WFLV-AM-Digital. Nr. 14 vom 16. Juli 2014

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1 WFLV-AM-Digital Nr. 14 vom 16. Juli 2014 Westdeutscher Fußball- und Leichtathletikverband e. V. Friedrich-Alfred-Str. 11, Duisburg Telefon: , Fax: WFLV-AM-Digital Nr. 14 vom

2 Inhaltsverzeichnis WFLV Jugendbeirat 3 Jugendfußballausschuss 8 Jugendgericht 18 WFLV-AM-Digital Nr. 14 vom

3 WESTDEUTSCHER FUSSBALL- UND LEICHTATHLETIKVERBAND Jugendbeirat Der Jugendbeirat des WFLV hat am 2. Juli 2014 auf der Jugendbeiratssitzung gemäß 8 Absatz 2 Jugendfußballordnung vorbehaltlich der Zustimmung durch den nächsten Jugendtag die folgenden Änderungen der Jugendspielordnung beschlossen: H. Jugendspielordnung (JSpO) 16a) Ausscheiden von Mannschaften (7) Mannschaften, die nicht sportliche Absteiger waren und nach dem letzten Meisterschaftsspieltag vom Spielbetrieb zurückgezogen und somit für die neue Spielzeit in dieser Klasse nicht mehr gemeldet werden, gelten nachträglich als Absteiger und verringern die Zahl der Absteiger entsprechend. Über die Durchführungsbestimmungen Abweichend von Satz 1 können die Spielleitenden Stellen über die Durchführungsbestimmungen auch festlegen, dass sich in diesem Fall die Anzahl der Aufsteiger erhöht. Die schriftliche Meldung hat bis zu dem, von der Spielleitenden Stelle festgelegten Meldetermin zu erfolgen. Sie können in der neuen Spielzeit nur in der nächst tieferen Spielklasse am Spielbetrieb teilnehmen. Sollten diese Mannschaften nicht für die neue Spielzeit gemeldet werden, so können sie in einer späteren Spielzeit nur in der untersten Spielklasse ihres Kreises am Spielbetrieb teilnehmen H. Jugendspielordnung (JSpO) Anhang S P I E L R E G E L N für den Bambini-/Mini-Kicker-Fußball für die G-Junioren/Bambini Alter der Spieler: Bambini-/Mini-Kicker G-Junioren/Bambini einer Spielzeit sind Jungen und Mädchen, die im Kalenderjahr, in der das Spieljahr beginnt, das 6. Lebensjahr vollenden oder vollendet haben sowie jüngere Spieler. WFLV-AM-Digital Nr. 14 vom

4 Austragungsmodus: Treff: Spielrunden: Spielerzahl: ideal: 7 : 7 bis zu 7 : 7 Ein- und Auswechseln: beliebig oft Spielfeldgröße: Spielfeld: Spieldauer: bei nur einem Spiel: bei einem Treff: Tore: Spielball: Abseitsregel: Rückpassregel: Abstoß: Einwurf: Regelwidriges Spiel: Spielleiter: Eine Veranstaltung mit Spielfestcharakter, die nicht länger als 3 Std. dauert. Mannschaften können zu Freundschaftsspielrunden gemeldet werden, die vom Kreisjugendausschuss organisiert werden. ca. 35 m x 25 m Außenlinien können mit Hütchen markiert werden max. 2 x 20 min. je nach Anzahl der Spiele, max. Spielzeit pro Mannschaft: 80 min. höchstens 5 m x 2 m (kippsicher aufzustellen) Leichtball, Größe 4 (290 g.) kommt nicht zur Anwendung kommt nicht zur Anwendung wahlweise aus der Hand oder vom Boden keine Konsequenz bei falscher Ausführung, Fehler erklären Verstoß erklären, Freistoß nur direkt, in Tornähe: Strafstoß wird von einem der beteiligten Vereine gestellt; Ausnahme FairPlay-Liga Spielfeldbeispiele Bambini/Minikicker G-Junioren/Bambini Die Umsetzung ist abhängig von der Größe des Gesamtspielfeldes WFLV-AM-Digital Nr. 14 vom

5 S P I E L R E G E L N für die F-Junioren Austragungsmodus: F-Junioren-Mannschaften können zu Spielrunden gemeldet werden, die vom Kreisjugendausschuss organisiert werden. Kreismeister werden nicht ausgespielt. Eine Spielberechtigung für Pflichtspiele ist erforderlich. Spielerzahl: 7 : 7 (Mindestspielerzahl 5) Ein- und Auswechseln: beliebig oft Spielfeldgröße: ca. 40 m x 35 m Spielfeld: Außenlinien können mit Hütchen markiert werden Tore: 5 m x 2 m (kippsicher aufzustellen) Torraum: 4 m Strafraum: 12 m Strafstoß: 8 m Mittelkreis: 7 m Spieldauer: 2 x 20 min. Spielball: Leichtball, Größe 5 (290 g.) Abseitsregel: kommt nicht zur Anwendung Rückpassregel: kommt nicht zur Anwendung Abstoß: wahlweise aus der Hand oder vom Boden Einwurf: keine Konsequenz bei falscher Ausführung, Fehler erklären Regelwidriges Spiel: Verstoß erklären, Freistoß nur direkt, in Tornähe: Strafstoß Spielleiter: wird von einem der beteiligten Vereine gestellt; Ausnahme FairPlay-Liga Spielfeldbeispiele F-Junioren Die Umsetzung ist abhängig von der Größe des Gesamtspielfeldes WFLV-AM-Digital Nr. 14 vom

6 S P I E L R E G E L N für die E-Junioren Austragungsmodus: E-Junioren-Mannschaften können zu Spielrunden gemeldet werden, die vom Kreisjugendausschuss organisiert werden. Kreismeister werden nicht ausgespielt. Eine Spielberechtigung für Pflichtspiele ist erforderlich. Spielerzahl: ideal 7 : 7 (Mindestspielerzahl 5) Ein- und Auswechseln: beliebig bis zu 4 Junioren Spielfeldgröße: Spielfeld: Tore: Torraum: Strafraum: Strafstoß: Mittelkreis: Spieldauer: ca. 55 m x 35 m Außenlinien können mit Hütchen markiert werden 5 m x 2 m (kippsicher aufzustellen) 4 m 12 m 8 m 7 m 2 x 25 min. Spielball: Leichtball Größe 5 (290 g) Abseitsregel: Rückpassregel: Abstoß: Regelwidriges Spiel: Spielleiter: kommt nicht zur Anwendung kommt nicht zur Anwendung vom Boden Freistoß nur direkt, in Tornähe: Strafstoß (8 m) wird von einem der beteiligten Vereine gestellt; Ausnahme FairPlay-Liga Spielfeldbeispiele E-Junioren Die Umsetzung ist abhängig von der Größe des Gesamtspielfeldes WFLV-AM-Digital Nr. 14 vom

7 S P I E L R E G E L N für die D-Junioren (9er) Austragungsmodus: D-Junioren-Mannschaften können zu Meisterschaftsund Pokalrunden gemeldet werden, die vom Kreisjugendausschuss / Verbandsjugendausschuss organisiert werden. Spielerzahl: 9 : 9 (Mindestspielerzahl 6) Ein- und Auswechseln: beliebig bis zu 4 Junioren Spielfeldgröße: ca. 70 m x 50 m Spielfeld: Linien können mit Hütchen markiert werden Tore: 5 m x 2 m (kippsicher aufzustellen) Torraum: 4 m Strafraum: 12 m Strafstoß: 8 m Mittelkreis: 7 m Spieldauer: 2 x 30 Min. Spielball: Leichtball Größe 5 (350 g) Abseitsregel: kommt zur Anwendung Rückpassregel: kommt zur Anwendung Regelwidriges Spiel: gemäß Fußballregeln Eckstoß von der Eckfahne Schiedsrichter: Amtlicher Schiedsrichter oder Spielleiter, der von einem Verein gestellt wird; Ausnahme FairPlay-Liga S P I E L R E G E L N für die D-Junioren (7er) siehe D-Junioren (9er) 9 9 mit folgenden Abweichungen: Austragungsmodus: D-Junioren-Mannschaften können zu Meisterschaftsrunden gemeldet werden, die vom Kreisjugendausschuss organisiert werden. Kreismeister werden nicht ermittelt. Spielerzahl: 7 : 7 (Mindestspielerzahl 5) Spielfeldgröße: ca. 65 m x 35 m Alle Änderungen treten zum in Kraft WFLV-AM-Digital Nr. 14 vom

8 Jugendfußballausschuss Durchführungsbestimmungen für die C-Junioren-Regionalliga West 2014/2015 I. Allgemeine Bestimmungen 1. Die C-Junioren-Regionalliga West besteht aus 14 Vereinen. Saisonbeginn und Spieltage ergeben sich aus dem Rahmenspielplan, den der WFLV-Jugendfußballausschuss rechtzeitig vor Beginn einer jeden Spielzeit verabschiedet. 2. Die erstplazierte Mannschaft nach Abschluss der Meisterschaft ist Westdeutscher Meister. II. Zulassungsvoraussetzungen 1. Die Spiele der C-Junioren-Regionalliga West müssen grundsätzlich auf einem Rasenplatz oder einem Kunstrasenplatz nach DIN-Norm DIN V stattfinden. Wird dieser wegen Unbespielbarkeit gesperrt, kann als Ausweichplatz ein Kunstrasenplatz ohne DIN-Norm oder ein Hartplatz genutzt werden. Das Mindestmaß des Spielfeldes muss 100 m x 64 m sein. Die Plätze müssen kreisseitig abgenommen sein. 2. Trainer der Mannschaften der C-Junioren-Regionalliga West müssen mindestens im Besitz einer gültigen C-Lizenz (C-Trainer Leistungsfußball) im Sinne der DFB-Ausbildungsordnung sein. Es gilt eine Übergangsfrist von 12 Monaten. Eine Kopie der Lizenz ist mit dem Meldebogen einzureichen. 3. Jugendspielgemeinschaften sind nicht zugelassen. III. Spielerstatus und Spielerlaubnis Zur Teilnahme an den Spielen der C-Junioren-Regionalliga West sind nur Spieler spielberechtigt, die nach den Bestimmungen des WFLV die Spielerlaubnis als Juniorenspieler für Pflichtspiele ihres Vereins besitzen und im Jahre 2014 das 14. Lebensjahr vollenden oder vollendet haben sowie jüngere Spieler (Stichtag ). IV. Spielerlaubnis bei einem Vereinswechsel Die Spieler der C-Junioren-Regionalliga West unterliegen bei einem Vereinswechsel den Bestimmungen der JSpO/WFLV. WFLV-AM-Digital Nr. 14 vom

9 V. Spielbestimmungen Die Spiele sind nach den Spielregeln des WFLV durchzuführen. Zur Demonstration des sportlichen Miteinanders, des Fair-Play-Gedankens und der Achtung des Gegners und des Schiedsrichters gelten zudem folgende Pflichten: Die Mannschaften und der Schiedsrichter gehen gemeinsam zur Spielfeldmitte. Dort begrüßt der Schiedsrichter die Mannschaften und fordert zum fairen Spiel auf. Die Mannschaften begrüßen sich und den Schiedsrichter mit Handschlag/Abklatschen und laufen danach in ihre Spielhälfte. Nach dem Spiel verabschieden sich die Mannschaften und der Schiedsrichter auf dem Spielfeld. Vor Spielbeginn ist eine Technische Zone (Coaching-Zone) gemäß den Fußball-Regeln einzurichten. VI. Schiedsrichter und Schiedsrichterassistenten Zu den Spielen der C-Junioren-Regionalliga West werden vom WFLV- Schiedsrichterausschuss Schiedsrichter-Teams angesetzt. Dies gilt auch bei Spielverlegungen und Nachholspielen. Die Ansetzung der Schiedsrichter erfolgt über das DFBnet. Eine Einladung der Schiedsrichter ist daher nicht erforderlich. Falls der angesetzte Schiedsrichter ausbleibt, ist nach 5 der Schiedsrichterordnung/WFLV zu verfahren. Für die Spielleitung erhält der Schiedsrichter 18 EUR und jeder Schiedsrichterassistent 9 EUR pro Spiel. Die km-pauschale beträgt 0,30 EUR (auch für die Anfahrt zum Treffpunkt) und 5 EUR Zuschlag für den Fahrer ab dem Treffpunkt. Bei Spielausfall beträgt der Spesensatz 50 % zuzüglich Fahrtkosten, die vom Platzverein getragen werden. Es ist zwingend erforderlich, dass Fahrgemeinschaften gebildet werden. VII. Spielbericht Für alle Spiele werden die Spielberichte über das DFBnet-Modul Spielbericht online nach 29 JSpO/WFLV erstellt. Nach Spielschluss ist ausschließlich der Schiedsrichter für die weitere Ausfüllung des Spielberichtes verantwortlich. Neben den evtl. Zeitstrafen und Feldverweisen hat der Schiedsrichter auch die ausgesprochenen Verwarnungen und die Torschützen im Spielbericht online einzutragen. Der Schiedsrichter hat den Spielbericht online in Anwesenheit der beiden Vereinsvertreter freizugeben. Vor der Freigabe haben die Vereine die Eintragungen zur Kenntnis zu nehmen. Ist ein Verein mit den vorgenommenen Eintragungen nicht einverstanden, so hat er dieses innerhalb von 3 Tagen nach Ablauf des Spieltages dem Staffelleiter per Einschreiben mitzuteilen (gemäß 29, (5), (6) JSpO/WFLV). Der Ausdruck und Versand des Spielbericht online an den Staffelleiter entfällt. WFLV-AM-Digital Nr. 14 vom

10 Ist die Erstellung des Spielbericht online am Spielort nicht möglich, so ist ein handschriftlicher Spielbericht (WFLV-Spielberichtsbogen) in Papierform zu erstellen. Der Platzverein hat den Spielbericht am Spieltag an den Staffelleiter zu versenden und das Spielergebnis ins DFBnet einzugeben. Beide Vereine sind verpflichtet, die Mannschaftsaufstellung noch am Spieltag vollständig einzugeben und freizugeben. VIII. Rechtsprechung Über Einsprüche entscheiden in 1. Instanz die WFLV-Jugendspruchkammer, in 2. Instanz das WFLV-Jugendgericht. Unter Beachtung der Vorschriften der RuVO/WFLV sind die Einsprüche bzw. Berufungen an die WFLV-Geschäftsstelle in Duisburg zu richten. Die Rechtsmittelgebühren betragen vor der Jugendspruchkammer vor dem Jugendgericht 50 EUR 100 EUR IX. Spieltechnische Bestimmungen Die Anstoßzeit ist grundsätzlich samstags 15:00 Uhr, bei Wochentagsspielen 18:00 Uhr. Die Vereine haben die Mannschaften über den Vereinsmeldebogen in DFBnet bis zum anzumelden. Folgende Anschriften sind mit im Vereinsmeldebogen einzustellen: Anschrift der Jugendabteilung Jugendleiter oder Leiter des Nachwuchszentrum Jugendgeschäftsführer Sportlicher Leiter Trainer Mannschaftsverantwortlicher (Betreuer). Vereine, die bei den Heimspielen von der grundsätzlichen Anstoßzeit abweichen möchten, haben die Wunschanstoßzeit im Meldebogen einzutragen. Diese wird dann bei der Generierung des Spielplanes berücksichtigt. Die Vereine können sich in beiderseitigem Einvernehmen auf eine andere Anstoßzeit oder einen früheren Spieltag einigen. In diesen Fällen ist die Zustimmung des Staffelleiters einzuholen. Der Antrag auf Spielverlegung ist über das DFBnet-Modul Spielverlegungsantrag zu stellen. Die Spielverlegungen werden durch den Staffelleiter im DFBnet bearbeitet. Die Vereine werden über das DFBnet-Postfach informiert. Die Platzierung in der Tabelle ergibt sich aufgrund der gewonnenen Punkte. Bei Punktgleichheit zweier Mannschaften entscheidet das Gesamtergebnis aus Hinund Rückspiel im direkten Vergleich über die Platzierungsreihenfolge. Ergibt sich WFLV-AM-Digital Nr. 14 vom

11 aus diesem Vergleich sowohl Punkt- als auch Torgleichheit, entscheidet zunächst die Tordifferenz und danach die Mehrzahl der erzielten Tore nach Abschluss der Meisterschaft. Falls die Platzierung für Meisterschaft oder Abstieg relevant ist, findet bei erneutem Gleichstand ein Entscheidungsspiel auf neutralem Platz statt. Bei Nichtantritt eines Vereins bei einem der beiden Spiele findet anstatt des direkten Vergleichs ein Entscheidungsspiel statt. Beenden drei oder mehr Mannschaften die Meisterschaftsrunde punktgleich, so wird die Platzierungsreihenfolge durch eine gesonderte Punktwertung bestimmt, die sich aus der Wertung der Meisterschaftsspiele der beteiligten Mannschaften gegeneinander ergibt. Sollte diese Wertung auch einen Punkt- und Torgleichstand zwischen den Mannschaften ergeben, entscheidet die Tordifferenz und danach die Mehrzahl der erzielten Tore nach Abschluss der Meisterschaft. Falls dann noch erforderlich, findet ein Entscheidungsspiel statt, wenn die Platzierung für Meisterschaft oder Abstieg relevant ist. Die im DFBnet angegebene Sportanlage ist für die Durchführung der Spiele verbindlich. Die Verlegung von Spielen auf andere Sportanlagen ist nicht gestattet. Über Ausnahmen entscheidet der Staffelleiter. Bei Unbespielbarkeit des Rasenplatzes muss auf einen Kunstrasen- oder Hartplatz, der den Maßen in Ziffer II, 1 entspricht, ausgewichen werden. Über die erfolgte Platzsperrung des Rasenplatzes ist die entsprechende Bescheinigung dem Spielbericht beizufügen. Bei erfolgter Sperrung der gesamten Sportanlage ist die Bescheinigung dem Staffelleiter umgehend zuzusenden. Vereine mit vereinseigenen Anlagen sind verpflichtet, die Plätze rechtzeitig durch die Platzkommission, bestehend aus Schiedsrichter, Verbandsvertreter und Vertreter des Platzvereins, abnehmen zu lassen. Bei Sperrung der Plätze durch die Kommune bzw. die Platzkommission sind der Gast und, falls notwendig, der Schiedsrichter umgehend zu benachrichtigen. Vor Beginn der Spielzeit melden die Landesverbände dem Staffelleiter für alle Mannschaften eine Person sowie eine Ersatzperson als Mitglied der Sportplatzkommission. Diese werden den Vereinen rechtzeitig mitgeteilt. Diese Personen können auch früher über eine Spielabsage entscheiden, so dass Schiedsrichter, Schiedsrichterassistenten und Gastverein nicht anzureisen brauchen. Sie sind auch zuständig, wenn die Straßenverhältnisse eine gefahrlose Anfahrt nicht zulassen. Vor Beginn der Spiele wird ein Anschriftenverzeichnis erstellt. Einladungen an den Gastverein sind nicht mehr erforderlich. Alle erforderlichen Informationen sind dem DFBnet zu entnehmen. Über die Trikotfarben sollte Einigung erzielt werden. Bei gleichen Farben oder nach Aufforderung durch den Schiedsrichter ist der Platzverein verpflichtet zu wechseln. Die Verbandsabgabe wird pauschal erhoben, ist bei Saisonbeginn zu zahlen und beträgt für WFLV-AM-Digital Nr. 14 vom

12 Vereine der Bundesligen Vereine der 3. Liga u. Regionalliga Amateurvereine 150 EUR 100 EUR 75 EUR X. Rangfolge Mit dem Verbandsfußballausschuss wurde folgende Rangfolge für die Platzbelegung vereinbart: Liga 2. Frauen-Bundesliga 3. Regionalliga 4. A-Junioren-Bundesliga Frauen-Bundesliga 6. B-Junioren-Bundesliga 7. B-Juniorinnen-Bundesliga 8. Oberliga 9. Frauen-Regionalliga West 10. Verbandsligen 11. Landesligen 12. C-Junioren-Regionalliga West 13. B-Juniorinnen-Regionalliga West 14. Bezirksligen 15. WFLV U 14-Nachwuchs-Cup XI. Auf- und Abstiegsregelung Am Ende des Spieljahres steigen die Mannschaften auf den Plätzen 12, 13 und 14 ab und aus jedem Landesverband steigt eine Mannschaft auf. Wird aus einem Landesverband kein Aufsteiger gestellt, verringert sich die Zahl der Absteiger. XII. Schlussbestimmung Die Vereine müssen spätestens bis zu einem vom WFLV-Jugendfußballausschuss festgelegten Termin dem Regionalverband bestätigen, dass die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Ausnahmegenehmigungen über eine Abweichung von den Rahmenrichtlinien in begründeten Einzelfällen kann der Jugendfußballausschuss des Regionalverbandes auf Antrag eines Vereins erteilen. WFLV-AM-Digital Nr. 14 vom

13 Durchführungsbestimmungen für den U 14-Nachwuchs-Cup 2014/2015 I. Allgemeine Bestimmungen 1. Saisonbeginn und Spieltage ergeben sich aus dem Rahmenspielplan, den der WFLV-Jugendfußballausschuss rechtzeitig vor Beginn einer jeden Saison verabschiedet. 2. Die erstplatzierte Mannschaft nach Abschluss der Spielrunde ist Sieger des U 14-Nachwuchs-Cups. 3. Alle Vereine, die in der Spielzeit 2014/2015 auf die weitere Teilnahme am U 14-Nachwuchs-Cup verzichten möchten, melden dies bitte bis zum der spielleitenden Stelle. II. Zulassungsvoraussetzungen 1. Teilnahmeberechtigt sind alle Vereine, die in der Spielzeit 2014/2015 mit einer Mannschaft in der C-Junioren-Regionalliga West, B-Junioren- Bundesliga West, A-Junioren-Bundesliga West, im U 14-Nachwuchs-Cup spielen oder ein Nachwuchsleistungszentrum gemäß 7a oder 7b der DFB-Jugendordnung unterhalten. 2. Vereine, die noch nicht am U 14-Nachwuchs-Cup teilnehmen, können bis zum bei der spielleitenden Stelle einen Antrag auf Teilnahme am U 14-Nachwuchs-Cup 2015/2016 stellen. 3. Die maximale Anzahl der teilnehmenden Mannschaften ist auf 12 beschränkt. Sollten mehr als 12 Vereine einen Antrag auf die Teilnahme am U 14-Nachwuchs-Cup stellen, entscheidet der WFLV-Jugendfußballausschuss unanfechtbar über die Zulassung anhand folgender Kriterien: a. Verein nimmt in der Spielzeit 2014/2015 am Spielbetrieb der C-Junioren-Regionalliga West teil. b. Verein nimmt in der Spielzeit 2014/2015 am Spielbetrieb der B-Junioren-Bundesliga West teil. c. Verein nimmt in der Spielzeit 2014/2015 am Spielbetrieb der A-Junioren-Bundesliga West teil. d. Verein nimmt in der Spielzeit 2014/2015 am Spielbetrieb des U 14-Nachwuchs-Cup teil. e. Verein unterhält ein Nachwuchsleistungszentrum gemäß 7a oder 7b der DFB-Jugendordnung. 4. Alle Spiele müssen grundsätzlich auf einem Rasenplatz oder einem Kunstrasenplatz nach DIN-Norm DIN V stattfinden. Wird dieser wegen Unbespielbarkeit gesperrt, kann als Ausweichplatz ein Kunstrasenplatz ohne DIN-Norm oder ein Hartplatz genutzt werden. Das Mindestmaß des WFLV-AM-Digital Nr. 14 vom

14 Spielfeldes muss 100 m x 64 m sein. Die Plätze müssen kreisseitig abgenommen sein. 5. Trainer der Mannschaften des U 14-Nachwuchs-Cups müssen mindestens im Besitz einer gültigen C-Lizenz (C-Trainer Leistungsfußball) im Sinne der DFB-Ausbildungsordnung sein. Es gilt eine Übergangsfrist von 12 Monaten. Eine Kopie der Lizenz ist mit dem Meldebogen einzureichen. 6. Jugendspielgemeinschaften sind nicht zugelassen. 7. Vereine, die in der Spielzeit 2015/2016 nicht mehr am U 14-Nachwuchs- Cup teilnehmen können oder auf eine Teilnahme verzichten, nehmen jeweils nach den Durchführungsbestimmungen des Landesverbandes am Spielbetrieb auf Landesverbandsebene bzw. Kreisebene teil. 8. Die Bestimmungen des 8 JSpO/WFLV gelten bei einem Einsatz im U 14- Nachwuchs-Cup nicht. III. Spielerstatus und Spielerlaubnis Zur Teilnahme an den Spielen des U 14-Nachwuchs-Cups sind nur Spieler spielberechtigt, die nach den Bestimmungen des WFLV die Spielerlaubnis als Juniorenspieler für Pflichtspiele ihres Vereins besitzen und im Jahre 2014 das 13. Lebensjahr vollenden oder vollendet haben sowie jüngere Spieler (Stichtag ). IV. Spielerlaubnis bei einem Vereinswechsel Die Spieler des U 14-Nachwuchs-Cups unterliegen bei einem Vereinswechsel den Bestimmungen der JSpO/WFLV. V. Spielbestimmungen Die Spiele sind nach den Regeln des WFLV durchzuführen. Zur Demonstration des sportlichen Miteinanders, des Fair-Play-Gedankens und der Achtung des Gegners und des Schiedsrichters gelten zudem folgende Pflichten: Die Mannschaften und der Schiedsrichter gehen gemeinsam zur Spielfeldmitte. Dort begrüßt der Schiedsrichter die Mannschaften und fordert zum fairen Spiel auf. Die Mannschaften begrüßen sich und den Schiedsrichter mit Handschlag/Abklatschen und laufen danach in ihre Spielhälfte. Nach dem Spiel verabschieden sich die Mannschaften und der Schiedsrichter auf dem Spielfeld. Vor Spielbeginn ist eine Technische Zone (Coaching-Zone) gemäß den Fußball-Regeln einzurichten. WFLV-AM-Digital Nr. 14 vom

15 VI. Schiedsrichter Zu allen Spielen werden vom WFLV-Schiedsrichterausschuss aus dem jeweiligen Landesverband des Platzvereines Schiedsrichter-Teams angesetzt. Dies gilt auch bei Spielverlegungen und Nachholspielen. Die Ansetzung der Schiedsrichter erfolgt über das DFBnet. Falls der angesetzte Schiedsrichter ausbleibt, ist zunächst nach 5 der Schiedsrichterordnung/WFLV zu verfahren. Ist dies nicht möglich, müssen sich beide Vereine auf einen Spielleiter einigen. Kommt keine Einigung zustande, so ist der Gastverein verpflichtet, die Spielleitung zu übernehmen. Andernfalls erfolgt Wertung für den Platzverein. Für die Spielleitung erhält der Schiedsrichter 18 EUR und jeder Schiedsrichterassistent 9 EUR pro Spiel. Die km-pauschale beträgt 0,30 EUR (auch für die Anfahrt zum Treffpunkt) und 5 EUR Zuschlag für den Fahrer ab dem Treffpunkt. Bei Spielausfall beträgt der Spesensatz 50 % zuzüglich Fahrtkosten, die vom Platzverein getragen werden. Es ist zwingend erforderlich, dass Fahrgemeinschaften gebildet werden. VII. Spielbericht Für alle Spiele werden die Spielberichte über das DFBnet-Modul Spielbericht online nach 29 JSpO/WFLV erstellt. Nach Spielschluss ist ausschließlich der Schiedsrichter für die weitere Ausfüllung des Spielberichtes verantwortlich. Neben den evtl. Zeitstrafen und Feldverweisen hat der Schiedsrichter auch die ausgesprochenen Verwarnungen und die Torschützen im Spielbericht online einzutragen. Der Schiedsrichter hat den Spielbericht online in Anwesenheit der beiden Vereinsvertreter freizugeben. Vor der Freigabe haben die Vereine die Eintragungen zur Kenntnis zu nehmen. Ist ein Verein mit den vorgenommenen Eintragungen nicht einverstanden, so hat er dieses innerhalb von 3 Tagen nach Ablauf des Spieltages dem Spielleiter per Einschreiben mitzuteilen (gemäß 29, (5), (6) JSpO/WFLV). Ist die Erstellung des DFBnet Moduls Spielbericht online am Spielort nicht möglich, so ist ein handschriftlicher Spielbericht in Papierform zu erstellen (WFLV- Spielberichtsbogen). Der Platzverein hat den Spielbericht am Spieltag an den Spielleiter zu versenden und das Spielergebnis ins DFBnet einzugeben. Beide Vereine sind verpflichtet, die Mannschaftsaufstellung noch am Spieltag vollständig einzugeben und freizugeben. VIII. Rechtsprechung Über Einsprüche entscheiden in 1. Instanz die WFLV-Jugendspruchkammer, in 2. Instanz das WFLV-Jugendgericht. WFLV-AM-Digital Nr. 14 vom

16 Unter Beachtung der Vorschriften der RuVO/WFLV sind die Einsprüche bzw. Berufungen an die WFLV-Geschäftsstelle in Duisburg zu richten. Die Einspruchs- und Rechtsmittelgebühren betragen vor der Jugendspruchkammer vor dem Jugendgericht 50 EUR 100 EUR IX. Spieltechnische Bestimmungen Die Anstoßzeit ist grundsätzlich samstags 15:00 Uhr, bei Wochentagsspielen 18:00 Uhr. Die Vereine haben die Mannschaften über den Vereinsmeldebogen in DFBnet bis zum anzumelden. Folgende Anschriften sind mit im Vereinsmeldebogen einzustellen: Anschrift der Jugendabteilung Jugendleiter oder Leiter des Nachwuchszentrum Jugendgeschäftsführer Sportlicher Leiter Trainer Mannschaftsverantwortlicher (Betreuer). Vereine, die bei den Heimspielen von der grundsätzlichen Anstoßzeit abweichen möchten, haben die Wunschanstoßzeit im Meldebogen einzutragen. Diese wird dann bei der Erstellung des Spielplanes berücksichtigt. Die Beantragung einer Spielverlegung erfolgt im DFBnet über den Button Antrag Spielverlegung. Der jeweilige Gegner hat sein Einverständnis ebenfalls über diesen Button einzustellen, bevor der Spielleiter über die Spielverlegung entscheidet und die Änderung ins DFBnet einstellt. Die Platzierung in der Tabelle ergibt sich aufgrund der gewonnenen Punkte. Bei Punktgleichheit zweier Mannschaften entscheidet das Gesamtergebnis aus Hinund Rückspiel im direkten Vergleich über die Platzierungsreihenfolge. Ergibt sich aus diesem Vergleich sowohl Punkt- als auch Torgleichheit, entscheidet zunächst die Tordifferenz und danach die Mehrzahl der erzielten Tore nach Abschluss der Meisterschaft. Falls die Platzierung für die Meisterschaft relevant ist, findet bei erneutem Gleichstand ein Entscheidungsspiel auf neutralem Platz statt. Bei Nichtantritt eines Vereins bei einem der beiden Spiele findet anstatt des direkten Vergleichs ein Entscheidungsspiel statt. Beenden drei oder mehr Mannschaften die Meisterschaftsrunde punktgleich, so wird die Platzierungsreihenfolge durch eine gesonderte Punktwertung bestimmt, die sich aus der Wertung der Meisterschaftsspiele der beteiligten Mannschaften gegeneinander ergibt. Sollte diese Wertung auch einen Punkt- und Torgleichstand zwischen den Mannschaften ergeben, entscheidet die Tordifferenz und danach die Mehrzahl der erzielten Tore nach Abschluss der Meisterschaft. Falls dann noch erforderlich, findet ein Entscheidungsspiel statt, wenn die Platzierung für Meisterschaft relevant ist. WFLV-AM-Digital Nr. 14 vom

17 Die im DFBnet angegebene Sportanlage ist für die Durchführung der Spiele verbindlich. Die Verlegung von Spielen auf andere Sportanlagen ist nicht gestattet. Über Ausnahmen entscheidet der Spielleiter. Bei Unbespielbarkeit des Rasenplatzes muss auf einen Kunstrasen- oder Hartplatz, der den Maßen in Ziffer II, 4 entspricht, ausgewichen werden. Über die erfolgte Platzsperrung des Rasenplatzes oder der gesamten Sportanlage ist die Bescheinigung dem Spielleiter umgehend zuzusenden. Vereine mit vereinseigenen Anlagen sind verpflichtet, die Plätze rechtzeitig durch die Platzkommission, bestehend aus Schiedsrichter, Verbandsvertreter und Vertreter des Platzvereines, abnehmen zu lassen. Bei Sperrung der Plätze durch die Kommune bzw. die Platzkommission sind der Gast und falls notwendig der Schiedsrichter umgehend zu benachrichtigen. Vor Beginn der Spielzeit melden die Landesverbände dem Spielleiter für alle Mannschaften eine Person sowie eine Ersatzperson als Mitglied der Sportplatzkommission. Diese werden den Vereinen rechtzeitig mitgeteilt. Diese Personen können auch früher über eine Spielabsage entscheiden, so dass Schiedsrichter und Gastverein nicht anzureisen brauchen. Sie sind auch zuständig, wenn die Straßenverhältnisse eine gefahrlose Anfahrt nicht zulassen. Vor Beginn der Spiele wird ein Anschriftenverzeichnis erstellt. Einladungen an den Gastverein sind nicht mehr erforderlich. Alle Informationen sind dem DFBnet zu entnehmen. Über die Trikotfarben sollte Einigung erzielt werden. Bei gleichen Farben oder nach Aufforderung durch den Schiedsrichter ist der Platzverein verpflichtet zu wechseln. Die Verbandsabgabe wird pauschal erhoben, ist bei Saisonbeginn zu zahlen und beträgt für Vereine der Bundesligen Vereine der 3. Liga u. Regionalliga Amateurvereine 150 EUR 100 EUR 75 EUR X. Rangfolge Mit dem Verbandsfußballausschuss wurde folgende Rangfolge für die Platzbelegung vereinbart: Liga 2. Frauen-Bundesliga 3. Regionalliga 4. A-Junioren-Bundesliga Frauen-Bundesliga 6. B-Junioren-Bundesliga 7. B-Juniorinnen-Bundesliga 8. Oberliga 9. Frauen-Regionalliga West 10. Verbandsligen WFLV-AM-Digital Nr. 14 vom

18 11. Landesligen 12. C-Junioren-Regionalliga West 13. B-Juniorinnen-Regionalliga West 14. Bezirksligen 15. WFLV U 14-Nachwuchs-Cup XI. Schlussbestimmung Die Vereine müssen spätestens bis zu einem vom WFLV-Jugendfußballausschuss festgelegten Termin dem Regionalverband bestätigen, dass die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Ausnahmegenehmigungen über eine Abweichung von den Rahmenrichtlinien in begründeten Einzelfällen kann der Jugendfußballausschuss des Regionalverbandes auf Antrag eines Vereins erteilen. Manfred Deister Jugendgericht BESCHLUSS - 12/ In dem Sportrechtsverfahren gegen den Trainer der C-Juniorenmannschaft des Vereins ETuS Gelsenkirchen-Bismarck 1931 e. V. (FLVW) wegen des Vorwurfs der groben Unsportlichkeit gegenüber den Schiedsrichtern anlässlich der Turnierspiele beim SV Neukirchen 21 e. V. am Samstag, dem hat der Vorsitzende des Jugendgerichtes des Westdeutschen Fußball- und Leichtathletikverbandes e. V., Helmut Holländer, SG Union 94 Würm-Lindern e. V., am beschlossen: 1. Als Spruchkammer 1. Instanz wird gemäß 21 Abs.1 RuVO WFLV die Kreisjugendspruchkammer des Kreises 10 Oberhausen/Bottrop des Fußballverbandes Niederrhein e.v. bestimmt. 2. Diese Entscheidung ist gemäß 21 Abs. 3 RuVO/WFLV unanfechtbar. Helmut Holländer WFLV-AM-Digital Nr. 14 vom

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