Schutzvertrag Tel.: Nr. Fax: 0271-
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- Dennis Maier
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1 Schutzvertrag Tel.: Nr. Fax: zwischen dem Tierschutzverein Hundehilfe Bakony e.v. Händelweg 7 / Netphen Vertreten durch: Silke Boek; Janka Förster; Gabriela Müller und dem zukünftigen Halter: Name/Vorname: PLZ/Wohnort/Straße: Tel.: Mobil: Personalausweis-Nr.: Geb.-Datum: wird ein Schutzvertrag- gemäß aufgeführten Vertragsbedingungen für folgenden Hund abgeschlossen: Name: Geburtsdatum:
2 Rasse: Farbe: Geschlecht: Chip- /Tätowierungs- Nr.: Besondere Merkmale: Kastriert: ja nein Vertragsbedingungen: 1 Übernahme des Tieres Der Halter ist ab dem Zeitpunkt der Übergabe Tierhalter im Sinne 833 BGB. Ab diesem Zeitpunkt ist er für alle vom Tier verursachten Schäden und Kosten haftbar. Es wird ein Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung empfohlen. 2 Pflichten des Halters Der Halter verpflichtet sich ab Zeitpunkt der Übergabe, das Tier unter Beachtung des Tierschutzgesetztes ordnungsgemäß zu halten und pflegen, jede Misshandlung und Quälerei zu unterlassen und solche auch nicht durch Dritte zu dulden. Die Vorschriften des Tierschutzgesetztes, der Tierschutz-Hundehalteverordnung und der hierzu ergangenen Rechtsverordnung sind zu beachten. Sollte das Tier einmal erkranken oder sich verletzten, verpflichtet sich der Halter eine erforderliche medizinische Versorgung durch den Tierarzt durchführen zu lassen. Eine Tötung des Tieres darf nur aus medizinischer Indikation erfolgen und muss von einem Tierarzt durchgeführt und entsprechend von diesem dokumentiert werden. Die Hundehilfe Bakony e.v. muss im Vorfeld informiert werden. 3 Haltungsbedingungen Eine Haltung im Hof, Keller, Scheune oder ähnlichen Gebäuden oder Gebäudeteilen sowie eine Zwinger oder Anbindehaltung wird untersagt. Dem Tier ist jederzeit - auch nachts - der Aufenthalt in den familiären Wohnräumen zu ermöglichen. 4 Präventivmaßnahmen/Gesundheitszustand Die Tiere werden, vor einer Vermittlung, auf ihren Gesundheitszustand untersucht. Trotz aller Vorsorge kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, daß das zu vermittelnde Tier nicht erkennbar ( Virusinfektion, Giardien, etc. ) bereits erkrankt ist. Für später auftretende Krankheiten übernimmt die Hundehilfe Bakony e.v. keine Gewähr. Präventivmaßnahmen ( wie Entwurmung,
3 Schutzimpfung, etc. ) werden vor der Übergabe ausgeführt. Alle zukünftig erforderlichen Impfungen und tierärztliche Behandlungen sind vom Halter zu veranlassen und erfolgen auf dessen Kosten. 5 Eigenschaften des Tieres Auf besondere Charaktereigenschaften des Tieres und eventuelle erkennbare Auffälligkeiten wurde im Vorfeld hingewiesen. Gewährleistungsansprüche für eventuell vorhandene oder nicht erkennbare Mängel jeder Art sind ausgeschlossen. Äußere Umstände ( z.b Umfeld ), Ernährung und Erziehung prägen die weitere individuelle Entwicklung des Tieres. 6 Zuchtverbot Das Tier darf nicht für Zuchtzwecke oder andere gewerbsmäßige Zwecke verwendet werden. Sofern eine Kastration nicht schon vorgenommen wurde, besteht die Pflicht des Halters, diese bei Erreichen der Geschlechtsreife fachgerecht von einem Tierarzt auf eigene Kosten durchführen zu lassen. Die Hundehilfe Bakony e.v. ist durch eine schriftliche Bestätigung des behandelnden Tierarztes von der Kastration in Kenntnis zu setzten. 7 Registrierung/ Verlust des Tieres Der Halter erklärt sich einverstanden, daß das Tier durch die Hundehilfe Bakony e.v. beim Haustierzentralregister Tasso auf den Namen des Halters angemeldet wird. Ein Abhandenkommen des Tieres ist innerhalb von 24 Stunden sowohl der zuständigen Polizeidienststelle und Ordnungsbehörde als auch der Haustierzentrale Tasse sowie der Hundehilfe Bakony e.v. zu melden. 8 Rücktrittsrecht Eine Weitervermittlung, Veräußerung oder Weitergabe des Tieres ist sofort der Hundehilfe Bakony e.v. zu melden. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Schutzgebühr oder Erstattung jeglicher im Zusammenhang mit dem Tier geleisteten Aufwendungen ( Tierarztkosten, Futter, Hundeschule etc. ). 9 Sonstiges Der zukünftige Halter ist damit einverstanden, dass die Hundehilfe Bakony e.v., durch seine Vertretung, zum Wohle des Tieres eine Nachkontrolle zur Überprüfung der Haltungsbedingungen durchführt. Des Weiteren erklärt sich der Halter einverstanden, dass seine Daten zu Informationszwecken an die Leitung des jeweiligen Tierheimes gegeben werden.
4 10 Salvatorische Klausel Sollte aus welchen Gründen auch immer einer oder mehrere Abschnitte/Formulierungen und/oder Paragraphen nicht mit jetzt oder zukünftig geltendem Recht übereinstimmen, so ist nicht der ganze Vertrag hinfällig, sondern nur der jeweils betreffende Paragraph oder Satz. Es wird vereinbart eine verbindliche Interpretation der ungültigen Formulierung im Sinne des Gesetzes und des geschlossenen Vertrages zu finden. 11 Sonstige Vereinbarung Folgende Vereinbarungen wurden zwischen dem zukünftigen Halter und der Hundehilfe Bakony e.v. getroffen: 12 Schutzgebühr Die Schutzgebühr beträgt Euro und ist im Voraus auf das Konto der Hundehilfe Bakony e.v. unter Angabe des Hundenamens zu überweisen. Die Vertragsbedingungen habe ich gelesen, verstanden und akzeptiert! Ort, Datum Unterschrift des zukünftigen Tierhalters Unterschrift Hundehilfe Bakony e.v.
5 Vielen Dank, dass Sie einem unserer Schützlinge ein neues Zuhause geben wollen. Die Hundehilfe Bakony e.v. steht Ihnen natürlich auch nach der Vermittlung gern mit Rat und Tat zur Seite.
Diese Broschüre fasst die wichtigsten Informationen zusammen, damit Sie einen Entscheid treffen können.
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