Beratungsstelle Solingen
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- Edmund Fromm
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1 Beratungsstelle Solingen
2 Wir sind für Sie da Verbraucherzentrale NRW Beratungsstelle Solingen Werwolf Solingen Tel.: (02 12) Fax: (02 12) [email protected] l Foto: Martin Kempner Wir arbeiten für Sie Mit Rat und Tat an Ihrer Seite Stellenplan Weitere Spezialberatungen durch Honorarkräfte Dagmar Blum - Leiterin Natacha Thomassin - Verbraucherberaterin Johanne Voß - Verbraucherberaterin Florian Bublies - Energieberater Julia Ogiermann - Umweltberaterin Britta Masuch - Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberaterin Kirsten Liske - Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberaterin Daniela Daub - Bürokraft Leitung und Verbraucherberatung 2,00 Energieberatung 0,60 Umweltberatung 1,00 Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung 1,50 - davon Schuldenprävention 0,25 Bürokraft 0,50 Lutz Stader - Verbraucherrecht Peter Weiner - Verbraucherrecht Corinna Watterlohn - Energie Stefan Klein - Versicherung Martin Reuter - Altersvorsorge, Geldanlage und Immobilienfinanzierung Cornelia Schell - Mietrecht Seite 2 Verbraucherzentrale in Solingen Jahresbericht 2015
3 2015 im überblick 70 Prozent der Befragten gaben in einer vom WDR beauftragten repräsentativen Studie Ende 2015 an, großes Vertrauen in die Arbeit der Verbraucherzentralen zu haben. Die Grundlage hierfür schafft jeden Tag aufs Neue die engagierte Arbeit der inzwischen 61 Beratungsstellen im Land. Eine hohe Anerkennung zeigt sich auch in der Fortschreibung der Vereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen Landesregierung und Verbraucherzentrale NRW. Durch diese Übereinkunft ist unsere Finanzierung durch das Land für die nächsten fünf Jahre gesichert. Anbieterunabhängige Information und Beratung zu den vielfältigen Verbraucherproblemen unter einem Dach. Ein bürgernaher Zugang zum Recht. Beratungsangebote, die Haushalten unmittelbaren Nutzen, geldwerte Vorteile und Schutz vor Übervorteilung bringen. All dies macht die Verbraucherzentrale zu einem festen Baustein im Netzwerk der kommunalen Daseinsvorsorge. Auch bei den neuen Herausforderungen, vor denen die Kommunen angesichts der vielen Flüchtlinge stehen, kann auf die Verbraucherzentrale gezählt werden: Mit ersten Informationsangeboten für Flüchtlingshelfer hat sie sich in das lokale Netzwerk eingebracht stets nah und aktuell an den Problemen der Menschen. Bei der Rückschau darf der Blick auf die vielfältige Unterstützung nicht fehlen, die wir auch 2015 erfahren haben: Wir bedanken uns bei Politik, Verwaltung, Medien sowie bei allen Kooperationspartnern, die uns beim Einsatz für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt begleitet haben. Ihr Team der Verbraucherzentrale in Solingen Verbraucherzentrale in Solingen: kurz und knapp Anfragen von Ratsuchenden Die häufigsten Verbraucherprobleme: - davon Allgemeine Verbraucherberatung Finanzen 55 % - davon Schuldner- und Verbraucher Allgemeine Dienstleistungen 15 % insolvenzberatung Telefon und Internet 11 % - davon Umweltberatung 384 Konsumgüter 6 % - davon Energieberatung 453 Energie 5 % Veranstaltungskontakte davon Umweltberatung Weiterführende Erläuterungen unter: - davon Energieberatung l Internetzugriffe auf die Startseite der Beratungsstelle Die in diesem Bericht gewählten männlichen Formen beziehen weibliche und männliche Personen mit ein. Zugunsten einer besseren Lesbarkeit verzichten wir auf Doppelbezeichnungen. Verbraucherzentrale in Solingen Jahresbericht 2015 Seite 3
4 Markt und recht Fallstricke beim Onlineshopping, Mails mit getarnten Rechnungen, Mahnbriefe dubioser Anwaltsbüros die Verbraucherzentrale war auch 2015 Anlaufstelle für Rat & Recht. Klickfallen beim Onlineshopping Ab in den Warenkorb, Adressdaten eingeben, Zahlungsart auswählen und Bestellung aufgeben: Immer mehr Konsumenten wissen die Vorteile des Onlineshoppings zu schätzen. Doch bereits beim Bestellvorgang können kostenträchtige Gefahren lauern. Da werden etwa wesentliche Produktmerkmale oder Endpreise nicht exakt angegeben oder Kunden zahlen bei unbemerkten Extras oder wegen kostenpflichtiger Zahlungsarten unnötig drauf. Und auch bei ihren Rechten rund um Widerruf und Retouren kennen sich Onlineshopper häufig nicht aus. Zum Weltverbrauchertag am 15. März hat die Verbraucherzentrale Klickfallen beim Onlineshopping ein dickes Dislike erteilt. Bei einer öffentlichkeitswirksamen Aktion in der Beratungsstelle gab sie Einkaufshilfen, um alle Bestellposten im Blick zu behalten und Extra-Geschäfte mit ungewollten Leistungen wegzuklicken. Außerdem gab s rechtliche Informationen kompakt: So war vielfach unbekannt, dass jedem Onlinekunden ein gebräuchliches, kostenfreies Zahlungsmittel angeboten werden muss. Im April machten die Solinger Seniorensicherheitsberater einen Schnellkurs zum Onlineshopping. Diese Bildungsveranstaltung führte die Beratungsstelle in Kooperation mit dem Bereich Kriminalprävention/Opferschutz der Kriminalpolizei Solingen durch. Auch bei der jährlichen Mitgliederversammlung des Mieterbundes Rheinisch Bergisches Land im November stand das Shoppen im Netz nochmals als Vortragsthema auf der Agenda. Verbraucher-Rechtsberatung und Rechtsvertretung Beratungen gesamt Telefon/Internet 33 % Allgemeine Dienstleistungen 22 % Finanzen 17 % Konsumgüter 14 % Energie 6 % Freizeit 6 % weitere Themen* 2 % *beinhaltet: Gesundheit, Verkehrsdienstleistungen, Bildung, Sonstiges l Internet-Partnersuche: Enttäuschte Beziehungen Bei der Partnersuche im Internet fanden Ratsuchende statt des erhofften Glücks in der Liebe häufig nur enttäuschende Vertragsbeziehungen. Wer zum Beispiel für 1,99 Euro Test-Abos bei Internetflirtportalen, Singlebörsen oder Partnervermittlungen nutzte oder Flirt-Gutscheine einlösen wollte, sah sich nicht selten in den Fängen langfristiger Abonnements mit sehr viel teureren Bindungen als beim Partnersuche-Test. Widerrufsrechte waren dann angeblich erloschen, Kündigungen wurden nicht akzeptiert. Die Verbraucherzentrale erklärte die Unterschiede zwischen kostenloser Anmeldung und Testphase und informierte über den korrekten Widerruf. Außerdem gab sie Handlungsempfehlungen für Partnersuchende, die mit Mahnund Inkassobriefen überschüttet werden. Seite 4 Verbraucherzentrale in Solingen Jahresbericht 2015
5 telekommunikation Call ID Spoofing Betrüger gaben sich als Verbraucherzentrale aus Betrug mit mobilen Zahlungsmitteln, Kostenfallen bei Fre - Diensten und horrende Roamingkosten bestimmten die Nachfrage zur Telekommunikation. Das Telefon klingelte und auf dem Display erschien eine Nummer, die der Verbraucherzentrale in Solingen gehört. Am Ende der Leitung meldete sich jemand, der behauptete, dort tätig zu sein. Unverhohlen forderte er Angerufene dann auf, Geld zu überweisen oder Kontodaten preiszugeben. Was sich zunächst abenteuerlich anhört, ist in Zeiten der IP-Telefonie mit einem einfachen Trick zu bewerkstelligen: den Telefonanschluss so zu manipulieren, dass beim Angerufenen eine andere Telefonnummer als die tatsächliche angezeigt wird. Call ID Spoofing heißt die Masche, bei der sich Betrüger übrigens nicht nur als Verbraucherzentrale, sondern auch als Mitarbeiter von Microsoft tarnten. Tatsächlich arbeiten die Anrufer aber bei keiner der genannten Einrichtungen, sondern meist in einem Call Center. Und sind von dort darauf aus, Kontodaten oder Passwörter zu ergaunern oder Geldzahlungen einzutreiben. Gleichgültig, wie sich die Mitarbeiter auch immer ausgaben die Verbraucherzentrale gab nützliche Empfehlungen rund ums Call ID Spoofing. Einschließlich des Hinweises, dass eine Nummer auf dem Telefondisplay keineswegs eine sichere Identifikationsmöglichkeit ist. App-Abzocke: Drittanbieter kassieren mit Abzocke per App dazu suchten einmal mehr viele Smartphone- und Tablet-Besitzer rechtlichen Rat. Denn bei diesen Anwendungen mit Wettervorhersagen, Rezepten oder Spielen wurden Nutzer nicht nur mit Infos, Service oder Unterhaltung versorgt. Vielmehr genügte das arglose Tippen auf mitgelieferte Werbebanner oder auf eine sich öffnende Internetseite, um unbeabsichtigt ein kostenpflichtiges Abo zu aktivieren. Von dem angeblichen Vertragsabschluss hatten die Betroffenen erst erfahren, als das Abo-Entgelt einfach über die monatliche Mobilfunkrechnung abgebucht worden war. Hierfür war die Rufnummer des Nutzers automatisch übermittelt worden, was den Abzockern die Recherche nach dem Mobilfunkanbieter ermöglichte und die Zahlung für das Abo auslöste. Der Abo-Preis wurde dann über die Mobilfunkrechnung eingezogen. Den Weg frei für diese Masche macht das sogenannte WAP-Billing (WAP = Wireless Application Protocol) das unkomplizierte Bezahlen per Smartphone, ohne Konto- oder Kreditkartendaten angeben zu müssen. Mit rechtlicher Beratung unterstützte die Verbraucherzentrale, die Abrechnung derartiger Dienste über die Mobilfunkrechnung künftig zu unterbinden. Ein Musterbrief half hier bei der Aufforderung an den Mobilfunkanbieter, die Identifizierung des Anschlusses für die Inanspruchnahme oder Abrechnung solcher Abo-Fallen kostenfrei zu sperren (Drittanbietersperre). Crux dabei: Wer eine vollständige Sperre verlangt, kann auch keine nützlichen Dienste mehr, wie zum Beispiel das mobile Buchen von Fahrkarten, per WAP-Billing bezahlen. Wenn bereits entsprechende Rechnungsposten auf der Telefonrechnung abgebucht waren, informierte die Beratungsstelle über die Frist von acht Wochen zur Beanstandung: Sie erklärte darüber hinaus, dass der Mobilfunkanbieter über die Identität des Rechnungsstellers der strittigen Forderung informieren muss oder wie bereits eingezogene Lastschriften zurückgeholt werden können. Die Schaltfläche (Button), mittels derer der Verbraucher seine Bestellung für das Abo abgibt, muss so beschriftet sein, dass der Kunde eindeutig erkennen kann, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet, zum Beispiel mit zahlungspflichtig bestellen. Andernfalls kommt kein Vertrag zustande und der Kunde muss nicht zahlen. Verbraucherzentrale in Solingen Jahresbericht 2015 Seite 5
6 Verbraucherbildung Fre -Dienste mit Kostenfallen Ob als Geburtstagsüberraschung oder Treue-Dankeschön: Auch 2015 wurde Nutzern von Fre -Diensten wie gmx oder web.de zuhauf per Pop-up-Fenster oder der Premiumstatus mit erweitertem Postfach angeboten. Ein unbedachter Moment, ein kurzer Klick und wenige Zeit später flatterte eine Rechnung über eine kostenpflichtige Mitgliedschaft ins Haus. Denn im Text hatte sich die Information versteckt, dass sich nach Ablauf einer kurzen, kostenfreien Testphase die Laufzeit des Vertrags um zwölf Monate verlängert. Mit dem Kaufen-Button hatten Nutzer den Abschluss des Dienstes offenbar bestätigt. Im Anschluss versandten Anbieter zwar eine Willkommens-Mail und informierten über die Nutzungsvorteile. Details über Vertragslaufzeit oder Hinweise zum Abonnement fanden sich aber erst auf den zweiten Blick. Eine Widerrufsbelehrung war häufig erst am Ende der zu finden oder vielleicht auch bei den zahlreichen Werb s der Dienste untergegangen. Viele schilderten, den vermeintlichen Vertrag unbewusst geschlossen zu haben oder von einer kostenfreien Anmeldung ausgegangen zu sein. Während Telefonanbieter innerhalb des EU-Raums inzwischen pro Minute nur noch gedeckelte Höchstbeträge auf den Heimtarif für das Telefonieren, SMS-Verschicken und Nutzen von Datenvolumen berechnen dürfen, gilt außerhalb dieser Grenzen nur eine Datenbremse. Wenn beim Kunden monatlich mehr als knapp 60 Euro Kosten zu Buche schlagen, muss der Mobilfunkanbieter einen Cut machen und das Datenroaming beenden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass dieser die Nutzungsdaten seiner Kunden in Echtzeit kontrollieren kann. Ist dies nicht der Fall, muss er seine Kunden darüber bereits schon bei der Einreise informieren. Wer diese Hinweise ignoriert, läuft ungebremst in die Kostenfalle. Für Betroffene ist es rechtlich schwierig, gegen so aufgelaufene Forderungen vorzugehen, doch konnte die Beratungsstelle in Verhandlungen mit den Anbietern in einigen Fällen eine Reduzierung erreichen. Verbraucherbildung umfasste viele verschiedene Themen und Module. Neue Zielgruppe 2015: Engagierte in der Flüchtlingshilfe. Die Beratungsstelle informierte über Fristen und Möglichkeiten zum Widerruf sowie über Zahlungspflichten. Horrende Roamingkosten außerhalb der EU Beträge von bis zu Euro fürs Surfen während eines Trips ins außereuropäische Ausland horrende Roamingkosten ließen Ratsuchende nach Tarifoptionen, Kostenbremsen und rechtlichen Möglichkeiten zum Widerspruch gegen solche Forderungen fragen. Seite 6 Verbraucherzentrale in Solingen Jahresbericht 2015
7 Verbraucherfinanzen Drehscheibe für Flüchtlingshelfer-Information Tatkräftig unterstützen viele Menschen und Institutionen Asylsuchende in Solingen beim Start ins Alltagsleben. Auch die Verbraucherzentrale hat sich schnell auf die Probleme und Fragen der geflüchteten Menschen eingestellt. Denn: Aufgrund sprachlicher Barrieren und der Unkenntnis des hiesigen Wirtschafts- und Rechtssystems sind sie besonders gefährdet weil sie als neue Zielgruppe ins Fadenkreuz unseriöser Anbieter geraten oder aufgrund ihrer Unerfahrenheit zum Beispiel überflüssige Verträge abschließen. In einem ersten Schritt wurde haupt- und ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe Engagierten in Vorträgen das Themenspektrum und die Angebote der Beratungsstelle vorgestellt. Zielsetzung hierbei: Flüchtlingshelfer zu sensibilisieren, um bei akuten Problemlagen ihrer Schützlinge Kontakt zu suchen. Und zwar nicht nur zur Hilfe im Einzelfall, sondern auch, um präventiv aktiv zu werden oder zum Beispiel durch rechtliche Schritte unlauteren Geschäftspraktiken einen Riegel vorzuschieben. In einem Schreiben an das Sozialdezernat der Stadt wurden noch einmal die Beratungs- und Unterstützungsangebote der Verbraucherzentrale vor Ort vorgestellt verbunden mit der Bitte, diese Informationen an Multiplikatoren weiterzugeben. Denn nur durch vernetzte Aktivitäten aller Akteure kann Integration auch im Verbraucheralltag gelingen. Im Dezember hat die Beratungsstelle Solingen ihre Angebote für Flüchtlingshelfer beim Fest Begegnung mit Flüchtlingen im Stadtsaal Wald präsentiert. Übrigens: Unter ist Hilfe für die Helfer nur einen Mausklick entfernt. Die Verbraucherzentrale NRW hat in diesem Portal Wissenswertes zusammengestellt, was Flüchtlingshelfer den Neuankömmlingen für den Verbraucheralltag mit an die Hand geben können. WARM-up fürs Energiesparen Der sparsame Umgang mit Energie beim Heizen und Duschen steht im Mittelpunkt des Bildungsangebots WARM-up! Wissensspiele rund um Wärme, das 48 Schüler der Klassen 5a und 5b des Gymnasiums Schwertstraße aus Solingen im Juni absolvierten. Die Fünftklässler lernten, woher die Energie für die heiße Dusche und das wohlig-warme Kinderzimmer kommt und welche Folgen die Nutzung für das Klima hat. Sie erfuhren, welche Einstellung am Heizungsthermostat für welchen Raum sinnvoll ist und dass kurzes Duschen Umwelt und Geldbeutel schont. Zum Abschluss ergatterten sie beim Torwandwerfen auf dem Schulhof kleine Preise rund ums Energiesparen. Lehrerin Annika Machenbach und Stadtdienstleiter Dr. Klaus Strehlau begleiteten die erfolgreiche Schulhofaktion. Die Schüler des Gymnasiums Schwertstraße in Solingen zeigten während der Pausenhofaktion ihr Wissen und ihr Geschick rund um das Thema Energiesparen. Unberechtigte Inkassoforderungen. Verlockend klingende Kreditversprechen. Auskommen mit dem Einkommen. Rote wie auch schwarze Zahlen prägten die Beratungsnachfrage. Rettungsanker bei schwankenden Haushaltsfinanzen Ob das Girokonto gekündigt wird, die Begleichung einer Rechnung Probleme macht oder sogar Stromsperren oder die Kündigung der Wohnung drohen die Verbraucherzentrale bot zeitnah und wirkungsvoll Hilfe. Insbesondere große Ängste vor drohenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Probleme bei der Kontopfändung trieben Ratsuchende um. Durch die rechtliche Prüfung von Gläubigerforderungen konnten windige Geschäftspraktiken in etlichen Fällen entlarvt werden. Denn viele Inkassobüros setzten einmal mehr auf den Einschüchterungseffekt. Die Geld- und Kreditberatung war jedoch nicht nur Rettungsanker in existenziellen Notlagen. Vielmehr gab es hier auch Unterstützung, um Einnahmen und Ausgaben auf den Prüfstand zu stellen und dadurch wieder Überblick über die Finanzen zu gewinnen. Denn immer mehr Haushalte kämpfen gegen rote Zahlen, sodass frühzeitiges Gegensteuern in der sozialorientierten Verbraucherberatung hilft, Schuldenkarrieren vorzubeugen. Jede zweite Inkassoforderung unberechtigt Das im November 2014 in Kraft getretene Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken hat zwar Wirkung gezeigt doch bescheren Inkassobüros Verbrauchern weiterhin viele Probleme. Nach wie vor ist so eine Auswertung der Verbraucherzentralen von bundesweit über Beschwerden noch mehr als jede zweite Inkassoforderung unberechtigt. Unverhältnismäßig hohe Verbraucherzentrale in Solingen Jahresbericht 2015 Seite 7
8 Gebühren, unverständliche Kostenaufstellungen und fehlende Vertragsgrundlagen, um Forderungen zu ermitteln, erweisen sich weiterhin als Knackpunkte. Immerhin: 90 Prozent der Schreiben enthielten die vorgeschriebene Information, wer mit den Verbrauchern den behaupteten Vertrag geschlossen haben will. In der Rechtsberatung war einmal mehr ein Schwerpunkt, die Rechtmäßigkeit von Forderungen zu überprüfen und Hilfestellungen beim Widerspruch zu geben. Auch 2016 hat die Verbraucherzentrale NRW die Berechnung überhöhter Inkassokosten im Blick und wird unseriös agierende Inkassobüros abmahnen, um solche Geschäftspraktiken dauerhaft zu unterbinden. Vorsicht: Das ist ein Kredit! Ob Fernseher, Smartphone oder Sofa die Werbung verspricht unkomplizierte Wunscherfüllung durch Null-Prozent-Finanzierung, Sofortkredit oder verlockend klingende Ratenzahlungen. Doch häufig werden diese Konsumfinanzierungen durch zusätzliche Verträge, Versicherungsprämien oder Kreditkartenentgelte zum finanziellen Bumerang. Mit der Aktion Vorsicht: Das ist ein Kredit! hat die Verbraucherzentrale die Stolperfallen von kreditfinanzierten Käufen öffentlichkeitswirksam in den Blick genommen. Dabei wurden zum einen Hilfestellungen an die Hand gegeben, um gängigen Verkäuferargumenten zu widerstehen und die eigene finanzielle Belastungsgrenze realistisch auszuloten. Zum anderen gab es praktische Hinweise, um das Kleingedruckte auf Fallstricke zu prüfen und gegen überflüssige und teure Zusatzverträge gewappnet zu sein. Während einer Aktionssprechstunde zeigten die Beratungskräfte auf, was bei der Kreditaufnahme unbedingt zu beachten ist und loteten aus, ob das Haushaltsbudget den Kredit überhaupt verkraftet. Aber auch wer eine Anschaffung über den Händler finanziert hatte, konnte auf Unterstützung zählen: Beim jeweiligen Kreditvertrag wurde geprüft, ob er Stolperfallen enthält und wie mögliche negative Folgen abgemildert werden können. Beim Nordstadtfest informierte Verbraucherberaterin Wiebke Eidloth Besucher zum kreditfinanzierten Konsum. P-Konto: Wettlauf zwischen Ausgabepflicht und Ansparbemühungen Für Verschuldete ist das Pfändungsschutzkonto ein Muss: Denn nur auf dem P-Konto ist das Existenzminimum bei Kontopfändungen vor dem Zugriff der Gläubiger gesichert. Und es erlaubt Kontoinhabern trotz Pfändung auch Guthaben aus dem nicht ausgeschöpften Freibetrag eines Monats einmalig in den nächsten Monat zu übertragen. Damit wird das Ansparen kleiner Rücklagen möglich, was von Beziehern von SGB II-Leistungen im Rahmen der Regelleistung ja auch erwartet wird, damit sie etwa Reparaturen an der Waschmaschine oder Nachzahlungen bei Strom und Gas bestreiten können. Bei den Ansparbemühungen auf dem P-Konto gibt es jedoch eine wichtige Regel: Im Folgemonat muss zunächst das angesparte Geld des Vormonats komplett verbraucht werden. Dafür kann das neue Geld bis zur Höhe des nicht verbrauchten Freibetrags des laufenden Monats wieder in den nächsten übertragen werden und so weiter. Praktisch hat das zur Folge, dass längerfristige Ansparungen bei Einkünften unter dem Freibetrag auf diese Einkommenshöhe beschränkt sind. In der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung zeigte sich der Übertrag insbesondere dann als Problem, wenn Zahlungen, die sich innerhalb der Freibeträge bewegen, jeweils schon am Monatsende für den nächsten Monat auf dem Konto eingegangen waren. Damit war die einmalige Übertragung in den Folgemonat dann bereits verbraucht, ein Ansparen in den übernächsten Monat bei dieser Konstellation war nicht mehr zu bewerkstelligen. Mit dem P-Konto wollte der Gesetzgeber für unbürokratischen Schutz des Existenzminimums sorgen. Doch in der Praxis gab es hier immer wieder Stolperfallen, weshalb Ratsuchende in vielen Kurzberatungen nach Hilfestellungen fragten: So zum Beispiel, wenn Geldinstitute P-Kontoinhabern bestimmte Kontofunktionen verwehrten oder öffentliche Gläubiger in Unkenntnis der Rechtslage keinen ausreichenden Pfändungsschutz gewährten. Mit dem Ausstellen von 188 Bescheinigungen zur Erhöhung des Grundfreibetrags trug die Verbraucherzentrale dazu bei, Schuldnern den reibungslosen Schutz ihres Existenzminimums zu ebnen. Hilfreich auch deshalb, weil Bescheinigungen nicht überall zu bekommen sind und viele Banken regelmäßig eine Aktualisierung wünschen. Seite 8 Verbraucherzentrale in Solingen Jahresbericht 2015
9 Im Dezember 2014 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) zwar entschieden, dass auch in solchen Fällen eine Übertragung in den übernächsten Monat möglich sein soll. Erst dann gelte die Pflicht zum Ausgeben. Im Beratungsalltag zeigte sich jedoch, dass es Kreditinstitute uneinheitlich handhabten, für welche Konstellationen der Richterspruch des BGH anzuwenden ist. Trotz einer eindeutigen Zielrichtung des Urteils wurde in den meisten Fällen vertreten, dass die Entscheidung nur für über dem Freibetrag des Vormonats liegende Einkünfte gilt. Bei dieser Interpretation sahen sich Ratsuchende dann damit konfrontiert, dass Banken und Sparkassen anders als vom BGH intendiert dennoch Geld an den Gläubiger überwiesen hatten. Eine Klärung konnte dann letztlich wiederum nur über die Gerichte erfolgen. Dass Betroffene Rat suchen, weil ihnen Banken die Einrichtung eines Girokontos verweigern, wird ab 2016 kein Thema mehr sein: Mit der Umsetzung einer EU-Richtlinie kommt das Konto für jedermann ab Mitte des Jahres. Die rechtliche Prüfung von Gläubigerforderungen zum Beispiel ist ein erster Schritt, um die finanziellen Verhältnisse zu ordnen. Drohende Stromsperren oder Zwangsräumungen gilt es abzuwenden. In der begleitenden Budgetberatung werden Hinweise für den gezielten Einsatz der knappen Haushaltsmittel gegeben. Hilfreich, dass vertragsrechtliche Beratung, aber auch die Versicherungs-, Energie- und Mietrechtsberatung unter dem Dach der Verbraucherzentrale gebündelt ist. Betroffenen verschafft die Hilfestellung im Paket häufig erstmals wieder Aussicht auf einen finanziellen Neustart was die Motivation zur Arbeitsplatzsuche nachhaltig stärkt. Auch 2015 hat das Jobcenter erwerbsfähige Leistungsempfänger konsequent zugewiesen, sodass die Verbraucherzentrale steigende Anfragen verzeichnet. Die Schuldner- und Insolvenzberatung unterstützte mit Beratungsempfehlungen zum Ausgabenmanagement und zur Gutschriftenübertragung. Konto für alle kommt Nicht gelöst war mit dem P-Konto das Problem unfreiwilliger Kontolosigkeit: Kreditinstitute waren 2015 gesetzlich nur zur Umwandlung eines bestehenden Girokontos, nicht jedoch zur Einrichtung eines (P)-Kontos verpflichtet. Allein die Sparkassen mussten in Nordrhein-Westfalen für alle Kunden ihres Geschäftsgebietes ein Guthabenkonto führen. Andere Banken zeigten sich hingegen sehr zurückhaltend, wenn bei der Neueinrichtung von Guthabenkonten etwa Negativeinträge bei der Schufa oder andere Indikatoren finanzielle Schwierigkeiten und eine spätere Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto beim potentiellen Kunden vermuten ließen. Geordnete Finanzen: Eintrittskarte zum Arbeitsmarkt Schulden sind für Bezieher von SGB II-Leistungen oftmals ein Hindernis für den Neustart im Arbeitsmarkt. Die Stadt Solingen fördert deshalb eine spezielle Schuldnerberatung der Verbraucherzentrale für diese Zielgruppe: Ohne die sonst üblichen langen Wartezeiten erhalten Leistungsempfänger hier unbürokratisch Hilfestellungen, um das Schuldenkarussell zu stoppen und damit auch Motivation für die erfolgreiche Jobsuche zu gewinnen. Verbraucherzentrale in Solingen Jahresbericht 2015 Seite 9
10 Energie Wie funktioniert der Gasanbieterwechsel ohne Stolperfallen? Muss ich überhöhte Abschlagszahlungen hinnehmen? Lohnt es, Dach und Fassade zu dämmen? Die Verbraucherzentrale war auch 2015 Wegweiser im Energiemarkt. Energierecht: Ärger mit Abschlägen und Erstattungen Ob Energieversorger unangemessen hohe Vorauszahlungen verlangten, Bonuszahlungen mit fadenscheinigen Argumenten verweigerten oder Guthaben aus Jahresrechnungen nicht sofort auszahlten: eine Vielzahl von Anfragen erreichte die Beratungsstelle zu energierechtlichen Problemen. Nicht zuletzt beim Wechsel zu einem günstigeren Strom- oder Gasanbieter war die Verbraucherzentrale ein gefragter Begleiter. Verbraucherprobleme im Energiemarkt waren auch Anlass, unlauteres Anbieterverhalten gerichtlich klären zu lassen: So bestätigte das Landgericht Düsseldorf die Auffassung der Verbraucherzentrale NRW, dass Kunden bei Strom- und Gaspreiserhöhungen wegen gestiegener Abgaben und Steuern ein Sonderkündigungsrecht haben. Die Verbraucherzentrale informierte Betroffene über daraus gegebenenfalls resultierende Widerspruchsmöglichkeiten gegen Jahresrechnungen. Auch ein weiteres Ärgernis fand Klärung vor Gericht: Nach welchem Maßstab Versorger die Abschläge für Strom berechnen dürfen, wollten Ratsuchende angesichts überhöhter Forderungen häufig wissen. Dass solche unzulässig und Abschläge nach dem tatsächlichen Verbrauch zu bemessen sind, haben die Richter des Oberlandesgerichts Düsseldorf auf eine Klage der Verbraucherzentrale hin entschieden. Das Urteil mündete in die Beratungsempfehlung, dass Verbraucher den Energielieferanten auffordern können, zu hohe Abschläge für Strom zu senken. Energieberatung zu Hause Informationen rund ums Heizen und Stromsparen, zu erneuerbaren Energien, zur Gebäudesanierung und ähnlichen Themen erhielten im vergangenen Jahr Interessierte. In persönlichen Beratungen, bei Vorträgen und im Rahmen von Aktionen erfuhren sie, wie sie ihren Energieverbrauch senken und so Klima und Geldbeutel schonen können. Dazu kam die Energieberatung auch zu den Verbrauchern nach Hause und prüfte etwa Heizungseinstellungen oder spürte die größten Stromverbraucher auf. 78 Ratsuchende entschieden sich für eine ausführliche Energieberatung bei Ihnen zu Hause. Sie ließen ihre Häuser und Wohnungen 90 Minuten lang unter die Lupe nehmen, um konkrete Modernisierungsempfehlungen passend zum jeweiligen Bedarf und Budget zu erhalten. Wegweiser gegen Feuchte und Schimmel Nicht nur beim Wunsch, Energie einzusparen, sondern auch bei Problemen mit Feuchte und Schimmel bot sich für Hauseigentümer eine Energieberatung bei Ihnen zu Hause an. Die Energieberater gingen dabei gemeinsam mit den Betroffenen auf die Suche nach der Ursache des Problems und zeigte erste Schritte zur Behebung des Schadens auf. Wertvolle Tipps, um Feuchte und Schimmel künftig zu vermeiden von der Verhaltensänderung beim Heizen und Lüften bis zu baulichen Maßnahmen rundeten die Hilfestellungen ab. In Solingen beschränkte sich das Angebot nicht auf Hauseigentümer: Auch schimmelgeplagten Mietern stand die Verbraucherzentrale hier im Rahmen einer Sonderaktion in Kooperation mit dem Solinger Nordstadtbüro zur Seite. Seite 10 Verbraucherzentrale in Solingen Jahresbericht 2015
11 Besser heizen Kosten regeln! Dreh am Thermostatventil über den Austausch der Heizungspumpe bis zur Dach- und Fassadendämmung. Besser heizen Kosten regeln! unter diesem Motto bewarb die Verbraucherzentrale auch in Solingen eine ganze Palette Den günstigsten Gastarif finden von Maßnahmen, die warmes Wohnen günstiger machen. Ein Schwerpunkt lag dabei auf der kostengünstigen Dämmung der Ein Wechsel des Gastarifs kann viele Haushaltskassen entlasten. Vor allem Kunden der örtlichen Grundversorger könnten Heizungsrohre, die Heimwerker selbst anbringen können. 14 Euro pro Jahr und Meter lassen sich so im Schnitt sparen die meist deutlich preiswerter heizen. Mit der Aktion Finden Sie Investition lohnt sich schon nach weniger als einem Jahr. An Infoständen, zum Beispiel auf dem Solinger Agendafest Leben cherzentrale deshalb, wie Wechselwillige ihr Budget schonen, den günstigsten Gastarif Aber sicher! erklärte die Verbrau- braucht Vielfalt, auf der Seniorenmesse Aktivia oder während ohne auf verbraucherfreundliche Vertragsbedingungen zu verzichten. Entscheidend sind dabei neben dem Preis vor allem kur- der Immobilien-Ausstellung der Stadtsparkasse Solingen gab es noch viele weitere Spartipps für jedes Budget: Vom richtigen ze Laufzeiten und Kündigungsfristen, die richtige Einschätzung von Preisgarantien und Vorsicht bei Bonus- Versprechen. Der Sonder-Beratungstag zum Thema in der Beratungsstelle am Werwolf wurde rege genutzt. Heizen mit erneuerbaren Energien Wie funktioniert eigentlich eine Pelletheizung? Eine anschauliche Antwort auf diese Frage erhielten Interessierte im Frühjahr pünktlich zur Erhöhung der staatlichen Förderung für das Heizen mit erneuerbaren Energien. Im Rahmen der Wochen der Holzpellets und Solarthermie der Energieagentur NRW boten die Energieberater der Verbraucherzentrale nicht nur Vorträge an, Heizkosten runter, aber wie? und Finden Sie den günstigsten Gastarif aber sicher!, so sondern auch Führungen durch private Heizungskeller. Die Vorteile der nahezu CO2- lautete die Aktion der Experten der Verbraucherzentrale pünktlich zu Beginn der Heizperiode. Verbraucherberaterin Johanne Voss, Umweltberaterin Julia Ogiermann, Energieberater neutralen Pellet-Technik kamen dabei ebenso zur Sprache wie die Bedingungen, unter Florian Bublies und Beratungsstellenleiterin Dagmar Blum (von links) stellten die Aktion Besser heizen Kosten regeln vor. denen ihr Einsatz sinnvoll ist. Ein besonderes Augenmerk lag auch auf der Kombination mit Solarthermie, also Sonnenwärme. Die persönlichen Erfahrungsberichte der privaten Kesselbesitzer ergänzten den fachlichen Input der Experten. Zudem wurde eng mit der Solinger SHK-Innung (Sanitär-Heizung-Klima) zusammengearbeitet, um die Erfahrungen aus der Praxis mit einfließen zu lassen. Energisch im Einsatz fürs Energiesparen Energieberatung hat auch im Sommer Konjunktur: Zwischen Juli und August waren die Experten der Verbraucherzentrale unterwegs, um Dachgeschosse mit Hilfe einer Wärmebildkamera nach Schwachstellen abzusuchen. Denn eine funktionsfähige und auf die Gegebenheiten des Gebäudes zugeschnittene Wärmedämmung hilft auch beim Hitzeschutz im Sommer. Hierzu gaben die Energieberater passgenaue Modernisierungsempfehlungen. Bei Vorträgen zum Beispiel beim türkischen Migrationsverein Easy Bildung- & Familienzentrum oder beim Zentrum für Integration und Bildung stellte die Energieberatung zudem alltagstaugliche Beispiele vor, wie bewusstes Nutzverhalten auch in Mietwohnungen zu stattlichen Einsparungen beim Energieverbrauch beitragen kann. Verbraucherzentrale in Solingen Jahresbericht 2015 Seite 11
12 umwelt und ernährung Schimmelbefall ein alter Bekannter zeigte sich weiter aktuell. Großes mit dem Rad bewegen. Die Umweltberatung zeigte sich nicht nur von ihrer informativen Seite, sondern lud auch zum Mitmachen ein. Einfach Mehrfach. Mein Becher. Mein Kaffee. Kein Abfall! 130 Einwegbecher für Limo, Bier, Kaffee, Tee und Co. nutzt und entsorgt statistisch gesehen jeder in Deutschland pro Jahr. Die Menge aller Unterwegs-Becher für heiße und kalte Getränke hat sich seit der Jahrtausendwende verdreifacht. Damit hat der Becher die Plastiktüte als größten Abfallverursacher im Alltag überholt. Gerade bei Heißgetränken ist es jedoch leicht, einen Mehrwegbecher zu nutzen. Der vermeidet nicht nur Müll sondern ist auch praktischer: Der Kaffee läuft nicht aus und bleibt länger warm. Damit der eigene Becher für unterwegs alltäglicher Begleiter wird, hatte die Umweltberatung der Verbraucherzentrale während einer Aktionswoche Ende November einen Kreativ- Wettbewerb für Mehrwegbecher eingeläutet: Interessierte waren aufgerufen, die neutralen Gefäße zu bemalen und persönlich zu gestalten. Und das kreative Ergebnis überraschte nicht nur die Umweltberaterin, sondern auch die lokalen Medien, die über die Aktion ausführlich berichtet haben. Und auch von Teilnehmenden kam ein positives Echo: Endlich kümmert sich jemand darum. Insgesamt 24 unterschiedlich gestaltete Becher waren beim Gestaltungswettbewerb eingereicht worden. Von der evolution of coffee bis zu bunten Weltkarten mit dem Hinweis Save the earth gab es vielfältige Motive. In einer kleinen Ausstellung in der Beratungsstelle waren die gestalteten Becher bis Mitte Dezember zu bewundern. Ein Gewinner des Kreativ-Wettbewerbs zur Gestaltung von Mehrwegbechern war Roman Holtwick. Die Jury (v. l.): Umweltberaterin Julia Ogiermann, Abfallberaterin Martina Chudek und Friederike Sinowenka vom Agenda-Team. Vier Siegerbecher hatte eine Jury ausgewählt und bei einem Pressegespräch wurde deren kreative Gestalter nicht nur vorgestellt, sondern auch mit süßen Kleinigkeiten aus fairem Handel belohnt. Gleichzeitig hatte die Umweltberaterin in Solingen einen kleinen Praxistest bei neun Bäckereien vor Ort gemacht, um herauszufinden, ob mitgebrachte Becher befüllt werden. Fazit: Bei fast allen war es einfach, den Kaffee im Mehrfach-Becher zu bekommen. Großes bewegen mit dem Fahrrad Ob in der Freizeit, beim Einkaufen oder für die Fahrt zur Arbeit das Fahrrad ist das klimaschonende Verkehrsmittel schlechthin. Weil es auch andere Vorzüge verbindet es ist günstig, flexibel, schnell und ein Beitrag für die Gesundheit sind immer mehr Menschen bereit, das Fahrrad als Verkehrs- und Transportmittel im Alltag zu nutzen. Zwar sind Lastenräder, Radanhänger oder Transporttaschen an Fahrrädern keine absoluten Exoten mehr, aber den flächendeckenden Durchbruch als Transportmittel für die innerstädtische Alltagsmobilität hat das Rad in NRW noch nicht geschafft. Im Rahmen der Aktionstage zur Nachhaltigkeit Anfang Juni informierte die Umweltberatung der Verbraucherzentrale in Solingen daher über Transportmöglichkeiten per Fahrrad. Im Schaufenster der Beratungsstelle wurden Fahrradanhänger und andere Transportsysteme gezeigt. In einer Gesprächsrunde mit dem Runden Tisch Radverkehr Solingen wurden die Vor- und Nachteile, aber vor allem auch die Voraussetzungen für Transporte mit dem Fahrrad in Solingen diskutiert und bewertet. Bei einer Umfrage der Umweltberatung konnten die Bürger angeben, welche Bedingungen sie sich für eine stärkere Nutzung des Fahrrads zum Einkaufen und Transportieren wünschen oder woran es beim Transportieren mit dem Rad hapert. Als größte Hindernisse wurden dabei Quantität und Qualität der Radwege benannt. Auch wenn die Topografie Solingens nicht direkt zu Fahrradtransporten einlädt, würden 30 von 35 Befragten hier ihre Wochenend-Einkäufe mit dem Lastenrad oder Fahrradanhänger erledigen. Seite 12 Verbraucherzentrale in Solingen Jahresbericht 2015
13 Schimmel in der Wohnung vermeiden und beseitigen Mittagessen in der Kita gesund und lecker Was tun, wenn ich Schimmel in der Wohnung entdecke? Kann Wie Kinder in der Kita gesund und lecker essen das stand bei ich den Befall selbst beseitigen? Wie kann ich verhindern, dass einem Workshop auf dem Programm, den die Verbraucherzentrale im Rahmen des landesweiten Projekts Kita gesund & lecker der Schimmel wiederkommt? Fragen zum grauschwarzen Flaum wurden der Umweltberatung auch 2015 immer wieder gestellt. auch in Solingen durchführte. Bei einem Infostand auf der Solinger Immobilienmesse hatte die Umweltberaterin viele Informationen zur Vorbeugung von Schimmelpilz parat und stellte Tops und Flops unter den Antischimmel- gesundes Essverhalten entwickeln? Was und wie viel müssen Wie soll die Verpflegung in der Kita aussehen, damit Kinder ein mitteln vor. Auch bei einem Infotag in der Beratungsstelle Mitte Kinder in welchem Alter essen? Was ist bei der Speiseplangestaltung zu beachten? Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Solinger November und einem Vortrag beim internationalen Frauentreff in der Nordstadt gab sie praxisnahe Informationen, wie man Kitas konnten zu diesen Fragen viele Informationen mitnehmen. Schimmel in der Wohnung vermeiden oder beseitigen kann. Ratsuchende erhielten außerdem eine Checkkarte zur Vorbeugung ganz praktische Anregungen für deren Umsetzung. Außerdem ging s beim Speiseplan-Check der eigenen Kita um von Schimmel: Diese zeigt mit einem Farbwechsel an, ob es in einem Raum zu feucht ist und gelüftet werden muss. Bei der Solinger Immobilienmesse im März präsentierten Umweltberaterin Julia Ogiermann und Energieberater Florian Bublies das Thema Gesund wohnen Schimmel vermeiden und beseitigen. Fair ist besser! Seit nunmehr vier Jahrzehnten wird die Idee, Kleinbauern, Plantagen- und Fabrikarbeitern in Ländern des globalen Südens durch gerechtere Produktions- und Handelsstrukturen einen sicheren Lebensunterhalt zu ermöglichen, beim fairen Handel in die Tat umgesetzt. Rund 13 Euro gaben Verbraucher hierzulande 2014 für Lebensmittel und Handwerk aus fairem Handel aus. Erfreulich aber im Vergleich zu anderen europäischen Nachbarn ist hier noch Luft nach oben. Zur Fairen Woche im September sorgte die Verbraucherzentrale für mehr Transparenz in Sachen Siegelkunde: Denn weil der Begriff fair nicht geschützt ist, tummelt sich eine Flut an Zeichen mit gerechtem Anstrich auf Lebensmitteln, Blumen, Jacken und Hosen. Welche Label wirklich garantieren, dass fair besser ist, erklärte die Beratungsstelle bei einem Infostand. Hier konnte auch fairer Kaffee und Süßes aus dem fairen Handel probiert werden. Verbraucherzentrale in Solingen Jahresbericht 2015 Seite 13
14 solingen im Blick Musterschüler: Durchblick-Schulpaket Die Verbraucherzentrale in Solingen hat 2015 wieder einen besonderen Schwerpunkt darauf gelegt, junge Konsumenten fit für den Verbraucheralltag zu machen. Denn je früher Kinder und Jugendliche mit den Spielregeln, etwa im Kaufrecht, vertraut gemacht werden oder etwas über Budgetplanung erfahren, desto besser haben sie später ihre Finanzen im Griff und sind gegen mögliche Fallstricke bei Vertragsabschlüssen gewappnet. In 34 Unterrichtseinheiten für 860 Schüler weiterführender Schulen vermittelte die Verbraucherzentrale dieses Basiswissen: Tücken beim Surfen im Internet, Rechte und Pflichten eines Kaufvertrags, mögliche Kostenfallen bei der Smartphone-Nutzung praktische Fragen und Probleme aus der Lebenswelt der Teilnehmer standen im Mittelpunkt der Veranstaltungen. Spaß im Netz aber sicher?! die Unterrichtseinheit zu dieser Fragestellung wurde von den Solinger Schulen am häufigsten gebucht. Denn Aktivitäten in sozialen Netzwerken stehen bei jungen Leuten hoch im Kurs. Zwar sind den Jugendlichen mögliche Gefahren beim Plaudern, Profile erstellen und Fotos teilen durchaus bekannt, doch geraten sie häufig ins Schlingern, wenn sie Vorkehrungen gegen Missbrauchsmöglichkeiten treffen sollen. In der Unterrichtseinheit Spaß im Netz aber sicher zeigte die Verbraucherzentrale deshalb auf, was bei Kontaktdaten, Bilderwahl und Einstellungen zu beachten ist. Wie persönliche Daten der jungen Netzwerker gezielt für personalisierte Werbung genutzt werden können, stand ebenso im Lehrplan wie Hinweise, um sich gegen Cyber-Mobbing zu wehren. Ein Exkurs ins Urheberrecht öffnete Einsichten, dass Bilder von Popstars oder Sportgrößen nicht einfach ins eigene Profil eingestellt werden dürfen. In einem Faltblatt der Verbraucherzentrale gab es alle Informationen zum Community-Spaß mit Köpfchen kompakt zusammengefasst. Als zusätzliches Angebot der Verbraucherzentrale in Solingen kann das durchblick-schulpaket nur mit ergänzenden finanziellen und personellen Mitteln durchgeführt werden. Auch im Namen der Solinger Schulen gilt deshalb der Dank der Stadt- Sparkasse Solingen, die die Veranstaltungen durch eine zweckgebundene Spende finanziert hat. Im Rahmen einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme informierte Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberaterin Kirsten Liske beim Bergischen Institut für Weiterbildung über das Einmaleins im Verbraucheralltag. Seite 14 Verbraucherzentrale in Solingen Jahresbericht 2015
15 Schuldenprävention für junge Leute durchblick Geld im Griff 37 Trainingseinheiten für 485 junge Menschen rund um den verantwortungsvollen Umgang mit Geld diese eindrucksvollen Zahlen bilanziert 2015 das gemeinsame Projekt der Stadt Solingen und der Verbraucherzentrale zur Schuldenprävention: 485 jungen Leuten zwischen 16 und 24 Jahren sowie deren Lehrkräften und anderen Multiplikatoren wurde dabei das kleine Verbrauchereinmaleins mit auf den Weg gegeben. Doch nicht nur die Geld- und Budgetplanung wurde in den Blick genommen, sondern auch ein Kostenplan für einen anstehenden Umzug in die erste eigene Wohnung erstellt oder Fallstricke beim Onlineshopping aufgezeigt. Übrigens: Für viele Teilnehmer waren mehrere Trainingseinheiten gebucht sodass deren eigenverantwortlicher Umgang mit Geld durch ein Rund-um-Paket gestärkt werden konnte. Durchgeführt wurden die Veranstaltungen im Rahmen von Maßnahmen zum (Wieder)einstieg in den Beruf (in Trägerschaft des Internationalen Bundes und in Trägerschaft des Bergischen Instituts für Weiterbildung) sowie in Zusammenarbeit mit dem Mildred-Scheel-Berufskolleg und dem Technischen Berufskolleg. Weitere Trainingseinheiten wurden an weiterführenden Solinger Schulen sowie beim Migranten-Bildungsverein easy durchgeführt. Zusätzlich führte die Verbraucherzentrale eine Schulung für Multiplikatoren durch, an der auch Mitarbeiter des U25 Teams des Jobcenters, Schulsozialarbeiter des Technischen-Berufskollegs sowie des Mildred-Scheel- und des Friedrich-Liszt-Berufskollegs teilgenommen haben. Hierbei lag der Schwerpunkt darauf, über aktuelle Abzocke-Maschen zu informieren, die dann unberechtigte Forderungen nach sich ziehen oder gar Inkassobriefe oder Abmahnungen von Anwälten wegen Urheberrechtsverletzungen zur Folge haben. Die Teilnehmer wurden auch sensibilisiert, Anzeichen einer Ver- oder Überschuldung zu erkennen, damit frühzeitig gegengesteuert und Betroffenen schnell geholfen werden kann. Verbraucherzentrale in Solingen Jahresbericht 2015 Seite 15
16 Impressum Herausgeber: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. Mintropstraße Düsseldorf Telefon Fax: gestaltung und Produktion: lav.ka kreative agentur, Düsseldorf, Fotos: lav.ka kreative agentur, Düsseldorf und fotolia LLC, New York, sowie Verbraucherzentrale NRW e. V. Düsseldorf; weitere Urheberhinweise bei den Fotos Druck: msk marketingservice köln GmbH, Köln, gedruckt auf 100 % Recycling-Papier Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Die auszugsweise Wiedergabe für wissenschaftliche und schulische Zwecke ist gestattet. Grafiken und Fotos unterliegen dem Urheberrecht. Eine Reproduktion gleich welcher Art ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch die Copyright-Inhaber (s.o.) gestattet!
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Vorstellung der Arbeit in der Verbraucherzentrale Schwerte Beratungsstelle Schwerte Westwall 4 Telefon: 02304 942260 Beratungszeiten: Mo: 9 14 Uhr Mi: 10-13 + 14:30-18 Uhr Do: 10-13 + 14:30-18 Uhr Fr:
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