Kleiner Leitfaden für Sportgerichtsverfahren

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Kleiner Leitfaden für Sportgerichtsverfahren"

Transkript

1 Seite 1 von 12 Kleiner Leitfaden für Sportgerichtsverfahren Die Sportgerichte des Bayerischen Fußball-Verbandes sind sachlich unabhängig. Durch ihre Rechtsprechung soll Fehlverhalten von Mitgliedern des BFV und der Mitgliedsvereine geahndet werden. Der Rechtsprechung der Sportgerichte unterliegen die dem Bayerischen Fußball-Verband angehörenden Vereine, die Mitglieder der Vereine, sowie alle Personen, die aufgrund eines Vertrages, einer ehrenamtlichen Stellung im Verein oder im Auftrag des Vereins Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Spielbetrieb des Vereins wahrnehmen. Die Urteile sollen darüber hinaus präventiv wirken, also künftiges Fehlverhalten möglichst ausschließen. Die Gliederung der Sportgerichtsbarkeit entspricht der Gliederung des BFV. Auf der Kreisebene sind zuständig die Kreis-Sportgerichte (KSG), auf der Bezirksebene die Bezirks-Sportgerichte (BSG) und auf der Verbandsebene das Verbands-Sportgericht (VSG) als höchste Instanz für Bayern. Für die Verbandsligen ist das Sportgericht Bayern installiert. Vorfälle bei Jugendspielen werden von den Jugend-Sportgerichten auf Bezirksebene behandelt, ab den Junioren-Verbandsligen ist das Sportgericht Bayern zuständig. Vom Präsidium des BFV sind Verbandsanwälte berufen, die das Verbandsinteresse bei Sportgerichtsverfahren wahrnehmen. Sie können sich in jedes Verfahren einschalten und haben auch das Recht Strafanträge zu stellen. Die Regelungen zu sportgerichtlichen Verfahren und mögliche Strafen stehen ausführlich und maßgebend in der Rechts- und Verfahrensordnung (RVO) des BFV. Dabei gelten ab Verbandsebene (Landesligen, Bayernligen, Regionalliga) erhebliche Besonderheiten. Der folgende Leitfaden gibt in den Ziffern 1 bis 4 einen kurzen Überblick über das auf Kreis- und Bezirksebene geltende Verfahren und die für die Vereine wesentlichen Bestimmungen. Über die wichtigsten Besonderheiten ab Verbandsebene gibt dann Ziffer 5 einen Einblick.

2 Seite 2 von Wie kommt es zu einem Sportgerichtsverfahren? Es gibt im Wesentlichen nur drei Möglichkeiten, ein Sportgerichtsverfahren zu starten: Einleitung eines Sportgerichtsverfahrens Anzeige 35 RVO Meldung 36 RVO Einspruch 38 RVO (1) Anzeige: a. Normale Anzeige Ein Fehlverhalten anzeigen kann jedes Mitglied eines Fußballvereins im BFV. Die Anzeige soll schriftlich unmittelbar an das zuständige Sportgericht gerichtet werden. Es werden aber Anzeigen, die bei anderen Verbandsinstanzen (Spielleiter oder Ausschussmitglieder etc.) eingehen, entsprechend weitergeleitet. Anonyme Anzeigen werden in der Regel nicht behandelt! Beispiel: Betreuer A wird nach dem Spiel vom gegnerischen Betreuer B beleidigt. A kann Anzeige erstatten, muss in der Anzeige aber den Wortlaut der beleidigenden Äußerungen angeben! b. Einschränkung Wegen Vorfällen während des Spiels kann nur der Schiedsrichter (SR) ein Verfahren auslösen. Anzeigen anderer Personen sind grundsätzlich nicht zulässig; ganz ausnahmsweise nur dann, wenn vom Schiedsrichter nicht wahrgenommenes krass sportwidriges Verhalten vorliegt. Zum Beispiel Anspucken, tätlicher Angriff, rassistische Beleidigung. Während des Spiels bedeutet ab dem Betreten des Spielfeldes durch den SR bis er dieses nach dem Schlusspfiff verlassen hat. Beispiele: Trainer A sieht, wie sein Spieler S hinter dem Rücken des SR vom gegnerischen Spieler G beschimpft wird. Vorfall während des Spiels, das Verhalten des Spielers G ist zwar sportwidrig, aber nicht krass damit kann Trainer A den Spieler G nicht anzeigen! aber:

3 Seite 3 von 12 Trainer A sieht, wie sein Spieler S hinter dem Rücken des Schiedsrichters vom gegnerischen Spieler G bespuckt wird. Vorfall während des Spiels, das Verhalten des Spielers G ist krass sportwidrig damit kann Trainer A den Spieler G beim Sportgericht anzeigen! c. Anzeige wegen Mitwirkung nicht spielberechtigter Spieler ( 35 Abs. 2 RVO) Wird ein nicht spielberechtigter Spieler in einem Verbandsspiel eingesetzt (er muss tatsächlich spielen), muss die Anzeige innerhalb von 4 Wochen beim Sportgericht eingehen. Die Vierwochenfrist beginnt mit dem Spieltag des zu beanstandenden Spieles (bei mehreren Spielen das letzte zu beanstandende) und nicht erst dann, wenn der Anzeigenerstatter davon Kenntnis erlangt hat. Beispiel: Mitglied des Vereins A ist Zuschauer beim Spiel B gegen C. Er stellt fest, dass Verein C einen Spieler eingesetzt hat, der noch gesperrt ist. A kann hier Anzeige gegen Verein C erstatten, es reicht, dass er Mitglied eines Vereins ist, auch wenn sein Verein am Spiel nicht beteiligt ist. Beachte: Nach Abschluss der Verbandsspielrunde der betreffenden Mannschaft sind Anzeigen spätestens innerhalb von sieben Tagen nach dem letzten Verbandsspiel dieser Mannschaft einzureichen (bei Pokalspielen gilt 66 der Spielordnung). (2) Meldung Eine Meldung kann nur durch den Schiedsrichter erfolgen. Typischer Fall ist der Feldverweis auf Dauer, aber auch Beleidigungen durch Trainer usw. In jedem Fall sendet der Schiedsrichter an den betroffenen Verein eine Abschrift seiner Meldung, spätestens am 2.Werktag nach dem Spiel (Datum Poststempel zählt) ) schriftlich oder auf elektronischem Wege. Der Verein hat dann ab Eingang der Abschrift drei Tage Zeit, elektronisch oder schriftlich eine Stellungnahme abzugeben. Sollte die Abschrift nicht zeitgerecht beim Verein ankommen, empfehlen wir dringend, diese umgehend beim zuständigen Sportgericht anzufordern. Wird innerhalb dieser Frist keine Stellungnahme abgegeben, kann das Sportgericht ohne Anhörung/Stellungnahme des Vereins allein auf der Grundlage der Meldung entscheiden! Gibt der Verein keine Stellungnahme ab, so gilt in einem eventuellen Berufungsverfahren (vgl. unten) eine Beweismittelbeschränkung. Das heißt: Beweise, die er bereits in der ersten Instanz hätte bringen können, zählen in der Berufung nicht mehr!

4 Seite 4 von 12 Wir empfehlen daher, bei einer Roten Karte oder sonstigen Vorfällen nach Eingang der Meldungsabschrift fristgerecht dem Sportgericht eine Stellungnahme schriftlich zukommen zu lassen, die auf die konkret gemeldeten Vorgänge eingeht. Pauschale Aussagen, wie z.b. "Wir wurden ständig provoziert" können vom Sportgericht nicht verwertet werden. Geht eine Meldungsabschrift dem Verein nicht zeitgerecht zu, sollte man nicht darauf hoffen, dass eine Meldung nicht gemacht wurde, sondern sich mit dem Sportgericht in Verbindung setzen, das dann eine Abschrift der Meldung zuleitet. Mit Zugang beginnt dann die Drei-Tage- Frist zur Stellungnahme. Wurde eine Meldung tatsächlich nicht gemacht, ist kein Sportgerichtsverfahren ausgelöst: die "Nachfrage" hat für den Verein keine nachteiligen Folgen. Weitere Hinweise zu einer korrekten Sportgerichtsstellungnahme finden Sie am Ende des Sportgerichtsleitfadens unter Ziffer 6 sowie im Handout zum Pass- und Spielrecht auf Seite 67. (3) Einspruch Einspruch gegen die Wertung eines Spiels kann schwerpunktmäßig (zu Einzelheiten vgl. 38 Abs.1 RVO) nur dann eingelegt werden, wenn ein Regelverstoß durch den Schiedsrichter vorliegt und dieser Regelverstoß den Spielausgang als verloren oder unentschieden mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinflusst hat. a. Der Regelverstoß unterscheidet sich von der Tatsachenentscheidung! Wenn der Schiedsrichter ein Foul übersieht oder fehlerhaft ein Tor nicht anerkennt, so sind das Tatsachenentscheidungen, die nicht angreifbar sind. Ein typischer Regelverstoß liegt z.b. vor, wenn der Schiedsrichter in einem Juniorenspiel Gelb-Rot zeigt. b. Ein anderer Spielausgang im obigen Sinne muss nicht nur wahrscheinlich, sondern sogar hoch wahrscheinlich sein. Beispiel: Hat der Schiedsrichter beim Stand von 1:1 in der 12.Spielminute beim A-Juniorenspiel Gelb-Rot gezeigt und endet das Spiel mit 2:1 für den Gegner, so dürfte hoch wahrscheinlich sein, dass er ohne den Regelverstoß nicht gewonnen hätte. Anders dann, wenn Gelb-Rot in der 88. Minute gezeigt wurde, oder wenn das Spiel mit 4:1 für den Gegner endet. Zu beachten ist beim Einspruch zum einen die Frist: er ist innerhalb von drei Tagen nach dem Spiel beim zuständigen Sportgericht einzulegen. Zum anderen dürfen nur die beteiligten Vereine (Vereinsstempel!) den Einspruch einlegen. Sie müssen den Regelverstoß beweisen. Im Übrigen: das Spielen unter Protest oder die Einlegung eines Protestes, die früher einmal möglich waren, gibt es in der RVO nicht mehr!

5 Seite 5 von Wie läuft ein Sportgerichtsverfahren ab? Die Sportgerichte entscheiden in aller Regel im schriftlichen Verfahren aufgrund der Aktenlage, d. h. unter Einbeziehung der Anzeige, der Meldung oder der Einspruchsbegründung sowie der eventuell eingereichten Stellungnahmen. Falls das Sportgericht eine Sperre von mehr als acht Wochen bzw. bei Junioren sechs Wochen beabsichtigt, wird dies dem Verein und Spieler angekündigt. Diese können dann die Durchführung einer mündlichen Verhandlung beantragen. Bei einer mündlichen Verhandlung kann das Sportgericht durch Rückfragen mehr über die Zusammenhänge zum Tathergang erfahren. Zudem entsteht ein persönlicher Eindruck von den Beteiligten, der vorteilhaft sein kann, beispielsweise für die Aussetzung der Sperrstrafe zur Bewährung. Vereinsmitglieder, die als Zeugen zur mündlichen Verhandlung geladen werden, sind grundsätzlich verpflichtet zu erscheinen und wahrheitsgemäß auszusagen. Das Sportgericht stellt in jedem Fall fest, welcher Straftatbestand durch das Verhalten des Beschuldigten erfüllt ist und welches Strafmaß tat- und schuldangemessen ist. Das heißt, die RVO gibt je nach Tat eine Mindestund/oder Höchststrafe vor und das Sportgericht entscheidet innerhalb dieses Strafrahmens, welche Höhe der Strafe angemessen ist. Beispiel: Das Sportgericht wertet das gemeldete Verhalten des Spielers S als rohes Spiel nach 66 RVO. Der Strafrahmen in 66 Abs.1 RVO reicht von zwei Wochen bis zu sechs Monaten! Von der Schwere der Tat und von der Schwere der Schuld hängt es ab, wie lange der Spieler innerhalb dieser Zeitspanne nun gesperrt wird. Die in der RVO festgelegten Straftatbestände richten sich insbesondere gegen Spieler (z.b. rohes Spiel, Tätlichkeit, Vergehen gegen Schiedsrichter) und gegen Vereine (z.b. Verletzung der Platzdisziplin), aber auch gegen Schiedsrichter (z.b. Nichtantretung) oder Funktionäre (z.b. Amtspflichtverletzung). Die Entscheidung des Sportgerichts ergeht durch ein Urteil. Das Urteil wird dem Verein ins Postfach zugestellt und gilt mit diesem Tag als bekannt gemacht. Der Tag der Bekanntmachung ist bedeutsam, weil er die Rechtsmittelfristen auslöst! Wir empfehlen den Vereinen deshalb dringend, täglich Einsicht in ihr Postfach zu nehmen, insbesondere wenn ein Urteil eines Sportgerichts ansteht. Für z.b. die Berufung gilt eine Frist von einer Woche, die mit Einstellung des Urteils im Postfach zu laufen beginnt! Wird die Frist versäumt, ist eine Berufung nicht mehr zulässig.

6 Seite 6 von 12 Als Beispiel ein Urteil, mit Erläuterungen: Aktenzeichen: /13-KSG Allgäu Datum der Sitzung: ; Besetzung: Huber, Meier,Schmidt Kreisklassen-Spiel Verein A gegen Verein B vom ; Spielnummer: Urteil: I. Spieler XY (Paßnummer), Verein A, wird gemäß 68 Abs.1 RVO wegen unsportlichen Verhaltens gegenüber dem amtierenden Schiedsrichter für 3 Verbandsspiele im Sinne des 51 Abs.5 RVO der Kreisklassen-Mannschaft des Vereins A gesperrt. Ändert sich diese Spielklasse, tritt die neue Spielklasse an die Stelle der bisherigen. II. Die Sperre gilt darüber hinaus für alle weiteren Verbandsspiele im Sinne des 51 Abs.5 Satz 3 RVO seines Vereins und für den Verein, für welchen ein Zweitspielrecht vorhanden ist, bis zum Ablauf der Sperre nach Ziffer I. III. Bei einem Vereinswechsel innerhalb der Sperrzeit zählen ab Erteilung des Verbandsspielrechts die Verbandsspiele der Mannschaft in der niedrigsten Herren-/Frauenklasse des aufnehmenden Vereins. IV. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von 20.-Euro trägt der Spieler XY bei Mithaftung des Vereins A.

7 Seite 7 von 12 Grundsätzliches: (1) Wie ist das Urteil zu verstehen? Zur Erläuterung: 1. Ziffer I des Urteils betrifft die Sperre in derjenigen Mannschaft, in der die Tat begangen wurde, hier war es ein Spiel in der Kreisklassenmannschaft seines Vereins. Er ist für die nächsten drei ausgetragenen bzw. angepfiffenen (!) Verbandsspiele dieser Mannschaft gesperrt. Welche Spiele zu den Verbandsspielen zählen, steht in 51 Abs. 5 RVO: nur solche Spiele zählen für die Sperre nämlich Meisterschaftsspiele mit Aufstiegsrecht, Spiele zur Feststellung des Tabellenplatzes und Relegationsspiele um den Auf- und Abstieg! Wird also vor der Winterpause noch ein Verbandsspiel der Kreisklassenmannschaft ausgetragen, muss der Gesperrte noch die ersten beiden Spiele der Frühjahrsrunde aussetzen, eventuell ausgetragene private Hallenturniere oder Vorbereitungsspiele ändern nichts. 2. Ziffer II des Urteils erweitert die Sperre auf andere Verbandsspiele ( 51 Abs. 5 RVO) seines Vereins. Hat der Verein A also z. B. in der C-Klasse eine zweite Mannschaft im Spielbetrieb, darf er in der Zweiten erst dann Verbandsspiele ( 51 Abs. 5 RVO) bestreiten, wenn die Sperre zu Ziffer I abgelaufen ist. Entsprechendes gilt, wenn die erste Mannschaft z. B. in der Bezirksliga spielt; er darf dort nur eingesetzt werden, wenn drei Verbandsspiele in der Kreisklasse nach Ziffer I abgelaufen sind. 3. Ziffer IV des Urteils greift nur bei einem Vereinswechsel während der laufenden Sperrzeit. Hat also der Verein A mit der Kreisklassenmannschaft noch ein Verbandsspiel ausgetragen und wechselt der Spieler in der Winterpause zu Verein B, wo er ab spielberechtigt wird, so zählen als die noch zu verbüßenden zwei Spiele nicht mehr die Spiele seines alten Vereins. Es zählen jetzt die Verbandsspiele der niedrigsten Klasse des neuen Vereins. Hat der neue Verein z.b. eine Bezirksliga und eine A-Klassen-Mannschaft zählen als die noch zu verbüßenden Spiele die nächsten zwei Partien der A-Klassen-Mannschaft des neuen Vereins. (2) Rechtliches Gehör Vor jeder Entscheidung ist dem Betroffenen durch das Sportgericht Gelegenheit zu geben, sich zu äußern. Erfolgt z.b. eine Anzeige oder ein Einspruch, wird den Betroffenen der Inhalt vom Sportgericht mitgeteilt und eine Frist zur Stellungnahme eingeräumt. Der Verein muss die an seine betroffenen Mitglieder gerichteten Mitteilungen an diese weiterleiten.

8 Seite 8 von 12 (3) Automatische Sperre nach Roter Karte Bei einem Feldverweis auf Dauer (Rote Karte) ist der Spieler bis zur Entscheidung durch die zuständige Instanz gesperrt, ohne dass es eines besonderen Verfahrens oder einer besonderen Benachrichtigung bedarf. Diese Sperre ist nicht an den vom Schiedsrichter gemeldeten Namen, sondern an die des Feldes verwiesene Person gebunden. Der Verein des hinausgestellten Spielers ist verpflichtet, eine etwaige Namensverwechslung durch den Schiedsrichter unverzüglich richtig zu stellen. (4) Bewährungsstrafe ( 48 a RVO) Sperren gegen Mitglieder von bis zu achtzehn Monaten können für den über acht Wochen (im Juniorenalter: über vier Wochen) hinausreichenden Zeitraum ganz oder teilweise zur Bewährung ausgesetzt werden. Das bedeutet, schlagwortartig dargestellt, dass ein Spieler, der eine Bewährungsstrafe erhält, nach einer vom Sportgericht festgelegten Sperrzeit von mindestens 8 Wochen wieder spielen darf. Allerdings hat das Sportgericht daran anschließend einen längeren Zeitraum festzulegen, in dem der Spieler auf Bewährung spielt. Das heißt, er darf keine neue Strafe erhalten, da sonst die Bewährung verfällt und er neben der neuen Strafe jetzt auch die bisher auf Bewährung ausgesetzte Strafe verbüßen muss. Diese Bewährungsaussetzung kann mit Auflagen verknüpft sein. Beachte: Auch nach der Verkündung des Urteils hat der Betroffene noch die Möglichkeit beim zuständigen Sportgericht die Umwandlung der Sperre zur Bewährungsstrafe schriftlich zu beantragen.

9 Seite 9 von Wie kann man sich gegen Urteile wehren? Gegen Urteile eines Sportgerichts, die man für fehlerhaft oder für unangemessen im Strafmaß hält, kann man sich mit Rechtsmitteln zur Wehr setzen. Als Rechtsmittel sind die Berufung und die Revision in der RVO zugelassen. Berufung und Revision sind form- und fristgebunden. Sie müssen innerhalb von einer Woche nach Bekanntgabe des angegriffenen Urteils eingelegt werden. Dies muss per Schriftform mittels Fax oder Brief erfolgen, wobei die Antwortfunktion des Postfachs die Schriftform ersetzt. Eine normale ist dagegen nicht zulässig. Das Schreiben muss den Verfasser nennen und von diesem unterschrieben sein z.b. auf Briefbogen des Vereins mit Vereinsstempel. Die Berufung ist bei dem Gericht einzulegen, dessen Urteil angegriffen wird. Die Frist gilt auch dann als gewahrt, wenn die Berufungsschrift innerhalb der Frist beim Berufungsgericht eingeht. Die Berufungsschrift muss begründet und die Beweismittel angegeben sein. Wichtig: Die Berufung kann nicht auf Beweismittel gestützt werden, die bereits in der ersten Instanz hätten beigebracht werden können. Die Revision geht im Gegensatz dazu unmittelbar an das Verbands-Sportgericht. Bei einer Revision muss die verletzte Vorschrift bezeichnet und dargestellt werden, wodurch sie verletzt wurde. Urteil durch Berufung bei neue Verhandlung Revision KSG KSG BSG VSG JSG JSG BSG VSG BSG BSG VSG nicht möglich SG Bayern SG Bayern VSG nicht möglich VSG nicht möglich Gnadengesuch ( 64 RVO) Die Erteilung eines Gnadenerweises ist bei rechtskräftigen Sportgerichtsurteilen das persönliche Recht des Verbands-Präsidenten, der allerdings die gesetzliche Mindeststrafe nicht unterschreiten darf.

10 Seite 10 von Was kostet ein Sportgerichtsverfahren? Die Kosten des Verfahrens umfassen Gebühren und Auslagen, die von der bestraften oder der unterliegenden Partei zu tragen sind, 32, 33 RVO. Die Gebühren sind in der Finanzordnung (FO) festgelegt. So beträgt z.b. die Gebühr für ein Verfahren vor dem Kreis-Sportgericht 20,30 Euro oder die Berufungsgebühr gegen ein Urteil des Bezirks-Sportgerichts 101,50- Euro. Ein Rechtsmittel sollte man nur einlegen, wenn Erfolgsaussichten bestehen! Wird eine Berufung z.b. gegen eine Entscheidung des Bezirks-Sportgerichts zurückgewiesen, fallen Gebühren von 101,50 Euro (Berufungsgebühr) plus 60,90 Euro (Verfahrenskosten vor dem VSG) an, die der Unterliegende zu zahlen hat. Auslagen sind z.b. die Fahrtkosten für Zeugen, die in einer mündlichen Verhandlung geladen werden (vgl. im Einzelnen 32 Abs.3 RVO). 5. Besonderheiten ab Verbandsebene (Einblick) (1) Bei Vergehen im Zusammenhang mit Spielen der Verbandsligen kann die Meldung des Schiedsrichters ein Verfahren unmittelbar nicht mehr auslösen. Er muss die Meldung dem Verbandsanwalt zuleiten, der dann den Strafantrag stellt oder das Verfahren einstellt. ( 20 a Abs.2, 41 b Abs.1 RVO). Dagegen bleiben Anzeige und Einspruch als Möglichkeit ein Verfahren auszulösen ohne Besonderheiten, wie oben unter Ziffer 1 dargestellt, bestehen. (2) Über den aufgrund einer Meldung vom Verbandsanwalt gestellten Strafantrag entscheidet das Sportgericht Bayern grundsätzlich durch Einzelrichter. Er muss dem Antrag entsprechen, wenn der Betroffene oder der Verein einverstanden war und keine grundsätzlichen Bedenken bestehen. Besteht kein Einverständnis, entscheidet er frei. (3) Gegen den Einzelrichterbescheid kann von den Betroffenen und vom Verbandsanwalt Einspruch eingelegt werden, über den dann das Sportgericht Bayern in der Besetzung mit Vorsitzendem und zwei Beisitzern entscheidet. (4) Im Übrigen gelten die oben in Ziffern 1 mit 4 dargestellten Abläufe, auch bezüglich der Strafvorschriften (z.b. rohes Spiel, Tätlichkeit usw.) und ihren Rechtsfolgen gibt es gegenüber der Kreis- und Bezirksebene keine Besonderheiten. (5) Zu den Einzelheiten vgl. 41 a, 41 b, 41 c RVO.

11 Seite 11 von Stellungnahme beim Sportgericht 1.Allgemeines Die Stellungnahme soll sich auf den konkret gemachten Vorwurf oder auf die vom SR gemeldeten Tatsachen beziehen. Pauschale Vorwürfe oder Anschuldigungen sind zu vermeiden ("Dieser SR hat immer schon gegen uns gepfiffen"; "der Verein X hat im ganzen Kreis einen schlechten Ruf" usw.). Zweck der Stellungnahme ist, dem Sportgericht eine angemessene Entscheidung über den konkret gemeldeten oder angezeigten Vorfall zu ermöglichen, sie dient insbesondere der Feststellung des Sachverhaltes (= was ist tatsächlich vorgefallen?), daneben kann sie auch für die Festlegung des Strafmaßes Bedeutung (beim "rohen Spiel" reicht das Strafmaß von zwei Wochen bis zu sechs Monaten!) haben. 2.Pflicht zur Wahrheit Die sportliche Fairness und der respektvolle Umgang mit der Gegenseite verlangen zwingend, dass man bei der Wahrheit bleibt! Selbstverständlich kann sich ein und derselbe Vorgang subjektiv unterschiedlich darstellen (z.b. der SR hat "keine Chance auf den Ball" gesehen, nach Ansicht des Betroffenen war "der Ball noch erreichbar"), dann kann dies ohne weiteres in der Stellungnahme so geschildert werden. Was tatsächlich geschehen ist, muss man auch zugestehen! 3. Sachverhaltsangaben Die in der Meldung des SR oder in der Anzeige enthaltenen Angaben zum tatsächlichen Geschehen können bestätigt, ergänzt oder auch bestritten werden. Hat der SR z.b. gemeldet, dass Spieler A seinem Gegenspieler B von hinten in die Beine getreten und dafür ROT gesehen habe, so ist für das Sportgericht mit entscheidungserheblich, wo sich der Ball befand, ob Spieler A vorher provoziert wurde, inwieweit Spieler B sich verletzt hat, wie heftig der Tritt war und wie sich Spieler A nach dem Platzverweis verhalten hat. In einer guten SR-Meldung sind diese Angaben gemacht, sie können in der Stellungnahme aber aus der Sicht des Betroffenen dargestellt werden (z.b.: "Es ist zutreffend, dass Spieler A dem B von hinten in die Beine trat, es war der Tritt aber nicht heftig und der Ball war in unmittelbarer Nähe"; oder: "ergänzend zur Meldung teilen wir mit, dass Spieler A sich sofort bei seinem Gegenspieler entschuldigte und kommentarlos den Platz verließ"). Entsprechend sollte bei einer Anzeige auf den angezeigten Sachverhalt eingegangen werden (z.b.: " Es ist zutreffend dass Spieler X sowohl in der ersten wie auch in der zweiten Mannschaft eingesetzt wurde, er war im vorausgegangenen Spiel der Ersten aber nur in der zweiten Halbzeit zum Einsatz gekommen"). 4. Ergänzende Angaben Gemeint sind hier Angaben, die in der Meldung des SR bzw. in der Anzeige nicht enthalten sein können, weil der Anzeigende bzw. der SR keine entsprechende Kenntnis hat. Wurde z.b. durch den SR gemeldet, dass Betreuer A den gegnerischen Betreuer B während des Spiels mit "Du bist immer schon ein unfähiger Trottel gewesen" beleidigt hat, so kann es sich auf die Höhe einer Geldstrafe auswirken, wenn A in seiner Stellungnahme glaubhaft darstellt, dass er vorher - ohne dass der SR es mitbekommen konnte - durch B provoziert worden war.

12 Seite 12 von Zeugenbenennung Wenn der Sachverhalt umstritten ist, können Zeugen zur Aufklärung beitragen, von Bedeutung ist dies bei schwerwiegenden Fällen, insbesondere wenn eine mündliche Verhandlung in Betracht kommt (z.b. Spielabbruch wegen Tätlichkeit gegen den SR). In der Stellungnahme kann der Betroffene Zeugen für den Vorgang benennen, mit Name, Vereinszugehörigkeit und Anschrift. Es sollten nur solche Zeugen benannt werden, die den Vorgang selbst gesehen, also aus eigener Kenntnis zur Aufklärung des Sachverhalts beitragen können (Ein Zeuge, der nur sagen kann, "mir ist erzählt worden, dass es so und so war", ist nichts wert). Achtung: Zeugen die in der ersten Instanz nicht dem Gericht genannt worden sind, dürfen vom Sportgericht in einer etwaigen Berufsverhandlung nicht mehr berücksichtigt werden. Bitte daher alle Zeugen bereits in der ersten Stellungnahme aufführen.

HINWEISE UND RICHTLINIEN ZUM SPIELBETRIEB 2011/2012 zur Auslegung der Spiel- sowie Rechtsundverfahrensordnung des SFV und DFB

HINWEISE UND RICHTLINIEN ZUM SPIELBETRIEB 2011/2012 zur Auslegung der Spiel- sowie Rechtsundverfahrensordnung des SFV und DFB Vizepräsident für Recht & Satzungswesen STEPHAN OBERHOLZ HINWEISE UND RICHTLINIEN ZUM SPIELBETRIEB 2011/2012 zur Auslegung der Spiel- sowie Rechtsundverfahrensordnung des SFV und DFB Inhalt: A. Übersicht

Mehr

Rechts- und Verfahrensordnung des Niedersächsischen Fußballverbandes e.v.

Rechts- und Verfahrensordnung des Niedersächsischen Fußballverbandes e.v. Rechts- und Verfahrensordnung des Niedersächsischen Fußballverbandes e.v. Stand: Juni 2016 1 Umfang der Verbandsgerichtsbarkeit (1) Die Sportgerichtsbarkeit des Niedersächsischen Fußballverbandes (NFV)

Mehr

Frauen-Bayernliga EURO 150 Frauen-Landesliga EURO 100 übrige Frauenspielklassen (Großfeld) EURO 50 Frauen-Kleinfeld EURO 20

Frauen-Bayernliga EURO 150 Frauen-Landesliga EURO 100 übrige Frauenspielklassen (Großfeld) EURO 50 Frauen-Kleinfeld EURO 20 Anlage zur Finanzordnung 1 Meldegebühren und Bezirks- und IT-Service-Gebühr (1) Für die Beteiligung an den Verbandsspielen sind folgende Gebühren zu entrichten: Regionalliga Bayern EURO 2.000 Bayernliga

Mehr

HINWEISE UND RICHTLINIEN ZUM SPIELBETRIEB 2013/2014 zur Auslegung der Spiel- sowie Rechts- und Verfahrensordnung des SFV und DFB

HINWEISE UND RICHTLINIEN ZUM SPIELBETRIEB 2013/2014 zur Auslegung der Spiel- sowie Rechts- und Verfahrensordnung des SFV und DFB HINWEISE UND RICHTLINIEN ZUM SPIELBETRIEB 2013/2014 zur Auslegung der Spiel- sowie Rechts- und Verfahrensordnung des SFV und DFB Stephan Oberholz SFV- Vizepräsident für Recht & Satzungsfragen Inhalt: A.

Mehr

Fußball Spielordnung des Betriebssportverbandes Norden e. V.

Fußball Spielordnung des Betriebssportverbandes Norden e. V. Fußball Spielordnung des Betriebssportverbandes Norden e. V. 1 Spielregeln und Spielleitung Alle Fußballspiele von Mannschaften, die dem Betriebssportverband Norden e. V. angehören, werden nach den amtlichen

Mehr

Meldegebühren und Bezirks- und IT-Service-Gebühr. (1) Für die Beteiligung an den Verbandsspielen sind folgende Gebühren zu entrichten:

Meldegebühren und Bezirks- und IT-Service-Gebühr. (1) Für die Beteiligung an den Verbandsspielen sind folgende Gebühren zu entrichten: Anlage zur Finanzordnung 1 Meldegebühren und Bezirks- und IT-Service-Gebühr (1) Für die Beteiligung an den Verbandsspielen sind folgende Gebühren zu entrichten: Regionalliga Bayern EURO 2.054,36 Bayernliga

Mehr

DISZIPLINARORDNUNG. des Österreichischen Schachbundes

DISZIPLINARORDNUNG. des Österreichischen Schachbundes DISZIPLINARORDNUNG des Österreichischen Schachbundes beschlossen am ordentlichen Bundestag des ÖSB in Graz am 6. Mai 1995, geändert durch den außerordentlichen Bundestag am 20. Juni 1999. 1 Zweck der Disziplinarordnung

Mehr

5. Richtlinien für die Bildung von Junioren- und Juniorinnen- Spielgemeinschaften

5. Richtlinien für die Bildung von Junioren- und Juniorinnen- Spielgemeinschaften 5. Richtlinien für die Bildung von Junioren- und Juniorinnen- Spielgemeinschaften I. Allgemeines 1. Spielgemeinschaften sollen dazu dienen, Jugendlichen in den verschiedenen Altersklassen die Ausübung

Mehr

Einspruch gegen die Spielwertung, eine Disqualifikation, einen Ausschluss

Einspruch gegen die Spielwertung, eine Disqualifikation, einen Ausschluss Einspruch gegen die Spielwertung, eine Disqualifikation, einen Ausschluss I. Aufgabe des Mannschaftverantwortlichen: Ein Einspruch gegen die Spielwertung eine Disqualifikation oder einen Ausschluss kann

Mehr

Auslegungs- und, Entscheidungsgrundsätze und Schriftformerfordernis

Auslegungs- und, Entscheidungsgrundsätze und Schriftformerfordernis Der Vorstand des Bayerischen Fußball-Verbandes hat gemäß 24 (2) der Satzung in seiner Sitzung am 04.06.2015 nachstehende Änderung bzw. Ergänzung beschlossen: Änderung der Satzung 46 neuer Absatz 3 und

Mehr

Anhang 1 Ergänzung der Spielordnung für den Frauen- und Juniorinnenfußball

Anhang 1 Ergänzung der Spielordnung für den Frauen- und Juniorinnenfußball Anhang 1 Ergänzung der Spielordnung für den Frauen- und Juniorinnenfußball Für den Frauen- und Mädchenfußball gelten die Regelungen der Spiel- und Jugendordnung mit den nachstehenden Ergänzungen. 1 Altersklassen

Mehr

DISZIPLINARORDNUNG. A. Allgemeines

DISZIPLINARORDNUNG. A. Allgemeines DISZIPLINARORDNUNG A. Allgemeines 1 1. Zweck der Disziplinarordnung ist, die Zuständigkeiten, die Verfahrensweise sowie die möglichen Strafen in Disziplinarsachen festzulegen. Hiervon unberührt bleiben

Mehr

Anwendung des 33 der Spielordnung

Anwendung des 33 der Spielordnung Anwendung des 33 der Spielordnung Vorlage der Spielberechtigung WWW.BFV.DE Grundsätzliches: Die Spielberech,gung ist bei allen Spielen vor Spielbeginn dem SR vorzulegen Unaufgefordertes Nachreichen bis

Mehr

Einlegen eines Einspruches gegen die Spielwertung, gegen Bescheide, gegen Entscheidungen der Organe des Bayerischen Handball-Verbandes (BHV) etc.

Einlegen eines Einspruches gegen die Spielwertung, gegen Bescheide, gegen Entscheidungen der Organe des Bayerischen Handball-Verbandes (BHV) etc. Norbert Höhn Vizepräsident Recht Einlegen eines Einspruches gegen die Spielwertung, gegen Bescheide, gegen Entscheidungen der Organe des Bayerischen Handball-Verbandes (BHV) etc. I. Rechtsgrundlage 34

Mehr

Bezirksligen. Die Entscheidungs- und Relegationsspiele auf Bezirksebene werden in einem Spiel auf neutralem Platz ausgetragen.

Bezirksligen. Die Entscheidungs- und Relegationsspiele auf Bezirksebene werden in einem Spiel auf neutralem Platz ausgetragen. Die Auf- und Abstiegsregeln Ergänzend zu den 14, 14a, 15 und 16 der BFV-SpO gilt für die Saison 2013/2014 folgende Auf- und Abstiegsregelung des Bezirkes Schwaben im Herrenspielbetrieb Bezirksligen Die

Mehr

Auf- und Abstiegsregelung für den Bezirk Unterfranken und die Kreise Aschaffenburg, Würzburg, Schweinfurt und Rhön

Auf- und Abstiegsregelung für den Bezirk Unterfranken und die Kreise Aschaffenburg, Würzburg, Schweinfurt und Rhön Auf- und Abstiegsregelung für den Bezirk Unterfranken und die Kreise Aschaffenburg, Würzburg, Schweinfurt und Rhön Auszüge aus der Spielordnung zur Info 23 Amtliche Tabelle Meister oder Gruppensieger ist,

Mehr

Gebühren- und Strafenkatalog Bremer Fußball-Verband e.v. Zusammenstellung aller Gebühren und Strafen im Bremer FV

Gebühren- und Strafenkatalog Bremer Fußball-Verband e.v. Zusammenstellung aller Gebühren und Strafen im Bremer FV Bremer Fußball-Verband e.v. Zusammenstellung aller Gebühren und Strafen im Bremer FV Aufnahme eines neuen Vereins Jeder Verein, der am Fußball-Spielbetrieb teilnehmen will, muss dem LSB-Bremen und dem

Mehr

FACHVEREINIGUNG HANDBALL E. V.

FACHVEREINIGUNG HANDBALL E. V. 1 Die Grundsätze (1) Die der Fachvereinigung Handball e. v. (FVH) im Betriebssportverband Berlin- Brandenburg e. V. angeschlossenen Vereine und ihre Mitglieder sind in handballsportlichen Angelegenheiten

Mehr

RECHTSORDNUNG DES BAYERISCHEN SKATVERBANDES E. V. I. Gerichtsbarkeit. 1 Gerichtsbarkeit. Fassung 2008

RECHTSORDNUNG DES BAYERISCHEN SKATVERBANDES E. V. I. Gerichtsbarkeit. 1 Gerichtsbarkeit. Fassung 2008 BSkV_ Rechtsordng 2 I. Gerichtsbarkeit 1 Gerichtsbarkeit 1.1 Das Landesverbandsgericht gem. 11.2 der Satzung des BSkV ist ein Schiedsgericht im Sinne der ZPO. (Nachfolgend LVG genannt) 1.2 Die Mitglieder

Mehr

Spielordnung (Stand )

Spielordnung (Stand ) Spielordnung (Stand 30.07.2016) Übersicht Allgemeines 1 Teilnahme am Spielverkehr (zu 4, Ziffer 2 SpO-DHB) 2 Einteilung des Spieljahres (zu 8 und 9 SpO-DHB) 3 Zuständigkeit (zu 38 SpO-DHB) 4 Meisterschaften

Mehr

Sperren von Spielern und Betreuern. Erläuterungen der einschlägigen Bestimmungen der SPO DHB

Sperren von Spielern und Betreuern. Erläuterungen der einschlägigen Bestimmungen der SPO DHB 1 Sperren von Spielern und Betreuern Erläuterungen der einschlägigen Bestimmungen der SPO DHB I. Spielsperren von Spielern 1. Gelb-rote Karte Ein Spieler, der in einem Meisterschaftsspiel durch eine gelb-rote

Mehr

Paarung 2 Hinspiel 2ter KL AB : 13ter BZL West Rückspiele 13ter BZL West : 2ter KL AB

Paarung 2 Hinspiel 2ter KL AB : 13ter BZL West Rückspiele 13ter BZL West : 2ter KL AB Auf- und Abstiegsregelung des Fußballbezirkes Unterfranken für das Spieljahr 2013/2014 Bezirksebene Bezirksligen Unterfranken Ost und West Ergänzend zu den Bestimmungen der BFV Spielordnung gilt für die

Mehr

Verbandsgericht. FSV 1996 Preußen Bad Langensalza Geschäftsstelle/Vorstand. Zustellung über E-Postfach. Neuhaus, den

Verbandsgericht. FSV 1996 Preußen Bad Langensalza Geschäftsstelle/Vorstand. Zustellung über E-Postfach. Neuhaus, den Verbandsgericht Thüringer Fußball-Verband, Augsburger Str. 10, 99091 Erfurt FSV 1996 Preußen Bad Langensalza Geschäftsstelle/Vorstand Zustellung über E-Postfach Vorsitzender Jens Krauße: Homepage: www.tfv-erfurt.de

Mehr

Fußball-Regional-Verband Südwest Edenkoben, Juni Jugendausschuss -

Fußball-Regional-Verband Südwest Edenkoben, Juni Jugendausschuss - Fußball-Regional-Verband Südwest Edenkoben, Juni 2016 - Jugendausschuss - Durchführungsbestimmungen für die Spiele der C-Junioren- Regionalliga Südwest für die Spielzeit 2016/2017 1. Allgemeines 1.1 Im

Mehr

Wichtige Satzungsänderungen für den Herrenspielbetrieb. Kreis München

Wichtige Satzungsänderungen für den Herrenspielbetrieb. Kreis München Wichtige Satzungsänderungen für den Herrenspielbetrieb Kreis München 47 a Diskriminierung Änderungen RVO (1) Eines unsportlichen Verhaltens gemäß 47 Absatz 1 macht sich insbesondere schuldig, wer sich

Mehr

Fußball-Regional-Verband Südwest Edenkoben, Juni Jugendausschuss -

Fußball-Regional-Verband Südwest Edenkoben, Juni Jugendausschuss - Fußball-Regional-Verband Südwest Edenkoben, Juni 2017 - Jugendausschuss - Durchführungsbestimmungen für die Spiele der C-Junioren- Regionalliga Südwest für die Spielzeit 2017/2018 1. Allgemeines 1.1 Im

Mehr

Sehr geehrte Sportkameradinnen und Sportkameraden, Für einen reibungslosen und fairen Spielbetrieb ist der Kreisjugendausschuss stets bemüht.

Sehr geehrte Sportkameradinnen und Sportkameraden, Für einen reibungslosen und fairen Spielbetrieb ist der Kreisjugendausschuss stets bemüht. Sehr geehrte Sportkameradinnen und Sportkameraden, Für einen reibungslosen und fairen Spielbetrieb ist der Kreisjugendausschuss stets bemüht. Um den Spielbetrieb reibungslos und fair zu gestalten hat der

Mehr

Auf- und Abstiegsregelung im Bezirk Oberpfalz 2015/2016

Auf- und Abstiegsregelung im Bezirk Oberpfalz 2015/2016 Auf- und sregelung im Bezirk Oberpfalz 2015/2016 Spielklasse Normzahl Saison 15/16 Direktaufsteiger Direktabsteiger Entscheidung Qualifikation Spielleiter Bezirk Oberpfalz Bezirksliga Nord 16 16 Meister

Mehr

Strafbestimmungen. Stand: Gültig zum Zuständig: Verbandsausschuss

Strafbestimmungen. Stand: Gültig zum Zuständig: Verbandsausschuss Stand: 28.06.2014 Gültig zum 01.07.2014 Zuständig: Verbandsausschuss Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 Vorkommnisse bei Mannschafts- und Pokalspielen... 3 1.1 Abmelden/Zurückziehen/Streichen einer

Mehr

Deutsche Classic-Kegler Union Landesverband Rheinhessen Pfalz e.v. Rechts- und Verfahrensordnung

Deutsche Classic-Kegler Union Landesverband Rheinhessen Pfalz e.v. Rechts- und Verfahrensordnung Rechts- und Verfahrensordnung 1 Allgemeines 3 2 Zuständigkeiten 3 3 Zusammensetzungen 3 4 Verfahren 3 5 Entscheidungen / Urteile 4 6 Verjährung 4 7 Verfahrensgrundsätze 5 8 Einsprüche beim Rechtsausschuss

Mehr

Die Auf- und Abstiegsregeln Bezirk Schwaben

Die Auf- und Abstiegsregeln Bezirk Schwaben Die Auf- und Abstiegsregeln Bezirk Schwaben Ergänzend zu den Bestimmungen der BFV Spielordnung gilt nachfolgende Auf- und Abstiegsregelung 1.Allgemeines Für die Festlegung der Meister, Qualifikanten sowie

Mehr

Sonderbericht Schiedsrichter

Sonderbericht Schiedsrichter Unerfreuliche Vorgänge bei Spielen in der zurückliegenden Zeit, die Berichte hierüber in getrennten Schreiben, so genannte Sonderberichte durch die Schiedsrichter und deren Verwertung in sportgerichtlichen

Mehr

Regeländerungen 2017 / 2018

Regeländerungen 2017 / 2018 Regeländerungen 2017 / 2018 Im Folgenden sind die wichtigsten Regeländerungen aufgeführt und mit en der FIFA genauer erläutert. Regel 03 Spieler Auswechselvorgang Bei einer Auswechslung in der Halbzeitpause

Mehr

Rechts- und Verfahrensordnung

Rechts- und Verfahrensordnung Rechts- und Verfahrensordnung Inhaltsverzeichnis Teil I... 3 Die Grundsätze des sportgerichtlichen Verfahrens... 3 1 Grundsatz... 3 2 Rechtsprechung... 3 3 Verwaltungssachen... 4 4 Gerichtliche Überprüfung

Mehr

IHF REGELÄNDERUNGEN 2016

IHF REGELÄNDERUNGEN 2016 1. Torwart als Feldspieler Regel 4:1 Absatz 3, Regeln 4:4-5-6-7 Zu beachten ist, dass die Regel 4 hinsichtlich der Bestimmungen des Ersatzes eines Torhüters, durch einen Feldspieler, vollumfänglich gültig

Mehr

Das Verfahren vor den Verwaltungsstellen und der Kreisspruchkammer (Senioren) im FLVW-Kreis 1 Ahaus/Coesfeld. Die wichtigsten Grundsätze

Das Verfahren vor den Verwaltungsstellen und der Kreisspruchkammer (Senioren) im FLVW-Kreis 1 Ahaus/Coesfeld. Die wichtigsten Grundsätze Diese Ausarbeitung wurde dem FLVW-Kreis Ahaus/Coesfeld freundlicherweise vom Vorsitzenden der KSK 27 Recklinghausen zur Verfügung gestellt und angepasst. Vielen Dank. Das Verfahren vor den Verwaltungsstellen

Mehr

Handballkreis Gütersloh e. V. Hinweise zur Sperre von Spielern nach einer Roten Karte mit Bericht

Handballkreis Gütersloh e. V. Hinweise zur Sperre von Spielern nach einer Roten Karte mit Bericht Hinweise zur Sperre von Spielern nach einer Roten Karte mit Bericht 1 Sperre nach Roter Karte mit Bericht Auf den folgenden Seiten ist die genaue Verfahrensweise noch einmal zusammengefasst. Aber grundsätzlich

Mehr

Strafbestimmungen. Gültig ab:

Strafbestimmungen. Gültig ab: 01.07.2013 Stand: 27.01.2013 01.07.2013 Die Strafbestimmungen beziehen sich auf die Wettspielordnung (WO) des DTTB und die Ausführungsbestimmungen (WO/AB) des TTVWH. Für den Spielbetrieb des DTTB gelten

Mehr

Regel 10 Bestimmung des Spielausgangs

Regel 10 Bestimmung des Spielausgangs Regel 10 Bestimmung des Spielausgangs WWW.BFV.DE Regel 10 Bestimmung des Spielausgangs Übersicht Erzielen eines Tores Sieger des Spiels Ausführung des Elfmeterschießens zur Spielentscheidung Hinweise 2

Mehr

Satzung Dorfturnier. Ein Dorf spielt Fußball. Sportplatz In der Seiters. Stand April Seite 1 von 7

Satzung Dorfturnier. Ein Dorf spielt Fußball. Sportplatz In der Seiters. Stand April Seite 1 von 7 Satzung Dorfturnier Ein Dorf spielt Fußball Veranstalter: Ort: Sportfreunde Winterbach Sportplatz In der Seiters Stand April 2016 Seite 1 von 7 1 Spielberechtigt sind alle, denen Fußball Freude bereitet,

Mehr

Durchführungsbestimmungen Wettbewerb Meister der Meister Spielserie 2015 /

Durchführungsbestimmungen Wettbewerb Meister der Meister Spielserie 2015 / Grundlage für die Bestimmungen ist der neue Anhang i zur Spielordnung des SHFV, welcher die Grundvoraussetzungen des Wettbewerbs Meister der Meister festschreibt. Die Grundvoraussetzungen des Wettbewerbs

Mehr

Strafordnung des Bayerischen Badminton-Verbandes

Strafordnung des Bayerischen Badminton-Verbandes Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines 1 Verstöße 2 Strafaussprechung 3 Arten der Strafen 4 Umfang der Strafe 5 Verjährung 6 Strafvollzug 7 Meldepflicht II. Vergehenstatbestände gegen die Spielordnung 8 Vergehenstatbestände

Mehr

Regel 16 Die Strafen. Regel 16 Die Strafen. Anlage 2. Stand: Regelwerk 2005 Stand: Regelwerk Verwarnung. Verwarnung

Regel 16 Die Strafen. Regel 16 Die Strafen. Anlage 2. Stand: Regelwerk 2005 Stand: Regelwerk Verwarnung. Verwarnung Regel 16 Die Strafen Regel 16 Die Strafen Anlage 2 Verwarnung 16:1 Eine Verwarnung kann gegeben werden bei: Verwarnung 16:1 Eine Verwarnung ist die angemessene Strafe bei: a) Fouls und ähnlichen Regelwidrigkeiten

Mehr

SR-Jahreshauptversammlung

SR-Jahreshauptversammlung SR-Jahreshauptversammlung 04.07.2016 Übersicht TOP 1. Eröffnung und Begrüßung (KSO) 2. Grußworte der Gäste 3. Ehrungen (Bezirk und Kreis) 4. Bericht des Vorsitzenden 5. Regeländerungen 16/17 (KSL) 6. Verschiedenes

Mehr

Bayer. Fußball-Verband e.v., Postfach 80323, München

Bayer. Fußball-Verband e.v., Postfach 80323, München Bayer. Fußball-Verband e.v., Postfach 80323, München Bezirk: Niederbayern Gruppe: Bayerwald Regel 3 (Fragen 21 bis 47) 1. Während der Halbzeitpause nimmt die Mannschaft von GELB eine Auswechslung vor,

Mehr

Rechts- und Verfahrensordnung

Rechts- und Verfahrensordnung Rechts- und Verfahrensordnung (Stand 01.01.2016) Seite 1 von 12 Rechts- und Verfahrensordnung I. Allgemeine Grundsätze 1 Sachlicher Geltungsbereich Die Rechtsorgane des Verbandes ahnden Verstöße gegen

Mehr

Passrecht Junior(inn)en

Passrecht Junior(inn)en Passrecht Junior(inn)en Für Nachwuchsspieler(innen) gelten andere Fristen und Wechselbestimmungen als bei den Erwachsenen (mit Ausnahme von älteren A-Junioren und älteren B- Juniorinnen). Spieler(innen)

Mehr

Sehr geehrte Jugendleiter, Trainer und Betreuer,

Sehr geehrte Jugendleiter, Trainer und Betreuer, Sehr geehrte Jugendleiter, Trainer und Betreuer, für das korrekte Ausfüllen und die fristgemäße Einsendung der Spielberichtsbögen im Kleinfeldbereich der Junioren möchten wir Ihnen ein paar Hinweise geben.

Mehr

Fußball-Regeln 2013 / 2014

Fußball-Regeln 2013 / 2014 Schulung im Dezember 2013 Bernd Domurat - DFB-Kompetenzteam Schulung im Dezember 2013 Fußball-Regeln 2013 / 2014 Regel 5 Der Schiedsrichter Bernd Domurat - DFB-Kompetenzteam 1 Die einheitliche Anwendung

Mehr

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte 11.03.2015 Recht Zeit: 60 Minuten Kenn-Nr.: Name, Vorname Berufsschule Tragen Sie Ihre Lösung jeweils auf das Aufgabenblatt. Bitte keine Zusatzblätter verwenden!

Mehr

Durchführungsbestimmungen

Durchführungsbestimmungen Durchführungsbestimmungen für das Futsal-Landesauswahlturnier vom 22. - 25. Januar 2015 in der Sportschule Duisburg-Wedau a) Spielregeln: Es wird nach den Futsal-Spielregeln der FIFA gespielt, sofern die

Mehr

Auf- und Abstiegsregelung der Junioren im Fußballkreis München

Auf- und Abstiegsregelung der Junioren im Fußballkreis München Auf- und Abstiegsregelung der Junioren im Fußballkreis München Auf den nachfolgenden Seiten sind folgende Regelungen zum Auf- und Abstieg festgelegt: 1) Richtlinie zur U12-Jahrgangsliga und Regelung des

Mehr

Auf- und Abstiegsregelung der Bayernligen und der Landesligen - Spieljahr 2015/2016. Auf- und Abstiegsregelung der Bayernligen Spieljahr 2015/2016

Auf- und Abstiegsregelung der Bayernligen und der Landesligen - Spieljahr 2015/2016. Auf- und Abstiegsregelung der Bayernligen Spieljahr 2015/2016 Auf- und Abstiegsregelung der Bayernligen und der Landesligen - Spieljahr 2015/2016 (Stand: 22. Juni 2015) Ergänzend zu den Bestimmungen der BFV Spielordnung gilt nachfolgende Auf und Abstiegsregelung

Mehr

HINWEISE UND RICHTLINIEN ZUM SPIELBETRIEB 2017/2018 zur Auslegung der Spiel- sowie Rechts- und Verfahrensordnung des SFV und DFB

HINWEISE UND RICHTLINIEN ZUM SPIELBETRIEB 2017/2018 zur Auslegung der Spiel- sowie Rechts- und Verfahrensordnung des SFV und DFB Stephan Oberholz SFV- Vizepräsident für Recht & Satzungsfragen VEREINSSERVICE HINWEISE UND RICHTLINIEN ZUM SPIELBETRIEB 2017/2018 zur Auslegung der Spiel- sowie Rechts- und Verfahrensordnung des SFV und

Mehr

Lehrthema Regeländerungen 2013/2014

Lehrthema Regeländerungen 2013/2014 Schulung am 12.08.2013 Lehrthema Regeländerungen 2013/2014 18.08.2013 Erstellt: D. Bohnhorst 1 1. Ein-& Auswechselungen 2. Abseits 3. Verwarnung eines Handspiels 4. Verhinderung einer klaren Torchance

Mehr

Verbands-Breitenund Freizeitsport- Spielordnung (BFSSpO)

Verbands-Breitenund Freizeitsport- Spielordnung (BFSSpO) Verbands-Breitenund Freizeitsport- Spielordnung (BFSSpO) Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen Zweck und Abgrenzung Zuständigkeit 3 3 B. Grundlagen des Spielbetriebes 3. 4.. 6.. Spielklassen Meisterschaften

Mehr

Der Spielbericht. Visitenkarte des Schiedsrichters offizielles Dokument Grundlage für die Entscheidung von Spielausschuss und Sportgericht

Der Spielbericht. Visitenkarte des Schiedsrichters offizielles Dokument Grundlage für die Entscheidung von Spielausschuss und Sportgericht Der Spielbericht Visitenkarte des Schiedsrichters offizielles Dokument Grundlage für die Entscheidung von Spielausschuss und Sportgericht Niedersächsischer Fußballverband e.v. Satzung und Ordnungen Rechte

Mehr

SPORTGERICHT DES TISCHTENNIS-VERBANDS SACHSEN-ANHALT E.V.

SPORTGERICHT DES TISCHTENNIS-VERBANDS SACHSEN-ANHALT E.V. 21 C 1/16 SPORTGERICHT DES TISCHTENNIS-VERBANDS SACHSEN-ANHALT E.V. I M N A M E N D E S T I S C H T E N N I S - V E R B A N D S S A C H S E N - A N H A L T E. V. U R T E I L In der Einspruchssache des,

Mehr

Schiedsordnung für das Deutsche Rote Kreuz

Schiedsordnung für das Deutsche Rote Kreuz (1) Alle Rechtsstreitigkeiten Schiedsordnung für das Deutsche Rote Kreuz Entwurf, Stand 28.04.2008 1 Umfang der Schiedsgerichtsbarkeit a) zwischen Organisationen oder Einrichtungen des Deutschen Roten

Mehr

Krombacher Pokal Ü40 Durchführungsbestimmungen Fußball- und Leichtathletik-Verband- Westfalen e.v. Ü-40 Fußball-Kreismeisterschaft 2016

Krombacher Pokal Ü40 Durchführungsbestimmungen Fußball- und Leichtathletik-Verband- Westfalen e.v. Ü-40 Fußball-Kreismeisterschaft 2016 Fußball- und Leichtathletik-Verband- Westfalen e.v. Ü-40 Fußball-Kreismeisterschaft 2016 1. Teilnahmevoraussetzungen Spielberechtigt sind alle Spieler mit einer gültigen Spielberechtigung für ihren Verein.

Mehr

~ Amtsgericht Maulbronn

~ Amtsgericht Maulbronn Abschrift Aktenzeichen: 2C186/15 = ~ Amtsgericht Maulbronn Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit Lorraine Media GmbH, vertr. d.d. GF Sabine Goertz, Hauptstr. 117, 10827 Berlin, Gz.: - Klägerin-

Mehr

Durchführungsbestimmungen für die NOFV-Junioren-Regionalligen 2015/2016

Durchführungsbestimmungen für die NOFV-Junioren-Regionalligen 2015/2016 Durchführungsbestimmungen für die NOFV-Junioren-Regionalligen 2015/2016 Der Jugendausschuss des NOFV erlässt nachfolgend aufgeführte Durchführungs-bestimmungen für die Junioren-Regionalligen für die Saison

Mehr

Spielordnung DHB ab

Spielordnung DHB ab Spielordnung DHB ab 01.07.2016 Erläuterungen nur für die Paragrafen, die geändert wurden 1. Redaktionelle, klarstellende Änderungen: Absatz Bemerkungen 2 (2) Statt Regionalverband den beteiligten Verbänden

Mehr

Treten. direkter Freistoß bzw. Strafstoß

Treten. direkter Freistoß bzw. Strafstoß Folie 1 Vergehen gegen Gegenspieler mit fahrlässigem, rücksichtslosem und brutalem Körpereinsatz Bei diesen Vergehen (rot) ist bereits der Versuch strafbar: Treten Schlagen Beinstellen Anspringen Rempeln

Mehr

Die nachstehenden Fragen und Antworten wurden der DFB-SR-Zeitung Nr. 6/2016 entnommen.

Die nachstehenden Fragen und Antworten wurden der DFB-SR-Zeitung Nr. 6/2016 entnommen. Die Regelfragen und Antworten aus der DFB-SR-Zeitung Nr. 6/2016 Die nachstehenden Fragen und Antworten wurden der DFB-SR-Zeitung Nr. 6/2016 entnommen. Situation 1 Ohne sich beim Schiedsrichter angemeldet

Mehr

ELEKTRONISCHER SPIELBERICHT

ELEKTRONISCHER SPIELBERICHT ELEKTRONISCHER SPIELBERICHT Stand: 23. Januar 2013 Inhaltsverzeichnis 1 1. Umfang der Nutzung 1.1. Spielbetrieb der Herren und Frauen Der elektronische Spielbericht ist in allen Pflichtspielen und Freundschaftsspielen

Mehr

WICHTIGE INFOS Spielordnung Absatz 2: Verbandsspiele sind alle Spiele mit Aufstiegsrecht (Meisterschaftsspiele)

WICHTIGE INFOS Spielordnung Absatz 2: Verbandsspiele sind alle Spiele mit Aufstiegsrecht (Meisterschaftsspiele) WICHTIGE INFOS 2015 12 Spielordnung Absatz 2: Verbandsspiele sind alle Spiele mit Aufstiegsrecht (Meisterschaftsspiele), DFB-Pokalspiele und alle anderen vom Verband angesetzten Spiele. Privatspiele sind

Mehr

Änderungen der IFAB Spielregeln 2017/18 Regel 3 Spieler außerhalb des Spielfeldes Erzielen eines Tores mit zusätzlichen Personen auf dem Spielfeld

Änderungen der IFAB Spielregeln 2017/18 Regel 3 Spieler außerhalb des Spielfeldes Erzielen eines Tores mit zusätzlichen Personen auf dem Spielfeld Änderungen der IFAB Spielregeln 2017/18 Grund der Änderung und Anpassung der Spielregeln durch den IFAB, waren die vielen Anfragen bzw. Rückmeldungen der Verbände, sowie die Anpassung von Sanktionen und

Mehr

Qualifikation zum Spielbetrieb in Mittelrhein- und Bezirksligen zur Saison 2016/17

Qualifikation zum Spielbetrieb in Mittelrhein- und Bezirksligen zur Saison 2016/17 - Seite 1 von 6 - Qualifikation zum Spielbetrieb in Mittelrhein- und Bezirksligen zur Saison 2016/17 Qualifikation zur A- und B-Junioren Mittelrheinliga Hierzu sind die FVM-Durchführungsbestimmungen Jugend

Mehr

RECHTS- UND VERFAHRENSORDNUNG (RVO) 1. Teil: Grundsätze des sportgerichtlichen Verfahrens. 1 Allgemeines. 2 Umfang der Sportrechtsprechung

RECHTS- UND VERFAHRENSORDNUNG (RVO) 1. Teil: Grundsätze des sportgerichtlichen Verfahrens. 1 Allgemeines. 2 Umfang der Sportrechtsprechung RECHTS- UND VERFAHRENSORDNUNG (RVO) 1. Teil: Grundsätze des sportgerichtlichen Verfahrens 1 Allgemeines 1. Die Sportrechtsprechung des Verbandes wird durch die in dieser Ordnung genannten Rechtsprechungsorgane

Mehr

Frage 1. Tor, die Auswirkung des Strafstoßes muss abgewartet werden. Maximilian Fischedick / Kreis 10 / Folie 2

Frage 1. Tor, die Auswirkung des Strafstoßes muss abgewartet werden. Maximilian Fischedick / Kreis 10 / Folie 2 Frage 1 Beim Elfmeterschießen lenkt der Torwart den Ball an den Pfosten. Von dort prallt der Ball direkt auf einen im Torraum liegenden Stein und geht nun ins Tor Tor, die Auswirkung des Strafstoßes muss

Mehr

Bitte bei allen Schreiben angeben: Az.: 4 Ta 177/11 (6) Chemnitz, Ca 7065/09 ArbG Bautzen, Außenkammern Görlitz B E S C H L U S S

Bitte bei allen Schreiben angeben: Az.: 4 Ta 177/11 (6) Chemnitz, Ca 7065/09 ArbG Bautzen, Außenkammern Görlitz B E S C H L U S S Sächsisches Landesarbeitsgericht Zwickauer Straße 54, 09112 Chemnitz Postfach 7 04, 09007 Chemnitz Bitte bei allen Schreiben angeben: Az.: Chemnitz, 10.08.2011 7 Ca 7065/09 ArbG Bautzen, Außenkammern Görlitz

Mehr

RECHTSORDNUNG des Österreichischen Ringsportverbandes

RECHTSORDNUNG des Österreichischen Ringsportverbandes (Stand 22. August 2015) KAPITEL 1 - ALLGEMEINES RECHTSORDNUNG des Österreichischen Ringsportverbandes 1 Rechtsprechung Der Österreichische Ringsportverband (ÖRSV) und seine Landesverbände (LV) haben im

Mehr

Handout zu den Regeländerungen für die Saison 2017/2018

Handout zu den Regeländerungen für die Saison 2017/2018 Handout zu den Regeländerungen für die Saison 2017/2018 Für die kommende Saison sind einige Regelanpassungen und auch einige Regeländerungen vorgesehen, die in der Praxis die Auslegung vereinheitlichen

Mehr

Schiedsrichtergruppe Jura Nord - Lehrteam. Der Auswechselspieler Neulingslehrgang g g 2010

Schiedsrichtergruppe Jura Nord - Lehrteam. Der Auswechselspieler Neulingslehrgang g g 2010 Schiedsrichtergruppe Jura Nord - Lehrteam August Sitzung 2010 Regeländerungen 2010 Der Auswechselspieler Neulingslehrgang g g 2010 REGELÄNDERUNGEN 2010 Schiedsrichtergruppe Jura Nord Regel 1 Das Spielfeld

Mehr

Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen

Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen SR 0.232.112.21; AS 1996 2810 Änderungen der Ausführungsordnung

Mehr

Urteil. im Verfahren. gegen die Protestentscheidung des Verbandsfachwartes Einzelsport vom

Urteil. im Verfahren. gegen die Protestentscheidung des Verbandsfachwartes Einzelsport vom Vorsitzende des Sportgerichts des Verbandes Katharina Schneider c/o Bayerischer Tischtennis Verband Postfach 50 01 20 80971 München E-mail: katharinaschneider85@hotmail.com Sportgericht des Verbandes Vors.

Mehr

Spielordnung 33. Änderung ab

Spielordnung 33. Änderung ab Änderung ab 01.07.2017 WWW.BFV.DE 2. Die Spielberechtigungen für die mitwirkenden Spieler sind bei allen Spielen vor Spielbeginn dem Schiedsrichter vorzulegen. Für Spieler, für die diese nicht vor dem

Mehr

Anleitung Abwicklung Feldverweis über Modul Sportgericht

Anleitung Abwicklung Feldverweis über Modul Sportgericht Anleitung Abwicklung Feldverweis über Modul Sportgericht Einwahl ins DFB- Net über die jeweilige Kennung Modul Sportgerichtsbarkeit auswählen (wenn durch TFV- DFB- Net Admin freigeschalten) (beim Staffelleiter

Mehr

Durchführungsbestimmungen für die BFV Futsal-Landesmeisterschaft der D-Junioren (Saison 2016/2017)

Durchführungsbestimmungen für die BFV Futsal-Landesmeisterschaft der D-Junioren (Saison 2016/2017) Durchführungsbestimmungen für die BFV Futsal-Landesmeisterschaft der D-Junioren (Saison 2016/2017) 1. Grundsätze Die spieltechnische Durchführung obliegt dem Verbandsjugendausschuss. 2. Teilnahmeberechtigung

Mehr

SR-Information: Pässe und Spielrecht KSO Kreis Zugspitze Michael Kögel

SR-Information: Pässe und Spielrecht KSO Kreis Zugspitze Michael Kögel SR-Information: Pässe und Spielrecht 31.07.2014 KSO Kreis Zugspitze Michael Kögel Rechtsgrundlage Rechtsgrundlage für die Erteilung der Spielerlaubnis eines Spielers gibt uns die Spielordnung des BFV.

Mehr

Die nachstehenden Fragen und Antworten wurden der DFB-SR-Zeitung Nr. 3/2017 entnommen.

Die nachstehenden Fragen und Antworten wurden der DFB-SR-Zeitung Nr. 3/2017 entnommen. Die Regelfragen und Antworten aus der DFB-SR-Zeitung Nr. 3/2017 Die nachstehenden Fragen und Antworten wurden der DFB-SR-Zeitung Nr. 3/2017 entnommen. Situation 1 Der neutrale Schiedsrichter-Assistent

Mehr

SOZIALGERICHT HA OVER

SOZIALGERICHT HA OVER SOZIALGERICHT HA OVER Az.: S 69 AL 118/07 Verkündet am: 29.03.2012 A., Justizsekretärin als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit B., IM AME DES VOLKES URTEIL Kläger, C., g e g e n D.,

Mehr

Turnier- und Spielbestimmungen für FUTSAL-Turniere (Junioren)

Turnier- und Spielbestimmungen für FUTSAL-Turniere (Junioren) Turnier- und Spielbestimmungen für FUTSAL-Turniere (Junioren) Allgemeines Vor Beginn des ersten Spiels einer Mannschaft ist ein Mannschaftsbogen auszufüllen und bei der Turnierleitung abzugeben. Der Veranstalter

Mehr

Die Woche wird in zwei Sperrperioden eingeteilt, und zwar Freitag bis Montag Dienstag bis Donnerstag

Die Woche wird in zwei Sperrperioden eingeteilt, und zwar Freitag bis Montag Dienstag bis Donnerstag Allgemeines Inkrafttreten Die Suspension tritt jeweils sofort nach Erlass in Kraft (im Normalfall am Mittwoch, 12.00 Uhr, erfolgt die Publikation im Internet auf www.fvrz.ch unter dem jeweiligen Verein

Mehr

Schiedsrichtergruppe Jura Nord - Lehrteam. Was muss ich alles bei meinen Spielen beachten?

Schiedsrichtergruppe Jura Nord - Lehrteam. Was muss ich alles bei meinen Spielen beachten? - Lehrteam Spielbericht und Meldung Visitenkarten des Schiedsrichters oder Was muss ich alles bei meinen Spielen beachten? Wie ein Spiel abläuft! Spielauftrag per E-Mail Ich muss meinen Spielauftrag bestätigen

Mehr

Rechts- und Verfahrensordnung (RVO)

Rechts- und Verfahrensordnung (RVO) Rechts- und Verfahrensordnung (RVO) 1. Teil: Grundsätze des sportgerichtlichen Verfahrens 1 Allgemeines 1. Die Sportrechtsprechung des Verbandes wird durch die in dieser Ordnung genannten Rechtsprechungsorgane

Mehr

Regelwerk buntkicktgut interkulturelle straßenfußball-ligen berlin

Regelwerk buntkicktgut interkulturelle straßenfußball-ligen berlin Regelwerk buntkicktgut interkulturelle straßenfußball-ligen berlin 1. Das Spielfeld Gespielt wird bei zentralen Veranstaltungen von buntkicktgut auf einem Kleinfeld, das in etwa einem halben Original-Fußballfeld

Mehr

Der elektronische Spielbericht (ESB) Informationen & Anleitung

Der elektronische Spielbericht (ESB) Informationen & Anleitung Schiedsrichtergruppe Schongau Der elektronische Spielbericht (ESB) Informationen & Anleitung Übersicht: Teil I Allgemeine Informationen Teil II - Anleitung Teil I ESB Allgemeine Informationen Das Wichtigste

Mehr

Das Einlegen von Rechtsbehelfen (Einspruch, Beschwerde)

Das Einlegen von Rechtsbehelfen (Einspruch, Beschwerde) Norbert Höhn, Vizepräsident Recht Das Einlegen von Rechtsbehelfen (Einspruch, Beschwerde) I. Einlegen von Einsprüchen gegen die Spielwertung, gegen eine Disqualifikation, gegen einen Ausschluss 1. Aufgabe

Mehr

Sächsischer Fußball-Verband e.v. Geschäftsordnung

Sächsischer Fußball-Verband e.v. Geschäftsordnung Sächsischer Fußball-Verband e.v. Geschäftsordnung Stand: 06.12.2010 Teil A: Geschäftsordnung zu Verbandstagen 1 Einberufung, Einladung, Stimmrecht, Anträge Die Einberufung des Verbandstages, Einladung,

Mehr

SR-Information: Pässe und Spielrecht. 31.08.2014 KSO Kreis Zugspitze Michael Kögel

SR-Information: Pässe und Spielrecht. 31.08.2014 KSO Kreis Zugspitze Michael Kögel SR-Information: Pässe und Spielrecht 31.08.2014 KSO Kreis Zugspitze Michael Kögel Warum diese SR-Information? - Umfangreiche Satzungsänderungen durch Beschluss des Verbandstages im Juli 2014 haben starken

Mehr

6.A.3 PFLICHTEN DES SCHIEDSRICHTERS VOR DEM SPIEL

6.A.3 PFLICHTEN DES SCHIEDSRICHTERS VOR DEM SPIEL REGEL 6 SPIELLEITUNG REGEL 6.A DEFINITIONEN Jedes Spiel findet unter Aufsicht einer Spielleitung statt, die aus einem Schiedsrichter und zwei Linienrichtern besteht. Zusätzliche Personen, die vom Spielveranstalter

Mehr

Allgemeine Bestimmungen für den Herren-Spielbetrieb in der Spielzeit 2017/2018

Allgemeine Bestimmungen für den Herren-Spielbetrieb in der Spielzeit 2017/2018 Allgemeine Bestimmungen für den Herren-Spielbetrieb in der Spielzeit 2017/2018 Ergänzend zu den nachfolgenden Ausführungen gelten die Bestimmungen der WDFV-Spielordnung, der WDFV-Schiedsrichterordnung,

Mehr

Anlage 1 zur Verbandsspielordnung (VSpO) Pokalspielordnung (PSO)

Anlage 1 zur Verbandsspielordnung (VSpO) Pokalspielordnung (PSO) Anlage 1 zur Verbandsspielordnung (VSpO) Pokalspielordnung (PSO) Inhaltsverzeichnis 1 Ziel des Pokalwettbewerbs (Einleitung)... 2 2 Teilnahme von Mannschaften... 2 3 Eingliederung von Mannschaften in den

Mehr

KREISFACHVERBAND FUSSBALL MANSFELD SÜDHARZ

KREISFACHVERBAND FUSSBALL MANSFELD SÜDHARZ KREISFACHVERBAND FUSSBALL MANSFELD SÜDHARZ Ausschreibung und Termine Kreismeisterschaft im Hallenfußball JUNIOREN Spieljahr 2015 / 2016 Ausschreibung zur Kreismeisterschaft im Hallenfußball Junioren Spieljahr

Mehr

Regel 12 (Teil 2 -Unsportliches Betragen) Themen

Regel 12 (Teil 2 -Unsportliches Betragen) Themen Regel 12 (Teil 2 -Unsportliches Betragen) Themen Disziplinarmassnahmen Verwarnungswürdige Vergehen Unsportliches Verhalten Durch Worte oder Handlungen seine Ablehnung zu erkennen geben, Die Wiederaufnahme

Mehr

Die Regeln des Spiels Deutscher Rugby Verband Ausgabe Juli A.3 PFLICHTEN DES SCHIEDSRICHTERS VOR DEM SPIEL

Die Regeln des Spiels Deutscher Rugby Verband Ausgabe Juli A.3 PFLICHTEN DES SCHIEDSRICHTERS VOR DEM SPIEL REGEL 6 SPIELLEITUNG DEFINITIONEN Jedes Spiel findet unter Aufsicht der Spielleitung statt, die aus einem Schiedsrichter und zwei Linienrichtern oder Schiedsrichter-Assistenten besteht. Zusätzliche Personen,

Mehr

Jungschiedsrichter Lehrbrief 3/2014

Jungschiedsrichter Lehrbrief 3/2014 Jungschiedsrichter Lehrbrief 3/2014 Aktuelles und Wissenswertes für Nachwuchsschiedsrichter Liebe Jungschiedsrichter, in diesem Lehrbrief will ich auf den Feldverweis auf Zeit näher eingehen. Der FaZ darf

Mehr