Einverständniserklärung

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1 Liebe Erziehungsberechtigte, Einverständniserklärung bitte bestätigen Sie durch Ihre Unterschrift Ihr Einverständnis zum Klettern im Erlebniswald Mainau für Ihr Kind. Bitte beachten Sie unsere Benutzungsregeln sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs). Lesen Sie diese mit Ihrem Kind gemeinsam durch. Diese Erklärung verbleibt bei der Begleitperson der Gruppe. Angaben zum Erziehungsberechtigten Vorname(n) Name Mobiltelefon Anschrift (Str., PLZ, Ort) Angaben zum Kind Vorname(n), Name Ich akzeptiere durch meine Unterschrift die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Mainau Erlebniswald GmbH, sowie die Benutzungsregeln und versichere, diese gelesen und verstanden zu haben. Datum, Unterschrift des Erziehungsberechtigten Liebe Erziehungsberechtigte, Einverständniserklärung bitte bestätigen Sie durch Ihre Unterschrift Ihr Einverständnis zum Klettern im Erlebniswald Mainau für Ihr Kind. Bitte beachten Sie unsere Benutzungsregeln sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs). Lesen Sie diese mit Ihrem Kind gemeinsam durch. Diese Erklärung verbleibt bei der Begleitperson der Gruppe. Angaben zum Erziehungsberechtigten Vorname(n) Name Mobiltelefon Anschrift (Str., PLZ, Ort) Angaben zum Kind Vorname(n), Name Ich akzeptiere durch meine Unterschrift die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Mainau Erlebniswald GmbH, sowie die Benutzungsregeln und versichere, diese gelesen und verstanden zu haben. Datum, Unterschrift des Erziehungsberechtigten

2 Benutzungsregeln für den Kletterwald (Die AGBs finden Sie auf den folgenden Seiten oder auf 1. Jeder Teilnehmer muss die Benutzungsregeln vor Beginn durchlesen. Der Ansprechpartner bestätigt mit seiner Unterschrift, dass alle Teilnehmer diese Benutzungsregeln zur Kenntnis genommen haben und mit ihnen einverstanden sind. 2. Kinder dürfen ab 10 Jahren (und mind.140 cm Körpergröße) bis einschließlich 13 Jahren in Begleitung eines Erwachsenen klettern. Ab 14 Jahren dürfen Kinder und Jugendliche mit schriftlicher Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten klettern. 3. Schwangere sind vom Klettern ausgeschlossen. 4. Es besteht absolutes Drogen und Alkoholverbot sowie Rauchverbot im gesamten Waldgebiet. 5. Es dürfen beim Begehen des Kletterwalds keine Gegenstände mitgeführt oder am Körper getragen werden, die eine Gefahr für den Teilnehmer oder andere darstellen (Schmuck, Uhren, Ringe, Mobiltelefone, Kameras...). Haare müssen zusammengebunden werden. 6. Es müssen feste und geschlossene Schuhe getragen werden. 7. Jeder Teilnehmer muss vor der Benutzung des Kletterwalds an einer theoretischen und praktischen Sicherheitseinweisung vollständig teilnehmen. Sämtliche Anweisungen und Entscheidungen des Personals sind bindend. Bei Zuwiderhandlung oder Verstößen gegen Anweisungen oder Sicherheitsforderungen können die betreffenden Teilnehmer vom Klettern ausgeschlossen werden. Im Falle solcher Zuwiderhandlungen/Verstößen entfällt jegliche Haftung der Mainau Erlebniswald GmbH. 8. Die ausgeliehene Ausrüstung (Klettergurt, Selbstsicherung mit Karabinern, Stahlseilrolle und Helm) ist Eigentum der Mainau Erlebniswald GmbH und muss gemäß Sicherheitseinweisung benutzt werden. Der Teilnehmer trägt für diese Ausrüstung die Sorgfaltspflicht. Die Ausrüstung ist nicht auf andere übertragbar und darf während der Begehung des Kletterwalds nicht abgelegt werden. Sie muss nach Ablauf der maximalen Benutzungsdauer unaufgefordert zurückgegeben werden. Schäden oder Auffälligkeiten an der Ausrüstung sind dem Personal unverzüglich mitzuteilen. Während einer Toilettenpause oder beim Verlassen des Geländes ist das Material an der Ausgabe abzulegen. Die beiden Sicherungskarabiner der Selbstsicherung müssen immer im Sicherungsseil eingehängt sein. Während des Umhängens darf immer nur ein Sicherungskarabiner aus dem Sicherungsseil ausgehängt werden. Es darf beim Umhängen nur ein und dieselbe Hand benutzt werden. 9. Die Geschäftsleitung behält sich das Recht vor, den Betrieb aus sicherheitstechnischen Gründen (Feuer, Sturm, Gewitter, etc.) einzustellen. Es erfolgt in diesem Falle keine Rückvergütung des Eintrittspreises. Beendet der Teilnehmer den Besuch des Kletterwalds frühzeitig auf eigenen Wunsch, erfolgt ebenfalls keine Rückerstattung des Eintrittspreises. 10. Die Benutzung des Kletterwalds ist mit Risiken verbunden und erfolgt auf eigene Gefahr. Die Einhaltung der Benutzungsregeln liegt ausschließlich in der Verantwortung des jeweiligen Teilnehmers. Sollten einer oder mehrere der nachfolgend aufgeführten Punkte auf einen der Teilnehmer zutreffen, sprechen Sie bitte vor Beginn der Sicherheitseinweisung unser Personal darauf an. Verletzungen des Bewegungsapparates (Muskeln, Bänderrisse, Zerrungen, ) Herz-Kreislauferkrankungen (Blutdruckprobleme, Herzklappenfehler, Herzinfarkt, ) Verletzungen des Stützapparates (Rückenschmerzen, Wirbelsäule, ) Operationen in den letzten 6 Monaten Chronische Erkrankungen (Zuckerkrankheit, Asthma, Epilepsie, ) Allergien gegen Stoffe der freien Natur (Bienen-, Wespenstiche, Pollen, ) Medikamenteneinnahme welche die Teilnahme einschränkt Schwangerschaft Sonstiges, und zwar: Mainau Erlebniswald GmbH

3 Allgemeine Geschäftsbedingung des Erlebniswald Mainau 1 Allgemeines (1) Die Benutzung des Erlebniswalds Mainau und der darin enthaltenen Anlagen und Gegenstände durch die Teilnehmer unterliegt ausschließlich diesen Bedingungen. Entgegen stehende Bedingungen der Teilnehmer werden nicht anerkannt. (2) Für einzelne Anlagen im Park können weitere, separate Nutzungsbedingungen existieren. Auf deren Inhalt und Geltung werden die Besucher gegebenenfalls individuell an der jeweiligen Anlage vom Sicherheit- /Aufsichtspersonal hingewiesen werden. Etwaige Aushänge des Veranstalters sind zu beachten. (3) Das Verlassen von gekennzeichneten Wegen und Flächen ist nicht gestattet. Vorhandene Absperrungen innerhalb des Erlebniswalds Mainau sind vom Teilnehmer immer zu beachten. 2 Umfang der geschuldeten Leistungen (1) Die Teilnehmer sind berechtigt, gegen Entrichtung des Eintrittspreises den gesamten Park für das jeweils gebuchte Zeitkontingent zu benutzen. Einzelne Stationen im Park können darüber hinaus kostenpflichtig sein. Sofern dies der Fall ist, sind die diesbezüglichen Kosten an der Hauptkasse und auch an den einzelnen Stationen im Park angeschlagen. (2) Der Veranstalter ist berechtigt, aus Gründen der Sicherheit für die Teilnehmer und wetterbedingt die Teilnahme der Besucher am Park abzusagen, einzuschränken beziehungsweise zu unterbrechen. Die Rechte des Teilnehmers, insbesondere nach 314 BGB und 323, 346 ff. BGB, bleiben in diesem Fall unberührt. 3 Voraussetzungen der Parknutzung / Verhalten des Teilnehmers (1) Der Besuch des Erlebniswald Mainau unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und/oder Alkohol ist verboten. In der gesamten Anlage ist Rücksicht auf die anderen Besucher und deren Belange zu nehmen. (2) Der Besuch des Erlebniswald Mainau ist für Besucher ab 10 Jahren geeignet. Der Besuch des Erlebniswald Mainau erfordert hinreichende körperliche Fitness des Teilnehmers. Besucher, die diese Bedingung nicht erfüllen und/oder an einer Krankheit, einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leiden, sind vom Besuch des Erlebniswald Mainau ausgeschlossen. Wird einer der vorstehenden Ausschlussgründe eines Teilnehmers erst vom Aufsichtspersonal festgestellt, wird der Teilnehmer unter Erstattung des Eintrittspreises von der Benutzung des Erlebniswalds Mainau ausgeschlossen. (3) Der Veranstalter ist berechtigt, im Hinblick auf die von ihm zur Verfügung gestellte Sicherheitsausrüstung Personen von einem Besuch des Erlebniswald Mainau auszuschließen, die ein Höchstgewicht überschreiten. Das zulässige Höchstgewicht ist im Kassenbereich angeschlagen. (4) Jeder Teilnehmer hat vor Benutzung des Erlebniswalds Mainau an der obligatorischen Sicherheitseinweisung durch den Veranstalter teilzunehmen. Den dort erteilten Anweisungen des Personals ist immer Folge zu leisten. Wiederholte Verstöße gegen erteilte Anweisungen können, wenn sie eine schuldhafte Pflichtverletzung des Teilnehmers begründen, nach vorheriger Anmahnung zum Ausschluss der Parknutzung führen. (5) Es dürfen bei der Benutzung des Erlebniswalds Mainau und der Anlagen aus Sicherheitsgründen keine Gegenstände wie offen getragener Schmuck, Mobiltelefone, Kameras etc. mitgeführt werden. Lange Haare müssen mit einem Haargummi zusammengebunden werden. Das Tragen von geschlossenem, festem Schuhwerk ist zwingend erforderlich. (6) Minderjährigen ist die Parknutzung gestattet unter Vorlage einer schriftlichen Einwilligung der Erziehungsberechtigten oder in Gegenwart eines aufsichtsberechtigten und aufsichtsfähigen Erwachsenen. Die Einwilligung ist vor Beginn der Parknutzung vorzulegen. Das entsprechende Formular ist im Kassenbereich und online unter zum Download erhältlich. Kinder unter 14 Jahren dürfen darüber hinaus ausschließlich in Begleitung eines erwachsenen Aufsichtsberechtigten den Park benutzen.

4 4 Haftung des Veranstalters Der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung von wesentlichen Verpflichtungen ist die Haftung des Veranstalters auch bei einfacher Fahrlässigkeit gegeben, jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Hiervon unberührt bleiben Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsregelungen. 5 Einbringung von Wertsachen (1) Dem Teilnehmer wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in den Park zu bringen. Von Seiten des Veranstalters wird keinerlei Bewachung/ Verwahrung für dennoch eingebrachte Wertgegenstände geschuldet. (2) Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch den Veranstalter zur Verfügung gestellten Spind begründet keine weiteren Überwachungs-/ Verwahrungspflichten des Veranstalters in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Eine Bewachung gegebenenfalls zur Verfügung gestellter Spinde durch den Veranstalter findet insoweit nicht statt. 6 Ausrüstung / Verleih (1) Der Veranstalter stellt den Teilnehmern Sicherheitsausrüstung zwecks Benutzung des Erlebniswalds Main-au und der darin vorhandenen Anlagen/ Stationen zur Verfügung. Die ausgeliehene Sicherheitsausrüstung darf während der Benutzung des Erlebniswalds Mainau nicht abgelegt oder an andere Personen übertragen werden, es sei denn, es erfolgt eine Gestattung des Sicherheits-/ Aufsichtspersonals. Die erhaltene Ausrüstung muss gemäß der individuellen Einweisung des Teilnehmers vor Verlassen des Erlebniswalds Mainau wieder beim Veranstalter abgegeben werden. (2) Das Mitbringen und Benutzen eigener Sicherheitsausrüstung ist den Teilnehmern nicht gestattet. (3) Der Teilnehmer behandelt die vom Veranstalter geliehene Sicherheitsausrüstung/ Gegenstände mit der erforderlichen Sorgfalt. Die Sicherheitsausrüstung/ Gegenstände sind ausschließlich zum bestimmungsmäßigen Gebrauch und auf Anweisung des Sicherheits- / Aufsichtspersonals zu benutzen. (4) Rauchen und Toilettengänge in Benutzung der Sicherheitsausrüstung sind dem Teilnehmer untersagt. 7 Personenbezogene Daten Der Veranstalter gibt personenbezogene Daten des Teilnehmers nicht an Dritte weiter. Andernfalls erfolgt eine Weitergabe von Daten an Dritte nur, wenn der Teilnehmer zuvor in die Datenweitergabe ausdrücklich einwilligt oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Datenweitergabe besteht. Sofern der Teilnehmer eine Einwilligung erteilt hat, kann der Teilnehmer diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch einfache Mitteilung an den Veranstalter (z.b. durch , Brief, Fax) widerrufen. Eine Auftragsdatenverarbeitung findet nicht statt. Der Veranstalter wird ggf. erhobene Daten nicht länger speichern, als dies für die Zwecke der Vertragsabwicklung erforderlich ist. Wenn der Teilnehmer Auskunft über die beim Veranstalter gespeicherten Daten bzw. deren Löschung wünscht, genügt dafür eine einfache Anfrage an ( , Brief, Fax) an den Veranstalter. 8 Buchungen (1) Die Kunden des Erlebniswalds Mainau haben die Möglichkeit, sich auf der Webseite sämtliche beworbenen Lieferungen und Leistungen (inklusive aller Informationen, Vermittlungen von Liefergutscheinen usw.) anzeigen zu lassen. Sie haben dort außerdem die Möglichkeit, Reservierungen für den Besuch des Erlebniswalds Mainau online vorzunehmen. (2) Für die Online-Reservierung auf der Webseite ist die vorherige Registrierung des Kunden mittels eines vom Kunden frei wählbaren Passwortes erforderlich. Die von ihm gewünschte Reservierung kann der Kunde bei Online-Reservierung durch Ausfüllen des Online- Bestellformulars vornehmen und dieses per Mausklick auf das Warenkorbsymbol bestätigen. Am Ende der Reservierung werden dem Kunden eine Zusammenstellung seiner Reservierungsangaben, der Eintrittspreis inklusive Mehrwertsteuer, sowie die Kosten des Geldtransfers angezeigt. (3) Bevor der Kunde seine Bestellung online an den Erlebniswald Mainau versendet, erhält er die Möglichkeit, die Bestellung im Online-Bestellformular auf inhaltliche Richtigkeit, Reservierungsdatum, Eintrittspreis und Anzahl der Teilnehmer oder auf Umfang der Gutscheinbestellungen zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.

5 (4) Durch die Reservierung eines Termins entweder im Internet durch Ausfüllen und Bestätigen des Online- Bestellformulars oder per Telefon oder per , gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Vertragsabschluss ab. Durch die Bestellung bestätigt der Kunde die Geltung der Benutzungsbedingungen der Mainau Erlebniswald GmbH, wie auch der Teilnehmererklärung für den Erlebniswald Mainau. (5) Der Erlebniswald Mainau bestätigt den Zugang der Reservierung per an die von dem Kunden bei Reservierung angegebene -Adresse. Diese Zugangsbestätigung, wie auch die Entgegennahme einer telefonischen Bestellung oder einer Bestellung per stellen noch keine rechtsgeschäftliche Annahme durch den Erlebniswald Mainau dar. Der Vertragsschluss kommt erst durch die Annahme des Vertragsangebots des Kunden durch den Erlebniswald Mainau zustande. (9) Ein Einlass in den Erlebniswald Mainau ist nur durch Vorlage der vollständigen ausgedruckten Reservierungs-bestätigung möglich. Abhanden gekommene oder zerstörte Reservierungsunterlagen werden nicht ersetzt. Eine Hinterlegung der Terminbestätigung an der Kasse ist nicht möglich. Aus rechtlichen Gründen müssen dem Kletterwald für den Einlass alle von uns geforderten Dokumente unterschrieben vorliegen. (10) Bei einem Rücktritt gelten die gesetzlichen Bedingungen. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Inanspruchnahme der Rücktrittsrechte ist das Datum des Zugangs der Rücktrittserklärung. Stand: (6) Die Angebotsannahme durch den Erlebniswald Mainau erfolgt dadurch, dass dem Kunden die Reservierung in Textform ausdrücklich an die von dem Kunden bei Reservierung angegebene -Adresse bestätigt wird. Die Kunden erhalten innerhalb von sieben Tagen eine schriftliche Reservierungsbestätigung per an die von dem Kunden bei Reservierung angegebene -Adresse. (7) Der Erlebniswald Mainau speichert den Vertragstext und sendet dem Kunden die Reservierungsbestätigung mit den Reservierungsdaten des Kunden, die Benutzungsbedingungen des Erlebniswalds Mainau und die Teilnehmererklärung des Erlebniswalds per zu. Die Reservierungsdaten des Kunden sind aus Sicherheitsgründen nach Vertragsabschluss nicht mehr im Internet zugänglich. (8) Mit der Reservierungsbestätigung erhält der Kunde des Erlebniswalds Mainau einen individuellen Barcode zugeteilt. Dieser befindet sich auf der Reservierungsbestätigung. Der Barcode gilt einmalig für den jeweils reservierten Termin. Unbefugt vervielfältigte oder an Dritte weiterverkaufte Reservierungsbestätigungen berechtigen die Dritten nicht zum Einlass in den Kletterwald. Sollten von der Reservierungsbestätigung nicht autorisierte Kopien verwendet werden, behält sich der Erlebniswald Mainau vor, die unbefugt vervielfältigten Exemplare dem Besitzer abzunehmen und die Bezahlung des Gesamtwertes der vervielfältigten Buchungen zu verlangen.

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