Aktivitätenwoche Grips und Bewegung
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- Heini Weiner
- vor 7 Jahren
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1 Aktivitätenwoche Grips und Bewegung Projektleiter: Frau Zalach, Frau Reimer Ablauf: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Indoorspielplatz Kuntibunt Bouldern (Klettern) American Football Escape Room + Minigolf Zeit: täglich Uhr Treffpunkt jeden Morgen an der Schule Die Schüler können jeden Tag im Bistro Mittag essen. Kosten: Ca. 30 Euro pro Schüler. (Bitte bar mitgeben, da wir die Aktivitäten bar vor Ort bezahlen.) Materialien: Fahrrad und zwingend ein Fahrradhelm an allen Tagen Sportsachen am Dienstag und Mittwoch Kopfbedeckung, Sonnencreme, ausreichend Trinken und Essen Bitte unteren Abschnitt sowie die Einverständniserklärung ausfüllen und beim Projektleiter abgeben Mein/Unser Kind nimmt an allen Programmpunkten teil und o darf nach Ende des Projekttages vom Veranstaltungsort aus allein nach Hause o darf nach Ende des Projekttages von der Schule aus allein nach Hause o darf nach Uhr allein nach Hause o wird abgeholt o benötigt ein Schulfahrrad o bringt ein eigenes Fahrrad Ort/ Datum Unterschrift eines Erziehungsberechtigten
2 Einverständniserklärung für Kinder / Jugendliche unter 18 Jahren Ich versichere hiermit, die Hallenordnung des Greifsbloc e.v. (siehe Website Ostseegymnasium) gelesen und verstanden zu haben und erkenne sie mit meiner Unterschrift an. Mir ist bekannt, dass die Hallenordnung des Greifsbloc e.v. in der Kletterhalle ständig hinterlegt ist. Ich bin darüber unterrichtet, dass ich für selbstverschuldete Schäden an Personen und Sachen aufkommen muss. Mir ist bekannt, dass der Verein Greifsbloc e.v. bei Personen- und Sachschäden keine Haftung übernimmt. Ich weiß, dass mein Kind, wenn es das 13. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, sich nur in Begleitung einer berechtigten Aufsichtsperson in der Kletterhalle aufhalten darf. Bitte in Blockschrift vom Erziehungsberechtigten ausfüllen: Name des Jugendlichen: Name (Erziehungsberechtigter): Vorname (Erziehungsberechtigter): Strasse: PLZ: Geburtsdatum: Ort: Telefon: Greifswald, den Unterschrift
3 Hallenordnung des Greifsbloc e.v. 1. Allgemeines 1.1 Jeder Besucher, der das Anwesen der Kletterhalle betritt, verpflichtet sich und Personen, für welche er die Verantwortung trägt, die aktuelle Hallenordnung einzuhalten. 1.2 Die Nutzung Der Kletterwand geschieht auf eigene Gefahr, auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung. Jeder ist für seine eigene Sicherheit selbst verantwortlich. 1.3 Jeder Besucher der Kletterhalle muss sich beim Betreten der Kletterhalle beim diensthabenden Personal anmelden. 1.4 Den Anweisungen des Hallenpersonals ist unbedingt Folge zu leisten. 1.5 Die Anlage darf nur während der vorgegebenen Öffnungszeiten genutzt werden. 1.6 Der Umgang miteinander in der Halle ist von gegenseitiger Achtung, Toleranz und Gewaltfreiheit geprägt. 1.7 Jeder in der Kletterhalle erklärt sich gegenüber dem Greifsbloc e.v. einverstanden, dass Fotos werbetechnisch genutzt werden dürfen (auch im Internet). 2. Kletterhalle und -wand 2.1 Die Sturzzone unterhalb von kletternden Personen ist zu meiden. In einem Abschnitt der Wand darf immer nur eine Person klettern. Jeder muss sich den Verletzungsrisiken beim Bouldern, insb. beim Absprung aus großen Sturzhöhen, bewusst sein. 2.2 Das Abspringen auf den Matten muss kontrolliert und mit Rücksicht auf andere Personen erfolgen. 2.3 Die Einrichtung der Halle ist pfleglich zu behandeln. Die Matten dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Die Kletterwand darf nur mit Reibungskletterschuhen oder sauberen Turnschuhen genutzt werden. Barfußklettern oder das Klettern in Socken ist verboten. 2.4 Über die obere rote Kante der Kletterwand darf nicht hinaus geklettert werden. 2.5 Das Klettern ist grundsätzlich nur in den mit Matten versehenen Bereichen gestattet. 2.6 Alle Benutzer sind sich bewusst, das Griffe und Tritte sich drehen oder im Extremfall brechen können. Die Benutzer tragen diesbezüglich das Verletzungsrisiko selbst. Wir übernehmen keine Gewähr für die Festigkeit der angebrachten Griffe. Lose Strukturen, Griffe und andere Mängel an der Anlage müssen dem Personal umgehend gemeldet werden. 2.7 Eigenmächtige Veränderungen, wie zum Beispiel Griffe versetzen, und sonstige Manipulationen jeglicher Art an den Einrichtungen der Kletterhalle sind verboten
4 2.8 Nach dem Konsum von Alkohol, Betäubungsmittel, Drogen o.ä. ist das Klettern in der gesamten Anlage strengstens untersagt. 3. Kinder 3.1 Kinder bis zum vollendeten 13.Lebensjahr dürfen die Anlage nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder eines schriftlich beauftragten Erwachsenen nutzen. 3.2 Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr dürfen die Anlage auch ohne Begleitung der Eltern oder einer Aufsichtsperson, nach Vorlage der entsprechenden schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten nutzen. 3.3 Erziehungs-, bzw. Aufsichtsberechtigte, haften für ihre Kinder, bzw. für die ihnen anvertrauten Personen. 3.4 Das Spielen im Boulderbereich und in Bereichen, in denen Gegenstände oder Menschen herunterfallen können, ist untersagt. Das Herumrennen sowie Toben ist im Boulderbereich nicht gestattet. Die Kletterhalle ist kein Spielplatz! 4. Ordnung und Sauberkeit 4.1 Wer Sach- oder Personenschäden verursacht hat dafür Verantwortung zu tragen. 4.2 Die Kletterhalle ist sauber zu halten. Der Genuss von Lebensmitteln und Getränken ist nur ausserhalb der Matten erlaubt. Essensreste dürfen nicht in den Mülleimern der Halle entsorgt werden, sondern müssen selbstständig wieder mitgenommen werden. 4.3 Magnesia ist nur in Form von Magnesia-Balls bzw. Flüssig-Chalk erlaubt. Es wird gebeten, kein offenes/loses Magnesia zu verwenden. 4.4 Im Innern des Gebäudes herrscht absolutes Rauchverbot. 4.5 Das Unterstellen von Fahrrädern in der Halle ist untersagt. 4.5 Hinweis- oder Warnschilder müssen beachtet und befolgt werden. 4.6 Tiere dürfen nur mit der ausdrücklicher Erlaubnis des Hallenpersonals in die Kletterhalle. 5. Haftung 5.1 Wer das Anwesen der Kletterhalle betritt, bzw. die Einrichtungen der Kletterhalle nutzt, macht dies auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung. 5.2 Bei Verstößen gegen die Hallenordnung übernimmt der Verein, sowie das diensthabende Personal, keinerlei Haftung. 5.3 Für Garderobe und sonstigem Eigentum der Besucher, wird keine Haftung übernommen.
5 5.4 Von den gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen abgesehen, unternimmt der/die Benutzer der Wand sein Training auf eigene Gefahr und Haftung. Dies gilt insbesondere für Schadensansprüche aus Verletzungen der Verkehrssicherungspflicht. 5.5 Diebstahl wird unverzüglich zur Anzeige gebracht. 6. Hausrecht Bei Verstößen gegen die Hallenordnung kann Hausverbot auf bestimmte Zeit oder auf Dauer ausgesprochen werden. 7. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Hallenordnung unwirksam oder undurchführbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der Hallenordnung nicht berührt
1.2. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (Geburtstag) dürfen die Kletteranlagen nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten
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