Universität Wien Rektor: o.univ.prof. Dipl.Ing. Dr.techn.. Heinz W. Engl Studienpräses: Univ.Prof.. Dr. Brigitte itt Kopp Faku

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1 Informationen für Studierende der Studienrichtung Meteorologie Wintersemester 2012/2013

2 Universität Wien Rektor: o.univ.prof. Dipl.Ing. Dr.techn.. Heinz W. Engl Studienpräses: Univ.Prof.. Dr. Brigitte itt Kopp Fakultät für Geowissenschaften, Geographie und Astronomie Dekan: Univ.Prof.. Dr. Thilo Hofmann ac at/ SPL: aouniv.prof.. Dr. Konstantin Petrakakis StudienServiceCenter der Fakultät für Geowissenschaften, Geographie und Astronomie, Studienprogrammleitung 28: Geozentrum, 2A510, Tel.: , Fax: geo-astronomie.univie.ac.at/spl astronomie.univie.ac.at/spl geowissenschaften/ VizeSPL: aouniv.prof.. Dr. Bruno Meurers Institut für Meteorologie und Geophysik SEL: Univ.Prof.. Dr. Götz Bokelmann

3 Studierendenportal: univie at/

4 Vize-Studienprogrammleiter (SPL28) Tel: Studienkonferenz Studentin/ Student Studierendenvertretung

5 Studienrichtungsvertretung at/strv-metgeo/ Brigitte Goger Rainer Kaltenberger Florian Geyer

6 Institut für Meteorologie und Geophysik Adresse: Althanstrasse 14, UZA II, A 1090 Wien Phone: Fax: img-wien@univie.ac.at Web:

7 Lageplan

8 Lageplan G F E D C B A IMG / Ebene 5 vspl 2D504 Eberhard Clar Saal SSC 2A510 keine Sprechstunden, telephonische (oder mail) Vereinbarung UZA II Stiege Ebene

9 Zielsetzung und Charakteristik des Bachelorstudiums Erwerb akademischer Kernkompetenz und TheorieTheoriegestützter Problemlösungskompetenz im Bereich der Meteorologie MathematischMathematisch-physikalische Grundlagen Methoden M th d der d Forschung F h in i Theorie Th i und d Praxis P i Naturwissenschaftliche und interdisziplinäre Denkweise Umgang mit modernen Informationstechnologien und die Grundlagen der elektronischen Datenverarbeitung sowie physikalische Messtechnik (In(In-/Outdoor Outdoor)) ermöglicht Absolventinnen und Absolventen, ihre Fähigkeiten auch über das Fachgebiet hinaus in anderen physikalisch--naturwissenschaftlichen Berufen physikalisch einzusetzen

10 Zielsetzung und Charakteristik des Bachelorstudiums Erwerb akademischer Kernkompetenz und TheorieTheoriegestützter Problemlösungskompetenz im Bereich der Meteorologie MathematischMathematisch-physikalische Grundlagen Methoden M th d der d Forschung F h in i Theorie Th i und d Praxis P i Naturwissenschaftliche und interdisziplinäre Denkweise Umgang mit modernen Informationstechnologien und die Grundlagen der elektronischen Datenverarbeitung sowie physikalische Messtechnik (In(In-/Outdoor Outdoor)) Voraussetzungen für das Studium: Logisch analytisches Denken Interesse an höherer Mathematik und Physik

11 Studienpläne Bachelorstudium Meteorologie Masterstudium Meteorologie jeweils gem. Universitätsgesetz 2002 und dem Studienrechtlichen Teil der Satzung der Universität Wien in der derzeit geltenden Fassung. Texte einsehbar unter Studienrecht: Studienpläne: Web-Link: Studium Betreute Studien

12 Studienkennzahl Aufbau des Bachelorstudiums 2011

13 Studienkennzahl Aufbau des Masterstudiums 2011

14 Lehrveranstaltungsangebot g Es werden nur mehr Lehrveranstaltungen des aktuellen Bachelor- und Masterstudiums angebotenen Übergangsregelung aus dem Curriculum des Bachelor/Mastersudiums Mastersudiums: Wenn im späteren Verlauf des Studiums Lehrveranstaltungen, die auf Grund der ursprünglichen Studienpläne verpflichtend vorgeschrieben waren, nicht mehr angeboten werden, hat das nach den Organisationsvorschriften der Universität Wien zuständige Organ von Amts wegen oder auf Antrag der oder des Studierenden mit Bescheid festzustellen, welche Lehrveranstaltungen und Prüfungen (Fachprüfungen) anstelle dieser Lehrveranstaltungen zu absolvieren und anzuerkennen sind. Anrechnung durch den Studienprogrammleiter gemäß Äquivalenzlisten Web-Link: Studium Verlautbarungen der SPL Bestimmungen zum Studienplanwechsel Äquivalenzliste 2 bzw. Äquivalenzliste 3

15 Lehrveranstaltungsangebot g Bestimmungen für Module bzw. Lehrveranstaltungen, die vom Bachelor- studium (Version 2008) in das Masterstudium verschoben wurden: i i t/fil i / l d/ i /D t /St di um/masterstudiummet_mtbl_2011_34_284_berichtigung.pdf : Lehrinhalte, die bereits im Bachelorcurriculum Meteorologie, verlautbart im Mitteilungsblatt der Universität Wien am , 35. Stück, Nr. 299, absolviert wurden, sind durch freie Lehrveranstaltungen, die entweder vom zuständigen akademischen Organ vorab genehmigt werden oder aus einer Liste, die das zuständige akademische Organ bereit stellt, ausgewählt werden können, zu ersetzen. Gilt für folgende Module: PM-MiMetMiMet Mikrometeorologie PM-Num Numerische Modellierung PM-Wv Wettervorhersage PM-Kl1 Klima 1 Gilt nicht für folgendes Modul: PM-MessMess Meteorologische Messungen

16 AUSLAUFEN DES DIPLOMSTUDIUMS METEOROLOGIE UND GEOPHYSIK Das Diplomstudium Meteorologie und Geophysik läuft am 30. April 2013 aus. Dies gilt jedenfalls für Studierende des Studienzweiges Meteorologie. Dies bedeutet, dass bis zum 30. April alle Lehrveranstaltungen positiv absolviert, 2. die Diplomarbeit positiv beurteilt und 3. der 2. Teil der 2. Diplomprüfung positiv absolviert sein müssen. Wenn Sie bis zum 31. Januar 2013 die Diplomarbeit elektronisch hochgeladen haben, dann wird Ihnen ein Prüfungstermin für die Diplomprüfung garantiert. Beachten Sie, dass für jede organisatorische Abwicklung Zeit benötigt wird, da das Personal des SSC die eingereichten Papiere und Formulare prüfen und Anerkennungsbescheide anfertigen bzw. das SE-Sekretariat Sekretariat Prüfungstermine für die Diplomprüfung koordinieren muss. Wird das Diplomstudium nicht bis längstens 30. April 2013 abgeschlossen, erfolgt die automatische Überstellung in das Bachelorstudium in der Fassung von 2011.

17 Studienplanwechsel Studierende, die ihr Studium vor 1. Oktober 2011 begonnen haben, können sich jederzeit durch eine einfache Erklärung freiwillig den Bestimmungen dieses Curriculums unterstellen. Bereits absolvierte Lehrveranstaltungen und Püf Prüfungen können vom zuständigen akademischen Organ angerechnet werden. Welche Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Regelfall wofür angerechnet werden, ist den vom zuständigen akademischen Organ herausgegebenen Äquivalenzlisten zu entnehmen. Studierende, die am 1. Oktober 2011 dem Bachelor Meteorologie (verlautbart im Mitteilungsblatt der Universität Wien am , 35. Stück, Nr. 299), unterstellt waren, sind berechtigt, ihr Studium bis längstens abzuschließen. Anrechnung durch den Studienprogrammleiter gemäß Äquivalenzlisten Web-Link: Studium Verlautbarungen der SPL Bestimmungen zum Studienplanwechsel Äquivalenzliste 3

18 Studienplanwechsel p Web--Link: http Web ://img.univie.ac.at/ Studium Verlautbarungen der SPL Bestimmungen zum Studienplanwechsel Äquivalenzliste 3

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23 Studienplanwechsel Vorteile: Wesentlich abgeschwächte Voraussetzungsketten Mobilität ohne Studienzeitverlust möglich Bessere Korrespondenz zwischen work load und ECTS credits Wechsel empfohlen, sofern bzw. sobald alle Lehrveranstaltungen der StEOP in der Version 2011 positiv absolviert wurden: Achtung: Anrechnung nur im Block möglich, da im Bachelor 2011 zwei Modulprüfungen vorgesehen sind, die nur als ganze angerechnet werden können.

24 Studienkennzahl Aufbau des Bachelorstudiums 2008

25 Studienkennzahl Studien- kennzahl Bachelorstudium 2011 PM-Nawi Masterstudium 2011 PM-MetNawi MetNawi Grundkonzept: Erwerb von Kompetenzen aus naturwissenschaftlichen Nachbardisziplinen, die über die in den Pflichtmodulen l bereits vermittelten Kompetenzen hinausgehen keine Redundanz keine Reptitorien, Tutorien etc. Die im Pflichtmodul PM-Nawi des Bachelorcurriculums anrechenbaren Lehrveranstaltungen sind in folgender (ständig Die im Pflichtmodul PM-MetNawi MetNawi des Mastercurriculums anrechenbaren Lehrveranstaltungen sind in folgender (ständig Meteorologie jedenfalls Liste einsehbar: (ständig aktualisierter) Liste Meteorologie jedenfalls Liste einsehbar: (ständig aktualisierter) Liste

26 Bachelorstudium 2011 PM-Nawi Masterstudium 2011 PM-MetNawi MetNawi Prozedere: Studienkennzahl Studien- kennzahl Anmeldung zu Lehrveranstaltungen aus den Listen im Modul PM-Nawi bzw. PM-MetNawi MetNawi Nach positiver Absolvierung von LVen im Ausmaß von 15 (PM-Nawi Nawi) bzw ECTS (PM-MetNawi MetNawi) ist das Modul positiv absolviert. Die Gesamtnote wird in einer rein formalen Fachprüfung beim SPL berechnet. Das Ergebnis reicht der Studierende beim SSC ein, das die ECTS- credits für PM-Nawi bzw. PM-MetNawi MetNawi vergibt. Siehe auch: at/studium/verlautbarungen der-spl/

27 StudienServiceCenter (SSC) der Fakultät für Geowissenschaften, Geographie und Astronomie, Studienprogrammleitung 28 UZA II, Ebene 5, Stiege A, Zimmer 2A Öffnungszeiten: Mo: :00 Di, Mi, Do: :00 Do: 15:00 18:00 (16:00) * * in vorlesungsfreier Zeit Anerkennung von Prüfungen Ausgabe von Sammelzeugnissen Anmeldung der Diplom-/Masterarbeit Anmeldung zur Diplom-/Masterprüfung Studienplanwechsel Studienabschluss

28 Inskriptionsempfehlung: p PM-Met-1: Einführung in Meteorologie und Klimatologie I Übungen zu Einführung in Meteorologie /Klimatologie I NPI, 3st NPI, 1st PM-Ph-1: Einführung in die Physik I NPI, 5st Übungen zu Einführung in die Physik I PI, 2st StEOP VORBESPRECHUNG (Einteilung der Gruppen) Experimentelle Methoden zu Einführung in die Physik I VORBESPRECHUNG (Einteilung der Gruppen) StEOP: Diese Module werden mit Modulprüfungen abgeschlossen. PM-Met-1: Schriftliche Modulprüfung (5 ECTS), Dauer: 180 Minuten Prüfungstermine: 1. Termin: Mo, , 16:00, Raum 2B201 Anmeldefrist: Mo, Mo, Abmeldefrist: bis Mo, Termin: Mo, , 16:00, Raum 2B201 Anmeldefrist: Di, Fr, Abmeldefrist: bis Fr, Unentschuldigtes Fernbleiben bei der Modulprüfung schließt eine Wiederholung innerhalb von 8 Wochen aus. PM-Ph-1: Prüfungstermine: 1. Termin: Mo, , 10:30-12:3012:30 2. Termin: Do, , 10:30-12:3012:30 PI, 2st WS13.pdf _B.pdf Mo , 11:00, Lise-Meitner-Hörsaal, Strudlhofgasse 4, 1. Stk., 1090 Wien

29 Inskriptionsempfehlung: p PM-Met-1: Einführung in Meteorologie und Klimatologie I Übungen zu Einführung in Meteorologie /Klimatologie I NPI, 3st NPI, 1st PM-Ph-1: Einführung in die Physik I NPI, 5st Übungen zu Einführung in die Physik I PI, 2st StEOP VORBESPRECHUNG (Einteilung der Gruppen) Experimentelle Methoden zu Einführung in die Physik I VORBESPRECHUNG (Einteilung der Gruppen) PI, 2st PM-Nawi: Einführung in die Physikalischen Rechenmethoden I Übungen zu Einf. i. d. Physikal. Rechenmethoden I VORBESPRECHUNG (Einteilung der Gruppen) Einführung in die Physikalischen Rechenmethoden II Übungen zu Einf. i. d. Physikal. Rechenmethoden II NPI, 1st PI, 1st NPI, 1st PI, 1st PM-Math-1: Analysis für PhysikerInnen I Übungen zu Analysis für PhysikerInnen I VORBESPRECHUNG (Einteilung der Gruppen) PM-Math-2: Lineare Algebra für PhysikerInnen Übungen zu Lineare Algebra für PhysikerInnen VORBESPRECHUNG (Einteilung il der Gruppen) Mo , 11:00, Lise-Meitner-Hörsaal, Strudlhofgasse 4, 1. Stk., 1090 Wien ÜBUNG/VORLESUNG am 2. bzw 3. Oktober NPI, 4st PI, 2st NPI, 3st PI, 2st

30 Inskriptionsempfehlung: p Vorbesprechung: Mo , 11:00 Uhr im Lisep g, Meitner-Hörsaal, Strudlhofgasse 4, 1. Stk., 1090 Wien

31 On-line Vorlesungsverzeichnis

32 On-line Vorlesungsverzeichnis

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34 Bachelorarbeit und Berufspraktikum Die Bachelorarbeit ist eine eigenständige schriftliche Abhandlung über ein mit den Betreuern oder Betreuerinnen zu spezifizierendes Thema und ist im Rahmen des Bachelorseminars abzufassen. Der Bachelorarbeit eoabets sind 8 (Studienplanversion e 2008) bzw. 11 (Studienplan- version 2011) ECTS credits zuzuordnen. Betreuer: LV-Leiter/in Leiter/in des Bachelorseminars (Manfred Dorninger, Leopold Haimberger, Dieter Mayer, Stefano Serafin, Petra Seibert, Reinhold Steinacker) Dem Berufspraktikum sind 5 (Studienplanversion 2008) bzw. 7 (Studienplan- version 2011) ECTS credits zuzuordnen Der/die Betreuer/in der Bachelorarbeit betreut auch das Berufspraktikum

35 Bachelorarbeit und Berufspraktikum Prozedere: Kontaktaufnahme mit gewünschtem/r Betreuer/in spätestens in der Vorbesprechung des Bachelorseminars, Vereinbarung des Themas und des Berufspraktikums (extern, intern). Anmeldung der Bachelorarbeit beim SSC mittels Formular p p g Sc-Arbeit_Meteorologie-Anmelden.pdfAnmelden.pdf nach Unterschrift durch Betreuer/in und Subeinheitsleiter Betreuer/in bestätigt die Leistungen für das Berufspraktikum/Bachelorarbeit (Formulare auf spl/, je nach Studienplanversion) Einreichen der Formulare beim SSC Seminarvortrag über Bachelorarbeit im Bachelorseminar

36 Betreuung von Diplom-/Masterarbeiten Studienjahr 2007/2008 Ausgegeben am Stück (1) Studierende sind berechtigt, eine Universitätslehrerin oder einen Universitätslehrer mit Lehrbefugnis um die Betreuung einer Diplom- oder Masterarbeit zu ersuchen. Das Thema der Arbeit ist im Einvernehmen mit der Betreuerin oder dem Betreuer festzulegen. Bei der Festlegung und Genehmigung des Themas ist besonders darauf zu achten, dass es innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Monaten bearbeitet werden kann. Finden Studierende keine Betreuerin oder keinen Betreuer, die oder der zur Betreuung der Diplom- oder Masterarbeit bereit ist, hat die oder der Studienpräses diesen Studierenden eine Betreuerin oder einen Betreuer zuzuweisen. (2) Universitätsprofessorinnen oder Universitätsprofessoren und habilitierte Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter sind berechtigt und nach Maßgabe ihrer sonstigen universitären Aufgaben auch verpflichtet, aus dem Fach ihrer Lehrbefugnis Diplom- und Masterarbeiten zu betreuen und zu beurteilen.

37 Betreuung von Diplom-/Masterarbeiten Studienjahr 2007/2008 Ausgegeben am Stück (3) Die oder der Studienpräses kann bei Bedarf auf Vorschlag der oder des Studierenden oder von Amts wegen und nach Anhörung der internen habilitierten Fachvertreterinnen und Fachvertreter 1. andere geeignete Angehörige des wissenschaftlichen Universitätspersonals mit Doktorat, oder 2. in besonders begründeten Fällen geeignete externe Fachvertreterinnen und Fachvertreter, insbesondere wenn kein geeignetes internes Universitätspersonal zur Verfügung steht oder wenn die externen Fachvertreterinnen und Fachvertreter oder deren unmittelbare Forschungseinheiten in einem Naheverhältnis zur Universität Wien stehen, zur Betreuung und Beurteilung einer Diplom- oder Masterarbeit heranziehen.

38 Betreuung von Diplom-/Masterarbeiten Durchführungsbestimmung Studienjahr 2010/2011 Ausgegeben am Stück at/mtbl02/02 pdf/ pdf 2 Betreuung durch Personen ohne Lehrbefugnis (1) Bei Bedarf kann die Studienpräses ausnahmsweise auch eine bestimmte Person ohne Lehrbefugnis zur Betreuung und Beurteilung einer Diplom- oder Masterarbeit heranziehen. Ein solcher Bedarf besteht, wenn keine Person mit Lehrbefugnis zur Erfüllung dieser Aufgabe in der Lage ist. (2) Ein subjektives Recht einer oder eines Studierenden auf Betreuung durch eine bestimmte Universitätslehrerin oder einen bestimmten Universitätslehrer ohne Lehrbefugnis besteht gemäß 15 Abs. 3Satzung-Studienrecht Studienrecht nicht. Ebenso haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Lehrbefugnis kein Recht darauf, die Betreuung einer Diplom- oder Masterarbeit zu übernehmen.

39 Betreuung von Diplom-/Masterarbeiten Durchführungsbestimmung Studienjahr 2010/2011 Ausgegeben am Stück at/mtbl02/02 pdf/ pdf 4 Vorgehensweise der Studienprogrammleitungen (1) Die Studierenden haben sich um die Betreuung ihrer Arbeit durch eine Universitätslehrerin oder einen Universitätslehrer mit Lehrbefugnis zu bemühen. Bleiben diese Bemühungen ohne Erfolg, so kann die oder der Studierende dies der Studienprogrammleitung mitteilen und die Zuweisung einer Betreuerin oder eines Betreuers beantragen ( 15 Abs 1 letzter Satz Satzung-Studienrecht) Studienrecht). Dieser Antrag kann mit einem Wunsch nach Betreuung durch eine bestimmte Person und Bearbeitung eines bestimmten Themas verbunden werden. Solche Wünsche sind unverbindlich. (2) Im Antrag auf Zuweisung einer Betreuerin oder eines Betreuers ist anzugeben, welche Personen mit Lehrbefugnis erfolglos um Betreuung ersucht wurden und aus welchem Grund diese die Übernahme der Betreuung jeweils abgelehnt haben. (3) Die Angaben der oder des Studierenden sind auf Vollständigkeit zu überprüfen. Gegebenenfalls sind Verbesserungsaufträge innerhalb einer angemessenen Frist zu erteilen.

40 Betreuung von Diplom-/Masterarbeiten Durchführungsbestimmung Studienjahr 2010/2011 Ausgegeben am Stück at/mtbl02/02 pdf/ pdf 4 Vorgehensweise der Studienprogrammleitungen (4) Sind die Angaben gemäß Abs. 2 vollständig, so hat die Studienprogrammleitung zu klären, ob die Betreuung der oder des Studierenden durch eine Person mit Lehrbefugnis erfolgen kann. Bejahendenfalls ist diese Person der oder dem Studierenden gem. 15 Abs. 1 letzter Satz zuzuweisen. Das Thema der Arbeit ist im Einvernehmen zwischen Betreuerin oder Betreuer und Studierender oder Studierendem festzulegen. Kommt ein Einvernehmen nicht zustande, dann hat die oder der zugewiesene Betreuerin oder Betreuer drei Themen vorzuschlagen, aus denen die oder der Studierende wählen kann. (5) Kommt die Studienprogrammleitung zum Ergebnis, dass keine Person mit Lehrbefugnis zur Übernahme der Betreuung in der Lage ist, so kann ein Bedarf gem. 15 Abs. 3 Satzung-StudienrechtStudienrecht angenommen werden. In diesem Fall sind die in der jeweils betroffenen Studienprogrammleitung vorhandenen internen Fachvertreterinnen und Fachvertreter mit Lehrbefugnis zur beabsichtigten Heranziehung einer bestimmten Person ohne Lehrbefugnis anzuhören..

41 Betreuung von Diplom-/Masterarbeiten Durchführungsbestimmung Studienjahr 2010/2011 Ausgegeben am Stück at/mtbl02/02 pdf/ pdf 4 Vorgehensweise der Studienprogrammleitungen (6) Unter Berücksichtigung der eingelangten Stellungnahmen kann anschließend die Studienprogrammleitung der oder dem betreffenden Studierenden die in der Anhörung genannte Person ohne Lehrbefugnis als Betreuerin oder als Betreuer zuweisen. In der Zuweisung ist auch das Thema der Arbeit verbindlich festzulegen. Die Studienpräses ist darüber per zu informieren. Aus einer einmal erfolgten Heranziehung kann eine Person kein Recht auf zukünftige Betreuungen ableiten. (7) In jedem Fall ist das Verfahren mit größtmöglicher g Beschleunigung g durchzuführen und die erfolgte Zuweisung der oder dem Studierenden unverzüglich mitzuteilen. Sollte die oder der Studierende den Wunsch nach Betreuung durch eine Person ohne Lehrbefugnis und/oder nach einem bestimmten Thema äußern, dann ist sie oder er nachweislich darauf hinzuweisen, dass ein solcher Wunsch unverbindlich ist und durch Zeitablauf kein Betreuungsverhältnis entsteht ( 2 Abs 3).

42 Betreuung von Diplom-/Masterarbeiten 1. Externe Nicht-Habilitierte dürfen Diplom- und Masterarbeiten grundsätzlich nicht betreuen. 2. Ob jemand "extern" oder "intern" ist, richtet sich ausschließlich nach dem jeweiligen Beschäftigungsverhältnis. Intern sind alle wissenschaftlichen Angestellten mit einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis zur Uni Wien, sowie Emeritierte. Wo sich der Betreffende habilitiert hat, ist irrelevant. Habilitiert sich ein Angehöriger g also an der Uni Wien, nimmt dann aber einen Lehrstuhl an einer anderen Universität an, ist er Externer im Sinne der Satzung. Konsequenzen: Die Studienprogrammleitung ist unbedingt einzuschalten, wenn die Betreuung durch vor Beantragung der Diplomarbeit (1) externes habilitiertes Personal oder (2) internes nicht-habilitiertes habilitiertes t Personal angestrebt wird

43 Plagiatsprüfung wissenschaftlicher Arbeiten Studienjahr 2007/2008 Ausgegeben g am Stück Gem. 17 (1) studienrechtlicher h Teil Tild der Satzung der Universität ität Wien sind wissenschaftliche Arbeiten sowohl in gedruckter als auch in elektronischer Form einzureichen. Nähere Bestimmungen dazu finden Sie in der Verordnung der Studienpräses, Mitteilungsblatt der Universität Wien, 42. Stück Ausgegeben am Nr.351. Demzufolge hat die elektronische Abgabe VOR der Abgabe der Druckversion zu erfolgen, der Einreichvorgang beginnt mit dem Hochladen der elektronischen Datei, die Begutachtungsfrist hingegen mit der Abgabe der Druckversion. Diese ist innerhalb einer Woche nach Abgabe der elektronischen Version zu den Parteienverkehrszeiten beim zuständigen StudienServiceCenter abzugeben.

44 Stipendien und Förderungen Im Mitteilungsblatt der Universität Wien finden Sie unter dem Punkt "Stipendien, Förderungen" eine Reihe von Ausschreibungen für finanzielle Unterstützungen. Sie können sich dort nicht nur über die Leistungs- und Förderungsstipendien, die die Universität Wien vergibt, informieren, sondern auch über eine Reihe von Preisen und Unterstützungen von z.b. Banken und anderen Institutionen. i t/ tbl02/?t 0 d

45 Lehrveranstaltungen WS 2012/2013 BACHELORSTUDIUM METEOROLOGIE:

46 VO StEOP: PM-Met-1 Einführung in Meteorologie und Klimatologie 1 (NPI) Dieter Mayer, Manfred Dorninger Mo Ort: Geol.-Praktikumsraum 2B201 2.OG UZA II Mi Ort: Geol.-Praktikumsraum 2B201 2.OG UZA II Erster Termin: VU StEOP: PM-Met Met-1 Einführung in Meteorologie und Klimatologie 1 (PI) Dieter Mayer, Manfred Dorninger Mi Ort: Geol.-Praktikumsraum 2B201 2.OG UZA II Erster Termin: VO: PM-Met-3 Atmosphärische Strahlung und Atmosphärenchemie (NPI) Dieter Mayer Mo, , :30-14: :30 Ort: Seminarraum Geochemie 2C193 1.OG UZA II Erster Termin: VU: PM-Met Met-3 Übungen zu Atmosphärische Strahlung und Atmosphärenchemie (NPI) Felizitas Zeitz Mo, Ort: Seminarraum Geochemie 2C193 1.OG UZA II Erster Termin:

47 VO: PM-Met-4 Atmosphärische Thermodynamik (NPI) Stefano Serafin Mo, Ort: Seminarraum Geochemie 2C193 1.OG UZA II Erster Termin: UE: PM-Met-4 Übungen zu Atmosphärische Thermodynamik (PI) Lukas Strauss Di, 11:00-12:0012:00 Ort: 2E206 2.OG UZA II Erster Termin: (Vorbesprechung) / erste Übungseinheit VO: PM-Stat Statistische Methoden der Meteorologie (NPI) Leopold Haimberger Mi, 09:00-11:00 Ort: 2E206 2.OG UZA II Erster Termin: UE: PM-Stat: Übungen zu Statistische Methoden der Meteorologie (PI) Marco Milan Di, 09:00-10:00 Ort: 2F513 5.OG UZA II VO: PM-Math Math-4 Mathematische und physikalische Grundlagen der Astronomie I (NPI) Simone Recchi Fr 12:00-14:15 Ort: Hörsaal Univ. Sternwarte Vorbesprechung , 15:00 im Hörsaal des Institutes für Astronomie

48 UE: PM-Math-4 Mathematische und physikalische Grundlagen der Astronomie I (PI) Gruppe 1: Simone Recchi, Johannes Nendwich (Tutorium) Do 18:00-19:30 Ort: Hörsaal Univ. Sternwarte Gruppe 2: Bastian Sander, Gabor Kiss (Tutorium) Mi 18:00-19:30 Ort: Hörsaal Univ. Sternwarte Vorbesprechung , 15:00 im Hörsaal des Institutes für Astronomie PR: PM-Prakt: Grundpraktikum I (PI) Clemens Nagel, Alfred Korner Gruppe 1: Di, 13:00-17:30, :30, Block k bis Ot Ort: Räume des Anfängerpraktikums Physik Gruppe 2: Mi, 13:00-17:30, 17:30, Block bis VORBESPRECHUNG: Fr., :30 Uhr im Christian Doppler Hörsaal, Fakultät für Physik, Strudlhofgasse 4, 3.Stock. Univis-Anmeldung und persönliche Anmeldung verpflichtend! Mehr Info auf

49 VO: PM-Met-9 Instrumentenkunde Felizitas Zeitz Do, 09:00-11:00, Ort: 2F513 5.OG UZA II 1. Termin: 4. Oktober VO: PM-Met-10 Dynamik der Atmosphäre II (NPI) Michael Hantel Mo Ort: Felix-Exnerraum 2F513 5.OG UZA II Erster Termin: Mo, Vorbesprechung UE: PM-Met-10 Dynamik der Atmosphäre 2 (PI) Lukas Strauss Do, Ort: Felix-Exnerraum 2F513 5.OG UZA II Erster Termin: Vorbesprechung / erste Übungseinheit it VO: PM-Met-11 Synoptisch-dynamische Meteorologie 2 (NPI) Reinhold Steinacker Di, 18:00-20:00, Ort: Eberhard Clar Saal Geologie 2B204 2.OG UZA II Mi, 16:00-19:30 19:30 Erster Termin: UE: PM-Met-11 Synoptisch-dynamische Meteorologie 2 (PI) Reinhold Steinacker findet erst im Sommersemester statt!

50 SE: PM-Bach Bachelorseminar Manfred Dorninger, Vanda Grubisic, Leopold Haimberger, Dieter Mayer, Petra Seibert, Stefano Serafin Do, 13:00-14:3014:30 Ort: Hs 2 UZA II Erster Termin: (Vorbesprechung) MASTERSTUDIUM METEOROLOGIE: VO: PM-MiMet MiMet Mikrometeorologie (NPI) Petra Seibert Do, 10:00-12:00, 12:00, Ort: HS 1, 1.OG UZA II Erster Termin: 3. Oktoberwoche UE: PM-MiMetMiMet Übungen zu Mikrometeorologie (PI) Petra Seibert Do, 16:00-18:00, 18:00, Ort: 2F513, 5.OG UZA II Erster Termin: 3. Oktoberwoche VO: PM-WV Verifikation (NPI) Manfred Dorninger Mo, 08:45-09:45, 09:45, Ort: 2E206 2.OG UZA II Erster Termin:

51 UE: PM-WV Wetterbesprechung (PI) Gruppe 1: Manfred Dorninger, Gregor Löscher (Tutorium), Raphaela Ryslavy (Tutorium) Mo-Do, 15:00-15:30, 15:30, Ort: 2G546 5.OG UZA II Gruppe 2: Manfred Dorninger, Manuela Paumann (Tutorium), Theresa Roswitha Plank (Tutorium) Mo-Do, 14:30-15:00, 15:00, Ort: 2G546 5.OG UZA II Erster Termin: , 15:00 Vorbesprechung VO: PM-WV Vorhersagbarkeit und Ensemblevorhersage (NPI) Leopold Haimberger Mo, 10:00-12:00, 12:00, Ort: 2E206 2.OG UZA II Erster Termin: UE: PM-WV Vorhersagbarkeit und Ensemblevorhersage (PI) Lorenzo Ramella Prolungo Mi, 13:00-14:00, 14:00, Ort: 2F513 5.OG UZA II Erster Termin: VO PM-Num Numerische Verfahren in der Meteorologie (NPI) Leopold Haimberger Fr, 09:00-11:00, Ort: HS 1 1.OG UZA II Erster Termin:

52 UE: PM-Num: Übungen zu Numerische Verfahren in der Meteorologie (PI) Stefano Serafin Mi, 16:00-18:00, 18:00, Ort: 2F513 5.OG UZA II Erster Termin: PM-Master: Master: Meteorologisches Seminar (PI) Leopold Haimberger, Petra Seifert Do, 13:00-14:3014:30 Ort: Hs 2 UZA II Erster Termin: (Vorbesprechung) SE: PM-Master: Master: Meteorologisch-Geophysikalisches Kolloquium Leopold Haimberger, Götz Bokelmann, Vanda Grubisic, Bruno Meurers, Petra Seibert Di, Ort: Geol.-Praktikumsraum 2B201 2.OG UZA II Erster Termin: Mo , 12:00-13:00 13:00 (Dr. Bihlo, Montreal) 2B204 Ankündigung weiterer Termine via Web und Aushang VO: PM-MetNawi: Radarmeteorologie (NPI) Martin Hagen Block , genauer Termin und Ort wird noch bekanntgegeben UE: PM-MetNawi: Übungen zu Radarmeteorologie (PI) Martin Hagen Block , genauer Termin und Ort wird noch bekanntgegeben VO: PM-MetNawi: Verkehrsmeteorologie (NPI) Benedikt Bica Blocl-LV: Fr 09., 16., 23., , 14:00-20:00, Ort: Seminarraum Geochemie 2C193

53 Verkehrsmeteorologie Flugmeteorologie / Aviation Meteorology VO PM-MetNawi: 2 Stunden, 3.0 ECTS-Punkte Benedikt Bica (Benedikt.Bica@univie.ac.at) Blocklehrveranstaltung: Zeitrahmen: Fr, Fr, , Uhr Seminarraum Geochemie 2C193, 1.OG, UZA II Erster Termin: , 14 Uhr ebendort Grundlagen der Aerodynamik Synoptischskalige, mesoskalige und mikroskalige Phänomene in der Luftfahrt Flugwetterschlüssel (METAR, TAF, SIGMET, AIRMET, ) und Flugwetterkarten Flugwettervorhersage Wetterbedingte Gefahrenquellen (Wind, Windscherung, Turbulenz, Vereisung, ) Wetter im Straßen- und Eisenbahnwesen

54 Die Studienprogrammleitung SPL28 und der Lehrkörper des Instituts für Meteorologie und Geophysik wünscht einen erfolgreiches Studium und einen guten Semesterbeginn

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