Tageselternvermittlung Beromünster
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- Benedict Biermann
- vor 7 Jahren
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1 Provisorisches Reglement für die Kinderbetreuung April 2013 Sinn und Zweck Die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und persönlichem Freiraum ist heute für viele Eltern ein zentrales Anliegen. Tagesfamilien bilden ein wichtiges Angebot im Rahmen der familienergänzenden Betreuungsformen. Diese Betreuungsform ermöglicht es den Kindern, in einem privaten familiären Rahmen, ähnlich wie zu Hause, zu leben und ihrem Alter und ihren Fähigkeiten entsprechend individuell gefördert und betreut zu werden. Die (TEV) ist bestrebt, im Rahmen ihrer Vermittlungstätigkeit und in Bezug auf die Festlegung der Rahmenbedingung den Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden. Das Reglement dient allen Beteiligten als Basis und als Orientierungs-Grundlage. Ähnlich einem Uhrwerk, soll es für einen möglichst reibungslosen Ablauf sorgen. Die Eltern, die Tageseltern und die Tageselternvermittlung treffen sich, ähnlich der Zeiger dieser Uhr, in wiederkehrenden unterschiedlichen Abständen zum gegenseitigen Austausch. Erst dieser ermöglicht jedoch, wie die unabdingbare Uhren-Batterie, dass alles rund läuft und für alle Seiten ein gewinnbringendes Betreuungsverhältnis daraus wird. 1. Rahmenbedingungen für Aufnahme und Vermittlung 1.1. Aufnahmebestimmungen In der Tagesfamilienorganisation werden Kinder jeden Alters betreut. Im Interesse aller Beteiligten erfolgt die Betreuung möglichst regelmässig und über einen längeren Zeitraum Mindestbetreuungszeit Für Kinder bis zum Eintritt in den Kindergarten gilt eine Mindestbetreuungszeit von einem halben Tag pro Woche (4 Stunden) Anmeldung Die Anmeldung des Kindes erfolgt schriftlich mit Anmeldeformular an die Tageselternvermittlung (TEV). Es kann auf der Homepage () heruntergeladen werden. Mündliche oder telefonische Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden Vermittlungsbeginn Die Abklärungs- und Vermittlungstätigkeit wird aufgenommen, sobald die Anmeldung bei der TEV eingetroffen ist. Mit dem Erstgespräch in der einen Betreuungsplatz suchenden Familie, wird eine Vermittlungsgebühr von Fr. 75 fällig. Die Vermittlungsgebühr ist ein einmaliger Kostenbeitrag an die für die Abklärung / Vermittlung anfallenden Kosten und wird auch dann in Rechnung gestellt, wenn keine erfolgreiche Vermittlung zu Stande kommt. Kommt es zu einer erfolgreichen Vermittlung, so schliessen die Eltern eine Vermittlungsvereinbarung und einen Betreuungsvertrag mit der TEV /respektive mit der TEV und der Tagesmutter/dem Tagesvater ab. Das Reglement ist integrierter Bestandteil davon. 1
2 1.5. Übernahme von bestehenden Verhältnissen Wünschen die Tagesmutter/der Tagesvater sowie die Eltern eines Tageskindes ein bereits bestehendes oder angehendes Betreuungsverhältnis über die Tageselternvermittlung Beromünster zu führen, so wird der Betreuungsplatz ebenfalls abgeklärt. Erfüllen die Tagesmutter/der Tagesvater die Voraussetzungen der Tageselternvermittlung nicht, behält diese sich vor, das Betreuungsverhältnis abzulehnen. Es gilt auch hier die reguläre Anmeldegebühr von Fr Betreuung 2.1. Grundsätzliches Die Tagesmutter/der Tagesvater ist bereit, dem Tageskind Geborgenheit zu geben, seine Persönlichkeit und Entwicklung zu fördern, ihm Verständnis für seine Eigenheiten entgegen zu bringen und ihm bei der Betreuung mit Einfühlungsvermögen und Geduld zu begegnen. Im Zentrum steht das Wohl des Kindes. Die Vermittlerin begleitet das Betreuungsverhältnis und steht den Parteien unterstützend und beratend zur Seite. Regelmässige Gespräche zwischen Eltern und Tagesmutter/Tagesvater werden geführt, um allfällige Schwierigkeiten zu erkennen oder auftauchende Probleme zu lösen Betreuungsvertrag Die von der betreuten und begleiteten Betreuungsverhältnisse werden in einem Vertrag schriftlich geregelt. Dieser Betreuungsvertrag wird zu Beginn des Betreuungsverhältnisses von der Tageselternvermittlung mit den Eltern und der Tagesmutter/dem Tagesvater abgeschlossen. Darin werden insbesondere die Betreuungszeiten festgehalten, welche dann für die Eltern und für die Tagesfamilie verbindlich sind Eingewöhnung Das Kind, das sich in zwei Familien zu Recht finden muss, ist auf die bevorstehende Betreuungsveränderung sorgfältig, schrittweise und altersgerecht vorzubereiten. Der Eingewöhnungsphase ist entsprechend Beachtung zu schenken. Dies kann bedeuten, dass ein Elternteil zu Beginn des Betreuungsverhältnisses eine gewisse Zeit zusammen mit dem Kind bei der neuen Tagesfamilie verbringt, es nach kurzer Zeit wieder abholt oder für eine gewisse Zeit in Reichweite des Kindes verbleibt und erreichbar ist. Die Eingewöhnungszeit gilt als Betreuungszeit. Die Tagesmutter/der Tagesvater darf diese Stunden auf dem Rapportblatt aufschreiben und die Eltern sind diese geschuldet Probezeit Der erste Monat gilt als Probezeit. Während dieser Zeit kann der Vertrag von beiden Parteien jederzeit mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen aufgelöst werden Betreuungszeiten / Bringen - Holen Im Interesse des Kindes ist eine möglichst regelmässige Betreuungszeit anzustreben. Eine kontinuierliche Betreuung vermittelt dem Kind und der Tagesfamilie mehr Sicherheit und Zuverlässigkeit. Die Betreuungszeiten werden im Betreuungsvertrag (BV)festgelegt. Die Eltern verpflichten sich, ihr Kind pünktlich zu bringen und wieder abzuholen. 2
3 Der Beginn der Betreuungszeit resultiert aus dem Betreuungsvertrag, respektive der Betreuungsvereinbarung (im Folgenden ebenfalls als BV bezeichnet). Das Ende der Betreuungszeit ist der Zeitpunkt des Verabschiedens (auf die nächste Viertelstunde gerundet). Wird das Kind später als in der BV abgemacht in die Tagesfamilie gebracht, so darf die/der Tagesmutter/Tagesvater dennoch die festgelegte Ankunfts-Zeit aufschreiben. Holen die Eltern ihr Kind mehr als eine halbe Stunde früher als in der BV festgehalten ab, sind die Eltern dennoch verpflichtet, die Minimalzeit(1) zu bezahlen. Die Tagesmutter/der Tagesvater darf die Minimalzeit auf dem Rapportblatt aufschreiben. Die Tagesfamilie sollte frühzeitig über ein früheres Eintreffen der Eltern informiert werden. Wird das Kind früher als in der BV vereinbart in die Tagesfamilie gebracht oder später als in der BV festgelegt wieder abgeholt, so wird diese Zeit zusätzlich aufgeschrieben, respektive bezahlen die Eltern diese Zeit zusätzlich. Dies sollte nur ausnahmsweise vorkommen Abholen / Bringen durch Tagesfamilie Unter gegenseitiger Absprache ist es auch möglich, dass die Tagesmutter/der Tagesvater das Tageskind von der Schule, zu Hause oder einem anderen Ort abholt oder dahin bringt. Wird dies ausdrücklich so vereinbart, so gilt die Abfahrtszeit, respektive die Zeit der Verabschiedung zu den Eltern, in die Schule usw. als Beginn oder Ende der Betreuungszeit. Allfällige so entstehende Fahrkosten vergüten die Eltern der Tagesmutter/dem Tagesvater pauschal gemäss Tarifblatt. Die Tagesfamilie hat diese Spesen auf einer separaten Spesenabrechnung aufzuführen und die Belege beizulegen. Die Spesen werden nach Überprüfung durch die Eltern von der Vermittlungsstelle den Eltern in Rechnung gestellt Änderungen/Anpassungen der Betreuungszeiten Die vereinbarten Betreuungszeiten sind verbindlich. Geringfügige Änderungen von bis zu ¼ der im aktuellsten Betreuungsvertrag festgelegten wöchentlichen Betreuungszeit, jedoch maximal 5 Stunden pro Woche können im beiderseitigen Einvernehmen jeweils per 1. des neuen Monats vereinbart werden. Erhebliche Änderungen der Betreuungszeit (mehr als ¼ der wöchentlichen Betreuungszeit pro Woche oder mehr als 5 Std./W.) können jeweils per 1. eines neuen Monats unter Einhaltung einer Vorlaufzeit von 4 Wochen zwischen den Eltern und der/dem Tagesmutter/Tagesvater vereinbart werden. Die neuen Betreuungszeiten sind bei geringfügigen Änderungen vor deren Beginn und bei erheblichen Änderungen mindesten 4 Wochen vorher mit dem Betreuungsvereinbarungs-Formular der Tageselternvermittlung bekanntzugeben. Nur bei erheblichen und dauerhaften Änderungen passt die Tageselternvermittlung den Betreuungsvertrag entsprechend an. Vereinbarte Änderungen des Betreuungsumfangs führen zu entsprechenden zusätzlichen bzw. reduzierten Betreuungskosten. Auch bei Änderungen gilt die minimale Betreuungszeit von 4 Std. pro Woche (siehe 1.2), welche in jedem Fall von der Tagesmutter/dem Tagesvater aufgeschrieben werden und den Eltern in Rechnung gestellt werden dürfen Unregelmässige Arbeitszeiten Bei unregelmässiger Arbeitszeit der Eltern wird im Betreuungsvertrag der Rahmen für die Betreuungszeit festgelegt (mögliche Tage und Zeiten, maximale/minimale Betreuungszeit, durchschnittliche Wochenbetreuungszeit etc.). 3
4 Die/der Tagesmutter/Tagesvater muss so früh wie möglich, mindestens jedoch zwei Wochen im Voraus über die Betreuungszeiten informiert werden(2). Die effektiven Betreuungszeiten werden schriftlich(3) festgelegt und gelten als verbindlich gemäss 2.5. Das Variieren der Betreuungszeit im Rahmen der vereinbarten Betreuungszeitenspanne und unter Absprache um +/- ¼ der durchschnittlichen (Wochen-)Betreuungszeit bedarf bei reibungslosem Ablauf keiner Meldung an die Tageselternvermittlung (TEV). Gehen die zeitlichen Abweichungen darüber hinaus, so gelten die Bestimmungen gemäss Betreuung von Kindergarten- und Schulkindern Als reguläre Betreuungszeiten gelten die unterrichtsfreien Zeiten, in denen die Tagesfamilie für das Kind zuständig ist. Die Betreuungszeit richtet sich folglich nach Beginn und Ende der Schul- und Kindergartenzeit.(4) Wird im Betreuungsvertrag vereinbart, dass die/der Tagesmutter/Tagesvater auch in der Zeit, die das Kind im Kindergarten oder in der Schule verbringt, für das Kind zuständig sein soll, so werden diese Stunden mit einem Wartegeld gemäss Tarifliste von den Eltern entschädigt Übernachtung Das Tageskind kann nach Absprache mit der Tagesfamilie und der Vermittlerin bei der Tagesmutter/dem Tagesvater übernachten. Die Übernachtung wird pauschal gemäss Tarifliste abgerechnet und bezieht sich auf die Zeit von Uhr bis 7.00 Uhr Aufsicht / Kinderzahl Der Tagesmutter/dem Tagesvater ist es gestattet, nach Absprache mit der Vermittlerin, mehrere Tageskinder, auch aus verschiedenen Familien und auch gleichzeitig, zu betreuen. Es ist ihr /ihm jedoch nicht gestattet während der Betreuungszeit einer weiteren Erwerbstätigkeit nachzugehen. Damit eine optimale Betreuung gewährleistet werden kann, ist die Zahl der Kinder, die von der Tagesmutter/dem Tagesvater gleichzeitig betreut werden darf auf fünf (eigene eingeschlossen) begrenzt. Von diesen fünf Kindern dürfen höchstens zwei unter drei Jahren und eines davon unter 18 Monate alt sein. Die Aufsicht darf nur in Ausnahmefällen und nach Absprache mit den abgebenden Eltern an Drittpersonen übertragen werden Absenzen Absenzen des Tageskindes (z.b. Krankheit der Eltern, Schulausflug, Besuch, Anwesenheit eines Elternteils usw.) sind der Tagesmutter/dem Tagesvater so früh wie möglich, spätestens jedoch am Vorabend mitzuteilen. Die vereinbarte Minimal-Betreuungszeit(1) ist von den Eltern auf jeden Fall zu bezahlen Krankheit des Tageskindes Zu Beginn des Betreuungsverhältnisses tauschen sich Eltern und Tageseltern über ihre Haltung/Vorstellungen im Krankheitsfall aus. Falls für das Tageskind und die Tagesfamilie zumutbar, wird die Betreuung in der Tagesfamilie nach Absprache gewährleistet. Bei ernsthaften Erkrankungen von Kleinkindern ist es wünschenswert, wenn das Kind von der Mutter oder dem Vater betreut werden kann. Dies ist insbesondere bei Ansteckungsgefahr sowie hohem Fieber zu beachten. Bei Krankheit(4) des Tageskindes sind die ausfallenden Minimal-Betreuungsstunden(1) der ersten zwei Krankheitstage an welchen die Tagesmutter/der Tagesvater für die Betreuung zuständig wäre vollumfänglich zu entschädigen, für alle Weiteren (der selben Krankheitsabsenzphase) erhalten die Eltern eine 4
5 Reduktion von 50% der Minimal-Betreuungszeit(1). Die Tagesmutter/der Tagesvater schreibt dies entsprechend ins Protokoll und informiert bei länger dauernder Krankheit die TEV. Sobald das Kind wieder zur Betreuung in die Tagesfamilie geht, gilt die Krankheitsabsenz- Phase als beendet. Bei erneuter Krankheitsabsenz werden wieder die ersten beiden Betreuungstage voll berechnet. Dies geschieht unabhängig davon, ob es sich noch einmal um dieselbe Krankheits/Unfall-Ursache handelt. Die Tagesmutter/der Tagesvater ist nicht verpflichtet, ein krankes Kind zu betreuen. Die Eltern müssen die Tageseltern und die Tageselternvermittlung über gesundheitliche Probleme des Kindes (Medikamente, Diäten, Krankheiten) informieren Abwesenheit der Tagesmutter / des Tagesvaters Kann die Tagesmutter/der Tagesvater wegen Krankheit oder Unfall oder aus anderen unvorhersehbaren Gründen die Betreuung nicht übernehmen, muss sie/er unverzüglich die Eltern und die Tageselternvermittlung informieren. Das Betreuungsgeld ist in diesem Fall nicht zu bezahlen. Bei länger dauernder Arbeitsverhinderung regelt die Tageselternvermittlung die weitere Betreuung Geplante Ferien / Abwesenheit bei Vertragsabschluss Ferien, längere Abwesenheiten und ausfallende Betreuungstage, die bereits zu Beginn des Betreuungsverhältnisses feststehen, können unter Absprache mit den Vertragspartnern bei Vertragsabschluss mit dem entsprechenden Formular(5/resp.6) festgehalten werden und bedürfen dabei keiner Vorlaufzeit. Zu einem späteren Zeitpunkt gelten die Bedingungen gemäss Reglement Punkt 2.16 / respektive Ferien / Abwesenheit des Tageskindes Tagesmutter/Tagesvater und die Tageselternvermittlung müssen von den Eltern mindestens 1 Monat im Voraus über Zeitpunkt und Dauer der geplanten maximal 2 wöchigen Ferien und anderen Abwesenheiten (z.b. Klassenlager, ausfallende Betreuungstage) schriftlich(5) informiert werden. Ferien und Abwesenheiten von mehr als 2 Wochen Dauer müssen allen Parteien 2 Monate im Voraus schriftlich(5) bekannt gegeben werden. Erfolgt die Abmeldung für Ferien fristgerecht, so muss für diese Zeit kein Betreuungsgeld entrichtet werden. Erfolgt die Abmeldung nicht fristgerecht, ist das Betreuungsgeld gemäss Betreuungsvertrag für die Zeit bis zur Einhaltung der ordentlichen Abwesenheits- Ankündigungsfirst weiter zu zahlen Ferien / Abwesenheit der Tagesmutter/des Tagesvaters Die Tagesmutter/der Tagesvater hat Anspruch auf mindestens vier Wochen Ferien pro Kalenderjahr und muss die Möglichkeit haben, mindestens zwei Ferienwochen zusammenhängend zu beziehen. Dauer und Zeitpunkt des Ferienbezuges müssen den Eltern und der Tageselternvermittlung mindestens 1 Monat im Voraus bekanntgegeben werden(6). Unter Absprache mit den Eltern ist auch der Bezug von einzelnen zusätzlichen Freitagen (z.b. für Weiterbildung, Hochzeit usw.) möglich, sofern sie mit einer entsprechenden Vorlauffrist (1 Monat) schriftlich(6) angemeldet werden. Länger dauernde Ferien und geplante Abwesenheiten können grundsätzlich nur unter Absprache mit den Eltern und der Tageselternvermittlung erfolgen. Sie sollten so früh wie möglich, mindestens jedoch 2 Monate im Voraus bekanntgegeben werden(6). 5
6 Die Eltern haben während den Ferien und sonstigen Abwesenheiten der Tagesmutter/des Tagesvaters kein Betreuungsgeld zu bezahlen Auflösung der Betreuung / Abschied und Ablösung Durch die Betreuung bei der Tagesfamilie gewinnt das Tageskind ein neues Beziehungsumfeld. Wird eine Betreuungsvereinbarung aufgelöst, verliert das Kind Bezugspersonen. Im Interesse des Tageskindes und aller am Betreuungsverhältnis beteiligten Personen empfehlen wir deshalb, das Kind gut und auf die bevorstehende Ablösung vorzubereiten und ihm eine Ablösungsphase zuzugestehen. Ein gemeinsames Abschiedsritual (z.b. Abschiedsessen) kann eine Möglichkeit für eine klare Verabschiedung von den Tageseltern darstellen. Das Auf Wiedersehen Sagen sollte jedoch auf jeden Fall ermöglicht werden Kündigung Wir empfehlen, Kündigungsabsichten so früh wie möglich mit den Eltern bzw. der Tagesmutter/dem Tagesvater und der Vermittlungsstelle zu besprechen. Der Betreuungsvertrag zwischen den Eltern, der Tagesmutter/dem Tagesvater und der kann gemäss Art. 404 OR jederzeit mit einer Frist von einem Monat aufgelöst werden. Die Kündigung hat schriftlich und fristgerecht an die Vermittlung und an die Tagesmutter/den Tagesvater bzw. an die Eltern zu erfolgen. Trifft die Kündigung bei den Vertragspartnern nicht fristgerecht ein, so verlängert sich das Betreuungsverhältnis um einen weiteren Monat. Lassen die Eltern ihr Kind während der Kündigungsfrist nicht mehr durch die Tagesmutter/den Tagesvater betreuen, müssen die Betreuungskosten trotzdem bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bezahlt werden (gemäss vereinbarten Betreuungszeiten). Übernimmt die Tagesmutter/der Tagesvater die Betreuung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr, ist sie/er gegenüber den Eltern schadenersatzpflichtig in der Höhe der für diese Zeitspanne entsprechenden Betreuungskosten gemäss Betreuungsvertrag Befristete Betreuungsverhältnisse Ist das Betreuungsverhältnis befristet, so entfällt die Kündigung Loslösung des Tagesfamilienverhältnisses von der Vermittlung Wird ein Betreuungsverhältnis via vermittelt und nicht mehr von dieser, sondern privat weitergeführt, sind die Eltern verpflichtet, der Vermittlung eine Aufwandpauschale von Fr zu bezahlen Auschluss durch die Vermittlungsstelle Die Tageselternvermittlung behält sich das Recht vor, Betreuungs- und Arbeitsverträge aus wichtigen Gründen per sofort aufzulösen. Als wichtige Gründe gelten insbesondere folgende: mehrmaliges, unentschuldigtes Fernbleiben des Tageskindes schwerwiegende Verhaltensauffälligkeiten des Tageskindes Fehlverhalten seitens der Tagesfamilie fehlender Wille zur gegenseitiger Zusammenarbeit Grobes Missachten der Vertragsvereinbarungen Zahlungsaussstand Über einen definitiven Ausschluss entscheidet die Vermittlungsstelle in Absprache mit der Trägerschaft. 6
7 3. Abrechnung 3.1. Abrechnungsformular Die Tagesmutter/der Tagesvater führt pro Tageskind und Betreuungsmonat ein Präsenzblatt/Abrechnungsformular, welches sie/er Ende Monat je nach Absprache den Eltern zur Prüfung vorlegt und anschliessend an die Tageselternvermittlung sendet Berechnungsgrundlage Die Berechnungsgrundlage für die Betreuungskosten ist die Tarifliste der Tageselternvermittlung Beromünster. Der Stundenansatz wird vom Netto-Monatseinkommen berechnet und jährlich überprüft. Die Eltern sind verantwortlich für das umgehende Mitteilen von Einkommensänderungen. Eine Senkung des Stundenansatzes auf Grund eines niedrigeren Einkommens kann ab dem auf das Einreichen der Unterlagen folgenden Monat gewährleistet werden. Zu niedrig angegebene Einkommen können rückwirkend verrechnet werden Rechnungstellung / Lohnzahlung Die Rechnung wird auf Grund des monatlichen Betreuungsrapports erstellt. Die Höhe der Betreuungskosten, Mahlzeiten, Spesen und der Entschädigung ist im Elterntarifblatt / Tarifvereinbarung festgehalten. Die Lohnzahlung an die Tagesmutter/den Tagesvater sowie die Rechnungsstellung an die Eltern für den Betreuungsaufwand, Mahlzeiten und falls vorhanden sonstige Aufwendungen, erfolgt durch die Gemeinde Beromünster. 4. Versicherungen 4.1. Tagesmutter/Tagesvater Die Tageselternvermittlung (TEV) schliesst für die Tageseltern eine Betriebshaftpflichtversicherung ab, welche Schäden gegenüber dem Tageskind und gegenüber Dritten während der Zeit in der das Tageskind sich in ihrer Obhut befindet deckt. Die Beiträge werden von der TEV bezahlt. Tagesmütter und Tagesväter sind über die TEV zudem gegen Betriebsunfall und wenn sie mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten auch gegen Nichtbetriebsunfall versichert. Die Beträge werden ganz oder teilweise von der TEV übernommen. Lohnfortzahlung an die Tagesmutter/den Tagesvater im Krankheitsfall bestehen gemäss OR. Ab 8 Stunden Wochenarbeitszeit ist die Tagesmutter/der Tagesvater zudem über die Taggeldversicherung der Gemeinde Beromünster versichert Eltern Die Eltern verpflichten sich ihr Kind gegen Folgen von Krankheit, Unfall und Haftpflicht angemessen zu versichern. 7
8 5. Weiterbildung 5.1. Aus- und Weiterbildung für Tageseltern Es gelten die Qualitäts-Richtlinien des Schweizerischen Verbands für Tagesfamilienorganisationen SVT: Die Tagesmutter/der Tagesvater absolviert innert 24 Monaten nach Aufnahme ihrer/seiner Betreuungs-Tätigkeit einen Grundkurs für Tageseltern (mindestens 18 Stunden). Dazu gehört auch das Modul Notfälle bei Kleinkindern (mindestens 6 Stunden). Im Anschluss daran ist die Teilnahme der Tagesmutter/des Tagesvaters an einem Weiterbildungsmodul pro Jahr à mindestens 3 Stunden obligatorisch Kurskosten Die Arbeitgeberin übernimmt die Kosten für die obligatorischen Grund- und Weiterbildungskurse, sowie die Fahrkosten (Vergütung gemäss aktuellem Tarifblatt). Nicht übernommen werden können die Kosten für Mahlzeiten und Zeitaufwand, sowie für zusätzlich freiwillig besuchte Kurse. Wird das Arbeitsverhältnis im ersten Anstellungsjahr gekündigt, so sind bereits vergütete Kurs- und Fahrkosten der Tageselternvermittlung zurückzuerstatten. Bei einem Rücktritt vier Wochen oder weniger vor Kursbeginn gehen die Kosten für den Kurs ebenfalls zu Lasten der Arbeitnehmerin Prädikat Tagesmutter / Tagesvater plus+ Der Schweizerische Verband für Tagesfamilienorganisationen SVT bietet den Tageseltern an, freiwillig das Prädikat Tagesmutter / Tagesvater plus+ zu erwerben. Es ist dies eine Auszeichnung, welche bei Erfüllung folgender Kriterien verliehen wird: Grundbildung und Nothelferkurs (gemäss 5.1) zusätzlich 12 Stunden Weiterbildung (mindestens 2 inhaltlich verschiedene Kurse mit vom SVT anerkannten Themen); Absolvierung der Grund- und Weiterbildung innert drei Jahren Nachweis einer Betreuungspraxis von mindestens 600 Betreuungsstunden bis zur Ausstellung des Prädikats 6. Sonstiges 6.1. Medizinische Notfälle Eltern und Tagesmutter/Tagesvater sprechen sich ab, wie Reaktion und Information bei einem Notfall aussehen sollen. Bei Unfällen, die ärztliche Hilfe erfordern, ist das Gesundheits- und Notfallblatt zu beachten Zusammenarbeit Die Eltern und die Tagesmutter/der Tagesvater verpflichten sich, an den jährlichen Begleit- /Standortgesprächen mit der Tageselternvermittlung teilzunehmen Schweigepflicht Die Eltern, die Tagesmutter/der Tagesvater und die Tageselternvermittlung stehen unter Schweigepflicht für alle Bereiche, welche das gemeinsame Verhältnis betreffen. An diese Schweigepflicht bleiben sie auch nach der Vertragsauflösung gebunden. 8
9 6.4. Melde- / Aufsichts- / Bewilligungspflicht Die Tageselternvermittlung sorgt dafür, dass die rechtlichen Bestimmungen, welche sich aus der eidgenössischer Verordnung für die Aufnahme von Pflegekindern (PAVO), Art. 12, ergeben, eingehalten werden und meldet die Tagesmutter/den Tagesvater(7) sowie die Tageskinder und deren Eltern der Gemeinde Beromünster mit Namen, Adresse und Angaben über die Dauer des Tagespflegeverhältnisses. Die Eltern und die Tagesmutter/der Tagesvater verpflichten sich, die Vermittlungsstelle über Änderungen betreffend der Betreuung zu informieren und sie auch über einen allfälligen neuen Wohnort, sowie Änderungen der Familiensituation, Telefonnummern, Kontonummern und allen weiteren, im Zusammenhang mit dem Betreuungsverhältnis relevanten Informationen ins Bild zu setzen. 7. Schlussbestimmungen Die Leitung der Tageselternvermittlung und die Trägerschaft (Gemeinde Beromünster) behalten sich vor, das Reglement sowie entsprechend allenfalls weitere Vertragsdokumente, sowie die Tarife den Gegebenheiten und Bedürfnissen anzupassen. Die Änderungen werden den Eltern und Tageseltern mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich mitgeteilt. Sind die Änderungen für eine Partei nachteilig, so kann diese, bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin den Vertrag ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt sie dies, gilt die Änderung als akzeptiert. Dieses Reglement tritt für neue Vertragsparteien per sofort und für die bereits bestehenden Betreuungs-Verhältnisse per 1. in zwei Monaten in Kraft. Beromünster, April Die Minimal-Zeit /-Betreuungszeit entspricht der Betreuungszeit gemäss BV abzüglich ½ Std. Abholspielraum. 2 Ist dies nicht möglich, müssen die Modalitäten zu Beginn des Betreuungsverhältnisses zusammen mit der Tagesfamilie und der Tageselternvermittlung separat festgehalten werden. 3 Die Tageselternvermittlung stellt das Formular Betreuungsvereinbarung bei unregelmässiger Arbeit zur Verfügung. Das ausgefüllte Formular entspricht der akutelle Betreuungsvereinbarung (BV) und darf nicht abgeändert werden (Formulare 4 und 5). 4 Diese Regelungen gelten auch bei Abwesenheit des Tageskindes in Folge eines Unfalls. 5 Formular 2: Ferien / Abwesenheit des Tageskindes 6 Formular 3: Ferien / Abwesenheit der Tagesfamilie 7 Wer Kinder unter zwölf Jahren regelmässig und gegen Entgelt tagsüber betreut, benötigt eine Bescheinigung einer Behörde seiner Wohnsitzgemeinde und steht unter deren Aufsicht. (Art.12 Pflegekinderverordnung PAVO) 9
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