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1 Sicherheit in der Regionalliga: Polizei NRW zieht positive Bilanz. WESTDEUTSCHER FUSSBALL- UND LEICHTATHLETIKVERBAND E. V. Ausgabe 2013/04 Amtliche Mitteilungen Weichenstellung: Der WFLV-Beirat verabschiedete wichtige Änderungen in der Satzung und den Ordnungen. 5 NRW setzt auf Dialog mit friedlichen Fans 23 Essener Futsal-Mädchen nicht zu stoppen 24 Bundesverdienstkreuz an Hützen und Schulz verliehen

2 Inhalt Berichte Ein persönliches Wort 3 Doppelstrategie für mehr Sicherheit 4 NRW setzt auf Dialog mit friedlichen Fans 5-6 Geburtstage im Mai 6 Wolfgang Niersbach Rechtsextremismus ins Abseits 7 UFC Münster verpasst Krönung der starken Saison 22 Essener Futsal-Mädchen nicht zu stoppen 23 Große Ehre für WFLV-Präsidiumsmitglieder Der WFLV trauert um Karl-Heinz Fust 26 Vanessa Heinze und Mandy Islacker neu im WFLV-Team 26 3,75 Millionen Pässe in vielen Farben 27 Amtlicher Teil DFB Vorstand 8-9 Präsidium 9-12 Sportgericht Amtlicher Teil WFLV Beirat Präsidium 15 Fußballausschuss 16 Frauenfußballausschuss Jugendfußballausschuss Verbandsgericht 20 Jugendspruchkammer 21 Impressum Herausgeber WESTDEUTSCHER FUSSBALL- UND LEICHTATHLETIKVERBAND E. V. Friedrich-Alfred-Str. 11, Duisburg Telefon: 02 03/ , Telefax: 02 03/ redaktion@wflv.de Internet: Bankverbindung: Stadtsparkasse Duisburg, BLZ Konto-Nr Geschäftsführer: Dr. Gregor Gdawietz Redaktion: Roland Leroi Satz: Simone Annen Fotos: EMG, getty-images, Steffi Jelenc, Roland Leroi, LSB-NRW/Andrea Bowinkelmann, MFKJK, Peter Middel, Revierfoto, WFLV Druck: Margreff-Druck GmbH Erscheinungsdatum: 26. April 2013 Erscheinungsweise: Die Verbandszeitschrift des Westdeutschen Fußball- und Leichtathletikverbandes ( Amtliche Mitteilungen ) erscheint zehn Mal im Jahr zum Jahresabonnement-Preis von 20 EUR incl. Versand. Im Einzelverkauf kostet sie 1,75 EUR pro Ausgabe. 2 WFLV. AM Ausgabe 2013/04

3 Ein persönliches Wort Liebe Sportfreundinnen und liebe Sportfreunde, die Premierensaison der Regionalliga West befindet sich gerade erst auf der Zielgeraden, doch vielerorts wird bereits die nächste Spielzeit ins Visier genommen. Das muss auch so sein, denn eine gezielte Vorbereitung ist nicht nur für die aktiven Fußballer wichtig, um gut gerüstet für die anstehenden Herausforderungen zu sein. Die Regionalliga steht vor allem durch ihren sportlichen Erfolg verstärkt im Fokus der Öffentlichkeit. Dies zumeist durch ebenso stimmungsvolle wie friedlich verlaufende Partien. Es liegt an uns, dafür zu sorgen, dass diese Atmosphäre erhalten bleibt und nicht von Randalierern untergraben wird. Bereits in den ersten Wochen nach Beendigung der offiziellen Bewerbungsfrist, hat Egbert Gössing in seiner Funktion als für die Regionalliga zuständiger WFLV-Sicherheitsbeauftragter einigen Vereinen einen Besuch abgestattet. Nicht nur den potenziellen Aufsteigern galt dabei die Aufmerksamkeit. Herr Gössing, dem ich auf diesem Weg meinen Dank aussprechen möchte, hat auch die Stadien von Vereinen unter die Lupe genommen, die bereits in der Regionalliga spielen und auf sicherheitsrelevante Aspekte geprüft. Somit können bereits im Vorfeld eventuelle Mängel entdeckt und Gefahrenquellen beseitigt werden. Diese Prüfungen sind im übrigen nicht als Kontrolle, sondern als hilfreicher Check und Service zu verstehen. Es ist dem WFLV ebenso wie den Klubs wichtig, dass Randalierer bei uns keine Chance bekommen. Damit Gewalttäter die Bühne Fußball nicht missbrauchen, stimmt sich der WFLV gemeinsam mit den Vereinen, Fanprojekten, Verkehrsunternehmen und natürlich der Polizei untereinander als Netzwerkpartner ab. Es freut mich, dass Herr Bernd Heinen als Einsatzreferent der Polizei NRW der Regionalliga West in punkto Sicherheit und Straftaten ein positives Zeugnis ausgestellt hat. Die Zwischenbilanz von Herrn Heinen lesen Sie auf Seite 4 dieser Ausgabe. Für uns alle kann das nur eine Aufforderung sein, dieses Niveau nicht nur zu halten, sondern sogar in Richtung Optimum auszubauen. Dafür brauchen wir die Unterstützung aller Vereine, denen wir bei eventuellen Defiziten gerne beratend zur Seite stehen. Bei uns wird niemand im Regen stehen gelassen. Aufmerksam machen möchte ich Sie, liebe Sportfreundinnen und liebe Sportfreunde, noch auf die klaren Worte des DFB- Präsidenten Wolfgang Niersbach. Er hat sich in einem offenen Brief mit Blick auf den gerade verhandelten NSU-Prozess an die rund Fußballvereine in Deutschland gewandt. Der WFLV hat das Schreiben auf Seite 7 dieser Ausgabe dokumentiert. Rechtsextremismus muss ins Abseits, lautet die klare Botschaft, die wir natürlich unterstützen. Denn der Fußball gibt für jeden dieselben Spielregeln vor: einen fairen, toleranten, respektvollen Umgang miteinander. Ihr Hermann Korfmacher - Präsident - WFLV. AM Ausgabe 2013/04 3

4 Berichte Doppelstrategie für mehr Sicherheit Der Verlauf der Regionalliga West aus Sicht der Polizei NRW Der Westdeutsche Fußball- und Leichtathletikverband arbeitet im Bestreben für die optimale Sicherheit bei Fußballspielen Hand in Hand mit der Polizei Nordrhein-Westfalen. Der WFLV schätzt sich glücklich, einen so starken Partner an seiner Seite zu wissen. Im folgenden Bericht zieht Bernd Heinen, Einsatzreferent der Polizei NRW, in Abstimmung mit dem NRW-Ministerium für Inneres und Kommunales, im April 2013 Zwischenbilanz. In der jüngsten Vergangenheit und auch heute ist der Fußball noch stärker als sonst im Fokus der Öffentlichkeit. Ursächlich hierfür sind einige wenige Gewalttäter, die die Bühne Fußball missbrauchen, um auf sich aufmerksam zu machen. Diese Ausschreitungen und Gewalttaten, auf die sich die öffentliche Berichterstattung fokussiert hat, beschädigen das Massenphänomen Fußball, das Jung und Alt begeistert. Jedes Wochenende erleben nicht nur in den beiden Bundesligen zigtausende Menschen friedliche Fußballspiele. Den Wunsch nach Fußballspielen ohne Ausschreitungen und mit sicherer Anreise unterstützen die Polizeien der Länder und des Bundes und ich als Einsatzreferent der Polizei Nordrhein-Westfalen ausdrücklich. Mit der Polizei haben sich die Netzwerkpartner wie Vereine, Verbände, Fanprojekte, Verkehrsunternehmen zur Initiative Mehr Sicherheit bei Fußballspielen in Nordrhein-Westfalen zusammengefunden. Das ganzheitliche Konzept hierfür wurde unter Federführung des Ministeriums für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen entwickelt und setzt auf eine verantwortungsbewusste Fankultur, bewährte Sicherheitsstandards und eine exzellente Netzwerkarbeit. Mehr Sicherheit bei Fußballspielen ist vor allem gemeinsam mit den friedlichen Fans zu erreichen. Deshalb verfolgt das Konzept eine Doppelstrategie: Dialog und Unterstützung für die friedlichen Fans und konsequentes Vorgehen gegen Gewalt und Straftäter. Bis zum jetzigen Zeitpunkt kam es zu einer vergleichsweise geringen Anzahl von Straftaten im Rahmen der Spiele der Regionalliga West. Dafür danke ich allen Beteiligten! Wir müssen uns jedoch weiter bemühen und noch enger zusammenarbeiten, um die Sicherheit für die Zuschauer im Bereich des Amateurfußballs auch in Zukunft zu gewährleisten. Insofern sind heute erreichte Ziele neue Startlöcher für unsere gemeinsame Aufgabe: Für die Sicherheit aller Fans zu sorgen, an jedem Spieltag, an jedem Spielort! 4 WFLV. AM Ausgabe 2013/04

5 Berichte NRW setzt auf Dialog mit friedlichen Fans Initiative Mehr Sicherheit bei Fußballspielen in Nordrhein-Westfalen Auch wenn jeder Fall von Gewalt, ein Fall zu viel ist, können der WFLV und seine Partner in Bezug auf die Sicherheit bei Spielen in der Regionalliga West eine positive Zwischenbilanz ziehen (siehe Beitrag von Bernd Heinen auf Seite 4). Die NRW-Initiative Mehr Sicherheit bei Fußballspielen hat schon erste Ergebnisse erzielen können. Wir sind bundesweit Vorreiter, konnte NRW-Innenminister Ralf Jäger schon feststellen. Denn in NRW ist die Gewalt bei Fußballspielen in den drei oberen Ligen schon in der letzten Saison entgegen der bundesweiten Entwicklung deutlich zurückgegangen. Die Zahl der Verletzten sank um 40 Prozent auf 305, die Straftaten gingen um 20 Prozent auf 974 zurück. Gleichzeitig konnte die Polizei die Zahl ihrer Einsatzstunden um 20 Prozent auf verringern. Das Konzept setzt auf eine verantwortungsbewusste Fankultur und eine nachhaltige Netzwerkarbeit. Die Verkehrsunternehmen bieten entsprechende Reisemöglichkeiten, und die Vereine sorgen für die Organisation und eine Begleitung durch Betreuer. So soll die Anreise der Fans zu den Spielen sicherer werden. Das Motto liegt dabei auf der Hand. Wir reden nicht über die Fans, sondern mit ihnen, heißt es von Seiten der Polizei. Ziel ist es dabei, durch die intensive Zusammenarbeit von Ministerien, Polizei, Kommunen, Vereinen und Verbänden, Fanprojekten und Verkehrsunternehmen eine verantwortungsbewusste Fankultur zu fördern. Dabei stehen der Dialog und die Unterstützung für friedliche Fans sowie ein konsequentes Vorgehen gegen die Schläger und Gewalttäter im Fokus. Mit dem Konzept wurden nationale Richtlinien eingeführt, nach denen an allen Spielorten verfahren wird. Fans haben auf ihren Reisen durch Deutschland immer wieder deutliche Unterschiede im Handeln der Polizei wahrgenommen. Ein einheitliches Handeln von Polizei und Veranstaltern verstärkt ihre Akzeptanz bei den Fans, Konfliktsituationen können vermieden werden. Das Nationale Konzept für Sport und Sicherheit unterstreicht die besondere Verantwortung der Vereine und Verbände als Veranstalter für die Sicherheit in den Stadien. Deshalb gibt es klare Anforderungen an die Sicherheitsbeauftragten, Veranstaltungsleiter und Ordnungsdienste. Weitere wesentliche Bausteine für die Sicherheit sind die Stadionordnungen, die Spieltagsplanung, eine fortlaufende Risikobewertung, gemeinsam getragene Sicherheitskonzepte sowie Stadionverbote für Straftäter und Störer. Stadionsicherheit: Die bewährten Standards für unsere modernen und sicheren WFLV. AM Ausgabe 2013/04 5

6 Berichte Sportarenen wurden weiterentwickelt und an die veränderten Strukturen angepasst. Lebenswelt der Fans: Das Ziel ist eine verantwortungsbewusste, sich selbst regulierende Fankultur. Dafür ist eine klare Distanzierung von Gewalt, gefahrenträchtigem Verhalten und Straftätern erforderlich. Unterstützung leisten die Fanprojekte, die als unabhängige Einrichtungen der Jugendhilfe mit kommunalen Jugendhilfestrukturen vernetzt sind. Diese nutzen effektiv das Thema Fußball für ihre Jugendarbeit. 6 WFLV. AM Ausgabe 2013/04 Fanreiseverkehr: Immer mehr Fans reisen zu den Spielen. Deshalb ist die Organisation der Fanreisen besonders wichtig. Dazu gehören ausreichende Transportkapazitäten und attraktive Reisemöglichkeiten für Fans auf Seiten der Verkehrsunternehmen, die Fanbegleitung bei Auswärtsspielen und das konsequente Vorgehen gegen Sicherheitsstörungen auf Seiten der Vereine. Das Konzept sieht entsprechend unter anderem vor, dass Fans bei Auswärtsspielen von vereinseigenen Betreuern begleitet werden. Gewaltbereite Fans sollen nicht mehr in die Stadien gelassen werden. Wer bereits auf der Anreise Straftaten begehe, dürfe das Fußballspiel nicht sehen, sagte Innenminister Ralf Jäger. Somit soll gewährleistet werden, dass alle Fans unabhängig von der Liga begeisternde und friedliche Fußball-Wochen erleben können. Geburtstage im Mai Manfred Deister Kleeweg Gütersloh Heiner Thomaßen Sternstraße Tönisvorst Roland Bürger Aachener Str Rhede Heinz-Hubert Werker Uhlandstr. 2a Niederzier Klaus Jahn Bernburger Str Ibbenbüren Hermann Ridder Burghof Coesfeld Rolf Thiel Magnolienweg Köln Karl-Heinz Becker Lilienstr Rheinberg Karl Nagel Zum Hohen Berg Borgentreich Ulrich Clemens Massener Hellweg Unna Dr. LL.M Jan Orth Vogelsanger Str Köln Hans-Hermann Menzel Ringstr Langerwehe Friedrich-Wilhelm Stelkens Herderstr Krefeld Dirk Brennecke, c/o FVM Sövener Str Hennef Helmut Hinz Am Lerchenpfad Erkelenz Dr. Hanno Schmitz-Hüser Sittarder Str Aachen Franz-Josef Kuckelkorn Laurentiusstraße Aachen Bernhard Wald Westfalenstr Wipperfürth

7 Berichte Wolfgang Niersbach: Rechtsextremismus ins Abseits Offener Brief an alle Fußball-Klubs WFLV. AM Ausgabe 2013/04 7

8 Amtlicher Teil DFB Änderungen der DFB-Jugendordnung Der DFB-Vorstand hat in seiner Sitzung am 15. März 2013 in Frankfurt/Main gemäß 32 Nr. 2. der DFB-Satzung wegen Dringlichkeit und vorbehaltlich der Genehmigung durch den nächsten DFB-Bundestag die folgenden Änderungen der DFB- Jugendordnung beschlossen: 43a DEUTSCHER FUSSBALL-BUND DFB-Vorstand Änderungen der DFB-Spielordnung Der DFB-Vorstand hat in seiner Sitzung am 15. März 2013 in Frankfurt/Main gemäß 32 Nr. 2. der DFB-Satzung wegen Dringlichkeit und vorbehaltlich der Genehmigung durch den nächsten DFB-Bundestag die folgenden Änderungen der DFB- Spielordnung beschlossen: 8 WFLV. AM Ausgabe 2013/ Nr. 2.6., Absatz 1 wird geändert und ergänzt: Die Spielerlaubnis als Amateurspieler für einen Verein der 3. Liga, der 4. Spielklassenebene, der Junioren-Bundesligen, der 2. Frauen-Bundesliga oder der B-Juniorinnen-Bundesliga darf für einen Nicht-EU-Ausländer erst nach Vorlage einer Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, die mindestens bis zum Ende des jeweiligen Spieljahres gültig ist. Die Spielerlaubnis als Vertragsspieler darf erst nach Vorlage eines Aufenthaltstitels zum Zweck der Beschäftigung erteilt werden, der ihm die beruf-liche Tätigkeit als Fußballspieler gestattet Nr. 1., Absatz 1 wird um einen neuen Satz 3 ergänzt und 21 Nr. 1., Absatz 2 ersatzlos gestrichen: 1. Im Bereich des DFB darf eine Spielerlaubnis einem Amateur, der diesen Status beibehält, nur mit Zustimmung des abgebenden Nationalverbandes unter Beachtung der 16 bis 21 der DFB-Spielordnung erteilt werden. Die Zustimmung ist vom zuständigen DFB-Mitgliedsverband beim DFB zu beantragen und vom DFB über den zuständigen FIFA-Nationalverband einzuholen. Eine Abmeldung des Spielers im Sinne des 16 der DFB-Spielordnung bei dem Verein des abgebenden FIFA-Nationalverbandes ist nicht erforderlich. Es wird ein neuer 43a aufgenommen: Spielberechtigung nach dem Einsatz in einer Mannschaft der B-Juniorinnen-Bundesliga in darunter befindlichen Spielklassen 1. Stammspielerinnen einer B-Juniorinnen-Bundesliga- Mannschaft sind für eine Mannschaft ihres Vereins in der Spielklasse unterhalb der B-Juniorinnen-Bundesliga nicht spielberechtigt. Die Stammspielerinnen-Eigenschaft kann frühes tens ab dem dritten Meisterschaftsspieltag der B-Juniorinnen- Bundesliga-Mannschaft, an dem die Spielerin für ihren jeweiligen Verein spielberechtigt ist, festgestellt werden. Stammspielerin ist danach, wer nach dem dritten Meisterschaftsspiel der B-Juniorinnen-Bundesliga-Mannschaft zum jeweiligen Zeitpunkt in mehr als der Hälfte der bis dahin ausgetragenen Meisterschaftsspiele der B-Juniorinnen-Bundesliga-Mannschaft ihres Vereins, für die sie spielberechtigt gewesen wäre, oder in drei aufeinanderfolgenden Meisterschaftsspielen der B-Juniorinnen-Bundesliga eingesetzt worden ist, unabhängig von der Dauer des Einsatzes. Die Stammspielerinnen-Eigenschaft wird nach jedem Meisterschaftsspiel neu festgestellt. 2. Eine Spielerin verliert ihre Stammspielerinnen-Eigenschaft dadurch, dass sie in zwei aufeinanderfolgenden Meisterschaftsspielen der B-Juniorinnen-Bundesliga-Mannschaft nicht zum Einsatz gekommen ist, obwohl sie spielberechtigt gewesen wäre. Sie wird dann wieder zur Stammspielerin, wenn sie nach einem erneuten Einsatz in der B-Juniorinnen-Bundesliga- Mannschaft in mehr als der Hälfte der bis zu diesem Zeitpunkt ausgetragenen Meisterschaftsspiele der B-Juniorinnen-Bundesliga-Mannschaft ihres Vereins, für die sie spielberechtigt gewesen wäre, zum Einsatz gekommen ist, unabhängig von der Dauer des Einsatzes. 3. Anders lautende Festspielregelungen der DFB-Mitgliedsverbände sind unbeachtlich, soweit sie die B-Juniorinnen-Bundesliga und die jeweils nächsttiefere Spielklasse betreffen. 4. Die DFB-Mitgliedsverbände können für die letzten vier Spieltage sowie für nachfolgende Entscheidungsspiele der jeweils betreffenden Spielklasse und Pokalspiele in diesem Zeitraum anderslautende Festspielregelungen erlassen. 5. Einsätze einer B-Juniorin in einer A-Juniorinnen- oder Frau-

9 Amtlicher Teil DFB en-mannschaft ihres Vereins lassen eine Spielberechtigung in der B-Juniorinnen-Bundesliga unberührt. Anderslautende Bestimmungen der Mitgliedsverbände kommen nicht zur Anwendung. 6. Eine Sperrstrafe ist vorab zu verbüßen. 7. Diese Vorschrift gilt nur für die jeweilige Saison. Diese Neuregelung tritt zum 1. Juli 2013 in Kraft. 7 Nr. 1.a) wird ergänzt: 7 1. Soweit diese Jugendordnung keine Sondervorschriften enthält, gelten die Vorschriften der jeweils maßgeblichen Spielordnung. a) Ein Verein, der Junioren/Juniorinnen für eine Maßnahme im Juniorensektor abstellen muss, besitzt nur dann das Recht, die Absetzung eines für ihn angesetzten Spiels (11er-Mannschaften) zu verlangen, wenn mehr als ein Junior oder eine Juniorin der gleichen Altersklasse der A- oder B-Junioren bzw. der B-Juniorinnen gleichzeitig zu einer DFB-Maßnahme einberufen werden. Dies gilt nicht bei Abstellung eines Torhüters/einer Torhüterin. Sonderregelung für die in der Spielzeit 2013/2014 parallel zu den UEFA- und FIFA-Abstellungsperioden angesetzten Meisterschaftsspiele der B-Juniorinnen-Bundesliga Abweichend von Absatz 1 besitzt ein Verein, der in der Spielzeit 2013/2014 eine B-Juniorin des Jahrgangs 1997 oder 1998 für die End runde der U 17-Europameisterschaft 2013 und/oder für die U 17-Weltmeisterschaft 2014 abstellen muss, das Recht, bereits bei Abstellung einer Spielerin (unabhängig ob Torhüterin oder Feldspielerin) die Absetzung eines für ihn angesetzten Spiels während der Abstellungsperiode (10. und 13. Spieltag) zu verlangen. Die Ergänzung tritt zum 1. Juli 2013 in Kraft und zum 30. Juni 2014 außer Kraft. 37 Nr. 2. d) wird geändert: Folgende Zulassungsvoraussetzungen sind bis zum (Ausschlussfrist) des jeweiligen Jahres zu erfüllen: d) Spielplätze Die Benennung eines Spielfelds und eines Ausweichplatzes sowie die Möglichkeit, die Meisterschaftsspiele dort austragen zu können. Der Spielplatz bzw. der Ausweichplatz müssen den nachfolgenden Kriterien entsprechen: Die Spiele der B-Juniorinnen-Bundesligen müssen grundsätzlich in einem geeigneten Stadion stattfinden. 3 der Durchführungsbestimmungen zur DFB- Spielordnung ist zu beachten. Die Platzanlage muss über eine ausreichende Anzahl von Umkleideräumen mit getrennten Duschen und Toiletten für Spielerinnen und Schiedsrichter/-innen sowie über eine ausreichende Anzahl von Toilettenanlagen für Zuschauer verfügen. Flutlichtspiele können bei Vorhandensein einer Flutlichtanlage angesetzt werden. Die Platzanlagen müssen vom zuständigen DFB-Mitgliedsverband abgenommen werden. DFB-Präsidium Ehrungen Das Präsidium des Deutschen Fußball-Bundes verlieh die DFB- Verdienstnadel an: Fußball-Verband Mittelrhein: Herbert Bühl (Swisttal), Rolf Herberz (Bonn), Wilhelm Wardenbach (Waldbröl). Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen: Karl-Heinz Brinkert (Steinfurt), Herbert Klimek (Geseke), Franz Rensing (Horstmar), Jürgen Sachsze (Siegen), Willi Schlüter (Beverungen), Helmut Schmidt (Oberaden), Franz-Josef Schulte (Attendorn), Friedrich-Wilhelm Schwier (Minden), Herbert Wunderlich (Wenden). Änderungen der Anti-Doping-Richtlinien des DFB Das DFB-Präsidium hat in seiner Sitzung am 15. März 2013 in Frankfurt/Main gemäß 34 Absatz 4, erster Spiegelstrich der DFB-Satzung die nachfolgenden Änderungen der Anti-Doping- Richtlinien des DFB beschlossen: 2 Nr. 1. c) wird neu gefasst: 2 c) Mit Ausnahme von Substanzen, für die in der Verbotsliste eigens quantitative Grenzwerte aufgeführt sind, begründet das Vorhandensein einer verbotenen Substanz, ihrer Metaboliten oder Marker in der Probe eines Spielers unabhängig von ihrer Menge einen Verstoß gegen Anti-Doping-Vorschriften. In der Überschrift von 2 Nr. 2. wird das Wort Verwendung durch Anwendung ersetzt. WFLV. AM Ausgabe 2013/04 9

10 Amtlicher Teil DFB 2 Nr. 3. erhält folgenden neuen Wortlaut: Die Weigerung oder das Versäumnis, sich nach entsprechender Benachrichtigung gemäß den Anti-Doping-Richtlinien des DFB oder anlässlich von Trainingskontrollen gemäß dem NADA Code der Abgabe bzw. der Probeentnahme zu unterziehen, ein Fernbleiben von der Probeentnahme ohne zwingenden Grund oder eine anderweitige Umgehung der Probeentnahme. 2 Nr. 4., erster Satz wird neu gefasst: 4. Der Verstoß gegen die Anforderungen hinsichtlich der Verfügbarkeit des Spielers für Doping-Kontrollen außerhalb von Wettbewerbsspielen, einschließlich der Unterlassung, Angaben zum Aufenthaltsort zu liefern, sowie verpasste Kontrollen, die aufgrund von zumutbaren Regeln angekündigt werden. 3 Nr. 3. wird geändert: 3 3. Verboten sind alle Substanzen und Methoden, die in der Dopingliste aufgeführt sind, die von der WADA periodisch herausgegeben wird. Die jeweils gültige Dopingliste ist auf der Webseite der WADA unter einzusehen. Der DFB bzw. der Träger der jeweiligen 4. Spielklasse teilt den Vereinen/Tochtergesellschaften rechtzeitig per Rundschreiben alle an der Dopingliste vorgenommenen Änderungen mit. Die von der WADA erstellte Liste von verbotenen Substanzen und Methoden sowie die Einordnung der Substanzen in bestimmte Kategorien im Rahmen der Dopingliste sind verbindlich und können nicht von einem Spieler oder einer anderen Person mit der Begründung angefochten werden, dass es sich bei der Substanz bzw. der Methode nicht um ein Maskierungsmittel handelt oder dass die Substanz bzw. die Methode nicht das Potenzial hat, die Leistung zu steigern, dass sie kein Gesundheitsrisiko darstellt oder dass sie nicht gegen den Sportsgeist verstößt. Alle verbotenen Substanzen gelten als spezifische Substanzen, mit Ausnahme von Substanzen, die zu den Anabolika und Hormonen gehören, und den Stimulanzien, Hormonantagonisten und Modulatoren, die als solche in der Dopingliste aufgeführt sind. Verbotene Methoden gelten nicht als spezifische Substanzen. Ausnahmebewilligung zu therapeutischen Zwecken (TUE) (Siehe Anhang B) Spielern mit nachgewiesenen Krankheiten, die die Verwendung einer in der Verbotsliste verbotenen Substanz oder Methode erfordern, kann eine Ausnahmebewilligung zu therapeutischen Zwecken erteilt werden. Das Vorhandensein einer verbotenen Substanz, ihrer Metaboliten oder Marker, die Anwendung oder versuchte Anwendung einer verbotenen Substanz oder Methode, der Besitz einer verbotenen Substanz oder Methode oder die Verabreichung oder versuchte Verabreichung einer verbotenen Substanz oder Methode stellt dann keinen Verstoß gegen die Anti- Doping-Vorschriften dar, wenn sie in Übereinstimmung mit den Bestimmungen für eine gültige Ausnahmebewilligung zu therapeutischen Zwecken (TUE) erfolgte und diese nach dem Internationalen Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen ausgestellt wurde. Die Formulare, mit denen eine Standard-TUE beantragt werden kann, sind auf den folgenden Websites zu finden: oder international footballdevelopment/medical/51/40/17/ fifatuepolicy_2010_g.pdf oder Innerhalb von 21 Tagen ab dem Erhalt einer ablehnenden Entscheidung der erteilenden Institution kann ein Spieler Berufung gegen diese Entscheidung bei der WADA einlegen. Diese Berufung bewirkt keine einstweilige Aufhebung der Entscheidung der befindenden Organisation. Ein Spieler kann gegen eine ablehnende Entscheidung der WADA in Übereinstimmung mit dem WADA-Code Berufung beim TAS einlegen. Die WADA kann eine Ausnahmebewilligung zu therapeutischen Zwecken während ihrer gesamten Gültigkeitsdauer auf eigene Initiative überprüfen. Die Überprüfung der WADA muss nach spätestens 30 Tagen abgeschlossen sein. Wird eine Ausnahmegenehmigung zu therapeutischen Zwecken aufgehoben, so gilt diese Aufhebung nicht rückwirkend. 4 In 4 entfällt der Abschnitt Verbotene Substanzen und Methoden 5 erhält folgenden Wortlaut: Meldepflichten 5 Die Spieler, die dem Nationalen Testpool der NADA unterliegen, müssen der NADA Angaben zu ihrem Aufenthaltsort machen. Die Verantwortung dafür, Angaben zum Aufenthaltsort zu liefern, liegt letztendlich bei jedem einzelnen Spieler (persönliche Verantwortung). Die NADA wählt die zu kontrollierenden Spieler nach eigenem Ermessen gemäß den Vorgaben des NADA- Codes aus. Die Durchführung der Trainingskontrollen richtet sich im Einzelnen nach den Bestimmungen des NADA-Codes. Die Vereine/Tochtergesellschaften, die den Trainingskontrollen 10 WFLV. AM Ausgabe 2013/04

11 Amtlicher Teil DFB durch die NADA unterliegen, sind verpflichtet, der NADA jeweils wöchentlich Ort und Zeit sämtlicher Trainingsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus tragen sie dafür Sorge, dass der NADA in der spielfreien Zeit Ort und Zeit von Freundschaftsspielen und Trainingslagern unverzüglich nach deren Festsetzung zur Verfügung gestellt werden. Die Vereine/ Tochtergesellschaften tragen dafür Sorge, dass der NADA die Abwesenheit von Spielern von den angegebenen Trainingsmaßnahmen mit Begründung sowie deren Erreichbarkeit mitgeteilt werden. Die NADA wählt die zu kontrollierenden Spieler nach eigenem Ermessen gemäß den Vorgaben des NADA-Codes aus. Die Durchführung der Trainingskontrollen richtet sich im Einzelnen nach den Bestimmungen des NADA-Codes. 6 Nr. 7. wird neu gefasst: 6 7. Dem DFB und dem Träger der 4. Spielklasse ist eine Bestätigungsliste über den Erhalt, die Kenntnisnahme und Anerkennung der geltenden Anti-Doping-Richtlinien des DFB, unterzeichnet von Spielern, Betreuern und Vereinsverantwortlichen, zu übermitteln. Die Nichtvorlage dieser Liste stellt ein unsportliches Verhalten dar. Die Vereine sind dafür verantwortlich, dass neu verpflichtete Spieler, Betreuer und Vereinsverantwortliche sämtliche relevanten Anti-Doping-Unterlagen ausgehändigt bekommen und den Erhalt bestätigen. Jeder Verein hat für jedes Spiel einen offiziellen Vertreter, den Anti-Doping-Beauftragten, zu benennen, der seitens des Vereins für die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens verantwortlich ist. Dieser muss zwingend für die Auslosung (Halbzeit) und die Eröffnung der Umschläge (75. Spielminute) zur Verfügung stehen. Der Anti-Doping-Beauftragte ist auf dem Spielberichtsbogen aufzuführen. Eine Kopie des Spielberichtsbogens ist vom gastgebenden Verein im Doping-Kontrollraum bereitzulegen, unabhängig davon, ob eine Kontrolle stattfindet oder nicht. 7 7 Absatz 6 hat folgenden neuen Wortlaut: Doping-Kontrollarzt bezeichneten Ort durch Losentscheid ermittelt. Folgende Personen müssen anwesend sein: a) der Doping-Kontrollarzt b) die Anti-Doping-Beauftragten der beiden Mann schaften. Sollte einer der Mannschaftsvertreter oder beide nicht fünf Minuten nach Beginn der Halbzeitpause vor Ort sein, so kann der Doping-Kontrollarzt trotzdem mit der Auslosung beginnen. 2. Kann die Auslosung nicht zu Beginn der Halbzeitpause erfolgen, nimmt der Doping-Kontrollarzt mit den Anti-Doping-Beauftragten der Vereine Kontakt auf und informiert sie, wann und wo die offene Auslosung stattfinden wird. Die Anti-Doping-Beauftragten der Vereine müssen anwesend sein. In 8 Nr. 4. wird ein neuer Absatz 2 eingefügt: Sollte allerdings einer der Mannschaftsvertreter oder beide nicht rechtzeitig vor Ort sein, so kann der Doping-Kontrollarzt trotzdem mit dem Öffnen der Umschläge beginnen. 8 Nr. 5. Absatz 1 erhält folgenden neuen Wortlaut: 5. Der Doping-Kontrollarzt gibt dann auf dem Formular Aufforderung zur Doping-Kontrolle (rotes Formular) die Namen und Nummern der ausgelosten Spieler an und händigt diese den Anti-Doping-Beauftragten beider Mannschaften aus. Diese benachrichtigen die ausgelosten und eventuell zusätzlich aufgebotenen Spieler, dass sie zur Doping-Kontrolle erscheinen und vor Verlassen des Stadioninnenraums sich zu dem für sie zuständigen Chaperon (Bundesliga, 2. Bundesliga, 3. Liga) bzw. dem Doping-Kontrollarzt und/ oder seinem Helfer begeben müssen. 9 9 Nr. 1. Absatz 10, Satz 2 wird ergänzt: Der Doping-Kontrollarzt kontrolliert die Identität des Spielers anhand des roten Formulars und des Spielberichtsbogens und ist berechtigt, den Spieler aufzufordern, sich durch Vorlage eines geeigneten Lichtbilddokuments auszuweisen. Im Falle einer Doping-Kontrolle setzt sich der Doping-Kontrollarzt nach Spielbeginn telefonisch oder am ausgewiesenen Sitzplatz mit den Chaperons in Verbindung und weist sie ab der 65. Spielminute im Doping-Kontrollraum in ihre Aufgaben ein. 12 Nr. 6. wird neu gefasst: Nrn. 1. und 2. werden geändert: 1. Die zu kontrollierenden Spieler werden in der Regel zu Beginn der Halbzeitpause des Spiels an einem durch den 6. Beträgt die abgegebene Urinmenge weniger als 90 ml, wird die bereits gesammelte Urinmenge in die mit A gekennzeichnete Flasche entleert, diese Flasche wird mit dem Zwischenversiegelungszapfen verschlossen und der Deckel auf die Flasche gestülpt. Anschließend wird die Flasche A wieder in die Styropor- WFLV. AM Ausgabe 2013/04 11

12 Amtlicher Teil DFB schachtel, die auch die Flasche B enthält, zurückgelegt und mit dem Sicherheitsklebeband verschlossen. Die Codenummer des Sicherheitsklebebands sowie die Menge des gesammelten Urins (in ml) werden auf dem für diesen Zweck bereitgestellten Formular Teilprobe vermerkt. Der Spieler muss auf beiden Teilen (Hauptteil und abtrennbarer Teil des Formulars) unterschreiben, um zu bestätigen, dass die Codenummer auf beiden Teilen korrekt angegeben ist. Der von dem Spieler unterschriebene Teil wird nun abgetrennt und dem Spieler zur sicheren Aufbewahrung übergeben. Kann der Spieler eine zusätzliche Urinprobe abgeben, muss er seine erste Probe identifizieren, indem er den abgetrennten unterschriebenen Teil vorweist und die Codenummer des Sicherheitsklebebandes auf der Styroporschachtel mit der Nummer auf dem Formular Teilprobe vergleicht. Der Doping-Kontrollarzt kontrolliert die Codenummer ebenfalls. Der Spieler und der Doping-Kontrollarzt überprüfen gemeinsam, dass das Sicherheitsband nicht beschädigt ist. Der Spieler muss dann erneut in einen sauberen, unbenutzten Sammelbecher urinieren. Unter der Aufsicht des Doping-Kontrollarztes muss der Spieler die Flasche eigenhändig öffnen, indem er den Zwischenversiegelungszapfen entfernt. Die Teilprobe in der mit A gekennzeichneten Flasche wird zu der zweiten Probe im Sammelbecher hinzugefügt, um sicherzustellen, dass beide Proben ausreichend vermischt werden. Wird die abgegebene Menge weiterhin als unzureichend eingestuft, wird das Verfahren wiederholt. Ist die gewünschte Menge erreicht, kann die Kontrolle fortgesetzt werden. 7. Nachdem die Proben abgegeben und in die zwei Flaschen verteilt wurden, werden die Deckel mit den Flaschen verschraubt und die Flaschen für den Transport in die Original-Styroporverpackung gestellt. Der Spieler und der Anti- Doping-Beauftragte müssen überprüfen, ob die Flaschen richtig verschlossen wurden. 12 Nr. 8. erhält folgenden neuen Wortlaut: 8. Beanstandungen bzw. Abweichungen von diesen Bestimmungen sind auf dem Protokoll unter Bemerkungen aufzuführen. Ebenso müssen unter dem Punkt Bemerkungen auf dem Protokoll die vom Spieler innerhalb von 72 Stunden vor dem Spiel, während des Spiels oder nach dem Spiel eingenommenen Medikamente oder praktizierten Therapien aufgeführt werden. Hierunter fallen auch Glukokortikoide durch Inhalation und die nicht systemisch verabreichten Glukokortikoide (z. B. intraartikuläre, periartikuläre, peritendinöse, epidurale und intradermale Injektion.) Der Doping-Kontrollarzt befragt den Spieler hierzu ausdrücklich. Der Doping-Kontrollarzt vervollständigt anschließend das Formular für die Doping-Kontrolle. Dieses Formular wird vom Spieler, dem Anti-Doping-Beauftragten sowie vom Doping-Kontrollarzt unterzeichnet. Mit ihren Unterschriften bestätigen der Spieler und der Anti-Doping- Beauftragte sowie der Doping-Kontrollarzt die Exaktheit des Protokolls und beurkunden, dass die Kontrolle korrekt und gemäß den Anti-Doping-Richtlinien durchgeführt wurde. Die Unterschriften sind rechtsverbindlich. 12 Nr. 13., letzter Satz wird geändert: Die Zuleitung hat so zu erfolgen, dass die Zustellung bei dem beauftragten Labor bis spätestens Uhr des auf die Abholung folgenden Tages erfolgt. 16 Absatz 1 wird geändert: 16 Ergibt der Laborbericht das Vorhandensein derselben verbotenen Substanz oder die Anwendung derselben verbotenen Methode in der B-Probe wie in der A-Probe des Spielers, so wird davon ausgegangen, dass ein Verstoß gegen die Anti-Doping- Vorschriften vorliegt. Gegen den betreffenden Spieler wird ein Disziplinarverfahren eröffnet. Anhang A Liste der verbotenen Stoffe und Methoden, gültig für den Bereich Fußballsport [Die Liste wird durch die ab 1. Januar 2013 gültige Fassung der WADA ersetzt.] Anhang B Erlangung einer medizinischen Ausnahmegenehmigung (TUE) [Bleibt unverändert.] Anlage 1 [Wird durch den TUE-Antrag 2013 ersetzt.] Anlage 2 [Alt entfällt, da diese in der neuen Anlage 2 Regelungen zur Medizinischen Ausnahmegenehmigung der UEFA enthalten ist.] Die Änderungen treten zum 1. Juli 2013 in Kraft. 12 WFLV. AM Ausgabe 2013/04

13 Amtlicher Teil DFB DFB-Sportgericht Entscheidung Nr. 141/2012/2013 URTEIL Das Sportgericht des DFB hat durch seinen Vorsitzenden, Herrn Hans E. Lorenz, als Einzelrichter, am im schriftlichen Verfahren für Recht erkannt: 1. Lizenzspieler Kevin Wimmer (1. FC Köln GmbH & Co KG aa) wird wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner gemäß 8 Nr. 1. b) der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Regionalliga West belegt. 2. Darüber hinaus ist 1. Lizenzspieler Kevin Wimmer (1. FC Köln GmbH & Co KG aa) bis zum Ablauf der Sperre nach Ziffer 1. für alle anderen Meisterschaftsspiele seines jeweiligen Vereins bzw. seiner Tochtergesellschaft gesperrt. 3. Die Kosten des Verfahrens trägt Lizenzspieler Kevin Wimmer unter Mithaftung der 1. FC Köln GmbH & Co KG aa. Das Urteil ist rechtskräftig. Entscheidung Nr. 149/2012/2013 URTEIL Das Sportgericht des DFB hat durch seinen Vorsitzenden, Herrn Hans E. Lorenz, als Einzelrichter, am im schriftlichen Verfahren für Recht erkannt. 1. Lizenzspieler Ömer Toprak (Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH) wird wegen eines unsportlichen Verhaltens gemäß 8 Nr. 1. a), 1. Halbsatz der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel der Lizenzligen belegt. 2. Darüber hinaus ist Lizenzspieler Ömer Toprak (Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH) bis zum Ablauf der Sperre nach Ziffer 1. Für alle anderen Meisterschaftsspiele seines jeweiligen Vereins bzw. seiner Tochtergesellschaft gesperrt. 3. Die Kosten des Verfahrens trägt Lizenzspieler Ömer Toprak unter Mithaftung der Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH. Das Urteil ist rechtskräftig. Entscheidung Nr. 102/2012/2013 J-BL URTEIL Das Sportgericht des DFB hat durch das Mitglied des DFB- Sportgerichts, Herrn Stephan Oberholz, als Einzelrichter am im schriftlichen Verfahren entschieden: 1. Amateur Michael Kampmann (Fortuna Düsseldorf) wird wegen eines unsportlichen Verhaltens gemäß 8 Nr. 1. a), 1. Halbsatz der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel der A-Junioren-Bundesliga belegt. 2. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre nach Ziffer 1. für alle anderen Meisterschaftsspiele seines jeweiligen Vereins bzw. seiner Tochtergesellschaft gesperrt. 3. Die Kosten des Verfahrens trägt Amateur Michael Kampmann unter Mithaftung des Vereins Fortuna Düsseldorf. Das Urteil ist rechtskräftig. Entscheidung Nr. 103/2012/2013 J-BL URTEIL Das Sportgericht des DFB hat durch das Mitglied des DFB- Sportgerichts, Herrn Stephan Oberholz, als Einzelrichter am im schriftlichen Verfahren entschieden: 1. Vertragsspieler Kaan Ayhan (FC Schalke 04) wird wegen eines unsportlichen Verhaltens gemäß 8 Nr. 1. a), 1. Halbsatz der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel der A-Junioren-Bundesliga belegt. 2. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre nach Ziffer 1. für alle anderen Meisterschaftsspiele seines jeweiligen Vereins bzw. seiner Tochtergesellschaft gesperrt. 3. Die Kosten des Verfahrens trägt Vertragsspieler Kaan Ayhan unter Mithaftung des Vereins FC Schalke 04. Das Urteil ist rechtskräftig. Entscheidung Nr. 104/2012/2013 J-BL - URTEIL Das Sportgericht des DFB hat durch das Mitglied des DFB- Sportgerichts, Herrn Stephan Oberholz, als Einzelrichter am im schriftlichen Verfahren entschieden: 1. Vertragsspieler Kevin Holzweiler (Borussia Mönchengladbach) wird wegen eines unsportlichen Verhaltens gemäß 8 Nr. 1. a), 1. Halbsatz der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel der A-Junioren-Bundesliga belegt. 2. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre nach Ziffer 1. für alle anderen Meisterschaftsspiele seines jeweiligen Vereins bzw. seiner Tochtergesellschaft gesperrt. 3. Die Kosten des Verfahrens trägt Vertragsspieler Kevin Holzweiler unter Mithaftung des Vereins Borussia Mönchengladbach. Das Urteil ist rechtskräftig. Entscheidung Nr. 106/2012/2013 J-BL URTEIL Das Sportgericht des DFB hat durch das Mitglied des DFB-Sportgerichts, Herrn Stephan Oberholz, als Einzelrichter am im schriftlichen Verfahren entschieden: WFLV. AM Ausgabe 2013/04 13

14 Amtlicher Teil WFLV 1. A-Lizenz-Inhaber Reiner Plaßhenrich (Alemannia Aachen) wird wegen eines unsportlichen Verhaltens gemäß 1 Nr. 4. der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB i. V. m. 30 Nrn. 1., 2. a) und 3. b) der DFB-Ausbildungsordnung mit einer Geldstrafe in Höhe von 250,- Euro belegt. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt A-Lizenz-Inhaber Reiner Plaßhenrich unter Mithaftung des Vereins Alemannia Aachen, der auch für die Geldstrafe mithaftet. Das Urteil ist rechtskräftig. Die automatische Sperre eines Spielers nach einem Feldverweis wegen der Roten Karte, der Gelb/Roten Karte oder nach Zeigen der 5. Gelben Karte regelt sich nach den Bestimmungen der 9 und 10a RuVO. Zur Aufrechterhaltung der sportlichen Disziplin oder eines geordneten Rechtswesens kann durch den Vorsitzenden des zuständigen Rechtsorgans bei Verstößen gegen die Satzung und die Ordnungen des WFLV eine vorläufige Maßnahme ausgesprochen werden. (2) (7) unverändert. Spielordnung 3 Automatische Sperre Beirat WESTDEUTSCHER FUSSBALL- UND LEICHTATHLETIKVERBAND Der WFLV-Beirat hat auf Empfehlung des WFLV-Präsidiums gemäß 25 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 7 der Verbandssatzung, vorbehaltlich der Zustimmung durch den nächsten Verbandstag, folgende Änderungen der Verbandssatzung, der Spielordnung und der Rechts- und Verfahrensordnung beschlossen. Verbandssatzung 39 Strafbestimmungen (1) Alle Formen des unsportlichen Verhaltens sowie unter Strafe gestellte Verstöße gegen die Satzung und Ordnungen des WFLV werden verfolgt. Das Nähere regeln insbesondere die Rechts- und Verfahrensordnung, die Spielordnung, das Statut für die Regionalliga West, die Schiedsrichterordnung, die Jugendordnung sowie die Schiedsgerichtsordnung. Ein vom Schiedsrichter auf Dauer des Feldes verwiesener Spieler ist automatisch für die nächsten zwei Wochen, höchstens jedoch für zwei Pflichtspiele seines Vereins gesperrt, ohne dass es eines besonderen Verfahrens oder einer besonderen Benachrichtigung bedarf. Im Übrigen gilt 9 RuVO. (1) Ein vom Schiedsrichter auf Dauer des Feldes verwiesener Spieler ist automatisch für die nächsten zwei Wochen, höchstens jedoch für zwei Pflichtspiele seines Vereins gesperrt, ohne dass es eines besonderen Verfahrens oder einer besonderen Benachrichtigung bedarf. Diese Regelung gilt auch für das Zeigen der roten Karte vor oder nach dem Spiel auf dem Spielfeld. Von dieser Regelung ausgenommen ist der Feldverweis eines Spielers nach Zeigen der zweiten gelben Karte in Verbindung mit der roten Karte ( gelb-rote Karte ). Die Sonderregelung für die Regionalliga West und die Frauen Regionalliga West gemäß 10 a RuVO/WFLV bleibt hiervon unberührt. (2) Das Nähere regelt die Rechts- und Verfahrensordnung des WFLV. Die automatische Sperre eines Spielers nach einem Feldverweis wegen der Roten Karte, der Gelb/Roten Karte oder nach Zeigen der 5. Gelben Karte regelt sich nach den Bestimmungen der 9 und 10a RuVO. 11 Umfang der Spielerlaubnis (1) (10) unverändert. (11) Spieler, die zum Zeitpunkt des fünftletzten Punktespiels der unteren Mannschaft Spieler der höheren Mannschaft sind, dürfen in den letzten vier Punktespielen und nachfolgenden Entscheidungsspielen der unteren Mannschaft nicht mehr eingesetzt werden. Ausgenommen sind die Spieler einer höheren Mannschaft, die mindestens sechs Wochen vor dem viertletzten Punktespiel der unteren Mannschaft in der höheren Mannschaft nicht mehr zum Einsatz gekommen sind. Diese Frist beginnt bei Sperrstrafen erst nach Ablauf der Sperre. Die Spielberechtigung für die letzten vier Punktespiele und nachfolgende Entscheidungsspiele bleibt für den Spieler der unteren Mann- 14 WFLV. AM Ausgabe 2013/04

15 Amtlicher Teil WFLV schaft auch dann bestehen, wenn er während dieser Zeit einer höheren in der nächsthöheren Mannschaft eingesetzt wird. Die Schutzfrist nach Abs. 5 entfällt. 45 Spielerwechsel (1) Bei allen Pflichtspielen unterhalb der NRW-Liga (ab : Regionalliga West) dürfen während der gesamten Spieldauer drei Spieler ausgewechselt werden. Dieser Austausch ist an keine Voraussetzung gebunden. Ein bereits ausgewechselter Spieler darf nicht mehr ins Spiel zurückkehren. Die eingewechselten Spieler sind nach dem Spiel ordnungsgemäß in das Spielberichtsformular einzutragen. Ein des Feldes verwiesener Spieler darf nicht ersetzt werden. Die Landesverbände können für den Bereich der Kreisligen C und D ein wiederholtes Ein- und Auswechseln von Spielern zulassen. Diese Änderung tritt zum in Kraft. Rechts- und Verfahrensordnung 9 Automatische Sperre (1) Ein vom Schiedsrichter auf Dauer des Feldes verwiesener Spieler ist automatisch für die nächstfolgenden zwei Wochen für alle Spiele seines Vereins, höchstens jedoch für zwei Pflichtspiele der Mannschaft, in der der Feldverweis erfolgte, seines Vereins gesperrt, ohne dass es eines besonderen Verfahrens oder einer besonderen Benachrichtigung bedarf. Diese Regelung gilt auch für das Zeigen der Roten Karte vor oder nach dem Spiel auf dem Spielfeld. Von dieser Regelung ausgenommen ist der Feldverweis eines Spielers nach Zeigen der zweiten gelben Karte in Verbindung mit der roten Karte. In diesem Fall ist der Spieler des Feldes verwiesen und für den Rest der Spielzeit dieses Spiels gesperrt. Wird ein Spieler infolge zweier Verwarnungen im selben Spiel durch Zeigen der Gelb/Roten Karte des Feldes verwiesen, so ist er automatisch für die nächstfolgende Woche für alle Spiele seines Vereins, höchstens jedoch für ein Pflichtspiel der Mannschaft, in der der Feldverweis erfolgte, gesperrt, ohne dass es eines besonderen Verfahrens oder einer besonderen Benachrichtigung bedarf. Die Sonderregelung für die Regionalliga West und die Frauen-Regionalliga West gemäß 10 a RuVO/WFLV bleibt hiervon unberührt. (2) (5) unverändert. Die Änderungen zu Unterabsatz 2 treten zum in Kraft. 10 Strafen gegen Spieler in einzelnen Fällen (1) - (3) unverändert. (4) Eine Sperre, die wegen eines Feldverweises in einem Pokalspiel auf Verbandsebene oder in einem Freundschaftsspiel erfolgt ist, bleibt für die Einsatzberechtigung in den Relegationsspielen um den Aufstieg zur 3. Liga ( 55b SpO/DFB) ohne Wirkung. Eine Sperre, die wegen eines Feldverweises in einem Punktespiel oder in einem Freundschaftsspiel erfolgt ist, bleibt für die Einsatzberechtigung in Spielen um den DFB-Vereinspokal ( 46 Nr. 2 SpO/DFB) ohne Wirkung. Präsidium Ehrungen Das Präsidium des Westdeutschen Fußball- und Leichtathletikverbandes verlieh das Jugendleiterehrenzeichen Silber an: Fußball-Verband Mittelrhein Bernard Bromlage, FV Vaalserquartier; Karl Hallmann, Kohlscheider BC 1913; Reinhold Peters, SC Kellersberg 1958; Beatrix Reichardt, TV Konzen 1922; Andreas Weisheit, VFJ Laurensberg 1919; Thorsten Meier, VfL Vichttal 1927/1937; Adi György, VjJ Laurensberg Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen Christian Stöber, TuS Jahn Berge 1919 Günter Seltrecht, BSV Entrup u. VfL Eversen; Matthias Bartusch, SC Husen-Kurl 1919/1928; Erich Kling, SpVg. Brakel; Marco Müller, SV Bredenborn; Martin Hoffmann, TuS Bödefeld; Heinz Sirok, TuS Jahn Berge Das Präsidium des Westdeutschen Fußball- und Leichtathletikverbandes verlieh das Jugendleiterehrenzeichen Gold an: Fußballverband Niederrhein Werner Heykamp, SV Hamminkeln1920/46; Ilona Wetzel, TuS Drevenack Fußball-Verband Mittelrhein Frank Hilbel, DSV Königswinter 1948; Paul Hamann-Hensell, Günter Motté und Elmar Schmitz, FV Vaalserquartier; Karl- Heinz Barth, Arno Schmitz und Betty Schmitz, SV Alemania Mariadorf 1916; Michael Schurig, SV Frielingsdorf. Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen Siegfried Demtschück, SV Burgsteinfurt 1903/1910; Dietmar Geck, FC Remblingausen 1920; Andreas Edelstein, SC Husen- Kurl 1919/1928; Martin Hoffmann, TuS Bödefeld; Joachim Hofius und Hans-Jürgen Holterhöfer, TuS Velmede/Bestwig. WFLV. AM Ausgabe 2013/04 15

16 Amtlicher Teil WFLV Fußballausschuss Regionalliga West SPERREN Wegen eines Feldverweises beim Meisterschaftsspiel 222 Fortuna Düsseldorf U23 VfL Sportfreunde Lotte am erhält der Spieler Gerrit Nauber (VfL Sportfreunde Lotte) gemäß 10 Abs. 1 Nr. 1 RuVO/WFLV eine Sperre von 2 Wochen bis einschließlich , höchstens jedoch für 2 Pflichtspiele. Wegen eines Feldverweises (Gelb/Rot) beim Meisterschaftsspiel Nr. 222 Fortuna Düsseldorf U23 VfL Sportfreunde Lotte am ist der Spieler Timm Golley (Fortuna Düsseldorf U23) gemäß 10 a, Abs. 2, RuVO/WFLV für das nächstfolgende Punktspiel in der Regionalliga West automatisch gesperrt. Wegen eines Feldverweises (Gelb/Rot) beim Meisterschaftsspiel Nr. 231 SC Verl Rot-Weiß Oberhausen am ist der Spieler Guerino Capretti (SC Verl) gemäß 10 a, Abs. 2, RuVO/WFLV für das nächstfolgende Punktspiel in der Regionalliga West automatisch gesperrt. Wegen eines Feldverweises beim Meisterschaftsspiel 233 Wuppertaler SV Borussia VfB Hüls am erhält der Spieler Benjamin Reichert (Wuppertaler SV Borussia) gemäß 10 Abs. 1 Nr. 1 RuVO/WFLV eine Sperre von 2 Wochen bis einschließlich , höchstens jedoch für 2 Pflichtspiele. Wegen eines Feldverweises beim Meisterschaftsspiel 233 Wuppertaler SV Borussia VfB Hüls am erhält der Spieler Lukas Diericks (VfB Hüls) gemäß 10 Abs. 1 Nr. 1 RuVO/WFLV eine Sperre von 2 Wochen bis einschließlich , höchstens jedoch für 2 Pflichtspiele. Wegen eines Feldverweises beim Meisterschaftsspiel 238 FC Viktoria Köln SC Wiedenbrück am erhält der Spieler Cataldo Cozza (FC Viktoria Köln) gemäß 10 Abs. 1 Nr. 3 RuVO/WFLV eine Sperre von 4 Wochen bis einschließlich , höchstens jedoch für 4 Pflichtspiele. Wegen eines Feldverweises beim Meisterschaftsspiel 239 MSV Duisburg U23 FC Schalke 04 U23 am erhält der Spieler Klaus Gjasula (MSV Duisburg U23) gemäß 10 Abs. (1) Nr. 1 und (2) Nr. 1 RuVO/WFLV eine Sperre von 5 Wochen (3 und 2 Wochen, bereits 2. Feldverweis) bis einschließlich höchstens jedoch für 5 Pflichtspiele. Wegen eines Feldverweises beim Meisterschaftsspiel 240 Borussia Mönchengladbach U23 FC Kray am erhält der Spieler Georgios Ketsatis (FC Kray) gemäß 10 Abs. (1) Nr. 1 und (2) Nr. 1 RuVO/WFLV eine Sperre von 3 Wochen (1 und 2 Wochen, bereits 2. Feldverweis) bis einschließlich höchstens jedoch für 3 Pflichtspiele. Wegen eines Feldverweises (Gelb/Rot) beim Meisterschaftsspiel Nr. 240 Borussia Mönchengladbach U23 FC Kray am ist der Spieler Nils Kretschmar (FC Kray) gemäß 10 a, Abs. 2, RuVO/WFLV für das nächstfolgende Punktespiel in der Regionalliga West automatisch gesperrt. Wegen eines Feldverweises (Gelb/Rot) beim Meisterschaftsspiel Nr. 279 VfL Sportfreunde Lotte FC Schalke 04 U23 am ist der Spieler Alexander Langlitz (FC Schalke 04 U23) gemäß 10 a, Abs. 2, RuVO/WFLV für das nächstfolgende Punktspiel in der Regionalliga West automatisch gesperrt. Wegen eines Feldverweises beim Meisterschaftsspiel 281 FC Schalke 04 U23 Sportfreunde Siegen am erhält der Spieler Fatih Tuysuz (Sportfreunde Siegen) gemäß 10 Abs. 1 Nr. 1 RuVO/WFLV eine Sperre von 3 Wochen bis einschließlich , höchstens jedoch für 3 Pflichtspiele. Wegen eines Feldverweises beim Meisterschaftsspiel 286 Fortuna Düsseldorf U23 SC Fortuna Köln am erhält der Spieler Andre Poggenborg (SC Fortuna Köln) gemäß 10 Abs. 1 Nr. 1 RuVO/WFLV eine Sperre von 2 Wochen bis einschließlich , höchstens jedoch für 2 Pflichtspiele. Wegen eines Feldverweises beim Meisterschaftsspiel 294 SC Fortuna Köln SV Bergisch Gladbach 09 am erhält der Spieler Michael Cebula (SV Bergisch Gladbach 09) gemäß 10 Abs. 1 Nr. 1 RuVO/WFLV eine Sperre von 2 Wochen bis einschließlich , höchstens jedoch für 2 Pflichtspiele. Wegen eines Feldverweises beim Meisterschaftsspiel 297 VfL Sportfreunde Lotte FC Viktoria Köln am erhält der Spieler Savio Nsereko (FC Viktoria Köln) gemäß 10 Abs. 1 Nr. 3 RuVO/WFLV eine Sperre von 4 Wochen bis einschließlich , höchstens jedoch für 4 Pflichtspiele. Wegen eines Feldverweises beim Meisterschaftsspiel 299 Rot- Weiss Essen FC Schalke 04 U23 am erhält der Spieler Bone Uaferro (FC Schalke 04 U23) gemäß 10 Abs. 1 Nr. 1 RuVO/WFLV eine Sperre von 3 Wochen bis einschließlich , höchstens jedoch für 3 Pflichtspiele. R. Thiel Frauenfußballausschuss Frauen-Regionalliga West SPERREN Wegen eines Feldverweises beim Meisterschaftsspiel 118 SV Germania Hauenhorst SGS Essen U23 am 7. April 2013 erhält die Spielerin Franziska Göbel (SGS Essen) gemäß 10 RuVO/ WFLV eine Sperre von 4 Wochen bis einschließlich , höchstens jedoch für 4 Pflichtspiele. Wegen eines Feldverweises beim Meisterschaftsspiel 087 GSV Moers SV Germania Hauenhorst am 24. März 2013 erhält die Spielerin Isabella Heines (GSV Moers) gemäß 10 RuVO/ 16 WFLV. AM Ausgabe 2013/04

17 Amtlicher Teil WFLV WFLV eine Sperre von 4 Wochen bis einschließlich , höchstens jedoch für 4 Pflichtspiele. ORDNUNGSGELDER Für das Meisterschaftsspiel 089 Borussia Bocholt FFC Heike Rheine am erfolgte laut DFBnet keine Bestätigung des elektronischen Spielberichtes. Aus diesem Grund wird der Verein Borussia Bocholt zur Zahlung eines Ordnungsgeldes in Höhe von insgesamt 25 EUR gemäß 4 Absatz 3, Buchstabe g) RuVO/WFLV verpflichtet. Die Spielerin Alina Wiethölter (DJK Arminia Ibbenbüren) wurde im Meisterschaftsspiel 106 SGS Essen U23 DJK Arminia Ibbenbüren am ohne Pass eingesetzt. Aus diesem Grund wird der Verein DJK Arminia Ibbenbüren zur Zahlung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 25 EUR gemäß 4 Absatz 3, Buchstabe a RuVO/WFLV verpflichtet. Für das Meisterschaftsspiel 123 SGS Essen U23 Borussia Mönchengladbach am erfolgte laut DFBnet keine Bestätigung des elektronischen Spielberichtes. Aus diesem Grund wird der Verein Borussia Mönchengladbach zur Zahlung eines Ordnungsgeldes in Höhe von insgesamt 25 EUR gemäß 4 Absatz 3, Buchstabe g) RuVO/WFLV verpflichtet. Die Spielerin Ann Kathrin Stötzel (Sportfreunde Siegen) wurde im Meisterschaftsspiel 124 Sportfreunde Siegen FFC Heike Rheine am ohne Pass eingesetzt. Aus diesem Grund wird der Verein Sportfreunde Siegen zur Zahlung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 25 EUR gemäß 4 Absatz 3, Buchstabe g) RuVO/WFLV verpflichtet. Jugendfußballausschuss B-Juniorinnen-Regionalliga West SPERRE K. Zimmer Wegen eines Feldverweises beim Meisterschaftsspiel 007 FC Iserlohn 46/49 Alemannia Aachen am 7. April 2013 erhält die Spielerin Lisa Thelen (Alemannia Aachen) gemäß 30, Absatz 2, Nr. 2 a JSpO/WFLV eine Sperre von 2 Wochen bis einschließlich 21. April 2013, höchstens jedoch für 2 Pflichtspiele. K. Degenhardt U 14-Nachwuchs-Cup Durchführungsbestimmungen für den U 14-Nachwuchs-Cup 2013/2014 I. Allgemeine Bestimmungen 1. Saisonbeginn und Spieltage ergeben sich aus dem Rahmenspielplan, den der WFLV-Jugendfußballausschuss rechtzeitig vor Beginn einer jeden Saison verabschiedet. 2. Die erstplatzierte Mannschaft nach Abschluss der Spielrunde ist U 14-Nachwuchs-Cup-Sieger. 3. Alle Vereine, die in der Spielzeit 2013/2014 auf die weitere Teilnahme am U 14-Nachwuchs-Cup verzichten möchten, melden dies bitte bis zum der spielleitenden Stelle. II. Zulassungsvoraussetzungen 1. Teilnahmeberechtigt sind alle Vereine, die in der Spielzeit 2012/2013 mit einer Mannschaft in der C-Junioren Regionalliga West, B-Junioren Bundesliga West, A-Junioren- Bundesliga West, im U 14-Nachwuchs-Cup spielen oder ein Nachwuchsleistungszentrum gemäß 7a oder 7b der DFB-Jugendordnung unterhalten. 2. Vereine, die noch nicht am U 14-Nachwuchs-Cup teilnehmen, können bis zum bei der spielleitenden Stelle einen Antrag auf Teilnahme am U 14 Nachwuchs- Cup 2013/14 stellen. 3. Die maximale Anzahl der teilnehmenden Mannschaften ist auf 12 beschränkt. Sollten mehr als 12 Vereine einen Antrag auf die Teilnahme am U 14-Nachwuchs-Cup stellen, entscheidet der WFLV-Jugendfußballausschuss unanfechtbar über die Zulassung anhand folgender Kriterien: a. Verein nimmt in der Spielzeit 2012/2013 am Spielbetrieb der C-Junioren-Regionalliga West teil. b. Verein nimmt in der Spielzeit 2012/2013 am Spielbetrieb der B-Junioren-Bundesliga West teil. c. Verein nimmt in der Spielzeit 2012/2013 am Spielbetrieb der A-Junioren-Bundesliga West teil. d. Verein nimmt in der Spielzeit 2012/2013 am Spielbetrieb des U 14-Nachwuchs-Cups teil. e. Verein unterhält ein Nachwuchsleistungszentrum gemäß 7a oder 7b der DFB-Jugendordnung. 4. Alle Spiele müssen grundsätzlich auf einem Rasenplatz oder einem Kunstrasenplatz nach DIN-Norm DIN V stattfinden. Wird dieser wegen Unbespielbarkeit gesperrt, WFLV. AM Ausgabe 2013/04 17

18 Amtlicher Teil WFLV kann als Ausweichplatz ein Kunstrasenplatz ohne DIN- Norm oder ein Hartplatz genutzt werden. Das Mindestmaß des Spielfeldes muss 100 m x 64 m sein. Die Plätze müssen kreisseitig abgenommen sein. 5. Trainer der Mannschaften des U 14-Nachwuchs-Cups müssen mindestens im Besitz einer gültigen C-Lizenz im Sinne der DFB-Ausbildungsordnung sein. Es gilt eine Übergangsfrist von 12 Monaten. Eine Kopie der Lizenz ist mit dem Meldebogen einzureichen. 6. Jugendspielgemeinschaften sind nicht zugelassen. 7. Vereine, die in der Spielzeit 2014/15 nicht mehr am U 14-Nachwuchs-Cup teilnehmen können oder auf eine Teilnahme verzichten, nehmen jeweils nach den Durchführungsbestimmungen des Landesverbandes am Spielbetrieb auf Landesverbandsebene bzw. Kreisebene teil. 8. Die Bestimmungen des 8 JSpO/WFLV gelten bei einem Einsatz im U 14-Nachwuchs-Cup nicht. III. Spielerstatus und Spielerlaubnis Zur Teilnahme an den Spielen des U 14-Nachwuchs-Cups sind nur Spieler spielberechtigt, die nach den Bestimmungen des WFLV die Spielerlaubnis als Juniorenspieler für Pflichtspiele ihres Vereins besitzen und im Jahre 2013 das 13. Lebensjahr vollenden oder vollendet haben sowie jüngere Spieler (Stichtag ). IV. Spielerlaubnis bei einem Vereinswechsel Die Spieler des U 14-Nachwuchs-Cups unterliegen bei einem Vereinswechsel den Bestimmungen der JSpO/WFLV. V. Spielbestimmungen Die Spiele sind nach den Regeln des WFLV durchzuführen. VI. Schiedsrichter Zu allen Spielen werden vom WFLV-Schiedsrichterausschuss aus dem jeweiligen Landesverband des Platzvereines Gespanne angesetzt. Dies gilt auch bei Spielverlegungen und Nachholspielen. Die Ansetzung der Schiedsrichter erfolgt über das DFBnet. Falls der angesetzte Schiedsrichter ausbleibt, ist zunächst nach 5 der Schiedsrichterordnung/WFLV zu verfahren. Ist dies nicht möglich, müssen sich beide Vereine auf einen Spielleiter einigen. Kommt keine Einigung zustande, so ist der Gastverein verpflichtet, die Spielleitung zu übernehmen. Andernfalls erfolgt Wertung für den Platzverein. Für die Spielleitung erhält der Schiedsrichter 18 EUR und jeder Schiedsrichterassistent 9 EUR pro Spiel. Die km-pauschale beträgt 0,30 EUR (auch für die Anfahrt zum Treffpunkt) und 5 EUR Zuschlag für den Fahrer ab dem Treffpunkt. Bei Spielausfall beträgt der Spesensatz 50 % zuzüglich Fahrtkosten, die vom Platzverein getragen werden. Es ist zwingend erforderlich, dass Fahrgemeinschaften gebildet werden. VII. Spielbericht Für alle Spiele werden die Spielberichte über das DFBnet-Modul Spielbericht online nach 29, JSpO / WFLV erstellt. Nach Spielschluss ist ausschließlich der Schiedsrichter für die weitere Ausfüllung des Spielberichtes verantwortlich. Neben den evtl. Zeitstrafen und Feldverweisen hat der Schiedsrichter auch die ausgesprochenen Verwarnungen und die Torschützen im Spielbericht online einzutragen. Der Schiedsrichter hat den Spielbericht online in Anwesenheit der beiden Vereinsvertreter freizugeben. Vor der Freigabe haben die Vereine die Eintragungen zur Kenntnis zu nehmen. Ist ein Verein mit den vorgenommenen Eintragungen nicht einverstanden, so hat er dieses innerhalb von 3 Tagen nach Ablauf des Spieltages dem Spielleiter per Einschreiben mitzuteilen (gemäß 29, (5), (6) JSpO/WFLV). Ist die Erstellung des DFBnet Moduls Spielbericht online am Spielort nicht möglich, so ist ein handschriftlicher Spielbericht in Papierform zu erstellen (WFLV-Spielberichtsbogen). Der Platzverein hat den Spielbericht am Spieltag an den Spielleiter zu versenden und das Spielergebnis ins DFBnet einzugeben. Beide Vereine sind verpflichtet, die Mannschaftsaufstellung noch am Spieltag vollständig einzugeben und freizugeben. VIII. Rechtsprechung Über Einsprüche entscheiden in 1. Instanz die WFLV-Jugendspruchkammer, in 2. Instanz das WFLV-Jugendgericht. Unter Beachtung der Vorschriften der RuVO/WFLV sind die Einsprüche bzw. Berufungen an die WFLV-Geschäftsstelle in Duisburg zu richten. Die Einspruchs- und Rechtsmittelgebühren betragen vor der Jugendspruchkammer vor dem Jugendgericht IX. Spieltechnische Bestimmungen 50 EUR 100 EUR Die Anstoßzeit ist grundsätzlich samstags 15:00 Uhr, bei Wochentagsspielen 18:00 Uhr. Die Vereine haben die Mannschaften über den Vereinsmeldebogen in DFBnet bis zum anzumelden. 18 WFLV. AM Ausgabe 2013/04

19 Amtlicher Teil WFLV Folgende Anschriften sind mit im Vereinsmeldebogen einzustellen: Anschrift der Jugendabteilung Jugendleiter oder Leiter des Nachwuchszentrums Jugendgeschäftsführer Sportlicher Leiter Trainer Mannschaftsverantwortlicher (Betreuer). Vereine, die bei den Heimspielen von der grundsätzlichen Anstoßzeit abweichen möchten, haben die Wunschanstoßzeit im Meldebogen einzutragen. Diese wird dann bei der Erstellung des Spielplanes berücksichtigt. Die Beantragung einer Spielverlegung erfolgt im DFBnet über den Button Antrag Spielverlegung. Der jeweilige Gegner hat sein Einverständnis ebenfalls über diesen Button einzustellen, bevor der Spielleiter über die Spielverlegung entscheidet und die Änderung ins DFBnet einstellt. Die Platzierung in der Tabelle ergibt sich aufgrund der gewonnenen Punkte. Bei Punktgleichheit erfolgt die Platzierung aufgrund der Tordifferenz. Bei gleicher Tordifferenz ist die Mannschaft besser platziert, die mehr Tore erzielt hat. Ist auch die Zahl der erzielten Tore gleich, so belegen diese Mannschaften den gleichen Tabellenplatz. Falls die Platzierung für die Meisterschaft relevant ist, entscheidet bei Punktgleichheit zweier Mannschaften das Gesamtergebnis aus Hin- und Rückspiel im direkten Vergleich über die Platzierungsreihenfolge. Ergibt sich aus diesem Vergleich sowohl Punkt- als auch Torgleichheit, ist ein Entscheidungsspiel auf neutralem Platz notwendig. Falls drei oder mehr Mannschaften die Meisterschaftsrunde punktgleich beenden, wird die Platzierungsreihenfolge durch eine gesonderte Punktewertung bestimmt, die sich aus der Wertung der Meisterschaftsspiele der beteiligten Mannschaften gegeneinander ergibt. Sollte diese Wertung auch einen Punkte- und Toregleichstand zwischen zwei Mannschaften ergeben, ist ein Entscheidungsspiel erforderlich; ansonsten entscheidet bei erneutem Punktegleichstand mehrerer Mannschaften die Tordifferenz bzw. dann die Mehrzahl der erzielten Tore. Die im DFBnet angegebene Sportanlage ist für die Durchführung der Spiele verbindlich. Die Verlegung von Spielen auf andere Sportanlagen ist nicht gestattet. Über Ausnahmen entscheidet der Spielleiter. Bei Unbespielbarkeit des Rasenplatzes muss auf einen Kunstrasen- oder Hartplatz, der den Maßen in Ziffer II, 4 entspricht, ausgewichen werden. Über die erfolgte Platzsperrung des Rasenplatzes oder der gesamten Sportanlage ist die Bescheinigung dem Spielleiter umgehend zuzusenden. Vereine mit vereinseigenen Anlagen sind verpflichtet, die Plätze rechtzeitig durch die Platzkommission, bestehend aus Schiedsrichter, Verbandsvertreter und Vertreter des Platzvereines, abnehmen zu lassen. Bei Sperrung der Plätze durch die Kommune bzw. die Platzkommission sind der Gast und falls notwendig der Schiedsrichter umgehend zu benachrichtigen. Vor Beginn der Spielzeit melden die Landesverbände dem Spielleiter für alle Mannschaften eine Person sowie eine Ersatzperson als Mitglied der Sportplatzkommission. Diese werden den Vereinen rechtzeitig mitgeteilt. Diese Personen können auch früher über eine Spielabsage entscheiden, so dass Schiedsrichter und Gastverein nicht anzureisen brauchen. Sie sind auch zuständig, wenn die Straßenverhältnisse eine gefahrlose Anfahrt nicht zulassen. Vor Beginn der Spiele wird ein Anschriftenverzeichnis erstellt. Einladungen an den Gastverein sind nicht mehr erforderlich. Alle Informationen sind dem DFBnet zu entnehmen. Über die Trikotfarben sollte Einigung erzielt werden. Bei gleichen Farben oder nach Aufforderung durch den Schiedsrichter ist der Platzverein verpflichtet zu wechseln. Die Verbandsabgabe wird pauschal erhoben, ist bei Saisonbeginn zu zahlen und beträgt für Vereine der Bundesligen Vereine der 3. Liga u. Regionalliga Amateurvereine X. Rangfolge 150 EUR 100 EUR 75 EUR Mit dem Verbandsfußballausschuss wurde folgende Rangfolge für die Platzbelegung vereinbart: Liga 2. Frauen-Bundesliga 3. Regionalliga 4. A-Junioren-Bundesliga Frauen-Bundesliga 6. B-Junioren-Bundesliga 7. B-Juniorinnen-Bundesliga 8. Oberliga 9. Frauen-Regionalliga West 10. Verbandsligen 11. Landesligen 12. C-Junioren-Regionalliga West 13. B-Juniorinnen-Regionalliga West 14. Bezirksligen 15. WFLV U 14-Nachwuchs-Cup XI. Schlussbestimmung Die Vereine müssen spätestens bis zu einem vom WFLV-Jugendfußballausschuss festgelegten Termin dem Regionalverband bestätigen, dass die Zulassungs-voraussetzungen erfüllt sind. Ausnahmegenehmigungen über eine Abweichung von den Rahmenrichtlinien in begründeten Einzelfällen kann der Jugendfußballausschuss des Regionalverbandes auf Antrag eines Vereins erteilen. WFLV. AM Ausgabe 2013/04 19

20 Amtlicher Teil WFLV Verbandsspruchkammer URTEIL 15/2012/2013 In der Sportstrafsache Verfahren im Auftrage des VFA-WFLV gegen den Spieler Albert Streit (Viktoria Köln) wegen seines Feldverweises und des Vorwurfs grob unsportlichen Verhaltens mit Beleidigungen gegen die Schiedsrichter nach seinem Feldverweis und nach dem Spiel und gegen den Spieler Aziz Bouhaddouz (Viktoria Köln) wegen seines Feldverweises im Meisterschaftsspiel der Regionalliga West, VfL Bochum 1848 U 23 / FC Viktoria Köln am Samstag, dem , hat die Verbandsspruchkammer des Westdeutschen Fußball- und Leichtathletikverbandes in ihrer Sitzung am Mittwoch, dem , in mündlicher Verhandlung, für Recht erkannt: 1. Der Spieler Albert Streit, (FC Viktoria Köln), wird wegen zwei Tätlichkeiten gegen Gegenspieler in der Halbzeitpause, dem darauf folgenden Ausschluss vom Spiel auf Dauer und der Beleidigung gegen den Schiedsrichter nach dem Spiel zu einer Gesamtsperre von vier Monaten, unter Einbeziehung der automatischen Vorsperre ab bis einschließlich verurteilt. 2. Der Spieler Aziz Bouhaddouz, (FC Viktoria Köln) wird wegen seines unsportlichen Verhaltens gegen einen Gegner zu einer Sperre von drei Wochen, unter Einbeziehung der automatischen Vorsperre ab bis einschließlich , längstens jedoch für drei Pflichtspiele verurteilt. 3. Die Kosten des Verfahrens zahlen mit einem Anteil von ¾ der Spieler Albert Streit und mit einem Anteil von ¼ der Spieler Aziz Bouhaddouz unter Mithaftung des Vereins FC Viktoria Köln an den WFLV. 3. Die am 25. März 2013 gezahlte Gebühr in Höhe von 200,00 Euro ist dem Verein VfL Sportfreunde Lotte zu erstatten. 4. Die Kosten des Verfahrens zahlt der WFLV. Verbandsgericht BESCHLUSS 6/2012/2013 F.-W. Stelkens In dem Sportrechtsverfahren betreffend den Antrag des Cronenberger Sportclub 02 e. V. auf sportgerichtliche Entscheidung bezüglich der verspäteten Anzeige des Abschlusses eines Vertrages als Vertragsspieler für die Spieler Paul Fudala, Pass Nr , und Lee David Korkmaz, Pass Nr , hat das Verbandsgericht des Westdeutschen Fußball- und Leichtathletikverbandes am im schriftlichen Verfahren beschlossen: 1. Es wird gemäß 22 Abs. 2 RuVO/WFLV schriftliches Verfahren angeordnet. Die Verfahren 6/ und 7/ werden zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden. Es führt das Verfahren 6/ Der Antrag auf sportgerichtliche Entscheidung wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das verhängte Ordnungsgeld auf 250,- ermäßigt wird. 3. Die Kosten des Verfahrens tragen der Verein Cronenberger Sportclub 02 e. V. und der WFLV je zur Hälfte. 4. Die Entscheidung ist unanfechtbar. URTEIL 16/2012/2013 In der Sportstrafsache Beschwerde des Vereins VfL Sportfreunde Lotte vom gegen das vom Staffelleiter ausgesprochene Strafmaß gegen den Spieler Gerrit Nauber (VfL Sportfreunde Lotte) wegen des Vorwurfs unsportlichen Verhaltens und dem darauf folgenden Feldverweis im Meisterschaftsspiel der Regionalliga West, Fortuna Düsseldorf U 23 / VfL Sportfreunde Lotte am Samstag, dem , hat die Verbandsspruchkammer des Westdeutschen Fußball- und Leichtathletikverbandes in ihrer Sitzung am Mittwoch, dem , in der Sportschule Duisburg-Wedau, in mündlicher Verhandlung für Recht erkannt: 1. Der Beschwerde wird abgeholfen. 2. Der Spieler Gerrit Nauber, (VfL Sportfreunde Lotte) wird wegen seines unsportlichen Verhaltens gegen einen Gegenspieler in einem minderschweren Fall und dem darauf folgenden Feldverweis zu einer Sperre von einer Woche, unter Einbeziehung der automatischen Vorsperre ab 24. März 2013 verurteilt. Die Sperre ist bereits verbüßt. 20 WFLV. AM Ausgabe 2013/04 URTEIL 11/2012/2013 In der Sportrechtssache betreffend Berufung des Vereins VfL Leverkusen 04/14 e. V. gegen das Urteil der Verbandsspruchkammer des Fußball-Verbandes Mittelrhein vom in Sachen Vorkommnisse während und nach dem Meisterschaftsspiel der Landesliga Staffel 1 zwischen FV Bonn Endenich 08 und VfL Leverkusen 04/14 am hat das Verbandsgericht des Westdeutschen Fußball- und Leichtathletikverbandes am in der Sportschule Duisburg-Wedau für Recht erkannt: 1. Die Berufung wird verworfen. 2. Die eingezahlten Berufungsgebühren sind zu Gunsten des WFLV verfallen. 3. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Berufungsführer. 4. Das Urteil ist rechtskräftig. H.-H. Werker

21 Amtlicher Teil WFLV Jugendspruchkammer URTEIL 1/2012/2013 In der Sportstrafsache Verfahren im Auftrag des VJA-WFLV gegen den Spieler Moody Osman Chana Nya (FC Schalke 04) wegen des Vorwurfs einer massiven Beleidigung gegen einen Gegenspieler und dem darauf folgenden Feldverweis im Meisterschaftsspiel um den U 14-Nachwuchs-Cup, Alemannia Aachen / FC Schalke 04 am Sonntag, dem , hat die Jugendspruchkammer des Westdeutschen Fußball- und Leichtathletikverbandes in ihrer Sitzung am Freitag, dem , nach Anordnung des schriftlichen Verfahrens, für Recht erkannt: 1. Der Spieler Moody Osman Chana Nya, (FC Schalke 04) wird wegen einer massiven Beleidigung gegen einen Gegenspieler und dem darauf folgenden Feldverweis zu einer Sperre von drei Monaten, unter Einbeziehung der Vorsperre durch den Staffelleiter ab bis einschließlich verurteilt. 1. Der Vollzug der Sperre von einem Monat ab bis einschließlich wird zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit beträgt sechs Monate, sie beginnt am und endet am Die Kosten des Verfahrens zahlt der Verein FC Schalke 04 an den WFLV. URTEIL 2/2012/2013 In der Sportstrafsache Verfahren im Auftrag des VJA-WFLV gegen den Spieler Andre Koch (1. JFS Köln) wegen des Vorwurfs einer massiven Beleidigung gegen einen Gegenspieler und dem darauf folgenden Feldverweis im Meisterschaftsspiel der Regionalliga West, 1. JFS Köln / Rot-Weiß Essen C-Junioren am Samstag, dem , hat die Jugendspruchkammer des Westdeutschen Fußball- und Leichtathletikverbandes in ihrer Sitzung am Dienstag, dem , nach Anordnung des schriftlichen Verfahrens, für Recht erkannt: 1. Der Spieler Andre Koch, (1. JFS Köln) wird wegen einer massiven Beleidigung gegen einen Gegenspieler und dem darauf folgenden Feldverweis zu einer Sperre von drei Monaten, unter Einbeziehung der Vorsperre durch den Staffelleiter ab bis einschließlich verurteilt. Der Vollzug der Sperre von einem Monat ab bis einschließlich wird zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit beträgt sechs Monate, sie beginnt am und endet am URTEIL 3/2012/2013 In der Sportstrafsache Verfahren im Auftrag des VJA-WFLV gegen den Spieler Giovanni Troianiello (Fortuna Düsseldorf) wegen des Vorwurfs einer massiven Beleidigung gegen den Schiedsrichter nach dem Meisterschaftsspiel der Regionalliga West, Fortuna Düsseldorf / DSC Arminia Bielefeld C-Junioren am Samstag, dem , hat die Jugendspruchkammer des Westdeutschen Fußball- und Leichtathletikverbandes in ihrer Sitzung am Dienstag, dem , nach Anordnung des schriftlichen Verfahrens, für Recht erkannt: 1. Der Spieler Giovanni Samuele Troianiello, (Fortuna Düsseldorf) wird wegen einer massiven Beleidigung gegen den Schiedsrichter nach dem Spiel zu einer Sperre von drei Monaten, unter Einbeziehung der Vorsperre per Einstweiliger Verfügung ab bis einschließlich verurteilt. 2. Die Kosten des Verfahrens zahlt der Verein Fortuna Düsseldorf an den WFLV. URTEIL 4/2012/2013 In der Sportrechtssache Einspruch des Vereins Bonner SC vom 11. März 2013 gegen die Wertung des Meisterschaftsspiels um den U 14-Nachwuchs-Cup, ETB SW Essen / Bonner SC am Samstag, dem , hat die Jugendspruchkammer des Westdeutschen Fußball- und Leichtathletikverbandes in ihrer Sitzung am Dienstag, dem , nach Anordnung des schriftlichen Verfahrens für Recht erkannt: 1. Dem Einspruch wird stattgegeben. 2. Die am gezahlte Gebühr von 50,00 Euro ist dem Verein Bonner SC zu erstatten. 3. Das Spiel wird mit 3 Punkten und 2 : 0 Toren für die Mannschaft des Bonner SC als gewonnen gewertet. 4. Wegen des Einsatzes eines Spielers ohne Spielberechtigung für dieses Spiel wird gegen den Verein ETB Schwarz-Weiß Essen ein Ordnungsgeld von 10,00 Euro erhoben; zu zahlen an den WFLV. 5. Die Kosten des Verfahrens zahlt der Verein ETB Schwarz- Weiß Essen an den WFLV. F.-W. Stelkens 2. Die Kosten des Verfahrens zahlt der Verein 1. JFS Köln an den WFLV. WFLV. AM Ausgabe 2013/04 21

22 Berichte UFC Münster verpasst Krönung der starken Saison Vizemeister im DFB-Futsal-Cup Die WFLV-Futsal-Liga hat der UFC Münster auch in dieser Saison nahezu nach Belieben beherrscht. Doch der Griff nach dem ganz großen Coup blieb aus. Im Viertel- und Halbfinale des DFB-Futsal- Cups konnte sich die Mannschaft um Wendelin Kemper noch in dramatischen Partien behaupten. Im Endspiel ging es gleichwohl spannend zur Sache, am Ende jubelten allerdings die Futsal Panthers aus Hamburg. Mit 6:3 nach Verlängerung konnten sich die Hanseaten gegen den UFC Münster im Finale des DFB-Futsal- Cups durchsetzen und damit nach dem Gewinn im Vorjahr erneut den Titel des Deutschen Meisters sichern. Münster blieb nur der ebenfalls starke Vizemeister-Titel. Eine ebenso respektable Platzierung belegte Bayer Uerdingen. Der West-Vize musste sich im Halbfinale des DFB-Futsal-Cups ebenfalls den Panthers aus Hamburg beugen. Begonnen hatte die Final-Begegnung vor den 1108 Zuschauern in Hamburg überaus verheißungsvoll für Münster: Es lief gerade einmal die zweite Minute, als Florian Dondorf die Gäste aus Nordrhein- Westfalen mit 1:0 in Führung brachte. Es dauerte einige Minuten, ehe sich die Panthers von dem frühen Schock erholt hatten, der beinahe noch größer ausgefallen wäre doch Alexander Kenkel vergab für den UFC das frühzeitige 2:0 (9.). Stattdessen landete das runde Futsal-Leder auf der anderen Seite in den Maschen: Rafael Monteiro bediente Saboor Khalili, der zum 1:1 einschoss (15.). Was folgte, war ein Timeout der Gastgeber und der Führungstreffer. Michael Meyer schnappte sich in der eigenen Hälfte den Ball, setzte zu einem langen Lauf über nahezu das gesamte Spielfeld an und beendete seinen Alleingang mit dem 2:1 (19.). Mit diesem Resultat wurden die Seiten gewechselt. Da sah die Münsteraner Welt noch gut aus: Florian Dondorf (li) traf zum 1:0 für den UFC Muenster. Doch Münster ließ sich durch den Rückstand nicht aus dem Konzept bringen. Nein, die Universitäts-Städter schlugen vielmehr zurück: Christoph Rüschenpöhler setzte sich gegen gleich drei Mann durch und traf aus der Drehung zum erneuten Ausgleich (24.). Rüschenpöhler war auch an der nächsten wichtigen Szene beteiligt: Als Onur Ulusoy, der Kopf der Panthers, den Ball in der Vorwärtsbewegung an den Münsteraner verlor und ihm dieser zu enteilen drohte, wusste sich Ulusoy als letzter Mann nur per Foul zu behelfen die Konsequenz: die Rote Karte (34.). In doppelter Unterzahl Münster hatte den Torhüter aufgelöst, einen zusätzlichen Feldspieler als Flyinggoalkeeper ins Spiel gebracht und agierte somit mit Fünf gegen Drei musste Wendelin Kemper den Ball aus Nahdistanz nur noch über die Linie drücken (35.). Das war eine dumme Aktion von mir, aber die Jungs haben es ja trotzdem geschafft. Das ist eine geile Truppe, konstatierte Ulusoy später. UFC Münster nutzte die Chance in Überzahl nicht Bis die Titelverteidigung für die Hamburger feststand, sollte es aber noch dauern. In der Folgezeit fuhren die Panthers zunächst Angriff um Angriff, scheiterten aber immer wieder an Münsters Keeper Michael Szymanski. Der musste sich dann doch in der 39. Minute geschlagen geben, als Meyer zum 3:3 traf Verlängerung! In der zusätzlichen Spielzeit ging es hin und her, nach zwei Mal fünf Minuten Overtime standen dann aber die Panthers als Sieger fest, weil Erdinc Örün (45.), Mohammed Labiadh (48.) und Münsters Eike Wessels per Eigentor (50.) ins UFC- Tor trafen. In der nächsten Saison, die im kommenden September beginnt, starten Münster, Uerdingen und Co. den nächsten Anlauf. 22 WFLV. AM Ausgabe 2013/04

23 Berichte Essener Futsal-Mädchen nicht zu stoppen WFLV-Futsal-Cup 2013 der B-Juniorinnen in Duisburg Trickreiche und spannende Spiele wurden von den Sportlerinnen beim diesjährigen B-Juniorinnen Futsal-Cup geboten. Den Siegerinnen-Pokal verdiente sich beim Turnier, dass wie in den Vorjahren in der Sportschule Duisburg ausgespielt wurde, das Team der SGS Essen. Aufgrund der Umbaumaßnahmen richtete der WFLV Jugendausschuss dieses Turnier erstmals nur eintägig aus. Trotz Schneegestöber erschienen alle Mannschaften pünktlich und die Vorrunden begannen früh morgens. Da es am Freitag eine kurzfristige Absage aus Westfallen gab, spielten die neun verbleibenden Mannschaften in zwei Gruppen. Klaus Degenhardt (l.), Ursula Nüchter (m.) und Sabine Nellen (r.) vom JFA/WFLV ehrten den Sieger SGS Essen. Es starteten der Titelverteidiger des Vorjahres - FSC Mönchengladbach, drei Teams aus dem Fußball-Verband-Mittelrhein (Bayer 04 Leverkusen, FC Germania Dürwiß, 1. FC Köln), drei Mannschaften aus dem Fußball-Verband-Niederrhein (SGS Essen, SV Hilden-Nord, SpVg Schonnebeck ) und zwei Teams aus dem Fußball und Leichtathletik Verband Westfalen (TuS Lipperode, SC Borchen). Die knapp endenden Spielergebnisse der Vorrunde bestätigten die steigende Qualität des schnellen und trickreichen Futsalspiels bei den Juniorinnen. Alle Mannschaften sprachen sich zu Beginn des Turniers für den Fairplay Anstoß aus, diese Fairness wurde wie bei den Mädchenspielen gewohnt in den Spielen fortgeführt. Es gab trotz schneller und technisch hochwertiger Spiele keinen Strafstoß aufgrund des 5. Mannschaftsfouls. Das Spiel um Platz drei entschied FC Germania Dürwiß nach Sechs-Meter-Schießen gegen SV Hilden Nord mit 4:3 für sich. Im Finale siegte die SGS Essen klar über Bayer 04 Leverkusen mit 5:0 und holte zum wiederholten Mal den Titel in den Niederrhein. Die anschließende Siegerehrung und Pokalübergabe wurde mit Freude durch den WFLV-Mädchenfußballausschuss und den WFLV-Jugendspielausschuss vorgenommen. Sabine Nellen Abschlusstabelle 1. SGS Essen (FVN) 2. Bayer 04 Leverkusen (FVM) 3. FC Germania Dürwiß 4. SV Hilden-Nord FC Köln 6. SpVg Schonnebeck 7. FSC Mönchengladbach 8. TuS Lipperode 9. SC Borchen 1. Platz: SGS Essen 2. Platz: Bayer 04 Leverkusen 3. Platz: FC Germania Dürwiß WFLV. AM Ausgabe 2013/04 23

24 Berichte Große Ehre für WFLV-Präsidiumsmitglieder Bundesverdienstkreuz für Walter Hützen und Hans-Gerhard Schulz Große Ehre für Walter Hützen und Hans- Gerhard Schulz: Den Präsidiumsmitgliedern des WFLV wurde das Bundesverdienstkreuz am Bande verliehen. WFLV-Vizepräsident und FVN-Präsident Walter Hützen (Mönchengladbach) bekam das Bundesverdienstkreuz für sein langjähriges ehrenamtliches Engagement im Sport von Sportministerin Ute Schäfer überreicht. Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wie das Bundesverdienstkreuz offiziell heißt ist eine hohe Anerkennung, die der Bundespräsident für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Seit mehr als 50 Jahren engagiert sich Walter Hützen auf Orts-, Landes- und Bundesebene in besonderer Weise ehrenamtlich für den Sport. Er ist damit ein wichtiges Vorbild, wenn es darum geht, den Sport in NRW der vom Ehrenamt lebt weiter zu stärken. Für sein langjähriges Engagement danke ich ihm sehr herzlich, sagte Schäfer während der Feierstunde im Sportministerium. Gewaltprävention liegt Walter Hützen am Herzen Es sei sehr beeindruckend, auf welch hohem Niveau Hützen immer ehrenamtlich aktiv gewesen sei und was er dabei an Erfahrungen sowohl an der Basis als auch in der Verbandsarbeit einbringen konnte. Bemerkenswert sei auch, dass 24 WFLV. AM Ausgabe 2013/04 er die Bedeutung des Sports für die Gesellschaft schon früh erkannt und immer wieder betont habe. Uns ist es als Landesregierung sehr wichtig, dass wir das gesellschaftliche Potential des Sports noch stärker nutzen und allen Menschen in NRW Zugänge zum Sport von Kindheit an ermöglichen, sagte Schäfer. Walter Hützen unterstütze dies, indem er sich sehr für die Förderung von Kindern und Jugendlichen eingesetzt habe, etwa Sportministerin Ute Schäfer (re.) überreichte Walter Hützen, an dessen Seite sich Gattin Ellen freute, das Bundesverdienstkreuz. durch seine Mitarbeit an dem Projekt 1000 Bolzplätze. Auch sei es mit sein Verdienst, dass es in NRW ein Förderprogramm für den Mädchenfußball gebe. Hützen liege zudem die Gewaltprävention am Herzen. Bis heute macht er sich stark gegen Gewalt und Rassismus. Als Vorsitzender der Sicherheitskommission und des Ausschusses für Sicherheitsangelegenheiten beim Deutschen Fußballbund beteiligt er sich sehr engagiert an Maßnahmen gegen Gewalt bei Sportveranstaltungen und an der Sicherheitsüberprüfung von Stadien, so die Ministerin. Das ehrenamtliche Engagement für den Sport durchzieht den gesamten Lebenslauf des 75jährigen gebürtigen Rheydters. Schon in jungen Jahren hat Hützen sich für den Sport begeistert vor allem für Fußball, Handball und Tischtennis. Beim TuS 1860 e.v. Wickrath hat er über Jahrzehnte Führungsämter übernommen. Von 1970 bis 1987 war er 1. bzw 2. Vorsitzender des Vereins. Mehr als dreißig Jahre lang war Hützen außerdem als Handballschiedsrichter aktiv. Dem Stadtsportbund Mönchengladbach gehört er seit 1976 an davon fünf Jahre als Präsidiumsmitglied. Für den Fußballverband Niederrhein e.v. (FVN) setzt sich der Rechtsanwalt seit 1971 ein. Nicht zuletzt wegen seines juristischen Sachverstands war er dabei in verschiedenen Gremien des Verbandes wie der Bezirksspruchkammer, dem Satzungsausschuss und im Verbandsvorstand immer ein gefragter Gesprächspartner. Hützen ist seit 1989 zudem ehrenamtlicher Präsident des FVN und damit dienstältester Landesvorsitzender des Deutschen Fußballbundes (DFB). Seit 1989 ist er auch Vizepräsident des WFV. Zu seinen größten Erfolgen gehört dabei die Initiative zur Modernisierung

25 Berichte der Sportschule Duisburg-Wedau, die als Talentschmiede gilt. Seit 1989 engagiert sich Walter Hützen auch ehrenamtlich in führenden Funktionen beim Landessportbund NRW. Unter anderem hat er seit 1991 den stellvertretenden Vorsitz der Sporthilfe dem Sozialwerk des LSB inne. Cay Süberkrüb überreichte Hans-Gerhard Schulz das Bundesverdienstkreuz Hans-Gerhard Schulz, Präsidiumsmitglied des WFLV und FLVW-Vizepräsident Leichtathletik wurde in Recklinghausen das Bundesverdienstkreuz am Bande verliehen. Seit 1989 gehört Hans-Gerhard Schulz dem Leichtathletik- Ausschuss im FLVW als Stellvertretender Vorsitzender an. Seit 2005 bekleidet er im Präsidium des FLVW die Funktion des Vizepräsidenten Leichtathletik. Beim Westdeutschen Fußball- und Leichtatletikverband (WFLV) ist Schulz Vorsitzender des Leichtathletikausschusses. Hans-Gerhard Schulz engagiert sich bereits seit knapp fünf Jahrzehnten mit unermüdlichem Einsatzwillen, hohem Zeitaufwand und viel Herzblut in verschiedenen Bereichen der Leichtathletik. Selbst als Ruheständler kommt der 67-Jährige noch locker auf eine 40-Stunden- Woche. Hans-Gerhard Schulz hat stets den Blick für die Sorgen und Nöte der Mitmenschen und versucht immer wieder, beharrlich nach Lösungen zu suchen. Auch während seiner beruflichen Lebensphase war er täglich ehrenamtlich unterwegs. Es waren bei ihm oft die vermeintlich kleinen Dinge, die die großen Erfolge in Gang gesetzt haben, würdigte Cay Süberkrüb das langjährige Engagement des Herteners. Der Landrat erinnerte während seiner Laudatio an die Worte des früheren Bundespräsidenten Johannes Rau, der einmal sagte: Ohne Ehrenamt könnte die Gesellschaft nicht überleben. Sie würde auch funktionieren mit Beamten, Angestellten und Arbeitern. Wären aber nur sie da, würde die Gesellschaft erfrieren, nicht aber leben. WFLV-Präsident Hermann Korfmacher und Ehefrau Barbara gratulieren Hans-Gerhard Schulz mit Ehefrau Kornelia zum Bundesverdienstkreuz. Hans-Gerhard Schulz gab den Dank des Landrates an seine vielen Freunde und Mitstreiter sowie an seine Ehefrau Kornelia, die ihm in den zurückliegenden Jahren immer vorbildlich unterstützt hat, weiter: Ohne deren Hilfe würde ich hier nicht stehen. Im Grunde genommen müsste dieser Orden mehrfach vergeben werden, denn es gab immer Menschen im Hintergrund, die mir geholfen haben. Der frühere Sprinter und Hürdenläufer der SpvG Herten machte sich in den 70iger Jahren als Starter einen Namen. So schickte er u.a. beim Weltcup 1977 in Düsseldorf, bei zwei Europacup-Veranstaltungen, bei 30 Länderkämpfen und bei 45 Deutschen Meisterschaften die Läuferinnen und Läufer auf die Strecke. Hans-Gerhard Schulz redet nicht nur, sondern handelt auch. Es liegt ihm fern, Dinge auf die lange Bank zu schieben. Seine große Zielstrebigkeit und sein ungeheurer Fleiß spiegeln sich auch in seinem beruflichen und sportlichen Werdegang wider. So hat sich der Pädagoge vom Bergmann zum Schulleiter der Wolfgang-Borchert-Gesamtschule hochgearbeitet. Ähnlich steil verlief für den Pädagogen, der seit knapp vier Jahren Pensionär ist, die Karriere im sportlichen Bereich. So war er in den 70iger Jahren nicht nur Starter, sondern auch Mitglied des Recklinghäuser Leichtathletik-Ausschusses. In dieser Funktion machte er bereits auf sein großes Organisations-Talent aufmerksam, das er zuletzt in verantwortlicher Position auch bei den deutschen Leichtathletik-Meisterschaften 2012 in Bochum-Wattenscheid und bei den DLV-Hallen-Titelkämpfen 2013 in Dortmund unter Beweis stellte. Im Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen genießt Hans Schulz viel Respekt und Anerkennung. 21 Jahre gehörte er dem Verbands-Leichtathletik-Ausschuss an- zunächst als stellvertretender Vorsitzender und dann ab 2005 als Chef. Vor drei Jahren wechselte er in das WFLV-Präsidium und vertritt dort als Vize-Präsident die Interessen der Leichtathletik. WFLV. AM Ausgabe 2013/04 25

26 Berichte Der WFLV trauert um Karl-Heinz Fust Träger der Goldenen Verdienstnadel Der Westdeutsche Fußball- und Leichtathletikverband trauert um sein Ehrenmitglied Karl-Heinz Fust. Am 22. März verstarb der Ehrenamtler aus Leidenschaft im Alter von 87 Jahren. Er hat sich stets in den Dienst der Sache gestellt. Als Ehrenmitglied wurde er beim Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) und bei seinem Heimatverein VfB 03 Bielefeld gewürdigt. Karl-Heinz Fust wurde am 20. Mai 1925 in Bielefeld geboren. Seit 1937 gehörte er dem VfB 03 Bielefeld an, dem er auch nach der Fusion mit der SpVg Fichte die Treue hielt. Zunächst als Spieler, dann als Funktionär. So gab es kaum ein Amt, das Karl-Heinz Fust nicht innehatte. Jahrelang war er im Vorstand seines Heimatvereins als Kassierer, Geschäftsführer, 2. und 1. Vorsitzender tätig. Sein Verein dankte es ihm mit Auszeichnungen in Silber und Gold. Anlässlich seines 75. Geburtstages bezeichnete ihn die Bielefelder Tageszeitung Neue Westfälische als Mann der Ämter. Neben seiner Vereinstätigkeit prägte Karl- Heinz Fust jahrelang die Sportgerichtsbarkeit auf Verbandsebene. Satzungssicher wie kaum ein Zweiter, gleichzeitig aber auch mit viel Fingerspitzengefühl, stand er an der Spitze der Verbandsspruchkammer Westfalen und des Verbandsgerichts des Westdeutschen Fußballverbandes, ehe er 1971 als Beisitzer im DFB-Bundesgericht ankam und das Amt mehr als drei Jahrzehnte bekleidete. Sein unermüdlicher Einsatz für den Sport wurde 1979 vom DFB mit der Silbernen Verdienstnadel und vom WFLV mit der Goldenen Verdienstnadel honoriert. Der FLVW zeichnete den Multifunktionär 1998 mit dem Ehrenring aus und verlieh ihm im Jahr 2001 die Ehrenmitgliedschaft des Verbandes. Für seine langjährigen Verdienste um die Förderung des Sports erhielt Karl-Heinz Fust 1985 den Sportehrenbrief seiner Heimatstadt Bielefeld. WFLV-Präsident Hermann Korfmacher würdigte Karl-Heinz Fust als verlässlichen Partner, einen humorvollen und mitfühlenden Menschen, der den Fußball in Bielefeld und Westfalen über lange Jahre mitgeprägt hat. Der WFLV wird Karl-Heinz Fust ein ehrendes Andenken bewahren. Vanessa Heinze und Mandy Islacker neu im WFLV-Team Zwei neue Kolleginnen bereichern seit einigen Wochen die Geschäftsstelle des Westdeutschen Fußball- und Leichtathletikverbandes in Duisburg. Vanessa Heinze (links) und Mandy Islacker haben sich schnell in ihrem neuen Arbeitsumfeld, der Abteilung Interne Dienste, zurechtgefunden. Und um alle Nachfragen direkt zu beantworten: Richtig, Mandy ist die Enkeltochter von Penny Islacker, deutscher Meisterspieler (1955) und DFB-Pokalsieger (1953) mit RW Essen. 26 WFLV. AM Ausgabe 2013/04

27 Berichte 3,75 Millionen Pässe in vielen Farben Dienstjubiläum: Ralf Weigert leitet seit 25 Jahren die Passstelle des WFLV An einen ganz besonderen Pass kann sich Ralf Weigert nicht erinnern. Bei uns werden alle Spielerpässe gleich bearbeitet. Der Aufwand, sich noch bestimmte Namen zu merken, wäre angesichts der Fülle von Spielberechtigungsanträgen zu groß, sagt der Familienvater. Man darf aber davon ausgehen, dass die Spielerpässe von heutigen Weltstars wie Mesut Özil, Manuel Neuer oder Mario Götze zu deren Juniorenzeiten ebenso über die Der bekennende Ruhrpottler beging somit in diesem April ein Dienstjubiläum, das bemerkenswerte Zahlen zu bieten hat. Rund 3,75 Millionen Pässe wurden in den zurückliegenden 25 Jahren durch die WFLV-Geschäftsstelle bearbeitet. An die 1,7 Millionen Spielberechtigungen sind alleine aktuell in Nordrhein-Westfalen ausgestellt. Ein derartiges Arbeitsvolumen hat sonst kein Regionalverband in Deutschland zu stemmen. in Deutschland. Vermutlich sogar weltweit, Vergleichszahlen anderer Länder liegen aber nicht vor. Mein Dank gilt den Kolleginnen und Kollegen auf der Geschäftsstelle, ohne die der Aufwand in all den Jahren nicht zu stemmen gewesen wäre, sagt Ralf Weigert. Paul Rasche war Präsident, als Ralf Weigert 1988 beim WFV begann und auf die Passstelle wartete gerade eine wahre Herkulesaufgabe. Denn die damaligen Pässe wurden aus Gründen der elektronischen Bearbeitung eingezogen und durch die heute noch gültige Form ersetzt. Früher gab es sogar farbliche Unterschiede. Die Männer hatten rote Pässe, die Fußballerinnen blaue Pässe. Im Büro stand eine große Nixdorf Quattro, die Daten wurden auf Spulen gesichert, erinnert sich Ralf Weigert mit einem Schmunzeln. Mehrere Jahre hatte die Umstellung gedauert. Heute sind die Pässe nur Grün, auf der Geschäftsstelle wird hochmodern gearbeitet: Die EDV hat uns viel Arbeit abgenommen. Kräftiges Arbeitsvolumen: Ralf Weigert leitet seit 25 Jahren die Passstelle des Westdeutschen Fußball- und Leichtathletikverbandes. Schreibtische von Weigert und seinem Mitarbeiter-Team gegangen sind, wie die Spieldokumente von Jens Lehmann, Lukas Podolski oder Ailton. Ebenso wichtig sind ihm die Pässe der vielen Amateur- und Nachwuchs-Spieler, die zwischen Aachen und Bielefeld aktiv sind. Seit nunmehr 25 Jahren leitet Ralf Weigert die Passstelle des Westdeutschen Fußball- und Leichtathletikverbandes (bis 2002 Westdeutscher Fußballverband). NRW ist halt ein Ballungsgebiet mit vielen Fußballerinnen und Fußballern, sagt Ralf Weigert. Um sein Dienstjubiläum machte der Kollege, der am liebsten bei guter Musik entspannt und bevorzugt China per Individualreisen besucht, zwar wenig Aufsehen. Stolz kann er auf die Leistung aber dennoch sein: Der WFLV hat die größte Passstelle mit den meisten Bewegungen Etliche Schulungen zum Thema haben Ralf Weigert und seine Mitstreiter für Klubs vor Ort abgehalten. Am Ende blieb noch nie eine Frage offen. Es ist wichtig, die Vereine bestmöglich zu unterstützen, erzählt Ralf Weigert, der zudem in drei DFB-Arbeitskreisen mitwirkt und sich mit viel Engagement bei der Erstellung des Zulassungsverfahrens für die einstige NRW-Liga verdient gemacht hat. Viel Zeit zum innehalten gibt es nicht. Auf der WFLV-Passstelle gehen täglich neue Spielberechtigungsanträge ein. Hauptsache, der Ball rollt, sagt der Jubilar. WFLV. AM Ausgabe 2013/04 27

28 Infos und Online-Anmeldung:

WFLV-AM-Digital. Nr. 14 vom 15. Juli 2015

WFLV-AM-Digital. Nr. 14 vom 15. Juli 2015 WFLV-AM-Digital Nr. 14 vom 15. Juli 2015 Westdeutscher Fußball- und Leichtathletikverband e. V. Friedrich-Alfred-Str. 11, 47055 Duisburg Telefon: 0203 71720, Fax: 0203 71722010 E-Mail: redaktion@wflv.de

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ANTI-DOPING- RICHTLINIEN. Deutscher Fußball-Bund. Otto-Fleck-Schneise 6 60528 Frankfurt am Main Telefon (0 69) 6 78 80 Telefax (0 69) 6 78 8266 ANTI-DOPING- RICHTLINIEN 2014 1 ANTI-DOPING- RICHTLINIEN Deutscher Fußball-Bund Otto-Fleck-Schneise 6 60528 Frankfurt am Main Telefon (0 69) 6 78 80 Telefax (0 69) 6 78 8266 Stand: Juni 201 2014 Präambel

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