FÖRDERVEREIN FREIBAD ECKBUSCH 1991 e. V. SATZUNG
|
|
- Martha Schreiber
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 FÖRDERVEREIN FREIBAD ECKBUSCH 1991 e. V. SATZUNG
2 Inhaltsverzeichnis: 1 Name und Sitz des Vereins 2 Zweck und Ziel des Vereins, Gemeinnützigkeit 3 Mitgliedschaft 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder 5 Beendigung der Mitgliedschaft 6 Vorstand 7 Mitgliederversammlung 8 Geschäftsjahr 9 Kassenführung 10 Kassenprüfung 11 Auflösung des Vereins 12 Bekanntmachungen des Vereins 13 Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen 14 Gleichstellung Satzung Förderverein Freibad Eckbusch 1991 e.v. Seite 2 von 11
3 Satzung des FÖRDERVEREIN FREIBAD ECKBUSCH 1991 e. V. Präambel: Nach der Entscheidung des Rates der Stadt Wuppertal, unter anderem das Freibad Eckbusch zum Ende des Jahres 2010 zu schließen, haben die Mitglieder des FÖRDERVEREINS FREIBAD ECKBUSCH 1991 e. V. zur Aufrechterhaltung des öffentlich zugänglichen Freibades entschieden, das Freibad in eigener Verantwortung und eigener Trägerschaft zu übernehmen. Die deutliche Erweiterung des Aufgabengebietes des FÖRDERVEREINS FREIBAD ECKBUSCH 1991 e. V. führte zur Notwendigkeit, die strukturellen Voraussetzungen den Aufgaben anzupassen. Satzung Förderverein Freibad Eckbusch 1991 e.v. Seite 3 von 11
4 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen FÖRDERVEREIN FREIBAD ECKBUSCH 1991 e. V. und hat seinen Sitz in Wuppertal. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Wuppertal unter der Nr eingetragen. 2 Zweck und Ziel des Vereins, Gemeinnützigkeit (1) Der FÖRDERVEREIN FREIBAD ECKBUSCH 1991 e. V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. (2) Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports. Der Satzungszweck wird hauptsächlich verwirklicht durch den Erhalt und Aufbau des Freibades Eckbusch als ein der Allgemeinheit zugängliches öffentliches Bad. Der Satzungszweck wird weiter verwirklicht durch Beschaffung von Mitteln durch Beiträge, Spenden sowie durch Veranstaltungen, die der ideellen Werbung für den geförderten Zweck dienen, für die neu zu gründende gemeinnützige GmbH. (3) Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral. (4) Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (5) Mittel des Vereins dürfen nur für den satzungsgemäßen Zweck verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei der Auflösung des Vereins für ihre Mitgliedschaft keinerlei Entschädigung. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. Satzung Förderverein Freibad Eckbusch 1991 e.v. Seite 4 von 11
5 (6) Die Tätigkeit des Vorstands ist ehrenamtlich; Kosten sind zu erstatten. 3 Mitgliedschaft (1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden. (2) Anmeldungen zur Mitgliedschaft erfolgen durch schriftliche Beitrittserklärungen gegenüber dem Vorstand, der den Beitritt ohne Angabe von Gründen ablehnen darf. (3) Der Erwerb der Mitgliedschaft wird durch Aushändigung dieser Satzung und deren unterschriftliche Anerkennung vollzogen. 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder (1) Jedes Mitglied sollte a) sich nach bestem Können für die Belange des Vereins einsetzen, b) Beschlüsse des Vereins befolgen. (2) Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge. (3) Mitgliedsbeiträge sind Bringschulden und innerhalb eines Monats nach Aufforderung zu entrichten. 5 Beendigung der Mitgliedschaft (1) Die Mitgliedschaft erlischt a) durch den Tod des Mitglieds, b) durch freiwilligen Austritt, Satzung Förderverein Freibad Eckbusch 1991 e.v. Seite 5 von 11
6 c) durch Ausschluss. (2) Ein freiwilliger Austritt ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende dem Vorstand gegenüber schriftlich zu erklären. (3) Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es a) die ihm aufgrund der Satzung oder Vereinsbeschlüsse obliegenden Pflichten schuldhaft verletzt, b) durch sein Verhalten das Ansehen oder die Interessen des Vereins in grober Weise schädigt, c) mehr als drei Monate mit der Zahlung von Beiträgen im Rückstand ist, d) die Vereinsgemeinschaft gefährdet oder wiederholt gestört hat. (4) Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Vor seiner Beschlussfassung ist dem betroffenen Mitglied Gelegenheit zur Anhörung oder Stellungnahme zu geben. (5) Mit Erlöschen der Mitgliedschaft enden zugleich etwaige Ansprüche aus dem Vereinsvermögen. Das ausscheidende Mitglied ist jedoch nicht von der restlosen Erfüllung der Verpflichtungen, die sich aus der Satzung oder anderen rechtsgültigen Verträgen ergeben, entbunden. 6 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus a) dem Vorsitzenden, b) dem stellvertretenden Vorsitzenden, c) dem Schriftführer, d) dem Kassierer, e) mindestens einem Beisitzer. Satzung Förderverein Freibad Eckbusch 1991 e.v. Seite 6 von 11
7 (2) Der Vorstand wird für unbestimmte Zeit gewählt; er hat jedes Jahr die Vertrauensfrage zu stellen. Seine Mitglieder bleiben bis zur etwaigen Neuwahl von Nachfolgern im Amt. Wiederwahl ist zulässig. (3) Vorstand im Sinne des 26 BGB ist der Vorstand gemäß 6 Abs. 1. Jeder von ihnen vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich allein. (4) Dem Vorstand obliegen insbesondere a) laufende Geschäftsführungen des Vereins, b) Vorbereitung der Mitgliederversammlung und Durchführung ihrer Beschlüsse, Öffentlichkeitsarbeit und Koordinierung von Gemeinschaftsleistungen. (5) Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen und ist beschlussfähig, wenn außer dem einladenden Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung dem stellvertretenden Vorsitzenden, noch drei weitere Vorstandsmitglieder anwesend sind. Beschlüsse des Vorstandes werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die des stellvertretenden Vorsitzenden. (6) Über Beschlüsse der Sitzungen des Vorstandes ist vom Schriftführer eine Niederschrift anzufertigen. Die Niederschriften sind von ihm und dem Vorsitzenden bzw. dessen Stellvertreter zu unterzeichnen. Ist der Schriftführer verhindert, hat der Vorstand eines seiner anwesenden Mitglieder mit der Anfertigung der Niederschrift zu beauftragen. 7 Mitgliederversammlung (1) Oberstes Vereinsorgan ist die Mitgliederversammlung, sie ist mindestens einmal im Jahr einzuberufen. Sie ist ferner einzuberufen, wenn es die Belange des Vereins erfordern oder wenn 1/3 der Vereinsmitglieder dies schriftlich unter Angabe der Gründe beim Vereinsvorstand beantragt. Satzung Förderverein Freibad Eckbusch 1991 e.v. Seite 7 von 11
8 (2) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung durch den stellvertretenden Vorsitzenden, schriftlich mit einer Frist von mindestens 14 Tagen unter gleichzeitiger Angabe von Versammlungsort, -zeit und Tagesordnung einberufen. Das Erfordernis der schriftlichen Einladung ist auch erfüllt, wenn die Einladung in elektronischer Form ( ) erfolgt. (3) Die Leitung der Mitgliederversammlung obliegt dem Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung dem stellvertretenden Vorsitzenden. (4) Die Mitgliederversammlung, in der jedem Mitglied eine Stimme zusteht, ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde. (5) Der Mitgliederversammlung obliegen a) die Genehmigung von Niederschriften gemäß 7 Abs. 9, b) die Entgegennahme des Geschäfts- und Kassenberichtes, des Berichtes der Kassenprüfer sowie sonstiger Tätigkeitsberichte, c) die Entlastung des Vorstandes, d) die Festsetzung von Beiträgen, der Jahresbeitrag beträgt zurzeit 25 ( in Worten fünfundzwanzig Euro), e) die Wahlen zum Vorstand, f) die Wahlen der Kassenprüfer, g) die Beschlussfassung über Anträge, h) die Beschlussfassung über Satzungsänderungen, i) die Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins. Satzung Förderverein Freibad Eckbusch 1991 e.v. Seite 8 von 11
9 (6) Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, gilt der Antrag als angenommen, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat, wobei Stimmenthaltungen nicht mitgezählt werden. (7) Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen gültigen Stimmen, die Auflösung des Vereins der Mehrheit von 3/4 aller Vereinsmitglieder. Findet sich zur Auflösung des Vereins eine solche Mehrheit nicht, genügt auf einer neu einzuberufenden Versammlung die satzungsändernde Mehrheit. (8) Anträge zur Mitgliederversammlung sind mit Begründung schriftlich spätestens sieben Tage vor ihrem Termin beim Vorstand einzureichen. Das Erfordernis der schriftlichen Korrespondenz ist auch erfüllt, wenn die Anträge in elektronischer Form ( ) erfolgen. (9) Über Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, vom Vorsitzenden und Schriftführer zu unterzeichnen und der nächsten Mitgliederversammlung zur Genehmigung vorzulegen. (10) Zur Behandlung wichtiger Fragen kann der Vorstand zu den Mitgliederversammlungen sachkundige Personen einladen; sie haben kein Stimmrecht. 8 Geschäftsjahr Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 9 Kassenführung Der Kassierer verwaltet die Kasse nach den Grundsätzen der steuerlichen Gemeinnützigkeit. Satzung Förderverein Freibad Eckbusch 1991 e.v. Seite 9 von 11
10 10 Kassenprüfung (1) Für das Geschäftsjahr sind von der Mitgliederversammlung mindestens zwei Kassenprüfer zu wählen. Wiederwahl ist möglich. (2) Die Kassenprüfer haben ungeachtet des Rechtes zu unvermuteten Prüfungen, die sich auf Stichproben beschränken können, nach Ablauf des Geschäftsjahres eine Gesamtprüfung vorzunehmen. Die Prüfungen haben sich auf rechnerische und sachliche Richtigkeit zu erstrecken. Das Ergebnis ist in einem Prüfungsbericht zusammenzufassen und der Mitgliederversammlung vorzulegen. 11 Auflösung des Vereins Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Zweckes fällt das Vermögen an den Verein zur Förderung des Ev. Kinder- und Jugendzentrum Am Eckbusch, Am Eckbusch 29, Wuppertal, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat. 12 Bekanntmachungen des Vereins Allgemeine Bekanntmachungen des Vereins erfolgen durch Anschreiben und/oder durch Aushang bzw. Veröffentlichung durch elektronische Medien. 13 Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen (1) Diese Satzung ist in der Mitgliederversammlung vom beschlossen worden. Sie gilt mit dem Tage der Eintragung in das Vereinsregister. Dadurch treten die Bestimmungen der bisherigen Satzung außer Kraft. Satzung Förderverein Freibad Eckbusch 1991 e.v. Seite 10 von 11
11 (2) Der Vorstand ist berechtigt, unwesentliche Änderungen dieser Satzung oder Ergänzungen redaktioneller Art, soweit solche von der Finanzbehörde im Hinblick auf die Gewährung der steuerlichen Gemeinnützigkeit oder vom Registergericht gefordert werden, selbständig vorzunehmen. 14 Gleichstellung (1) Wir erachten Frauen und Männer als gleich wertvoll, auch wenn in der Satzung bei der Bezeichnung von Personen und Funktionen aus Gründen der Lesbarkeit durchgängig die männliche Form gewählt ist. Grundsätzlich sind Frauen und Männer gleichermaßen gemeint. Wuppertal, den (1. Vorsitzende) (2. Vorsitzender) (Schriftführer) Satzung Förderverein Freibad Eckbusch 1991 e.v. Seite 11 von 11
FOS Thassos e.v. SATZUNG
FOS Thassos SATZUNG [Fügen Sie hier ein Zitat von einer Führungskraft Ihres Unternehmens ein, oder verwenden Sie diesen Platz für eine kurze Zusammenfassung des Dokumentinhalts.] FOS Thassos Tel. 0202/3723116
Satzung für den. Schulverein Lessing-Grundschule Bad Doberan
Satzung für den Schulverein Lessing-Grundschule Bad Doberan 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein trägt den Namen Schulverein Lessing-Grundschule. Nach erfolgter Eintragung in das Vereinsregister erhält
Förderverein Freibad Kirchhoven Satzung
Förderverein Freibad Kirchhoven Satzung Inhaltsverzeichnis: Präambel 1 Name und Sitz des Vereins 2 Zweck und Ziele des Vereins / Gemeinnützigkeit 3 Erwerb der Mitgliedschaft 4 Rechte und Pflichten der
Satzung des Fördervereins der Grundschule am Wilhelmsplatz
Satzung des Fördervereins der Grundschule am Wilhelmsplatz 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Schule am Wilhelmsplatz Herten. Nach seiner Eintragung in das Vereinsregister erhält
FÖRDERVEREIN E. V. der Ernst-Pinkert-Schule Grundschule der Stadt Leipzig S A T Z U N G
FÖRDERVEREIN E. V. der Ernst-Pinkert-Schule Grundschule der Stadt Leipzig S A T Z U N G 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen: FÖRDERVEREIN E. V. der Ernst-Pinkert-Schule Grundschule der
Satzung für den. Förderverein. Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V.
Satzung für den Förderverein Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen "Förderverein Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e.v.", der in das Vereinsregister des Amtsgerichts
Förderverein Hanse-Bibliothek Demmin e.v.
Förderverein Hanse-Bibliothek Demmin e.v. Satzung 1 Name und Sitz (1) Der Verein trägt den Namen Förderverein Hanse-Bibliothek Demmin e.v.. (2) Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Demmin eingetragen.
Satzung Des Fördervereins der Josefschule e.v.
Satzung Des Fördervereins der Josefschule e.v. Stand: 10.09.1996 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein der Josefschule Ahaus e.v. und hat seinen Sitz in 48683 Ahaus, Kampstraße 10. Er
Satzung des Fördervereins Hospiz Anna Katharina. 1 Name und Sitz des Vereins. 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Hospiz Anna Katharina.
Satzung des Fördervereins Hospiz Anna Katharina 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Hospiz Anna Katharina. 2. Der Sitz des Vereins ist Dülmen. 3. Der Verein soll in das
Förderverein des Musikvereins Stadtkapelle Ingelfingen e.v.
Förderverein des Musikvereins Stadtkapelle Ingelfingen e.v. 1 Name und Sitz Satzung (1) Der Verein führt den Namen: Förderverein des Musikvereins Stadtkapelle Ingelfingen und hat seinen Sitz in Ingelfingen.
Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung
Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung Artikel 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Kammeroper Schloß Rheinsberg eingetragener Verein ( e.
der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V.
Satzung der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V. 1 Name und Sitz Der Verein Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden im Nachfolgenden
Satzung Förderverein Lebensweg -Stationäres Hospiz für Jung und Alt- Präambel
Präambel Zentrales Anliegen ist es, einen Ort zu schaffen, an dem sterbende Menschen und deren Angehörige, egal welchen Alters, Herkunft oder Religion auf ihrem letzten Lebensweg individuell und in Würde
Satzung Inhaltsverzeichnis
Satzung Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 1 1 Name und Sitz des Vereins... 2 2 Zweck des Vereins... 2 3 Mitgliedschaft... 2 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder... 3 5 Ende der Mitgliedschaft...
SATZUNG des Vereins Kampagne für gutes Bier
SATZUNG des Vereins Kampagne für gutes Bier 1 - Name, Sitz und Tätigkeitsbereich (1) Der Verein führt den Namen "Kampagne für gutes Bier". Nach der Eintragung in das Vereinsregister führt er den Zusatz
Satzung des Fördervereins der Pestalozzi-Grundschule Sulzbach-Rosenberg
Satzung des Fördervereins der Pestalozzi-Grundschule Sulzbach-Rosenberg Fassung vom 20. Juli 2016 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen "Förderverein der Pestalozzi-Grundschule Sulzbach-
Satzung. Förderkreis Rainmühle e.v.
Satzung Förderkreis Rainmühle e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Förderkreis Rainmühle e.v. und hat seinen Sitz in 36151 Burghaun. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 2 Zweck,
SATZUNG. 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr
SATZUNG 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr 1. Der am 02.03.1989 in Münster gegründete Verein führt den Namen: Förderkreis Hochschulsport Münster e.v. Der Verein hat seinen Sitz in Münster (Westfalen).
S a t z u n g für den Förderverein der FREUNDE DER PESTALOZZISCHULE LEER
S a t z u n g für den Förderverein der FREUNDE DER PESTALOZZISCHULE LEER 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen FREUNDE DER PESTALOZZISCHULE LEER Er ist in das Vereinsregister eingetragen
Förderverein Mutter-Anna-Kirche Sanktanna e.v. in Rumänien
Förderverein Mutter-Anna-Kirche Sanktanna e.v. in Rumänien SATZUNG I. Name und Sitz 1 (1) Der Verein führt den Namen Förderkreis Mutter-Anna-Kirche Sanktanna. Er soll in das Vereinsregister eingetragen
Satzung des Dorfclub Syrau e.v. mit dem Sitz in Syrau
Satzung des Dorfclub Syrau e.v. mit dem Sitz in Syrau 1 Name und Sitz des Vereins (1) Der Verein führt den Name Dorfclub Syrau mit dem Zusatz e.v. nach Eintragung in das Vereinsregister. (2) Der Verein
Satzung des Vereins DorfGut Beelen e.v.
Satzung des Vereins DorfGut Beelen e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1) Der Verein führt den Namen DorfGut Beelen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz
Satzung des "Fördervereins Barchfelder Schlösser"
Satzung des "Fördervereins Barchfelder Schlösser" 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereines (1) Der Verein führt den Namen "Förderverein Barchfelder Schlösser". Er soll in das Vereinsregister eingetragen
Imkerverein Mittlerer Aischgrund. Satzung
Imkerverein Mittlerer Aischgrund Satzung 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Imkerverein Mittlerer Aischgrund. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach Eintragung führt
Verein der Freunde. des Schönbuch-Gymnasiums Holzgerlingen. Satzung
Verein der Freunde des Schönbuch-Gymnasiums Holzgerlingen Satzung 1 Inhaltsverzeichnis 1 Name und Sitz! 3 2 Zweck! 3 3 Steuerbegünstigung (Gemeinnützigkeit)! 3 4 Erwerb der Mitgliedschaft! 3 5 Beendigung
Vereinssatzung Förderverein der Gröbenbachschule e.v.
Vereinssatzung Förderverein der Gröbenbachschule e.v. beschlossen in der Gründungsversammlung vom 24. März 2016, 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Gröbenbachschule. Er soll
Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen
Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
Satzung Förderverein Freibad Klingenberg e.v.
Satzung Förderverein Freibad Klingenberg e.v. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Freibad Klingenberg e.v.. Er soll in das Vereinsregister eingetragen
Satzung für den Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH
Satzung für den Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH 1 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH. Er wird im Vereinsregister
Satzung des Förderverein Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Ost e.v.
Satzung des Förderverein Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Ost e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Förderverein Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Ost Der Verein soll in das Vereinsregister
Satzung. 3 Mitgliedschaft. 1) Der Verein führt als Mitglieder a) Mitglieder b) Ehrenmitglieder
Satzung 1 Namen, Sitz und Geschäftsjahr 1) Der Verein führt den Namen Schützenverein Langwedel von 1878 e. V. und hat seinen Sitz in Langwedel. 2) Er ist im Vereinsregister eingetragen. 3) Das Geschäftsjahr
Beschlossen auf der Gründungsversammlung am im Ratssaal Linzer Str.2 in Unkel
Satzung Förderverein Sport in Unkel e.v. Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 18.02.2016 im Ratssaal Linzer Str.2 in Unkel 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der am 18.02.2016 gegründete Verein führt
RADSPORTCLUB NUSSLOCH E.V. Satzung. Revision 2012
RADSPORTCLUB NUSSLOCH E.V. Satzung Revision 2012 Gültig ab dem 02.03.2012 Inhalt 1 Name, Sitz des Vereins... 2 2 Zweck des Vereins... 2 3 Erwerb der Mitgliedschaft... 2 4 Beendigung der Mitgliedschaft...
Satzung. Förderverein der Grundschule Kreuzäcker
Satzung Förderverein der Grundschule Kreuzäcker 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Grundschule Kreuzäcker. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und
Satzung. 1 Sitz und Name. (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Grundschule Altrahlstedt e.v. und hat seinen Sitz in Hamburg.
Satzung 1 Sitz und Name (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Grundschule Altrahlstedt e.v. und hat seinen Sitz in Hamburg. 2 Zweck und Aufgabe (1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
Satzung des Fördervereins Kindergarten Burgmäuse in Krunkel/Epgert
Satzung des Fördervereins Kindergarten Burgmäuse in Krunkel/Epgert 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein des Kindergartens Burgmäuse Krunkel/Epgert. Er soll in das Vereinsregister
S a t z u n g. Historischer Verein Schutterwald e. V.
S a t z u n g Historischer Verein Schutterwald e. V. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Historischer Verein Schutterwald e. V. Er ist in das Vereinsregister (Amtsgericht Offenburg)
Satzung. Paulus Kinder. Förderverein der Katholischen Grundschule Sankt Paulus
Satzung Paulus Kinder Förderverein der Katholischen Grundschule Sankt Paulus beschlossen auf der Gründungsversammlung vom 21.04.2009 geändert am 03.07.2009 mit Vorstandsbeschluss vom 24.08.2009 Eintragung
Satzung des Rettet das Filmstudio e.v.
Satzung des Rettet das Filmstudio e.v. 1 Name und Sitz Der Verein heißt: Rettet das Filmstudio e.v. Der Sitz ist Essen. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2 Zweck Der Verein verfolgt
Satzung. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Schulverein Haselrain e.v.. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Wuppertal-Barmen.
Satzung. für den. Förderverein für. Kunst und Kultur Lünen e.v.
Satzung für den Förderverein für Kunst und Kultur Lünen e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein für Kunst und Kultur Lünen e.v.. Er soll in das Vereinsregister eingetragen
Satzung des Elternvereins des Christian-von-Gymnasiums e.v.
Satzung des Elternvereins des Christian-von-Gymnasiums e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Elternverein des Christian-von-Dohm-Gymnasium e.v. (2) Der Sitz des Vereins ist
Satzung des Fördervereins des Schützenvereins Krummhörn e. V.
Satzung des Fördervereins des Schützenvereins Krummhörn e. V. 1 Name, Sitz und Zweck des Vereins 1. Der aufgrund des Gründungsbeschlusses vom 03. Dezember 2013 gegründeter Verein führt den Namen Förderverein
Satzung. Förderverein der Christian-Schmidt-Schule Neckarsulm e.v. I. Name, Sitz und Zweck des Vereins
Satzung Förderverein der Christian-Schmidt-Schule Neckarsulm e.v. I. Name, Sitz und Zweck des Vereins 1 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Christian-Schmidt-Schule Neckarsulm e.v. Er ist im
VEREIN DER FREUNDE UND FÖRDERER DER STÄDTISCHEN BERUFSSCHULE I REGENSBURG E.V. 1 Name
VEREIN DER FREUNDE UND FÖRDERER DER STÄDTISCHEN BERUFSSCHULE I REGENSBURG E.V. 1 Name Der Verein führt den Namen: Verein der Freunde und Förderer der Städtischen Berufsschule I Regensburg e.v. Er ist unter
Satzung. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Fußballabteilung SV Kasing (e. V.)
Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Fußballabteilung SV Kasing (e. V.) 2. Er hat seinen Sitz in Kasing und wird im Vereinsregister des Amtsgerichts Ingolstadt
Satzung des Bürgervereins Hardenberg-Neviges e.v.
Satzung des Bürgervereins Hardenberg-Neviges e.v. 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der am 11. September 1996 in Velbert-Neviges gegründete Verein Bürgerverein Hardenberg e.v. trägt seit dem 28.07.2011 den Namen
VEREIN FÜR KÖRPER- UND MEHRFACHBEHINDERTE MENSCHEN MITTLERER OBERRHEIN e.v. - SATZUNG. 1 Name und Sitz des Vereins
VEREIN FÜR KÖRPER- UND MEHRFACHBEHINDERTE MENSCHEN MITTLERER OBERRHEIN e.v. - SATZUNG 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen: Verein für körper- und mehrfachbehinderte Menschen - Mittlerer
Satzung des Fördervereins Städtische KiTa Rhade e.v. Am Stuvenberg 40, Dorsten-Rhade
Satzung des Fördervereins Städtische KiTa Rhade e.v. Am Stuvenberg 40, 46286 Dorsten-Rhade 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Städtische KiTa Rhade e.v.". 2. Er wurde
Vereinssatzung des Sportvereins Steina 1885 e. V.
Vereinssatzung des Sportvereins Steina 1885 e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Sportverein Steina 1885 e. V.. Der Verein hat seinen Sitz in Steina. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Name, Sitz, Geschäftsjahr
Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der am 23.10.96 in 10781 Berlin gegründete Verein führt den Namen " Verein zur Förderung des Juxirkus e.v.". Der Verein hat seinen Sitz in Berlin, er ist in das
Alzheimer Gesellschaft Bamberg SATZUNG
Alzheimer Gesellschaft Bamberg SATZUNG S 1 Name und Sitz (1) Der Verein trägt den Namen Alzheimer Gesellschaft Bamberg". (2) Er führt nach Eintragung in das Vereinsregister den Namenszusatz eingetragener
Satzung. (1) Der Verein führt den Namen: Verein für polnische Kultur und Bildung Wawel.
1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr Satzung (1) Der Verein führt den Namen: Verein für polnische Kultur und Bildung Wawel. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Heidelberg und wird in das Vereinsregister
Satzung. Der Verein ist weltanschaulich, parteipolitisch und konfessionell neutral.
Dieses Dokument dient zu Ihrer Information und bleibt in Ihrem Besitz. Satzung 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Dorfgemeinschaft Tellig. 2. Er soll in das Vereinsregister
Satzung. Förderverein des Lions Club Langen-Pipinsburg e. V. Inhaltsverzeichnis
Satzung Förderverein des Lions Club Langen-Pipinsburg e. V. Inhaltsverzeichnis Seite 1 [Name, Sitz und Zweck des Vereins]... 2 2 [Tätigkeit des Vereins]... 3 3 [Mitgliedschaft]... 3 4 [Finanzierung, Beiträge]...
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.
Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen: Elterninitiative krebskranker Kinder OWL-e.V. Der Verein wird als rechtsfähiger Verein im sinn des BGB in das Vereinsregister des Amtsgerichts
Traditionsverein Schlitten und Bob Ilmenau e.v. Satzung. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
Traditionsverein Schlitten und Bob Ilmenau e.v. Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen, Traditionsverein Schlitten und Bob Ilmenau e.v.. Er hat seinen Sitz in Ilmenau und soll in
Satzung des Vereins Freunde und Förderer der DRK-Kindertageseinrichtung Schatzinsel e. V.
Satzung des Vereins Freunde und Förderer der DRK-Kindertageseinrichtung Schatzinsel e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr des Vereins 1. Der Verein trägt den Namen: Freunde und Förderer des DRK-Kindertageseinrichtung
Solinger Freiwilligen Agentur e. V.
1 Solinger Freiwilligen Agentur e. V. Satzung Neufassung beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 31. März 2014 1 NAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR 1.1 Der Verein führt den Namen Solinger Freiwilligen Agentur
Circus Cabali Die Kleine Kunst e.v.
Satzung Circus Cabali die kleine Kunst e.v. 1 Name und Sitz (1) Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen und führt den Namen Circus Cabali die kleine Kunst e.v. Er hat seinen Sitz in 16321 Bernau,
Satzung Gesellschaft der Freunde der Evangelischen Akademie der Pfalz e.v.
Gesellschaft der Freunde der Evangelischen Akademie der Pfalz e.v. 200.10 Satzung Gesellschaft der Freunde der Evangelischen Akademie der Pfalz e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den
Satzung des Fördervereins Fußball SV Bommern 05 e.v.
Satzung des Fördervereins Fußball SV Bommern 05 e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein Fußball SV Bommern 05 e.v. Der Verein trägt nach Eintragung in das Vereinsregister
- 1 - Mittagsbetreuung an der St.-Anna-Schule e.v. St. Anna-Straße München
- 1 - Mittagsbetreuung an der St.-Anna-Schule e.v. St. Anna-Straße 22-80538 München www.mittagsbetreuung-st-anna.de Vereinssatzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Mittagsbetreuung
Tischtennisverein Stirpe Oelingen e.v. Satzung. 1 Name, Sitz und Zweck
Satzung 1 Name, Sitz und Zweck Der Tischtennisverein Stirpe-Oelingen e.v. mit Sitz in Bohmte, Ortsteil Stirpe-Oelingen verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
Satzung des Vereins Freunde und Förderer der städtischen Gesamtschule Wuppertal-Langerfeld e.v.
Satzung des Vereins Freunde und Förderer der städtischen Gesamtschule Wuppertal-Langerfeld e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein, gegründet im Jahr 1987, ist unter dem Namen "Freunde und Förderer
Satzung des Fördervereins des BSZ Kamenz, Hohe Str. 4, Kamenz
Satzung des Fördervereins des BSZ Kamenz, Hohe Str. 4, 01917 Kamenz 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein führt den Namen Förderverein BSZ Kamenz (im folgenden Verein genannt) und hat
3. Der Verein wurde am in das Vereinsregister eingetragen.
S a t z u n g Des Vereins der Förderer und Freunde der Stahlbergschule Hilchenbach Müsen e.v. 57271 Hilchenbach, Kindelsbergstraße 8 1 - Name, Sitz 1. Der Verein führt den Namen Verein der Förderer und
Satzung der Vereins Lazos de amistad Bänder der Freundschaft
Satzung der Vereins Lazos de amistad Bänder der Freundschaft 1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen Lazos de amistad Bänder der Freundschaft. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und
Der Verein führt den Namen Bündnis Familie Bad Oeynhausen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz "e.v.
Satzung Bündnis Familie Bad Oeynhausen e.v. 1 (Name und Sitz) 2 (Geschäftsjahr) 3 (Zweck des Vereins) Der Verein führt den Namen Bündnis Familie Bad Oeynhausen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen
Satzung des Förderverein Kunstturnen TSG Grünstadt e.v.
1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Satzung des Förderverein Kunstturnen TSG Grünstadt e.v. 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Kunstturnen TSG Grünstadt e.v.. 2. Er hat seinen Sitz in Grünstadt und
Verein für historische Brücken Erfurt e.v. in der von der Mitgliederversammlung am beschlossenen Fassung
Satzung Verein für historische Brücken Erfurt e.v. in der von der Mitgliederversammlung am 08.12.2011 beschlossenen Fassung 1 - Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen: Verein für historische
SATZUNG. des Vereins Kirchenmusik St. Petri Hüsten e.v.
SATZUNG des Vereins Kirchenmusik St. Petri Hüsten e.v. 1 (Name, Sitz) Der Verein führt den Namen Kirchenmusik St. Petri Hüsten e.v. Er hat seinen Sitz in Arnsberg und ist in das Vereinsregister einzutragen.
Volldampf für Kinder e.v. Satzung
Volldampf für Kinder e.v. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Volldampf für Kinder. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Wuppertal eingetragen werden und trägt dann den Zusatz
Satzung Carl Alexander Brücke e.v. Dorndorf - Steudnitz. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
Satzung Carl Alexander Brücke e.v. Dorndorf - Steudnitz 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein trägt den Namen Carl Alexander Brücke e.v. Dorndorf - Steudnitz. Er hat seinen Sitz in Dornburg - Camburg
Satzung des Lehniner Carnevalvereins (LCV) als gemeinnütziger Verein
Satzung des Lehniner Carnevalvereins (LCV) als gemeinnütziger Verein. 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Lehniner Carnevalsverein im folgenden kurz LCV genannt. Er hat seinen Sitz in
Satzung des Fördervereins "Freunde der KiTa Gartenstraße" in Göttingen
1 Satzung des Fördervereins "Freunde der KiTa Gartenstraße" in Göttingen 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein trägt den Namen "Freunde der KiTa Gartenstraße" Förderverein - nach Eintrag in das Vereinsregister
S A T Z U N G. des Fördervereins Dudweiler Bäder e.v.
S A T Z U N G des Fördervereins Dudweiler Bäder e.v. In der Satzung wird aus Gründen der leichteren Lesbarkeit auf die weibliche Form der Schreibweise verzichtet, soweit in den Bestimmungen dieser Satzung
Satzung. des Vereins der Förderer und Freunde des Gymnasiums Dresden-Cotta e.v. (Förderverein Gymnasium Dresden-Cotta)
Satzung des Vereins der Förderer und Freunde des Gymnasiums Dresden-Cotta e.v. (Förderverein Gymnasium Dresden-Cotta) 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Verein der Förderer und Freunde
Förderverein Heckengäuschule Wiernsheim e. V. Satzung. VR 536, Amtsgereicht Maulbronn 1/5
Förderverein Heckengäuschule Wiernsheim e. V. Satzung VR 536, 75430 Amtsgereicht Maulbronn 1/5 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1.1 Der Verein trägt den Namen Förderverein Heckengäuschule Wiernsheim e.v.. 1.2
Satzung des Weltladen Alzenau e.v.
Satzung des Weltladen Alzenau e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins Der Verein nennt sich Weltladen Alzenau. Sitz des Vereins ist Alzenau. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Er soll in das
Satzung. des Kleingartenvereins. Kleingartenpark Heisterbusch e.v. 1 Name und Sitz des Vereins
Satzung des Kleingartenvereins Kleingartenpark Heisterbusch e.v. 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen : Kleingartenpark Heisterbusch e.v. und hat seinem Sitz in : Dinslaken Er ist im
Satzung Deutsche Gesellschaft für autoinflammatorische Erkrankungen e.v.
Satzung Deutsche Gesellschaft für autoinflammatorische Erkrankungen e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Deutsche Gesellschaft für autoinflammatorische Erkrankungen e.v. Aife Er soll in das
DAAD-Freundeskreis e.v.
DAAD-Freundeskreis e.v. S A T Z U N G 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1) Der Verein führt den Namen DAAD-Freundeskreis e.v.. 2) Der Sitz des Vereins ist Bonn. 3) Der Verein ist in das Vereinsregister des
Satzung des "Fördervereins der Evangelischen Kinder- und Jugendhilfe in Bad Homburg e.v. Haus Gottesgabe
Satzung des "Fördervereins der Evangelischen Kinder- und Jugendhilfe in Bad Homburg e.v. Haus Gottesgabe Seite 1 Name und Sitz des Vereins... 1 2 Zweck des Vereins... 1 3 Selbstlosigkeit, Mittelverwendung...
Satzung. des Vereins Uhlenbusch. 1 Name und Sitz
Satzung des Vereins Uhlenbusch 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Uhlenbusch. Nach erfolgter Eintragung in das Vereinsregister erhält er den Zusatz e. V.. (2) Sitz des Vereins ist Bosau. (3)
Freundeskreis des Kinderschutz-Zentrums Westküste
Freundeskreis des Kinderschutz-Zentrums Westküste Diakonisches Werk Husum ggmbh Theodor Storm - Str. 7 25813 Husum Tel.: 04841 691450 Satzung - 1 - 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Freundeskreis
Satzung des Vereins. MITTAGSBETREUUNG Steppach e. V. NAME, SITZ UND RECHTSFORM
Satzung des Vereins MITTAGSBETREUUNG Steppach e. V. 1 NAME, SITZ UND RECHTSFORM 1. Der Verein führt den Namen,,MITTAGSBETREUUNG STEPPACH" mit dem Zusatz e. V. 2. Der Verein MITTAGSBETREUUNG STEPPACH e.v.
Satzung. Verein der Freunde und Förderer der Kunstschule Böblingen e. V.
Satzung Verein der Freunde und Förderer der Kunstschule Böblingen e. V. 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Name des Vereins lautet: Verein der Freunde und Förderer der Kunstschule Böblingen e. V. 2. Der
HUMANITAS Gemeinnützige Gesellschaft, Lippstadt e.v.
- 1 - HUMANITAS Gemeinnützige Gesellschaft, Lippstadt e.v. Satzung 1 - Name, Sitz, Geschäftsjahr - (1) Der Verein führt den Namen "HUMANITAS - Gemeinnützige Gesellschaft, Lippstadt", im Folgenden als "Humanitas"
Satzung. Fördervereins. des. der. Edmund-Weller-Str Hemer
Satzung des Fördervereins der Edmund-Weller-Str. 1 58675 Hemer 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen: Förderverein der Regenbogen-Schule e.v. Er hat seinen Sitz in Hemer und ist im Vereinsregister
PAKISTAN - Hilfe zur Selbsthilfe - e.v.
SATZUNG PAKISTAN - Hilfe zur Selbsthilfe - e.v. 2 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Name des Vereins lautet PAKISTAN Hilfe zur Selbsthilfe e.v.. Er hat seinen Sitz in BORDESHOLM. (2) Das Geschäftsjahr
Satzung des Mukoviszidose Fördervereins Halle (Saale) e.v. vom
Satzung des Mukoviszidose Fördervereins Halle (Saale) e.v. vom 06.10.2009 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Mukoviszidose Förderverein Halle (Saale) e.v. (2) Der Verein hat seinen
Satzung des Historischen Vereins Rosenheim e. V.
Satzung des Historischen Vereins Rosenheim e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Historischer Verein Rosenheim e. V.. Er hat seinen Sitz in Rosenheim und ist in das Vereinsregister
Förderverein Dorfkirche Wegendorf e.v.
Satzung des Fördervereins Dorfkirche Wegendorf e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Förderverein Dorfkirche Wegendorf" und ist seit dem 29.06.2009 unter dem Aktenzeichen VR 5562
Förderverein Kindertagesstätte und Grundschule Maitenbeth e. V. Satzung - Fassung vom
Förderverein Kindertagesstätte und Grundschule Maitenbeth e. V. Satzung - Fassung vom 18.03.2014 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen "Förderverein Kindertagesstätte und Grundschule
Satzung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Farmsen e.v.
Satzung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Farmsen e.v. 1.1. Der Verein trägt den Namen: 1 Name und Sitz Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Farmsen e.v. 1.2. Er ist in das Vereinsregister
Satzung für den Förderverein des CVJM Göttingen e. V.
Satzung für den Förderverein des CVJM Göttingen e. V. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein CVJM Göttingen e. V. (2) Der Verein soll in das Vereinsregister des zuständigen
Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein)
Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein) 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania. 2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen
Satzung des Städtepartnerschaftsvereins Köln - Liverpool e. V.
Satzung des Städtepartnerschaftsvereins Köln - Liverpool e. V. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Städtepartnerschaftsverein Köln-Liverpool, nach seiner Eintragung in das Vereinsregister mit dem
Verein der Freunde und Förderer der Goethe Schule Flensburg e.v. Satzung. Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr
Verein der Freunde und Förderer der Goethe Schule Flensburg e.v. Satzung 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Verein der Freunde und Förderer der Goethe-Schule Flensburg