Preis- und Produktübersicht. gültig ab 1. Februar 2017

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1 Preis- und Produktübersicht 2017 gültig ab 1. Februar 2017

2 Heute an morgen denken Sehr geehrter Geschäftspartner, ein erfolgreiches Jahr liegt hinter uns, wir sagen Danke. Ein spannendes und interessantes Jahr erwartet uns, wir freuen uns darauf. Das Thema Umweltschutz geht heute jeden an, sei es Kinder, Eltern oder Großeltern. Viele Verbraucher haben ihre Lebenseinstellung geändert und achten immer mehr auf ihren persönlichen Energieverbrauch. Häuser brauchen nicht erst dann Energie, wenn sie fertig gebaut sind, auch die Herstellung der Baumaterialien, der Transport zur Baustelle, der eigentliche Bau und irgendwann auch der Abriss brauchen Ressourcen. Nachhaltiges Wohnen beginnt bereits beim Planen und bei der Produktion moderner Baustoffe. Sie sollten ökologisch und somit umweltverträglich sein, eine hohe Lebenserwartung aufweisen und aus Rohstoffen bestehen, die man entweder wiederverwerten kann oder deren Entsorgung unproblematisch ist. Mit dem MEIER bringen wir den ersten Wärmedämmstein mit einer speziellen Füllung aus reinem Mineralschaum auf den Markt, der mit seinen einzigartigen Eigenschaften der sehr guten Wärmedämmung überzeugt und gleichzeitig einer optimalen Verarbeitbarkeit auf der Baustelle gerecht wird. Durch die Kritik an Wärmedämm-Verbundsystemen einerseits sowie dem gestiegenen Umweltbewusstsein anderseits ist die Diskussion um ökologische Baustoffe aktueller denn je. Der MEIER und seine Philosophie zeigen auf, welche Verantwortung wir als Baustoffhersteller haben gemäß unserem Slogan Qualität und Innovation. In diesem Sinne darf ich mich für die gute und erfolgreiche Zusammenarbeit bei Ihnen bedanken und wünsche Ihnen und uns ein erfolgreiches Jahr Martin Meier Geschäftsführer MEIER Betonwerke GmbH 2 Werk Lauterhofen // gültig ab 1. Februar 2017

3 Mauerwerksysteme Preis- und Produktübersicht 2017 MEIER Mauerwerksysteme 5 29 MEIER Leichtbetonsteine 6 11 MEIER Öko Kalkstein Ergänzungsprodukte für Mauerwerksysteme / Werkzeuge für Mauerarbeiten MEIER Der Wärmedämmstein der Zukunft Deckenabschalelemente DAE Das System Großblock Architektur mit MEIER Mauerwerksystemen Betonfertigteile MEIER Betonfertigteile MEIER Decken 32 MEIER Wände 32 MEIER Treppen 32 MEIER Balkone 32 MEIER konstrutive Fertigteile 32 Green Code 33 Architektur mit MEIER Betonfertigteilen Trockenmauerelemente Trockenmauerelemente Einbaubestimmungen MEIER Trockenmauerelemente Pflanzringe und Trockenschüttungen Monolithbehälter Monolithbehälter Regenwasserzisterne Retentionszisterne 50 KLARO SBR-Kleinkläranlage 51 Monolithbehälter 52 Silosickersaftbehälter 53 Dienstleistungen 53 Einbaumaße und e 54 Allgemeines Allgemeines Kostenpflichtige Zusatzleistungen 56 Lieferkonditionen 57 Frachtzonen Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Allgemeine Mietbedingungen Übersicht Werk Lauterhofen / Impressum 66 Ansprechpartner 67 Werk Lauterhofen // gültig ab 1. Februar

4 4 Werk Lauterhofen // gültig ab 1. Februar 2017

5 Mauerwerksysteme MEIER Mauerwerksysteme Heute an morgen denken Als Familienunternehmen liegt uns die Zukunft kommender Generationen am Herzen. Daher setzen wir auf umweltverträgliche Baustoffe, nachhaltige Produktionsweisen und verlässliche Partner. Diese ideale Kombination macht es möglich, individuelle Gestaltung, hohe Energieeffizienz und gesundes Wohnen optimal und damit zeitgemäß miteinander zu verbinden. Damit Wohnräume Lebensräume werden. Werk Lauterhofen // gültig ab 1. Februar

6 MEIER Leichtbetonsteine MEIER 08/09 // nach DIN EN // Planstein (inkl. Dünnbettmörtel) Artikelnummer Länge / Breite / Höhe [mm] Format Festigkeitsklasse Rohdichte [to/m³] y -Wert [W/mK] U-Wert [W/m²K] LKMM / 365 / DF Hbl-P 2 0,40 0,08 0,21 LKMM / 365 / DF Hbl-P 4 0,45 0,09 0,23 Zwei Endsteine pro Lage (1) MEIER M10 Wärmedämmblock // nach DIN EN // Planstein (inkl. Dünnbettmörtel) Artikelnummer Länge / Breite / Höhe [mm] Format Festigkeitsklasse Rohdichte [to/m³] y -Wert [W/mK] U-Wert [W/m²K] LKM / 490 / DF Vbl-P 2 0,45 0,10 0,19 LKM / 490 / DF Vbl-P 4 0,65 0,14 0,26 LKM / 425 / DF Vbl-P 2 0,45 0,10 0,22 LKM100245K 425 / 300 / DF Vbl-P 2 0,45 0,10 -- LKM / 425 / DF Vbl-P 4 0,65 0,14 0,30 LKM100465K 425 / 300 / DF Vbl-P 4 0,65 0,14 -- LKM / 365 / DF Vbl-P 2 0,45 0,10 0,25 LKM103602END 247 / 365 / DF Vbl-P 2 0,45 0,10 0,25 LKM / 365 / DF Vbl-P 4 0,65 0,14 0,35 LKM103604END 247 / 365 / DF Vbl-P 4 0,65 0,14 0,35 LKM / 300 / DF Vbl-P 2 0,45 0,10 0,30 K = Kombi 2 Steine = 1 Preis bestehend aus 175 / 300 / / 300 / 248 (1) MEIER M10 Wärmedämmblock // nach DIN EN // Mauerstein Artikelnummer Länge / Breite / Höhe [mm] Format Festigkeitsklasse Rohdichte [to/m³] y -Wert [W/mK] U-Wert [W/m²K] LMM / 490 / DF Vbl 2 0,45 0,10 0,19 LMM / 425 / DF Vbl 2 0,45 0,10 0,22 LMM100245K 425 / 300 / DF Vbl 2 0,45 0,10 -- LMM / 365 / DF Vbl 2 0,45 0,10 0,25 LMM103602END 247 / 365 / DF Vbl 2 0,45 0,10 0,25 LMM / 365 / DF Vbl 4 0,65 0,14 0,35 LMM103604END 247 / 365 / DF Vbl 4 0,65 0,14 0,35 K = Kombi 2 Steine = 1 Preis bestehend aus 175 / 300 / / 300 / 238 (1) (1) U-Wert. Innenputz Gipsleichtputz y = 0,27 W/mK: Außenputz Kalkzement-Leichtputz Typ II y = 0,30 W/mK (2) Mengen ohne Stoßfugenvermörtelung. Stoßfuge ca. 2 mm // Plansteine: Lagerfuge 2 mm // Mauersteine: Lagerfuge 12 mm (3) Trockengewicht im Mittel kann je nach Feuchtegehalt abweichen 6 Werk Lauterhofen // gültig ab 1. Februar 2017

7 RG 105 Zonenabhängige Fracht Inklusive Kranentladung Mauerwerksysteme [Stck/m²] [Stck/m³] Kleber [l/m²] Kleber [l/m³] [kg/stck] [Stck/Reihe] [Stck/Pak] Menge [m²/pak] [kg/pak] Ab Werk /Stück (2) (2) (3) (3) Bei voller LKW-Ladung /Stück 16,0 43,8 4,38 12,0 8, , ,93 0,16 0,21 0,26 0,33 0,41 16,0 43,8 4,38 12,0 9, , ,93 0,16 0,21 0,26 0,33 0,41 RG 110 Zonenabhängige Fracht Inklusive Kranentladung [Stck/m²] [Stck/m³] Kleber [l/m²] Kleber [l/m³] [kg/stck] [Stck/Reihe] [Stck/Pak] Menge [m²/pak] [kg/pak] Ab Werk /Stück (2) (2) (3) (3) Bei voller LKW-Ladung /Stück 16,0 32,7 5,88 12,0 13, , ,27 0,27 0,35 0,43 0,55 0,68 16,0 32,7 5,88 12,0 17, , ,27 0,27 0,35 0,43 0,55 0,68 16,0 37,6 5,10 12,0 11, , ,75 0,27 0,35 0,43 0,55 0, , ,68 0,27 0,35 0,43 0,55 0,68 16,0 37,6 5,10 12,0 15, , ,75 0,27 0,35 0,43 0,55 0, , ,68 0,27 0,35 0,43 0,55 0,68 16,0 43,8 4,38 12,0 10, , ,19 0,16 0,21 0,26 0,33 0,41 16,0 43,8 4,38 12,0 10, , ,19 0,16 0,21 0,26 0,33 0,41 16,0 43,8 4,38 12,0 13, , ,19 0,16 0,21 0,26 0,33 0,41 16,0 43,8 4,38 12,0 13, , ,19 0,16 0,21 0,26 0,33 0,41 16,0 53,3 3,60 12,0 8, , ,78 0,12 0,16 0,20 0,25 0,31 RG 112 Zonenabhängige Fracht Inklusive Kranentladung [Stck/m²] [Stck/m³] Mörtel [l/m²] Mörtel [l/m³] [kg/stck] [Stck/Reihe] [Stck/Pak] Menge [m²/pak] [kg/pak] Ab Werk /Stück (2) (2) (3) (3) Bei voller LKW-Ladung /Stück 16,0 32,7 29,40 60,0 12, , ,80 0,26 0,33 0,41 0,53 0,65 16,0 37,6 25,50 60,0 11, , ,29 0,26 0,33 0,41 0,53 0, , ,11 0,26 0,33 0,41 0,53 0,65 16,0 43,8 21,90 60,0 9, , ,83 0,16 0,20 0,25 0,32 0,39 16,0 43,8 21,90 60,0 9, , ,83 0,16 0,20 0,25 0,32 0,39 16,0 43,8 21,90 60,0 12, , ,83 0,16 0,20 0,25 0,32 0,39 16,0 43,8 21,90 60,0 12, , ,83 0,16 0,20 0,25 0,32 0,39 Frachtausgleich bei nicht ausgeladenen LKW als Zulage (bis 10 to bzw. 10 Pakete) Frachtzulage für Umladen 60 Frachtzulage für 2. Abladestelle 40 Werk Lauterhofen // gültig ab 1. Februar

8 MEIER Leichtbetonsteine MEIER Liapor Super K plus // nach DIN EN // Mauerstein Artikelnummer Länge / Breite / Höhe [mm] Format Festigkeitsklasse Rohdichte [to/m³] y -Wert [W/mK] U-Wert [W/m²K] LM 21 (1) LMSP / 490 / DF Vbl 2 0,55 0,13 0,25 LMSP / 365 / DF Vbl 2 0,55 0,13 0,32 LMSP3602END 247 / 365 / DF Vbl 2 0,55 0,13 0,32 LMSP / 365 / DF Vbl 4 0,65 0,15 0,37 LMSP / 300 / DF Vbl 2 0,55 0,13 0,39 MEIER Liapor Compact // nach DIN EN // Mauerstein Artikelnummer Länge / Breite / Höhe [mm] Format Festigkeitsklasse Rohdichte [to/m³] y -Wert [W/mK] U-Wert [W/m²K] LM 21 (1) LMCO / 240 / DF Vbl 4 0,65 0,16 0,56 MEIER Vollblock mit Liapor// nach DIN EN // Mauerstein Artikelnummer Länge / Breite / Höhe [mm] Format Festigkeitsklasse Rohdichte [to/m³] y -Wert [W/mK] LMVB / 175 / DF Vbl 4 0,70 0,19 LMVB / 115 / DF Vbl 4 0,70 0,19 NM MEIER Leichtbaublock mit Liapor// nach DIN EN // Mauerstein Artikelnummer Länge / Breite / Höhe [mm] Format Festigkeitsklasse Rohdichte [to/m³] y -Wert [W/mK] LMLB / 240 / DF Hbn 4 1,00 0,50 LMLB / 175 / DF Hbn 4 1,00 0,50 LMLB / 115 / DF Hbn 4 1,00 0,50 NM MEIER Leichtbaublock mit Liapor // nach DIN EN // Planstein (inkl. Dünnbettmörtel) Artikelnummer Länge / Breite / Höhe [mm] Format Festigkeitsklasse Rohdichte [to/m³] y -Wert [W/mK] LKLB / 365 / DF Hbn-P 4 1,00 0,50 LKLB / 300 / DF Hbn-P 4 1,00 0,50 LKLB / 240 / DF Hbn-P 4 1,00 0,50 LKLB / 175 / DF Hbn-P 4 1,00 0,50 LKLB / 115 / DF Hbn-P 4 1,00 0,50 NM (1) U-Wert. Innenputz Gipsleichtputz y = 0,27 W/mK: Außenputz Kalkzement-Leichtputz Typ II y = 0,30 W/mK (2) Mengen ohne Stoßfugenvermörtelung. Stoßfuge ca. 2 mm // Plansteine: Lagerfuge 2 mm // Mauersteine: Lagerfuge 12 mm (3) Trockengewicht im Mittel kann je nach Feuchtegehalt abweichen 8 Werk Lauterhofen // gültig ab 1. Februar 2017

9 RG 115 Zonenabhängige Fracht Inklusive Kranentladung Mauerwerksysteme [Stck/m²] [Stck/m³] Mörtel [l/m²] Mörtel [l/m³] [kg/stck] [Stck/Reihe] [Stck/Pak] Menge [m²/pak] [kg/pak] Ab Werk /Stück (2) (2) (3) (3) Bei voller LKW-Ladung /Stück 16, , , , ,67 0,26 0,33 0,41 0,53 0,65 16, , , , ,00 0,16 0,20 0,25 0,32 0,39 16, , , , ,00 0,16 0,20 0,25 0,32 0,39 16, , , , ,06 0,16 0,21 0,26 0,33 0,41 16, ,0 60 9, , ,64 0,12 0,15 0,19 0,24 0,30 RG 120 Zonenabhängige Fracht Inklusive Kranentladung [Stck/m²] [Stck/m³] Mörtel [l/m²] Mörtel [l/m³] [kg/stck] [Stck/Reihe] [Stck/Pak] Menge [m²/pak] [kg/pak] Ab Werk /Stück (2) (2) (3) (3) Bei voller LKW-Ladung /Stück 8, , , , ,88 0,26 0,33 0,41 0,53 0,65 RG 125 Zonenabhängige Fracht Inklusive Kranentladung [Stck/m²] [Stck/m³] Mörtel [l/m²] Mörtel [l/m³] [kg/stck] [Stck/Reihe] [Stck/Pak] Menge [m²/pak] [kg/pak] Ab Werk /Stück (2) (2) (3) (3) Bei voller LKW-Ladung /Stück 8,1 46,5 10, , , ,31 0,18 0,23 0,31 0,39 0,48 8,1 70,7 6,9 60 8, , ,70 0,13 0,17 0,23 0,29 0,36 RG 130 Zonenabhängige Fracht Inklusive Kranentladung [Stck/m²] [Stck/m³] Mörtel [l/m²] Mörtel [l/m³] [kg/stck] [Stck/Reihe] [Stck/Pak] Menge [m²/pak] [kg/pak] Ab Werk /Stück (2) (2) (3) (3) Bei voller LKW-Ladung /Stück 10,7 44,4 14,4 60,0 19, , ,30 0,20 0,26 0,32 0,41 0,51 8,1 46,5 10,5 60,0 18, , ,44 0,18 0,23 0,29 0,37 0,46 8,1 70,7 6,9 60,0 12, , ,22 0,13 0,17 0,21 0,26 0,33 RG 135 Zonenabhängige Fracht Inklusive Kranentladung [Stck/m²] [Stck/m³] Kleber [l/m²] Kleber [l/m³] [kg/stck] [Stck/Reihe] [Stck/Pak] Menge [m²/pak] [kg/pak] Ab Werk /Stück (2) (2) (3) (3) Bei voller LKW-Ladung /Stück 16,5 45,1 4,38 12,0 19, , ,75 0,21 0,28 0,34 0,44 0,54 16,5 54,9 3,60 12,0 16, , ,47 0,18 0,23 0,29 0,37 0,46 10,7 44,4 2,88 12,0 20, , ,75 0,21 0,28 0,34 0,44 0,54 8,1 46,4 2,10 12,0 19, , ,01 0,20 0,26 0,32 0,41 0,51 8,1 70,7 1,38 12,0 12, , ,80 0,14 0,18 0,23 0,29 0,36 Frachtausgleich bei nicht ausgeladenen LKW als Zulage (bis 10 to bzw. 10 Pakete) Frachtzulage für Umladen 60 Frachtzulage für 2. Abladestelle 40 Werk Lauterhofen // gültig ab 1. Februar

10 MEIER Leichtbetonsteine MEIER Liapor Ausgleichsteine// nach DIN EN // Mauerstein Artikelnummer Länge / Breite / Höhe [mm] Format Festigkeitsklasse Rohdichte [to/m³] y -Wert mit LM 21 [W/mK] y -Wert mit NM [W/mK] LMAS6DF / 365 / DF V4 0,70 0,27 0,37 LMAS5DF / 300 / DF V4 0,70 0,27 0,37 LMAS3DF / 175 / DF V4 0,70 0,27 0,37 LMAS2DF / 115 / DF V4 0,70 0,27 0,37 LMAS / 175 / 71 17er NF V4 0,70 0,27 0,37 LMASNF / 115 / 71 NF V4 0,70 0,27 0,37 LMASDF / 115 / 52 DF V4 0,70 0,27 0,37 MEIER Liapor Deckenabmauerungsstein Artikelnummer Länge / Breite / Höhe [mm] Format Festigkeitsklasse Rohdichte [to/m³] y -Wert mit LM 21 [W/mK] y -Wert mit NM [W/mK] LMDA / 115 / V4 0,80 0,30 0,40 LMDA / 115 / V4 0,80 0,30 0,40 MEIER Liapor U-Steine Artikelnummer Länge / Breite / Höhe [mm] Format LMUS / 365 / DF LMUS / 300 / DF LMUS / 240 / DF MEIER Mantelstein als verlorene Schalung Artikelnummer Länge / Breite / Höhe [mm] LMKM / 350 / 330 (2) Mengen ohne Stoßfugenvermörtelung. Stoßfuge ca. 2 mm // Mauersteine: Lagerfuge 12 mm (3) Trockengewicht im Mittel kann je nach Feuchtegehalt abweichen 10 Werk Lauterhofen // gültig ab 1. Februar 2017

11 RG 140 Zonenabhängige Fracht Inklusive Kranentladung Mauerwerksysteme [Stck/m²] [Stck/m³] Mörtel [l/m²] Mörtel [l/m³] [kg/stck] [Stck/Reihe] [Stck/Pak] Menge [m²/pak] [kg/pak] Ab Werk /Stück (2) (2) (3) (3) Bei voller LKW-Ladung /Stück 32, , , ,33 0,10 0,13 0,17 0,22 0,27 32, , , ,06 0,10 0,13 0,17 0,22 0,27 32, , , ,69 0,05 0,07 0,09 0,11 0,14 32, , , ,48 0,04 0,05 0,06 0,08 0,10 48, , , ,50 0,04 0,05 0,06 0,08 0,10 48, , , ,45 0,02 0,03 0,04 0,05 0,06 64, , , ,46 0,02 0,03 0,04 0,05 0,06 RG 145 Zonenabhängige Fracht Inklusive Kranentladung [Stck/lfdm] [kg/stck] [Stck/Reihe] [Stck/Pak] Menge [lfdm/pak] [kg/pak] Ab Werk /Stück (3) (3) Bei voller LKW-Ladung /Stück 2,0 8, ,16 0,12 0,16 0,21 0,26 0,33 2,0 7, ,85 0,11 0,14 0,18 0,23 0,29 RG 150 Zonenabhängige Fracht Inklusive Kranentladung [Stck/lfdm] Betonfüllung [Liter/lfdm] [kg/stck] [Stck/Reihe] [Stck/Pak] Menge [lfdm/pak] [kg/pak] Ab Werk /Stück (3) (3) Bei voller LKW-Ladung /Stück 4,0 50, ,88 0,16 0,21 0,28 0,35 0,43 4,0 38,0 8, ,57 0,12 0,16 0,21 0,26 0,33 4,0 26,5 8, ,26 0,12 0,16 0,21 0,26 0,33 RG 160 Zonenabhängige Fracht Inklusive Kranentladung [Stck/stgdm] Betonfüllung [Liter/stgdm] [kg/stck] [Stck/Reihe] [Stck/Pak] Menge [stgdm/pak] [kg/pak] Ab Werk /Stück (3) (3) Bei voller LKW-Ladung /Stück 3, , ,06 0,61 0,79 0,98 1,25 1,55 Frachtausgleich bei nicht ausgeladenen LKW als Zulage (bis 10 to bzw. 10 Pakete) Frachtzulage für Umladen 60 Frachtzulage für 2. Abladestelle 40 Werk Lauterhofen // gültig ab 1. Februar

12 MEIER Planstein Groß Block MEIER Öko-Kalkstein Großblock Plan // nach DIN EN // Planstein (inkl. Dünnbettmörtel) Artikelnummer Länge / Breite / Höhe [mm] Format Festigkeitsklasse Rohdichte [to/m³] y -Wert [W/mK] Regelformat Großblock ÖKGB / 240 / DF Vbn-P 20 2,0 1,4 ÖKGB / 175 / DF Vbn-P 20 2,0 1,4 ÖKGB / 115 / DF Vbn-P 20 2,0 1,4 Teilsteine einseitig mit Verzahnung ÖKGB24T1 375 / 240 / DF Vbn-P 20 2,0 1,4 ÖKGB24T2 250 / 240 / DF Vbn-P 20 2,0 1,4 ÖKGB24T3 125 / 240 / DF Vbn-P 20 2,0 1,4 Regelformat T ÖKGB17T1 375 / 175 / DF Vbn-P 20 2,0 1,4 ÖKGB17T2 250 / 175 / DF Vbn-P 20 2,0 1,4 ÖKGB17T3 125 / 175 / DF Vbn-P 20 2,0 1,4 ÖKGB11T1 375 / 115 / DF Vbn-P 20 2,0 1,4 ÖKGB11T2 250 / 115 / DF Vbn-P 20 2,0 1,4 ÖKGB11T3 125 / 115 / DF Vbn-P 20 2,0 1,4 Rohdichte 2,2 und Festigkeitsklasse 28 auf Anfrage Bis Rohdichte 2,0: Leichtbeton mit haufwerkporigem Gefüge und nichtporigen Zuschlägen nach DIN T2 250 Artikelnummer Länge / Breite / Höhe [mm] Format Festigkeitsklasse Rohdichte [to/m³] y -Wert [W/mK] T3 125 Kimmsteine ohne Verzahnung ÖKIM / 240 / DF Vn 20 2,0 1,4 ÖKIM / 240 / 90 6 DF Vn 20 2,0 1,4 ÖKIM / 240 / 70 4 DF Vn 20 2,0 1,4 ÖKIM / 240 / 50 3 DF Vn 20 2,0 1,4 ÖKIM / 175 / DF Vn 20 2,0 1,4 ÖKIM / 175 / 90 4 DF Vn 20 2,0 1,4 ÖKIM / 175 / 70 3 DF Vn 20 2,0 1,4 ÖKIM / 175 / 50 2 DF Vn 20 2,0 1,4 ÖKIM / 115 / DF Vn 20 2,0 1,4 ÖKIM / 115 / 90 3 DF Vn 20 2,0 1,4 ÖKIM / 115 / 70 2 DF Vn 20 2,0 1,4 ÖKIM / 115 / 50 2 DF Vn 20 2,0 1,4 Rohdichte 2,2 und Festigkeitsklasse 28 auf Anfrage Bis Rohdichte 2,0: Leichtbeton mit haufwerkporigem Gefüge und nichtporigen Zuschlägen nach DIN (2) Mengen ohne Stoßfugenvermörtelung. Stoßfuge ca. 2 mm; Plansteine: Lagerfuge 2 mm (3) Trockengewicht im Mittel kann je nach Feuchtegehalt abweichen 12 Werk Lauterhofen // gültig ab 1. Februar 2017

13 RG 205 Zonenabhängige Fracht Inklusive Kranentladung Mauerwerksysteme [Stck/m²] [Stck/m³] Kleber [l/m²] Kleber [l/m³] [kg/stck] [Stck/Reihe] [Stck/Pak] Menge [m²/pak] [kg/pak] Ab Werk /Stück (2) (2) (3) (3) Bei voller LKW-Ladung /Stück 4,0 16,7 1,44 6,0 114, , ,24 1,30 1,68 2,10 2,67 3,30 4,0 22,9 1,05 6,0 83, , ,25 0,98 1,26 1,57 2,00 2,48 4,0 34,8 0,69 6,0 54, , ,12 0,68 0,85 1,06 1,34 1, , , ,35 0,98 1,26 1,58 2,00 2, , , ,89 0,65 0,84 1,05 1,34 1, , , ,45 0,28 0,36 0,48 0,60 0, , , ,85 0,74 0,95 1,18 1,50 1, , , ,90 0,49 0,63 0,76 1,00 1, , , ,94 0,20 0,26 0,34 0,44 0, , , ,87 0,51 0,63 0,80 1,00 1, , , ,57 0,34 0,42 0,53 0,67 0, , , ,29 0,14 0,18 0,24 0,30 0,38 RG 300 Zonenabhängige Fracht Inklusive Kranentladung [Stck/lfdm] [kg/stck] [Stck/Reihe] [Stck/Pak] Menge [lfdm/pak] [kg/pak] Ab Werk /Stück (2) (3) (3) Bei voller LKW-Ladung /Stück , ,83 0,28 0,36 0,48 0,60 0, , ,26 0,28 0,36 0,48 0,60 0, , ,75 0,28 0,36 0,48 0,60 0, , ,25 0,28 0,36 0,48 0,60 0, , ,31 0,20 0,26 0,34 0,44 0, , ,85 0,20 0,26 0,34 0,44 0, , ,44 0,20 0,26 0,34 0,44 0, , ,03 0,20 0,26 0,34 0,44 0, , ,59 0,14 0,18 0,24 0,30 0, , ,29 0,14 0,18 0,24 0,30 0, , ,99 0,14 0,18 0,24 0,30 0, , ,72 0,14 0,18 0,24 0,30 0,38 Frachtausgleich bei nicht ausgeladenen LKW als Zulage (bis 10 to bzw. 10 Pakete) Frachtzulage für Umladen 60 Frachtzulage für 2. Abladestelle 40 Werk Lauterhofen // gültig ab 1. Februar

14 MEIER MEIER Öko-Kalkstein Planstein // nach DIN EN // Planstein (inkl. Dünnbettmörtel) Artikelnummer Länge / Breite / Höhe [mm] Format Festigkeitsklasse Rohdichte [to/m³] y -Wert [W/mK] ÖK / 240 / DF Hbn-P 12 1,4 0,9 ÖK / 240 / DF Vbn-P 20 2,0 1,4 ÖK / 175 / DF Hbn-P 12 1,4 0,9 ÖK / 175 / DF Vbn-P 20 2,0 1,4 ÖK / 150 / DF Vbn-P 20 2,0 1,4 ÖK / 115 / DF Hbn-P 12 1,6 1,1 ÖK / 115 / DF Vbn-P 20 2,0 1,4 Rohdichte 2,2 und Festigkeitsklasse 28 auf Anfrage Bis Rohdichte 2,0: Leichtbeton mit haufwerkporigem Gefüge und nichtporigen Zuschlägen nach DIN MEIER Öko-Kalkstein Mauerstein // nach DIN EN // Mauerstein Artikelnummer Länge / Breite / Höhe [mm] Format Festigkeitsklasse Rohdichte [to/m³] y -Wert [W/mK] ÖM / 365 / DF Hbn 6 1,2 0,8 ÖM / 300 / DF Hbn 6 1,2 0,8 ÖM / 240 / DF Hbn 6 1,2 0,8 ÖM / 240 / DF Hbn 12 1,4 0,9 ÖM / 240 / DF Vbn 12 2,0 1,4 ÖM / 240 / DF Vbn 20 2,0 1,4 ÖM / 175 / DF Hbn 6 1,4 0,9 ÖM / 175 / DF Hbn 12 1,4 0,9 ÖM / 175 / DF Vbn 12 2,0 1,4 ÖM / 150 / DF Vbn 12 2,0 1,4 ÖM / 115 / DF Hbn 12 1,6 1,1 Rohdichte 2,2 und Festigkeitsklasse 28 auf Anfrage Bis Rohdichte 2,0: Leichtbeton mit haufwerkporigem Gefüge und nichtporigen Zuschlägen nach DIN (2) Mengen ohne Stoßfugenvermörtelung. Stoßfuge ca. 2 mm // Plansteine: Lagerfuge 2 mm // Mauersteine: Lagerfuge 12 mm (3) Trockengewicht im Mittel kann je nach Feuchtegehalt abweichen 14 Werk Lauterhofen // gültig ab 1. Februar 2017

15 RG 210 Zonenabhängige Fracht Inklusive Kranentladung Mauerwerksysteme [Stck/m²] [Stck/m³] Kleber [l/m²] Kleber [l/m³] [kg/stck] [Stck/Reihe] [Stck/Pak] Menge [m²/pak] [kg/pak] Ab Werk /Stück (2) (2) (3) (3) Bei voller LKW-Ladung /Stück 13,2 55,2 2,88 12,0 23, , ,94 0,24 0,31 0,39 0,50 0,62 16,0 66,7 2,88 12,0 28, , ,06 0,29 0,38 0,47 0,60 0,74 10,7 61,0 2,10 12,0 21, , ,09 0,23 0,30 0,37 0,47 0,59 16,0 91,4 2,10 12,0 20, , ,56 0,21 0,28 0,34 0,44 0,54 16,0 106,7 1,80 12,0 17, , ,49 0,19 0,25 0,31 0,40 0,49 8,0 69,6 1,38 12,0 21, , ,76 0,20 0,26 0,32 0,41 0,51 8,0 69,6 1,38 12,0 27, , ,19 0,27 0,35 0,43 0,55 0,68 RG 225 Zonenabhängige Fracht Inklusive Kranentladung [Stck/m²] [Stck/m³] Mörtel [l/m²] Mörtel [l/m³] [kg/stck] [Stck/Reihe] [Stck/Pak] Menge [m²/pak] [kg/pak] Ab Werk /Stück (2) (2) (3) (3) Bei voller LKW-Ladung /Stück 16,5 45,3 21,90 60,0 22, , ,05 0,22 0,28 0,36 0,46 0,56 16,5 55,1 18,00 60,0 18, , ,97 0,21 0,26 0,34 0,43 0,53 10,7 44,4 14,40 60,0 23, , ,05 0,22 0,28 0,36 0,46 0,56 13,2 55,2 14,40 60,0 22, , ,09 0,23 0,30 0,39 0,49 0,60 16,0 66,7 14,40 60,0 26, , ,55 0,25 0,32 0,42 0,53 0,65 16,0 66,7 14,40 60,0 26, , ,57 0,25 0,32 0,42 0,53 0,65 10,7 61,0 10,50 60,0 20, , ,97 0,21 0,27 0,35 0,44 0,54 10,7 61,0 10,50 60,0 20, , ,05 0,21 0,27 0,35 0,44 0,54 16,0 91,4 10,50 60,0 19, , ,11 0,22 0,28 0,36 0,46 0,56 16,0 106,7 9,00 60,0 16, , ,07 0,19 0,24 0,31 0,39 0,47 8,0 69,6 6,90 60,0 20, , ,05 0,22 0,28 0,36 0,46 0,56 Frachtausgleich bei nicht ausgeladenen LKW als Zulage (bis 10 to bzw. 10 Pakete) Frachtzulage für Umladen 60 Frachtzulage für 2. Abladestelle 40 Werk Lauterhofen // gültig ab 1. Februar

16 MEIER MEIER Öko-Kalkstein Ausgleichsteine // nach DIN EN Artikelnummer Länge / Breite / Höhe [mm] Format Festigkeitsklasse Rohdichte [to/m³] y -Wert [W/mK] ÖMAS6DF / 365 / DF Vn 20 2,0 1,4 ÖMAS5DF / 300 / DF Vn 20 2,0 1,4 ÖMAS3DF / 175 / DF Vn 20 2,0 1,4 ÖMAS25DF / 150 / 113 2,5 DF Vn 12 2,0 1,4 ÖMAS2DF / 115 / DF Vn 20 2,0 1,4 ÖMAS / 175 / 71 17er NF Vn 20 2,0 1,4 ÖMASNF / 115 / 71 NF Vn 20 2,0 1,4 ÖMASDF / 115 / 52 DF Vn 20 2,0 1,4 Rohdichte 2,2 und Festigkeitsklasse 28 auf Anfrage Bis Rohdichte 2,0: Leichtbeton mit haufwerkporigem Gefüge und nichtporigen Zuschlägen nach DIN MEIER Öko-Kalkstein Kimmstein // nach DIN EN (ohne Verzahnung) Artikelnummer Länge / Breite / Höhe [mm] Format Festigkeitsklasse Rohdichte [to/m³] y -Wert [W/mK] ÖKIM / 240 / DF Vn 20 2,0 1,4 ÖKIM / 175 / DF Vn 20 2,0 1,4 ÖKIM / 115 / DF Vn 20 2,0 1,4 Rohdichte 2,2 und Festigkeitsklasse 28 auf Anfrage Bis Rohdichte 2,0: Leichtbeton mit haufwerkporigem Gefüge und nichtporigen Zuschlägen nach DIN MEIER Öko-Kalkstein Schalungssteine // nach DIN EN Artikelnummer Länge / Breite / Höhe [mm] Format ÖMSS / 300 / DF ÖMSS / 240 / ,5 DF ÖMSS / 175 / DF Für tragende Wände ist folgende DIBt-Richtlinie zu beachten: Anwendungsregeln für nicht lastabtragende verlorene Schalungsbausätze/-systeme und Schalungssteine für die Erstellung von Ortbeton-Wänden MEIER Öko-Kalkstein U-Steine Artikelnummer Länge / Breite / Höhe [mm] Format ÖMUS / 365 / DF ÖMUS / 300 / DF ÖMUS / 240 / DF ÖMUS / 175 / DF (2) Mengen mit Stoßfugenvermörtelung. Stossfuge 10 mm; Lagerfuge 12 mm (3) Trockengewicht im Mittel kann je nach Feuchtegehalt abweichen 16 Werk Lauterhofen // gültig ab 1. Februar 2017

17 RG 230 Zonenabhängige Fracht Inklusive Kranentladung Mauerwerksysteme [Stck/m²] [Stck/m³] Mörtel [l/m²] Mörtel [l/m³] [kg/stck] [Stck/Reihe] [Stck/Pak] Menge [m²/pak] [kg/pak] Ab Werk /Stück (2) (2) (3) (3) Bei voller LKW-Ladung /Stück 32,0 87,7 54,0 148,0 18, , ,00 0,20 0,26 0,34 0,44 0,54 32,0 106,7 44,4 148,0 15, , ,93 0,17 0,22 0,29 0,32 0,45 32,0 182,9 25,9 148,0 9, , ,60 0,10 0,13 0,17 0,22 0,27 32,0 213,3 22,2 148,0 7, , ,50 0,09 0,11 0,14 0,18 0,22 32,0 278,3 17,0 148,0 5, , ,43 0,07 0,09 0,12 0,15 0,19 48,0 274,3 35,0 200,0 5, , ,51 0,07 0,09 0,12 0,15 0,19 48,0 417,4 23,0 200,0 3, , ,42 0,05 0,06 0,08 0,11 0,13 64,0 556,5 29,0 252,0 2, , ,42 0,05 0,06 0,07 0,08 0,10 RG 300 Zonenabhängige Fracht Inklusive Kranentladung [Stck/lfdm] [kg/stck] [Stck/Reihe] [Stck/Pak] Menge [lfdm/pak] [kg/pak] Ab Werk /Stück (3) (3) Bei voller LKW-Ladung /Stück 2,0 25, ,83 0,28 0,36 0,48 0,60 0,76 2,0 19, ,31 0,20 0,26 0,34 0,44 0,54 2,0 12, ,59 0,14 0,18 0,24 0,30 0,38 RG 235 Zonenabhängige Fracht Inklusive Kranentladung [Stck/m²] [Stck/m³] Mörtel [l/m²] Mörtel [l/m³] [kg/stck] [Stck/Reihe] [Stck/Pak] Menge [m²/pak] [kg/pak] Ab Werk /Stück Trocken im Verband (3) (3) Bei voller LKW-Ladung /Stück 12,0 40, , , ,85 0,22 0,28 0,35 0,45 0,55 12,0 50, , ,85 0,22 0,28 0,35 0,45 0,55 8,0 46, , ,85 0,22 0,28 0,35 0,45 0,55 RG 240 Zonenabhängige Fracht Inklusive Kranentladung [Stck/lfdm] Beton [l/lfdm] [kg/stck] [Stck/Reihe] [Stck/Pak] Menge [lfdm/pak] [kg/pak] Ab Werk /Stück (3) (3) Bei voller LKW-Ladung /Stück 4,0 50,0 19, ,79 0,18 0,23 0,31 0,39 0,48 4,0 38,0 17, ,46 0,13 0,17 0,23 0,29 0,36 4,0 26,5 16, ,08 0,11 0,16 0,21 0,26 0,33 4,0 14,0 14, ,96 0,11 0,16 0,21 0,26 0,33 Frachtausgleich bei nicht ausgeladenen LKW als Zulage (bis 10 to bzw. 10 Pakete) Frachtzulage für Umladen 60 Frachtzulage für 2. Abladestelle 40 Werk Lauterhofen // gültig ab 1. Februar

18 Ergänzungsprodukte für Mauerwerksysteme MEIER Filterstein Artikelnummer Länge / Breite / Höhe [mm] Format ÖMFS / 100 / DF MEIER Isomur plus Mauerfußelement // nach Z Artikelnummer Länge / Breite / Höhe [mm] Festigkeitsklasse y -Wert [W/mK] Isomur / 240 / ,245 Isomur / 200 / ,245 Isomur / 175 / ,245 Isomur / 150 / ,245 Isomur / 115 / ,245 MEIER Deckenabschalelement DAE EPS Artikelnummer Länge / Breite / Höhe [mm] y -Wert [W/mK] U-Wert [W/m²K] (4) (4) DAEEPS / 120 / 180 0,033 0,27 nach vereinfachtem Verfahren EC6 für Wandstärke [cm] DAEEPS / 120 / 200 0,033 0,27 36,5 DAEEPS / 120 / 220 0,033 0,27 DAEEPS / 140 / 180 0,033 0,23 DAEEPS / 140 / 200 0,033 0,23 42,5 DAEEPS / 140 / 220 0,033 0,23 DAEEPS / 160 / 180 0,033 0,20 DAEEPS / 160 / 200 0,033 0,20 49,0 DAEEPS / 160 / 220 0,033 0,20 Weitere Wandstärken und Elementhöhen auf Anfrage möglich. MEIER Mauerwerksbewehrung // konstruktive Bewehrung aus Aramidgewebe Artikelnummer Mauerstärke [mm] Breite [mm] MBW MBW MBW bzw MBW bzw MBW (3) Trockengewicht im Mittel kann je nach Feuchtegehalt abweichen (4) y -Wert aus U-Wert ermittelt. U-Wert: für das Element ohne Putz und Stahlbetondecke 18 Werk Lauterhofen // gültig ab 1. Februar 2017

19 RG 245 Zonenabhängige Fracht Inklusive Kranentladung Mauerwerksysteme [Stck/m 2 ] [kg/stck] [Stck/Reihe] [Stck/Pak] Menge [m²/pak] [kg/pak] Ab Werk /Stück Trocken im Verband (3) (3) Bei voller LKW-Ladung /Stück 8, , ,97 0,14 0,18 0,23 0,29 0,36 RG 410 Zonenabhängige Fracht Inklusive Kranentladung [kg/stck] [Stck/Pak] Menge [lfdm/pak] [kg/pak] Ab Werk /lfdm (3) (3) Bei voller LKW-Ladung /lfdm 16, ,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 12, ,40 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 11, ,70 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 10, ,40 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 8, ,30 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 RG 330 Zonenabhängige Fracht Inklusive Kranentladung [Stck/lfdm] [kg/stck] [Stck/Reihe] [Stck/Pak] Menge [lfdm/reihe] Menge [lfdm/pak] [kg/pak] Ab Werk /Stück Bei voller LKW-Ladung /Stück 1,0 2, ,60 0,16 0,20 0,25 0,32 0,39 1,0 2, ,50 0,16 0,20 0,25 0,32 0,39 1,0 2, ,00 0,16 0,20 0,25 0,32 0,39 1,0 2, ,60 0,16 0,20 0,25 0,32 0,39 1,0 2, ,50 0,16 0,20 0,25 0,32 0,39 1,0 3, ,10 0,16 0,20 0,25 0,32 0,39 1,0 2, ,00 0,16 0,20 0,25 0,32 0,39 1,0 2, ,50 0,16 0,20 0,25 0,32 0,39 1,0 3, ,10 0,16 0,20 0,25 0,32 0,39 RG 412 Zonenabhängige Fracht Inklusive Kranentladung [lfdm/lfdm Wand] Menge [m/rolle] Ab Werk /lfdm 1, ,81 Lieferung als Zuladung 1, ,13 Lieferung als Zuladung 1,0 bzw. 2, ,57 Lieferung als Zuladung 1,0 bzw. 2, ,95 Lieferung als Zuladung 1, ,33 Lieferung als Zuladung Frachtausgleich bei nicht ausgeladenen LKW als Zulage (bis 10 to bzw. 10 Pakete) Frachtzulage für Umladen 60 Frachtzulage für 2. Abladestelle 40 Werk Lauterhofen // gültig ab 1. Februar

20 Ergänzungsprodukte für Mauerwerksysteme Dünnbettmörtel // für MEIER Öko-Kalkstein RG 420 Zonenabhängige Fracht Inklusive Kranentladung Dünnbettmörtel für Plansteine Artikelnummer [kg/sack] Ergiebigkeit ca. [Liter/Sack] Paletteninhalt [Sack/Pak] Ab Werk /Sack Bei voller LKW-Ladung /Stück STHW ,5 48 7,09 0,55 0,55 0,55 0,55 0,55 20 kg Dünnbettmörtel // für MEIER Leichtbetonsteine RG 422 Zonenabhängige Fracht Inklusive Kranentladung Dünnbettmörtel für Liapor-Plansteine Leichtbeton steine Artikelnummer [kg/sack] Ergiebigkeit ca. [Liter/Sack] Paletteninhalt [Sack/Pak] Ab Werk /Sack Bei voller LKW-Ladung /Stück STHW ,97 0,55 0,55 0,55 0,55 0,55 15 kg Betonsturz// nach Z RG 320 Zonenabhängige Fracht Inklusive Kranentladung Artikelnummer Breite / Höhe [mm] Längen [cm] [kg/lfdm] Ab Werk /lfdm (3) Bei voller LKW-Ladung /Stück BETONSTURZ 115 / ,50 1,90 2,50 3,30 4,20 5,20 Leichttonsturz RG 415 Zonenabhängige Fracht Inklusive Kranentladung Artikelnummer Breite / Höhe [mm] Längen [cm] [kg/lfdm] Ab Werk /lfdm (3) Bei voller LKW-Ladung /Stück LEST / ,0 3,65 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 LEST / ,0 4,26 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 LEST / ,5 6,70 0,20 0,20 0,20 0,20 0,20 LEST / ,5 7,79 0,20 0,20 0,20 0,20 0,20 LEST / ,0 6,00 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 LEST / ,0 6,11 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 LEST / ,0 8,40 0,30 0,30 0,30 0,30 0,30 LEST / ,0 8,61 0,30 0,30 0,30 0,30 0,30 (3) Trockengewicht im Mittel kann je nach Feuchtegehalt abweichen 20 Werk Lauterhofen // gültig ab 1. Februar 2017

21 Werkzeuge für Mauerarbeiten Mörtelrolle // Zum schnellen und gleichmäßigen Mörtelauftrag für MEIER Dünnbettmörtel und MEIER Plansteinkleber RG 430 Mauerwerksysteme Artikelnummer Beschreibung Ab Werk /Stück STZBMR365 Für Wandstärken [cm] 30 cm / 36,5 361,00 STZBMR490 Für Wandstärken [cm] 42,5 cm / ,00 Diese Mörtelrollen können gegen eine Gebühr von 50,00 /Bauvorhaben geliehen werden. Mörtelschlitten // Zum schnellen und gleichmäßigen Mörtelauftrag für MEIER Dünnbettmörtel und MEIER Plansteinkleber RG 430 Artikelnummer Beschreibung Ab Werk /Stück STZB Für Wandstärken [cm] 11,5 / 15 / 17,5 / 20 / 24 / 30 / 36,5 87,00 Mörtelkellen // Zum schnellen und gleichmäßigen Mörtelauftrag für MEIER Dünnbettmörtel und MEIER Plansteinkleber RG 430 Artikelnummer Beschreibung Ab Werk /Stück STZB Für Wandstärken [cm] 11,5 / 15 / 17,5 / 20 / 24 cm 13,50 Anlegegerät // Als Arbeitserleichterung zum planebenen Aufbringen der Kimmschicht. RG 430 Artikelnummer Beschreibung Ab Werk /Stück STZB Set = 2 Stück 399,00 Dieses Anlagegerät kann gegen eine Gebühr von 50,00 /Bauvorhaben geliehen werden. Versetzgriffe // Die Versetzgriffe erleichtern das Versetzen und schonen die Handgelenke RG 430 Artikelnummer Beschreibung Ab Werk /Stück STZB00002 Versetzhilfe für das Vermauern von MEIER Öko-Kalksteinen und Schallschutzsteinen. 12,50 Werk Lauterhofen // gültig ab 1. Februar

22 MEIER Der Wärmedämmstein der Zukunft. Sein Plus die inneren Werte Der MEIER mineral ist ein Leichtbetonstein mit einer speziellen Füllung aus reinem Mineralschaum. Die hervorragenden Eigenschaften des Gesamtmauerwerks entstehen durch die Kombination einer Leichtbetonhülle mit einem besonders leichten mineralischen Dämmstoff. In diesem arbeitsteiligen Zusammenspiel übernehmen beide Materialien ganz unterschiedliche Rollen und ergänzen sich dennoch optimal. Der große Vorteil: Eine weitere Dämmung ist nicht notwendig. Das macht den MEIER mineral zum Wärmedämmstein der Zukunft. reiner Mineralschaum Leichtbetonstein 22 Werk Lauterhofen // gültig ab 1. Februar 2017

23 Seine Eigenschaften überzeugen DRUCKFESTIGKEIT garantierte Stabilität und Standsicherheit für tragendes Mauerwerk BRANDSCHUTZ was brennt, kann sich nicht entzünden und rettet damit Leben Mauerwerksysteme WÄRMESCHUTZ reine Mineralschaumfüllung für eine optimale Dämmung keine weitere Dämmung notwendig, spart CO 2 und schont die Umwelt NACHHALTIGKEIT energieeffizient in der Produktion und vollständig recyclebar die nächste Generation wird sich freuen SCHALLSCHUTZ optimale Schallabsorption durch haufwerkporige Struktur so kommt Ruhe ins Haus RAUMKLIMA höchste Hygroskopizität und Diffusionsoffenheit für ein gesundes Raumklima Ein geschlossenes System offen für vieles Weitere Punkte, die für ihn sprechen Der Mineralschaum selbst wäre aufgrund seines hohen Porengehalts allein nicht in der Lage, Drucklasten aufzunehmen und der Witterung standzuhalten. Seine Stärke liegt im Wärmeschutz. Deshalb haben wir uns entschlossen, diesen Stein mit Deckel zu fertigen. Damit wird dieser wertvolle Dämmstoff 5-seitig in einer Leichtbetonhülle eingekapselt. So ist der Mineralschaum schon während Lagerung und Transport gegen mechanische Beschädigungen geschützt. Und deshalb lässt sich der MEIER mineral sicher und einach verarbeiten. Kompromisslos rein mineralisch. Dauerhaft und werthaltig. Rein und natürlich aus Kalk, Ton und pflanzlichen Rohstoffen. Keine gesundheitsschädlichen Substanzen (IBR Prüfsiegel). Sehr gute Wärmedämmung. y 0,08 W/mK und 0,09 W/mK. Energiesparend schon bei der Herstellung. Keine Autoklaven. Quillt und schwindet nicht. Kein Treibmittel, kein Alupulver. Optimaler Verbund des Dämmstoffs auch nach dem Schneiden. Der MEIER mineral lässt sich sowohl trocken als auch nass schneiden. Dabei bleibt der Dämmstoff stabil und fest in der Kammer verankert. Kammerstein mit Deckel für einfache und sichere Verarbeitung. Werk Lauterhofen // gültig ab 1. Februar

24 MEIER Deckenabschalelement DAE Putzträgerschale aus Liaporbeton. Der ideale Putzträger, optimal abgestimmt auf das hochdämmende Mauerwerk harte EPS-Dämmplatte, um einen festen Verbund der Verklebung zum Untergrund zu gewährleisten weiche EPS-Dämmplatte, um Bewegungen aus der Konstruktion aufzunehmen Verarbeitung Verlegung mit Klebe- und Mauermörtel oder PU-Schaumkleber Bearbeitung bzw. Zuschnitt mit üblichem Sägewerkzeug herstellbar. Vor dem Betonieren ist die Standfestigkeit der Elemente zu prüfen. Falls notwendig, ist eine Rückverankerung in die Deckenbewehrung (z.b. Gitterträger) mit Maueranschlussblechen möglich. Fixieren der Anschlussbleche mit Drahtstiften, Schrauben etc. Einbinden in die Deckenbewehrung mit Bindedraht. (siehe Bild >) Nicht begehbar Nicht als Sockeldämmung geeignet Stufenfalz Lagerung Nicht in praller Sonne lagern Vor Durchfeuchtung und Frost schützen. Geöffnete Pakete abdecken 24 Werk Lauterhofen // gültig ab 1. Februar 2017

25 Vermeidung von Wärmebrücken MEIER Deckenabschalelemente DAE vermindern Wärmebrücken in die Außenwand einbindender Bauteile wie Stützen, Decken, Ringanker usw. Vermeidung von Schallbrücken Schalltrennende Bauteile (Wohnungstrennwände) sollten idealerweise in die leichtere Außenwand eingebunden sein. Die hier entstehende Schallbrücke wird durch MEIER DAE gemindert. Mauerwerksysteme Fugen ausmörteln Wärmedämmsteine MEIER mineral MEIER 10 MEIER Super K plus Mauerverbinder MEIER DAE EPS Wohnungswand (einschalig) MEIER Öko-Kalkstein z.b. Rohdichte 2.0 Ringanker mit Liapor U-Schale MEIER DAE EPS 2/3 1/3 Wärmedämmsteine MEIER mineral MEIER 10 MEIER Super K plus Fugen ausmörteln Wärmedämmsteine MEIER mineral MEIER 10 MEIER Super K plus Mauerverbinder MEIER DAE EPS 2/3 1/3 Wohnungswand (mehrschalig) MEIER Öko-Kalkstein z.b. Rohdichte 2.0 Wärmedämmsteine MEIER mineral MEIER 10 MEIER Super K plus 2/3 1/3 GRUNDRISS MEIER DAE EPS 2/3 Ausgleichstein geschnitten 1/3 Innenwand Schallnebenweg Grundriss MEIER Elementdecke Ausgleichmörtel NM Mauersperrbahn (z.b. R500 bes.) z.b. MEIER Leichtbaublock Hbn-P 4/1.0 Wärmedämmung (z.b. XPS-R) Abdichtung nach DIN Decke Schallnebenweg Schnitt Wärmebrücke Außenwand MEIER Doppelwand SCHNITT Werk Lauterhofen // gültig ab 1. Februar

26 Das System Großblock Groß Block Wandstärke 24 cm Wandstärke 17,5 cm Wandstärke 11,5 cm Regelformat Länge 498 mm 3/4-Stein Länge 375 mm 1/2-Stein Länge 250 mm 1/4-Stein Länge 125 mm Ausgleichstein Länge 50 mm Kimmsteine Höhe [mm] Körperschonendes Arbeiten und rascher Baufortschritt. Beides erreicht man durch den Einsatz eines Minikrans. Damit wird mit einem Hub 1/2 m 2 Wandfläche versetzt. Und das, auch bei hohen Steinrohdichten, mit sehr geringem körperlichen Einsatz. Erreichbare Wandlänge aus einer Kranposition: ca. 7,50 m 26 Werk Lauterhofen // gültig ab 1. Februar 2017

27 Das Sortiment: Vielfältig Für die Ausführung bieten wir ein sorgfältig abgestimmtes Sortiment an Formaten an. Sowohl für die Höhen- als auch die Längenentwicklung des Mauerwerks werden ideal abgestimmte Steinformate angeboten. Großblock Regelformat Rastermaß 50,00 cm Mauerwerksysteme Steinhöhen: 5 cm / 7 cm / 9 cm / 11,3 cm Steinlängen: 49,8 cm / 37,5 cm / 25,0 cm / 12,5 cm / 5 cm Mit diesem Sortiment ist eine Vorplanung unnötig. Das Mauerwerk kann in gewohnter Weise angelegt werden. Das spart zusätzlich Zeit und hält die Möglichkeit für notwendige Änderungen auf der Baustelle offen. Kimm 50 + T1 T1 43,75 cm 37,50 cm T1 T3 Kimm 50 + T2 31,25 cm T2 T2 Kimm 50 + T3 25,00 cm 18,75 cm Hinterlässt kaum Spuren Der MEIER Öko-Kalkstein wird aus Rohstoffen hergestellt, die überwiegend aus Kalk bestehen: Als Gesteinskörnung (Zuschlag) kommt hochwertiger Kalkstein-Edelsplitt sowie Kalksteinbrechsand aus der direkten Umgebung zum Einsatz. Sie stammen größtenteils aus der unmittelbaren Umgebung. Lange Transportwege sind daher nicht notwendig. Normale Betonsteine werden mit Zement gebunden, im MEIER Öko-Kalkstein dagegen wird Kalk als Bindemittel verwendet. Die Mischungen werden nur mit Wasser und ohne weitere Zusatzstoffe oder chemische Zusatzmittel völlig natürlich hergestellt. Bei der Herstellung der MEIER Öko-Kalksteine fallen außerdem keine Abfallprodukte an, d.h. es entstehen weder Abwasser noch feste Abfallstoffe, die nicht direkt und zeitnah wieder verwertet werden. Unsere Produkte sind daher über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg für unsere Umwelt völlig unbedenklich. T3 Kimm 50 12,50 cm 6,25 cm Werk Lauterhofen // gültig ab 1. Februar

28 Architektur mit MEIER Mauerwerksystemen 28 Werk Lauterhofen // gültig ab 1. Februar 2017

29 Mauerwerksysteme Werk Lauterhofen // gültig ab 1. Februar

30 30 Werk Lauterhofen // gültig ab 1. Februar 2017

31 Betonfertigteile MEIER Betonfertigteile Vielseitigkeit ist unser Alltag Jedes Gebäude steht mit den Wänden, Decken sind die Trennung und Treppen verbinden beides. Aber das funktioniert nur, wenn alles zusammenpasst. Mit unserer jahrelangen Erfahrung haben wir verschiedene Systeme zur Fertigung von Betonfertigteilen entwickelt, die die Baukosten reduzieren, die Bauzeit wesentlich verkürzen ohne die Qualitätsansprüche zu senken. Und die permanente Kontrolle durch Eigen- und Fremdüberwachung sorgt für gleichbleibend hohe Standards für Wohngebäude, Büro- und Gewerbebau, Einzelhandelsmärkte, Logistik, Handwerk und Industrie, Parkhäuser oder landwirtschaftliches Bauen. Die Verbindung von enormer Schnelligkeit mit hoher Qualität spricht für sich. Werk Lauterhofen // gültig ab 1. Februar

32 Bauen mit MEIER Betonfertigteilen Das Bauen mit Betonfertigteilen hat energetische, statische, optische und wirtschaftliche Vorteile und bedeutet intelligentes Bauen im Industrie-, Gewerbe-, und Wohnungsbau. Durch die witterungsunabhängige Produktion und den hohen Zeitvorteil im Bauablauf bauen Sie mit MEIER als zuverlässigen Partner, wirtschaftlich und nachhaltig. Beton ist Natur: kleine Lufteinschlüsse in der Oberflächenstruktur, erkennbare Materialschichtungen und unterschiedliche Grau- oder Farbtöne sind material und produktionsbedingt. Sie stellen keinen Mangel dar. Gerade deshalb schätzen Betonliebhaber die sich so ergebende Einzigartigkeit ihres individuellen Werkstücks. MEIER Decken Decken sind in Gebäuden Trennung und Verbindung zugleich. Ursprünglich nur als Arbeitserleichterung gedacht, haben sich Fertigteildecken seit Anfang der 80er Jahre weitgehend durchgesetzt. Der hohe Marktanteil zeigt, dass die Vorteile und die Möglichkeiten erkannt und weitgehend genutz werden. Mittlerweile vielfach bewährt, sind MEIER Decken der Klassiker unter unseren Betonfertigteilen ob als Elementdecke für bauseitigen Aufbeton oder als massive Vollfertigteildecke ohne Aufbeton, verbinden sie Nutzen und Tradition auf eindrucksvolle Art und Weise. MEIER Wände Jedes Gebäude steht und fällt mit den Wänden. Im wahrsten Sinne des Wortes. Und nicht nur das. Wände bestimmen, wie das Gebäude aufgeteilt wird. Offen und weitläufig oder strukturiert und individualisiert. Mit unserer jahrelangen Erfahrung haben wir verschiedene Wandsysteme entwickelt, die die Baukosten reduzieren, die Bauzeit wesentlich verkürzen ohne die Qualitätsansprüche zu senken. Treppen sind die Verbindung der Ebenen im Gebäude. So unterschiedlich die Gebäue, so unterschiedlich müssen Treppen sein. Gerade oder gewendelt? Mit oder ohne Podest? Unterschiedliche Aufbauhöhen für Marmor-, Teppich- oder Holzbelag? MEIER Treppen erfüllen jede Anforderung. MEIER Treppen MEIER konstruktive Fertigteile MEIER konstruktive Fertigteile tragen maßgeblich zur Konstruktion und Statik bei. Durch eine witterungsunabhängige Produktion und der Kombination mit unterschiedlichsten Werkstoffen in Verbindung mit logistischen Dienstleistungen ergeben sich sehr flexible Gestaltungsmöglichkeiten. Die permanente Kontrolle durch Eigen- und Fremdüberwachung sorgt für gleichbleibend hohe Qualität für Wohngebäude, Büro- und Gewerbebau, Einzelhandelsmärkte, Logistik, Handwerk, Industrie uvm. Die Verbindung von enormer Schnelligkeit mit hoher Qualität spricht für sich. MEIER Balkone MEIER Balkone schaffen Freiräume für Haus- und Wohnung und werden nach individuellen Vorstellungen des Planers hergestellt. Durch die intelligente Kombination von Ortbeton und Mauerwerk mit Halb- und Vollfertigteilen sind Zeitablauf berechenbar. Schönen Aussichten steht von unserer Seite damit nichts im Weg. Weitere Informationen erhalten Sie auf oder direkt bei Ihrem Ansprechpartner für Betonfertigteile (Seite 67). 32 Werk Lauterhofen // gültig ab 1. Februar 2017

33 Bauen mit Green Code von MEIER Betonfertigteile Das Green Code System Durch die Möglichkeiten der industriellen Vorfertigung der Bauelemente sind wir in der Lage, die Wände und Decken in vielfältiger Weise mit technischen Elementen auszurüsten. Wir nutzen Wände und Decken weit über die rein statische Funktion hinaus zur Steigerung der Wohnqualität, der Behaglichkeit und Optimierung der Energiebilanz Das Green Code Wohnfühl-Konzept Green Code ist Wohnfühlklima. 1 Die in die Betondecken integrierten Rohrregister übernehmen die Heizung und Kühlung. Sie arbeiten nach dem Strahlungsprinzip, sorgen für ein gesundes Raumklima ohne trocken-heiße Heizungsluft und ermöglichen Energieeinsparungen durch geringe Vorlauftemperaturen. 2 Die Rohrregister in den Wänden können bei die Wirkfläche von Heizung und Kühlung vergrößern und die Vorlauftemperaturen weiter senken. 3 Rohrregister in der Keller-Außenschale können, abhängig vom Untergrund, in Verbindung mit einer Wärmepumpe die Erdwärme als Heizenergie nutzen. 4 Die massive Thermowand mit geschützter, innenliegender Dämmung isoliert das Gebäude gegen Kälte, Hitze und Lärm Dämmwerte auch über Passivhausstandard sind problemlos realisierbar. 5 In der Decke integrierte Akustikkörper sorgen für eine angenehme, je nach Nutzung planbare Raumakustik. 6 Optional in die Decken integrierte Lüftungsrohre sorgen für stets frische Raumluft, verringern den Energieverlust für den notwendigen Luftaustausch und beugen Feuchteschäden durch falsches Lüften vor. 7 Je nach Nutzung kann auf den Estrich verzichtet werden, denn die Register für Heizung/Kühlung sowie die Leitungen und Rohre der Haustechnik liegen in den Decken und Wänden. 8 Und wenn dann noch die Energie vom eigenen Dach kommt... Weitere Informationen erhalten Sie auf oder direkt bei Ihrem Ansprechpartner für Green Code (Seite 67). Werk Lauterhofen // gültig ab 1. Februar

34 Architektur mit MEIER Betonfertigteilen 34 Werk Lauterhofen // gültig ab 1. Februar 2017

35 Betonfertigteile Werk Lauterhofen // gültig ab 1. Februar

36 Architektur mit MEIER Betonfertigteilen 36 Werk Lauterhofen // gültig ab 1. Februar 2017

37 Betonfertigteile Werk Lauterhofen // gültig ab 1. Februar

38 38 Werk Lauterhofen // gültig ab 1. Februar 2017

39 MEIER Trockenmauerelemente Trockenmauerelemente MEIER Trockenmauerelemente mehr als eine Alternative MEIER Trockenmauerelemente (TME) bieten eine günstige und sinnvolle Alternative zur klassischen Betonwand. Sie eignen sich besonders, wenn eine auf Wunsch versetzbare, aber dennoch stabile Abtrennung benötigt wird. Dreiviertel-, Halb- und Viertelsteine vervollständigen unser Produktsortiment und bieten für nahezu alle baulichen Gegebenheiten die passende Lösung. Unsere Elemente können auch innerhalb kürzester Zeit versetzt und bei schnell wieder aufgebaut werden. Werk Lauterhofen // gültig ab 1. Februar

40 MEIER Trockenmauerelemente Alle Formate als Abschlussstein (ABS) erhältlich. Trockenmauerelemente: Systemlängen 160cm/120cm/80cm und 40cm. Systembreite (Wandstärke) 40cm und 80cm. Eine Alternative zur klassischen Betonwand Die Herstellung der MEIER-Trockenmauerelemente erfolgt aus unbewehrtem Beton. Eine Seite ist schalungsglatt, die andere Seite handgeglättet. Zur Oberflächenqualität bestehen keine Anforderungen. Die Anwendungsbereiche, angefangen von einfachen Absperrungen über Stützwände, Silowände, Gartenmauern bis zu Schüttgutboxen und vielem mehr ist bezeichnend für die Flexibilität dieses Produkts. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen gerne ein Konzept mit statischem Nachweis als kostenpflichtige Zusatzleistung (siehe Seite 56). 40 Werk Lauterhofen // gültig ab 1. Februar 2017

41 MEIER Trockenmauerelemente Größe 1 // Beton C25/30 RG 305 Zonenabhängige Fracht Inklusive Kranentladung Artikelnummer Länge / Breite / Höhe [cm] Format [Stck/lfdm] [kg/stck] Ab Werk /Stück (3) Bei voller LKW-Ladung /Stück TMNS / 80 /40 1/1-Stein 0, ,00 12,70 16,70 22,00 28,00 34,70 TMNS80160ABS 160 / 80 /40 1/1-Stein 0, ,00 12,70 16,70 22,00 28,00 34,70 TMDS / 80 /40 3/4-Stein 0, ,00 9,50 12,50 16,50 21,00 26,00 TMDS80120ABS 120 / 80 /40 3/4-Stein 0, ,00 9,50 12,50 16,50 21,00 26,00 TMHS / 80 /40 1/2-Stein 1, ,00 6,40 8,40 11,00 14,00 17,40 TMHS8080ABS 80 / 80 /40 1/2-Stein 1, ,00 6,40 8,40 11,00 14,00 17,40 TMVS / 80 /40 1/4-Stein 2, ,00 3,80 5,00 6,60 8,40 10,40 TMVS8040ABS 40 / 80 /40 1/4-Stein 2, ,00 3,80 5,00 6,60 8,40 10,40 ABS = Abschlussstein // Versetzschlaufen leihweise 10,00 /Stück. Gutschrift in voller Höhe nach Rückgabe! MEIER Trockenmauerelemente Größe 2 // Beton C25/30 Artikelnummer Länge / Breite / Höhe [cm] Format [Stck/lfdm] [kg/stck] RG 305 Ab Werk /Stück Zonenabhängige Fracht Inklusive Kranentladung (3) Bei voller LKW-Ladung /Stück TMNS / 40 /40 1/1-Stein 0, ,00 6,40 8,40 11,00 14,00 17,40 TMNS40160ABS 160 / 40 /40 1/1-Stein 0, ,00 6,40 8,40 11,00 14,00 17,40 TMDS / 40 /40 3/4-Stein 0, ,00 4,80 6,30 8,30 10,50 13,00 TMDS40120ABS 120 / 40 /40 3/4-Stein 0, ,00 4,80 6,30 8,30 10,50 13,00 TMHS / 40 /40 1/2-Stein 1, ,00 3,80 5,00 6,60 8,40 10,40 TMHS4080ABS 80 / 40 /40 1/2-Stein 1, ,00 3,80 5,00 6,60 8,40 10,40 TMVS / 40 /40 1/4-Stein 2, ,50 1,90 2,50 3,30 4,20 5,20 TMVS4040ABS 40 / 40 /40 1/4-Stein 2, ,50 1,90 2,50 3,30 4,20 5,20 Trockenmauerelemente ABS = Abschlussstein // Versetzschlaufen leihweise 10,00 /Stück. Gutschrift in voller Höhe nach Rückgabe! MEIER Trockenmauerelemente Zubehör // Verschlussstopfen RG 305 Zonenabhängige Fracht Inklusive Kranentladung Artikelnummer Beschreibung Ab Werk /Stück PH72ASS16 Philipp RD 16 Verschlussstopfen aus grauem Kunststoff zum Schließen der Innengewinde (Transportanker) Bei voller LKW-Ladung /Stück 0,30 Lieferung als Zuladung (3) Trockengewicht im Mittel kann je nach Feuchtegehalt abweichen Werk Lauterhofen // gültig ab 1. Februar

42 Einbaubestimmungen MEIER Trockenmauerelemente 1. Vertragsgegenstand Um eine dauerhaft sichere, optisch attraktive Baumaßnahme durchzuführen, gilt es, grundsätzliche Richtlinien einzuhalten. Die statischen Voraussetzungen müssen durch den Bauherrn vor Ort, einer Prüfung unterzogen werden. Mit der Bestellung von Trockenmauerelementen der MEIER Betonwerke GmbH, Zur Schanze 2, Lauterhofen, nachfolgend MEIER genannt, erkennt der Auftraggeber (AG) an, dass im Rechtsverhältnis MEIER zu AG ausschließlich diese Bestimmungen und ergänzend die Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der MEIER Betonwerke GmbH Anwendung finden. Entgegenstehende Bedingungen des AG wird schon jetzt widersprochen. 2. Zufahrt und Aufstellort MEIER Trockenmauerelemente werden mit einem Spezialfahrzeug zum Aufstellort geliefert. Für die Auswahl sowie für die Verkehrs- und Betriebssicherheit der Zufahrt und des Ablade- oder Aufstellortes ist alleine der AG verantwortlich. Insbesondere muss das Spezialfahrzeug jederzeit gefahrlos auf festem Untergrund an- und abfahren können. Dabei ist zu beachten, dass die Fahrzeuge ein Gesamtgewicht von bis zu 40 to haben. Deshalb ist auf den Verlauf von Versorgungsgräben, sowie auf einen ausreichenden Abstand zu Böschungen, Baugruben und elektrische Freileitungen zu achten. Ob das Abladen an der vom AG gewünschten Stelle möglich ist, entscheidet allein der LKW-Fahrer. 3. Vorbereitungen Vor Ort ist ein den Bodenverhältnissen angepasstes und für die Konstruktion der Mauer ausreichendes Fundament zu errichten. Bei Unklarheit ist ein Bodengutachter hinzuzuziehen. Für die von MEIER angegebenen Fundamentgrößen wurde ein Sohlwiderstand σ Rd von 270kN/m² für bindigen Boden angenommen. Für das Fundament ist eine Betongüte C20/25 zu verwenden. Werden die Elemente direkt auf Pflaster, Asphaltoder Betonflächen verbaut, ist vom Errichter verantwortlich zu prüfen, ob auf ein Fundament verzichtet werden kann. 4. Versetzen In jedem Trockenmauerelement sind an der Oberseite 2 Schraubanker mit M 16 Gewinde integriert. Hier können Versetzschlaufen mit einer Mindestlast 1,5 to eingeschraubt werden, an denen die MEIER Trockenmauerelemente mit geeignetem Anschlagmittel und Gerät versetzt werden können. Versetzschlaufen können leihweise gemäß den Allgemeinen Mietbedingungen bei der Lieferung mit bestellt werden. Es ist empfehlenswert, die Gewindeanker der obersten Reihe mit Stopfen (z. Bsp. Fa.Philipp RD 16) zu verschließen. 5. Hinterfüllen Werden MEIER Trockenmauerelemente als Stützwand verbaut, müssen gegen Hang- und Sickerwasser besondere Maßnahmen ergriffen werden. Eine Möglichkeit ist der Einbau einer Dicht- bzw. Noppenbahn auf der aufgefüllten Seite. Eine ausreichend dimensionierte Drainage am Mauer- fuß ist ebenso empfehlenswert, Stauwasser darf sich nicht bilden. Desweiteren muss unbedingt darauf geachtet werden, dass mit geeignetem, wasserdurchlässigem Material hinterfüllt wird. Bindiges Material kann durch Wasser und Frosteinwirkung zu erheblichen Schäden führen! 6. Planung Ab einer Bauhöhe von 2 MEIER Trockenmauerelementen kann nur mit Regelelementen 160 cm Länge plus 1 bis max. 2 Ergänzungssteine (Längen 120 cm, 80 cm oder 40 cm) pro Reihe geplant werden. Auf Wunsch erstellt MEIER ein Konzept mit statischen Nachweis, als kostenpflichtige Zusatzleistung. 7. Untergrund und Standsicherheit Der AG trägt die ausschließliche Verantwortung für die ordnungsgemäße sichere Verarbeitung und deren Standsicherheit am Aufstellort. Als Identifikationshilfe sind mögliche Aufbauvarianten auf der Seite rechts > abgebildet. 8. Allgemeine Bedingungen Schäden, die sich aus Betrieb, Nutzung und mangelnder Standsicherheit ergeben können, stellt der Auftraggeber MEIER von allen sich daraus ergebenen Kosten frei. Im Zusammenhang mit einem durch MEIER erstellten Konzept mit statischen Nachweis, ist im Falle von Fragen allein der technische Verantwortliche von MEIER zu deren verbindlicher Beantwortung befugt. Von anderen Personen erteilte Auskünfte und Stellungnahmen sind ohne Belang und haben für MEIER keinerlei rechtliche Bindung. Einschlägige Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften sind zu beachten. 9. Mitgeltende Unterlagen: DIN EN 1991 DIN EN 1997 DIN DIN 4095 DIN 1054 DIN 4124 DIN 4123 Einwirkung auf Tragwerke Entwurf, Berechnung + Bemessung in der Geotechnik Erd und Grundbau-Bodenklassifikationen Baugrunddränung zum Schutz baulicher Anlagen Baugrund-Sicherheitsnachweis im Erd- und Grundbau Baugruben und Gräben-Böschungen, Verbau und Arbeitsraumbreiten Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen Berufsgenossenschaftliche Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGV) BGV A1 Grundsätze der Prävention BGV A10 Unfallverhütungsvorschrift Bauwirtschaft 42 Werk Lauterhofen // gültig ab 1. Februar 2017

43 Höhe [m] Stützwand mit Hinterfüllung und unter Verkehrslast (q = 5,0 [kn/m²]) Höhe [m] freistehende Stützwand unter Windlast q = 0,7 [kn/m²]; Windzone 1 5,0 kn/m² 1,20 m 3 3 Hinterfüllung nur mit nicht bindigen Boden 1,20 m 120 cm 120 cm ,7 kn/m² b/h = 75/30 cm b/h = 50/30 cm 5,0 kn/m² 5 4 Hinterfüllung nur mit nicht bindigen Boden 3 1,60 m 160 cm 2,0 m 200 cm 4 3 0,7 kn/m² b/h = 100/30 cm 5,0 kn/m² Hinterfüllung nur mit nicht bindigen Boden 2,00 m 200 cm 2,80 m cm 2 1 b/h = 50/30 cm ,7 kn/m² Trockenmauerelemente b/h = 120/40 cm b/h = 60/30 cm 5,0 kn/m² Hinterfüllung nur mit nicht bindigen Boden 2,40 m 240 cm 4 4,00 m 400 cm ,7 kn/m² b/h = 1,15/40 cm b/h = 100/40 cm Werk Lauterhofen // gültig ab 1. Februar

44 Pflanzringe und Trockenschüttungen MEIER Pflanzringe Artikelnummer Durchmesser / Höhe [mm] Farbe ÖMPR50RO / 250 Rotbraun ÖMPR50GR / 250 Grau ÖMPR35RO / 200 Rotbraun ÖMPR35GR / 200 Grau Liapor Trockenschüttungen Artikelnummer Korngröße [mm] Bezeichnung Trockenschütt-Rohdichte [kg/m³] y -Wert [W/mK] PRZU F ,10 Artikelnummer Korngröße [mm] Bezeichnung Trockenschütt-Rohdichte [kg/m³] y -Wert [W/mK] PRZU F3 lose ,10 PRZU Liapor Sand lose (3) Trockengewicht im Mittel kann je nach Feuchtegehalt abweichen 44 Werk Lauterhofen // gültig ab 1. Februar 2017

45 RG 315 Zonenabhängige Fracht Inklusive Kranentladung [Stck/m 2 ] [kg/stck] [Stck/Reihe] [Stck/Pak] Menge [m 2 /Pak] [kg/pak] Ab Werk /Stück (3) (3) Bei voller LKW-Ladung /Stück 10, , ,85 0,40 0,52 0,69 0,88 1,08 10, , ,60 0,40 0,52 0,69 0,88 1,08 17, , ,90 0,21 0,28 0,37 0,47 0,58 17, , ,70 0,21 0,28 0,37 0,47 0,58 RG 405 Ab Werk /Sack Zonenabhängige Fracht Inklusive Kranentladung Bei voller LKW-Ladung /Stück 8,95 0,75 1,00 1,40 1,70 2,00 Ab Werk /m 3 91,00 Fracht auf Anfrage 102,00 Fracht auf Anfrage Trockenmauerelemente Frachtausgleich bei nicht ausgeladenen LKW als Zulage (bis 10 to bzw. 10 Pakete) Frachtzulage für Umladen 60 Frachtzulage für 2. Abladestelle 40 Werk Lauterhofen // gültig ab 1. Februar

46 46 Werk Lauterhofen // gültig ab 1. Februar 2017

47 MEIER Monolithbehälter MEIER Monolithbehälter eine saubere Sache Die Herstellung von monolithischen Behältern für Regenwassernutzung und Abwasserentsorgung im häuslichen Bereich ist mittlerweile ein nicht mehr weg zu denkender Bereich in unserem Fertigteilwerk. Wir produzieren aus hochwertigen und wasserundurchlässigem Beton C35/45, der Garant für eine lange Lebensdauer und dauerhafte Dichtigkeit Unsere Monolithbehälter sind für alle typischen Verkehrslastfälle bemessen und geprüft. Doch auch Sonderlösungen für Schwerlastbedingungen sind realisierbar. Bei hohen Grundwasserständen verhindert das hohe Materialgewicht und eine zusätzliche Auftriebssicherung das Aufschwimmen der Behälter. Über dies hinaus bieten wir ein großes Sortiment an Zubehör für Komplettlösungen sowohl für Regenwassernutzung als auch für Kleinkläranlagen bis 50 EW. Monolithbehälter Werk Lauterhofen // gültig ab 1. Februar

48 MEIER Regenwasserzisterne Ausführungen Volumen Typ B Typ G m 3 bis 300 m² Typ S Typ K MC bis 200 m 2 VF1 bis 350 m 2 MC bis 200 m 2 VF1 bis 350 m , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,00 Alle Preise ab Werk Lauterhofen zzgl. ges. MwSt. Beschreibung Typ B: Monolithbehälter mit Ein-/Auslauf und Entnahmeöffnung DN 100 mit Konus und Göbeldeckel (5 t) mit eingebautem Überlaufsiphon aus KG-Teilen DN 100 Typ G: wie Typ B, jedoch mit Gartenpaket für bauseitigen Einbau: Filterkorb (bis 300 m 2 Auffangfläche) automatische Druckpumpe Blue Rain 5 m Druckschlauch inkl. Verschraubungen Wasserverteiler Rain Star Dichtsatz Typ SMC: wie Typ B, jedoch zusätzlich werksseitig vormontiert mit: beruhigtem Zulauf Überlaufsiphon Solo mit Nagetiersperre Feinfilter Mc Clean (bis 200 m 2 Auffangfläche) Typ SVF: wie Typ B, jedoch zusätzlich werksseitig vormontiert mit: beruhigtem Zulauf Überlaufsiphon Solo mit Nagetiersperre inkl. Volumenfilter VF1 mit Teleskopverlängerung für bauseitigen Einbau vor der Zisterne (bis 350 m 2 Auffangfläche) Typ KMC/KVF: wie Typ S, jedoch zusätzlich mit: Regenwasserzentrale Mc Rain (Hauswasserwerk, Anlagensteuerung, Trinkwassernachspeisung) schwimmende Ansauggarnitur inkl. Schwimmerkugel, Rückschlagventil Dichtsatz Kombianlagen Bei von größeren Volumina können mehrere Behälter miteinander verbunden werden. Um eine gleichmäßige Befüllung und Entleerung zu gewährleisten, werden zusätzlich KG-Muffen DN 150 ca. 10 cm über dem Behälterboden innen eingebaut. Diese müssen bauseits verrohrt werden. 48 Werk Lauterhofen // gültig ab 1. Februar 2017

49 Zubehör einzeln Bezeichnung Preis / Stück Formteil für beruhigten Zulauf 42,00 Twinfilter 620,00 Betonteil für Twinfilter 336,00 Volumenfilter VF1 mit Teleskopverlängerung 346,00 Teleskopverlängerung für VF1, einzeln 89,00 Feinfilter Mc Clean 170,00 Filterkorb 68,00 Überlaufsiphon aus KG-Teilen DN ,00 Überlaufsiphon Solo mit Nagetiersperre 49,00 Nagetiersperre DN 100 für KG-Siphon 22,00 Regenwasserzentrale Mc Rain 1.260,00 automatische Druckpumpe Blue Rain 360,00 schwimmende Ansauggarnitur 87,00 Dichtsatz 54,00 Wasserverteiler Rain Star 90,00 5 m Druckschlauch 24,00 Beschriftungsset 24,00 Gartenpaket: (bestehend aus) Filterkorb, automatische Druckpumpe Blue Rain, Wasserverteiler Rain Star, 5 m Druckschlauch mit Verschraubungen, Dichtsatz 566,00 Alle Preise ab Werk Lauterhofen zzgl. ges. MwSt. Der ordnungsgemäße Betrieb und die Wartung des Behälters liegen in der Verantwortung des Betreibers Monolithbehälter Werk Lauterhofen // gültig ab 1. Februar

50 MEIER Retentionszisternen Ausführungen Volumen m 3 MEIER -Retentionszisterne COMFORT , , ,00 Alle Preise ab Werk Lauterhofen zzgl. ges. MwSt. KEINE LAGERWARE Anlagen werden auftragsbezogen produziert weitere Größen und Varianten auf Anfrage Beschreibung Monolithbehälter mit Ein- /Auslauf- und Entnahmeöffnung DN 100 Aufteilung von Retentions und Speichervolumen variabel mit Konus und Göbel (5 t) anschlussfertig werksseitig vormontiert mit: Evo Retentionsfilter Basket INOX mit Schmutzfangkorb aus Edelstahl beruhigtem Zulauf Evo- Retentionsdrossel Basis mit Schwimmkugel Durchflussmenge variabel (0,1 1,0 l/s) Überlaufsiphon aus KG- Teilen Rohrschelle Kernbohrung inkl. Forsheda Dichtung für DN 100 Zubehör einzeln Bezeichnung Preis / Stück Evo Retentionsfilter Basket INOX mit Schmutzfangkorb aus Edelstahl 210,00 Formteil für beruhigten Zulauf DN ,00 Evo- Retentionsdrossel Basis mit Schwimmkugel Durchflussmenge variabel (0,1 1,0 l/s) 110,00 Überlaufsiphon aus KG- Teilen DN ,00 Rohrschelle für DN ,90 Kernbohrung inkl. Forsheda Dichtung für DN ,00 Alle Preise ab Werk Lauterhofen zzgl. ges. MwSt. 50 Werk Lauterhofen // gültig ab 1. Februar 2017

51 KLARO SBR- Kleinkläranlage Ausführungen EW Volumen m 3 Komplettanlage mit KLARO- Rüstsatz und Monolithbehälter, Ablaufklasse C Komplettanlage mit KLARO- Rüstsatz und Monolithbehälter, Ablaufklasse N/D 4 3, , ,00 6 4, , ,00 8 6, , , , , ,00 Alle Preise ab Werk Lauterhofen zzgl. ges. MwSt. Beschreibung Monolithischer Zweikammerbehälter mit Konus und Göbeldeckel (5 t) mit Ein- und Auslauf DN 150 mm, mit Leerrohranschluss im Konus aus KG- Muffe DN 100 mm, inkl. KLARO- SBR Rüstsatz mit KL- Plus- Steuerung inkl. Netzausfall- Warnmelder, Unterlasterkennung und Überstaualarm, sowie Innenschaltschrank, Luftschlauchpaket 10 m (3 x 13 mm, 1 x 19 mm) und Probenahmemöglichkeit. Der ordnungsgemäße Betrieb und die Wartung des Behälters liegen in der Verantwortung des Betreibers. Zubehör einzeln Bezeichnung Preis / Stück Aufpreis Luftschlauchpaket 20 lfm 75,00 Schlauchverschlusskappe DN ,40 Außensäule Kunststoff für Verdichter LA 60, LA 80, DT 4.6, DT ,00 Außensäule Kunststoff für Verdichter LA 120, DT ,00 Zusatzmodul für UV- Entkeimung 4 8 EW mit Druckluft 2.007,00 Zusatzmodul für UV- Entkeimung 8 10 EW mit Tauchpumpe 2.244,00 Verlängerungskabel für UV- Modul 10 m 46,90 Ersatzstrahler S ,00 Tauchmotorpumpe mit Schwimmerschalter und 20 m Kabel 221,00 Montageset für Tauchpumpe mit Probenahmeflasche und Anschlusszubehör 201,00 Montage und Inbetriebnahme bei Komplettanlagen 250,00 Nachrüstsatz und Montage auf Anfrage Monolithbehälter Alle Preise ab Werk Lauterhofen zzgl. ges. MwSt. Werk Lauterhofen // gültig ab 1. Februar

52 MEIER Monolithbehälter Ausführungen Volumen 1-Kammerbehälter Volumen 2-Kammerbehälter Volumen m 3 m 3 m 3 3-Kammerbehälter 4 895,00 3, ,00 4,8 960,00 4, ,00 4, ,00 6, ,00 6, , ,00 7, ,00 7, ,00 7, ,00 9,5* 2.160,00 12,6* 2.445,00 15,3* 2.765,00 Alle Preise ab Werk Lauterhofen zzgl. ges. MwSt. Beschreibung Monolithischer Behälter mit Konus und Göbeldeckel (5 t) mit 2 Einläufen und 1 Auslauf aus KG-Muffe DN 150 * 2-Behälter Anlagen Der ordnungsgemäße Betrieb und die Wartung des Behälters liegen in der Verantwortung des Betreibers. Behälteraufpreise Bezeichnung Preis / Stück Kunststoffdeckel bis 600 kg Radlast (für Regenwasserzisternen Typ G + MC empfohlen) 50,00 Begu- Schachtabdeckung Klasse B (12,5 t) 71,00 Begu- Schachtabdeckung Klasse D (40,0 t) 145,00 MEIER Übergangsplatte Klasse A, DN 240 cm, Höhe 16 cm mit 1 Einstiegsöffnung DN 62,5 cm 235,00 MEIER Übergangsplatte Klasse B, DN 240 cm, Höhe 20 cm mit 1 Einstiegsöffnung DN 62,5 cm 354,00 MEIER Übergangsplatte Klasse A, DN 240 cm, Höhe 16 cm mit 2 Einstiegsöffnungen DN 62,5 cm und 2 Göbeldeckel ( 5 t) MEIER Übergangsplatte Klasse B, DN 240 cm, Höhe 20 cm mit 2 Einstiegsöffnungen DN 62,5 cm und 2 Begu- Schachtabdeckungen (12,5 t) 373,00 512,00 Auftriebssicherung 103,00 Alle Preise ab Werk Lauterhofen zzgl. ges. MwSt. Zubehör Bezeichnung Preis / Stück Schachtring 220 / 50 cm 222,00 Schachtring 220 / 100 cm 356,00 Brunnenschaum 750 ml 13,50 Alle Preise ab Werk Lauterhofen zzgl. ges. MwSt. 52 Werk Lauterhofen // gültig ab 1. Februar 2017

53 Silosickersaftbehälter Ausführungen Volumen 1-Kammerbehälter + Werkseitige Beschichtung m 3 Botament RD 2 = Gesamtpreis 4 895, ,00 = 1.335,00 4,8 960, ,00 = 1.455,00 6, , ,00 = 1.650,00 7, , ,00 = 1.880,00 Alle Preise ab Werk Lauterhofen zzgl. ges. MwSt. Beschreibung Monolithischer Behälter mit Konus und Göbeldeckel (5 t) mit Einlauf KG-Muffe DN 150 abflusslos Der ordnungsgemäße Betrieb und die Wartung des Behälters liegen in der Verantwortung des Betreibers. Dienstleistungen (nicht rabattierfähig!) Versetzzubehör (Leihweise) Preis / Stück Versetzschlaufen Monolith (Set = 3 Stück) 30,00 Versetzschlaufen Konus (Set = 3 Stück) 30,00 Kantenschutz (Set = 3 Stück) 100,00 Die Gutschrift für das Versetzzubehör erfolgt in voller Höhe nach Rückgabe der Ware in einwandfreiem Zustand! Zusätzliche Öffnungen Preis / Stück Kernbohrung DN 100 inkl. Forsheda Dichtung 65,00 Kernbohrung DN 150 inkl. Forsheda Dichtung 79,00 Alle Preise ab Werk Lauterhofen zzgl. ges. MwSt. Frachten Frachtzone km Frachtkosten Zone ,00 Zone ,00 Zone ,00 Zone ,00 Zone ,00 Monolithbehälter zzgl. ges. MwSt. Versetz- und Kranarbeiten Dienstleistung Preis nach Aufwand (je angef. 30 Min.) 50,00 zzgl. ges. MwSt. Werk Lauterhofen // gültig ab 1. Februar

54 Einbaumaße und e Regenwasserzisternen Volumen m 3 Gesamthöhe mit Konus Göbeldeckel 5t Behälterhöhe Einlaufhöhe Gesamtgewicht Schwerstes Einzelteil mm 1500 mm 1320 mm 5,20 t 3,90 t mm 1750 mm 1570 mm 5,65 t 4,35 t mm 2000 mm 1820 mm 6,10 t 4,80 t mm 2500 mm 2320 mm 7,00 t 5,70 t Kleinkläranlagen / Monolithbehälter 1-Kammer-Behälter Volumen m 3 Gesamthöhe mit Konus Göbeldeckel 5t Behälterhöhe Einlaufhöhe Gesamtgewicht Schwerstes Einzelteil mm 1500 mm 1280 mm 5,20 t 3,90 t 4, mm 1750 mm 1530 mm 5,65 t 4,35 t 6, mm 2150 mm 1930 mm 6,30 t 5,00 t mm 2500 mm 2280 mm 7,00 t 5,70 t 2-Kammer-Behälter Volumen m 3 Gesamthöhe mit Konus Göbeldeckel 5t Behälterhöhe Einlaufhöhe Gesamtgewicht Schwerstes Einzelteil 3, mm 1500 mm 1280 mm 5,55 t 4,25 t 4, mm 1750 mm 1530 mm 6,08 t 4,78 t 6, mm 2150 mm 1930 mm 6,92 t 5,62 t 7, mm 2500 mm 2280 mm 7,80 t 6,50 t 3-Kammer-Behälter Volumen m 3 Gesamthöhe mit Konus Göbeldeckel 5t Behälterhöhe Einlaufhöhe Gesamtgewicht Schwerstes Einzelteil 4, mm 1750 mm 1530 mm 6,30 t 5,00 t mm 2150 mm 1930 mm 7,23 t 5,93 t 7, mm 2500 mm 2280 mm 8,20 t 6,90 t 9, mm 1750 mm 1530 mm 11,73 t 4,78 t 12, mm 2150 mm 1930 mm 13,22 t 5,62 t 15, mm 2500 mm 2280 mm 14,80 t 6,50 t Außendurchmesser bei den Behältern Außendurchmesser mit Auftriebsicherung im Bodenbereich (Mehrgewicht 480 kg) 2400 mm 2840 mm 54 Werk Lauterhofen // gültig ab 1. Februar 2017

55 Allgemeines Kostenpflichtige Zusatzleistungen 56 Lieferkonditionen 57 Frachtzonen Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Allgemeine Mietbedingungen Übersicht Werk Lauterhofen 66 Impressum 66 Ansprechpartner 67 Allgemeines Werk Lauterhofen // gültig ab 1. Februar

56 Kostenpflichtige Zusatzleistungen Nicht rabatt- und skontierfähig! Beschreibung Verrechnungseinheit Preis ab Werk MEIER-Steinpaletten Ausgabe Stück 10,00 MEIER-Steinpaletten Rücknahme Stück 8,00 Europaletten Ausgabe Stück 10,00 Europaletten Rücknahme Stück 8,00 Rückholung LKW-Pauschale Stück 75,00 Versetz- und Kranarbeiten (nur Monolithbehälter) je angef. 30 Min. 50,00 Wartezeit bei Anlieferung je angef. 30 Min. 50,00 Aufwendung Labor und Technik je angef. 30 Min. 58,00 Kilometerpauschale km 0,60 TME Versetzplan je angef. 30 Min. 64,00 TME statische Berechnung je angef. 30 Min. 64,00 TME Versetzschlaufen Stück 10,00 Monolith Versetzschlaufen Set (3 Stück) 30,00 Konus Versetzschlaufen Set (3 Stück) 30,00 Kantenschutz Set (3 Stück) 100,00 Die Gutschrift für das Versetzzubehör erfolgt in voller Höhe nach Rückgabe der Ware in einwandfreiem Zustand! 56 Werk Lauterhofen // gültig ab 1. Februar 2017

57 Lieferkonditionen 1. Allgemeines Mit Erscheinen dieser Preisliste verlieren alle vorausgegangen Preislisten und Angebote der Firma MEIER Betonwerke GmbH ihre Gültigkeit. Die Preise sind freibleibend und gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Preise und Konditionen haben nur in Verbindung mit den Verkaufs- und Lieferbedingungen sowie den Bestimmungen für den Einbau von Trockenmauerelementen, Allgemeinen Mietbedingungen für Werkzeuge und Zubehör der MEIER Betonwerke GmbH (neuester Stand) Gültigkeit. 5. Verpackung Als Verpackungsmaterial verwenden wir generell PE Folien und Kunststoffbänder. Diese Verpackungsmaterialien können über den Entsorgungsverbund INTERSEROH entsorgt werden. Die Rückgabe muss sortenrein und unverschmutzt in speziellen Abfallsäcken erfolgen. Grundsätzlich sollten Bestellungen schriftlich erfolgen, um Übermittlungsfehler auszuschließen. 2. Preise und Frachten Alle Preise verstehen sich als ab Werk-Preis. Bei Anlieferung an ein Handelslager, Verarbeiterlager oder an eine Baustelle ab einer Mindestabnahmemenge pro Lieferung von 10 to oder 10 Pakete wird in den von MEIER ausgewiesenen Liefergebieten zusätzlich die Zonen abhängige Fracht in Ansatz gebracht. Bei unterschreiten der Mindestabnahmemenge auf eine Abladestelle wird der betreffende Frachtausgleich in Rechnung gestellt. 3. Rücknahmekonditionen Die Rückgabe von Waren/Paletten bedarf der vorherigen Zustimmung durch das Vertriebsbüro. Bei Rückgabe in unbeschädigter Form und vollen Lagen erfolgt eine Gutschrift unter Abzug von 20% auf den Netto-Warenwert für Wiedereinlagerung und Bearbeitung. Gesetzliche Rückgewähransprüche im Sinne von 346 BGB bleiben unberührt. Die Rückgabe der Ware/Paletten muss für uns kostenfrei erfolgen. Grundsätzlich nicht zurückgenommen und vergütet werden: Dünnbettmörtel überlagerte, verdorbene oder beschädigte Ware auf Kundenwunsch gefertigte oder beschaffte Ware Sonderartikel 4. Angaben zu Ergiebigkeit und Verbrauchsmengen Die Ergiebigkeitsangaben und Verbrauchsangaben sind Durchschnittswerte. Trockengewichte sind im Mittel zu sehen, sie können je nach Feuchtigkeit abweichen. Eine Verbindlichkeit kann daraus nicht abgeleitet werden. Bei Bestellungen ist deswegen stets die Materialmenge, nicht die Fläche anzugeben. Allgemeines Werk Lauterhofen // gültig ab 1. Februar

58 Frachtzonen Z = Frachtzone 58 Werk Lauterhofen // gültig ab 1. Februar 2017

59 Allgemeines Werk Lauterhofen // gültig ab 1. Februar

60 Frachtzonen Z = Frachtzone 60 Werk Lauterhofen // gültig ab 1. Februar 2017

61 Allgemeines Werk Lauterhofen // gültig ab 1. Februar

62 Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen 1. Geltungsbereich (1) Für unsere Leistungen und Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Ist der Kunde Verbraucher i. S. v. 13 BGB, gilt jedoch: Ziff. 3 Abs. (8) und (10), Ziff. 4 Abs. (2) S. 2, Abs. (3) und (6), Ziff. 5 Abs. (3) und (4) sowie Ziff. 6 Abs. (5) werden nicht Vertragsinhalt. Der Eigentumsvorbehalt gemäß Ziff. 6 Abs. (1) ist lediglich bis zur Erfüllung unserer Zahlungsansprüche aus dem Kaufvertrag wirksam. (2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen. (3) Ist der Kunde Unternehmer i. S. v. 14 Abs. 1 BGB, gelten die nachstehenden Bedingungen auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. 2. Vertragsschluss, Vertragsgegenstand (1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. (2) Für die Vollständigkeit, Richtigkeit sowie Rechtzeitigkeit der Erstellung und Übersendung erforderlicher Ausführungsunterlagen hat der Kunde selbst Sorge zu tragen. Elektronisch übersandte Unterlagen sind für uns nur verbindlich, wenn wir deren vollständigen Eingang ausdrücklich bestätigt haben. Die richtige Auswahl des Kaufgegenstandes (Sorte, Eigenschaften, Mengen, etc.) ist alleine Sache des Kunden. echnische Beratungen sind nicht Vertragsgegenstand, es sei denn, sie erfolgen schriftlich. (3) Der Kunde ist an seine Bestellung 14 Tage gebunden. Bestellungen sind, auch bei Auftragsannahme durch unsere Reisenden oder Werksvertreter, für uns nur verbindlich, wenn wir diese schriftlich bestätigen oder die bestellte Leistung erbringen. Unsere Reisenden, Werksvertreter, Fahrer, Laboranten und Disponenten sind nicht bevollmächtigt, Sonderabsprachen zu treffen, die den Vertragsinhalt abändern. 3. Lieferung (1) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt die Abklärung aller vertragsrelevanten technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung aller Verpflichtungen des Kunden voraus. (2) Unsere Lieferverpflichtungen ruhen, solange und soweit von uns nicht zu vertretende Umstände (etwa höhere Gewalt; behördliche Eingriffe; Betriebsstörungen; Streiks; durch politische oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen; Roh- und Betriebsstoffmangel; Verkehrsstörungen; unabwendbare Ereignisse, die für uns unvorhersehbar und unvermeidbar bei uns, unseren Vorlieferern oder in fremden Betrieben, von denen die Aufrechterhaltung unseres Betriebes abhängig ist, eintreten) uns die Auftragsausführung vorübergehend unmöglich machen, übermäßig erschweren oder diese verzögern. (3) Teillieferungen sind uns gestattet, es sei denn, diese wären nicht im objektiven Interesse des Kunden. Beanstandungen von Teilleistungen entbinden den Kunden nicht von der Verpflichtung, vertragsgemäße Restmengen der bestellten Ware abzunehmen. (4) Liefertermine sind nur dann Fixtermine im Sinne der gesetzlichen Vorschriften, wenn sie von uns in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als solche bezeichnet werden. (5) Unrichtige und unvollständige Angaben sowie Übermittlungsfehler bei Abruf gehen zu Lasten des Kunden. (6) Lieferungen erfolgen vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung ab Werk. (7) Ist Lieferung an eine bestimmte Stelle vereinbart, gilt mangels anderweitiger Vereinbarung: Die Art der Versendung bleibt uns vorbehalten. Das Lieferfahrzeug muss den vereinbarten Ort ohne Gefahr erreichen und wieder verlassen können; was bei schweren Lieferungen einen mit einem 40-t-LKW-Zug befahrbaren Anfuhrweg voraussetzt. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass das Lieferfahrzeug generell, insbesondere jedoch bei Rückwärtsfahrten, durch eine geeignete Person eingewiesen wird. Das Entladen muss unverzüglich, zügig und ohne Gefahr für das Fahrzeug erfolgen können. Bei Kranentladungen muss der Käufer dafür sorgen, dass während des Kranbetriebs stromführende Leitungen im Schwenkbereich des Krans abgeschaltet sind. Das weitere Befördern des Kaufgegenstandes auf der Baustelle ist Sache des Kunden. (8) Beim Versendungskauf geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung des Kaufgegenstands mit Übergabe an die Transportperson auf den Kunden über, bei Versendung mit unseren eigenen Fahrzeugen bereits mit Abschluss der Verladung im Werk. (9) Der Kunde hat für eine ausreichende Bevollmächtigung derjenigen Person Sorge zu tragen, die bei Lieferung der Ware zur vereinbarten Zeit an den vereinbarten Ort in seinem Namen den Lieferschein unterzeichnet. (10) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, für jede angefangene Woche des Verzuges eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 2,5 % des Lieferwertes, insgesamt jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwerts, zu verlangen. Es bleibt uns unbenommen, einen höheren Schaden nachzuweisen; umgekehrt bleibt dem Kunden der Nachweis vorbehalten, dass uns in Folge des Annahmeverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 4. Preise, Zahlungsbedingungen (1) Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unsere zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Preisliste maßgeblich. Hilfsweise gilt: Preise verstehen sich ab Werk, ausschließlich Verpackung; Preise frei Bau verstehen sich ohne Abladen. (2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungserstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. (3) Erhöhen sich zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung unsere Selbstkosten auf Grund erhöhter Kosten für Rohstoffe, Energie, Fracht und/oder Löhne um 3 % oder mehr, so sind wir berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend anzupassen, sofern die vertragsmäßige Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen soll und wir uns zum Zeitpunkt der Preiserhöhung nicht in Verzug befinden. Sollen Preissteigerungen von mehr als 5 % geltend gemacht werden, so werden wir mit unserem Kunden eine neue Preisvereinbarung treffen. (4) Zuschläge für Mindermengen, nicht normal befahrbare Straße und Baustelle, nicht sofortige Entladung bei Ankunft, Kranentlandung und arbeiten, Abdeckungen, Paletten und Palettenverschleiß, sowie für Lieferungen außerhalb der normalen Geschäftszeit oder in der kalten Jahreszeit werden dem Kunden nach unserer jeweils gültigen Preisliste berechnet. (5) Rechnungen sind ohne Abzug sofort fällig. Skontoabzug bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Überweisungen gelten erst mit Gutschrift als Zahlung. Wechsel und Schecks werden nur nach vorheriger Vereinbarung und nur erfüllungshalber angenommen. Sämtliche mit Wechsel- und Scheckeinlösung verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden; bei Wechsel wird dem Kunden zusätzlich 2 % p. a. des Wechselbetrages für Risikoabgeltung berechnet. Kosten und Risikoabgeltungsbetrag sind nach Anforderung binnen 8 Tagen bar an uns zu begleichen. (6) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 5. Gewährleistung, Haftung (1) Mangelrügen sind an unserem Verwaltungssitz geltend zu machen. Reisende, Werksvertreter, Fahrer, Laboranten und Disponenten sind zur Entgegennahme von Mängelrügen nicht befugt. (2) Der Kunde muss uns ausreichend Gelegenheit geben, eine Mängelrüge, auch vor Ort, zu überprüfen. Soweit es an uns liegt, die Mangelfreiheit des Kaufgegenstandes zu beweisen, darf uns der Kunde diese Nachweisführung nicht vereiteln. (3) Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit sich diese dadurch erhöhen, dass der Kaufgegenstand nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde, es sei denn, diese Verbringung entspräche dem bestimmungsgemäßen Gebrauch oder wäre mit unserem Einverständnis erfolgt. (4) Die Lieferung gebrauchter Sachen und Materialien erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. (5) Wir haften dem Kunden bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie in allen Fällen, in denen sich unsere Haftung aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften (etwa nach dem Produkthaftungsgesetz) ergibt. In anderen als den in S. 1 beschriebenen Fällen haften wir ebenfalls nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern uns oder unseren Organen, Vertretern, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last liegt. Unsere Haftung nach S. 2 ist jedoch auf den vorhersehbaren, 62 Werk Lauterhofen // gültig ab 1. Februar 2017

63 typischer Weise eintretenden Schaden beschränkt, sofern wir schuldhaft, jedoch nicht vorsätzlich, eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Im Übrigen ist, sofern vorstehend nichts Abweichendes bestimmt ist, jegliche Haftung unsererseits ausgeschlossen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 6. Eigentumsvorbehalt, Sicherheiten (1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der bestehenden Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. (2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen. (3) Der Kunde ist verpflichtet, das Vorbehaltseigentum pfleglich zu behandeln, insbesondere erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen. (4) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall. (5) Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura- Endbetrages (inkl. MWSt.) unserer Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Wir nehmen diese Abtretung an. Zur Einziehung der Forderungen bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, sich nicht in Zahlungsverzug befindet, nicht Schuldner in einem Verfahren gemäß 305 Abs. I Nr. 1 InsO bzw. kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist, und kein Scheck- oder Wechselprotest vorliegt. Anderenfalls können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben erteilt, die zugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt. (6) Die Verarbeitung oder Umbildung des Kaufgegenstandes durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird der Kaufgegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (inkl. MWSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für den unter Vorbehalt gelieferten Kaufgegenstand. (7) Wird der Kaufgegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des neuen Wertes des Kaufgegenstands zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so erwerben wir anteilsmäßig Miteigentum. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns. (8) Der Kunde tritt uns auch die Forderungen ab, die durch Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Dies umfasst auch das Recht auf Einräumung einer Sicherungshypothek. Wir nehmen diese Abtretung an. Wird Vorbehaltsware vom Kunden als wesentlicher Bestandteil in das eigene Grundstück eingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der gewerbsmäßigen Veräußerung des Grundstücks oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten ab. Wir nehmen auch diese Abtretung an. (9) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. 7. Datenschutz, Bonitätsprüfung (1) Für die Vertragsabwicklung und die Anlage und Pflege einer Kundenstammdatei werden von uns entsprechend den Regeln des Bundesdatenschutzgesetzes folgende Daten erhoben, verarbeitet und genutzt: Name bzw. Firmenbezeichnung, Anschrift, Telefon-/Telefaxnummern, adresse(n), Ausweisnummer(n) und Rechtsform des Kunden, sowie entsprechende Angaben zu dessen gesetzlicher oder rechtsgeschäftlicher Vertretung; Bestelldaten und -inhalte, einschließlich Liefer- und aller sonstigen für die Vertragsabwicklung relevanten Personendaten und Anschriften, die uns der Kunde angibt; Umsatzsteueridentifikationsnummer des Kunden und Angabe der für den Kunden zuständigen Finanz- und ggf. Aufsichtsbehörde(n); Bankverbindung(en) des und Bonitätsauskünfte über den Kunden, Serien- und Herstellernummern oder sonstige Bezeichnungen des Kaufgegenstandes. (2) Auf die dem Kunden nach dem Bundesdatenschutzgesetz zustehenden Rechte auf Auskunft und auf die Berichtigung, Löschung und Sperrung erhobener, verarbeiteter und genutzter Daten weisen wir hin. (3) Der Kunde willigt in die Einholung von Auskünften über seine Zahlungsfähigkeit bei der Schufa, einer sonstigen Wirtschaftsdatei und/oder seiner (Haus-) Bank durch uns ein. 8. Rücktrittsrechte (1) Bei Nichtzustandekommen einer Preisvereinbarung gemäß Ziff. 4 Abs. (3) S. 2 können beide Vertragsparteien vom Vertrag zurücktreten. Wir können, unbeschadet Ziff. 6 Abs. (2) und der gesetzlichen Rücktrittsrechte, ferner vom Vertrag zurückzutreten: bei unverschuldeten, nicht vorhersehbaren, nicht nur kurzfristigen und durch zumutbare Aufwendungen nicht zu überwindenden Leistungshindernissen; bei falschen Angaben des Kunden über seine Fähigkeit, eingegangenen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen; bei Vorliegen objektiver, über bloße Verdachtsgründe hinausgehender Anhaltspunkte für eine eingetretene fehlende Kreditwürdigkeit des Kunden. (2) Im Falle der Nichtverfügbarkeit einer Leistung gemäß Abs. (1) S. 2 werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und ihm bei Rücktritt erhaltene Gegenleistungen unverzüglich erstatten. (3) Im Rücktrittsfall sind wir berechtigt, dem Kunden 20 %, soweit die Rücklieferung durch eines unserer Firmenfahrzeuge erfolgt, 20 % des Warenwerts (inkl. MWSt.) als pauschale Nutzungs-/Gebrauchsvergütung und Aufwendungsersatz zu berechnen. Es bleibt uns unbenommen, weitergehende Ansprüche geltend zu machen; umgekehrt bleibt dem Kunden der Nachweis vorbehalten, dass uns keine oder nur geringere als die in S. 1 bezeichneten Ansprüche zustehen. 9. Schlussbestimmungen (1) Gerichtsstand ist, soweit nach 38 ZPO zulässig, der Sitz unserer Firma. Wir sind auch berechtigt, am Haupt- bzw. Wohnsitz des Kunden zu klagen. (2) Auf diesen Vertrag findet alleine deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung, auch wenn der Kunden seinen Firmen- oder Wohnsitz im Ausland hat. MEIER Betonwerke GmbH, Lauterhofen 2014 Allgemeines Werk Lauterhofen // gültig ab 1. Februar

64 Allgemeine Mietbedingungen Der verbindliche Vertrag (nachfolgend: Mietvertrag) über die zeitlich beschränkte, kostenpflichtige Überlassung von Werkzeug und/oder Zubehör (nachfolgend: Mietgegenstand) kommt ausschließlich und ausnahmslos durch Unterzeichnung unseres Lieferscheins mit dem darin enthaltenen Inhalt und auf Grundlage dieser Allgemeinen Mietbedingungen für Werkzeuge und Zubehör zustande. 1. Ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Mietbedingungen 1.1 In den Mietvertrag über den Mietgegenstand werden die aktuellen Fassungen der Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen, Bestimmungen für den Einbau der MEIER-Trockenmauerelemente und die nachfolgenden allgemeinen Mietbedingungen (sämtliche vorstehende Regelungen im Folgenden: Mietbedingungen) mit einbezogen. 1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) des Mieters verpflichten den Vermieter auch dann nicht, wenn er ihnen nicht widersprochen hat. Das bedeutet, dass im Falle von Kollisionen zwischen diesen Mietbedingungen und den AGB des Mieters ausschließlich diese Mietbedingungen gelten. Aus diesem Grund werden auch solche in den AGB des Mieters enthaltenen zusätzlichen bzw. ergänzenden Regelungen nicht Vertragsinhalt, die in diesen Mietbedingungen fehlen. 2. Übergabe des Mietgegenstandes, Verzug des Vermieters, Besichtigung 2.1 Der Vermieter gewährt dem Mieter den Gebrauch des Mietgegenstandes während der Mietzeit. 2.2 Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Tag. Nimmt der Mieter an diesem Tag den Mietgegenstand nicht ab, bleibt der Vermieter berechtigt, aber nicht verpflichtet, diesen anderweitig zu vermieten. 2.3 Der Vermieter übergibt den Mietgegenstand in einwandfreiem, betriebsfähigem Zustand mit den erforderlichen Unterlagen. 2.4 Kommt der Vermieter bei Beginn der Mietzeit mit der Übergabe in Verzug, so kann der Mieter eine Entschädigung verlangen. Bei leichter Fahrlässigkeit des Vermieters ist die Entschädigung für jeden Arbeitstag begrenzt auf höchstens den Betrag des täglichen Mietpreises. Nach Setzung einer angemessenen Frist kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten, wenn sich der Vermieter zu diesem Zeitpunkt weiterhin in Verzug befindet. 2.5 Der Vermieter ist berechtigt, den Mietgegenstand jederzeit während der Mietzeit zu besichtigen und nach vorheriger Abstimmung mit dem Mieter selbst zu untersuchen oder durch einen Beauftragten untersuchen zu lassen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die Untersuchung in jeder Weise zu erleichtern. Die Kosten der Untersuchung trägt der Vermieter. 3. Bei der Übergabe des Mietgegenstandes vorhandene Mängel 3.1 Der Mieter ist berechtigt, den Mietgegenstand rechtzeitig vor Mietbeginn zu besichtigen und etwaige Mängel zu rügen. Die Kosten einer Untersuchung trägt der Mieter. 3.2 Bei Übergabe erkennbare Mängel des Mietgegenstandes hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich nach dessen Erhalt schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Mieter diese Anzeige, gilt der Mietgegenstand in Ansehung dieser Mängel als genehmigt. Entsprechendes gilt, wenn der Mieter bei der Übergabe des Mietgegenstands vorhandene, aber nicht erkennbare Mängel nicht unverzüglich nach ihrer Entdeckung dem Vermieter schriftlich anzeigt. 3.3 Der Vermieter wird alle rechtzeitig gerügte Mängel des Mietgegenstandes i.s.v. 4.2 auf seine Kosten beseitigen, sofern diese Mängel die Eignung des Mietgegenstandes für den vertraglich vorgesehenen Gebrauch nicht nur unerheblich beeinträchtigen. Anstatt solche Mängel zu beseitigen, kann der Vermieter dem Mieter auch einen funktionell gleichwertigen Mietgegenstand zur Verfügung stellen. Zur Beseitigung von Mängeln, die die Eignung des Mietgegenstandes für den vertraglich vorgesehenen Gebrauch nur unerheblich mindern, ist der Vermieter nicht verpflichtet. 3.4 Die Zahlungspflicht des Mieters verschiebt sich bei wesentlichen Beeinträchtigungen des Mietgegenstandes um die notwendige Reparaturzeit. 4. Mietzins, Abholrecht bei Zahlungsverzug, Zurückbehaltungsrecht 4.1 Ist der Mieter mit der Zahlung eines dem Vermieter geschuldeten fälligen Mietbetrages länger als 14 Kalendertage nach schriftlicher Mahnung in Verzug, so kann der Vermieter den Mietgegenstand nach vorheriger Ankündigung ohne Anrufung des Gerichts auf Kosten des Mieters abholen und über den Mietgegenstand anderweitig verfügen. Der Mieter gestattet dem Vermieter bereits heute den Zutritt zum Mietgegenstand zum Zwecke der Abholung. Die Vertragspartner sind sich darin einig, dass der Vermieter durch die Abholung des Mietgegenstandes weder Haus- noch Besitzrechte des Mieters verletzt. 4.2 Die dem Vermieter aus dem Mietvertrag zustehenden Ansprüche bleiben auch nach der Abholung des Mietgegenstandes bestehen. Jedoch werden die Beträge, die der Vermieter innerhalb der vereinbarten Vertragsdauer etwa durch anderweitige Vermietung erzielt hat oder hätte erzielen können, nach Abzug der durch die Rückholung und Neuvermietung entstandenen Kosten abgerechnet. 4.3 Der Mieter kann gegen Ansprüche des Vermieters aus dem Mietvertrag nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen festgestellten Gegenforderungen aufrechnen und nur wegen solcher (Gegen-)Ansprüche die Einrede des Zurückbehaltungsrecht machen. 4.4 Der Mieter tritt bereits jetzt seine gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche gegen seinen Auftraggeber, für dessen Auftrag der Mietgegenstand verwendet wird, in der Höhe des jeweils offenen Mietzinses des Mietgegenstands an den Vermieter ab. Der Vermieter nimmt diese Abtretung an. 5. Allgemeine Rechte und Pflichten des Mieters 5.1 Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand nur bestimmungsgemäß einzusetzen, vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen, die Mietbedingungen sowie die einschlägigen Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzbestimmungen sorgfältig zu beachten, den Mietzins vereinbarungsgemäß zu bezahlen, den Mietgegenstand gesäubert und in dem Zustand, in dem er ihm überlassen wurde unter Berücksichtigung der gebrauchsbedingten Abnutzungen, bei Ablauf der Mietzeit zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben. 5.2 Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter den jeweiligen Stand- bzw. Einsatzort des Mietgegenstandes anzuzeigen. 5.3 Der Mieter ist verpflichtet, die mit dem Mietgegenstand befassten Mitarbeiter vor Nutzungsbeginn im erforderlichen Umfang in den Gebrauch und den Umgang mit dem Mietgegenstand einzuweisen. 5.4 Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand gemäß der Betriebsanleitung des Herstellers und den Mietbedingungen zu betreiben. 5.5 Den Mietgegenstand darf der Mieter aufgrund der technischen Abstimmung nur gemeinsam mit solchen Baustoffen verwenden, die vom Vermieter hergestellt wurden. 5.6 Dem Mieter ist untersagt, am Mietgegenstand technische Veränderungen, gleich welcher Art, vorzunehmen. 5.7 Der Mieter darf den Mietgegenstand einem Dritten weder überlassen noch ihm Rechte irgendwelcher Art einräumen. Der Mieter ist insbesondere nicht berechtigt, Rechte aus diesem Mietvertrag abzutreten. 5.8 Der Mieter hat stets geeignete Maßnahmen zur Sicherung des Mietgegenstandes gegen Diebstahl oder sonstige Beeinträchtigung, beispielsweise durch Wettereinflüsse, Sturm, etc. zu treffen. 5.9 Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich hiervon zu unterrichten und den Dritten hiervon gleichfalls zu benachrichtigen Der Mieter hat bei allen Unfällen im Zusammenhang mit dem Mietgegenstand den Vermieter zu unterrichten Der Mieter ist dem Vermieter zum Schadensersatz verpflichtet, wenn ihm die Erfüllung der Verpflichtung zur Rückgabe des Mietgegenstandes schuldhaft unmöglich ist. 64 Werk Lauterhofen // gültig ab 1. Februar 2017

65 6. Haftungsbeschränkung des Vermieters 6.1 Weitergehende Schadensersatzansprüche des Mieters gegen den Vermieter bestehen nur bei Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder eines Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen, bei der schuldhaften, die Erreichung des Vertragszwecks gefährdenden Verletzung wesentlicher Vertragspflichten hinsichtlich des bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schadens, soweit nicht die Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit herrühren, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfül lungsgehilfen des Vermieters beruhen oder der Vermieter nach dem Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sach schäden an privat genutzten Gegenständen haftet. 6.2 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. 9. Sonstige Bestimmungen 9.1 Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Mietvertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis selbst. 9.2 Sollte eine Bestimmung dieser Mietbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. 9.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht (unter Ausschluss CISG bzw. UN-Kaufrecht). 9.4 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist für sämtliche Ansprüche der Hauptsitz des Vermieters oder nach seiner Wahl der Sitz seiner Zweigniederlassung, von der aus der Mietvertrag abgeschlossen worden ist. Der Vermieter kann auch am allgemeinen Ort des Mieters klagen. 7. Kündigung/Vertragsbeendigung 7.1 Hinsichtlich der Mietzeit gilt: Über eine feste Mietzeit abgeschlossene Mietverträge enden mit dem Ablauf der Mietzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. 7.2 Mietverträge auf unbestimmte Zeit ohne Mindestmietdauer können beide Vertragspartner unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist ( 580a Abs. 3 BGB) kündigen. Die Vertragspartner sind bei Vorliegen eines wichtigen Grundes stets zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigt. Der Vermieter ist insbesondere zur Kündigung des Mietvertrags aus wichtigem Grund berechtigt, wenn der Mieter mit der Bezahlung eines vom Vermieter nach Fälligkeit schriftlich angemahnten Betrages länger als 14 Kalendertage in Verzug ist, dem Vermieter nach Vertragsschluss erkennbar wird, dass sein Anspruch auf Bezahlung des Mietzins durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Mieters gefährdet ist, der Mieter den Mietgegenstand ohne Einwilligung des Vermieters nicht bestimmungsgemäß verwendet, der Mieter gegen die Bestimmungen des 2 dieser Mietbedingung verstößt oder der Mieter unbefugt einem Dritten den Mietgegenstand überlässt. 7.3 Der Mieter ist verpflichtet, die beabsichtigte Rücklieferung/-gabe des Mietgegenstandes dem Vermieter rechtzeitig vorher anzuzeigen (Freimeldung). 7.4 Die Rücklieferung gilt als erfolgt (Ende der Mietzeit), wenn der Mietgegenstand in ordnungsgemäßem betriebsfähigem Zustand entsprechend den vereinbarten Bedingungen am vereinbarten Rücklieferungsort eintrifft. 7.5 Die ordnungsgemäße Rücklieferung/-gabe des Mietgegenstandes gilt als vom Vermieter anerkannt, wenn erkennbare Mängel bei rechtzeitiger Rücklieferung nicht unverzüglich und anderenfalls sowie bei sonstigen Mängeln nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rückerhalt beanstandet worden sind. 7.6 Den Umfang der vom Mieter zu vertretenden Mängel und Beschädigungen am Mietgegenstand wird der Vermieter dem Mieter mitzuteilen und ihm Gelegenheit zur Nachprüfung geben. Die Kosten der zur Behebung der Mängel erforderlichen Instandsetzungsarbeiten sind seitens des Vermieters dem Mieter in geschätzter Höhe möglichst vor Beginn der Instandsetzungsarbeiten aufzugeben. 8. Verlust des Mietgegenstandes 8.1 Der Mieter ist dem Vermieter zum Schadensersatz verpflichtet, wenn ihm die Erfüllung der Verpflichtung zur Rückgabe des Mietgegenstandes schuldhaft unmöglich ist. Allgemeines Werk Lauterhofen // gültig ab 1. Februar

66 Werk Lauterhofen Das mittelständische Familienunternehmen MEIER mit Hauptsitz in Lauterhofen produziert zahlreiche hochwertige Baustoffe. Die gut 130 Jahre alte Firmengeschichte ist unser starkes Fundament und unser Ansporn, offen für Neues zu sein. Wir arbeiten ständig an der Weiterentwicklung unserer Produktpalette und ihrer Qualität. Unser Ziel ist es, auch in Zukunft Ihr kompetenter, fairer und zuverlässiger Partner in Sachen Bau zu sein. 1 Mauerwerksysteme 2 Wandsysteme Thermowand Doppelwand Nullwand 3 Deckensysteme Elementdecke Klimadecke 4 Konstruktive Fertigteile Stützen Binder Treppen Balkone 5 Sonderbauteile Kleinkläranlagen Regenwasserzisternen Trockenmauerelemente IMPRESSUM Herausgeber: MEIER Betonwerke GmbH Zur Schanze Lauterhofen Inhalt: Dietmar Melchner Arash Sepehr-Maleky Christian Franke Reiner Mertl Änderungen vorbehalten Design/Umsetzung: haas.grotesk. 66 Werk Lauterhofen // gültig ab 1. Februar 2017

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