Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
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- Busso Geisler
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1 Anlage 2 zur Drucksache Nr. /2014 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Festsetzung allgemeiner Wohngebiete, privater und öffentlicher Grünflächen, Flächen für Gewässer und Verkehrsflächen Bebauungsplan Nr Erweiterung Hofstellen Hauptstraße Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB Stadtbezirk: Ricklingen Stadtteil: Wettbergen Geltungsbereich Das Plangebiet wird begrenzt von der Hamelner Chaussee (B217) vom Hirtenbach bis Bornumer Weg, Westseite des Bornumer Weges, Nord- und Ostseite des Grundstücks Hauptstraße 35, der Hauptstraße, Südwestgrenze der Grundstücke Hauptstraße 36 und Distelborn 2c,Südostgrenze Distelborn 2c u. d, Südwestgrenze Distelborn 6 bis 12, und deren Verlängerung innerhalb der Gartenfläche Grundstück Am Hohmannhof 10, Weg `Am Hohmannhof, Nordostgrenze des Grundstücks Pastor-Bartels-Weg 10 einschl. Flurstück 179/5, Flur 1, Gemarkung Wettbergen, Pastor-Bartels-Weg, Südwestgrenze des Hirtenbaches bis Hamelner Chaussee. Darstellungen des Flächennutzungsplanes Der Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet Wohnbaufläche dar. Die Begründung zum Flächennutzungsplan führt dazu aus: Soweit die gewachsenen Dorflagen in die Darstellung Wohnbaufläche einbezogen sind, soll in diesem Bereich eine untergeordnete Entwicklung zu Gebieten mit Misch- und Gewerbegebietscharakter durch gewerbliche Nutzungen ehemaliger landwirtschaftlicher Hofstellen verhindert werden. Die Entwicklung längerfristig existierender landwirtschaftlicher Betriebe soll im Rahmen der geltenden Vorschriften grundsätzlich nicht behindert werden. Weiter sind allgemeine Grünflächen und ein generalisiertes Überschwemmungsgebiet im Bereich des Hirtenbaches dargestellt. Anlass und Erfordernis der Planaufstellung Das Plangebiet ist Bestandteil der dörflichen Strukturen Alt-Wettbergens. Insbesondere im Plangebiet wird das Ortsbild durch Zwei- und Dreiseithofanlagen geprägt, die um 1900 entstanden sind. Struktur und Architektur charakterisieren Alt Wettbergen. Im Südwesten des Plangebiets befindet sich die Hofanlage Pastor-Bartels-Weg 10. Das Wohngebäude und ein Wirtschaftsgebäude der baulichen Anlage stehen unter Denkmalschutz. Diese Anlage wurde in den Geltungsbereich einbezogen, da neben den Gebäuden auch die Freiflächen einen wichtigen Stellenwert im Ortsbild darstellen. Das übrige Plangebiet kann zwar als denkmalrechtliches Interessengebiet betrachtet werden, aber die Kriterien, die Anlagen bzw. einzelne Gebäude unter Schutz zustellen sind hier nicht erfüllt. Zurzeit ist die Zulässigkeit von Vorhaben nach 34 BauGB und in Teilbereichen nach den Bebauungsplänen Nr (Ausschluss von Einzelhandel), Nr. 887 und Nr. 831 zu beurteilen. Aktuell zeichnen sich Entwicklungen zur Umstrukturierung der Hofstellen an der Hauptstraße und am Pastor-Bartels-Weg ab. Die landwirtschaftlichen Nutzungen werden verlegt bzw. aufgegeben. Es gibt Interesse die Grundstücke anderweitig zu nutzen bzw. auch an Abriss und Neubau
2 - 2 - Im rückwärtigen Bereich der Hofanlagen und Grundstücke an der Deveser Straße, des Distelborns und des Weges `Am Hohmannhof ist eine große Grünfläche begleitend zum Hirtenbach erhalten geblieben. Die dörfliche Vergangenheit des Stadtteils tritt hier in besonderer Weise zu Tage. Dieser Bereich wurde im Jahr 2009 als vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet ausgewiesen. Teile der Grünfläche sind bereits in städtischem Eigentum. Der nachhaltige Erhalt soll im Bebauungsplan gesichert werden. Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist erforderlich um die prägnanten Baustrukturen im Bereich der Hauptstraße und am Pastor-Bartels-Weg zu sichern. Im rückwärtigen Bereich zwischen den Hofstellen und der Bundesstraße Hamelner Chaussee soll eine bestandsorientierte, zurückhaltende bauliche Entwicklung möglich bleiben. Entwicklungskonzept: Im so genannten Altwettbergen findet seit den 1970er Jahren ein Strukturwandel statt. Das ehemalige Dorf mit landwirtschaftlicher Prägung wandelte sich immer stärker zum Wohnstandort. Landwirtschaftliche Flächen und Hofstellen wurden durch Wohnungsbau ersetzt und ergänzt. Teile der dörflichen Strukturen konnten erhalten werden trotz vieler baulicher Eingriffe. So der älteste Dorfbereich, der ringförmig um die Johanniskirche angeordnet ist. Von der Straße An der Kirche mit ihrer trompetenförmigen Aufweitung führen Stichstraßen zu den alten großen Hofanlagen. Hier sind etliche der alten Gebäude unter Denkmalschutz gestellt. Zu diesem besonderen Bereich zählt auch das Grundstück am Pastor-Bartels-Weg 10. Die bestehenden Gebäudestellungen und stadträumlichen Situationen im Bereich der Hauptstraße und am Pastor-Bartels-Weg sollen mit der Bauleitplanung gesichert werden. Für Bereiche, die heute schon im Sinne von 34 BauGB (Baugesetzbuch, Bauen im Zusammenhang der bebauten Ortsteile) eine Bebauung zulassen, soll auch zukünftig eine Überbauung zugelassen werden können. Es ist beabsichtigt, die überbaubaren Flächen in städtebaulich verträglichen Bereichen über den Gebäudebestand hinaus zu vergrößern und die Baugebiete als allgemeine Wohngebiete festzusetzen. Eine landwirtschaftliche Nutzung der Hofstellen ist im Rahmen des Bestandschutzes weiterhin möglich. Eine Sicherung dieser Nutzungen sowie Möglichkeiten einer aus wirtschaftlichen Gründen erforderlichen Erweiterung durch eine Festsetzung nach 1 Abs. 10 Baunutzungsverordnung wird geprüft. Die heute bestehenden Grünflächen sollen als private und öffentliche Grünflächen zukünftig besser gesichert werden und für den Hirtenbach ist ein größerer Entwicklungsbereich vorgesehen. Infrastruktur Der Geltungsbereich ist eingebettet in die örtliche Infrastruktur. Kindertagesstätten, Grundschulen und Einkaufmöglichkeiten für den täglichen Bedarf befinden sich in fußläufiger Entfernung. Mit den Buslinien 129 und 130 ist das Plangebiet an die Stadtbahnlinien 3,7 und 9 angeschlossen. Die fußläufige Entfernung zur Endhaltestelle von Linie 3 und 7 beträgt zwischen 800 m und 1000 m. Erschließung und Verkehr Die Erschließung auch einer Erweiterung der heutigen Nutzung kann von den vorhandenen öffentlichen Verkehrsflächen aus erfolgen. Über die Deveser Straße und die Hauptstraße ist das Gebiet an das Hauptverkehrsstraßennetz und den überregionalen Verkehr angeschlossen sowie an das örtliche und regionale Radwegenetz. Natur- und Artenschutz Mit dem Bebauungsplan sollen die Hof nahen Freiflächen geschützt werden und keine zusätzlichen Baurechte geschaffen werden. Durch die neuen Festsetzungen ist kein stärkerer Eingriff zulässig als bisher. Die Eingriffsregelung ist nicht anzuwenden. Die alten Scheunen, Stallungen und auch Bäume bieten für Fledermäuse potentielle Habitate, so dass diese Artengruppe untersucht werden soll
3 - 3 - Bebauungsplanverfahren Der Bebauungsplan Nr soll durch Festsetzung von allgemeinen Wohngebieten die Umnutzung der landwirtschaftlichen Betriebe zu Wohnzwecken planungsrechtlich regeln sowie den Erhalt der prägnanten, dörflich geprägten Baustruktur durch entsprechende Festsetzungen der Baugrenzen sichern. Außerdem sollen die Voraussetzungen für den Erhalt bzw. die Schaffung von öffentlichen und privaten Freiflächen geschaffen und die Regelungen des Bebauungsplanes Nr zum Einzelhandel für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr übernommen werden. Die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes dienen einer Maßnahme der Innenentwicklung. Es soll das beschleunigte Verfahren nach 13a BauGB durchgeführt werden. Nach 13a Abs. 1 BauGB darf das beschleunigte Verfahren durchgeführt werden, wenn die nach 19 Abs. 2 BauNVO festgesetzte Grundfläche weniger als m² beträgt. Der Bebauungsplan wird eine gemäß 19 Abs. 2 BauNVO zulässige Grundfläche von ca m² festsetzen. Die zulässige Grundfläche wird damit m² deutlich unterschreiten. Durch den Bebauungsplan wird keine Zulässigkeit von Vorhaben vorbereitet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes sind nicht beeinträchtigt. Gemäß 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB gelten die Vorschriften des 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 im beschleunigten Verfahren entsprechend. Nach 13 Abs. 2 kann das Verfahren durch Straffung oder das Weglassen einzelner Verfahrensschritte verkürzt werden. Dies ist hier nicht beabsichtigt. Nach 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung, vom Umweltbericht und von der Angabe in der Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. Kosten Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Aufgestellt Fachbereich Planen und Stadtentwicklung Oktober 2014 Heesch (Fachbereichsleiter) /
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