Herzlich Willkommen in der lintharena sgu

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Herzlich Willkommen in der lintharena sgu"

Transkript

1 Herzlich Willkommen in der lintharena sgu Wir möchten, dass Sie sich in unserer Sportanlage wohlfühlen, sich vergnügen und erholen können. Damit dies für alle Gäste möglich ist, sind einige Spielregeln zu beachten: Bitte nehmen Sie auf die anderen Sportgäste Rücksicht und verhalten Sie sich so, dass keine anderen Gäste belästigt oder gefährdet werden. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. BETRIEBSORDNUNG - ZWECK UND GELTUNGSBEREICH Die Betriebsordnung dient der Aufrechterhaltung der Ordnung, Hygiene und Sicherheit. Sie ist für alle Gäste verbindlich. Mit dem Lösen der Eintrittskarte anerkennt der Gast diese Bestimmungen. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ANWEISUNGEN DES PERSONALS Das Aufsichtspersonal überwacht den Sportbetrieb und ist befugt, jederzeit ergänzende Regelungen festzulegen und anzuwenden. Das Aufsichtspersonal achtet auf die Einhaltung der Betriebsordnung und führt Kontrollgänge in allen Teilen der Anlage: Kletterhalle, Fitnessraum, Hallenbad, Novalishalle, Linthhalle, Sauna, Garderoben sowie Aussenanlagen durch. ÖFFNUNGSZEITEN Die Öffnungszeiten sind im Kassabereich der Anlage und im Internet ( einsehbar. HAFTUNG Die Benutzung der Anlagen erfolgt auf eigenes Risiko. Ausdrücklich ausgeschlossen wird die Haftung bei: Schäden, die bei der Benutzung der Anlagen oder Einrichtungen entstehen oder durch Dritte verursacht werden. Für den Verlust von Geld, Wertsachen und anderen Gegenständen. BESONDERE HYGIENISCHE VORSCHRIFTEN HALLENBAD, FREIBAD UND SAUNA Jeder Badende hat sich vor der Benutzung des Bassins gründlich zu duschen. Die Verwendung von Seife und Shampoo im Bereich der Schwimmhalle und der Bassins ist nicht gestattet. Die Verunreinigung des Badewassers durch Ausspucken, Urinieren etc. ist verboten. Auch bei Kleinkindern ist aus hygienischen Gründen das Tragen von Badehosen/ Badewindeln obligatorisch.

2 KLETTERHALLE Offenes Magnesium ist in der Halle verboten. Wir empfehlen Magnesia in "Chalk-Balls" zu benutzen. Es darf nicht unbekleidet und oder barfuss, sondern nur mit sauberen Turnschuhen oder Kletterfinken geklettert werden. FITNESS Es muss immer ein Tuch auf den benutzten Flächen liegen. Jeder Gast reinigt die Geräte nach Gebrauch mit den dafür bereitgestellten Desinfektionsmitteln. SPORTHALLEN Spezial Klebeband für Befestigungen für Boden und Wände können an der Rezeption bezogen werden. Es darf nichts mit eigenem Klebeband befestigt werden (Boden und Wände). Spezialklebeband kann an der Kasse bezogen werden. Nur Schuhe benutzen die keine schwarzen Striemen geben. VERHALTEN HALLENBAD, FREIBAD UND SAUNA Nichtschwimmern ist der Zutritt zu den Schwimmbereichen aus Sicherheitsgründen untersagt. Insbesondere sind zu unterlassen: Das Hineinstossen und Hineinwerfen von Personen in die Bassins. Kopfsprünge ins Nichtschwimmerbecken. Das Hineinspringen in die Sprungbuchten von den Bassinumgängen. Der Gebrauch von "Schwimmflügeli" in Schwimm- und Sprungbecken. Ballspiele in den Schwimmerbecken und auf den Bassinumgängen; ausgenommen sind Ballspiele im Nichtschwimmerbecken mit weichen Bällen. Die Belästigung der Badegäste durch Lärm, Spritzen und Umherjagen. Das Mitbringen von Tieren. Das Essen im Hallenbad und in den Garderoben. Der Konsum von Alkohol. Das Mitbringen von alkoholischen Getränken und Wasserpfeifen (Shishas). Der Konsum von Drogen. Das Kauen von Kaugummi. Das Liegenlassen von Abfall jeder Art. Das Betreten der Schwimmhalle und der Barfusszonen mit Strassen- und Turnschuhen. Das Überspringen von Hecken, Abschrankungen und Durchschreitebecken und das Überklettern von Geländern und Zäunen. Die Benutzung der Anlagen ausserhalb der Öffnungszeiten.

3 Das Nicht-Tragen der Bändeli. Das Tragen von zu langn Badehosen (oberhalb Knie). KLETTERHALLE Die Benutzung der Kletterhalle ist nur erlaubt, wenn Sie über die notwendige Ausbildung verfügen. Sie bestätigen mit einem Schreiben, dass Sie Sich immer mit geprüftem Klettergurt CE Norm anseilen. Sich nur mit angestecktem Achterknoten oder Spirenstich oder Bulin (abgeknöpft) anseilen. Beim Klettern im Vorstieg das Seil in allen fixen Expressschlingen einhängen. Beim Top-Rope nur über den dafür vorgesehen obersten Umlenkhaken klettern. Im Dach darf nur über Top-Rope geklettert werden, wenn das Seil in allen fixen Expressschlingen eingehängt ist und sie der Kletterer fortwährend, bis auf die letzten zwei, aushängt. VORSICHT! Umlenkung nicht aushängen. Wir empfehlen Ihnen die letzte Expressschlinge vor der Umlenkung eingehängt zu lassen. Den Partnercheck immer anwenden. Das Plakat Sicher Klettern gelesen haben und die dort gezeigten Sicherheitsregeln, welche ein Bestandteil dieses Reglements sind, in jedem Fall einhalten. Gruppen müssen von einem Leiter begleitet und betreut werden, der die oben erwähnten Punkte tadellos beherrscht und die volle Verantwortung für die Klettergruppe übernimmt. Bemerkt jemand einen losen oder beschädigten Griff oder eine schadhafte Expressschlinge, so werden Sie gebeten, dies sofort der Aufsicht zu melden. Bevor in eine Route eingestiegen wird, muss gegenseitig überprüft werden, ob der Klettergurt richtig verschlossen ist, die Anseil- und Sicherungsknoten richtig gemacht wurden und die Sicherungskarabiner verriegelt sind Partnercheck / 2x2 Check. Die Sichernden stehen möglichst nahe an der Wand. Im Sitzen zu sichern ist verboten. Das Seilende ist abzuknoten. Die halleneigenen Seile bei den eingerichteten Top-Rope dürfen auf keinen Fall entfernt werden. Bei schwachem Hallenbetrieb darf ausserhalb des Boulderraumes (Füsse max. 2 m ab Boden) gebouldert werden. Boulderer haben jedoch anderen Kletterern stets den Vortritt zu lassen. Soloklettern ist nur im Boulderraum erlaubt. Für das Klettern in den Hallen der lintharena sgu sind mindestens 40 m Seile zu benützen. Das Reservieren und Absperren von Wänden oder Sektoren ist nur durch die Hallenchefs erlaubt. Jeder Benutzer ist für seine eigene Ausrüstung selber verantwortlich. Die verwendeten Ausrüstungsgegenstände (Seile, Karabiner, Sicherungsgeräte etc.) müssen den heutigen Anforderungen genügen. Das Benutzen eigener Expressschlingen sowie Haken ohne Karabiner sind verboten.

4 ZUTRITTSBESCHRÄNKUNG HALLENBAD / FREIBAD Kinder unter 10 Jahren wird der Zutritt nur in Begleitung einer erwachsenen Person gewährt. Schulpflichtige Kinder ohne Begleitung Erwachsener haben das Bad um Uhr zu verlassen. Personen mit gesundheitlichen Problemen, welche sich beim Schwimmen oder beim Saunabaden in Gefahr bringen könnten, benutzen die Einrichtungen auf eigene Verantwortung. Eine Haftung seitens der lintharena sgu wird ausdrücklich ausgeschlossen. Personen, die unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen haben keinen Zutritt zur Badeanlage. Das Mitbringen von alkoholischen Getränken ist nicht gestattet. KLETTERHALLE Die Eintrittsrichtlinien für die Kletterhalle von Jugendlichen unter 18 Jahren sind mittels separaten Weisungen definiert. Die lintharena sgu lehnt jede Haftung bei Unfällen ab. Die entsprechende Versicherung ist durch den Benutzer sicherzustellen. Jeder Benutzer ist sich bewusst, dass Klettern in der Halle mit Risiken verbunden ist, die vom Betreiber - auch bei Einhaltung aller Benutzerregeln durch den Benutzer - nicht restlos eliminiert werden können. Bei starker Auslastung der Halle ist gegenseitige Rücksichtnahme von zentraler Bedeutung. Die Aufsicht ist weder verpflichtet, noch in der Lage, die Hallenbenutzer auf korrektes Sichern und Einhaltung der Sicherheitsregeln zu überprüfen. Dies obliegt der alleinigen Verantwortung der Benutzer. Barfuss Klettern oder Sichern ist verboten und wird durch die Aufsicht durchgesetzt. Auch das Klettern mit groben Bergschuhen ist nicht erlaubt. Das Klettern in alkoholisiertem Zustand ist strengstens untersagt. Ansonsten hat die Aufsicht die Befugnis den Kletterer aus der Kletterhalle zu verweisen. BEWILLIGUNGSPFLICHT Nachfolgende Tätigkeiten sind nur mit ausdrücklicher Bewilligung der Geschäftsleitung gestattet: Durchführung von geleiteten Gruppentrainings von Kursen und Unterricht. Veranstaltungen jeglicher Art (inkl. politische Aktionen oder das Sammeln von Unterschriften). Verteilen und Verkauf von Waren, Produkten und Drucksachen. BILD- UND TONAUFNAHMEN Das Fotografieren und Filmen von Personen ist ohne deren Zustimmung nicht erlaubt.

5 RAUCHVERBOT Im ganzen Haus gilt Rauchverbot. EINTRITTSREGELUNG Das Lösen einer Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Betreten der Anlage. Die persönlichen Jahres- bzw. Halbjahreskarten sind nicht übertragbar. Gelöste Wertkarten werden nicht zurückgenommen. GARDEROBE UND DEPOTMÖGLICHKEITEN Es sind die nach Geschlechtern getrennten Garderoben zu benutzen. (Ausser Sauna) Es stehen abschliessbare Garderobenschränke zur Verfügung. Für die in verschliessbaren Schränken deponierten Wertsachen wird keine Haftung übernommen. Für Schlüssel und Mietgegenstände, die nicht zurückgegeben werden, ist der Wiederbeschaffungspreis zu entrichten. Fundgegenstände sind an der Kasse oder bei der Aufsicht abzugeben. SANKTIONEN Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Bestimmungen und Weisungen werden durch das Personal mit Verwarnung, Wegweisung, Besuchsverbot oder mit strafrechtlicher Verfolgung geahndet. Für die Wegweisung ist die Aufsicht, für ein generelles Hausverbot die Geschäftsleitung ermächtigt. Die Festlegung von Bussen obliegt der Polizei. Ein eventuell entstandener Schaden muss vollumfänglich abgegolten werden. Nebst der Abgeltung des Schadens kann durch die Geschäftsleitung eine angemessene Umtriebsgebühr erhoben werden. Bei Erlass eines temporären oder dauernden Zutrittsverbots wird eine allfällige vorhandene Wertkarteoder Jahreskarte umgehend gesperrt. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung für die nicht mehr benutzbare Abodauer. Beschwerden die das Personal oder den Betrieb betreffen, sind schriftlich an den Geschäftsleiter zu richten. Genossenschaft lintharena sgu Näfels, 01. Juni 2013

Badeordnung Seite BADEORDNUNG FÜR DAS STÄDTISCHE HALLENBAD - SPORT- UND FREIZEITBAD - UND FÜR DAS STÄDTISCHE FREIBAD WEINGARTEN

Badeordnung Seite BADEORDNUNG FÜR DAS STÄDTISCHE HALLENBAD - SPORT- UND FREIZEITBAD - UND FÜR DAS STÄDTISCHE FREIBAD WEINGARTEN 572.41 Badeordnung Seite - 1 - BADEORDNUNG FÜR DAS STÄDTISCHE HALLENBAD - SPORT- UND FREIZEITBAD - UND FÜR DAS STÄDTISCHE FREIBAD WEINGARTEN 1 Zweckbestimmung (1) Das Hallenbad und Freibad sind öffentliche

Mehr

ÖFFNUNGSZEITEN / EINTRITTSREGLEMENT

ÖFFNUNGSZEITEN / EINTRITTSREGLEMENT Badeordnung für das Schwimmbad Solothurn vom 28. Juni 1983 ÖFFNUNGSZEITEN / EINTRITTSREGLEMENT 1 1 Je nach Witterung steht das Freibad in der Regel von Mitte Mai ( Auffahrt) bis Mitte September (Bettag)

Mehr

Badeordnung für das Schwimmbad Zofingen

Badeordnung für das Schwimmbad Zofingen Badeordnung für das Schwimmbad Zofingen vom 7. April 0 Der Stadtrat gestützt auf 7 Abs. Gemeindegesetz beschliesst: Ingress I. Allgemeines Die Badeordnung hat zum Zweck, die Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit

Mehr

Haus- und Badeordnung. für das Hafen-Bad der Gemeinde Barßel. Inhaltsübersich

Haus- und Badeordnung. für das Hafen-Bad der Gemeinde Barßel. Inhaltsübersich !! Haus- und Badeordnung für das Hafen-Bad der Gemeinde Barßel Inhaltsübersich 1. Allgemeines 1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in dem Bad. 2. Die Haus- und Badeordnung

Mehr

Badeordnung für die "Rhybadi"

Badeordnung für die Rhybadi Badeordnung Rhybadi 50. Badeordnung für die "Rhybadi" vom 6. April 0 Der Stadtrat beschliesst: A. Allgemeines Art. Die Badeordnung hat den Zweck, die Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in der Rhybadi sicherzustellen

Mehr

2.2 Die Benutzung der Kletteranlage erfolgt auf eigene Verantwortung!

2.2 Die Benutzung der Kletteranlage erfolgt auf eigene Verantwortung! BENUTZERREGLEMENT Mittwoch, 04. September 2002 (1.3) 1. Allgemeines Das Benutzerreglement dient in erster Linie der Unfallverhütung, der Hygiene und der Ordnung. Es ist gut sichtbar beim Eingangsbereich

Mehr

Politische Gemeinde Arbon. Badordnung Schwimmbad / Strandbad

Politische Gemeinde Arbon. Badordnung Schwimmbad / Strandbad Politische Gemeinde Arbon Badordnung Schwimmbad / Strandbad vom 06. April 2009, revidiert am 28. April 2014 1. Grundsätze 1.1 Die Stadt Arbon betreibt das Schwimmbad an der Wassergasse und das Strandbad

Mehr

Badeordnung für das Hallenbad und das Freibad Schönenwerd

Badeordnung für das Hallenbad und das Freibad Schönenwerd EINWOHNERGEMEINDE 5012 SCHÖNENWERD Badeordnung für das Hallenbad und das Freibad Schönenwerd 1. Zweck Die Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit der Schwimmanlagen. Sie ist für alle Badegäste

Mehr

Gemeinde Weisslingen Schule Weisslingen. Reglement. für die. Benutzung des Hallenbades

Gemeinde Weisslingen Schule Weisslingen. Reglement. für die. Benutzung des Hallenbades Gemeinde Weisslingen Schule Weisslingen für die Benutzung des Hallenbades Version Februar 2011 Inhaltsverzeichnis 1.1 Allgemeine Bestimmungen...3 1.2 Zutrittsberechtigungen und Aufsichtspflicht...3 1.3

Mehr

Badeordnung für das städtische Freibad Kolbermoor. B a d e o r d n u n g :

Badeordnung für das städtische Freibad Kolbermoor. B a d e o r d n u n g : Badeordnung für das städtische Freibad Kolbermoor (zuletzt geändert durch Beschluss des Stadtrates vom 25.01.2011) Die Stadt Kolbermoor erlässt für den Betrieb und die Benutzung des städtischen Freibades

Mehr

Benutzungsordnung für das Freibad der Stadt Kellinghusen (Badeordnung)

Benutzungsordnung für das Freibad der Stadt Kellinghusen (Badeordnung) Benutzungsordnung für das Freibad der Stadt Kellinghusen (Badeordnung) Die Ratsversammlung hat Beschluss vom 13. Juli 2016 folgende Badeordnung für das Freibad der Stadt Kellinghusen erlassen: 1 Allgemeines

Mehr

Freibad Markt Erkheim e.v.

Freibad Markt Erkheim e.v. Haus-Ordnung Freibad Markt Erkheim Die Hausordnung des Freibades Erkheim regelt nachstehend aufgeführte Punkte im Einzelnen. Die Hausordnung ist für alle Vereinsmitglieder verbindlich. Bei Zuwiderhandlungen

Mehr

Haus- und Badeordnung für das Wendelinusbad

Haus- und Badeordnung für das Wendelinusbad Haus- und Badeordnung für das Wendelinusbad 1 Allgemeines 1 Allgemeines 2 Öffnungszeiten und Zutritt 3 Haftung 4 Benutzung des Bades 5 Aufsicht und Zuwiderhandlungen 6 Verschiedenes 7 Inkrafttreten (1)

Mehr

Aktivitätenwoche Grips und Bewegung

Aktivitätenwoche Grips und Bewegung Aktivitätenwoche Grips und Bewegung 17.07.17 20.07.17 Projektleiter: Frau Zalach, Frau Reimer Ablauf: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Indoorspielplatz Kuntibunt Bouldern (Klettern) American Football

Mehr

Reglement für das Gartenbad Bettingen (Gartenbad- Reglement)

Reglement für das Gartenbad Bettingen (Gartenbad- Reglement) Gartenbad: Reglement BeE 70.700 Reglement für das Gartenbad Bettingen (Gartenbad- Reglement) Vom 8. April 06 (Stand. April 06) Der Gemeinderat Bettingen, gestützt auf Abs. der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde

Mehr

Benutzungsordnung für das Naturerlebnisbad Niestetal (Schwimmteich) der Gemeinde Niestetal

Benutzungsordnung für das Naturerlebnisbad Niestetal (Schwimmteich) der Gemeinde Niestetal Benutzungsordnung für das Naturerlebnisbad Niestetal (Schwimmteich) der Gemeinde Niestetal Die Benutzungsordnung für das Naturerlebnisbad Niestetal (Schwimmteich) der Gemeinde Niestetal wurde am 31.05.2001

Mehr

PILATUS INDOOR Inhalt 1. Allgemeines 2 2. Sicherheit 2 3. Top-Rope Regeln 4 4. Boulderbereich 4 5. Kinder 4

PILATUS INDOOR Inhalt 1. Allgemeines 2 2. Sicherheit 2 3. Top-Rope Regeln 4 4. Boulderbereich 4 5. Kinder 4 Inhalt 1. Allgemeines 2 2. Sicherheit 2 2.1. Sicherheit - Standards... 2 2.2. Die Benutzung der Halle erfolgt auf eigene Gefahr!... 2 2.. Ausbildung... 2 2..Installation... 2 2.5.Ausrüstung... 2 2.6.Kletterregeln...

Mehr

Haus- und Badeordnung für das Freibad und die Hallenbäder

Haus- und Badeordnung für das Freibad und die Hallenbäder zuletzt geändert am 27.06.2001 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Zweck der Haus- und Badeordnung... 2 2 Badegäste... 2 3 Eintrittskarten... 2 4 Betriebs- und Öffnungszeiten... 2 5 Aufbewahrung von Geld und Wertsachen...

Mehr

Nutzungsordnung für das Hallenbad

Nutzungsordnung für das Hallenbad Nutzungsordnung für das Hallenbad Inhaltsverzeichnis I. Vorschriften für die öffentliche Benützung Art. 1 Öffnungszeiten 3 Art. 2 Benützungsentgelt 3 Art. 3 Aufsicht 3 Art. 4 Sicherheit 4 Art. 5 Hygiene

Mehr

Schwimmbadreglement. vom 26. Januar 2009, revidiert am 18. April 2017

Schwimmbadreglement. vom 26. Januar 2009, revidiert am 18. April 2017 Schwimmbadreglement vom 26. Januar 2009, revidiert am 18. April 2017 Revidierte Fassung in Kraft seit 1. Mai 2017 Schwimmbadreglement: Inhaltsverzeichnis Seite I. Allgemeine Bestimmungen 4 Art. 1 Zweck

Mehr

HSV-Beitrittsbedingungen und Benützungsordnung der Kletteranlagen des Heeressportvereines (Sektion Sportklettern)

HSV-Beitrittsbedingungen und Benützungsordnung der Kletteranlagen des Heeressportvereines (Sektion Sportklettern) ÖHSV HEERESSPORTVEREIN SAALFELDEN Sektion Sportklettern WALLNERKASERNE A-5760 SAALFELDEN HSV-Beitrittsbedingungen und Benützungsordnung der Kletteranlagen des Heeressportvereines (Sektion Sportklettern)

Mehr

Satzung zur Benutzung des Schwimmbades der Gemeinde Georgenthal Badeordnung

Satzung zur Benutzung des Schwimmbades der Gemeinde Georgenthal Badeordnung Satzung zur Benutzung des Schwimmbades der Gemeinde Georgenthal Badeordnung Aufgrund der 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung ThürKO) vom 16.

Mehr

Benutzungssatzung. für das Naturfreibad Haunstetten. Zweck des Freibades

Benutzungssatzung. für das Naturfreibad Haunstetten. Zweck des Freibades Benutzungssatzung für das Naturfreibad Haunstetten 1 Zweck des Freibades Der Verein Naturfreibad Haunstetten e.v. (im Folgenden Verein) betreibt und unterhält das Freibad als eine der Gesundheit und Erholung,

Mehr

Badordnung Schwimmbad Moos

Badordnung Schwimmbad Moos Badordnung Schwimmbad Moos Badordnung Schwimmbad Moos Zweck Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Schwimmbad Moos. Sie ist für alle Besucherinnen und Besucher verbindlich.

Mehr

1 Zweck der Badeordnung

1 Zweck der Badeordnung Badeordnung für das Beverbad Ostbevern der Bäder- und Beteiligungsgesellschaft Ostbevern mbh (BBO) 1 Zweck der Badeordnung (1) Die Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Beverbad.

Mehr

Haus- und Badeordnung für das Schwimmbad in Söhrewald Wattenbach

Haus- und Badeordnung für das Schwimmbad in Söhrewald Wattenbach Haus- und Badeordnung für das Schwimmbad in Söhrewald Wattenbach Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 115 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der derzeit gültigen Fassung hat die Gemeindevertretung der Gemeinde

Mehr

Satzung über die Haus- und Badeordnung für das Waldschwimmbad der Stadt Kronberg im Taunus in der Fassung der 1. Änderung vom

Satzung über die Haus- und Badeordnung für das Waldschwimmbad der Stadt Kronberg im Taunus in der Fassung der 1. Änderung vom Satzung über die Haus- und Badeordnung für das Waldschwimmbad der Stadt Kronberg im Taunus in der Fassung der 1. Änderung vom 04.12.2009 1 Zweck der Haus- und Badeordnung (1) Die Haus- und Badeordnung

Mehr

1.2. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (Geburtstag) dürfen die Kletteranlagen nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten

1.2. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (Geburtstag) dürfen die Kletteranlagen nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten B E N U T Z U N G S O R D N U N G Der Kletterhalle des 1. Allgäuer Sportkletterclubs e.v. 1. Benutzungsberechtigung: 1.1. Benutzungsberechtigt sind nur Personen mit bezahltem Eintritt bzw. eines gültigen

Mehr

Haus- und Badeordnung (Benutzungsordnung)

Haus- und Badeordnung (Benutzungsordnung) Haus- und Badeordnung (Benutzungsordnung) Liebe Gäste des VitalBad Burscheid, wir möchten, dass sich alle Gäste in unserem Bad wohl fühlen. Nehmen Sie daher auf andere Rücksicht und zeigen Sie Verständnis

Mehr

Allgemeine Bedingungen für die Benutzung des Hallenbades der Stadtbäder Schwabach GmbH

Allgemeine Bedingungen für die Benutzung des Hallenbades der Stadtbäder Schwabach GmbH Allgemeine Bedingungen für die Benutzung des Hallenbades der Stadtbäder Schwabach GmbH Die Allgemeinen Bedingungen für die Benutzung der Badeanlagen (ABB) dienen der Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung

Mehr

Haus-, Bade- und Saunaordnung für das Freizeitbad der TWE

Haus-, Bade- und Saunaordnung für das Freizeitbad der TWE Das Bad und die Sauna der Technische Werke Eberswalde GmbH (nachstehend TWE genannt) stehen allen Besuchern als eine Stätte der Erholung und Entspannung zur Verfügung. Ziel aller Mitarbeiter ist es, Ihnen

Mehr

Haus und Badeordnung

Haus und Badeordnung Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH Werraweg 24 34346 Hann. Münden Haus und Badeordnung für das Hochbad der Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH (VHM) Die VHM lädt zu einem Besuch in das Hochbad auf

Mehr

Hallenordnung für die Benutzung der Schulturnhalle der Gemeinde Ried Sportheimstr. 13, Ried

Hallenordnung für die Benutzung der Schulturnhalle der Gemeinde Ried Sportheimstr. 13, Ried Hallenordnung für die Benutzung der Schulturnhalle der Gemeinde Ried Sportheimstr. 13, Ried Die Gemeinde Ried hat erhebliche Mittel für den Bau einer Schulturnhalle aufgewendet. Zudem werden erhebliche

Mehr

Gemeinde Waldstetten. Satzung über die Benutzung des Gemeindefreibads Waldstetten vom , zuletzt geändert am

Gemeinde Waldstetten. Satzung über die Benutzung des Gemeindefreibads Waldstetten vom , zuletzt geändert am Gemeinde Waldstetten Ostalbkreis Satzung über die Benutzung des Gemeindefreibads Waldstetten vom 28.05.1982, zuletzt geändert am 17.04.2014 1 Badbenutzung (1) Zur Benutzung des Bades und seiner Einrichtungen

Mehr

Organisation Name Straße Plz, Ort. Tel.: Mail:

Organisation Name Straße Plz, Ort. Tel.: Mail: Nutzungsvertrag über die Nutzung der Kletterwand zwischen Vermieter und Nutzer TV 1848 Bischofswerda e.v. Dietrich Bonhoeffer Str. 23 01877 Bischofswerda Tel.: 03594 716060/0160 6222351 Mail: info@tv1848bischofswerda.de

Mehr

Badeordnung. Hallenbad Weil im Schönbuch

Badeordnung. Hallenbad Weil im Schönbuch Badeordnung für das Hallenbad Weil im Schönbuch Übersicht I. Allgemeines 1 Zweck der Badeordnung 2 Badegäste 3 Eintrittskarten 4 Öffnungszeiten 5 Badezeiten 6 Aufbewahrung von Geld und Wertsachen 7 Leihwäsche

Mehr

Sporthalle Chrüzmatt Dagmersellen Benützungsordnung Kraftraum

Sporthalle Chrüzmatt Dagmersellen Benützungsordnung Kraftraum Sporthalle Chrüzmatt Dagmersellen Benützungsordnung Kraftraum Inhaltsverzeichnis 1 TRÄGERSCHAFT... - 2-2 ZWECK... - 2-3 GRUNDLAGEN... - 2-4 ORGANE... - 2-5 BENÜTZUNG... - 2-5.1 BENÜTZUNGSRECHT... - 2-5.2

Mehr

Benutzungsordnung. Kletteranlage DAV Schwäbisch Gmünd - Kletterschmiede Nepperbergstraße 21 in Schwäbisch Gmünd. 1. Benutzungsberechtigung:

Benutzungsordnung. Kletteranlage DAV Schwäbisch Gmünd - Kletterschmiede Nepperbergstraße 21 in Schwäbisch Gmünd. 1. Benutzungsberechtigung: Kletteranlage DAV Schwäbisch Gmünd - Kletterschmiede Nepperbergstraße 21 in 73525 Schwäbisch Gmünd 1. Benutzungsberechtigung: 1.1. Benutzungsberechtigt sind nur Personen mit einer gültigen Eintrittskarte.

Mehr

2. Den Anordnungen des Bedienungspersonals ist Folge zu leisten.

2. Den Anordnungen des Bedienungspersonals ist Folge zu leisten. Stand 2013 Die Kölner Seilbahn Gesellschaft mbh hat mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde zur Aufrechterhaltung von Ruhe, Sicherheit und Ordnung im Bereich der Seilbahnanlagen folgende Vorschriften erlassen:

Mehr

Platzordnung und Entgelttarif für den Ostsee-Campingplatz der Gemeinde Ostseebad Göhren

Platzordnung und Entgelttarif für den Ostsee-Campingplatz der Gemeinde Ostseebad Göhren Platzordnung und Entgelttarif für den Ostsee-Campingplatz der Gemeinde Ostseebad Göhren Präambel Auf der Grundlage der 6 und 14 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 01. Juni 1993 (GVOBL. M-V Nr. 13 S.

Mehr

Haus- und Badeordnung für das Freibad

Haus- und Badeordnung für das Freibad 1 570-00 Haus- und Badeordnung für das Freibad ------------------------------------- I. Allgemeines 1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des Bades

Mehr

Haus- und Badeordnung für das Frei- und Hallenbad der Stadt Harsewinkel vom

Haus- und Badeordnung für das Frei- und Hallenbad der Stadt Harsewinkel vom Haus- und Badeordnung für das Frei- und Hallenbad der Stadt Harsewinkel vom 08.09.2004 Seite 1 von 8 Inhaltsübersicht 1 Allgemeines 2 Öffnungszeiten und Badezeiten 3 Benutzung des Frei- und Hallenbades

Mehr

Parkstr. 4 Nutzungsordnung Kletterturm Wiesenburg/Mark T: 0151/ *

Parkstr. 4 Nutzungsordnung Kletterturm Wiesenburg/Mark  T: 0151/ * Parkstr. 4 Nutzungsordnung Kletterturm 14827 Wiesenburg/Mark ka@davhf.de www.davhf.de T: 0151/50 94 65 18 * 1. Benutzungsberechtigung Nur Befugte dürfen die Kletterhalle betreten und dort klettern. Befugte

Mehr

Haus- und Badeordnung für das Hallenbad der Gemeinde Hohenhameln in der Ortschaft Mehrum

Haus- und Badeordnung für das Hallenbad der Gemeinde Hohenhameln in der Ortschaft Mehrum Haus- und Badeordnung für das Hallenbad der Gemeinde Hohenhameln in der Ortschaft Mehrum 1 Allgemeines 1. Das Hallenbad Mehrum ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Hohenhameln. Es soll eine Stätte

Mehr

Benutzungsordnung für die städtischen Hallen- und Freibäder. vom 18. Mai 2004 in der Fassung vom 8. Mai 2007

Benutzungsordnung für die städtischen Hallen- und Freibäder. vom 18. Mai 2004 in der Fassung vom 8. Mai 2007 Benutzungsordnung für die städtischen Hallen- und Freibäder 20.3 vom 18. Mai 2004 in der Fassung vom 8. Mai 2007 Die städtischen Hallen- und Freibäder sind öffentliche Einrichtungen, die der Förderung

Mehr

Haus- und Badeordnung der Bäderbetriebe des Marktes Goldbach

Haus- und Badeordnung der Bäderbetriebe des Marktes Goldbach Haus- und Badeordnung der Bäderbetriebe des Marktes Goldbach 1 Geltungsbereich 1. Die Haus- und Badeordnung für die Bäderbetriebe des Marktes Goldbach dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gemeindlichen

Mehr

2. Den Anordnungen des Bedienungspersonals ist Folge zu leisten.

2. Den Anordnungen des Bedienungspersonals ist Folge zu leisten. Die Kölner Seilbahn Gesellschaft mbh hat mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde zur Aufrechterhaltung von Ruhe, Sicherheit und Ordnung im Bereich der Seilbahnanlagen folgende Vorschriften erlassen: 1. Das

Mehr

Benutzungsordnung für das DAV Kletterzentrum Ostwestfalen-Lippe

Benutzungsordnung für das DAV Kletterzentrum Ostwestfalen-Lippe Benutzungsordnung für das DAV Kletterzentrum Ostwestfalen-Lippe 1. Berechtigung 1.1 Nur Befugte dürfen im Kletterzentrum OWL klettern und / oder bouldern: Personen, die eine auf den Tag oder ihren Namen

Mehr

Hausordnung der Hochschule für Gesundheit

Hausordnung der Hochschule für Gesundheit Az.: 2 ke Bochum, 1. Februar 2011 Hausordnung der Hochschule für Gesundheit 1 Geltungsbereich (1) Die Hausordnung gilt für das Gebäude und die Außenanlagen der Hochschule für Gesundheit. (2) Die nachfolgenden

Mehr

Haus und Badeordnung der Stadtwerke Amberg Bäder und Park GmbH

Haus und Badeordnung der Stadtwerke Amberg Bäder und Park GmbH Haus und Badeordnung der Stadtwerke Amberg Bäder und Park GmbH I. Allgemeine Bestimmungen 1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in den gesamten Bereichen der beiden

Mehr

Haus- und Badeordnung für das Hallenund Freibad der Stadt Eberbach

Haus- und Badeordnung für das Hallenund Freibad der Stadt Eberbach Haus- und Badeordnung für das Hallenund Freibad der Stadt Eberbach 1 Allgemeine Vorschriften 1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in den Bädern. 2. Die Haus- und Badeordnung

Mehr

1. Allgemeines. 2. Zutritt

1. Allgemeines. 2. Zutritt Allgemeine Bedingungen für die Benutzung der Anlagen im Hallen- und Freibad Badeland Uelzen (BADUE) der Stadtwerke Uelzen GmbH - im folgenden BADUE genannt 1. Allgemeines 1.1 Das BADUE dient der Erholung,

Mehr

Allgemeine Nutzungsbedingungen

Allgemeine Nutzungsbedingungen Allgemeine Nutzungsbedingungen geltend für die Nutzung der folgenden Spa Bereiche: Gästehaus & Spa der Villa Lönssee, Hermann Löns Straße 24a, 30900 Wedemark Spa, Fitness & Sauna am Jakob Bolehof, Schnippheide

Mehr

Benutzungs- und Gebührenreglement Auenhalle und Zivilschutzanlage im Mehrzweckgebäude Rohr

Benutzungs- und Gebührenreglement Auenhalle und Zivilschutzanlage im Mehrzweckgebäude Rohr Benutzungs- und Gebührenreglement Auenhalle und Zivilschutzanlage im Mehrzweckgebäude Rohr Vom 4. Dezember 009 (Stand. Januar 00) Räumlichkeiten und Anlagen Folgende Räumlichkeiten und Anlagen stehen zur

Mehr

Saunaordnung für das Hallenbad an der Schönaicher Straße

Saunaordnung für das Hallenbad an der Schönaicher Straße Zuletzt geändert am 27.06.2001 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Zweck der Saunaordnung... 2 2 Saunagäste... 2 3 Eintrittskarten... 2 4 Betriebs- und Öffnungszeiten... 3 5 Aufbewahrung von Geld und Wertsachen...

Mehr

Haus und Badeordnung für das Parkbad Gelderland

Haus und Badeordnung für das Parkbad Gelderland Bäderbetrieb der Stadt Geldern Stadt Geldern Der Bürgermeister Haus und Badeordnung für das Parkbad Gelderland 1 Allgemeines 1. Die Haus und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im

Mehr

HAUS- UND BADEORDNUNG FÜR DAS HALLENBAD IN EISLINGEN/FILS

HAUS- UND BADEORDNUNG FÜR DAS HALLENBAD IN EISLINGEN/FILS Stadtrecht der Stadt Eislingen/Fils Seite: 17-1 HAUS- UND BADEORDNUNG FÜR DAS HALLENBAD IN EISLINGEN/FILS Der Gemeinderat der Stadt Eislingen/Fils hat am 16. Juli 2001 folgende Haus- und Badeordnung für

Mehr

B e n u t z u n g s o r d n u n g

B e n u t z u n g s o r d n u n g B e n u t z u n g s o r d n u n g für das Naturbad Pennigsehl der Samtgemeinde Liebenau 1 Zweck der Benutzungsordnung (1) Die Benutzungsordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Naturbad.

Mehr

Haus- und Badeordnung für das Freibad der Gemeinde Simonswald

Haus- und Badeordnung für das Freibad der Gemeinde Simonswald 1 Zweck der Haus- und Badeordnung Haus- und Badeordnung für das Freibad der Gemeinde Simonswald 1. Die Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in der gesamten Freibadanlage. Der Badegast

Mehr

BADEORDNUNG ab 1. Mai Gewährung der Benutzung der Anlagen, Gefahrtragung der Gäste

BADEORDNUNG ab 1. Mai Gewährung der Benutzung der Anlagen, Gefahrtragung der Gäste STADTGEMEINDE WIESELBURG A-3250 WIESELBURG - HAUPTPLATZ 26 - BEZIRK SCHEIBBS TELEFON 07416/52319-0, TELEFAX 07416/52319-38 E-MAIL: office@wieselburg.at Werte Gäste! Mit Erwerb einer Eintrittskarte schließen

Mehr

Haus- und Benutzerordnung Velodrome Suisse AG

Haus- und Benutzerordnung Velodrome Suisse AG Velodrome Suisse AG Neumattstrasse 5 CH-540 Grenchen Telefon +4 654 0 40 Fax +4 654 0 4 info@velodromesuisse.ch www.velodromesuisse.ch Haus- und Benutzerordnung Velodrome Suisse AG Version 5..4 Haus- und

Mehr

Anlage 1. GEMEINDE KIRCHBERG AN DER ILLER Landkreis Biberach. Aufgrund von 28 Wassergesetz für Baden-Württemberg wird folgendes verordnet:

Anlage 1. GEMEINDE KIRCHBERG AN DER ILLER Landkreis Biberach. Aufgrund von 28 Wassergesetz für Baden-Württemberg wird folgendes verordnet: Anlage 1 GEMEINDE KIRCHBERG AN DER ILLER Landkreis Biberach VERORDNUNG ÜBER DIE BENUTZUNG DES BADESEE SINNINGEN Aufgrund von 28 Wassergesetz für Baden-Württemberg wird folgendes verordnet: 1 Geltungsbereich

Mehr

Haus- und Badeordnung für das Krandelbad der Stadt Wildeshausen. 1 Zweck der Haus- und Badeordnung

Haus- und Badeordnung für das Krandelbad der Stadt Wildeshausen. 1 Zweck der Haus- und Badeordnung Haus- und Badeordnung für das Krandelbad der Stadt Wildeshausen 1 Zweck der Haus- und Badeordnung 1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Krandelbad. Der Badegast soll

Mehr

Benutzungssatzung der Gemeinde Rüting für die Spielplätze (Spielplatzordnung) vom

Benutzungssatzung der Gemeinde Rüting für die Spielplätze (Spielplatzordnung) vom Benutzungssatzung der Gemeinde Rüting für die Spielplätze (Spielplatzordnung) vom 24.01.2017 Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (KV M-V) in der Fassung

Mehr

Haus- und Badeordnung für das Hallenbad Weilheim

Haus- und Badeordnung für das Hallenbad Weilheim Haus- und Badeordnung für das Hallenbad Weilheim 1 Geltungsbereich (1) Diese Badeordnung gilt für das Hallenbad des Landkreises Weilheim-Schongau (2) Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung

Mehr

Benutzungs- und Gebührensatzung für das Sport- und Familienbad der Stadt Erkelenz. 1 Allgemeines

Benutzungs- und Gebührensatzung für das Sport- und Familienbad der Stadt Erkelenz. 1 Allgemeines Benutzungs- und Gebührensatzung für das Sport- und Familienbad der Stadt Erkelenz Aufgrund der 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994

Mehr

Haus- und Badeordnung für Hallenbad, Freibad und Traglufthalle

Haus- und Badeordnung für Hallenbad, Freibad und Traglufthalle 1 Wir freuen uns, dass Sie bei uns zu Gast sind und heißen Sie herzlich willkommen. Doch wie überall, wo Menschen verschiedener Generationen, Interessen und Kulturen Erholung suchen, bedarf es gewisser

Mehr

Benutzerreglement www.eiselinsport.ch.

Benutzerreglement www.eiselinsport.ch. Inhalt 1. Allgemeines 1.1-1.5 Benutzerreglement 2. Sicherheit 2.1 Neukunden 2.2 Eigene Gefahr 2.3 Nicht ausgebildete Personen 2.4 12 Hallenregeln 2.5 Installation 2.6 Drehen von Griffen und Tritten 2.7

Mehr

Badeordnung für das Schulschwimmbecken in Bösensell. ( 3 Abs. 1 geändert und 6 Abs. 1 S. 4 eingefügt durch Beschluss des Rates vom 17.07.

Badeordnung für das Schulschwimmbecken in Bösensell. ( 3 Abs. 1 geändert und 6 Abs. 1 S. 4 eingefügt durch Beschluss des Rates vom 17.07. Badeordnung für das Schulschwimmbecken in Bösensell ( 3 Abs. 1 geändert und 6 Abs. 1 S. 4 eingefügt durch Beschluss des Rates vom 17.07.1967) Auf Grund der 4 und 28 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

Satzung zum Schutze der Kleinkinder- und Jugendspielplätze in der Stadt Neuburg an der Donau. Abschnitt I Begriffsbestimmungen

Satzung zum Schutze der Kleinkinder- und Jugendspielplätze in der Stadt Neuburg an der Donau. Abschnitt I Begriffsbestimmungen Die Stadt Neuburg an der Donau erlässt aufgrund Art. 23, 24 Abs. 1 und 2 der Bayer. Gemeindeordnung vom 25. Januar 1952 (BayBS I S. 461) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Dezember 1970 (GVBl S.

Mehr

Um einen angenehmen Aufenthalt zu gewährleisten, bitten wir Sie die Information in diesem Brief sorgfältig zu lesen.

Um einen angenehmen Aufenthalt zu gewährleisten, bitten wir Sie die Information in diesem Brief sorgfältig zu lesen. Willkommen in Amsterdam: Im Auftrag der Gemeinde Amsterdam, der Amsterdam Polizei und der Amsterdam Arena möchte Ajax sie willkommen heissen für das Champions-League-Spiel Ajax gegen Borussia Dortmund.

Mehr

Reglement für die Benützung der clubeigenen Juniorenboote ausserhalb der Kurse und Trainings des SCNI

Reglement für die Benützung der clubeigenen Juniorenboote ausserhalb der Kurse und Trainings des SCNI Segelclub Neuhaus-Interlaken Reglement SCNI-REG-004 Reglement für die Benützung der clubeigenen Juniorenboote ausserhalb der Kurse und Trainings des SCNI ÄNDERUNGEN 05.01.06 P. Willen 02.12.07 P. Willen

Mehr

Badeordnung für das Hallenbad im Bürgerhaus "Kurhaus Bad Camberg"

Badeordnung für das Hallenbad im Bürgerhaus Kurhaus Bad Camberg Badeordnung für das Hallenbad im Bürgerhaus "Kurhaus Bad Camberg" 1 Zweck der Badeordnung 1. Die Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Hallenbad. 2. Die Badeordnung ist für alle Badegäste

Mehr

Nutzungsbedingungen 2T Kletter- und Boulderhalle Lindlar

Nutzungsbedingungen 2T Kletter- und Boulderhalle Lindlar Nutzungsbedingungen 2T Kletter- und Boulderhalle Lindlar 1. Benutzungsberechtigung und Haftung Allgemeine Bestimmungen 1.1. Der Benutzer ist verpflichtet sich am Empfang anzumelden. Die Benutzung der gesamten

Mehr

Allgemeine Hausordnung für öffentliche Gebäude. Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Hausordnung für öffentliche Gebäude. Inhaltsverzeichnis Allgemeine Hausordnung für öffentliche Gebäude Inhaltsverzeichnis Vorwort Geltungsbereich Hausrecht Sicherheit und Ordnung Unzulässige Betätigungen Parken für Kraftfahrzeuge und Fahrräder Fundsachen Verstöße

Mehr

BENUTZUNGSORDNUNG für die öffentlichen Spielplätze der Ortsgemeinde Atzelgift in der Bergstraße, der Ringstraße und an der Grillhütte vom

BENUTZUNGSORDNUNG für die öffentlichen Spielplätze der Ortsgemeinde Atzelgift in der Bergstraße, der Ringstraße und an der Grillhütte vom BENUTZUNGSORDNUNG für die öffentlichen Spielplätze der Ortsgemeinde Atzelgift in der Bergstraße, der Ringstraße und an der Grillhütte vom 14.10.2010 - Inhaltsverzeichnis - 1 Allgemeines 2 Zweckbestimmung

Mehr

Benutzungsordnung für die städt. Turn- und Sporthallen in Weil am Rhein und die Mehrzweckhallen Ötlingen und Märkt.

Benutzungsordnung für die städt. Turn- und Sporthallen in Weil am Rhein und die Mehrzweckhallen Ötlingen und Märkt. Benutzungsordnung für die städt. Turn- und Sporthallen in Weil am Rhein und die Mehrzweckhallen Ötlingen und Märkt. 1. Geltungsbereich und Zuständigkeit 1.1 Diese Benutzungsordnung gilt für die - Sporthalle

Mehr

BENUTZUNGSSATZUNG des Regionalen Natur- und Kulturerlebniszentrums Leckerhölken der Gemeinde Bothkamp

BENUTZUNGSSATZUNG des Regionalen Natur- und Kulturerlebniszentrums Leckerhölken der Gemeinde Bothkamp BENUTZUNGSSATZUNG des Regionalen Natur- und Kulturerlebniszentrums Leckerhölken der Gemeinde Bothkamp Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28. Februar 2003 (GVOBl. S.-H. 2003,

Mehr

Satzung über die Benutzung des Freischwimmbades der Gemeinde Neustadt - Badeordnung -

Satzung über die Benutzung des Freischwimmbades der Gemeinde Neustadt - Badeordnung - Gemeinde Neustadt/Harz Satzung über die Benutzung des Freischwimmbades der Gemeinde Neustadt - Badeordnung - Aufgrund der 19 Abs. 1 und 20 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) vom 16.08.1993

Mehr

S a t z u n g. für die Benutzung der Bäder der Stadt Dachau. (Bädersatzung)

S a t z u n g. für die Benutzung der Bäder der Stadt Dachau. (Bädersatzung) S a t z u n g für die Benutzung der Bäder der Stadt Dachau (Bädersatzung) vom 15.01.1980 Bekanntmachung: 23./24.01.1980(Dachauer Volksbote) bzw. 30./31.01.1980 Berichtigung (Dachauer Volksbote) Änderungen:

Mehr

H A U S O R D N U N G Staatliche Realschule Bad Tölz

H A U S O R D N U N G Staatliche Realschule Bad Tölz H A U S O R D N U N G Staatliche Realschule Bad Tölz 83646 Bad Tölz Alter Bahnhofsplatz 5 7 Telefon: 08041 7856-0 Fax: 08041 7856-18 sekretariat@rsbadtoelz.de Homepage: www.rsbadtoelz.de I. Grundsätzliches

Mehr

Der Forstraum im Untergeschoß gehört der Ortsbürgergemeinde und dient der Forstwirtschaft.

Der Forstraum im Untergeschoß gehört der Ortsbürgergemeinde und dient der Forstwirtschaft. I. Verwaltung Die Aufsicht über die Waldhütte, sowie die Handhabung dieses Reglementes ist Sache des Gemeinderates. Für die Wartung und den Betrieb ist der vom Gemeinderat gewählte Hüttenwart zuständig.

Mehr

GASCADE Gastransport GmbH HSE-MERKBLATT-KONTRAKTOREN. Version 1 Stand: 15. Mai 2017

GASCADE Gastransport GmbH HSE-MERKBLATT-KONTRAKTOREN. Version 1 Stand: 15. Mai 2017 GASCADE Gastransport GmbH HSE-MERKBLATT-KONTRAKTOREN Version 1 Stand: 15. Mai 2017 HSE-Merkblatt-Kontraktoren ALLGEMEINES 1. Den Anweisungen des GASCADE Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen

Mehr

Schul- und Hausordnung der Werkrealschule und Realschule Schömberg

Schul- und Hausordnung der Werkrealschule und Realschule Schömberg ....... Schul- und Hausordnung der Werkrealschule und Präambel: Die Schule ist ein Ort, an dem täglich viele Menschen zusammenkommen, um miteinander zu arbeiten und zu lernen. Bildungs- und Erziehungsauftrag:

Mehr

Hausordnung der Kanu-Gesellschaft Wanderfalke Essen e.v.

Hausordnung der Kanu-Gesellschaft Wanderfalke Essen e.v. Hausordnung der Kanu-Gesellschaft Wanderfalke Essen e.v. 1. Grundsätze Die Hausordnung ist Richtschnur für das Verhalten der Mitglieder und Gäste; sie regelt die Rechte und Pflichten und dient zur Erhaltung

Mehr

14. LKW Juniorenhallenturnier des FC Schaan

14. LKW Juniorenhallenturnier des FC Schaan 14. LKW Juniorenhallenturnier des FC Schaan Samstag, den 21. Januar 2017 E Junioren Sonntag, den 22. Januar 2017 D Junioren Samstag, den 28. Januar 2017 F Junioren Sonntag, den 29. Januar 2017 G Junioren

Mehr

Haus- und Badeordnung für das TRIMMTREFF-Bad einschließlich der Außenflächen

Haus- und Badeordnung für das TRIMMTREFF-Bad einschließlich der Außenflächen Haus- und Badeordnung für das TRIMMTREFF-Bad einschließlich der Außenflächen I. Allgemeines 1) Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in den Bädern. 2) Die Haus- und Badeordnung

Mehr

Hausordnung. Dithmarscher Wasserwelt. 1 Allgemeines

Hausordnung. Dithmarscher Wasserwelt. 1 Allgemeines Hinrich-Schmidt-Straße 16 25746 Heide Telefon: 0481 9060 Hausordnung Dithmarscher Wasserwelt 1 Allgemeines (1) Die Dithmarscher Wasserwelt in der Landvogt-Johannsen-Str. 61, 25746 Heide, ist ein Betrieb

Mehr

Gemeinde Schwaderloch

Gemeinde Schwaderloch Benützungsreglement der Gemeinde Schwaderloch 1 Gemeinde Schwaderloch Reglement über die Benützung der Schulanlage (Benützungsreglement) ( 37, lit. f des Gesetzes über die Einwohnergemeinden vom 19. Dezember

Mehr

Sicher Klettern in der Halle

Sicher Klettern in der Halle Sicher Klettern in der Halle Fehler bei der Ausrüstung Das Klettern in der Halle ist eine sehr sichere Sportart statistisch gesehen passieren beim Fußball mehr Unfälle. Doch Fehler beim Klettern können

Mehr

Nutzungsbedingungen der Kletterhalle Betriebs GmbH Fitz Rocks, Albert-Einstein-Straße 6, 76829 Landau

Nutzungsbedingungen der Kletterhalle Betriebs GmbH Fitz Rocks, Albert-Einstein-Straße 6, 76829 Landau Nutzungsbedingungen der Kletterhalle Betriebs GmbH Fitz Rocks, Albert-Einstein-Straße 6, 76829 Landau Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für die Nutzung sämtlicher Kletter- und Bouldereinrichtungen

Mehr

sowie der sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen

sowie der sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen Badeordnung für das Vitelliusbad im Sportzentrum Wittlich in der Neufassung vom 11. Mai 1995 I. Allgemeines (1) Die Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im städtischen Hallenbad- und

Mehr

REGLEMENT FÜR DAS STRANDBAD

REGLEMENT FÜR DAS STRANDBAD Stadt Stein am Rhein StR 188.400 REGLEMENT FÜR DAS STRANDBAD Alarmierungsplan im Anhang vom 14.05.2004 I. ALLGEMEINES Art. 1 Die Strandbäder im Stadtgarten und im Espi stehen unter der Aufsicht des Stadtrates.

Mehr

Badeordnung. Hallenbad der Gemeinde Münster

Badeordnung. Hallenbad der Gemeinde Münster Badeordnung für das Hallenbad der Gemeinde Münster Übersicht I. Allgemeines 1 Zweck der Badeordnung 2 Badegäste 3 Hilfsbedürftige Badegäste 4 Eintritts- bzw. Wertcoins 5 Öffnungszeiten 6 Badezeiten 7 Aufbewahrung

Mehr

Benutzungsordnung für die öffentlichen Parkanlagen und Spielplätze in der Stadt Siegen

Benutzungsordnung für die öffentlichen Parkanlagen und Spielplätze in der Stadt Siegen Benutzungsordnung für die öffentlichen Parkanlagen und Spielplätze in der Stadt Siegen Ordnungsziffer Zuständigkeit Ratsbeschluss vom 67.030 Abteilung 4/6 Grünflächen 18.11.1975 Benutzungsordnung für die

Mehr

Reglement über die Nutzung der Schulanlagen

Reglement über die Nutzung der Schulanlagen Reglement über die Nutzung der Schulanlagen 410.531 Reglement über die Nutzung der Schulanlagen vom 29. April 1996 1 Die Schulbehörde und der Gemeinderat gestützt auf Art. 25 des Kantonalen Schulgesetzes

Mehr

Raumvermietung für jährige Jugendliche

Raumvermietung für jährige Jugendliche Raumvermietung für 16-18 jährige Jugendliche Jugendhaus Oase Postfach 335 6403 Küssnacht Tel. 041 850 01 77 E`mail: jugendhaus-oase@gmx.ch Mietobjekt : Party/Konzertraum 120 Qm mit Bar Dj Raum / Spielzimmer

Mehr

Hausordnung. An das halten wir uns...

Hausordnung. An das halten wir uns... Hausordnung Überall, wo Menschen miteinander zu tun haben, geben sie sich Regeln, die bei Einhaltung ein reibungsloses Zusammenleben ermöglichen. Das gilt erst recht für unsere Schule, an der tagtäglich

Mehr

Allgemeine Arbeitsschutzbelehrung

Allgemeine Arbeitsschutzbelehrung Hochschule Merseburg (FH) Informatik und Kommunikationssysteme Labor Rechnernetze 125/E/26 Allgemeine Arbeitsschutzbelehrung - Diese Arbeitsschutzbelehrung dient dazu, dass bei Einhaltung nachfolgender

Mehr

Röm. Kath. Kirchgemeinde, Buttisholz. Benutzungsordnung. Träff 14

Röm. Kath. Kirchgemeinde, Buttisholz. Benutzungsordnung. Träff 14 Röm. Kath. Kirchgemeinde, Buttisholz Benutzungsordnung Träff 14 Zweckbestimmung Der Träff 14 ist grundsätzlich für alle offen, die bereit sind die Benutzungsordnung einzuhalten. Verwaltung des Träff 14

Mehr