DEUTSCHE NORM DIN 18300
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- Leon Busch
- vor 8 Jahren
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1 September 2016 DEUTSCHE NORM D DIN ICS ; Ersatz für DIN 18300: VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Erdarbeiten German construction contract procedures (VOB) Part C: General technical specifications in construction contracts (ATV) Earthworks Cahier des charges allemand pour des travaux de bâtiment (VOB) Partie C: Clauses techniques générales pour l exécution des travaux de bâtiment (ATV) Travaux de terrassement Gesamtumfang 18 Seiten DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Jede Art der Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut für Normung e. V., Berlin, gestattet. Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, Berlin Preisgruppe
2 Vorwort Dieses Dokument wurde vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) aufgestellt. Änderungen Gegenüber DIN 18300: wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) das Dokument wurde redaktionell überarbeitet; b) die Verweisungen auf VOB/A wurden aktualisiert; c) die Normenverweisungen wurden aktualisiert Stand Frühere Ausgaben DIN 1957: DIN 1959: , DIN 1962: DIN 18300: , , , , , , , , , , , , Normative Verweisungen Die folgenden Dokumente, die in diesem Dokument teilweise oder als Ganzes zitiert werden, sind für die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschließlich aller Änderungen). DIN 1960, VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen DIN 1961, VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen DIN 4020, Geotechnische Untersuchungen für bautechnische Zwecke Ergänzende Regelungen zu DIN EN DIN , Baugrund Felduntersuchungen Teil 4: Flügelscherversuche DIN 4123, Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen im Bereich bestehender Gebäude DIN 4124, Baugruben und Gräben Böschungen, Verbau, Arbeitsraumbreiten DIN , Baugrund, Untersuchung von Bodenproben Zustandsgrenzen (Konsistenzgrenzen) Teil 1: Bestimmung der Fließ- und Ausrollgrenze DIN 18123, Baugrund, Untersuchung von Bodenproben Bestimmung der Korngrößenverteilung DIN , Baugrund, Untersuchung von Bodenproben Bestimmung der Dichte des Bodens Teil 2: Feldversuche DIN 18126, Baugrund, Untersuchung von Bodenproben Bestimmung der Dichte nichtbindiger Böden bei lockerster und dichtester Lagerung 2
3 DIN 18128, Baugrund Untersuchung von Bodenproben Bestimmung des Glühverlustes DIN 18136, Baugrund Untersuchung von Bodenproben Einaxialer Druckversuch DIN , Baugrund, Untersuchung von Bodenproben Bestimmung der Scherfestigkeit Teil 2: Triaxialversuch DIN , Baugrund Untersuchung von Gesteinsproben Teil 1: Bestimmung der einaxialen Druckfestigkeit DIN 18196, Erd- und Grundbau Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke DIN 18299, VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 18303, VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Verbauarbeiten DIN 18306, VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Entwässerungskanalarbeiten DIN 18307, VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Druckrohrleitungsarbeiten außerhalb von Gebäuden DIN 18308, VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Drän- und Versickerarbeiten DIN 18311, VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Nassbaggerarbeiten DIN 18312, VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Untertagebauarbeiten DIN 18320, VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Landschaftsbauarbeiten DIN 18322, VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Kabelleitungstiefbauarbeiten DIN 18915, Vegetationstechnik im Landschaftsbau Bodenarbeiten DIN EN 1610, Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und kanälen DIN EN , Eurocode 7: Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik Teil 2: Erkundung und Untersuchung des Baugrunds DIN EN /NA, Nationaler Anhang National festgelegte Parameter Eurocode 7: Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik Teil 2: Erkundung und Untersuchung des Baugrunds DIN EN ISO , Geotechnische Erkundung und Untersuchung Benennung, Beschreibung und Klassifizierung von Boden Teil 1: Benennung und Beschreibung DIN EN ISO , Geotechnische Erkundung und Untersuchung Benennung, Beschreibung und Klassifizierung von Boden Teil 2: Grundlagen für Bodenklassifizierungen DIN EN ISO , Geotechnische Erkundung und Untersuchung Benennung, Beschreibung und Klassifizierung von Fels Teil 1: Benennung und Beschreibung 3
4 DIN EN ISO , Geotechnische Erkundung und Untersuchung Laborversuche an Bodenproben Teil 1: Bestimmung des Wassergehalts DIN EN ISO , Geotechnische Erkundung und Untersuchung Laborversuche an Bodenproben Teil 2: Bestimmung der Dichte des Bodens DIN EN ISO , Geotechnische Erkundung und Untersuchung Probenentnahmeverfahren und Grundwassermessungen Teil 1: Technische Grundlagen der Ausführung 4
5 Inhalt Seite 0 Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung Geltungsbereich Stoffe, Bauteile Ausführung Nebenleistungen, Besondere Leistungen Abrechnung Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung Diese Hinweise ergänzen die ATV DIN Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art, Abschnitt 0. Die Beachtung dieser Hinweise ist Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung gemäß 7 ff., 7 EU ff. beziehungsweise 7 VS ff. VOB/A. Die Hinweise werden nicht Vertragsbestandteil. In der Leistungsbeschreibung sind nach den Erfordernissen des Einzelfalls insbesondere anzugeben: 0.1 Angaben zur Baustelle Art und Beschaffenheit der zu bearbeitenden Flächen Gründungstiefen, Gründungsarten, Lasten und Konstruktion benachbarter Bauwerke sowie deren Gefährdung Art und Beschaffenheit vorhandener Einfassungen oder Verbaukonstruktionen. 5
6 0.1.4 Art, Lage und Maße sowie Eigentümer natürlicher und künstlicher Hohlräume sowie von Hindernissen, z. B. Anker, Bodenverfestigungskörper, Abdichtungskörper, Verpressgut, Geokunststoffe, Rüttelstopfsäulen, Verpressschläuche, Manschettenrohre und Bohrlochverfüllungen Angabe der Geotechnischen Kategorie nach DIN 4020 Geotechnische Untersuchungen für bautechnische Zwecke Ergänzende Regelungen zu DIN EN Angaben zur Ausführung Anzahl, Art, Lage, Maße und Ausbildung von Erdbauwerken Anzahl, Art, Lage, Maße, Ausbildung und Zweck von Baugruben und Gräben, inklusive der Mindestmaße für Arbeitsräume, gegebenenfalls nach Tiefen gestaffelt, Höhenlagen der Sohlen Neigung von Böschungen und Ausbildung von Bermen Zulässige Abweichungen vom Sollmaß bei Abtrags- und Auftragsprofilen; insbesondere beim Planum sowie bei Schichtdicken Sicherungen von Baugruben, Gräben, Böschungen und Hängen Leistungen im Zusammenhang mit dem Ein- oder Rückbau von Baugruben-, Graben-, Böschungs- und Hangsicherungen Belassen einer Schutzschicht über der Gründungssohle, Dicke der Schutzschicht und Zeitpunkt ihrer Entfernung Beschreibung und Einteilung von Boden, Fels und sonstigen Stoffen nach Abschnitt Ergebnisse von Sondierungen zur Bestimmung von Lagerungsdichten Wesentliche Änderungen der Eigenschaften und Zustände von Boden, Fels und sonstigen Stoffen nach dem Lösen Einschränkungen hinsichtlich der Verwendung von Stoffen, insbesondere von Recyclingstoffen Verwenden, Aufbereiten und Behandeln von Boden, Fels und sonstigen Stoffen sowie Art des Einbaus oder der sonstigen Verwertung unter Berücksichtigung der umweltrelevanten Inhaltsstoffe Benennen möglicher umweltrelevanter Inhaltsstoffe, soweit diese für das Entsorgen von gelöstem Boden und Fels durch den Auftragnehmer von Bedeutung sind Art, Lage, Länge und Zustand der Förderwege, Einschränkungen bei der Nutzung. Förderwege über 50 m gegebenenfalls gestaffelt nach Länge oder nach Mengenverteilungsplan Art und Möglichkeiten der Zwischenlagerung, insbesondere bei der Herstellung von Gräben. 6
7 Verwenden von Boden für vegetationstechnische Zwecke nach DIN Vegetationstechnik im Landschaftsbau Bodenarbeiten Art und Umfang der verlangten Eignungs- und Gütenachweise für die vom Auftragnehmer zu liefernden Stoffe Anforderungen und Nachweise für das Verdichten Vorgaben, die aus Sachverständigengutachten resultieren, insbesondere aus geotechnischen Berichten nach DIN 4020, DIN EN Eurocode 7: Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik Teil 2: Erkundung und Untersuchung des Baugrunds und DIN EN /NA Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter Eurocode 7: Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik Teil 2: Erkundung und Untersuchung des Baugrunds sowie zur Hydrogeologie, und inwieweit diese Vorgaben bei der Ausführung zu beachten sind Vorgaben, die aus wasserrechtlichen Genehmigungen resultieren Fassen und Ableiten von Oberflächenwasser aus angrenzenden Flächen sowie von Grund-, Schichten-, Quell- und Sickerwasser Ausbilden der Anschlüsse von Erdbauwerken an Bauwerke Einbau von Geokunststoffen Anzahl, Art, Lage, Maße und Massen von Einbauteilen, z. B. Setzungspegel, Schachtringe, Rohre Vorgaben aus geotechnischen Berechnungen Reinigen freigelegter Bauteile Schutz- und Sicherungsmaßnahmen für gefährdete Anlagen. 0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV Wenn andere als die in dieser ATV vorgesehenen Regelungen getroffen werden sollen, sind diese in der Leistungsbeschreibung eindeutig und im Einzelnen anzugeben Abweichende Regelungen können insbesondere in Betracht kommen bei Abschnitt 3.1.1, wenn das Bauverfahren, der Bauablauf, die Förderwege oder die Art und der Einsatz der Geräte dem Auftragnehmer vorgegeben werden sollen, Abschnitt 3.1.7, wenn andere Abweichungen der Oberfläche von den Sollmaßen gelten sollen. 0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen Keine ergänzende Regelung zur ATV DIN 18299, Abschnitt
8 0.5 Abrechnungseinheiten Im Leistungsverzeichnis sind die Abrechnungseinheiten, getrennt nach Art, Stoffen, Homogenbereichen sowie Maßen, wie folgt vorzusehen: Lösen, Laden, Fördern und Einbauen nach Raummaß (m 3 ), Flächenmaß (m 2 ) oder Masse (t), gestaffelt nach Längen der Förderwege, soweit 50 m Förderweg überschritten werden, Steinpackungen, Steinwürfe, Bodenlieferungen und dergleichen nach Raummaß (m 3 ), Flächenmaß (m 2 ) oder Masse (t), Verdichten nach Raummaß (m 3 ) oder Flächenmaß (m 2 ), Herstellen und Wiederherstellen der planmäßigen Höhenlage, Neigung, Ebenheit nach Flächenmaß (m 2 ), Herstellen von Montage- und Ziehgruben, Kopflöchern, Suchschlitzen und Schürfen nach Raummaß (m 3 ) oder Anzahl (St), Lösen, Laden und Fördern von Bauwerksresten, großen Blöcken und dergleichen nach Raummaß (m 3 ), Anzahl (St) oder Masse (t), Reinigen nach Flächenmaß (m 2 ). 1 Geltungsbereich 1.1 Die ATV DIN Erdarbeiten gilt für das Lösen, Laden, Fördern, Einbauen und Verdichten von Boden, Fels und sonstigen Stoffen. Sie gilt auch für Erdarbeiten im Zusammenhang mit Verbauarbeiten (siehe ATV DIN Verbauarbeiten ), Entwässerungskanalarbeiten (siehe ATV DIN Entwässerungskanalarbeiten ), Druckrohrleitungsarbeiten außerhalb von Gebäuden (siehe ATV DIN Druckrohrleitungsarbeiten außerhalb von Gebäuden ), Drän- und Versickerarbeiten (siehe ATV DIN Drän- und Versickerarbeiten ) sowie Kabelleitungstiefbauarbeiten (siehe ATV DIN Kabelleitungstiefbauarbeiten ). 1.2 Die ATV DIN gilt nicht für Oberbodenarbeiten und Rodungsarbeiten sowie den Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen (siehe ATV DIN Landschaftsbauarbeiten ), 8
9 den Abtrag des Bodens zwischen der Vorder- und Rückseite von Ausfachungselementen bei Verbauarbeiten (siehe ATV DIN Verbauarbeiten ), Leistungen zum Verfüllen der Leitungszone (siehe ATV DIN Entwässerungskanalarbeiten, ATV DIN Druckrohrleitungsarbeiten außerhalb von Gebäuden und ATV DIN Kabelleitungstiefbauarbeiten ), die bei Nassbaggerarbeiten auszuführenden Erdarbeiten (siehe ATV DIN Nassbaggerarbeiten ) sowie die bei Untertagebauarbeiten auszuführenden Erdarbeiten (siehe ATV DIN Untertagebauarbeiten ). 1.3 Ergänzend gilt die ATV DIN Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art, Abschnitte 1 bis 5. Bei Widersprüchen gehen die Regelungen der ATV DIN vor. 2 Stoffe, Bauteile Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 2, gilt: 2.1 Allgemeines Zu den Leistungen gehört nicht die Lieferung von Böden, Fels und sonstigen Stoffen Sind Böden, Fels und sonstige Stoffe vom Auftragnehmer zu liefern, umfasst die Lieferung auch das Abladen und Lagern auf der Baustelle Leitungen im Sinne der ATV DIN sind Entwässerungs-, Drän-, Sicker- und Rohrleitungen, Kabel und Schutzrohre sowie entsprechende Kanäle. 2.2 Beschreibung von Boden und Fels Für das Untersuchen, Benennen und Beschreiben von Boden und Fels gelten: DIN 4020 Geotechnische Untersuchungen für bautechnische Zwecke Ergänzende Regelungen zu DIN EN DIN Baugrund Felduntersuchungen Teil 4: Flügelscherversuche DIN Baugrund, Untersuchung von Bodenproben Zustandsgrenzen (Konsistenzgrenzen) Teil 1: Bestimmung der Fließ- und Ausrollgrenze DIN Baugrund, Untersuchung von Bodenproben Bestimmung der Korngrößenverteilung 9
10 DIN Baugrund, Untersuchung von Bodenproben Bestimmung der Dichte des Bodens Teil 2: Feldversuche DIN Baugrund, Untersuchung von Bodenproben Bestimmung der Dichte nichtbindiger Böden bei lockerster und dichtester Lagerung DIN Baugrund Untersuchung von Bodenproben Bestimmung des Glühverlustes DIN Baugrund Untersuchung von Bodenproben Einaxialer Druckversuch DIN Baugrund, Untersuchung von Bodenproben Bestimmung der Scherfestigkeit Teil 2: Triaxialversuch DIN Baugrund Untersuchung von Gesteinsproben Teil 1: Bestimmung der einaxialen Druckfestigkeit DIN DIN EN Erd- und Grundbau Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke Eurocode 7: Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik Teil 2: Erkundung und Untersuchung des Baugrundes DIN EN /NA Nationaler Anhang National festgelegte Parameter Eurocode 7: Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik Teil 2: Erkundung und Untersuchung des Baugrundes DIN EN ISO Geotechnische Erkundung und Untersuchung Benennung, Beschreibung und Klassifizierung von Boden Teil 1: Benennung und Beschreibung DIN EN ISO Geotechnische Erkundung und Untersuchung Benennung, Beschreibung und Klassifizierung von Boden Teil 2: Grundlagen für Bodenklassifizierungen DIN EN ISO Geotechnische Erkundung und Untersuchung Benennung, Beschreibung und Klassifizierung von Fels Teil 1: Benennung und Beschreibung DIN EN ISO Geotechnische Erkundung und Untersuchung Laborversuche an Bodenproben Teil 1: Bestimmung des Wassergehalts
11 DIN EN ISO Geotechnische Erkundung und Untersuchung Laborversuche an Bodenproben Teil 2: Bestimmung der Dichte des Bodens DIN EN ISO Geotechnische Erkundung und Untersuchung Probenentnahmeverfahren und Grundwassermessungen Teil 1: Technische Grundlagen der Ausführung 2.3 Einteilung von Boden und Fels in Homogenbereiche Boden und Fels sind entsprechend ihrem Zustand vor dem Lösen in Homogenbereiche einzuteilen. Der Homogenbereich ist ein begrenzter Bereich, bestehend aus einzelnen oder mehreren Boden- oder Felsschichten, der für Erdarbeiten vergleichbare Eigenschaften aufweist. Sind umweltrelevante Inhaltsstoffe zu beachten, so sind diese bei der Einteilung in Homogenbereiche zu berücksichtigen. Für die Homogenbereiche sind folgende Eigenschaften und Kennwerte sowie deren ermittelte Bandbreite anzugeben. Nachfolgend sind die Normen oder Empfehlungen angegeben, mit denen diese Kennwerte ggf. zu überprüfen sind. Wenn mehrere Verfahren zur Bestimmung möglich sind, ist eine Norm oder Empfehlung festzulegen. Für Boden: ortsübliche Bezeichnung, Korngrößenverteilung mit Körnungsbändern nach DIN 18123, Massenanteil Steine, Blöcke und große Blöcke nach DIN EN ISO ; Bestimmung durch Aussortieren und Vermessen bzw. Sieben, anschließend Wiegen und dann auf die zugehörige Aushubmasse beziehen, Dichte nach DIN EN ISO oder DIN , undränierte Scherfestigkeit nach DIN oder DIN oder DIN , Wassergehalt nach DIN EN ISO , Plastizitätszahl nach DIN , Konsistenzzahl nach DIN , Lagerungsdichte: Definition nach DIN EN ISO , Bestimmung nach DIN 18126, organischer Anteil nach DIN sowie Bodengruppen nach DIN
12 Bei Baumaßnahmen der Geotechnischen Kategorie GK 1 nach DIN 4020 sind folgende Angaben ausreichend: Bodengruppen nach DIN 18196, Massenanteil Steine, Blöcke und große Blöcke nach DIN EN ISO , Konsistenz und Plastizität nach DIN EN ISO , Lagerungsdichte. Für Fels: ortsübliche Bezeichnung, Benennung von Fels nach DIN EN ISO , Dichte nach DIN EN ISO oder DIN , Verwitterung und Veränderungen, Veränderlichkeit nach DIN EN ISO , einaxiale Druckfestigkeit des Gesteins nach DIN , sowie Trennflächenrichtung, Trennflächenabstand, Gesteinskörperform nach DIN EN ISO Bei Baumaßnahmen der Geotechnischen Kategorie GK 1 nach DIN 4020 sind folgende Angaben ausreichend: Benennung von Fels, Verwitterung und Veränderungen, Veränderlichkeit sowie Trennflächenrichtung, Trennflächenabstand, Gesteinskörperform, jeweils nach DIN EN ISO Beschreibung und Einteilung von künstlichen Böden und sonstigen Stoffen Soweit möglich werden künstliche Böden, z. B. Auffüllungen und sonstige Stoffe, z. B. Bauteile, Recyclingstoffe, industrielle Nebenprodukte, Abfall und Böden mit Fremdbestandteilen nach Abschnitt 2.2 beschrieben und nach Abschnitt 2.3 eingeteilt. Ist dies nicht möglich, werden sie im Hinblick auf ihre Eigenschaften für Erdarbeiten spezifisch beschrieben. 3 Ausführung Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 3, gilt: 3.1 Allgemeines Die Wahl des Bauverfahrens, des Bauablaufes und der Förderwege sowie die Wahl und der Einsatz der Geräte sind Sache des Auftragnehmers Als Bedenken nach 4 Abs. 3 VOB/B können insbesondere in Betracht kommen: Abweichungen der Boden-, Fels- und Wasserverhältnisse gegenüber den Vorgaben, Abweichungen des Bestandes gegenüber den Vorgaben. 12
13 3.1.3 Gefährdete bauliche Anlagen sind zu sichern; DIN 4123 Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen im Bereich bestehender Gebäude ist zu beachten. Bei Schutz- und Sicherungsmaßnahmen sind die Vorschriften der Eigentümer oder anderer Weisungsberechtigter zu beachten. Die erforderlichen Leistungen sind Besondere Leistungen (siehe Abschnitt 4.2.1) DIN 4124 Baugruben und Gräben Böschungen, Verbau, Arbeitsraumbreiten ist zu beachten Wenn die Lage von Leitungen, Vermarkungen, Hindernissen und baulichen Anlagen vor Ausführung der Arbeiten nicht angegeben werden kann, sind diese zu erkunden. Die Leistungen für derartige Erkundungen sind Besondere Leistungen (siehe Abschnitt 4.2.1) Werden unvermutet Hohlräume oder Hindernisse angetroffen, z. B. Leitungen, Kanäle, Vermarkungen, Bauwerksreste, ist dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Die erforderlichen Leistungen sind gemeinsam festzulegen. Diese Leistungen sind Besondere Leistungen (siehe Abschnitt 4.2.1). Ist zu vermuten, dass es sich bei den Hindernissen um Kampfmittel handelt, müssen die Arbeiten sofort eingestellt und die zuständige Stelle sowie der Auftraggeber benachrichtigt werden. Die notwendigen Sicherungsleistungen hat der Auftragnehmer unverzüglich durchzuführen. Die erbrachten sowie die weiteren gemeinsam festzulegenden Leistungen sind Besondere Leistungen (siehe Abschnitt 4.2.1) Abweichungen der Oberfläche von den Sollmaßen dürfen bei Böden an keiner Stelle mehr als 10 cm und bei Fels an keiner Stelle mehr als 50 cm betragen. Die Mindestmaße für Arbeitsraumbreiten dürfen nicht unterschritten werden. 3.2 Vorbereiten, Betreiben und Sichern der Baustelle Vor Beginn der Arbeiten ist eine gemeinsame Begehung mit dem Auftraggeber vorzunehmen. Dabei ist der Zustand der vorhandenen Oberflächen, Befestigungen und Einfassungen sowie der angrenzenden Bebauung festzustellen und zu dokumentieren (siehe 3 Abs. 4 VOB/B) Grenzsteine und amtliche Festpunkte dürfen nur mit Zustimmung des Auftraggebers beseitigt werden. Festpunkte des Auftraggebers für die Baumaßnahme hat der Auftragnehmer vor Beseitigung zu sichern Schäden aus Witterungsereignissen, mit denen der Auftragnehmer normalerweise nicht rechnen muss, sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Die Leistungen für die zu treffenden Maßnahmen sind gemeinsam festzulegen und, soweit nicht vom Auftragnehmer zu vertreten, Besondere Leistungen (siehe Abschnitt 4.2.1). 13
14 3.3 Lösen von Fels Das Lösen von Fels ist so durchzuführen, dass das verbleibende Gestein außerhalb des Sollprofils möglichst wenig gelockert wird. Gelockerte Steine und Blöcke sind bei Böschungsneigungen steiler 1 : 1,5 zu entfernen. 3.4 Einbauen und Verdichten Sind zur planmäßigen Herstellung der Gründungssohle Auffüllungen notwendig, sind diese so zu verdichten, dass die Lagerungsdichte mindestens der des anstehenden Bodens entspricht. Die erforderlichen Leistungen sind, soweit nicht vom Auftragnehmer zu vertreten, Besondere Leistungen (siehe Abschnitt 4.2.1) Werden vorgegebene Anforderungen trotz geeigneter Verdichtungsgeräte, Arbeitsverfahren und Schichtdicken nicht erreicht, ist dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Die Leistungen für die zu treffenden Maßnahmen sind gemeinsam festzulegen und, soweit nicht vom Auftragnehmer zu vertreten, Besondere Leistungen (siehe Abschnitt 4.2.1) Mineralische Dichtungen sind gegen Witterungseinflüsse zu schützen, insbesondere gegen Austrocknen Einschlämmen von Boden zur Verfüllung ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig Gefrorene Böden dürfen nicht eingebaut werden Gefrorene Schichten dürfen nicht verdichtet und nur dann überschüttet werden, wenn keine Schäden eintreten können. 3.5 Herstellen von Böschungen Sind Böschungen zu befestigen, sind die Befestigungen unmittelbar nach dem Herstellen der Böschungen, auch in Teilabschnitten, auszuführen. Bleiben Böschungen aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, unbefestigt, sind Leistungen zur Sicherung oder Wiederherstellung Besondere Leistungen (siehe Abschnitt 4.2.1) Ergibt sich während der Ausführung von Böschungen die Gefahr von Rutschungen oder Erosionen, hat der Auftragnehmer unverzüglich die notwendigen Maßnahmen zur Verhütung von Schäden zu treffen und dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Die erbrachten sowie die weiteren Leistungen sind, soweit nicht vom Auftragnehmer zu vertreten, Besondere Leistungen (siehe Abschnitt 4.2.1). 3.6 Baugruben und Gräben Gründungs- und Grabensohlen dürfen nicht aufgelockert werden. 14
15 3.6.2 Bei Baugruben ist die Gründungssohle vor der Überbauung vom Auftraggeber freizugeben. 4 Nebenleistungen, Besondere Leistungen 4.1 Nebenleistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.1, insbesondere: Feststellen des Zustands der Straßen- und Geländeoberflächen, der Vorfluter und dergleichen nach 3 Abs. 4 VOB/B Herstellen von behelfsmäßigen Zugängen, Zufahrten und dergleichen, ausgenommen Leistungen nach Abschnitt Prüfungen einschließlich Probenahmen für die vereinbarten Eignungs- und Gütenachweise einschließlich Nachweis umweltrelevanter Anforderungen bei vom Auftragnehmer zu liefernden Stoffen, Stoffgemischen sowie Boden und Fels Fördern von Boden und Fels 50 m Herstellen von geneigten Aushubebenen zum schadlosen Ableiten von Niederschlagswasser bei Boden und Fels, der seine Eigenschaften bei Wasserzutritt ungünstig verändern kann. 4.2 Besondere Leistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.2, z. B.: Die in den Abschnitten 3.1.3, 3.1.5, 3.1.6, 3.2.3, 3.4.1, 3.4.2, und aufgeführten Besonderen Leistungen Leistungen zum Feststellen des Zustands der baulichen Anlagen einschließlich der Straßen sowie der Versorgungs- und Entsorgungsanlagen vor Beginn der Erdarbeiten über die Leistungen nach Abschnitt hinaus Lösen, Laden, Trennen, Transportieren und Entsorgen von Bauwerksresten, Ankern, Geokunststoffen, Injektionskörpern und sonstigen Stoffen Entsorgen von gelöstem Boden und Fels Lösen, Laden, Transportieren und Entsorgen von Blöcken und großen Blöcken in Wänden oder Sohlen von Baugruben und Gräben sowie Verfüllen der entstehenden Hohlräume Leistungen zum Erhalten von Wasserläufen und Vorflutern Aufbrechen und Wiederherstellen von befestigten Flächen Ausheben und Verfüllen von Arbeitsräumen für Leitungsverbindungen. 15
16 4.2.9 Boden- und Wasseruntersuchungen sowie Wasserstandsmessungen, ausgenommen Untersuchungen nach Abschnitt Einbauen von Geokunststoffen Sichern von Böschungen, Flächen und Halden Nachweis der Standsicherheit, soweit die Notwendigkeit hierfür nicht vom Auftragnehmer verursacht ist Wiederherstellen der planmäßigen Höhenlage, Neigung, Ebenheit und Verdichtung, soweit nicht vom Auftragnehmer zu vertreten Zusätzliche Leistungen an Steilstrecken oder bei wenig tragfähiger oder stark wasserhaltiger Grabensohle Reinigen freigelegter Bauteile von Bodenanhaftungen Aufbau, Vorhalten und Rückbau von Absperrungen und Befestigungen zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehrs und des Anliegerverkehrs, insbesondere aufgrund behördlicher Anordnungen Prüfen der Gründungssohle auf Eignung Entfernen von Fremdkörpern vor dem Hinterfüllen oder Überschütten von baulichen Anlagen und Gräben Behandlung, Verbesserung oder Aufbereitung von Boden und Fels zum Wiedereinbau Leistungen zum Nachweis der Eignung und Güte der Stoffe, soweit sie der Auftraggeber über Abschnitt hinaus verlangt Fassen und Ableiten von Oberflächenwasser aus angrenzenden Flächen sowie von Grund-, Schichten-, Quell- und Sickerwasser Abtreppungen oder andere sichernde Maßnahmen bei geneigten Flächen, ausgenommen für eigene Zwecke des Auftragnehmers Entfernen von vereinbarten Schutzschichten auf der Gründungssohle. 5 Abrechnung Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 5, gilt: 5.1 Allgemeines Der Ermittlung der Leistung gleichgültig, ob sie nach Zeichnung oder nach Aufmaß erfolgt sind die Maße der Erdbauwerke zugrunde zu legen. 16
17 5.2 Ermittlung der Maße/Mengen Bei der Mengenermittlung sind Näherungsverfahren zulässig Die entnommenen Mengen sind im Abtrag zu ermitteln Die eingebauten Mengen sind im fertigen Zustand im Auftrag zu ermitteln Als Länge des Förderweges gilt die kürzeste zumutbare Wegstrecke zwischen den Schwerpunkten der Abtrags- und Auftragskörper Liegen keine Vorgaben vor, gilt für abgeböschte Baugruben und Gräben für die Ermittlung der Maße des Böschungsraumes ein Böschungswinkel von 45, bei feinkörnigen Böden mit mindestens steifer Konsistenz von 60 und bei Fels von 80. Erforderliche Bermen sind bei der Ermittlung des Böschungsraumes zu berücksichtigen Die Maße der Baugrubensohle ergeben sich aus den Außenmaßen des Baukörpers zuzüglich der Mindestbreiten betretbarer Arbeitsräume nach DIN 4124 sowie der erforderlichen Maße für Schalungskonstruktionen Ist im Zuge des Aushubs Verbau einzubringen, sind die Maße der Verbaukonstruktion ergänzend zu berücksichtigen. Bei Spundwänden wird als Außenmaß die mittlere Achse zugrunde gelegt Die Breite der Grabensohle ergibt sich aus der Mindestbreite von Gräben für Entwässerungskanäle und Entwässerungsleitungen nach DIN EN 1610 und von sonstigen Gräben nach DIN 4124 jeweils zuzüglich der erforderlichen Maße für Schalungs- und Verbaukonstruktionen Die Abrechnung der Reinigung freigelegter Bauteile oder des freigelegten Verbaus erfolgt nach bearbeiteter Fläche in der Abwicklung Bei der Abrechnung nach Masse ist diese durch Wiegen festzustellen, bei Schiffsladungen durch Schiffseiche. 5.3 Übermessungsregeln Bei der Abrechnung nach Raummaß werden übermessen: Baukörper 1 m 3 Einzelgröße und Leitungen, Sickerkörper, Steinpackungen und dergleichen mit einem äußeren Querschnitt 0,1 m 2. 17
18 5.3.2 Bei der Abrechnung nach Flächenmaß werden Durchdringungen und Einbauten 1 m 2 Einzelgröße übermessen. 5.4 Einzelregelungen Keine Regelungen. 18
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