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1 rundschreiben für Architekten und Ingenieurkonsulenten von Tirol und Vorarlberg Der Kammervorstand und die Mitarbeiterinnen der Kammerdirektion wünschen Ihnen frohe Weihnachten, sowie viel Glück, Gesundheit und Erfolg im Neuen Jahr! Die Kammerdirektion ist vom bis geschlossen. Dezember 08 Nr. 13 Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg

2 2 Neues von der - Bilder der Kammervollversammlung - Topthemen aus dem letzten Rundschreiben - Informationen zur ZT-Gesellschaft - Freie Dienstnehmer INHALTSANGABE VORWORT 2 KAMMERVOLLVERSAMMLUNG PROTOKOLL UND BESCHLÜSSE DER KVV 2008 ALLGEMEINE INFORMATIONEN 4 - Wandhöhenfestlegungen in Bebauungsplänen - Arbeitslosenversicherung ab auch für ZiviltechnikerInnen - Zur Erinnerung: ZT-Verzeichnis RECHT 4 - Entscheidung zum BauKG: Bestellung von verantwortlichen Beauftragten GESETZE 5 - Änderung Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz Verordnung des Bundes - Bauprodukte Bote für Tirol VERANSTALTUNGEN 5 - Schitag der Baufakultät - 40 Jahre Architektur und Bauingenieurwissenschaften an der Universität Innsbruck ZT-PRÜFUNG UND ZT-KURS 5 VORWORT Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege! In diesem Jahr hatten Sie wieder die Gelegenheit, die Weihnachtskarte, die wir jedes Jahr an Auftraggeber und Behörden versenden, mit einem Foto mitzugestalten. Die Wahl fiel auf das Motiv von Architekt DI Thomas Moser. Ich bedanke mich nochmals bei all jenen, die Interesse an dieser Aktion gezeigt haben. Das Motiv ziert auch das Deckblatt dieses Rundschreibens. Im Namen des Kammervorstandes und der Mitarbeiterinnen der Kammerdirektion wünsche ich Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest und ein erfolgreiches Neues Jahr! Mit kollegialen Grüßen Dipl.-Ing. Alfred Brunnsteiner Präsident

3 3 KAMMERVOLLVERSAMMLUNG 2008 Zur Kammervollversammlung 2008 am im Congresspark Igls, Tirol, konnte Präsident DI Alfred Brunnsteiner ca. 60 ArchitektInnen und Ingenieurkonsulenten begrüßen. Beim Empfang der Ehrengäste stellte Präsident Brunnsteiner die Frage, ob 150 Jahre ZiviltechnikerInnen - dieses Jubiläum wird 2010 begangen - tatsächlich ein Grund zum Feiern ist. Vor fast 150 Jahren wurden die ZiviltechnikerInnen als verlängerter Arm der Behörde überall dort eingesetzt, wo besonderes technisches Wissen gefragt war. Eine umgekehrte Tendenz ist in letzter Zeit oft zu spüren, Bund und Länder ziehen immer mehr Aufgaben an sich. Präsident Brunnsteiner will mit seinem Team die Chance nützen und der Politik klar machen, dass sie nach wie vor auf die ZiviltechnikerInnen zurückgreifen kann. Die Frage, ob 150 Jahre ZiviltechnikerInnen ein Grund zum Feiern ist, kann Präsident Brunnsteiner nur mit Ja beantworten, denn die ZiviltechnikerInnen werden mehr denn je benötigt und sind auch dementsprechend gefordert. Dr. Arch. Elmar Unterhauser, Kammerrat der Architektenkammer Bozen, und Ing. Dr. Hansjörg Letzner, Präsident der Ingenieurkammer Bozen, richteten Grußworte an die Versammlung und wünschten sich insbesonders einen engeren Kontakt zu ihren nördlichen Nachbarn. Ein Wunsch, den ihnen Präsident Brunnsteiner und die beiden Sektionsvorsitzenden, Architekt DI Thomas Moser und DI Dr. Bauer, gerne erfüllen werden. Weitere Bilder finden Sie unter PROTOKOLL UND BESCHLÜSSE DER KVV 2008 Das Protokoll zur Kammervollversammlung (KVV) vom kann in der Kammerdirektion angefordert werden. Der Jahresabschluss 2007 und der Jahresvoranschlag 2009 wurde in der ausgesandten Form beschlossen. Die Höhe der Kammerumlage wurde in der ausgesandten Form wie folgt beschlossen: Umlagenordnung 2009 Mitglieder mit aufrechter Befugnis: EUR 1.120,-- Mitglieder mit ruhender Befugnis EUR 520,-- Mitglieder mit ruhender Befugnis und WE-Bezug: EUR 245,-- Von Ziviltechnikergesellschaften zu bezahlender Pauschbetrag ( 52 Abs. 2 ZTKG): EUR 520,--

4 4 Neu geregelt! Weibliche Kammermitglieder unterliegen ab dem der Geburt eines Kindes folgenden Kalenderjahres auch der Drittelregelung. Dies setzt eine entsprechende Meldung an die Kammerdirektion voraus. Der vollständige Beschluss kann in der Kammerdirektion angefordert werden. ALLGEMEINE INFORMATIONEN Wandhöhenfestlegungen in Bebauungsplänen In einer Besprechung am und mit Schreiben der Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht des Landes Tirol wurden weitere Festlegungen für Wand- bzw. Bauhöhen in ergänzenden Bebauungsplänen getroffen. Die Informationen zum Thema Wandhöhenfestlegungen in Bebauungsplänen vom Amt der Tiroler Landesregierung erhalten Sie gerne auf Wunsch in der Kammerdirektion. Arbeitslosenversicherung ab auch für ZiviltechnikerInnen Ab besteht für ZiviltechnikerInnen die Möglichkeit, eine Arbeitslosenversicherung abzuschließen. Ausführliche Informationen darüber, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen bzw. welche Zahlungsmodalitäten gewählt werden können, finden Sie unter Die Höhe eines aufgrund einer früheren unselbständigen Tätigkeit erworbenen Anspruchs auf Arbeitslosengeld kann mit Hilfe eines Rechners auf der AMS-Homepage unter abgefragt werden. Für die Beantwortung weiterer Fragen steht Ihnen die Info-Hotline der SVA unter zur Verfügung. Zur Erinnerung: ZT-Verzeichnis Im nächsten Jahr erscheint wieder das ZT-Verzeichnis mit allen Ziviltechnikerinnen und Ziviltechnikern Österreichs. Sollten sich hinsichtlich Ihrer Adresse, Telefonnummer, - Adresse, etc. Änderungen ergeben haben, geben Sie uns bitte bis die geänderten Daten bekannt. Welche Daten ins Verzeichnis eingetragen werden, können Sie selbst unter prüfen oder Sie kontaktieren die Kammerdirektion und fragen dort nach. RECHT Entscheidung zum BauKG: Bestellung von verantwortlichen Beauftragten Die Bestellung von verantwortlichen Beauftragten für die Einhaltung von Arbeitnehmerschutzvorschriften wird nach 23 Abs. 1 ArbIG erst dann rechtswirksam, nachdem beim zuständigen Arbeitsinspektorat eine schriftliche Mitteilung über die Bestellung samt einem Nachweis der Zustimmung des Bestellten eingelangt ist. Eine Vorankündigung nach 6 BauKG kann nicht als Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten gewertet

5 5 werden, wenn die darin genannte Person ihrer Bestellung nicht nachweislich zugestimmt hat und auch keine Mitteilung isd 23 ArbIG beim zuständigen Arbeitsinspektorat eingelangt ist. Die Entscheidung des VwGH (2007/02/0338) finden Sie unter GESETZE Verordnung des Bundes: Änderung der Verordnung betreffend die Lohnzuschläge für die Urlaubs- und die Abfertigungsregelung nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz BGBl. II Nr. 450/ Bote für Tirol Stück 45a / 189. Jahrgang / 2008 Kundmachung der Tiroler Landesregierung betreffend den Gegenstand und die Fundstellen der für Bauprodukte maßgebenden nationalen Normen, mit denen die harmonisierten Normen umgesetzt werden. VERANSTALTUNGEN Schitag der Baufakultät Der 4. Schitag der Baufakultät Innsbruck findet am Samstag, 14. März 2009, beim Heiligwasserlift, Patscherkofel, statt. Es wird wieder ein Präzisions-Schirennen werden, bei dem Sie sich mit der Präzision der BauingenieurInnen messen können. Start ist präzise um 11:00:00 Uhr. Weitere Details sind in Ausarbeitung, Sie finden sie dann hier: 40 Jahre Architektur und Bauingenieurwissenschaften an der Universität Innsbruck Am Freitag, 15. Mai 2009, wird gefeiert: Eine Festveranstaltung mit Festvorträgen, Laborführungen, Projektpräsentationen, Preisvergabe und sonstigen Überraschungen wird für 40 Jahre Architektur und Bauingenieurwissenschaften an der Universität Innsbruck von der Universität Innsbruck vorbereitet. Wir ersuchen um Terminvormerkung! ZT-PRÜFUNG UND ZT-KURS Nach Auskunft der Landesbaudirektion wird in der Woche vom 20. bis 24. April 2009 der nächste Termin der Ziviltechnikerprüfung für die Fachgebiete Architektur, Bauingenieurwesen, Raumordnung/Raumplanung, Vermessungswesen und Kulturtechnik/ Wasserwirtschaft in Innsbruck stattfinden. Die Unterlagen für die Zulassung zur Prüfung erhalten Sie in der Kammerdirektion. Für den Fall, dass sich genügend Interessenten finden, wird für diesen Termin ein Vorbereitungskurs veranstaltet. Der Kurs beginnt mit dem Wochenende 07./08. Feber Nähere Informationen finden Sie im Internet unter

6 6 Fachgebiet Architektur/Raumplanung, -ordnung Fachgebiet Bauingenieurwesen, Kulturtechnik/Wasserwirtschaft, Vermessung Die Landesbaudirektion hat uns darüber informiert, dass die Ziviltechnikerprüfung im Herbst vom 23. bis 27. November 2009 stattfinden wird. Eigentümer, Herausgeber, Verleger: Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg, Rennweg 1, Hofburg, 6020 Innsbruck

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