Reglement Der Kindertagesstätte Neugut
|
|
- Karin Böhmer
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Reglement Der Kindertagesstätte Neugut verantw.: KL / gen: GL / freig: MSL / Rev Seite 1 / 8
2 INHALTSVERZEICHNIS 1. AUFNAHME UND EINGEWÖHNUNG 1.1 Aufnahmebestimmungen 1.2 Mindestbetreuungszeit 1.3 Anmeldung 1.4 Versicherungen 1.5 Depotzahlung 1.6 Eingewöhnung 2. BETREUUNG UND KÜNDIGUNG 2.1 Öffnungszeiten Bringen und holen 2.2 Betreuungszeiten 2.3 Absenzen 2.4 Feiertage und Ferien 2.5 Krankheit und Unfall 2.6 Kündigung und Ausschluss 3. ALLTAG IN DER KINDERTAGESSTÄTTE 3.1 Mahlzeiten 3.2 Kleider und eigene Spielsachen 3.3 Informationen, Anregungen und Beschwerden 4. TARIFE A) Allgemeines 4.1 Berechnungsbasis 4.2 Berücksichtigung aktueller Verhältnisse 4.3 Kinder mit Wohnsitz in ausserkantonalen Gemeinden 4.4 Tarifanpassung 4.5 Abwesenheiten 4.6 Zahlungsbedingungen B) Höhe der Tarife 4.7 Tariftabelle 4.8 Tarif für Mitarbeitende 4.9 Geschwisterrabatt / Aufpreis für Säuglinge 4.10 Reservationsgebühr 4.11 Mahlzeiten 5. SCHLUSSBESTIMMUNGEN verantw.: KL / gen: GL / freig: MSL / Rev Seite 2 / 8
3 6. 1. AUFNAHME UND EINGEWÖHNUNG 1.1 Aufnahmebestimmungen Die Kindertagesstätte Neugut steht Kindern ab drei Monaten bis zum Kindergarteneintritt mit Wohnsitz im Kanton Graubünden offen. In Ausnahmefällen werden auch Kinder mit Wohnsitz ausserhalb Graubündens aufgenommen. 1.2 Mindestbetreuungszeit Damit eine gute Beziehungsbasis geschaffen werden kann, sollte die Betreuungszeit pro Woche wenigstens einen ganzen oder zwei halbe Tage betragen. 1.3 Anmeldung Die Anmeldung erfolgt schriftlich mit dem dafür vorgesehenen Anmeldeformular. 1.4 Versicherungen Krankenkasse, Unfall- und Haftpflichtversicherung sind Sache der Eltern und müssen mit Beginn des Betreuungsverhältnisses geregelt sein. 1.5 Depotzahlung Mit der ersten Rechnungsstellung wird den Eltern ein Depot im Betrage von CHF 200 pro Kind in Rechnung gestellt. Das Depot wird zinslos mit der Schlussabrechnung zurückvergütet. Bei offenen Rechnungen wird das Depot bis zur Zahlung der letzten Rechnung zurückbehalten. 1.6 Eingewöhnung Die Eingewöhnungszeit ist für das Kind, die Eltern und das Personal ausserordentlich wichtig. Sie wird für jedes Kind individuell festgelegt und beträgt maximal zwei Wochen. Die Eingewöhnungszeit ist kostenpflichtig und richtet sich nach dem Tarif (siehe Kapital 4). 2. BETREUUNG UND KÜNDIGUNG 2.1 Öffnungszeiten - Bringen und Abholen Die Kindertagesstätte ist in der Regel von Montag bis Freitag zwischen und Uhr geöffnet. Während den Blockzeiten von 9.00 Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr können die Kinder nur in Ausnahmefällen gebracht oder abgeholt werden. Damit soll eine ungestörte Bastel-, Spiel- und Ausflugszeit ermöglicht werden. Abholzeiten: Vormittag ohne Essen: zwischen Uhr und Uhr Halber Tag mit Essen: zwischen Uhr und Uhr Ganzer Tag: zwischen Uhr und Uhr Wird ein Kind durch Drittpersonen abgeholt, ist dies durch die Erziehungsberechtigten dem Betreuungsteam im Voraus mitzuteilen. Für diese Person besteht eine Ausweispflicht. verantw.: KL / gen: GL / freig: MSL / Rev DOK Seite 1 / 8
4 2.2 Betreuungszeiten In der KiTa Neugut gelten von Montag bis Freitag folgende Betreuungszeiten: Uhr ganzer Tag Uhr halber Tag mit Mittagessen Uhr halber Tag mit Mittagessen Uhr halber Tag ohne Mittagessen Uhr halber Tag ohne Mittagessen Die Betreuungszeiten werden im Betreuungsvertrag vereinbart. Andere als vertraglich vereinbarte Betreuungszeiten müssen mit der KiTa-Leitung im Voraus besprochen werden. 2.3 Absenzen Absenzen müssen dem Personal so früh wie möglich, im Krankheitsfall spätestens bis Uhr, gemeldet werden. 2.4 Ferien und Feiertage Sommerferien: Winterferien: die letzten beiden Wochen im Monat Juli ab Mittag des 24. Dezember bis und mit 2. Januar Die Kindertagesstätte bleibt an den Feiertagen geschlossen. Als Feiertage gelten Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag und 1. August. 2.5 Krankheit und Unfall Bei Krankheit darf das Kind nicht in die Kindertagesstätte gebracht werden. Bei Erkrankung oder Unfall des Kindes während des Aufenthaltes in der Kindertagesstätte werden die Eltern benachrichtigt, damit das Kind abgeholt werden kann. Allergien und andere Empfindlichkeiten müssen beim Eintritt besprochen werden. Bei einem Notfall ist das Betreuungspersonal berechtigt, die notwendigen Schritte einzuleiten. 2.6 Kündigung und Ausschluss Der Betreuungsplatz kann mit einer Frist von zwei Monaten beiderseits auf Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Eine Reduktion der Anwesenheitstage ist der Leitung zwei Monate im Voraus, auf Monatsende, schriftlich mitzuteilen. In der Eingewöhnungszeit ist eine fristlose Auflösung des Betreuungsverhältnisses möglich. In diesem Fall ist eine Gebühr von Fr für den administrativen Aufwand geschuldet. verantw.: KL / gen: GL / freig: MSL / Rev DOK Seite 2 / 8
5 Über den Ausschluss eines Kindes verfügt die KiTa-Leitung zusammen mit der Geschäftsleitung. Ein Ausschluss kann ausgesprochen werden, wenn a) die Eltern des Kindes wiederholt gegen das Reglement und den Betreuungsvertrag oder gegen die Anordnungen der KiTa-Leitung verstossen. b) die Elternbeiträge trotz schriftlicher Mahnung nicht bezahlt werden. 3. ALLTAG IN DER KINDERTAGESSTÄTTE 3.1 Mahlzeiten Die gemeinsamen Mahlzeiten sollen den Kindern Freude und Spass bereiten. Dabei wird auf eine kindergerechte, ausgewogene und gesunde Ernährung geachtet. Die Mahlzeiten werden von der Küche des Alterszentrums Neugut zubereitet. Die Kinder sollen keine Esswaren mitbringen. Spezielle Ernährungsbedürfnisse des Kindes sind zwischen Eltern, KiTa-Leitung und Küchenleitung abzusprechen. Die Kinder müssen vor Uhr in der KiTa sein damit ein Frühstück gewährleistet werden kann. 3.2 Kleider und eigene Spielsachen Die Kinder sollen der Witterung entsprechende Kleider tragen. Eigene Ersatzkleider sollten stets in der Kindertagesstätte zur Verfügung stehen, wie auch Hausschuhe, Zahnbürste und Windeln. Spielsachen sind in der Kindertagesstätte vorhanden. Kuscheltiere und Nuggi darf das Kind selbstverständlich mitbringen. Für Spielsachen, die in die Kindertagesstätte mitgebracht werden, kann keine Verantwortung übernommen werden. 3.3 Informationen, Anregungen und Beschwerden Eine gute Zusammenarbeit zwischen den Betreuerinnen und den Eltern bildet die Grundlage für die optimale Betreuung des Kindes. Die Eltern informieren die Betreuerinnen über Besonderheiten, die für die Erziehung und Betreuung des Kindes wichtig sind. Die Betreuerinnen geben den Eltern über den Tagesablauf, die Entwicklung der Kinder und allfällige Probleme Auskunft. Die Eltern sind angehalten, die Kinder bis spätestens Uhr abzuholen. Ab Uhr können aus Zeitgründen (Verabschiedung der Kinder) keine ausführlichen Infos mehr abgegeben werden. Anregungen und Beschwerden, die den KiTa-Alltag betreffen, sind bei der KiTa-Leitung oder der ZBK- Geschäftsleitung anzubringen. Für administrative und finanzielle Angelegenheiten ist die Verwaltung oder die Geschäftsleitung des Neuguts zuständig. 4. TARIFE A) Allgemeines 4.1 Berechnungsbasis a) Ordentlich besteuerte Personen b) Basis für die Festlegung des Betreuungstarifs ist das steuerbare Einkommen gemäss aktueller Veranlagungsverfügung für die Kantonssteuer zuzüglich 10 % des steuerbaren Vermögens (Art. 10 ABzG über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung in Graubünden). verantw.: KL / gen: GL / freig: MSL / Rev DOK Seite 3 / 8
6 c) Quellenbesteuerte Personen Das anrechenbare Einkommen von quellenbesteuerten Personen wird von der KiTa- Verwaltung gemäss Art. 99 des Steuergesetzes des Kantons Graubünden berechnet (abzüglich Berufsauslagen und Sozialabzüge). d) Konkubinatspaare Konkubinatspaare werden für die Berechnung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit als Einheit betrachtet (Art. 10 Abs. 3 ABzG über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung in Graubünden). Erziehungsberechtigte, welche die erforderlichen Steuerunterlagen nicht vorlegen, werden automatisch in den Höchsttarif eingestuft. 4.2 Berücksichtigung aktueller Verhältnisse Geringfügige Veränderungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit während dem Kalenderjahr haben keinen Einfluss auf den Tarif. Dieser gilt, basierend auf der aktuellen Steuerveranlagung, für das Kalenderjahr. Eine Änderung von der provisorischen zur definitiven Steuerveranlagung hat somit keine Rückvergütung bzw. keine Nachbelastung im laufenden Jahr zur Folge. Die definitive Steuerveranlagung ist aber einzureichen, sobald diese vorliegt. 4.3 Kinder mit Wohnsitz in ausserkantonalen Gemeinden Eltern, welche den Wohnsitz ausserhalb des Kanton Graubündens haben und somit keinen Kantonsbeitrag auslösen, verrechnen wir einen Zuschlag von Fr pro Tag. 4.4 Tarifanpassung Das Tarifreglement muss dem zuständigen kantonalen Amt jeweils auf den zur Genehmigung eingereicht werden. Tarifänderungen werden den Erziehungsberechtigten mindestens 60 Tage im Voraus mitgeteilt. 4.5 Abwesenheiten In den Berechnungen der Tarife sind Abwesenheiten der Kinder (Ferien, Feiertage, Krankheiten oder Unfall) bereits berücksichtigt. Abwesenheiten berechtigen daher nicht zu einem Abzug. Auch bei Krankheit oder Unfall können grundsätzlich keine Reduktionen gewährt werden. Die offiziellen Betriebsferien werden nicht verrechnet. Kann ein Kind die Kindertagesstätte wegen Krankheit oder Unfall länger als vier Wochen nicht besuchen, können die Erziehungsberechtigten ein schriftliches Gesuch um Rückerstattung des geleisteten Monatsbeitrags stellen. Dem Gesuch ist ein Arztzeugnis beizulegen. Die KiTa-Leitung entscheidet in Absprache mit der Geschäftsleitung über eine allfällige Rückerstattung. 4.6 Zahlungsbedingungen Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich und die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage. Bei Zahlungsverzug der Erziehungsberechtigten kann die Aufnahme des Kindes verweigert werden. verantw.: KL / gen: GL / freig: MSL / Rev DOK Seite 4 / 8
7 B) Höhe der Tarife 4.7 Tariftabelle 2017 Kategorie ab Fr. bis Fr. Tarif Ganzer Tag Tarif Halbtag mit Essen Tarif Halbtag ohne Essen A ' B 45' ' C 50' ' D 55' ' E F G H I J K L M N Ab verantw.: KL / gen: GL / freig: MSL / Rev DOK Seite 5 / 8
8 4.8 Tarif für Mitarbeitende Die Mitarbeitenden des Zentrums für Betagte und Kinder Neugut, des Alterszentrums Bündner Herrschaft sowie der Spitex Bündner Herrschaft haben die Möglichkeit, ihre Kinder im Rahmen des Reglements in der KiTa betreuen zu lassen. Sie kommen in den Genuss einer Tarifreduktion von CHF 5 pro Tarifkategorie. 4.9 Geschwisterrabatt / Aufpreis für Säuglinge Werden aus der gleichen Familie mehrere Kinder betreut, reduziert sich der Tarif für das zweite und jedes weitere Kind um 10% des für das erste Kind massgebenden Tarifs. Der Aufpreis für Säuglinge (bis 12 Monate) beträgt 20% Reservationsgebühr Bei voraussehbarer Abwesenheit des Kindes von mehr als einem Kalendermonat kann das Betreuungsverhältnis unterbrochen und der bestehende KiTa-Platz mittels einer Reservationsgebühr im Minimaltarif gesichert werden. Die Reservation ist zwei Monate im Voraus schriftlich bei der KiTa-Leitung anzumelden Mahlzeiten Die Kosten für die Mahlzeiten sind in den Tarifen inbegriffen. Bei selbst mitgebrachtem Essen infolge der besonderen Ernährungsbedürfnissen erfolgt keine Taxreduktion. 5. SCHLUSSBESTIMMUNGEN Der Stiftungsrat des ZBK Neugut behält sich vor, das Reglement den Gegebenheiten und Bedürfnissen anzupassen. Die Änderungen werden den Eltern schriftlich mitgeteilt. Dieses Reglement wurde an der Stiftungsratssitzung vom 25. Oktober 2016 genehmigt und ersetzt das Reglement vom Es tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. verantw.: KL / gen: GL / freig: MSL / Rev DOK Seite 6 / 8
Tagesfamilien Reglement für Kinderbetreuung in Tagesfamilien
Tagesfamilien Reglement für Kinderbetreuung in Tagesfamilien 1. Aufnahme und Eingewöhnung 1.1 Aufnahmebestimmungen In Tagesfamilien werden Kinder jeden Alters betreut. Die Betreuung erfolgt regelmässig
MehrReglement Kita pop e poppa fischermätteli gmbh
Reglement Kita pop e poppa fischermätteli gmbh - 0 - 1. Träger & Kindertagesstätte Pop e poppa fischermätteli gmbh ist der Träger der Kindertagesstätte fischermätteli, Bern. Sie ist im Netz pop e poppa
MehrElternreglemente der KiTa Villa Regenbogen in Günsberg. Elternreglemente. Die KiTa Villa Regenbogen in Günsberg
Elternreglemente der KiTa Villa Regenbogen in Günsberg Elternreglemente Die KiTa Villa Regenbogen in Günsberg 1 Aufnahmebedingungen Die KiTa Villa Regenbogen betreut Kinder im Alter ab 3 Monaten bis 8
MehrKita Meljuk Betriebsreglement
Kita Meljuk Betriebsreglement Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 3 2. Anmeldung... 3 3. Vertragsabschluss, Probezeit, Depot und Kündigungsfristen... 3 4. Aufnahmekriterien... 3 5. Auswärtige Kinder...
MehrVerein Kinderbetreuung arth-goldau. Betriebsreglement. Kinderkrippe Wirbelwind 1 / 6 Tel
Verein Kinderbetreuung arth-goldau Betriebsreglement Kinderkrippe Wirbelwind 1 / 6 Tel. 041 857 05 00 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 3 2. Sinn und Zweck... 3 3. Ziele / Grundsätze... 3 4. Betriebsbewilligung
MehrREGLEMENT DES KINDERHAUSES ST. JOSEF Gültig ab 1. Januar 2015
REGLEMENT DES KINDERHAUSES ST. JOSEF Gültig ab 1. Januar 2015 1. Aufnahme 1.1. Im Kinderhaus werden Kinder im Alter ab drei Monaten bis zum Schuleintritt aufgenommen, die regelmässig an mindestens einem
MehrTagesfamilien. Reglement für Kinderbetreuung in Tagesfamilien
Tagesfamilien Reglement für Kinderbetreuung in Tagesfamilien Im Mittelpunkt der Tätigkeit der KJBE steht das Kindswohl. Das vorliegende Reglement trägt dazu bei, - den Tageskindern eine optimale, seinen
MehrKita Pepe Büren a. A. Reglement
KiTa Pepe Bahnhofstr. 11 3294 Büren a. A. Telefon 032 351 22 88 bueren@kita-bueren.ch Kita Pepe Büren a. A. Reglement KinderTagesstätten Region Büren Postfach 34 3296 Arch www.kita-bueren.ch Betreuungsreglement
MehrBetriebsreglement KITA Stella Luna
Betriebsreglement KITA Stella Luna Kindertagesstätte Konolfingen und Umgebung 1. Einleitung Das vorliegende Betriebsreglement gibt umfassend Auskunft über die Kindertagesstätte Konolfingen und Umgebung.
MehrBETREUUNGSVERTRAG 07.00 13.00 UHR 12.00 18.00 UHR
BETREUUNGSVERTRAG Der Verein Kinderkrippe Mäuseburg Surselva betreut an zwei Standorten, Ilanz und Flims, von Montag bis Freitag, 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Kinder im Alter von 3 Monaten bis zum Kindergarteneintritt.
MehrBetreuungsvertrag. Aufnahmekriterien. Die Kinderkrippe bietet 24 Plätze. Mögliche Betreuungsformen: - ganztags - halbtags mit oder ohne Mittagessen
Betreuungsvertrag Die Kinderkrippe Mäuseburg ist von Montag bis Freitag von 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Wir betreuen Kinder im Alter von 3 Monaten bis 5 Jahre. Die notwendige Betreuungszeit wird
MehrEinwohnergemeinde Bremgarten bei Bern
Einwohnergemeinde Bremgarten bei Bern Betriebsbestimmungen für die Kindertagesstätte "Stärnschnuppe" Bremgarten ab. Januar 06 . Sinn und Zweck - Ziele und Grundsätze Die Einwohnergemeinde Bremgarten bei
MehrVerein Kinderbetreuung Wunderkiste. Reglement. Version 1 vom
Verein Kinderbetreuung Wunderkiste Reglement Version 1 vom 01.01.2015 1 Kinderbetreuung Wunderkiste Inhaltsverzeichnis Kurzinfo... 22 1. Öffnungszeiten... 2 2. Ferien... 2 3. Betreuungsumfang und Tarife...
MehrKinderkrippe Little People Wilstrasse 107, 8600 Dübendorf Tel: vorgelegt von:
Verein Little-People Betriebsreglement Fliederweg 1, 8302 Kloten kloten@little-people.ch Tel: 043 305 23 93 Dorfstrasse 19, 8305 Dietlikon dietlikon@little-people.ch Tel: 043 495 52 07 Wilstrasse 107,
MehrBetreuungsreglement. gültig ab 09. November St.Gallerstrasse Flawil Tel Zertifiziert:
Betreuungsreglement gültig ab 09. November 2015 Zertifiziert: Nov-15 OHB 3. Reglemente und Konzepte - 3.1. Betreuungsreglement Seite 1 von 7 1. Betrieb 1.1. Betriebskonzept Dieses Betreuungsreglement basiert
MehrReglement. Die Kita in Ihrer Region
Reglement Michel Gruppe AG Kindertagesstätte Haslital Willigen CH-3860 Meiringen Telefon +41 33 972 82 00 Telefax +41 33 972 82 20 www.kindertagesstaette-haslital.ch Meiringen, 1. Januar 2015 Inhaltsverzeichnis
MehrBetriebsreglement. Kindertagesstätte Bärestübli
Betriebsreglement Kindertagesstätte Bärestübli Kindertagesstätte Bärestübli Lyssstrasse 25 3270 Aarberg 032 391 82 16 Kindertagesstaette.aarberg@spitalnetzbern.ch Inhaltsübersicht 1. Einleitung 3 2. Ziel
MehrElternreglement der Kindertagestätte Grendolin
Elternreglement der Kindertagestätte Grendolin Aufnahmebedingung In der Kindertagesstätte Grendolin werden Kinder ab 3 Monaten bis zum Kindergartenaustritt betreut. Den Kindern wird Gelegenheit geboten,
MehrElternreglement der Kindertagestätte Grendolin
Elternreglement der Kindertagestätte Grendolin Aufnahmebedingung In der Kindertagesstätte Grendolin werden Kinder ab 3 Monaten bis zum Kindergartenaustritt betreut. Den Kindern wird Gelegenheit geboten,
Mehrkita zwärgeland Betriebsreglement Inhalt
kita Betriebsreglement Inhalt 1. Einleitung 2. Sinn und Zweck 3. Trägerschaft 4. Leitung und Team 5. Aufnahmebedingungen 6. Anmeldung 7. Eingewöhnungen 8. Öffnungszeiten, Ferien und Feiertage 9. Betreuungsmöglichkeiten
MehrREGLEMENT DER KINDERKRIPPEN CHÜRALLA, LIBELLA, MUNTANELLA UND RANDULINA
REGLEMENT DER KINDERKRIPPEN CHÜRALLA, LIBELLA, MUNTANELLA UND RANDULINA 1. AUFNAHME 1.1 In die Krippe werden Kinder ab drei Monaten bis zum Eintritt in den Kindergarten aufgenommen, die regelmässig an
MehrBetriebsreglement Krippe. Version Mai 2010
Betriebsreglement Krippe Version Mai 2010 Angebot Zielgruppe Die Kleinkind-Gruppe der Kindertagesstätte (KiTa) Villa Chräuel steht allen Kindern ab 3 Monaten bis zum Eintritt in den Kindergarten offen.
MehrBetriebsreglement für Privatpersonen der Kita Lilu. Seite 1
Betriebsreglement für Privatpersonen der Kita Lilu Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 3 2. Anmeldung 3 3. Vertragsabschluss, Probezeit, Depot und Kündigungsfristen 3 4. Aufnahmekriterien 3 5. Auswärtige
MehrBetriebsbestimmungen
Betriebsbestimmungen Inhaltsverzeichnis: 1. Allgemeines... 2 2. Anmeldung... 3 3. Kündigung... 3 4. Platzreservation... 3 5. Tarife... 4 6. Zahlungsregelungen... 4 7. Finanzen... 4 8. Krankheit/Unfall...
MehrTagesfamilien-Tarifordnung, gütig ab 1. Januar 2014
www.kita-thalwil.ch Tagesfamilien-Tarifordnung, gütig ab 1. Januar 2014 Grundlagen: A) Auszug aus der Betreuungsverordnung, dem Betreuungstarifreglement und dem Subventionsreglement der Gemeinde Thalwil*
MehrReglement. Kindertagesstätte im Unnergoms. 1. Einleitung. 2. Sinn und Zweck. 3. Ziele / Grundsätze
Reglement Kindertagesstätte im Unnergoms 1. Einleitung Das vorliegende Betriebsreglement gibt umfassend Auskunft über die Kindertagesstätte Gogwärgi. Es orientiert Eltern, die ihr Kind in die Kita bringen
MehrBetriebsreglement Kindertagesstätte Zaubercheschte
Betriebsreglement Kindertagesstätte Zaubercheschte Einleitung Das vorliegende Betriebsreglement gibt umfassend Auskunft über die Kindertagesstätte Zaubercheschte. Es orientiert Eltern, die beabsichtigen,
MehrBetreuungsreglement Kita Bäredörfli
Betreuungsreglement Kita Bäredörfli Stand 7.6.2016 1 Aufnahme Die Kita Bäredörfli betreut Kinder im Alter ab dem 3. Lebensmonat bis zum Kindergarteneintritt. Damit sich Ihr Kind in der Gruppe integrieren
MehrReglement Schulergänzende Betreuung (Tagesstrukturen)
Schule Reglement Schulergänzende Betreuung (Tagesstrukturen) Betreuungsgrundsätze Das Betreuungsteam schafft ein anregendes und altersgerechtes Umfeld, welches vielfältige und sinnvolle Erfahrungen im
MehrDie Kindertagesstätte Hurrlibutz in Andelfingen versteht sich als familienergänzende Institution.
Betriebsreglement Einleitung Das vorliegende Betriebsreglement gibt umfassend Auskunft über die Kindertagesstätte Hurrlibutz. Es orientiert Eltern, die ihr Kind in die Kita bringen möchten über Grundsätze,
MehrBetriebsreglement Thusis, Juni 2014
Betriebsreglement Thusis, Juni 2014 Das Reglement gliedert sich in die Teilreglemente: Aufnahmereglement Seite 2 Austritts und Ausschlussverfahren Seite 2 Betriebsreglement Seite 3 Tarifreglement Seite
MehrKita-Tarifordnung, gütig ab 1. August 2012
www.kita-thalwil.ch Kita-Tarifordnung, gütig ab 1. August 2012 Grundlagen: A) Auszug aus der Betreuungsverordnung, dem Betreuungstarifreglement und dem Subventionsreglement der Gemeinde Thalwil* B) Für
MehrTagesfamilien-Tarifordnung, gütig ab 1. Januar 2016
www.kita-thalwil.ch Tagesfamilien-Tarifordnung, gütig ab 1. Januar 2016 Grundlagen: A) Auszug aus der Betreuungsverordnung, dem Betreuungstarifreglement und dem Subventionsreglement der Gemeinde Thalwil*
MehrInformationsblatt Mittagstisch für Schüler und Schülerinnen für das Schuljahr 2016/2017
Verein Mittagstisch Obersiggenthal Informationsblatt Mittagstisch für Schüler und Schülerinnen für das Schuljahr 2016/2017 Auch im neuen Schuljahr 2016/17 bietet der Verein Mittagstisch Obersiggenthal
MehrBetriebsreglement der Kindertagesstätte KiWi: Stand 17. Juni 2011
Kindertagesstätte KiWi Schulstrasse 22 8542 Wiesendangen Telefon +41 52 337 08 37 www.kindertagesstaette-kiwi.ch info@kindertagesstaette-kiwi.ch Betriebsreglement der Kindertagesstätte KiWi: Stand 17.
MehrElterndossier Ganztagesstätte Mauren
Elterndossier Ganztagesstätte Mauren Version 10.2015 Liebe Eltern Herzlich Willkommen in der Kinderoase. Wir sind ein spontaner Kinderhütedienst mit Mittagstisch in Vaduz und Mauren, einer Ganztagesstätte
Mehrluftibus Betriebsreglement
Verein Kita Luftibus Rümikerstrasse 58 + 52 8409 Winterthur kita-luftibus@hispeed.ch www.luftibus.net Betriebsreglement Gruppe Fidibus Telefon 052 223 13 24 Gruppe Wirbelwind Telefon 052 534 39 10 1. Einleitung
MehrBetriebsreglement KiTi Bergdietikon
Verein Kinderbetreuung Bergdietikon Betriebsreglement KiTi Bergdietikon Gültig ab 1. Februar 2016 Inhaltsverzeichnis: 1. Aufnahme... 2 2. Öffnungszeiten... 2 3. Definition der Betreuungsmodule... 2 4.
Mehrgesamtkonzept Betriebsreglement Eltern
Betriebsreglement 1. Einleitung Das vorliegende Betriebsreglement richtet sich an Eltern, kantonale Aufsichtsbehörden, Mitarbeitende und weitere Interessierte der Kindertagesstätte Lupine und soll Transparenz
MehrBetriebsreglement. Kita Zauberwald, Kindertagesstätte Bubendorf. 1. Einleitung. 2. Sinn und Zweck. 3. Ziele / Grundsätze. 4. Betriebsbewilligung
Kita Zauberwald, Kindertagesstätte Bubendorf Betriebsreglement 1. Einleitung Das vorliegende Betriebsreglement gibt umfassend Auskunft über die Kindertagesstätte Zauberwald. Es orientiert Eltern, die ihr
MehrKindertagesstätte. und. Ganztages-Kindergarten. Das Angebot einer professionellen Kinderbetreuung am PSI BETRIEBSREGLEMENT
Kindertagesstätte und Ganztages-Kindergarten Das Angebot einer professionellen Kinderbetreuung am PSI BETRIEBSREGLEMENT Was bieten wir? Kindertagesstätte KIWI Paul Scherrer Institut 5232 Villigen PSI Tel.:
MehrReglement. Kita pop e poppa altstetten gmbh
Reglement Kita pop e poppa altstetten gmbh Kita-Reglement Chinderburg Beiblatt zum Betreuungsvertrag 1. Träger & Kindertagesstätte Pop e poppa altstetten gmbh ist der Träger der Kindergartenstätte Chinderburg
MehrT A X O R D N U N G
T A X O R D N U N G 2 0 1 6 MUTTENZER TAGESHEIME SONNENMATT / UNTERWART UND TAGESFAMILIEN Vom2. Dezember 2015 Seite 2 1 ANMELDUNG Beim Eintritt wird ein Vertrag abgeschlossen, in dem die Betreuungszeiten
MehrEinleitung. Sinn und Zweck
BETRIEBSREGLEMENT KITA Seon GmbH Talstrasse 73 Haus A, 5703 Seon Tel. 062 / 775 43 93 kitaseon-gmbh@bluewin.ch www.kita-seon.ch Einleitung Das vorliegende Betriebsreglement gibt umfassend Auskunft über
MehrBetriebsreglement KITA Müntschemier
Verein Kindertagesstätte Pinocchio Müntschemier Dorfstrasse 7, 3225 Müntschemier Tel 032 313 11 17 Betriebsreglement KITA Müntschemier 1. Trägerschaft Träger der Kindertagesstätte ist der Verein Kindertagesstätte
MehrReglement. zum Betreuungsvertrag für die Kita s der ADDA-Kita GmbH
Reglement zum Betreuungsvertrag für die Kita s der ADDA-Kita GmbH Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 3 2. Sinn und Zweck... 3 3. Ziele / Grundsätze... 3 4. Betriebsbewilligung... 3 5. Trägerschaft und
MehrAllgemeine Dokumentation. Chinderhort Appenzell
Allgemeine Dokumentation Chinderhort Appenzell Inhaltsverzeichnis: Seite Allgemeine Bestimmungen 2-3 Merkblatt zum Alltag im Chinderhort 4-5 Allgemeine Bestimmungen Angebote des Kinderhorts Der "Chinderhort"
MehrEinwohnergemeinde Münsingen. Verordnung Tagesferien
Einwohnergemeinde Münsingen Verordnung Tagesferien 016 Inhaltsverzeichnis 1. Grundsätzliches... 3 Zweck... 3 Begriff... 3. Angebote... 3 Umfang und Inhalt... 3 Betreuungsdauer... 3 Blockzeiten... 3 Abgabe
MehrBetriebsreglement. 1. Betreuungsgrundsätze. 2. Pädagogisches Konzept. 3. Betriebsbewilligung. www.bildungskonzept-elmar.ch
Unser Angebot Ganztagesbetreuung / Halbtagesbetreuung / variable Betreuung Zusätzliche Betreuung / Kompensation nichtbeanspruchter Betreuungstage 24-Stunden-Hütedienst in der Kita oder zu Hause nach Anmeldung
MehrBetriebsreglement. Tagesbetreuung Rainhöfli. Ein Raum für Kinder. Julia Heinrich. Rainhöfli Hildisriederstrasse 5 6204 Sempach. www.rainhoefli.
Betriebsreglement Tagesbetreuung Rainhöfli Ein Raum für Kinder Julia Heinrich Rainhöfli Hildisriederstrasse 5 6204 Sempach 041 460 31 64 www.rainhoefli.ch julia.heinrich@rainhoefli.ch Betriebsreglement
Mehrfür Kinder von der Geburt bis zum Kindergarteneintritt.
Betriebsreglement 1. Einleitung Das vorliegende Betriebsreglement gibt Auskunft über die Chinderchrippen Hoi Börzel und Hoi Gömper in Baden. Es orientiert Eltern, die ihr Kind in eine der beiden Chinderchrippen
MehrBetriebsreglement. Kita Grünau Frauenfelderstrasse Sirnach : :
Betriebsreglement Kita Grünau Frauenfelderstrasse 7 8370 Sirnach : 071 969 45 02 : kita@pz-gruenau.ch Inhaltsverzeichnis Einleitung...3 1. Sinn und Zweck...3 2. Aufnahmekriterien...3 3. Anmeldeformalitäten...3
MehrKinderkrippe Purzelhuus 8152 Opfikon - Glattbrugg Oberhauserstrasse 29 Telefon: 043/321 27 84. Betreuungsreglement Kinderkrippe Purzelhuus
Betreuungsreglement Kinderkrippe Purzelhuus 26. Juni 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 2 2. Sinn und Zweck 2 3. Ziele und Grundsätze 2 4. Betriebsbewilligung 2 5. Trägerschaft 2 5.1. Organigramm Unterstellung
MehrKINDERTAGESSTÄTTE TUBEHÜSLI BELP
KINDERTAGESSTÄTTE TUBEHÜSLI BELP KiPLuS VEREIN FAMILIENERGÄNZENDE KINDERBETREUUNG BELP Belp, 15. März 2011 Leitung: Kita Tubehüsli Seftigenstrasse 85 3123 Belp Tel: 031 818 93 33 Mail: kiplus.kitabelp@gmx.ch
MehrBETRIEBSREGLEMENT KINDERKRIPPE SI SA SUG
BETRIEBSREGLEMENT KINDERKRIPPE SI SA SUG Inhalt Einleitung... 2 1. Angebot... 2 2. Öffnungszeiten... 2 3. Betriebsferien und Feiertage... 2 4. Bringen und Abholen der Kinder... 3 5. Krankheit und Unfall...
MehrBETRIEBSREGLEMENT. Kinderhaus Maria Montessori Masanserstrassse Chur
Kinderhaus Maria Montessori Masanserstrassse 161 7000 Chur www.montessori-chur.ch BETRIEBSREGLEMENT 1. Einleitung Das vorliegende Betriebsreglement soll Erziehungsberechtigte über die Grundsätze, den Tagesablauf,
MehrTagesschulverordnung. Einwohnergemeinde Grindelwald
Tagesschulverordnung Einwohnergemeinde Grindelwald Gültig ab 0. August 0 - - Gestützt auf - Volksschulgesetz vom 9. März 00 inkl. Änderung vom. August 008 - Volksschulverordnung vom 8. Mai 008 - Tagesschulverordnung
MehrBetriebskonzept der Kindertagesstätte Grendolin
Betriebskonzept der Kindertagesstätte Grendolin Das vorliegende Betriebskonzept gibt umfassend Auskunft über die Kindertagesstätte Grendolin. Es orientiert Eltern, die beabsichtigen, ihr Kind in die Kindertagesstätte
MehrSCHULGELDREGLEMENT. Montessori-Schule Luzern (MSL) der Montessori-Schule Luzern (MSL) Seite 1. Schulgeldreglement der
der Montessori-Schule Luzern (MSL) Seite 1 Schulgeldreglement der Montessori-Schule Luzern (MSL) 1. Grundsatz Zur Gewährleistung einer sozial ausgewogenen Struktur ist das Schulgeld für Kindergarten, Primar-
MehrBetreuungsbestimmungen KiTa Mühleli Bazenheid
Seite 1 Betreuungsbestimmungen KiTa Mühleli Bazenheid 1 Betrieb 1.1 Öffnungszeiten / Ferien Die Kindertagesstätte hat von Montag bis Freitag von 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Sie ist über Weihnachten
MehrBetriebsreglement der Mittagstisch Rheinfelden GmbH
Betriebsreglement der Mittagstisch Rheinfelden GmbH Trägerschaft Die Mittagstische sowie die Nachmittags- und Ferienbetreuung werden für die Kindergärten und Primarschulen der Stadt Rheinfelden von der
MehrDieses ausserfamiliäre und breite Tagesbetreuungsangebot steht allen Kindern offen.
BETRIEBSREGLEMENT 1. Einleitung Das vorliegende Betriebsreglement gibt umfassend Auskunft über die KinderOase, diese beinhaltet die Kita und das Tagi. Es orientiert Interessenten und Eltern, die ihr Kind
MehrINFORMATIONEN FÜR ELTERN KINDERTAGESSTÄTTE EFFRETIKON
INFORMATIONEN FÜR ELTERN KINDERTAGESSTÄTTE EFFRETIKON vom 29. August 2016 Kindertagesstätten der Stadt Illnau-Effretikon Stadthaus Märtplatz 29 Postfach 8307 Effretikon Telefon 052 354 24 24 Fax 052 354
MehrReglement Kinderkrippe Wichtelhuus
Reglement Kinderkrippe Wichtelhuus 1 Einleitung Das vorliegende Reglement informiert und orientiert über Grundsätze, Tagesablauf, Personal, Tarife usw. Bei Vertragsabschluss zwischen Eltern und Krippe
MehrVaMuKi. Chinderhuus. Betriebsreglement
VaMuKi Chinderhuus Betriebsreglement Einleitung Das vorliegende Betriebsreglement orientiert die Eltern über Aufnahme, Tagesablauf, Tarife, Elternkontakt, Krankheiten, Ferien, Kündigung usw. Das VaMuKi
MehrRichtlinien. Aufnahme:
Richtlinien Geltungsbereich: Diese Richtlinien wurden vom Stiftungsrat der Stiftung Kinderbetreuung im Hochschulraum Bern KIHOB am 30. November 2011 verabschiedet. Die Richtlinien sind verbindlicher Bestandteil
MehrBetriebsreglement Privatplätze
Betriebsreglement Privatplätze Betriebsreglement für Privatplätze, gültig ab 1. August 2013 Seite 2 Betriebsreglement für Privatplätze Gültig ab 1. August 2013 1. Aufnahme Die Kinderwelt Jegenstorf (KiwJ)
MehrReglement Kinderbetreuung (Bestandteil des Betreuungsvertrages)
Seite 1 Reglement Kinderbetreuung (Bestandteil des Betreuungsvertrages) 1. Aufnahme und Eingewöhnung 1.1 Aufnahmebestimmungen Bei Kibelac werden Kinder von 0 bis 12 Jahren betreut. Im Interesse aller Beteiligten
MehrZ Wirbelhus Obermarch
Kinderkrippe Z Wirbelhus Obermarch Betriebsreglement Inhalt 1. EINLEITUNG 1 2. AUFNAHME 1 3. ANMELDUNG 1 4. ÖFFNUNGSZEITEN/ FERIEN 2 4.1. ALLGEMEINE FEIERTAGE, KRIPPE GESCHLOSSEN 2 4.2. ABHOLEN DER KINDER
MehrBetriebsreglement der Kinderkrippe Stups & Stepke
Betriebsreglement der Kinderkrippe Stups & Stepke 1. Aufnahmebedingungen Die Kinderkrippe Stups & Stepke gewährt familien- und schulergänzende Betreuung für Kinder im Alter ab 3 Monaten bis zum Schuleintritt.
MehrKita Sunneschyn R E G L E M E N T INHALTSVERZEICHNIS
R E G L E M E N T INHALTSVERZEICHNIS 1. Zweck und Aufgabe der Kindertagesstätte 2. Trägerschaft Leitung MitarbeiterInnen 3. Organisation 4. Pädagogisches Konzept 5. Elternarbeit 6. Kosten / Absenzen /
Mehrmittagstisch hausen öppis für dä buuch und s härz Betriebsreglement
Betriebsreglement vom Vereinsvorstand im April 2014 erlassen letzte Anpassungen im März 2015 vorgenommen Inhaltsverzeichnis 1. Trägerschaft und Betriebsführung... 2 2. Öffnungszeiten... 2 3. Finanzierung...
MehrElternreglement Verein Kinderkrippe s Inseli
Elternreglement Verein Kinderkrippe s Inseli Verein Kinderkrippe s Inseli Feldhofstrasse 26a 8600 Dübendorf 044/ 820 15 85 Januar 2013 1 Einleitung Das vorliegende Betriebsreglement gibt umfassende Auskunft
MehrVerein Kindertagesstätte Erlach
Verein Kindertagesstätte Erlach Betriebsreglement 1. Auftrag In der KITA werden Kinder ab Ende des gesetzlichen Mutterschutzes bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit betreut. Die KITA ist Teil einer
MehrLeitbild/Konzept/Pädagogisches Konzept Inhaltsverzeichnis. Institution 1. Einleitung
Leitbild/Konzept/Pädagogisches Konzept Inhaltsverzeichnis Institution 1. Einleitung 2. Sinn und Zweck / Leitbild 3. Ziele und Grundsätze 4. Trägerschaft und Kitaleitung 5. Finanzierung 6. Betriebsbewilligung
MehrInhaltsverzeichnis. Einleitung 3. Sinn und Zweck 3. Ziele und Grundsätze 3. Betriebsbewilligung / Anerkennung KitaS 3
BETRIEBSREGLEMENT Inhaltsverzeichnis Einleitung 3 Sinn und Zweck 3 Ziele und Grundsätze 3 Betriebsbewilligung / Anerkennung KitaS 3 Trägerschaft und Kindertagesstätten Leitung 3 Personal 4 Öffnungszeiten
MehrBetriebsreglement der Kindertagesstätte Bärenbande in Sissach
Betriebsreglement der Kindertagesstätte Bärenbande in Sissach Sinn und Zweck In der Kindertagesstätte Bärenbande werden Kinder im Alter von 3 Monaten bis zum Ende der Primarschule professionell betreut.
Mehrfür Kinder ab drei Monaten Das Team Viktoria Gschwind, Eve Meier, Dora Meyer, Nicole Quartara Lernende/r und Praktikant/in
Metzerlen Verein für familienergänzende Kinderbetreuung Rotbergstrasse 8 4116 Metzerlen 061 731 33 75 vogelnest.metzerlen@bluewin.ch www.vogelnest-metzerlen.ch Vogelnest Metzerlen, Januar 15 Das Angebot
MehrBenutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Linden für den Kindergarten Linden und die Spielstube Linden
Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Linden für den Kindergarten Linden und die Spielstube Linden Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H., S. 57)
MehrBetriebsreglement KitaMerlin GmbH
Betriebsreglement KitaMerlin GmbH Seite Einleitung 2 KitaMerlin 2 Betreuungsgrundsätze 2 Lage 2 Betriebsbewilligung 2 Trägerschaft und Leitung 3 Personal 3 Öffnungszeiten 3 Aufnahmebedingungen 3 Platzreservationen
MehrBETRIEBSREGLEMENT DER KINDERTAGESSTÄTTE PURZELHAUS. 1. Einleitung. 2. Sinn und Zweck. 3. Ziele und Grundsätze. 4. Bewilligungen und Kontrolle
BETRIEBSREGLEMENT DER KINDERTAGESSTÄTTE PURZELHAUS 1. Einleitung Das vorliegende Betriebsreglement gibt umfassend Auskunft über die Kindertagesstätte (Kita) Purzelhaus. Es orientiert Eltern, die beabsichtigen,
MehrBetriebsreglement Schulergänzende Betreuung
Betriebsreglement Schulergänzende Betreuung Primarschule Rickenbach www.primarschule-rickenbach.ch 1 Zusammenfassung Das nachfolgende Regelwerk gibt umfassend Auskunft über Sinn, Zweck und Organisation
MehrEinwohnergemeinde Bettlach Kindertagesstätte Delfin
Einwohnergemeinde Bettlach Kindertagesstätte Delfin Betriebsreglement 1. Sinn Zeck 1. Die Kindertagesstätte Bettlach führt eine Kinderkrippe einen Schülerhort. 2. In der Kinderkrippe werden Kinder ab 4
MehrBetreuungsgutscheine Fragen und Antworten zu Anspruch und Auszahlung
Luzern ABStadt Kinder Jugend Familie Betreuungsgutscheine Fragen und Antworten zu Anspruch und Auszahlung Gerne beantworten wir Ihnen in diesem Merkblatt häufig gestellte Fragen zu den Betreuungsgutscheinen.
MehrZ Wirbelhus Obermarch
Kinderkrippe Z Wirbelhus Obermarch Betriebsreglement Inhalt 1. EINLEITUNG 1 2. AUFNAHME 1 3. ANMELDUNG 1 4. ÖFFNUNGSZEITEN/ FERIEN 2 4.1. ALLGEMEINE FEIERTAGE, KRIPPE GESCHLOSSEN 2 4.2. ABHOLEN DER KINDER
MehrReglement über Beiträge der Eltern an die familienergänzende Betreuung (Elternbeitragsreglement, EBR Urdorf 2012) vom 30.
Reglement über Beiträge der Eltern an die familienergänzende Betreuung (Elternbeitragsreglement, EBR Urdorf 2012) vom 30. November 2011 Gültig ab 1. Juli 2012 Inhaltsverzeichnis Seite I. Anwendungsbereich
MehrBetriebsreglement der Kindervilla Maienfeld
Betriebsreglement der Kindervilla Maienfeld Einleitung Das vorliegende Betriebsreglement gibt umfassend Auskunft über die Kindertagesstätte Kindervilla Maienfeld. Es orientiert Eltern, die ihr Kind/ihre
MehrBetriebs-Konzept der KITA Sputnik
Betriebs-Konzept der KITA Sputnik KITA Sputnik Stadelhofen Schanzengasse 11 8001 Zürich Telefon 044 261 48 74 E-Mail kita.sputnik@bluewin.ch Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 2 2. Sinn und Zweck der
MehrKindertagesstätte Meister Petz
Tarifblatt / Offizielles Feier und Ferientageblatt Kindertagesstätte Meister Petz *Verein Ort für Kinder in Neuenhof* Version: Oktober 2015 / 2.3 Seite 1 Sie können folgende Betreuungszeiten für Ihr Kind
MehrElternreglement Krippe. KIMI Krippen AG
Elternreglement Krippe KIMI Krippen AG Elternreglement Leitung und Betreuung Die Verantwortung für den Krippenbetrieb liegt bei der Betriebsleitung. Öffnungszeiten / Feier- und Ferientage s. Anhang Bringen
MehrBetreuungsreglement KiBiZ Kitas
KiBiZ Kinderbetreuung Zug Betreuungsreglement KiBiZ Kitas Gültig ab 1.1.2016 KiBiZ Geschäftsstelle Baarerstrasse 79 CH 6300 Zug www.kibiz-zug.ch T +41 41 712 33 23 F +41 41 712 33 24 Inhalt 1 Zweck 4
MehrBetriebsreglement. der Kindertagestätte und des privaten Kindergartens KIWI. Villigen PSI, den 01. Februar 2012
Betriebsreglement der Kindertagestätte und des privaten Kindergartens KIWI Villigen PSI, den 01. Februar 2012 Kita KIWI Paul Scherrer Institut 5232 Villigen PSI +41(0)56 310 2189 kiwi@psi.ch http://kiwi.web.psi.ch
MehrBetriebsreglement. 1. Allgemeines
Betriebsreglement Reglement und Tarife des kibi regeln unter anderem Aufnahme, Öffnungszeiten, Aufenthalt und Betreuungsgelder. Diese werden von der Geschäftsleitung verfasst und periodisch mit den nötigen
MehrBetreuungsrichtlinien
Kinderhaus s 2.Dihei Unterdorfstrasse 1 8117 Fällanden Tel: 043 355 57 36 Betreuungsrichtlinien Das Kinderhaus s 2.Dihei ist von Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet ausser an den nationalen
MehrKinderkrippe Burgnäschtli Rothenburg
Kinderkrippe Burgnäschtli Rothenburg Betriebsreglement 1. Einleitung Das vorliegende Betriebsreglement gibt Auskunft über die Kinderkrippe Burgnäschtli in Rothenburg. Es orientiert Eltern, die ihr Kind
MehrGültig ab 1. Januar 2017 VERORDNUNG. zum Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB-Verordnung)
GEMEINDE BIRSFELDEN 5 a Gültig ab. Januar 07 VERORDNUNG zum Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB-Verordnung) gültig ab vom. Januar 07 Inhaltsverzeichnis Antrag für Betreuungsgutscheine...
MehrBetriebsreglement - Kita
Betriebsreglement - Kita 1 Einleitung Das vorliegende Betriebsreglement gibt umfassend Auskunft über die Kindertagesstätte KITA Meisterschwanden. Es orientiert Eltern, die beabsichtigen, ihr Kind in die
MehrInhalt KITA ZAUBERBURG MÖRIKEN-WILDEGG. Betreuungsreglement
Inhalt 1 Einleitung 2 Örtlichkeiten und Eröffnungsdatum 3 Betreuungsgrundsätze 4 Institutioneller Rahmen 4.1 Trägerschaft der Kindertagesstätte 4.2 KITA-Leitung 4.3 Betriebsbewilligung - Aufsichtsorgane
MehrTagesfamilien SDL Bezirk Dietikon. Reglement Eltern Benutzungs- und Tarifordnung
Tagesfamilien SDL Bezirk Dietikon Reglement Eltern Benutzungs- und Tarifordnung 1. Einleitung Der Sozialdienst Limmattal (SDL) ist die Trägerschaft der Betreuung in Tagesfamilien im Bezirk Dietikon. Der
Mehr