2. Disziplinarmassnahmen in der öffentlichen Volksschule im Überblick 2.1 Bagatellmassnahmen 2.2 Mittelschwere Massnahmen 2.3 schwere Massnahmen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "2. Disziplinarmassnahmen in der öffentlichen Volksschule im Überblick 2.1 Bagatellmassnahmen 2.2 Mittelschwere Massnahmen 2.3 schwere Massnahmen"

Transkript

1 Seite 1 von 7 Inhaltsübersicht 1. Vorwort 2. Disziplinarmassnahmen in der öffentlichen Volksschule im Überblick 2.1 Bagatellmassnahmen 2.2 Mittelschwere Massnahmen 2.3 schwere Massnahmen 3. Erläuterungen

2 Seite 2 von 7 1. Vorwort Disziplinarmassnahmen sind auf ein Fehlverhalten bezogene Konsequenzen, welche im Kind einen Denkprozess und eine Verhaltensänderung bewirken sollen. Sie sind zeitlich begrenzt. Sie stehen in ausgewogenem Verhältnis zum Verstoss. Sie sind dem Prinzip der Wiedergutmachung verpflichtet. Sie berücksichtigen zudem die persönliche Situation und Alter des Schülers oder der Schülerin. Sie sind erzieherisch wirksam, indem sie auf mehr Eigenverantwortung zielen. 2. Disziplinarmassnahmen in der öffentlichen Volksschule im Überblick (Art VO über Volksschulunterricht, ) 2.1 Bagatellmassnahmen Massnahme Zusätzliche Hausaufgaben Arbeit in der Schule ausserhalb des Unterrichts Wegweisen aus der Lektion Wegweisen aus besonderer Veranstaltung Lehrperson nein Lehrperson nein Lehrperson nein Zuständigkeit Rechtl. Gehör Information an Lehrperson nein Vollstreckbarkeit Besonderes / Bemerkungen Sicherstellen der Sicherstellen des Trans-ports, soweit Weg unzumutbar Sicherstellen der Sicherstellen des Trans-ports, soweit Weg unzu-mutbar Sicherstellen der Sicherstellen des Trans-ports, soweit Weg unzu-mutbar Bei Wegweisen aus Lager: Absprache mit Schulleitung, SL informiert SP und zugeteiltes Mitglied BK Schriftliche Lehrperson nein Klassenlehr- Im Wiederholungsfall

3 Seite 3 von 7 Beanstandung Schriftliche Beanstandung Schulleitung Nein person Antrag der Lehrperson an Schulleitung Für die 3. Schriftliche Beanstandung

4 Seite 4 von Mittelschwere Massnahmen Massnahme Vorgängiger von eintägiger Veranstaltung Vorgängiger von einer mehrtägigen Veranstaltung Rechtl. Gehör nein Information an Zuständigkeit Klassenlehrperson Vollstreckbarkeit nach: - Ablauf Rechtsmittelfrist - Abweisung des Rekurses Besonderes / Bemerkungen Schriftliche Benachrichtigung der Eltern mit Begründung (Kopie an SL) Brief gilt als Verfügung Rechtzeitige Vollstreck-barkeit möglich durch Vorsorgliche Massnahme (vor Verfügung) Entzug der aufschieben-den Wirkung des Rekur-ses (nach Verfügung) vom Unterricht für laufenden Tag Klassenlehrperson nein Sicherstellung der Benachrichtigung der Eltern Sicherstellung des Transportes, soweit Schulweg unzumutbar Schriftliche Information an Schulleitung vom Unterricht bis drei Tage, längstens bis zum Wochenende Schulleitung nein Schulpräsidium Zustimmung des Schulpräsidiums / Benachrichtigung der Eltern Schriftliche Mitteilung an Androhung einer Zeugnisbemerkung (häufige Absenzen, Verhaltensauffälligkeiten..) Brief gilt als Verfügung Rechtsmittelbelehrung im Brief Kopie an SL und LP

5 Seite 5 von 7 Verfügung einer Zeugnisbemerkung auf Semester ende Zeugnis gilt als Verfügung Bei Gutheissung des Rekurses, bereinigtes Zeugnis Rekursinstanz: Rekurskommission Volksschule Region St. Gallen-Rorschach 2.3 Schwere Massnahmen Massnahme vom Unterricht bis drei Wochen Androhung Schulausschluss Rechtl. Gehör Information an Aufhebung aufschiebende Wirkung bei Rekurs! Zuständigkeit Vollstreckbarkeit nach - Ablauf Rechtsmittelfrist - Abweisung der Rekurse Besonderes / Bemerkungen Brief gilt als Verfügung Rekursinstanz: Rekurskommission Volksschule Region St. Gallen-Rorschach Sofortige Vollstreckbarkeit möglich durch: Vorsorgliche Massnahme (vor Verfügung) Entzug der aufschiebenden Wirkung des Rekurses Vorgängige Untersuchung mit schriftlichem Bericht Antrag der Schulleitung Rekursinstanz: Rekurskommission Volksschule Region St. Gallen-Rorschach Verfügung Schulausschluss Vormundschaftsbe- nach - Ablauf Rechtsmittelfrist - Abweisung der Rekur- Vorgängige Untersuchung mit schriftlichem Bericht Antrag durch Untersuchung leitendes BK-Mitglied

6 Seite 6 von 7 hörde se Sofortige Vollstreckbarkeit möglich durch: Vorsorgliche Massnahme (vor Verfügung) Entzug der aufschiebenden Wirkung des Rekurses Platzierung in stationärer Einrichtung Vormundschaftsbehörde Zustimmung BLD Vorgängige Untersuchung mit schriftlichem Bericht Antrag durch Untersuchung leitendes BK-Mitglied

7 Seite 7 von 7 3. Erläuterungen Bei Offizialdelikten wie Diebstahl, Sachbeschädigung, Drogenkonsum, Gewaltanwendung etc. kann zudem Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Rechtsmittelbelehrung: Brief als Verfügung: Rechtliches Gehör: Rekursrecht innerhalb von 14 Tagen (z.b. Gegen diese Verfügung können Sie innert 14 Tagen nach Erhalt bei der der Schule Rorschacherberg, Goldacherstrasse 67, Postfach 248, 9404 Rorschacherberg, Rekurs erheben. Dieses Schreiben ist beizulegen.) Ist die schriftliche Bestätigung, von dem was gemacht worden ist oder was gemacht wird. 1. Die Betroffenen sind schriftlich von der bevorstehenden Verfügung in Kenntnis zu setzen. 2. Den Betroffenen sind die Akten zur bevorstehenden Verfügung offen zu legen. 3. Den Betroffenen ist zu ermöglichen, innert Frist zur bevorstehenden Verfügung Stellung zu nehmen. 4. Die Verfügung ist zu begründen, wobei auf die Stellungnahme einzugehen ist. 5. Der begründeten Verfügung ist eine korrekte Rechtsmittelbelehrung beizufügen. Alles, was einer belastenden Verfügung zu Grunde gelegt werden soll, muss der betroffenen Person zur Kenntnisund Stellungnahme offen gelegt werden.

Unterrichtseinheiten, um das sozial angemessene Verhalten zu verbessern, werden durchgeführt

Unterrichtseinheiten, um das sozial angemessene Verhalten zu verbessern, werden durchgeführt Grundsätzliches Wir sind eine Schule, wir treten gemeinsam auf Unterrichtseinheiten, um das sozial angemessene Verhalten zu verbessern, werden durchgeführt Als Leitfaden für den Massnahmekatalog diente

Mehr

Kanton Zug Disziplinarordnung für die kantonalen Gymnasien, die Fachmittelschule und die Wirtschaftsmittelschule

Kanton Zug Disziplinarordnung für die kantonalen Gymnasien, die Fachmittelschule und die Wirtschaftsmittelschule Kanton Zug.7 Disziplinarordnung für die kantonalen Gymnasien, die Fachmittelschule und die Wirtschaftsmittelschule Vom 0. Juni 0 (Stand. August 0) Die Schulkommission der Kantonalen Mittelschulen des Kantons

Mehr

Kanton St.Gallen Amt für Volksschule. Merkblatt. Rechte und Pflichten. Bildungsdepartement Amt für Volksschule

Kanton St.Gallen Amt für Volksschule. Merkblatt. Rechte und Pflichten. Bildungsdepartement Amt für Volksschule Kanton St.Gallen Amt für Volksschule Merkblatt Rechte und Pflichten Bildungsdepartement Amt für Volksschule Vorbemerkung In diesem Merkblatt wird entsprechend dem Volksschulgesetz der Schulrat an verschiedenen

Mehr

Kanton Zug Absenzenordnung für die Fachmittelschule Zug

Kanton Zug Absenzenordnung für die Fachmittelschule Zug Kanton Zug. Absenzenordnung für die Fachmittelschule Zug Vom 6. Juni 009 (Stand. August 009) Die Schulkommission der Fachmittelschule Zug, gestützt auf Abs. Bst. c des Gesetzes über die kantonalen Schulen

Mehr

Ordnungsmaßnahmen als Erziehungsmaßnahmen (Stand: Oktober 2008)

Ordnungsmaßnahmen als Erziehungsmaßnahmen (Stand: Oktober 2008) Ordnungsmaßnahmen als Erziehungsmaßnahmen (Stand: Oktober 2008) Max-Reger-Schule U.-Schönberger-Str. 3 D - 92637 Weiden 1. Schriftlicher Verweis Lehrkraft Förderlehrer - Äußerungsrecht des Schülers - Diese

Mehr

Disziplinarreglement der Mittelschulen

Disziplinarreglement der Mittelschulen 4.. Disziplinarreglement der Mittelschulen (vom. Februar 05) Der Bildungsrat, gestützt auf 0 Abs. des Mittelschulgesetzes vom. Juni 999, beschliesst: A. Allgemeine Bestimmungen. Dieses Reglement gilt für

Mehr

OBERSTUFE MITTELRHEINTAL SCHULORDNUNG

OBERSTUFE MITTELRHEINTAL SCHULORDNUNG OBERSTUFE MITTELRHEINTAL SCHULORDNUNG INHALTSVERZEICHNIS 1.1 Allgemeine Bestimmungen... 2 1.2 Schulbetrieb... 3 1.3 Schülerschaft... 4 1.4 Disziplinarisches, Rechtsmittel... 5 1.5 Schlussbestimmungen...

Mehr

Vorübergehende Wegweisung vom Unterricht als Disziplinarmassnahme

Vorübergehende Wegweisung vom Unterricht als Disziplinarmassnahme Leitfaden Kreisschulpflege Schwamendingenkompass Orientierung zur Schulentwicklung Vorübergehende Wegweisung vom Unterricht als Disziplinarmassnahme Leitfaden 1 Vorübergehende Wegweisung vom Unterricht

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Musikschule Kloten Bassersdorf Lufingen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Musikschule Kloten Bassersdorf Lufingen Schule Kloten der Musikschule Kloten Bassersdorf Lufingen Stand 10.07.2014 Schule Kloten Musikschule Kloten Bassersdorf Lufingen Seite 1 Alle Formulare und Dokumente können als PDF-Datei im Internet unter

Mehr

Orientierung. Übertritt aus der Primarschule und Wechsel innerhalb der Sekundarschule. Obfelden Ottenbach Sekundarschule mit drei Stufen

Orientierung. Übertritt aus der Primarschule und Wechsel innerhalb der Sekundarschule. Obfelden Ottenbach Sekundarschule mit drei Stufen Orientierung Übertritt aus der Primarschule und Wechsel innerhalb der Sekundarschule Obfelden Ottenbach Sekundarschule mit drei Stufen 1. Übertritt... 3 1.1 Grundsätzliches... 3 1.2 Vorgehen Primarschule...

Mehr

Rechte und Pflichten Eltern, Schüler/in, Lehrpersonen

Rechte und Pflichten Eltern, Schüler/in, Lehrpersonen Rechte und Eltern, Schüler/in, Lehrpersonen Artikel 19, Bundesverfassung Der Anspruch auf ausreichenden und unentgeltlichen Gundschulunterricht ist gewährleistet. Artikel 62, Bundesverfassung Der Grundschulunterricht

Mehr

Schulordnung der Kreisschule Bechburg in Oensingen

Schulordnung der Kreisschule Bechburg in Oensingen Kreisschule Bechburg Bezirksschule Sekundarschule Oberschule Werkklasse Jurastrasse 4 4702 Oensingen 062-396-2477 062-396-0040 (Fax) Schulordnung der Kreisschule Bechburg in Oensingen Schulordnung Kreisschule

Mehr

St. Laurentius-Schule. Förderschule mit dem Förderschwerpunkt. Geistige Entwicklung Kölner Str. 46a, Attendorn,

St. Laurentius-Schule. Förderschule mit dem Förderschwerpunkt. Geistige Entwicklung Kölner Str. 46a, Attendorn, St. Laurentius-Schule Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung Kölner Str. 46a, 57439 Attendorn, 02722-6578900 Schulordnung Ich halte mich an die Anweisungen der Lehrer und Betreuer.

Mehr

Kanton Zug Disziplinarordnung für die Kantonsschule Zug

Kanton Zug Disziplinarordnung für die Kantonsschule Zug Kanton Zug 44.6 Disziplinarordnung für die Kantonsschule Zug Vom 30. November 007 (Stand. Dezember 007) Die Schulkommission der Kantonsschule Zug und des Kantonalen Gymnasiums Menzingen, gestützt auf 4

Mehr

Integrative SchulungsForm. Konzept. Sekundarschule Aesch

Integrative SchulungsForm. Konzept. Sekundarschule Aesch Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Kanton Basel-Landschaft Sekundarschule Aesch Integrative SchulungsForm Konzept Sekundarschule Aesch Inhaltsangabe 1. Begriffe 1.1 Integrative Schulungsform/ ISF 1.2

Mehr

Erziehungsvereinbarungen im Stufenprogramm

Erziehungsvereinbarungen im Stufenprogramm Erziehungsvereinbarungen im Stufenprogramm an den Schulen Signau 01. Januar 2016 Einleitung Bildung und Erziehung in der Schule vollziehen sich in der wechselseitigen Zusammenarbeit und Kommunikation von

Mehr

Reglement für Lernende

Reglement für Lernende Kanton St.Gallen Bildungsdepartement Gewerbliches Berufs- und Weiterbildungszentrum St.Gallen Rektorat Reglement für Lernende ISO 9001:2008 zertifiziert Das Rektorat des Gewerblichen Berufs- und Weiterbildungszentrums

Mehr

Timeout - Möglichkeiten auf der Mittelstufe. Konzept und Umsetzung

Timeout - Möglichkeiten auf der Mittelstufe. Konzept und Umsetzung Timeout - Möglichkeiten auf der Mittelstufe Konzept und Umsetzung vom März 2010 Dieses Konzept wurde erarbeitet von: Aurelia Looser, zuständige Schulrätin Andreas Hartmann, Schulsozialarbeiter Christoph

Mehr

Erziehungshilfekonzept der Gemeinschaftsschule Harksheide

Erziehungshilfekonzept der Gemeinschaftsschule Harksheide Erziehungshilfekonzept der Gemeinschaftsschule Harksheide Inhalt: 1. Zielsetzung 2. Erläuterung unsere Vorgehensweisen auf drei n inklusive der möglichen Maßnahmen bezüglich unterschiedlicher Situationen

Mehr

Der Schulrat kann fremdsprachige Schüler aus sprachlichen Gründen für beschränkte Zeit Übergangsklassen zuteilen. Kindergarten Art. 3bis.

Der Schulrat kann fremdsprachige Schüler aus sprachlichen Gründen für beschränkte Zeit Übergangsklassen zuteilen. Kindergarten Art. 3bis. . Verordnung über den Volksschulunterricht vom. Juni 996 Landammann und Regierung des Kantons St.Gallen erlassen in Ausführung von Art. des Volksschulgesetzes vom. Januar 98 als Verordnung: I. Klassenbildung

Mehr

Teil 1 Absenzen- und Urlaubsreglement Schüler Seiten 2, 3 Teil 2 Absenzen- und Urlaubsreglement Lehrpersonen Seiten 4, 5

Teil 1 Absenzen- und Urlaubsreglement Schüler Seiten 2, 3 Teil 2 Absenzen- und Urlaubsreglement Lehrpersonen Seiten 4, 5 Inhalt Teil 1 Absenzen- und Urlaubsreglement Schüler Seiten 2, 3 Teil 2 Absenzen- und Urlaubsreglement Lehrpersonen Seiten 4, 5 Von der Kreisschulpflege an ihrer Sitzung vom 3. Juni 2008 genehmigt und

Mehr

Regelkatalog der Sekundarschule Am Petersberg

Regelkatalog der Sekundarschule Am Petersberg Regelkatalog der Sekundarschule Am Petersberg Mögliche Maßnahmen bei Verstößen gegen die Hausordnung Die Maßnahmen bei Verstößen gegen die Hausordnung orientieren sich an den Prinzipien der Wiedergutmachung.

Mehr

Schulpflege Gontenschwil. Schule Gontenschwil

Schulpflege Gontenschwil. Schule Gontenschwil Rechte und Pflichten Autor: Schulpflege Version: V 2.1/18.11.2013 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 3 1.1 Allgemeines... 3 1.2 Zielsetzung... 3 1.3 Örtliche Verantwortung der... 3 2 Informationskultur...

Mehr

Absenzen- und Disziplinarordnung der kantonalen Mittelschulen

Absenzen- und Disziplinarordnung der kantonalen Mittelschulen .8 Absenzen- und Disziplinarordnung der kantonalen Mittelschulen Vom 0. April 007 (Stand. Januar 009) Die Mittelschulkonferenz der kantonalen Mittelschulen des Kantons Solothurn gestützt auf Absatz des

Mehr

Absenzenordnung Gymnasium Burgdorf

Absenzenordnung Gymnasium Burgdorf Absenzenordnung Gymnasium Burgdorf 1. Grundlagen Die Schulleitung des Gymnasiums Burgdorf erlässt, gestützt auf die Mittelschulgesetzgebung MiSG Art. 42,43 und 44; MiSV Art. 54 und 88; MiSDV Art. 14, 133,

Mehr

SANKTIONSREGLEMENT der Agro-Marketing Suisse AMS zur GARANTIEMARKE SUISSE GARANTIE. Zertifizierter Bereich. Dok. Nr. 9d

SANKTIONSREGLEMENT der Agro-Marketing Suisse AMS zur GARANTIEMARKE SUISSE GARANTIE. Zertifizierter Bereich. Dok. Nr. 9d SANKTIONSREGLEMENT der Agro-Marketing Suisse AMS zur GARANTIEMARKE SUISSE GARANTIE Zertifizierter Bereich Dok. Nr. 9d Genehmigt vom Vorstand der AMS am 3. März 2017 In Kraft gesetzt ab 1. nuar 2017 Inhaltsverzeichnis

Mehr

KONZEPT VORGEHEN BEI DISZIPLINARPROBLEMEN MIT SCHÜLERINNEN UND SCHÜLERN DER SCHULE BÖNIGEN

KONZEPT VORGEHEN BEI DISZIPLINARPROBLEMEN MIT SCHÜLERINNEN UND SCHÜLERN DER SCHULE BÖNIGEN KONZEPT VORGEHEN BEI DISZIPLINARPROBLEMEN MIT SCHÜLERINNEN UND SCHÜLERN DER SCHULE BÖNIGEN Fassung 31.01.2012 Rahmen Das Konzept richtet sich an die Lehrpersonen (LP) die Personen der Schulsozialarbeit

Mehr

Konzept zur Elternarbeit

Konzept zur Elternarbeit Kindergarten/Primarschule 5643 Sins Tel. 041 789 65 10 www.schulesins.ch Konzept zur Elternarbeit Dieses Konzept zur Elternarbeit legt für Kindergarten/Primarschule Sins die Rahmenbedingungen fest, welche

Mehr

Katalog der Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen

Katalog der Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen 1/7 Seiten ANLAGE II Katalog der Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen Erzieherische Maßnahmen Maßnahme 1. Mündlicher Tadel Entscheidende Stelle Sachliche Voraussetzungen Schulbezogenes, Verfahren 2. Ausführliches

Mehr

Erklärungen zur Standortbestimmung

Erklärungen zur Standortbestimmung 2015728ER Mit der Inkraftsetzung am 01.06.2015 der Verordnungen über die beruflichen Grundbildungen Elektroinstallateur/in EFZ und Montage-Elektriker/in EFZ werden die Berufsbildnerinnen und Berufsbildner

Mehr

Das Departement für Bildung und Kultur des Kantons Solothurn gestützt auf 25 Absatz 3 des Volksschulgesetzes vom 14.

Das Departement für Bildung und Kultur des Kantons Solothurn gestützt auf 25 Absatz 3 des Volksschulgesetzes vom 14. Promotionsreglement für die Volksschule 4.4 Vom. November 006 (Stand. August 009) Das Departement für Bildung und Kultur des Kantons Solothurn gestützt auf 5 Absatz des Volksschulgesetzes vom 4. September

Mehr

Politische Gemeinde Quarten / Schulordnung 2

Politische Gemeinde Quarten / Schulordnung 2 SCHULORDNUNG Politische Gemeinde Quarten / Schulordnung 2 Schulordnung Der Gemeinderat Quarten erlässt gestützt auf - Art. 3 und Art. 23 des Gemeindegesetzes 1, - Art. 33 des Volksschulgesetzes 2, - sowie

Mehr

Konzept Übertritt von der Primarschule in die Oberstufe Oberstufenschulgemeinde Oberriet-Rüthi

Konzept Übertritt von der Primarschule in die Oberstufe Oberstufenschulgemeinde Oberriet-Rüthi Konzept Übertritt von der Primarschule in die Oberstufe Oberstufenschulgemeinde Oberriet-Rüthi Genehmigt vom Oberstufenschulrat an der Sitzung vom 21. Oktober 2010 Version 2014 Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort

Mehr

Absenzen- und Disziplinarordnung der Maturitätsabteilungen und der Handelsschule der Kantonsschule Solothurn 1 )

Absenzen- und Disziplinarordnung der Maturitätsabteilungen und der Handelsschule der Kantonsschule Solothurn 1 ) 44.48 Absenzen- und Disziplinarordnung der Maturitätsabteilungen und der Handelsschule der Kantonsschule Solothurn ) RRB vom 4. Mai 976 Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf 5 und 6 des

Mehr

DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT. 1. Januar 2014 ELTERN-INFORMATION. Eltern und Kinder: Die wesentlichen Rechte und Pflichten

DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT. 1. Januar 2014 ELTERN-INFORMATION. Eltern und Kinder: Die wesentlichen Rechte und Pflichten DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT Abteilung Volksschule. Januar 04 ELTERN-INFORMATION Eltern und Kinder: Die wesentlichen Rechte und Pflichten Rechte Pflichten Art. 6 Bundesverfassung "Der Grundschulunterricht

Mehr

Vorbereitungskurse Aufnahmeprüfung Gymnasium Allgemeine Bestimmungen Organisation Qualität 2

Vorbereitungskurse Aufnahmeprüfung Gymnasium Allgemeine Bestimmungen Organisation Qualität 2 Schulverwaltung Telefon 043 366 13 33 E-mail: schule@maur.ch Vorbereitungskurse Aufnahmeprüfung Gymnasium Allgemeine Bestimmungen 08.10 08.11 10.06 1. Organisation 2 2. Qualität 2 3. Angebot 2 3.1. Inhalte

Mehr

Massnahmen bei Nichteinhaltung der Schulhausordnung

Massnahmen bei Nichteinhaltung der Schulhausordnung Massnahmen bei Nichteinhaltung der Schulhausordnung Es ist zu beachten, dass diese Regelung fortlaufend für das ganze Schuljahr gilt. Innerhalb des Schulareals werden folgende Verstösse bestraft und im

Mehr

Elternrat Schule Im Birch. 14. Juni 2016

Elternrat Schule Im Birch. 14. Juni 2016 Elternrat Schule Im Birch 14. Juni 2016 Bubenstreich oder Straftat? lic.iur. Bettina Mez Jugendanwältin Jugendanwaltschaft Zürich-Stadt Wie ist die JUGA organisatorisch eingebettet? Was ist der Auftrag

Mehr

Reglement über Zeugnisse, Notengebung und Versetzung an der Basisstufe und an der Primarschule Klasse

Reglement über Zeugnisse, Notengebung und Versetzung an der Basisstufe und an der Primarschule Klasse Reglement über Zeugnisse, Notengebung und Versetzung an der Basisstufe und an der Primarschule. 6. Klasse I. AUFNAHME Auszug aus der Schulordnung ( 8) Die RIS Swiss Section - Deutschsprachige Schule Bangkok

Mehr

Ablauf des Rekursverfahrens

Ablauf des Rekursverfahrens Ablauf des Rekursverfahrens Schritt Beschreibung Frist Verantwortung 1. Der/die Rekurrent/-in reicht spätestens 30 Tage nach Erhalt des angefochtenen Entscheids den Rekursantrag gemäss Merkblatt zur Aktenordnung

Mehr

Übertrittsverfahren Sekundarschule Niveau A Kurzzeitgymnasium Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern

Übertrittsverfahren Sekundarschule Niveau A Kurzzeitgymnasium Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern 2. Grundlagen Rechtliche Grundlage bietet die Verordnung über die Übertrittsverfahren in der Volksschule, SRL 405b. 2.1 Voraussetzungen Getrennte Sekundarschule Niveau A In allen Niveaufächern im Niveau

Mehr

Einträge im Zeugnis Volksschule

Einträge im Zeugnis Volksschule Kanton St.Gallen Amt für Volksschule Orientierungshilfe Einträge im Zeugnis Volksschule Bildungsdepartement Seite 1 von 10 1 Ausgangslage Die Schülerinnen und Schüler erhalten am Ende jedes Schulsemesters

Mehr

b) Berufsleute, die sich ausserhalb eines Lehrverhältnisses an einer Berufsfachschule auf die Lehrabschlussprüfung vorbereiten, sowie

b) Berufsleute, die sich ausserhalb eines Lehrverhältnisses an einer Berufsfachschule auf die Lehrabschlussprüfung vorbereiten, sowie Reglement über das Absenzenwesen und die Disziplinarordnung an den Berufsfach- und Berufsmaturitätsschulen (Disziplinarreglement) (vom 4. Oktober 2004) Die Bildungsdirektion verfügt: I. Allgemeines Geltungsbereich

Mehr

Informationen zum Rekursverfahren

Informationen zum Rekursverfahren Informationen zum Rekursverfahren (Juli 2012) Die Bildungsdirektion entscheidet über Rekurse gegen Verfügungen unter anderem des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes, des Volksschulamtes, des Amtes für

Mehr

rilz / eilz Leitfaden

rilz / eilz Leitfaden rilz / eilz Leitfaden Version vom 12.05.2016 genehmigt durch die SL-Konferenz 1. Grundlagen und Grundsätze BMDV Art. 2 und DVBS Art. 23-26: 1 Individuelle Lernziele gemäss der Direktionsverordnung vom

Mehr

Absenzen- und Disziplinarordnung der kantonalen Berufsfachschulen

Absenzen- und Disziplinarordnung der kantonalen Berufsfachschulen 46.5. Absenzen- und Disziplinarordnung der kantonalen Berufsfachschulen Vom. Juni 009 (Stand. August 00) Das Departement für Bildung und Kultur gestützt auf des Gesetzes über die Berufsbildung vom. September

Mehr

Handhabung neues Zeugnis

Handhabung neues Zeugnis Handhabung neues Zeugnis Grundsätze 1. Die Haltung der Lehrpersonen gegenüber den Schülern und Schülerinnen ist durch Anerkennung, Verständnis, Konsequenz und Achtung geprägt ( 55VSV) 2. Die überfachlichen

Mehr

Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen

Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen BLLV Bezirksverband Mittelfranken - 1. Vorsitzender Stelzergasse 15, 91788 Pappenheim Bayerischer Lehrer- und Lehrerinnenverband e. V. Bezirksverband Mittelfranken 1. Vorsitzender Gerhard Gronauer Stelzergasse

Mehr

An unserer Schule steht das Lernen im Vordergrund. Wir unternehmen alles, damit zielgerichtet, ruhig und konzentriert gelernt werden kann.

An unserer Schule steht das Lernen im Vordergrund. Wir unternehmen alles, damit zielgerichtet, ruhig und konzentriert gelernt werden kann. Hausordnung Leitgedanken Lernen An unserer Schule steht das Lernen im Vordergrund. Wir unternehmen alles, damit zielgerichtet, ruhig und konzentriert gelernt werden kann. Leben in der Gemeinschaft Eine

Mehr

Kompetenzverteilung innerhalb Schulgemeinde

Kompetenzverteilung innerhalb Schulgemeinde Departement für Erziehung und Kultur Kompetenzverteilung innerhalb Schulgemeinde Stand: 1. August 2016 (DEK/0067/2016) 1. Gesetzliche Grundlagen 1. Gesetz über die Volksschule (; RB 411.11) 2. Verordnung

Mehr

Promotionsordnung Schweizer Gymnasium. gültig ab Schuljahr 2017/18

Promotionsordnung Schweizer Gymnasium. gültig ab Schuljahr 2017/18 Promotionsordnung Schweizer Gymnasium gültig ab Schuljahr 2017/18 Kommission zur Revision der Promotionsordnung, Zugerberg, 14. August 2017 - 2 - Die von der Lehrerkonferenz beauftragte Kommission zur

Mehr

Kindergartenreglement. Gemeinde Schinznach

Kindergartenreglement. Gemeinde Schinznach Gemeinde Schinznach Kindergartenreglement Gemeinde Schinznach - 2 - Allgemeine Informationen Mit dem Besuch des Kindergartens beginnt ein neuer Abschnitt im Leben Ihres Kindes. Es tritt aus der Geborgenheit

Mehr

HANDREICHUNG ZUM THEMA LERNZIELANPASSUNG

HANDREICHUNG ZUM THEMA LERNZIELANPASSUNG HANDREICHUNG ZUM THEMA LERNZIELANPASSUNG Januar 2011 Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangslage... 2 2 Gesetzliche Grundlagen... 2 3 Klärung der Begrifflichkeiten... 2 3.1 Lernzielanpassung 3.2 Lernzielanpassung

Mehr

ABMELDUNG VOM RELIGIONSUNTERRICHT

ABMELDUNG VOM RELIGIONSUNTERRICHT ABMELDUNG VOM RELIGIONSUNTERRICHT Eltern bzw. Erziehungsberechtigte können ihre Kinder durch schriftliche Mitteilung an den örtlichen Kirchgemeindevorstand vom Religionsunterricht abmelden. Eine Abmeldung

Mehr

Betriebsreglement Schulergänzende Betreuung

Betriebsreglement Schulergänzende Betreuung Betriebsreglement Schulergänzende Betreuung Primarschule Rickenbach www.primarschule-rickenbach.ch 1 Zusammenfassung Das nachfolgende Regelwerk gibt umfassend Auskunft über Sinn, Zweck und Organisation

Mehr

Der Trainingsraum. (Konzept der CERS+ in Gau-Algesheim)

Der Trainingsraum. (Konzept der CERS+ in Gau-Algesheim) Der Trainingsraum (Konzept der CERS+ in Gau-Algesheim) Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung S. 3 2. Schuleigene Anlässe für den Trainingsraum S. 4 3. Prozedere in der Klasse S. 4-5 4. Prozedere im Trainingsraum

Mehr

Umgang mit schwierigen Schulsituationen

Umgang mit schwierigen Schulsituationen Departement Bildung und Kultur Hauptabteilung Volksschule und Sport Gerichtshausstr. 25 8750 Glarus Umgang mit schwierigen Schulsituationen Glarus, März 2011 Grundsätzliches Rechtsgrundlagen Die entsprechenden

Mehr

1. welche Fälle von verbaler Gewalt, körperlicher Gewalt oder Cybermobbing gegen Lehrkräfte im vergangenen Jahr in Baden-Württemberg vorkamen;

1. welche Fälle von verbaler Gewalt, körperlicher Gewalt oder Cybermobbing gegen Lehrkräfte im vergangenen Jahr in Baden-Württemberg vorkamen; Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1847 27. 03. 2017 Antrag der Abg. Dr. Rainer Balzer u. a. AfD und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Schutz der Lehrkräfte

Mehr

Bewerbung um ein Frühstudium an der Universität Regensburg

Bewerbung um ein Frühstudium an der Universität Regensburg im Wintersemester / Sommersemester des Studienjahres Hinweis: Bitte vollständig (am PC oder handschriftlich in Druckbuchstaben) ausfüllen und dreifach kopieren. Das mit allen Unterschriften und Stempeln

Mehr

SCHULGESETZ DER GEMEINDE CAZIS

SCHULGESETZ DER GEMEINDE CAZIS SCHULGESETZ DER GEMEINDE CAZIS Gestützt auf Artikel 20 des Gesetzes für die Volksschulen des Kantons Graubünden vom 21. März 2012 erlässt die Gemeinde Cazis nachstehendes Schulgesetz. Die Bezeichnungen

Mehr

Laufbahnreglement für die Volksschule

Laufbahnreglement für die Volksschule 4.4 Laufbahnreglement für die Volksschule Vom. Juli 00 (gültig ab. August 05) Das Departement für Bildung und Kultur des Kantons Solothurn gestützt auf 5 Absatz des Volksschulgesetzes vom 4. September

Mehr

Elternabend Sek E + B

Elternabend Sek E + B Schulkreis BeLoSe Elternabend Sek E + B Herzlich willkommen Programm Das neue Laufbahnreglement/Promotion Das Disziplinarreglement Dienstweg Wahlfächer Absenzen Schulweg Schulvereinbarung Dresscode Fragen

Mehr

Reglement zum Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe I

Reglement zum Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe I Reglement zum Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe I.5 Verfügung des Departementes für Bildung und Kultur vom 9. Dezember 008 (Stand. August 009) Das Departement für Bildung und Kultur des

Mehr

Umgang mit Regelverletzungen und Herausforderndem Verhalten

Umgang mit Regelverletzungen und Herausforderndem Verhalten Umgang mit Regelverletzungen und Herausforderndem Verhalten Es gibt an der Schule ein abgestimmtes Verfahren und eine Vielzahl an Instrumenten aus den Bereichen Information, Prävention und Intervention,

Mehr

Erziehungs-, Ordnungs- und Sicherungsmaßnahmen

Erziehungs-, Ordnungs- und Sicherungsmaßnahmen BLLV Bezirksverband Mittelfranken - 1. Vorsitzender Stelzergasse 15, 91788 Pappenheim Bayerischer Lehrer- und Lehrerinnenverband e. V. Bezirksverband Mittelfranken 1. Vorsitzender Gerhard Gronauer Stelzergasse

Mehr

Rechtspflegereglement Eidgenössischer Hornusser-Verband

Rechtspflegereglement Eidgenössischer Hornusser-Verband Rechtspflegereglement Eidgenössischer Hornusser-Verband Angenommen und in Kraft gesetzt anlässlich der Delegiertenversammlung vom 24.01.2004 in Huttwil EIDGENÖSSISCHER HORNUSSERVERBAND Der Präsident Der

Mehr

Verhängung von Ordnungs- und Sicherungsmaßnahmen nach Art. 86ff BayEUG

Verhängung von Ordnungs- und Sicherungsmaßnahmen nach Art. 86ff BayEUG Regierung von Oberbayern 19.10.2016 Verhängung von Ordnungs- und Sicherungsmaßnahmen nach Art. 86ff BayEUG 1. Allgemeines: Abgrenzung: Art. 86 Abs. 1 BayEUG Erziehungsmaßnahmen, d.h. erzieherische Maßnahmen

Mehr

Elternarbeit an der Primarschule Altendorf

Elternarbeit an der Primarschule Altendorf Elternarbeit an der Primarschule Altendorf Inhalt 1. Einleitung... Teil 1 2. Elternarbeit an der PS Altendorf... Teil 2 3. Aufgabenfelder... Teil 3 a. Eltern b. Lehrpersonen c. Begegnungszone Dossier Elternarbeit

Mehr

Verfahrensrecht. Erläuterungen und Hinweise zu Verfügungs- und Rekursverfahren. 2. Grundsätze des Verwaltungsverfahrens

Verfahrensrecht. Erläuterungen und Hinweise zu Verfügungs- und Rekursverfahren. 2. Grundsätze des Verwaltungsverfahrens Verfahrensrecht Erläuterungen und Hinweise zu Verfügungs- und Rekursverfahren Dieses Kapitel gibt Auskunft zu folgenden Themen: 1. Verwaltungsverfahren 2. Verfügung / Entscheid 3. Rechtliches Gehör 4.

Mehr

Richtlinien für die Schulversuche Gegliederte Sekundarstufe I

Richtlinien für die Schulversuche Gegliederte Sekundarstufe I Kanton Schaffhausen Erziehungsdepartement Herrenacker 3 CH-8200 Schaffhausen www.sh.ch Richtlinien für die Schulversuche Gegliederte Sekundarstufe I Vom Erziehungsrat am 7. Juni 2000 verabschiedet Angepasst

Mehr

Erziehungsvereinbarungen im Stufenprogramm

Erziehungsvereinbarungen im Stufenprogramm Erziehungsvereinbarungen im Stufenprogramm an der Schule Oberburg August 2010 Einleitung Bildung und Erziehung in der Schule vollziehen sich in der wechselseitigen Zusammenarbeit und Kommunikation von

Mehr

Grundsätze zum Umgang mit Hausaufgaben

Grundsätze zum Umgang mit Hausaufgaben Konzept Grundsätze zum Umgang mit Hausaufgaben Haupt- und Realschule Salzbergen Erstellung: April 2009 Fortschreibung: Oktober 2010 Konzept Grundsätze im Umgang mit Hausaufgaben für die Haupt- und Realschule

Mehr

Reglement über die Aufnahme in die Oberstufe der Volksschule

Reglement über die Aufnahme in die Oberstufe der Volksschule Reglement über die Aufnahme in die Oberstufe der Volksschule.5 Vf des Erziehungs-Departementes vom. Juni 98 (Stand. Januar 007) Das Erziehungs-Departement ) des Kantons Solothurn gestützt auf 5 Absatz

Mehr

Elternabend Sek E + B

Elternabend Sek E + B Schulkreis BeLoSe Elternabend Sek E + B Herzlich willkommen an der Oberstufe Bellach Diese Präsentation finden Sie auf der Homepage BeLoSe! Programm Das neue Laufbahnreglement/Promotion Das Disziplinarreglement

Mehr

Schulregeln und Maßnahmen

Schulregeln und Maßnahmen Gemeinschaftsgrundschule Arnold-von-Wied Schulregeln und Maßnahmen Die Schulgemeinschaft der GGS Arnold-von-Wied hat sich im Jahr 2011/12 auf einheitliche Schulregeln für den Vor- und Nachmittagsbereich

Mehr

Absenzen-, Urlaubs- und Dispensationsreglement für Schülerinnen und Schüler

Absenzen-, Urlaubs- und Dispensationsreglement für Schülerinnen und Schüler Absenzen-, Urlaubs- und Dispensationsreglement für Schülerinnen und Schüler Politische Gemeinde Quarten / Abszenzen-, Urlaubs- und Dispensationsreglement 2 Absenzen-, Urlaubs- und Dispensationsreglement

Mehr

Konzept Projekt Schulinsel

Konzept Projekt Schulinsel Konzept Projekt Schulinsel Entwurf zuhanden der Gemeindeversammlung vom 17.6.2014 Abgenommen von der Primarschulpflege am 15.4.2014 Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht ungestört zu lernen. Jede

Mehr

Reglement für Lernende

Reglement für Lernende Kanton St.Gallen Bildungsdepartement Berufs- und Weiterbildungszentrum Sarganserland Reglement für Lernende Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines 2 II. Schulbetrieb 2 III. Rechte der Lernenden 3 IV. Pflichten

Mehr

R des Erziehungs-Departementes vom 24. Dezember 1974

R des Erziehungs-Departementes vom 24. Dezember 1974 Promotionsreglement für die Volksschule. R des Erziehungs-Departementes vom. Dezember 97 Das Erziehungs-Departement des Kantons Solothurn gestützt auf Absätze und des Volksschulgesetzes vom. September

Mehr

1 Grundsätzliches. 2 Unterricht. Seite 2 von 7

1 Grundsätzliches. 2 Unterricht. Seite 2 von 7 Schulordnung Seite 2 von 7 1 Grundsätzliches 1.1 Vorbemerkungen In der Schulordnung werden grundsätzliche Verhaltensregeln für das Zusammenleben am Lyceum Alpinum Zuoz auf der Grundlage des Leitbilds festgelegt.

Mehr

Schulordnung der Schulgemeinde St. Margrethen

Schulordnung der Schulgemeinde St. Margrethen Schulordnung Seite 1 von 5 Schulordnung der Schulgemeinde St. Margrethen Der Schulrat St. Margrethen erlässt gestützt auf Art. 33 des Volksschulgesetzes vom 13. Januar 1983 (SGS 213.1) die folgende Schulordnung:

Mehr

Regeln für den Schulbetrieb

Regeln für den Schulbetrieb Regeln für den Schulbetrieb Schulhaus Kottwil Gültig per 1.8.2017 Absenzen und Urlaub (SchülerInnen) Die Erziehungsberechtigten sorgen für den regelmässigen Schulbesuch der ihnen unterstellten Kinder.

Mehr

Schul- und Disziplinarordnung der Schule Steinhausen. vom 1. August 2011

Schul- und Disziplinarordnung der Schule Steinhausen. vom 1. August 2011 Schul- und Disziplinarordnung der Schule Steinhausen vom 1. August 2011 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitende Bestimmungen...4 1 Zweck...4 2 Geltungsbereich...4 3 Begriff Eltern...4 2 Zusammenarbeit...4 4 Grundsatz...4

Mehr

Schulschiedsstellen Schülerinnen und Schüler setzen Grenzen. Ein Pilotprojekt des Ministeriums für Schule und Weiterbildung

Schulschiedsstellen Schülerinnen und Schüler setzen Grenzen. Ein Pilotprojekt des Ministeriums für Schule und Weiterbildung Schulschiedsstellen Schülerinnen und Schüler setzen Grenzen Ein Pilotprojekt des Ministeriums für Schule und Weiterbildung Ein Fall: Ein Schüler einer Realschule, der häufiger durch Stören des Unterrichts

Mehr

lic. iur. Franziska Gschwend, Dienst für Recht und Personal Rolf Rimensberger, Amt für Volksschule

lic. iur. Franziska Gschwend, Dienst für Recht und Personal Rolf Rimensberger, Amt für Volksschule Zeugnis Promotion Übertritt Rechtliche Grundlagen Franziska Gschwend Kindergarten Rolf Rimensberger Eintritt in den Kindergarten / Übertritt in die Primarschule Zeugnis Franziska Gschwend Noten / Arbeitshaltung

Mehr

Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe bei Schulstörern

Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe bei Schulstörern Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe bei Schulstörern Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe bei Schulstörern KWMBl. I 2007 S. 170 2230.1.1.0-UK Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe bei Schulstörern

Mehr

Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen. Beurteilung im Zeugnis und in Lernberichten

Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen. Beurteilung im Zeugnis und in Lernberichten Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen Beurteilung im Zeugnis und in Lernberichten Zeugnis und Lernbericht für Schülerinnen und Schüler mit individuellen Lernzielen,

Mehr

Neudefinierter Berufsauftrag für Lehrpersonen der Volksschule

Neudefinierter Berufsauftrag für Lehrpersonen der Volksschule für Lehrpersonen der Volksschule Volksschulamt Kanton Zürich Walchestrasse 21, Postfach 8090 Zürich Berufsauftrag für Lehrpersonen der Volksschule 1. Ziele des neudefinierten Berufsauftrages 2. Jahresarbeitszeit

Mehr

Begabtenförderungsprojekt in der Primarschule Wollerau KIM Kreativität Interesse Motivation

Begabtenförderungsprojekt in der Primarschule Wollerau KIM Kreativität Interesse Motivation Begabtenförderungsprojekt in der Primarschule Wollerau KIM Kreativität Interesse Motivation Im Schuljahr 2007/08 startete die Primarschule Wollerau das Begabtenförderungsprojekt Grips +. Im Schuljahr 2009/10

Mehr

Elternrat. 5. April 16 Vorgehen bei gewaltorientierten Vorfällen

Elternrat. 5. April 16 Vorgehen bei gewaltorientierten Vorfällen Elternrat 5. April 16 Vorgehen bei gewaltorientierten Vorfällen Auftrag der Schule Ziel der Interventionen Mögliche Vorgehensweisen Zufriedenheit der Eltern (Erfahrungen von bis) Auftrag der Schule Erziehung

Mehr

Laufbahnreglement für die Volksschule

Laufbahnreglement für die Volksschule 4.4 Laufbahnreglement für die Volksschule Vom. Juli 00 (Stand. August 0) Das Departement für Bildung und Kultur des Kantons Solothurn gestützt auf 5 Absatz des Volksschulgesetzes vom 4. September 969 )

Mehr

1. Gesetzliche Grundlagen

1. Gesetzliche Grundlagen Information zur Erstellung einer allgemeinen Bewertung / BayEUG 2003 / VSO 2008 bei aktiver, aber nicht erfolgreicher Teilnahme von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Volksschulen

Mehr

Reglement für die Musikschule. der politischen Gemeinde Gaiserwald

Reglement für die Musikschule. der politischen Gemeinde Gaiserwald Reglement für die Musikschule der politischen Gemeinde Gaiserwald vom 18. August 2008 1 1 Vom Gemeinderat Gaiserwald erlassen am 18. August 2008; rechtsgültig geworden durch Genehmigung des Bildungsdepartementes

Mehr

Reglement zur Verordnung über den Berufsauftrag und die Arbeitszeit von Lehrpersonen

Reglement zur Verordnung über den Berufsauftrag und die Arbeitszeit von Lehrpersonen 646.40 Reglement zur Verordnung über den Berufsauftrag und die Arbeitszeit von Lehrpersonen Vom 9. Juni 00 (Stand. August 00) Gestützt auf 5 Absatz des Personaldekrets vom 8. Juni 000 ) und auf die Verordnung

Mehr

Rahmenkonzept. Angebote Hausaufgaben

Rahmenkonzept. Angebote Hausaufgaben Rahmenkonzept Angebote Hausaufgaben Stand 23. August 2011 1 1. Ausgangslage 1.1 Allgemeine Ausgangslage Die Volksschule ist ein Ort, an dem Schülerinnen, Schüler und Eltern verschiedener sozialer Schichten

Mehr

Kanton Zug Promotionsordnung für das Kantonale Gymnasium

Kanton Zug Promotionsordnung für das Kantonale Gymnasium Kanton Zug. Promotionsordnung für das Kantonale Gymnasium Menzingen Vom 6. Juni 00 (Stand. Januar 009) Die Schulkommission der Kantonsschule Zug und des Kantonalen Gymnasiums Menzingen, gestützt auf 5

Mehr

Richtlinien für Hausaufgaben-Betreuung an der Schule Alpnach

Richtlinien für Hausaufgaben-Betreuung an der Schule Alpnach Tagesstrukturen Richtlinien für Hausaufgaben-Betreuung an der Schule Alpnach 1. Zweck der Richtlinien 1.1 Diese Richtlinien regeln die Hausaufgaben-Betreuung an der Schule Alpnach. 2. Grundsätze 2.1 Die

Mehr

Musikschulreglement vom

Musikschulreglement vom Musikschulreglement vom 06.07.05 Gemeinde Aarburg Rathaus CH-4663 Aarburg Tel. 06 787 4 4 Fax 06 787 4 0 www.aarburg.ch Inhaltsverzeichnis I. Trägerschaft und Zielsetzung... 3 Trägerschaft / Zielsetzung...

Mehr