Einsatz- und Ausbildungsanleitung für Feuerwehren im Land Niedersachsen. Grundtätigkeiten - Löscheinsatz und Rettung -
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- Leopold Weber
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1 Einsatz- und Ausbildungsanleitung für Feuerwehren im Land Niedersachsen Grundtätigkeiten - Löscheinsatz und Rettung -
2 Einsatz- und Ausbildungsanleitung für Feuerwehren im Land Niedersachsen; Grundtätigkeiten - Löscheinsatz und Rettung - RdErl. d. MI v /1- - VORIS Hiermit führe ich als Richtlinie i.s. des 5 Abs. 1 NBrandSchG vom (Nds.GVBl. S. 233), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom (Nds.GVBl. S. 101), die Einsatz- und Ausbildungsanleitung für Feuerwehren im Land Niedersachsen; Grundtätigkeiten - Löscheinsatz und Rettung - ein. Die Anleitung ist bei der Ausbildung und bei Einsätzen zu beachten. Die für eine Erstausstattung der Feuerwehren erforderliche Anzahl der Einsatz- und Ausbildungsanleitungen wird den Gemeinden in Kürze auf dem Dienstweg zur Verfügung gestellt. An die Bezirksregierungen Landkreise, Gemeinden und Samtgemeinden Landesfeuerwehrschulen Herausgeber: Niedersächsisches Innenministerium - Brandschutzreferat - Postfach Hannover 2. überarbeitete Auflage: , Dezember 1996
3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 2. Persönliche Ausrüstung 3. Einsatzausrüstung 3.1 Gruppenführerin / Gruppenführer 3.2 Melderin / Melder 3.3 Truppführerin / Truppführer und Truppmitglied 4. Auslegen von Druckschläuchen 4.1 Auslegen von C-Druckschläuchen 4.2 Auslegen eines Rollschlauches 4.3 Auslegen von B-Druckschläuchen 4.4 Kuppeln von Druckschläuchen 4.5 Vornahme von Druckschläuchen 4.6 Einsatz von Schlauchbrücken 4.7 Zurücknehmen von Druckschläuchen 5. Handhabung und Bedienung von wasserführenden Armaturen 5.1 Verteiler 5.2 Strahlrohre 5.3 Schaumrohre 6. Wasserentnahme 6.1 Wasserentnahme aus offenen Gewässern 6.2 Wasserentnahme aus Saugschacht 6.3 Wasserentnahme über Löschwassersauganschluß 6.4 Wasserentnahme aus Hydranten Unterflurhydrant Überflurhydrant 2
4 7. Einsatz von Kleinlöschgerät 7.1 Kübelspritze A 7.2 Feuerlöscher 8. Handhabung von Leinen 8.1 Knoten und Stiche 8.2 Befestigung von Geräten 8.3 Fangleinenbeutel 8.4 Retten und Selbstretten Rettungsbund Retten mit Feuerwehr-Sicherheitsgurt und Fangleine Rettungsübungen mit Feuerwehr-Sicherheitsgurt und Fangleine Selbstretten mit Feuerwehr-Sicherheitsgurt und Fangleine 9. Retten mit Rettungsgeräten 9.1. Retten über Leitern 9.2 Retten mit Sprungtuch 10. Sichern von Einsatzstellen 11. Gebrauch von Schutzkleidung 11.1 Warnkleidung 11.2 Wärmeschutzkleidung 12. Übermittlungszeichen 12.1 Schallzeichen 12.2 Sichtzeichen 3
5 1. Einleitung In der vorliegenden Einsatz- und Ausbildungsanleitung werden die Grundtätigkeiten im Löscheinsatz und bei der Rettung dargelegt. Sie soll für diese Bereiche Grundlagen vermitteln, die zur einheitlichen Ausbildung notwendig sind. Bei den Geräten wird von der Ausrüstung des Löschgruppenfahrzeuges ausgegangen. Sicheres und schnelles Arbeiten ist erreichbar, wenn die Feuerwehrangehörigen zweckmäßige Handgriffe und Bewegungsabläufe beherrschen. Bei der Ausbildung und im Einsatz sind die Grundsätze der Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. Die bildlichen Darstellungen sagen aus, wie bestimmte Geräte getragen und gehandhabt werden. Die nachstehenden Angaben und Darstellungen links und rechts beziehen sich auf die Fahrt- oder Fließrichtung. 4
6 2. Persönliche Ausrüstung Feuerwehrhelm mit Nackenschutz (u. ggf. Gesichtsschutz) Feuerwehrschutzanzug-Jacke Feuerwehr-Sicherheitsgurt Feuerwehrbeil in Schutztasche Fangleine mit Fangleinenbeutel Atemschutzgerät Schutzhandschuhe Feuerwehrschutzanzug-Hose Sicherheitsschuhwerk Bild 1 a Bild 1 b persönliche Ausrüstung ergänzte persönliche Ausrüstung persönliche Ausrüstung: 1. Feuerwehrschutzkleidung (gem. DienstkleidungsVO-FF vom i.d. jeweils gültigen Fassung) 2. Feuerwehrhelm mit Nackenschutz (nach Norm) 3. Schutzhandschuhe 4. Sicherheitsschuhwerk entsprechend den Erfordernissen ergänzte persönliche Ausrüstung: 1. Atemschutzgerät 2. Feuerwehr-Sicherheitsgurt (nach Norm/Techn. Weisung) 3. Fangleine mit Fangleinenbeutel (nach Norm) 4. Feuerwehrbeil mit Schutztasche (nach Norm) 5. Signalpfeife 6. Warnkleidung 5
7 3. Einsatzausrüstung Ergänzungen und Abweichungen von der Einsatzausrüstung sind je nach Lage zulässig. 3.1 Gruppenführerin / Gruppenführer Bild 2 Einsatzausrüstung der Gruppenführerin/ des Gruppenführers: Beleuchtungsgerät, ggf. Handfunkgerät 6
8 3.2 Melderin / Melder Bild 3 Einsatzausrüstung der Melderin / des Melders: Beleuchtungsgerät, ggf. Handfunkgerät 7
9 3.3 Truppführerin / Truppführer und Truppmitglied Trupp als Angriffstrupp Bild 4 Ausrüstung auf Kommando: Zum Einsatz fertig! Truppführerin / Truppführer: Truppmitglied: Beleuchtungsgerät, Schlauchhalter C-Strahlrohr, Schlauchhalter 8
10 Ausrüstung auf Befehl:...1. Rohr...vor! Truppführerin / Truppführer: Truppmitglied: Beleuchtungsgerät, Schlauchhalter C-Strahlrohr, Schlauchhalter Ausrüstung auf Befehl:...B-Rohr...vor! Truppführerin / Truppführer: Truppmitglied: Beleuchtungsgerät, Schlauchhalter B-Strahlrohr, Stützkrümmer, Schlauchhalter Ausrüstung auf Befehl:...Schaumrohr...vor! Truppführerin / Truppführer: Truppmitglied: Beleuchtungsgerät, 2 Schaummittelbehälter, Schlauchhalter Schaumrohr, Zumischer, D-Ansaugschlauch, Schlauchhalter Ausrüstung auf Befehl:...Schnellangriff...vor! Truppführerin / Truppführer: Truppmitglied: Beleuchtungsgerät, Schlauchhalter Schnellangriff, Schlauchhalter 9
11 4. Auslegen von Druckschläuchen 4.1 Auslegen von C-Druckschläuchen Auslegen einer C-Leitung Bild 5 a mit tragbarer Schlauchhaspel Bild 5 b mit Schlauchtragekorb Die Tragegriffe stehen waagerecht. Das Gewicht der Schlauchhaspel ruht auf dem Griffanschlag. Die Schlauchleitung muß von unten abrollen. Das Auslegen von C-Druckschläuchen kann auch aus Schlauchtragekörben erfolgen. Angriffsleitungen werden grundsätzlich von der Einsatzstelle zum Verteiler ausgelegt. Legt jedoch ein Trupp seine Leitung selbst, so wird diese vom Verteiler in Richtung Einsatzstelle ausgelegt. Für ausreichend Schlauchreserve ist zu sorgen. 10
12 4.2 Auslegen eines Rollschlauches Bild 6 Bild 7 Das Auslegen des grundsätzlich doppelt gerollten Schlauches kann durch Auswerfen (Bild 6) oder durch Abrollen aus der Armbeuge (Bild 7) erfolgen. Bei beiden Arten führt eine Hand die Schlauchrolle, die andere Hand erfaßt die beiden Schlauchenden unmittelbar hinter den Kupplungen. 11
13 4.3 Auslegen von B-Druckschläuchen Auslegen einer B-Leitung mit fahrbarer Schlauchhaspel Bild 8 Beim Absetzen der Schlauchhaspel arbeiten Wassertrupp und Maschinistin / Maschinist zusammen. 12
14 Bild 9 Die Schlauchhaspel wird vom Wassertrupp an den seitlichen Handgriffen gezogen. Der Schlauch muß von unten abrollen. Verlegerichtung: - vom Fahrzeug zur Wasserentnahmestelle - vom Fahrzeug zum Verteiler - vom Verteiler zum vorgehenden Trupp 13
15 4.4. Kuppeln von Druckschläuchen Bild 10 B-Schläuche werden im Regelfall von zwei Feuerwehrangehörigen gekuppelt. C-Schläuche können von einem Feuerwehrangehörigen gekuppelt werden. Ggf. sind Kupplungsschlüssel zu verwenden. 14
16 4.5 Vornahme von Druckschläuchen Bei Vornahme von Druckschläuchen an Außenfronten (siehe Seite 59) oder in Treppenräumen sind diese an geeigneten Festpunkten durch Schlauchhalter zu sichern. Bild 11 In Treppenräumen muß die Leitung auf der Treppe so verlegt werden, daß Unfallgefahren ausgeschlossen werden und Rückzugswege frei bleiben. Auf ausreichende Schlauchreserve ist zu achten. 15
17 Bild 12 Beim Auslegen von Druckschläuchen über Hindernisse (Zäune o.ä.) können zwei Steckleiterteile als Schlauchstütze verwendet werden. Die Sicherung der Leiterteile oben und unten ist zu beachten. 16
18 Bild 13 Vorhandene Möglichkeiten einer Verlegung unter Verkehrswegen sind auszunutzen: z.b. Rohrdurchlässe, Freiraum unter Gleisen etc. 17
19 4.6 Einsatz von Schlauchbrücken Bild 14 a Bild 14 b Beim Überqueren von Straßen mit Schlauchleitungen sind drei Schlauchbrücken so auszulegen, daß Fahrzeuge verschiedener Spurbreite (PKW/LKW) die Leitung überfahren können. Auf Verkehrssicherung ist besonders zu achten. 18
20 4.7 Zurücknehmen von Druckschläuchen Bild 15 Die Schlauchleitung ist an geeigneten Stellen zu entkuppeln. Hierbei sind Wasserschäden und Glatteisgefahren -soweit möglich- zu vermeiden! Zur Entleerung wird der Schlauch fortlaufend hochgehoben oder in abfallendem Gefälle so gelegt, daß das Wasser durch natürliches Gefälle abfließt. 19
21 Bild 16 Benutzte C-Druckschläuche werden bei der Zurücknahme in Buchten über die Schulter gelegt, wobei sich die Kupplungen vor dem Körper befinden, und anschließend einfach aufgerollt. Benutzte B-Druckschläuche werden nach dem Entwässern einfach aufgerollt. Nicht benutzte, saubere Schläuche können auch wieder doppelt oder auf Haspeln aufgerollt, bzw. in Tragekörbe verlastet werden! 20
22 5. Handhabung und Bedienung von wasserführenden Armaturen 5.1 Verteiler Der Verteiler wird an der befohlenen Stelle abgesetzt. Der Standort des Verteilers soll außerhalb des Gefahrenbereichs liegen. Nach Möglichkeit soll eine Sichtverbindung zum Maschinisten am Fahrzeug bzw. an der Pumpe bestehen. Bild 17 Der Verteiler wird grundsätzlich auf dem Boden liegend an die B-Leitung gekuppelt. 21
23 Für das Anschließen der Leitungen an den Verteiler gilt: Bild 18 Sofern ein Druckbegrenzungsventil verwendet wird, ist es in die B- Leitung vor dem Verteiler einzubauen. Zur Ableitung des Wassers bei Druckentlastung kann am seitlichen B-Abgang des Druckbegrenzungsventils ein B-Schlauch angekuppelt werden. 22
24 5.2 Strahlrohre Vornahme eines C-Rohres Bild 19 Das Truppmitglied kuppelt und hält das C-Strahlrohr. Die Truppführerin / der Truppführer sichert ausreichende Schlauchreserve und unterstützt anschließend das Truppmitglied. 23
25 Vornahme des Schnellangriffs Bild 20 Das Truppmitglied nimmt das C-Strahlrohr aus der Halterung und geht mit der Truppführerin / dem Truppführer vor. Ein weiterer Trupp unterstützt beim Abziehen und Auslegen der Druckleitung. Auf das Kommando Schnellangriff: Wasser marsch! öffnet die Maschinistin / der Maschinist das entsprechende Ventil und gibt Wasser. Bei Schnellangriff mit C-Druckschläuchen ist darauf zu achten, daß diese vollständig ausgelegt werden! 24
26 Vornahme eines C-Rohres über Leitern Bild 21 Die C-Schlauchleitung darf nicht am Körper befestigt werden. Schlauchleitungen dürfen nicht auf tragbaren Leitern verlegt oder an ihnen befestigt werden. 25
27 Vornahme eines B-Rohres Bild 22 Der Trupp kuppelt das B-Strahlrohr mit Stützkrümmer an den B-Druckschlauch an. Das B-Strahlrohr mit Stützkrümmer muß von mindestens zwei Feuerwehrangehörigen gehalten werden. Die B-Leitung stützt sich in der Achse des Stützkrümmers zum Boden ab und leitet so die Rückkraft ab. Das B-Strahlrohr ohne Stützkrümmer muß von mindestens drei Feuerwehrangehörigen gehalten werden. Dies gilt auch, wenn bei Verwendung eines Stützkrümmers keine ausreichende Standsicherheit gegeben ist. 26
28 5.3 Schaumrohre Vornahme eines Schaumrohres Bild 23 Das Truppmitglied kuppelt und hält das Schaumrohr, die Truppführerin / der Truppführer sichert ausreichende Schlauchreserve und unterstützt anschließend das Truppmitglied. Der Zumischer wird in Richtung des Pfeiles auf dem Zumischer zwischen Verteiler und Schaumrohr in die Druckschlauchleitung eingekuppelt. Das Schaumrohr darf erst auf das Objekt gerichtet werden, wenn Schaum in gleichmäßiger Qualität erzeugt wird. 27
29 Bild 24 Das Regelventil am Zumischer wird auf die erforderliche Zumischung eingestellt. Der D-Ansaugschlauch wird durch das Schlauchtruppmitglied angekuppelt und in den Schaummittelbehälter eingeführt. Das Schlauchtruppmitglied bedient den Zumischer und übernimmt die Schlauchaufsicht. 28
30 6. Wasserentnahme 6.1 Wasserentnahme aus offenen Gewässern Auslegen der Saugleitung Bild 25 Trageweise eines 1,60 m langen Saugschlauches. Aus Unfallverhütungsgründen ist der Saugschlauch in der Armbeuge fast senkrecht vor dem Körper so zu tragen, daß keine Schlauchenden seitlich vom Körper überstehen bzw. nur ein minimaler Überstand vorhanden ist! 29
31 Bild 26 Trageweise von 2,50 m langen Saugschläuchen 30
32 Bild 27 Kuppeln der Saugleitung Der Wassertrupp kuppelt, wobei die Wassertruppführerin / der Wassertruppführer am Saugkorb beginnt; der Schlauchtrupp unterstützt. Nach jedem Kuppeln von zwei Saugschläuchen treten alle Feuerwehrangehörigen in Blickrichtung zur Pumpe nach rechts neben die am Boden liegende Leitung, gehen vorwärts zur neuen Position, treten wieder über die Leitung und führen einen erneuten Kupplungsvorgang durch (Über der Saugleitung darf nicht gegangen werden!). 31
33 Bild 28 Die Saugschläuche werden zwischen den Beinen festgehalten. Die Kupplungen werden von Hand vorgekuppelt. Durch Rechtsdrehen fassen die Knaggen und werden mit dem Kupplungsschlüssel nachgezogen. Beim Kuppeln mit Schnellkupplungsgriffen erfassen die Hände die Griffe, setzen die Kupplungen gegeneinander (Griffe waagerecht) und drehen die Knaggenteile jeweils nach rechts bis zum Anschlag. 32
34 Anbringen der Halteleine und der Ventilleine am Saugkorb Bild 29 Die Halteleine wird durch das Wassertruppmitglied mit Mastwurf am Saugkorb befestigt (Sicherung durch vorgelegten Stich), in der Regel mit zwei Halbschlägen unterhalb der vorderen Saugschlauchkupplungen gesichert und an einer geeigneten Stelle angeschlagen. Die Ventilleine wird mit dem Karabinerhaken in das Auge oder den Ring des Rückschlagorgans durch die Wassertruppführerin / den Wassertruppführer eingehängt. Beim Beleinen der Saugleitung durch das Wassertruppmitglied steht die Wassertruppführerin / der Wassertruppführer am Saugkorb. Der Schlauchtrupp steht mit dem Rücken zur Wasserentnahmestelle. 33
35 Bild 30 Anbringen eines Saugschutzkorbes. Die Ventilleine darf nicht eingeklemmt werden. 34
36 Bild 31 Zu-Wasser-Bringen der Saugleitung am offenen Gewässer Die Saugleitung wird vor dem Zu-Wasser-Bringen an die Feuerlöschkreiselpumpe angekuppelt. Die Ventilleine wird spannungsfrei verlegt und an geeigneter Stelle befestigt. Sofern die Saugleitung an eine Tragkraftspritze angeschlossen wird, ist die Tragkraftspritze gegen Verrutschen zu sichern. 35
37 6.2 Wasserentnahme aus Saugschacht Bild 32 Der Schachtdeckel des Saugschachtes ist mit Hilfe der Schachthaken nach hinten abzuheben. 36
38 Bild 33 Die Saugleitung wird gekuppelt und -im Gegensatz zur Wasserentnahme aus einem offenen Gewässer- vor dem Ankuppeln an die Feuerlöschkreiselpumpe zu Wasser gebracht. Die Zahl der zu verwendenden Saugschläuche hängt von den örtlichen Verhältnissen ab. 37
39 6.3 Wasserentnahme über Löschwassersauganschluß Bild 34 Die Entnahme über einen Löschwassersauganschluß bei genormten Löschwasserbrunnen, -behältern und -teichen erfolgt in der Regel mit zwei Saugschläuchen. 38
40 6.4 Wasserentnahme aus Hydranten Unterflurhydrant Bild 35 Zweckmäßige und unfallsichere Trageweise von Standrohr und Unterflurhydrantenschlüssel. Beim Standrohr ist darauf zu achten, daß der Dichtring vorhanden ist und nicht abfällt. Die Klauenmutter muß bis zum unteren Anschlag heruntergeschraubt sein. 39
41 Bild 36 Zum Einsetzen des Standrohres wird der Deckel der Straßenkappe abgehoben. Festsitzende Deckel werden durch Schläge mit dem Unterflurhydrantenschlüssel gelockert. Das Standrohr wird nach Entfernen des Klauendeckels und Reinigung des Sitzes in den Unterflurhydranten eingesetzt und durch Rechtsdrehen mit dem Griff festgezogen. Muß das Standrohroberteil gedreht werden, darf das nur mit Rechtsdrehung geschehen. Mit dem Unterflurhydrantenschlüssel wird der Hydrant geöffnet (bis zum Anschlag aufdrehen und anschließend eine halbe Umdrehung zurück!). 40
42 Bild 37 Nach Öffnen des Hydranten wird dieser über einen freien Druckabgang des Standrohres gespült. Nach dem Schließen des Hydranten ist zur Belüftung und Entwässerung ein freier Druckabgang zu öffnen. 41
43 6.4.2 Überflurhydrant Überflurhydrant mit Fallmantel Bild 38 Mit dem Überflurhydrantenschlüssel wird durch Linksdrehen des Dreikants die Verriegelung des Fallmantels gelöst. Die oberen Ventilabgänge werden frei. Durch Linksdrehen des Hydrantenkopfes wird das Hydrantenabsperrventil vollständig geöffnet und der Hydrant über einen freien Druckabgang gespült. Nach Beendigung des Spülvorgangs wird das Auslaß-Ventil geschlossen, der Druckschlauch angekuppelt und das Auslaß-Ventil wieder geöffnet. Nach Außerbetriebnahme ist auf eine vollständige Entleerung des Hydranten zu achten (Frostschutz). 42
44 Überflurhydrant mit freiliegenden oberen Abgängen Bild 39 Mit dem Überflurhydrantenschlüssel wird eine B-Deckkapsel abgeschraubt.. Durch Linksdrehen des Hydrantenkopfes mit dem Überflurhydrantenschlüssel wird das Hydrantenabsperrventil geöffnet und der Hydrant über den freien B-Abgang gespült. Nach Schließen des Hydranten wird der Druckschlauch angeschlossen. Danach wird der Hydrant wieder vollständig geöffnet. Nach Außerbetriebnahme ist auf eine vollständige Entleerung des Hydranten zu achten (Frostschutz). 43
45 7. Einsatz von Kleinlöschgerät 7.1 Kübelspritze A Bild 40 Die Kübelspritze A wird von zwei Feuerwehrangehörigen bedient. 44
46 7.2 Feuerlöscher Bild 41 Feuerlöscher sind unter Beachtung der Brandklassen, taktischen Regeln und Warnhinweise einzusetzen. Bei Inbetriebnahme dürfen sich keine Körperteile in Wirkrichtung des Überdruckventils / Löschmittelaustritts befinden. (Ausnahme: Ablöschen einer brennenden Person!) Pulverlöscher (Aufladelöscher mit außenliegenden Treibmittelbehältern, s. Bild 41) werden nach dem Einsatz und Schließen des Treibmittelbehälters, auf dem Kopf stehend, abgeblasen. Hierdurch wird der Feuerlöscher gespült und drucklos gemacht. 45
47 8. Handhabung von Leinen Im Feuerwehrdienst werden Fangleinen und Arbeitsleinen verwendet. Die Fangleine dient als Rettungs-, Sicherungs- und Signalleine sowie zu sonstigen unmittelbar mit dem Einsatz in Zusammenhang stehenden Zwecken. Die Arbeitsleine ist eine rot gefärbte Leine. Sie wird zur Durchführung anderer Aufgaben im Feuerwehrdienst benötigt, z.b. als - Ventilleine, - Halteleine oder - Absperrleine. 46
48 8.1 Knoten und Stiche Halbschlag Bild 42 Der Halbschlag dient z.b. zum Führen von Geräten beim Hochziehen oder zur Entlastung der Kupplungen an Saugleitungen. 47
49 Doppelter Ankerstich Bild 43 Der doppelte Ankerstich dient u.a. zum Befestigen von Geräten beim Hochziehen. 48
50 Zimmermannsstich Bild 44 Der Zimmermannsstich wird u.a. zur Befestigung der Sicherungsleine beim Atemschutzeinsatz und zum Hochziehen von Balken verwendet. 49
51 Mastwurf Bild 45 Der Mastwurf dient u.a. zum Befestigen von Geräten beim Hochziehen, zur Befestigung der Ventilleine am vorgesehenen Anschlagpunkt sowie der Halteleine am Saugkorb und zur Festlegung des Auszugseils der Schiebleiter. Ein Mastwurf kann gelegt oder gebunden werden. 50
52 Mastwurf legen abgehendes Seilende Zwei Halbschläge zum Mastwurf legen Mastwurf überschieben und festziehen 51
53 Mastwurf binden 52
54 Kreuzknoten Bild 46 Der Kreuzknoten dient zum Verbinden von zwei gleichdicken Leinen sowie als Rettungsknoten im Rettungsbund. Verschiedenartige Leinen sollten mit diesem Knoten jedoch nicht verbunden werden. 53
55 Schotenstich Bild 47 Der einfache Schotenstich dient zum Verbinden von zwei unterschiedlich dicken oder verschiedenartiger Leinen. 54
56 Schotenstich mit Aufziehschlaufe Bild 48 Der Schotenstich mit Aufziehschlaufe kann unter Belastung durch Aufziehen der Schlaufe sofort gelöst werden. 55
57 Pfahlstich Bild 49 Der Pfahlstich dient zum Bilden einer sich nicht zuziehenden Seilschlaufe. 56
58 Binden des Pfahlstichs 57
59 8.2 Befestigung von Geräten Befestigen und Hochziehen der Feuerwehraxt Bild 50 Verwendet werden doppelter Ankerstich und Halbschlag. Anstelle des doppelten Ankerstiches kann auch der Mastwurf angewendet werden. Das Abhalten vom Gebäude erfolgt mit dem freien Ende der Fangleine. 58
60 Befestigen und Hochziehen von Strahlrohr und Schlauch Bild 51 Verwendet werden doppelter Ankerstich / Mastwurf und Halbschlag. Das Abhalten vom Gebäude erfolgt mit dem Schlauch bzw. dem freien Ende der Fangleine. 59
61 Hochziehen eines Steckleiterteiles Bild 52 Verwendet werden Mastwurf oder doppelter Ankerstich und Halbschlag. Das Abhalten vom Gebäude erfolgt mit dem freien Ende der Fangleine. 60
62 Hochziehen der Klappleiter Bild 53 Verwendet werden Mastwurf oder doppelter Ankerstich und Halbschlag. Das Abhalten vom Gebäude erfolgt mit dem freien Ende der Fangleine. 61
63 8.3 Einlegen der Fangleine in den Fangleinenbeutel Bild 54 Die Fangleine ist so in den Fangleinenbeutel einzulegen, daß sie im Einsatzfall frei ablaufen kann. Eine Hand hält den Fangleinenbeutel, die Fangleine läuft durch die Hand. Die andere Hand legt die Fangleine ein. 8.4 Retten und Selbstretten Rettungsbund 62
64 Zum Retten und Sichern von Personen wird die Fangleine der zu rettenden oder der zu sichernden Person um den Nacken gelegt und so nach vorn geführt, daß das freie Leinenende den Boden berührt. Beide Enden werden unter den Armen zum Rücken geführt, dort verschlungen und wieder nach vorn geführt. Bild 55 63
65 Der Bund wird durch einen Knoten oberhalb der Brust straff sitzend geschlossen. Als Knoten können verwendet werden: 1. Pfahlstich Bild 56 64
66 Bild 57 Bild 58 65
67 2. Kreuzknoten Bild 59 Kreuzknoten mit Sicherung durch vorgelegten Stich Bild 60 Beachte: Das freie Leinenende darf nicht belastet werden; hier darf auch keine Führungsleine befestigt werden. 66
68 8.4.2 Retten mit Feuerwehr-Sicherheitsgurt und Fangleine Das Retten aus höher gelegenen Geschossen durch Abseilen kann nur in besonderen Notfällen in Frage kommen. Für das Retten aus höher gelegenen Geschossen sind - 1 Feuerwehr-Sicherheitsgurt und - 1 Fangleine erforderlich. 67
69 Der zu rettenden Person (A) wird ein Rettungsbund mit der Fangleine (vgl. Nr. 8.4 ff) angelegt. In der Fangleine zum Ablassen ist aus einer in Hüfthöhe gehaltenen Leinenbucht durch dreimaliges Drehen (dreimal 360 ) mit der freien Hand eine Schlinge zu bilden. Die Schlinge wird von der rettenden Person (B) in den Karabinerhaken ihres Feuerwehr- Sicherheitsgurtes eingeführt. Bild 61 B A Bild 61a 68
70 Seilführung beim Feuerwehr-Sicherheitsgurt mit Zweidornschnalle (Typ A) nach Technischer Weisung Nr. 16 zur Selbstrettung: Festpunkt Führungshand Bild 62 zur Rettung: Führungshand Zur Sicherung ist wegen der zu großen Seilreibung wie auf Seite 74 dargestellt zu verfahren! (Fabgleine 1x eingedreht und in den Karabinerhaken eingehängt) Bild 63 zu rettende Person 69
71 Vor dem Abseilen sorgt die rettende Person für eine straffe Seilführung (s. Bild 64) um eine ruckartige Belastung der Fangleine zu vermeiden und sichert sich anschließend selbst in geeigneter Weise gegen Absturz, z. B. durch festen Stand und Gegenpressen hinter der Fensterbrüstung. Die zu rettende Person steigt daraufhin über die Brüstung und wird abgeseilt. Die Abseilgeschwindigkeit wird durch Heben und Senken der Führungshand der rettenden Person bestimmt. Bild 64 70
72 8.4.3 Rettungsübungen Bei Rettungsübungen ist die zu rettenden Person mit einem Rettungsbund zu sichern. Dieser muß unbedingt zuerst angelegt werden. Die sichernde Person steht hierbei im Geschoß über der rettenden Person. Die Sicherungsleine für die zu rettende Person wird von der sichernden Person nur zur einfach kreuzenden Schlinge gedreht (einmal 360 ), in den Karabinerhaken eingehängt und mit der Hand geführt. Die sichernde Person muß die zu rettende Person ständig beobachten. Für Rettungsübungen sind - 2 Feuerwehr-Sicherheitsgurte und - 4 Fangleinen erforderlich. Für die rettende Person: - 1 Feuerwehr-Sicherheitsgurt - 1 Fangleine zum Ablassen der/des zu Rettenden: 3x eingedreht! - 1 Fangleine zur eigenen Sicherung Für die sichernde Person: - 1 Feuerwehr-Sicherheitsgurt - 1 Fangleine zum Sichern der / des zu Rettenden: 1x eingedreht! - 1 Fangleine zur eigenen Sicherung 71
73 8.4.4 Selbstretten mit Feuerwehr-Sicherheitsgurt und Fangleine Für Selbstrettungsübungen sind - 2 Feuerwehr-Sicherheitsgurte und - 3 Fangleinen erforderlich. Bild 65 Der Karabinerhaken des Sicherungsseils am Feuerwehr- Sicherheitsgurt wird, wie in Bild 65 dargestellt, in die Fangöse eingehakt, an der das Sicherungsseil befestigt ist. 72
74 Bild 66 Die Fangleine (Abseilleine) wird an einem geeigneten Festpunkt angebracht (Mastwurf mit Stich, Pfahlstich). Der Fangleinenbeutel wird durch die Ausstiegsöffnung nach unten geworfen. Ruf: Achtung - Leine! 73
75 Die übende Person ist mit einer zweiten Fangleine im Rettungsbund zu sichern (s ). Bild 67 Die sichernde Person muß sich selbst durch eine straff geführte Fangleine an einem geeigneten Festpunkt sichern. Diese Fangleine wird an der freien Fangöse des Feuerwehr-Sicherheitsgurtes befestigt. 74
76 Die folgenden Bilder zeigen eine Selbstrettungsübung Bild 68 In der zum Selbstretten an einem Festpunkt befestigten Fangleine ist aus einer in Hüfthöhe gehaltenen Leinenbucht durch dreimaliges Drehen (dreimal 360 ) mit der freien Hand eine Schlinge zu bilden. 75
77 Führungshand Bild 69 Die Schlinge wird in den Karabinerhaken eingehängt, das nach unten führende Leinenende mit der Hand geführt. 76
78 Bild 70 Das zum Festpunkt führende Leinenende wird durch Zug mit der Führungshand gestrafft, damit beim Verlassen der Ausstiegsöffnung durch vorhandenes Schlaffseil keine ruckartige Belastung der Fangleine erfolgt. Es ist darauf zu achten, daß die Seilschlinge nicht im Haken herunterrutscht, da sonst Absturzgefahr besteht! 77
79 Die Führungshand steuert die Abseilgeschwindigkeit: Bild 71 Die erhobene Führungshand (Bild 71) bewirkt eine erhöhte Abseilgeschwindigkeit.Die abgesenkte Führungshand (Bild 72) bewirkt eine reduzierte Abseilgeschwindigkeit bis hin zum Stillstand. 78
80 Bild 72 Mit der freien Hand wird der Körper vom Gebäude abgedrückt. Die Beine werden gespreizt. 79
81 9. Retten mit Rettungsgeräten Bemerkung: Die Vornahme tragbarer Leitern als Rettungsgeräte ist in der Einsatz- und Ausbildungsanleitung für Feuerwehren im Lande Niedersachsen Tragbare Leitern festgelegt. Nachfolgend werden ergänzende Hinweise gegeben. 80
82 9.1 Retten über Leitern Bild 73 Soweit die Lage es erfordert und zuläßt, ist die zu rettende Person beim Absteigen über die Leiter mit einer Fangleine zu sichern (Rettungsbund). 81
83 Bild 74 Beim Retten über die Drehleiter ist, soweit es die Lage erfordert, die zu rettende Person zu sichern z.b durch ein vorausgehendes Feuerwehrmitglied oder von oben mittels Fangleine im Rettungsbund. 82
84 9.2 Retten mit Sprungtuch Das Retten mit Sprungtuch erfordert zum Halten mindestens 16 Personen und ist nur für Rettungshöhen bis zu etwa 8 m zulässig. Bild 75 Das Sprungtuch wird auf Befehl der Einsatzleiterin / des Einsatzleiters von der Mannschaft außerhalb des Gefahrenbereiches einsatzbereit gemacht. 83
85 Bild 76 Das Sprungtuch wird in einsatzbereitem Zustand mit Untergriff am Umfassungsseil in Brusthöhe gehalten und unter die Absprungstelle getragen. Bild 77 Für einen sicheren Stand ist jeweils ein Fuß zurückzusetzen. Die Ellenbogen dürfen nicht am Oberkörper abgestützt werden. 84
86 Die Einsatzleiterin / der Einsatzleiter steht möglichst so, daß sie / er die zu rettende Person und die Haltemannschaft überblicken und die zu erwartende Sprungrichtung beurteilen kann. Sie / er weist die Haltemannschaft mit eindeutigen Kommandos und Handzeichen ein. Hierbei bedeutet: rechts / links in Blickrichtung auf das Objekt: rechts / links vor zurück zum Objekt hin vom Objekt weg Bild 78 85
87 Bild 79 Auf das Kommando der Einsatzleiterin / des Einsatzleiters: Achtung - Sprung - zieht! zieht die Mannschaft am Umfassungsseil kräftig nach außen, um ein Durchschlagen der zu rettenden Person zu verhindern. Die gerettete Person wird aus dem Sprungtuch in einen sicheren Bereich gebracht und versorgt. Bei Übungen dürfen nur geeignete Fallkörper, maximal 50 kg schwer, verwendet werden. Abwurfhöhe höchstens 6 m. Übungssprünge sind bei allen Sprungrettungsgeräten verboten! Neben dem Retten mit Sprungtuch ist auch das Retten mit genormten Sprungpolstern zugelassen. Diese erlauben Absprunghöhen bis zu 16 m. 86
88 10. Sichern von Einsatzstellen An den Einsatzstellen können Gefahren für Einsatzkräfte und andere Personen auftreten. Zum Schutze sind geeignete Sicherungsund Absperrmaßnahmen vorzunehmen. Bild 80 a Besondere Bedeutung kommt dem Sichern von Einsatzstellen auf oder an Straßen zu. Bei Straßen mit Gegenverkehr muß stets nach beiden Seiten in ausreichender Entfernung unter Berücksichtigung der Witterungs- bzw. Sichtverhältnisse gesichert werden. Bild 80 b Bei kurvenreichen Straßen muß nach beiden Seiten vor den Kurven gesichert werden. 87
89 Bei unübersichtlicher Straßenführung (Kurven, Kuppen, Bebauung) sind gegebenenfalls größere Sicherheitsabstände zu wählen. Bild 80 c 88
90 Sicherung auf Bundesautobahnen und Kraftverkehrsstraßen Hinweis: Die Mannschaft sitzt ab auf der dem Verkehr abgewandten Seite. Bild 81 89
91 11. Gebrauch von Schutzkleidung 11.1 Warnkleidung Bild 82 Einsatzkräfte, die zum Sichern von Einsatzstellen eingesetzt werden oder durch den Straßenverkehr gefährdet sind, müssen Warnkleidung tragen (genormte Warnwesten für den Straßenverkehr oder Feuerwehrschutzkleidung, die neben anderen Funktionen auch die der Warnkleidung erfüllt, wie z.b. orangefarbene Feuerwehrschutzanzug-Jacken oder -Überjacken entsprechend DienstkleidungsVO-FF Nds.) 90
92 11.2 Wärmeschutzkleidung Bild 83 Wärmeschutzhaube und Wärmeschutzhandschuhe schützen die vorgehenden Einsatzkräfte bei der Brandbekämpfung gegen Strahlungswärme. Für die Annäherung an den Brandherd sind bei sehr großer Wärmeentwicklung besondere Schutzanzüge erforderlich. 91
93 12. Übermittlungszeichen dienen zum Übermitteln von Befehlen und Meldungen, wenn andere Arten der Übermittlung nicht möglich oder unzweckmäßig sind. Arten der Übermittlung sind: - Schallzeichen - Sichtzeichen In dieser Anleitung sind nur die grundlegenden Zeichen aufgenommen. Besondere Zeichen können an anderer Stelle festgelegt sein Schallzeichen Sie werden mit der Signalpfeife gegeben. Notzeichen Das Notzeichen besteht aus einer Folge langgezogener, hoher Töne. Das Notzeichen wird von in Not geratenen Einsatzkräften gegeben. Gefahrzeichen Das Gefahrzeichen bedeutet Gefahr, alles sofort zurück und besteht aus einer Folge abwechselnd hoher und tiefer Töne. Bemerkt einer der Einsatzkräfte eine besondere Gefahr (Einsturz, Explosion,...) so hat er unverzüglich das Gefahrzeichen Gefahr, alles sofort zurück zu geben. Es ist von den Einsatzkräften zu wiederholen. Alle Einsatzkräfte gehen sofort zurück und sammeln sich am Verteiler bzw. am Fahrzeug, wenn kein Verteiler liegt. Der Einsatzleiter überprüft die Vollzähligkeit der Mannschaft und trifft weitere Entscheidungen. Sprungtucheinsatz Das Zeichen Sprungtucheinsatz besteht aus einer Folge kurzer, hoher Töne. 92
94 12.2 Sichtzeichen Sichtzeichen werden mit dem Arm bei flachgehaltener Hand gegeben. Bild 84 Das Zeichen Achtung ist vor jeder Abgabe von Sichtzeichen zu geben. Bedeutung: 1. Achtung! 2. Ankündigung.. 3. Verbindung aufnehmen! 4. Verstanden! / Fertig! Ausführung: Ausgestreckten Arm senkrecht hochgehalten. 93
95 Bild 85 Bedeutung: 1. Wasser marsch! 2. Einschalten/ Anlassen 3. Marsch! Ausführung: Arm seitwärts abgewinkelt aus Schulterhöhe mehrmals hochstoßen. 94
96 Bild 86 Bedeutung: 1. Arbeit einstellen! 2. Wasser halt! 3. Motor abstellen! Ausführung: Hand breitseitig vor den Kopf halten, Ellenbogen seitwärts 95
97 Bild 87 Bedeutung 1. Sammeln! 2. Antreten! Ausführung: Mit ausgestrecktem Arm über dem Kopf große Kreise beschreiben. 96
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