Hinweisblatt: Verkehrsunfall

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1 Dieser kurzer Hinweis soll sie über wesentliche Grundfragen bei der Unfallregulierung informieren. Alles andere ergibt sich im Beratungsgespräch anhand Ihres individuellen Unfalls und den persönlichen Unfallfolgen. Zur Besprechung darf ich Sie bitten den Unfallbogen (Teil I und II) ausgefüllt zum Beratungsgespräch mitzubringen. Sachverständigengutachten Nach einem Verkehrsunfall sollte über die Schadenhöhe schnellst möglichst eine kaum angreifbare Feststellung geschaffen werden. Am besten wird dies durch ein Sachverständigengutachten eines anerkannten Gutachters erfolgen. Die Kosten hierfür sind Kosten, die im Rahmen der Regulierung beim Schädiger/KFZ-Versicherung geltend gemacht werden. Bei Schäden bis zu 1.000,00 EUR kann i.d.r. auf eine Begutachtung verzichtet werden und ein Kostenvoranschlag zum Schaden dem Grunde und der Höhe, sowie selbstgefertigte Lichtbilder, eingereicht werden. Das Gutachten enthält alle die für die Regulierung des Fahrzeugschadens notwendigen Informationen. Sollten Sie keine Kenntnisse über einen geeigneten und zuverlässigen Sachverständigen haben, bin ich gern behilflich Reparatur / Verkauf Durch das Gutachten wird der Reparaturschaden festgestellt und die Werkstatt kann mit der Reparatur beauftragt werden, sofern Sie den Schaden überhaupt reparieren lassen wollen oder diese private zu beseitigen beabsichtigen. Sofern Sie selbst oder die Schadensbeseitigung garnicht durchführen wollen, wird auf dieser Gutachtenbasis mit der Versicherung abgerechnet. Bei der Schadensabwicklung auf Gutachterbasis wird seitens der Versicherung die Reparaturkosten nur netto erstatten, d.h. ohne Mwst.. Sollte im Lauf der Zeit (max. 3 Jahre) eine Reparatur durchgeführt werden, kann die gezahlte Mwst nachträglich noch einmal geltend gemacht werden, da sie erst im Zeitpunkt ihrer Entstehung zur Schadensposition wird. Sofern nicht der Schaden werkstattseitig durchgeführt wird, wird die Versicherung zur Risikominderung zunächst nur um einen Vorschusszahlung aufgefordert und nach Instandsetzung auf der Basis der Reparaturrechnung abschließend abrechnen. Stellt das Gutachten einen (wirt.) Totalschaden fest, so wird die Versicherung die Differenz zwischen dem Restwert des verunfallten Fahrzeuges und dem vom Gutachter ermittelten Nettowiederbeschaffungswert ersetzen. Um die Ausgleichsbeträge der Versicherung gering zuhalten, wird diese i.d.r. den Restwert höheren beziffern als der Gutachter und zugleich einen Aufkäufer benennen. Halten Sie daher vor einem Verkauf des Restwert-Fahrzeugs in jedem Fall Rücksprache mit mir. 1/5

2 Selbst bei einem Totalschaden wäre die Reparatur zulässig, sofern die voraussichtlichen Reparaturkosten laut Gutachten den Wiederbeschaffungswert nicht um mehr als 30 % übersteigen. Wegen des damit verbundenen Risikos sollten Sie jedoch vor der Reparaturbeauftragung mit mir Rücksprache nehmen. Mietwagen / Nutzungsausfall Der Schädiger haftet auch für die Zeit der unfallbedingt Nichtnutzung, sofern Ihr Fahrzeug nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit ist oder reparatur-bedingt Ihnen nicht zur Verfügung steht. Sie haben die Wahl auf ein Ersatzfahrzeug oder bei Verzicht auf Erstattung des sog. Nutzungsausfalls in bar. Letzterer Bewertet sich nach Ihrem verunfallten Fahrzeug. Je nach dem Typ Ihres Fahrzeugs beträgt dieser zwischen 27,00 und 179,00 EUR pro Tag. Auch die Dauer des Nutzungsausfalls ergibt sich dieser grds. aus dem Sachverständigengutachten, kann sich aber bei Reparatur durch die Vorlage der Reparaturrechung, einer Bescheinigung über die Dauer der privaten Reparatur oder einer Kopie des Fahrzeugscheins des von Ihnen angeschafften Ersatzfahrzeugs nachgewiesen werden. Es kommt immer wieder vor, dass die Nutzungsdauer des Mietwagens überschritten wird. Sofern Sie persönlich das Fahrzeug länger als unbedingt notwendig Nutzen, werden, Sie.dafür keine Erstattung durch die Versicherung erhalten. Es gibt auch Amtsgerichte, die die Mietwagennutzung ristriktiv behandeln. So.z.B. wenn keine wesentlichen Gründe für den Mietwagen vorliegen und eine geraume Dauer anderweitig zu überbrücken möglich wäre. Erkundigen Sie sich günstigsten Anbieter und nach dem günstigsten Tarif. Achten Sie auch darauf, dass im Falle der Kürzung der Mietwagenkosten durch die Versicherung auf Sie keine Eigenkosten zukommen Abschlepp-, Stand- und Verschrottungskosten Die Abschlepp-, Stand- und Verschrottungskosten werden von der Versicherung des Unfallgegners in dem notwendigen Umfang nach der Vorlage entsprechender Belege übernommen.. Schmerzensgeld / Verdienstausfall Neben den Sachschäden stehen auch die Personenschäden zur Disposition. Für unfallbedingt erlittene Verletzungen haben Sie gegenüber der Versicherung ein angemessenes Schmerzensgeld nach billigem ermessen sowie Verdienst- oder Einkommensverlust zu erhalten. Dies kann sogar dahingehen, dass für die Zeit der Genesung eine Haushaltskraft zur Verfügung gestellt werden muss. Der Nachweis wird durch ein ärztliches Gutachten nach gegebener Zeit geführt. 2/5

3 Unfallfragebogen Name des Anspruchstellers (Eigentümer des Kfz) : Name des Fahrers des eigenen Fahrzeuges sofern abweichend- (Name und Anschrift): Fahrzeug (eignes Fahrzeug): Hersteller: Zulassung: Motorisierung: kw Versicherung: KM-Stand: Type: Versicherungsnummer Vollkasko: ( ja / nein) Nr.: Selbstbeteiligung : EUR Rechtschutzversicherung (Name und Anschrift): Teilkasko: ( ja / nein) Nr.: RSV- Versicherungsnummer: Selbstbeteiligung: (ja /nein) Höhe der Selbstbeteiligung: Unfallgegners Halter des Fahrzeuges (Name u. Anschrift): Name des Fahrers sofern abweichend- (Name u. Anschrift): Beschädigtes Fahrzeug: Amtliches Kennzeichen: Wo ist das Fahrzeug versichert (Name und Anschrift)? Type: Versicherungsnummer (soweit bekannt): 3/5

4 Unfallhergang Unfallort Unfallhergangsbeschreibung Unfalltag: Wurde der Unfall polizeilich aufgenommen? (ja/nein) Von welcher Polizeiinspektion? Gibt es eine Vorgangsnummer? Was wurde an Ihrem Fahrzeug beschädigt: Gibt es hinsichtlich dieses Schadens bereits ein Gutachten? Wenn ja, bei welchen Sachverständigen? ( ja/ nein) Wurden, außer am Fahrzeug, andere Gegenstände beschädigt? Benennen Sie die Gegenstände, das jeweilige Anschaffungsdatum und den Anschaffungspreis Die Gegenstände bitte soweit möglich aufheben! Gab es einen Personenschaden? (ja / nein) Wer wurde verletzt? Welche Verletzungen wurden bereits festgestellt? 4/5

5 Zeugen Name und Anschrift Weitere Anmerkungen (z. B. weitere Unfallbeteiligte oder..) 5/5

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