Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg

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1 Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ASE) nach 22 in Verbindung mit 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung vom (BGBII S.1793) Nummer der ABE: 44474, Nachtrag 11 Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen 7 J x 15 H2 Typ: 7R5715. Inhaoer der.ase und Hersteller:' RONALGmbH D Forst Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt: Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß auch für den Nachtrag. In den bisherigen Geneh. ligun!:ls~.,terlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen Änderungen bzw. Erqänz n(:" i ein.

2 Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg Nummer der ABE: 44474, Nachtrag 11 2 Die ABE-Nr erstreckt sich auf die Sonderräder 7 J x 15 H2, Typ 7R5715., in den Ausführungen: /' Nr. Ausführungsbezeichnung Zu- max. Loch- Einder Kennzeichnung Kennzeichnung lässige Abroll- kreis-0 preß- Mittenloch-0 An- auf dem auf dem Radlast umfang in mm / tiefe inmm lage Rad Zentrierrina in kg inmm Lochzahl inmm 1 7R , / R , / R ohne Ring / R , / R C ,1 100/ R ohne Ring /5 38 Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen des Nachtragsgutachtens Nr MURD/N11 genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Abweichend von den Bestimmungen des 27 StVZO (Berichtigung der Fahrzeugpapiere) ist es bei Verwendung einer im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Feigengröße, sofern diese nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt sind, nicht erforderlich, eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde) zu veranlassen. Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des TÜV Automotive GmbH TÜV SÜD Gruppe Engineering Center München, vom festgehaltenen Angaben. Flensburg, Im Auftrag (Hunkele) Anlagen: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung 1 Nachtragsgutachten Nr MURD/N11

3 -. 1. Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg Nummer der ASE: 44474, Nachtrag 11 - Anlage- Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

4 TÜV AUTOMOTIVE GMBH Ridlerstraße 57 Homologation Räder/Fahrzeuge München Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland AutomoUve Seite: 1 von 4 GUTACHTEN ZUR ERTEILUNG EINES NACHTRAGS ZUR ABE MURD/N11 Antragsteller: Art: Typ: Ronal GmbH Forst Sonderrad 7 J X 15 H2 7R5715. Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. I. Übersicht Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten Ein- zul. zul. gültig kreis loch preß- Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichung (rnrn) I (mm) tiefe last umf. Fertig. Rad Zentrierrina -zahl I (mm) I (k~j) I (rnrn) Datum 036 7R /5 54, / R , /5 56, / R , /5 56, / R , /5 56, / R ohne Rinq 100/ / R , /5 57, /99 031C 7R C 057, /5 57, /99 031C 7R C 057, /5 57, / R ohne Rinq 100/ / Beschreibung der Sonderräder Antragsteller :Ronal GmbH Hersteller Handelsmarke Art der Sonderräder Korrosionsschutz Masse des Rades 1.2. Radanschluß siehe Anlage Forst : Ronal GmbH Forst : RONAl :LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt : Mehrschicht-Einbrennlackierung : ca. 8,3 kg

5 f l Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 15 H2 Radtyp: 7R5715. Antragsteller: Ronal GmbH Stand: Kennzeichnung der Sonderräder Automolive Seite: 2 von 4 An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 03: Handelsmarke Radausführung Radgröße Typzeichen Einpreßtiefe Herstellungsdatum Herkunftsmerkmal : Außenseite : Innenseite : ET38 Gießereikennzeichnung : Si 11 Japan. Prüfwertzeichen : Fertigungsmonat und -jahr z.b : Made in Germany : JWL Weitere Kennzeichnung : Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein Verwendungsbereich Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen. 11. Sonderradprüfung Felge : KBA Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm. : RONAL : 7R : 7 J X 15 H2 Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.3. aufgeführten Unterlagen überein Werkstoff der Sonderräder: Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft Festigkeitsprüfung: Dauerfestigkeitsprüfung: Die Biegeumlaufprüfung wurde positiv für folgende Prüfmomente abgeschlossen: Ausführung Einpreßtiefe Radlast Abrollumfang Anzugsmoment Prüfmoment in Nm inmm in kq inmm in Nm Prüfwert Mb max. bei 100% Feigenhornprüfung: Eine erneute Felgenhornprüfung ist nicht erforderlich. Akkreditiertunter DAR-RegistriernummerKBA-P von der Akkreditierungsstelledes Kraftfahrt-Bundesamtes,BundesrepublikDeutschland.

6 ,. r Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 15 H2 Radtyp: 7R5715. Antragsteller: Ronal GmbH Stand: I. Anbau- und Verwendungsprüfung: 11I.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug: Automotive Seite: 3 von 4 Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet Fahrversuche: Freigaben der Fahrzeughersteller über Feigengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise nicht vor. Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/ vom , VkBI S. 1377), Punkt Anbauprüfung, und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 «Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit) Ausgabe Anhang I). Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen Fahrwerksfestigkeit: Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich. IV. Zusammenfassung: Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach 22 StVZO bestehen keine technischen Bedenken. Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten. Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt werden, wenn - sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben. - sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern. - ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern. V. Unterlagen und Anlagen: V.1. Verwendungsbereichsanlagen: Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen ergänzt: Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg. aae Hinweise 1 TOYOTA lieat bei 2 ROVER, SUBARU 033; 033; " liect bei 3 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN lieot bei I 4 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN lieat bei I 5 CHRYSLER 031C; 031C lieat bei I lieqt bei Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

7 ("', zur Erteilung eines Nachtrags zur AßE sm. '. Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 15 H2 Radtyp: 7R Antragsteller: Ronal GmbH Stand: Automotive 1lN ; V.2. Allgemeine Hinweise: siehe Anlage: Allgemeine Hinweise Seite: 4 von 4 Schulz Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/lEe München, SZ ~l Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

8 e.. ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: 7R stI) Hersteller: Ronal GmbH Stand: Automotiv.e Wuchtgewichte...,.. Tt'N. Seite: 1 von 1 Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. Allgemeine Reifenhinweise Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen. Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des Sturzwinkels zu beachten. Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung bestätigen zu lassen. ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen Reifenfülldruck zu beachten ist. Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart, Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeuq-montiert werden. -SlgezielleAuflagen im Gutachten bleiben hiervon unberührt. Ersatzrad Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind. TÜV AUTOMOTIVE GMBH' UNTERNEHMENSGRUPPE TÜV SÜDDEUTSCHLAND. RIDLERSTRAßE MÜNCHEN

9 ..' ANLAGE: 5 Radtyp: 7R5715. Hersteller: Ronal GmbH Stand: Automotiv8 Fahrzeughersteller Raddaten: : CHRYSLER Seite: 1 von 3 Radgröße Lochkreis nach Norm (mm)/lochzahl Technlsche rnsc e Data en, Kurz fassuna : 7 J X 15 H2 : 100/5 Einpreßtiefe Zentrierart (mm) : 38 : Mittenzentrierung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zu!. zu!. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierrino (kg) (rnm) datum 031C 7R C057, ,1 Kunststoff /99 031C 7R C057, ,1 Kunststoff /99 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller Befestigungsteile Zubehör : CHRYSLER : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad : ZP-Nr Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ: JA; JX; M?6?; PL; PT 135 Nm für Typ: JR Ver kau fsb ezerc 'h nuno: CHRYSLER CRUISER Fahrzeuqtvo Betriebserlaubnis kw Reifen Auflagen zu Reifen Auflaaen PT e11*98/14*0058* /65R15 Automatikgetriebe; 11A; Pkw geschlossen; 362; 51 G; 80G Cabrio; 195/65R15 Schaltqetrlebe: 11A; 365; 10B; 11G; l1h; 12A; 51G; 80G 51A; 71 E; 723; 73C; 74A; 74P; 751 Vkfb er au 5 ezeic ich nunq: CHRYSLER NEON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kw Reifen Auflagen zu Reifen Auflaaen PL e11*98/14*0057* /60R A; 22B; 24J; 24M; B; 11B; 11G; 11H; 195/55R A; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74P Vker au fbs ezerc ich nunq: CHRYSLER SEBRING Fahrzeuqtvo Betriebserlaubnis kw Reifen Auflagen zu Reifen Auflauen JR e11*98/14*0138* /65R15 51 G; 52J; 662 Cabrio; 10B; 11 B; 11 G; 11 H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74P; 751; 760; 76Z JR e11*98/14*0138* /65R15 51 G; 52J; 662 Pkw geschlossen; 205/65R15 11A; 22B; 24J; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74P; 751; 760 Vker au fbs ezerc ich nuna: CHRYSLER STRATUS Fahrzeuqtvp Betriebserlaubnis kw Reifen Auflagen zu Reifen Auflaaen JA e11*93/81*0012* /65R15 51<:3;662 bis Nachtrag 2; Pkw M?6? e11*93/81 *0012*.. 195/60R15-88 geschlossen; 195/65R15 51G 10B; 11 B; 11 G; 11 H; 205/55R A; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71E; 723; 205/60R A; 22B; 24J; 24M 73C; 74A; 74P TÜV AUTOMOTIVE GMBH UNTERNEHMENSGRUPPE TÜV SÜDDEUTSCHLAND. RIDLERSTRAßE MÜNCHEN

10 ic.! ~ ( ANLAGE: Hersteller: 5 Ronal GmbH Radtyp: 7R5715. Stand: AutolTlölive Seite: 2 von 3 V er kaufsbezeichnuna: Fahrzeuatvo JX CHRYSLER STRATUS Betriebserlaubnis kw Reifen e11 *93/81 *0028* /60R /65R /60R /60R15-94 Auflauen zu Reifen Auffacen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74P; A; 24J 11A; 24J; 367 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11 B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach 19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fa~rwerksfedern müssen, 11(3) Die Brems-,_Lenkungsaggregate sofern diese durch keine weiteren- Auflagen berührtwerden. -dem Senenstand entsprechen. Fur ale. Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. und nicht länger als 11 H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages Rad/Reifen-Kombination herzustellen. an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit 365) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. TÜV AUTOMOTIVE GMBH' UNTERNEHMENSGRUPPE TÜV SÜDDEUTSCHLAND. RIDLERSTRAßE MÜNCHEN der in (z. B. (z. B.

11 '\ r r -~ -,:<-,-~ <~j>:,... ';.., "<t":i'"a;""; ANLAGE: 5 Hersteller:.. Radtyp: 7R5?15 Stand: Ronal GmbH Automolive 367) 51A) Seite: 3 von 3 Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten, Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. am Fahrzeug) bzw. 51 G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, e. Auszug aus der EGGenehmigung des Fahrzeuges, freigegeben ist.der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+SKennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten, _ 52J) D,iese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil 660) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden: MICHELIN Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifen auf dieser Feigengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen, 662) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden: DUNLOP; FULDA;SEMPERIT; PIRELLI; UNIROYAL; BRIDGESTONE (H, V, Z); CONTINENTAL (H, V, Zr; GOODYEAR (H, V, Z); KLEBER C651 HN; TOYO (H, V, Z); YOKOHAMA Ä509 Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifen auf dieser Feigengröße erforderlich: der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. LU;) 2!1rn;,ßuswughten_der zulässig. SQnc!eJsäd.r.dürfe.rum Qer Felgen.ßlIßens_eite n_urklebegewichte al1g~bracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von MetalischraUb~entiien mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Norm..,en (DIN, E.~.RT.~. bzw. Tir~ and Rim) e ntsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von,1'1,3 mm geeignet sind, zulässig. l Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hlnausraqen. 73C) Es ist nur die Verwendung 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring Zentrierringe verwendet werden. 751) Di~IUläSSige angegebenen von schlauchlosenl Reifen zulässig. im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Achsrast des Fahrzeug.s d~rf nicht größer als das z~eifache der auf S~ite 1 dieser Anlage Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges sein. 760) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen 80G) Durch Verlegen der Handbremsseile im Bereich der Längslenker Rad/Reifen-Kombination herzustellen. die serienmäßig zulässig. ist eine ausreichende Freigängigkeit ti-i";,>~j -.1" -';"fif', TÜV AUTOMOTIVE GMBH' UNTERNEHMENSdRUPPE ' " ",I t! _..., ' :rpv SÜDDEUTSCHLAND mit. RIDLERSTRAßE MÜNCHEN der

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