Gut für Kunden und Neue Anbieter: Schlichtungsstelle und Lieferantenwechsel in 3 Wochen

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1 Gut für Kunden und Neue Anbieter: Schlichtungsstelle und Lieferantenwechsel in 3 Wochen

2 eprimo GmbH bundesweite Akquise seit September 1999 (noch als Überlandwerk Groß-Gerau, ÜWG) Ausgründung der eprimo GmbH am 1. Mai 2005 Seit 2007 zentrale RWE-Discountvertriebsgesellschaft Firmensitz in Neu-Isenburg/Zeppelinheim 2

3 Umbruch in der Energiewirtschaft Quelle: BBH-Vortrag 3

4 Verbraucher-(Kunden)Themen im 3. BMP (seit Sept in Kraft, Umsetzung bis März 2011) Konzepte für schutzbedürftige Kunden und gegen Energiearmut Streitschlichtung und Informationspflichten Lieferantenwechsel in 3-Wochen-Frist Einführung von intelligenten Mess-Systemen Consumer Checklist BMP= Energiebinnenmarktpaket der Europäischen Union 4

5 3. BMP (2 Richtlinien, 3 Verordnungen) Stromrichtlinie 2009/72/EG (Elektrizitätsbinnenmarkt) Erdgasrichtlinie 2009/73/EG (Erdgasbinnenmarkt) Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen und Schutz der Kunden Artikel 3 (5 a) bzw. (6 a) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass in den Fällen, in denen Kunden im Rahmen der Vertragsbedingungen beabsichtigen, den Lieferanten zu wechseln, die betreffenden Betreiber diesen Wechsel innerhalb von drei Wochen vornehmen. Artikel 3 (13) bzw. (9 Abs.2) Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass ein unabhängiger Mechanismus, beispielsweise ein unabhängiger Beauftragter für Energie oder eine Verbraucherschutzeinrichtung, geschaffen wird, um sicherzustellen, dass Beschwerden effizient behandelt und gütliche Einigungen herbeigeführt werden. 5

6 Energiekonzept der Bundesregierung Wettbewerbsfähige Energiepreise Hohes Wohlstandsniveau Energieeffiziente und umweltschonende Volkswirtschaft Wettbewerb und eine marktwirtschaftliche Orientierung auf den Energiemärkten stärken Energiepolitik soll für den Bürger verständlich und nachvollziehbar sein 6

7 Verbraucher-(Kunden)Themen im 3. BMP (seit Sept in Kraft, Umsetzung bis März 2011) Konzepte für schutzbedürftige Kunden und gegen Energiearmut Streitschlichtung und Informationspflichten Lieferantenwechsel in 3-Wochen-Frist Einführung von intelligenten Mess-Systemen Consumer Checklist BMP= Energiebinnenmarktpaket der Europäischen Union 7

8 Streitschlichtung heute: nur langwieriger Rechtsweg bei Streitigkeiten zwischen Verbraucher und Energielieferant möglich (bei Streitigkeiten mit Netzbetreibern Beschwerdeverfahren über BNetzA) Schlichtungsstelle mit zügiger, kostengünstiger und transparenter Streitbeilegung ist im Interesse aller Beteiligten Klare Regeln mit Sofortvollzug Pönalisierung bei Fehlverhalten (Geld, Qualitätsbewertung) Transparenz über berechtigte Beschwerden Rechtsweg muss bei erfolglosem Schlichtungsversuch offen bleiben 8

9 Vorschlag Branchenlösung Streitschlichtung wird durch Branche getragen dadurch schnelle, flexible und kostengünstige Reaktion möglich über Beirat können alle Marktteilnehmer einbezogen werden möglichst umfassende Beteiligung aller Akteure erforderlich 9

10 Eckpunkte zur EnWG-Novelle 2011 (BMWi, ) Prüfung einer Vereinslösung für eine Verbraucherschlichtungsstelle Netzunternehmen, Energielieferanten, Verbraucherverbände Informiert regelmäßig über Servicequalität der Marktteilnehmer Reduziert unbürokratisch Probleme im Wechselprozess Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur könnten eingebunden werden (über Beirat) 10

11 Umsetzung gut vorstellbar in Telekommunikation und öffentlichem Personenverkehr schon praktiziert regelmäßiges Berichtswesen (Bsp. Österreich) möglich aus Analyse der Inanspruchnahmen der Schlichtungsstelle kann sich Qualitätskriterium für Marktteilnehmer entwickeln bei fehlgeschlagener Schlichtung Rechtsweg immer noch möglich (- jedoch nicht nach akzeptierter Schlichtung) 11

12 Verbraucher-(Kunden)Themen im 3. BMP (seit Sept in Kraft, Umsetzung bis März 2011) Konzepte für schutzbedürftige Kunden und gegen Energiearmut Streitschlichtung und Informationspflichten Lieferantenwechsel in 3-Wochen-Frist Einführung von intelligenten Mess-Systemen Consumer Checklist BMP= Energiebinnenmarktpaket der Europäischen Union 12

13 Lieferantenwechsel in 3 Wochen Anpassung der Frist für den Lieferantenwechsel erforderlich 14 Abs. 1 Stromnetzzugangsverordnung 37 Abs. 4 Gasnetzzugangsverordnung Marktregularien (GPKE / GeLi Gas) müssen renoviert werden Ziel: Prozessaufwand reduzieren Marktabläufe vereinfachen und beschleunigen 13

14 Prozessumfeld beachten Prozesse im Messwesen (WiM) Lieferantenwechselprozesse (GPKE/GeLiGas) Prozesse zur Bilanzierung / Bilanzkreisabrechnung (Strom: MaBiS) 14

15 Gesamte Prozesskette muss passen 15

16 Lieferantenwechsel (aktuell GPKE) Entnahmestelle liegt im Netzgebiet Kunde schließt Vertrag mit neuem Lieferant ab (inkl. Vollmacht) Entnahmestelle Anmeldung des Kunden per UTILMD (sp. 1 Monat vor beabsichtigten Lieferbegin) Empfangsbestätigung/Syntaxfehlermeldung per Contrl (innerhalb 1 Tag) ggf. Modelfehlermeldung per APERAK (innerhalb 2 Tage) Bestätigen/Ablehnen der Anmeldung (15 WT des Fristenmonats) Anfangszählerstand zum Lieferbeginn per MSCONS (spätestens 28 Tage nach Bestätigung der Anmeldung) Lieferant neu 18 Netznutzungsabrechnung per INVOIC (10 WT nach Übermittlung Zählwert) 19 Turnusablesung (Zählerstand) per MSCONS (28 Tage nach Sollablesetermin) 3 2 Netzbetreiber 20 7 pos/neg REMADV (Zahlungs ) (spätestens zum Zahlungsziel i.d. Netznutzungsabrechnung) Abmeldung des Kunden per UTILMD (spät. 5 WT des Fristenmonats) Bestätigung/ Ablehnung UTILMD Kündigung i.a.d. Kunden / UTILMD 8 Empfangsbestätigung / Syntaxfehlermeldung per Contrl (innerhalb 1 Tag) 9 ggf. Modelfehlermeldung per APERAK (innerhalb 2 Tage) Prüfung auf Lieferantenkonten (10 WT des Fristenmonats) Abschluss aller Lieferantenwechsel (15 WT des Fritenmonats) Lieferant alt 13 Bestätigen/Ablehnen der Abmeldung (15 WT des Fristenmonats) Anfangszählerstand zum Lieferbeginn per MSCONS (spätestens 28 Tage nach Bestätigung der Anmeldung) Netznutzungsabrechnung per INVOIC (10 WT nach Übermittlung Zählwert) pos/neg REMADV (Zahlungs ) (spätestens zum Zahlungsziel i.d. Netznutzungsabrechnung) 16 Quelle: Bundesnetzagentur

17 Prüf- und Antwortzeiten müssen verkürzt werden Quelle: Bundesnetzagentur 17

18 Zielkonflikte berücksichtigen Effiziente Prozesse sollen für diskriminierungsfreie Abwicklung sorgen und möglichst fehlerfrei ablaufen Diskriminierungsfreiheit Lieferantenwechsel Null-Fehler- Kultur Effiziente Prozesse 18

19 Rahmenbedingungen Abwicklung nur nach vorne ( Rückwirkender Einzug passt nicht mehr in die Welt der kurzen Wechsel) klare Kommunikation der mehr als 1000 Marktteilnehmer erfordert: - keine unnötigen Prüf- und Antwortzeiten - möglichst automatisierter Ablauf Gebündelte Abwicklung in wenigen Abwicklungszentren zur Straffung der Anpassungsprozesse im DV-Umfeld 19

20 Eckpunkte zur EnWG-Novelle 2011 (BMWi, ) De-Minimis-Regeln bleibt weiterhin bestehen

21 Normative Vorgaben im Energiemarkt: Ist die Krankheit bekannt und stimmt die Diagnose? 21

22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 22

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