Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB )
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- Stephanie Schulze
- vor 9 Jahren
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Transkript
1 Kletterwald +Teamtraining + Outdoor + Erlebnisse + Bogenschießen Tel Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB ) 1.Bestätigung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Jeder Teilnehmer ist verpflichtet die AGB vor betreten des Kletterwaldes zu lesen und durch seine Unterschrift die Kenntnisnahme und sein vorbehaltloses Einverständnis zu bestätigen. Weiterhin wird bestätigt, dass die Informationstafeln zu den einzelnen Parcours, insbesondere deren spezielle Teilnahmevoraussetzung ( Alter, Größe ) zur Kenntnis genommen wurde. Bei Teilnehmern unter 18 Jahren muss ein Erziehungsberechtigter die AGBs den Teilnehmern zur Kenntnis setzen und dies mit seiner Unterschrift bestätigen, wobei die Namensangabe des Erziehungsberechtigten oder Verantwortlichen sowie aller Teilnehmer die sich in der gesamten Anlage durch Sport und Spiel beschäftigen, ein zu tragen sind. Bei bewusst falscher Namenseintragung oder Daten zur Person stellt dieses eine Straftat wegen Urkundenfälschung dar. Die Erziehungsberechtigten/ Verantwortlichen der minderjährigen Teilnehmer sind für die Aufsicht und Begleitung, während des Aufenthaltes auf der gesamten Anlage allein verantwortlich. 2.Eigenverantwortung Das Begehen der kompletten Anlage erfolgt auf eigenes Risiko und Gefahr. Bei Verletzungen durch Übungen, Seile, Karabiner, Schraubverbindungen, Holzsplitter, Äste, unwegsames Gelände usw. sowie bei Beschädigungen bzw. Diebstahl (z.b. von Wertsachen, Kleidungsstücke usw.) übernimmt der Betreiber keine Haftung. Der Teilnehmer haftet selbst für Unfälle die durch Unachtsamkeit und Nichteinhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, falsche Angaben zur Person oder bei panischen Anfällen eines oder mehrerer Teilnehmer verursacht werden. Bei Zusammentreffen mehrerer Unfallursachen hat sich der Teilnehmer ein etwaiges Mitverschulden im Rahmen der Haftung anrechnen zu lassen. Unfälle, Sachschäden oder Verletzungen müssen unverzüglich gemeldet werden und können nach dem Verlassen der Anlage keinen Anspruch mehr erheben.
2 3. Teilnahmevoraussetzung Der Kletterwald ist für Teilnehmer ab 5 Jahren und einer Körpergröße von mindestens 1,10 Meter geeignet. Personen die an Krankheiten, einer physischen oder psychischen Beeinträchtigung leiden, müssen die gekennzeichneten Teile des Kletterwaldes bzw. Parcours nutzen. Personen mit folgenden Krankheiten ist die Begehung der Parcours aus Sicherheitsgründen nicht möglich, da beim Begehen des Kletterwaldes eine Gefahr auf die eigene Gesundheit oder die der anderen Personen darstellen können: frisch Operierte, Herzkranke Epileptiker, schwangere Frauen usw. sollten auf das klettern verzichten. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren dürfen die Parcours nur unter Begleitung eines Erwachsenen benutzen. Für Begleitpersonen ist das Betreten der Anlage frei zugänglich. Bei Gruppen muss eine unterschriebene Einverständniserklärung des jeweiligen Erziehungsberechtigten vorgelegt werden, damit der Kletterwald vom Minderjährigen ohne Erziehungsberechtigten genutzt werden darf. In diesem Fall ist die Kletterbegleitung durch eine verantwortliche Aufsichtsperson bzw. Gruppenleitung zwingend. Die Teilnahme geschieht dann auf eigene Gefahr und Verantwortung. Personen die unter Alkohol, Drogen, sowie herabsetzender Mittel und Substanzen stehen, die die Aufmerksamkeit und Reaktionen beeinträchtigen, dürfen Die Kletteranlage nicht begehen. Zuwiderhandlungen können zur Anzeige führen. Bei Kindern unter 8 Jahren muss ein Erwachsener mit klettern. 4.Haftungsbegrenzung Der Betreiber haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden. Für Sachleistungen und Vermögensschäden haftet der Betreiber nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters bzw. der mit der Leitung betrauten Person. Der Betreiber hafte nicht bei Verlust, Diebstahl, oder Beschädigung von Eigentum. Für Bagatellschäden (z.b. aufgerissene Hose)die nicht auf einer Pflichtverletzung des Betreibers beruhen, sondern aus eigener Unachtsamkeit, wird keine Haftung übernommen. Wir weisen Ausdrücklich darauf hin, dass Sport- und Abendteuer- Veranstaltungen immer einem besonderen Risiko unterliegen. Alle Teilnehmer sollten sich den Anforderungen des Trainings gewachsen fühlen, sie tragen für ihr Handeln und ihre körperliche sowie geistige Gesundheit selbst die Verantwortung. 5. Mitführen von Gegenständen Es dürfen beim Begehen der Anlage keine Gegenstände mitgeführt werden, die eine Gefahr für den Teilnehmer selbst oder für andere darstellen (z.b. durch Herunterfallen von Taschen, Rucksäcken, Schmuck, Uhren, Mobiltelefone, Kameras usw.). Auf Anweisung des Trainers hat der Teilnehmer die mitgeführten Gegenstände im Kassenhaus zu deponieren. Für hinterlegte Gegenstände übernimmt der Betreiber keine Haftung.
3 6. Sicherheitsanweisungen / Ausrüstung Jeder Teilnehmer muss vor dem Begehen des Kletterwaldes an der Sicherheitseinweisung teilnehmen. Teilnehmer, die sich nach der Einweisung nicht in der Lage fühlen, die vorgeschriebene sicherheitstechnische Handhabung zur Selbstsicherung korrekt auszuführen, müssen auf die Teilnahme am Kletterwald verzichten. In diesem Fall wird das Eintrittsgeld in voller Höhe erstattet. Die ausgeliehene Ausrüstung (Gurt, Helm usw.), die nur durch den Betreiber an- bzw. abgelegt werden darf, muss nach Anweisung der Sicherheitseinweisung benutzt werden. Sie ist nicht auf andere übertragbar und darf während der Begehung des Kletterwaldes nicht abgelegt werden. Zur eigenen Sicherheit sind lange Haare in geeigneter Weise (z.b. Haarnetz oder Haargummi) zu sichern. Im Park dürfen nur die angelegten bzw. ausgewiesenen Wege benutzt werden. Jede Übung zwischen den Baumpodesten, der Aufstieg und die Seilabfahrt dürfen nur von max. einer Person benutzt werden. Auf den Baumpodesten dürfen sich max. drei Personen gleichzeitig aufhalten. An den Seilabfahrten muss grundsätzlich immer abgebremst werden um einen starken Aufprall zu verhindern. Die Seilabfahrten dürfen erst benutzt werden wenn sichergestellt ist, dass sich keine Personen im Ankunftsbereich aufhalten. Die abgegrenzten Zonen der Seilbahnen dürfen nicht betreten werden. Das Verlassen der Wege ist nicht gestattet. Absperrungen sind einzuhalten. Zu keinem Zeitpunkt darf der Teilnehmer ungesichert sein! Es dürfen nie beide Sicherungskarabiner gleichzeitig ausgehängt sein. Im Wald besteht absolutes Rauchverbot außer an der markierten Raucherinsel! Aus Sicherheitstechnischen Gründen ist das Rauchen mit Klettergurt verboten. Sämtlichen Anweisungen und Entscheidungen des Betreibers und seiner Mitarbeitersind bindend, Bei Verstößen oder Zuwiederhandlungen gegen die Anweisungen des Betreibers oder seiner Mitarbeiter können die Teilnehmer vom Besuch der Anlage ausgeschlossen ohne Anspruch auf die Rückerstattung des Eintrittsgeldes ausgeschlossen werden. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen des Betreibers übernimmt der Betreiber keine Haftung für die damit verbundenen Schäden. 7. Ausschluss des Teilnehmers, höhere Gewalt, Hausrecht Der Kletterwald Kell am See bzw. die für ihn handelnden Personen behalten sich das Recht vor, Personen die sich nicht an diese AGBs halten, von der Nutzung des Kletterwaldes auszuschließen. Sie üben das Hausrecht aus und behalten sich das Recht vor, jederzeit den Betrieb aus Sicherheitstechnischen Gründen (Feuer, Sturm, Gewitter technischer Defekte usw.) ganz oder teilweise einzustellen. Es erfolgt in diesem Fall deine Erstattung des Eintrittspreises. Beendet der Gast den Besuch auf eigenen Wunsch, besteht kein Anspruch auf anteilige oder komplette Rückerstattung des Eintrittspreises.
4 8. Datenschutz / Salvatorische Klausel Der Betreiber des Kletterwaldes Kell am See erhebt nur die Daten, die notwendig sind, um die Anlage auf sicherheitstechnisch hohem Niveau betreiben zu können. Dies betrifft insbesondere die namentliche Unterzeichnung zur Kenntnisnahme der AGBs. Der Betreiber gibt keine Personenbezogenen Daten an Dritte heraus, es sei denn, der Teilnehmer hat ausdrücklich sein Einverständnis gegeben. Sollten Bestimmungen dieser AGBs. unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt am Stelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Einsatzbestimmungen, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.
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