Familienergänzende Kinderbetreuung Betriebsreglement 1. Januar 2008

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1 Familienergänzende Kinderbetreuung Betriebsreglement 1. Januar 2008 Tel: À Mail: 1

2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 1.1 Unser Angebot 2 Mitarbeiterinnen und Personalqualifikation 2.1 KITA-Leiterin 2.2 Gruppenleiterin/Erzieherin 2.3 Auszubildende Fachperson Betreuung 2.4 Praktikantin 2.5 Springerin 2.6 Schnupperpraktika 3 Hausordnung 3.1 Anmeldung und Aufnahmebedingungen 3.2 Öffnungszeiten 3.3 Auswahlmöglichkeiten der Betreuungszeit 3.4 Extra-Zeiten-Betreuung 3.5 Tagesablauf 3.6 Abwesenheiten der Kinder 3.7 Eingewöhnung 3.8 Eigene Spielsachen und Esswaren 3.9 Kleidung 3.10 Hygiene und Sicherheit 3.11 Versicherung 3.12 Elterngespräche 3.13 Förderung der Kinder 3.14 Veröffentlichung von Fotografien 3.15 Meldepflicht 3.16 Kündigung 4 Finanzielles 4.1 Zahlungsmodalitäten 4.2 Tarifliste Tel: À Mail: info@schule-lommis.ch 2

3 1 Einleitung Dieses Reglement gibt Auskunft über die Kindertagesstätte Löwenzahn, welche durch die Schule Lommis betrieben wird. Es orientiert Eltern, welche ihr Kind in die KITA bringen über Betreuung, Grundsätze, Tagesablauf, Mitarbeiterinnen, Tarife usw. Das Reglement ist integrierender Bestandteil der zwischen den Eltern und der KITA Löwenzahn abzuschliessenden Betreuungsvereinbarung. Änderungen dieses Reglements sind nur unter Beachtung der ordentlichen Kündigungsfrist der Vereinbarung (Ziffer 3.15) möglich. 1.1 Unser Angebot In der KITA Löwenzahn betreuen wir Kinder von 3 Monaten bis Ende Primarschule. Im Alter von 3 Monaten bis Eintritt Kindergarten besuchen die Kinder die Krippe. Für Kindergarten- und Schulkinder stellen wir Randzeitenbetreuung und Mittagstisch zur Verfügung. Wir bieten eine professionelle Betreuung für alle Kinder, leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Erziehung und sehen uns als Ergänzung der Elternbetreuung. Die familienergänzende Tagesbetreuung steht allen Kindern unabhängig vom Wohnort Lommis offen. Wir verwenden in diesem Dokument der Einfachheit halber die weibliche Form. Die männliche Form ist ebenfalls gemeint. Tel: À Mail: info@schule-lommis.ch 3

4 2 Mitarbeiterinnen und Personalqualifikation 2.1 KITA-Leiterin Ausbildung Fachfrau Betreuung Kinder oder vergleichbare pädagogische Ausbildung mit Berufserfahrung und Weiterbildung in Leitung und Personalführung. 2.2 Gruppenleiterin/Erzieherin Ausbildung als Fachfrau Betreuung Kinder oder vergleichbare pädagogische Ausbildung. 2.3 Auszubildende Fachperson Betreuung Wir bilden in einer 3-jährigen Lehrzeit Fachpersonen Betreuung Kinder praktisch aus. Wir nehmen uns Zeit für die Unterstützung und Förderung der Auszubildenden. 2.4 Praktikantin Voraussetzung für ein Berufspraktikum sind neun erfolgreich abgeschlossene Schuljahre und Eignung für den Beruf Fachfrau Betreuung Kinder. 2.5 Springerin Im Krankheitsfall und als Ferienvertretung gewährleistet der Einsatz von Springerinnen die professionelle Betreuung der Kinder. Springerinnen sind pädagogisch ausgebildet. 2.6 Schnupperpraktika Schnupperpraktika sind möglich. Tel: À Mail: 4

5 3 Hausordnung 3.1 Anmeldung und Aufnahmebedingungen Eine Anmeldung erfolgt über die KITA-Leitung mit dem dafür vorgesehenen Anmeldeformular (Betreuungsvereinbarung). Über die Aufnahme und die Gruppenzusammensetzung entscheidet die Leitung der KITA. Die Anmeldung ist verbindlich. Mit ihren Unterschriften auf dem Anmeldeformular anerkennen die Erziehungsberechtigten die Reglemente und Gebühren gemäss Tarifordnung. Aus pädagogischen Gründen beträgt der Mindestaufenthalt für Krippenkinder (3 Monate bis Kindergarteneintritt) mindestens 2 Halbtage pro Woche, wobei die Halbtage auf zwei Wochentage aufzuteilen sind. Für den Hort (Kindergarten- und Schulkinder) gilt kein Mindestaufenthalt. Die Eltern reservieren einzelne Module (Tage/ Halbtage/Dreivierteltage/Mittagstische / siehe Ziff. 3.3), an welchen ihr Kind anwesend sein wird. Absenzen werden unter Ziffer 3.6. geregelt. Zusätzliche Betreuungstage sind in Absprache mit der Gruppenleitung, falls noch freie Plätze vorhanden sind, möglich und werden separat verrechnet. Die Genehmigung für Veränderungen, Zusatzwünsche oder Extrazeiten wie auch alle anderen Ausnahmen erfolgt durch die KITA-Leitung. 3.2 Öffnungszeiten Die Kindertagesstätte ist von Montag bis Freitag von Uhr geöffnet. Während folgenden Zeiten können die Kinder gebracht oder abgeholt werden: Täglich Uhr; Uhr; ab Uhr flexibel (späteste Abholzeit Uhr) Ausserhalb dieser Zeiten sollten die Kinder weder gebracht noch abgeholt werden, da diese Zeiten für Gruppenaktivitäten reserviert sind und somit zugunsten der Kinder für einen ruhigen Tagesablauf sorgen. Kindergarten- und Schulkinder sind während der Schulzeit von dieser Regelung ausgenommen. An den folgenden Feier-/Ferientagen bleibt die KITA geschlossen: Dezember bis und mit 2. Januar - Karfreitag - Ostermontag - 1. Mai - Auffahrt mit nachfolgendem Freitag - Pfingstmontag - 2 Wochen Juli/August Vor den aufgeführten Feiertagen schliesst die Kindertagesstätte um Uhr. Tel: À Mail: info@schule-lommis.ch 5

6 3.3 Auswahlmöglichkeiten der Betreuungszeit Es besteht die Möglichkeit verschiedene Betreuungsblöcke gemäss nachfolgender Tabelle zu wählen: Zeit Zmorge Znüni Zmittag Ganzer Tag x x X ½-Tag (Vormittag) x ¾-Tag (Vormittag) plus Mittagessen Mittagstisch x ¾-Tag (Nachmittag) plus Mittagessen x x Zvieri x X ½-Tag (Nachmittag) X Die Kosten für die verschiedenen Betreuungsblöcke sind auf der Tarifliste ersichtlich. 3.4 Extra-Zeiten-Betreuung Dieses Angebot richtet sich an Eltern, die kurzfristig oder zusätzlich einen Betreuungsplatz für ihre Kinder brauchen. Die Anmeldung muss bis spätestens um Uhr des jeweiligen Tages erfolgen. Die KITA-Leitung entscheidet, je nach Kapazität der KITA, über die Aufnahme. 3.5 Tagesablauf Die Kinder können zwischen und Uhr in die KITA gebracht werden. Ab Uhr ist gleitende Frühstückszeit. Der Morgenkreis, welcher für den gemeinsamen Einstieg in den Tag dient, wird zwischen und Uhr durchgeführt. Die pädagogische Intensivzeit für gemeinsame Aktivitäten oder Freispiel findet zwischen und Uhr statt. Gegen Uhr werden die Kinder zum gemeinsamen Aufräumen angeleitet, um sich anschliessend im Freien zu bewegen und zu spielen. Eine erneute Bring- bzw. Abholzeit ist zwischen und Uhr. Das Mittagessen findet um Uhr statt. Im Anschluss putzen die Kinder unter Anleitung die Zähne. Von bis Uhr ist in der KITA Ruhe bzw. Schlafenszeit. Von Uhr bis Uhr ist eine flexible Bring- bzw. Abholzeit. Zeitgleich bieten wir von bis Uhr Hausaufgabenbetreuung an. Tel: À Mail: info@schule-lommis.ch 6

7 Zwischen und Uhr ist eine erneute pädagogische Freizeit für gemeinsame Aktivitäten, Freispiel oder Spiel und Turnen in der Turnhalle der Schulanlage gegeben. Ausserdem gibt es in dieser Zeit eine Unterbrechung für das gemeinsame Zvieri. Um Uhr werden die Kinder zum Aufräumen angeleitet und danach gehen wir zum täglichen Spielen und Bewegen an die frische Luft. Bis spätestens Uhr müssen die Kinder von ihren Eltern übernommen werden, damit die KITA um Uhr schliessen kann. 3.6 Abwesenheiten der Kinder Ferien Eine vorausschauende Ferienplanung erleichtert den KITA-Ablauf. Daher ist es von Vorteil, wenn Abwesenheiten der Kinder so früh als möglich der KITA-Leitung mitgeteilt werden Abwesenheiten Bei Abwesenheiten (Krankheit oder andere Gründe) werden die angegebenen Betreuungszeiten verrechnet. Der Essensbetrag von 5 Fr. bei nicht eingenommenem Mittagessen wird jedoch zurückerstattet, wenn die Abmeldung bis spätestens Uhr des angemeldeten Tages erfolgt. Ist ein Kind länger als eine zusammenhängende Woche krank, werden mit Vorlegen eines Arztzeugnisses 50% der Betreuungskosten zurückerstattet Krankheit Bei einer ansteckenden Krankheit, starkem Unwohlsein oder Fieber (über 38 C) kann das Kind nicht in die KITA gebracht werden, da es andere Kinder anstecken könnte und ihm die nötige Fürsorge und Ruhe bei Krankheit in der KITA fehlen würde. Erkrankt ein Kind während dem Aufenthalt in der KITA, werden die Eltern sofort benachrichtigt. Auf Wunsch der Eltern wird das Kind trotzdem bis zum Ende des Tages in der KITA liebevoll betreut. Sind ansteckende Krankheiten in der KITA, werden die Eltern per Aushang informiert. Falls ein Kind während eines KITA-Aufenthaltes Medikamente einnehmen muss, muss dieses mit der Gruppenleitung abgesprochen werden. Die nötigen Anweisungen müssen schriftlich übergeben werden (Medikamentenzettel). Die Genehmigung der Verabreichung liegt im Ermessen der KITA-Leitung. Allergien und andere Empfindlichkeiten werden beim Eintritt mit der KITA-Leitung besprochen. Ebenso sollte die KITA-Leitung über akute, ansteckende Krankheiten in der Familie informiert werden. In Notfällen wenden sich die Betreuerinnen an die Eltern, den Hausarzt des Kindes oder den Notfallarzt. Es besteht ein eigenes Notfallkonzept. 3.7 Eingewöhnung Die Eingewöhnungszeit ist speziell für das kleinere Kind, die Eltern und die Mitarbeiterinnen eine ausserordentlich wichtige und prägende Zeit. Für den Zeitraum der Eingewöhnung richten wir uns deshalb nach dem Rhythmus des Kindes. Tel: À Mail: info@schule-lommis.ch 7

8 Bei einem ersten Kennenlerntreffen werden die Einzelheiten individuell besprochen und ein entsprechender Eingewöhnungsplan entworfen. Für die Eingewöhnungszeit steht dem Kind und den Eltern eine feste Erzieherin als Ansprechperson zur Seite. Für das Kind vereinfacht sich die Phase der Eingewöhnung, wenn sich die Eltern in den ersten Tagen für diesen Prozess viel Zeit nehmen und das Kind jeweils nur für kurze Zeit alleine in der KITA lassen. Nach und nach wird die Bezugsperson immer etwas länger weg gehen und das Kind wird sich somit behutsam in den Alltag der KITA einleben. Da das Kind den Rhythmus vorgibt, lässt sich keine genaue Zeit festlegen. In der Regel geht man bei einem jüngeren Kind von zwei bis drei Wochen aus. Die Eingewöhnungsbesuche werden ab zwei Stunden, an denen das Kind alleine in der KITA bleibt, im Stundentarif in Rechnung gestellt. 3.8 Eigene Spielsachen und Esswaren Spielsachen Unsere Einrichtung verfügt über genügend eigene Spielsachen. Das Mitbringen von eigenen Spielsachen verleitet die Kinder erfahrungsgemäss unnötig zu Streitereien. Ausnahme: In der Schlafenszeit dürfen die kleinen Kinder gerne ein eigenes Kuscheltier oder Tuch mitnehmen, das bis zur Schlafenszeit in der Tasche aufbewahrt wird Esswaren Esswaren sollten keine mitgebracht werden, da die Kinder bei uns ein reichhaltiges und gesundes Frühstück, Mittagessen und Zvieri erhalten. Ausnahme: Für Allergiker werden unter Absprache selbstverständlich individuelle Ausnahmen getroffen. 3.9 Kleidung Die Eltern bringen am ersten Tag für ihr Kind Hausschuhe und wenn nötig Wegwerfwindeln mit, welche in der KITA bleiben dürfen. Die Kinder solten der Witterung entsprechende und bequeme Kleidung tragen, welche auch schmutzig werden darf, damit die Kinder sorglos ihren Beschäftigungen nachgehen dürfen. Da wir auch bei schlechtem Wetter nach draussen gehen, brauchen die Kinder entsprechende Kleidung wie Gummistiefel, Regenjacke, Skianzug usw. Zwei Sets eigene Ersatzkleider sollten der KITA stets zur Verfügung stehen Hygiene und Sicherheit Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an Hygiene und Sicherheitsmassnahmen ist für uns selbstverständlich. Es besteht ein Hygienekonzept Versicherung Die Unfall- und Krankenversicherung für die Kinder ist grundsätzlich Sache der Erziehungsberechtigten. Wir setzen den Abschluss einer Haftpflichtversicherung voraus. Für mitgebrachte Utensilien wie Schmuck, Spielzeug usw. wird keine Haftung übernommen. Aus Sicherheitsgründen muss den KITA-Mitarbeiterinnen schriftlich mitgeteilt werden, wenn fremde Personen das Kind abholen werden. Diese fremde Person muss einen Ausweis vorzeigen. Tel: À Mail: 8

9 3.12 Elterngespräche Allen Eltern steht pro Jahr ein angekündigtes Elterngespräch zur Verfügung, in welchem in Ruhe und ausführlich über das Kind/die Kinder gesprochen werden kann. Für Fragen, Probleme und Anliegen der Eltern steht die KITA-Leitung unter vorheriger Terminabsprache jederzeit gerne zur Verfügung Förderung der Kinder Die Kinder werden gemäss vorliegendem pädagogischen Konzept individuell gefördert. Hierfür kann es nötig sein, die Aktivitäten der Kinder schriftlich festzuhalten. Diese schriftlichen Aufzeichnungen sind für den internen Gebrauch bestimmt, werden vertraulich behandelt, und dienen auch als Grundlage für die Elterngespräche Veröffentlichung von Fotografien Um unsere Einrichtung gestalten zu können und den Eltern einen Eindruck in unsere Arbeit zu gewähren, fotografieren wir die Kinder gerne. Diese Fotos werden in der KITA ausgehängt. Für das Publizieren der Fotos für öffentliche Anlässe oder Duckmaterialien (Flyer etc.) wird selbstverständlich eine spezielle Genehmigung der Eltern eingeholt Meldepflicht Änderungen, die einen Einfluss auf das Wohl des Kindes haben können, bitten wir, der KITA-Leitung mitzuteilen. Die Mitarbeiterinnen der KITA stehen unter Schweigepflicht. Adressänderungen, Arbeitsplatzwechsel sowie Änderungen der persönlichen Verhältnisse bei den Erziehungsberechtigten, welche die Tarif-Einteilung beeinflussen, müssen sofort mitgeteilt werden Kündigung Austritt des Kindes Die Kündigung des KITA-Platzes kann beidseitig schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten jeweils auf Ende eines Monates erfolgen. Bei früherem Austritt des Kindes wird der volle Monatsbeitrag verrechnet. Ist infolge erheblicher disziplinarischer Schwierigkeiten ein Kind in der KITA nicht mehr tragbar, kann die Betreuungsvereinbarung jederzeit unter vorheriger Orientierung der Erziehungsberechtigten durch die KITA-Leitung gekündigt werden Änderungen der Präsenztage Dauerhafte Änderungen der Präsenztage eines Kindes müssen mit der KITA-Leitung besprochen und von ihr bewilligt werden. 4 Finanzielles 4.1 Zahlungsmodalitäten Der Betrag für die regelmässige Betreuung gemäss Abrechnung ist im Voraus für den Folgemonat zu entrichten. Extrabetreuung wird laufend in Rechnung gestellt. 4.2 Tarifliste siehe Beilage Tel: À Mail: info@schule-lommis.ch 9

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