der Sternwarte Juri Gagarin in Eilenburg! Auch in diesem Jahr findet ein Sommerfest des Altair e. V. für Astronomie und Raumfahrt statt, in Zusammenarbeit mit der Sternwarte Eilenburg. Am Samstag, dem lädt der Altair e. V. von Uhr herzlich ein, zu einem geselligen und natürlich wie immer auch interessanten Nachmittags-Sterntisch. Bei hoffentlich gutem Wetter wird es Sonnenbeobachtung geben, das Planetarium wird geöffnet sein, es warten kleine Experimente der Physik auf kleine und große Forscher, Einblicke in Astrosoftware und Astrofotografie werden möglich sein. Und auch für das leibliche Wohl wird mit Kaffee und Kuchen bestens gesorgt. Und als besonderes Highlight, besonders für unsere kleinen Gäste, ein Astronauten-Training. Der Altair e. V. bedankt sich sehr für die freundliche Unterstützung der Sternwarte und freut sich auch in diesem Jahr auf einen schönen Nachmittag und erwartet viele interessierte große und kleine Gäste. Susanne Ferl, Altair e. V. für Astronomie und Raumfahrt Burgverein Neues vom FC Eilenburg Die Vorbereitung des FC Eilenburg auf die Saison 2013/2014 hat begonnen. Die Eilenburger Fans, unter ihnen auch der langjährige Sektionsleiter der BSG Chemie, Gert Mieth, und unser Ehrenpräsident, Wolfgang Patitz, interessierten sich am 1. Trainingstag für die Änderungen im Funktionsteam und für die Spielerzugänge zur neuen Saison. Als bekanntester der Neuzugänge stand dabei Steve Finke (25) im Focus. Steve ist Lehramtsstudent in Leipzig und war vor seiner schweren Verletzung Stammspieler im Regionalligateam des Halleschen FC. Im vergangenen halben Jahr trainierte er bereits unsere B-Jugend gemeinsam mit Marco Wenk. Ebenfalls vom HFC, allerdings aus der U23-Oberligamannschaft, meldeten sich Rückkehrer René Winkler (21) und Offensivkraft Maximilian Schnelle (20) an der Mulde an. Auf zwei Jahre Landesligaerfahrung bei der BSG Chemie Leipzig und zuvor vier Jahre in A- und B-Jugend der SG Dynamo Dresden kann der beidfüssige Neuzugang Nr. 4, Tim Krömer (21), zurückblicken. Aus dem Oberligateam der U23 Amtsblatt Eilenburg, des Chemnitzer FC wird künftig Linksfuss Henrik Jochmann (21) in Blau-Rot auflaufen. Auch Henrik trainierte in der Vergangenheit bereits beim FCE und mit und gehörte zu den Wunschspielern des Verein. Nach dem Abgang von Torhüter Christian Kotzbau ist derzeit der kroatische Spieler Marko Sujica (wurde am Jahre) vorgesehen. Marko trainierte bereits im Juni erstmals mit und rechnet sich Chancen aus, nach dem vergangene Woche erfolgten EU-Beitritt Kroatiens den Eilenburger Kasten zu übernehmen. Der FC Eilenburg geht schließlich davon aus, dass derzeit im Team noch zwei Stellen vakant sind. Eine dieser wird voraussichtlich Martin Schlegel (20) übernehmen, der die Nachwuchsschule des CFC komplett durchlief und für die U23 der Himmelblauen Oberligaerfahrung sammelte. Die Verpflichtung einer weiteren Offensivkraft steht unmittelbar bevor. Zudem ist beabsichtigt, nach den drei FCE-Jugendspielern der letzten Serie auch in der kommenden Saison eigene Talente ins Landesligateam einzubauen. Burgbergführung mit Schlosskellerbesichtigung Am Sonntag, dem 28. Juli, 14 Uhr lädt der Burgfreund Wolfgang Beuche erneut zum Gang über das Eilenburger Burgberggelände ein. Während des einstündigen Rundgangs erfahren die Besucher viel über die historischen Hintergründe dieser Anlage. Am Ende der Führung wird in die alten Schlosskeller im ehemaligen Gefängnis hinabgestiegen. Die Veranstaltung ist kostenfrei und beginnt auf der Freifläche am Burgtor. Weiterhin besteht die Möglichkeit, wie an jedem Sonntag, den von 13 Uhr bis 17 Uhr geöffneten Sorbenturm zu besteigen. Schrebergartenverein e. V. Eilenburg Schloßaue Frei Gärten zu vergeben. Wir sind mit 106 Jahren der älteste Gartenverein in Eilenburg. Unsere zentrale Lage, Nähe der Innenstadt, und unser gemütliches Gartenlokal, unter der Führung von Ute Deubel, zeichnen uns aus. Für Seniorinnen/Senioren, Familien und Kinder ist unsere Anlage bestens geeignet. Zahlreiche Veranstaltungen fördern die Gemeinsamkeit. Wir haben Gärten in der Größe von qm zu vergeben. Schauen Sie an unseren Schaukästen nach oder rufen Sie uns an, um einen persönlichen Termin zu vereinbaren. Im Auftrag des Vorstandes. René Wagner Vorsitzender Foto: privat Sportfischerverein»Petri - Heil«Eilenburg e. V. Dozent für Fischereischeinlehrgang Lothar Richter, Lossastraße 15, Eilenburg Tel.: Funk: Schulung zur Fischereischeinprüfung Entsprechend dem Fischereigesetz des Freistaates Sachsen kann nur eine Angelberechtigung erwerben, wer im Besitz eines gültigen Fischereischeines ist. (Dies trifft für alle Bundesländer zu). Wie kommt man in Sachsen in den Besitz eines Fischereischeines? 1. Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang (3 Schulungstage) 2. Erfolgreiche Teilnahme an der Fischereischeinprüfung. Bedingung: Zum Prüfungstermin muss der Teilnehmer das 14. Lebensjahr vollendet haben. 3. Danach Erwerb des Fischereischeines auf Lebenszeit. 4. Der Lehrgang findet am 23./ und jeweils 8.00 Uhr in Eilenburg, Puschkinstraße 7, ehemals Gaststätte Osteck, statt. Ohne Lehrmaterial ist eine Teilnahme nicht möglich, man kann es sich aber bei Freunden oder Bekannten ausleihen oder bei mir bestellen. Die Voranmeldung sollte schon jetzt mit nachstehendem Formular, spätestens jedoch bis zum Meldeschlusstermin an obige Adresse erfolgen. Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang zur Fischereischeinprüfung Name:... Vorname: Straße/Haus-Nr.:... Telefon:... PLZ / Ort:... Geburtsdatum:... Wird Lehrmaterial benötigt? (bitte ankreuzen) ja nein Der Anmeldung bitte ein Passbild beifügen!

13 Amtsblatt Eilenburg, Evang. Kirchengemeinde Martin Rinckart Eilenburg, Nikolaiplatz 3, Tel Öffnungszeiten Gemeindebüro: Dienstag 9-12 Uhr und Uhr Donnerstag 9-12 Uhr So., 21. Juli 10 Uhr Nikolaikirche - Abendmahlsgottesdienst 17 Uhr Landeskirchliche Gemeinschaft - im Gemeinderaum Nikolaipl. 3 Di., 23. Juli 10 Uhr Andacht im Caritas-Altenpflegezentrum St. Martin 15 Uhr Seniorengymnastik im Gemeindesaal Nikolaiplatz 3 15:30 Uhr Andacht im DRK-Pflegeheim So., 28. Juli 10 Uhr Marienkirche - Gottesdienst Mo., 29. Juli 19:30 Uhr Bibelgesprächskreis bei Pfrn. Krien, Schloßberg 5 jeden Do. 08 Uhr Morgengebet in der Nikolaikirche jeden Fr. 18 Uhr Abendgebet in der Marienkirche Kirchenmusikalische Gruppen - Sommerferien Nikolaikirche offen für alle - donnerstags von 10 bis 16 Uhr ist der Chorraum der Nikolaikirche und die Rinckartkapelle geöffnet. Es werden Postkarten, christliche Schriften und Bücher angeboten. In der 5. Ferienwoche in der Kinder- und Jugendarche Lasst uns Theater machen! THEATRE DE LUNA ein Projekt für Kinder u. Jugendliche, die Lust auf Theater haben: MAL BIN ICH LEISE MAL BIN ICH LAUT MAL BIN ICH SEELE MAL BIN ICH HAUT WAS ICH SPIELEND NICHT ENTDECKEN KANN ENTDECK ICH NIE! Und genau darum möchten wir gemeinsam vielfältige Ausdrucksmöglichkeiten entdecken, hauptsächlich ohne Worte (also keine Angst, das Lernen von ewig vorgefertigten Texten entfällt!) Wir werden mit unserer Stimme, mit Körper, Requisite, Kostüm, Maske und Musik experimentieren und improvisieren und so einzelne Spielszenen entwickeln, die wir dann zu einem Theater-Programm zusammenstellen. Wann : vom bis Wo : in der Kinder und Jugendarche Eilenburg Mitzubringen: lockere Kleidung, warme Socken und gute Laune Projektleitung: THEATRE DE LUNA, Es kommt nicht darauf an wie die Welt dich sieht, sondern wie du der Welt, dem anderen - anders sein, begegnest. An alle Eltern, Verwandte, Bekannte und Freunde und Fremde ;-). Genießen Sie eine besondere Stunde dieses Theaterprojektes. Lassen Sie sich verzaubern, wenn die Kinder der Kinder- und Jugendarche am Freitag, dem um 17:00 Uhr ihr besonderes Projekt in der Nikolaikirche aufführen. Eintritt frei! Sommerferienprogramm 2013 täglich von 08:00 bis 17:00 Uhr in der Kinder- und Jugendarche Eilenburg Nikolaiplatz 3, 2. Etage 3. Ferienwoche: Neben Bastelangeboten und jeder Menge Spiel und läuft diese Woche unser Line-Dance- Workshop mit Maria. 4. Ferienwoche: In dieser Woche steht Spiel und Spaß im Vordergrund, Kisten klettern und im Wald aus einfachen Seilen tolle Spielplätze und Klettervarianten bauen, sowie Wikingerschach und andere tolle Spielvarianten. 5. Ferienwoche: Wir planen eine Theaterprojektwoche. Das ist ein Ganztagesprojekt und wird spannend. Alle Kinder gestalten in dieser Woche ein gemeinsames Theaterstück was dann aufgeführt wird. Lasst euch einfach überraschen. 6. Ferienwoche: SPACEPAINTING mit eigenen Kunstwerken zum mit nachhause nehmen, wird uns gemeinsam mit dem Jugendhaus Just die letzte Ferienwoche begleiten. Des Weiteren planen wir Tagesausflüge deren Termine noch nicht genau fest stehen. Liebe Eltern - Ihr Kind/Ihre Kinder sind herzlich willkommen in der Kinder- und Jugendarche der evangelischen Kirchengemeinde Martin Rinckart. Da wir Ganztagsangebote vorbereiten, die uns auch immer mal an andere Orte führen, ist es wichtig, dass Sie Ihr Kind/Ihre Kinder für die Wochen bzw. Tage, an denen sie kommen, anmelden. Die Kinder kochen gemeinsam das Mittagessen und auch für die Vesper wird gesorgt. Für die Unkosten bitten wir Sie um eine Spende von 4,00 Euro pro Tag. Auch wenn es Ihnen nicht möglich ist zu spenden, sind Ihre Kinder herzlich willkommen. Falls Ihre Kinder einen Freizeitpass der Stadt Eilenburg haben, geben Sie diesen bitte Ihrem Kind mit. Anmeldungen über Melden Sie Ihr Kind, Ihre Kinder schnell an, da die Platzkapazität der Kindergruppe begrenzt ist. Bis zu den Sommerferien wünscht Ihnen Gottes Segen Ihr Arche Team Facebook.com

14 14 Kinder- und Jugendarche Evangelischen Kirchengemeinde Martin Rinckart Eilenburg Nikolaiplatz 3, 2. OG Tel.: Offener Kinder- und Jugendtreff Montag - Freitag von 14:00 bis 17:00 Uhr Offener Treff, ohne Anmeldung, für Kinder von 7 bis 14 Jahren. In die Arche können alle Kinder kommen, unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit. Mitteilung des Zweckverbandes Amtsblatt Eilenburg, In der Kinder- und Jugendarche könnt ihr spielen, basteln, malen oder Musik machen. Wir helfen euch auch bei den Hausaufgaben und ihr könnt unseren Computerraum nutzen. Krabbel- und Spielgruppen Montag, Dienstag und Donnerstag von 9.00 bis Uhr. Anmeldung erwünscht bei Annett Töpfer: Wenn euch zuhause die Decke auf den Kopf fällt, habt ihr in der Kinder- und Jugendarche die Möglichkeit, mit anderen Eltern in Kontakt zu kommen. Ihr könnt euch über alltägliche Probleme austauschen oder einfach zusammen Spaß haben. Die Babys können die anderen beobachten und ihnen nacheifern beim Erlernen von neuen Fähigkeiten. Und sie stellen fest, dass es da auch noch andere gibt, die ebenso komische Geräusche von sich geben, die auch versuchen, sich auf allen Vieren vorwärts zu bewegen und vor allem, die ebenso klein sind wie sie selbst. Versorgungsverband Eilenburg - Wurzen Öffentliche Stellenausschreibung Der Versorgungsverband Eilenburg-Wurzen versorgt über Hausanschlüsse rund Einwohner mit Trinkwasser. Dazu betreiben wir mehrere Wasserwerke, Pumpstationen sowie etwa km Rohrnetz. Unsere Mitarbeiter unternehmen täglich große Anstrengungen, um das Trinkwasser in bester Qualität zu unseren Kunden zu bringen. Zur Verstärkung unseres Teams beabsichtigen wir frühestens zum eine/n technische/n Mitarbeiter/-in in Vollzeitbeschäftigung unbefristet einzustellen. Das Berufsbild Fachkraft für Wasserversorgungstechnik (Wasserversorger/-in) bildet vordergründig das tägliche Beschäftigungsprofil ab. Gleichermaßen können die Anforderungen auch durch das Berufsbild Mechatroniker/-in mit besonderem Interesse an wasserwirtschaftlichen Anlagen erfüllt werden. Die folgenden Anforderungen werden an Sie als Bewerber/-in gestellt. chend den genannten Berufsbildern wasserwirtschaftlicher Anlagen sondere MS Office und GIS Kompetenz ges Arbeiten und Engagement Dafür bieten wir Ihnen eine anspruchsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit und eine Vergütung auf Grundlage des TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst). Weitere Auskünfte und Informationen erhalten Sie unter Tel Sollten Sie interessiert sein, senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bitte bis zum 2. August 2013 an den Versorgungsverband Eilenburg-Wurzen Geschäftsführung Winkelstraße 1, Eilenburg Der Versorgungsverband verfolgt das Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Eilenburg, am Öffentliche Bekanntmachungen Das Büro des Stadtrates informiert Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Eilenburg fasste in seiner Sitzung am folgende Beschlüsse: Beschluss Betreff 26/2013 Billigung des Entwurfs der Ergänzungssatzung Am Bärenbruch und Offenlagebeschluss 27/2013 Grundschule Eilenburg-Ost - Ersatz Speiseraum Das Büro des Stadtrates informiert Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Eilenburg fasste in seiner Sitzung am folgende Beschlüsse: Beschluss Betreff 32/2013 Nachtrag zum Stellenplan 2013 im Kindertagesstättenbereich 33/2013 Jahresabschlüsse 2007 bis 2010 der kostenrechnenden Einrichtung Feuerwehr der Großen Kreisstadt Eilenburg 34/2013 Verkauf einer Teilfläche des Flurstücks 3/11 der Flur 32 in der Gemarkung Eilenburg Beschluss Betreff 28/2013 Feststellung der Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege für das Jahr /2013 Gebäude Dr.-Külz-Ring 9 (ehemaliges Gymnasium) - Vergabe von Planungsleistungen Beschluss Betreff der Ziegelstraße 36/2013 Gebäude Dr.-Külz-Ring 9 (ehemaliges Gymnasium), Brandschutztechnische Instandsetzung - Baubeschluss 37/2013 Mittelschule Ost, Abbrucharbeiten - Vergabe 38/2013 Stadtumbaugebiet 4 - Förderung Modernisierung Wallstraße 7-9 Beschluss Betreff 30/2013 Stadtumbaugebiet 4 - Förderung von Balkonanbauten am Wohnhaus Rollenstraße 3,4 31/2013 Nutzungskonzept Schloßberg 8 (ehemaliges Gefängnis) Die Beschlüsse des Stadtrates sind im Internet einsehbar unter Beschluss Betreff 39/2013 Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 21 Industrieund Gewerbegebiet Kunststoffcenter Am ECW-Wasserturm 40/2013 Kandidaten zur Vorschlagsliste der Großen Kreisstadt Eilenburg zur Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 Die Beschlüsse des Stadtrates sind im Internet einsehbar unter

15 Amtsblatt Eilenburg, Telefonische Erreichbarkeit des Landratsamtes Nordsachsen Zentrale Haupteinwahlen Verwaltungsstandort Torgau Verwaltungsstandort Delitzsch Verwaltungsstandort Oschatz Verwaltungsstandort Eilenburg Bürgerbüros Bürgerbüro Torgau Bürgerbüro Delitzsch Bürgerbüro Oschatz Bürgerbüro Eilenburg Pressestelle Ausschreibungen des Landratsamtes Nordsachsen Aktuelle Stellenausschreibungen sowie Leistungsausschreibungen nach VOB, VOF und VOL finden Sie ab sofort im Internet unter Der Landrat Auszeichnung Bereich Landrat Büro Landrat Büro Kreistag Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft Rechnungsprüfungsamt Gleichstellungsbeauftragte Dezernat - Hauptverwaltung Dezernent Kommunalamt Haupt- und Personalamt Schul- und Liegenschaftsamt Eigenbetrieb Bildungsstätten Landkreis Nordsachsen Dezernat - Finanzverwaltung 2. Beigeordneter und Dezernent Kämmereiamt Kreiskasse Vollstreckung Amt für Beteiligungsverwaltung/ Controlling Dezernat - Bau und Umwelt 1. Beigeordneter und Dezernent Umweltamt Vermessungsamt Gutachterausschuss Bauordnungs- und Planungsamt Amt für Ländliche Neuordnung Straßenbauamt Dezernat - Ordnung Dezernentin Straßenverkehrsamt Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Ordnungsamt Amt für Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz Rettungsdienst Gesundheitsamt Dezernat - Soziales Dezernent Jugendamt Sozialamt Am 9. Juli wurden auch in diesem Jahr die 16 besten Schülerinnen und Schüler der Hauptschulklassen sowie die besten Absolventen des Berufsvorbereitungsjahres im Landkreis Nordsachsen für ihre hervorragenden schulischen Leistungen ausgezeichnet. Internationale Sächsische Sängerakademie Torgau Vom 18. bis zum 27. Juli treffen sich junge Sängerinnen und Sänger zur Internationalen Sächsischen Sängerakademie auf Schloss Hartenfels in Torgau. Die international gefeierte Sopranistin Simone Kermes wird vom 19. bis 21. Juli eine Meisterklasse für die besten der Teilnehmer leiten. Ein Portraitabend mit der Künstlerin am 20. Juli sowie das Festkonzert am 21. Juli als Abschluss der Meisterklasse mit dem Leipziger Sinfonieorchester unter der Leitung von GMD Matthias Foremny - beide auf Schloss Hartenfels - sind Höhepunkte der 10-tägigen Akademie. Neben dem Schloss werden Rathaus, Stadtmuseum, Alltagskirche und das historisch besonders interessante Ringenhainhaus zu Konzertstätten. Alle Konzerte beginnen 20 Uhr, lediglich das Abschlusskonzert mit Preisverleihung findet am 28. Juli bereits um 16 Uhr auf Schloss Hartenfels statt. Karten sind im Haus der Presse in der Elbstraße 3 (Tel ) und im Torgau-Informations-Center (TIC) am Markt (Tel ) zum Preis von 10 EUR und 15 EUR (Festkonzert) erhältlich.

16 16 Wer die Akademie unterstützen möchte, bekommt für 50 EUR einen entsprechenden Paten-Ausweis. Dieser berechtigt zur kostenfreien Teilnahme an allen Veranstaltungen der Sängerakademie. Die Sparkasse Leipzig unterstützt die Stiftung Internationale Sächsische Sängerakademie Schloss Hartenfels Torgau. Dr. Harald Langenfeld (2. v. r.), Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Leipzig, bekräftigte dies Anfang Juli auf Schloss Hartenfels im Beisein von Landrat Michael Czupalla (l.), Andrea Staude (2. v. l.), Oberbürgermeisterin von Torgau, Benno Kittler (r.), Geschäftsführer der Torgauer Verlagsgesellschaft und zugleich Vertreter der Stifter, sowie Elvira Dreßen (Mitte), Vorsitzende der Stiftung der Sängerakademie. Finanzielle Unterstützung für Rolandstädter Blasmusikverein Der Rolandstädter Blasmusikverein kann sich über eine finanzielle Zuwendung in Höhe von 1000 Euro freuen. Martin Klemm (r.), Geschäftsführer der Abfallwirtschaft Torgau-Oschatz GmbH, und Landrat Michael Czupalla (l., sitzend) als Vertreter des Landkreises als Mehrheitsgesellschafter überreichten Andreas Hobeck (l., stehend), Vorsitzender des Rolandstädter Blasmusikvereins, und Elvira Herrmann (2. v. r.) den Spendenscheck. Das Geld, so Andreas Hobeck, fließe in die umfangreiche Nachwuchsarbeit des Blasmusikvereins. Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft Existenzgründerberatungen In engem Zusammenwirken mit Banken, der Agentur für Arbeit, der IHK zu Leipzig und der Handwerkskammer Leipzig können alle Bürger, die an einer Existenzgründung interessiert sind, kostenlose Beratungsleistungen in Anspruch nehmen. Existenzgründerberatungen der WFG - Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbh des Landkreises Nordsachsen und des Amtes für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft des Landkreises Nordsachsen werden wie folgt durchgeführt: In Delitzsch Haus der Wirtschaft, August-Bebel-Straße 2 donnerstags in der Zeit von 13:00 bis 16:00 Uhr Zur Terminabstimmung wenden Sie sich bitte an Herrn Keyselt, Telefon oder sven.keyselt@lra-nordsachsen.de. In Oschatz Landratsamt Nordsachsen, Außenstelle Oschatz, Zi. 64 Friedrich-Naumann-Promenade 9, Oschatz mittwochs, in der Zeit von 13:00 bis 16:00 Uhr Eine Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Frau Müller, Telefon oder Sabine.Mueller@lra-nordsachsen.de. In Torgau Landratsamt Nordsachsen Schlossstraße 27, Flügel C, Zi. 226, Torgau (kein fester Beratungstag) Wir bitten um vorherige Terminabstimmung mit Frau Müller, Telefon oder Sabine.Mueller@lra-nordsachsen.de. Amtsblatt Eilenburg, Planung eines Reitwegekonzeptes - Beteiligung Reiterhöfe und Interessenten Der Tourismusverband Sächsisches Burgen- und Heideland e. V. befasst sich aktuell mit der Erstellung eines regional übergreifenden Reitwegekonzepts zwischen den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen. Damit soll der wachsenden Nachfrage in der Branche das Freizeitreitens, des Wanderreitens und des Reitens in der Urlaubsgestaltung gemeinsam nachgegangen werden und neue Trassen regional und lokal ausgewiesen werden. Nach der Erstellung einer aktuellen Bestandsreitwegekarte in Zusammenarbeit mit den beteiligten Kommunen und dem planenden Büro Knoblich aus Zschepplin wurde bereits an viele bekannte Reiterhöfe, pferdehaltende Betriebe und Privatpersonen mit Pferd sowie an Interessierte ein Fragebogen mit individuellem Kartenmaterial versendet, um ein bedarfsgerechtes und nutzerfreundliches Wegenetz sowie sinnvolle gewünschte Verbindungen zusammentragen zu können. Im Fragebogen werden die Gedanken und Wünsche der Nutzer zur Erweiterung des Wegenetzes lokal um die Reiterhöfe mit einer Ausrittsdauer von circa 2-4 Stunden sowie bekannte Ausflugsziele abgefragt. Außerdem können Aussagen zur Qualität und Sinnhaftigkeit der bestehenden Wege sowie weitere nützliche Hinweise gemacht werden. Die Unterlagen einschließlich der Gesamtkarten mit den Bestandswegen aller beteiligten Kommunen sind auf dem projekteigenen Portal auf der Website des Büro Knoblich einzusehen. Dort kann auch der Fragebogen für weitere Interessenten eigenständig heruntergeladen werden. Im Landkreis Nordsachsen sind insgesamt 10 Kommunen beteiligt. Weitere an der Beteiligung interessierte Reiter können gern bei Frau Damnik vom Büro Knoblich die Zugangsdaten zum Portal abfragen (per an: damnik@bk-landschaftsarchitekten.de). Obstlandroute in Arbeit Eine Idee erweckt zum Leben Vergangenen Monat erhielt der Tourismusverband Sächsisches Burgen- und Heideland e. V. den Zuwendungsbescheid für das Projekt Wegweisungskonzeption der Obstlandroute. Der Auftrag dazu wurde an die Firma PLA.NET vergeben. Das Vorhaben hat ein Volumen von ,40 EUR netto und wird mit 80 % über ILE gefördert. Am Anfang stand die Idee eines Leipnitzer Gastronoms, die damalige Gemeinde Thümmlitzwalde mit den Sehenswürdigkeiten und gastronomischen Einrichtungen an das touristische Radroutennetz anzubinden und damit diese Obstlandregion touristisch in Wert zu setzen. Nachdem im Jahr 2009 der Strecken-Entwurf in die Planung der Radverkehrskonzeption des Landkreises Leipzig aufgenommen und diese schließlich im Dezember 2010 beschlossen wurde, konnte schnell Kontakt zu weiteren Akteuren und Partnern aus der Obstlandregion geknüpft werden. Die Regionalmanagements der ILE-Regionen Sachsenkreuz+, des Sächsischen Zweistromlandes und der LEADER-Region Leipziger Muldenland nahmen sich dem Projekt an und brachten thematisch passende Vorschläge aus den Landkreisen Nord- und Mittelsachsen ein. Die Idee blühte auf zu einem großen Gemeinschaftsprojekt. Nach verschiedenen Sitzungen und Testfahrten durch die Kreis-Wegewarte konnte so eine vorläufige Obstlandroute abgesteckt werden. Auf vorhandenen Wegen sowie geeigneten Wegeverbindungen schlängelt sich die Route überwiegend abseits (bzw. auf wenig) stark befahrener Straßen durch das größte zusammenhängende Obstanbaugebiet des Freistaates Sachsen und passiert dabei die drei Landkreise. Sie beginnt in westlicher Richtung in Leipnitz (LK Leipzig), verläuft ostwärts nach Mügeln (LK Nordsachsen) und weiter in südwestlicher Richtung nach Leisnig (LK Mittelsachsen) bis zum Startpunkt. Um die Ausschilderung der Obstlandroute vornehmen zu können, muss nun ein Beschilderungskataster erstellt und ein einheitlicher Wegweiser entworfen werden.

17 Amtsblatt Eilenburg, Tourismusverband Sächsisches Burgen- und Heideland e. V. Niedermarkt Waldheim Tel.: Fax: info@saechsisches-burgenland.de Internet: Dezernat Finanzverwaltung Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Landkreises Nordsachsen für das Haushaltsjahr 2013 gemäß 61 SächsLKrO i.v.m. 76 Abs. 3 SächsGemO I. Hiermit wird die Haushaltssatzung des Landkreises Nordsachsen für das Haushaltsjahr 2013 mit folgendem Wortlaut bekannt gemacht: Haushaltssatzung des Landkreises Nordsachsen für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund von 61 SächsLKrO in Verbindung mit dem 74 SächsGemO hat der Kreistag in der öffentlichen Sitzung am 20. März 2013 folgende Haushaltssatzung des Landkreises Nordsachsen für das Haushaltsjahr 2013 erlassen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013, der die für die Erfüllung der Aufgaben des Landkreises voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird: im Ergebnishaushalt mit dem - Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf EUR - Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf EUR - Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf EUR - Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf - Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen einschließlich der Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses EUR aus Vorjahren (veranschlagtes ordentliches Ergebnis) auf EUR - Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf EUR - Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 EUR - Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf EUR - Gesamtbetrag des ordentlichen Ergebnisses auf EUR - Gesamtbetrag des Sonderergebnisses auf EUR - Gesamtergebnis auf EUR im Finanzhaushalt mit dem - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit - Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf des Ergebnishaushalts als Saldo EUR EUR der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit festgesetzt auf EUR - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf EUR - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionen auf EUR - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf EUR - Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf EUR - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf EUR EUR - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf EUR - Saldo aus Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag und Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit als Änderung des Finanzierungsmittelbestandes auf EUR festgesetzt. 2 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf EUR festgesetzt. davon aus Kreditermächtigung EUR neue Kreditaufnahme (Rettungsdienst) EUR 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen, der in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf EUR festgesetzt. 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung und Auszahlung in Anspruch genommen werden darf, wird auf EUR festgesetzt. 5 Der Umlagesatz für die Kreisumlage 2013 wird auf 33,8 v.h. der Umlagegrundlagen festgesetzt. Die Kreisumlage wird gemäß 26 (5) FAG am Achtzehnten des zweiten Monats im Quartal mit einem Viertel des Gesamtbetrages fällig. Der Landkreis fordert für rückständige Beträge Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). 6 Investitionsmaßnahmen, die zum Teil aus Fördermitteln oder Zuschüssen Dritter finanziert werden, können erst nach Vorliegen des verbindlichen Bewilligungsbescheides begonnen werden. Torgau, 10. Juli 2013 Czupalla Landrat

18 18 II. Mit Bescheid vom 2. Juli 2013 genehmigte die Landesdirektion Sachsen die Haushaltssatzung III. Der Haushaltsplan 2013 liegt mit der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung vom 22. Juli 2013 bis einschließlich 28. Juli 2013 im Landratsamt Nordsachsen Finanzverwaltung Schloss Hartenfels, Flügel A 2. Etage, Zimmer 308 Schlossstraße Torgau Amtsblatt Eilenburg, während folgender Zeiten: Montag, Mittwoch, Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr, Dienstag von 8:00 bis 18:00 Uhr, Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr zur öffentlichen Einsichtnahme durch jedermann aus. Torgau, 10. Juli 2013 Czupalla Landrat Dezernat Ordnung

19 Amtsblatt Eilenburg,

20 20 Amtsblatt Eilenburg, Die Reform des Punktsystems Täglich erreichen die Bußgeldstelle Anfragen zur bevorstehenden Punktereform. Deshalb möchten wir über die wichtigsten Neuerungen bzw. Änderungen informieren: Der Bundestag hat den Gesetzesentwurf zur Punktereform abgesegnet, jedoch hat der Bundesrat bei Vorlage am keine Zustimmung gegeben. Daher wurde eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern gebildet, welche dem Vermittlungsausschuss von Bundestag und Länderkammer nunmehr am eine Kompromisslösung vorlegten. Diese beinhaltete Probleme des neukonzipierten Fahreignungs-Seminars in Bezug auf dessen Kosten. Der vorgelegte Entwurf wurde vom Vermittlungsausschuss gebilligt, so dass die Verabschiedung des Entwurfes noch vor der Sommerpause möglich wird. Die Gesetzesänderung soll dann voraussichtlich Anfang 2014 in Kraft treten. Durch die Reform soll die Flensburger Verkehrssünderdatei prinzipiell einfacher werden. Sie soll in Fahreignungsregister (FaER) statt wie bisher Verkehrszentralregister (VZR) umbenannt werden. 1. Insgesamt soll es nur noch 8 Punkte statt bisher 18 Punkten geben. Der Führerschein wird dann bei 8 Punkten entzogen werden. 2. Einen Punkteeintrag soll es erst ab 60,00 EUR geben, statt bisher ab 40,00 EUR. Damit wird die Verwarnungsgeld-Obergrenze angehoben. 3. Eine einfachere Einstufung der Punkte soll es durch Einteilung in 3 Kategorien geben, je nach Schwere des Verstoßes, also 1, 2 oder 3 Punkte (statt bisher 7). 4. Die Tilgungsfristen sollen je nach Schwere des Verstoßes länger werden (2 1/2; 5 oder 10 Jahre) werden. Die Punkte sollen einzeln verjähren und nicht mehr bei neuem Verschulden verlängert werden. Bisher beginnt die Tilgungsfrist bei jedem neuen Punkt für alle schon gespeicherten Punkte von vorn. 5. Es soll eine Einteilung der Punkte in Stufen erfolgen: 1-3 Punkte Vormerkung 4-5 Punkte Ermahnung 6-7 Punkte Verwarnung 8 Punkte Entzug Hat man die Stufe Ermahnung erreicht, kann man einmal in 5 Jahren mit einem freiwilligen Fahreignungsseminar zwei Punkte abbauen. Pflicht ist es ab 6-7 Punkten, es können aber dann keine Punkte abgebaut werden. 6. Die bereits bestehenden Punkte werden nach dem neuen System umgerechnet: Punkteüberführung Alter Punktestand Übertragung ins neue Punktesystem 1 bis 3 1 (Vormerkung) 4 bis 5 2 (Vormerkung) 6 bis 7 3 (Vormerkung) 8 bis 10 4 (Ermahnung) 11 bis 13 5 (Ermahnung) Insgesamt soll es weniger Punkte, aber dafür höherer Strafen für Verstöße, die die Sicherheit gefährden geben. Damit sollen rücksichtslose und unbelehrbare Autofahrer stärker zur Vernunft gebracht werden. Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) Nordsachsen informiert Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Weißrussland festgestellt Mit einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in der Weißrussischen Region Grodno hat diese exotische Tierseuche nun mittlerweile die weißrussisch-polnischen Grenze und somit unmittelbar die EU-Außengrenze erreicht. Die Afrikanische Schweinepest ist in Deutschland bisher noch nie aufgetreten. Daher sind die deutschen Schweinebestände völlig ungeschützt. Ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland würde katastrophale Folgen haben. Zur Bekämpfung steht kein Impfstoff zur Verfügung, infizierte Schweine verenden innerhalb einer Woche. Die einzige Möglichkeit der Bekämpfung ist das Keulen, also das Töten und unschädliche Beseitigen ganzer Tierbestände. Eingeschleppt wurde die Afrikanische Schweinepest 2007 aus Georgien nach Armenien, Aserbaidschan und schließlich in die Russische Förderation. Von da aus breitete sie sich immer mehr in benachbarte Länder aus. So ist zu befürchten, dass die Überschreitung der Grenze zur Europäischen Union nur eine Frage der Zeit ist. Verbreitet wird die Seuche auf verschiedenen Wegen: So sehen Experten des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI), Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, ein erhöhtes Risiko bei Fahrzeugen, die für den Transport von Mast- und Schlachtschweinen verwendet wurden und leer aus den betroffenen Gebieten zurückkommen. Das höchste Risiko für eine Weiterverbreitung der Seuche besteht

21 Amtsblatt Eilenburg, aber durch eingeführte Lebensmittel und Speiseabfälle. Da das Virus sehr widerstandsfähig ist, hält es sich in gekühltem Fleisch mehrere Wochen und in gefrorenem Fleisch sogar jahrzehntelang. Auch in gepökelten und geräucherten Waren wie Salami kann der Erreger monatelang überleben. Solche Produkte dürfen keinesfalls von Urlaubsreisen mitgenommen werden. Lebensmittelreste, die Schweinefleisch enthalten und auf Raststätten oft achtlos weggeworfen werden, können die Afrikanische Schweinepest auf heimische Wildschweine übertragen. Landwirtschaftliche Nutztiere sollten niemals mit Speiseresten gefüttert werden. Im eigenen Interesse sollten Schweinehalter entsprechend der Schweinehaltungshygieneverordnung nun besonders auf Biosicherheitsmaßnahmen achten. Gehäufte Krankheits- und Todesfälle sind sofort dem Tierarzt zu melden, der gemäß 8 dieser VO entsprechende Ausschlussdiagnostik auf Schweinepest veranlassen muss. Fahrzeuge, in denen Schweine transportiert wurden, sind sorgfältig zu reinigen und zu desinfizieren. Besonderes Augenmerk ist dabei auf Fahrzeuge zu legen, die aus betroffenen Gebieten zurückkehren. Das vermehrte Auftreten von Fallwild beim Schwarzwild kann ein Anzeichen der Afrikanischen Schweinepest sein. Derartige Funde sollten durch Jäger beim zuständigen LÜVA gemeldet werden. DVM Mai Amtstierärztin Demenzsprechstunde im Landratsamt Nordsachsen An Demenz Erkrankte und ihre Angehörigen fühlen sich oftmals überfordert und alleingelassen. Erfahrene Mitarbeiter und betroffene Angehörige des Vereins Selbstbestimmt Leben Leipzig und Umgebung e. V. bieten kostenfrei eine Demenzsprechstunde für Menschen mit Demenz, ihre Angehörigen sowie andere interessierte Bürgern an. Sie informieren über die Krankheit und deren Auswirkungen, über den Umgang mit dem Erkrankten, Pflege und Betreuung sowie Entlastungsmöglichkeiten und finanzielle Hilfen. Wann? Jeden zweiten Dienstag im Monat von bis Uhr (andere Termine nach Vereinb.) Wo? Landratsamt Nordsachsen, Richard-Wagner-Str. Wer? 7a, Delitzsch, Haus A, 1.OG, Zi.: 2.07 Verein Selbstbestimmt Leben Leipzig und Umgebung e. V. Ansprechpartnerin: Frau Hoffmann Tel.: Tel.: (zu den Sprechzeiten in Delitzsch) selbstbestimmt-leben@web.de Wir bitten um vorherige telefonische Terminvereinbarung. Das Projekt wird unterstützt durch den Landkreis Nordsachsen. Informationen auch unter: (Frau Dietze - Gesundheitsamt). Dezernat Soziales - Von Anfang an - Aufsuchender Beratungsdienst im Landkreis Nordsachsen Wir beraten Eltern kostenfrei vor und nach der Geburt eines Kindes sowie Familien mit Kindern bis zu 3 Jahren: gen im Zusammenhang mit der (bevorstehenden) Geburt eines Kindes Leistungen sowie Kleinkindern Ihre Ansprechpartner: Kathrin Grasse, Tel.: Kathrin.Grasse@lra-nordsachsen.de Löbnitz: Tanja Schön, Tel.: Tanja.Schoen@lra-nordsachsen.de - Von Anfang an - Aufsuchender Beratungsdienst Öffentliche Zustellung Für Herrn Hannig, Frank, geb. am , zuletzt wohnhaft in Taucha, Dewitzer Str. 71 liegen im Sozialamt, Wohngeldbehörde, R.-Wagner-Str. 7a, Delitzsch folgende Schriftstücke zum Abholen bereit: 1. Bescheid über Wohngeld vom Wohngeldnr Diese Schriftstücke können in vorgenannter Dienststelle Dienstag/Donnerstag/Freitag Uhr Dienstag Uhr Donnerstag Uhr in Empfang genommen werden. Delitzsch, im Auftrag Verfügung: 1. Original an Pressebüro 2. z. d. Akten Mitteilungen Gemeinden Gemeinde: Verfahrens- Nr.: Gemeinde Doberschütz Teilnehmergemeinschaft Durchwehna Ländliche Neuordnung: Durchwehna Laußig DZ/LN2 Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung I. Feststellung Der durch die auswärtigen Sachverständigen verstärkte Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Durchwehna hat mit Beschluss vom gemäß 33 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), in der geltenden Fassung i.v.m. 6 Satz 3 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes und zur Bestimmung von Zuständigkeiten nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (AGFlurbG) vom 15. Juli 1994 (Sächs- GVBl. S. 1429) die Ergebnisse der Wertermittlung festgestellt. II. Begründung Die Ergebnisse der Wertermittlung wurden den Beteiligten in einer Versammlung am 28. Januar 2013 in Laußig OT Kossa erläutert und anschließend vom 15. März 2013 bis 12. April 2013 in der Gemeindeverwaltung Laußig und im Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt. Während der Auslegung wurden schriftliche Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung nicht erhoben. Die Ergebnisse der Wertermittlung sind in den Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung (Wertermittlungskarte, Wertermittlungsgrundsätze), die Bestandteile dieses Beschlusses sind, zusammengefasst. Dieser Feststellungsbeschluss wird öffentlich bekanntgemacht.

22 22 Die öffentliche Bekanntmachung der o.g. Nachweisungen erfolgt hierbei durch Niederlegung zur kostenlosen Einsicht für die am Verfahren Beteiligten in den Gemeindeverwaltungen Laußig, Mockrehna, Doberschütz und beim Verwaltungsverband Eilenburg-West (für Gemeinde Zschepplin) sowie in den Stadtverwaltungen Bad Düben und Bad Schmiedeberg während der allgemeinen Sprechzeiten, mindestens jedoch 20 Stunden pro Woche. Die Niederlegung beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung, sie erfolgt für die Dauer von vier Wochen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Teilnehmergemeinschaft Durchwehna beim Landratsamt Nordsachsen Amt für Ländliche Neuordnung Hausanschrift: Postanschrift: Dr.-Belian-Straße 5 Dr.-Belian-Straße Eilenburg Eilenburg einzulegen. Es wird gebeten, den Widerspruch zu begründen. Eilenburg, den 11. Juni 2013 gez. Hartig Vorstandsvorsitzender der Teilnehmergemeinschaft Durchwehna Hinweis zu den Auslegungszeiten und dem Auslegungsort der Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung Ländliche Neuordnung: Gemeinde: Lfd.-Nr.: Durchwehna Laußig DZ/F2 In der Gemeindeverwaltung Doberschütz, Breite Straße 17, Zi. 14, Doberschütz liegen ab dem 19. Juli 2013 während der Dienstzeiten montags 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr dienstags 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr mittwochs 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr donnerstags 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr freitags 09:00 bis 11:00 Uhr die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung vier Wochen lang zur kostenlosen Einsichtnahme aus. Doberschütz, den Amtsblatt Eilenburg, Bekanntmachung der Gemeinde Doberschütz über die frühzeitige Bürgerbeteiligung zur 1. Änderung Bebauungsplan Gewerbegebiet, An der Mühle OT Doberschütz Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach 3 Abs. 1 BauGB werden die Planungsunterlagen zur 1. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet, An der Mühle in der Zeit vom bis in der Gemeindeverwaltung Doberschütz öffentlich ausgelegt. Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann im Bauamt der Gemeindeverwaltung Doberschütz, Breite Straße 17 in Doberschütz während der Dienstzeiten Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag erfolgen Uhr und Uhr Uhr und Uhr Uhr und Uhr Uhr und Uhr Uhr Der Planvorentwurf ist zusätzlich im Internet auf der Website abrufbar. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet, An der Mühle umfasst folgende Flurstücke: 121/32, 121/33, 121/36, 121/37, 121/39, 121/41, 124/5, 124/6, 124/7 125/12, 125/13, 125/17, 125/18, 125/19, 125/20, 125/23, 125/25, 125/27, 125/30, 125/32, 125/33, 125/34, 125/35, 125/36, 125/38,125/41, 125/42, 125/44, 129/4, 129/7, 129/8, 129/9, 129/10, 129/11, 129/13, 129/14, 129/16, 130/3, 130/4, 130/7, 130/8, 130/9, 130/10, 130/11, 130/13, 130/14, 134/7, 134/9, 134/10, 134/11, 134/16, 134/17, 134/18, 134/19, 134/20, 134/22 134/24, 134/25, 134/26, 134/28, 134/29, 134/30, 134/32, 134/33, 134/34, 134/35, 135/2, 135/4, 143/4, 143/6, 143/7, 143/9, 143/10, 144/9, 144/14, 144/17, 144/18, 144/19, 144/20, 144/22, 144/25, 144/26, 144/ 27, 144/28, 144/29 sowie 144/30 (teilweise), der Flur 4, der Gemarkung Doberschütz, Gemeinde Doberschütz. Insbesondere sollen folgende Planungsziele erreicht werden: - Anpassung des rechtskräftigen genehmigten Bebauungsplans an die gegenwärtigen städtebaulichen und wirtschaftlichen Erfordernissen der Gemeindeentwicklung und - Stärkung der Wirtschaftskraft der Gemeinde sowie Schaffung von Arbeitsplätzen - maßvolle Erweiterung des Gewerbegebietes entsprechend des tatsächlichen Bedarfs. Der Geltungsbereich des Plangebietes ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen:

23 Amtsblatt Eilenburg, Für Rückfragen steht das beauftragte Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Zur Mulde 25, Zschepplin, Telefon , Fax , bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung. Gemeinde Jesewitz Gemeinde Laußig Mit großer Bestürzung haben wir erfahren, dass unser langjähriges Mitglied der SG Pehritzsch e. V. Frank Hobusch von uns gegangen ist. Mit ihm verlieren wir ein Vereinsmitglied, das den Fußball in Pehritzsch über Jahrzehnte mitgeprägt hat. Wir werden ihn immer in Erinnerung behalten. SG Pehritzsch Gemeinde Krostitz Jagdgenossenschaft Krensitz Die Jagdgenossenschaft Krensitz unternimmt ihre vorgesehene Stadtrundfahrt durch Leipzig am Sonntag, dem um Uhr ab Hbf Leipzig. Teilnehmer können sich noch melden bei: R. Ruben/Schönwölkau/Zum Kreuzberg 18 oder per Telefon unter Der Vorsteher Ländliche Neuordnung: Gemeinde: Verfahrens- Nr.: Teilnehmergemeinschaft Durchwehna Durchwehna Laußig DZ/LN2 Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung I. Feststellung Der durch die auswärtigen Sachverständigen verstärkte Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Durchwehna hat mit Beschluss vom gemäß 33 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), in der geltenden Fassung i.v.m. 6 Satz 3 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes und zur Bestimmung von Zuständigkeiten nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (AGFlurbG) vom 15. Juli 1994 (Sächs- GVBl. S. 1429) die Ergebnisse der Wertermittlung festgestellt. II. Begründung Die Ergebnisse der Wertermittlung wurden den Beteiligten in einer Versammlung am 28. Januar 2013 in Laußig OT Kossa erläutert und anschließend vom 15. März 2013 bis 12. April 2013 in der Gemeindeverwaltung Laußig und im Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt. Während der Auslegung wurden schriftliche Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung nicht erhoben.

24 24 Die Ergebnisse der Wertermittlung sind in den Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung (Wertermittlungskarte, Wertermittlungsgrundsätze), die Bestandteile dieses Beschlusses sind, zusammengefasst. Dieser Feststellungsbeschluss wird öffentlich bekanntgemacht. Die öffentliche Bekanntmachung der o.g. Nachweisungen erfolgt hierbei durch Niederlegung zur kostenlosen Einsicht für die am Verfahren Beteiligten in den Gemeindeverwaltungen Laußig, Mockrehna, Doberschütz und beim Verwaltungsverband Eilenburg-West (für Gemeinde Zschepplin) sowie in den Stadtverwaltungen Bad Düben und Bad Schmiedeberg während der allgemeinen Sprechzeiten, mindestens jedoch 20 Stunden pro Woche. Die Niederlegung beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung, sie erfolgt für die Dauer von vier Wochen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Teilnehmergemeinschaft Durchwehna beim Landratsamt Nordsachsen Amt für Ländliche Neuordnung Hausanschrift: Postanschrift: Dr.-Belian-Straße 5 Dr.-Belian-Straße Eilenburg Eilenburg einzulegen. Es wird gebeten, den Widerspruch zu begründen. Eilenburg, den 11. Juni 2013 gez. Hartig Vorstandsvorsitzender der Teilnehmergemeinschaft Durchwehna Hinweis zu den Auslegungszeiten und dem Auslegungsort der Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung Ländliche Neuordnung: Gemeinde: Lfd.-Nr.: Durchwehna Laußig DZ/F2 In der Gemeindeverwaltung Laußig liegen ab dem 19. Juli 2013 während der Sprechzeiten montags Uhr bis Uhr. dienstags Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr. mittwochs - donnerstags Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr freitags Uhr bis Uhr die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung vier Wochen lang zur kostenlosen Einsichtnahme aus. Laußig, den AfU e. V. Arbeitsgruppe für Umwelttoxikologie e. V. Leipziger Str Mittweida Tel./Fax.: afu-ev@web.de Wasser- und Bodenanalysen Am Dienstag, dem 23. Juli 2013 bietet die AfU e. V. die Möglichkeit in der Zeit von Uhr in Muldestausee OT Pouch, in der Gemeindeverwaltung, Neuwerk 3, Amtsblatt Eilenburg, von Uhr in Laußig, in der Gemeindeverwaltung, Bahnhofstr. 1a, und von Uhr in Wölkau, in der Gemeindeverwaltung, Parkstr. 11 Wasser- und Bodenproben untersuchen zu lassen. Gegen einen Unkostenbeitrag kann das Wasser sofort auf den ph-wert und die Nitratkonzentration untersucht werden. Dazu sollten Sie frisch abgefülltes Wasser (mind. 500 ml) in einer Mineralwasserflasche mitbringen. Auf Wunsch kann die Probe auch auf verschiedene Einzelparameter z. B. Schwermetalle oder auf Brauchwasser- bzw. Trinkwasserqualität überprüft werden. Weiterhin werden auch Bodenproben für eine Nährstoffbedarfsermittlung entgegengenommen. Hierzu ist es notwendig, an mehreren Stellen des Gartens Boden auszuheben, sodass insgesamt ca. 500 Gramm der Mischprobe für die Untersuchung zur Verfügung stehen. Eine Beratung zu weiteren Umweltproblemen ist möglich. Einladung der Jagdgenossenschaft Authausen zur Versammlung der Jagdgenossen Sehr geehrte Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Authausen, wir treffen uns am Freitag, dem 2. August 2013 um Uhr im Bürgerhaus Authausen zur Jahreshauptversammlung. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Eröffnung der Versammlung 2. Bericht des Vorstandes 3. Bericht der Kassenprüfer 4. Entlastung von Jagdvorstand und Kassenführer 5. Diskussion und Abstimmung Haushaltsplan 2013/2014, Verwendung des Reinertrages und Ausschüttung 6. Satzungsänderung 7. Sonstiges Anschließend sind alle Grundstückseigentümer und Ehepartner zu einem gemütlichen Beisammensein recht herzlich eingeladen. Der Jagdvorstand Gemeinde Rackwitz Bekanntmachung nach 14 Abs. 2 SächsKitaG der Gemeinde Rackwitz 1. Kindertageseinrichtungen 1.1. Betriebskosten je Platz und Monat, Zusammensetzung der Betriebskosten Betriebskosten je Platz Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h in EUR in EUR in EUR erforderliche Personalkosten 663,72 306,33 179,21 erforderliche Sachkosten 158,76 73,27 42,87 erforderliche Betriebskosten 822,48 379,60 222,08 Geringeren Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteilige Betriebskosten. (z.b. 6 h-betreuung im Kindergarten = 2/3 der erforderlichen Betriebskosten für 9 h).

25 Amtsblatt Eilenburg, Deckung der Betriebskosten je Platz und Monat Bekanntmachung der Gemeinde Rackwitz Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h in EUR in EUR in EUR Landeszuschuss 150,00 150,00 100,00 Elternbeitrag (ungekürzt) 180,38 108,59 63,53 Gemeinde (inkl. Eigenanteil freier Träger) 492,10 121,01 58, Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Miete Aufwendungen für alle Einrichtungen gesamt je Monat Aufwendungen in EUR Abschreibungen 8.993,83 EUR Zinsen - Miete - Gesamt 8.993,83 EUR Aufwendungen je Platz und Monat Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h in EUR in EUR in EUR Gesamt 49,12 22,67 13,26 2. Kindertagespflege nach 3 Abs. 3 SächsKitaG 2.1. Aufwendungsersatz je Platz und Monat Kindertagespflege 9 h in EUR Erstattung der angemessenen Kosten für den Sachaufwand und eines angemessenen Beitrages zur Anerkennung der Förderleistungen der Tagespflegeperson ( 23 Abs. 2 Nr. 1 und 2 SGB VIII) 450,00 durchschnittlicher Erstattungsbetrag für Beiträge zur Unfallversicherung ( 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII) 1,00 durchschnittlicher Erstattungsbetrag für Beiträge zur Alterssicherung ( 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII) 6,00 durchschnittlicher Erstattungsbetrag für Aufwendungen zur Kranken- und Pflegeversicherung ( 23 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII) 23,00 = Aufwendungsersatz 480, Deckung des Aufwendungsersatzes je Platz und Monat Kindertagespflege 9 h in EUR Landeszuschuss 150,00 Elternbeitrag (ungekürzt) 180,38 Gemeinde 149,62 über den Beschluss zur Billigung des Planentwurfs (Stand: ) und zur erneuten öffentlichen Auslegung gem. 3 (2) BauGB für den vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Selbener Straße Süd in Zschortau und der Beteiligung der Nachbargemeinden und der Träger öffentlicher Belange gem. 2 (2) und 4 (2) BauGB Der Gemeinderat der Gemeinde Rackwitz stimmt mit Beschluss Nr. 32/2013 in seiner öffentlichen Sitzung am dem Entwurf des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans Selbener Straße Süd mit Stand vom einschließlich integriertem Grünordnungsplan und Prüfung auf Umweltverträglichkeit und der dazugehörigen Begründung zu und beschließt die erneute öffentliche Auslegung. Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Die Nachbargemeinden und die Träger öffentlicher Belange gem. 2 (2) und 4 (2) BauGB sind parallel dazu zu beteiligen. Der Entwurf liegt in der Zeit vom bis einschließlich zu den angegebenen Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung Rackwitz, Hauptstr. 11 in der Bauverwaltung (Zimmer 32, 2. OG) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Montag 8.00 Uhr Uhr und Uhr Uhr Dienstag 8.00 Uhr Uhr und Uhr Uhr Mittwoch 8.00 Uhr Uhr und Uhr Uhr Donnerstag 8.00 Uhr Uhr und Uhr Uhr Freitag 8.00 Uhr Uhr Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken, Anregungen und Hinweise zum Entwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Rackwitz, den Freigang Bürgermeister ABDRUCK Teilnehmergemeinschaft Schladitz Der Vorstandsvorsitzende Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Schladitz Landkreis: Stadt: Gemeinde: Nordsachsen Schkeuditz Rackwitz Öffentliche Bekanntmachung Die Teilnehmergemeinschaft Schladitz hat den Flurbereinigungsplan erstellt. Darin sind die Ergebnisse des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Schladitz zusammengefasst. Der Flurbereinigungsplan wurde am 4. Juli 2013 genehmigt. Den Teilnehmern wird jeweils der sie betreffende Auszug des Flurbereinigungsplanes zugestellt. Mit dem Flurbereinigungsplan erfolgt auch die Bekanntgabe der festgestellten Ergebnisse der Wertermittlung ( 86 Abs. 2 Nr. 4 FlurbG). Der durch die auswärtigen Sachverständigen verstärkte Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Schladitz hat mit Beschluss vom gemäß 33 FlurbG i.v.m. 6 Satz 3 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes und zur Bestimmung von Zuständigkeiten nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (AGFlurbG) die Ergebnisse der Wertermittlung festgestellt. Die Ergebnisse der Wertermittlung sind in den Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung (Wertermittlungskarte, Wertermittlungsrahmen) zusammengefasst.

26 26 Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Schladitz lädt die Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten im Verfahrensgebiet sowie die Nebenbeteiligten am Verfahren der Flurbereinigung Schladitz ( 10 FlurbG) oder ihre gesetzlichen Vertreter und Bevollmächtigten hiermit zum Anhörungstermin zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans gemäß 59 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) ein. Versammlungsort: Bürgerhaus Kreuma, Dorfstraße 7, OT Kreuma, Rackwitz Versammlungszeit: Donnerstag, den 29. August 2013 um 18:00 Uhr Zur Einsichtnahme für die Beteiligten werden der Textteil, die Vorstandsbeschlüsse, das Flurbuch (alt), das Verzeichnis über die Beitragspflicht und die Karten, einschließlich der Gemeindegrenzänderungskarte, das Widmungsverzeichnis, zur uneingeschränkten Einsichtnahme sowie die Einzelnachweise (Bestandsblatt (alt), Forderungsnachweis, Belastungsnachweis und Bestandsblatt (neu)) zur beschränkten Einsichtnahme sowie die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung (Wertermittlungskarte, Wertermittlungsrahmen) ausgelegt. Die beschränkte Einsichtnahme ist nur bei Nachweis des berechtigten Interesses gestattet (Eigentümer; Rechtsinhaber, usw.). Es wird darauf hingewiesen, dass Widmungen von Straßen nach dem Sächsischen Straßengesetz (SächsStrG) vorgenommen wurden. Zeit der Auslegung: ab 30. August 2013 für zwei Wochen Orte der Auslegung: Gemeindeverwaltung Rackwitz, Hauptstraße 11, Rackwitz Stadtverwaltung Schkeuditz, Amt zur Stadtentwicklung und Wirtschaft, Zi. 3.05, Rathausplatz 3, Schkeuditz Gemeindeverwaltung Krostitz, Dübener Straße 1, Krostitz Gemeindeverwaltung Schönwölkau, Parkstraße 11, OT Wölkau, Schönwölkau Stadtverwaltung Delitzsch, Schlossstraße 30, Zi. 3.14, Delitzsch Gemeindeverwaltung Wiedemar, Bauverwaltung, Schulstraße 2, Wiedemar Stadtverwaltung Leipzig, Neues Rathaus, Stadtplanungsamt, Martin-Luther-Ring 4-6, Zi. 498, Leipzig Gemeindeverwaltung Kabelsketal, Lange Straße 18, OT Gröbers, Kabelsketal Gemeindeverwaltung Schkopau, Bauamt, Schulstraße 2, Schkopau Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung, Dr. Belian- Straße 5, Zi. 304, Eilenburg, Im Verfahrensgebiet der Flurbereinigung Schladitz wurden Vermessungsarbeiten auf der Grundlage des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (SächsVermKatG) durchgeführt, um die neuen Grenzpunkte abzumarken. Die entsprechende Karte zur Abmarkung (Abfindungskarte) liegt als Bestandteil des Flurbereinigungsplanes zur Einsichtnahme für die Beteiligten mit aus. Die Grenzen der neuen Flurstücke können auf Wunsch und nach Terminabsprache vor Ort vorgewiesen werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Widersprüche gegen den Flurbereinigungsplan einschließlich der Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung können nur innerhalb von zwei Wochen nach dem Anhörungstermin beim Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft Schladitz beim Landratsamt Nordsachsen Dr.-Belian-Straße Eilenburg oder beim Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung Hausanschrift: Postanschrift: Dr.-Belian-Straße Torgau Eilenburg Amtsblatt Eilenburg, oder einem der weiteren Verwaltungsstandorte des Landratsamtes Nordsachsen Schlossstraße 27, Torgau Südring 17, Torgau Dr.-Belian-Straße 4 und 5, Eilenburg Richard-Wagner-Straße 7a, Delitzsch Friedrich-Naumann-Promenade 9, Oschatz Fischerstraße 26, Torgau schriftlich eingelegt werden. Es wird gebeten, den Widerspruch zu begründen. Eilenburg, den 5. Juli 2013 gez. Hindemith Hinweis zu den Auslegungszeiten und dem Auslegungsort des Flurbereinigungsplanes Schladitz Ländliche Neuordnung: Gemeinde: Stadt: Lfd.-Nr.: Schladitz Rackwitz Schkeuditz DZ/LN4 In der Gemeindeverwaltung Rackwitz, Hauptstraße 11, Rackwitz in der Bauverwaltung (Zimmer 32, 2. OG) liegt ab dem 30. August 2013 während der Dienststunden montags 8.00 Uhr Uhr und Uhr Uhr dienstags 8.00 Uhr Uhr und Uhr Uhr mittwochs 8.00 Uhr Uhr und Uhr Uhr donnerstags 8.00 Uhr Uhr und Uhr Uhr freitags 8.00 Uhr Uhr der Flurbereinigungsplan bestehend aus: Ordner zur uneingeschränkten Einsichtnahme für die Beteiligten mit Textteil, Vorstandsbeschlüssen, Flurbuch (alt), Verzeichnis über die Beitragspflicht, Widmungsverzeichnis, Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen, Nachweisungen über die Wertermittlung und Karten Ordner zur beschränkten Einsichtnahme mit den Einzelnachweisen zwei Wochen lang zur kostenlosen Einsichtnahme aus. Rackwitz, den Freigang Bürgermeister ABDRUCK Gemeinde Schönwölkau Teilnehmergemeinschaft Schladitz Der Vorstandsvorsitzende Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Schladitz Landkreis: Stadt: Gemeinde: Nordsachsen Schkeuditz Rackwitz Öffentliche Bekanntmachung Die Teilnehmergemeinschaft Schladitz hat den Flurbereinigungsplan erstellt. Darin sind die Ergebnisse des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Schladitz zusammengefasst. Der Flurbereinigungsplan wurde am 4. Juli 2013 genehmigt. Den Teilnehmern wird jeweils der sie betreffende Auszug des Flurbereinigungsplanes zugestellt.

27 Amtsblatt Eilenburg, Mit dem Flurbereinigungsplan erfolgt auch die Bekanntgabe der festgestellten Ergebnisse der Wertermittlung ( 86 Abs. 2 Nr. 4 FlurbG). Der durch die auswärtigen Sachverständigen verstärkte Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Schladitz hat mit Beschluss vom gemäß 33 FlurbG i.v.m. 6 Satz 3 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes und zur Bestimmung von Zuständigkeiten nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (AGFlurbG) die Ergebnisse der Wertermittlung festgestellt. Die Ergebnisse der Wertermittlung sind in den Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung (Wertermittlungskarte, Wertermittlungsrahmen) zusammengefasst. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Schladitz lädt die Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten im Verfahrensgebiet sowie die Nebenbeteiligten am Verfahren der Flurbereinigung Schladitz ( 10 FlurbG) oder ihre gesetzlichen Vertreter und Bevollmächtigten hiermit zum Anhörungstermin zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans gemäß 59 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) ein. Versammlungsort: Bürgerhaus Kreuma, Dorfstraße 7, OT Kreuma, Rackwitz Versammlungszeit: Donnerstag, den 29. August 2013 um 18:00 Uhr Zur Einsichtnahme für die Beteiligten werden der Textteil, die Vorstandsbeschlüsse, das Flurbuch (alt), das Verzeichnis über die Beitragspflicht und die Karten, einschließlich der Gemeindegrenzänderungskarte, das Widmungsverzeichnis, zur uneingeschränkten Einsichtnahme sowie die Einzelnachweise (Bestandsblatt (alt), Forderungsnachweis, Belastungsnachweis und Bestandsblatt (neu)) zur beschränkten Einsichtnahme sowie die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung (Wertermittlungskarte, Wertermittlungsrahmen) ausgelegt. Die beschränkte Einsichtnahme ist nur bei Nachweis des berechtigten Interesses gestattet (Eigentümer; Rechtsinhaber, usw.). Es wird darauf hingewiesen, dass Widmungen von Straßen nach dem Sächsischen Straßengesetz (SächsStrG) vorgenommen wurden. Zeit der Auslegung: ab 30. August 2013 für zwei Wochen Orte der Auslegung: Gemeindeverwaltung Rackwitz, Hauptstraße 11, Rackwitz Stadtverwaltung Schkeuditz, Amt zur Stadtentwicklung und Wirtschaft, Zi. 3.05, Rathausplatz 3, Schkeuditz Gemeindeverwaltung Krostitz, Dübener Straße 1, Krostitz Gemeindeverwaltung Schönwölkau, Parkstraße 11, OT Wölkau, Schönwölkau Stadtverwaltung Delitzsch, Schlossstraße 30, Zi. 3.14, Delitzsch Gemeindeverwaltung Wiedemar, Bauverwaltung, Schulstraße 2, Wiedemar Stadtverwaltung Leipzig, Neues Rathaus, Stadtplanungsamt, Martin-Luther-Ring 4-6, Zi. 498, Leipzig Gemeindeverwaltung Kabelsketal, Lange Straße 18, OT Gröbers, Kabelsketal Gemeindeverwaltung Schkopau, Bauamt, Schulstraße 2, Schkopau Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung, Dr. Belian-Straße 5, Zi. 304, Eilenburg, Im Verfahrensgebiet der Flurbereinigung Schladitz wurden Vermessungsarbeiten auf der Grundlage des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (SächsVermKatG) durchgeführt, um die neuen Grenzpunkte abzumarken. Die entsprechende Karte zur Abmarkung (Abfindungskarte) liegt als Bestandteil des Flurbereinigungsplanes zur Einsichtnahme für die Beteiligten mit aus. Die Grenzen der neuen Flurstücke können auf Wunsch und nach Terminabsprache vor Ort vorgewiesen werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Widersprüche gegen den Flurbereinigungsplan einschließlich der Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung können nur innerhalb von zwei Wochen nach dem Anhörungstermin beim Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft Schladitz beim Landratsamt Nordsachsen Dr.-Belian-Straße Eilenburg oder beim Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung Hausanschrift: Postanschrift: Dr.-Belian-Straße Torgau Eilenburg oder einem der weiteren Verwaltungsstandorte des Landratsamtes Nordsachsen Schlossstraße 27, Torgau Südring 17, Torgau Dr.-Belian-Straße 4 und 5, Eilenburg Richard-Wagner-Straße 7a, Delitzsch Friedrich-Naumann-Promenade 9, Oschatz Fischerstraße 26, Torgau schriftlich eingelegt werden. Es wird gebeten, den Widerspruch zu begründen. Eilenburg, den 5. Juli 2013 gez. Hindemith Hinweis zu den Auslegungszeiten und dem Auslegungsort des Flurbereinigungsplanes Schladitz Ländliche Neuordnung: Gemeinde: Stadt: Lfd.-Nr.: Schladitz Rackwitz Schkeuditz DZ/LN4 In der Gemeindeverwaltung Schönwölkau, Parkstraße 11, OT Wölkau, Schönwölkau liegt ab dem 30. August 2013 während der Dienststunden montags Uhr und Uhr dienstags Uhr und Uhr mittwochs Uhr donnerstags Uhr und Uhr freitags der Flurbereinigungsplan bestehend aus: Ordner zur uneingeschränkten Einsichtnahme für die Beteiligten mit Textteil, Vorstandsbeschlüssen, Flurbuch (alt), Verzeichnis über die Beitragspflicht, Widmungsverzeichnis, Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen, Nachweisungen über die Wertermittlung und Karten Ordner zur beschränkten Einsichtnahme mit den Einzelnachweisen zwei Wochen lang zur kostenlosen Einsichtnahme aus. Wölkau, den Gemeinde Wiedemar Polizeiverordnung der Gemeinde Wiedemar über öffentliche Ordnung und Sicherheit Auf Grund von 9 Abs. 1 in Verbindung mit 1 Abs. 1 und 17 des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen (Sächs- PolG) in der Fassung vom 13. August 1999 (SächsGVBl. S. 466), zuletzt geändert durch Gesetz vom (SächsGVBl. S. 387), beschließt der Gemeinderat folgende Polizeiverordnung:

28 28 Erster Abschnitt Allgemeine Regelungen 1 Geltungsbereich Die Polizeiverordnung gilt für öffentliche Straßen, Anlagen und Einrichtungen in dem gesamten Gebiet der Gemeinde Wiedemar mit den Ortsteilen Doberstau, Grebehna, Klitschmar, Kölsa, Kyhna, Lissa, Peterwitz, Pohritzsch, Quering, Rabutz, Serbitz, Werlitzsch, Wiedemar, Wiesenena, Zaasch, Zschernitz und Zwochau. 2 Begriffsbestimmungen (1) Öffentliche Straßen im Sinne dieser Polizeiverordnung sind alle Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind oder auf denen ein tatsächlicher öffentlicher Verkehr stattfindet. Hierzu gehören insbesondere Fahrbahnen, Randstreifen, Rad- und Gehwege, Brücken, Tunnel, Durchlässe, Treppen, Passagen, Marktplätze, Parkplätze, Haltestellen, Haltestellen-buchten, Böschungen, Stützmauern, Lärmschutzanlagen und Gräben. (2) Öffentliche Anlagen im Sinne dieser Polizeiverordnung sind der Öffentlichkeit zugängliche gärtnerisch gestaltete Anlagen oder sonstige Grünanlagen, die der Erholung der Bevölkerung oder der Gestaltung des Orts- oder Landschaftsbildes dienen, sowie Kinderspielplätze, Sport- und Bolzplätze. (3) Öffentliche Einrichtungen im Sinne dieser Polizeiverordnung sind in öffentlichen Bereichen befindliche Brunnen, Wasserbecken, Gewässer, Wartehäuschen, Telefonzellen, Sitzgelegenheiten, Spielgeräte sowie Abfall- und Wertstoffbehälter. Zweiter Abschnitt Verhalten auf öffentlichen Straßen, in öffentlichen Anlagen und öffentlichen Einrichtungen 3 Nutzung öffentlicher Straßen, Anlagen und Einrichtungen (1) Der Eigentümer und/oder Verfügungsberechtigte hat dafür Sorge zu tragen, dass durch Bäume, Hecken oder ähnliche Pflanzungen die Nutzung der Fahrbahnen oder Gehwege nicht beeinträchtigt wird und im Bereich der Sichtdreiecke bei einmündenden Straßen nur solche Pflanzungen erfolgen, die eine Wuchshöhe von 80 cm nicht überschreiten. (2) Auf öffentlichen Straßen, in öffentlichen Anlagen und öffentlichen Einrichtungen ist es untersagt, zu nächtigen oder zu lagern. (3) Es sind alle Handlungen unzulässig, die die Erholungsfunktion erheblich beeinträchtigen können bzw. bei denen schädliche Auswirkungen zu erwarten sind. (4) Auf Flächen im Sinne des 2 ist es untersagt, nicht zugelassene oder stillgelegte Fahrzeuge abzustellen. 4 Aggressives Betteln und andere öffentliche Beeinträchtigungen Es ist untersagt auf Flächen im Sinne von 2: 1. aufdringliches oder aggressives Betteln, beispielsweise durch hartnäckiges Ansprechen, durch körperliches Bedrängen oder in deutlich alkoholisiertem Zustand, 2. erhebliches Belästigen anderer Personen durch aufdringliches oder aggressives Verhalten, beispielsweise nach Genuss von Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln, 3. Zerschlagen von Flaschen oder anderen Gegenständen, 4. Verrichten der Notdurft, 5. Nächtigen, wenn dadurch andere Personen erheblich belästigt werden, 6. Liegenlassen, Wegwerfen oder Ablagern von Gegenständen außerhalb der dafür zur Verfügung gestellten Behältnisse. Amtsblatt Eilenburg, Verunreinigungen (1) Es ist verboten, öffentliche Straßen, öffentliche Anlagen und öffentliche Einrichtungen sowie die auf, an und in diesen befindlichen Einrichtungen (insbesondere Gebäude, Spielgeräte und andere bauliche Anlagen) oder Bäume unbefugt 1. zu bemalen, zu besprühen, zu beschriften oder zu beschmieren; 2. mit Plakaten, Anschlägen, Aufklebern, Werbemitteln oder sonstigen Beschriftungen zu bekleben oder die Vornahme solcher Handlungen durch andere Personen zu veranlassen. 3. Die Verwaltungsbehörde kann den Verursacher bzw. den Veranlasser solcher Handlungen zur Beseitigung auf eigene Kosten verpflichten. (2) Dieses Verbot gilt nicht für das Beschriften, Bemalen und Besprühen von speziell dafür zugelassenen Flächen bzw. das Plakatieren auf dafür vorgesehene Plakatträger (z.b. Plakatsäulen, Werbe- und Anschlagtafeln). Es gilt ferner nicht für Ankündigungen, Anpreisungen und Hinweise auf Gewerbe oder Beruf. (3) Von Feldern zurückfahrende Fahrzeuge sind, bevor öffentliche Straßen genutzt werden, von anhaftenden Erd- und Schmutzteilen grob zu reinigen. Gleiches gilt für Fahrzeuge, die Baustellen oder ähnliche Grundstücke verlassen. Ist eine Verschmutzung unvermeidbar, muss diese täglich beseitigt werden. Dritter Abschnitt Abbrennen offener Feuer 6 Lager- und Brauchtumsfeuer (1) Das Abbrennen von Lager- und Brauchtumsfeuern bedarf der Erlaubnis der Ortspolizeibehörde. (2) Keiner Erlaubnis bedürfen Koch- und Grillfeuer bis zu einem Durchmesser von einem Meter mit trockenem unbehandeltem Holz in befestigten Feuerstätten oder mit handelsüblichen Grillmaterialien (z.b. Grillbrikett) in handelsüblichen Grillgeräten. Die Feuer sind so abzubrennen, dass hierbei keine Belästigung Dritter durch Rauch oder Gerüche entsteht. (3) Das Abbrennen ist zu untersagen oder kann mit Auflagen verbunden werden, wenn Umstände bestehen, die ein gefahrloses Abbrennen nicht ermöglichen. Solche Umstände können z.b. extreme Trockenheit, die unmittelbare Nähe des Waldes, die unmittelbare Nähe eines Lagers mit feuergefährlichen Stoffen usw. sein. Vierter Abschnitt Anbringen von Hausnummern 7 Vergabe und Anbringen von Hausnummern (1) Die Hauseigentümer haben ihre Gebäude spätestens an dem Tag, an dem sie bezogen werden mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer in arabischer Ziffern zu versehen. (2) Die Hausnummern müssen von der Straße aus deutlich lesbar sein. Unleserliche Hausnummern sind unverzüglich zu erneuern. Die Hausnummern sind in einer Höhe von nicht mehr als 3 m an der der Straße zugekehrten Seite des Gebäudes unmittelbar über oder neben dem Gebäudeeingang oder, wenn sich der Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite des Gebäudes befindet, an der dem Grundstückszugang nächstgelegenen Gebäudeecke anzubringen. Bei Gebäuden, die von der Straße zurückliegen, können die Hausnummern am Grundstückszugang angebracht werden. (3) Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall anordnen, wo, wie und in welcher Ausführung Hausnummern anzubringen sind, soweit dies im Interesse der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung geboten ist. Fünfter Abschnitt Schutz vor Lärmbelästigung 8 Schutz der Ruhezeiten (1) Die Nachtzeit umfasst die Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr.

29 Amtsblatt Eilenburg, In dieser Zeit sind alle Handlungen, die geeignet sind die Nachtruhe mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu stören, zu unterlassen. (2) Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall Ausnahmen vom Verbot des Abs. 1 zulassen, wenn besondere öffentliche Interesse die Durchführung der Arbeiten während der Nacht erfordern. Soweit für die Arbeiten nach sonstigen Vorschriften eine behördliche Erlaubnis erforderlich ist, entscheidet die Erlaubnisbehörde über die Zulassung der Ausnahme. (3) Die Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes sowie des Gesetzes über Sonn- und Feiertage bleiben von dieser Regelung unberührt. 9 Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, Musikinstrumenten u. ä. (1) Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente sowie andere mechanische oder elektroakustische Geräte zur Lauterzeugung dürfen nur so benutzt werden, dass andere nicht unzumutbar belästigt werden. (2) Abs. 1 gilt nicht: 1. bei Umzügen, Kundgebungen, Märkten und Messen im Freien und bei Veranstaltungen, die einem herkömmlichen Brauch entsprechen, 2. für amtliche und amtlich genehmigte Durchsagen. 10 Lärm aus Veranstaltungsstätten (1) Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass aus Veranstaltungsstätten oder Versammlungs-räumen innerhalb im Zusammenhang bebauter Gebiete oder in der Nähe von Wohngebäuden kein Lärm nach außen dringt, durch den andere unzumutbar belästigt werden. Fenster und Türen sind erforderlichenfalls geschlossen zu halten. (2) Das in Abs. 1 geregelte Gebot zur Vermeidung von Lärm gilt auch für die Besucher von derartigen Veranstaltungsstätten bzw. Versammlungsräumen. 11 Haus- und Gartenarbeiten Haus- und Gartenarbeiten, welche die Ruhe anderer unzumutbar stören, dürfen werktags in der Zeit von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht durchgeführt werden. Zu den Arbeiten im Sinne dieser Vorschrift gehören insbesondere die Benutzung von Motor betriebenen Bodenbearbeitungsmaschinen und Rasenmähern, das Häckseln von Gartenabfällen sowie das Hämmern, Sägen, Bohren, Schleifen und Holzspalten, das Ausklopfen von Teppichen, Betten, Matratzen und Ähnliches. 12 Benutzung von Wertstoffcontainern und sonstigen Abfallbehältern (1) Das Einwerfen von Wertstoffen in die dafür vorgesehenen Wertstoff-Container ist an Werktagen in der Zeit von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht gestattet. (2) Es ist untersagt, Abfälle, Wertstoffe oder andere Gegenstände auf oder neben die aufgestellten Wertstoffcontainer zu stellen. (3) Es ist nicht gestattet, größere Abfallmengen in die zur allgemeinen Benutzung aufgestellten Abfallbehälter einzubringen. Insbesondere das Einbringen von in Haushalten oder Gewerbebetrieben angefallenen Abfällen ist untersagt. Sechster Abschnitt Abbrennen von Kleinstfeuerwerk (Kategorie 2) 13 Anzeigepflicht (1) Wer außerhalb des Zeitraumes vom 31. Dezember 0:00 Uhr bis 01. Januar 24:00 Uhr ein Kleinstfeuerwerk abbrennen will, muss dies spätestens zwei Wochen zuvor bei der Ortspolizeibehörde schriftlich anzeigen. 1. In der Anzeige sind anzugeben: Name, Anschrift und Erreichbarkeit des Verantwortlichen Ort, Tag, Beginn oder Zeitraum des Feuerwerks (2) Die Ortspolizeibehörde kann alle geeigneten Maßnahmen treffen, die im Einzelfall erforderlich sind, um die beim Abbrennen eines Kleinstfeuerwerks ausgehenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit zu verhindern. Siebter Abschnitt Gefahren und Verunreinigungen durch Tiere 14 Tierhaltung (1) Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht belästigt oder gefährdet werden. Die bei der landwirtschaftlichen Tierhaltung auftretenden Emissionen gelten dabei nicht als Belästigung. (2) Tierhalter und die mit der Führung oder Pflege beauftragten und geeigneten Personen haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Tiere auf öffentlichen Straßen und Anlagen nicht unbeaufsichtigt frei umherlaufen. Geeignet ist eine Person insbesondere dann, wenn sie körperlich und geistig in der Lage ist, das zu haltende oder zu führende Tier jederzeit in ihrem Einwirkungsbereich sicher zu beherrschen, zu kontrollieren und zu dirigieren. Dies bedeutet, dass das Tier entweder durch Zuruf, Pfiff, Befehle oder Ähnliches in der Lage sein muss, jederzeit zu gehorchen, dass keinerlei Gefährdungen oder Belästigungen von ihm ausgehen oder es angeleint sein muss. Für Situationen, in denen Tierhalter oder die mit der Führung oder Pflege beauftragten und geeigneten Personen die Kontrolle über ihr Tier verlieren können, sind geeignete Festhaltemittel mitzuführen (z.b. Leinen, Geschirre u.a., bei Kleintieren genügt auch das Aufnehmen). (3) Der Tierhalter bzw. -führer hat sein Tier von öffentlichen zugänglichen Liegewiesen und Kinderspielplätzen fern zu halten. Auf Sportanlagen und bei größeren Menschenansammlungen muss der Hundeführer den Hund an der Leine führen. Zudem müssen Hunde in größeren Menschenansammlungen einen Maulkorb tragen. (4) Der Halter von Raubtieren, Gift- oder Riesenschlangen sowie anderer Tiere, die ebenso wie diese durch Körperkraft, Gift oder Verhalten Personen gefährden können, hat der Ortspolizeibehörde diesen Sachverhalt unverzüglich anzuzeigen. (5) Der Halter oder Führer von Tieren haben dafür zu sorgen, dass öffentliche Straßen oder Anlagen und Einrichtungen nicht durch Tiere, insbesondere deren Kot, verunreinigt werden. Dennoch herbeigeführte Verunreinigungen hat der Halter oder der mit der Führung des Tieres Beauftragte unverzüglich zu beseitigen und umweltgerecht zu entsorgen. Der Halter oder Führer von Tieren hat ein geeignetes Hilfsmittel, z.b. Papier- oder Plastiktüte oder Ähnliches, für die Aufnahme und den Transport von Verunreinigungen mitzuführen und auf Verlangen den Kontrollkräften der Ortspolizeibehörde vorzuweisen. Hierzu kann der Betroffene von Kontrollkräften angehalten werden. Dies gilt nicht für landwirtschaftliche Nutztiere. (6) 28 der Straßenverkehrsordnung, 121 des Ordnungswidrigkeitengesetzes sowie die Vorschriften der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie zum Schutz vor gefährlichen Hunden bleiben von dieser Regelung unberührt. Achter Abschnitt Schlussbestimmungen 15 Zulassung von Ausnahmen (1) Entsteht für den Betroffenen eine unzumutbare Härte, so kann die Ortspolizeibehörde Ausnahmen von den Vorschriften dieser Polizeiverordnung zulassen, sofern keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen. Die Zulassung von Ausnahmen kann mit Auflagen versehen werden. (2) Ein Rechtsanspruch auf Ausnahmen besteht nicht.

30 30 16 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne von 17 des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig: 1. entgegen 3 Abs. 1 als Eigentümer und/oder Verfügungsberechtigter es unterlässt, Beeinträchtigungen durch Bäume, Hecken oder ähnliche Pflanzungen zu beseitigen, 2. entgegen 3 Abs. 2 auf öffentlichen Straßen, in öffentlichen Anlagen oder öffentlichen Einrichtungen nächtigt oder lagert, 3. entgegen 3 Abs. 3 Handlungen vornimmt, die die Erholungsfunktion erheblich beeinträchtigen bzw. bei denen schädliche Auswirkungen zu erwarten sind, 4. entgegen 3 Abs. 4 auf Flächen im Sinne von 2 ein nicht zugelassenes oder stillgelegtes Fahrzeug abstellt, 5. entgegen 4 Abs. 1 auf Flächen im Sinne von 2 aufdringlich oder aggressiv bettelt, andere Personen durch aufdringliches oder aggressives Verhalten, beispielsweise nach Genuss von Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln belästigt, Flaschen oder andere Gegenstände zerschlägt, Gegenstände außerhalb der dafür zur Verfügung gestellten Behältnisse liegen lässt, wegwirft oder ablagert, die Notdurft verrichtet, 6. entgegen 5 Abs. 1 öffentliche Straßen, öffentliche Anlagen und Einrichtungen sowie die auf, an und in diesen befindlichen Einrichtungen (insbesondere Gebäude, Spielgeräte und andere bauliche Anlagen) oder Bäume unbefugt bemalt, besprüht, beschriftet oder beschmiert, mit Plakaten, Anschlägen, Aufklebern, Werbemitteln oder sonstigen Beschriftungen beklebt oder die Vornahme solcher Handlungen durch andere Personen veranlasst, 7. entgegen 5 Abs. 3 von Feldern zurückfahrende Fahrzeuge bevor öffentliche Straßen genutzt werden, nicht von anhaftenden Erd- und Schmutzteilen grob reinigt oder eine unvermeidbare Verschmutzung nicht täglich beseitigt. Gleiches gilt für Fahrzeuge, die Baustellen oder ähnliche Grundstücke verlassen. 8. entgegen 6 Abs. 1 ohne Erlaubnis der Ortspolizeibehörde Lager- und Brauchtumsfeuer abbrennt, 9. entgegen 6 Abs. 2 Koch- oder Grillfeuer so abbrennt, dass durch Rauch oder Gerüche eine Belästigung Dritter entsteht. 10. entgegen 6 Abs. 2 und 3 das Feuer abbrennt oder die erteilten Auflagen nicht einhält, 11. entgegen 7 Abs.1 als Hauseigentümer die Gebäude nicht mit den festgesetzten Hausnummern versieht, 12. entgegen 7 Abs.2 unleserliche Hausnummernschilder nicht unverzüglich erneuert oder Hausnummernschilder entgegen 7 Abs. 2 anbringt, 13. entgegen 8 die Ruhezeiten mehr als unvermeidbar stört, 14. entgegen 9 Abs. 1 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente sowie andere mechanische oder elektroakustische Geräte zur Lauterzeugung so benutzt, dass andere unzumutbar belästigt werden, 15. entgegen 10 Abs. 1 aus Veranstaltungsstätten oder Versammlungsräumen Lärm nach außen dringen lässt, durch den andere unzumutbar belästigt werden, 16. entgegen 11 Haus- und Gartenarbeiten durchführt, die die Ruhe anderer unzumutbar stören, 17. entgegen 12 Abs. 1 Wertstoffe in die dafür vorgesehenen Behälter einwirft 18. entgegen 12 Abs. 2 Abfälle, Wertstoffe oder andere Gegenstände auf oder neben die Wertstoffcontainer stellt, 19. entgegen 12 Abs. 3 größere Abfallmengen oder Abfälle, die in Hauhalten oder Gewerbebetrieben anfallen, in die zur allgemeinen Benutzung aufgestellten Abfallbehälter einbringt, 20. entgegen 13 seiner Anzeigepflicht nicht nachkommt oder die Anforderungen der Ortspolizeibehörde missachtet 21. entgegen 14 Abs. 1 Tiere so hält oder beaufsichtigt, dass andere Menschen, Tiere oder Sachen gefährdet, geschädigt oder belästigt werden 22. entgegen 14 Abs. 2 handelt Amtsblatt Eilenburg, entgegen 14 Abs. 3 Hunde auf Flächen im Sinne von 2 sofern diese nicht als Freilaufflächen ausgewiesen sind, nicht an der Leine führt, 24. entgegen 14 Abs. 5 den dennoch dort abgelegten Tierkot nicht unverzüglich entfernt, Abs.1 gilt nicht, soweit eine Ausnahme nach 15 zugelassen worden ist. Ist die Ausnahme mit Auflagen verbunden, müssen diese eingehalten werden. Bei Nichteinhaltung handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. (2) Die Ordnungswidrigkeiten können nach 17 Abs. 2 des Polizeigesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsPolG) in Verbindung mit 17 Abs. 1 und Abs.2 des Ordnungswidrigkeitsgesetzes (OWiG) mit einer Geldbuße von mindestens 5,00 Euro und höchstens 1.000,00 Euro bei fahrlässiger Zuwiderhandlung mit höchstens 500,00 Euro geahndet werden. 17 Verhältnis zu anderen Vorschriften Die Vorschriften von Bundes- und Landesgesetzen sowie bereits bestehender Verordnungen, insbesondere aus dem Sächsischen Polizeigesetz, dem Bundesimmissionsschutzgesetz, dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sowie dem Ersten Gesetz zur Abfallwirtschaft und zum Bodenschutz im Freistaat Sachsen (EGAB), dem Waldgesetz, dem Sächsischen Naturschutzgesetz, dem Sächsischen Wassergesetz, dem Wasserhaushaltgesetz, der Pflanzenabfallverordnung, dem Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetz, dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen, der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz, dem Sächsischen Straßengesetz, der Straßenverkehrsordnung und dem Bundesfernstraßengesetz, dem Tierschutzgesetz, dem Tierkörperbeseitigungsgesetz sowie der Verordnung zur Einführung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung und über den Lärm von Sportund Spielstätten, dem Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden, dem Gaststättengesetz, der Gaststättenverordnung und der Spielverordnung, der Sächsischen Bauordnung, dem Ordnungswidrigkeitengesetz, dem Gesetz über Versammlungen und Aufzüge, der Gefahrenstoffverordnung, dem Sprengstoffgesetz, der Sprengstoffverordnung und dem Waffengesetz bleiben durch die Regelungen in dieser Verordnung unberührt. 18 Inkrafttreten Diese Polizeiverordnung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Polizeiverordnung des Verwaltungsverbandes Wiedemar über öffentliche Ordnung und Sicherheit vom , zuletzt geändert am außer Kraft. Wiedemar, den Möller Bürgermeisterin Antrag auf Sonderöffnung des Einrichtungshauses Porta am Sonntag, dem Die Gemeinde Wiedemar erlässt folgende Allgemeinverfügung Das Einrichtungshaus der Firma Porta Möbel Handels GmbH & Co. KG darf am in der Zeit von Uhr bis Uhr geöffnet sein. Diese Allgemeinverfügung gilt gemäß 41 Abs. 4 Verwaltungsverfahrengesetz (VwVfG) am Tage nach Bekanntgabe als bekannt gegeben.

31 Amtsblatt Eilenburg, Begründung Vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr wurde die zeitweise Aufhebung der durch das Sächsische Ladenöffnungsgesetz festgeschriebenen Ladenöffnungen angeregt. Die Maßnahme soll den Hochwassergeschädigten Bürgern und Bürgerinnen zeitnah ermöglichen, auch außerhalb der Ladenöffnungszeiten Waren einzukaufen. Nach Einschätzung der Lage vor Ort ist die Gemeinde Wiedemar der Auffassung, dass Möbel und Einrichtungsgegenstände erst nach Trockenlegung der Gebäude wiederbeschafft werden. Das Einrichtungshaus Porta will mit Sonderrabatten und Sonderöffnungen unmittelbar und unbürokratisch helfen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Wiedemar in Wiedemar, OT Kyhna, Kyhnaer Hauptstr. 29 Widerspruch eingelegt werden. Die Widerspruchsfrist gilt auch als gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der zuständigen Widerspruchsbehörde, dem Landratsamt Nordsachsen, Richard-Wagner-Str. 7a, Delitzsch schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt wird. Möller Bürgermeisterin Verordnung der Gemeinde Wiedemar über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen vom 04. Juli 2013 Aufgrund von 8 Abs. 1 des Sächsischen Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (Sächsisches Ladenöffnungsgesetz - Sächs- LadÖffG) vom 01. Dezember 2010 (SächsGVBl.) wird verordnet: 1 Die Verkaufsstellen in der Gemeinde Wiedemar dürfen aus Anlass der Durchführung der Veranstaltung 20 Jahre Porta Wiedemar an folgendem Sonntag in der Zeit von Uhr bis Uhr geöffnet sein: Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Wiedemar, den Möller Bürgermeisterin Verordnung der Gemeinde Wiedemar über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen vom 04. Juli 2013 Aufgrund von 8 Abs. 2 des Sächsischen Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (Sächsisches Ladenöffnungsgesetz - Sächs- LadÖffG) vom 01. Dezember 2010 (SächsGVBl.) wird verordnet: 1 Die Verkaufsstellen im Gewerbegebiet Airterminal Nord der Gemeinde Wiedemar dürfen aus Anlass der Durchführung des Festes Erntedankfest an folgendem Sonntag in der Zeit von Uhr bis Uhr geöffnet sein: Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Wiedemar, den Möller Bürgermeisterin Bekanntmachung Betreff: Bebauungsplan (Entwurf) Solarpark Serbitz hier: Offenlage des Entwurfs mit Begründung gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch Der Gemeinderat der Gemeinde Wiedemar hat in seiner Sitzung am den Beschluss zur Offenlage des Bebauungsplanes (Entwurf) Solarpark Serbitz OT Serbitz gefasst. Der Offenlagebeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Solarpark Serbitz OT Serbitz umfasst die folgenden Flurstücke: Gemarkung Zaasch, Flur 5; Flurstücke Nr.: 41/1 teilw., 41/3 teilw, 41/4 teilw., 142/11 teilw., 142/2,144 teilw, 143/5 teilw., Gemarkung Zaasch, Flur 6: Flurstück Nr. 1/4 teilw. Der Entwurf des Bebauungsplanes Solarpark Serbitz OT Serbitz mit dazugehöriger Begründung liegt in der Zeit vom 29. Juli bis einschließlich 26. August 2013 in der Gemeinde Wiedemar OT Wiedemar, Schulstraße 2, Wiedemar, Bauverwaltung, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus. Dienststunden sind: montags von 8.00 Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr dienstags von 8.00 Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr mittwochs von 8.00 Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr donnerstags von 8.00 Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr freitags von 8.00 Uhr bis Uhr Ort und Dauer der Auslegung werden hiermit gem. 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht mit dem Hinweis, dass Anregungen während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung vorgetragen werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Datum: Möller Bürgermeisterin Einwohnermeldeamt/Gewerbeamt Aus technischen Gründen kann unser Einwohnermeldeamt und das Gewerbeamt der Gemeinde Wiedemar am Donnerstag, dem teilweise nur eingeschränkt arbeiten. Wir bitten um Beachtung. Ines Möller Bürgermeisterin

32 32 Einladung Gemeinde Zschepplin Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung der Gemeinde Zschepplin findet am Dienstag, dem , Uhr in der Gaststätte Bergmann, Eilenburger Straße 13 in Zschepplin statt. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 2. Bestätigung der Niederschrift vom Bürgerfragestunde 4. Beschluss - Architektenvertrag zum Bauvorhaben Graben an der Schmiedebreite, OT Glaucha 5. Beschluss - Vergabe von Bauleistungen zum Bauvorhaben an der Schmiedebreite, OT Glaucha 6. Beschluss - Auftragsvergabe für das Projekt Einrichten einer mobilen Medienecke Grundschule Zschepplin 7. Beschluss - Antrag auf Errichtung Einfamilienwohnhaus, Schuppen und Carport im OT Naundorf Antragsteller: Frau Christine und Herr Mathias Treppte, OT Naundorf 8. Beschluss - Stellungnahme zur Ergänzungssatzung Am Bärenbruch der Stadt Eilenburg 9. Verschiedenes Es schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an. gez. Berkes Bekanntmachung gefasste Beschlüsse In der öffentlichen Gemeinderatssitzung der Gemeinde Zschepplin am wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss-Nr. Inhalt 50/2013 Antrag auf Ausbau eines vorhandenen Dachgeschosses im OT Rödgen Antragsteller: Herr Thomas Liniger, OT Rödgen 51/2013 Tausch der Grundstücke, Gemarkung Naundorf, Flur 1, Flurstücke 168/19 und 168/20 gegen das Flurstück 168/22 52/2013 Stellungnahme zur beabsichtigten Planänderung 3. Nachtrag des Wege- und Gewässerplanes mit landschaftspflegerischen Begleitplan der Ländlichen Neuordnung Kospa - Pressen 53/2013 Stellungnahme zum Bebauungsplan Windmühlenweg Sprotta-Siedlung der Gemeinde Doberschütz 54/2013 Stellungnahme zur 1. einfachen Änderung des Bebauungsplanes Schießstandweg Sprotta - Siedlung der Gemeinde Doberschütz 55/2013 Widmung eines Teilstückes der öffentlichen Straße Dorfplatz im OT Hohenprießnitz gemäß 6 SächsStrG Berkes Bürgermeisterin ABDRUCK Gemeinde: Verfahrens- Nr.: Amtsblatt Eilenburg, Teilnehmergemeinschaft Durchwehna Ländliche Neuordnung: Durchwehna Laußig DZ/LN2 Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung I. Feststellung Der durch die auswärtigen Sachverständigen verstärkte Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Durchwehna hat mit Beschluss vom gemäß 33 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), in der geltenden Fassung i.v.m. 6 Satz 3 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes und zur Bestimmung von Zuständigkeiten nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (AGFlurbG) vom 15. Juli 1994 (Sächs- GVBl. S. 1429) die Ergebnisse der Wertermittlung festgestellt. II. Begründung Die Ergebnisse der Wertermittlung wurden den Beteiligten in einer Versammlung am 28. Januar 2013 in Laußig OT Kossa erläutert und anschließend vom 15. März 2013 bis 12. April 2013 in der Gemeindeverwaltung Laußig und im Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt. Während der Auslegung wurden schriftliche Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung nicht erhoben. Die Ergebnisse der Wertermittlung sind in den Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung (Wertermittlungskarte, Wertermittlungsgrundsätze), die Bestandteile dieses Beschlusses sind, zusammengefasst. Dieser Feststellungsbeschluss wird öffentlich bekanntgemacht. Die öffentliche Bekanntmachung der o.g. Nachweisungen erfolgt hierbei durch Niederlegung zur kostenlosen Einsicht für die am Verfahren Beteiligten in den Gemeindeverwaltungen Laußig, Mockrehna, Doberschütz und beim Verwaltungsverband Eilenburg-West (für Gemeinde Zschepplin) sowie in den Stadtverwaltungen Bad Düben und Bad Schmiedeberg während der allgemeinen Sprechzeiten, mindesten jedoch 20 Stunden pro Woche. Die Niederlegung beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung, sie erfolgt für die Dauer von vier Wochen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Teilnehmergemeinschaft Durchwehna beim Landratsamt Nordsachsen Amt für Ländliche Neuordnung Hausanschrift: Postanschrift: Dr.-Belian-Straße 5 Dr.-Belian-Straße Eilenburg Eilenburg einzulegen. Es wird gebeten, den Widerspruch zu begründen. Eilenburg, den 11. Juni 2013 gez. Hartig Vorstandsvorsitzender der Teilnehmergemeinschaft Durchwehna Hinweis zu den Auslegungszeiten und dem Auslegungsort der Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung Ländliche Neuordnung: Gemeinde: Lfd.-Nr.: Durchwehna Laußig DZ/F2

33 Amtsblatt Eilenburg, Im Verwaltungsverband Eilenburg-West, Maxim-Gorki-Platz 1, Eilenburg liegen ab dem 19. Juli 2013 während der Sprechstunden montags 9.00 bis Uhr dienstags 9.00 bis und bis Uhr mittwochs geschlossen donnerstags 9.00 bis und bis Uhr freitags geschlossen die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung vier Wochen lang zur kostenlosen Einsichtnahme aus. Öffentliche Ausschreibung Die BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH beabsichtigt folgende Flächen zu verkaufen: Holzungsflächen um Badrina Gemeinde Zschepplin Gemarkung Zschepplin Flur 11 Flurstücke 44/1, 52/1 und 52/3 Größe: 4,9035 ha Orientierungswert (Kauf): nach Gebot Objektart: Wald Ausschreibung endet: am , um 10:00 Uhr Die Veröffentlichung und Ausschreibungsbedingungen sind im Verwaltungsverband Eilenburg-West, Maxim-Gorki-Platz 1 in Eilenburg während der Sprechzeiten oder unter www. bvvg.de einzusehen. Die Verbraucherzentrale Sachsen bietet für die Gemeinde Zschepplin am in der Zeit von 14 bis 18 Uhr Ort Glaucha im Gemeindehaus (Ringstraße 9) eine kostenlose Informationsveranstaltung für vom Hochwasser betroffenen Bürger an. Es werden u.a. Fragen zum Thema Versicherungsschutz, Kredit und staatliche Förderung, Reiserecht sowie bautechnische Fragen zum Thema Feuchteschäden beantwortet werden können. Termine für diese Veranstaltung können noch telefonisch am und unter der Rufnummer zu den Öffnungszeiten Mo, Do, Fr 8:00-12:00 Uhr Die 8:00-18:00 Uhr abgestimmt werden. Zweckverband Abwassergruppe Dübener Heide, Bad Düben Öffentliche Bekanntmachung Einladung zur Einwohnerversammlung Ortskanalisation für Schmutzwasserentsorgung in Oberglaucha Sehr geehrte Grundstückseigentümer, Sehr geehrte Anwohner, der Zweckverband Abwassergruppe Dübener Heide, Bad Düben beabsichtigt, in Oberglaucha die Ortskanalisation für die Schmutzwasserentsorgung zu verlegen. Zur Vorstellung des Projektes und Klärung eventuell auftretender Fragen, möchten wir Sie als Anlieger und/oder Grundstückseigentümer zu einer Informationsveranstaltung recht herzlich einladen. Die Veranstaltung findet am Donnerstag, dem , um Uhr, in der Gaststätte Zur Grünen Muldenaue in Niederglaucha statt. gez. B. Deutrich Geschäftsführerin Der Abwasserzweckverband Mittlere Mulde sucht zum eine(n) Sachbearbeiter(in) Anlagenbuchhaltung Wesentliche Aufgabeninhalte sind: - Erfassung und Verwaltung von Anlagevermögen - Optimierung von Prozessen innerhalb der Abteilung - Inventur des Anlagevermögens - Vorbereitung und Buchung der monatlichen Abschreibung - Mitarbeit bei der Erstellung von Jahresabschlüssen und Gebührenkalkulationen - Übernahme weiterer Aufgaben im kaufmännischen Bereich Für diese Tätigkeit sind folgende Voraussetzungen erforderlich: - abgeschlossene betriebswirtschaftliche Hochschulausbildung oder Abschluss einer kaufmännischen Ausbildung mit Fortbildung zum Bilanzbuchhalter - Fundierte Berufserfahrung in der Anlagenbuchhaltung, - Kenntnisse der kaufmännischen Buchführung nach den Regelungen für das doppische Haushalts- und Rechnungswesen wären von Vorteil - Fähigkeit und Bereitschaft zu selbstständigem, strukturiertem, ziel- und ergebnisorientiertem sowie eigenverantwortlichem Arbeiten - ein hohes Maß an Kommunikationsstärke und Teamfähigkeit Die Vergütung der Vollzeitstelle erfolgt leistungsgerecht auf der Grundlage des TVöD. Die Anstellung erfolgt unbefristet. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung bis spätestens an den AZV Mittlere Mulde ; Maxim-Gorki-Platz 1; Eilenburg Bekanntgabe des DERAWA Zweckverband Delitzsch-Rackwitzer Wasserversorgung Beschluss Nr. 06/13 vom I. Auf der Grundlage des Berichtes über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr erarbeitet von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Leipzig vom 22. Mai wird der Jahresabschluss des Zweckverbandes DERAWA wie folgt festgestellt: 1. Bilanzsumme ,62 EUR 1.1. davon entfallen auf die Aktivseite - Anlagevermögen ,22 EUR - Umlaufvermögen ,05 EUR - Rechnungsabgrenzungsposten ,35 EUR 1.2. davon entfallen auf die Passivseite - Eigenkapital ,83 EUR - Sonderposten ,18 EUR - Empfangene Ertragszuschüsse ,84 EUR - Rückstellungen ,82 EUR - Verbindlichkeiten ,95 EUR - Rechnungsabgrenzungsposten 60,00 EUR 2. Jahresgewinn ,31 EUR 2.1. Summe der Erträge ,34 EUR 2.2. Summe der Aufwendungen ,03 EUR II. Das Jahresergebnis von ,31 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.

34 34 III. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Leipzig hat den Jahresabschluss 2012 geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des DERAWA Zweckverband Delitzsch-Rackwitzer Wasserversorgung, Delitzsch, für das Geschäftsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2012 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Eigenbetriebsverordnung des Freistaates Sachsen und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Zweckverbandes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Zweckverbandes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften, den ergänzenden Bestimmungen der Satzung sowie der Eigenbetriebsverordnung des Freistaates Sachsen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage des Zweckverbandes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. IV. Dem Verbandsvorsitzenden sowie seinen Stellvertretern und der Verbandsgeschäftsführung wird für das Wirtschaftsjahr 2012 die Entlastung erteilt gez. Dr. Wilde Verbandsvorsitzender Hinweis: Jahresabschluss und Lagebericht 2012 liegen vom bis einschließlich (7 Tage) in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes DERAWA, Bitterfelder Str. 80, Delitzsch, öffentlich aus. Die Einsichtnahme ist montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr für jedermann möglich. Amtsblatt Eilenburg, Blutspendetermin fällt aus: Renovierungsarbeiten in der Grundschule Mügeln - Der für den Mittwoch, 24. Juli 2013, von 14 bis 19 Uhr, geplante Blutspendetermin in der Grundschule Mügeln fällt aus. Die Räumlichkeiten im Schulgebäude werden während der Ferien gemalert, sodass der Haema Blutspendedienst im Juli hier seine Liegen nicht aufbauen kann. Die Haema-Blutengel sind planmäßig dann wieder nach den Ferien am 28. August 2013, ebenfalls von 14 bis 19 Uhr, in Mügeln. In Mügeln bittet der Haema Blutspendedienst regelmäßig einmal im Monat in der Grundschule in der Altmügelner Straße 1 zur Spende. Wer Blut spenden möchte, muss mindestens 18 Jahre alt und gesund sein sowie 50 Kilogramm oder mehr auf die Waage bringen. Für die Anmeldeformalitäten wird der gültige Personalausweis benötigt. Mit einer fettarmen Mahlzeit und reichlichem Trinken, ist man zudem bestens vorbereitet. Weitere Infos sowie Termine und Einrichtungen in der Nähe finden Interessierte unter oder telefonisch kostenfrei unter Zweite Kellernacht 2013 Aufgrund der überaus großen und positiven Resonanz der Besucher bei den ersten drei Kellernächten wurde das Konzept beibehalten, nur die Inhalte leicht verändert. So wird es erneut verschiedene Keller zur Besichtigung mit fachgerechter Führung geben, die sonst für die Öffentlichkeit nicht zugänglich sind. Für interessierte Gäste, die schon im letzten Jahr zu Gast waren, sei angemerkt, dass es diesmal zum Teil andere Keller zu sehen gibt. Geblieben sind die drei Keller, in denen die Gäste mit kleinen kulturellen Beiträgen unterhalten werden. Natürlich haben sich hier die Inhalte gegenüber dem letzen Jahr verändert, aber erneut wird es wieder sehr abwechslungsreich, amüsant und vielgestaltig mit Theater, Musik, Geschichtsvermittlung, Unterhaltung und Kulinarischem zugehen. Die zweite Torgauer Kellernacht 2013 findet am Samstag, 31. August um 19 Uhr statt. Restkarten für diese besondere Nacht können ab noch im Museum Torgau erworben werden. Cornelia König Museumsleiterin Sportfischerverein»Petri - Heil«Eilenburg e. V. Dozent für Fischereischeinlehrgang Lothar Richter, Lossastraße 15, Eilenburg Tel.: Funk: Schulung zur Fischereischeinprüfung Entsprechend dem Fischereigesetz des Freistaates Sachsen kann nur eine Angelberechtigung erwerben, wer im Besitz eines gültigen Fischereischeines ist. (Dies trifft für alle Bundesländer zu). Wie kommt man in Sachsen in den Besitz eines Fischereischeines? 1. Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang (3 Schulungstage) 2. Erfolgreiche Teilnahme an der Fischereischeinprüfung. Bedingung: Zum Prüfungstermin muß der Teilnehmer das 14. Lebensjahr vollendet haben. 3. Danach Erwerb des Fischereischeines auf Lebenszeit.

35 Amtsblatt Eilenburg, Der Lehrgang findet am 23./ und jeweils 8.00 Uhr in Eilenburg, Puschkinstraße 7, ehemals Gaststätte Osteck, statt. Ohne Lehrmaterial ist eine Teilnahme nicht möglich, man kann es sich aber bei Freunden oder Bekannten ausleihen oder bei mir bestellen. Die Voranmeldung sollte schon jetzt mit nachstehendem Formular, spätestens jedoch bis zum Meldeschlusstermin an obige Adresse erfolgen. Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang zur Fischereischeinprüfung Name:... Vorname:... Straße/Haus-Nr.:... Telefon:... PLZ/Ort:... Geburtsdatum:... Wird Lehrmaterial benötigt? (bitte ankreuzen) O ja Der Anmeldung bitte ein Passbild beifügen! O nein Sachsen, Preußen und Napoleon. Europa in der Zeit von 1806 bis 1815 Napoleonzeit und Festung Torgau in einem umfassenden Werk vorgestellt Der Förderverein Europa Begegnungen e. V. hat soeben den Band Sachsen, Preußen und Napoleon. Europa in der Zeit von 1806 bis 1815 (Hrsg. Dr. Uwe Niedersen) fertig gestellt, siehe Abbildung. Das Buch behandelt die Koalitionskriege; die Rheinbund- Gründung und den gleichzeitigen Zerfall des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation; die Schlacht bei Jena und Auerstedt, 1806; Sachsens Rheinbund-Zeit; weiter die Kontinentalsperre; den Frieden von Tilsit, 1807 und zwei Jahre später den von Schönbrunn; den Russlandfeldzug; das Bündnis zwischen Preußen und Russland; die erfolgten Reformen sowie die Erhebungen und Befreiungskriege; schließlich die Errichtung und Bedeutung der Sächsischen Elb- und Landesfestung Torgau; überhaupt die Festungen an der Elbe; weiter Truppenbewegungen und Feldschlachten auf sächsischem Gebiet, die Völkerschlacht bei Leipzig; den Wiener Kongress; das reduzierte Sachsen und sein Neuanfang. Als Resultat liegt nunmehr ein in sich geschlossenes und wohl strukturiertes Ganzes vor. Das Buch hat die jeweiligen Textversionen von Vorträgen einer Tagungsserie, die im Schloss Hartenfels, 2011 begann, aufgenommen. Es ist darüber hinaus durch weitere Abhandlungen außerhalb des Tagungsgeschehens, etwa zur ökonomisch-politischen Situation der Länder des damaligen Europas oder durch Einfügung von Beiträgen zur Methodik der Geschichtsschreibung über jene Zeit weiter bereichert worden. Der Sammelband umfasst 540 Seiten sowie 490 Abbildungen. Die insgesamt 55 Aufsätze im Buch wurden von Autoren des In- und Auslandes aufgeschrieben. Interessenten des Buches können sich ab sofort an den Förderverein Europa Begegnungen e. V., Schlossstraße 19, Torgau, ostwest@online.de, wenden. Vorstand Förderverein Europa Begegnungen e. V. Evangelisches Kirchspiel Schildau Konzert SommarPsalm am 21. Juli 2013 um 17 Uhr in der Stadtkirche St. Marien Schildau. Kleine Geistliche Musiken, Volkslieder, Jazz, Rock, Pop und a-capella-musik. Es musiziert das Ensemble Baldini aus Dresden. Particia Hoffmann, Sopran 1, Julia Böhme, Sopran 2, Maja Preuß, Sopran 2/Alt 1, Kerstin Döhring, Alt 2/Cachon, Christian Lutz, Tenor 1, Marc Reinhard, Tenor 2, Christoph Müller, Baß 1/Bariton, Johannes Bachmann Baß 2,/Flöte, Florian Seidel, Klavier, Jürgen Stegmann, Moderation und Lesungen Der Eintritt ist frei - am Ausgang wird um eine Spende gebeten. Sportjugend Nordsachsen Ferienspiele der Sportjugend des Kreissportbund Nordsachsen e. V in Torgau 5 Tage Fun und Erlebnistage, von 08:00 bis 16:00 Uhr, mit dem Team der Sportjugend des Kreissportbundes Nordsachsen Teilnehmerbeitrag: 60,00 Euro Anmeldungen: bis 2. August 2013 Kreissportbund Nordsachsen e. V. Leipziger Str Torgau Tel.: Fax: ruhs@ksb-nordsachsen.de > detaillierte Unterlagen bei Anmeldung Für Kinder im Alter von 9 bis 14 Jahren Was ist mitzubringen? Gute Laune!! Wir bieten... > Mittagsversorgung > Besuch des Leipziger Zoos > wie gestalte ich ein gesundes Frühstück > einen Tag im Stadion, mit Abnahme des Deutschen Sportabzeichen, Grillen, Spiel und Spaß, Vorstellung verschiedener Sportarten > Besuch Freizeitbad > Wanderung > Spiel und Spaß mit dem Spielmobil u. a. > Versicherungsschutz

36 36 Kreiskrankenhaus Torgau Johann Kentmann ggmbh Elterninformationsabend Werdende Eltern sind herzlich eingeladen, die Räumlichkeiten der Entbindungsabteilung, des Kreißsaales sowie der Neugeborenenstation im Krankenhaus zu besichtigen. Wann: , um Uhr, Treffpunkt: Foyer Es freuen sich auf Ihren Besuch Hebammen, Geburtshelfer und Kinderärzte Selbsthilfenetzwerk Sachsen - Ein Service der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V. (LAG SH) Projektstart: Handicap (k)ein Hindernis? - Curriculum zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen Dresden, den 11. Juli Menschen mit Behinderung haben oftmals schlechte Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Die Gründe dafür sind vielseitig - ein Grund sind die Barrieren in den Köpfen. Um diesen entgegen zu wirken, hat die Allianz zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung das Projekt Handicap (k)ein Hindernis? Curriculum zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen ins Leben gerufen. Mit der Projektumsetzung ist die Landesarbeitsgemeinschaft Sachsen e. V. (LAG SH) beauftragt worden. Wir freuen uns, dass uns das Projekt in die Hand gegeben worden ist. Wir als Landesarbeitsgemeinschaft machen uns seit Jahren stark für arbeitslose Menschen mit Behinderung in Sachsen. Wir verfügen über die Erfahrung, Praxis und Kontakte auf diesem Gebiet, erklärt Volker Raschke, Vorstandsvorsitzender der LAG SH. Das Projekt zielt darauf ab, ein Curriculum - ein Regelwerk zu schaffen, das Informationen für potenzielle Arbeitgeber als auch zukünftige Arbeitnehmer zum Thema Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in Sachsen bereitstellt - schnell, unkompliziert und barrierefrei zugänglich. Zum einen wird eine Internetseite entstehen: Sie vermittelt Wissen zu den rechtlichen Grundlagen (z. B. SGB IX), zum Diversity-Management (Potenziale von Menschen mit Handicap), zu Beratungs- und Fördermöglichkeiten, zur Ausgleichsabgabe und zur Beschäftigungsquote, Ansprechpartner von der Arbeitsagentur, vom Integrationsamt bis hin zur Rentenversicherung. Kurzum: Der potenzielle Arbeitgeber kann auf der Internetseite alle relevanten Daten abrufen, die notwendig sind für die Einstellung oder der Wiedereingliederung eines Mitarbeiters mit Behinderung. Voraussichtlicher Start ist Mitte Zur Aufklärung der potenziellen Arbeitgeber ist die Planung und Organisation von Fachveranstaltungen, inklusive Schulungsmaterial und einem Pool von entsprechenden Referenten Teil 2 des Projektes. Das Projekt richtet sich in erster Linie an sächsische Unternehmer sowie an Unternehmensbetreuer der sächsischen Industrie- und Handelskammern als auch an die Handwerkskammern. Menschen mit Behinderung haben es nach wie vor schwer einen Arbeitsplatz zu finden. Oftmals liegt es an den Vorurteilen der scheinbar fehlenden Leistungsfähigkeit oder der eingeschränkten Flexibilität von Behinderten. Das Projekt soll eben diese Hemmung abbauen, so Volker Raschke weiter. Denn angesichts des kommenden Fachkräftemangels können wir auf diese oftmals sehr gut ausgebildeten Arbeitnehmer nicht verzichten. Amtsblatt Eilenburg, Das Projekt Handicap (k)ein Hindernis? Curriculum zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen geht bis Dezember Ihr Ansprechpartner: Thomas Naumann Projektkoordinator Allianz für Arbeit Fon: naumann@selbsthilfenetzwerk-sachsen.de Über uns! Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V. (LAG SH) ist ein freiwilliger Zusammenschluss und Dachverband regional und überregional tätiger Selbsthilfevereinigungen von und für Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung sowie ihrer Angehörigen im Freistaat Sachsen. Förderverein 1. Deutsche Radfahrerkirche Weßnig e. V. Die 1. Deutsche Radfahrerkirche Weßnig begeht in diesem Jahr ihr zehnjähriges Jubiläum. Aus diesem Anlass laden die Kirchengemeinde und der Förderverein recht herzlich zum 10. Fest des Rades am 18. August auf das Gelände der Radfahrerkirche ein. Die Eröffnung des Festes beginnt Uhr mit einem Gottesdienst mit den bekannten Bläsern aus Lorenzkirch. Ab Uhr wird die Weßniger Gaststätte für Essen und Getränke sorgen. Verschiedene Stände laden zum Verweilen ein. Gegen Uhr erfreut die Tanzgruppe der Lebenshilfe Torgau die Anwesenden mit ihren Tänzen. Bei Kaffee und Kuchen kann geplaudert werden, und natürlich sind, wie jedes Jahr, auch einige Uraltfahrräder des Bennewitzer Fahrradmuseums zu bestaunen. Die Mitteldeutsche Kirchenstraße zeigt erstmalig auf dem Gelände Schautafeln zur Entwicklung der 1. Deutschen Radfahrerkirche, gefertigt von Lysander Pötzsch, dem Vorsitzenden des Vereins. Etwas ganz Besonderes ist ab Uhr noch für Jung und Alt vorgesehen, eine interessante Filmvorführung. Eintritt nur drei Euro. VdK Mitglieder amüsieren sich mit den Tingeltangel Omas Wie bereits angekündigt, fand am im Weißen Ross die monatliche Veranstaltung des VdK, OV Delitzsch statt. Mit der Einladung der Tingeltangel Omas hatte der Vorstand die richtige Wahl getroffen. Es wurde gesungen, geklatscht und geschunkelt. Einige konnten ihre Füße kaum ruhig halten. Die vier Frauen von den Tingeltangel Omas haben sich ja auch mächtig ins Zeug gelegt. Bunt gemischt war das Programm. Von Oldies, Volksliedern, Folklore und Hits aus allen Zeiten und Genres haben sie, immer in angepassten Kostümen, die Anwesenden begeistert. So war es nicht verwunderlich, dass sie nicht ohne Zugabe entlassen wurden. Im Anschluss hat unser Vorsitzender Manfred Werner Mitglieder geehrt, welche seit 10, 15 oder 20 Jahren Mitglied im VdK Sachsen sind. In angemessener Form hat er dann noch einige Worte zu den verheerenden Überschwemmungen gefunden und die Mitglieder zur Solidarität aufgerufen. Jeder soll nach seinen Möglichkeiten helfen oder auch eine Spende über die bekannten Hilfsorganisationen tätigen. Zum Abschluss stimmte er die Mitglieder auf die nächste Veranstaltung nach der Sommerpause im August ein. Dabei verwies er auf die großzügige Spende von 400 EUR von der Mitgas. Das Unternehmen ermöglicht ihren Senioren, wie Frau Weila welche im Ehrenamt tätig ist, jährlich eine objektbezogene Spende zu beantragen. Damit will die Mitgas die Arbeit ihrer Senioren unterstützen. Welches Unternehmen macht das schon!

37 Amtsblatt Eilenburg, Mit dieser Spende der Mitgas werden die Kosten für die Mitglieder wesentlich günstiger und für den Einen oder Anderen erst möglich, denn auch Armut ist bei uns ein ständiger Begleiter. Das betrifft nicht nur die Altersarmut sondern auch Behinderte, EU-Rentner und andere sozial schwache Mitglieder. Die Ausfahrt am wird sicher auch wieder sehr schön. Es geht in die Lutherstadt Wittenberg. Dort machen wir eine Stadtrundfahrt und werden auf einen Panoramaschiff Kaffeetrinken. Wir freuen uns schon sehr darauf. Rosel Weila Schatzmeisterin des Sozialverbandes VdK Sachsen e. V. Ortsverband Delitzsch Einladung Zu einer Halbtagesfahrt laden wir alle unsere Mitglieder und ihren Partner recht herzlich ein. Es geht zu einer moderierten Rundfahrt in der Lutherstadt Wittenberg mit anschließender Schifffahrt auf der Elbe bei Kaffee und Kuchen sowie Moderation Wann: am 15. August 2013 Abfahrt ab Krostitz, Uhr Busdepot Leupold Delitzsch, Uhr unterer Bahnhof Rückfahrt ab Wittenberg gegen Uhr Rückankunft in Delitzsch gegen Uhr Unkostenbeitrag beträgt für Mitglieder 25,00 EUR für Nichtmitglieder 33,00 EUR Rückmeldetermin bitte unbedingt bis einhalten Wir würden uns sehr freuen mit Ihnen den Nachmittag zu verbringen. Mit freundlichem Gruß Manfred Werner Vorsitzender OV Delitzsch Aufbauhilfeprogramm für flutgeschädigte Private und Vereine startet - Antragstelle Sächsische Aufbaubank Privatpersonen und Vereine, die durch das Hochwasser 2013 geschädigt wurden, können ab sofort bei der Sächsischen Aufbaubank-Förderbank-(SAB) Aufbauhilfen aus dem Programm Hochwasserschäden 2013 des Freistaates Sachsen beantragen. Ziel der Förderung ist die Schadensbeseitigung und der nachhaltige Wiederaufbau. Die Zuwendung kann bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Privatpersonen können in dieser Höhe Ausgaben zur Beseitigung von Gebäudeschäden an Wohn- und Gewerberäumen erstattet bekommen. Zuschüsse in der gleichen Höhe kann es auch zur Beseitigung von Flutschäden an gemeinschaftlich genutzten Wegen von Vereinen und in Kleingartenanlagen geben. Das Programm schließt Schäden durch wild abfließendes Wasser, Sturzfluten, aufsteigendes Grundwasser, überlaufende Regenwasser- und Mischwasserkanäle sowie durch Hangrutsche mit ein. Bereits angefallene Ausgaben für den Wiederaufbau werden grundsätzlich auch dann gefördert, wenn die entsprechende Bewilligung erst später erfolgt. Schäden werden in der Regel nur ab einem Betrag von Euro berücksichtigt, bei Vereinen bereits ab Euro. Für Schädenshöhen ab EUR ist ein Gutachten zu erstellen. Darüber hinaus setzt die Förderung eine Bestätigung der zuständigen Gemeindeverwaltung voraus, dass die Maßnahme in der festgesetzten Hochwasser-Gebietskulisse 2013 liegt. Antragsformulare sind auf der Homepage der SAB sachsen.de abrufbar oder werden auf Anfrage zugesandt. Bis spätestens 31. Dezember 2014 müssen Anträge bei der SAB eingegangen sein. Nach Abschluss der Maßnahme ist ein Verwendungsnachweis erforderlich. Kontakt: Hotline: ; servicecenter@sab.sachsen.de Aufbauhilfeprogramm für flutgeschädigte Unternehmen startet - Antragstelle Sächsische Aufbaubank Unternehmen, die durch das Hochwasser 2013 geschädigt wurden, können ab sofort bei der Sächsischen Aufbaubank- Förderbank-(SAB) Aufbauhilfen aus dem Programm Hochwasserschäden 2013 des Freistaates Sachsen beantragen. Ziel der Förderung ist die Schadensbeseitigung und der nachhaltige Wiederaufbau zur Fortführung des Betriebes. Die Zuwendung kann bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe bei Unternehmensgrößen bis zu 500 Mitarbeitern erhalten maximal Euro, in Härtefällen bis zu Euro. Das Programm richtet sich auch an Unternehmen der Ent- und Versorgungswirtschaft, der Land- und Forstwirtschaft, der Binnenfischerei und Aquakultur, der Wohnungswirtschaft und an kommunale Gebietskörperschaften, soweit sie ihren Wohnungsbestand selbst verwalten, sowie an Genossenschaften, gemeinnützige private Unternehmen und Stiftungen des privaten Rechts. Anerkannt werden Schäden am Anlagevermögen und an land, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzflächen und Infrastruktur, vor allem an Grundstücken, baulichen Anlagen, Gebäuden, maschinellen Anlagen und sonstigen betriebsnotwendigen Einrichtungsgegenständen. Bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörigen der freien Berufe ist bei Neuanschaffungen für die Schadensberechnung der Zeitwert des zerstörten Anlagevermögens zugrunde zu legen. Auch Schäden an Vorräten des Umlaufvermögens und an Kulturen, Tieren und Fischbeständen werden in diesem Programm berücksichtigt. Das Programm schließt auch Schäden durch wild abfließendes Wasser, Sturzfluten, aufsteigendes Grundwasser, überlaufende Regenwasser- und Mischwasserkanäle sowie durch Hangrutsche mit ein. Der Schadensnachweis erfolgt in der Regel auf Basis von Gutachten. Die zuständige Gemeinde muss bestätigen, dass die Maßnahme in der festgesetzten Hochwasser-Gebietskulisse 2013 liegt. Ausgaben für den Wiederaufbau werden dabei grundsätzlich auch dann gefördert, wenn die entsprechende Bewilligung erst später erfolgt. Schäden werden in der Regel nur ab einem Betrag von Euro berücksichtigt. Antragsformulare sind auf der Homepage der SAB sachsen.de abrufbar oder werden auf Anfrage zugesandt. Bis spätestens 31. Dezember 2013 müssen Anträge bei der SAB eingegangen sein. Nach Abschluss der Maßnahme ist ein Verwendungsnachweis erforderlich. Kontakt: Hotline: ; servicecenter@sab.sachsen.de

38 38 Kultur und Schulen Amtsblatt Eilenburg,

39 Amtsblatt Eilenburg, SERVICE Ostdeutscher Rosengarten Forst (Lausitz) Deutsche Rosenschau Juni September Vorsaison: 1. Mai Juni Die grüne Lausitz entdecken Blühende Parks und Gärten im Europäischen Parkverbund Lausitz Graf Brühl und Fürst Pückler diese beiden für die Gartengeschichte so wichtigen Persönlichkeiten verbinden gleich vier Parks im deutsch-polnischen Grenzgebiet der Lausitz. Der grüne Fürst Hermann von Pückler-Muskau schuf mit den Landschaftsgärten in Bad Muskau und Branitz zwei weltweit bekannte Gartenkunstwerke. Heinrich Graf von Brühl, dessen 250. Todestag in diesem Jahr begangen wird, war sächsischer Premierminister unter August III. und zudem ein bedeutender Kunstförderer seiner Zeit. Er besaß mit Forst- Pförten die größte Standesherrschaft in der Niederlausitz. Im Jahr 2010 schlossen sich die Pückler-Parks in Bad Muskau und Łęknica sowie in Branitz, der Ostdeutsche Rosengarten Forst (Lausitz) und der Schlosspark Brody (ehemals Pförten/PL) im Parkverbund zusammen, um das gemeinsame Erbe stärker zu vermitteln und noch mehr Besucher für die einzigartigen Garten- und Kulturdenkmale zu begeistern. Das grenzübergreifende kulturhistorische Erbe dieser Anlagen lässt sich heute auf verschiedenen Touren zu Fuß, im Boot oder per Rad wunderbar erkunden. Es sind beeindruckende Ausflüge in das Schaffen der beiden großen Persönlichkeiten neue Rosenstöcke Der Ostdeutsche Rosengarten Forst (Lausitz) feiert in diesem Jahr 100 Jahre Rosenträume an der Neiße und zelebriert sein 100-jähriges Jubiläum mit einer ganz besonderen Gartenausstellung: Die Deutsche Rosenschau 2013 vor der malerischen Kulisse der historischen Parkanlage mit Pergolenhöfen, Skulpturen und Wasserspielen. Damit wird eine vor 75 Jahren unterbrochene Tradition wiederbelebt. Schon 1938 war Forst (Lausitz) Gastgeberin der Schau und lädt die Gartenfreunde jetzt erneut auf das 17 Hektar große Gelände in der Rosenstadt ein, um zwischen dem 14. Juni Große Wasserspiele im Ostdeutschen Rosengarten Stadt Forst (Lausitz) und dem 29. September Themengärten, botanische Vielfalt und Landschaftsarchitektur zu genießen. Besucher können sich auf eine überwältigende Vielfalt der Königin der Blumen, wie die Rose schon in der griechischen Antike hieß, freuen. Rund neue Rosen ergänzen zum Jubiläumsjahr die vielfältigen Pflanzungen. Die Deutsche Rosenschau beginnt am 14. Juni mit einem großen Festakt zum 100-jährigen Bestehen der Parkanlage. Die Auftaktveranstaltung ist gleichzeitig Rahmen für die vom Philharmonischen Orchester und dem Chor des Staatstheaters Cottbus begleitete Einweihung des Kaskadenbrunnens. Am 22. Juni findet das 12. Brandenburgische Chorfest statt, vom 28. bis 30. Juni folgen die traditionellen Rosengartenfesttage. Dirk Michaelis (14. Juli) oder die Gruppe City (17. August) gehören zum vielfältigen kulturellen Rahmenprogramm Die Parkanlage steht Gartenliebhabern bereits in der Vorsaison vom 1. Mai Juni offen. Die Pückler-Parks Mit dem Muskauer Park schuf Fürst Pückler auf mehr als 800 Hektar eine großräumige malerische, von der Neiße durchflossene Landschaftskomposition. Nach dem Zweiten Weltkrieg trennte der Fluss jahrzehntelang die Anlage, heute ist die binationale Unesco-Welterbestätte ein Vorbild der grenzübergreifenden Zusammenarbeit, wofür auch das Deutsch-Polnische Parkfest am 25. Mai steht. Und das ist nur einer der Höhepunkte im vielfältigen Veranstaltungsprogramm mit gartenhistorischen Seminaren, abendlichen Parkführungen und Ausstellungen im prachtvollen Neuen Schloss. Branitz ist nach dem Muskauer Park das zweite Meisterwerk Pücklers. Nach der Übersiedlung auf den Stammsitz der Familie Pückler in Branitz 1846 gestaltete der Fürst die Parkanlage als Biografischen Lebensatlas mit zahlreichen Reminiszenzen an seine Reisen. Das Branitzer Schloss mit seiner originalen Ausstattung vermittelt noch heute einen authentischen Eindruck der fürstlichen Lebenswelt. Das Gartenfestival Park & Schloss Branitz entführt die Besucher am 25. und 26. Mai auch hier in die faszinierende Welt der Rosen. Kassenöffnung und Einlass Täglich 9-19 Uhr Eintrittspreise Vorsaison 1. Mai Juni ermäßigt: 5 Euro Deutsche Rosenschau: 14. Juni September Ostdeutscher Rosengarten Forst (Lausitz) Wehrinselstraße Forst (Lausitz) Tel. ( ) Der Ostdeutsche Rosengarten Forst ist Teil des Europäischen Parkverbundes Lausitz, in dem sich außerdem die Parkanlagen Fürst-Pückler-Park Branitz, Fürst-Pückler-Park Bad Muskau, Park Muzakowski und der Schlosspark Brody zusammengeschlossen haben. Weitere Informationen unter Pergolenhof auf der Wehrinsel im Ostdeutschen Rosengarten Stadt Forst (Lausitz) Schlosspark Brody Er gilt noch immer als Geheimtipp. Heinrich Graf von Brühl erwarb den kleinen Niederlausitzer Ort Pförten (heute poln. Brody) 1740 und ließ die Schloss- und Parkanlage nach seinen Vorstellungen umgestalten. Zweimal durch historische Ereignisse fast völlig zerstört, beginnt die Schönheit des Ortes langsam wieder zu wirken. Das ist auch der Hilfe vieler hundert Freiwilliger zu verdanken, die seit 2009 in Parkseminaren daran arbeiten, einen der ehemals schönsten Parks der Niederlausitz wieder aufblühen zu lassen. Grenzen überwinden durch gemeinsame Investition in die Zukunft. Das Projekt wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung im Rahmen des Operationellen Programms der grenzübergreifenden Zusammenarbeit Polen (Wojewodschaft Lubuskie) - Brandenburg kofinanziert.

40 40 Amtsblatt Eilenburg, Wir bieten folgende Leistungen: Erfassen, Kontieren und Verbuchen Ihrer laufenden Geschäftsvorfälle Dorfstr. 13 laufende Lohnabrechnung Gruna Fertigen der Lohnsteueranmeldung Tel./Fax / betriebswirtschaftliche Auswertung Funk 01 72/ Textverarbeitung Rasthof Doberschütz Übernachtungen Mo bis Fr Uhr Sa Uhr So Uhr und nach VB Doberschütz M.-Brautzsch-Str. 36 Tel / Fax Besuchen Sie unser Lindencafé von Freitag bis Montag Uhr und nach VB Doberschütz Martha-Brautzsch-Str. 1 Tel. ( ) Zeit sparen Familienanzeigen ONLINE: Bestattungen Paul Sonntag e.k. Inh. Dirk Sonntag Bad Düben Tel / Fax Ritterstr Tag und Nacht Möbelspedition Otto Bettzieche Privat- und Büroumzüge Möbelmontage Möbelaußenaufzug Entsorgung www-moebelspedition-bettzieche.de Lindenstraße 16a Delitzsch Tel otto.bettzieche@t-online.de Beratungszeit: tägl Uhr Mi Uhr Sa 9-12 Uhr Steinmetz- und Steinbildhauermeister Weinbergstraße 67

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44 44 Bauen, Wohnen Renovieren & Amtsblatt Eilenburg, Gottschlich GmbH Groß- und Einzelhandel Hauptstraße 1 A Montage Service - ständige Musterausstellung - - Anzeige - Stoßlüften Gekippte Fenster sorgen kaum für Luftaustausch, sondern kühlen die Wände aus. Richtiges Stoßlüften spart dagegen viel Energie und unterstützt Ihre Gesundheit. Von Dezember bis Februar empfiehlt das DIN mehrmals täglich Stoßlüften für vier bis sechs Minuten, im März und November acht bis zehn Minuten, im April und Oktober zwölf bis 15 Minuten, in Sommer können die Frischluftstöße 25 bis 30 Minuten dauern. MAURERBETRIEB BÖHME K.-P. BÖHME Wölpern Zum Dorfplatz 15 MaurerbetriebBoehme@web.de Container-Service Eilenburg GmbH Leipziger Landstraße Eilenburg Tel / Fax 03423/ Container in den Größen: Multicar-Container: 1,3-3,0 m 3 Absetzcontainer: 2,0-10,0 m 3 Andere Größen auf Anfrage Anschauen! Kalesse Metallbau Schweißfachbetrieb nach DIN Wir führen aus: Abbrucharbeiten Aushubarbeiten Erdbewegungen Tel / Tel / Fax 03423/ Funk 0177/ Annahme: Schrott, Papier, Grünschnitt, Bauschutt, Abbruchabfälle Hitzeschutz fürs eigene Heim Rainer Sturm / pixelio.de - Anzeige - Endlich ist der Langzeitwinter Geschichte. Die herbeigesehnte Sonne gewinnt von Tag zu Tag mehr an Kraft. Was unter freiem Himmel herrlich ist, kann in den eigenen vier Wänden aber schnell zur Qual werden. Zumindest dann, wenn es nur wenige oder falsch platzierte Einrichtungen zum Sonnenschutz an und in der Fassade sowie auf dem Dach gibt. Mit einem Abbau von bis zu 75 Prozent des solaren Wärmeeintrags sind Jalousien, Raffstoren, Rollläden, Plissees und Markisen perfekte Verbündete im Kampf gegen Sommerhitze und gleißendes Licht. Sie reflektieren kontrolliert die Strahlen, bevor sie auf die Fensterscheibe treffen können. Dadurch wird eine zu starke Erwärmung der dahinter liegenden Räume vermieden und auch der Blick auf den Computer oder den Fernseher wird nicht durch das Licht der Sonne behindert. Die beschriebenen Sonnenschutzsysteme sind sehr flexibel. Sie lassen sich mit der Hand oder besser noch per Knopfdruck in jede mögliche Position bringen, erklärt Ulrich Tschorn, Geschäftsführer des Verbandes Fenster + Fassade (VFF). Soll der Balkon oder die Terrasse beschattet werden, stehen dafür Markisen mit manuell betriebenen oder automatisierten Antrieben zur Verfügung. Es gibt sie außerdem mit Wind-, Regen- und Sonnensensoren, die für einen auf das Wetter abgestimmten Einsatz der Markise sorgen. Manfred Kalesse Torgauer Landstraße Eilenburg Tel / Fax / Funk 0174 / Schmiede- & Gitterzäune Einfahrtstore Geländer Bauschlosserei Metallbau Ziergitter Kleineisenteile Alternativ zum außen liegenden Sonnenschutz gibt es noch im Scheibenzwischenraum angebrachten und innen liegenden Sonnenschutz, der ebenfalls effektiv große Wärme und helles Licht abhält. Einen anderen Weg gehen Sonnenschutzfenster, die bis zu 80 Prozent der Sonnenenergie vom Eindringen ins Haus oder in die Wohnung abhalten. Sie können Sonnenstrahlen reflektieren oder Wärmestrahlung absorbieren. (VFF/DS)

45 Amtsblatt Eilenburg, Bauen, Wohnen Renovieren & - Anzeige - Mietkautionsversicherung was ist das? Jedes Jahr ziehen etwa 2,5 Millionen deutsche Haushalte aus den unterschiedlichsten Gründen um. Neben den Ausgaben für Renovierungen, Möbel, den Makler und den eigentlichen Umzug reißt oftmals vor allem die Zahlung der Mietkaution ein großes Loch in die Haushaltskasse. Für Abhilfe kann hier eine Mietkautionsversicherung sorgen, ein Produkt, das noch relativ neu auf dem deutschen Versicherungsmarkt ist. Anstatt eine Barkaution beim Vermieter zu hinterlegen, zahlt der Mieter dabei als Versicherungsnehmer an die Versicherung eine jährliche Gebühr von wenigen Prozenten der Kautionssumme. Der Vermieter wiederum erhält von der Versicherung eine Bürgschaftsurkunde über den Kautionsbetrag. Kommt es zu einer Situation, in der ein Vermieter einen Anspruch auf die Kaution geltend machen will, so teilt er dies der Versicherung mit und erhält im Gegenzug den Geldbetrag direkt nach der Anforderung. Rainer Sturm / pixelio.de Während eine Bankbürgschaft als Alternative zur Barkaution beispielsweise zu einer Einschränkung des Kreditrahmens bei der Bank führen würde, bleiben Kapital und Liquidität bei der Mietkautionsversicherung vollständig erhalten. Der Vermieter seinerseits müsse keine gesonderten Bankkonten anlegen und erkenne an der Bonitätsprüfung des Mieters durch die Versicherungsgesellschaft die Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners. Ist der Finanzengpass nach einem Umzug überwunden, fahren Mieter langfristig aber besser, wenn sie die Bürgschaftsurkunde durch eine Barzahlung ersetzen. (djd/pt) + Fassadenvollwärmeschutz + Putzarbeiten + Maurerarbeiten + Um- und Ausbau + Abwasserumschluss + Trockenbauarbeiten + Pflasterarbeiten Bauunternehmen Alexander Böhme Zum Dorfplatz Wölpern Tel / Tel / Fax 03423/ Mobil 0176/ B-AB@web.de Rainer Sturm / pixelio.de MoJé Bau Gutshof Eilenburg Ortsteil Kospa 0171/ / Heiko Kissmann Maurer-r und Betonbaumeister heiko.kissmann@online.de

46 46 Amtsblatt Eilenburg, Sie wollen Bauen, Kaufen oder Sanieren? Wir bieten dazu maßgeschneiderte Finanzierungen. Unsere Konditionen ab ,00 z.b.: - Annuitätendarlehen 10 Jahre fest ab 2,20 %, effektiv 2,22 % - Annuitätendarlehen 15 Jahre fest ab 2,89 %, effektiv 2,93 % - Mainzer Direkt Darlehen Lz. ca. 11,5 Jahre ab 1,94 %, effektiv 2,64 % - KfW-Darlehen 10 Jahre fest ab 1,0 %, effektiv 1,0 % - KfW-Zuschüsse bis ,00 möglich Infos zu aktuellen Angeboten unter Harald Schulze, Tel /36926 oder 0177/ , Bausparkasse Mainz Wundervolle 2-Raum-Wohnung mit Balkon in ruhiger Wohnlage mit Blick ins Grüne, EB-Ost, ca. 43 m 2, Bad mit Wanne und Fenster, Keller, Zentralheizung, 335 WM. Eilenburger Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft, Maxim-Gorki-Platz 1 Vermietungshotline: Preiswerte, hübsche 3-Raum- Wohnungen mit Balkon im Stadtteil Eilenburg-Berg, ruhige Lage, saniert, Bad und Küche mit Fenster, ca. 60 m 2, ab 379 WM. Eilenburger Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft, Maxim-Gorki-Platz 1 Vermietungshotline: Vermietung - Verwaltung - Verkauf Gern kümmern wir uns auch um Ihre Immobilie! - kostenfreie/marktgerechte Einwertung und Beratung - Bürogemeinschaft Wittmar & Band Kranoldstraße 12 Tel / Eilenburg Tel / Gemütliche 1-Raum-Wohnung im Stadtteil Eilenburg-Ost, bezugsfertig, ruhige Lage, Bad mit Dusche und Fenster, saniert, ca. 33 m 2, 290 WM. Eilenburger Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft, Maxim-Gorki-Platz 1 Vermietungshotline: Citylage, aber ruhig! Bezugsfertige 3-Raum-Wohnung mit Balkon im Herzen von Eilenburg, saniert, Bad mit Wanne und Fenster, ca. 58 m 2, 433 WM. Eilenburger Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft, Maxim-Gorki-Platz 1 Vermietungshotline: Geschmackvolle 4-Raum-Wohnung im Zentrum von Eilenburg sucht Familie, Bad mit Dusche, ca. 96 m 2, 731 WM. Eilenburger Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft, Maxim-Gorki-Platz 1 Vermietungshotline: Markisen - Insektenschutz - Tore Rollläden - Innentüren - Reparaturen Tel Fax Funk: info@ottis.org Umzug Stress zwischen Kisten und Ämtern - Anzeige - Klar, wer selbst mit Freunden Kisten packt und Möbel schleppt, kann viel Geld sparen. Aber wer zahlt, wenn die kostbare Vase der Erbtante beim Unternehmen Umzug zu Bruch geht? In einem solchen Fall trägt immer der den Schaden, der den Freund um den Gefallen gebeten hat, also der, dem die Vase gehört, mahnt das Immobilienportal Immowelt.de. Denn solche Schäden sind in der Regel nicht durch die private Haftpflichtersicherung des Helfers abgedeckt. Einige Versicherungen haben aber mittlerweile auf dieses Problem reagiert und zahlen auch dann, wenn jemand einem anderen einen Gefallen erweist. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte also seinen Helfer bitten, seinen Versicherungsvertrag daraufhin zu prüfen, ob so genannte Gefälligkeitshandlungen mitversichert sind. Quelle: immowelt.de Pressel 1: Zum Verkauf steht eine massiv gebaute, teilsanierte Doppelhaushälfte im Heidedorf Pressel. 4 Zimmer, Küche, Bad mit insgesamt ca. 105 m 2 Wfl. stehen zur Verfügung. Neben 50 m 2 Stallungen kann ebenfalls ein kleines Büro sowie ein Waschhaus genutzt werden. Das ortsüblich erschlossene 560 m 2 große Grundstück hat eine überdachte Terrasse und einen schönen Garten. KP: Euro zzgl. 7,14 % Käuferprovision Unter 18 und auf Wohnungssuche: Tipp für Azubis und Studenten Unter 18 Jahren nur beschränkt geschäftsfähig - Anzeige - Pressel 2: Bei dieser teilunterkellerten massiv gebauten Doppelhaushälfte handelt es sich um ein um 1907 errichtetes Gebäude mit ca. 91 m 2 Wohnfläche. 4 kleine Zimmer, 2 Küchen und ein Bad stehen zur Verfügung, zum Teil sanierungs- und renovierungsbedürftig. Ideal geeignet für eine kleine Familie, die das Landleben liebt. Das Grundstück mit weiteren Nebengelassen ist teilerschlossen. KP: Euro zzgl. 7,14 % Käuferprovision Anfragen bitte an: BHW Immobilien, Herrn Lachmund, oder volker.lachmund@bhwimmobilien.de Für Minderjährige gelten bei der Suche nach einer eigenen Wohnung spezielle Regeln, erläutert immowelt.de: Bis zur Volljährigkeit liegt das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei den Erziehungsberechtigten. Sie tragen die volle Verantwortung für ihr Kind und können auch entscheiden, wo es wohnt. Da Minderjährige vor dem Gesetzgeber außerdem noch nicht voll geschäftsfähig sind, benötigen sie für den Mietvertrag die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter. In der Regel wird der Vertrag dafür zusätzlich von den Eltern unterschrieben, die häufig auch eine Mietbürgschaft übernehmen sollen. Quelle:

47 Amtsblatt Eilenburg, Info für unsere Leser Sanitärtechnik: Wasser sparen im Handumdrehen Toiletten umrüsten - Anzeige - Auch beim Stillen Örtchen lassen sich einige Liter Wasser sparen. Moderne Spülkästen kommen mit sechs bis neun Liter Wasser aus und haben in der Regel Stopp-Tasten, die den Wasserfluss unterbrechen. Alte Spülkästen jagen pro Toilettengang zwölf Liter und mehr in die Kanalisation. Doch auch für diese Veteranen gibt es Hoffnung: In Baumärkten oder Sanitärfachgeschäften gibt es Umrüstsätze, die ein Unterbrechen des Spülvorgangs ermöglichen. Wichtig beim Nachrüsten: Auf die Toilettenschüssel achten. Ältere Modelle benötigen neun Liter und mehr, um richtig sauber zu werden. Moderne Schüsseln schaffen das schon mit sechs Litern Wasser pro Spülvorgang. Ob letzteres zutrifft, lässt sich leicht anhand der am WC-Becken angebrachten Prüfnummer feststellen: Endet sie mit den Ziffern 6 oder 61, können problemlos sparsame Spülvorrichtungen verwendet werden. Quelle: Ihre persönliche Ansprechpartnerin für: Geschäftsanzeigen Infobroschüren Beilagen-Werbung Flyer Kontakt Dagmar Schaaf Mobil: (01 71) Telefon: ( ) Telefax: ( ) dagmar.schaaf@wittich-herzberg.de Verk. DHH in Eilenburg-Berg, sehr gute Lage, zu erfragen unter Immobilienscout 24 oder Büro Andreas Kressig, Tel / EB-Berg, schöne 2-Raumwhg., im 2. OG, 67 m 2, mit off. Kü., Wendeltreppe, Dusche, KM 310,- (+ 160,- NK) zu vermieten, Tel / oder 0162/ Wohnen im Grünen, Nähe Bad Düben, top-sanierte 2- Raum- Whg., 45 m 2, Parterre mit Balkon und Dachwhg.,45m 2, in Hohenprießnitz zu vermieten, Tel /53413, 03423/ und 0171/ Delitzsch - EFH, privat zu verkaufen, Siedlung, Wfl. 120 m 2, 6 Zimmer, Garage, Terrasse, Bj. 1968, saniert, Grundstück ca. 890 m 2, keine Marklergebühr, Tel. 0160/ ,5-Raum-Wohnung im Erdgeschoss, 84 qm in Doberschütz ab zu vermieten Tel.: Doberschütz 3-R.-Whg., 2. OG, 58,10 qm KM 265, BK 110, ab sofort zu verm. Tel. 0341/ Ladengeschäft in EB ab Juni 2013 zu vermieten! 2 Tel. 0157/ Freistehendes 2-Fam.-Haus nördl. von Leipzig zu verkaufen 238 m 2 Wfl., ca m 2 Grdst. und Nebengelass für Tierhaltung o. ä. vorhanden NEU: Fenster, Dach, Heizung VB ,- Tel / Verkaufe Grundstück, m 2 provisionsfrei vom Eigentümer. Battaune, ruhige Randlage am Wald, Wohnhaus 86 m 2, Ölheizung, teilweise möbliert (Küche, Schlafzimmer). Nebengebäude 134 m 2 mit Gästezimmer, Dusche, WC und Wirtschaftsteil. Carport, Pavillon und Hundezwinger vorhanden, 5 km bis B87, Basis Euro Besichtigung nach Vereinbarung Tel /51766 Funk 0157/ Verlag + Druck LINUS WITTICH KG An den Steinenden Herzberg (Elster) Leser-Info-Nummer Anzeigenannahme: Beschwerde-Telefon: Rufen Sie uns bei Fragen einfach an!

48 48 Amtsblatt Eilenburg, Bitte veröffentlichen Sie meine private Kleinanzeige in folgendem Gebiet in der jeweils nächstmöglichen Ausgabe: Bitte pro Kästchen nur ein Zeichen eintragen und hinter jedem Wort/Satzzeichen ein Kästchen als Zwischenraum frei lassen. Kürzungen behält sich der Verlag vor. KEIN Größenmuster, gilt nur für private Kleinanzeigen. Bitte NICHT für Familienanzeigen (Danksagungen, Grüße e.) oder geschäftliche Anzeigen verwenden. Chiffre gewünscht, Achtung: Bei Chiffre-Anzeigen entstehen Zusatzkosten von 6,50EUR. Bitte denken Sie daran, Ihre genaue Anschrift zu vermerken: Name, Vorname Straße und Hausnummer PLZ/Ort Telefonnummer (für evtl. Rückfragen keine Weitergabe an Dritte) Bankeinzug Verrechnungscheck liegt bei Bargeld liegt bei Kreditinstitut Bankleitzahl Kosten bis hier inkl. MwSt.: je Ausgabe 5 EUR Kontonummer Datum/Unterschrift Coupon bitte per Post, Telefax oder zurücksenden an: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, Postfach 29, Herzberg (Elster) Telefax: / oder privatanzeigen@wittich-herzberg.de Telefon für Rückfragen: / Kosten bis hier inkl. MwSt.: je Ausgabe 10 EUR Schnell und bequem! Buchen Sie Ihre private Kleinanzeige einfach online unter Dem Auge fern, dem Herzen ewig nah. Fern von zu Haus in stillen Gedenken. Jürgen Fritzsch geb gest Unfassbar musste ich die traurige Nachricht von meiner lieben Schwiegertochter entgegennehmen, dass mein lieber Sohn Jürgen plötzlich und unerwartet verstorben ist. Alle, die ihn kannten und ihn in liebevoller Erinnerung behalten, DANKE ICH. In unsagbarem Schmerz und tiefer Trauer seine liebe Mutti Ursula Fritzsch und all seine Lieben. Die Seebestattung ist Ende Juli Pixelio/Florentine Andenken wie in Stein gemeißelt - Anzeige - Heute wie früher symbolisieren Grabsteine das Andenken an einen Verstorbenen. Auf diesem sichtbaren Element erinnern der Name des Toten sowie Geburts-/Todesdatum und häufig ein religiöser Spruch Freunde, Verwandte und Bekannte an die gemeinsame Vergangenheit. Auch philosophische oder ethische Sprüche sind üblich, die neben der tiefen Trauer im Idealfall auch etwas Hoffnung und Zuversicht ausdrücken. Während sich Grabsteine in früheren Zeiten sehr glichen, sind diese Naturprodukte heute zuweilen richtige Kunstwerke und in vielerlei Formen und Farbgebungen erhältlich. Steinmetzbetriebe in der Nähe fertigen Grabsteine aus jedwedem Material an und bringen die entsprechenden Sprüche und Angaben auf dem Stein an. Ein guter Steinmetz ist Fachmann und Künstler in persona. Bitten Sie ihn um Hilfe und lassen Sie sich beraten, denn er weiß sicher Rat.

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