Förderverein Gymnasium Lehrte e.v.

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1 B E I T R I T T S E R K L Ä R U N G Ich beantrage die Aufnahme in den : Name* Vorname* Geburtsdatum* Firma* Straße/Hausnummer* PLZ* Ort* Telefon/Handy Telefax -Adresse Familienmitglieder: Die hier erhobenen personenbezogenen Daten werden entsprechend der Datenschutzgesetze ausschließlich für die Vereinsarbeit insbesondere zum Zwecke der Mitgliederverwaltung, der Mitgliederinformation, der Mitgliederbetreuung und der Mitgliederbindung genutzt. Weiterhin werden die Daten für den Beitragsabzug im erforderlichen Umfang - auch durch Datenträgertausch - mithilfe von Computern elektronisch gespeichert, verarbeitet und genutzt. Die Satzung des Fördervereins habe ich in der aktuellen Version erhalten, gelesen und verstanden. Mit den Inhalten und Zielen bin ich einverstanden. FVGL_Beitrittserklärung_ Ort/Datum* Unterschrift* bitte umblättern * sind Pflichtfelder Ä

2 B E I T R A G S T A B E L L E Der monatliche Mindestbetrag für Einzelpersonen beträgt 1,50, für Familien 2,00 und für Firmen 5,00. Es steht jedem Mitglied frei, einen höheren Beitrag zu zahlen oder zusätzlich zu spenden. halbjährlich 1 jährlich 2 Einzelmitgliedschaft 9,00 3 o 18,00 3 o Familienmitgliedschaft 12,00 3 o 24,00 3 o Unternehmensmitgliedschaft 30,00 3 o 60,00 3 o Individualmitgliedschaft 3 o 3 o 1 jeweils September und März 2 jeweils September 3 bei Eintritt nach dem oder nach dem Anteilig für die verbleibenden Monate o Der Beitrag soll durch den Verein mit der unten erteilten Einzugsermächtigung von meinem Konto abgebucht werden. o Der Beitrag wird von mir auf das Konto des Fördervereins Überwiesen. Die Überweisung wird bzw. die Abbuchung soll zu den Terminen laut meiner vorstehenden Auswahl erfolgen. E I N Z U G S E R M Ä C H T I G U N G Hiermit ermächtige ich den widerruflich, meinen Mitgliedsbeitrag bei Fälligkeit zu Lasten meines Kontos mittels Lastschrift einzuziehen. Sollte mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweisen, so besteht seitens des kontoführenden Geldinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Kontoinhaber/in Geldinstitut Bankleitzahl BIC FVGL_Beitrittserklärung_ Kontonummer Ort/Datum* IBAN Unterschrift Kontoinhaber/in*

3 S A T Z U N G 1, Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein Lehrte e. V.. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. (2) Sitz des Vereins ist Lehrte. (3) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 2, Zweck des Vereins (1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung und zwar durch Förderung und Unterstützung der Erziehungs- und Bildungsarbeit am Lehrte. Dies erfolgt insbesondere durch - die Ergänzung von Lehr- und Lernmitteln und die Anschaffung von sonstiger Ausstattung, die den Bildungszielen des s Lehrte dienen, soweit dafür öffentliche Mittel nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen, - die Förderung von Arbeitsgemeinschaften und Gemeinschaftsveranstaltungen der Schule sowie von anderen im Interesse des Schulbetriebes und des Lebens in der Schulgemeinschaft förderungswürdigen Anliegen, - die Unterstützung der Schule, in besonderen Fällen auch von Klassen oder einzelnen Schülerinnen und Schülern bei Schulveranstaltungen des s. (2) Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftlichen Ziele. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. (3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 3, Mitgliedschaft (1) Mitglieder des Vereins können alle natürlichen und juristischen Personen werden. Bei natürlichen Personen besteht die Möglichkeit einer Familienmitgliedschaft. Über die Aufnahme eines Mitgliedes entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem ersten des Monats, der auf den Eingang der Beitrittserklärung beim Vorstand folgt. (2) Die Mitgliedschaft erlischt durch eine an den Vorstand gerichtete schriftliche Austrittserklärung, Ausschluss aus einem wichtigen Grunde oder Tod. (3) Der Austritt aus dem Verein ist jeweils zum Schuljahresende mit einer Frist von einem Monat möglich. Der Ausschluss eines Mitglieds wird durch den Vorstand ausgesprochen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ein Mitglied das Ansehen oder die Interessen des Vereins schädigt oder seiner Beitragspflicht über den Schluss des Geschäftsjahres hinaus trotz zweimaliger Aufforderung nicht nachkommt. Vor der Beschlussfassung über den Ausschluss ist dem Mitglied rechtzeitig Gehör zu geben. Gegen den Beschluss, der schriftlich mitgeteilt werden muss, ist binnen einer Frist von einem Monat die Berufung an die Mitgliederversammlung zulässig. Die Berufung hat aufschiebende Wirkung. 1/3

4 4, Beiträge Der monatliche Beitrag beträgt 1,50 für natürliche Personen, 2,00 für Familien und 5,00 für juristische Personen. 5, Organe Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. 6, Die Mitgliederversammlung (1) Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal im Jahr durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen und unter Mitteilung einer Tagesordnung einberufen. Ihrer Beschlussfassung unterliegen die: 1. Beschlussfassung über Satzungsänderungen, 2. Festsetzung des Mitgliederbeitrages, 3. Wahl des Vorstandes, 4. Wahl von zwei Rechnungsprüfern, 5. Entgegennahme der Rechenschaftslegung und die Entlastung des Vorstandes und die 6. Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins (2) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde. Über die wesentlichen Beratungsergebnisse und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine von der Schriftführerin oder dem Schriftführer und der Versammlungsleiterin oder dem Versammlungsleiter zu unterzeichnende Niederschrift zu fertigen. (3) Der Vorstand kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Er ist dazu verpflichtet, wenn ein Viertel der Mitglieder dies unter Angabe des Zwecks und der Gründe schriftlich verlangt. 7, Der Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus: der oder dem Vorsitzenden, einer oder einem stellvertretenden Vorsitzenden, der Schriftführerin oder dem Schriftführer, einer Kassenwartin oder einem Kassenwart sowie drei Beisitzerinnen oder Beisitzern. (2) Die Mitglieder des Vorstandes werden für drei Jahre gewählt. Dabei sollen es sich bei der Mehrheit der Vorstandsmitglieder um Mitglieder der Elternschaft des s Lehrte und bei der oder dem Vorsitzenden oder der oder dem stellvertretenden Vorsitzenden um ein Vorstandsmitglied des Schulelternrates handeln. 2/3

5 (3) Die oder der Vorsitzende oder die oder der stellvertretende Vorsitzende führen die Geschäfte des Vereins und vertreten ihn. Beide sind jeweils allein zur Vertretung berechtigt. Ihnen obliegt die Öffentlichkeitsarbeit. Die Schriftführerin oder der Schriftführer erledigt den Schriftverkehr und führt Protokoll bei den Sitzungen des Vorstandes und bei der Mitgliederversammlung. Die Kassenwartin oder der Kassenwart führt Buch über Einnahmen und Ausgaben und erstellt die Jahresrechnungslegung bis sechs Wochen nach Abschluss des Geschäftsjahres. (4) Der Vorstand ist beschlussfähig bei Anwesenheit von mindestens vier Mitgliedern, wenn die oder der Vorsitzende oder die oder der stellvertretende Vorsitzende unter ihnen ist. 8, Beschlüsse der Organe Die Beschlüsse der Vereinsorgane erfolgen mit einfache Stimmenmehrheit. Zur Satzungsänderung und zur Auflösung des Vereins ist die Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen erforderlich. 9, Vermögensbestimmungen (1) Über die Verwendung des Vermögens entscheidet der Vorstand. Ausgaben über im Einzelfall, Verfügungen über Grundstücke und Rechte an Grundstücken bedürfen der Genehmigung der Mitgliederversammlung. (2) Das Vermögen, die Beiträge und Spenden, sowie etwaige Gewinne dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. (3) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt sein Vermögen an die Stadt Lehrte als Unterhaltungsträger des s, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne des 2 zu verwenden hat. Geldbestände sind dann für die Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln nur für das Lehrte zu verwenden. 10, Schlussbestimmungen Diese Satzung tritt mit dem Beschluss in der Gründungsversammlung in Kraft. 3/3

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