Einverständniserklärung

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1 Liebe Erziehungsberechtigte, Einverständniserklärung bitte bestätigen Sie durch Ihre Unterschrift Ihr Einverständnis zum Klettern im Erlebniswald Mainau für Ihr Kind. Bitte beachten Sie unsere Benutzungsregeln sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs). Lesen Sie diese mit Ihrem Kind gemeinsam durch. Diese Erklärung verbleibt bei der Begleitperson der Gruppe. Angaben zum Erziehungsberechtigten Vorname(n) Name Mobiltelefon Anschrift (Str., PLZ, Ort) Angaben zum Kind Vorname(n), Name Ich akzeptiere durch meine Unterschrift die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Mainau Erlebniswald GmbH, sowie die Benutzungsregeln und versichere, diese gelesen und verstanden zu haben. Datum, Unterschrift des Erziehungsberechtigten Liebe Erziehungsberechtigte, Einverständniserklärung bitte bestätigen Sie durch Ihre Unterschrift Ihr Einverständnis zum Klettern im Erlebniswald Mainau für Ihr Kind. Bitte beachten Sie unsere Benutzungsregeln sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs). Lesen Sie diese mit Ihrem Kind gemeinsam durch. Diese Erklärung verbleibt bei der Begleitperson der Gruppe. Angaben zum Erziehungsberechtigten Vorname(n) Name Mobiltelefon Anschrift (Str., PLZ, Ort) Angaben zum Kind Vorname(n), Name Ich akzeptiere durch meine Unterschrift die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Mainau Erlebniswald GmbH, sowie die Benutzungsregeln und versichere, diese gelesen und verstanden zu haben. Datum, Unterschrift des Erziehungsberechtigten

2 Benutzungsregeln für den Kletterwald (Die AGBs finden Sie auf den folgenden Seiten oder auf 1. Jeder Teilnehmer muss die Benutzungsregeln vor Beginn durchlesen. Der Ansprechpartner bestätigt mit seiner Unterschrift, dass alle Teilnehmer diese Benutzungsregeln zur Kenntnis genommen haben und mit ihnen einverstanden sind. 2. Kinder dürfen ab 10 Jahren (und mind.140 cm Körpergröße) bis einschließlich 13 Jahren in Begleitung eines Erwachsenen klettern. Ab 14 Jahren dürfen Kinder und Jugendliche mit schriftlicher Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten klettern. 3. Schwangere sind vom Klettern ausgeschlossen. 4. Es besteht absolutes Drogen und Alkoholverbot sowie Rauchverbot im gesamten Waldgebiet. 5. Es dürfen beim Begehen des Kletterwalds keine Gegenstände mitgeführt oder am Körper getragen werden, die eine Gefahr für den Teilnehmer oder andere darstellen (Schmuck, Uhren, Ringe, Mobiltelefone, Kameras...). Haare müssen zusammengebunden werden. 6. Es müssen feste und geschlossene Schuhe getragen werden. 7. Jeder Teilnehmer muss vor der Benutzung des Kletterwalds an einer theoretischen und praktischen Sicherheitseinweisung vollständig teilnehmen. Sämtliche Anweisungen und Entscheidungen des Personals sind bindend. Bei Zuwiderhandlung oder Verstößen gegen Anweisungen oder Sicherheitsforderungen können die betreffenden Teilnehmer vom Klettern ausgeschlossen werden. Im Falle solcher Zuwiderhandlungen/Verstößen entfällt jegliche Haftung der Mainau Erlebniswald GmbH. 8. Die ausgeliehene Ausrüstung (Klettergurt, Selbstsicherung mit Karabinern, Stahlseilrolle und Helm) ist Eigentum der Mainau Erlebniswald GmbH und muss gemäß Sicherheitseinweisung benutzt werden. Der Teilnehmer trägt für diese Ausrüstung die Sorgfaltspflicht. Die Ausrüstung ist nicht auf andere übertragbar und darf während der Begehung des Kletterwalds nicht abgelegt werden. Sie muss nach Ablauf der maximalen Benutzungsdauer unaufgefordert zurückgegeben werden. Schäden oder Auffälligkeiten an der Ausrüstung sind dem Personal unverzüglich mitzuteilen. Während einer Toilettenpause oder beim Verlassen des Geländes ist das Material an der Ausgabe abzulegen. Die beiden Sicherungskarabiner der Selbstsicherung müssen immer im Sicherungsseil eingehängt sein. Während des Umhängens darf immer nur ein Sicherungskarabiner aus dem Sicherungsseil ausgehängt werden. Es darf beim Umhängen nur ein und dieselbe Hand benutzt werden. 9. Die Geschäftsleitung behält sich das Recht vor, den Betrieb aus sicherheitstechnischen Gründen (Feuer, Sturm, Gewitter, etc.) einzustellen. Es erfolgt in diesem Falle keine Rückvergütung des Eintrittspreises. Beendet der Teilnehmer den Besuch des Kletterwalds frühzeitig auf eigenen Wunsch, erfolgt ebenfalls keine Rückerstattung des Eintrittspreises. 10. Die Benutzung des Kletterwalds ist mit Risiken verbunden und erfolgt auf eigene Gefahr. Die Einhaltung der Benutzungsregeln liegt ausschließlich in der Verantwortung des jeweiligen Teilnehmers. Sollten einer oder mehrere der nachfolgend aufgeführten Punkte auf einen der Teilnehmer zutreffen, sprechen Sie bitte vor Beginn der Sicherheitseinweisung unser Personal darauf an. Verletzungen des Bewegungsapparates (Muskeln, Bänderrisse, Zerrungen, ) Herz-Kreislauferkrankungen (Blutdruckprobleme, Herzklappenfehler, Herzinfarkt, ) Verletzungen des Stützapparates (Rückenschmerzen, Wirbelsäule, ) Operationen in den letzten 6 Monaten Chronische Erkrankungen (Zuckerkrankheit, Asthma, Epilepsie, ) Allergien gegen Stoffe der freien Natur (Bienen-, Wespenstiche, Pollen, ) Medikamenteneinnahme welche die Teilnahme einschränkt Schwangerschaft Sonstiges, und zwar: Mainau Erlebniswald GmbH

3 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) 1. Jeder Teilnehmer muss diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Betreten des Erlebniswalds Mainau aufmerksam durchlesen. Er bestätigt mit den Angaben zu seiner Person und seiner Unterschrift, dass er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen hat und sich mit diesen einverstanden erklärt. Bei unter 18-jährigen Teilnehmern muss der Ansprechpartner die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgängig mit den Minderjährigen durchsprechen und die Einverständnis mit Unterschrift bestätigen, damit der Erlebniswald von Minderjährigen ohne den Erziehungsberechtigten besucht und begangen werden dürfen. 2. Das Mindestalter für die Benutzung des Erlebniswalds Mainau beträgt 10 Jahre und erfordert eine Mindestkörpergröße von 140 cm. Kinder unter 14 Jahren müssen von einer erwachsenen Person beaufsichtigt sein und begleitet werden. Das zulässige Maximalgewicht pro Teilnehmer beträgt 120 Kilogramm. Der Erlebniswald Mainau ist für jeden zugänglich, der nicht an einer Krankheit oder einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leidet, die bei Benutzung des Erlebniswalds eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder die andrer Personen darstellen könnte. Personen mit Einschränkungen können ebenfalls teilnehmen, sofern das Sicherheitspersonal in Kenntnis gesetzt ist. Das Sicherheitspersonal entscheidet ggf. über eine eingeschränkte Teilnahme. Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder starken Medikamenten stehen, sind nicht zur Benutzung des Erlebniswalds Mainau berechtigt. 3. Der Aufenthalt im gesamten Erlebniswald Gelände erfolgt auf eigene Gefahr. Die Besucher begehen den Erlebniswald selbständig und auf eigene Gefahr und Verantwortung. Der Betreiber haftet nicht bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Kleidung und Eigentum. Der Betreiber haftet nicht für Unfälle, die durch Nichteinhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, falsche Angaben oder durch panische Anfälle eines oder mehrerer Teilnehmer verursacht werden. Unfälle, Sachschäden oder Verletzungen müssen unverzüglich gemeldet werden. 4. Gegenstände wie beispielsweise Schmuck, Uhren, Schlüssel, Mobiltelefone, Kameras, Rucksäcke, Taschen, Getränkeflaschen, etc., oder offenes und loses Schuhwerk wie beispielsweise Sandalen, etc., die eine Gefahr für den Teilnehmer selbst oder für andere Teilnehmer darstellen können, dürfen bei Benutzung des Erlebniswalds nicht mitgeführt werden. Lange Haare, Schals, etc., und weite Kleidungsstücke sind in geeigneter Weise (z.b. mit einem Haargummi) zu sichern, um ein Verklemmen zu verhindern. 5. Auf dem gesamten Erlebniswald-Gelände gilt absolutes Rauchverbot. Es dürfen nur die ausgewiesenen Wege benutzt werden. Es ist nicht gestattet, Gegenstände oder jegliche Form von Abfall auf den Boden zu werfen oder liegen zu lassen. 6. Jeder Teilnehmer muss vor der Benutzung des Erlebniswalds an einer theoretischen und praktischen Sicherheitseinweisung vollständig teilnehmen. Dies gilt auch für Teilnehmer, die schon einmal den Erlebniswald Mainau oder einen anderen Hoch- oder Waldseilgarten besucht haben. Unklarheiten bei der Sicherheitseinweisung insbesondere die Handhabung der Selbstsicherung sind durch den Teilnehmer anzusprechen und zu klären. Alle Weisungen und Entscheidungen der Erlebniswald-Mitarbeiter sind bindend. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Sicherheitsforderungen übernimmt der Betreiber keine Haftung für die damit verbundenen Schäden und Teilnehmer können, ohne Anspruch auf die Rückerstattung des Eintrittsgeldes, ausgeschlossen werden. 7. Die ausgeliehene Ausrüstung (Gurt, Sicherungsleinen mit Karabinern, Stahlseilrolle und Helm) ist Eigentum der Mainau Erlebniswald GmbH und muss gemäß Sicherheitseinweisung benutzt werden. Diese Ausrüstung wird nur gegen Hinterlegung eines Pfands (z.b. Personalausweis, Führerschein) ausgegeben. Der Teilnehmer trägt für diese Ausrüstung die Sorgfaltspflicht. Die Ausrüstung ist nicht auf andere übertragbar und darf während der Begehung des Erlebniswalds nicht abgelegt werden. Sie muss nach Ablauf der Benutzungszeit unaufgefordert zurückgegeben werden. Schäden oder Auffälligkeiten an der Ausrüstung sind den Erlebniswald-Mitarbeitern umgehend mitzuteilen. Teilnehmer, die eine Sicherheitsausrüstung tragen, haben sich von offenem Feuer bzw. Glut fernzuhalten. Die beiden Sicherungskarabiner der Selbstsicherung

4 müssen immer im Sicherungsseil eingehängt sein. Während des Umhängens darf immer nur ein Sicherungskarabiner aus dem Sicherungsseil ausgehängt werden. Es dürfen nie beide Sicherungskarabiner gleichzeitig aus dem Sicherungsseil ausgehängt werden. Es darf beim Umhängen nur eine Hand benutzt werden. 8. Die Aufenthaltsdauer im Erlebniswald ist auf dreieinhalb Stunden beschränkt. Bei zeitlichem Verzug muss der Teilnehmer pro angefangenen dreißig Minuten jeweils fünf Euro nachbezahlen. Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Betrieb in Teilen oder auf dem gesamten Erlebniswald-Gelände aus sicherheitstechnischen Gründen (Gefahrensituation, Gewitter, Feuer, Hagel, Regen, Sturm, etc.) einzustellen. Es erfolgt in diesem Fall keine Erstattung des Eintrittspreises. 9. Auf den Baumpodesten dürfen sich maximal drei Personen gleichzeitig aufhalten. Der Aufstieg und jede Übung zwischen den Baumpodesten dürfen immer nur von einer Person begangen werden. Bei den Seilrutschen mit Kennzeichnung für die Stahlseilrolle muss zusätzlich zu den Selbstsicherungen die Stahlseilrolle eingesetzt werden. Die Seilrutschen dürfen immer nur von einer Person benutzt werden, mehrere Benutzer gleichzeitig sind unzulässig. Es ist sicherzustellen, dass der Aufstieg, die Übungen und die Seilrutschen frei sind und der vorangehende Teilnehmer diese bereits verlassen und sich aus der Sicherung umgehängt bzw. die Stahlseilrolle ausgehängt hat, bevor der nächste Teilnehmer diese nutzt. 10. Die Eintrittsgebühr wird vor der Benutzung des Erlebniswald bar bezahlt. Bei Gruppen-Buchungen ist auch eine Rechnungsstellung möglich. Die Rechnung ist spätestens bis fünf Tage vor Veranstaltungsbeginn zu begleichen. 11. Die Kunden des Erlebniswalds Mainau haben auch die Möglichkeit, sich auf der Webseite sämtliche beworbenen Lieferungen und Leistungen (inklusive aller Informationen, Vermittlungen von Liefergutscheinen usw.) anzeigen zu lassen. Sie haben dort außerdem die Möglichkeit, Reservierungen für den Besuch des Erlebniswalds Mainau online vorzunehmen Für die Online-Reservierung auf der Webseite ist die vorherige Registrierung des Kunden mittels eines vom Kunden frei wählbaren Passwortes erforderlich. Der Kunde haftet für jeden Missbrauch des Passworts. Er ist insbesondere dafür verantwortlich, dass keine unbefugten Dritten Kenntnis von diesem Passwort erhalten Die von ihm gewünschte Reservierung kann der Kunde bei Online-Reservierung durch Ausfüllen des Online-Bestellformulars vornehmen und dieses per Mausklick auf das Warenkorbsymbol bestätigen. Am Ende der Reservierung werden dem Kunden eine Zusammenstellung seiner Reservierungsangaben, der Eintrittspreis inklusive Mehrwertsteuer, sowie die Kosten des Geldtransfers angezeigt Bevor der Kunde seine Bestellung online an den Erlebniswald Mainau versendet, erhält er die Möglichkeit, die Bestellung im Online-Bestellformular auf inhaltliche Richtigkeit, Reservierungsdatum, Eintrittspreis und Anzahl der Teilnehmer oder auf Umfang der Gutscheinbestellungen zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren Durch die Reservierung eines Termins entweder im Internet durch Ausfüllen und Bestätigen des Online- Bestellformulars oder per Telefon oder per , gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Vertragsabschluss ab. Durch die Bestellung bestätigt der Kunde die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Mainau Erlebniswald GmbH, wie auch der Teilnehmererklärung für den Erlebniswald Mainau Der Erlebniswald Mainau bestätigt den Zugang der Reservierung unverzüglich per an die von dem Kunden bei Reservierung angegebene - Adresse. Diese Zugangsbestätigung, wie auch die Entgegennahme einer telefonischen Bestellung oder einer Bestellung per stellen noch keine rechtsgeschäftliche Annahme durch den Erlebniswald Mainau dar. Der Vertragsschluss kommt erst durch die Annahme des Vertragsangebots des Kunden durch den Erlebniswald Mainau zustande Die Angebotsannahme durch den Erlebniswald Mainau erfolgt dadurch, dass dem Kunden die Reservierung in Textform ausdrücklich an die von dem Kunden bei Reservierung angegebene -Adresse bestätigt wird. Die Kunden erhalten innerhalb von sieben Tagen eine schriftliche Reservierungsbestätigung per an die von dem Kunden bei Reservierung angegebene -Adresse.

5 11.7. Reservierung und Reservierungsbestätigungen im elektronischen Geschäftsverkehr gelten als zugegangen, wenn sie von der jeweiligen Vertragspartei, für welche sie bestimmt sind, unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden können Der Erlebniswald Mainau speichert den Vertragstext und sendet dem Kunden die Reservierungsbestätigung mit den Reservierungsdaten des Kunden, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Erlebniswalds Mainau und die Teilnehmererklärung des Erlebniswalds per zu. Die Reservierungsdaten des Kunden sind aus Sicherheitsgründen nach Vertragsabschluss nicht mehr im Internet zugänglich Mit der Reservierungsbestätigung erhält der Kunde des Erlebniswalds Mainau einen individuellen Barcode zugeteilt. Dieser befindet sich auf der Reservierungsbestätigung. Der Barcode gilt einmalig für den jeweils reservierten Termin. Unbefugt vervielfältigte oder an Dritte weiterverkaufte Reservierungsbestätigungen berechtigen die Dritten nicht zum Einlass in den Kletterwald. Sollten von der Reservierungsbestätigung nicht autorisierte Kopien verwendet werden, behält sich der Erlebniswald Mainau vor, die unbefugt vervielfältigten Exemplare dem Besitzer abzunehmen und die Bezahlung des Gesamtwertes der vervielfältigten Buchungen zu verlangen Nachträgliche Änderungen der Vertragsinhalte sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart oder wenn sie im Falle einer ausnahmsweise mündlichen Vereinbarung innerhalb von zehn Tagen schriftlich bestätigt werden. Insbesondere ist jede Reservierung auf die im Reservierungsformular angegebene Teilnehmeranzahl beschränkt Ein Einlass in den Erlebniswald Mainau ist nur durch Vorlage der vollständigen ausgedruckten Reservierungsbestätigung möglich Sollte der Kunde keine oder fehlerhafte Unterlagen erhalten, so ist dies unverzüglich an den Erlebniswald Mainau zu melden. Der Kunde ist in diesem Fall nur zum Rücktritt des Vertrages berechtigt, wenn ein Verschulden des Erlebniswalds Mainau vorliegt. Nach Erhalt der per versandten Buchungsunterlagen ist der Kunde verpflichtet, diese umgehend auf Richtigkeit von Anzahl, Preis, Datum, Uhrzeit, etc. zu prüfen. Fehlerhafte Buchungen, bzw. Reklamationen müssen unverzüglich (d.h. innerhalb zwei Arbeitstagen) geltend gemacht werden und zwar in schriftlicher Form, per an: oder auf dem Postweg an: Erlebniswald Mainau D Insel Mainau. Es gilt das Datum des Poststempels. Bei Fragen kann sich der Kunde auch telefonisch an den Erlebniswald Mainau wenden: Tel Abhanden gekommene oder zerstörte Reservierungsunterlagen werden nicht ersetzt. Eine Hinterlegung der Terminbestätigung an der Kasse ist nicht möglich. Aus rechtlichen Gründen müssen dem Kletterwald für den Einlass alle von uns geforderten Dokumente unterschrieben vorliegen. 12. Für Gruppen ab 10 Personen ist eine rechtzeitige Anmeldung erforderlich. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen unterschrieben mitgebracht werden, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Für angemeldete Gruppen gelten folgende Rücktrittsrechte: bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei, zwischen 29 bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50% Stornierungskosten fällig, bis sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 80% Stornierungskosten fällig und ab dem 6. Tag vor Veranstaltungsbeginn werden 100% des Preises in Rechnung gestellt. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Inanspruchnahme der Rücktrittsrechte ist das Datum des Zugangs der Rücktrittserklärung. 13. Die Mainau Erlebniswald GmbH behält sich das Recht vor, auf dem gesamten Erlebniswald-Gelände Foto- und Filmaufnahmen zu Werbe- und Informationszwecken vorzunehmen. Sollte ein Teilnehmer damit nicht einverstanden sein, hat der dies dem Betreiber ausdrücklich mitzuteilen. Das Anfertigen von Foto- und Filmaufnahmen zu gewerblichen Zwecken ist auf dem gesamten Erlebniswald-Gelände untersagt. Der Betreiber behält sich etwaige Schadensersatzansprüche im Falle einer Missachtung vor. 14. Sollte eine Klausel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, tritt an ihre Stelle die diesbezügliche gesetzliche Regelung. Die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bleibt hiervon unberührt. 15. Gerichtsstand ist Konstanz. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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