V E R T R A G. über den Besuch im K I N D E R H A U S DON. des. KATH. JUGENDSOZIALWERKES MÜCHEN e. V. an der Max-Planck-Str. 49.

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1 Gl-Wie Kinder- u. Jugendhaus DON BOSCO Landshuter Str. 55 / Pettenkoferstr. 16 / Max-Planck-Str. 49 Max-Planck-Str. 49 / Pettenkoferstrasse 16 Tel / Fax: / Jugendgästehaus und Gesamtverwaltung Landshuter Strasse 55 V E R T R A G über den Besuch im Tel / Fax: / kjsw-straubing@kjsw.de Internet: Straubing, den K I N D E R H A U S DON BOSCO des KATH. JUGENDSOZIALWERKES MÜCHEN e. V. an der Max-Planck-Str und den Erziehungsberechtigten:.. Vater.. Mutter für das Kind:.

2 Gl-Wie AUFNAHME: Im Kinderhaus werden Kinder von 2,6 Jahren bis zur 9. Jahrgangsstufe aufgenommen. Unterlagen: Die Vertragsunterlagen, Ermächtigung zum Lastschrifteneinzug und die einmalige Zahlung der Anmeldegebühr von 10,00 müssen zum Stichtag bzw. auf jeden Fall vor dem Eintrittstag bei uns vorliegen; sowie die Kopien der Personalausweise von Vater und Mutter, eventuelle Sorgerechtsurteile bei geschiedenen bzw. getrennt lebenden Eltern, Einverständniserklärungen Abholregelung, Kooperation Schule und Vorkurs, Infektionsschutzbelehrung, U-Untersuchung. 2. FERIEN / SCHLIESSZEITEN Die Schließtage werden rechtzeitig bekannt gegeben. Das Kinderhaus kann bis zu 35 Tage im Jahr ( ) schließen. Diese Tage ergeben sich aus 30 Schließtagen plus fünf Teamfortbildungstage. 3. GEBÜHREN Die aktuellen Betreuungsgebühren entnehmen Sie dem Aushang. Eine Gebührenerhöhung ist jederzeit möglich und wird Ihnen rechtzeitig bekannt gegeben. Die gebuchte Betreuung (Buchungszeit mit oder ohne Mittagessen) sind immer für ein Kinderhausjahr von September bis einschließlich August = 12 Monate zu zahlen. Grundsätzlich sind immer die Sorgeberechtigten zur Zahlung verpflichtet. Bei Übernahme durch das Jugendamt, erfolgt nach Eingang des Übernahmebescheides die Rückerstattung. Bitte beachten Sie bei den Übernahmebescheiden eine Weiterbeantragung. Das Mittagessen kann nur als Pauschale gebucht werden und wird ab mit einem monatlichen Pauschalbetrag von 50,00 berechnet Für Eltern, welche die Gebühren vom Jugendamt bzw. Amt für soziale Sicherung erstattet bekommen, verbleibt die Zahlung eines Eigenanteils von 15,00 im Monat für das Mittagessen. DER MONATSBEITRAG IST IMMER IM VORAUS VON DEN ELTERN ZU ENTRICHTEN. DER GESAMTBEITRAG WIRD PER BANKLASTSCHRIFT VON UNS EINGEZOGEN. Bei nicht eingelösten Lastschriften werden entsprechende Mahngebühren berechnet!

3 Gl-Wie ERMÄSSIGUNG bei Geschwisterkindern Besuchen mehrere Kinder aus einer Familie das Kinderhaus, so wird die Gebühr für das zweite Kind um 50 % ermäßigt. Das dritte Kind ist von der Tagesstättengebühr befreit. Für das zweite Kind wird eine einmalige Aufwandsentschädigung (Spielegeld, Getränkegeld, Handtuchwäsche, etc.) in Höhe von 50,00, für das dritte Kind von 100,00 im Jahr berechnet. (Fällig mit dem ersten Betreuungsmonat) Mittagessen wird für jedes Kind voll berechnet. Vorschulkinder Ab September 2013 erhalten die Vorschulkinder oder die Kinder, die vorzeitig eingeschult werden einen staatlichen Zuschuss in Höhe bis zu 100,00. Diese werden vom Beitrag abgezogen. Mittagessen wird für jedes Kind voll berechnet. 5. KÜNDIGUNG/AUSSCHLUSS VOM BESUCH/UMMELDUNG Kündigung durch den Träger Wenn die Entrichtung der Besuchsgebühren während der letzten zwei Monate trotz Fälligkeit nicht entrichtet wurde, behalten wir uns eine fristlose Kündigung vor. bei wiederholten schweren Verstößen gegen den Vertrag, mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen. Kündigung durch Erziehungsberechtigte Die Kündigungsfrist beträgt ab drei Monate zum Monatsende. Die Kündigung bedarf der Schriftform mittels unseres Abmeldeformulars (erhältlich in Ihrer Gruppe!). Kündigungen des Betreuungsvertrages, nach dem 1. Mai sind erst zum 31. August wirksam. Es zählt das Eingangsdatum! Veränderungen der vertraglich vereinbarten Buchungszeit können nur auf schriftlichen Antrag (Formular in der Gruppe) im Januar für September erfolgen können nur aus wichtigen Gründen und wenn eine Veränderung der Gruppenstruktur unsererseits möglich ist, berücksichtigt werden. Dies bedarf eines Ergänzungsvertrages!

4 Gl-Wie BRINGEN UND ABHOLEN DER KINDER s. Abholregelung - Anlage Wir bitten Sie dafür zu sorgen, dass Ihre Kinder mindestens 15 Minuten vor Beginn der Pädagogischen Kernzeit im Hause sind. (Die jeweiligen Kernzeiten entnehmen sie den Aushängen) Die Aufsichtspflicht des pädagogischen Personals beginnt mit der persönlichen Übergabe (Begrüßung) des Kindes und endet mit persönlicher Abholung (Verabschiedung). Für den Weg zum und vom Kindergarten sind die Eltern verantwortlich. Die Erzieherin ist zu verständigen, wenn Abweichungen in der Abholregelung stattfinden. 7. UNFALLVERSICHERUNG Die Versicherung der Kinder gegen Unfälle während des Besuchs von Kindergärten richtet sich nach 539 Absatz 1 Nr. 14a RVO. Danach sind Kinder, die den Kindergarten besuchen, während des Aufenthaltes im Kindergarten sowie auf den direkten Wegen zwischen Wohnung und Kindergarten gesetzlich versichert. Unfälle auf dem Kindergartenweg sind spätestens am darauf folgenden Tag der Kindergartenleitung mitzuteilen. Hier muss auch der erstbehandelnde Arzt mit Adresse und Telefonnummer genannt werden! 8. ENTSCHULDIGUNG BEI VERSÄUMNISSEN BZW. KRANKHEIT Bei Versäumnissen / Krankheit sind die Kinder zu entschuldigen. Liegen beim Kind, den Geschwistern des Kindes oder innerhalb einer Wohngemeinschaft ansteckende Krankheiten vor, muss dies der Leitung unverzüglich gemeldet werden. (Infektionsschutzgesetz s. Anlage). Kinder werden nur vollständig genesen aufgenommen. Kinder, die eine Woche unentschuldigt fehlen, oder nach vier entschuldigten Wochen nicht in das Kinderhaus kommen, müssen dem Jugendamt gemeldet werden. 9. HAFTUNGSAUSSCHLUSS FÜR MITGEBRACHTE SACHEN Das Kinderhaus haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung oder Verschmutzung von in die KiTa mitgebrachten Kleidungsstücken, Wertgegenständen, Spielsachen oder Geld. Dies gilt auch für Spielsachen oder Gegenstände, die im Rahmen von Aktionstagen mitgebracht werden. 10. ZUSAMMENARBEIT ELTERNHAUS - KINDERHAUS a) Elternsprechstunden Bitte haben Sie Verständnis, dass Anliegen, die der vollen Aufmerksamkeit der Erzieherin und der Eltern bedürfen, nicht zwischen Tür und Angel abgefertigt werden können. Bitte vereinbaren Sie mit der Gruppenleitung einen Termin. b) Sprechzeiten bei Gesamtleiterin, Frau Glende-Wiemers oder den Bereichsleitungen sind nach Terminabsprache möglich. Tel.: c) Telefonate bitten wir in der Zeit von: 7.oo Uhr bis 8.oo Uhr unter der Nummer zu tätigen

5 Gl-Wie Alle Veränderungen, die den Vertrag betreffen (auch Änderung der Buchungszeiten) sind- von beiden Seiten- schriftlich zu tätigen und werden als Vertragsergänzung rechtswirksam. Mit Unterzeichnung dieses Vertrages werden alle entgegenstehenden früheren Vereinbarungen gegenstandslos.... Ort und Datum Eltern - Vater Eltern - Mutter Unterschrift beider Sorgeberechtigter ist notwendig... Ort und Datum Stempel Gesamtleitung im Auftrag des Trägers Birgit Glende-Wiemers,Dipl.Soz.päd.(FH) Einverständniserklärung zur Datenweitergabe Persönliche Daten werden vertraulich behandelt. Eine Speicherung oder eine Weitergabe an öffentliche Zuschussgeber erfolgt ausschließlich im Rahmen der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben und der vertraglichen Fördervereinbarungen. Der Dateninhaber wurde darauf hingewiesen und hat sein Einverständnis erklärt. Er wurde auch darauf hingewiesen, dass er sein Einverständnis jederzeit ohne Angabe von Gründen für die Zukunft widerrufen kann. Ort, Datum Unterschrift der beider Sorgeberechtigten

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