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1 22. März 2014

2 Alles in Ordnung Mit Lexware erledigen Sie die Vereinsarbeit mit dem kleinen Finger und sind mit Mitgliederverwaltung, Buchhaltung, Beitragseinzug, Finanzen und vielem mehr ruckzuck Fertig! Extra-Rabatte für DSB-Mitglieder unter _ANZ_LEX_Fertig_FinHak_116x180_4C.indd :25

3 Seite 1 Vorwort Sportordnung Liebe Schützinnen und Schützen! Mit dieser Ergänzungslieferung wird Ihr Grundwerk auf den neusten Stand ( ) gebracht. Nachdem im letzten Jahr unsere Sportordnung komplett überarbeitet und umorganisiert wurde, müssen dieses Jahr ein paar Fehler korrigiert werden, die sich trotz intensiver Arbeiten mit dem neuen Regelwerk und Korrekturlesens eingeschlichen hatten. Nach der Umstrukturierung sind einige Fragen zu einzelnen Regelnummern gestellt worden, die wir mit der Ergänzungslieferung ebenfalls besser erläutern wollen bzw. umformuliert haben, so dass sie nun hoffentlich eindeutiger sind und in der Auslegung keine Zweifel mehr entstehen. Unsere Sportordnung lebt, sie entwickelt sich immer weiter und das nicht nur mit neuen Wettbewerben, die geregelt werden müssen, sondern es gilt auch auf Entwicklungen in der Technik einzugehen und Anregungen der aktiven Sportler aufzunehmen. Ziel ist es nach wie vor, eine besserte Verständlichkeit und Übersichtlichkeit der einzelnen Regelungen zu erreichen, damit das Regelwerk für den Sportschützen leichter zu erfassen ist. Neben den Änderungen und Korrekturen ist völlig neu der Teil 10 (Regelwerk für Sportler mit Behinderungen) als sichtbares Zeichen der angestrebten Inklusion und Teil 6, der erneut komplett überarbeitet werden musste. Von einigen Schützen wurde der Wunsch geäußert, besser dazustellen, welche Regelnummern sich geändert haben. Dies können Sie der Einsortierhilfe auf den nächsten Seiten entnehmen. Darüber hinaus wird im Internet unter dem Link: eine Liste über die relevanten Änderungen im Einzelnen zur Verfügung gestellt. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Gebrauch der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes e.v. und weiterhin viele sportliche Erfolge in den Wettkämpfen. Ihr Deutscher Schützenbund e. V. Der Deutsche Schützenbund weist hier noch einmal darauf hin, dass die Regelungen des Waffengesetzes, der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung und der Schießstandrichtlinien zu befolgen sind. Dies gilt insbesondere für die ordnungsgemäße Aufbewahrung von Waffen (siehe Rückseite.)

4 Seite 2

5 Seite 3 Haufe-Lexware GmbH & Co. KG Vereinsredaktion Fraunhoferstraße Planegg FAX: Aktualisierungsdienst der Extra-Service des Deutschen Schützenbundes e.v. JA, ich möchte am Aktualisierungsdienst für das Grundwerk der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes (Bestell-Nr , Stand: ) teilnehmen. Damit meine Sportordnung bis zur kompletten Neuauflage im Jahre 2016 (Stand: ) aktuell bleibt, nehme ich am Aktualisierungsservice teil und erhalte alle erforderlichen Ergänzungen automatisch zum Sonderpreis von 4,90 EUR pro Ausgabe (Preis inkl. MwSt., zzgl. Versand). Exemplare Stand Bestell-Nr. Einzelpreis ,90 EUR, zzgl. Versand JA, ich bin an Informationen zur Sportordnung des Deutschen Schützenbundes interessiert. Bitte informieren Sie mich, wenn es Änderungen im Zusammenhang mit der Sportordnung gibt. Absender: Name Verein Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefonnummer -Adresse Datum, Unterschrift

6 Seite 4

7 Seite 5

8 Seite 6 DEUTSCHER SCHÜTZENBUND e.v. gegründet 1861 in Gotha wiedergegründet 1951 in Frankfurt am Main Sitz und Geschäftsführung: Bundesleistungszentrum Sportschießen Lahnstraße 120 Postfach Wiesbaden Wiesbaden Telefon 0611 / Telefax 0611 / Internet info@dsb.de Mitglied in: Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB) Internationaler Schieß-Sportverband (ISSF) Internationaler Verband für Bogensport (WA) Internationale Vorderladervereinigung (M.L.A.I.C.) Internationale Armbrust-Union (IAU) Europäische Schützenkonföderation (ESK) Europäischer Bogensportverband (WAE) Satz: Herstellung: Fronz Daten Service, Marktweg 42, Geldern Zimmermann Druck + Verlag GmbH, Widukindplatz 2, Balve Erschienen bei Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, Fraunhoferstraße 5, Planegg/München

9 Seite 7 Landesverbände des Deutschen Schützenbundes Badischer Sportschützenverband Badener Platz Leimen, Baden Postfach Leimen Tel / Fax / info@bsvleimen.de Schützenverband Berlin-Brandenburg Niederneuendorfer Allee Berlin Tel. 030 / Fax 030 / sv-bb@t-online.de Brandenburgischer Schützenbund Eisenhüttenstädter Chaussee Frankfurt/Oder Tel / Fax 0335 / geschaeftsstelle@bsb-web.de Bayerischer Sportschützenbund Ingolstädter Landstraße Garching Tel. 089 / Fax 089 / gs@bssb.de Schützenverband Hamburg und Umgegend Ehestorfer Heuweg 14a Hamburg Tel. 040 / Fax 040 / schuetzenverband.hamburg@t-online.de Hessischer Schützenverband Schwanheimer Bahnstraße Frankfurt am Main Tel. 069 / Fax 069 / hess.schuetzen@t-online.de Landesschützenverband Mecklenburg-Vorpommern Zur Datze Neubrandenburg Tel / Fax 0395 / info@lsv-mv.de Norddeutscher Schützenbund Winterbeker Weg Kiel Tel / Fax 0431 / post@ndsb-sh.de Niedersächsischer Sportschützenverband Wilkenburger Straße Hannover Tel / Fax 0511 / info@nssv.de Nordwestdeutscher Schützenbund Lange Str Bassum Tel / Fax / info@nwdsb.de BD BL BR BY HH HS MV ND NS NW

10 Seite 8 Oberpfälzer Schützenbund Schützenstr Pfreimd Tel / Fax / geschaeftsstelle@osb-ev.de Pfälzischer Sportschützenbund Festplatzstr. 6a Neustadt Tel / Fax / pssb@pssb.org Rheinischer Schützenbund Am Förstchens Busch 2b Leichlingen Tel / Fax / info@rheinischer-schuetzenbund.de Schützenverband Saar Herbert-Neuberger-Sportschule Saarbrücken Tel / /2 /3 Fax 0681 / schuetzenverband@lsvs.de Südbadischer Sportschützenverband Im Lehbühl Offenburg Tel / Fax 0781 / info@sbsv.de Sächsischer Schützenbund Hans-Driesch-Straße 2b Leipzig Postfach Leipzig Tel / Fax 0341 / info@saechsischer-schuetzenbund.de Landesschützenverband Sachsen-Anhalt Am Springbrunnen Barleben Tel / 93910/11/12/13 Fax / geschaeftsstelle@sv-st.de Thüringer Schützenbund Schützenstr Suhl Tel / Fax / TSB@tsbev.de Westfälischer Schützenbund Eberstraße Dortmund Tel / Fax 0231 / info@wsb-office.de Württembergischer Schützenverband Fritz-Walter-Weg Stuttgart Tel / Fax 0711 / info@wsv1850.de OP PF RH SA SB SC ST TH WF WT

11 Seite 8a Mitglieder des Bundesausschuss Sportschießen des Deutschen Schützenbundes: (Stand: ) Furnier Gerhard DSB Vizepräsident Sport Martin Otmar DSB Bundessportleiter Sportschießen Gabelmann Heiner DSB Sportdirektor Apfelbach Helmut BD Landessportleiter Naumann Michael BL Landessportleiter Saffran Peter BR Landessportleiter Schmidt Roland BY 2. Landessportleiter Narten Kurt HH Landessportleiter Degen Alexander HS 2. Landessportleiter Vick Erhard MV Landessportleiter Kuhr Volker ND Landessportleiter Zimmer Reinhard NS Landessportleiter Otten Heinz NW Landessportleiter Mayer Ludwig OP Landessportleiter Neitsch Thilo PF Landessportleiter Zimmermann Norbert RH Landessportleiter Gillmann Dieter SA Landessportleiter Schweinlin Dieter SB Landessportleiter Wulf Hans-Peter SC Landessportleiter Lunau Dirk ST Landessportleiter Engelmann Ines TH Landessportleiterin Potthast Fritz-Eckhard WF Landessportleiter Hanisch Rainer WT Landessportleiter Schumann Manfred DSB Bundesreferent Gewehr Goelden Marcel DSB Bundesreferent Pistole Löffler Maximilian DSB Bundesreferent Flinte Gegner Karl-Heinz DSB Bundesreferent Laufende Scheibe Beckmann Josef DSB Bundesreferent Armbrust Franke Armin DSB Bundesreferent Vorderlader Hübner Frank DSB Bundesreferent Sommerbiathlon Ohmayer Dieter DSB Bundesreferent Behindertensport Czupalla Norbert DSB Bundesreferent Kampfrichter Reitz Christian DSB Gesamtaktivensprecher Michael Christian DSB Stellvertr. Bundesjugendleiter, Sport Bernhard Philip DBS Deutscher Behindertensportverband Hacker Thomas DSV Deutscher Skiverband Murke Peter ERA European Rifle Association

12 Seite 8b Mitglieder des Bundesausschuss Bogensport des Deutschen Schützenbundes: (Stand: ) Furnier Gerhard DSB Vizepräsident Sport Lindau Klaus DSB Bundessportleiter Bogensport Gabelmann Heiner DSB Sportdirektor Schönemann Simone BD Referentin Bogen Streich Gerhard BL 2. Vizepräsident, Referent Bogen Sauer Peter BR Referent Bogen Schuh Ernst BY Referent Bogen Narten Kurt HH Landessportleiter Sauerwald Klaus HS Referent Bogen Westphal Frank MV Referent Bogen Neuhaus Heinz-Willi ND Referent Bogen Szymanski Sabine NS Referentin Bogen Heemann Axel NW Referent Bogen Meier Helmut OP Referent Bogen Meinelt Gilla PF Referentin Bogen Eismer Werner RH Referent Bogen Wolpert Walter SA Präsident Kaiser Walter SB Referent Bogen Wulf Hans-Peter SC Landessportleiter Michael Grada ST Referent Bogen Todtenhöfer Jürgen TH Referent Bogen Meyer Uwe WF Referent Bogen Janson Siegfried WT Referent Bogen Ohmayer Dieter DSB Bundesreferent Behindertensport Czupalla Norbert DSB Bundesreferent Kampfrichter Winter Karina DSB Aktivensprecherin Bogen Sauerwald Carina DSB Bundesjugendsprecherin Schemeit Rainer DBS Deutscher Behindertensportverband Stummer Henning DFBSV Deutscher Feldbogensportverband

13 Seite 9 DEUTSCHER SCHÜTZENBUND e.v. Schießstandordnung 1. Jeder Schütze ist den Bestimmungen dieser Schießstandordnung, der jeweils gültigen Sportordnung und der Ausschreibung, die er durch seine Teilnahme anerkennt, unterworfen. 2. Auf Schießständen darf nur mit solchen Waffen und Munitionsarten geschossen werden, die durch die behördliche Erlaubnis für diese zugelassen sind und die nicht gemäß 6 AWaffV 1 vom sportlichen Schießen ausgeschlossen sind. Ein entsprechender Hinweis auf die zugelassenen Waffen und Munitionsarten ist an gut sichtbarer Stelle im Schießstand anzubringen. Das kampfmäßige Schießen auf Schießstätten (siehe 15 a Abs. 1 und 27 Abs. 7 WaffG 2 ) sowie unzulässige Schießübungen im Schießsport gemäß 7 AWaffV 1 ) sind verboten. 3. Versicherungsschutz im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen muss nachgewiesen sein. 4. Das Laden und Entladen sowie das Vornehmen von Zielübungen sind im Schützenstand nur mit in Richtung der Geschossfänge zeigender Mündung gestattet. Grundsätzlich muss die Mündung so gerichtet sein, dass niemand durch einen sich unbeabsichtigt lösenden Schuss gefährdet bzw. verletzt werden kann. 5. Schusswaffen sind unmittelbar nach Beendigung des Schießens zu entladen und die Magazine, sofern vorhanden, zu entnehmen bzw. zu entleeren. Waffen dürfen nur abgelegt werden, wenn sie entladen und die Verschlüsse, soweit konstruktionsbedingt möglich, geöffnet sind. 6. Im Falle von Ladehemmungen oder sonstigen Störungen ist die verantwortliche Aufsichtsperson zu verständigen. Die Waffen sind mit in Richtung der Geschossfänge zeigender Mündung zu entladen bzw. so zu handhaben, dass niemand gefährdet wird. 7. Bei Störungen im Schießbetrieb, die eine Einstellung des Schießens erfordern, ist durch die verantwortliche Aufsichtsperson mit klaren Anordnungen bekanntzugeben, ob die Waffen zu entladen oder abzuschießen sind. Das Schießen darf erst auf Anordnung der verantwortlichen Aufsichtsperson fortgesetzt werden. 8. Schützen, die sich mit geladener Waffe im Schützenstand umdrehen oder sonst in leichtfertiger Weise andere gefährden, sind von der Teilnahme am Schießen auszuschließen und vom Stand zu verweisen. 9. Personen, die durch ihr Verhalten den sicheren oder reibungslosen Ablauf einer Veranstaltung stören oder zu stören versuchen, können vom Stand verwiesen werden. 1 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung vom in der jeweils geltenden Fassung 2 Waffengesetz vom in der jeweils geltenden Fassung

14 Seite Rauchen auf den Schützenständen ist untersagt. 11. Die waffenrechtlichen Alterserfordernisse beim Schießen durch Kinder und Jugendliche sowie die waffenrechtlichen Vorgaben für verantwortliche Aufsichtspersonen für die Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit sind zu beachten. 12. Jedes Schießen ist unter der Aufsicht einer verantwortlichen Aufsichtsperson, deren Name an gut sichtbarer Stelle auszuhängen ist, durchzuführen. Verantwortliche Aufsichtspersonen haben das Schießen ständig zu beaufsichtigen sowie insbesondere dafür zu sorgen, dass die im Schießstand Anwesenden durch ihr Verhalten keine vermeidbaren Gefahren verursachen und die Regelungen dieser Schießstandordnung beachtet werden. Sie haben, wenn dies zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist, das Schießen und den Aufenthalt im Schießstand zu untersagen. Die Benutzer von Schießständen haben die Anordnungen der Aufsichtspersonen zu befolgen. Die Aufsichtsperson darf während der Aufsichtstätigkeit selbst nicht am Schießen teilnehmen. Eine zur Aufsichtsführung befähigte Person darf schießen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden, wenn sichergestellt ist, dass sie sich allein auf dem Schießstand befindet. Stand: April 2008

15 Seite 11 DEUTSCHER SCHÜTZENBUND e.v. Sicherheitsregeln für Bogensportanlagen 1. Jeder Sportler ist den Bestimmungen dieser Sicherheitsregeln, der jeweils gültigen Sportordnung und der Ausschreibung, die er durch seine Teilnahme anerkennt, unterworfen. 2. Bei jedem Ausziehen des Bogens darf dieser nur so hoch gehalten werden, dass auch ein sich unbeabsichtigt lösender Pfeil nicht über den Gefahrenbereich hinaus (freies Gelände bzw. Pfeilfänge wie Netz, Wall, Gegenhang usw.) fliegen kann. 3. Beim Auszug des Bogens im Spann- und Zielvorgang muss der Pfeil immer in Richtung der Scheibe bzw. Auflage zeigen. 4. Grundsätzlich muss der Bogen immer so ausgerichtet sein, dass niemand durch einen sich unbeabsichtigt lösenden Pfeil gefährdet bzw. verletzt werden kann. Es darf nur geschossen werden, wenn sich deutlich erkennbar keine Personen in Schussrichtung im Gefahrenbereich vor oder hinter der Scheibe aufhalten. 5. Jedes Schießen darf nur unter Aufsicht erfolgen. Den Weisungen der jeweiligen Aufsicht(en) ist Folge zu leisten. 6. Aufsicht kann jeder volljährige und erfahrene Bogensportler sein, der vom vertretungsberechtigten Vereinsvorstand oder dem jeweiligen Ausrichter hierzu eingeteilt bzw. ermächtigt wurde. Eine Aufsicht darf selbst während der direkten Aufsichtstätigkeit nicht am Schießen teilnehmen. Eine zur Aufsichtsführung ermächtigte Person darf schießen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden, wenn sichergestellt ist, dass sie sich allein auf der Bogensportanlage befindet. 7. Bei Störungen ist das Schießen einzustellen. Es darf erst auf Anordnung der Aufsicht fortgesetzt werden. 8. Sportler, die in leichtfertiger Weise andere gefährden, sind von der Teilnahme am Schießen auszuschließen und vom Bogenplatz zu verweisen. Personen, die durch ihr Verhalten den reibungslosen und sicheren Ablauf einer Veranstaltung stören oder zu stören versuchen, können vom Bogenplatz verwiesen werden. 9. Rauchen im und vor dem Aufenthaltsbereich der Sportler ist untersagt. Stand: Februar 2011

16 Seite 12 Das Deutsche Sportabzeichen wird 100 Jahre Seit diesem Jahr müssen sportliche Leistungen in vier Kategorien erbracht werden. Zu diesen Bereichen zählen Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit sowie Koordination. Seit 2005 sind auch die Disziplinen des Deutschen Schützenbundes fester Bestandteil des Deutschen Sportabzeichens. Schieß- und Bogensportler können, um die Anforderungen der Gruppe Koordination zu erfüllen, auch eines der kleinen oder großen DSB-Leistungsabzeichen in Gold ablegen. Das Leistungsabzeichen in Gold des Deutschen Schützenbundes ist beim jeweiligen Schützenbzw. Bogensportverein zu absolvieren. Mit dieser Urkunde gilt die Teilleistung im Bereich Koordination für das Deutsche Sportabzeichen im jeweiligen Jahr als erbracht. Der DSB stellt die Broschüre, in der alle Anforderungen für das Leistungsabzeichen sowie für das Deutsche Sportabzeichen beschrieben sind, zum Nachlesen und zum Download auf den Internetseiten des Deutschen Schützenbundes unter: zur Verfügung. Machen Sie mit, bringen Sie Ihre sportlichen Leistungen ein und erwerben Sie das Deutsche Sportabzeichen!

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