Unsere Freizeiten. Kinder. Jugendliche. Junge Erwachsene. Erwachsene & Familien. Weitere Infos

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1 Anmeldeverfahren Liebe Freizeit-Teilnehmende, liebe Interessierte! Unsere Freizeiten Folgendes Anmeldeverfahren gilt für die Freizeiten des Evangelischen Jugendwerks Weinsberg: Alle Anmeldungen werden bis zum Stichtag am Sonntag, 15. Januar 2017 gesammelt. Mit allen bis dahin eingegangenen Anmeldungen wird folgendermaßen verfahren: Liegen am Stichtag mehr Anmeldungen vor als Freizeitplätze zur Verfügung stehen, werden... Stichtag: So. 15. Januar bei den Jungscharlagern die ältesten angemeldeten Kinder bevorzugt. Ausnahme: Geschwisterkinder gelten als eine Anmeldung. Hier zählt das Geburtsdatum des älteren Kindes. bei allen anderen Freizeiten werden die Plätze nach der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben!! Angemeldete aus den Kirchen bezirken Weinsberg, Neuenstadt und Öhringen werden bevorzugt. Nach dem Stichtag werden weiterhin Anmeldungen entgegen genommen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Jugendwerk. Wir freuen uns auf die gemeinsamen Tage mit dir und Ihnen! Die Freizeitteams vom Evangelischen Jugendwerk Weinsberg Auf unserer Homepage gibt es den Freizeitprospekt und die Anmeldeformulare zum Downloaden. Kinder Jungscharlager für Mädchen Seite 4 von 9-13 Jahren in Finsterrot Jungscharlager für Mädchen und Jungen Seite 5 von 9-13 Jahren in Finsterrot Jungscharlager für Jungen Seite 6 von 9-13 Jahren in Finsterrot Jugendliche Freizeit für Jugendliche Seite 7 von Jahren in Italien / Adria / Venedig Freizeit für Jugendliche Seite 8 von Jahre an der Costa Brava / Spanien Junge Erwachsene Segelurlaub für junge Erwachsene Seite 9 ab 18 Jahre in Sneek / Niederlande von Erwachsene & Familien Vater-Kind-Kanu-Tour Seite 10 für Väter mit ihrem Kind (9-12 Jahre) von Wochenende für Familien Seite 11 auf der Schwäbischen Alb von Männerwanderung Seite 12 in Unterjoch / Allgäu von Frauenwochenende Seite 13 im Wörnersberger Anker von Weitere Infos Wichtige Hinweise und Reisebedingungen Seite Zuschüsse und Ermäßigungen Seite 20 Weitere Freizeitangebote, Seite 20 / 21 Infos und Veranstaltungen Anmeldeformular Seite 22 Anmeldeformular Freizeiten Seite

2 Jungscharlager für Mädchen von 9-13 Jahren in Finsterrot Zeit: Kosten: 150,- Zuschüsse/Ermäßigungen: s. Seite 20 Leistung: Hinfahrt (Rückreise privat), Unterkunft in Zelten, Vollverpflegung, Programm, pädagogische Betreuung Leitung: Stefanie Hahnen & Annegret Widmann Es ist endlich wieder soweit!! Ab jetzt kannst du dich für unser Mädelslager anmelden, wir freuen uns auf DICH! Gemeinsam werden wir 10 Tage voller Spiel, Spaß, Spannung und Abenteuer erleben. Heldinnen wie Pippi Langstrumpf, Emma Watson, Elsa, Katniss Everdeen oder Wicki stehen diesmal im Mittelpunkt. Aber auch Helden und Heldinnen der Bibel werden wir unter die Lupe nehmen: Mirjam, Esther, Maria u.a. Und natürlich wird es leckeres Essen geben, gemütliche Abende am Lagerfeuer, eine Zwei-Tages-Tour, kreative Hobbygruppen, Spiele in Wald und Feld all das vorbereitet von einem hochmotivierten Mitarbeiter/ innen-team. Also, lass dir das nicht entgehen und sei dabei! Jungscharlager für Mädchen und Jungen von 9-13 Jahren in Finsterrot Zeit: Kosten: 150,- Zuschüsse/Ermäßigungen: s. Seite 20 Leistungen: Hinfahrt (Rückreise privat), Unterkunft in Zelten, Vollverpflegung, Programm, pädagogische Betreuung Leitung: Ina Seidel, Jonas Dubke, Jonas Blum & Team In der Mitte der Sommerferien wird es wieder soweit sein: Gemischtes Lager in Finsterrot zusammen mit etwa 90 anderen Jungs und Mädels und einem Team von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das wird ein echtes Abenteuer für uns alle werden. Mega viel Action! Ordentlich FUN! Super nette Leute! Erfahrungen mit Gott! Leckeres Essen! Anspiele zum Mitfiebern! Großartige Gemeinschaft! Einfallsreiche Zeltgespräche! Richtig tolle Zeit! Natürlich wird es auch geben: Jede Menge Spiel, Spaß und Spannung, Geländespiele, 2 Tagestour, Baden im See und Nachtwache am Lagerfeuer. Untergebracht sind wir in Zelten mit Holzböden und Feldbetten jeweils ca. 7-8 Kinder und zwei Mitarbeitende. Wir freuen uns auf dich! :-) 4 5

3 Jungscharlager für Jungen von 9-13 Jahren in Finsterrot Zeit: Kosten: 150, Zuschüsse/Ermäßigungen: s. Seite 20 Leistungen: Hinfahrt (Rückreise privat), Unterkunft in Zelten, Vollverpflegung, Programm, pädagogische Betreuung Leitung: Roger Reis, Rolf Weik & Team Am Ende der Sommerferien wird es wieder soweit sein: Jungscharlager für Jungs in Finsterrot heißt Action, Spaß und Gemeinschaft rund um die Uhr! Dieses Jahr wollen wir mit DIR auf eine Reise nach Ägypten gehen. Auf dich wartet ein absolut geniales und abwechslungsreiches Programm. geniales Essen ein suuuuuper Mitarberbeiterteam, dass sich schon freut DICH kennenzulernen eine hammermäßige Geschichte aus der Bibel, die es in sich hat tolle Gemeinschaft und noch viel viel mehr!!! Untergebracht sind wir in Zelten mit Holzböden und Feldbetten jeweils ca. 7-8 Kinder und Mitarbeiter(n). Jetzt fehlst nur noch DU!!! Bist du bereit für das einzigartige Erlebnis? Dann melde dich sofort an! Freizeit für Teenager von Jahren in Italien / Adria / Venedig Zeit: : Kosten: 449, Zuschüsse/Ermäßigungen: s. Seite 20 Leistungen: Fahrt, Unterkunft in Zelten, Vollverpflegung, Programm, Tagesausflug, Krankenversicherung Leitung: Zsolt Boda und Team Bella Italia! Sommerzeit ist Freizeitzeit! Hast du Lust auf einen chilligen Urlaub mit Sonne, tollen Leuten, abwechslungsreichem und kreativem Programm an einem breiten Sandstrand direkt an der Adria Küste? Dann bist du auf unserer Freizeit in Italien genau richtig! Wir wohnen auf einem schönen Campingplatz Rosolina Mare im Herzen des Naturparks Podelta, etwa 70 Kilometer südlich von Venedig. Untergebracht sind wir in einem luxuriösen Zelt-Camp (mit eigenem Zeltdorf) mit vier-personen-zelten. Diese sind ausgestattet mit einem Boden, Verloursbetten, Ablagefächern, einem Tisch, Stühlen und Licht. Die Anlage liegt inmitten eines mediterranen Kiefernwaldes und bietet, neben zwei Pool s viele Möglichkeiten zum Sport und Chillen! Der lange Sandstrand und das Meer (nur 50 Meter entfernt) bieten viel Platz zum Sonnenbaden, Schwimmen im kristallklaren Wasser, Relaxen und für sportliche Aktivitäten. Außerdem werden wir Zeit haben für eine geniale Urlaubsgemeinschaft mit Action, einem Tagesausflug nach Venedig, Spielen, Workshops und Bibelzeiten mit lebensverändernden Impulsen und Gesprächen über Gott und das Leben. Anreisen werden wir mit einem modernen, klimatisierten Reisebus. Wir freuen uns auf dich! Wir freuen uns auf dich J. 6 7

4 Freizeit für Teenager von Jahren an der Costa Brava / Spanien Zeit: Kosten: 499, Zuschüsse/Ermäßigungen: s. Seite 20 Leistungen: Fahrt, Unterkunft in Zelten, Vollverpflegung, Programm, Krankenversicherung, Tagesausflug Leitung: Nici Gessler und Jonas Kümmerle Buenos dias amigos! Lust auf einen Urlaub mit Sonne, tollen Leuten, abwechslungsreichem Programm und einem breiten, herrlichen Sandstrand direkt am Mittelmeer? Dann auf mit uns nach Spanien! Wir wohnen im schönen Fischerdorf Caldetas (ca. 40 Km nördlich von Barcelona), im eigenen Zeltdorf und schlafen auf Luftmatratzen. Die Anlage ist Teil eines Sportzentrums mit vielen verschiedenen Sportangeboten. Am Sandstrand haben wir genug Platz zum Baden, Schwimmen und Relaxen. Außerdem werden wir einen Tagesausflug nach Barcelona machen. Neben Spaß und Action soll auch die Gemeinschaft nicht zu kurz kommen. In Bibelzeiten und Andachten werden wir uns den wichtigen Fragen des Lebens stellen und Jesus näher kennen lernen. Wir freuen uns auf dich und eine tolle gemeinsame Zeit! Segelurlaub für junge Erwachsene ab 18 Jahre in Sneek / Niederlande Zeit: Kosten: 399,- zzgl. Kosten für Anreise in Fahrgemeinschaften, Zuschüsse/Ermäßigungen: s. Seite 20 Leistungen: Unterkunft, Verpflegung, Boote, Versicherung Leitung: Wolf-Rüdiger Amos, Steffen Bäuerle, Otto Rentschler Mindestteilnehmerzahl: 10 Teilnehmer bis Ein Urlaub der besonderen Art. In einer kleinen Gruppe von Gleichgesinnten 8 Tage voller Spannung und Abenteuer, Relaxen und Auftanken erleben. Action und Erholung wechseln sich ab. Untergebracht sind wir in drei gemütlichen Bungalows direkt am Wasser. Nach einem ordentlichen Frühstück geht es tagsüber in die Boote, um Sonne, Wind und Wellen zu genießen oder auch mal dem Wetter zu trotzen. Du musst nicht segeln können, um dabei zu sein. Erfahrene Mitarbeiter bringen dir die nötigen Tricks, Kniffe und Knoten bei - hinterher bist du um viele Erfahrungen reicher und kannst schon selbst etwas segeln. Gegen Abend legen wir wieder direkt vor unserer Haustüre an, kochen miteinander und lassen den Abend mit Gesprächen über Gott, die Welt und unser Leben, geselligen Runden oder einem Bummel durch Sneek oder andere nette Städtchen ausklingen. Die Platzzahl ist begrenzt deshalb bald anmelden! Zu einem Vorbereitungstreffen bekommst Du noch eine gesonderte Einladung. Weitere Infos zur Gegend und Unterkunft findest du unter Du wolltest schon immer mal was Besonderes? Hier ist es! 8 9

5 Vater-Kind-Kanu-Tour für Väter mit ihrem Kind (9-12 Jahre) Zeit: Ort: Mühlen bei Horb Kosten: Väter: 72,, Kinder: 45,- Zuschüsse/Ermäßigungen: s. Seite 20 Leistungen: Verpflegung, Programm, Platz- und Bootsmiete, Die An- und Abreise erfolgt privat. Leitung: Jürgen Eckstein & Carsten Nagel Einmal ein Wochenende nur mit meinem Papa bzw. nur mit meiner Tochter / meinem Sohn das ist ein ganz besonderes Erlebnis! Auf dem Zeltplatz Mühlen bei Horb werden wir unsere (selbst mitgebrachten) Zelte aufschlagen. In 4-er Kanus paddeln wir am Samstag und am Sonntag von Sulz aus den Neckar abwärts. Das wird eine ganz besondere Herausforderung werden: Wer sitzt vorne, wer fährt hinten? Und wie schaffen wir es, nicht zu kentern und heil anzukommen? Natürlich wird es auch das alles geben: Zeit zum Spielen und zum Singen, am Lagerfeuer sitzen, ein Fußballmatch austragen, Grillen und Geschichten von Gott hören - und ganz wichtig: Gemeinsame Vater-Kind-Zeit! Wir empfehlen, dieses Wochenende mit nur einem Kind zu erleben. Wochenende für Familien auf der Schwäbischen Alb Zeit: Kosten: Erwachsene: 99,, Kinder 6-14 J. 69,, Kinder 3-5 J. 49,, Kinder unter 2 Jahren sind frei Leistungen: Unterkunft, Verpflegung, Programm Die An- und Abreise erfolgt privat. Ort: Jugendherberge Sonnenbühl-Erpfingen Leitung: Annegret Widmann & Team Mindestteilnehmerzahl: 25 Auch in diesem Jahr wird es wieder ein Wochenende für Familien geben. Diesmal sind wir in der Jugendherberge Sonnenbühl-Erpfingen zu Gast. Und deshalb werden wir auf jeden Fall Teile der Schwäbischen Alb erkunden und entdecken. Zum Wochenende gehört, dass wir viel freie Zeit füreinander haben, gemeinsames Singen, zusammen spielen, andere Kinder und Eltern kennen lernen, Gottesdienst feiern. Locker und gesellig wird es zugehen bei kreativen Workshops, einer Spielerallye und einem Impulsangebot für die Erwachsenen. Sonnenbühl-Erpfingen und seine Umgebung bieten jede Menge Ausflugsmöglichkeiten (Sommerbobbahn, Marienkäferpfad, Burgruine Hohenmelchingen, Mägerkinger See, Nebelhöhle), die wir am Samstag erkunden können. Die Unterbringung erfolgt in Doppel-/Mehrbettzimmern, uns erwartet Leckeres aus regionaler Küche und ein motiviertes Vorbereitungsteam. Weitere Infos zum Haus unter Jugendherbergen/Sonnenbuehl-Erpfingen122/portraet 10 11

6 Männerwanderung in Unterjoch / Allgäu Zeit: Kosten: 99,- Leistungen: Unterkunft, Vollverpflegung, zzgl. Fahrtkosten (Fahrgemeinschaften in Privat-PKW) Leitung: Klaus Frank, Harald Stettner Mindestteilnehmerzahl: 12 (bis ) Unsere traditionelle Männerwanderung bedeutet: Männer unter sich Zeit für Gespräche miteinander Natur pur in einer grandiosen Bergwelt den eigenen Körper spüren und wahrnehmen mit gutem Essen durch die Allgäuer Küche verwöhnt werden Gottes Wort für mich persönlich Wir sind im Bergheim Unterjoch, einem gemütlichen Freizeitheim des Evang. Jugendwerks Württemberg, untergebracht. Eine helle, freundliche Atmosphäre prägt dieses Haus, das uns mit seinen zahlreichen Gruppenräumen und Nischen genügend Platz und Abwechslung bietet. Ein sehr engagiertes und freundliches Hausteam wird für unser leibliches Wohl sorgen. Schlafen werden wir in Zwei- bis Vierbettzimmern mit Dusche und WC. Am Freitag früh starten wir und sind Sonntag spätnachmittags zurück. Eine wunderbare Gegend wartet auf uns: Hindelang und das Tannheimer Tal mit seiner herrlichen Bergwelt sind nicht weit. Weitere Informationen zur Umgebung und zum Haus findet ihr im Internet unter und unter Frauenwochenende im Wörnersberger Anker Zeit: Kosten: (EZ-Zuschlag 20.- ) Leistungen: Unterkunft, Vollverpflegung, Programm, zzgl. Fahrtkosten (Fahrgemeinschaften in Privat PKW) Leitung: Petra Hain, Barbara Kirschmann und Team Mindestteilnehmerzahl: 27 Personen (bis ) In diesem Jahr wollen wir die Seele baumeln und uns bewegen lassen. Im Strom des Lebens ist alles vorhanden, was wir brauchen und noch viel mehr... Liebe, Freude, Friede, Wohlergehen warten auf uns. Lasst uns hineintreten und daraus schöpfen. Esther Elsner ist Leiterin für therapeutischen Tanz und biblischen Ausdruckstanz. Sie liebt es, wenn das Wort Gottes lebendig wird in Körperausdruck und Bewegung. Mit Wortimpulsen, Zeiten der Entspannung, des Sein- Dürfens und einfachen Bewegungsanleitungen öffnet sie uns das Thema. Es sind keine tänzerischen Vorkenntnisse notwendig, Lust auf Bewegung genügt. Untergebracht sind wir im Christlichen Lebens- und Schulungszentrum Wörnersberger Anker im Schwarzwald. Wir übernachten in Doppel- und Einzelzimmern. Wir wollen in guter Atmosphäre Gemeinschaft pflegen, gemütliche Abende verbringen und eine Wanderung anbieten

7 Liebe Freizeitteilnehmerin und lieber Freizeitteilnehmer, wir sind verpflichtet, unsere Freizeiten und Reisen auf der Grundlage der gültigen Gesetze anzubieten und durchzuführen. Für uns ist diese Verpflichtung kein Problem. Die Konsequenzen sind jedoch die nachstehenden Wichtigen Hinweise und Reisebedingungen, mit denen wir Sie über die beiderseitigen Rechte und Pflichten in Kenntnis setzen. Bitte lesen Sie deshalb die nachfolgenden Reisebedingungen und Hinweise aufmerksam durch. Soweit sie nach den gesetzlichen Bestimmungen wirksam einbezogen werden, sind diese Reisebedingungen Bestandteil des mit Ihnen nachstehend TN (Teilnehmer/Teilnehmerin) genannt und uns nachstehend RV (Reiseveranstalter) bzw. Fl (Freizeitleiterin/ Freizeitleiter) genannt abzuschließenden Reisevertrages. Sie ergänzen insoweit die gesetzlichen Vorschriften der 651 a ff. BGB über den Pauschalreisevertrag und die Informationsverordnung für RV (RWO) und füllen diese Vorschriften aus. Wichtige Hinweise 1. Reiseveranstalter (RV) Evang. Jugendwerk Weinsberg Dorfbergstr Obersulm-Affaltrach Telefon: Telefax: kontakt@ejweinsberg.de Reiseveranstalter ist das Evangelische Jugendwerk Bezirk Weinsberg als rechtlich unselbstständige Einrichtung und Teil der öffentlich-rechtlichen, kirchlichen Körperschaft Evangelische Landeskirche in Württemberg. 2. Teilnehmer / Teilnehmerin (TN) Unseren Freizeiten kann sich grundsätzlich jeder/jede anschließen, sofern für das jeweilige Programm keine Teilnahmebeschränkungen nach Alter, Geschlecht oder für eine bestimmte Personengruppe angegeben sind. Für die Altersgrenze ist grundsätzlich der Freizeitbeginn maßgebend. 3. Reihenfolge der Anmeldungen Bei Sommerfreizeiten gilt das im Freizeitprospekt erläuterte Anmeldeverfahren. Bei allen Winterfreizeiten und -seminaren ist die Reihenfolge des Post- bzw. Faxeingangs entscheidend. Bei koedukativen Freizeiten nehmen wir im Sinne einer ausgewogenen TN- Zusammensetzung ab einem bestimmten Anmeldestand nur noch Teilnehmer oder nur noch Teilnehmerinnen auf. Bei einigen Maßnahmen können vor einem Losverfahren vom Veranstalter Sachkriterien als Grundlage für die Vorauswahl herangezogen werden. 4. Anmeldebestätigung / Rechnung / Zahlung Wenn bei der gewünschten Freizeit noch Plätze frei sind, erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung, die gleichzeitig auch die Rechnung ist. Spätestens 14 Tage vor Beginn der Freizeit werden wir Ihnen nähere Informationen zusenden. Die Zahlung des Reisepreises ist fällig, wie in Ziffer 3 unserer Reisebedingungen festgelegt. 5. Umfang der Leistungen Im Preis inbegriffen sind sofern nichts anderes angegeben ist die Kosten für Fahrt, Unterkunft, Verpflegung (drei Mahlzeiten) und Kurtaxe. Die Unterbringung erfolgt, wenn nicht anders ausgeschrieben, in Zwei- oder Mehrbettzimmern. Gegen Aufpreis stehen zum Teil Einzelzimmer zur Verfügung. Die RV bzw. die von ihnen eingesetzten Fl vermitteln bei unseren Freizeiten vor Ort verschiedene Zusatzangebote (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Skipässe usw.). Diese Zusatzleistungen werden, soweit sie nicht Bestandteil des gebuchten und bestätigten Reiseangebots der RV sind, als Fremdleistung nach Maßgabe von Ziffer 10.2 der Reisebedingungen von den RV bzw. von deren Fl lediglich vermittelt. 6. Versicherungen Bei allen Freizeiten im Ausland ist eine Auslandsreise-Kranken-Versicherung der Ecclesia-Gruppe (Ecclesia Versicherungsdienst GmbH in Detmold) im Preis enthalten. Beachten Sie bitte zu Ihrer eigenen Sicherheit die Angaben in der Anmeldebestätigung der jeweiligen Freizeit und die weiteren Angaben im Freizeitinformationsbrief. Bitte beachten Sie, dass in unseren TN-Preisen keine Reiserücktrittkosten-Versicherung eingeschlossen ist. Da wir im Falle Ihres Rücktritts, zu dem Sie vor Reisebeginn jederzeit berechtigt sind, Rück-trittsgebühren entsprechend Ziffer 4 unserer Reisebedingungen erheben, empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Diese Versicherung können Sie preiswert auch mit einer Reisegepäckversicherung kombinieren. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass für alle Fragen betreffend der Reiserücktrittskostenversicherung die von Ihnen beauftragte Versicherungsgesellschaft die Ansprechpartnerin ist. Überprüfen Sie insbesondere auch ihren Krankenversicherungsschutz für das betreffende Reiseland. Die Mitnahme eines Auslandskrankenscheins wird zwar ausdrücklich empfohlen, es wird jedoch gleichzeitig darauf hingewiesen, dass auch in Ländern, mit denen Sozialversicherungsabkommen bestehen, eine Behandlung auf Auslandskrankenschein Schwierigkeiten bereiten kann oder dieser nicht alle vor Ort anfallenden Kosten abdeckt. Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung sollte daher in jedem Fall erwogen werden. Bieten wir zusätzlich eine Haftpflicht- / Unfall-Versicherung an, sind Kinder unter einem Lebensjahr nicht versichert! 7. Fahrt Die Reisen führen wir wenn nichts anderes vermerkt ist jeweils ab Obersulm durch. Wird bei Freizeiten, die mit gemeinsamer Fahrt ausgeschrieben sind, auf die Inanspruchnahme der Fahrt als Leistung verzichtet, kann der Freizeitpreis nicht ermäßigt werden. 8. Reiseausweise Für Freizeiten, die ins Ausland führen, ist grundsätzlich ein gültiger Reisepass oder Personalausweis für den Grenzübertritt erforderlich. Die entsprechenden Reisedokumente müssen ab Ende der Reise noch für mindestens 6 Monate gültig sein. 9. Zuschüsse Bei den Freizeiten, die mindestens fünf Tage dauern und in Europa stattfinden, kann für Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren aus finanziell schwachen Familien ein Zuschuss aus Landesjugendplanmitteln beantragt werden. Grundlage sind die Richtlinien des Landesjugendplanes und die jeweils bereitgestellten Geldmittel des Landes Baden-Württemberg. Antragsformulare können bei der Anmeldung angefordert werden. Für Nichtverdienende, insbesondere Arbeitslose, wollen wir uns besonders in Härtefällen um eine finanzielle Hilfe bemühen. Bitte machen Sie ggf. auf der Anmeldung einen entsprechenden Vermerk. 10. Reisepreissicherung RV sind gesetzlich verpflichtet, den Reisepreis des Kunden durch einen sogenannten Sicherungsschein abzusichern. Durch den RV erfolgt deshalb die Reisepreisabsicherung. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind RV, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Die Evangelische Landeskirche in Württemberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, das Evangelische Jugendwerk Bezirk Weinsberg wiederum ist eine Untergliederung des Evangelischen Jugendwerks in Württemberg. Das Evangelische Jugendwerk in Württemberg ist eine rechtlich unselbstständige Einrichtung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Somit gilt die Befreiung von der gesetzlichen Verpflichtung auch für das Evangelische Jugendwerk Bezirk Weinsberg. 11. Besondere Geschäftsbedingungen Die Freizeiten werden von christlichen Inhalten und Lebensformen her gestaltet. Es wird erwartet, dass sich die TN in die Freizeitgemeinschaft einbringen und an den gemeinsamen Unternehmungen und am Programm teilnehmen und sich beim Abwaschen, Sauberhalten und -machen der Freizeitunterkunft beteiligen. Aufgrund unseres christlichen Selbstverständnisses sind uns im Blick auf Beziehungen gegenseitige Verantwortung und Verlässlichkeit sehr wichtig und wir möchten diese Werte anderen vorleben. Wir vergeben deshalb Doppelzimmer nur an Paare, die in einer Ehe oder eheähnlichen Gemeinschaft zusammenleben. Reisebedingungen 1. Anmeldung / Vertragsschluss 1.1. Mit der Anmeldung, die ausschließlich schriftlich erfolgen kann (soweit dieser minderjährig ist durch seine gesetzlichen Vertreter und diese selbst neben dem Minderjährigen), bietet der TN dem RV den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung und aller darin und im Reiseprospekt enthaltenen Hinweise verbindlich an. Bei Minderjährigen ist das Anmeldeformular vom Minderjährigen und dem / den beiden Sorgeberechtigten zu unterschreiben Der Reisevertrag mit dem TN, und bei Minderjährigen mit seinen gesetzlichen Vertretern, kommt durch die schriftliche Anmeldebestätigung des RV an den TN und seine gesetzlichen Vertreter zustande Bei elektronischen Buchungen bestätigt der RV unverzüglich den Eingang der Buchungen. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Teilnahmebestätigung dar und begründet keinen Anspruch auf Zustandekommen des Reisevertrages

8 2. Leistungen 2.1. Die Leistungsverpflichtung des RV ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem zum Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt, bzw. der Reiseausschreibung im Internet und nach Maßgabe sämtlicher erhaltenen Hinweise und Erläuterungen, insbesondere in den Wichtigen Hinweisen im Prospekt, sowie eventueller ergänzender Informationsbriefe für die einzelnen Freizeitmaßnahmen, die den TN zur Verfügung gestellt wurden Ergänzende oder ändernde Vereinbarungen zu den im Freizeitprospekt beschriebenen Leistungen sowie zu den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem RV. Sie sollten aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden Leistungsträger (z.b. Hotels, Fluggesellschaften), Reisevermittler und Freizeitleiterinnen bzw. Freizeitleiter sind vom RV nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung des RV oder die Teilnahmebestätigung hinausgehen, oder die im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern Orts-, Hotel- oder Hausprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht vom RV herausgegeben werden, sind ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung für den RV nicht verbindlich. 3. Zahlung 3.1 Soweit der Reiseveranstalter (siehe hierzu insbesondere Ziffer 10. der Wichtigen Hinweise ) der Pflicht zur Durchführung der sogenannten Kundengeldabsicherung gem. 651 k BGB und damit der Pflicht zur Übergabe eines sogenannten Sicherungsscheines unterliegt, und keine der nachfolgend beschriebenen Ausnahmen von der Absicherungspflicht vorliegen, sind die nachfolgend festgelegten Zahlungen erst dann zu leisten, wenn ein Sicherungsschein übergeben ist Nach Abschluss des Reisevertrages (Zugang der Teilnahmebestätigung) und Aushändigung des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Teilnahmepreises zu leisten. 3.3 Die Restzahlung ist (soweit eine Pflicht zur Kundengeldabsicherung besteht, soweit der Sicherungsschein übergeben ist) bis spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn zu bezahlen, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7.4 genannten Gründen abgesagt werden kann Vertragsabschlüsse innerhalb von 2 Wochen vor Reisebeginn verpflichten den TN zur sofortigen Zahlung des Teilnehmerbeitrages gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen und Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne des 651 k BGB, soweit ein solcher zu übergeben ist Soweit der RV zur Erbringung der Reiseleistung bereit und in der Lage ist, und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des TN gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch des TN auf Inanspruchnahme der Reiseleistung und keine Leistungsverpflichtung des Veranstalters Leistet der TN die vereinbarten Zahlungen trotz Mahnung und Fristsetzung des RV nicht fristgemäß innerhalb der vereinbarten Fristen, so kann der RV vom Reisevertrag zurücktreten und den TN mit Rücktrittskosten nach Ziffer 4. belasten. 4. Rücktritt der / des TN 4.1. Der TN kann bis zum Reisebeginn durch Erklärung gegenüber dem RV jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Diese Rücktrittserklärung soll schriftlich erfolgen. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim RV In jedem Fall des Rücktritts durch den TN steht dem RV unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der Reiseleistung folgende pauschale Entschädigung zu: Eigenanreise Bis 45 Tage vor Reiseantritt 15% (max. 21 ) vom Tag vor Reiseantritt 50% ab dem 34. Tag vor Reiseantritt 80% Bus- und Bahnreisen Bis 95 Tage vor Reiseantritt 3 % vom Tag vor Reiseantritt 6 % vom Tag vor Reiseantritt 30 % vom Tag vor Reiseantritt 50 % vom Tag vor Reiseantritt 75 % ab 6 Tage vor Reiseantritt 90 % jeweils pro TN. Berechnungsgrundlage ist der dem TN in Rechnung gestellte Gesamtpreis Dem TN ist es gestattet, dem RV nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der TN nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet Der RV behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der RV nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht der RV einen solchen Anspruch geltend, so ist der RV verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 4.5 Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt das gesetzliche Recht des TN, gem. 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, unberührt. 5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der TN einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom RV zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des TN auf anteilige Rückerstattung. Der RV bezahlt an den TN jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an den RV zurückerstattet worden sind. 6. Obliegenheiten des TN, Ausschlussfrist, Kündigung durch den TN 6.1. Der TN ist zur Beachtung der Hinweise, die ihm vom RV in Form der Informationsbriefe vor Reiseantritt zugehen, verpflichtet Der gesetzlichen Verpflichtung zur Mängelanzeige ( 651 d Abs. 2 BGB) hat der TN bei Reisen mit dem RV dadurch zu entsprechen, dass er verpflichtet ist, auftretende Störungen und Mängel sofort der/dem vom RV eingesetzten Freizeitleiterin/ Freizeitleiter anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des TN entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der TN den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem RV erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der RV oder seine Beauftragten (Freizeitleiterin/ Freizeitleiter, örtliche Agentur) eine ihnen vom TN bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, oder vom RV oder seinen Beauftragten verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des TN gerechtfertigt wird Leistungsträger, örtliche Agenturen, Freizeitleiterinnen/Freizeitleiter und sonstige Beauftragte des RV sind von diesem nicht bevollmächtigt, Reisemängel oder Zahlungsansprüche namens des RV anzuerkennen Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der TN innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der TN Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Diese Frist gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen, wenn Gewährleistungsrechte aus den 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen. 7. Rücktritt und Kündigung durch den RV 7.1. Der RV kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der TN ungeachtet einer Abmahnung des RV oder der von ihm eingesetzten Freizeitleitung die Durchführung der Freizeit nachhaltig stört oder gegen die Grundsätze der Freizeitarbeit des RV oder gegen die Weisung der verantwortlichen Leitung verstößt. Die Freizeitleiterin / der Freizeitleiter ist zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen vom RV bevollmächtigt und berechtigt. 7.2 Bei Minderjährigen ist er, nach Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten, berechtigt, die vorzeitige Rückreise zu veranlassen, bei Volljährigen den Reisevertrag zu kündigen. Der RV wird, soweit dies unter Berücksichtigung der Besonderheiten der vertraglich vereinbarten Beförderung möglich ist (demnach z.b. nicht bei Busreisen mit gemeinsamer An- und Abreise), die vertraglich vorgesehene Rückbeförderung erbringen. Ist dies nicht möglich oder entstehen im Rahmen der vertraglichen Rückbeförderung Mehrkosten, gehen diese zu Lasten des TN bzw. seiner gesetzlichen Vertreter. 7.3 Im Falle der Kündigung behält der RV den vollen Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge. 7.4 Der RV kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten Mindesteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten: 16 17

9 a) Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Teilnahmebestätigung anzugeben oder es ist dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung Bezug zu nehmen. b) Der RV ist verpflichtet, dem TN gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindesteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. c) Ein Rücktritt des RV später als zwei Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig. d) Der TN kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der RV in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den TN aus seinem Angebot anzubieten. Der TN hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung des RV über die Absage der Reise gegenüber dem RV geltend zu machen. 8. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen 8.1 Der RV wird im Freizeitprospekt Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des TN und eventueller Mitreisender (z.b. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. 8.2 Der TN ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der RV nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 8.3 Der RV haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der TN ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der RV eigene Pflichten verletzt hat. 9. Haftung 9.1. Die vertragliche Haftung des RV für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit a) ein Schaden des TN weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder b) der RV für einen dem TN entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.b. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und in der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen gekennzeichnet werden, so dass sie für den TN erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des RV sind. Der RV haftet jedoch a) für Leistungen, welche die Beförderung des TN vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, die Zwischenbeförderung während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, b) wenn und insoweit für einen Schaden des TN die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des RV ursächlich geworden sind. 10. Verjährung, Datenschutz 10.1 Ansprüche des TN nach den 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des RV oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des RV oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen Alle übrigen Ansprüche nach den 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr Die Verjährung nach Ziffer 10.1 und 10.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt Schweben zwischen dem Kunden und dem RV Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der RV die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein Die für die Verwaltung der Freizeiten benötigten Personaldaten des TN werden mittels EDV erfasst und nur vom RV verwendet und nicht weitergegeben. 11. Rechtswahl und Gerichtsstand Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem RV und dem TN findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung Soweit bei Klagen des TN gegen den RV im Ausland für die Haftung des RV dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des TN ausschließlich deutsches Recht Anwendung Der TN kann den RV nur an dessen Sitz verklagen Für Klagen des RV gegen den TN ist der Wohnsitz des TN maßgebend. Für Klagen gegen TN, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des RV vereinbart Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem TN und dem RV anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des TN ergibt oder b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedsstaat der EU, dem der TN angehört, für den TN günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart Reiseveranstalter: Evang. Jugendwerk Weinsberg, Dorfbergstr. 24, Obersulm-Affaltrach Tel.: , Fax: kontakt@ejweinsberg.de Konto für die Überweisung des Freizeitbetrags: IBAN: DE BIC: HEISDE 66 Änderungen von Leistungen und Preisen zwischen Katalogdruck und Buchung Leistungsänderungen Die Angebote zu den vertraglichen Reiseleistungen in diesem Freizeitprospekt entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass bis zur Übermittlung Ihres Buchungswunsches aus sachlichen Gründen Änderungen der Leistungen möglich sind, die wir uns deshalb ausdrücklich vorbehalten müssen. Über diese werden wir Sie selbstverständlich vor Vertragsschluss unterrichten. Preisänderungen Die in diesem Freizeitprospekt angegebenen Preise entsprechend ebenfalls dem Stand bei Drucklegung und sind für uns als RV bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus den folgenden Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung des Reisepreises vorzunehmen, über die wir Sie vor der Buchung selbstverständlich informieren: - Eine entsprechende Anpassung des im Prospekt angegebenen Preises ist im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten (insbesondere der Treibstoffkosten), der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes zulässig. - Eine Preisanpassung ist außerdem zulässig, wenn die vom TN gewünschte und im Freizeitprospekt angebotene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher touristischer Leistungen (Kontingente) nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist. Anmeldungen >> Anmeldungen bitte per Post / Fax an das Evangelische Jugendwerk Weinsberg schicken. >> Anmeldungen per sind nicht rechtsgültig! Stichtag: So. 15. Januar 2017 >> Weitere Anmeldeformulare kannst du dir / können Sie sich auf unserer Homepage herunterladen

10 Zuschüsse und Ermäßigungen Am Geld sollte die Freizeitteilnahme nicht scheitern! Unser Ziel ist es, dass möglichst viele Kinder und Jugendliche an unseren Freizeiten teilnehmen können. Dazu gibt es zwei Wege: Zuschuss des Landes Baden-Württemberg Das Land Baden-Württemberg möchte, dass Kinder und Jugendliche aus finanziell schwächer gestellten Familien an Freizeiten teilnehmen können. Deshalb kann ein Antrag auf Ermäßigung gestellt werden. Der Zuschuss beträgt voraussichtlich pro Kind und Freizeittag 7,50. Die Gewährung des Zuschusses hängt vom Bruttoeinkommen ab. Ermäßigung des Freizeitbetrags durch unser Jugendwerk Wir als Jugendwerk haben einen Fonds, der dazu dient, Kindern und Jugendlichen die Freizeitteilnahme finanziell zu ermöglichen. Diesen Fonds füllen wir durch Spenden und durch einen Solidaritätsaufschlag auf allen längeren Freizeiten, die mehr als zwei Übernachtungen umfassen. Dieser Aufschlag in der Höhe von einem Euro ist bereits in jedem Teilnahmebeitrag verrechnet. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Wenn Sie weitere Infos oder einen Zuschussantrag wollen, kreuzen Sie bitte auf der Anmeldung das entsprechende Feld an. Veranstaltungen unseres Bezirksjugendwerks Herzliche Einladung zum WzM! Das Evangelische Jugendwerk in Bezirk Weinsberg lädt Teens und Jugendliche zum nächsten WzM-Jugendgottesdienst ein. Ansprechende Aktionen, moderne Lieder, eine alltagsnahe Predigt und Zeit zur Begegnung dies sind wichtige Elemente für den Jugendgottesdienst WzM (Wort zum Montag). Übersicht Termine 2017: 15. Jan., 12. Feb., 12. März, 02. April, 07. Mai, 18. Juni, 16. Juli, 10. Sept., 08. Okt., 12. Nov., 17. Dez. Weitere Infos im Jugendwerk oder unter: JAM, ein Angebot im Jugendwerk Weinsberg für Jugendliche ab 17 Jahren! JAM steht für Jesus and me, Gemeinschaft, Musik für die Seele, Snackbar, Specialguests, Message, Gebet, Challenge und vieles mehr! Übersicht Termine 2017: 18. Februar, 07. April, 30. Juni, 20. Oktober Weitere Infos im Jugendwerk oder unter: Veranstaltungen unseres Bezirksjugendwerks EXTRA so heißt der Familien-Gottesdienst für Kinder und Erwachsene. Er findet in der Regel am ersten Samstag im Monat ab Uhr im Evang. Gemeindehaus in Affaltrach statt. Wir laden herzlich dazu ein, mit uns zu Feiern, zu Singen, zu Essen und Gemeinschaft zu erleben. Die Termine für 2017 sind folgende: 07. Januar, 04. Februar, 04. März, 01. April, 1. Mai Wanderung (Finsterrot), 17. Juni (Willsbach) SAVE THE DATE: DER NÄCHSTE POWERDAY IST AM Trage den nächsten POWERDAY jetzt schon in deinen Terminkalender ein! Weitere Informationen folgen demnächst. DER POWERDAY IST ein Tag voller Impulse für eine geistlich lebendige Jugendarbeit... ein Tag für Mitarbeitende - und solche, die es werden wollen... ein Tag, der Kopf und Herz bewegt Weitere Informationen zu unseren Angeboten online oder telefonisch

11 Anmeldung Anmeldung zur Freizeit Vater-Kind-Kanu-Tour Frauenwochenende Familienwochenende Männerwanderung Freizeit in vom bis vom bis Name Name Straße Straße PLZ / Ort (Teilort) PLZ / Ort (Teilort) Telefon Fax Telefon Fax Geburtstag Geburtstag Familienangehörige Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Beruf / Schule Anmeldung als Teilnehmer / Mitarbeiter (bitte ankreuzen) Baden unter Aufsicht erlaubt (bitte ankreuzen) ja Vegetarisches Essen erwünscht (bitte ankreuzen) ja nein nein Anmeldung Familienangehöriger / weitere Bemerkungen (Allergien, Handicaps, Wünsche etc.) Vegetarisches Essen erwünscht (bitte ankreuzen) ja nein Weitere Bemerkungen (Behinderungen, Allergien usw.) Ich bitte um Ermäßigung bzw. um Infos (bitte ankreuzen) siehe Seite 20 Der Verwendung von Fotografien, die von mir während der Freizeit zum Zwecke der Abbildung in Veröffentlichungen des Evangelischen Jugendwerks Bezirk Weinsberg (z.b. Freizeitprospekt, Rundbrief, Homepage, Presseartikel,...) gefertigt werden, stimme ich zu. Hiermit melde ich mich (bzw. die oben genannte Person) auf der Grundlage der Reiseausschreibung verbindlich an und erkenne die Wichtigen Hinweise und Reisebedingungen an. ja Ich bitte um Ermäßigung bzw. um Infos (bitte ankreuzen) siehe Seite 20 Der Verwendung von Fotografien, die von mir während der Freizeit zum Zwecke der Abbildung in Veröffentlichungen des Evangelischen Jugendwerks Bezirk Weinsberg (z.b. Freizeitprospekt, Rundbrief, Homepage, Presseartikel,...) gefertigt werden, stimme ich zu. Hiermit melde ich mich (bzw. die oben genannte Person) auf der Grundlage der Reiseausschreibung verbindlich an und erkenne die Wichtigen Hinweise und Reisebedingungen an. ja Ort, Datum Ort, Datum Unterschrift des/der Teilnehmenden Unterschrift des/der Teilnehmenden Unterschrift der Sorgeberechtigten Unterschrift der Sorgeberechtigten >> bitte per Post oder Fax einsenden >> bitte per Post oder Fax einsenden Evang. Jugendwerk Weinsberg Fax: Evang. Jugendwerk Weinsberg Fax: Dorfbergstraße 24 Dorfbergstraße Obersulm-Affaltrach Obersulm-Affaltrach 23

12 Freizeiten S ommer 2o1 7 Anmeldungen an das Evangelische Jugendwerk Bezirk Weinsberg Dorfbergstraße Obersulm - Affaltrach Telefon: Telefax: kontakt@ejweinsberg.de

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