Briefmarkenfreunde Oldenburg e.v.
|
|
- Arwed Klein
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Briefmarkenfreunde Oldenburg e.v. Im Nodwestdeutschen Philatelistenverband Elbe-Wese-Ems e.v. Mitglied im Bund Deutscher Philatelisten e.v. BDPh Satzung (In der Fassung vom ) Ehemalige Hauptpost Bild: Bernd Lehmann
2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 2 Zweck 3 Mitgliedschaft 4 Ehrenmitglieder 5 Jugendgruppe 6 Mitgliedsbeiträge 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder 8 Organe des Vereins 9 Vorstand 10 Aufgaben und Zuständigkeit des Vorstandes 11 Wahl des Vorstandes 12 Vorstandssitzungen 13 Mitgliederversammlung 14 Protokollierung 15 Kassenprüfer und Kassenprüfung 16 Auflösung 17 In - Kraft - treten der Satzung 18 Änderungen der Satzung
3 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Briefmarkenfreunde Oldenburg e.v.. Er hat seinen Sitz in Oldenburg (Oldbg.) und ist in das Vereinsregister unter der Register-Nr. VR 1165 beim Amtsgericht Oldenburg eingetragen. Der Verein ist dem Bund Deutscher Philatelisten e.v. über die Mitgliedschaft im Verein Nordwestdeutscher Philatelistenverband Elbe-Weser- Ems e.v. angeschlossen. (2) Der Verein wurde im Jahre 1888 gegründet. (3) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 2 Zweck Der Verein bezweckt, seinen Mitgliedern Gelegenheit zu geben, ihre Kenntnisse auf dem Gebiet der Philatelie zu erweitern und sie beim Auf- und Ausbau ihrer Sammlungen zu unterstützen. Dieses Ziel soll erreicht werden durch: a) Regelmäßig stattfindende Zusammenkünfte, b) Vorträge und Fachmitteilungen, c) Bereitstellen der Vereinsbücherei, d) Teilnahme am Tauschverkehr, e) Aufbau und Förderung einer Jugendgruppe, f) Schutz vor Übervorteilungen, g) Beratung bei Briefmarkensammlungen. 3
4 3 Mitgliedschaft (1) Mitglied im Verein der Briefmarkenfreunde Oldenburg e.v. kann jeder unbescholtene Philatelist, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, werden, es sein denn er beantragt ausdrücklich nur die Mitgliedschaft für die Jugendgruppe des Vereins, was bis zum 25. Lebensjahr möglich ist. Ein Bewerber kann vor der Aufnahme in den Verein an höchstens zwei Zusammenkünften des Vereins als Gast teilnehmen. (2) Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied bzw. der gesetzliche Vertreter des/der Jugendlichen die Satzung an. Dem Mitglied bzw. dem gesetzlichen Vertreter des/der Jugendlichen ist die Vereinssatzung in ihrer gültigen Fassung auszuhändigen. (3) Bei Ablehnung des Aufnahmeantrages ist der Vorstand nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe mitzuteilen. (4) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. (5) Der Austritt kann nur zum Ende eines Geschäftsjahres durch schriftliche Austrittserklärung, die mindestens drei Monate vor Jahresende dem Vorstand zugegangen sein muss, erfolgen. (6) Ein Mitglied kann bei einem groben Verstoß gegen die Vereinsinteressen mit sofortiger Wirkung durch Beschluss des Vorstandes mit einfacher Stimmenmehrheit ausgeschlossen werden. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied unter Fristsetzung 4
5 Gelegenheit zu geben, sich hierzu zu äußern. Der Beschluss über den Ausschluss ist mit Gründen zu versehen und dem auszuschließenden Mitglied per Brief mitzuteilen. Gegen den Ausschließungsbeschluss des Vorstandes kann das Mitglied Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss innerhalb von einem Monat ab Zugang des Ausschließungsbeschlusses beim Vorstand schriftlich eingelegt werden. Über den Widerspruch entscheidet der Vorstand. Wird Berufung nicht oder nicht rechtzeitig eingelegt, wird der Beschluss wirksam, so dass die Mitgliedschaft als beendet gilt. Eine Rückzahlung oder Teilrückzahlung des Mitgliedsbeitrages erfolgt nicht. Das Mitglied kann zudem auf Vorstandsbeschluss ausgeschlossen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrages im Rückstand ist und seit Absendung des 2. Mahnschreibens mehr als 3 Monate vergangen sind. Der Beschluss über den Ausschluss ist dem Mitglied per Brief mitzuteilen. (7) Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis, unbeschadet des Anspruchs des Vereins auf bestehende Forderungen. 5
6 4 Ehrenmitglieder (1) Auf Vorschlag des Vorstandes können Mitglieder, die sich besondere Verdienste um den Verein oder die Philatelie erworben haben, durch die Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden; hierfür ist eine 2/3 Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. (2) Die Anzahl der Ehrenmitglieder wird auf 3 begrenzt. (3) Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit. (4) Mit dem Tod eines Ehrenmitgliedes endet auch die Ehrenmitgliedschaft. 5 Jugendgruppe (1) Die Jugendgruppe des Vereins der Briefmarkenfreunde Oldenburg e. V. ist aus organisatorischen Gründen Mitglied der Jungen Briefmarkenfreunde Landesring Niedersachsen/Bremen e.v. und trägt den Namen Junge Briefmarkenfreunde Oldenburg. (2) Die Mitgliedschaft in der Jugendgruppe bedarf der Zustimmung der/des gesetzlichen Vertreter/s, wenn das jugendliche Mitglied noch minderjährig ist. Das Mindestalter wird auf 6 Jahre, das Höchstalter auf 25 Jahre festgesetzt, in begründeten Fällen kann der Vorstand Ausnahmen beschließen. 6
7 (3) Die Jugendgruppe bestimmt durch Wahl selbst, wer sie in der Mitgliederversammlung vertreten soll. Sind alle Mitglieder der Jugendgruppe minderjährig, obliegt es dem Vorstand die Interessen der Jugendlichen in der Mitgliederversammlung wahrzunehmen, wenn von der Mitgliederversammlung oder dem Vorstand kein Jugendwart berufen wurde. (4) Die Jugendgruppe regelt Ihre Angelegenheiten, insbesondere Tauschtreffen und Versammlungen, selbst. (5) Der Jahresbeitrag für die Jugendgruppe wird von der Mitgliederversammlung des `Muttervereins` festgesetzt und per Lastschrifteinzugsverfahren von dem/ der Kassenwart/in erhoben. (6) Die Verwaltung der Gelder für die Jugendgruppe wird von dem/der Kassenwart/in wahrgenommen. Es ist hierfür eine eigene Buchführung zu erstellen. (7) Der/die Kassenwart/in, der/die Vorsitzende und der/ die Jugendwart/in müssen Mitglied in der Jugendgruppe sein, die Beiträge hierfür werden vom Verein der Briefmarkenfreunde Oldenburg e.v. getragen. 6 Mitgliedsbeiträge Von den Mitgliedern wird ein Beitrag erhoben, der bis zum 31. Januar auf das Konto des Vereins zu überweisen ist oder der per Lastschrifteinzugsverfahren im 1. Quartal eines jeden Jahres eingezogen wird. Eine Bareinzahlung ist nicht möglich. Die Festsetzung der Jahresbeiträge erfolgt durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit. 7
8 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder (1) Jedes Mitglied hat das Recht, alle Einrichtungen des Vereins in Anspruch zu nehmen. (2) Zu den Pflichten gehört insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass Änderungen der Anschrift und/oder der Bankverbindung, bei Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren, sofern gewählt, dem/der Kassenwart/in, ansonsten dem/der Vorsitzenden sofort schriftlich mitgeteilt werden. (1) Vereinsorgane sind: a. die Mitgliederversammlung b. der Vorstand 8 Organe des Vereins (2) Neben den Organen des Vereins können berufen werden: a. ein Rundsendeleiter b. ein Jugendwart c. ein Verantwortlicher für Literatur und Forschung, d. ein Verantwortlicher für Öffentlichkeitsarbeit, e. ein Verantwortlicher für die Kataloge des Vereins. 8
9 9 Vorstand a. Der Vorstand im Sinne des 26 BGB besteht aus dem/ der Vorsitzenden. b. Dem Vorstand können ein Kassenwart bzw. eine Kassenwartin, ein stellvertretender Vorsitzender bzw. eine stellvertretende Vorsitzende sowie ein Schriftführer bzw. eine Schriftführerin angehören. c. Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so wird der Verein durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten. 10 Aufgaben und Zuständigkeit des Vorstandes Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht einem anderen Organ durch Satzung zugewiesen sind. Zu seinen Aufgaben zählen insbesondere: 1. Führung der laufenden Geschäfte. Er ist berechtigt, auch Beschlüsse von grundlegender Bedeutung zu fassen und durchzuführen, muss diese jedoch von der nächsten Mitgliederversammlung bestätigen lassen, 2. Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung sowie Aufstellung der Tagesordnung, 3. Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung, 4. Buchführung, Erstellung des Jahresberichtes, 5. Beschlussfassung über Aufnahmeanträge, Ausschlüsse von Mitgliedern, 6. Mitgliederverwaltung. 9
10 11 Wahl des Vorstandes (1) Die Mitglieder des Vorstandes werden für die Zeit von 4 Jahren gewählt. (2) Wiederwahl ist zulässig. (3) Die Wahl erfolgt durch offene Abstimmung. Wird es von mindestens 10% der zur Mitgliederversammlung Erschienenen verlangt, erfolgt die Wahl schriftlich. (4) Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen erhält. (5) Die Wahl von stellvertretenden Vorstandsmitgliedern erfolgt zeitlich versetzt im Abstand von zwei Jahren. (6) Veränderungen im vertretungsberechtigten Vorstand sind dem Vereinsregister beim Amtsgericht Oldenburg mitzuteilen. (7) Finden sich für eine angekündigte Neuwahl von Vorstandspositionen keine Personen, werden diese Positionen solange nicht besetzt, bis sich neue Kandidaten für eine Neuwahl finden. Der/die Vorsitzende bleibt so lange im Amt bis entweder ein/e neue/r Vorsitzender gewählt worden ist oder ein Antrag auf Auflösung des Vereins gestellt und dieser bestätigt worden ist. Besonders wird auf den Absatz 3 des 16 (Auflösung des Vereins) hingewiesen. 10
11 12 Vorstandssitzungen (1) Der Vorstand beschließt in Sitzungen, die von dem/der Vorsitzenden einberufen werden. Die Vorlage einer Tagesordnung ist nicht notwendig. (2) Besteht der Vorstand aus mehr als einer Person, ist der Vorstand beschlussfähig, wenn mindestens zwei seiner Mitglieder anwesend sind. Der Vorstand entscheidet mit Stimmenmehrheit; jedes Vorstandsmitglied hat eine Stimme. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden. (3) Der Vorstand kann zu den Vorstandssitzungen Mitglieder/Nichtmitglieder beratend hinzuziehen. (4) Über die Vorstandssitzungen ist ein Protokoll mit Anwesenheitsliste zu fertigen. 13 Mitgliederversammlung (1) Mindestens einmal im Jahr, möglichst im 1. Quartal, soll eine ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden. Sie wird vom Vorstand mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung durch schriftliche Einladung einberufen. Die Einladung gilt als zugestellt, wenn sie an die letzte vom Vereinsmitglied bekanntgegebene Adresse gerichtet wurde. (2) In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied auch ein Ehrenmitglied eine Stimme. Die Übertragung der Ausübung des Stimmrechts auf andere Mitglieder ist 11
12 nicht zulässig. (3) Die Mitgliederversammlung ist für folgende Angelegenheiten zuständig: a. Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung. b. Entgegennahme des Rechenschafts- und des Kassenberichtes. c. Wahl, Abberufung und Entlastung des Vorstandes. d. Beschlussfassung über Änderung der Satzung und über die Vereinsauflösung. e. Weitere Aufgaben, soweit sie sich aus der Satzung oder nach Gesetz ergeben. f. Wahl eines/er Protokollführers/in für die Jahreshauptversammlung. (4) Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied, bis spätestens eine Woche vor dem angesetzten Termin der Mitgliederversammlung, schriftlich mit Gründen beim Vorstand beantragt. Die Ergänzung ist zu Beginn der Mitgliederversammlung bekanntzumachen. (5) Außerordentliche Mitgliederversammlungen kann der Vereinsvorstand einberufen. Der Vorstand ist hierzu verpflichtet, wenn 25% der Vereinsmitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe der Gründe beantragen. (6) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde und mindestens 10% der Mitglieder anwesend sind. Sind weniger als 10% der Mitglieder anwesend, ist die Mitgliederversammlung erneut, unter Wahrung der Ladungsfrist einzuberufen; sie ist dann ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden 12
13 Mitglieder beschlussfähig. (7) Die Beschlussfassung erfolgt schriftlich, soweit 25% der anwesenden Mitglieder dies beantragen. (8) Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst, Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht. (9) Satzungsänderungen bedürfen einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Hierbei kommt es auf die abgegebenen gültigen Stimmen an. Für die Änderung des Vereinszwecks ist die Zustimmung von 90% aller Mitglieder erforderlich. 14 Protokollierung Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen, das von dem/der Versammlungsleiter/in und dem/der Protokollführer/in zu unterzeichnen ist. 15 Kassenprüfer und Kassenprüfung (1) Kassenprüfer werden für die Dauer von zwei Jahren von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit gewählt. Die Wahl erfolgt so, dass jedes Jahr ein Kassenprüfer neu zu wählen ist. (2) Die Kassenprüfer überprüfen die Kassengeschäfte des Vereins auf rechnerische Richtigkeit. Die Kassenprüfung erstreckt sich nicht auf die Zweckmäßigkeit der vom Vorstand genehmigten Ausgaben. 13
14 (3) Besteht der Vorstand nur aus einer Person, ist auch die Zweckmäßigkeit der Ausgaben zu überprüfen. (4) Eine Kassenprüfung hat mindestens einmal für das laufende bzw. abzurechnende Geschäftsjahr zu erfolgen. (5) Über das Ergebnis ist in der Mitgliederversammlung zu berichten. Kassenprüfer dürfen keine Vorstandsmitglieder sein. 16 Auflösung (1) Ein Antrag auf Auflösung des Vereins muss beim Vorstand gestellt werden, ihn müssen mindestens 25% der Mitglieder des Vereins unterzeichnen. Frühestens 4 Wochen nach Eingang des Antrages kann über die Auflösung des Vereins in einer eigens zu diesem Zweck einzuberufenden Mitgliederversammlung beschlossen werden. Der Beschluss bedarf einer ¾ Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. (2) Wird die Auflösung beschlossen, so muss die Mitgliederversammlung gleichzeitig über die Verwendung des Vereinsvermögens beschließen; hierzu genügt die einfache Mehrheit. (3) Findet sich keine Person für den/die Vorsitzende/n des Vereins, ist der/die letzte Vorsitzende des Vereins berechtigt einen Antrag auf Auflösung des Vereins zu stellen. In diesem Fall ist eine Mitgliederversammlung einzuberufen, die den einzigen Zweck hat den Verein aufzulösen und über das vorhandene Vereinsvermögen zu beschließen, wobei 50% der anwesenden Mitglieder dem Antrag zustimmen müssen. Wird diesem Antrag nicht entsprochen ist der Vorsitzende von seinem Amt zu entbinden und dem zuständigen Amtsgericht Mitteilung zu machen, dass der Verein keinen Vorstand mehr hat. 14
15 17 In-Kraft-Treten der Satzung Die Satzung wurde in der Mitgliederversammlung am beschlossen und tritt mit ihrer Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. Frühere Satzungen treten damit außer Kraft. 18 Änderungen der Satzung (1) Die Satzung wurde in der Mitgliederversammlung am in die hier vorliegende Form geändert. Frühere Satzungen treten damit außer Kraft. Oldenburg, den Für den Verein der Briefmarkenfreunde Oldenburg e.v. B. Lehmann K. Johanns U. Eckstein 15
Satzung. 1 Name und Sitz, Geschäftsjahr
Satzung 1 Name und Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Badminton Burg Er hat seinen Sitz in Burg und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach Eintragung in das Register lautet der
Hubertus Sportschützen Straberg 1966 e.v. S a t z u n g. Der Verein führt den Namen Hubertus Sportschützen Straberg.
S a t z u n g 1 Name und Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Hubertus Sportschützen Straberg. Er hat seinen Sitz in Dormagen - Straberg und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach
Satzung. - Konzeptberatung Gesundheit, Finanzen und Recht, ggf. durch Einschaltung
Satzung 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen concept4sport, nach erfolgter Eintragung in das Vereinsregister mit dem Zusatz e.v. (eingetragener Verein). (2) Der Verein hat seinen Sitz in Leipzig,
Satzung des TSV Empor Zarrentin
Satzung des TSV Empor Zarrentin 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen TSV Empor Zarrentin e.v. Er ist im Vereinsregister eingetragen. Der Verein hat seinen Sitz in Zarrentin am Schaalsee.
Satzung des Förderverein Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Ost e.v.
Satzung des Förderverein Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Ost e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Förderverein Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Ost Der Verein soll in das Vereinsregister
Der Verein führt den Namen Bündnis Familie Bad Oeynhausen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz "e.v.
Satzung Bündnis Familie Bad Oeynhausen e.v. 1 (Name und Sitz) 2 (Geschäftsjahr) 3 (Zweck des Vereins) Der Verein führt den Namen Bündnis Familie Bad Oeynhausen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen
SATZUNG des Rolli-Rockers-Sprösslinge e.v.
SATZUNG des Rolli-Rockers-Sprösslinge e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Rolli-Rockers-Sprösslinge e.v. (2) Er hat seinen Sitz in Mülheim an der Ruhr, Bachstraße
SATZUNG. 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr
SATZUNG 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr 1. Der am 02.03.1989 in Münster gegründete Verein führt den Namen: Förderkreis Hochschulsport Münster e.v. Der Verein hat seinen Sitz in Münster (Westfalen).
Satzung des Fördervereins der Sekundarschule Alt-Arnsberg in Arnsberg
Satzung des Fördervereins der Sekundarschule Alt-Arnsberg in Arnsberg 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Sekundarschule Alt-Arnsberg. Er soll in das Vereinsregister
Satzung des WEIMARER REPUBLIK e.v.
Satzung des WEIMARER REPUBLIK e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein trägt den Namen Weimarer Republik. Nach erfolgter Eintragung in das Vereinsregister führt er den Namen Weimarer
Vereinssatzung Call Center Essen
Vereinssatzung Call Center Essen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Call Center Essen". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und dann den Zusatz "e. V." erhalten. (2)
Satzung der Akademischen Philharmonie Heidelberg e.v.
Satzung der Akademischen Philharmonie Heidelberg e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Akademische Philharmonie Heidelberg und soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach
Satzung des Büchereivereins Borken-Burlo
Satzung des Büchereivereins Borken-Burlo 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1 Nr. 1 Der Verein führt den Namen Büchereiverein Borken-Burlo". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den
Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen
Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
Satzung Vereins EL21
Satzung Vereins EL21 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Verein EL21-für Emscher-Lippe als Region mit Zukunft-. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung
Satzung Bürgerschützenverein 1550 e.v. Waltrop
Satzung Bürgerschützenverein 1550 e.v. Waltrop 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Bürgerschützenverein 1550 e.v. und hat seinen Sitz in Waltrop. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Reisen mit Rollstuhl e.v.
Reisen mit Rollstuhl e.v. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Reisen mit Rollstuhl. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v.. Der Sitz des Vereins
(1) Der Verein führt den Namen Die schönste Förde der Welt e.v.. Er ist im Vereins- register des Amtsgerichts Flensburg unter VR 2719 FL eingetragen.
Vereinssatzung, Fassung 22.09.2015, Seite 1 Vereinssatzung, Fassung 22. 09. 2015 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Die schönste Förde der Welt e.v.. Er ist im Vereins- register
Satzung des Fördervereins Freundeskreis der Marie-Curie-Schule Frankfurt e.v. Stand 03/2016. Name und Sitz
Satzung des Fördervereins Freundeskreis der Marie-Curie-Schule Frankfurt e.v. Stand 03/2016 1 Name und Sitz 1) Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Marie-Curie-Schule Frankfurt e.v. 2) Er wird
Satzung. Der Verein setzt sich zusammen aus aktiven, passiven (jeweils ab 18 Jahren) und jugendlichen (bis 18 Jahre) Mitgliedern.
Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Tennisclub Saar-Pfalz Einöd e. V. Der Verein hat seinen Sitz in Homburg. Der Verein ist ins Vereinsregister eingetragen. Der Verein gehört dem Saarländischen
Satzung. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Schützenverein Nordleda e.v. von 1953. Er hat seinen Sitz in 21765 Nordleda, Otterndorfer Str. 1 a Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Satzung. 3 Mitgliedschaft. 1) Der Verein führt als Mitglieder a) Mitglieder b) Ehrenmitglieder
Satzung 1 Namen, Sitz und Geschäftsjahr 1) Der Verein führt den Namen Schützenverein Langwedel von 1878 e. V. und hat seinen Sitz in Langwedel. 2) Er ist im Vereinsregister eingetragen. 3) Das Geschäftsjahr
Satzung des Vereins Bensheim hilft
Satzung des Vereins Bensheim hilft 1 Name und Sitz 1. Der Verein trägt den Namen "Bensheim hilft". 2. Der Verein hat seinen Sitz in Bensheim. 3. Der Verein ist in das Vereinsregister einzutragen. 2 Zweck
Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein)
Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein) 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania. 2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen
S a t z u n g. des Bürgerbus-Vereins in der Stadt Rheinberg. 1 Name und Sitz
S a t z u n g des Bürgerbus-Vereins in der Stadt Rheinberg 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen "Bürgerbus-Verein Rheinberg". Er hat seinen Sitz in der Stadt Rheinberg. Der Verein soll in das Vereinsregister
Satzung. 1 Sitz und Name. (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Grundschule Altrahlstedt e.v. und hat seinen Sitz in Hamburg.
Satzung 1 Sitz und Name (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Grundschule Altrahlstedt e.v. und hat seinen Sitz in Hamburg. 2 Zweck und Aufgabe (1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
(1) Der Verein führt den Namen Flüchtlingshilfe Kaarst. Er soll ins Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v.
Satzung 1 (1) Der Verein führt den Namen Flüchtlingshilfe Kaarst. Er soll ins Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v. (2) Der Sitz des Vereins ist Kaarst. (3) Das Geschäftsjahr
Satzung der Freiwilligen Feuerwehr. Altomünster e.v.
Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Altomünster e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Freiwillige Feuerwehr Altomünster e.v. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Altomünster. 3. Geschäftsjahr
Satzung des gemeinnützigen Vereins Förderverein VersicherungsMathematik im Bereich der Kraftfahrtversicherung
Satzung des gemeinnützigen Vereins Förderverein VersicherungsMathematik im Bereich der Kraftfahrtversicherung 1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen Förderverein VersicherungsMathematik im Bereich
Satzung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Ludwigsfelde (Stand 03/08 )
Satzung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Ludwigsfelde (Stand 03/08 ) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Ludwigsfelde. Er soll
SATZUNG der Tennisabteilung der TSG Germania 1889 e.v.
TSG DOSSENHEIM SATZUNG der Tennisabteilung der TSG Germania 1889 e.v. l Name, Zweck, Aufgaben und Geschäftsjahr Die Tennisabteilung arbeitet im Rahmen der Vereinssatzung und Geschäftsordnung der TSG GERMANIA
Der Verein will mit geeigneten Mitteln für ein besseres Verständnis in der Öffentlichkeit gegenüber den Problemen Lernbehinderter werben.
Seite 1 der Vereinsatzung des Freunde- und Förderkreises. Vereinssatzung 1: Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen e. V.. Er hat seinen Sitz in Pforzheim und wird in das Vereinsregister beim
Förderverein Europas Challenge e.v. Satzung
Förderverein Europas Challenge e.v. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein Europas Challenge e.v. Der Verein soll in das Vereinsregister in Göttingen eingetragen werden. Er hat
Satzung des LAV Waren/Müritz e. V.
Satzung des LAV Waren/Müritz e. V. 1 Name und Sitz 1. Name: Leichtathletikverein Waren/Müritz 2. Kurzform: LAV Waren/M. 3. Sitz: Waren- Müritz 4. Gründungsdatum: 19.01.2001 5. Der Verein ist in das Vereinsregister
Satzung des Fördervereins des Schützenvereins Krummhörn e. V.
Satzung des Fördervereins des Schützenvereins Krummhörn e. V. 1 Name, Sitz und Zweck des Vereins 1. Der aufgrund des Gründungsbeschlusses vom 03. Dezember 2013 gegründeter Verein führt den Namen Förderverein
Für den Verband der privaten Erste Hilfe Schulen e.v.
Satzung Für den Verband der privaten Erste Hilfe Schulen e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Verband der Privaten Erste Hilfe Schulen e.v.. Seine Abkürzung lautet
Satzung TRaB e.v. 1 Name und Sitz. 2 Zweck des Vereins. Zweck des Vereins ist darüber hinaus
Satzung TRaB e.v. 1 Name und Sitz 2 Zweck des Vereins 3 Mittelverwendung 4 Mitgliedschaft 5 Beendigung der Mitgliedschaft 6 Mitgliedsbeiträge 7 Organe des Vereins 8 Vorstand 9 Wahl des Vorstandes 11 Vorstandssitzungen
Satzung des Fördervereins "Freunde der KiTa Gartenstraße" in Göttingen
1 Satzung des Fördervereins "Freunde der KiTa Gartenstraße" in Göttingen 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein trägt den Namen "Freunde der KiTa Gartenstraße" Förderverein - nach Eintrag in das Vereinsregister
des Bundesverbandes Klinische Linguistik e.v (BKL) 1
des Bundesverbandes Klinische Linguistik e.v (BKL) 1 NAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR 1. Bundesverband KLINISCHE LINGUISTIK (BKL); der Verband soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung
Satzung des CSD Münster e.v.
Satzung des CSD Münster e.v. Inhaltsverzeichnis 1 Name und Sitz 2 Geschäftsjahr 3 Zweck des Vereins 4 Selbstlose Tätigkeit 5 Mittelverwendung 6 Verbot von Begünstigungen 7 Erwerb der Mitgliedschaft 8 Beendigung
Kino ist Programm e.v. - SATZUNG [Stand ]
Kino ist Programm e.v. - SATZUNG [Stand 06.04.2016] 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Kino ist Programm e.v.. 2. Er hat seinen Sitz in Bayreuth und ist im Vereinsregister
Muster: Satzung eines gemeinnützigen Vereins
Muster: Satzung eines gemeinnützigen Vereins Wie erstellt man eine Satzung für einen gemeinnützigen Verein? Muster: Satzung eines gemeinnützigen Vereins 1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen. Er
Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Satzung vom 26. November 2006 Artikel 1 Name Der am 12. November 2006 gegründete Radsportverein führt den Namen RC Racing Elephants und soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung
Satzung des Vereins Triathlon Friedrichroda
Satzung des Vereins Triathlon Friedrichroda 1 Name und Sitz 1. Der Verein trägt den Namen Triathlon Friedrichroda ". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und danach den Zusatz e.v." führen.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.
Vereinssatzung Verein zur Förderung des Kindergartens, der Einhornschule und der gemeinnützigen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Scharzfeld e.v. Ausgabe: 03.2012 1 Name und Sitz Der Verein führt
Frau und Familie e. V.
Frau und Familie e. V. Mauritiuskirchstr. 3 Frau und Familie e.v. ist Mitglied 10365 Berlin des Paritätischen Berlin SATZUNG des FRAU UND FAMILIE e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein
Satzung des Vereins Leben mit Usher-Syndrom
Stand: 2014 Satzung des Vereins Leben mit Usher-Syndrom 1 - Name, Sitz und Geschäftsjahr 1.1 Der Verein führt den Namen: Leben mit Usher-Syndrom e. V., er ist in das Vereinsregister eingetragen. 1.2 Sitz
SATZUNG. Name, Sitz, Geschäftsjahr
SATZUNG 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Northeimer Handball-Club. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung lautet der Name Northeimer Handball-Club
a) Der Verein führt den Namen MLC München Münchner Löwen Club e.v.
Satzung des MLC München Münchner Löwen Club e.v. 1. Name, Sitz und Geschäftsjahr a) Der Verein führt den Namen MLC München Münchner Löwen Club e.v. b) Der Verein hat seinen Sitz in München. c) Das Geschäftsjahr
Satzung des Heimat- und Kulturvereins Heidenau e.v.
Satzung des Heimat- und Kulturvereins Heidenau e.v. 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein trägt den Namen Heimat- und Kulturverein Heidenau e.v. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Pirna eingetragen.
Vereinssatzung. Mitglieder des Vereins können sein a) Inhaber von Hotels, Gasthöfen, Sanatorien, Kurkliniken, Pensionen, Gästeheime, Ferienwohnungen.
Vereinssatzung 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Stadtmarketing der Gastgeber und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt er den Zusatz e.v. 2. Der Verein
NON-STOPP DOPPELKOPF-CLUB e.v. gegründet am SATZUNG. 1 Name, Sitz und Rechtsform
NON-STOPP DOPPELKOPF-CLUB e.v. gegründet am 20.05.1986 SATZUNG 1 Name, Sitz und Rechtsform Der Verein führt den Namen NON-STOPP DOPPELKOPF-CLUB und hat seinen Sitz in Braunschweig. Der Verein wird in das
Satzung des Tischtennis Club (TTC) Wirges e.v.
Satzung des Tischtennis Club (TTC) Wirges e.v. 1 Name, Sitz und Zweck (1) Der am 5. Januar 1955 in Wirges gegründete Tischtennisverein führt den Namen Tischtennis Club Wirges e.v. Er ist Mitglied des Sportbundes
Satzung Anfi Mitglieder Club Deutschland e.v.
1. Vereinsname 1.1 Der Verein führt den Namen Anfi Mitglieder Club Deutschland. 1.2 Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt er den Namenszusatz e.v.. 2. Vereinssitz
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
Satzung der Pforzheimer Linux User Group e. V. Inhaltsverzeichnis 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr...1 2 Zweck und Aufgabe des Vereins, Gemeinnützigkeit...1 3 Mitgliedschaft...1 4 Ausscheiden von Mitgliedern...2
Muster: Satzung eines gemeinnützigen Vereins
Muster: Satzung eines gemeinnützigen Vereins 1 (Name und Sitz) 2 (Geschäftsjahr) 3 (Zweck des Vereins) Der gemeinnützige Verein führt den Namen keltisch-druidische Glaubensgemeinschaft. Er ist eine Religionsgemeinschaft
FREUNDESKREIS WEIHENSTEPHANER GÄRTEN
FREUNDESKREIS WEIHENSTEPHANER GÄRTEN Am Staudengarten 7 85354 Freising Tel.: 0 81 61 / 71-5109 Fax: 0 81 61 / 71-5596 S A T Z U N G 1 Name und Sitz des Vereins 1.1 Der Verein führt den Namen Freundeskreis
Kirche in der City von Darmstadt e.v. - Satzung -
Kirche in der City von Darmstadt e.v. - Satzung / 1 Kirche in der City von Darmstadt e.v. - Satzung - 2 / Satzung - Kirche in der City von Darmstadt e.v. 1 Name, Sitz, Rechtsperson, Geschäftsjahr 1. Der
Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung
Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung Artikel 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Kammeroper Schloß Rheinsberg eingetragener Verein ( e.
Satzung des Förderverein zur Erhaltung des Schweizerhauses e. V.
Satzung des Förderverein zur Erhaltung des Schweizerhauses e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein zur Erhaltung des Schweizerhauses. 2. Der Verein hat den Sitz in
Satzung des Vereins Mühlenpower Krommert
Satzung des Vereins Mühlenpower Krommert 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Mühlenpower Krommert". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Zusatz "e.v."
Satzung Oben. (1) Zweck des Vereins ist die Förderung der Kultur, internationaler Gesinnung, der Toleranz und des Völkerverständigungsgedankens.
160326_Satzung OBEN e.v.-entwurf4.doc / Seite 1 von 5 Satzung Oben 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen OBEN Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt danach
Schützenverein Harste von 1927 e. V.
Schützenverein Harste von 1927 e. V. Satzung 1 Name und Sitz Der Schützenverein Harste hat seinen Sitz in Harste und ist unter dem Namen Schützenverein Harste von 1927 e. V. in das Vereinsregister beim
Satzung. 1 Name, Sitz
Satzung 1 Name, Sitz 1. Der Verein trägt den Namen NAR Lichtblick für Frauen und Mädchen e.v. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2. Er hat seinen Sitz in Köln. 3. Das Geschäftsjahr ist
Name, Sitz, Geschäftsjahr
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Swingolfclub Harz e.v. 2. Der Verein ist am 21.07.2005 gegründet und hat seinen Sitz in 38667 Bad Harzburg, Landkreis Goslar. Der Verein ist eingetragen
Satzung. TuS Altenessen 1919 e.v
Satzung TuS Altenessen 1919 e.v Essen, im November 1997 1 Name und Sitz 1. Der am 20.06.1919 in Essen gegründete Verein führt den Namen TURN- und SPORTVEREINIGUNG Altenessen 1919 e.v. 2. Der Sitz des Vereins
1 Name und Sitz des Vereins
Satzung Förderverein Münsteraner Sportwissenschaft e. V. (ehemals Förderkreis für das Institut für Sportkultur und Weiterbildung e. V.) 1 (ergänzte Fassung vom 11. Mai 2011) 1 Name und Sitz des Vereins
Er ist in das Vereinsregister eingetragen worden und trägt den Zusatz "e.v." Der Sitz des Vereins ist Am Buscheid 14, Drolshagen.
1 S e i t e Satzung des gemeinnützigen Vereins ALS-Hilferuf e.v. 1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen ALS Hilferuf e.v.. Er ist in das Vereinsregister eingetragen worden und trägt den Zusatz "e.v."
Satzung des Vereins Sportkompass e.v.
Satzung des Vereins Sportkompass e.v. 1 Name und Sitz des Vereins (1) Der Verein führt den Namen "Sportkompass". Er hat seinen Sitz in Potsdam und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach Eintragung
S a t z u n g des Reit- und Fahrvereins. Groß Lüben e.v.
1 S a t z u n g des Reit- und Fahrvereins Groß Lüben e.v. 1 Name und Sitz Der Reit- und Fahrverein Groß Lüben e.v. hat seinen Sitz in Groß Lüben und ist beim Amtsgericht in Perleberg eingetragen (Aktenzeichen
Förderverein Dorfkirche Wegendorf e.v.
Satzung des Fördervereins Dorfkirche Wegendorf e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Förderverein Dorfkirche Wegendorf" und ist seit dem 29.06.2009 unter dem Aktenzeichen VR 5562
Vereinssatzung des Ökobau Rheinland e.v.
Vereinssatzung des Ökobau Rheinland e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr, Inkrafttreten, Assoziation Der Verein führt den Namen "Ökobau Rheinland Verband für ökologisches Planen, Bauen und Wohnen" und soll
Tennisclub Sinzheim e.v.
Tennisclub Sinzheim e.v. Satzung vom 14. März 1975 in der Fassung vom 22. November 2002 - I - I N H A L T S V E R Z E I C H N I S =========================== Seite 1 Name und Sitz 1 2 Zweck 1 3 Geschäftsjahr
SATZUNG. des Vereins. Name und Sitz
SATZUNG des Vereins Handikap, wir müssen draußen bleiben, Verein für Behinderten und deren Freunde Netphen e.v. 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Handikap, wir müssen draußen bleiben, Verein
Satzung des Sport gegen Rassismus e.v.
Satzung des Sport gegen Rassismus e.v. 1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen Sport gegen Rassismus. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Braunschweig eingetragen. Der Sitz des Vereins
. Skatepark Würzburg e. V. SATZUNG. 1 Name, Sitz, Wirtschaftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Skatepark Würzburg e. V..
. Skatepark Würzburg e. V. SATZUNG 1 Name, Sitz, Wirtschaftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Skatepark Würzburg e. V.. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Würzburg und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts
Satzung. Junggesellenverein Macken e.v.
Satzung Junggesellenverein Macken e.v. Stand: 31. Oktober 2003 Inhaltsverzeichnis 1 Name und Sitz des Vereins 2 Zweck des Vereins 3 Vereinstätigkeit 4 Erwerb der Mitgliedschaft 5 Pflichten der Mitglieder
1 / 6. Satzung. (Fassung vom )
1 / 6 Förderverein der Erich Kästner Schule in Maintal Bischofsheim e. V. Adalbert-Stifter-Str. 51 63477 Maintal Foerderv.EKS@gmail.com Satzung (Fassung vom 17.02.2016) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der
S a t z u n g. des Vereins. Haus und Grund Öhringen e. V. 1 Name und Sitz des Vereins. 2 Aufgaben des Vereins
S a t z u n g des Vereins Haus und Grund Öhringen e. V. 1 Name und Sitz des Vereins Haus und Grund Öhringen e.v., im folgenden Verein genannt, hat seinen Sitz in Öhringen. Er ist in das Vereinsregister
Satzung des Vereins IG Fernwärme Böblingen
Satzung des Vereins IG Fernwärme Böblingen Inhaltsverzeichnis 1 Name und Sitz 2 Geschäftsjahr 3 Zweck des Vereins 4 Selbstlose Tätigkeit 5 Mittelverwendung 6 Verbot von Begünstigungen 7 Erwerb der Mitgliedschaft
S A T Z U N G. der. Nachbarschaftshilfe Unterföhring e.v.
S A T Z U N G der Nachbarschaftshilfe Unterföhring e.v. Die Nachbarschaftshilfe Unterföhring wurde von Bürgern von Unterföhring im Jahr 1975 gegründet. Als Aufgabe wurde die selbstlose, von christlicher
Satzung des Westfälischen Steuerkreises e.v. Verein zur Förderung des Steuerrechts an der Universität Münster
Satzung des Westfälischen Steuerkreises e.v. Verein zur Förderung des Steuerrechts an der Universität Münster 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Westfälischer Steuerkreis; er hat seinen Sitz in
Satzung des Vereins. 1 Name und Sitz. 1. Der Verein führt den Namen Log-in MV / Logistikinitiative Mecklenburg- Vorpommern e. V.
Satzung des Vereins 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Log-in MV / Logistikinitiative Mecklenburg- Vorpommern e. V. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Schwerin und ist im Vereinsregister beim
SATZUNG. des Haus- und Grundbesitzervereins Pforzheim e.v. Name und Sitz des Vereines
SATZUNG des Haus- und Grundbesitzervereins Pforzheim e.v. 1 Name und Sitz des Vereines Der Haus- und Grundbesitzerverein Pforzheim e.v., im Folgenden Verein genannt, ist die wirtschaftliche Vereinigung
Senioren zentrum Weyhe e. V.
Senioren zentrum Weyhe e. V. S a t z u n g 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Seniorenzentrum Weyhe e.v.. 2. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Syke unter der Nr. 694
Vereinssatzung der Red Kings Karlsruhe e.v.
Vereinssatzung der Red Kings Karlsruhe e.v. 1 Name und Sitz des Clubs (1) Der Club führt den Namen Red Kings Karlsruhe Er hat den Sitz in Durmersheim und ist beim FC Bayern München als Fan-Club (FC) anerkannt
Satzung des. Kultur- und Förderverein Rühme e. V.
Satzung des Kultur- und Förderverein Rühme e. V. 1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr) Der Verein führt den Namen Kultur- und Förderverein Rühme. Er führt nach Eintragung in das Vereinsregister den Namenszusatz
Verein zur Förderung des Triathlonsports der SG Wasserratten Norderstedt e.v. Satzung
Verein zur Förderung des Triathlonsports der SG Wasserratten Norderstedt e.v. 1 Name und Sitz Satzung Der Verein führt den Namen Verein zur Förderung des Triathlonsports der SG Wasserratten Norderstedt".
Der Malort - Vereinssatzung
Der Malort - Vereinssatzung Präambel Fördern des Eigenen in Gemeinschaft Konzept Im Malort wird nach der sogenannten Formulation nach Arno Stern gearbeitet. Darin wird ein Prozess angestoßen, der das Hervorbringen
Satzung Verein Lebenshilfe
Satzung Verein Lebenshilfe Satzung der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, Ortsvereinigung Bocholt, Rhede, Isselburg e.v. in Bocholt, in der Fassung vom 21.10.1998 1 Name und Sitz (1) Der
Satzung der Wirtschaftsjunioren Regensburg e.v. 1. Der Verein führt den Namen Wirtschaftsjunioren Regensburg e.v..
Satzung der Wirtschaftsjunioren Regensburg e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Wirtschaftsjunioren Regensburg e.v.. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Regensburg. 3. Geschäftsjahr
Satzung. Name, Sitz. Förderverein Seminarturnhalle Stade e. V.
Satzung Der Verein führt den Namen 1 Name, Sitz Förderverein Seminarturnhalle Stade e. V. Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Tostedt einzutragen unter der Nummer Der Verein hat seinen
Gründungs-Satzung der Philips-Leichtathletik-Gemeinschaft
Gründungs-Satzung der Philips-Leichtathletik-Gemeinschaft 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Philips-Leichtathletik-Gemeinschaft. Er hat seinen Sitz in Hamburg und soll in das Vereinsregister beim
Satzung. des Vereins Freundeskreis Kreuzweg Breitbrunn e.v. Name und Sitz
Satzung des Vereins Freundeskreis Kreuzweg Breitbrunn e.v. 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Freundeskreis Kreuzweg Breitbrunn e.v. mit Sitz in Breitbrunn. 2. Das Geschäftsjahr entspricht dem
Ammelshainer Schlossclub e.v. Satzung in der Fassung gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 06. Dezember 2010. 1 Name, Sitz, Vereinsjahr
Ammelshainer Schlossclub e.v. Satzung in der Fassung gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 06. Dezember 2010 1 Name, Sitz, Vereinsjahr (1) Der Verein führt den Namen Ammelshainer Schlossclub e.v.
Satzung. des Vereins der Förderer und Freunde des Gymnasiums Dresden-Cotta e.v. (Förderverein Gymnasium Dresden-Cotta)
Satzung des Vereins der Förderer und Freunde des Gymnasiums Dresden-Cotta e.v. (Förderverein Gymnasium Dresden-Cotta) 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Verein der Förderer und Freunde
Satzung. des Hamburg Financial Research Center (HFRC) vom 5. Dezember 2013
Satzung des Hamburg Financial Research Center (HFRC) vom 5. Dezember 2013 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Hamburg Financial Research Center. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden;
S a t z u n g Pro Hund Philippsburg e. V.
S a t z u n g Pro Hund Philippsburg e. V. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr 1. Der Verein führte den Namen Pro Hund Philippsburg". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und danach
(1) Der Verein führt den Namen Freunde von Dream Trust. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Zusatz e.v..
S a t z u n g Freunde von Dream Trust 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Freunde von Dream Trust. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Zusatz e.v..
Satzung Feuerschützengesellschaft Lauf e.v. gegr. um 1375
Satzung Feuerschützengesellschaft Lauf e.v. gegr. um 1375 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen: Feuerschützengesellschaft Lauf e.v. gegr. um 1375 Er ist in das Vereinsregister eingetragen und hat