Erweiterte Durchführungsbestimmungen und Richtlinien Kreis 5 Grevenbroich / Neuss Frauen Kreisliga (Saison 2017/18)
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1 Erweiterte Durchführungsbestimmungen und Richtlinien Kreis 5 Grevenbroich / Neuss Frauen Kreisliga (Saison 2017/18) Die folgenden Durchführungsbestimmungen für die Kreisliga der Frauen im Kreis 5 Grevenbroich / Neuss wurden gemäß 1 bis 50 der SpO des WFLV erstellt. Sie orientieren sich an den Durchführungsbestimmungen für Frauenfußball des FVN, der Auf- und Abstiegsregelung im Frauenfußball des FVN und den erweiterten Durchführungsbestimmungen des Kreises 5 Grevenbroich / Neuss in den jeweils gültigen und aktuellen Fassungen. Sofern in den vorliegenden Durchführungsbestimmungen des Kreises 5 Grevenbroich / Neuss keine Vorgaben zu bestimmten Kriterien (bspw. Rangfolge der Platzbelegung bei Überschneidungen) enthalten sind, so gelten die Vorgaben der Durchführungsbestimmungen für Frauenfußball des FVN. 1. Spielplan Gespielt wird auf Grundlage des im Internet veröffentlichten und auf der spieltechnischen Tagung am erläuterten Spielplans. Von Vereinen beantragte Wunschanstoßzeiten oder Spielverlegungen vor der Erstellung des Spielplans sind berücksichtigt. Der eigentliche Spieltag ist der Sonntag mit Anstoßzeiten zwischen und Uhr. Am Samstag und an Wochentagen kann in beiderseitigem Einvernehmen gespielt werden. Das schriftliche Einverständnis beider Spielpartner ist an den/die Gruppenleiter/in zu senden. Die Spiele des letzten Spieltages werden nicht verlegt. Spielverlegungen auf einen anderen Tag sind grundsätzlich nur vor den angesetzten Terminen und mit Zustimmung des/der Staffelleiters/in möglich. Im Übrigen wird auf 49 SpO/WDFV (u.a. Feiertagsregelung) verwiesen. Die Änderung des Spielorts bedarf ebenfalls der Zustimmung der Staffelleiterin. Eine Beeinträchtigung des Juniorenspielbetriebes soll bei Vorverlegung vermieden werden (siehe auch 17 JSpO/WDFV). Die Änderung der Anstoßzeit bis 10 Tage vor dem angesetzten Termin kann vom Heimverein eigenständig vorgenommen werden. Gegner, Schiedsrichter, Staffelleiter/in sind gesondert zu informieren. Nach der 10-Tages-Frist sind Verlegungen nur noch mit Zustimmung des Gegners über den Staffelleiter möglich. 2a Spielverlegungen Spielverlegungen sind nur noch über das Modul Spielverlegungen im DFB Net zu beantragen. 3. Rangfolge der Platzbelegungen bei Überschneidungen 1. 3.Liga 2. Frauen-Bundesliga 3. Regionalliga West 4. A-Junioren-Bundesliga Frauen-Bundesliga 6. B-Junioren-Bundesliga 7. B-Juniorinnen-Bundesliga 8. Frauen-Regionalliga-West 9. Oberliga Niederrhein 10. Herren-Landesliga 11. B-Junioren-Regionalliga-West 12. C-Junioren-Regionalliga-West 13. A-Junioren-Niederrheinliga 14. Frauen-Niederrheinliga
2 15. Frauen-Landesliga 16. B-Junioren-Niederrheinliga 17. Herren-Bezirksliga 18. B-Juniorinnen-Niederrheinliga 19. Frauen-Bezirksliga 20. C-Junioren-Niederrheinliga 21. A-Junioren-Leistungsklasse 22. B-Junioren-Leistungsklasse 23. B-Juniorinnen-Leistungsklasse 24. C-Junioren-Leistungsklasse 25. C-Juniorinnen-Leistungsklasse 26. WDFV-U15-Juniorinnen-Nachwuchs-Cup 27. WDFV-U14-Nachwuchs-Cup 28. WDFV-U13-Nachwuchs-Cup 29. WDFV-U12-Nachwuchs-Cup 30. Kreisliga A 31. Kreisliga B 32. Frauen-Kreisliga 33. D-Junioren-Leistungsklasse und Allgemeine Junioren- und Juniorinnengruppen 34. Kreisliga C und D 4. Spielbericht Der elektronische Spielbericht ist für alle Meisterschafts- und Pokalspiele der Frauen auf Ebene des Kreises 5 Grevenbroich / Neuss zu nutzen. Der Heimverein hat für die entsprechende technische Ausrüstung und eine Internetverbindung Sorge zu tragen. Bei Nichtbeachtung erfolgt Ordnungsgeld. Kann der elektronische Spielbericht nachweislich nicht genutzt werden, so ist ein Papierspielbericht anzufertigen. Auf einem Beiblatt sind Tore, Torschützinnen und Zeit sowie alle persönlichen Strafen zu vermerken. In allen Fällen müssen die im Spielbericht angegebenen Rückennummern mit den tatsächlichen Rückennummern übereinstimmen. Die Vereine verpflichten sich, die Mannschaftsaufstellung und den Spielbericht bis spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn freizugeben. Bei Nichtbeachtung erfolgt Ordnungsgeld gemäß WFLV-RuVO 4, Abs. 3g. Änderungen können nur bis 30 Minuten vor Spielbeginn durch Vereinsvertreter vorgenommen werden. Anschließend hat nur noch der Schiedsrichter die Möglichkeit, Veränderungen bei den Eintragungen der Spieler im elektronischen Spielbericht vorzunehmen. Bei technischen Problemen muss das Ergebnis manuell ins DFBnet eingepflegt werden. Spielerpässe müssen dem Schiedsrichter vorliegen. Eine Bestätigung der Kenntnisnahme des Spielberichts durch die Vereine nach Spielende ist nicht mehr erforderlich. Bei Anfertigung eines Papierspielberichts ist der Spielbericht deutlich lesbar auszufüllen. Die Geburtsdaten der Spielerinnen sind einzutragen. Spielerinnen, deren Pässe nicht vorliegen, müssen auf dem Spielbericht unterschreiben. Die Platzvereine haben dafür zu sorgen, dass die Briefumschläge ausreichend frankiert und mit der korrekten Anschrift versehen werden. Der Originalspielbericht geht an den Staffelleiter, die erste Durchschrift geht an den KSO Dirk Gärtner. Der Schiedsrichter ist verpflichtet, den Spielbericht noch am Spieltag abzusenden.
3 5. Nachweis der Spielberechtigung Spielberechtigt ist derjenige, für den durch die Passstelle ein ordnungsgemäßer Spielerpass ausgestellt worden ist oder die Voraussetzungen zur rechtzeitigen Erteilung der Spielberechtigung gemäß 10 SpO/WDFV erfüllt sind. Hinsichtlich der Spielerpasskontrolle wird ausdrücklich auf 32 SpO/WDFV verwiesen. Bei Spielern, die nicht auf der Spielberechtigungsliste stehen und/oder deren Spielerpass nicht vorliegt, wird bei Nutzung des elektronischen Spielberichtes von der Unterschriftsverpflichtung Abstand genommen. Die Identität des Spielers kann über einen gültigen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Von Spielern, deren Fotos in der Spielberechtigungsliste hinterlegt sind, müssen keine Pässe mehr vorgelegt werden. 5a. Seniorenerklärung Die Möglichkeit zur Spielerlaubnis in ersten Frauenmannschaften haben als jüngster Jahrgang in der Spielzeit 2017/18 Spielerinnen, die zwischen dem und dem geboren sind. Hierzu ist der entsprechende Antrag mit Einreichung eines ärztlichen Attests zu stellen. 6. Umfang der Spielerlaubnis Es wird auf 11 der SPO verwiesen. Folgende Änderung ergibt sich ab der Saison 2017/2018: Spieler, die ab dem 1. Mai Spieler der höheren Mannschaft sind, dürfen in den nachfolgenden Punkte - und Entscheidungsspielen der unteren Mannschaft nicht mehr eingesetzt werden. 6. Wiedereinwechseln von Spielerinnen Gemäß Vorgabe der Durchführungsbestimmungen des FVN wird entsprechend 45 Abs. 1 WFLV-SpO das Wiedereinwechseln von Spielerinnen zugelassen. Nach wie vor dürfen, wie in der Fußballregel 3 festgeschrieben, drei Spielerinnen in einem offiziellen Meisterschaftsspiel ausgewechselt werden. Das bedeutet, dass sich die Anzahl von 14 Spielerinnen einer Mannschaft, die in einem Meisterschaftsspiel eingesetzt werden können, nicht erhöht, Allerdings können diese 14 Spielerinnen untereinander mehrmals wieder einund ausgewechselt werden. Diese Auswechslungen können nur in einer Spielunterbrechung mit Zustimmung des Schiedsrichters vorgenommen werden. Die Regelung gilt nur für Meisterschafts-, nicht für Pokalspiele. 7. Platzverhältnisse / Spielausfall Bei schlechten Platzverhältnissen werden nur Sperrbescheinigungen anerkannt, die vom städtischen Eigentümer oder deren Bevollmächtigten unterschrieben sind. Bei Sportanlagen, die durch die Stadt in die volle Verantwortung der Vereine gelegt wurden, kann der Verein das Spielfeld nicht eigenständig sperren. Hier entscheidet eine Platzkommission des Kreises über die Bespielbarkeit des Spielfeldes. Die Platzkommission besteht aus den folgenden Verantwortlichen: 1.) Raum Grevenbroich / Jüchen: Reinhold Dohmen 2.) Raum Neuss / Kaarst: Brigitte Reuß - Tannigel 3.) Raum Dormagen / Rommerskirchen: Dirk Gärtner Spielausfälle sind der Staffelleiterin, dem Schiedsrichteransetzer, dem Schiedsrichter und der Gastmannschaft mitzuteilen und ins DFBnet einzugeben. Bei generellen Spielabsagen
4 entfällt für die Vereine die Eingabe ins DFBnet. Ein Spielausfall wegen Verzicht auf die Austragung des Spiels wird mit Ordnungsgeld geahndet. 8. Spielkleidung Alle Mannschaften müssen mit Rückennummern spielen, welche mit dem Spielbericht übereinstimmen. Bei angeordnetem Wechsel der Spielkleidung durch den Schiedsrichter hat der Heimverein einen Spielkleidungswechsel vorzunehmen. 9. Begleitung ausländischer Mannschaften Jede ausländische Mannschaft muss eine deutschsprachige Begleitung haben. 10. Aufstiegsregelung Gemäß Auf- und Abstiegsregelung des FVN steigen am Ende der Saison 2017/18 die beiden Ersten der Frauen-Kreisliga des Kreises Grevenbroich-Neuss in die Bezirksliga auf. Bei Punktgleichheit entscheidet nach 41 Abs. 3 SpO / WFLV das Torverhältnis. 11. Schiedsrichter Die Schiedsrichter werden vom KSA (KFO Yunis Duran) im DFBnet angesetzt. Die Platzvereine haben dafür Sorge zu tragen, dass die veröffentlichte Anstoßzeit und der veröffentlichte Spielort stimmen. Der Schiedsrichter hat die Ansetzung spätestens drei Tage vor dem Spieltag zu bestätigen. Sollte die Bestätigung fehlen, kann der Schiedsrichter durch die ansetzende Stelle vom Spiel abgesetzt werden. Bei den Spielen stellt jeder Verein einen geeigneten Vereinslinienrichter, der im Spielbericht einzutragen ist. Kann kein Schiedsrichter angesetzt werden oder erscheint der angesetzte Schiedsrichter nicht, so darf das Spiel nicht ausfallen. Fällt ein Meisterschaftsspiel aus den vorgenannten Gründen aus, wird das Spiel für beide Mannschaften als verloren gewertet. Für die Übernahme der Spielleitung gilt analog zur Kreisliga C der Herren folgende Rangfolge (gemäß Schiedsrichterordnung / WFLV, 5 (1-6)): 1.) anwesender neutraler Schiedsrichter 2.) anwesender Schiedsrichter des Gastvereins 3.) anwesender Schiedsrichter des Platzvereins 4.) Betreuer des Gastvereins 5.) Betreuer des Platzvereins 12. Staffelleitung Staffelleiterin der Frauen-Kreisliga und des Pokalspielbetriebs der Frauen auf Ebene des Kreises 5 Grevenbroich / Neuss ist Brigitte Reuß-Tannigel, Mitglied des Kreisfußballausschusses und Referentin für Frauenfußball im Kreis Meldung der Ergebnisse Die Platzvereine sind verpflichtet, Spielergebnisse einschließlich eines eventuellen Abbruchs oder eines Spielausfalls unverzüglich, spätestens bis eine Stunde nach Spielende des
5 jeweiligen Spieltags in das DFBnet ein zu pflegen, wenn es dem Schiedsrichter nicht möglich ist, den Spielbericht am Spielort ausfüllen zu können. Wird der elektronische Spielbericht angefertigt und vom Schiedsrichter abgeschlossen, so entfällt die Meldepflicht des Platzvereins. 14. Pokalspielbetrieb der Frauen auf KreisebeneZur Durchführung der Pokalspiele auf Kreisebene sei auf die Durchführungsbestimmungen des Kreispokals der Herren für den Kreis 5 Grevenbroich / Neuss verwiesen. Die Auslosung erfolgt im Rahmen der spieltechnischen Tagung vor Saisonbeginn; der entsprechende Spielplan wird anhand der zur Pokalrunde gemeldeten Mannschaften erstellt. Die Pokalspieltermine werden in den AM veröffentlicht. 24. Norweger Modell (9 gegen 9) für Mannschaften der Kreisligen C und Frauen- Kreisligen Das Norweger Modell bedeutet, dass die Vereine ihre Mannschaften orientiert an der Anzahl ihrer Spieler vor Beginn der Rundenspiele melden können. Welche Staffel in diesem Modell spielt, hängt von der Zahl der Meldungen ab, soll aber ausgewogen eingeteilt werden. Die Durchführung der Spiele erfolgt nach den Satzungen und Ordnungen des WDFV, sowie den gültigen Durchführungsbestimmungen. Die kleineren Mannschaften werden hinter dem Mannschaftsnamen mit (9er) gekennzeichnet. a) Vereine können in der Kreisliga C sowie in den Kreisligen der Frauen eine Mannschaft zur Teilnahme am Spielbetrieb im Norweger Modell mit 9 Spielern (einschließlich Torwart) melden oder eine bereits gemeldete Mannschaft für das Norweger Modell ummelden. b) Mannschaften, die im Norweger Modell gemeldet sind, nehmen am regulären Spielbetrieb teil. c) Muss nun ein Verein, der eine 11er Mannschaft gemeldet hat, gegen einen Verein mit einer 9er Mannschaft antreten, wird 9 gegen 9 gespielt. Das heißt, die kleinere Mannschaftsgröße ist maßgebend. d) Spiele im Norweger Modell finden auf Plätzen in Normalgröße statt. Alle anderen Regelungen bleiben hiervon unberührt, insbesondere auch die Bestimmungen zur Mindestzahl der Spieler und zum Auswechselkontingent. e) Ein Wechsel zurück zur Teilnahme am Spielbetrieb mit maximal 11 Spielern ist ausschließlich nur vom letzten Spieltag in 2017 bis zum (Ende der Wechselperiode II) möglich; ebenso ist eine Ummeldung auf eine Teilnahme mit 9 Spielern nur vom letzten Spieltag in 2017 bis zum (Ende der Wechselperiode II) möglich. f) Mannschaften, die während der Saison als 9er Mannschaft, wenn auch nur zeitweise gespielt haben, besitzen ein Aufstiegsrecht, müssen allerdings in der nächsten Spielzeit bei den Herren in der Kreisliga B und bei den Frauen in der Bezirksliga wieder am normalen Spielbetrieb mit 11er Mannschaften teilnehmen! Die Wirkung des Norweger Modells soll nach der Saison überprüft werden. Es besteht daher kein Anspruch darauf, in der folgenden Saison erneut mit reduzierter Spielerzahl anzutreten. Brigitte Reuß-Tannigel (Stand: )
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