Beregnung und Begüllung im Bereich elektrischer Anlagen. An einen landwirtschaftlichen Betrieb Ergänzung zu ÖVE/ÖNORM E 8385

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1 Beregnung und Begüllung im Bereich elektrischer Anlagen An einen landwirtschaftlichen Betrieb Ergänzung zu ÖVE/ÖNORM E 8385

2 Sehr geehrter Betreiber einer Landwirtschaft! Seit vielen Jahren ist der elektrische Strom auch in der Landwirtschaft ein unentbehrlicher Helfer bei der täglichen Arbeit. Darum ist es erforderlich, Versorgungsleitungen bis zu jedem Gehöft zu führen. Um die Versorgung mit elektrischer Energie zu sicheren, ist es notwendig, von Ort zu Ort in ganz Österreich Freileitungen mit höherer Spannung (Hochspannungsleitungen) zu betreiben. Eine generelle Verkabelung ist beim gegenwärtigen Stand der Technik nicht möglich. Es ist allgemein bekannt, dass beim Arbeiten in der Nähe dieser Freileitungen (z.b. beim Bäume fällen) Sicherheitsabstände eingehalten werden müssen, um Gefährdungen zu vermeiden. Der Kontakt mit Freileitungen ist Ursache von 60 Prozent aller tödlichen Elektrounfälle in der Landwirtschaft. Deshalb müssen die nötigen Sicherheitsabstände eingehalten und die richtigen Verhaltensmaßnahmen bekannt sein. Hinsichtlich der Beregnung und Begüllung ist in den Österreichischen Bestimmungen für die Elektrotechnik (ÖVE/ÖNORM E 8385) darauf hingewiesen, dass die erforderlichen Mindestabstände beim Betreiber der Freileitung zu erfragen sind. Oesterreichs Energie hat auf der Basis wissenschaftlicher Untersuchungen und Messungen bereits vor einigen Jahren ein Merkblatt herausgegeben, in dem grundsätzliche Sicherheitsabstände und Hinweise angegeben sind. Diese Merkblätter haben sich bewährt, jedoch wurde versucht, Angaben und Abstände übersichtlicher darzustellen. Das vorliegende Merkblatt kommt dieser Forderung nach und geht insbesondere auf verschiedene Bauarten der Regner, unterschiedlicher Durchflussmengen und das Unterfahren von Leitungen ein. Alle Abstandsangaben sind Mindestwerte. Bei Sonderfällen können zusätzliche Informationen und Festlegungen durch das Netzbetreiber oder die zuständige Behörde erforderlich sein. Da Strahlrohre für Beregnung und Begüllung nur bedingt mit den genormten Strahlrohren der Feuerwehr vergleichbar sind, gelten für diese andere Bedingungen. Die Fachleute Ihres zuständigen Elektrizitätsversorgungsunternehmens stehen für Auskünfte und Detailfragen gerne zur Verfügung. Ihr Netzbetreiber 2 Beregnung und Begüllung

3 Sicherheitsabstände zum bespannten Leiterseil Die empfohlenen Sicherheitsabstände zum bespannten Leiterseil unterscheiden sich, ob es sich um Gülle oder Wasser handelt, welchen ndurchmesser die Regner haben, und mit welchem Druck gespritzt wird. Weiters ist die Ausführungsart des Regners zu beachten. Da die Darstellung aller dieser variablen Größen zu unübersichtlich wäre, gilt es folgendes zu beachten: Ist der Betriebsdruck höher als 5 bar, sind die in den Zeichnungen angegebenen Sicherheitsabstände um 2 Meter zu erhöhen. Werden größere oder andere als die angegeben n mir einem Durchmesser von 26 mm bzw. 36 mm verwendet, sind die Sicherheitsabstände ebenfalls anzupassen. Auskunft darüber können beim zuständigen Netzbetreiber eingeholt werden. Werden gummibereifte bzw. handgeführte Regner im Vollstrahl verwendet, sind die Sicherheitsabstände gemäß Zeichnungen ungültig, und jene aus nachstehender Tabelle zu verwenden: Gummibereifte bzw. handgeführte Regner mit Metall- oder Kunststoffrohren ndurchmesser in mm bzw. Durchflussmenge in m 3 /h 26 mm / 50m 3 / h 36 mm / 100m 3 / h bis Volt 11 m 23 m bis Volt 14 m 26 m bis Volt 16 m 28 m bis Volt 18 m 28 m Diese Abstände sind einzuhalten, unabhängig ob es sich um einen Gülle- oder Wasservollstrahl handelt. Der Sicherheitsabstand beim Unterfahren einer Leitung gilt als erfüllt, wenn die Abstände gemäß den bei den Zeichnungen angegebenen Tabellen in der dargestellten Weise eingehalten werden. Dabei ist zu achten, dass der Flüssigkeitsstrahl die Leiterseile gerade nicht berührt, jedoch keinesfalls darüber hinaus reichen darf. Beregnung und Begüllung 3

4 Sicherheitsabstände zu den Masten Grundsätzlich ist das direkte Bespritzen von Masten und Isolatoren mit verschmutztem Wasser bzw. Gülle zu vermeiden. Es können sich dadurch leitfähige Beläge bilden, diese können Überschläge und damit einem Stromausfall verursachen. Sonstige Hinweise: Bei einer parallel zu einer Hochspannungsleitung geführten Metallrohrleitung kommt es mitunter vor, dass, bedingt durch elektrische Beeinflussungen, es zu einer spürbaren Berührungsspannung kommt. Dies kann auch passieren, wenn die Beregnung nicht in Betrieb ist. Diese wahrgenommene Spannung ist zwar nicht gefährlich, aber mitunter unangenehm bis schmerzhaft (ähnlich einem elektrischen Weidezaun). Daher sollten Parallelführungen von Metallrohren mit Hochspannungsleitungen vermieden oder so kurz wie möglich gehalten werden. Bei Verwendung von Kunststoffrohren gibt es diese Probleme nicht. Vorsicht! Rohrleitungsstücke im Bereich von Hochspannungsleitungen niemals senkrecht stellen (z. B. beim Entleeren)! Nur waagrecht transportieren. Niederspannungsleitungen bis Volt Sprühstrahl Vollstrahl 1 m 8 m Sprühstrahl Vollstrahl 1 m 8 m 4 Beregnung und Begüllung

5 Mittelspannungsleitungen bis V Sprühstrahl Vollstrahl 5 m 7 m 11 m 23 m Hochspannungsleitungen bis V Sprühstrahl Vollstrahl 3 m 5 m 9 m 9 m Spannung Sprühstrahl Vollstrahl Volt V 5 m 7 m 14 m 17 m V 6 m 8 m 16 m 22 m V 7 m 9 m 18 m 24 m Spannung Sprühstrahl Vollstrahl Volt V 3 m 5 m 12 m 15 m V 4 m 6 m 14 m 22 m V 5 m 7 m 16 m 24 m Beregnung und Begüllung 5

6 Elektrische Leitungen Die Unterscheidungsmerkmale hinsichtlich der Spannungsebene. 1. Niederspannungsleitungen bis V A-Mast Dachständer Hausausleger Tragmaste leitung führt von Haus zu Haus Vier blanke Leiterseile mit Seilabstand ca. 0,5 Meter vier isolierte Leiterseile mit Straßenbeleuchtung mindestens ein Leiterseil mehr. Holzmaste, Dachständer, Kabelverteiler Isolatoren haben etwa Faustgröße Isolierte Freileitung Kabelverteiler 6 Beregnung und Begüllung

7 2. Mittelspannungsleitungen über V bis V Tragmaste A-Mast Doppelltg. A-Mast Bahn-Fahrleitung leitungen führt über Maste und Trafostationen Maste können Holz, Stahl oder Beton sein Trafostationen haben zwei Spannungsebenen 3. Hochspannungsleitungen über V bis V Betonmast Transformatorenstationen Erdseil Leiterseile Gittermast Allgemein drei Leiterseile oder ein Vielfaches (6, 9 oder 12) Zumeist mit Erdseil an der Mastspitze Zwei oder vier Leiterseile und zusätzlich ein Erdseil sind Bahnleitungen Isolatorgröße: Je V ca. 1 cm Medieninhaber: Österreichs E-Wirtschaft Akademie GmbH Druck: Stiepan & Partner Druck GmbH, Hirtenberger Straße 31, 2544 Leobersdorf Trotz sorgfältiger Prüfung wird keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit übernommen. Außer für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ist jegliche Haftung von Herausgeber und Medieninhaber aus dem Inhalt dieses Werks ausgeschlossen. Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte vorbehalten. 2011, Bestellnummer: 502/222 Beregnung und Begüllung 7

8 Österreichs E-Wirtschaft Akademie GmbH Brahmsplatz Wien Tel Fax akademie@oesterreichsenergie.at

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