Vereinbarung zur Benutzung des Paintballhauses Stefan Knappitsch
|
|
- Ruth Kaiser
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Seite 1 von 5 Vereinbarung zur Benutzung des Paintballhauses Stefan Knappitsch 1 - Präambel Jeder Spielteilnehmer ist vor der Teilnahme am Paintballspiel verpflichtet, die vorliegende Vereinbarung zu unterfertigen. Der Betreiber (Stefan Knappitsch) weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei Paintball um ein Spiel handelt. Die Spielerinnen und Spieler werden zu gegenseitiger Rücksichtnahme und Hilfestellung angehalten. Gewalt bzw. jegliche Gefährdung der Gesundheit eines Spielteilnehmers ist strengstens verboten, führt zu einem ersatzlosen Spielausschluss und wird gegebenenfalls zur Anzeige gebracht! Die nachfolgenden Regeln gelten zwischen dem Betreiber und den Spielteilnehmern sowie auch zwischen den Spielteilnehmern des Paintballspiels. Jeder Spielteilnehmer erklärt mit seiner Unterschrift, die in dieser Vereinbarung festgesetzten Vorschriften gelesen zu haben und diese vollinhaltlich zu akzeptieren und zu befolgen. 2 Paintball Stefan Knappitsch (Das Paintballhaus) Das Spielfeld ist Eigentum von Stefan Knappitsch. Die Benützung des Spielfeldes ist lediglich Vereinsmitgliedern und Kunden von Stefan Knappitsch gestattet. 3 - Spielregeln und Gefahren 1. Das Spielen von Paintball ist grundsätzlich nur Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, gestattet. Personen zwischen dem vollendeten 16. und dem vollendeten 18. Lebensjahr dürfen unter der Voraussetzung der Unterschrift eines Erziehungsberechtigten am Spiel teilnehmen. In diesem Fall haften die Erziehungsberechtigten für allfällige durch ihre Kinder verursachte Schäden. Kindern und Jugendlichen vor Vollendung des 16. Lebensjahres ist das Betreten des Spielfeldes und die Teilnahme am Spiel ausnahmslos untersagt.
2 Seite 2 von 5 Jeder Spieler erklärt sich bereit, zum Nachweis seines Alters einen Lichtbildausweis vorzulegen und erteilt dem Betreiber die Erlaubnis, diesen für einen allfälligen späteren Nachweis zu kopieren. 2. Das Paintballspiel besteht aus mindestens zwei Mannschaften. Alle Spieler sind mit druckluftbetriebenen Schusswaffen (sogenannten Markierern) ausgerüstet, welche mit Farbe gefüllte Kugeln (Paintballs) verschießen. Wird der Körper oder die Ausrüstung eines Spielers von einer solchen Kugel getroffen und zerplatzt diese, so scheidet er aufgrund der Farbmarkierung sofort aus dem Spiel aus. Getroffene Spieler müssen das Spielfeld unverzüglich und auf dem schnellsten Weg verlassen, ohne auf den weiteren Spielverlauf Einfluss zu nehmen und sich oder andere zu gefährden. 3. Der Spieler ist verpflichtet, beim Betreten des Spielfeldes und während der gesamten Dauer des Spiels stets eine Paintball Schutzmaske (optional Halsschutz, Tief- oder Brustschutz, feste Schuhe) zu tragen, um sich vor Verletzungen zu schützen. Das Tragen von Schmuck ist aufgrund der Gefahr von Verletzungen verboten. Die Schutzausrüstung muss ordnungsgemäß angelegt (fester Sitz der Schutzmaske) und getragen (Schutzmaske muss Augenpartie, Gesicht und Ohren bedecken) werden. Nur speziell für das Paintballspiel entwickelte Schutzausrüstung kann ihren Zweck erfüllen. Das Tragen anderer Schutzausrüstung (Masken) ist strengstens untersagt, kann zum Spielausschluss führen und der Betreiber ist von jeglicher Haftung frei zu sprechen. Der Betreiber weist explizit daraufhin, dass durch das Auftreffen der Farbkugel auf dem Körper des Spielers oder durch Körperkontakt mit anderen Spielern der Spieler trotz ordnungsgemäßen Tragens der vollständigen Schutzausrüstung Verletzungen erleiden kann. Der Betreiber übernimmt für Verletzungen dieser Art keinerlei Haftung. 4. Das Versagen der Schutzausrüstung, deren Bestandteile oder der druckluftbetriebenen Schusswaffe und deren Treibmittelbehälter, kann beim Spielen schwere oder tödliche Verletzungen hervorrufen. Der Spieler nimmt zur Kenntnis, dass ein Versagen der oben beschriebenen Einrichtungen trotz ordnungsgemäßer Bedienung und Wartung eintreten kann und nicht vorhersehbar ist. Der Betreiber übernimmt keine Haftung bei auftretenden Verletzungen oder an Objekten verursachten Schäden. Der Spieler nimmt dies durch seine Unterschrift ausdrücklich zur Kenntnis. 5. Das Paintballspiel kann mit großer körperlicher Anstrengung und Stress verbunden sein, sodass das Spielen von Paintball einen einwandfreien gesundheitlichen Zustand des Spielers erfordert. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jegliche gesundheitliche Beeinträchtigung bei der Ausübung des Paintballspiels unter Umständen zu körperlichen Schäden bis hin zum Eintritt des Todes führen kann. Jeder Spieler erklärt mit seiner Unterschrift in einwandfreiem gesundheitlichen Zustand zu sein.
3 Seite 3 von 5 6. Auf dem Spielfeld besteht infolge von Feuchtigkeit, auf dem Boden liegenden verschossenen Paintballs, künstlichen Deckungen oder der Zuleitungen der mit Luft aufgeblasenen Deckungen (SupAir Konzeptfeld) erhöhte Sturzgefahr. Jeder Spieler nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass er infolge der Beschaffenheit (Unebenheiten, Steine, Fixierungshacken der Deckungen etc.) durch einen Sturz oder dergleichen schwere oder sogar tödliche Verletzungen erleiden kann. Das Risiko der Verletzungen infolge eines Sturzes kann durch das Tragen geeigneter Schutzausrüstung lediglich verringert jedoch nicht ausgeschlossen werden. Der Betreiber übernimmt keinerlei Haftung und Verantwortung für derartige Verletzungen. 4 - Aufenthalt am Spielfeld und Spielfeldbereich 1. Das Betreten des Spielfeldes ist nur mit der in 3 genannten und beschriebenen Schutzausrüstung erlaubt. Das Spielfeld ist durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen (z.b. Ballfangnetze) abgesichert. Mit der Unterschrift dieses Dokuments nimmt der Spieler die möglichen Gefahren die das Spiel mit sich bringen kann zur Kenntnis. 2. Im Falle eines Verstoßes gegen die Vorschriften (insbesondere der fahrlässigen und vorsätzlichen Gefährdung der Gesundheit anderer Spielteilnehmer) ist der Betreiber berechtigt, den Spieler ohne Ersatz des Entgelts unverzüglich vom Spiel auszuschließen und des Spielfeldes zu verweisen. 5 - Haftungsbeschränkung Der Betreiber haftet für keine wie immer gearteten Schäden, welche durch das Spiel wem auch immer, entstehen. Der Betreiber haftet lediglich für grob fahrlässiges und vorsätzliches Handeln seinerseits bzw. der bei ihm beschäftigten oder für ihn handelnden Personen. Insbesondere übernimmt der Betreiber keine Haftung für Schäden an Personen oder Objekten, die aufgrund der Nichteinhaltung der geltenden Bestimmungen entstehen. Der Haftungsausschluss bezieht sich auch auf das Spielfeld, den Spielfeldbereich sowie die Parkplätze. Der Betreiber empfiehlt ebenfalls Treffer von Paintballs auf den Fahrzeugen schnellstens zu entfernen, da andernfalls Schäden am Lack entstehen können. Für diese Schäden wird ebenfalls keine Haftung übernommen. Mit der Unterschrift des Dokumentes wird dies zur Kenntnis genommen.
4 Seite 4 von Markierer Der Spieler nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Mündungsgeschwindigkeit der aus den druckluftbetriebenen Schusswaffen verschossenen Farbkugeln maximal 300 fps (Fuss pro Sekunde) beträgt. Eine Veränderung der Schusswaffe, die zur Überschreitung dieser Mündungsgeschwindigkeit führt, führt zu einem sofortigen Ausschluss des Spielers und berechtigt den Betreiber zur Anzeige bei den zuständigen Behörden. 7 - Sonstige Spielerpflichten Der Spieler verpflichtet sich, sämtliche Einrichtungen des Betreibers und eine allfällig erhaltene Leihausrüstung der Firma Stefan Knappitsch pfleglich zu behandeln. An der Ausrüstung vom Spieler verursachte Schäden sind von diesem zu ersetzen. 8 - Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung aufgrund gesetzlicher Vorschriften nichtig sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und es erfolgt eine vertragskonforme Adaptierung der ungültigen Bestimmung. Hiermit bestätige ich, mein 18. Lebensjahr vollendet zu haben, über mögliche Gefahren aufgeklärt worden zu sein, die gesamte oben stehende Vereinbarung gelesen und verstanden zu haben und sämtliche Vorschriften zu befolgen. Name des Spielers (in Blockbuchstaben) Geburtsdatum Unterschrift des Spielers/Erziehungsberechtigten Datum Adresse Ich bin damit einverstanden, vom Betreiber per Informationen zu erhalten Ja Nein
5 Seite 5 von 5 Einverständniserklärung (Nur im Falle der Minderjährigkeit des Spielers/der Spielerin auszufüllen) Das Spielen von Paintball ist in Österreich grundsätzlich nur Personen die das 18. Lebensjahr vollendet haben gestattet. Jedoch besteht für unsere jüngeren Paintballbegeisterten die Möglichkeit am Paintballspiel teilzunehmen. Im Falle der Minderjährigkeit (16-18 Jahren) ist eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Kindern und Jugendlichen vor Vollendung des 16. Lebensjahres ist das Betreten des Spielfeldes und die Teilnahme am Spiel ausnahmslos untersagt. Bei Missachtung der Veranstaltungsregeln und Sicherheitsvorschriften haften Eltern für ihre Kinder. Ich, bin als Erziehungsberechtigte(r) von, geboren am damit einverstanden, dass er/sie am Paintball im Paintballhaus Stefan Knappitsch teilnimmt. Ich habe mich mit den Eigenheiten von Paintball vertraut gemacht, die vorangegangene Vereinbarung gelesen und meinen Sohn/meine Tochter entsprechend instruiert. Ich übernehme die Haftung und sämtliche Kosten bei Unfällen und Schäden jeglicher Art, die während der Spielteilnahme durch mein Kind verursacht worden sind. Weiters nehme ich zur Kenntnis, dass der Betreiber keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art übernimmt. Mein Kind hat ebenfalls Kenntnis von dieser Erklärung. Ich verpflichte mich, mein Kind nochmals nachdrücklich zur Einhaltung der relevanten Regeln anzuhalten. Unterschrift des/r Erziehungsberechtigten Datum
Aufsichtspersonen sollten Bescheid wissen über evtl. Allergien oder Krankheiten (Medikamente).
45. Fest der Fantasie 2016 - Fest der Fantasy 2016 GbR informiert: Aufsichtspflicht Du bist unter 18 Jahre alt. Deswegen brauchen wir eine schriftliche Einverständniserklärung Deiner Eltern, dass Du an
MehrBogensportabteilung FSC-Hart 1964 e.v.
Bogensportabteilung FSC-Hart 1964 e.v. 1. Gebot ist die Sicherheit, zur Wahrung der Gesundheit unserer Mitmenschen! Dieses Regelwerk ist nach den Regeln Deutscher Feldbogen Sportverband e.v. (DFBV) und
MehrFreibad Markt Erkheim e.v.
Haus-Ordnung Freibad Markt Erkheim Die Hausordnung des Freibades Erkheim regelt nachstehend aufgeführte Punkte im Einzelnen. Die Hausordnung ist für alle Vereinsmitglieder verbindlich. Bei Zuwiderhandlungen
MehrWettbewerb Zeig uns Deine Heimat! über die Website
Teilnahmebedingungen Wettbewerb Zeig uns Deine Heimat! über die Website www.zeig-uns-deine-heimat.de 1. Wettbewerb 17.05.2016 bis 31.07.2016 1.1 Die COMPASS GmbH führt einen Video-Wettbewerb über die eigens
MehrJugend und Soziales 5.510
Satzung über die Benutzung von städtischen Spiel- und Bolzplätzen, Skateanlagen, Jugendtreffpunkte und die außerschulische Benutzung von Schulhöfen in der Stadt Greven vom 29.03.2012 Der Rat der Stadt
MehrEVANGELISCHES INTERNAT DASSEL E.V. Internatsvertrag
EVANGELISCHES INTERNAT DASSEL E.V. Internatsvertrag Vertrag 1 Aufnahme zwischen dem Evangelischen Internat Dassel e. V., vertreten durch den Geschäftsführer und Frau/Herr (Vor- und Nachname der Erziehungsberechtigten)
MehrS a t z u n g über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Osterholz-Scharmbeck
32/6 S a t z u n g über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Osterholz-Scharmbeck Aufgrund der 6, 8 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 22. Juni 1982 (Nds.
MehrS a t z u n g. des Fremdenverkehrszweckverbandes Riedener Mühlen. über die Nutzung der Freizeitanlage Waldsee Rieden. vom
S a t z u n g des Fremdenverkehrszweckverbandes Riedener Mühlen über die Nutzung der Freizeitanlage Waldsee Rieden vom 11.12.2006 geändert durch Satzung vom 22.08.2008 Die Verbandsversammlung hat aufgrund
MehrKindertauchen im Tauchsportclub Rostock 1957 e.v.
Kindertauchen im Tauchsportclub Rostock 1957 e.v. Was: Wann: Schnorchelabzeichen Otter & Robbe, Schnuppertauchen mit Gerät unter Anleitung erfahrener Ausbilder 10. Oktober 2015, Beginn 09.00 Uhr bis ca.17.30
MehrGEHEIMHALTUNGSVERTRAG
- 1 - GEHEIMHALTUNGSVERTRAG abgeschlossen zwischen RICHER GmbH Grubenstrasse 7a 79576 Weil am Rhein (im Folgenden RICHER genannt) und XXX (im Folgenden XXX genannt) wie folgt: - 2 - INHALTSVERZEICHNIS
MehrSatzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Vechta
Seite 1 Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Vechta Auf Grund der 6, 8 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung vom 28. Oktober 2006 (Nds. GVBl. S. 473) zuletzt geändert
MehrTeilnahmebedingungen für das Gewinnspiel FREDERICO KWS
Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel FREDERICO KWS 1. Teilnahmevoraussetzungen 1.1 Teilnahmeberechtigt sind nur Landwirte, der Landhandel und Betreiber von Biogasanlagen mit Betriebssitz in Deutschland.
MehrNutzung eines VPA compact GPS als USB Modem
Nutzung eines VPA compact GPS als USB Modem Sämtliche geistigen Eigentumsrechte verbleiben bei Vodafone, Microsoft bzw. deren Lizenzgeber. Es ist nicht gestattet, die Dokumente zu kopieren, zu verändern
MehrBENUTZUNGSSATZUNG des Regionalen Natur- und Kulturerlebniszentrums Leckerhölken der Gemeinde Bothkamp
BENUTZUNGSSATZUNG des Regionalen Natur- und Kulturerlebniszentrums Leckerhölken der Gemeinde Bothkamp Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28. Februar 2003 (GVOBl. S.-H. 2003,
Mehrüber die Benutzung der Stadtbibliothek der Stadt Lingen (Ems)
ORL 1 über die Benutzung der Stadtbibliothek der Stadt Lingen (Ems) in der Fassung vom 31.10.2013, zuletzt geändert am 15.10.2015 Inhalt Seite 1 Benutzungsberechtigung... 2 2 Benutzerausweis... 2 3 Leihfristen...
MehrTeilnahmebedingungen SHT Haustechnik Fotocontest Facebook
Teilnahmebedingungen SHT Haustechnik Fotocontest Facebook Hier die Teilnahmebedingungen für Facebook. Wenn Sie als https://www.facebook.com/sht.haustechnik Fan im Zeitraum vom 01.07.2015, 10:00 Uhr, bis
MehrAllgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen 1 Geltungsbereich (1) Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen der WODE GmbH, nachfolgend Verkäufer genannt und dem Käufer abgeschlossenen
MehrSatzung. für die Märkte der Stadt Radevormwald
Satzung für die Märkte der Stadt Radevormwald Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der letzten Änderung vom 20.06.1989 (GM.NW. S. 362) in Verbindung mit den
MehrHandbuch Feuerwehrjugend FORMULARE
Handbuch Feuerwehrjugend FORMULARE Formblatt Anmeldung einer Feuerwehrjugend Formblatt Abmeldung einer Feuerwehrjugend Brief an die Eltern Formblatt Übernahme der Aufsichtspflicht Formblatt Krankheiten
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALOIS GRUBER, 05.04.1933 LKW-BAUSTELLEN-REIFENWASCHANLAGEN A-5611 GROSSARL 17 1 1. Präambel: Herr Alois Gruber (Verkäufer) hat Reifenwaschanlagen entwickelt und dazu Bauanleitungen
MehrBenutzungsordnung der Großen Kreisstadt Riesa für öffentliche Kinderspielplätze und öffentliche Spielanlagen vom 1. August 2007
Benutzungsordnung der Großen Kreisstadt Riesa für öffentliche Kinderspielplätze und öffentliche Spielanlagen vom 1. August 2007 - Spielplatzbenutzungsordnung - LESEFASSUNG Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung
MehrKaufvertrag. zwischen. und
Kaufvertrag zwischen Herrn Gerhard Bangen Frau/Herrn/Eheleute und nachstehend Verkäufer genannt nachstehend Käufer genannt 1 Der Verkäufer verkauft dem Käufer die Katze der Rasse Bengal in der Farbe geb.
MehrMietvertrag Fernseher (bestehend aus sechs Seiten)
Mietvertrag Fernseher (bestehend aus sechs Seiten) zwischen AStA der Fachhochschule Potsdam -nachfolgend "Vermieter" genannt- und Vorname Name: Straße Hausnr.: PLZ Ort: Tel.: -nachfolgend "Mieter_in" genannt-
MehrBenutzungs- und Gebührensatzung für die Obdachlosenunterkunft der Gemeinde Ostseebad Binz. 1 Rechtsform/Anwendungsbereich
Ostseebad B i n z Benutzungs- und Gebührensatzung für die Obdachlosenunterkunft der Gemeinde Ostseebad Binz 1 Rechtsform/Anwendungsbereich (1) Die Gemeinde Ostseebad Binz betreibt die Obdachlosenunterkunft
MehrBaustellenordnung. gilt für sämtliche Bau-, Reparatur-, und Montagearbeiten bei den Firmen: Rudolf Flender GmbH & Co. KG
Seite 1 von 5 Stand : Dez. 2009 Baustellenordnung gilt für sämtliche Bau-, Reparatur-, und Montagearbeiten bei den Firmen: Hans Flender GmbH & Co. KG so wie Rudolf Flender GmbH & Co. KG Für alle Arbeiten
MehrBildrechte - Nutzungsvertrag
zwischen dem Fotografen: Manuela Strombach-Gauss Lippachtalstr. 15 78570 Mühlheim - nachfolgend als "Urheber" bezeichnet und Firma/Verein: Name: Adresse: Telefon: email: Hiermit wird mit dem oben genannten
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB )
Kletterwald +Teamtraining + Outdoor + Erlebnisse + Bogenschießen www.kletterwald-kell.de Tel. 0173 5982960 Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB ) 1.Bestätigung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
MehrMietvertrag über einen Bootsliegeplatz im Winterhafen Mainz
Mietvertrag über einen Bootsliegeplatz im Winterhafen Mainz zwischen Hener & Hener Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, handelnd durch Herrn Jochen Hener und Frau Betina Hener, Am Winterhafen 7, 55131
MehrSatzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Gemeinde Wiefelstede
Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Gemeinde Wiefelstede 4.07 Seite 1 Auf Grund 6 der Niedersächsischen Gemeindeordnung vom 22.08.1996 (Nieders. GVBl. S. 382) zuletzt geändert durch
MehrFl.Nr. 953/0 Gemarkung Westheim
Fl.Nr. 953/0 Gemarkung Westheim 953/0 Kartengrundlage: Liegenschaftskataster für die Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen Erstellt am: 27.11.2013 WWA KG, Koch Gemarkung: Westheim Lage: Elfershausener
MehrDie Gertrud-von-Ortenberg-Bürgerstiftung hat mehrere Oldtimer-Omnibusse angemietet und bietet die Mitfahrt für 50 DM (25 EUR) je Person an.
In Trägerschaft der Gertrud-von-Ortenberg-Bürgerstiftung findet am Samstag, dem 25. Juli 2015 eine Nostalgiefahrt nach Stotzheim statt. Auf den Tag genau vor 50 Jahren wurde in Stotzheim die Verschwisterungsurkunde
MehrAllgemeine Geschäfts- und Lizenzbedingungen der POS Solutions GmbH
1 Allgemeine Geschäfts- und Lizenzbedingungen der POS Solutions GmbH 2 Präambel Die nachstehenden Bedingungen gelten im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Nutzung der signpos Software. Auf diese Bedingungen
MehrGeheimhaltungsvereinbarung
Geheimhaltungsvereinbarung zwischen ZF Friedrichshafen AG, Graf-von-Soden-Platz 1, 88046 Friedrichshafen, Deutschland und - nachfolgend ZF genannt - - nachfolgend genannt - Seite 2 von 5 Präambel ZF ist
MehrSatzung über die Benutzung des Wohnmobilstellplatzes in der Großen Kreisstadt Kitzingen (Wohnmobilstellplatzbenutzungssatzung - WBS) vom
STADT KITZINGEN Satzung über die Benutzung des Wohnmobilstellplatzes in der Großen Kreisstadt Kitzingen (Wohnmobilstellplatzbenutzungssatzung - WBS) vom 19.05.2016 Inkrafttreten: 01.06.2016 Stand: 01.06.2016
Mehr20. Alzenauer Triathlon
+ + Bayerischer Triathlon- Verband e.v. + + + Bezirk Unterfranken + + Genehmigte Veranstaltung 2016-61 - 010 Einladung zum 20. Alzenauer Triathlon am 11. September 2016 www.triathlon-alzenau.de Wasserwacht
MehrAntrag für die MHT Mineralöle Vertriebs GmbH, Am Wasserturm 7, Mayen Tel.: / Fax: /
Antrag für die MHT Mineralöle Vertriebs GmbH, Am Wasserturm 7, 56727 Mayen Tel.: 02651 / 4007-22 Fax: 02651 / 4007-20 info@mht.info Firma Straße PLZ/Wohnort USt-Identifikationsnummer Telefon e-mail Fax
MehrHunde-Oase Hunde-Pensionsvertrag
Hunde-Pensionsvertrag - Seite 1/5 - Hunde-Oase Hunde-Pensionsvertrag Zwischen und Herrn Dirk Böhnke (Betreuer) Hundehalter: Im Hammertal 117 58456 Witten Anschrift: Tel. +49 (0173) 2131271 Mail: info@hunde-oase.de
Mehr2. Den Anordnungen des Bedienungspersonals ist Folge zu leisten.
Die Kölner Seilbahn Gesellschaft mbh hat mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde zur Aufrechterhaltung von Ruhe, Sicherheit und Ordnung im Bereich der Seilbahnanlagen folgende Vorschriften erlassen: 1. Das
MehrEvangelisches Gymnasium Könnern. Schulvertrag Fassung vom 01.03.2009
Schulvertrag Fassung vom 01.03.2009 zwischen und Kirchstraße 24 06420 Edlau im folgenden "Träger" genannt geboren am in Konfession im folgenden "Schüler" genannt vertreten durch Vater Mutter Straße PLZ
MehrJedem Kind seine Kunst
I. Leistungsangebot Jedem Kind seine Kunst Ich biete dem Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz an, nachfolgend bezeichnetes Projekt gegen Honorierung des Stundenaufwands
MehrBENUTZUNGSORDNUNG für die öffentlichen Spielplätze der Ortsgemeinde Atzelgift in der Bergstraße, der Ringstraße und an der Grillhütte vom
BENUTZUNGSORDNUNG für die öffentlichen Spielplätze der Ortsgemeinde Atzelgift in der Bergstraße, der Ringstraße und an der Grillhütte vom 14.10.2010 - Inhaltsverzeichnis - 1 Allgemeines 2 Zweckbestimmung
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner 1. Allgemeines Die Salzburger Land Tourismus GmbH mit Sitz in Hallwang, im Folgenden kurz SalzburgerLand
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Hundebetreuung
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Hundebetreuung Bei der erstmaligen Abgabe des Hundes erklärt sich der Hundehalter mit der Geltung der nachfolgenden AGBs der Hamburger Doglounge für alle Hundetagesstättenverträge
MehrSALMONELLEN- UND ALLERGENRISIKO BEI MITGEBRACHTEM KUCHEN
DEHOGA VORLAGE SALMONELLEN- UND ALLERGENRISIKO BEI MITGEBRACHTEM KUCHEN Stand 5.2.2015 Ihr Ansprechspartner Wenden Sie sich bitte an Ihre DEHOGA-Geschäftsstelle vor Ort. Überblick über die Geschäftsstellen:
MehrBenutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbücherei Lünen
Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbücherei Lünen Der Rat der Stadt Lünen hat in seiner Sitzung am 23.04.2015 folgende Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtbücherei Lünen beschlossen: 1 Allgemeines
MehrIPR Council B E S C H W E R D E. Firma: Adresse: Stand: Firma: Adresse: Stand:
IPR Council B E S C H W E R D E des: Firma: Adresse: Stand: - Beschwerdeführer - Firma: Adresse: Stand: - Beschwerdegegner - Hiermit erhebe ich Beschwerde zum IPR Council der Spielwarenmesse 2014, da ich
MehrMietvertrag. Zwischen dem SSC Tübingen e.v., Waldhäuserstraße 148, 72076 Tübingen, im Nachfolgenden Vermieter genannt, vertreten durch:
SSC Tübingen e.v., Waldhäuserstr. 148, 72076 Tübingen Mietvertrag Zwischen dem SSC Tübingen e.v., Waldhäuserstraße 148, 72076 Tübingen, im Nachfolgenden Vermieter genannt, vertreten durch: im Nachfolgenden
MehrAusbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur Erzieherin (praxisintegriert)
Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur Erzieherin (praxisintegriert) zwischen (im Nachfolgenden Träger genannt) und (im Nachfolgenden Auszubildende/r genannt) wird folgender Vertrag geschlossen:
MehrTeilnahmeerklärung für Ferienfreizeiten Teil 1
Teilnahmeerklärung für Ferienfreizeiten Teil 1 (bitte bei Fahrtantritt der Freizeitleitung übergeben) Angaben zum Kind Nachname Vorname Geburtsdatum Die Angaben zum Kind, besonders zum Gesundheitszustand
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der Bad Tatzmannsdorf Sport- und. Freizeitinfrastruktur GmbH, kurz Fußballarena Bad Tatzmannsdorf
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bad Tatzmannsdorf Sport- und Freizeitinfrastruktur GmbH, kurz Fußballarena Bad Tatzmannsdorf Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragspartner
MehrSatzung für die Benutzung der Stadtbibliothek Langenhagen (Benutzungsordnung) vom in der Fassung vom
Satzung für die Benutzung der Stadtbibliothek Langenhagen (Benutzungsordnung) vom 03.05.1999 in der Fassung vom 30.05.2013 (Amtsblatt für den Landkreis Hannover Nr. 20/99; in Kraft seit 21.05.1999) (Änderung
MehrAnmeldeformular zum Bank Austria / MegaCard Beachsoccer Cup 9/10/11 Juli 2010 St. Wolfgang U 13 U 15 U 17
9. 11. Juli 2010 Anmeldeformular zum Bank Austria / MegaCard Beachsoccer Cup 9/10/11 Juli 2010 St. Wolfgang U 13 U 15 U 17 Verein oder Teamname Ansprechpartner (Betreuer) Name Vorname Geburtstag Strasse
MehrPantaenius MusterKaufvertrag
Pantaenius MusterKaufvertrag Der Musterkaufvertrag für Gebrauchtyachten. *Pantaenius America Ltd. is a licensed insurance agent licensed in all 50 states. It is an independent corporation incorporated
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FITNESSSTUDIO RESCH, Hauptplatz 29/2/7+8, 7100 Neusiedl am See, Tel.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FITNESSSTUDIO RESCH, Hauptplatz 29/2/7+8, 7100 Neusiedl am See, www.fitness-neusiedl.at, Tel. 0699/ 11666235 1. GELTUNG DER AGB / VERTRAGSSCHLUSS 1.1. Geltung der AGB Diese
MehrGEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG (die Vereinbarung )
Page 1 of 5 GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG (die Vereinbarung ) zwischen AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft Fabriksgasse 13 8700 Leoben-Hinterberg Austria einschließlich aller verbundenen
MehrWeiterleitung einrichten für eine GMX-E-Mail-Adresse
Weiterleitung einrichten für eine GMX-E-Mail-Adresse Für die Nutzung der E-Mail-Adresse mit den Push-E-Mail-Services BlackBerry und Windows Mobile E-Mail von Vodafone Sämtliche geistigen Eigentumsrechte
MehrTeilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen 1. Veranstaltung CityBike Marathon in München (06. April 2014) 1.1 Die Teilnehmer/innen des BikeMarathon 80km müssen zum Zeitpunkt der Veranstaltung mindestens 18 Jahre alt und erfahrene
MehrGEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG
GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG zwischen ProfitBricks GmbH, Greifswalder Str. 207 in 10405 Berlin - im Folgenden ProfitBricks genannt - und NAME DER FIRMA - nachstehend INFORMATIONSEMPFÄNGER genannt Der Informationsempfänger
MehrAGB. 1. Vertragsparteien
AGB Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB ) regeln das Rechtsverhältnis zwischen Rohrer & Vogt Marketing AG, Föhrenweg 18, FL-9496 Balzers ( RVM ) und den Fahrzeughaltern. 1. Vertragsparteien RVM
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermittlung von Flügen und anderen Reiseleistungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermittlung von Flügen und anderen Reiseleistungen Stand: 21. März 2012 1 Allgemeines 1 Die Migflug & Adventure GmbH (nachfolgend die «MiGFlug») ist als Vermittlerin
MehrDIE HAFTUNG DES GESCHÄFTSFÜHRERS
Budapest Ungarn DIE HAFTUNG DES GESCHÄFTSFÜHRERS Überblick Die neue Haftung eines Geschäftsführers hat mehrere Richtungen: 1/ Der Geschäftsführer haftet gegen die eigene Firma 2-3/ Der Geschäftsführer
MehrGebrauchtwagenkauf. Student S verkauft seinen alten Wagen an Privatmann P. Bei Vertragsschluss
Gebrauchtwagenkauf Student S verkauft seinen alten Wagen an Privatmann P. Bei Vertragsschluss unterschreibt P einen von S mitgebrachten Formularvertrag, in den zuvor die für den Verkauf nötigen Angaben
MehrVerfassungs-/Änderungsdatum: Einweisung externer Firmen. Kontrolliert von: TAMÁS István Unterschrift:
Erstellt von: DRIENYOVSZKI Krisztián Unterschrift: Kontrolliert von: TAMÁS István Unterschrift: Seite: 1/7 Genehmigt von: KENYERESNÉ V. Rita Unterschrift: Änderungen: Index Vers.nr Änderung Datum Geändert
MehrHallenordnung für die Benutzung der Schulturnhalle der Gemeinde Ried Sportheimstr. 13, Ried
Hallenordnung für die Benutzung der Schulturnhalle der Gemeinde Ried Sportheimstr. 13, Ried Die Gemeinde Ried hat erhebliche Mittel für den Bau einer Schulturnhalle aufgewendet. Zudem werden erhebliche
MehrWas Sie tun können, um richtig vorzusorgen Durch einen Unfall, eine schwere Krankheit oder Altersabbau kann jeder Mensch in eine Situation kommen, in
1BUJFOUFOWFSGÛHVOH 7PSTPSHFWPMMNBDIU #FUSFVVOHTWFSGÛHVOH Was Sie tun können, um richtig vorzusorgen Durch einen Unfall, eine schwere Krankheit oder Altersabbau kann jeder Mensch in eine Situation kommen,
MehrDie gewerberechtliche Geschäftsführung
Die gewerberechtliche Geschäftsführung Mag. Susanne Manauer In der Praxis gibt es zahlreiche Fälle, in denen ein/-e gewerberechtliche/-r Geschäftsführer/-in bestellt wird. Im Zusammenhang mit einer Geschäftsführerbestellung
MehrH a u s - u n d B e n u t z u n g s o r d n u n g für das Parktheater Bergstraße Bensheim
H a u s - u n d B e n u t z u n g s o r d n u n g für das Parktheater Bergstraße Bensheim Das Parktheater Bergstraße Bensheim dient vorwiegend der Gemeinschaftspflege und der Förderung des kulturellen
MehrBenutzungsordnung der Stadtbibliothek Bad Vilbel
Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Bad Vilbel 1 Allgemeines (1) Die Stadtbibliothek ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Bad Vilbel. Sie dient der allgemeinen Information, der kulturellen und
MehrACHTUNG! Bitte mit Kugelschreiber in Blockschrift oder am PC ausfüllen
VISUMANTRAG ACHTUNG! Bitte mit Kugelschreiber in Blockschrift oder am PC ausfüllen Bitte mit Kugelschreiber in Blockschrift oder am PC ausfüllen Ich bestätige, daß meine Angaben richtig und vollständig
MehrAusschreibung. 3. Inselcup Berlin 8000 Meter 9. Berliner Halbmarathon für Drachenboote
Ausschreibung 3. Inselcup Berlin 8000 Meter 9. Berliner Halbmarathon für Drachenboote Veranstalter: T & T Dragonboatevents und der Seesportclub Grünau Termin: 08.04.2017 Start 8 km Inselcup: 11:00 Uhr
MehrZeltlager 2012. Hiermit wollen wir euch zum Zeltlager 2012 an den Regen bei Reichenbach recht herzlich einladen.
Zeltlager 2012 Liebe Jugendliche Hiermit wollen wir euch zum Zeltlager 2012 an den Regen bei Reichenbach recht herzlich einladen. Bei diesem Zeltlager wollen wir gemeinsam im Einklang mit der Natur ein
MehrAnmeldung für KLEVER Hüttenbau in Hohenwettersbach 2015
Anmeldung für KLEVER Hüttenbau in Hohenwettersbach 2015 Hiermit melde ich meinen Sohn/meine Tochter Name: Schule: Vorname: Klasse: Straße: PLZ : Ort: Geburtsdatum: Tel.: Email: Sommerferien 03.08. 14.08.2015
MehrA) Informationen zu Ihrer Person
Füllen Sie dieses Formular aus und senden Sie es an: sicher.buchen@holidaylettings.de oder Payment Protection, Holiday Lettings Ltd, Barclay House, 242-254 Banbury Road, Oxford OX2 7BY, United Kingdom.
MehrWir, melden (Namen der Erziehungsberechtigten) hiermit unseren Sohn/unsere Tochter beim 1.Elxlebener (Name des Kindes) Karnevalsclub an.
Anmeldung als aktives Mitglied im Wir, melden (Namen der Erziehungsberechtigten) hiermit unseren Sohn/unsere Tochter beim 1.Elxlebener (Name des Kindes) Karnevalsclub an. Personalien: Name des Kindes:
Mehr1. Leistungsgegenstand. 1.1 Henning Personal Training verpflichtet sich, den Klienten im. Rahmen der vereinbarten Trainingsbetreuung individuell zu
1. Leistungsgegenstand 1.1 Henning Personal Training verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainingsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen. 1.2 Ist keine andere Vereinbarung
MehrB e n u t z u n g s o r d n u n g
GEMEINDE LICHTENSTEIN LANDKREIS REUTLINGEN B e n u t z u n g s o r d n u n g der Gemeindebücherei Lichtenstein Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000
MehrHausordnung der Kanu-Gesellschaft Wanderfalke Essen e.v.
Hausordnung der Kanu-Gesellschaft Wanderfalke Essen e.v. 1. Grundsätze Die Hausordnung ist Richtschnur für das Verhalten der Mitglieder und Gäste; sie regelt die Rechte und Pflichten und dient zur Erhaltung
MehrDer 1. Hamburger Drachenboot-Club e.v. Hamburg Syndicate Hanse Draxx. Hafencup 2014
Hafencup 2014 Einladung zu den Drachenboot-Funrennen für Firmen- und Funteams am Sonntag, 11. Mai 2014 Der 1. Hamburger Drachenboot-Club e.v. lädt Sie herzlich ein, anlässlich des 825. Hafengeburtstags
MehrAntrag zur Mitgliedschaft bei den heartleaders
Antrag zur Mitgliedschaft bei den heartleaders JA, ich möchte Teil des heartleaders-netzwerkes sein und die Wirtschaft verändern! Ich beantrage die Mitgliedschaft als Trainer, Berater, Coach (Monatsbeitrag
MehrMiet- und Benutzungsordnung für gemeindliche Räume der Gemeinde Eslohe (Sauerland)
Miet- und Benutzungsordnung für gemeindliche Räume der Gemeinde Eslohe (Sauerland) Der Rat der Gemeinde Eslohe (Sauerland) hat in seiner Sitzung am 20.07.2011 folgende Miet- und Benutzungsordnung für gemeindliche
MehrAnmeldung. bei 3 Schülern 59. bei 4 Schülern 57. Ab 5 Schülern 54. bei Einzelunterricht für Schüler 140
Anmeldung Name: geboren am: Straße: PLZ Ort: Vorkenntnisse in Spanisch: Vorname: Mobil: Tel.: Fax: E-mail: zu nachfolgendem Kurs Nachhilfe SOS: Preis pro Schüler für 1 Monat: bei 3 Schülern 59 bei 4 Schülern
Mehrfür die Gemeinschaftsräume der Dorfgemeinschaftshäuser in Landolfshausen und Mackenrode
BENUTZUNGSORDNUNG für die Gemeinschaftsräume der Dorfgemeinschaftshäuser in Landolfshausen und Mackenrode 1 Nutzung Das Dorfgemeinschaftshaus steht mit seiner Mehrzweckhalle und seinen Gemeinschaftsräumen
MehrTraining zur Vorbereitung auf den
Training zur Vorbereitung auf den 13. Gießener Drachenboot Cup 2016 nach Anmeldung und Vereinbarung am Bootshaus des Gießener RC Hassia 1906 e.v. - 1 - Stand: 21.01.2016 / SK-JS ANMELDUNG zum Training
MehrEignungsprüfung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit)
Seite 1 von 5 Eignungsprüfung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) Hinweis für Bewerber- und Bietergemeinschaften: Diese werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Die Zuverlässigkeit
MehrTeilnahmebedingungen (einschließlich datenschutzrechtlicher Einwilligung) für die Aktion Colgate Plax-Gewinnspiel
Teilnahmebedingungen (einschließlich datenschutzrechtlicher Einwilligung) für die Aktion Colgate Plax-Gewinnspiel 1. Gegenstand 1. Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme an der Aktion Colgate
MehrSATZUNG DER STADT GUBEN. über die Benutzung der Stadtbibliothek
SATZUNG DER STADT GUBEN über die Benutzung der Stadtbibliothek 2 Aufgrund der 5, 35 Abs. 2 Nr. 10 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl.
MehrSchutzvertrag Tel.: 0271-3132679 Nr. Fax: 0271-
Schutzvertrag Tel.: 0271-3132679 Nr. Fax: 0271-38799932 E-Mail:info@hundehilfebakony.de zwischen dem Tierschutzverein Hundehilfe Bakony e.v. Händelweg 7 / 57250 Netphen Vertreten durch: Silke Boek; Janka
MehrWas sie als Erziehungsbeauftragte/r alles beachten sollten:
Was sie als Erziehungsbeauftragte/r alles beachten sollten: Eine Erziehungsbeauftragung für Personen unter 16 Jahren ist nicht möglich. Eine Erziehungsbeauftragung ist nur für einzelne, klar abgegrenzte
MehrStadtbüchereiS 184. Satzung für die Stadtbücherei Marktredwitz
Satzung für die Stadtbücherei Marktredwitz StadtbüchereiS Vom 24.03.1997 (Amtsblatt der Stadt Marktredwitz Nr. 4 vom 30.04.1997), zuletzt geändert durch 1. Änderungssatzung vom 21.12.2005 (Amtsblatt der
MehrAuf den nächsten Seiten finden Sie Informationen zu folgenden veranstaltungsrelevanten Themen:
Classic Days Schloss Dyck 2016 05. 07. August 2016 Registrierung Allgemeines Für Ihre Anmeldung zur Teilnahme an der Veranstaltung Classic Days Schloss Dyck, benötigen wir von Ihnen die folgenden vollständig
MehrWir investieren. Sie profitieren. Allgemeine Auftragsbedingungen für die betriebswirtschaftliche Beratung der S-UBG
für die betriebswirtschaftliche für die betriebswirtschaftliche 1. Präambel (1) Die nachstehenden Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für die Erbringung von Beratungsleistungen durch die S-Unternehmensbeteiligungsgesellschaft
MehrHaftungsbegrenzungsklauseln in Versicherungsmakler-AGB
Haftungsbegrenzungsklauseln in Versicherungsmakler-AGB von RA Stephan Michaelis LL.M., Fachanwalt für Versicherungsrecht (Kanzlei Michaelis) Kaum ein Maklervertrag kommt heutzutage ohne Haftungsbegrenzungen
MehrBenutzungsordnung für das. Zentrum für Angewandte Informatik der Universität zu Köln. - Bereich Universitätsweiter Service (ZAIK/RRZK) -
Benutzungsordnung für das Zentrum für Angewandte Informatik der Universität zu Köln - Bereich Universitätsweiter Service (ZAIK/RRZK) - 1 Rechtsstellung Das Zentrum für Angewandte Informatik der Universität
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für Private Label Herstellungsaufträge PAVO Aperitif-Sticks, Marco Sbaiz Kirchenplatz 109 3970 Weitra Stand 1.1.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Private Label Herstellungsaufträge PAVO Aperitif-Sticks, Stand 1.1.2016 1 Allgemeines 1. Für die von der PAVO Aperitif-Sticks, (im Folgenden kurz PAVO Aperitif-Sticks
MehrBadeordnung Seite BADEORDNUNG FÜR DAS STÄDTISCHE HALLENBAD - SPORT- UND FREIZEITBAD - UND FÜR DAS STÄDTISCHE FREIBAD WEINGARTEN
572.41 Badeordnung Seite - 1 - BADEORDNUNG FÜR DAS STÄDTISCHE HALLENBAD - SPORT- UND FREIZEITBAD - UND FÜR DAS STÄDTISCHE FREIBAD WEINGARTEN 1 Zweckbestimmung (1) Das Hallenbad und Freibad sind öffentliche
MehrBenutzungsordnung. der kommunalen öffentlichen Gemeindebücherei Nieder-Olm als Satzung der Gemeinde Nieder-Olm. vom 30.06.1998
Benutzungsordnung der kommunalen öffentlichen Gemeindebücherei Nieder-Olm als Satzung der Gemeinde Nieder-Olm vom 30.06.1998 Vorbemerkung Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 23.04.1998 aufgrund des
MehrBenutzungsordnung der Stadtbibliothek Dübendorf. 1. Januar 2015
Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Dübendorf 1. Januar 2015 0 Inhaltsverzeichnis 1. 2. 3. 4. 5. 6. Mitgliedschaft... 1 Ausleihe... 1 Internet/Computer Arbeitsstationen... 2 Haftung... 2 Beschränkung
MehrVerantwortung und Haftung des Koordinators insbesondere unter dem Aspekt der Regressnahme
Verantwortung und Haftung des Koordinators insbesondere unter dem Aspekt der Regressnahme 3. Bundeskoordinatorentag Berlin, den 08.11.2007 Verantwortung Aufgaben begründen Pflichten Zwang zur Pflichterfüllung
MehrVertrag für Kindertagespflege
Vertrag für Kindertagespflege wird abgeschlossen zwischen der Tagespflegeperson... Tel:... und den Sorgeberechtigten... Tel:... Tel. dienstl. :... für die Betreuung von..., geboren am... (Name des Kindes)
Mehr