Betriebsreglement der Kindervilla Maienfeld

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1 Betriebsreglement der Kindervilla Maienfeld Einleitung Das vorliegende Betriebsreglement gibt umfassend Auskunft über die Kindertagesstätte Kindervilla Maienfeld. Es orientiert Eltern, die ihr Kind/ihre Kinder in die Kindervilla Maienfeld bringen möchten, über Grundsätze, Tagesablauf, Personal, Tarife usw. Weitere Interessierte können Einblick nehmen in Strukturen, Organisation, Finanzen und den Betriebsablauf. Sinn und Zweck In der Kindervilla Maienfeld werden Kinder ab 3 Monaten bis zum Schuleintritt betreut. Den Kindern wird Gelegenheit geboten, sich im Spiel zu verwirklichen und neue Dinge beim kreativen Schaffen zu erleben. Sie können sich allein beschäftigen oder sich mit den anderen Kindern auseinander setzen. Die ausgebildeten Fachpersonen achten auf eine angemessene Förderung des einzelnen Kindes. Die ausserfamiliäre Tagesbetreuung steht allen Kindern offen, unabhängig vom Grund, weshalb die Eltern ihr Kind in die Kindertagesstätte bringen möchten. Betriebskonzept Kindervilla Maienfeld Seite 1

2 Ziele/Grundsätze Die Kindervilla hat zum Ziel, den Kindern einen Rahmen zu bieten, in dem sie sich wohl fühlen und sich ihren Bedürfnissen entsprechend entwickeln und entfalten können. Folgende Gedanken begleiten die pädagogische Arbeit mit den Kindern: Die Kinder werden ohne Zwang und Strafe betreut. Die Kinder sollen in ihrer Einzigartigkeit und Persönlichkeit akzeptiert und ganzheitlich gefördert werden. Kinder und Personal begegnen sich mit Achtung und Wertschätzung. Die gemeinsamen Mahlzeiten sollen ohne Druck, dafür mit Freude eingenommen werden. Körperhygiene und Zahnpflege sollen ein erfreuliches Erlebnis und keine Prozedur sein. Das Kind wird durch persönlichen Kontakt mit den Eltern und den Geschwistern so unterstützt, dass es sich in der Kindertagesstätte Kindervilla Maienfeld gut zurechtfindet. Das Personal und die Eltern informieren sich gegenseitig über ihre Beobachtungen beim Kind. Betriebsbewilligung Der Betrieb verfügt über eine kantonale Betriebsbewilligung. Trägerschaft und Kindervillaleitung Träger der Kindervilla ist der Verein Kindervilla Maienfeld. Der Vorstand ist das geschäftsführende Organ dieses Vereins und vertritt diesen auch nach aussen. Die Kindertagesstätte wird von einer diplomierten Kita-Leiterin oder einem diplomierten Kita- Leiter geführt. Betriebskonzept Kindervilla Maienfeld Seite 2

3 Organigramm bezüglich Unterstellung Mitgliederversammlung Vorstand Kita-Leitung Praktikantin FaBe FaBe in Ausbildung Übrige Personal Der Stellenplan hält sich an die vom Kanton Graubünden vorgegebenen Richtlinien. Die Kita- Leitung verfügt über eine ihrer Funktion entsprechende Ausbildung. Das pädagogisch ausgebildete Personal wird durch Praktikantinnen respektive Fachfrauen in Ausbildung unterstützt. Öffnungszeiten Die Kindervilla ist von Montag bis Freitag von bis Uhr geöffnet. Sie ist jeweils über Weihnachten/Neujahr und im Sommer 2 Wochen geschlossen. An allgemeinen Feiertagen bleibt die Kindervilla ebenfalls geschlossen (Karfreitag, Ostern, Auffahrt, Pfingsten, 1. August). Vor einem Feiertag schliesst die Kindertagesstätte bereits um Uhr. Abholen und Bringen Ganztagesbetreuung: Bringen von Abholen von Vormittagsbetreuung ohne Mittagessen Bringen von Abholen von Betriebskonzept Kindervilla Maienfeld Seite 3

4 Vormittagsbetreuung mit Mittagessen Bringen von Abholen von Nachmittagsbetreuung ohne Mittagessen Bringen von Abholen von Nachmittagsbetreuung mit Mittagessen Bringen von Abholen von Während der Blockzeiten von bis und von bis können keine Kinder gebracht oder abgeholt werden. Dasselbe gilt für die Zeit während des Mittagessens von Die Kinder müssen pünktlich abgeholt werden. Bei wiederholtem verspätetem Abholen können zusätzlich Fr pro Vorkommnis in Rechnung gestellt werden. Die Kinder dürfen nur von den erziehungsberechtigten Personen abgeholt werden, welche dem Personal bekannt sind. Wird das Kind von jemand anderem abgeholt, muss dies der Betreuungsperson im Voraus mitgeteilt werden. Kindergartenkinder, welche zur Ganz- und Halbtagesbetreuung angemeldet sind, werden von der Kindervilla aus in den Kindergarten begleitet und dort abgeholt. Tagesablauf Der Tagesablauf gestaltet sich nach Möglichkeit in einem ausgeglichenen Rhythmus von Aktivität, Entspannung und Ruhephasen. Punkte weg am Ende Die Kinder werden bis Uhr von den Eltern an die Betreuungspersonen übergeben Frühstück mit den anwesenden Kindern um Uhr Freispiel, Gumpi-Ecke, etc. Von bis Uhr Blockzeit: Spielen, Basteln, Ausflüge oder Beschäftigung mit den aktuellen Monatsthemen Mittagessen um Uhr Ruhepause Von bis Uhr Blockzeit: Spielen, Basteln, Ausflüge oder Beschäftigung mit den aktuellen Monatsthemen Zvieri ca Uhr Die Kinder werden ab Uhr abgeholt, persönliche Übergabe der Kinder an die Eltern durch die Betreuungsperson Betriebskonzept Kindervilla Maienfeld Seite 4

5 Kindergruppe Die Kinder werden in einer altersgemischten Gruppe betreut. Die Gruppe umfasst 16 Kinder. Kinder unter 12 Monaten und behinderte Kinder beanspruchen 1,5 Plätze. Aufnahmebedingungen Es werden Kinder im Alter von 3 Monaten bis zum Schuleintritt aufgenommen. Kinder, die bereits vor Eintritt in den Kindergarten die Kindervilla besuchen, werden bis zum Schuleintritt betreut. Die minimale Aufenthaltsdauer pro Woche beträgt 1 Tag oder 2 Halbtage. Ist in der Kindervilla die maximale Anzahl Kinder pro Tag erreicht, wird eine Warteliste geführt. Eingewöhnung Die Eingewöhnungszeit ist für das Kind und das pädagogische Personal ausserordentlich wichtig. Das erste Treffen dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Das Kind kann sich umsehen und nach Wunsch beschäftigen. So sehen die Eltern und die Betreuungspersonen, ob das Kind sich wohl fühlt. Danach vereinbart die Kita-Leitung mit den Eltern einen individuellen Eingewöhnungsplan. Kleidung, Spielsachen, Esswaren etc. Die Kinder sollen der Witterung entsprechend bequeme Kleidung tragen. Eigene Ersatzkleider sollen stets in der Kindervilla zur Verfügung stehen. Dies gilt auch für Hausschuhe, Gummistiefel und Regenschutz. Die Eltern sind verpflichtet, genügend Papierwindeln für ihr Kind zur Verfügung zu stellen. Kuscheltiere und Nuggi darf das Kind selbstverständlich mitbringen. Für Schmuck, Spielsachen und andere persönliche Sachen, die in die Kindervilla mitgebracht werden, kann keine Verantwortung übernommen werden. Medikamente müssen der Betreuungsperson mit den genauen Einnahmevorschriften persönlich abgegeben werden. Die Medikamente müssen in Originalverpackung und mit dem Beipackzettel überreicht werden. Die Kinder sollen keine Esswaren mitbringen, ausgenommen ist Babynahrung. Zahnbürsten sind von den Eltern zu Verfügung zu stellen. Betriebskonzept Kindervilla Maienfeld Seite 5

6 Krankheit/Abwesenheit Bei Krankheit oder Unfall kann das Kind nicht in die Kindervilla gebracht werden. Die Kita- Leitung ist bis spätestens zur vereinbarten Ankunftszeit des betreffenden Tages zu benachrichtigen. Bei Erkrankung des Kindes in der Kindervilla werden die Eltern sofort benachrichtigt und das Abholen wird vereinbart. Bei einem Unfall gehen alle damit verbundenen Spesen wie Taxi, Notfallarzt, Zahnarzt etc. zu Lasten der Eltern. Ansteckende Krankheiten in der Familie des Kindes sind der Kita-Leitung unverzüglich zu melden. Allergien und andere Empfindlichkeiten müssen beim Eintritt besprochen und auf dem Neueintrittsblatt schriftlich vermerkt werden. Kann ein Kind wegen Krankheit oder Unfall länger als 2 Wochen die Kindervilla nicht besuchen, können die Eltern ein schriftliches Gesuch um Rückerstattung oder Reduktion des Tarifs stellen. Ein Arztzeugnis ist dem Gesuch beizulegen. Der Vorstand entscheidet definitiv über eine allfällige Rückerstattung. Versicherung Die Kindervilla verfügt über eine Haftpflichtversicherung. Die Eltern benötigen eine Haftpflichtversicherung und sind für die Krankenversicherung inklusive Unfallversicherung des Kindes verantwortlich. Platzreservation Die Kindervilla kennt keine besonderen Platzreservationen. Für einen nicht beanspruchten Platz, der reserviert werden soll, wird die Taxe voll in Rechnung gestellt. Eine solche Platzreservation kann maximal 1 Monat dauern. Änderungen der Betreuungstage und zusätzliche Betreuungstage Änderungen der Betreuungstage müssen direkt mit der Kita-Leitung abgesprochen werden. Es besteht kein Anspruch auf freien Wechsel der Betreuungstage. Einem Wechsel kann nur bei entsprechenden Vakanzen zugestimmt werden. Betriebskonzept Kindervilla Maienfeld Seite 6

7 Wenn es die Kapazität der Kindervilla zulässt, kann das Kind an zusätzlichen Tagen betreut werden. Der Entscheid über die Machbarkeit liegt bei der Kita-Leitung. Diese zusätzlichen Tage werden mit der Monatsrechnung per Ende des Monats abgerechnet. Eine Reduktion der Betreuungszeiten muss der Kita-Leitung einen Monat im Voraus schriftlich mitgeteilt werden. Kündigung Der Betreuungsplatz kann durch die Eltern oder durch die Kindervilla mit einer Frist von 2 Monaten auf Ende des Kalendermonates gekündigt werden. Während der Eingewöhnungszeit kann der Platz per sofort gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich und eingeschrieben an die Kita-Leitung erfolgen. Bei Nichteinhalten der Kündigungsfrist wird bis zu deren Ablauf der aktuelle monatliche Tarif verrechnet. Sollte der Betrieb durch das Verhalten eines Kindes erheblich gestört werden, sucht die Kita- Leitung mit den Eltern das Gespräch. Sollte sich gemeinsam mit den Eltern keine befriedigende Lösung finden, behält sich der Vorstand das Recht vor, ohne Angaben von Gründen den Vertrag per sofort zu kündigen. Der Entscheid ist schriftlich mitzuteilen. Der Rechtsweg bleibt ausgeschlossen. Hygiene und Sicherheit Die Kita-Leitung ist für die betriebliche Hygiene verantwortlich. Genauere Angaben sind im separaten Hygiene-Konzept festgelegt. Für die Sicherheit der Kinder wurden Sicherheitsmassnahmen nach Empfehlung der bfu getroffen: Steckdosenschutz, Fallschutz bei Treppen und Spielgeräten, Schliessvorrichtung bei der Eingangstüre, Fenster, Schranken etc. Eine Haftung der Kindervilla Maienfeld für Betriebseinschränkungen oder Betriebsunterbrüche auf Grund höherer Gewalt (z.b. Naturkatastrophen, o.a.) wird ausgeschlossen. Tarife/Rabatte Die Tarifordnung für Ganz- und Halbtagesbetreuung wird aufgrund des vom Steueramt bestätigten, steuerbaren Einkommens für die Staats- und Gemeindesteuer berechnet. Für Kinder von Familien mit Steuerdomizil ausserhalb des Kantons gilt der Volltarif. Konkubinatspaare sind für die Berechnung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit als Einheit zu betrachten. Betriebskonzept Kindervilla Maienfeld Seite 7

8 Bei Beanspruchung des Sozialtarifes ist die schriftliche Bestätigung des Steueramtes dem Kassier des Vereins Kindervilla einzureichen. Die Daten der Tarifeinstufung werden vertraulich behandelt. Die Präsidentin des Vereins hat als Einzige Einsicht in dieses Dokument und unterliegt der Schweigepflicht. Falls Eltern ihre notwendigen Steuerunterlagen nicht einreichen, werden sie in die höchste Tarifstufe eingestuft. Werden mehrere Kinder einer Familie betreut, kostet das 2. und jedes weitere Kind 80 % des Normaltarifs. Für Babys bis 12 Monate werden aufgrund der intensiveren Betreuung 120 % des ordentlichen Tarifes verrechnet. Die jährliche Steuerbescheinigung wird Ihnen von einem von uns gewählten Treuhandbüro zugestellt. Zahlungsregelung Die Kosten für die vereinbarten Betreuungstage werden per Ende des Monats in Rechnung gestellt. Eventuell zusätzlich vereinbarte Tage werden auf der Monatsrechnung aufgeführt. Nach erfolgloser Mahnung wird der geschuldete Betrag in Betreibung gesetzt. Bei Zahlungsverzug von mehr als 1 Monat kann die Aufnahme des Kindes verweigert werden. Beschwerdeweg Bei Unstimmigkeiten oder Missverständnissen zwischen Eltern und dem Personal ist die Kita- Leitung zu informieren. Kann keine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung gefunden werden, ist die Präsidentin beizuziehen. Es ist in jedem Fall der Beschwerdeweg Eltern Team Kita-Leitung Vorstand Kanton einzuhalten. Vertrag Der Aufnahmevertrag ist im Doppel von allen erziehungsberechtigten Personen zu unterschreiben und der Kita-Leitung zu übergeben. Die Kita-Leitung unterzeichnet die Verträge ebenfalls im Doppel. Betriebskonzept Kindervilla Maienfeld Seite 8

9 Ein vollständig unterzeichnetes Exemplar geht anschliessend an die erziehungsberechtigten Personen, das andere Exemplar geht an die Kita-Leitung. Vertraulichkeit der Daten Der Vorstand und das Personal der Kindervilla unterliegen der Schweigepflicht. Reglements- und Tarifänderungen Der Vorstand des Vereins Kindervilla Maienfeld behält sich vor, dieses Reglement und die Tarife jederzeit an neue Gegebenheiten anzupassen. Die Änderungen werden mindestens 2 Monate vor Inkrafttreten schriftlich angekündigt. ** Im Text wird der Einfachheit halber nur die weibliche Form verwendet. Tritt in Kraft ab 1.Mai 2014 (überarbeitet) Maienfeld im Mai 2014 Betriebskonzept Kindervilla Maienfeld Seite 9

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