Tageselternvermittlung Beromünster

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Tageselternvermittlung Beromünster"

Transkript

1 Provisorisches Reglement für die Kinderbetreuung April 2013 Sinn und Zweck Die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und persönlichem Freiraum ist heute für viele Eltern ein zentrales Anliegen. Tagesfamilien bilden ein wichtiges Angebot im Rahmen der familienergänzenden Betreuungsformen. Diese Betreuungsform ermöglicht es den Kindern, in einem privaten familiären Rahmen, ähnlich wie zu Hause, zu leben und ihrem Alter und ihren Fähigkeiten entsprechend individuell gefördert und betreut zu werden. Die (TEV) ist bestrebt, im Rahmen ihrer Vermittlungstätigkeit und in Bezug auf die Festlegung der Rahmenbedingung den Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden. Das Reglement dient allen Beteiligten als Basis und als Orientierungs-Grundlage. Ähnlich einem Uhrwerk, soll es für einen möglichst reibungslosen Ablauf sorgen. Die Eltern, die Tageseltern und die Tageselternvermittlung treffen sich, ähnlich der Zeiger dieser Uhr, in wiederkehrenden unterschiedlichen Abständen zum gegenseitigen Austausch. Erst dieser ermöglicht jedoch, wie die unabdingbare Uhren-Batterie, dass alles rund läuft und für alle Seiten ein gewinnbringendes Betreuungsverhältnis daraus wird. 1. Rahmenbedingungen für Aufnahme und Vermittlung 1.1. Aufnahmebestimmungen In der Tagesfamilienorganisation werden Kinder jeden Alters betreut. Im Interesse aller Beteiligten erfolgt die Betreuung möglichst regelmässig und über einen längeren Zeitraum Mindestbetreuungszeit Für Kinder bis zum Eintritt in den Kindergarten gilt eine Mindestbetreuungszeit von einem halben Tag pro Woche (4 Stunden) Anmeldung Die Anmeldung des Kindes erfolgt schriftlich mit Anmeldeformular an die Tageselternvermittlung (TEV). Es kann auf der Homepage () heruntergeladen werden. Mündliche oder telefonische Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden Vermittlungsbeginn Die Abklärungs- und Vermittlungstätigkeit wird aufgenommen, sobald die Anmeldung bei der TEV eingetroffen ist. Mit dem Erstgespräch in der einen Betreuungsplatz suchenden Familie, wird eine Vermittlungsgebühr von Fr. 75 fällig. Die Vermittlungsgebühr ist ein einmaliger Kostenbeitrag an die für die Abklärung / Vermittlung anfallenden Kosten und wird auch dann in Rechnung gestellt, wenn keine erfolgreiche Vermittlung zu Stande kommt. Kommt es zu einer erfolgreichen Vermittlung, so schliessen die Eltern eine Vermittlungsvereinbarung und einen Betreuungsvertrag mit der TEV /respektive mit der TEV und der Tagesmutter/dem Tagesvater ab. Das Reglement ist integrierter Bestandteil davon. 1

2 1.5. Übernahme von bestehenden Verhältnissen Wünschen die Tagesmutter/der Tagesvater sowie die Eltern eines Tageskindes ein bereits bestehendes oder angehendes Betreuungsverhältnis über die Tageselternvermittlung Beromünster zu führen, so wird der Betreuungsplatz ebenfalls abgeklärt. Erfüllen die Tagesmutter/der Tagesvater die Voraussetzungen der Tageselternvermittlung nicht, behält diese sich vor, das Betreuungsverhältnis abzulehnen. Es gilt auch hier die reguläre Anmeldegebühr von Fr Betreuung 2.1. Grundsätzliches Die Tagesmutter/der Tagesvater ist bereit, dem Tageskind Geborgenheit zu geben, seine Persönlichkeit und Entwicklung zu fördern, ihm Verständnis für seine Eigenheiten entgegen zu bringen und ihm bei der Betreuung mit Einfühlungsvermögen und Geduld zu begegnen. Im Zentrum steht das Wohl des Kindes. Die Vermittlerin begleitet das Betreuungsverhältnis und steht den Parteien unterstützend und beratend zur Seite. Regelmässige Gespräche zwischen Eltern und Tagesmutter/Tagesvater werden geführt, um allfällige Schwierigkeiten zu erkennen oder auftauchende Probleme zu lösen Betreuungsvertrag Die von der betreuten und begleiteten Betreuungsverhältnisse werden in einem Vertrag schriftlich geregelt. Dieser Betreuungsvertrag wird zu Beginn des Betreuungsverhältnisses von der Tageselternvermittlung mit den Eltern und der Tagesmutter/dem Tagesvater abgeschlossen. Darin werden insbesondere die Betreuungszeiten festgehalten, welche dann für die Eltern und für die Tagesfamilie verbindlich sind Eingewöhnung Das Kind, das sich in zwei Familien zu Recht finden muss, ist auf die bevorstehende Betreuungsveränderung sorgfältig, schrittweise und altersgerecht vorzubereiten. Der Eingewöhnungsphase ist entsprechend Beachtung zu schenken. Dies kann bedeuten, dass ein Elternteil zu Beginn des Betreuungsverhältnisses eine gewisse Zeit zusammen mit dem Kind bei der neuen Tagesfamilie verbringt, es nach kurzer Zeit wieder abholt oder für eine gewisse Zeit in Reichweite des Kindes verbleibt und erreichbar ist. Die Eingewöhnungszeit gilt als Betreuungszeit. Die Tagesmutter/der Tagesvater darf diese Stunden auf dem Rapportblatt aufschreiben und die Eltern sind diese geschuldet Probezeit Der erste Monat gilt als Probezeit. Während dieser Zeit kann der Vertrag von beiden Parteien jederzeit mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen aufgelöst werden Betreuungszeiten / Bringen - Holen Im Interesse des Kindes ist eine möglichst regelmässige Betreuungszeit anzustreben. Eine kontinuierliche Betreuung vermittelt dem Kind und der Tagesfamilie mehr Sicherheit und Zuverlässigkeit. Die Betreuungszeiten werden im Betreuungsvertrag (BV)festgelegt. Die Eltern verpflichten sich, ihr Kind pünktlich zu bringen und wieder abzuholen. 2

3 Der Beginn der Betreuungszeit resultiert aus dem Betreuungsvertrag, respektive der Betreuungsvereinbarung (im Folgenden ebenfalls als BV bezeichnet). Das Ende der Betreuungszeit ist der Zeitpunkt des Verabschiedens (auf die nächste Viertelstunde gerundet). Wird das Kind später als in der BV abgemacht in die Tagesfamilie gebracht, so darf die/der Tagesmutter/Tagesvater dennoch die festgelegte Ankunfts-Zeit aufschreiben. Holen die Eltern ihr Kind mehr als eine halbe Stunde früher als in der BV festgehalten ab, sind die Eltern dennoch verpflichtet, die Minimalzeit(1) zu bezahlen. Die Tagesmutter/der Tagesvater darf die Minimalzeit auf dem Rapportblatt aufschreiben. Die Tagesfamilie sollte frühzeitig über ein früheres Eintreffen der Eltern informiert werden. Wird das Kind früher als in der BV vereinbart in die Tagesfamilie gebracht oder später als in der BV festgelegt wieder abgeholt, so wird diese Zeit zusätzlich aufgeschrieben, respektive bezahlen die Eltern diese Zeit zusätzlich. Dies sollte nur ausnahmsweise vorkommen Abholen / Bringen durch Tagesfamilie Unter gegenseitiger Absprache ist es auch möglich, dass die Tagesmutter/der Tagesvater das Tageskind von der Schule, zu Hause oder einem anderen Ort abholt oder dahin bringt. Wird dies ausdrücklich so vereinbart, so gilt die Abfahrtszeit, respektive die Zeit der Verabschiedung zu den Eltern, in die Schule usw. als Beginn oder Ende der Betreuungszeit. Allfällige so entstehende Fahrkosten vergüten die Eltern der Tagesmutter/dem Tagesvater pauschal gemäss Tarifblatt. Die Tagesfamilie hat diese Spesen auf einer separaten Spesenabrechnung aufzuführen und die Belege beizulegen. Die Spesen werden nach Überprüfung durch die Eltern von der Vermittlungsstelle den Eltern in Rechnung gestellt Änderungen/Anpassungen der Betreuungszeiten Die vereinbarten Betreuungszeiten sind verbindlich. Geringfügige Änderungen von bis zu ¼ der im aktuellsten Betreuungsvertrag festgelegten wöchentlichen Betreuungszeit, jedoch maximal 5 Stunden pro Woche können im beiderseitigen Einvernehmen jeweils per 1. des neuen Monats vereinbart werden. Erhebliche Änderungen der Betreuungszeit (mehr als ¼ der wöchentlichen Betreuungszeit pro Woche oder mehr als 5 Std./W.) können jeweils per 1. eines neuen Monats unter Einhaltung einer Vorlaufzeit von 4 Wochen zwischen den Eltern und der/dem Tagesmutter/Tagesvater vereinbart werden. Die neuen Betreuungszeiten sind bei geringfügigen Änderungen vor deren Beginn und bei erheblichen Änderungen mindesten 4 Wochen vorher mit dem Betreuungsvereinbarungs-Formular der Tageselternvermittlung bekanntzugeben. Nur bei erheblichen und dauerhaften Änderungen passt die Tageselternvermittlung den Betreuungsvertrag entsprechend an. Vereinbarte Änderungen des Betreuungsumfangs führen zu entsprechenden zusätzlichen bzw. reduzierten Betreuungskosten. Auch bei Änderungen gilt die minimale Betreuungszeit von 4 Std. pro Woche (siehe 1.2), welche in jedem Fall von der Tagesmutter/dem Tagesvater aufgeschrieben werden und den Eltern in Rechnung gestellt werden dürfen Unregelmässige Arbeitszeiten Bei unregelmässiger Arbeitszeit der Eltern wird im Betreuungsvertrag der Rahmen für die Betreuungszeit festgelegt (mögliche Tage und Zeiten, maximale/minimale Betreuungszeit, durchschnittliche Wochenbetreuungszeit etc.). 3

4 Die/der Tagesmutter/Tagesvater muss so früh wie möglich, mindestens jedoch zwei Wochen im Voraus über die Betreuungszeiten informiert werden(2). Die effektiven Betreuungszeiten werden schriftlich(3) festgelegt und gelten als verbindlich gemäss 2.5. Das Variieren der Betreuungszeit im Rahmen der vereinbarten Betreuungszeitenspanne und unter Absprache um +/- ¼ der durchschnittlichen (Wochen-)Betreuungszeit bedarf bei reibungslosem Ablauf keiner Meldung an die Tageselternvermittlung (TEV). Gehen die zeitlichen Abweichungen darüber hinaus, so gelten die Bestimmungen gemäss Betreuung von Kindergarten- und Schulkindern Als reguläre Betreuungszeiten gelten die unterrichtsfreien Zeiten, in denen die Tagesfamilie für das Kind zuständig ist. Die Betreuungszeit richtet sich folglich nach Beginn und Ende der Schul- und Kindergartenzeit.(4) Wird im Betreuungsvertrag vereinbart, dass die/der Tagesmutter/Tagesvater auch in der Zeit, die das Kind im Kindergarten oder in der Schule verbringt, für das Kind zuständig sein soll, so werden diese Stunden mit einem Wartegeld gemäss Tarifliste von den Eltern entschädigt Übernachtung Das Tageskind kann nach Absprache mit der Tagesfamilie und der Vermittlerin bei der Tagesmutter/dem Tagesvater übernachten. Die Übernachtung wird pauschal gemäss Tarifliste abgerechnet und bezieht sich auf die Zeit von Uhr bis 7.00 Uhr Aufsicht / Kinderzahl Der Tagesmutter/dem Tagesvater ist es gestattet, nach Absprache mit der Vermittlerin, mehrere Tageskinder, auch aus verschiedenen Familien und auch gleichzeitig, zu betreuen. Es ist ihr /ihm jedoch nicht gestattet während der Betreuungszeit einer weiteren Erwerbstätigkeit nachzugehen. Damit eine optimale Betreuung gewährleistet werden kann, ist die Zahl der Kinder, die von der Tagesmutter/dem Tagesvater gleichzeitig betreut werden darf auf fünf (eigene eingeschlossen) begrenzt. Von diesen fünf Kindern dürfen höchstens zwei unter drei Jahren und eines davon unter 18 Monate alt sein. Die Aufsicht darf nur in Ausnahmefällen und nach Absprache mit den abgebenden Eltern an Drittpersonen übertragen werden Absenzen Absenzen des Tageskindes (z.b. Krankheit der Eltern, Schulausflug, Besuch, Anwesenheit eines Elternteils usw.) sind der Tagesmutter/dem Tagesvater so früh wie möglich, spätestens jedoch am Vorabend mitzuteilen. Die vereinbarte Minimal-Betreuungszeit(1) ist von den Eltern auf jeden Fall zu bezahlen Krankheit des Tageskindes Zu Beginn des Betreuungsverhältnisses tauschen sich Eltern und Tageseltern über ihre Haltung/Vorstellungen im Krankheitsfall aus. Falls für das Tageskind und die Tagesfamilie zumutbar, wird die Betreuung in der Tagesfamilie nach Absprache gewährleistet. Bei ernsthaften Erkrankungen von Kleinkindern ist es wünschenswert, wenn das Kind von der Mutter oder dem Vater betreut werden kann. Dies ist insbesondere bei Ansteckungsgefahr sowie hohem Fieber zu beachten. Bei Krankheit(4) des Tageskindes sind die ausfallenden Minimal-Betreuungsstunden(1) der ersten zwei Krankheitstage an welchen die Tagesmutter/der Tagesvater für die Betreuung zuständig wäre vollumfänglich zu entschädigen, für alle Weiteren (der selben Krankheitsabsenzphase) erhalten die Eltern eine 4

5 Reduktion von 50% der Minimal-Betreuungszeit(1). Die Tagesmutter/der Tagesvater schreibt dies entsprechend ins Protokoll und informiert bei länger dauernder Krankheit die TEV. Sobald das Kind wieder zur Betreuung in die Tagesfamilie geht, gilt die Krankheitsabsenz- Phase als beendet. Bei erneuter Krankheitsabsenz werden wieder die ersten beiden Betreuungstage voll berechnet. Dies geschieht unabhängig davon, ob es sich noch einmal um dieselbe Krankheits/Unfall-Ursache handelt. Die Tagesmutter/der Tagesvater ist nicht verpflichtet, ein krankes Kind zu betreuen. Die Eltern müssen die Tageseltern und die Tageselternvermittlung über gesundheitliche Probleme des Kindes (Medikamente, Diäten, Krankheiten) informieren Abwesenheit der Tagesmutter / des Tagesvaters Kann die Tagesmutter/der Tagesvater wegen Krankheit oder Unfall oder aus anderen unvorhersehbaren Gründen die Betreuung nicht übernehmen, muss sie/er unverzüglich die Eltern und die Tageselternvermittlung informieren. Das Betreuungsgeld ist in diesem Fall nicht zu bezahlen. Bei länger dauernder Arbeitsverhinderung regelt die Tageselternvermittlung die weitere Betreuung Geplante Ferien / Abwesenheit bei Vertragsabschluss Ferien, längere Abwesenheiten und ausfallende Betreuungstage, die bereits zu Beginn des Betreuungsverhältnisses feststehen, können unter Absprache mit den Vertragspartnern bei Vertragsabschluss mit dem entsprechenden Formular(5/resp.6) festgehalten werden und bedürfen dabei keiner Vorlaufzeit. Zu einem späteren Zeitpunkt gelten die Bedingungen gemäss Reglement Punkt 2.16 / respektive Ferien / Abwesenheit des Tageskindes Tagesmutter/Tagesvater und die Tageselternvermittlung müssen von den Eltern mindestens 1 Monat im Voraus über Zeitpunkt und Dauer der geplanten maximal 2 wöchigen Ferien und anderen Abwesenheiten (z.b. Klassenlager, ausfallende Betreuungstage) schriftlich(5) informiert werden. Ferien und Abwesenheiten von mehr als 2 Wochen Dauer müssen allen Parteien 2 Monate im Voraus schriftlich(5) bekannt gegeben werden. Erfolgt die Abmeldung für Ferien fristgerecht, so muss für diese Zeit kein Betreuungsgeld entrichtet werden. Erfolgt die Abmeldung nicht fristgerecht, ist das Betreuungsgeld gemäss Betreuungsvertrag für die Zeit bis zur Einhaltung der ordentlichen Abwesenheits- Ankündigungsfirst weiter zu zahlen Ferien / Abwesenheit der Tagesmutter/des Tagesvaters Die Tagesmutter/der Tagesvater hat Anspruch auf mindestens vier Wochen Ferien pro Kalenderjahr und muss die Möglichkeit haben, mindestens zwei Ferienwochen zusammenhängend zu beziehen. Dauer und Zeitpunkt des Ferienbezuges müssen den Eltern und der Tageselternvermittlung mindestens 1 Monat im Voraus bekanntgegeben werden(6). Unter Absprache mit den Eltern ist auch der Bezug von einzelnen zusätzlichen Freitagen (z.b. für Weiterbildung, Hochzeit usw.) möglich, sofern sie mit einer entsprechenden Vorlauffrist (1 Monat) schriftlich(6) angemeldet werden. Länger dauernde Ferien und geplante Abwesenheiten können grundsätzlich nur unter Absprache mit den Eltern und der Tageselternvermittlung erfolgen. Sie sollten so früh wie möglich, mindestens jedoch 2 Monate im Voraus bekanntgegeben werden(6). 5

6 Die Eltern haben während den Ferien und sonstigen Abwesenheiten der Tagesmutter/des Tagesvaters kein Betreuungsgeld zu bezahlen Auflösung der Betreuung / Abschied und Ablösung Durch die Betreuung bei der Tagesfamilie gewinnt das Tageskind ein neues Beziehungsumfeld. Wird eine Betreuungsvereinbarung aufgelöst, verliert das Kind Bezugspersonen. Im Interesse des Tageskindes und aller am Betreuungsverhältnis beteiligten Personen empfehlen wir deshalb, das Kind gut und auf die bevorstehende Ablösung vorzubereiten und ihm eine Ablösungsphase zuzugestehen. Ein gemeinsames Abschiedsritual (z.b. Abschiedsessen) kann eine Möglichkeit für eine klare Verabschiedung von den Tageseltern darstellen. Das Auf Wiedersehen Sagen sollte jedoch auf jeden Fall ermöglicht werden Kündigung Wir empfehlen, Kündigungsabsichten so früh wie möglich mit den Eltern bzw. der Tagesmutter/dem Tagesvater und der Vermittlungsstelle zu besprechen. Der Betreuungsvertrag zwischen den Eltern, der Tagesmutter/dem Tagesvater und der kann gemäss Art. 404 OR jederzeit mit einer Frist von einem Monat aufgelöst werden. Die Kündigung hat schriftlich und fristgerecht an die Vermittlung und an die Tagesmutter/den Tagesvater bzw. an die Eltern zu erfolgen. Trifft die Kündigung bei den Vertragspartnern nicht fristgerecht ein, so verlängert sich das Betreuungsverhältnis um einen weiteren Monat. Lassen die Eltern ihr Kind während der Kündigungsfrist nicht mehr durch die Tagesmutter/den Tagesvater betreuen, müssen die Betreuungskosten trotzdem bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bezahlt werden (gemäss vereinbarten Betreuungszeiten). Übernimmt die Tagesmutter/der Tagesvater die Betreuung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr, ist sie/er gegenüber den Eltern schadenersatzpflichtig in der Höhe der für diese Zeitspanne entsprechenden Betreuungskosten gemäss Betreuungsvertrag Befristete Betreuungsverhältnisse Ist das Betreuungsverhältnis befristet, so entfällt die Kündigung Loslösung des Tagesfamilienverhältnisses von der Vermittlung Wird ein Betreuungsverhältnis via vermittelt und nicht mehr von dieser, sondern privat weitergeführt, sind die Eltern verpflichtet, der Vermittlung eine Aufwandpauschale von Fr zu bezahlen Auschluss durch die Vermittlungsstelle Die Tageselternvermittlung behält sich das Recht vor, Betreuungs- und Arbeitsverträge aus wichtigen Gründen per sofort aufzulösen. Als wichtige Gründe gelten insbesondere folgende: mehrmaliges, unentschuldigtes Fernbleiben des Tageskindes schwerwiegende Verhaltensauffälligkeiten des Tageskindes Fehlverhalten seitens der Tagesfamilie fehlender Wille zur gegenseitiger Zusammenarbeit Grobes Missachten der Vertragsvereinbarungen Zahlungsaussstand Über einen definitiven Ausschluss entscheidet die Vermittlungsstelle in Absprache mit der Trägerschaft. 6

7 3. Abrechnung 3.1. Abrechnungsformular Die Tagesmutter/der Tagesvater führt pro Tageskind und Betreuungsmonat ein Präsenzblatt/Abrechnungsformular, welches sie/er Ende Monat je nach Absprache den Eltern zur Prüfung vorlegt und anschliessend an die Tageselternvermittlung sendet Berechnungsgrundlage Die Berechnungsgrundlage für die Betreuungskosten ist die Tarifliste der Tageselternvermittlung Beromünster. Der Stundenansatz wird vom Netto-Monatseinkommen berechnet und jährlich überprüft. Die Eltern sind verantwortlich für das umgehende Mitteilen von Einkommensänderungen. Eine Senkung des Stundenansatzes auf Grund eines niedrigeren Einkommens kann ab dem auf das Einreichen der Unterlagen folgenden Monat gewährleistet werden. Zu niedrig angegebene Einkommen können rückwirkend verrechnet werden Rechnungstellung / Lohnzahlung Die Rechnung wird auf Grund des monatlichen Betreuungsrapports erstellt. Die Höhe der Betreuungskosten, Mahlzeiten, Spesen und der Entschädigung ist im Elterntarifblatt / Tarifvereinbarung festgehalten. Die Lohnzahlung an die Tagesmutter/den Tagesvater sowie die Rechnungsstellung an die Eltern für den Betreuungsaufwand, Mahlzeiten und falls vorhanden sonstige Aufwendungen, erfolgt durch die Gemeinde Beromünster. 4. Versicherungen 4.1. Tagesmutter/Tagesvater Die Tageselternvermittlung (TEV) schliesst für die Tageseltern eine Betriebshaftpflichtversicherung ab, welche Schäden gegenüber dem Tageskind und gegenüber Dritten während der Zeit in der das Tageskind sich in ihrer Obhut befindet deckt. Die Beiträge werden von der TEV bezahlt. Tagesmütter und Tagesväter sind über die TEV zudem gegen Betriebsunfall und wenn sie mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten auch gegen Nichtbetriebsunfall versichert. Die Beträge werden ganz oder teilweise von der TEV übernommen. Lohnfortzahlung an die Tagesmutter/den Tagesvater im Krankheitsfall bestehen gemäss OR. Ab 8 Stunden Wochenarbeitszeit ist die Tagesmutter/der Tagesvater zudem über die Taggeldversicherung der Gemeinde Beromünster versichert Eltern Die Eltern verpflichten sich ihr Kind gegen Folgen von Krankheit, Unfall und Haftpflicht angemessen zu versichern. 7

8 5. Weiterbildung 5.1. Aus- und Weiterbildung für Tageseltern Es gelten die Qualitäts-Richtlinien des Schweizerischen Verbands für Tagesfamilienorganisationen SVT: Die Tagesmutter/der Tagesvater absolviert innert 24 Monaten nach Aufnahme ihrer/seiner Betreuungs-Tätigkeit einen Grundkurs für Tageseltern (mindestens 18 Stunden). Dazu gehört auch das Modul Notfälle bei Kleinkindern (mindestens 6 Stunden). Im Anschluss daran ist die Teilnahme der Tagesmutter/des Tagesvaters an einem Weiterbildungsmodul pro Jahr à mindestens 3 Stunden obligatorisch Kurskosten Die Arbeitgeberin übernimmt die Kosten für die obligatorischen Grund- und Weiterbildungskurse, sowie die Fahrkosten (Vergütung gemäss aktuellem Tarifblatt). Nicht übernommen werden können die Kosten für Mahlzeiten und Zeitaufwand, sowie für zusätzlich freiwillig besuchte Kurse. Wird das Arbeitsverhältnis im ersten Anstellungsjahr gekündigt, so sind bereits vergütete Kurs- und Fahrkosten der Tageselternvermittlung zurückzuerstatten. Bei einem Rücktritt vier Wochen oder weniger vor Kursbeginn gehen die Kosten für den Kurs ebenfalls zu Lasten der Arbeitnehmerin Prädikat Tagesmutter / Tagesvater plus+ Der Schweizerische Verband für Tagesfamilienorganisationen SVT bietet den Tageseltern an, freiwillig das Prädikat Tagesmutter / Tagesvater plus+ zu erwerben. Es ist dies eine Auszeichnung, welche bei Erfüllung folgender Kriterien verliehen wird: Grundbildung und Nothelferkurs (gemäss 5.1) zusätzlich 12 Stunden Weiterbildung (mindestens 2 inhaltlich verschiedene Kurse mit vom SVT anerkannten Themen); Absolvierung der Grund- und Weiterbildung innert drei Jahren Nachweis einer Betreuungspraxis von mindestens 600 Betreuungsstunden bis zur Ausstellung des Prädikats 6. Sonstiges 6.1. Medizinische Notfälle Eltern und Tagesmutter/Tagesvater sprechen sich ab, wie Reaktion und Information bei einem Notfall aussehen sollen. Bei Unfällen, die ärztliche Hilfe erfordern, ist das Gesundheits- und Notfallblatt zu beachten Zusammenarbeit Die Eltern und die Tagesmutter/der Tagesvater verpflichten sich, an den jährlichen Begleit- /Standortgesprächen mit der Tageselternvermittlung teilzunehmen Schweigepflicht Die Eltern, die Tagesmutter/der Tagesvater und die Tageselternvermittlung stehen unter Schweigepflicht für alle Bereiche, welche das gemeinsame Verhältnis betreffen. An diese Schweigepflicht bleiben sie auch nach der Vertragsauflösung gebunden. 8

9 6.4. Melde- / Aufsichts- / Bewilligungspflicht Die Tageselternvermittlung sorgt dafür, dass die rechtlichen Bestimmungen, welche sich aus der eidgenössischer Verordnung für die Aufnahme von Pflegekindern (PAVO), Art. 12, ergeben, eingehalten werden und meldet die Tagesmutter/den Tagesvater(7) sowie die Tageskinder und deren Eltern der Gemeinde Beromünster mit Namen, Adresse und Angaben über die Dauer des Tagespflegeverhältnisses. Die Eltern und die Tagesmutter/der Tagesvater verpflichten sich, die Vermittlungsstelle über Änderungen betreffend der Betreuung zu informieren und sie auch über einen allfälligen neuen Wohnort, sowie Änderungen der Familiensituation, Telefonnummern, Kontonummern und allen weiteren, im Zusammenhang mit dem Betreuungsverhältnis relevanten Informationen ins Bild zu setzen. 7. Schlussbestimmungen Die Leitung der Tageselternvermittlung und die Trägerschaft (Gemeinde Beromünster) behalten sich vor, das Reglement sowie entsprechend allenfalls weitere Vertragsdokumente, sowie die Tarife den Gegebenheiten und Bedürfnissen anzupassen. Die Änderungen werden den Eltern und Tageseltern mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich mitgeteilt. Sind die Änderungen für eine Partei nachteilig, so kann diese, bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin den Vertrag ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt sie dies, gilt die Änderung als akzeptiert. Dieses Reglement tritt für neue Vertragsparteien per sofort und für die bereits bestehenden Betreuungs-Verhältnisse per 1. in zwei Monaten in Kraft. Beromünster, April Die Minimal-Zeit /-Betreuungszeit entspricht der Betreuungszeit gemäss BV abzüglich ½ Std. Abholspielraum. 2 Ist dies nicht möglich, müssen die Modalitäten zu Beginn des Betreuungsverhältnisses zusammen mit der Tagesfamilie und der Tageselternvermittlung separat festgehalten werden. 3 Die Tageselternvermittlung stellt das Formular Betreuungsvereinbarung bei unregelmässiger Arbeit zur Verfügung. Das ausgefüllte Formular entspricht der akutelle Betreuungsvereinbarung (BV) und darf nicht abgeändert werden (Formulare 4 und 5). 4 Diese Regelungen gelten auch bei Abwesenheit des Tageskindes in Folge eines Unfalls. 5 Formular 2: Ferien / Abwesenheit des Tageskindes 6 Formular 3: Ferien / Abwesenheit der Tagesfamilie 7 Wer Kinder unter zwölf Jahren regelmässig und gegen Entgelt tagsüber betreut, benötigt eine Bescheinigung einer Behörde seiner Wohnsitzgemeinde und steht unter deren Aufsicht. (Art.12 Pflegekinderverordnung PAVO) 9

Reglement Kinderbetreuung (Bestandteil des Betreuungsvertrages)

Reglement Kinderbetreuung (Bestandteil des Betreuungsvertrages) Seite 1 Reglement Kinderbetreuung (Bestandteil des Betreuungsvertrages) 1. Aufnahme und Eingewöhnung 1.1 Aufnahmebestimmungen Bei Kibelac werden Kinder von 0 bis 12 Jahren betreut. Im Interesse aller Beteiligten

Mehr

Merkblatt für die Kinderbetreuung in Tagesfamilien

Merkblatt für die Kinderbetreuung in Tagesfamilien Vermittlungsstelle Tagesfamilien Cornelia De Olivera, Im Zentrum 18, 8634 Hombrechtikon, Tel: 079 905 91 34 leitung@tagesfamilien-hombrechtikon.ch Merkblatt für die Kinderbetreuung in Tagesfamilien Liebe

Mehr

Betriebsreglement. Tagesfamilien

Betriebsreglement. Tagesfamilien Betriebsreglement Tagesfamilien Vom 20. April 2016 Inhaltsverzeichnis 1 Aufnahme und Eingewöhnung... 3 1.1 Aufnahmebestimmungen... 3 1.2 Anmeldung... 3 1.3 Vermittlungsbeginn... 3 1.4 Eingewöhnung... 3

Mehr

Tagesfamilien Reglement für Kinderbetreuung in Tagesfamilien

Tagesfamilien Reglement für Kinderbetreuung in Tagesfamilien Tagesfamilien Reglement für Kinderbetreuung in Tagesfamilien 1. Aufnahme und Eingewöhnung 1.1 Aufnahmebestimmungen In Tagesfamilien werden Kinder jeden Alters betreut. Die Betreuung erfolgt regelmässig

Mehr

Einleitung Verein Betreuung... 1

Einleitung Verein Betreuung... 1 Tagesfamilien-Vermittlung Reglement Inhalt Einleitung... 1 1 Verein... 1 2 Betreuung... 1 2.1 Anmeldung... 1 2.2 Übernahme von bestehenden Verhältnissen... 1 2.3 Beginn des Betreuungsverhältnisses... 1

Mehr

tagesfamilien reglement.

tagesfamilien reglement. tagesfamilien reglement. ab 1. April 2013 Die Bezeichnung Tagesmutter steht stellvertretend auch für Tagesväter. 1.betreuungsvereinbarung. Jedes von der stiftung papilio betreute und begleitete Tagespflegeverhältnis

Mehr

INFORMATIONSBLATT TAGESELTERN

INFORMATIONSBLATT TAGESELTERN INFORMATIONSBLATT TAGESELTERN Vermittlerin: Erreichbarkeit: Pia Frey Montag Donnerstag 8.30-11.30 Uhr TÄTIGKEIT Tageseltern erbringen eine wichtige gesellschaftliche Leistung indem sie eines oder mehrere

Mehr

Merkblatt für Tagesfamilien und Eltern

Merkblatt für Tagesfamilien und Eltern Merkblatt für Tagesfamilien und Eltern Einleitung Der Verein für Kinderbetreuung Basel führt die Geschäftsstelle Tagesfamilien Basel-Stadt um ein zuverlässiges und qualitativ hochstehendes Angebot an familienergänzender

Mehr

Informationsblatt und Allgemeine Vertragsbestimmungen für Eltern

Informationsblatt und Allgemeine Vertragsbestimmungen für Eltern Verein Tageseltern-Vermittlung Emmen Vermittlungs- und Inkassostelle Hochdorferstrasse 1 6020 Emmenbrücke Informationsblatt und Allgemeine Vertragsbestimmungen für Eltern Die Tageseltern Vermittlungsstelle

Mehr

INFORMATIONSBLATT ANVERTRAUENDE ELTERN

INFORMATIONSBLATT ANVERTRAUENDE ELTERN INFORMATIONSBLATT ANVERTRAUENDE ELTERN Vermittlerin: Erreichbarkeit: Pia Frey Montag Donnerstag 8.30-11.30 Uhr Alchenstorfstrasse 4, 3425 Koppigen, Tel. 034 413 04 58, tevkoppigen@bluewin.ch TÄTIGKEIT

Mehr

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag Betreuungsvertrag Zwischen den Eltern Mutter Vater Strasse, PLZ, Ort Telefon Sowie der Nanny Strasse, PLZ, Ort Telefon Für das Kind Geburtsdatum Geschlecht Betreuungsbeginn Dauer Betreuungszeiten Montag

Mehr

Tagesfamilien. Reglement für Kinderbetreuung in Tagesfamilien

Tagesfamilien. Reglement für Kinderbetreuung in Tagesfamilien Tagesfamilien Reglement für Kinderbetreuung in Tagesfamilien Im Mittelpunkt der Tätigkeit der KJBE steht das Kindswohl. Das vorliegende Reglement trägt dazu bei, - den Tageskindern eine optimale, seinen

Mehr

Anforderungsprofil Tageseltern / Tagesmütter Vorteile und Chancen für Tageseltern Was wir erwarten

Anforderungsprofil Tageseltern / Tagesmütter Vorteile und Chancen für Tageseltern Was wir erwarten Anforderungsprofil Tageseltern / Tagesmütter «Als Tagesmutter kann ich bei mir zu Hause einem Kind tagsüber einen geregelten und liebevollen Betreuungsplatz anbieten.» Diese Aussage einer Tagesmutter trifft

Mehr

BETREUUNG IN DER TAGESFAMILIE

BETREUUNG IN DER TAGESFAMILIE BETREUUNG IN DER TAGESFAMILIE INFOBLATT FÜR ABGEBENDE ELTERN Sehr geehrte Eltern Mit diesem Informationsblatt erhalten Sie einen Überblick über die Au f- gaben und Erwartungen der vier beteiligten Parteien

Mehr

Vertrag Kinderbetreuung

Vertrag Kinderbetreuung 1 Vertrag Kinderbetreuung Zwischen den Tagesstrukturen Ehrendingen (nachstehend TSE genannt) und den nachstehend aufgeführten Sorgepflichtigen: Personalien: Angaben zum Kind Geburtsdatum Nationalität Geschlecht

Mehr

BETREUUNG IN DER TAGESFAMILIE

BETREUUNG IN DER TAGESFAMILIE BETREUUNG IN DER TAGESFAMILIE INFORMATIONSBLATT FÜR TAGESELTERN Sehr geehrte Tagesmutter, Sehr geehrter Tagesvater Mit diesem Informationsblatt erhalten Sie einen Überblick über die Aufgaben und Erwartungen

Mehr

GRUNDINFORMATION MITTAGSTISCH FÜR MITTAGSTISCHBETREUERIN UND ELTERN

GRUNDINFORMATION MITTAGSTISCH FÜR MITTAGSTISCHBETREUERIN UND ELTERN GRUNDINFORMATION MITTAGSTISCH FÜR MITTAGSTISCHBETREUERIN UND ELTERN Angebot Der Verein Tagesfamilien Linthgebiet bietet im Auftrag der Gemeinden Amden, Benken, Gommiswald, Kaltbrunn, Schänis und Schmerikon

Mehr

GRUNDINFORMATION MITTAGSTISCH FÜR MITTAGSTISCHBETREUERIN UND ELTERN

GRUNDINFORMATION MITTAGSTISCH FÜR MITTAGSTISCHBETREUERIN UND ELTERN GRUNDINFORMATION MITTAGSTISCH FÜR MITTAGSTISCHBETREUERIN UND ELTERN Angebot Tagesfamilien Linthgebiet bieten im Auftrag der Gemeinden Amden, Benken, Gommiswald, Kaltbrunn, Schänis und Schmerikon einen

Mehr

GRUNDINFORMATION MITTAGSTISCH FÜR MITTAGSTISCHBETREUERIN UND ELTERN

GRUNDINFORMATION MITTAGSTISCH FÜR MITTAGSTISCHBETREUERIN UND ELTERN GRUNDINFORMATION MITTAGSTISCH FÜR MITTAGSTISCHBETREUERIN UND ELTERN Angebot Tagesfamilien Linthgebiet bieten im Auftrag der Gemeinden Amden, Benken, Gommiswald, Kaltbrunn, Schänis und Schmerikon einen

Mehr

KiTa Feuerthalen Erlenstrasse Feuerthalen. KiTa Feuerthalen. Betriebsreglement

KiTa Feuerthalen Erlenstrasse Feuerthalen. KiTa Feuerthalen. Betriebsreglement KiTa Feuerthalen Erlenstrasse 4 8245 Feuerthalen KiTa Feuerthalen Betriebsreglement Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 3 2. Ziele / Grundsätze... 3 3. Trägerschaft und Organisation... 3 3.1. Organigramm...

Mehr

Betreuungsreglement Tagesfamilien

Betreuungsreglement Tagesfamilien KiBiZ Kinderbetreuung Zug Betreuungsreglement Tagesfamilien Gültig ab 1.1.2016 KiBiZ Geschäftsstelle Baarerstrasse 79 CH 6300 Zug www.kibiz-zug.ch T +41 41 712 33 23 F +41 41 712 33 24 Inhalt 1 Rahmenbedingungen

Mehr

Betreuungsreglement Tagesfamilien

Betreuungsreglement Tagesfamilien KiBiZ Kinderbetreuung Zug Betreuungsreglement Tagesfamilien Gültig ab 1.1.2017 KiBiZ Geschäftsstelle Baarerstrasse 79 CH 6300 Zug www.kibiz-zug.ch T +41 41 712 33 23 F +41 41 712 33 24 Inhalt 1 Rahmenbedingungen

Mehr

Vertrag für Kindertagespflege

Vertrag für Kindertagespflege Vertrag für Kindertagespflege wird abgeschlossen zwischen der Tagespflegeperson... Tel:... und den Sorgeberechtigten... Tel:... Tel. dienstl. :... für die Betreuung von..., geboren am... (Name des Kindes)

Mehr

K&F Standards für die Qualität des Betreuungsangebotes. Kinderbetreuung in Tagesfamilien

K&F Standards für die Qualität des Betreuungsangebotes. Kinderbetreuung in Tagesfamilien K&F Standards für die Qualität des Betreuungsangebotes Kinderbetreuung in Tagesfamilien Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 1 Allgemeines... 3 1.1 Rechtliche Grundlage... 3 1.2 Geltungsbereich...

Mehr

Reglement. KJBE Reichsgasse Chur T F

Reglement. KJBE Reichsgasse Chur T F Reglement KJBE Reichsgasse 25 7000 Chur T 081 300 11 40 F 081 300 11 41 info@kjbe.ch www.kjbe.ch Inhaltsverzeichnis 1 Aufnahme und Eingewöhnung... 1 1.1 Aufnahmebestimmungen... 1 1.2 Mindestbetreuungszeit...

Mehr

Tagesfamilien-Tarifordnung, gütig ab 1. Januar 2014

Tagesfamilien-Tarifordnung, gütig ab 1. Januar 2014 www.kita-thalwil.ch Tagesfamilien-Tarifordnung, gütig ab 1. Januar 2014 Grundlagen: A) Auszug aus der Betreuungsverordnung, dem Betreuungstarifreglement und dem Subventionsreglement der Gemeinde Thalwil*

Mehr

Vertrag für Kindertagespflege

Vertrag für Kindertagespflege wird abgeschlossen zwischen der Tagespflegeperson Name der Betreuerin: Straße: PLZ, Ort Telefon: Handy: und der/den Sorgeberechtigten Name der Betreuerin: Straße: PLZ, Ort Telefon (priv.): Telefon (dienstl.):

Mehr

, geb. am., geb. am. Der Tagespflegeperson liegt eine Erlaubnis des Jugendamtes zur Kindertagespflege gemäß 43 SGB VIII vor.

, geb. am., geb. am. Der Tagespflegeperson liegt eine Erlaubnis des Jugendamtes zur Kindertagespflege gemäß 43 SGB VIII vor. Betreuungsvereinbarung zur Kindertagespflege Zwischen _ Personensorgeberechtigter und Bianca Czekalla (später Tagespflegeperson genannt), Am Raller 3, 25557 Gokels Wird folgender Vertrag geschlossen: 1.

Mehr

Bestimmungen Tagesbetreuung für abgebende Eltern

Bestimmungen Tagesbetreuung für abgebende Eltern TAGESFAMILIENVEREIN VECHIGEN UND UMGEBUNG Diese Bestimmungen bilden einen integrierenden Bestandteil des Vermittlungsvertrages und müssen zwingend eingehalten Bestimmungen Tagesbetreuung für abgebende

Mehr

Reglement Kita pop e poppa fischermätteli gmbh

Reglement Kita pop e poppa fischermätteli gmbh Reglement Kita pop e poppa fischermätteli gmbh - 0 - 1. Träger & Kindertagesstätte Pop e poppa fischermätteli gmbh ist der Träger der Kindertagesstätte fischermätteli, Bern. Sie ist im Netz pop e poppa

Mehr

Tagesfamilien-Tarifordnung, gütig ab 1. Januar 2016

Tagesfamilien-Tarifordnung, gütig ab 1. Januar 2016 www.kita-thalwil.ch Tagesfamilien-Tarifordnung, gütig ab 1. Januar 2016 Grundlagen: A) Auszug aus der Betreuungsverordnung, dem Betreuungstarifreglement und dem Subventionsreglement der Gemeinde Thalwil*

Mehr

Reglement Tagesstrukturen für die von der Schule Wildberg subventionierten schulergänzenden Angebote

Reglement Tagesstrukturen für die von der Schule Wildberg subventionierten schulergänzenden Angebote X Reglement Tagesstrukturen für die von der Schule Wildberg subventionierten schulergänzenden Angebote Reglement Nr.: 45-01-2 Ressort: Schülerbelange Gültig ab: 01.08.2016 Ersetzt Ausgabe vom: 11.02.2014

Mehr

Betreuungsvereinbarung zur Kindertagespflege

Betreuungsvereinbarung zur Kindertagespflege Betreuungsvereinbarung zur Kindertagespflege Zwischen Personensorgeberechtigte/r - nachfolgend die Personensorgeberechtigten genannt - und Tagesmutter/Tagesvater - nachfolgend Tagespflegeperson genannt

Mehr

Kinderkrippe Little People Wilstrasse 107, 8600 Dübendorf Tel: vorgelegt von:

Kinderkrippe Little People Wilstrasse 107, 8600 Dübendorf Tel: vorgelegt von: Verein Little-People Betriebsreglement Fliederweg 1, 8302 Kloten kloten@little-people.ch Tel: 043 305 23 93 Dorfstrasse 19, 8305 Dietlikon dietlikon@little-people.ch Tel: 043 495 52 07 Wilstrasse 107,

Mehr

Tagesfamilien SDL Bezirk Dietikon. Reglement Eltern Benutzungs- und Tarifordnung

Tagesfamilien SDL Bezirk Dietikon. Reglement Eltern Benutzungs- und Tarifordnung Tagesfamilien SDL Bezirk Dietikon Reglement Eltern Benutzungs- und Tarifordnung 1. Einleitung Der Sozialdienst Limmattal (SDL) ist die Trägerschaft der Betreuung in Tagesfamilien im Bezirk Dietikon. Der

Mehr

Reglement. Inhaltsverzeichnis

Reglement. Inhaltsverzeichnis Reglement Dem Tageselternverein Sense, nachfolgend TEVS genannt, wurde von der Direktion für Gesundheit und Soziales des Kanton Freiburg, vertreten durch das kantonale Jugendamt, die Aufsichtspflicht über

Mehr

Richtlinien zur Abgabe von Betreuungsgutscheinen für die Kinderbetreuung

Richtlinien zur Abgabe von Betreuungsgutscheinen für die Kinderbetreuung Richtlinien zur Abgabe von Betreuungsgutscheinen für die Kinderbetreuung vom 14. Juni 2017 Der Gemeinderat von Weggis beschliesst: A. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich 1 Die Gemeinde Weggis führt

Mehr

Tagespflegevereinbarung

Tagespflegevereinbarung Tagespflegevereinbarung zwischen den Erziehungsberechtigen Anschrift Telefon privat Telefon dienstlich und der Tagespflegeperson Anschrift Telefon zur Betreuung von Geburtsdatum 1. Die Betreuung beginnt

Mehr

T A X O R D N U N G

T A X O R D N U N G T A X O R D N U N G 2 0 1 6 MUTTENZER TAGESHEIME SONNENMATT / UNTERWART UND TAGESFAMILIEN Vom2. Dezember 2015 Seite 2 1 ANMELDUNG Beim Eintritt wird ein Vertrag abgeschlossen, in dem die Betreuungszeiten

Mehr

Kita-Tarifordnung, gütig ab 1. August 2012

Kita-Tarifordnung, gütig ab 1. August 2012 www.kita-thalwil.ch Kita-Tarifordnung, gütig ab 1. August 2012 Grundlagen: A) Auszug aus der Betreuungsverordnung, dem Betreuungstarifreglement und dem Subventionsreglement der Gemeinde Thalwil* B) Für

Mehr

Kita zem Bärli GmbH Reglement

Kita zem Bärli GmbH Reglement Kita zem Bärli GmbH Reglement Tel. Büro: 061 321 05 75 / Gruppe Zwärgli und Tabaluga 061 321 96 73 Gruppe 1 Gruppe 2 3 Monate bis ca. 3 Jahre ca. 3 Jahre bis 8 Jahren zembaerli@sunrise.ch / www.kita-zembaerli.ch

Mehr

Rechte und Pflichten für Eltern und Tagesfamilien. Inhaltsverzeichnis

Rechte und Pflichten für Eltern und Tagesfamilien. Inhaltsverzeichnis Tagesfamilien-Vermittlung Rothenburg Barbara Feldbauer-Rogenmoser Usserhus 9, 6023 Rothenburg Tel.-Nr.: 041 280 88 50 Email: b.feldbauer@tagesfamilien-rothenburg.ch www.tagesfamilien-rothenburg.ch Rechte

Mehr

Kita-Tarifordnung gütig ab 1. Januar 2016

Kita-Tarifordnung gütig ab 1. Januar 2016 www.kita-thalwil.ch Kita-Tarifordnung gütig ab 1. Januar 2016 Grundlagen: A) Auszug aus der Betreuungsverordnung, dem Betreuungstarifreglement und dem Subventionsreglement der Gemeinde Thalwil* B) Für

Mehr

BETREUUNGSVERTRAG FÜR DIE KINDERTAGESPFLEGE DER STADT MONHEIM AM RHEIN. 1. Vertragspartner Seite Eingewöhnungsphase Seite 3

BETREUUNGSVERTRAG FÜR DIE KINDERTAGESPFLEGE DER STADT MONHEIM AM RHEIN. 1. Vertragspartner Seite Eingewöhnungsphase Seite 3 BETREUUNGSVERTRAG FÜR DIE KINDERTAGESPFLEGE DER STADT MONHEIM AM RHEIN 1. Vertragspartner Seite 2 2. Eingewöhnungsphase Seite 3 3. Betreuungszeiten Seite 3 4. Betreuungsgeld Seite 4 5. Versicherungsschutz

Mehr

Betreuungsvertrag und allgemeine Bestimmungen

Betreuungsvertrag und allgemeine Bestimmungen Betreuungsvertrag und allgemeine Bestimmungen zwischen Verein Kindertagesstätte Eschenbach KITA vertreten durch die Krippenleiterin Susanne Schlumpf und Fam. / Herr / Frau: Strasse: PLZ, Ort Arbeitgeber:

Mehr

Merkblatt «Beiträge an die Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen»

Merkblatt «Beiträge an die Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen» Stadt Zürich Sozialdepartement Zentrale Verwaltung Verwaltungszentrum Werd Werdstrasse 75 Postfach, 8036 Zürich Tel. 044 412 70 00 Fax 044 412 65 11 www.stadt-zuerich.ch/sd Merkblatt «Beiträge an die Betreuung

Mehr

Tageseltern-Verein Hinterthurgau

Tageseltern-Verein Hinterthurgau Tageseltern-Verein Hinterthurgau Reglement Kinderbetreuung Tageseltern-Verein Hinterthurgau Rechte und Pflichten für abgebende Eltern und Tageseltern 1 Der Tageseltern-Verein Hinterthurgau (TEV) vermittelt

Mehr

Tagesfamilien SDL Bezirk Dietikon. Reglement Eltern Benutzungs- und Tarifordnung

Tagesfamilien SDL Bezirk Dietikon. Reglement Eltern Benutzungs- und Tarifordnung Tagesfamilien SDL Bezirk Dietikon Reglement Eltern Benutzungs- und Tarifordnung 1. Einleitung Der Sozialdienst Limmattal (SDL) ist die Trägerschaft der Betreuung in Tagesfamilien im Bezirk Dietikon. Der

Mehr

Betreuungsreglement Tagesfamilien

Betreuungsreglement Tagesfamilien KiBiZ Kinderbetreuung Zug Betreuungsreglement Tagesfamilien Gültig ab 1.1.2013 KiBiZ Geschäftsstelle Baarerstrasse 79 CH 6300 Zug www.kibiz-zug.ch T +41 41 712 33 23 F +41 41 712 33 24 Inhalt 1 Rahmenbedingungen

Mehr

Reglement der JESSI`S SPIELGRUPPE

Reglement der JESSI`S SPIELGRUPPE Reglement der JESSI`S SPIELGRUPPE 1. Organisation: Der Verein JESSI S SPIELGRUPPE (JESP) organisiert die Spielgruppenangebote gemäss dem aktuellen Angebot, einsehbar auf der Homepage www.jessis-spielgruppe.jimdo.com.

Mehr

Anforderungsprofil Tageseltern / Tagesmütter Vorteile und Chancen für Tageseltern

Anforderungsprofil Tageseltern / Tagesmütter Vorteile und Chancen für Tageseltern Anforderungsprofil Tageseltern / Tagesmütter «Als Tagesmutter kann ich bei mir zu Hause einem Kind tagsüber einen geregelten und liebevollen Betreuungsplatz anbieten.» Diese Aussage einer Tagesmutter trifft

Mehr

Elternreglemente der KiTa Villa Regenbogen in Günsberg. Elternreglemente. Die KiTa Villa Regenbogen in Günsberg

Elternreglemente der KiTa Villa Regenbogen in Günsberg. Elternreglemente. Die KiTa Villa Regenbogen in Günsberg Elternreglemente der KiTa Villa Regenbogen in Günsberg Elternreglemente Die KiTa Villa Regenbogen in Günsberg 1 Aufnahmebedingungen Die KiTa Villa Regenbogen betreut Kinder im Alter ab 3 Monaten bis 8

Mehr

Tagesfamilien Kriens

Tagesfamilien Kriens Tagesfamilien Kriens Kontakt- und Inkassostelle : 079 / 485 35 72 kontakt@tagesfamilien-kriens.ch Franziska Käch, Amlehnhalde 17a, 6010 Kriens Vermittlungsstelle: 041 / 320 01 81 vermittlung@tagesfamilien-kriens.ch

Mehr

Rechte und Pflichten der Tagesfamilie

Rechte und Pflichten der Tagesfamilie TAGESFAMILIENVEREIN VECHIGEN UND UMGEBUNG Diese Bestimmungen bilden einen integrierenden Bestandteil des Arbeitsvertrages und müssen zwingend eingehalten werden. Rechte und Pflichten der Tagesfamilie 1.

Mehr

Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays

Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays Hinweis: Diese Vorlage für einen Praktikumsvertrag wird kostenlos von studays zur Verfügung gestellt. Diese ist ausdrücklich auf den Bereich

Mehr

Reglement Schulergänzende Betreuung (Tagesstrukturen)

Reglement Schulergänzende Betreuung (Tagesstrukturen) Schule Reglement Schulergänzende Betreuung (Tagesstrukturen) Betreuungsgrundsätze Das Betreuungsteam schafft ein anregendes und altersgerechtes Umfeld, welches vielfältige und sinnvolle Erfahrungen im

Mehr

Gültig ab 1. Januar 2017 VERORDNUNG. zum Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB-Verordnung)

Gültig ab 1. Januar 2017 VERORDNUNG. zum Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB-Verordnung) GEMEINDE BIRSFELDEN 5 a Gültig ab. Januar 07 VERORDNUNG zum Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB-Verordnung) gültig ab vom. Januar 07 Inhaltsverzeichnis Antrag für Betreuungsgutscheine...

Mehr

Name, Vorname Geburtsdatum Adresse. Vorname Strasse PLZ/Ort Arbeitgeber inkl. Telefon G

Name, Vorname Geburtsdatum Adresse. Vorname Strasse PLZ/Ort Arbeitgeber inkl. Telefon G Personalien des Kindes: Name, Vorname Geburtsdatum Adresse Personalien Erziehungsberechtigte Vater Mutter Name Vorname Strasse PLZ/Ort Arbeitgeber inkl. Adresse Telefon P Telefon G Natel E-Mail Rechnungsadresse

Mehr

Satzung. - Kindergartensatzung -

Satzung. - Kindergartensatzung - Satzung für den Kindergarten Michaelsbuch der Gemeinde Stephansposching - Kindergartensatzung - vom 06.09.2006 Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern

Mehr

S T U N D E N L O H N R E G L E M E N T C O O P

S T U N D E N L O H N R E G L E M E N T C O O P S T U N D E N L O H N R E G L E M E N T C O O P gültig ab 1. Januar 2003 INHALTSVERZEICHNIS ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN SEITE 1. Geltungsbereich 4 ARBEITSVERTRAGLICHE BESTIMMUNGEN Kündigung 2. Kündigung 4

Mehr

Reglement über Beiträge der Eltern an die familienergänzende Betreuung (Elternbeitragsreglement, EBR Urdorf 2012) vom 30.

Reglement über Beiträge der Eltern an die familienergänzende Betreuung (Elternbeitragsreglement, EBR Urdorf 2012) vom 30. Reglement über Beiträge der Eltern an die familienergänzende Betreuung (Elternbeitragsreglement, EBR Urdorf 2012) vom 30. November 2011 Gültig ab 1. Juli 2012 Inhaltsverzeichnis Seite I. Anwendungsbereich

Mehr

Betreuungsvertrag zur Tagespflege. Zwischen. und

Betreuungsvertrag zur Tagespflege. Zwischen. und Betreuungsvertrag zur Tagespflege Zwischen den Personensorgeberechtigen - Name / Vorname - im Folgenden Eltern genannt PLZ / Wohnort / Straße Telefon / Mobil und der Tagespflegeperson - Name/ Vorname -

Mehr

zwischen den Personensorgeberechtigten... ( Eltern ) Anschrift... und der Tagespflegeperson... Anschrift...

zwischen den Personensorgeberechtigten... ( Eltern ) Anschrift... und der Tagespflegeperson... Anschrift... Stadtjugendamt Erlangen Koordinationsstelle für Tagespflege Montag 15 18 Uhr Mittwoch 9 12 Uhr Freitag 9 12 Uhr Raumerstr. 6, 7. OG 91054 Erlangen Frau Brokmeier Telefon: 09131 / 86 2124 Tagespflegevertrag

Mehr

Kinderkrippe Sumsihuus Betriebsreglement

Kinderkrippe Sumsihuus Betriebsreglement Kinderkrippe Sumsihuus Raiffeisenplatz 9000 St. Gallen 071 225 44 19 sumsihuus@raiffeisen.ch St. Gallen, im März 2012 1 Raiffeisen Kinderkrippe Sumsihuus Gültig ab 1. Januar 2010 Inhaltsverzeichnis 1 Öffnungszeiten...

Mehr

Vertrag für Kindertagespflege

Vertrag für Kindertagespflege Dieser Vertrag zur Kindertagespflege basiert u.a. auf jahrelangen Erfahrungen von Tagesmüttern und abgebenden Eltern und ist mit juristischem Beistand ausgearbeitet worden. Da eine Tagesmutter als freie

Mehr

Betreuungsvertrag. Aufnahmekriterien. Die Kinderkrippe bietet 24 Plätze. Mögliche Betreuungsformen: - ganztags - halbtags mit oder ohne Mittagessen

Betreuungsvertrag. Aufnahmekriterien. Die Kinderkrippe bietet 24 Plätze. Mögliche Betreuungsformen: - ganztags - halbtags mit oder ohne Mittagessen Betreuungsvertrag Die Kinderkrippe Mäuseburg ist von Montag bis Freitag von 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Wir betreuen Kinder im Alter von 3 Monaten bis 5 Jahre. Die notwendige Betreuungszeit wird

Mehr

Betreuungsgutscheine Fragen und Antworten zu Anspruch und Auszahlung

Betreuungsgutscheine Fragen und Antworten zu Anspruch und Auszahlung Luzern ABStadt Kinder Jugend Familie Betreuungsgutscheine Fragen und Antworten zu Anspruch und Auszahlung Gerne beantworten wir Ihnen in diesem Merkblatt häufig gestellte Fragen zu den Betreuungsgutscheinen.

Mehr

Kita Scalära Cadonaustrasse Chur Telefon

Kita Scalära Cadonaustrasse Chur Telefon Tarifreglement der Kindertagesstätte Scalära Das vorliegende Tarifreglement soll Erziehungsberechtigte insbesondere über die Berechnung der Tarife und die Zahlungsmodalität der Kindertagesstätte Scalära

Mehr

Betriebsreglement Schulergänzende Betreuung

Betriebsreglement Schulergänzende Betreuung Betriebsreglement Schulergänzende Betreuung Primarschule Rickenbach www.primarschule-rickenbach.ch 1 Zusammenfassung Das nachfolgende Regelwerk gibt umfassend Auskunft über Sinn, Zweck und Organisation

Mehr

Bewerbungsbogen für Tagesfamilien

Bewerbungsbogen für Tagesfamilien Bewerbungsbogen für Tagesfamilien A1 Stand Juli 2016 Seite 1 PERSÖNLICH Name: Adresse: Telefon: Email: AHV-Nr.: Vorname: Ort: Handy: Geburtstdatum: Bank, IBAN-Nr.: Zivilstand: Nationalität / Aufenthaltsbew.:

Mehr

Betreuungsvertrag für das Betreuungsangebot der Willi-Ziegler-Schule Villingen im Rahmen des Pakts für den Nachmittag

Betreuungsvertrag für das Betreuungsangebot der Willi-Ziegler-Schule Villingen im Rahmen des Pakts für den Nachmittag Betreuungsvertrag für das Betreuungsangebot der Willi-Ziegler-Schule Villingen im Rahmen des Pakts für den Nachmittag Zwischen dem Landkreis Gießen, vertreten durch den Kreisausschuss, dieser vertreten

Mehr

Stundenlohnreglement Coop Genossenschaft. gültig ab 1. Januar 2018

Stundenlohnreglement Coop Genossenschaft. gültig ab 1. Januar 2018 Stundenlohnreglement Coop Genossenschaft gültig ab 1. Januar 2018 Inhaltsverzeichnis Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Persönlicher Geltungsbereich 5 Arbeitsvertragliche Bestimmungen Kündigung Art. 2 Kündigung

Mehr

Betreuungsvertrag Kindertagespflege. für das Kind : zwischen der Tagespflegeperson. und den Erziehungsberechtigten

Betreuungsvertrag Kindertagespflege. für das Kind : zwischen der Tagespflegeperson. und den Erziehungsberechtigten Betreuungsvertrag Kindertagespflege für das Kind : zwischen der Tagespflegeperson Name: Vorname: Straße: PLZ, rt: Telefon: und den Erziehungsberechtigten Name: Vorname Mutter: Geb.-Datum: Straße: PLZ,

Mehr

Betreuung Diesterweg-Grundschule e.v. Nievergoltstraße Worms

Betreuung Diesterweg-Grundschule e.v. Nievergoltstraße Worms Anmeldung zur Betreuung der Diesterweg-Grundschule Hiermit melde ich mein Kind ab dem Schuljahr zur Betreuung an: Name, Vorname (Kind): Geburtsdatum: Straße: PLZ / Ort: Klasse: Mein Kind soll zu folgenden

Mehr

Beitragsreglement über die familienergänzende Kinderbetreuung

Beitragsreglement über die familienergänzende Kinderbetreuung Beitragsreglement Kinderbetreuung 680. Beitragsreglement über die familienergänzende Kinderbetreuung vom 5. Oktober 005 Der Stadtrat, Gestützt auf Art. der Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung

Mehr

Betriebsreglement Krippe. Version Januar 2014

Betriebsreglement Krippe. Version Januar 2014 Betriebsreglement Krippe Version Januar 2014 Angebot Zielgruppe Die Kleinkind-Gruppe der Kindertagesstätte (KiTa) Villa Chräuel steht allen Kindern ab 3 Monaten bis zum Eintritt in den Kindergarten offen.

Mehr

Elternreglement der Kindertagestätte Grendolin

Elternreglement der Kindertagestätte Grendolin Elternreglement der Kindertagestätte Grendolin Aufnahmebedingung In der Kindertagesstätte Grendolin werden Kinder ab 3 Monaten bis zum Kindergartenaustritt betreut. Den Kindern wird Gelegenheit geboten,

Mehr

Betriebsreglement. Mittagstisch/ Schulergänzende Betreuung

Betriebsreglement. Mittagstisch/ Schulergänzende Betreuung Betriebsreglement Mittagstisch/ Schulergänzende Betreuung Inhaltsverzeichnis 1 Sinn und Zweck 3 2 Trägerschaft 3 3 Angebot 3 3.1 Mittagstisch 3 3.2 Schulergänzende Betreuung und Ferienbetreuung 3 4 Ernährung

Mehr

VERTRAG FÜR KINDERTAGESPFLEGE

VERTRAG FÜR KINDERTAGESPFLEGE Anmerkungen zum folgenden Vertrag: Die Punkte in diesem Vertrag sind an gültige Gesetzesvorlagen angelehnt, jedoch frei vereinbar. Viele Konfliktsituationen können von vornherein entschärft und geklärt

Mehr

Hunde-Oase Hunde-Pensionsvertrag

Hunde-Oase Hunde-Pensionsvertrag Hunde-Pensionsvertrag - Seite 1/5 - Hunde-Oase Hunde-Pensionsvertrag Zwischen und Herrn Dirk Böhnke (Betreuer) Hundehalter: Im Hammertal 117 58456 Witten Anschrift: Tel. +49 (0173) 2131271 Mail: info@hunde-oase.de

Mehr

Betreuungsvertrag Verlässliche Grundschule und 13+

Betreuungsvertrag Verlässliche Grundschule und 13+ Betreuungsvertrag Verlässliche Grundschule und 13+ Zwischen Frau/Herrn Vor- und Nachname Straße, Hausnummer Postleitzahl, Ort Telefon privat Telefon dienstlich Telefon mobil und dem Verein Betreute Schulen

Mehr

Satzung für die Kindergärten der Stadt Rottenburg a. d. Laaber

Satzung für die Kindergärten der Stadt Rottenburg a. d. Laaber Satzung für die Kindergärten der Stadt Rottenburg a. d. Laaber Die Stadt Rottenburg erlässt aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung folgende Satzung: Erster Teil: Allgemeines

Mehr

ÄNDERUNG des B E T R E U U N G S - V E R T R A G S vom

ÄNDERUNG des B E T R E U U N G S - V E R T R A G S vom ÄNDERUNG des B E T R E U U N G S - V E R T R A G S vom zwischen und Förderverein der Joseph - von - Eichendorff - Schule e.v., im folgenden Verein genannt Herr/Frau... Vor- und Zuname(n) des/der gesetzl.

Mehr

Entgeltordnung für die Betreuungsangebote an den Böblinger Schulen

Entgeltordnung für die Betreuungsangebote an den Böblinger Schulen vom 14.05.2014 In Kraft getreten 01.08.214 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Allgemeines, Trägerschaft... 2 2. Betreuungsinhalt... 2 3. Aufnahme, Abmeldung, Ausschluss, Kündigung... 2 4. Betreuungszeiten...

Mehr

Betreuungsvertrag zwischen der Kinderkrippe Glückspilze und Angaben zum betreuten Kind

Betreuungsvertrag zwischen der Kinderkrippe Glückspilze und Angaben zum betreuten Kind Betreuungsvertrag zwischen der und Angaben zum betreuten Kind Vor-/Nachname des Kindes Geburtsdatum Geschlecht m w Familiensprache Nationalität Besonderheiten/Allergien: Ist Ihr Kind geimpft? Ja Nein Angaben

Mehr

Reglement des Schülerhorts Neuhausen am Rheinfall

Reglement des Schülerhorts Neuhausen am Rheinfall Reglement des Schülerhorts Neuhausen am Rheinfall 40.5 Reglement des Schülerhorts Neuhausen am Rheinfall vom. Januar 06. Angebot Der Schülerhort ist ein ausserschulisches, familienergänzendes Betreuungsangebot

Mehr

Arbeitsvertrag. Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Stand: Juli 2008

Arbeitsvertrag. Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Stand: Juli 2008 Arbeitsvertrag Stand: Juli 2008 Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Bei dem nachfolgenden Vertrag handelt es sich um einen unverbindlichen Mustervertrag, der

Mehr

BEITRAGSREGLEMENT FÜR DIE FAMILIENERGÄNZENDE KINDERBETREUUNG

BEITRAGSREGLEMENT FÜR DIE FAMILIENERGÄNZENDE KINDERBETREUUNG 00.03.0 Rgl FaBe BEITRAGSREGLEMENT FÜR DIE FAMILIENERGÄNZENDE KINDERBETREUUNG vom. August 04 Stadthaus Märtplatz 9 Postfach 8307 Effretikon Telefon 0 34 4 4 Fax 0 34 3 3 info@ilef.ch www.ilef.ch IMPRESSUM

Mehr

Kindergarten-Richtlinien vom 1. August 2009

Kindergarten-Richtlinien vom 1. August 2009 Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd Abteilung Verwaltung Zentrale Dienste Kindergarten-Richtlinien vom 1. August 2009 Diese Richtlinien gelten für die Kindergärten in Landshut, Maximilianstraße 25 München-Neuperlach,

Mehr

Satzung für die Kindergärten der Gemeinde Westerheim (Kindergartensatzung) Vom 07. August 2013

Satzung für die Kindergärten der Gemeinde Westerheim (Kindergartensatzung) Vom 07. August 2013 1-0280.2/5.1 Satzung für die Kindergärten der Gemeinde Westerheim (Kindergartensatzung) Vom 07. August 2013 Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Westerheim

Mehr

Reglement Der Kindertagesstätte Neugut

Reglement Der Kindertagesstätte Neugut Reglement Der Kindertagesstätte Neugut verantw.: KL / gen: GL / freig: MSL / Rev.0 14.11.2016 Seite 1 / 8 INHALTSVERZEICHNIS 1. AUFNAHME UND EINGEWÖHNUNG 1.1 Aufnahmebestimmungen 1.2 Mindestbetreuungszeit

Mehr

Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt. Schritt für Schritt zu einem Betreuungsplatz für unser Kind: Angebote in der Tagesbetreuung

Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt. Schritt für Schritt zu einem Betreuungsplatz für unser Kind: Angebote in der Tagesbetreuung Schritt für Schritt zu einem Betreuungsplatz für unser Kind: Angebote in der Tagesbetreuung Was sind Tagesheime? Tagesheime im Kanton Basel-Stadt Alleine oder in der Gruppe spielen, sich in die Kuschelecke

Mehr

BETREUUNGSVERTRAG. Liebe Eltern, liebe Tagespflegepersonen,

BETREUUNGSVERTRAG. Liebe Eltern, liebe Tagespflegepersonen, BETREUUNGSVERTRAG Liebe Eltern, liebe Tagespflegepersonen, Sie haben sich entschlossen, Ihr Kind in eine Tagesfamilie zu geben bzw. ein Kind als Tageskind in Ihrer Familie aufzunehmen. Dem Betreuungsvertrag

Mehr

Reglement. der Kita zem Bärli GmbH. Gruppe 1 Gruppe 2. 3 Jahre bis Schuleintritt 3 Monate bis 3 Jahre

Reglement. der Kita zem Bärli GmbH. Gruppe 1 Gruppe 2. 3 Jahre bis Schuleintritt 3 Monate bis 3 Jahre Reglement der Kita zem Bärli GmbH Gruppe 1 Gruppe 2 3 Jahre bis Schuleintritt 3 Monate bis 3 Jahre 0 Einleitung Das vorliegende Betriebsreglement gibt umfassend Auskunft über die Kinder Tagesbetreuung

Mehr

Betreuungsreglement. gültig ab 09. November St.Gallerstrasse Flawil Tel Zertifiziert:

Betreuungsreglement. gültig ab 09. November St.Gallerstrasse Flawil Tel Zertifiziert: Betreuungsreglement gültig ab 09. November 2015 Zertifiziert: Nov-15 OHB 3. Reglemente und Konzepte - 3.1. Betreuungsreglement Seite 1 von 7 1. Betrieb 1.1. Betriebskonzept Dieses Betreuungsreglement basiert

Mehr

ARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal

ARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal ARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal A C H T U N G! ALLGEMEINER HINWEIS für die VERWENDUNG DES NACHFOLGENDEN MUSTER-VERTRAGES Bei dem nachfolgenden

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Ferienbetreuung Betreuung der KiTa Lummerland

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Ferienbetreuung Betreuung der KiTa Lummerland Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Ferienbetreuung Betreuung der KiTa Lummerland Allgemeine Geschäftsbedingungen für ausserschulische Betreuung gültig ab 01.07.2016 Reglement gültig ab 01.12.2015

Mehr

Satzung für die Mittagsbetreuung der Gemeinde Baierbrunn

Satzung für die Mittagsbetreuung der Gemeinde Baierbrunn (Beschluss, GR-Sitzung vom 19.03.2013) Satzung für die Mittagsbetreuung der Gemeinde Baierbrunn vom 21.03.2013 Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern

Mehr

Betriebsreglement Tageselternverein Thun und Umgebung

Betriebsreglement Tageselternverein Thun und Umgebung Betriebsreglement Tageselternverein Thun und Umgebung Inhaltsverzeichnis Einleitung... 1 Verträge... 1 Meldepflicht / Tagespflege... 1 Probezeit und Kündigung... 1 Betreuung des Kindes... 2 Grundsätze...

Mehr