Mustersatzung. Satzung für die kfd Pfarrgruppen im Diözesanverband Limburg

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Mustersatzung. Satzung für die kfd Pfarrgruppen im Diözesanverband Limburg"

Transkript

1 1 Mustersatzung Satzung für die kfd Pfarrgruppen im Diözesanverband Limburg 1 Ziele und Aufgaben Die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd), Diözesanverband Limburg, Pfarrgruppe.. in.., ist ein Zusammenschluss von Frauen, die als Einzelne, sowie in Gemeinschaft ihre Verantwortung und Aufgaben im Bereich von Familie, Beruf, Kirche und Gesellschaft zu übernehmen bereit sind. Sie ist eine Gemeinschaft: - von Frauen, die einander helfen, ermutigen und begleiten, nach der Botschaft Jesu Christi in Partnerschaft zu allen Menschen zur vollen personalen Entfaltung zu gelangen - in der Kirche, in der die Mitglieder sich gegenseitig helfen, in der Nachfolge Jesu Christi aus der Kraft des Glaubens zu leben, am Dienst der Kirche verantwortlich teilzunehmen und Zeugnis zu geben - in der Gesellschaft, die in christlicher Verantwortung auf der Basis der verfassungsmäßigen Grundrechte in Zusammenarbeit mit anderen Gruppen Dienste und Aufgaben für Familie, Berufswelt, Gesellschaft und Staat übernimmt Ziffer 2 Die kfd hat folgende Ziele: Förderung des religiösen Lebens, der frauenspezifischen Weiterbildung, der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, Förderung kultureller Zwecke und Förderung des Engagements von Frauen im sozialen Bereich. Die kfd verwirklicht ihre Ziele insbesondere durch folgende Aufgaben: a) Bildung von Gruppen in der Pfarrei, unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebensphasen und Lebenssituationen von Frauen b) Zusammenarbeit im Verband auf allen Ebenen im Interesse gegenseitiger Hilfe bei der Verfolgung der in Ziffer 2 genannten Ziele und gemeinsamen Aktionen c) gemeinsames Gebet, Feier der Eucharistie und anderer Gottesdienste, Glaubens- und Schriftgespräche, religiöse Weiterbildung, Übernahme von pastoralen und missionarischen Aufgaben, Förderung der ökumenischen Arbeit d) Durchführung von eigenständigen Bildungsveranstaltungen, wie Einkehrund Besinnungstagen und weiteren spirituellen Angeboten e) Beteiligung an Veranstaltungen und Projekten des kfd - Regional-, Diözesan - und Bundesverbandes e. V.

2 2 f) Zusammenarbeit mit kirchlichen Gremien, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im pastoralen Dienst g) Zusammenarbeit mit anderen Verbänden und Gruppen h) Vertretung der Interessen von Frauen in Kirche, Staat, Wirtschaft und Gesellschaft i) Öffentlichkeitsarbeit j) Mitgliedschaft in Arbeitsgemeinschaften und anderen Organisationen 2 Name, Sitz und Zugehörigkeit Die Pfarrgruppe führt den Namen Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (Ort, ggf. Kirchenpatron) kfd. Ziffer 2 Der Sitz der Pfarrgruppe ist ( Ort )... Die Pfarrgruppe gehört dem kfd Regionalverband, dem kfd - Diözesanverband Limburg e.v. und zugleich dem kfd - Bundesverband e.v. an. 3 Gemeinnützigkeit Die Pfarrgruppe verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Ziffer 2 Die Pfarrgruppe ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Pfarrgruppe dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Pfarrgruppe. Sie haben bei ihrem Ausscheiden keinerlei Ansprüche an das Vermögen der Pfarrgruppe. Ziffer 4 Keine Person darf durch Ausgaben, die den Zwecken der Pfarrgruppe fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

3 3 4 Mitgliedschaft und Beitrag Mitglied können Frauen werden, die die Ziele und Aufgaben der kfd bejahen und in der Regel ihren Wohnsitz in der Pfarrei haben. Ziffer 2 Die Mitgliedschaft in der kfd - Pfarrgruppe ist immer zugleich Mitgliedschaft im kfd - Regional - und Diözesanverband und dadurch auch im kfd-bundesverband e.v. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Ziffer 4 Der Austritt eines Mitgliedes ist durch schriftliche Kündigung gegenüber dem Vorstand der kfd Pfarrgruppe mit einer Frist von sechs Wochen zum Schluss des Kalenderjahres möglich. Ziffer 5 Die Mitglieder zahlen einen regelmäßigen Beitrag, so dass die Durchführung der in 1, genannten Aufgaben gewährleistet ist. Die Mitgliederversammlung beschließt die Beitragshöhe, unter Berücksichtigung der abzuführenden Beiträge an den kfd Regional -, Diözesan- und Bundesverband e.v. Ziffer 6 Die Daten der Mitgliedschaft werden gespeichert unter Berücksichtigung der Vorschriften des Datenschutzes. 5 Organe Organe der Pfarrgruppe sind: - die Mitgliederversammlung - der Vorstand / das Leitungsteam 6 Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschließende Organ der kfd Pfarrgruppe. Ziffer 2 Mitglieder Der Mitgliederversammlung gehören als stimmberechtigte Mitglieder an: - der Vorstand / das Leitungsteam - alle kfd - Mitglieder der Pfarrgruppe Der Vorstand kann Berater/innen zur Mitgliederversammlung hinzuziehen.

4 4 Aufgaben der Mitgliederversammlung: - Wahl des Vorstandes / Leitungsteams - Wahl einer geistlichen Begleitung - Wahl von zwei Kassenprüferinnen - Entgegennahme des Jahresberichtes - Entgegennahme des Kassenberichtes - Entlastung des Vorstandes / Leitungsteams - Festsetzung des Mitgliedsbeitrages - Beschlussfassung über eingereichte Anträge - Beschlussfassung über die Satzung / Satzungsänderungen - Beschlussfassung über die Wahlordnung - Beschlussfassung über die Auflösung der Pfarrgruppe - Planung, Anregung für die Arbeit auf Pfarrebene Ziffer 4 Arbeitsweise und Verfahrensregeln der Mitgliederversammlung: Ziffer 4.1 Die Mitgliederversammlung tagt mindestens einmal jährlich. Sie wird vom Vorstand einberufen und geleitet. Der Vorstand gibt den Termin der Mitgliederversammlung spätestens 4 Wochen vorher den Mitgliedern bekannt. Anträge an die Mitgliederversammlung müssen bis zwei Wochen vorher schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Ziffer 4.2 Eine außerordentliche Sitzung der Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn mindestens ein Drittel ihrer Mitglieder dies mit schriftlicher Begründung verlangt. Ziffer 4.3 Die Mitgliederversammlung ist in jedem Fall über die in der Tagessordnung enthaltenen Punkte beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen ist. Jedes stimmberechtigte Mitglied kann seine Stimme schriftlich einer anderen Stimmberechtigten übertragen. Die Übertragung ist gültig, wenn dem Vorstand eine schriftliche Erklärung vorgelegt wird. Kein Mitglied der Mitgliederversammlung darf mehr als zwei Stimmen auf sich vereinigen. Ziffer 4.4 Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht. Eine Satzungsänderung oder ein Antrag auf Auflösung der Pfarrgruppe bedarf einer Zwei - Drittel - Mehrheit der Anwesenden. Ziffer 4.5 Eine Abstimmung wird schriftlich vorgenommen, wenn ein Mitglied der Versammlung dies beantragt. Wahlen sind in jedem Fall schriftlich und geheim. Näheres regelt die Wahlordnung des kfd Diözesanverbandes Limburg.

5 5 Ziffer 4.6 Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das von der Protokollantin und der Vorsitzenden unterschrieben wird. Das Protokoll enthält die Namen der anwesenden und entschuldigten Mitglieder, die Tagesordnung, die gefassten Beschlüsse mit Abstimmungsergebnis und alle ausdrücklich zur Niederschrift abgegebenen Erklärungen. Ziffer 4.7 Außer den Anträgen zur Tagesordnung können im Verlauf der Mitgliederversammlung Initiativanträge zu aktuellen Themen, z.b. Resolutionen, gestellt werden. Sie müssen schriftlich formuliert werden. Der Aufnahme in die Tagesordnung muss die Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder der Mitgliederversammlung zustimmen. Ziffer 4.8 Die Mitgliederversammlung ist öffentlich, soweit die Versammlung nicht abweichend beschließt. Personaldebatten sind grundsätzlich nicht öffentlich. 7 Vorstand / Leitungsteam Mitglieder Dem Vorstand / Leitungsteam gehören folgende Mitglieder an: - die Vorsitzende / die Sprecherin - die stellvertretende Vorsitzende / die stellvertretende Sprecherin - die Schatzmeisterin - höchstens 7 Beisitzerinnen - der/die Geistliche Begleiter/in Ziffer 2 Wahl und Beauftragung des Vorstandes / Leitungsteams Die Mitglieder des Vorstandes / Leitungsteams werden von der Mitgliederversammlung für vier Jahre gewählt. Diese können ohne Ämterzuweisung in einer Listenwahl gewählt werden. Zweimalige Wiederwahl ist möglich. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes / Leitungsteams innerhalb der Wahlperiode aus, ist eine Ergänzung des Vorstandes / Leitungsteams nicht zwingend, die verbliebenen Mitglieder können jedoch ein Ersatzmitglied kooptieren (zuwählen). Wird die Mindestzahl von 3 Mitgliedern jedoch unterschritten, wird eine Neuwahl nötig. Aufgaben des Vorstandes / Leitungsteams: - Koordinierung der kfd - Arbeit auf Pfarrebene - Einberufung der Mitgliederversammlung - Verwirklichung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung - Benennung und Entsendung von Delegierten für die Regionalversammlung aus dem Pfarrvorstand für die Dauer von 4 Jahren entsprechend dem Mitgliederschlüssel: bis 50 Mitglieder 1 stimmberechtigtes Mitglied bis 100 Mitglieder 2 stimmberechtigte Mitglieder über 100 Mitglieder 3 stimmberechtigte Mitglieder

6 6 - Vertretung der kfd in den synodalen Gremien und Bildungswerken, im kirchlichen und öffentlichen Leben - Öffentlichkeitsarbeit - Verwalten der Finanzen - Planung und Durchführung von Veranstaltungen der kfd auf Pfarrebene - Zusammenarbeit mit dem Regionalverband und Diözesanverband Ziffer 4 Arbeitsweise und Verfahrensweise des Vorstandes / Leitungsteams: Ziffer 4.1 Der Vorstand / das Leitungsteam tagt mindestens viermal jährlich. Die Versammlung wird von der Vorsitzenden, wenn diese noch nicht gewählt ist, von dem ältesten Vorstandsmitglied einberufen und geleitet. Die Einberufung erfolgt schriftlich und mindestens eine Woche im Voraus unter Beifügung der vorläufigen Tagesordnung und ggf. vorliegender Anträge. Ziffer 4.2 Über die Sitzungen wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt und den Mitgliedern des Vorstandes / Leitungsteams zugeleitet. Ziffer 4.3 Eine außerordentliche Vorstandssitzung muss einberufen werden, wenn mehr als ein Drittel der Mitglieder des Vorstandes / Leitungsteams dies wünschen. Ziffer 4.4 Der Vorstand / das Leitungsteam ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde. Ziffer 4.5 Der Vorstand / das Leitungsteam fasst die Beschlüsse in der Vorstandssitzung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht. Ziffer 4.6 Eine Abstimmung wird schriftlich vorgenommen, wenn ein Mitglied des Vorstandes dies beantragt. 8 Auflösung der Pfarrgruppe Die Auflösung der Pfarrgruppe kann nur durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden. Sie bedarf einer Zwei-Drittel-Mehrheit bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder. Vor Beschlussfassung über die Auflösung der Pfarrgruppe ist der Diözesanverband zu hören. Bei der Auflösung der kfd - Pfarrgruppe fällt das nach Begleichung der Schulden vorhandene Vermögen an den kfd - Diözesanverband e.v.

7 7 9 Inkrafttreten Die Satzung der Pfarrgruppe.. steht im Einklang mit der vom Limburger Bischof am 15. Juni 2009 genehmigten Satzung des kfd - Diözesanverbandes Limburg. Die Satzung der Pfarrgruppe... wurde in der Mitgliederversammlung vom.. beschlossen. Die Satzung tritt mit dem Tage der Beschlussfassung in Kraft., den. Unterschrift der Vorsitzenden Anhang : 1. Wahlordnung Seite 8

8 8 Wahlordnung für die Wahl eines kfd-vorstands auf Pfarrei-, Regional-, Diözesanebene I. Wahlberechtigung, Wählbarkeit, Vorschlagsrecht, Wahlperiode 1. Wahlberechtigt sind: - in der Pfarrei die Mitglieder der kfd und der/die geistliche Begleiter/in - die Delegierten der Regionalversammlung, der Regionalvorstand und der/die geistliche Begleiter/in - in der Diözese, die Delegierten der Delegiertenversammlung, der Diözesanvorstand, die geistliche Begleiterin, der Priester im Verband, die Referentin des Frauenreferats 2. Wählbar sind alle Mitglieder der kfd 3. Das Recht, Kandidatinnen vorzuschlagen, steht allen Wahlberechtigten zu. 4. Der Vorstand wird auf vier Jahre gewählt. Wiederwahl ist zweimal möglich. II. Wahlvorbereitung 1. Der amtierende Vorstand setzt den Wahltermin fest und wählt einen Wahlausschuss, der aus drei Personen besteht. 2. Der Wahlausschuss teilt allen Wahlberechtigten schriftlich drei Monate vorher den Wahltermin mit und fordert sie auf, Kandidatinnen zu benennen. Die Vorschläge müssen spätestens zwei Monate vor dem Wahltermin dem Wahlausschuss vorliegen. Der Wahlausschuss wendet sich an die zur Wahl vorgeschlagenen Frauen, klärt ihr Einverständnis mit der Kandidatur ab. Der Diözesanvorstand hat beratende Funktion. Mindestens vier Wochen vor der Wahl lädt der Diözesanvorstand, mit Bekanntgabe der Kandidatinnen, zur Wahlversammlung ein. Sind bis zur Wahlversammlung nicht genügend Kandidatinnen vorhanden, können in der Wahlversammlung noch Vorschläge gemacht werden. In Abwesenheit kann eine Kandidatin nur gewählt werden, wenn ihr schriftliches Einverständnis zur Kandidatur vorliegt. III. Durchführung der Wahl 1. Vor Beginn des Wahlvorganges werden von der Mitgliederversammlung drei Frauen als Wahlvorstand gewählt, dem keine Kandidatin angehören darf. 2. Der Wahlvorstand leitet die Wahl und benennt aus seiner Mitte die Protokollführerin. Diese fertigt das Protokoll über die Wahlversammlung an. 3. Der Wahlvorstand stellt die Zahl der anwesenden Wahlberechtigten fest. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Wahlversammlung ist unabhängig von der Zahl der Erschienen beschlussfähig. Bei Regional- und Diözesanwahlen kann die Stimme der Delegierten schriftlich auf eine Delegierte übertragen werden. Jede Delegierte kann nicht mehr als zwei Stimmen auf sich vereinen 4. Die Kandidatinnen stellen sich vor und können befragt werden. Wird Personaldebatte beantragt, sind die Kandidatinnen davon ausgeschlossen. 5. Die Wahl erfolgt schriftlich und geheim und in getrennten Wahlgängen. (Vorsitzende, stellvertretende Vorsitzende, Schatzmeisterin getrennt von Beisitzerinnen). Lt. 10 Ziffer 2 der Diözesansatzung und lt. 7 Ziffer 2 der Mustersatzung von Regional - und Pfarrgruppen ist eine Listenwahl möglich. 6. Namen und Anschriften der Gewählten sind der Regional- und Diözesanleitung mitzuteilen.

Satzung. für den kfd Regionalverband... im Diözesanverband Limburg

Satzung. für den kfd Regionalverband... im Diözesanverband Limburg 1 Satzung für den kfd Regionalverband... im Diözesanverband Limburg 1 Ziele und Aufgaben Die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd), Diözesanverband Limburg, Regionalverband..., ist ein Zusammenschluss

Mehr

Satzung des Vereins Niedersächsischer Landesverband der Heimvolkshochschulen e. V.

Satzung des Vereins Niedersächsischer Landesverband der Heimvolkshochschulen e. V. Satzung des Vereins Niedersächsischer Landesverband der Heimvolkshochschulen e. V. 1 - Name und Sitz Der Verein führt den Namen Niedersächsischer Landesverband der Heimvolkshochschulen e. V. (Verein).

Mehr

SATZUNG. 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr

SATZUNG. 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr SATZUNG 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr 1. Der am 02.03.1989 in Münster gegründete Verein führt den Namen: Förderkreis Hochschulsport Münster e.v. Der Verein hat seinen Sitz in Münster (Westfalen).

Mehr

Satzung. für den. Förderverein für. Kunst und Kultur Lünen e.v.

Satzung. für den. Förderverein für. Kunst und Kultur Lünen e.v. Satzung für den Förderverein für Kunst und Kultur Lünen e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein für Kunst und Kultur Lünen e.v.. Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Gesellschaft für zeitgenössische Kunst Osnabrück e.v., Telgenkamp 23, Osnabrück

Gesellschaft für zeitgenössische Kunst Osnabrück e.v., Telgenkamp 23, Osnabrück Satzung der Gesellschaft für zeitgenössische Kunst Osnabrück e.v 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen "Gesellschaft für zeitgenössische Kunst Osnabrück". Er soll in das Vereinsregister

Mehr

der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V.

der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V. Satzung der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V. 1 Name und Sitz Der Verein Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden im Nachfolgenden

Mehr

Förderverein Grüne Lunge Köln

Förderverein Grüne Lunge Köln Satzung vom 02.05.2016 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen: Förderverein Grüne Lunge Köln Der Verein hat seinen Sitz in Köln Er ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Zweckbestimmung

Mehr

Der Verein führt den Namen Bündnis Familie Bad Oeynhausen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz "e.v.

Der Verein führt den Namen Bündnis Familie Bad Oeynhausen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v. Satzung Bündnis Familie Bad Oeynhausen e.v. 1 (Name und Sitz) 2 (Geschäftsjahr) 3 (Zweck des Vereins) Der Verein führt den Namen Bündnis Familie Bad Oeynhausen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Verein der Freunde und Förderer des Landesmuseums der Stiftung Schlesische Heimatstuben. Satzung

Verein der Freunde und Förderer des Landesmuseums der Stiftung Schlesische Heimatstuben. Satzung 1 Verein der Freunde und Förderer des Landesmuseums der Stiftung Schlesische Heimatstuben Satzung 1 Name und Sitz 1. Der Verein ist ein eingetragener Verein und führt den Namen Verein der Freunde und Förderer

Mehr

Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen

Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

Mehr

Satzung des Vereins DorfGut Beelen e.v.

Satzung des Vereins DorfGut Beelen e.v. Satzung des Vereins DorfGut Beelen e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1) Der Verein führt den Namen DorfGut Beelen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz

Mehr

Satzung des Fördervereins des Schützenvereins Krummhörn e. V.

Satzung des Fördervereins des Schützenvereins Krummhörn e. V. Satzung des Fördervereins des Schützenvereins Krummhörn e. V. 1 Name, Sitz und Zweck des Vereins 1. Der aufgrund des Gründungsbeschlusses vom 03. Dezember 2013 gegründeter Verein führt den Namen Förderverein

Mehr

Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung

Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung Artikel 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Kammeroper Schloß Rheinsberg eingetragener Verein ( e.

Mehr

Satzung Vereins EL21

Satzung Vereins EL21 Satzung Vereins EL21 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Verein EL21-für Emscher-Lippe als Region mit Zukunft-. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung

Mehr

Verein der Freunde der Louis-Leitz-Schule Feuerbach e. V. Satzung

Verein der Freunde der Louis-Leitz-Schule Feuerbach e. V. Satzung 1 Name und Sitz 2 Zweck Verein der Freunde der Louis-Leitz-Schule Feuerbach e. V. Satzung 1. Der Verein führt den Namen Verein der Freunde der Louis-Leitz-Schule Feuerbach e. V. 2. Der Verein hat seinen

Mehr

Satzung des Fördervereins Hospiz Anna Katharina. 1 Name und Sitz des Vereins. 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Hospiz Anna Katharina.

Satzung des Fördervereins Hospiz Anna Katharina. 1 Name und Sitz des Vereins. 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Hospiz Anna Katharina. Satzung des Fördervereins Hospiz Anna Katharina 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Hospiz Anna Katharina. 2. Der Sitz des Vereins ist Dülmen. 3. Der Verein soll in das

Mehr

Satzung der Vereinigung der Freunde und Förderer des GeoForschungsZentrums Potsdam e.v.

Satzung der Vereinigung der Freunde und Förderer des GeoForschungsZentrums Potsdam e.v. Satzung der Vereinigung der Freunde und Förderer des GeoForschungsZentrums Potsdam e.v. (In der Fassung vom 9. März 2005) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr... 2 2 Zweck, Gemeinnützigkeit... 2 3 Finanzierung...

Mehr

Satzung Inhaltsverzeichnis

Satzung Inhaltsverzeichnis Satzung Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 1 1 Name und Sitz des Vereins... 2 2 Zweck des Vereins... 2 3 Mitgliedschaft... 2 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder... 3 5 Ende der Mitgliedschaft...

Mehr

Satzung des "Fördervereins der Evangelischen Kinder- und Jugendhilfe in Bad Homburg e.v. Haus Gottesgabe

Satzung des Fördervereins der Evangelischen Kinder- und Jugendhilfe in Bad Homburg e.v. Haus Gottesgabe Satzung des "Fördervereins der Evangelischen Kinder- und Jugendhilfe in Bad Homburg e.v. Haus Gottesgabe Seite 1 Name und Sitz des Vereins... 1 2 Zweck des Vereins... 1 3 Selbstlosigkeit, Mittelverwendung...

Mehr

Satzung. des Vereins Freundeskreis Kreuzweg Breitbrunn e.v. Name und Sitz

Satzung. des Vereins Freundeskreis Kreuzweg Breitbrunn e.v. Name und Sitz Satzung des Vereins Freundeskreis Kreuzweg Breitbrunn e.v. 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Freundeskreis Kreuzweg Breitbrunn e.v. mit Sitz in Breitbrunn. 2. Das Geschäftsjahr entspricht dem

Mehr

Satzung für den Verein Alter Krug Heiden e. V.

Satzung für den Verein Alter Krug Heiden e. V. Satzung für den Verein Alter Krug Heiden e. V. 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Alter Krug Heiden. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz

Mehr

Satzung. Förderverein der Grundschule Kreuzäcker

Satzung. Förderverein der Grundschule Kreuzäcker Satzung Förderverein der Grundschule Kreuzäcker 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Grundschule Kreuzäcker. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und

Mehr

Satzung des Schulvereins der Fritz-Reuter-Schule, Tornesch

Satzung des Schulvereins der Fritz-Reuter-Schule, Tornesch Satzung des Schulvereins der Fritz-Reuter-Schule, Tornesch 1 Name und Sitz des Vereins 2 Zweck des Vereins 3 Geschäftsjahr 4 Mitgliedschaft 5 Beiträge 6 Organe des Vereins 7 Der Vorstand 8 Zuständigkeit

Mehr

Satzung Förderverein Berumerfehner Kirche e.v.

Satzung Förderverein Berumerfehner Kirche e.v. Satzung Förderverein Berumerfehner Kirche e.v. 1 Name, Sitz des Vereins (1) Der Verein trägt den Namen Förderverein Berumerfehner Kirche e.v. (2) Er hat seinen Sitz in Berumerfehn. (3) Der Verein wird

Mehr

Bundesverband für Teilnehmergemeinschaften e.v. (BTG)

Bundesverband für Teilnehmergemeinschaften e.v. (BTG) Bundesverband für Teilnehmergemeinschaften e.v. (BTG) Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen "Bundesverband für Teilnehmergemeinschaften e.v. (BTG). Er hat seinen Sitz in Berlin und soll in

Mehr

Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein)

Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein) Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein) 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania. 2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Satzung der Freunde der Zwieseltalschule Wolkersdorf e.v.

Satzung der Freunde der Zwieseltalschule Wolkersdorf e.v. Satzung der Freunde der Zwieseltalschule Wolkersdorf e.v. 1 Der Verein der Freunde der Zwieseltalschule mit Sitz in Schwabach/Wolkersdorf, Am Wasserschloss 65, verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige

Mehr

Geschäftsordnung (Satzung) des LandFrauenvereins Auf dem Delm

Geschäftsordnung (Satzung) des LandFrauenvereins Auf dem Delm 1 Name, Vereinsgebiet, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen LandFrauenverein Auf dem Delm (2) Der Verein wurde gegründet am 27. Januar 1953. (3) Der Bereich erstreckt sich über die Samtgemeinde

Mehr

Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v."

Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v. 1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen FSR-Deutschland Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v." 2 (Geschäftsjahr) Der Sitz des Vereins ist in Brieselang Geschäftsjahr

Mehr

Satzung. Förderverein Theologisches Studienzentrum Berlin e.v.

Satzung. Förderverein Theologisches Studienzentrum Berlin e.v. Satzung Förderverein Theologisches Studienzentrum Berlin e.v. Beschlossen auf der Mitgliederversammlung des Gnadauer Theologischen Seminars Falkenberg e.v. am 24. November 2015 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Mehr

Muster-Satzung. für Dekanatsverbände der Caritas-Konferenzen im Bistum Münster PRÄAMBEL

Muster-Satzung. für Dekanatsverbände der Caritas-Konferenzen im Bistum Münster PRÄAMBEL Muster-Satzung für Dekanatsverbände der Caritas-Konferenzen im Bistum Münster PRÄAMBEL Der Dekanatsverband der Caritas-Konferenzen ist ein katholischer Verband freiwillig sozial-caritativ engagierter,

Mehr

Satzung für den. Förderverein. Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V.

Satzung für den. Förderverein. Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V. Satzung für den Förderverein Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen "Förderverein Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e.v.", der in das Vereinsregister des Amtsgerichts

Mehr

Satzung. des Vereins. Förderkreis Rudi-Stephan-Gymnasium Worms

Satzung. des Vereins. Förderkreis Rudi-Stephan-Gymnasium Worms 1 Satzung des Vereins Förderkreis Rudi-Stephan-Gymnasium Worms (1) Der Verein trägt den Namen 1 Name, Sitz und Rechtsform Förderkreis des Rudi-Stephan-Gymnasiums Worms. (2) Der Sitz des Vereins ist in

Mehr

Volldampf für Kinder e.v. Satzung

Volldampf für Kinder e.v. Satzung Volldampf für Kinder e.v. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Volldampf für Kinder. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Wuppertal eingetragen werden und trägt dann den Zusatz

Mehr

Satzung des Vereins zur Förderung der Katholischen Bekenntnisgrundschule St. Antonius Hau An der Kirche Bedburg-Hau. Name, Sitz, Geschäftsjahr

Satzung des Vereins zur Förderung der Katholischen Bekenntnisgrundschule St. Antonius Hau An der Kirche Bedburg-Hau. Name, Sitz, Geschäftsjahr Satzung des Vereins zur Förderung der Katholischen Bekenntnisgrundschule St. Antonius Hau An der Kirche 3 47551 Bedburg-Hau 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein zur Förderung der Kath. Bekenntnisgrundschule

Mehr

Gymnasium in Herrsching

Gymnasium in Herrsching Gymnasium in Herrsching Satzung des Fördervereins für ein zweites Gymnasium im westlichen Landkreis Starnberg e.v. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen: Förderverein

Mehr

Satzung vom , geändert am

Satzung vom , geändert am Freunde und Förderer des Kindergartens Spatzen nest Bodenheim e.v. Satzung vom 0.06.010, geändert am 0.10.010.1 Name und Sitz des Vereins. Zweck des Vereins. Erwerb der Mitgliedschaft. Arten und Dauer

Mehr

Reisen mit Rollstuhl e.v.

Reisen mit Rollstuhl e.v. Reisen mit Rollstuhl e.v. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Reisen mit Rollstuhl. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v.. Der Sitz des Vereins

Mehr

Satzung des Büchereivereins Borken-Burlo

Satzung des Büchereivereins Borken-Burlo Satzung des Büchereivereins Borken-Burlo 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1 Nr. 1 Der Verein führt den Namen Büchereiverein Borken-Burlo". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den

Mehr

Satzung. Biochemischer Gesundheitsverein Lübeck von 1920 e.v.

Satzung. Biochemischer Gesundheitsverein Lübeck von 1920 e.v. Satzung Biochemischer Gesundheitsverein Lübeck von 1920 e.v. 1 Name, Sitz und Zugehörigkeit (1) Der Biochemische Gesundheitsverein Lübeck e.v. hat seinen Sitz in Lübeck und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts

Mehr

Förderverein TuS Baerl Für Jugend-und Seniorenfußball e.v.

Förderverein TuS Baerl Für Jugend-und Seniorenfußball e.v. Satzung März 2016 Förderverein TuS Baerl für Jugend- und Seniorenfußball e.v. -gemeinnütziger Verein- Satzung 1 Name, Sitz und Konzeption des Vereins 2 Zweck des Vereins 3 Mitgliedschaft 4 Rechte und Pflichten

Mehr

Förderverein des Musikvereins Stadtkapelle Ingelfingen e.v.

Förderverein des Musikvereins Stadtkapelle Ingelfingen e.v. Förderverein des Musikvereins Stadtkapelle Ingelfingen e.v. 1 Name und Sitz Satzung (1) Der Verein führt den Namen: Förderverein des Musikvereins Stadtkapelle Ingelfingen und hat seinen Sitz in Ingelfingen.

Mehr

S A T Z U N G. Verein Lichtblicke für Menschen in Not und soziale Einrichtungen

S A T Z U N G. Verein Lichtblicke für Menschen in Not und soziale Einrichtungen S A T Z U N G Verein Lichtblicke für Menschen in Not und soziale Einrichtungen 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen: Lichtblicke für Menschen in Not und soziale Einrichtungen. 2. Der

Mehr

Satzung Gesellschaft der Freunde der Evangelischen Akademie der Pfalz e.v.

Satzung Gesellschaft der Freunde der Evangelischen Akademie der Pfalz e.v. Gesellschaft der Freunde der Evangelischen Akademie der Pfalz e.v. 200.10 Satzung Gesellschaft der Freunde der Evangelischen Akademie der Pfalz e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den

Mehr

Circus Cabali Die Kleine Kunst e.v.

Circus Cabali Die Kleine Kunst e.v. Satzung Circus Cabali die kleine Kunst e.v. 1 Name und Sitz (1) Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen und führt den Namen Circus Cabali die kleine Kunst e.v. Er hat seinen Sitz in 16321 Bernau,

Mehr

Bürgerverein Dagobertshausen e.v. Satzung

Bürgerverein Dagobertshausen e.v. Satzung 1 Bürgerverein Dagobertshausen e.v. Satzung 1 Name, Gemeinnützigkeit (1) Der Verein führt den Namen Bürgerverein Dagobertshausen e.v.. Er ist in das Vereinsregister einzutragen und führt nach Eintragung

Mehr

Satzung. (1) Der Verein führt den Namen: Verein für polnische Kultur und Bildung Wawel.

Satzung. (1) Der Verein führt den Namen: Verein für polnische Kultur und Bildung Wawel. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr Satzung (1) Der Verein führt den Namen: Verein für polnische Kultur und Bildung Wawel. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Heidelberg und wird in das Vereinsregister

Mehr

(1) Der Verein führt den Namen Flüchtlingshilfe Kaarst. Er soll ins Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v.

(1) Der Verein führt den Namen Flüchtlingshilfe Kaarst. Er soll ins Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v. Satzung 1 (1) Der Verein führt den Namen Flüchtlingshilfe Kaarst. Er soll ins Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v. (2) Der Sitz des Vereins ist Kaarst. (3) Das Geschäftsjahr

Mehr

Förderverein der Kita Leipziger Allerlei e.v. Satzung

Förderverein der Kita Leipziger Allerlei e.v. Satzung Förderverein der Kita Leipziger Allerlei e.v. Satzung Geändert auf der Mitgliederversammlung am 09.03.2016 Stand vom 09.03.2016 Seite 1 von 6 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Förderverein

Mehr

Förderverein des SV Raven - Rolfsen e.v. Satzung

Förderverein des SV Raven - Rolfsen e.v. Satzung Förderverein des SV Raven - Rolfsen e.v. Satzung Beschlossen auf der Gründungsversammlung am geändert auf der Mitgliederversammlung am 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Förderverein

Mehr

Satzung des Bürgervereins Hardenberg-Neviges e.v.

Satzung des Bürgervereins Hardenberg-Neviges e.v. Satzung des Bürgervereins Hardenberg-Neviges e.v. 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der am 11. September 1996 in Velbert-Neviges gegründete Verein Bürgerverein Hardenberg e.v. trägt seit dem 28.07.2011 den Namen

Mehr

Aktuelle Satzung des Verein Freiwillig im Erzgebirge e.v.

Aktuelle Satzung des Verein Freiwillig im Erzgebirge e.v. Aktuelle Satzung des Verein Freiwillig im Erzgebirge e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Verein Freiwillig im Erzgebirge e.v. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Chemnitz

Mehr

S a t z u n g. des Vereins Evangelische Altenpflegeschule e.v., Oldenburg. 1 Name und Sitz

S a t z u n g. des Vereins Evangelische Altenpflegeschule e.v., Oldenburg. 1 Name und Sitz S a t z u n g des Vereins Evangelische Altenpflegeschule e.v., Oldenburg 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen "Evangelische Altenpflegeschule e.v. in Oldenburg". (2) Er hat seinen Sitz in Oldenburg

Mehr

(2) Der Verein unterstützt die Gemeinde Alpen bei Landschafts-, Umwelt- und Denkmalschutz.

(2) Der Verein unterstützt die Gemeinde Alpen bei Landschafts-, Umwelt- und Denkmalschutz. Satzungsneufassung vom 01.03.2016 Bönninghardter Förderverein für Naturschutz und Brauchtum 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Bönninghardter Förderverein für Naturschutz und Brauchtum. Er

Mehr

Name, Sitz, Geschäftsjahr. Gemeinnützigkeit

Name, Sitz, Geschäftsjahr. Gemeinnützigkeit S a t z u n g 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Schulwald Tetenhusen e.v. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Der Verein hat seinen Sitz in Tetenhusen. Das Geschäftsjahr

Mehr

Satzung Carl Alexander Brücke e.v. Dorndorf - Steudnitz. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Satzung Carl Alexander Brücke e.v. Dorndorf - Steudnitz. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Satzung Carl Alexander Brücke e.v. Dorndorf - Steudnitz 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein trägt den Namen Carl Alexander Brücke e.v. Dorndorf - Steudnitz. Er hat seinen Sitz in Dornburg - Camburg

Mehr

S a t z u n g des Reit- und Fahrvereins. Groß Lüben e.v.

S a t z u n g des Reit- und Fahrvereins. Groß Lüben e.v. 1 S a t z u n g des Reit- und Fahrvereins Groß Lüben e.v. 1 Name und Sitz Der Reit- und Fahrverein Groß Lüben e.v. hat seinen Sitz in Groß Lüben und ist beim Amtsgericht in Perleberg eingetragen (Aktenzeichen

Mehr

PFADFINDERINNENSCHAFT ST. GEORG SATZUNG

PFADFINDERINNENSCHAFT ST. GEORG SATZUNG PFADFINDERINNENSCHAFT ST. GEORG Diözesanverband München e.v. SATZUNG 1. Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Pfadfinderinnenschaft St. Georg- Diözesanverband München mit dem Zusatz e.v.

Mehr

- 1 - Mittagsbetreuung an der St.-Anna-Schule e.v. St. Anna-Straße München

- 1 - Mittagsbetreuung an der St.-Anna-Schule e.v. St. Anna-Straße München - 1 - Mittagsbetreuung an der St.-Anna-Schule e.v. St. Anna-Straße 22-80538 München www.mittagsbetreuung-st-anna.de Vereinssatzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Mittagsbetreuung

Mehr

Förderverein Dorfkirche Wegendorf e.v.

Förderverein Dorfkirche Wegendorf e.v. Satzung des Fördervereins Dorfkirche Wegendorf e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Förderverein Dorfkirche Wegendorf" und ist seit dem 29.06.2009 unter dem Aktenzeichen VR 5562

Mehr

Satzung Deutsche Gesellschaft für autoinflammatorische Erkrankungen e.v.

Satzung Deutsche Gesellschaft für autoinflammatorische Erkrankungen e.v. Satzung Deutsche Gesellschaft für autoinflammatorische Erkrankungen e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Deutsche Gesellschaft für autoinflammatorische Erkrankungen e.v. Aife Er soll in das

Mehr

Satzung des Fördervereins Freundeskreis der Marie-Curie-Schule Frankfurt e.v. Stand 03/2016. Name und Sitz

Satzung des Fördervereins Freundeskreis der Marie-Curie-Schule Frankfurt e.v. Stand 03/2016. Name und Sitz Satzung des Fördervereins Freundeskreis der Marie-Curie-Schule Frankfurt e.v. Stand 03/2016 1 Name und Sitz 1) Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Marie-Curie-Schule Frankfurt e.v. 2) Er wird

Mehr

Solinger Freiwilligen Agentur e. V.

Solinger Freiwilligen Agentur e. V. 1 Solinger Freiwilligen Agentur e. V. Satzung Neufassung beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 31. März 2014 1 NAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR 1.1 Der Verein führt den Namen Solinger Freiwilligen Agentur

Mehr

Satzung des Rettet das Filmstudio e.v.

Satzung des Rettet das Filmstudio e.v. Satzung des Rettet das Filmstudio e.v. 1 Name und Sitz Der Verein heißt: Rettet das Filmstudio e.v. Der Sitz ist Essen. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2 Zweck Der Verein verfolgt

Mehr

Katholische Erwachsenenbildung - Bildungswerk Frankfurt Satzung (Stand )

Katholische Erwachsenenbildung - Bildungswerk Frankfurt Satzung (Stand ) Katholische Erwachsenenbildung - Bildungswerk Frankfurt Satzung (Stand 05.08.2008) 1 Name, Sitz, Zugehörigkeit (1) Der Zusammenschluss von Trägern und Einrichtungen der Erwachsenenbildung im Bezirk Frankfurt

Mehr

Mühlstr. 25a, Gaggenau (Schulzentrum Dachgrub) Satzung. Beschlossen auf der Gründungsversammlung am

Mühlstr. 25a, Gaggenau (Schulzentrum Dachgrub) Satzung. Beschlossen auf der Gründungsversammlung am Mühlstr. 25a, 76571 Gaggenau (Schulzentrum Dachgrub) Satzung Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 25.03.1996 Neufassung beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 22.03.2016 Änderung beschlossen

Mehr

Satzung des Fördervereins Kindergarten Burgmäuse in Krunkel/Epgert

Satzung des Fördervereins Kindergarten Burgmäuse in Krunkel/Epgert Satzung des Fördervereins Kindergarten Burgmäuse in Krunkel/Epgert 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein des Kindergartens Burgmäuse Krunkel/Epgert. Er soll in das Vereinsregister

Mehr

Satzung. Verein zur Förderung der Ev. Kirchengemeinde Stahnsdorf. gemeinnütziger Verein. Dorfplatz Stahnsdorf. 1. Fassung vom 06.

Satzung. Verein zur Förderung der Ev. Kirchengemeinde Stahnsdorf. gemeinnütziger Verein. Dorfplatz Stahnsdorf. 1. Fassung vom 06. Satzung Verein zur Förderung der Ev. Kirchengemeinde Stahnsdorf gemeinnütziger Verein Dorfplatz 3 14532 Stahnsdorf 1. Fassung vom 06. Juni 2001 zuletzt geändert durch die Versammlung der Mitglieder am

Mehr

SATZUNG Pro Lausitzer Braunkohle e.v.

SATZUNG Pro Lausitzer Braunkohle e.v. SATZUNG Pro Lausitzer Braunkohle e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Pro Lausitzer Braunkohle. Der Verein hat seinen Sitz in Cottbus und soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Satzung. der Christlichen Arbeiterhilfe (CAH), Diözesanverband München und Freising e.v.

Satzung. der Christlichen Arbeiterhilfe (CAH), Diözesanverband München und Freising e.v. Satzung der Christlichen Arbeiterhilfe (CAH), Diözesanverband München und Freising e.v. Inhalt I. Name und Sitz des Vereins II. III. IV. Aufgaben und Mittel der CAH Gemeinnützigkeit Mitgliedschaft V. Beendigung

Mehr

Satzung des Förderverein Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Ost e.v.

Satzung des Förderverein Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Ost e.v. Satzung des Förderverein Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Ost e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Förderverein Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Ost Der Verein soll in das Vereinsregister

Mehr

Der Verein führt den Namen: Jung und Krebs. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v..

Der Verein führt den Namen: Jung und Krebs. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v.. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen: Jung und Krebs. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v.. Der Sitz des Vereins ist 79114 Freiburg im Breisgau.

Mehr

S A T Z U N G des Vereins. Human Rights Watch - Verein zur Wahrung der Menschenrechte e.v.

S A T Z U N G des Vereins. Human Rights Watch - Verein zur Wahrung der Menschenrechte e.v. S A T Z U N G des Vereins Human Rights Watch - Verein zur Wahrung der Menschenrechte e.v. (in der Fassung des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 10. April 2006, eingetragen in das Vereinsregister

Mehr

FÖRDERVEREIN E. V. der Ernst-Pinkert-Schule Grundschule der Stadt Leipzig S A T Z U N G

FÖRDERVEREIN E. V. der Ernst-Pinkert-Schule Grundschule der Stadt Leipzig S A T Z U N G FÖRDERVEREIN E. V. der Ernst-Pinkert-Schule Grundschule der Stadt Leipzig S A T Z U N G 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen: FÖRDERVEREIN E. V. der Ernst-Pinkert-Schule Grundschule der

Mehr

Satzung des Vereins Leben mit Usher-Syndrom

Satzung des Vereins Leben mit Usher-Syndrom Stand: 2014 Satzung des Vereins Leben mit Usher-Syndrom 1 - Name, Sitz und Geschäftsjahr 1.1 Der Verein führt den Namen: Leben mit Usher-Syndrom e. V., er ist in das Vereinsregister eingetragen. 1.2 Sitz

Mehr

Satzung der Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) Landesverband Oldenburg

Satzung der Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) Landesverband Oldenburg Satzung der Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) Landesverband Oldenburg P R Ä A M B E L Die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) Landesverband Oldenburg ist ein Zusammenschluss

Mehr

Satzung. Name und Sitz

Satzung. Name und Sitz Gemeinnütziger Verein der Freunde und Förderer der Schleswig-Holsteinischen Seemannsschule e.v. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Gemeinnütziger Verein der Freunde und Förderer der Schleswig-Holsteinischen

Mehr

Freundeskreis des Kinderschutz-Zentrums Westküste

Freundeskreis des Kinderschutz-Zentrums Westküste Freundeskreis des Kinderschutz-Zentrums Westküste Diakonisches Werk Husum ggmbh Theodor Storm - Str. 7 25813 Husum Tel.: 04841 691450 Satzung - 1 - 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Freundeskreis

Mehr

Satzung. des. Förderverein für Dorfentwicklung e.v.

Satzung. des. Förderverein für Dorfentwicklung e.v. Satzung des Förderverein für Dorfentwicklung e.v. Inhalt 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr... 3 3 Gemeinnützigkeit... 3 4 Stellung des Vereins... 3 5 Erwerb der Mitgliedschaft... 4 6 Beendigung der Mitgliedschaft...

Mehr

Satzung des Fördervereins der Grundschule am Wilhelmsplatz

Satzung des Fördervereins der Grundschule am Wilhelmsplatz Satzung des Fördervereins der Grundschule am Wilhelmsplatz 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Schule am Wilhelmsplatz Herten. Nach seiner Eintragung in das Vereinsregister erhält

Mehr

Förderverein der Meusebach-Grundschule e. V. Satzung

Förderverein der Meusebach-Grundschule e. V. Satzung Förderverein der Meusebach-Grundschule e. V. Satzung Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 13.10.1993 Geändert auf der Mitgliederversammlung am 13.10.2015 Seite 1 von 5 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

Mehr

Seniorensport- und Förderverein e. v. Bruchköbel. Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins

Seniorensport- und Förderverein e. v. Bruchköbel. Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins Seniorensport- und Förderverein e. v. Bruchköbel 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1.) Der Verein führt den Namen Seniorensport- und Förderverein e.v. Bruchköbel. Er hat seinen Sitz in Bruchköbel

Mehr

Satzung Verbund Wirtschaft+Familie e.v. 1 Name und Sitz. 2 Geschäftsjahr. 3 Zweck des Vereins

Satzung Verbund Wirtschaft+Familie e.v. 1 Name und Sitz. 2 Geschäftsjahr. 3 Zweck des Vereins Satzung Verbund Wirtschaft+Familie e.v. 1 Name und Sitz (1) Der Verein trägt den Namen Verbund Wirtschaft+Familie e.v. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Nienburg/Weser. (3) Der Verein ist in das Vereinsregister

Mehr

Förderverein Hanse-Bibliothek Demmin e.v.

Förderverein Hanse-Bibliothek Demmin e.v. Förderverein Hanse-Bibliothek Demmin e.v. Satzung 1 Name und Sitz (1) Der Verein trägt den Namen Förderverein Hanse-Bibliothek Demmin e.v.. (2) Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Demmin eingetragen.

Mehr

Satzung des CSD Münster e.v.

Satzung des CSD Münster e.v. Satzung des CSD Münster e.v. Inhaltsverzeichnis 1 Name und Sitz 2 Geschäftsjahr 3 Zweck des Vereins 4 Selbstlose Tätigkeit 5 Mittelverwendung 6 Verbot von Begünstigungen 7 Erwerb der Mitgliedschaft 8 Beendigung

Mehr

Satzung der Vereins Lazos de amistad Bänder der Freundschaft

Satzung der Vereins Lazos de amistad Bänder der Freundschaft Satzung der Vereins Lazos de amistad Bänder der Freundschaft 1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen Lazos de amistad Bänder der Freundschaft. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und

Mehr

Satzung Fluchtraum Bremen e.v.

Satzung Fluchtraum Bremen e.v. Satzung Fluchtraum Bremen e.v. 1 Name 1. Der Verein führt den Namen Fluchtraum Bremen e.v. 2. Vereinsjahr ist das Kalenderjahr. Er hat seinen Sitz in Bremen und ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Vereinszweck,

Mehr

Satzung des Fördervereins "Freunde der KiTa Gartenstraße" in Göttingen

Satzung des Fördervereins Freunde der KiTa Gartenstraße in Göttingen 1 Satzung des Fördervereins "Freunde der KiTa Gartenstraße" in Göttingen 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein trägt den Namen "Freunde der KiTa Gartenstraße" Förderverein - nach Eintrag in das Vereinsregister

Mehr

RADSPORTCLUB NUSSLOCH E.V. Satzung. Revision 2012

RADSPORTCLUB NUSSLOCH E.V. Satzung. Revision 2012 RADSPORTCLUB NUSSLOCH E.V. Satzung Revision 2012 Gültig ab dem 02.03.2012 Inhalt 1 Name, Sitz des Vereins... 2 2 Zweck des Vereins... 2 3 Erwerb der Mitgliedschaft... 2 4 Beendigung der Mitgliedschaft...

Mehr

Satzung. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

Satzung. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Förderverein Deutschorden-Schule. 2. Der Verein wird in das Vereinsregister eingetragen. 3. Der Sitz des Vereins ist Lauchheim. 4.

Mehr

Satzung. KAB Bildungswerk des Diözesanverbandes. München und Freising e.v.

Satzung. KAB Bildungswerk des Diözesanverbandes. München und Freising e.v. Satzung KAB Bildungswerk des Diözesanverbandes Satzung KAB Bildungswerk des Diözesanverbandes Inhalt Seite 1 Name und Sitz des Vereins 2 2 Zweck und Aufgaben des Bildungswerkes 2 3 Gemeinnützigkeit 3 4

Mehr

Satzung. der Sächsischen Haupt-Bibelgesellschaft e.v. Vom 20. September 1995, in der Fassung vom 20. Juni 2009

Satzung. der Sächsischen Haupt-Bibelgesellschaft e.v. Vom 20. September 1995, in der Fassung vom 20. Juni 2009 Satzung der Sächsischen Haupt-Bibelgesellschaft e.v. Vom 20. September 1995, in der Fassung vom 20. Juni 2009 Inhaltsübersicht * I. Allgemeine Bestimmungen... 1 1 Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr...

Mehr

Satzung. DES VERBANDES DER ÄRZTE DES ÖFFENTLICHEN GESUNDHEITSDIENSTES DER LÄNDER BRANDENBURG UND BERLIN e. V.

Satzung. DES VERBANDES DER ÄRZTE DES ÖFFENTLICHEN GESUNDHEITSDIENSTES DER LÄNDER BRANDENBURG UND BERLIN e. V. Satzung DES VERBANDES DER ÄRZTE DES ÖFFENTLICHEN GESUNDHEITSDIENSTES DER LÄNDER BRANDENBURG UND BERLIN e. V. Verabschiedet auf der Mitgliederversammlung vom 11. Mai 2007 in Potsdam 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Mehr

Satzung Förderverein Lebensweg -Stationäres Hospiz für Jung und Alt- Präambel

Satzung Förderverein Lebensweg -Stationäres Hospiz für Jung und Alt- Präambel Präambel Zentrales Anliegen ist es, einen Ort zu schaffen, an dem sterbende Menschen und deren Angehörige, egal welchen Alters, Herkunft oder Religion auf ihrem letzten Lebensweg individuell und in Würde

Mehr

VEREINS SATZUNG Gültig ab dem

VEREINS SATZUNG Gültig ab dem VEREINS SATZUNG Gültig ab dem 24.4.2013 Seite 1 1 Der Verein Der Verein Freunde und Förderer der Lambertischule Ochtrup e.v. mit Sitz in Ochtrup verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke

Mehr

Satzung des Fördervereins der Schülerübungsfirmen Erich Kästner Schule, Kitzingen e.v. - Sickershäuserstr Kitzingen

Satzung des Fördervereins der Schülerübungsfirmen Erich Kästner Schule, Kitzingen e.v. - Sickershäuserstr Kitzingen Satzung des Fördervereins der Schülerübungsfirmen Erich Kästner Schule, Kitzingen e.v. - Sickershäuserstr. 8-97318 Kitzingen 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen: Schülerübungsfirmen Erich Kästner

Mehr

Gemeinnütziger Verein. zur Förderung der. Grundschule Klarenthal e. V.

Gemeinnütziger Verein. zur Förderung der. Grundschule Klarenthal e. V. Gemeinnütziger Verein zur Förderung der Grundschule Klarenthal e. V. Satzung Satzung Seite 1 von 5 Version September 2016 1 Name, Sitz Der Verein trägt den Namen Gemeinnütziger Verein zur Förderung der

Mehr

Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) - Diözesanverband Trier

Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) - Diözesanverband Trier Stand: September 2016 Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) - Diözesanverband Trier Satzung 1 Name und Sitz 1. Die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) - Diözesanverband Trier

Mehr

Satzung des Vereins Alteisen.Training

Satzung des Vereins Alteisen.Training Satzung des Vereins Alteisen.Training 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Alteisen.Training Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Arnsberg eingetragen. Er hat seinen Sitz

Mehr

Satzung des Lübecker Boule Club gefasst auf der Gründungsversammlung vom

Satzung des Lübecker Boule Club gefasst auf der Gründungsversammlung vom Satzung des Lübecker Boule Club gefasst auf der Gründungsversammlung vom 22.10.2012 1 Name und Sitz 2 Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Lübecker Boule Club Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr