Eltern und Erziehungsberechtigtes Reglement

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1 Eltern und Erziehungsberechtigtes Reglement KITA Jakari Hergiswil b. Willisau gültig ab August Pädagogische Grundsätze 02. Aufnahme 03. Anmeldeformalitäten 04. Warteliste 05. Öffnungszeiten und KITA Ferien 06. Bring- und Abholzeiten 07. Eingewöhnung 08. Verpflegung 09. Tagesablauf 10. Infrastruktur 11. Hygiene und Sicherheit 12. Bekleidung 13. Krankheiten 14. Unfall 15. Ausflüge 16. Versicherung 17. Kündigung 18. Kita und Elternaustausch 19. Ausschluss 20. Schweigepflicht 21. Tarife/Finanzen 22. Schlussbestimmung Seite 1 von 10

2 Einleitung Die Kita Jakari in Hergiswil bei Willisau, ist eine private Institution (GmbH von Beatrice Meier und Annemarie Tanner), die sich als familienergänzende Einrichtung zur Betreuung von Kindern versteht. Sie soll Eltern entlasten und ihnen ermöglichen, einer geregelten Arbeit nachgehen zu können, sowie Müttern helfen den Anschluss an die Arbeitswelt nicht zu verlieren. 1. Pädagogische Grundsätze Unser Leitgedanke Das Kind ist der Mittelpunkt. Jedes Kind hat seine eigene Persönlichkeit, die es zu entfalten und unterstützen gilt. Wir begleiten die Kinder dabei. Betreuungsgrundsätze Mit der Betreuung wird eine individuelle und ganzheitliche Entwicklung des Kindes angestrebt. Abhängig von den Bedürfnissen der Kinder wird der Tagesablauf durch das Schaffen von Orientierungshilfen sinnvoll und flexibel gestaltet. So können wir persönlich auf die einzelnen Kinder eingehen und ihnen die entsprechende Zeit widmen. In der Kita Jakari wollen wir gemeinsam mit den Kindern den Alltag entdecken und die Natur als Freund und Spielkamerad kennenlernen. Es soll ein Leben drinnen sowie draussen stattfinden. Es dürfen Hütten gebaut, Feuer gemacht und Spuren gelesen werden. Die Kinder sollen die Natur mit all ihren Sinnen entdecken und erforschen. Dabei sollen die Kinder die Gelegenheit haben, sich alleine zu beschäftigen, sich mit andern Kindern auseinander zu setzten und zu spielen. Wir achten dabei auf eine angemessene Förderung jedes einzelnen Kindes....Die Kleinen auf grosser Entdeckungsreise... Das Kind lebt in der Kita Jakari einen strukturierten Tagesablauf, um sich geborgen und sicher zu fühlen. Spielen, bewegen, ruhen und essen sollen dabei für das Kind in einem angemessen Verhältnis stehen. Seite 2 von 10

3 Unsere Dienstleistungen Individuelle Betreuung von Kindern zwischen drei Monaten bis zum Kindergarteneintritt durch optimal ausgebildetes Personal Kindergerechte Unterstützung für die Entwicklung zu eigenständigen Persönlichkeiten Vielseitige Aktivitäten drinnen und draussen zu jeder Jahreszeit Sämtliche Mahlzeiten von Zmorgen bis Zvieri Jeden Tag saisonale und frische Küche Wir bieten Herzlichkeit, Liebe und Geduld in einer familiären Atmosphäre Die Kita Jakari soll ein Ort der Sicherheit sein, wo sich die Kinder und Eltern wohl und geborgen fühlen. Durch den aktiven und offenen Austausch mit den Eltern wollen wir eine solide Vertrauensbasis schaffen. 2. Aufnahme In der Kita Jakari werden die Kinder ab drei Monaten bis zum Kindergarteneintritt in einer altersdurchmischten Gruppe von 10 bis 12 Kindern betreut. Die ausserfamiliäre Tagesbetreuung soll allen Kindern offen stehen. Wir heissen alle Kinder herzlich willkommen. Die Betreuung der Kinder, wird durch eine schriftliche Betreuungsvereinbarung zwischen der Kita Jakari und den Eltern / Erziehnungsberechtigten festgehalten und vereinbart. Die Mindestbetreuungsdauer in der Kita Jakari beträgt 1Tag in der Woche. 3. Anmeldeformalitäten Anmeldungen sind mit dem entsprechenden Formular auf der Webseite der Kita Jakari zu tätigen oder mit der ebenfalls auf der Webseite unter Anmeldung erhältlichen PDF-Datei schriftlich per Post oder per an die Kitaleitung zu richten. Diese entscheidet grundsätzlich über die Aufnahme. Seite 3 von 10

4 4. Warteliste Bei voller Belegung der Kita Jakari, wird eine Warteliste der jeweiligen Kinder geführt. Die Warteliste wird nach Anmeldungseingang geführt & dementsprechend angeboten. 5. Öffnungszeiten und KITA Ferien Die KITA Jakari ist von Montag bis Freitag ab 07.00Uhr Uhr geöffnet. Am Samstag und Sonntag, sowie auch an den kantonalen & eidgenösischen Feiertagen, ist die KITA geschlossen. Betriebsferien der Kita Jakari ist zwischen Weihnachten und Neujahr, wie auch die letzte Juli- und erste August Woche. Bei Ferienabwesenheit wird keine Kostenreduktion gewährt. Ferien des Kitakindes Die Ferienabwesenheit eines Kindes, ist der verantwortlichen Fachpreson Betreuung möglichst frühzeitig mitzuteilen. Der Kitaplatz muss auch während den Ferien eines Kindes bezahlt werden. 6. Bring- und Abholzeiten Vormittag 07.00Uhr 8.00Uhr Abend 17.00Uhr 18.00Uhr Kinder, die nach Uhr in die Kita kommen, müssen Zuhause gefrühstückt haben. Die Kinder, welche die KITA besuchen, werden nur an Personen übergeben, die bevollmächtigt sind, den Eltern oder den Erziehungsberechtigten. Falls ein Kind von bestimmten Personen nicht abgeholt werden darf, muss die Kitaleitung informiert sein. Bei Unsicherheiten müssen sich die abholenden Personen dem Kitapersonal ausweisen. Seite 4 von 10

5 7. Eingewöhnung Zu Beginn ist es für das Kind und auch für die Eltern eine Umstellung, sich im Kitaalltag einzugewöhnen. Dies erfordert viel Einfühlungsvermögen und einen gewissen Zeitraum. Die ersten 2-4 Wochen sind Eingewöhnungszeit und wird von den Eltern und wenn möglich der immer gleichen Bezugsperson begleitend unterstützt. Die Kinder kommen stundenweise mit den Eltern. Die genannte Eingewöhnunszeit gilt als Probemonat. Im Probemonat ist ein Austritt jederzeit möglich. Wärhrend der Eingewöhnungszeit, müssen die Eltern/Erziehnungsberechtigten in der Lage sein, jeder Zeit ihr Kind in der Kita wieder abzuholen. Weiteres wird in der Eintrittsmappe festgelegt/geregelt. 8. Verpflegung Die Mahlzeiten welche die Kinder Täglich brauchen, werden von der Kita Jakari zur verfügung gestellt. Wir berücksichtigen unsere umliegenden Geschäfte und die Lebensmittel werden täglich liebevoll und frisch zubereitet. Dies gilt auch für die Babynahrung ( Breie). Wenn andere Wünsche bestehen, bitte umliegend der Kitaleitung mitteilen. Wir bitten Sie ihrem Kind keine Süssigkeiten, Snacks, Süssgetränke etc mitzugeben. Seite 5 von 10

6 9. Tagesablauf (möglicher Tagesablauf) Türöffnung und Empfang der Kinder Zmorge Gemeinsamer Start ( Jakariritual) danach Freispiel Znüni (individuell) Geführte Aktivitäten wie singen, tanzen, kreativ Arbeiten Mittagessen Zähne putzen, waschen und wickeln der Kinder Mittagsruhe Freispiel Bewegung in der Natur, Ausflüge Zvieri geführte Beschäftigung die ersten Kinder warden abgeholt die letzen Kinder gehen nach Hause 10. Infrastruktur ist in Bearbeitung Räumlichkeiten Aussenbereich Parkplätze 11. Hygiene und Sicherheit ist in Bearbeitung Seite 6 von 10

7 12. Bekleidung Die Eltern/ Erziehiehungsberechtigten sind verpflichtet, ihre Kinder zweckmässig und witterungsangepasst zu kleiden. Folgendes benötigt ihr Kind für den Kitaalltag: Nuggi, Noschi oder Trösterli Ersatzkleider (Unterwäsche, Strumpfhose, Socken, Hosen usw.) Windeln Finken Trinkflasche Schoppen, Breipulver Die KITA haftet nicht für den Verlust oder Beschädigung von Kleidern, Schmuck und mitgebrachten Spielsachen. 13. Krankheiten Kann ein Kind wegen einer Krankheit die KITA nicht besuchen, ist die verantwortliche Fachperson Betreuung bis spätestens 08:15 Uhr zu informieren. Bei Fieber, ansteckender Krankheit sowie bestehendem Durchfall und/oder Erbrechen, darf ein Kind die KITA nicht besuchen. Die Entscheidung, ob ein Kind zurückgewiesen bzw. unverzüglich abgeholt werden muss, liegt bei der an dem Tag verantwortlichen Gruppenleitung. Krankheiten, Unverträglichkeiten, Medikamenten einnahmen oder Alergien, sind der KITA Leitung im Anmeldeformular zu melden. 14. Unfall Bei einem Unfall, werden die Eltern/ Erziehungsberechtigten umgehend informiert. In Notfällen ist die KITA Leitung ermächtigt, auch ohne deren vorherige Information ärztliche Hilfe aufzusuchen. Seite 7 von 10

8 15. Ausflüge Wie unser KITA Name verrät, werden wir viel draussen erleben und erforschen. Ausflüge in den Wald, an den Bach und viele Orte mehr, werden die Kinder besuchen und erfahren dürfen. Ausgebildetes- und der Gruppengrösse angepasstes Betreuungs- Personal sind mit dabei. Die Eltern gewähren uns, Ausflüge mit unseren Privatautos oder dem Öffentlichen Verkehr zu besuchen. 16. Versicherung Haftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung ist Sache der Erziehungsberechtigten. Es ist bei der Anmeldung ein schriftlicher Nachweis dafür zu erbringen. Für Beschädigungen welche ein Kind verursacht, haften die Eltern. Durch Unfall oder Krankheit verursachte Spesen (Notruf 144, Taxi ins Spital etc.) gehen vollumfänglich zu Lasten der Eltern. 17. Kündigung (Verminderung und Austritt des Betreuungsumfanges) Mit den Eltern wird ein Betreuungsvertrag abgeschlossen. Das Betriebsreglement ist Bestandteil dieses Vertrages. Der Austritt oder die Verminderung des Betreuungsangebotes (Kündigung) ist mit einer 3 Monatigen Kündigungsfrist zu beachten, jeweils auf Ende eines Monates. Eine Kündigung ist schriftlich der Kita Leitung mitzuteilen. Wenn die weitere Betreuung eines Kindes, nicht mehr länger zumutbar ist, oder die Monatspauschale nicht jeden Monat einbezahlt wird, so kann die Kitaleitung den Eltern/ Erziehungsberechtigten, dessen Kitaplatz per sofort auf das bestehende Monatsende kündigen. 18. Kita und Elternaustausch Das KITA Jakari Team lädt jährlich zu einen Info-Abend ein und lässt das Jahr revue passieren. Es werden Fragen und Antworten gestellt so findet einen Austausch zwischen den Eltern/Erziehungsberechtigten und dem KITA Jakari Team statt. Auf Wunsch der Eltern, wird jährlich ein Elterngespräch angeboten. Seite 8 von 10

9 19. Ausschluss Kinder können vom Besuch der Kita ausgeschlossen werden, Wenn Kinder unentschuldigt fehlen Bei wiederholtem zu spät Bringen oder Abholen der Kinder Wenn der Betrieb durch das Verhalten des Kindes erheblich gestört wird Wenn die Rechnung für den Betreuungsplatz nicht oder zu spät bezahlt wird ( daher Dauerauftrag ) Wenn die Zusammenarbeit mit den Eltern nicht möglich ist 20. Schweigepflicht Die Kita und die Eltern verpflichten sich in Bezug auf Informationen, die sie im Zusammenhang mit dem Betreuungsverhältnis oder in Bezug auf andere Kinder erfahren, gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren. 21. Tarife/ Finanzen Die Tarife werden nicht nach Einkommen berrechnet, es gelten die fixen Kosten für alle. Die KITA Jakari führt kein Geschwister-Rabatt. Die Eingewöhnungszeit wird mit einer einmaligen Pauschale von Franken verrechnet. Tagestarife von: 07.00Uhr 18.00Uhr unter 18 Monate 120 Franken über 18 Monate 110 Franken 49 Betreuungswochen sind zu verrechnen. Feiertage und Betriebsferien sind in der Monatspauschale inbegriffen. Die Verrechnung der Monatspauschale: Anzahl Tage pro Woche x Tagestarif x 49 Wochen : 12 Monate ergibt die Monatspauschale. Seite 9 von 10

10 Die Eltern verpflichten sich, einen Dauerauftrag, datiert auf den 26. des jeweiligen Monats in Höhe des voraussichtlichen Betreuungsaufwandes vorzuweisen. Die Eltern bringen bei Vertragsabschluss eine Kopie des Dauerauftrages mit und übergeben diesen der Kitaleitung. Eltern bezahlen nicht für die Anwesenheit des Kindes, sondern für den reservierten Platz. Absenzen können nicht kompensiert werden. Bei längerem Ausfall wegen Krankheit, Unfall oder Spitalaufenthalt wird mit ärztlichem Zeugnis nach 30 Tagen bis max. 3 Monate der Tarif auf 50% reduziert. Danach wird der Krippenplatz anderweitig vergeben. 22. Schlussbestimmungen Mit der Anmeldung bzw. Vertragsunterzeichnung bestätigen die Eltern, dieses Betriebsreglement gelesen und verstanden zu haben und erklären sich mit dessen Inhalt einverstanden Ort Ort Datum Datum Annemarie Tanner Eltern, Erziehungsberechtigte Beatrice Meier KITA JAKARI Leitung und Geschäftsführung Seite 10 von 10

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