Verordnungen, Erlasse des Ministeriums und Satzungen

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1 Verordnungen, Erlasse des Ministeriums und Satzungen Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über die Festsetzung von en für Studiengänge an den staatlichen Hochschulen des Landes Schleswig-Holstein für das Wintersemester 2016/2017 Vom 14. Juli 2016 Aufgrund des 14 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 Hochschulzulassungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2016 (GVOBl. Schl.-H. S. 75), verordnet das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Artikel 1 Die Landesverordnung über die Festsetzung von en für Studiengänge an den staatlichen Hochschulen des Landes Schleswig-Holstein für das Wintersemester 2016/2017 vom 8. Juli 2016 (NBl. HS MSGWG Schl.-H. S. 47) wird wie folgt geändert: In 1 Nummer 4 Buchstabe a wird die Zeile Betriebswirtschaftslehre (B) durch die Zeile Betriebswirtschaftslehre (B) ersetzt. Artikel 2 Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 15. Juli 2016 in Kraft. Die vorstehende Verordnung wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Kiel, 14. Juli 2016 Kristin Alheit Ministerin für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung 64 NBl. HS MSGWG Schl.-H. 2016

2 Landesverordnung über die Festsetzung von en für Studiengänge an den staatlichen Hochschulen des Landes Schleswig-Holstein für das Wintersemester 2016/2017 (ZZVO Wintersemester 2016/2017) Vom 8. Juli 2016 Aufgrund des 14 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 und 14 Absatz 1 Satz 2 Hochschulzulassungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2016 (GVOBl. Schl.- H. S. 75), in Verbindung mit Artikel 12 Absatz 1 des Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 5. Juni 2008 (GVOBl. Schl.-H. S. 305), verordnet das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: 1 Die Zahl der an den Hochschulen des Landes Schleswig-Holstein höchstens aufzunehmenden Bewerberinnen und Bewerber () wird für das Wintersemester 2016/2017 in den nachstehenden Studiengängen wie folgt festgesetzt: 1. Christian-Albrechts-Universität zu Kiel a) Studienanfängerinnen und Studienanfänger aa) Studiengänge mit dem Abschluss Staatsexamen, die in das zentrale Vergabeverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung einbezogen sind: Medizin 202 Pharmazie (einschl. Pharmazeutische Chemie, Pharmazeutische Biologie) Zahnmedizin bb) Studiengänge, die nicht in das zentrale Vergabeverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung einbezogen sind: Abschluss: Bachelor (B), Master, Staatsexamen für den Abschluss 1-Fach 2-Fächer 2-Fächer HDL 2-Fächer Gym. Agrarwissenschaften (B) 300 x x x Betriebswirtschaftslehre (B) 185 x x x Betriebswirtschaftslehre 75 x x x Biochemie und Molekularbiologie (B) 25 x x x Biologie (B) 115 x x 100 Chemie (B) 60 x x 40 Deutsch (B) x NBl. HS MSGWG Schl.-H

3 Abschluss Bachelor (B), Master, Staatsexamen Ernährungs- und Lebensmittelwissenschaften Ernährungs- und Verbraucherökonomie Europäische Ethnologie/Volkskunde (B) für den Abschluss 1-Fach 2-Fächer 2-Fächer HDL 2-Fächer Gym. 35 x x x 15 x x x x 90 x x Geographie (B) 100 x Geowissenschaften (B) 130 x x x Internationale Politik und Internationales Recht 26 x x x Medienwissenschaft x 25 x x Migration und Diversität 40 x x x Ökotrophologie (B) 155 x x x Pädagogik (B) x 230 x x Philosophie (B) x Physik des Erdsystems (B) 55 x x x Politikwissenschaft (B) x 205 x x Psychologie (B) 127 x x x Rechtswissenschaft (Staatsexamen) 400 x x x Soziologie (B) x 155 x x Sozio-Ökonomik (B) 60 x x x Sportwissenschaft (B) x Stadt- und Regionalentwicklung Umweltgeographie und management 20 x x x 20 x x x Volkswirtschaftslehre (B) 240 x x x Wirtschaft/Politik (B) x x x 80 Wirtschaftschemie (B) 25 x x x Wirtschaftsinformatik (B) 40 x x x Wirtschaftsingenieurwesen Materialwissenschaft (B) Wirtschaftsingenieurwesen Elektro- und Informationstechnik (B) 40 x x x 120 x x x Wirtschaftswissenschaft (B) x X 75 x x = wird nicht angeboten; - = keine 48 NBl. HS MSGWG Schl.-H. 2016

4 b) Höhere Semester Abschluss: Bachelor (B), Master, Diplom, Staatsexamen Medizin, Staatsexamen für den Abschluss Betriebswirtschaftslehre, (B) 1-Fach Biochemie, (B) 1-Fach Biologie, (B) 1-Fach, (B) 2-Fächer Gym Deutsch, (B) 2-Fächer, (B) 2-Fächer Gym Ernährungs- und Lebensmittelwissenschaften 1- Fach Ernährungs- und Verbraucherökonomie 1-Fach Pharmazie, Staatsexamen Psychologie, Diplom im Rahmen der frei werdenden Studienplätze Rechtswissenschaft, Staatsexamen; nur 3. FS Soziologie, (B) 2-Fächer Wirtschaft / Politik, (B) 2-Fächer Gym Wirtschaftswissenschaft, (B) 2-Fächer HDL Zahnmedizin, Staatsexamen x = wird nicht angeboten; - = keine 2. Universität zu Lübeck a) Studienanfängerinnen und Studienanfänger aa) Studiengänge mit dem Abschluss Staatsexamen, die in das zentrale Vergabeverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung einbezogen sind: Medizin 187 bb) Studiengänge, die nicht in das zentrale Vergabeverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung einbezogen sind: Abschluss: Bachelor (B), Master Medieninformatik (B) 120 Medizinische Ernährungswissenschaften (B) 65 NBl. HS MSGWG Schl.-H

5 Abschluss: Bachelor (B), Master Medizinische Ingenieurwissenschaft (B) 95 Medizinische Ingenieurwissenschaft 60 Molecular Life Science (B) 80 Molecular Life Science 45 Physiotherapie (B) 40 Psychologie (B) 90 Psychologie 40 b) Höhere Semester Abschluss: Bachelor (B), Master, Staatsexamen Medizin, Staatsexamen Medizinische Ingenieurwissenschaft (B) Medizinische Ingenieurwissenschaft Molecular Life Science (B) Molecular Life Science Psychologie (B) Psychologie im Rahmen der freiwerdenden Studienplätze 3. Universität Flensburg a) Studienanfängerinnen und Studienanfänger, Teilstudiengang der Bildungswissenschaften International Management -dänische Sprachausrichtung International Management -spanische Sprachausrichtung für den Abschluss Bachelor Master 76 x 110 x International Management Studies x 91 European Cultures and Society 40 x European Studies x 41 Prävention und Gesundheitsförderung x 40 Bildungswissenschaften Biologie 72 - Bildungswissenschaften Chemie 29 - Bildungswissenschaften Deutsch NBl. HS MSGWG Schl.-H. 2016

6 , Teilstudiengang der Bildungswissenschaften für den Abschluss Bachelor Master Bildungswissenschaften Englisch Bildungswissenschaften Geographie 67 - Bildungswissenschaften Geschichte Bildungswissenschaften Gesundheit und Ernährung 80 - Bildungswissenschaften Kunst und visuelle Medien 45 - Bildungswissenschaften Mathematik Bildungswissenschaften Musik 26 - Bildungswissenschaften Philosophie 40 - Bildungswissenschaften Physik 26 - Bildungswissenschaften Spanisch 41 - Bildungswissenschaften Sport 89 - Bildungswissenschaften Technik 49 - Bildungswissenschaften evangelische Theologie 80 - Bildungswissenschaften Textil und Mode 48 - Bildungswissenschaften Wirtschaft/Politik 99 - Bildungswissenschaften Sachunterricht, gesellschaftswissenschaftliche Ausrichtung Bildungswissenschaften Sachunterricht naturwissenschaftliche Ausrichtung Sachunterricht Master of Education Lehramt an Grundschulen Sachunterricht Master of Education Lehramt Sonderpädagogik Bildungswissenschaften Pädagogik und Didaktik zur Förderung der emotionalen und sozialen Entwicklung Bildungswissenschaften Pädagogik bei Beeinträchtigung der geistigen Entwicklung Bildungswissenschaften Sonderpädagogik des Lernens Bildungswissenschaften Pädagogik für Menschen mit Sprach- und Kommunikationsstörungen x = wird nicht angeboten; - = keine x 70 x x 60 x 60 x 60 x b) Höhere Semester Für die unter Buchstabe a) aufgeführten Studiengänge im Rahmen der freiwerdenden Studienplätze NBl. HS MSGWG Schl.-H

7 4. Fachhochschulen a) Studienanfängerinnen und Studienanfänger Abschluss: Bachelor (B), Master Fachhochschule Flensburg Kiel Lübeck Westküste Agrarmanagement x 15 x x Angewandte Chemie (B) x x 56 x Architektur (B) x x 48 x Architektur x x 30 x Bauingenieurwesen (B) x x 90 x Bauingenieurwesen x x 20 x Betriebswirtschaftslehre (B) Betriebswirtschaftslehre online (B) Betriebswirtschaftslehre online Teilzeit (B) x 20 x x x 19 x x Betriebswirtschaftslehre x x Betriebswirtschaftslehre I x 20 x x Biomedizintechnik (B) x x 86 x Biotechnologie Verfahrenstechnik (B) 100 x x x Business Management 80 x x x Elektrotechnik (B) x 60 x x Energie- und Gebäudeingenieurwesen (B) x x 30 x Energiewissenschaften (B) 120 x x x Erziehung und Bildung im Kindesalter - Aufbauform (B) Erziehung und Bildung im Kindesalter - grundständig (B) Forschung, Entwicklung, Management in Sozialer Arbeit, Rehabilitation/Gesundheit oder Kindheitspädagogik Informationstechnologie und Design (B) Informationstechnologie & Internet (B) International Tourism Management (B) International Tourism Management x 15 x x x 59 x x x 60 x x x x 48 x x 75 x x x x x 120 x x x 30 Int. Vertr. und Einkaufsing. (B) x 72 x x 52 NBl. HS MSGWG Schl.-H. 2016

8 Abschluss: Bachelor (B), Master Fachhochschule Flensburg Kiel Lübeck Westküste Immobilienwirtschaft (B) x x x 45 Landwirtschaft (B) x 90 x x Maschinenbau (B) x Maschinenbau x 40 x x Mechanical Engineering x x 15 x Medieninformatik (B) 100 x x x Multimedia Production (B) x 80 x x Öffentlichkeitsarbeit und Unternehmenskommunikation (B) x 80 x x Physiotherapie (B) x 40 x x Soziale Arbeit (B) x 120 x x Städtebau und Ortsplanung x x 25 x Systemtechnik 22 x x x Technologie-Management und Marketing (B) x 45 x x Wind Engineering 15 x x x Wirtschaft und Recht (B) x x x 80 Wirtschaftsinformatik (B) 80 x x x Wirtschaftsinformatik online (B) x 39 x x Wirtschaftsingenieurwesen (B) x x 94 x Wirtschaftsingenieurwesen - online (B) Wirtschaftsingenieurwesen Lebensmittelindustrie (B) x x 56 x x x 30 x Wirtschaftsingenieurwesen x x 15 x Wirtschaftspsychologie (B) x x x 60 x = der wird nicht angeboten; - = keine b) Höhere Semester Für die unter Buchstabe a) aufgeführten Studiengänge im Rahmen der freiwerdenden Studienplätze NBl. HS MSGWG Schl.-H

9 Die Zahl der frei werdenden Studienplätze wird wie folgt bestimmt: 1. War für das betreffende Eingangssemester ein Auswahlverfahren eingeführt worden, bestimmt sich die Zahl der frei werdenden Studienplätze nach der für das Eingangssemester ermittelten jährlichen Aufnahmekapazität; 2 2. ist die des jeweiligen Eingangssemesters unter Einbeziehung einer Schwundquote nach 17 der Hochschulzulassungsverordnung vom 21. März 2011 (NBl. MWV.Schl.-H. S. 11), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Juni 2016 (NBl. HS MSGWG Schl.-H. S. 26), ermittelt worden, bestimmt sich die Zahl der frei werdenden Studienplätze nach Nummer 1 unter Berücksichtigung dieser Schwundquote; 3. für das erste klinische Fachsemester im Humanmedizin bestimmt sich die Zahl der frei werdenden Studienplätze in der Weise, dass im Wintersemester alle an der jeweiligen Hochschule für den Humanmedizin eingeschriebenen Studierenden zugelassen werden, die den ersten Abschnitt der ärztlichen Staatsprüfung im vorangegangenen Sommersemester bestanden haben. Im folgenden Sommersemester werden diejenigen an der jeweiligen Hochschule eingeschriebenen Studierenden zugelassen, die im vorangegangenen Wintersemester die Prüfung bestanden haben. Anschließend noch freie Studienplätze bestimmen sich nach der für das erste klinische Fachsemester gemäß Abschnitt II und III der Hochschulzulassungsverordnung ermittelten jährlichen Aufnahmekapazität. Soweit im Laufe des Vergabeverfahrens Studienplätze frei bleiben, werden sie den anderen Studiengängen derselben Lehreinheit nach dem Maßstab der jeweiligen Curricular- oder Curricularnormwerte hinzugerechnet. 3 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Die vorstehende Verordnung wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. 4 Kiel, 8. Juli 2016 Kristin Alheit Ministerin für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung 54 NBl. HS MSGWG Schl.-H. 2016

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