Offenlegungsbericht der Sparkasse Westmünsterland

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1 s Sparkasse Westmünsterland Offenlegungsbericht der Sparkasse Westmünsterland Offenlegung gemäß CRR zum Seite: 1 von 22

2 s Sparkasse Westmünsterland Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen Einleitung und allgemeine Hinweise Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) 5 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) 6 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) Eigenkapitalüberleitungsrechnung Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente Art und Beträge der Eigenmittelelemente Überschreitungsbeträge gemäß Artikel 492 (2) CRR 9 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) 10 5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) Angaben zur Struktur des Kreditportfolios Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge 13 6 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) 15 7 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) 17 8 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) 18 9 Marktrisiko (Art. 445 CRR) Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Verschuldung (Art. 451 CRR) 22 Anlage 1 begebene Kapitalinstrumente Anlage 2 Eigenmittelelemente Anlage 3 Lagebericht 2015 Anlage 4 Verschuldung Seite: 2 von 22

3 s Sparkasse Westmünsterland Abkürzungsverzeichnis a. F. Alte Fassung BaFin CRR GuV HGB Instituts- VergV Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Capital Requirements Regulation Gewinn- und Verlustrechnung Handelsgesetzbuch Instituts-Vergütungsverordnung keine Angabe (ohne Relevanz) KSA KWG MaRisk OGA SolvV Kreditrisiko-Standardansatz Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute Organismen für gemeinsame Anlagen Solvabilitätsverordnung Seite: 3 von 22

4 s Sparkasse Westmünsterland 1 Allgemeine Informationen 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise Seit der Überarbeitung der aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahr 2004 besteht das Grundkonzept aus drei sich ergänzenden Säulen. Die dritte Säule ergänzt die quantitativen Vorgaben der ersten Säule (insbesondere Mindestkapitalanforderungen) und das interne Risikomanagement sowie Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern umfassende Informationen zum Risikoprofil eines Instituts zugänglich gemacht werden. In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar 2007 mit dem neuen 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union die Offenlegungsanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR), die die bisherigen SolvV-Vorgaben ablösen. Die bislang in 7 InstitutsVergV a. F. geregelte Offenlegung von Informationen zur Vergütungspolitik findet sich nun ebenfalls in der CRR wieder. Als im Sinne des 17 der Instituts-Vergütungsverordnung nicht als bedeutend einzustufendes Institut besteht für die Sparkasse Westmünsterland gemäß Artikel 450 (2) CRR keine Verpflichtung, Angaben zur Vergütungspolitik öffentlich zugänglich zu machen. Die im Bericht enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu Kreditrisikoanpassungen auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses. 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) Die Offenlegung der Sparkasse Westmünsterland erfolgt auf Einzelinstitutsebene. 1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Die Sparkasse Westmünsterland macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432 CRR Gebrauch, bestimmte nicht wesentliche und vertrauliche Informationen bzw. Geschäftsgeheimnisse von der Offenlegung auszunehmen. Eine Prüfung der Angemessenheit bei der Nicht-Offenlegung von nicht wesentlichen oder vertraulichen Informationen bzw. Geschäftsgeheimnissen gemäß den Vorgaben im BaFin-Rundschreiben 05/2015 (BA) wurde durchgeführt und entsprechend dokumentiert. Folgende Ausnahme wurde angewendet: Quantitative Offenlegungsinhalte, wie z. B. Risikopositionen, die weniger als 5 % der Gesamtposition ausmachen, sind als "sonstige Posten" ausgewiesen. Bei Positionen unterhalb der 5 %- Grenze ist eine weitere Aufschlüsselung unter Materialitätsgesichtspunkten nicht erforderlich. Seite: 4 von 22

5 s Sparkasse Westmünsterland Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für die Sparkasse Westmünsterland: Art. 438 Buchstabe b) CRR (Keine Kapitalaufschläge gemäß Artikel 104 (1) Buchstabe a) CRD von der Aufsicht gefordert.) Art. 440 CRR (Antizyklische Kapitalpuffer sind erst ab dem Jahr 2016 aufzubauen.) Art. 441 CRR (Die Sparkasse Westmünsterland ist kein global systemrelevantes Institut.) Art. 449 CRR (Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden.) Art. 452 CRR (Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA zugrunde gelegt.) Art. 454 CRR (Die Sparkasse Westmünsterland verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle Risiken.) Art. 455 CRR (Die Sparkasse Westmünsterland verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko.) 1.4 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Die offen zu legenden Informationen gemäß Artikel 434 CRR werden auf der Homepage der Sparkasse Westmünsterland veröffentlicht. Der Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der Homepage der Sparkasse Westmünsterland jederzeit zugänglich. Der elektronische Zugang zum Offenlegungsbericht ist ohne namentliche Registrierung möglich. Ein Teil der gemäß CRR offenzulegenden Informationen findet sich im Lagebericht der Sparkasse Westmünsterland (Anlage 3). In diesen Fällen enthält der Offenlegungsbericht gemäß Artikel 434 (1) Satz 3 CRR einen Hinweis auf die Veröffentlichung der Informationen im Lagebericht. 1.5 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) Gemäß Artikel 433 CRR müssen die nach Teil 8 CRR (Artikel 431 bis 455) erforderlichen Angaben mindestens einmal jährlich offen gelegt werden. Die Sparkasse Westmünsterland hat gemäß Artikel 433 Satz 3 CRR sowie den Vorgaben im BaFin- Rundschreiben 05/2015 (BA) geprüft, ob die Offenlegung mehr als einmal jährlich ganz oder teilweise zu erfolgen hat. Die Prüfung der Sparkasse Westmünsterland hat ergeben, dass eine jährliche Offenlegung ausreichend ist. Seite: 5 von 22

6 s Sparkasse Westmünsterland 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Die Anforderungen und Informationen gemäß Art. 435 (1) Buchstaben a) bis f) CRR hinsichtlich der Risikomanagementziele und -politik einschließlich der Risikomanagementverfahren und -systeme sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt D. Prognose-, Chancen- und Risikobericht offengelegt. Der Lagebericht wurde vom Vorstand genehmigt und ist auf der Homepage der Sparkasse veröffentlicht. Er ist diesem Bericht als Anlage 3 beigefügt. Angemessenheit der Risikomanagementverfahren und konzise Risikoerklärung (Art. 435 (1) e, f CRR) Der Vorstand erklärt gemäß Art. 435 (1) Buchstabe e) CRR, dass die eingerichteten Risikomanagementverfahren den gängigen Standards entsprechen und dem Risikoprofil und der Risikostrategie der Sparkasse angemessen sind. Der vom Vorstand genehmigte Lagebericht enthält unter Gliederungspunkt D. Prognose-, Chancen- und Risikobericht den Risikobericht. Dieser beschreibt das Risikoprofil der Sparkasse und enthält wichtige Kennzahlen und Angaben zum Risikomanagement. Der Risikobericht stellt die Risikoerklärung nach Art. 435 (1) Buchstabe f) CRR dar. 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans Anzahl der Leitungsfunktionen Anzahl der Aufsichtsfunktionen Ordentliche Mitglieder des Vorstands 0 0 Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats 0 0 Tabelle: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2015 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR) In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß 25c und 25d KWG Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind nicht mitgezählt. Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben b) und c) CRR) Die Rahmenbedingungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind durch die gesetzlichen Regelungen im KWG und im Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen definiert. Danach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands in der Regel für bis zu fünf Jahre und bestimmt den Vorsitzenden. Aus wichtigem Grund kann der Verwaltungsrat Mitglieder des Vorstandes abberufen. Für die Bestellung und die Wiederbestellung von Mitgliedern des Vorstandes durch den Verwaltungsrat ist die Genehmigung der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Westmünsterland als Vertretung des Trägers der Sparkasse erforderlich. Seite: 6 von 22

7 s Sparkasse Westmünsterland Bei der Besetzung des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. Darüber hinaus werden bei den Entscheidungen die Vorgaben des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie das Landesgleichstellungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen beachtet. Der Verwaltungsrat nimmt sofern erforderlich bei der Ermittlung von geeigneten Bewerbern für die Besetzung von Vorstandspositionen externe Unterstützung z.b. durch Beratungsunternehmen in Anspruch. Dabei wird insbesondere Wert auf die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung von Bewerbern gelegt. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass in ausreichendem Maß theoretische und praktische Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Weitere Anforderungen sind in einer Stellenbeschreibung geregelt. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft. Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse Westmünsterland werden durch die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Westmünsterland als Vertretung des Trägers der Sparkasse gewählt. Die Dienstkräfte im Verwaltungsrat werden auf der Grundlage des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen durch die Arbeitnehmer vorgeschlagen und entsprechend den Bestimmungen des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen ebenfalls von der Trägervertretung gewählt. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats wird nach Maßgabe des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen sowie eines öffentlich-rechtlichen Vertrags der Sparkassenträger gewählt. Die Erfüllung der Voraussetzungen an die erforderliche Sachkunde hat der Träger vor der Wahl gemäß des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen geprüft und sichergestellt. Die Sparkasse Westmünsterland bietet den Mitgliedern des Verwaltungsrats darüber hinaus die Teilnahme am Seminarprogramm für Verwaltungsräte der Sparkassenakademie Nordrhein-Westfalen an, um ihnen die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen an Sachkunde für die Tätigkeit im Verwaltungsrat der Sparkasse sowie an eine regelmäßige Fortbildung zu ermöglichen. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Diese sparkassenrechtlichen Gegebenheiten ersetzen die Festlegung und Umsetzung einer eigenständigen Diversitätsstrategie für den Verwaltungsrat. Im Anhang zum Jahresabschluss sind namentlich die ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrats und Vorstands sowie deren Bezüge genannt. Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR) Der Verwaltungsrat der Sparkasse Westmünsterland hat einen Risikoausschuss gemäß des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalens gebildet. Die Anzahl der in 2015 stattgefundenen Sitzungen dieses Risikoausschusses betrug vier. Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR) Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt D. 3. Risikomanagementprozess offengelegt. Seite: 7 von 22

8 s Sparkasse Westmünsterland 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V.m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Handelsbilanz zum Überleitung Eigenmittel zum Meldestichtag Zusätzliches Kernkapital Passivposition Bilanzwert Hartes Kernkapital Ergän- zungs- kapital Euro Euro Euro Euro Euro 9. Nachrangige Verbindlichkeiten ) Fonds für allgemeine Bankrisiken ) Eigenkapital c) Gewinnrücklagen ca) Sicherheits- rücklage d) Bilanzgewinn ) Sonstige Überleitungskorrekturen Immaterielle Vermögensgegenstände (Art. 36 (1)Buchst. b) CRR) Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (nachrangige Verbindlichkeiten) (Artikel 484 CRR): Tabelle: Eigenkapital-Überleitungsrechnung 1) Abzug aus der Amortisation nachrangiger Verbindlichkeiten (Artikel 476 bis 478, 481 CRR) und anteiliger Zinsen, Abzug nach Art. 28 der delegierten Verordnung (EU) Nr. 241 der Kommission vom 7. Januar 2014 wegen Erlaubnis der BaFin zur vorzeitigen Rückzahlung eines nachrangigen Sparkassenkapitalbriefes über nominell ,00 Euro und Abzug für Kapitalinstrumente mit Bestandsschutz (Art. 484 CRR) Seite: 8 von 22

9 s Sparkasse Westmünsterland 2) Abzug der Zuführung wegen Anrechnung der Eigenmittel nach Feststellung der Bilanz im Folgejahr (Artikel 26 (1) Buchst. f) CRR) 3) Abzug des Bilanzgewinns wegen Anrechnung der Eigenmittel nach Feststellung der Bilanz im Folgejahr (Artikel 26 (1) Buchst. c) CRR) Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2015 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die Sparkasse Westmünsterland hat Sparkassen-Kapitalbriefe mit Nachrangabrede begeben, die teils im Rahmen der CRR-Übergangsregelungen - dem Ergänzungskapital zugerechnet werden. Die Hauptmerkmale und Vertragsbedingungen sind der Anlage 1 zum Offenlegungsbericht zu entnehmen. Bei überwiegend kleinteiligen Volumina im Kundengeschäft wurden je Tranche mit gleicher Laufzeit und gleichem Emissionszeitraum sinnvolle Zusammenfassungen vorgenommen (Sparkassen- Kapitalbriefe mit Nachrangabrede Nummern 2 bis 6 der Anlage 1). Hierauf wird jeweils in der Anlage 1 gesondert hingewiesen. 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente (Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist der Anlage 2 zum Offenlegungsbericht zu entnehmen. Art. 437 (1) Buchstabe f) CRR findet keine Anwendung. 3.4 Überschreitungsbeträge gemäß Artikel 492 (2) CRR Die folgende Abbildung stellt dar, in welchem Ausmaß die Höhe des harten Kernkapitals und des Kernkapitals zum die Mindesteigenmittelanforderungen übersteigt. Mindestquote Ausmaß der Überschreitung (gemäß Artikel 465 CRR i. V. m. Artikel 92 CRR) Hartes Kernkapital 4,5% 11,5% Kernkapital 6,0% 10,0% Tabelle: Ausmaß der Überschreitung der Mindesteigenmittelanforderungen Seite: 9 von 22

10 s Sparkasse Westmünsterland 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) und b) CRR) Eine Zusammenfassung des Ansatzes, nach der die Sparkasse die Angemessenheit ihres internen Kapitals zur Unterlegung der aktuellen und zukünftigen Aktivitäten beurteilt, ist dem Gliederungspunkt D. 3. des Lageberichtes (Anlage 3) zu entnehmen. Art. 438 Buchstabe b) CRR besitzt für die Sparkasse Westmünsterland keine Relevanz, da von der Aufsicht keine Kapitalzuschläge gefordert wurden. Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR) Standardansatz Kreditrisiko Betrag per Mio. EUR Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 0,015 Öffentliche Stellen 0,300 Institute 0,635 Unternehmen 108,694 Mengengeschäft 103,290 Durch Immobilien besicherte Positionen 55,428 Ausgefallene Positionen 7,723 Gedeckte Schuldverschreibungen 0,838 OGA 14,849 Beteiligungspositionen 9,726 Sonstige Posten 4,422 Operationelle Risiken Basisindikatoransatz 27,892 Anpassung der Kreditbewertung Standardmethode 0,0 Tabelle: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen Seite: 10 von 22

11 s Sparkasse Westmünsterland 5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 5.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR) Gesamtbetrag der Risikopositionen Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen. Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von 8.553,6 Mio. Euro setzt sich aus sämtlichen Risikopositionsklassen gemäß Artikel 112 CRR zusammen. Es werden alle bilanziellen Geschäfte mit einem Adressenausfallrisiko sowie außerbilanzielle nicht derivative Positionen wie unwiderrufliche Kreditzusagen ausgewiesen. Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben Mio. EUR Jahresdurchschnittsbetrag der Risikopositionen Zentralstaaten oder Zentralbanken 75,7 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 715,8 Öffentliche Stellen 62,8 Institute 640,1 Unternehmen 1.716,8 Mengengeschäft 2.610,0 Durch Immobilien besicherte Positionen 2.125,3 Ausgefallene Positionen 97,2 Gedeckte Schuldverschreibungen 134,1 OGA 260,8 Sonstige Posten 83,8 Gesamt 8.522,4 Tabelle: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen Geografische Verteilung der Risikopositionen Die Sparkasse ist ein regional tätiges Unternehmen. Da der weit überwiegende Anteil der Risikopositionen (99,4 %) auf Deutschland entfällt, wurde unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten auf eine geografische Aufgliederung (gemäß Art. 442 Buchstabe d) CRR) verzichtet. Seite: 11 von 22

12 s Sparkasse Westmünsterland Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442 Buchstabe e) CRR) Unternehmen und wirtschaftliche selbstständige Mio. EUR Risikopositionen nach Branchen Banken Offene Investmentvermögen (inkl. Geldmarktfonds) Öffentliche Haushalte Privatpersonen Privatpersonen, davon: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, etc. Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau, etc. Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Handel; Instandhaltung und Reparatur von KFZ Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige Zentralstaaten oder Zentralbanken 43,3 0,0 2,7 0,0 14,2 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 0,0 0,0 854,6 0,9 0,0 Öffentliche Stellen 41,0 0,0 0,0 17,3 0,0 Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute 0,0 0,0 475,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,9 Unternehmen 34,8 108,3 206,0 341,0 76,0 265,5 44,0 63,5 334,7 265,5 24,2 0,0 Davon: KMU 0,0 108,3 88,9 167,5 61,9 123,0 26,2 27,6 277,8 144,1 16,7 0,0 Mengengeschäft 1.458,4 181,7 30,3 193,2 153,6 188,2 35,3 20,9 137,0 241,2 9,2 0,0 Davon: KMU 0,0 181,7 30,3 193,0 153,6 188,1 35,3 20,9 136,9 241,2 9,2 0,0 Durch Immobilien besicherte Positionen 1.775,6 13,6 3,3 34,0 69,4 63,5 7,3 12,8 45,8 120,8 1,1 0,0 Davon: KMU 0,0 13,6 3,3 33,6 68,9 63,3 7,3 12,8 45,3 120,8 1,1 0,0 Ausgefallene Positionen 0,0 0,0 0,0 19,2 1,7 1,3 18,1 4,9 12,2 1,8 0,4 14,2 9,2 0,2 0,0 Gedeckte Schuldverschreibungen 104,7 0,0 0,0 0,0 0,0 OGA 0,0 265,0 0,0 0,0 0,0 Sonstige Posten 0,0 0,0 0,0 1,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 89,3 Gesamt 664,7 265,0 857, ,0 305,3 240,9 587,4 303,9 529,4 88,4 97,6 531,7 636,7 52,9 104,4 Tabelle: Risikopositionen nach Branchen Seite: 12 von 22

13 s Sparkasse Westmünsterland Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche Restlaufzeiten Mio. EUR < 1 Jahr 1 Jahr bis 5 Jahre > 5 Jahre Zentralstaaten oder Zentralbanken 57,6 2,6 0,0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 220,4 371,1 264,0 Öffentliche Stellen 14,0 32,3 12,0 Institute 258,9 169,7 48,0 Unternehmen 548,6 316,5 898,4 Mengengeschäft 865,1 350, ,8 Durch Immobilien besicherte Positionen 122,5 202, ,1 Ausgefallene Positionen 23,1 13,9 46,2 Gedeckte Schuldverschreibungen 21,1 83,6 0,0 OGA 0,0 0,0 265,0 Sonstige Posten 59,1 0,0 31,3 Gesamt 2.190, , ,8 Tabelle: Risikopositionen nach Restlaufzeiten 5.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR) Definition überfälliger Forderungen Nach Artikel 178 Abs. 1 CRR liegt ein Ausfall eines Schuldners vor, wenn er mit einem wesentlichen Teil seiner Gesamtverbindlichkeiten gegenüber der Sparkasse an mehr als 90 aufeinanderfolgenden Kalendertagen überfällig ist oder die Sparkasse es als unwahrscheinlich ansieht, dass der Schuldner seine Verbindlichkeiten in voller Höhe begleichen wird, ohne dass die Sparkasse auf Maßnahmen wie Verwertung von Sicherheiten zurückgreift. Liegt ein Ausfall bei einem Engagement vor, wird nicht nur das einzelne Konto, bei dem der Ausfall aufgetreten ist, als Ausfall berücksichtigt, sondern sämtliche Forderungen gegenüber dem Kunden. Definition notleidender Forderungen Kredite, für die Risikovorsorgemaßnahmen (Einzelwertberichtigungen und Teilabschreibungen) getroffen wurden bzw. die sich in Abwicklung befinden, werden als notleidend bezeichnet. Seite: 13 von 22

14 s Sparkasse Westmünsterland Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss vom 31. Dezember 2015 (veröffentlicht auf der Homepage der Sparkasse Westmünsterland im Geschäftsbericht). Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle risikorelevanten Engagements und für sämtliche Problemkredite vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Im nicht-risikorelevanten Kreditgeschäft kommt ein mathematisch-statistisches Verfahren zur Identifikation ausfallgefährdeter Kreditnehmer zum Einsatz, die anschließend mit einer pauschaliert bestimmten Einzelwertberichtigung (pewb) belegt werden. Das nicht risikorelevante Kreditgeschäft der ehemaligen Sparkasse Gronau wurde dem EWB-Verfahren unterzogen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen im risikorelevanten und nicht risikorelevanten Kreditgeschäft wurden die voraussichtlichen Realisationswerte berücksichtigt. Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h. Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt, wenn der Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen allgemeine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach 340f HGB. Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorge sind in den Organisationsrichtlinien der Sparkasse geregelt. Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen und nach geografischen Gebieten Die Nettoauflösung bei der Risikovorsorge im Kreditgeschäft betrug gemäß festgestelltem Jahresabschluss 2015 im Berichtszeitraum 0,7 Mio. EUR und setzt sich zusammen aus Zuführungen und Auflösungen. Direkt in die GuV übernommene Abschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 0,5 Mio. EUR, die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 1,4 Mio. EUR. Im Lagebericht (Anlage 3, Seite 16, Tabelle: Verteilung der Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden und in Verzug geratenen Krediten) sind die notleidenden und überfälligen Risikopositionen nach Branchen und geografischen Gebieten aufgeführt. Die Entwicklung der Risikovorsorge im Jahr 2015 ist der Tabelle Art der Risikovorsorge im Lagebericht (Anlage 3) auf Seite 15 zu entnehmen. Seite: 14 von 22

15 s Sparkasse Westmünsterland 6 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet die Sparkasse die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die Bestimmung der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die folgende Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagenturen (ECAI) sowie die Risikopositionsklassen, für welche die Agenturen in Anspruch genommen werden. Exportversicherungsagenturen (ECA) hat die Sparkasse Westmünsterland nicht benannt. Risikopositionsklasse nach Artikel 112 CRR Zentralstaaten oder Zentralbanken Benannte Ratingagenturen Moody s und Standard & Poor s Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Moody s und Standard & Poor s Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Unternehmen Verbriefungspositionen Tabelle: Benannte Ratingagenturen je Risikopositionsklasse Moody s und Standard & Poor s Moody s und Standard & Poor s Moody s und Standard & Poor s Moody s und Standard & Poor s Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach Artikel 139 CRR übereinstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating oder sofern dieses nicht vorhanden ist - ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition behandelt. Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA veröffentlichten Standardzuordnung. Seite: 15 von 22

16 s Sparkasse Westmünsterland Risikopositionswerte nach Risikogewichten vor und nach Berücksichtigung von Kreditrisikominderung Der Risikopositionswert bildet die Grundlage für die Bestimmung der Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach Risikogewichten vor und nach Kreditrisikominderung. Risikogewicht in % Risikopositionswert in Mio. EUR je Risikopositionsklasse Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Sonstige < 100 % 60,2 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 707,0 0,0 0,9 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Öffentliche Stellen 41,0 0,0 17,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Institute 426,2 0,0 39,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Unternehmen 0,0 0,0 0,0 0,0 11,8 0, ,7 0,0 0,0 0,0 Mengengeschäft 0,0 0,0 0,0 0,0 0, ,4 0,0 0,0 0,0 0,0 Durch Immobilien besicherte Positionen 0,0 0,0 0, ,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Ausgefallene Positionen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 31,5 43,3 0,0 0,0 Gedeckte Schuldverschreibungen 0,0 104,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 OGA 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 116,4 19,9 0,0 0,0 128,7 Beteiligungspositionen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 118,4 0,0 0,4 0,0 Sonstige Posten 34,3 0,0 1,1 0,0 0,0 0,0 55,0 0,0 0,0 0,0 Gesamt 1.268,7 104,7 59, ,8 11, , ,5 43,3 0,4 128,7 Tabelle: Risikopositionswerte vor Kreditrisikominderung Seite: 16 von 22

17 s Sparkasse Westmünsterland Risikogewicht in % Risikopositionswert in Mio. EUR je Risikopositionsklasse Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Sonstige < 100 % 60,2 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 707,0 0,0 0,9 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Öffentliche Stellen 41,0 0,0 17,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Institute 426,2 0,0 39,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Unternehmen 0,0 0,0 0,0 0,0 11,8 0, ,7 0,0 0,0 0,0 Mengengeschäft 0,0 0,0 0,0 0,0 0, ,4 0,0 0,0 0,0 0,0 Durch Immobilien besicherte Positionen 0,0 0,0 0, ,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Ausgefallene Positionen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 31,5 43,3 0,0 0,0 Gedeckte Schuldverschreibungen 0,0 104,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 OGA 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 116,4 19,9 0,0 0,0 128,7 Beteiligungspositionen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 118,4 0,0 0,4 0,0 Sonstige Posten 34,3 0,0 1,1 0,0 0,0 0,0 55,0 0,0 0,0 0,0 Gesamt 1.268,7 104,7 59, ,8 11, , ,5 43,3 0,4 128,7 Tabelle: Risikopositionswerte nach Kreditrisikominderung Der von den Eigenmitteln abgezogene Wert beträgt 0,2 Mio. EUR. 7 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) Die von der Sparkasse Westmünsterland gehaltenen Beteiligungen lassen sich hinsichtlich der Art der Beteiligung in strategische, Funktions- und Kapitalbeteiligungen einteilen. Strategische Beteiligungen folgen dem Verbundgedanken und sind Ausdruck der Geschäftsstrategie der Sparkassen-Finanzgruppe. Funktionsbeteiligungen dienen der Spezialisierung und Bündelung betrieblicher Aufgaben. Kapitalbeteiligungen werden mit dem Ziel eingegangen, gemäß dem Sparkassengesetz die regionale Wirtschaft zu fördern und zusätzlich Wagniskapital bereitzustellen. Die Beteiligungen der Sparkasse, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen- Finanzgruppe zu stärken, die Zusammenarbeit mit den Institutionen in der Region zu ermöglichen und nachhaltig die regionalen Wirtschaftsräume zu fördern. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrags durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund. Seite: 17 von 22

18 s Sparkasse Westmünsterland Die Bewertung der Beteiligungen in der Rechnungslegung erfolgt nach den Vorschriften des HGB. Die Beteiligungen werden nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß 253 Absätze 1 und 3 HGB bewertet. Die Wertansätze werden in regelmäßigen Abständen überprüft. Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt zu Anschaffungskosten gemäß HGB. Dauerhafte Wertminderungen auf Beteiligungen werden abgeschrieben, und Zuschreibungen sind bis zur Höhe der Anschaffungskosten möglich. Die in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen direkten Beteiligungspositionen basieren auf der Zuordnung zu der Risikopositionsklasse Beteiligungen nach der CRR. Bei den Wertansätzen werden der in der Bilanz ausgewiesene Buchwert, der beizulegende Zeitwert (entspricht dem Buchwert) sowie, sofern an einer Börse notiert, ein vorhandener Börsenwert ausgewiesen. Sämtliche Positionen werden aus strategischen Gründen gehalten. Wertansätze für Beteiligungsinstrumente Buchwert Börsenwert realisierter Gewinn / nicht realisierter Verlust aus Verkauf Gewinn / Verlust im Berichtsjahr im Berichtsjahr Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Strategische Beteiligungen 99,5-0,2 Funktionsbeteiligungen nicht 0,3 gehandelt nicht vorhanden 0,0 Kapital-/Renditebeteiligungen 0,4 0,0 Gesamt 100,2-0,2 8 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) Die Sparkasse verwendet keine Kreditrisikominderungstechniken im Sinne der CRR. Die Sparkasse nutzt zur Absicherung von privaten Immobilienfinanzierungen Grundpfandrechte als wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken. Die privilegierten Grundpfandrechte werden im KSA nicht als Kreditrisikominderung, sondern als eigenständige Risikopositionsklasse berücksichtigt und unter Artikel 442 CRR offengelegt. Die Bewertung der Grundpfandrechte erfolgt gemäß den Anforderungen des Artikels 125 CRR in Verbindung mit Artikel 208 CRR. 9 Marktrisiko (Art. 445 CRR) Zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Marktrisiko verwendet die Sparkasse die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Eigene interne Modelle i. S. von Art. 363 CRR kommen nicht zur Anwendung. Eigenmittelanforderungen für die zum Stichtag vorliegenden Marktrisiken bestehen nicht. Seite: 18 von 22

19 s Sparkasse Westmünsterland 10 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Offenlegung im Lagebericht (Gliederungspunkt D Zinsänderungsrisiken) Informationen gemäß Art. 448 CRR hinsichtlich des Zinsrisikos im Anlagebuch sind im Lagebericht nach 289 HGB (Anlage 3) dem Gliederungspunkt D Zinsänderungsrisiken zu entnehmen. Qualitative Angaben (Art. 448 Buchstabe a) CRR) In die Messung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch sind alle relevanten zinstragenden beziehungsweise zinssensitiven Geschäfte und Positionen einbezogen. Dabei kommen vermögensorientierte Methoden (Auswirkungen auf den Gesamtbankcashflow / Zinsbuchbarwert) zum Einsatz. Die Berechnungen des Zinsänderungsrisikos im Rahmen der wertorientierten Zinsrisikosteuerung über den Value-at-Risk und der erwarteten Performance beruhen auf der historischen Simulation der Marktzinsänderungen. Die Zeitreihe für die historische Simulation erstreckt sich auf einen Zeitraum von 1988 bis Die negative Abweichung der Performance innerhalb der nächsten 63 Tage (Haltedauer) von diesem statistisch erwarteten Wert wird mit einem Konfidenzniveau von 99 % berechnet. Zur Beurteilung des Zinsänderungsrisikos orientiert sich die Sparkasse an einer definierten Benchmark (angelehnt an die Struktur des gleitenden 10-Jahresdurchschnitts). Abweichungen zeigen ggf. Bedarf von Steuerungsmaßnahmen auf und dienen als zusätzliche Information für zu tätigende Neuanlagen. Für die Bestände mit unbestimmter Fristigkeit werden geeignete Annahmen (Modell der gleitenden Durchschnitte) getroffen. Effekte aus vorzeitigen Kreditrückzahlungen werden bei der Abbildung von Risiken aus impliziten Optionen berücksichtigt. Für Annahmen über das Kündigungsverhalten von Anlegern im Produkt Zuwachssparen hat die Sparkasse Verfahren unter Berücksichtigung von statistischem und optionalem Ausübeverhalten im Einsatz. 11 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Qualitative Angaben (Art. 439 Buchstaben a) bis d) CRR) Im Rahmen ihrer Zinsänderungsrisikosteuerung geht die Sparkasse derivative Adressenausfallrisikopositionen in Form von Swapgeschäften ein. Durch Devisentermin- und Devisenoptionsgeschäfte mit unseren Kunden entstehen weitere Adressenausfallrisikopositionen. Ein Handel zur Erzielung von Gewinnen aus Preisdifferenzen in diesen Instrumenten wird nicht betrieben. Die Zinsswapgeschäfte sowie die Deckungsgeschäfte zu den Devisentermin- und Devisenoptionsgeschäften werden ausschließlich mit Instituten der Sparkassen-Finanzgruppe abgeschlossen. Der Handel erfolgt außerbörslich (over the counter OTC). Die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für derivative Positionen erfolgt auf Basis der Marktbewertungsmethode. Die Anrechnungsbeträge für derivative Positionen werden zusammen mit den weiteren kreditrisikobehafteten Positionen bei der Ermittlung der Risikopositionen (Exposures), bei der Limitierung der Risikohöhe, bei der Berechnung der Risikovorsorge und der internen Kapitalallokation berücksichtigt. Seite: 19 von 22

20 s Sparkasse Westmünsterland Für jeden Kontrahenten besteht zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses eine Obergrenze für die Anrechnung der Adressenausfallrisiken. Die Limithöhe richtet sich neben dem Rating nach weiteren, bonitäts-charakterisierenden Merkmalen. Grundsätzlich werden nur Geschäfte mit Kontrahenten abgeschlossen, die eine gute Bonität aufweisen. Die Überwachung der Limite erfolgt anhand eines Limitsystems. Zur Bilanzierung und Bewertung der derivativen Finanzinstrumente verweisen wir auf den Anhang des Jahresabschlusses der Sparkasse Westmünsterland zum , der auf der Homepage der Sparkasse Westmünsterland unter dem Geschäftsbericht veröffentlicht wird. Im Rahmen der Steuerung derivativer Adressenausfallrisikopositionen werden die Risikobeiträge von Markt- und Kontrahentenrisiken additiv behandelt. Daher erfolgt keine Betrachtung von Korrelationen dieser Risiken. Die Sparkasse hat keine Verträge mit ihren Vertragspartnern abgeschlossen, die im Falle einer Ratingverschlechterung der Sparkasse zu Sicherheitennachschüssen bzw. der erstmaligen Stellung von Sicherheiten führen könnten. Quantitative Angaben (Art. 439 Buchstaben e) bis h) CRR) Die nachfolgende Tabelle enthält die positiven Wiederbeschaffungswerte einschließlich der Berücksichtigung von Netting und Sicherheiten Mio. EUR Positiver Bruttozeitwert Aufrechnungsmöglichkeiten (Netting) Saldierte aktuelle Ausfallrisikoposition Anrechenbare Sicherheiten Nettoausfallrisikoposition Zinsderivate 4,0-4,0-4,0 Währungsderivate 1,7-1,7-1,7 Gesamt Tabelle: Positive Wiederbeschaffungswerte Das gesamte Gegenparteiausfallrisiko beläuft sich zum Stichtag auf 10,4 Mio. Euro. 12 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Das operationelle Risiko ist die Gefahr von Verlusten, die durch Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder aufgrund von externen Ereignissen, einschließlich Rechtsrisiken, eintreten. Diese Begriffsbestimmung schließt die aufsichtsrechtliche Definition gemäß der CRR ein. Die Bestimmung der regulatorischen Eigenkapitalunterlegung für operationelle Risiken basiert auf dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315 und 316 CRR. Seite: 20 von 22

21 s Sparkasse Westmünsterland 13 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Belastete Vermögenswerte sind grundsätzlich bilanzielle und außerbilanzielle Vermögensgegenstände, die bei besicherten Refinanzierungsgeschäften und sonstigen besicherten Verbindlichkeiten als Sicherheit eingesetzt werden und die nicht uneingeschränkt genutzt werden können. Die Belastung von Vermögenswerten bei der Sparkasse resultiert aus Pfandbriefemissionen, Weiterleitungsdarlehen und Geldmarktgeschäften. Von den bilanziellen Vermögenswerten der Sparkasse waren zum Berichtsstichtag 684 Mio. EUR belastet. Die Höhe der Belastung ist im Vergleich zum Vorjahr gefallen. Der Rückgang der Belastung ist im Wesentlichen auf Weiterleitungsdarlehen zurückzuführen. Die Sparkasse hat mit allen Gegenparteien der Geschäfte, aus denen belastete Vermögenswerte resultieren, Besicherungsvereinbarungen abgeschlossen. Die gestellten Sicherheiten aus Geldmarktgeschäften werden auf sogenannten Pool-Konten verwaltet. Eine tatsächliche Nutzung der Sicherheiten erfolgt hierbei nur bei effektivem Geschäftsabschluss. In den übrigen Fällen (Emission von Pfandbriefen, Weiterleitungsdarlehen) stehen die als Sicherheiten hinterlegten Vermögenswerten zweckgebunden spezifischen Verbindlichkeiten gegenüber. Die Höhe der als Sicherheiten genutzten Vermögenswerte richtet sich nach der Höhe der zu besichernden Verbindlichkeit Eine Überbesicherung besteht in der Deckungsmasse für emittierte Pfandbriefe. Sie dient der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen. Die darüber hinaus gehende Überdeckung stellt einen zusätzlichen Emissionsspielraum sicher. Der Anteil der in den sonstigen Vermögenswerten enthaltenen unbelasteten Vermögensgegenstände, die nach Auffassung der Sparkasse für eine Belastung nicht infrage kommen, beträgt zum Stichtag ,0 Prozent. Zum überwiegenden Teil handelt es sich dabei um Immobilien, technische Anlagen, sonstige Anlagegüter, sonstige Vermögensgegenstände sowie den Kassenbestand. Die nachfolgenden Tabellen stellen die Vermögenswerte und deren Belastung dar, angegeben als Medianwerte auf Basis der vierteljährlichen Meldungen zum Quartalsultimo. Um eine bessere Vergleichbarkeit zu gewähren sind die Beträge der ehemaligen Sparkasse Gronau, welche zum von der Sparkasse Westmünsterland aufgenommen wurde, auch für die Meldestichtage und einbezogen worden. Zu diesen Stichtagen hat die Sparkasse Gronau noch gesonderte Meldungen abgegeben. Medianwerte 2015 Mio. EUR Buchwert der belasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermögenswerte Buchwert der unbelasteten Vermögenswerte Summe Vermögenswerte 888, ,0 Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögenswerte davon Aktieninstrumente 0,0 0,0 0,0 0,0 davon Schuldtitel 58,6 56,2 614,7 601,3 davon sonstige Vermögenswerte Tabelle: Belastete und unbelastete Vermögenswerte 1,7 449,8 Seite: 21 von 22

22 s Sparkasse Westmünsterland Die nachfolgende Übersicht enthält die mit belasteten Vermögenswerten verbundenen Verbindlichkeiten (Geschäfte der Passivseite und das Derivategeschäft), die die Quellen der Belastung darstellen. Zur Einbeziehung der Werte der ehemaligen Sparkasse Gronau vgl. Anmerkung zur Tabelle Belastete und unbelastete Vermögenswerte. Medianwerte 2015 Mio. EUR Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene eigene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten 883,6 888,2 Tabelle: Erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten 14 Verschuldung (Art. 451 CRR) Die Verschuldung und die Verschuldungsquote werden für die Zwecke der Offenlegung per 31. Dezember 2015 gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62 ermittelt. Dabei wird die Möglichkeit der Nicht-Berücksichtigung von Treuhandkrediten nach Art. 429 (11) CRR 1 nicht genutzt. Der Vorstand wird regelmäßig über die Höhe der Verschuldungsquote informiert. Die Verschuldungsquote ist derzeit aufsichtlich noch nicht begrenzt. Daher verzichtet die Sparkasse auf eine entsprechende Limitierung. Die Verschuldungsquote belief sich zum 31. Dezember 2015 auf 8,9 Prozent (gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62). Eine Ermittlung auf dieser Basis ist erstmalig zum 31. Dezember 2015 erfolgt. In den Vorjahren erfolgte die Ermittlung auf Basis der CRR. Daher können keine Aussagen über die Entwicklung im Berichtsjahr getroffen werden. Die Zusammensetzung der Verschuldungsquote ist der Anlage 4 zu entnehmen. Alle Daten beziehen sich auf den Stichtag der Offenlegung. 1 Gemäß delegierter Verordnung 2015/62 zur Änderung der CRR entspricht dies Art. 429 (13) CRR Seite: 22 von 22

23 s Sparkasse Westmünsterland Anlage 1 begebene Kapitalinstrumente zu 3.2 des Offenlegungsberichtes 1. Sparkassen-Kapitalbrief mit Nachrangabrede über nominell 0,125 Mio. Euro Hauptmerkmale des Kapitalinstruments 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung Sparkasse Westmünsterland k.a. Bundesrepublik Deutschland 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag) Sparkassen- Kapitalbrief 0, Mio. EURO 9 Nennwert des Instruments 0, Mio. EURO 9a Ausgabepreis 0, Mio. EURO 9b Tilgungspreis 0, Mio. EURO 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum fortge- führter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum Unbefristet oder mit Verfallstermin Mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.a. Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 6,50% 19 Bestehen eines Dividenden-Stopps" Nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) k.a. Zwingend Zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ

24 s Sparkasse Westmünsterland 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.a. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.a. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.a. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.a. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 30 Herabschreibungsmerkmale k.a. 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.a. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.a. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.a Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente k.a. 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.a. k.a. k.a.

25 Sparkasse Sparkassenkapitalbrief Nachrangige Namensschuldverschreibung zu 6,5 % Nr. über Euro ,-- (in Worten: Einhundertfünfundzwanzigtausend Euro) Wir zahlen an gegen Rückgabe dieser Urkunde am (in Worten: einhundertfünfundzwanzigtausend) Euro ,--. Die Zinsen werden jährlich nachträglich zum eines jeden Jahres erstmals am , letztmals am gezahlt. Der Kapitalanspruch aus dem Sparkassenbrief verjährt 10 Jahre nach Eintritt der Fälligkeit. Die Schuldverschreibung ist nur gültig, wenn sie von zwei Zeichnungsberechtigten der Schuldnerin einhändig unterschrieben ist. Erfüllungsort und Gerichtstand für alle Leistungen aus dieser Schuldverschreibung ist der Sitz der Schuldnerin. Die Schuldverschreibung ist beiderseits unkündbar. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die derzeit geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingung der Sparkasse Vertragsbestandteil sind. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hängen/liegen in den Kassenräumen zur Einsichtnahme aus. Der Kunde erhält ein Exemplar der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern er es wünscht. Der Darlehensschuldner verzichtet hinsichtlich der Darlehensforderungen auf Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte, solange und soweit das Darlehen zum gebundenen Vermögen im Sinne von 54 VAG in Verbindung in AnlV 1 oder zu einer aufgrund inländischer gesetzlicher Vorschriften gebildeten Deckungsmasse für Schuldverschreibungen gehört; das gilt auch im Falle eines Liquidations- oder Insolvenzverfahrens. Ergänzend gelten die beiliegend abgedruckten Bedingungen. Sparkasse Der Vorstand, den

26 Bedingungen zum Sparkassenbrief Nr. für die Ausgabe von Sparkassenkapitalbriefen mit Nachrangabrede (nachrangige Namensschuldverschreibung) der Sparkasse 1. Nachrangabrede Das auf den Sparkassenkapitalbrief eingezahlte Kapital wird im Fall des Konkurses oder der Liquidation der Sparkasse erst nach Befriedung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückerstattet; der Sparkassenkapitalbrief ist für beide Vertragsparteien während der Laufzeit während der Laufzeit vorbehaltlich Ziffer 3 - unkündbar. 2. Aufrechnungsverbot Die Aufrechnung des Rückerstattungsanpruchs aus diesem Sparkassenkapitalbrief gegen Forderungen der Sparkasse ist ausgeschlossen. Der Darlehensnehmer verzichtet hinsichtlich der Darlehensforderung auf Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte, solange und soweit das Darlehen zum gebundenen Vermögen im Sinne von 54 a des Versicherungsgesetztes oder zu einer aufgrund inländischer gesetzlicher Vorschriften gebildeten Deckungsmasse für Schuldverschreibungen gehört; das gilt auch im Falle des Konkurses. 3. Außerordentliches Kündigungsrecht Die Sparkasse verzichtet auf ein außerordentliches Kündigungsrecht. 4. Sicherheiten Für die Verbindlichkeiten aus diesem Sparkassenkapitalbrief werden weder vertragliche Sicherheiten durch die Sparkasse noch durch Dritte gestellt. 5. Sonstiges Nachträglich können der Nachrang nicht beschränkt sowie die Laufzeit und die Kündigungsfrist nicht verkürzt werden. Eine vorzeitige Rückerstatttung ist der Sparkasse ohne Rücksicht auf entgegenstehende Vereinbarungen zurückzugewähren, sofern nicht das Kapital durch die Einzahlung anderen, zumindest gleichwertigen haftenden Eigenkapitals ersetzt worden ist (vgl. 10 Abs. 5 a Satz 5 KWG).

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