Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche richtig zu beziffern und durchzusetzen.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche richtig zu beziffern und durchzusetzen."

Transkript

1 Ansprüche beim Verkehrsunfall Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche richtig zu beziffern und durchzusetzen. I. Verwaltungsschäden Regelmäßig entstehen bei einem Verkehrsunfall Kosten, die werde Sach- noch Personenkosten direkt zugeordnet werden können. Diese stellen wir nachfolgend als Verwaltungsschäden dar. 1. Unfallpauschale Der Verkehrsunfall ist für den Geschädigten oft mit Unannehmlichkeiten und Kosten verbunden, die im Einzelnen schwer zu erfassen und nachzuweisen sind, die jedoch regelmäßig bei jedem Geschädigten auftreten. Zu diesen Kosten gehören u.a. Telefonkosten, Fahrtkosten zur Werkstatt, zum Gutachter oder zum Rechtsanwalt. Statt diese Kosten einzeln nachzuweisen und erstattet zu verlangen, kann die Zahlung einer Pauschale ohne weiteren Nachweis verlangt werden. Auch hier gibt es keinen einheitlichen Wert, man wird aktuell jedoch einen Betrag von 30 als angemessen ansehen. Einzelne Versicherungen regulieren diese Position mit 20 oder 25, was bei einfach gelagerten Fällen und unkomplizierter Regulierung ebenso hingenommen werden mag, wie auch höhere Ansprüche als 30 bei entsprechendem Aufwand gerechtfertigt erscheinen. Beträge unter 20, die jüngst von einer Versicherung unter Hinweis auf verbilligte Telefonkosten angeboten wurden, sind nicht akzeptabel. 2. Rechtsanwaltskosten Die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren sind Teil des vom Schädiger bzw. von der gegnerischen Versicherung zu erstattenden Schadens. Teilweise meinen Versicherungen, dass Betriebe, die regelmäßig mit Unfallschäden zu tun haben (Speditionen, Taxiunternehmen etc.) einfache Schäden selbst regulieren können. Dies erscheint zweifelhaft und trifft jedenfalls für Kleinbetriebe und Schäden mit unklarer Haftungslage oder Personenschäden nicht zu. Die Gerichte gehen regelmäßig zu Gunsten der Geschädigten davon aus, dass schon aus Gründen der Waffengleichheit die Einschaltung eines Rechtsanwaltes zur Unfallregulierung erforderlich und gerechtfertigt ist. II. Sachschäden (Basics)

2 Regelmäßig werden bei einem Verkehrsunfall Kraftfahrzeuge beschädigt. Die hiermit verbundenen üblicherweise auftretenden Sachschäden stellen wir nachfolgend als Basics dar. 1. Sachverständigenkosten / Kostenvoranschlag Der Geschädigte darf üblicherweise zur Ermittlung seines Schadens einen anerkannten Sachverständigen mir der Ermittlung des entstanden Schadens beauftragen. Juristisch kann sich das dann wie folgt anhören (aus BGH VIZR67/06): die Kosten des Sachverständigengutachtens (sind) dem Grunde nach für erstattungsfähig. Diese Kosten gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gemäß 249 Abs. 1 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlich und zweckmäßig ist (vgl. Senatsurteil vom 30. November VI ZR 365/03 - VersR 2005, 380; BGH, Urteil vom 29. November X ZR 112/87 - NJW-RR 1989, 953, 956). Ebenso können diese Kosten zu dem nach 249 Abs. 2 Satz 1 BGB erforderlichen Herstellungsaufwand gehören, wenn eine vorherige Begutachtung zur tatsächlichen Durchführung der Wiederherstellung erforderlich und zweckmäßig ist (vgl. Senatsurteile vom 6. November VI ZR 27/73 - VersR 1974, 90, insoweit in BGHZ 61, 346 nicht abgedruckt; vom 29. Januar VI ZR 59/84 - VersR 1985, 441, 442; vom 30. November VI ZR 365/03 - aao; Wortmann, VersR 1998, 1204, 1210 f.). Die Rechtsprechung geht lediglich bei kleineren Schäden davon aus, dass die Einschaltung eines Gutachters nicht erforderlich und aus Gründen der Schadensminderung nicht geboten erscheint. a. Fahrzeugreparaturkosten unter Bagatellgrenze: Soweit vorab die geschätzten Reparaturkosten die sog. Bagatellgrenze unterschreiten, kann der Ersatz der Sachverständigenkosten wegen Verletzung der Schadensminderungspflicht abgelehnt werden. Eine Verletzung wäre dann gegeben, wenn die Sachverständigenkosten außer jedem Verhältnis zu den Kosten der Fahrzeugreparatur stünden. Allerdings kann die Einschaltung des Sachverständigen gerechtfertigt sein, wenn auch aus Gründen der Beweissicherung eine Begutachtung durch einen Sachverständigen geboten ist. Streitig ist, bei welchem Betrag die Bagatellgrenze liegt. Üblich waren einmal 512 Euro (1.000 DM). Die Rechtsprechung ist nicht einheitlich, lässt aber erkennen, dass ein Prognoserisiko nicht zu Lasten des Geschädigten gehen soll. Das Landgericht Coburg hat bei einem Schaden von 718 netto in einem Berufungsurteil (LG Coburg Urt. V , 33S36/07) die Aufwendungen für die Gutachterkosten als erforderlich und zweckmäßig angesehen. Die Grenzen sind im Fluss und man kann keinen festen Betrag annehmen. Bei Schäden bis ca.750 sollte ggf. zunächst nur ein Kostenvoranschlag eingeholt werden. Dessen Kosten (i.d.r. bis 25 ) hat der Schädiger ebenfalls zu ersetzen und falls die Richtigkeit des Kostenvoranschlages angezweifelt wird, kann ggfs. ein Gutachten eingeholt werden. b. Fahrzeugreparaturkosten über 750 Euro: Hier dürfte aktuell die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Schadensermittlung gerechtfertigt sein. Die Erstattung der

3 Sachverständigenkosten kann hier i.d.r. nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dass die sog. Bagatellgrenze der Reparaturkosten in heutiger Zeit anzuheben und bei Euro anzusetzen sei. Diese vereinzelt von Haftpflichtversicherern vertretene Auffassung wird von den Gerichten aktuell nicht bestätigt. Aber: Auch die Auffassung bei einem Sachschaden von 767 Euro (1.500 DM) und darüber bekomme man immer die Gutachterkosten ersetzt, dies sei sogar höchstrichterlich durch den BGH so entschieden worden, erscheint gefährlich. Steigende Kosten lassen eine starre Grenze nicht zu und auch die Obergerichte werden die Bewertung immer wieder neu vornehmen müssen. c. Sachverständigengutachten unbrauchbar : Die Erstattung der Sachverständigenkosten kann nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dass das Gutachten für die Regulierung des Fahrzeugschadens unbrauchbar gewesen sei. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist der Sachverständige nicht Erfüllungsgehilfe des Geschädigten, so dass das Risiko von Fehleinschätzungen der Schädiger und dessen Versicherung trägt. 2. Kraftfahrzeugschaden a. Reparaturkosten (tatsächliche/konkrete): Der Schädiger (bzw. seine Versicherung) hat Reparaturkosten nur bis zur Grenze des sog. Wiederbeschaffungswertes des Pkws zu ersetzen. Dies ist der Betrag, der erforderlich ist, um einen nach Art, Alter und Erhaltungszustand gleichartigen Pkw zu erwerben. Sind die Reparaturkosten höher als der Wiederbeschaffungswert des Pkws, liegt ein sog. wirtschaftlicher Totalschaden vor. In einem solchen Falle bekommt man lediglich den Wiederbeschaffungswert ersetzt. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), kann der Geschädigte vom Schädiger und dessen Versicherung die geschätzten notwendigen Reparaturkosten ersetzt verlangen, soweit diese nicht 130% des Wiederbeschaffungswerts des beschädigten Pkws übersteigen. b. Reparaturkosten (fiktive): Der Geschädigte hat ein Wahlrecht; er kann Ersatz der (angemessenen) tatsächlichen Reparaturkosten verlangen oder sich die theoretischen/fiktiven Reparaturkosten (z.b. nach Gutachten) auszahlen lassen. Umsatzsteuer wird jedoch nur reguliert, wenn diese tatsächlich anfällt und durch Rechnung nachgewiesen wird (und keine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht). c. Abschlepp- und Bergungskosten: Die Abschlepp- und Bergungskosten sind zu ersetzen. Hierzu gehören ggfs. auch Sonderkosten durch die Bergung, Nachtzuschläge und Kosten der Feuerwehr etc..

4 d. Standkosten Soweit Kosten für die Einstellung des verunfallten Fahrzeuges (etwa bis zur Veräußerung des Schrotts) anfallen, sind auch diese Kosten vom Schädiger zu ersetzen. e. An- und Abmeldekosten Ist aufgrund des Unfalls ein Fahrzeugwechsel notwendig, sind auch die Kosten der An- bzw. Abmeldung vom Schädiger zu ersetzen. Hierzu gehören neben den Verwaltungskosten der Zulassungsstelle, auch die Kosten für Kennzeichen oder einen Zulassungsdienst. e. Mietwagenkosten: Soweit der geschädigte Wagen nicht genutzt werden kann (etwa aufgrund des erlittenen Schadens oder während der Reparaturdauer), steht dem Geschädigten grundsätzlich Anspruch auf Ersatz zu. Dieser kann in der Regel durch einen Mietwagen erfolgen. (Auch hier gibt es eine Art fiktiver Abrechnung. Der Geschädigte kann statt eines Ersatzfahrzeuges auch Nutzungsausfall ausgezahlt verlangen; siehe dort.) Die Streitigkeiten und Rechtsprechung zu der Mietwagenthematik ist jedoch sehr umfangreich. Kein Ersatz kann verlangt werden, wenn der Geschädigte (und ggf. seine Angehörigen etwa aufgrund unfallbedingter Verletzungen) den beschädigten Wagen ohnehin nicht nutzen könnten. Im Einzelfall muß geprüft werden, ob die Anmietung eines Mietwagens aus Schadensminderungsgründen unterbleiben muss. Dies kann etwa der Fall sein, wenn Wenigfahrer mit einem Taxi billiger als mit einem Mietwagen die Ausfallzeit unterbrücken könnten. Schwierigkeiten können sich auch beim Umfang der zu erstattenden Mietwagenkosten ergeben. Sowohl die Fahrzeugklasse als auch der Tarif müssen angemessen sein. Andererseits hat gerade die jüngste Rechtsprechung die Rechte der Geschädigten gestärkt und sowohl etwaigen überhöhten Abrechnungen von Mietwagenunternehmen als auch den teils von den Versicherungen gestellten überspannten Anforderungen an den Geschädigten bei der Mietwagenwahl einen Riegel vorgeschoben f. Nutzungsausfallentschädigung: Statt ein Ersatzfahrzeug anzumieten, kann der Geschädigte auch die Zahlung einer Entschädigung verlangen. Auch der sogenannte Nutzungsausfall setzt Nutzungswillen und möglichkeit voraus. Zur Berechnung des entgangenen Gebrauchsvorteils gibt es Tabellen, die je nach Fahrzeugtyp, Alter etc. unterschiedliche Tagessätze vorsehen. Auch bei gewerblich genutzten Fahrzeugen kann u.u. Nutzungsausfall verlangt werden; i.d.r. werden hier aber nur die sogenannten Vorhaltekosten ersetzt.

5 g. Wertminderung: Der Begriff umfasst sowohl den technischen wie den merkantilen Minderwert, der bei einem Kfz durch die Unfallbeschädigung herbeigeführt werden kann. aa. technische Wertminderung: Dies sind die Schäden bzw. Folgen, die nach fachgerechter Reparatur am Fahrzeug verblieben sind. Hierunter fallen Folgen des Ausbeulens, verbliebene Ausspachtelungen oder Farbunterschiede bei Teillackierungen. Mit dem Fortschritt der Reparaturtechnik sind solche Instandsetzungsspuren selten geworden, so dass die technische Wertminderung nur noch eine ganz untergeordnete Rolle spielt. bb. merkantile Wertminderung: Hat ein Kfz einmal einen Unfallschaden erlitten, so lässt es sich später meistens nur noch mit einem Preisabschlag verkaufen. Diesen Preisabschlag nennt man merkantilen Minderwert. Voraussetzung hierfür ist nicht, dass tatsächlich ein Mangel am Fahrzeug verblieben ist. Dass der Preisabschlag erst bei einem möglichen späteren Verkauf hingenommen werden muss, berührt die Erstattungspflicht des Schädigers nach Ansicht des BGH nicht. Die Berechnungsmethode für solch einen merkantilen Minderwert ist jedoch sehr umstritten. i. Andere Sachschäden: Handy,Kleidung; Brille; Inhalt des Koffers usw. Natürlich werden auch andere Schäden ersetzt, die nicht direkt mit dem Fahrzeug verbunden sind. Auch hier gilt als Grenze der sogenannte Wiederbeschaffungswert. Oft ist die Feststellung aber schwierig. Bei Mobiltelefonen geht es regelmäßig nicht um den subventionierten Preis ( 1 bei Vertragsverlängerung ) sondern um den Wert bei Einzelkauf. Zur Feststellung des Schadens sollte der geschädigte Gegenstand aufbewhrt werden. Dieser ist ggf. zur Besichtigung vorzulegen ggf. ist auch hier eine Bewertung durch einen Sachverständigen notwendig. (Praktisch genügt angesichts der im Verhältnis zum Fahrzeugschaden oft untergeordneten Schadenshöhe ein Kostenvoranschlag). II. Personenschäden Der Personenschaden wird in der Regel durch die Heilbehandlung ersetzt. Praktisch kommt hierfür regelmäßig die Krankenversicherung des Geschädigten auf, so dass sie hiermit verbunden Kosten für die Unfallregulierung keine wesentliche Rolle spielen (, soweit man einen Regreß der Krankenversicherung außen vor lässt).

6 Kosten im Zusammenhang mit der Heilbehandlung, wie etwa a) Praxisgebühr b) Zuzahlung zu Medikamenten & Hilfsmitteln c) Fahrtkosten zu Behnadlungsterminen stellen ersatzfähigen Schaden dar. Die häufigste Schadensposition bei Personenschäden dürfte das Schmerzensgeld sein. Auch für die Bemessung des Schmerzensgeldes gibt es Tabellen. Diese können naturgemäß aber stets nur einen groben Anhaltspunkt geben. Praktisch spielen für die Bemessung der Schmerzensgeldhöhe oft folgende Aspekte ein Rolle: Art und Umfang der eingetretenen Verletzungen Intensität, Umfang und Dauer von Behandlungsmaßnahmen die erlittenen Schmerzen (Messung oft problematisch) Dauer etwaigen Arbeitsunfähigkeit verbleibender Dauerschaden (oft als Minderung der Erwerbsfähigkeit) Schwere des Schuldvorwurfs gegenüber dem Schädiger (Vorsatz? etc.) Mitverschulden des Geschädigten ästhetische Beeinträchtigung (Narben etc.) Beeinträchtigungen der Freizeitgestaltung Neben dem Schmerzensgeld und der direkten Heilbehandlung kann es bei Personenschäden eine Vielzahl weiterer Schäden geben, die der Geschädigte ersetzt verlangen kann. Beispielhaft seien, Haushaltsführungsschaden, entgangene Urlaubsfreuden oder auch Renten wegen erwerbsminderung genannt werden. III. Schäden (sonstige) Die denkbaren Schadenspositionen können nie alle aufgelistet werden, dennoch gibt es noch eine Reihe weiterer Ersatzansprüche, von denen wir hier noch einige auflisten wollen. Die Liste soll im Laufe der Zeit vervollständigt und konkretisiert werden. o Verdienstausfall gem. Arbeitgeberbestätigung o Kinderbetreuung

7 o Haushaltshilfe o entgangener Gewinn o Finanzierungskosten o Tankfüllung o Taxispesen o Umbaukosten o Rente o Kosten der Rehabilitation o Leistungen an Hinterbliebene o Berufs- und Erwerbsunfähigkeit o Verdienstausfall / Erwerbsschaden o Erschwertes Fortkommen (Kinder, Schüler, Auszubildende) o Haushaltsführungsschaden o Verdienstausfallschaden (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld etc.) o Psychische Schäden o Ansprüche der Erben o Schockschäden o Besuchskosten naher Angehöriger o vermehrte Bedürfnisse o erhöhte Ausbildungskosten o Kurkosten o Beerdigungskosten o Unterhaltsschaden o vertaner Urlaub o Umschulungskosten Reinhard-Rechtsanwälte Kanzlei Leipzig / Böhlitz-Ehrenberg: Rechtsanwältin Silvia Reinhard Auenstraße Leipzig Reinhard-Rechtsanwälte Kanzlei Leipzig / Leutzsch: Rechtsanwalt Lutz Reinhard Hans-Driesch-Straße Leipzig Tel.: 0341 / Fax: 0341 / SR@Reinhard-REchtsanwaelte.de Tel.: 0341 / Fax: 0341 / LR@Reinhard-Rechtsanwaelte.de

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 15. November 2005 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 15. November 2005 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 26/05 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 15. November 2005 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

Nutzungsausfall. Nutzungsausfall

Nutzungsausfall. Nutzungsausfall Nutzungsausfall Nimmt der nach einem Autounfall Geschädigte keinen Mietwagen in Anspruch, so hat er als Eigentümer eines privat genutzten Pkws einen Anspruch auf Nutzungsausfall. Der Geschädigte hat alternativ

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. Verkündet am: 14. Dezember 2010 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. Verkündet am: 14. Dezember 2010 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 231/09 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 14. Dezember 2010 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

Abrechnungsarten. Grundsätzlich wird in der Schadenregulierung zwischen der konkreten Abrechnung und der fiktiven Abrechnung unterschieden.

Abrechnungsarten. Grundsätzlich wird in der Schadenregulierung zwischen der konkreten Abrechnung und der fiktiven Abrechnung unterschieden. Häufige Fragen Abrechnungsarten Abrechnung fiktiv Abrechnung konkret Abtretungserklärung Anspruchsberechtigter Gutachten Gutachterkosten Klärung der Haftung Kostenvoranschlag Mietwagen Nutzungsausfall

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 112/04 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 25. Januar 2005 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ: nein

Mehr

Was tun bei einem Verkehrsunfall?

Was tun bei einem Verkehrsunfall? Michels & Klatt informiert: Was tun bei einem Verkehrsunfall? Ein kurzer Überblick über wichtige Rechte und Pflichten Ein Unfall im Straßenverkehr kann täglich passieren. Egal, ob man den Unfall selbst

Mehr

Schadenrecht. Rechtsanwalt Joachim Otting

Schadenrecht. Rechtsanwalt Joachim Otting Schadenrecht Rechtsanwalt Joachim Otting www.rechtundraeder.de 1 Abschleppkosten OLG Celle, Urt. V. 9.10.13-14 U 55/13 Weil es sich um notwendige Begleitkosten zu dem handelt, was zur Wiederherstellung

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 40/18 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 2. Oktober 2018 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk:

Mehr

Zum Anspruch auf Mehrwertsteuer bei Reparaturschaden Steuer tatsächlich angefall...

Zum Anspruch auf Mehrwertsteuer bei Reparaturschaden Steuer tatsächlich angefall... Seite 1 von 5 20. Okt 11 Zum Anspruch auf Mehrwertsteuer bei Reparaturschaden Steuer tatsächlich angefallen Wenn kein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, der Geschädigte sich aber trotzdem unter Anfall

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 611/16 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 12. Dezember 2017 Olovcic Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

DR. PLAUTZ & KOLLEGEN

DR. PLAUTZ & KOLLEGEN DR. PLAUTZ & KOLLEGEN Rechtsanwälte DR. MANFRED PLAUTZ Rechtsanwalt Vertrauensrechtsanwalt des Automobilclubs von Deutschland e. V. Merkblatt für Unfallgeschädigte Wir sind auf die Bearbeitung von Verkehrsunfällen

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 22. Juni 2010 Böhringer-Mangold, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 22. Juni 2010 Böhringer-Mangold, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 302/08 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 22. Juni 2010 Böhringer-Mangold, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk:

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 10. Juli 2007 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 10. Juli 2007 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 217/06 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 10. Juli 2007 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja

Mehr

Vorschaden und fiktive Abrechnung: Zur Beweispflicht der sachund fachgerechten Reparatur von Vorschäden

Vorschaden und fiktive Abrechnung: Zur Beweispflicht der sachund fachgerechten Reparatur von Vorschäden Vorschaden und fiktive Abrechnung: Zur Beweispflicht der sachund fachgerechten Reparatur von Vorschäden 22.01.2018 20:28 OLG Celle, Urteil vom 08.02.2017, AZ: 14 U 119/16 Hintergrund Die Parteien streiten

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BUNDESGERICHTSHOF VI ZB 71/08 BESCHLUSS vom 26. Mai 2009 in dem Rechtsstreit - 2 - Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 26. Mai 2009 durch die Vizepräsidentin Dr. Müller, die Richter Wellner,

Mehr

WICHTIGE MANDANTENINFORMATIONEN FÜR IHRE VERKEHRSUNFALLABWICKLUNG. Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,

WICHTIGE MANDANTENINFORMATIONEN FÜR IHRE VERKEHRSUNFALLABWICKLUNG. Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant, WICHTIGE MANDANTENINFORMATIONEN FÜR IHRE VERKEHRSUNFALLABWICKLUNG Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant, die umfassende Beratung unserer Mandantschaft ist uns sehr wichtig. Daher möchten wir Ihnen

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. Verkündet am: 8. Februar 2011 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. Verkündet am: 8. Februar 2011 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 79/10 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 8. Februar 2011 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 267/03 URTEIL Verkündet am: 18. Mai 2004 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: ja in dem Rechtsstreit BGHZ: BGHR:

Mehr

Erforderlichkeit höherer Mietwagenkosten bei erfolgloser Erkundigung nach günstigeren Tarifen

Erforderlichkeit höherer Mietwagenkosten bei erfolgloser Erkundigung nach günstigeren Tarifen Erforderlichkeit höherer Mietwagenkosten bei erfolgloser Erkundigung nach günstigeren Tarifen 25.05.2017 12:00 OLG Jena, Urteil vom 05.04.2016, AZ: 5 U 855/14 Hintergrund Der Kläger erlitt am 28.05.2013

Mehr

Kosten der Beilackierung bei Metallic-Lack und fiktive Abrechnung

Kosten der Beilackierung bei Metallic-Lack und fiktive Abrechnung Kosten der Beilackierung bei Metallic-Lack und fiktive Abrechnung 30.03.2017 20:52 AG Fulda, Urteil vom 29.09.2016, AZ: 32 C 214/15 (B) Hintergrund Die Klägerin macht gegenüber der Beklagten restliche

Mehr

Rundschreiben 05/2018

Rundschreiben 05/2018 Rundschreiben 05/2018 Thema: Der Mythos vom einfach gelagerten Unfallschaden oder warum die Abwicklung eines Verkehrsunfalls (fast) nie völlig problemlos ist! / Verkehrsrecht Regelmäßig ist das Argument

Mehr

Die fiktive Schadensabrechnung und ihre Grenzen bei KfZ

Die fiktive Schadensabrechnung und ihre Grenzen bei KfZ Die fiktive Schadensabrechnung und ihre Grenzen bei KfZ Die fiktive Schadensabrechnung und ihre Grenzen bei KfZ Bei der Möglichkeit der fiktiven Schadensabrechnung und ihren Grenzen unter Beachtung der

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 2. März 2010 Böhringer-Mangold, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 2. März 2010 Böhringer-Mangold, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 144/09 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 2. März 2010 Böhringer-Mangold, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk:

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 172/04 URTEIL Verkündet am: 15. Februar 2005 Böhringer-Mangold, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk:

Mehr

Dieser umfasst die Verletzung des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen. Die Rechtsansprüche lauten

Dieser umfasst die Verletzung des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen. Die Rechtsansprüche lauten Aufsatz - Der Personenschaden Dieser umfasst die Verletzung des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen. Die Rechtsansprüche lauten A Schmerzensgeld B Arzt- und Heilbehandlungskosten C Vermehrte Bedürfnisse

Mehr

Schadensrecht. Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet:

Schadensrecht. Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet: Gesetzliche Schuldverhältnisse Vorlesung am 26.06.2012 Schadensrecht Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=44152 Überblick zum Schadensrecht Allgemeines

Mehr

Nutzungsausfallentschädigung

Nutzungsausfallentschädigung Mitgliedermitteilung für Vertragsanwälte Nr. I.14/2017 Wk Nutzungsausfallentschädigung 1. Voraussetzungen Nutzungsausfall kann nur verlangt werden, wenn das beschädigte Fahrzeug während der Reparatur-

Mehr

:19. BGH, Urteil vom , AZ: VI ZR 76/16. Hintergrund

:19. BGH, Urteil vom , AZ: VI ZR 76/16. Hintergrund Sachverständigenhonorar gekürzt: BVSK-Honorarbefragung ist taugliche Schätzgrundlage für die Erforderlichkeit von Nebenkosten im Kfz-Sachverständigengutachten 27.06.2017 00:19 BGH, Urteil vom 28.02.2017,

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 29. April 2008 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 29. April 2008 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 220/07 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 29. April 2008 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk:

Mehr

Gesetzliche Schuldverhältnisse Vorlesung am Schadensrecht. Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet:

Gesetzliche Schuldverhältnisse Vorlesung am Schadensrecht. Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet: Gesetzliche Schuldverhältnisse Vorlesung am 29.06.2011 Schadensrecht Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=39651 Überblick zum Schadensrecht Allgemeines

Mehr

BVSK Aktuell. Wichtige Entscheidungen des Bundesgerichtshofes

BVSK Aktuell. Wichtige Entscheidungen des Bundesgerichtshofes BVSK Aktuell Wichtige Entscheidungen des Bundesgerichtshofes Der Bundesgerichtshof hat am 29. April 2003 zwei wichtige Entscheidungen durch die Pressestelle des BGH veröffentlichen lassen, die erheblichen

Mehr

Das Quotenvorrecht des Versicherungsnehmers - Verhelfen Sie Ihren Kunden zu mehr Geld!

Das Quotenvorrecht des Versicherungsnehmers - Verhelfen Sie Ihren Kunden zu mehr Geld! Das Quotenvorrecht des Versicherungsnehmers - Verhelfen Sie Ihren Kunden zu mehr Geld! Das Quotenvorrecht beschränkt den Anspruch der Versicherung gem. 86 VVG auf Übergang der Ansprüche des Versicherungsnehmers

Mehr

Zu den Voraussetzungen einer wirksamen Verweisung auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit AG Berlin-Mitte, Urteil vom , AZ: 112 C 3262/14

Zu den Voraussetzungen einer wirksamen Verweisung auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit AG Berlin-Mitte, Urteil vom , AZ: 112 C 3262/14 BVSK-RECHT AKTUELL 2016 / KW 05 Kein Abzug für Unternehmergewinn bei voller Werkstattauslastung, UPE- Aufschläge, Verbringungskosten und Reinigungskosten sind auch bei fiktiver Abrechnung erstattungsfähig

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 24/17 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 5. Dezember 2017 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk:

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 22. Juni 2010 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 22. Juni 2010 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 337/09 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 22. Juni 2010 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja

Mehr

Amtsgericht Krefeld IM NAMEN DES VOLKES. Urteil. In dem Rechtsstreit. g e g e n

Amtsgericht Krefeld IM NAMEN DES VOLKES. Urteil. In dem Rechtsstreit. g e g e n Z9Ö7.2O16-4O:12 0251 84? 661 Anisgericht Krefeld.S. 3,14 Beglaubigte Abschrift (Telekople gemäß 169 Abs. 3 ZPO) 2:C:161/1.6 Verkündet am 29.07.2016 Sobech, Justizbeschäftigte als Urkuridabeamtin der Gesohftsstelle

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL. 25. April 2006 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL. 25. April 2006 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 36/05 VERSÄUMNISURTEIL Verkündet am: 25. April 2006 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ:

Mehr

Bundesgerichtshof. IM NAMEN DES VOLKES Urteil

Bundesgerichtshof. IM NAMEN DES VOLKES Urteil Bundesgerichtshof IM NAMEN DES VOLKES Urteil 249 Abs. 2 Satz 1 BGB 1. Ein Unfallgeschädigter kann (fiktiv) die vom Gutachter geschätzten Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts in der

Mehr

Berücksichtigung von Bruttoreparaturkosten eines Fahrzeugs

Berücksichtigung von Bruttoreparaturkosten eines Fahrzeugs NZV 2009, 333 - beck-online http://beck-online.beck.de/default.aspx?printmanager=print&vpath=b... von 3 12.09.2011 12:45 BGH: Berücksichtigung von Bruttoreparaturkosten eines Fahrzeugs NZV 2009, 333 Berücksichtigung

Mehr

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom VI ZR 331/08 wie folgt entschieden:

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom VI ZR 331/08 wie folgt entschieden: UVR 006/2010-371 - Macht ein Unfallversicherungsträger wegen der Zahlung eines Verletztengeldes einen nach 116 Abs. 1 SGB X übergegangenen Schadensersatzanspruch geltend, ist der kongruente Erwerbsschaden

Mehr

VERKEHRSRECHT LEXIKON

VERKEHRSRECHT LEXIKON VERKEHRSRECHT LEXIKON Abschleppkosten Wenn Ihr Fahrzeug infolge eines unverschuldeten Unfalls nicht mehr fahrfähig oder nicht mehr verkehrssicher ist und abgeschleppt werden muss, so sind die damit verbundenen

Mehr

Unser Muster stellt nur einen Anhaltspunkt dar und vermag eine fachkundige Beratung, etwa durch einen Rechtsanwalt oder Notar, nicht zu ersetzen.

Unser Muster stellt nur einen Anhaltspunkt dar und vermag eine fachkundige Beratung, etwa durch einen Rechtsanwalt oder Notar, nicht zu ersetzen. Art.Nr. 09543 Reparaturkosten- Übernahmebestätigung Unser Muster stellt nur einen Anhaltspunkt dar und vermag eine fachkundige Beratung, etwa durch einen Rechtsanwalt oder Notar, nicht zu ersetzen. Bitte

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 23. Mai 2006 Böhringer-Mangold, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 23. Mai 2006 Böhringer-Mangold, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 192/05 URTEIL Verkündet am: 23. Mai 2006 Böhringer-Mangold, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk:

Mehr

Umsatzsteuer und Brutto-Wiederbeschaffungswert

Umsatzsteuer und Brutto-Wiederbeschaffungswert Umsatzsteuer und Brutto-Wiederbeschaffungswert 11.12.2016 19:56 OLG Celle, Urteil vom 06.10.2016, AZ: 8 U 111/16 Hintergrund Ein bei der beklagten Kaskoversicherung Versicherter erlitt mit seinem Fahrzeug

Mehr

Streitigkeiten über die Schadenhöhe bei konkreter Abrechnung von Kfz- Haftpflicht- und Kaskoschäden

Streitigkeiten über die Schadenhöhe bei konkreter Abrechnung von Kfz- Haftpflicht- und Kaskoschäden Streitigkeiten über die Schadenhöhe bei konkreter Abrechnung von Kfz- Haftpflicht- und Kaskoschäden von Rechtsanwalt und FA für Verkehrsrecht, Matthias Nickel Problemstellung: Ein Karosseriefachbetrieb

Mehr

Denn der Geschädigte ist auch berechtigt, seinen Schaden auf der Basis eines Kostenvoranschlags einer von ihm gewählten Werkstatt oder eines Gutachten

Denn der Geschädigte ist auch berechtigt, seinen Schaden auf der Basis eines Kostenvoranschlags einer von ihm gewählten Werkstatt oder eines Gutachten Schadensersatz bei Reparatur und Totalschaden eines Kfz Besteht ein Anspruch auf Schadensersatz, weil bei einem Verkehrsunfall unverschuldet das eigene Fahrzeug beschädigt oder zerstört wurde, ist fraglich

Mehr

2 Vergleich von Reparaturaufwand und Wiederbeschaffungsaufwand

2 Vergleich von Reparaturaufwand und Wiederbeschaffungsaufwand 1 Fahrzeugschaden...1 2 Vergleich von Reparaturaufwand und Wiederbeschaffungsaufwand...1 2.1 Reparaturaufwand ist geringer als Wiederbeschaffungsaufwand...2 2.2 Reparaturaufwand ist geringer als Wiederbeschaffungswert...2

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 247/05 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 26. September 2006 Böhringer-Mangold, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk:

Mehr

BGH: Sachverständiger muss unabhängig sein. Gutachter muss sach- und fachkundiger Dritter sein

BGH: Sachverständiger muss unabhängig sein. Gutachter muss sach- und fachkundiger Dritter sein A. BGH: Sachverständiger muss unabhängig sein Gutachter muss sach- und fachkundiger Dritter sein Benennt ein Versicherer einen von ihm selbst angestellten und bezahlten Gutachter als Sachverständigen vor

Mehr

Zur Erstattungsfähigkeit eines Kurzgutachtens im Bagatellschadenfall AG Ludwigshafen am Rhein, Urteil vom , AZ: 2a C 247/15

Zur Erstattungsfähigkeit eines Kurzgutachtens im Bagatellschadenfall AG Ludwigshafen am Rhein, Urteil vom , AZ: 2a C 247/15 NEWSLETTER 2016 / KW 51 130 %-Grenze und Abweichung des Reparaturweges vom Kfz-Sachverständigengutachten LG Schweinfurt, Urteil vom 12.09.2016, Az.: 23 S 11/16 Das Urteil des LG Schweinfurt befasst sich

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 91/04 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 1. März 2005 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ: ja BGHR:

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 3. März 2009 Böhringer-Mangold, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 3. März 2009 Böhringer-Mangold, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 100/08 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 3. März 2009 Böhringer-Mangold, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk:

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 119/04 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 7. Dezember 2004 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 146/16 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 24. Januar 2017 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk:

Mehr

WAS IST IM SCHADENFALL ZU BEACHTEN?

WAS IST IM SCHADENFALL ZU BEACHTEN? WAS IST IM SCHADENFALL ZU BEACHTEN? INHALTSVERZEICHNIS Sie haben einen anderen geschädigt (Haftpflichtschaden) Ihr Fahrzeug wurde ohne fremdes Zutun beschädigt (Kaskoschaden) Sie wurden unverschuldet in

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 17/11 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 18. Oktober 2011 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

Wiederbeschaffungswert ist bei teurerer Ersatzbeschaffung brutto zu ersetzen AG Bad Neuenahr-Ahrweiler, Urteil vom , AZ: 31 C 62/14

Wiederbeschaffungswert ist bei teurerer Ersatzbeschaffung brutto zu ersetzen AG Bad Neuenahr-Ahrweiler, Urteil vom , AZ: 31 C 62/14 BVSK-RECHT AKTUELL 2014 / KW 47 Reparatur mit Gebrauchtteilen im Rahmen der 130 %-Grenze LG Düsseldorf, Urteil vom 18.06.2014, AZ: 23 S 208/13 Der Kläger ließ nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall

Mehr

Kosten einer Reparaturbestätigung: Voraussetzungen der Erstattungsfähigkeit

Kosten einer Reparaturbestätigung: Voraussetzungen der Erstattungsfähigkeit Kosten einer Reparaturbestätigung: Voraussetzungen der Erstattungsfähigkeit 05.04.2017 22:05 BGH, Urteil vom 24.01.2017, AZ: VI ZR 146/16 Hintergrund Die Parteien streiten über die Ersatzfähigkeit der

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 182/16 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 7. Februar 2017 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk:

Mehr

Sachschadensrecht RA Florian Fritz, Dipl.-Jur. Univ.

Sachschadensrecht RA Florian Fritz, Dipl.-Jur. Univ. Sachschadensrecht RA Florian Fritz, Dipl.-Jur. Univ. Gliederung A. Haftungstatbestände B. Sachschadensregulierung I. Grundsätze II. Zerstörung III. Beschädigung IV. Umsatzsteuer V. Ersatz sonstiger Schäden

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 22/16 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 21. Februar 2017 Olovcic Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 10. Januar 2006 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 10. Januar 2006 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 43/05 URTEIL Verkündet am: 10. Januar 2006 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 46/03 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 20. Januar 2004 Böhringer-Mangold, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 6. März 2007 Böhringer-Mangold, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 6. März 2007 Böhringer-Mangold, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 120/06 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 6. März 2007 Böhringer-Mangold, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk:

Mehr

LANDGERICHT ITZEHOE URTEIL IM NAMEN DES VOLKES

LANDGERICHT ITZEHOE URTEIL IM NAMEN DES VOLKES Verkündet am: 05. August 2008 als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle 1 S 22/08 83 C 926/07 Amtsgericht Meldorf LANDGERICHT ITZEHOE URTEIL IM NAMEN DES VOLKES In dem Rechtsstreit Prozessbevollmächtigte:

Mehr

Beschluss. 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Aschaffenburg vom , Aktenzeichen 34 O 164/16, wird zurückgewiesen.

Beschluss. 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Aschaffenburg vom , Aktenzeichen 34 O 164/16, wird zurückgewiesen. Oberlandesgericht Bamberg Az.: 5 U 74/17 34 O 164/16 LG Aschaffenburg In dem Rechtsstreit Kläger und Berufungskläger gegen Beklagter und Berufungsbeklagter wegen Schadensersatzes erlässt das Oberlandesgericht

Mehr

Umsatzsteuer auch bei Ersatzbeschaffung nach KFZ-Unfall mit Reparaturschaden BGH VI ZR 363/11

Umsatzsteuer auch bei Ersatzbeschaffung nach KFZ-Unfall mit Reparaturschaden BGH VI ZR 363/11 5.02.2013 Umsatzsteuer auch bei Ersatzbeschaffung nach KFZ-Unfall mit Reparaturschaden BGH VI ZR 363/11 Tenor Die Revision gegen das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam vom 16. November

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 8/12 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 5. März 2013 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle - 2 - Der VI. Zivilsenat

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 18. Mai 2010 Böhringer-Mangold, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 18. Mai 2010 Böhringer-Mangold, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 293/08 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 18. Mai 2010 Böhringer-Mangold, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk:

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 506/14 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 19. April 2016 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk:

Mehr

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 I-1 U 14/09 3 O 111/08 LG Wuppertal OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL Verkündet am 17.11.2009 Schmitz, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle 1.des Herrn xxx

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 361/02 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 15. Juli 2003 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: ja nein

Mehr

Zur Höhe der erstattungsfähigen Mietwagenkosten für ein Unfallersatzfahrzeug nach Gutachteneinholung.

Zur Höhe der erstattungsfähigen Mietwagenkosten für ein Unfallersatzfahrzeug nach Gutachteneinholung. Zur Höhe der erstattungsfähigen Mietwagenkosten für ein Unfallersatzfahrzeug nach Gutachteneinholung. Ein geringer Fahrbedarf (hier: 44 km in 5 Tagen) schließt den Anspruch eines Rentners auf Ersatz der

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 185/16 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 5. Juni 2018 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 320/12 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 14. Mai 2013 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk:

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 40/10 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 27. März 2012 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk:

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 401/12 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 19. Februar 2013 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle - 2 - Der VI. Zivilsenat des

Mehr

Quelle: Normen: Zitiervorschlag:

Quelle: Normen: Zitiervorschlag: Recherchieren unter juris Das Rechtsportal Langtext Quelle: Gericht: BGH 6. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 19.07.2016 Aktenzeichen: VI ZR 491/15 Dokumenttyp: Urteil Normen: Zitiervorschlag: 249 Abs 2 S

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 491/15 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 19. Juli 2016 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja

Mehr

Sachverständigenbüro Peter Sarrazin Hannoversche Straße 88a, Osnabrück

Sachverständigenbüro Peter Sarrazin Hannoversche Straße 88a, Osnabrück Fragen und Antworten rund um den Schadenfall Wer einen Unfall hatte, weiß oft nicht so genau, was nun alles zu tun ist. Schließlich haben die meisten von uns ja nicht jeden Tag einen Unfall. Ab der Abwicklung

Mehr

Rechtsanwalt Volker Gratz Bahnhofstr Lauffen am Neckar. Ratgeber Unfall. Nach dem Verkehrsunfall:

Rechtsanwalt Volker Gratz Bahnhofstr Lauffen am Neckar. Ratgeber Unfall. Nach dem Verkehrsunfall: Rechtsanwalt Volker Gratz Bahnhofstr. 38 74348 Lauffen am Neckar Kontakt: Telefon: +49 7133 203664 Telefax: 07133 203664 E-Mail: volkergratz@gmx.de Web: www.rechtsanwalt-gratz.de Ratgeber Unfall Nach dem

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 69/12 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 19. Februar 2013 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 192/04 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 7. Juni 2005 Böhringer-Mangold, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk:

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 20. Oktober in dem Rechtsbeschwerdeverfahren

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 20. Oktober in dem Rechtsbeschwerdeverfahren BUNDESGERICHTSHOF VI ZB 53/08 BESCHLUSS vom 20. Oktober 2009 in dem Rechtsbeschwerdeverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 485 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Nach einem Personenschaden ist es grundsätzlich

Mehr

Zur Zulässigkeit der Verweisung eines über neun Jahre alten Fahrzeugs auf eine günstigere Referenzwerkstatt bei fiktiver Abrechnung

Zur Zulässigkeit der Verweisung eines über neun Jahre alten Fahrzeugs auf eine günstigere Referenzwerkstatt bei fiktiver Abrechnung Zur Zulässigkeit der Verweisung eines über neun Jahre alten Fahrzeugs auf eine günstigere Referenzwerkstatt bei fiktiver Abrechnung 12.04.2017 21:19 BGH, Urteil vom 07.02.2017, AZ: VI ZR 182/16 Hintergrund

Mehr

Der Restwert bei der Schadensabrechnung im Kraftfahrthaftpflicht- und Kaskobereich

Der Restwert bei der Schadensabrechnung im Kraftfahrthaftpflicht- und Kaskobereich Roland Berchtold Der Restwert bei der Schadensabrechnung im Kraftfahrthaftpflicht- und Kaskobereich PETER LANG luropiteehervfertafl der Wtesensotafteo Inhaltsverzeichnis LKapitel: Einleitung, 13 A. Tatsachliche

Mehr

116, 118, 119, 12 Abs. 2 SGB X, 823 BGB, 7 StVG, 3 Nr. 1 PflVG a. F.

116, 118, 119, 12 Abs. 2 SGB X, 823 BGB, 7 StVG, 3 Nr. 1 PflVG a. F. - 367 - Zur Bindungswirkung der ausgeurteilten Haftungsquote im zivilrechtlichen Schadensersatzprozess des Versicherten im Rahmen der Regressklage des Rentenversicherungsträgers Zum Erwerbsschaden eines

Mehr

Verursacht man schuldhaft einen Autounfall, so hat dies in der Regel zur Folge, dass es Punkte in Flensburg gibt.

Verursacht man schuldhaft einen Autounfall, so hat dies in der Regel zur Folge, dass es Punkte in Flensburg gibt. Auto Unfall und Punkte in Flensburg als Folge: Punkte Flensburg Autounfall - Wählen Sie links Ihr Thema aus! Verursacht man schuldhaft einen Autounfall, so hat dies in der Regel zur Folge, dass es Punkte

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 577/16 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 19. Dezember 2017 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

Hinweisblatt: Verkehrsunfall

Hinweisblatt: Verkehrsunfall Dieser kurzer Hinweis soll sie über wesentliche Grundfragen bei der Unfallregulierung informieren. Alles andere ergibt sich im Beratungsgespräch anhand Ihres individuellen Unfalls und den persönlichen

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 363/11 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 5. Februar 2013 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

Landgericht Hanau IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

Landgericht Hanau IM NAMEN DES VOLKES URTEIL Landgericht Hanau IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1. Der Geschädigte leistet bei einer fiktiven Abrechnung dem Gebot zur Wirtschaftlichkeit im Genüge und bewegt sich in den für die Schadensbehebung nach 249

Mehr

Die Versicherungsnehmerin (GmbH) hatte ihre Rechte aus dem Versicherungsvertrag an eine andere GmbH abgetreten.

Die Versicherungsnehmerin (GmbH) hatte ihre Rechte aus dem Versicherungsvertrag an eine andere GmbH abgetreten. BVSK-RECHT Aktuell 2017 / KW 30 Stellt ein Kaskoversicherungsvertrag ein beiderseitiges Handelsgeschäft dar, erlaubt 354a HGB die Abtretung der Versicherungsforderung OLG Köln, Urteil vom 20.11.2001, 9

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 563/15 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 26. April 2016 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja

Mehr

28 Allgemeines Schadensersatzrecht

28 Allgemeines Schadensersatzrecht 28 Allgemeines Schadensersatzrecht Das Schadensersatzrecht unterscheidet, ob nach einer anspruchsbegründenden Norm eine Schadensersatzpflicht zur Entstehung gelangt (haftungsbegründender Tatbestand) und

Mehr

VfK-Newsletter Februar 2016

VfK-Newsletter Februar 2016 VfK-Newsletter Februar 2016 1. Ersatzfähigkeit von Reparaturkosten, die deutlich über dem Wiederbeschaffungswert des unfallbeschädigten Fahrzeugs liegen (BGH Urteil vom 2.6.2015 VI ZR 387/14). Der BGH

Mehr

Der Kläger begehrt Rücktritt vom Kauf eines Pkw mit Dieselantrieb, der mit einer sog. Schummel-Software ausgestattet sein soll. (weiter auf Seite 2)

Der Kläger begehrt Rücktritt vom Kauf eines Pkw mit Dieselantrieb, der mit einer sog. Schummel-Software ausgestattet sein soll. (weiter auf Seite 2) BVSK-RECHT AKTUELL 2016 / KW 28 Schummel-Software berechtigt nicht zum Rücktritt LG Bochum, Urteil vom 16.03.2016, AZ: 2 O 425/15 Der Kläger begehrt Rücktritt vom Kauf eines Pkw mit Dieselantrieb, der

Mehr

Mängelgewährleistung und Haftungsausschluss unter Kaufleuten LG Mannheim, Urteil vom AZ: 1 O 53/15

Mängelgewährleistung und Haftungsausschluss unter Kaufleuten LG Mannheim, Urteil vom AZ: 1 O 53/15 BVSK-RECHT AKTUELL 2016 / KW 23 Mängelgewährleistung und Haftungsausschluss unter Kaufleuten LG Mannheim, Urteil vom 14.10.2014 AZ: 1 O 53/15 Der Kläger kaufte von der Beklagten ein gebrauchtes Kraftfahrzeug.

Mehr

Nutzungsausfallentschädigung nur bei fühlbarem wirtschaftlichem Nachteil

Nutzungsausfallentschädigung nur bei fühlbarem wirtschaftlichem Nachteil NJW 2008, 913 - beck-online http://beck-online.beck.de/default.aspx?printmanager=print&vpath=b... von 3 12.09.2011 12:10 BGH: Nutzungsausfallentschädigung nur bei fühlbarem wirtschaftlichem Nachteil NJW

Mehr