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1 AUSSCHREIBUNG für das 48. Int. Osnabrücker ADAC Bergrennen am FIA International Hill Climb Cup 2015 Deutsche Automobil-Bergmeisterschaft für Tourenwagen 2015 Deutsche Automobil-Bergmeisterschaft für Sportwagen 2015 DMSB Berg-Team-Cup 2015 Luxemburger Automobil-Bergmeisterschaft 2015 KW Berg-Cup 2015 NSU Bergpokal im KW Berg-Cup 2015 Meisterschaft Bergrennen ADAC Nordrhein 2015 ADAC Meisterschaft Weser-Ems veranstaltet vom Motorsportclub Osnabrück e.v. im ADAC c/o Bernd Stegmann Iburger Straße 8 D Hilter-Borgloh 3

2 Inhalt: Allgemeines Programm des Wettbewerbs 1. Organisation 2. Allgemeine Bestimmungen 3. Zugelassene Fahrzeuge 4. Sicherheitsausrüstung der Fahrer 5. Zugelassene Bewerber und Fahrer 6. Nennungen, Haftung und Versicherung 7. Vorbehalte, offizielle Fassung 8. Allgemeine Verpflichtungen 9. Administrative Abnahme und technische Wagenabnahme 10. Verlauf des Wettbewerbs 11. Parc Fermé, Schlusskontrollen 12. Klassements, Proteste, Berufungen 13. Preise und Pokale, Siegerehrung 14. Sonderbestimmungen Programm: Uhr Nennschluss Uhr Administrative Abnahme und technische Wagenabnahme (alle Gruppen) Uhr Administrative Abnahme und technische Wagenabnahme (alle Gruppen) nach besonderer vorheriger Anmeldung Uhr Offizielles Training Uhr Aushang der Liste der zu den Rennen zugelassenen Teilnehmer Uhr Rennen und unmittelbar danach Aushang der Ergebnisse Uhr Siegerehrung (inoffiziell) 4

3 Der MSC Osnabrück e.v. im ADAC organisiert das 48. Int. Osnabrücker ADAC Bergrennen vom bis Die vorliegende Ausschreibung wurde genehmigt: - durch den DMSB unter Reg.-Nr 35/2015 vom durch die FIA unter der Visa-Nr. 9CICC.DEU vom ORGANISATION 1.1 Organisationsausschuss, Sekretariat Für den Organisationsausschuss zeichnet als Leiter: Bernd Stegmann, Liz. Nr Iburger Straße 8, D Hilter-Borgloh Tel.: +49 (0) 172/ und +49 (0) 541/ Fax: +49 (0) 541/ bernd.stegmann@gmx.de Die Adresse des Rennbüros lautet: bis um Uhr: Iburger Straße 8, D Hilter-Borgloh Tel.: +49 (0) 172/ und +49 (0) 541/ Fax: +49 (0) 541/ bernd.stegmann@gmx.de vom um Uhr bis um Uhr: Alt Uphöfen 2, D Hilter-Borgloh Tel.: +49 (0) 54 09/ Fax: +49 (0) 54 09/ Bekanntgabe per Bulletin 5

4 1.2 Offizielle Rennleiter: Michael Schrey (D), Liz. Nr Stellvertr. Rennleiter: Sven Möller (D), Liz. Nr Leiter Streckensicherung: Holger Maes (D), Liz. Nr Stellvertr. Leiter Streckensicherung: Sven Möller (D), Liz. Nr Vorsitzender der Sportkommissare: Reinhold Hofmann (D), Liz. Nr Sportkommissare: Lucien Franck (L), Liz. Nr. 003 Heinrich Eckstein (D), Liz. Nr Technische Kommissare: Rüdiger Kleinschmidt (D), Vorsitz, Liz. Nr Christian Schleicher (D), Liz. Nr Patrick Körner (D), Liz. Nr Zeitnehmer: Sport Zeit : Thomas Stoll (D) Vorsitz, Liz. Nr FIA-Beobachter: Stan Minarik (CZ) DMSB-Delegierter: Christoph Schackmann (D) Fahrer-/Bewerber-Verbindungsmann: Wilhelm Rinne (D) Verantwortlicher Rennarzt: Günter Götting (D) Sekretäre des Wettbewerbs: Michael Lippke (D), Liz. Nr Bernd Stegmann (D), Liz. Nr Sekretärin der Jury: Petra Frentrup (D) DMSB-Sicherheitsbeauftragter: Dirk Hagemeier (D), Liz. Nr Offizieller Aushang Alle Mitteilungen und Beschlüsse sowie die Ergebnisse werden am offiziellen Anschlagbrett am Rennbüro, Alt Uphöfen 2, D Hilter-Borgloh, ausgehängt. 6

5 2 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 2.1 Der Wettbewerb wird organisiert in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Internationalen Sportgesetzes der FIA ( ISG ) und seiner Anhänge, den Anforderungen für Veranstalter des FIA International Hill Climb Cup ( IHCC ), dem Sportlichen Reglement des FIA International Hill Climb Cup, dem Veranstaltungsreglement des DMSB, dem Sportlichen Reglement für Bergrennen des DMSB, den allgemeinen und besonderen Prädikatsbestimmungen des DMSB, den Nationalen Sportgesetzen sowie den Bestimmungen der vorliegenden Ausschreibung (alle Bestimmungen jeweils in der gültigen Fassung). 2.2 Mit ihrer Nennung verpflichten sich die Teilnehmer, sämtliche oben genannten Bestimmungen zu befolgen, und verzichten auf jeglichen Rekurs vor Schiedsrichtern oder Gerichten, die nicht im ISG vorgesehen sind. 2.3 Beachtet eine Person oder eine Vereinigung, die einen Wettbewerb veranstaltet oder daran teilnimmt, diese Bestimmungen nicht, wird ihr die Lizenz entzogen. 2.4 Der Wettbewerb zählt für folgende Meisterschaften: - FIA International Hill Climb Cup 2015 (Status: Int.) - Deutsche Automobil-Bergmeisterschaft für Tourenwagen 2015 (Status: Nat. A NEAFP) - Deutsche Automobil-Bergmeisterschaft für Sportwagen 2015 (Status: Nat. A NEAFP) - DMSB-Berg-Team-Cup 2015 (Status: Nat. A) - Luxemburger Automobil-Bergmeisterschaft 2015 (Status: Nat. A) - KW Berg-Cup 2015 (Status: Int. Serie, DMSB Reg. Nr. 415/15) - NSU Bergpokal im KW Berg Cup 2015 (Status: Nat. A NEAFP, DMSB Reg. Nr. 440/15) - Meisterschaft Bergrennen ADAC Nordrhein ADAC Meisterschaft Weser-Ems 2.5 Strecke Der Wettbewerb wird auf der Strecke Uphöfener Berg, Kreisstraße 330, Borgloh-Bissendorf, durchgeführt, die folgende Merkmale aufweist: Länge: 2030 m Höhenunterschied: 73,00 m Durchschnittliche Steigung und größte Steigung: 4,5% bzw. 7% Ort und Höhe des Starts: 95,00 m ü. NN Ort und Höhe des Ziels: 168,00 m ü. NN 7

6 3 ZUGELASSENE FAHRZEUGE 3.1 Jedes Fahrzeug muss einen nationalen technischen Wagenpass besitzen. Für historische Fahrzeuge gemäß Anhang K der FIA ist ein Historic Technical Passport vorgeschrieben. Zulässig sind alle Fahrzeuge, die den Vorschriften des Anhang J bzw. Anhang K der FIA bzw. dem für die entsprechende Gruppe geltenden technischen Reglement entsprechen. IHCC: KATEGORIE I: - Division Produktion Gruppe N Produktionswagen (einschl. R1) Gruppe A Tourenwagen (einschl. WRC, KITC, S1600, S20, R2, R3, R4 und R5) Gruppe GT GT-Fahrzeuge (GT3 und RGT in gemeinsamer Wertung) - Division E1 Gruppe E1 Produktions-, Touren- oder Großserienwagen Produktionswagen der Kategorie I mit mindestens 4 Sitzen (ohne 2+2-Sitzer) nach Anhang J Art

7 KATEGORIE II: Gruppe D/E2-SS (Single-Seater) Einsitzige Rennwagen: Internationale Formel/freie Formel bis 3000 ccm Gruppe CN/E2-SC (Sportwagen) Gruppe E2-SH (Silhouette) Produktions-Sportwagen und zweisitzige Rennwagen bis 3000 ccm Silhouette-Fahrzeuge (Fahrzeuge mit dem Erscheinungsbild eines Großserien-Produktionswagens und mit mindestens 2 Sitzen) der Kategorie II nach Anhang J Art. 277 Weitere: - GT1, G (DMSB), F (DMSB), CTC/CGT (DMSB), H (DMSB), CSC (DMSB), E1 Bergrennen (DMSB), FS (DMSB), GT2, E2-SC (C3 nach Anhang J 1998) - Historische Fahrzeuge nach Anhang K zum ISG: Historische Formel Junior, Formel 2, Formel 3 und Marken-Formel (Perioden F bis einschl. JR und max ccm) - die genannten FIA-Gruppen für nationale Wertungen 3.2. Die Fahrzeuge werden in die folgenden Hubraumklassen unterteilt: KATEGORIE I: Division Produktion Klasse 14 Markenpokale Gruppe G (DMSB) Klasse 15 LG 5 LG 7 Klasse 16 LG 4 9

8 Klasse 17 LG 3 Klasse 18 LG 2 Klasse 19 LG 1 Gruppe N, R1, CTC/CGT (Div. 1.1, 1.2, 1.3, 6, 6.1, 6.2, 9) Klasse 20 Klasse 21 Klasse 22 Klasse 23 bis 1400 ccm bis 1600 ccm bis 2000 ccm über 2000 ccm Gruppe A, WRC, KITC, S1600, S20, R2, R3, R4, R5, F, CTC/CGT (Div. 2.1, 2.2, 2.3, 3.1, 3.2, 3.3, 4.1, 4.2, 4.3, 7, 7.1, 7.2) Klasse 24 Klasse 25 Klasse 26 Klasse 27 bis 1400 ccm bis 1600 ccm bis 2000 ccm über 2000 ccm NSU Bergpokal Klasse 28 NSU Bergpokal gemäß DMSB-genehmigter Serien-Ausschreibung Gruppe E1-FIA (Division E1-FIA), E1-Bergrennen, H, CTC/CGT (Div. 5, 8, 8.1, 10, 11,12), FS 10 Klasse 29 Klasse 30 Klasse 31 Klasse 32 bis 1150 ccm bis 1400 ccm bis 1600 ccm bis 2000 ccm

9 Klasse 33 Klasse 34 Klasse 35 H-Diesel bis 2000 ccm Effektivhubraum bis 3000 ccm über 3000 ccm Gruppe GT (GT1/GT2/GT3/GT4/RGT) Klasse 36 Klasse 37 Klasse 38 bis 1600 ccm bis 2000 ccm über 2000 ccm KATEGORIE II: Gruppe E2-SH Klasse 39 Klasse 40 Klasse 41 bis 1600 ccm bis 2000 ccm über 2000 ccm Gruppe CN/E2-SC, - CN/E2-SC - CN (nach Anhang J 2003 oder 2014) - C3 (nach Anhang J 1998, Baujahr vor 1999) - CSC Klasse 42 Klasse 43 Klasse 44 Klasse 45 bis 1300 ccm bis 1600 ccm bis 2000 ccm bis 3000 ccm 11

10 - Formelfahrzeuge der Gruppe E2-SS ohne Aufladung bis max ccm - Formelfahrzeuge der Gruppe D (Formel 3 nach aktuellem Anhang) - Historische Formelfahrzeuge nach Anhang K zum ISG (z. B. Formel Junior, Formel 2, Formel 3, Marken-Formel etc.) Klasse 46 Klasse 47 Klasse 48 Klasse 49 bis 1300 ccm bis 1600 ccm bis 2000 ccm bis 3000 ccm Für die Gruppe D/E2-SS müssen zusätzlich zu Anhang J Art. 277 die folgenden Bedingungen erfüllt sein: - Cockpit: Der Fahrersitz muss symmetrisch zur Mitte der Längsachse des Fahrzeugs angeordnet sein. Nur Einsitzer mit freien Rädern werden für den FIA International Hill Climb Cup gewertet Für die Gruppe E1 und die Gruppe E2-SH müssen zusätzlich zu Anhang J Art. 277 die folgenden Bedingungen erfüllt sein: - höchstzulässiger Hubraum 6500 ccm - Treibstoff: handelsübliches Benzin oder handelsüblicher Diesel gemäß den Bestimmungen von Anhang J Art Jedes Fahrzeug, das keine hinreichenden Sicherheitsmerkmale aufweist oder nicht dem gültigen Reglement entspricht, wird nicht zum Wettbewerb zugelassen bzw. vom Wettbewerb ausgeschlossen. 3.5 Es darf nur Treibstoff verwendet werden, der den Bestimmungen des Anhang J entspricht. 3.6 Jegliches Vorheizen der Räder und/oder Reifen vor dem Start ist verboten und kann mit Strafen belegt werden, die bis zum Ausschluss führen können. 12

11 3.7 Für die nationalen Wertungen gelten die Bestimmungen der jeweils zuständigen ASN. 3.8 Zur Deutschen Meisterschaft des DMSB können nur Fahrer gewertet werden, deren Fahrzeuge den Bestimmungen des DMSB entsprechen. 4 SICHERHEITSAUSRÜSTUNG DER FAHRER 4.1 Während der Trainings- und Rennläufe sind ein Sicherheitsgurt, ein Schutzhelm und ein Kopfrückhaltesystem (H.A.N.S.) zu tragen, die alle den von der FIA anerkannten Normen entsprechen müssen (mit Ausnahme von Anhang-K-Fahrzeugen). 4.2 Die Fahrer sind verpflichtet, während der Trainings- und Rennläufe feuerfeste Kleidung (einschl. Rennanzug, Gesichtsschutz, Handschuhe usw.) gemäß gültiger FIA-Norm zu tragen. 5 ZUGELASSENE BEWERBER UND FAHRER 5.1 Als Bewerber zulässig sind alle natürlichen oder juristischen Personen, die eine für das laufende Jahr gültige internationale Bewerberlizenz haben. 5.2 Die Fahrer müssen sowohl einen Führerschein als auch eine für das laufende Jahr gültige internationale Fahrerlizenz (Stufe A, B, C oder R) der zuständigen ASN besitzen. 5.3 Ausländische Bewerber und Fahrer müssen eine schriftliche Startbewilligung der lizenzausstellenden ASN besitzen (ein Vermerk auf der Lizenz ist ausreichend). 5.4 Für die nationalen Meisterschaften, Cups und Pokale sind die Lizenzvorgaben gemäß den jeweiligen Serien- und Wettbewerbsbestimmungen einzuhalten. 13

12 6 NENNUNGEN, HAFTUNG UND VERSICHERUNG 6.1 Nennungen werden ab Veröffentlichung der vorliegenden Ausschreibung entgegengenommen und sind an folgende Adresse zu richten: MSC Osnabrück e.v. im ADAC c/o Bernd Stegmann Iburger Straße 8 D Hilter-Borgloh Tel.: +49 (0) 172/ und +49 (0) 541/ Fax: +49 (0) 541/ bernd.stegmann@gmx.de NENNSCHLUSS: um Uhr Per , Telegramm oder Fax erfolgte Nennungen sind bis Nennschluss unter Mitteilung der laut offiziellem Nennungsformular erforderlichen Angaben schriftlich zu bestätigen. 6.2 Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 200 Fahrer. Entscheidend ist der Posteingangsstempel der Nennung. 6.3 Ein Wechsel des Fahrzeugs nach Nennschluss ist bis zum Abschluss der Abnahmen für den betreffenden Bewerber erlaubt, sofern das neue Fahrzeug derselben Gruppe und Hubraumklasse (Artikel 3.2) wie das ursprünglich gemeldete Fahrzeug angehört. 6.4 Ein Bewerberwechsel nach Nennschluss ist nicht gestattet. Fahrerwechsel sind gemäß ISG Artikel 9.14 gestattet. Der Ersatzfahrer, der im Besitz eines gültigen Führerscheins, einer gültigen Lizenz bzw. internationaler Lizenzen sowie einer Bewilligung seiner ASN sein muss, ist vor der administrativen Abnahme für das betreffende Fahrzeug zu benennen. 6.5 Doppelstarts (ein Fahrer für zwei Fahrzeuge oder ein Fahrzeug für zwei Fahrer) sind nicht gestattet. 6.6 Das Nenngeld beträgt - mit fakultativer Veranstalterwerbung (Artikel 8.3.2): EUR 150 (inkl. Mehrwertsteuer) - ohne fakultative Veranstalterwerbung (Artikel 8.3.2): EUR 300 (inkl.mehrwertsteuer) 14

13 Das Nenngeld ist wie folgt zu zahlen: Bank: Sparkasse Osnabrück Internationale Zahlungen: SWIFT-BIC: NOLADE22XXX IBAN: DE Kontoinhaber: MSC Osnabrück e.v. im ADAC Kennwort: Bergrennen Die Nennung wird nur angenommen, wenn sie zusammen mit der Zahlung des Nenngelds bis zu der in Artikel 6.1 gesetzten Frist eingegangen ist. 6.8 Das Nenngeld beinhaltet in jedem Fall die Prämie für die Haftpflichtversicherung des Bewerbers und des Fahrers sowie die notwendigen Startnummern. 6.9 Bei Zurückweisung einer Nennung oder Absage des Wettbewerbs wird das Nenngeld erstattet Jeder Teilnehmer fährt auf eigene Verantwortung und Gefahr. Der Veranstalter lehnt gegenüber Bewerbern, Fahrern, Helfern und Dritten jede Haftung für Personen- und Sachschäden ab. Jeder Bewerber/Fahrer trägt die alleinige Verantwortung für seine Versicherung Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen hat der Veranstalter eine Versicherung bzw. Versicherungen für die folgenden Risiken abgeschlossen: Haftpflichtversicherung mit folgenden Versicherungssummen: - EUR für Personenschäden pro Ereignis, jedoch nicht mehr als EUR für die einzelne Person - EUR für Sachschäden - EUR für Vermögensschäden Unfallversicherung mit folgenden Versicherungssummen für: Fahrerhelfer - EUR im Todesfall - EUR für den Invaliditätsfall mit 225%iger Progression - EUR bei Vollinvalidität Sportwarte - EUR im Todesfall - EUR für den Invaliditätsfall mit 225%iger Progression - EUR bei Vollinvalidität 15

14 Zuschauer - EUR im Todesfall - EUR für den Invaliditätsfall 6.12 Die Veranstalterhaftpflicht gilt während der ganzen Dauer des Wettbewerbs, und zwar nicht nur bei den offiziellen Trainingsläufen und Rennläufen, sondern auch bei den Verschiebungen vom Parkplatz zur Rennstrecke und zurück. 7 VORBEHALTE, OFFIZIELLE FASSUNG 7.1 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, seine Ausschreibung zu ergänzen oder zusätzliche Bestimmungen oder Weisungen zu erlassen, die Bestandteil der Ausschreibung sind. Ebenso behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Wettbewerb bei ungenügender Beteiligung, höherer Gewalt oder unvorhergesehenen Ereignissen abzusagen oder abzubrechen, ohne dass ihm daraus irgendeine Entschädigungspflicht erwächst. 7.2 Jegliche Änderungen oder zusätzlichen Bestimmungen werden den Teilnehmern so schnell wie möglich durch datierte und nummerierte Bulletins am offiziellen Anschlagbrett (Artikel 1.3) mitgeteilt. 7.3 Jeder durch die Ausschreibung nicht vorgesehene Fall wird durch die Sportkommissare entschieden. 7.4 Für die Ausschreibung ist der englische Text maßgebend. 8 ALLGEMEINE VERPFLICHTUNGEN 8.1 Startnummern Jeder Teilnehmer erhält vom Veranstalter zwei Sätze Startnummern, die während des gesamten Wettbewerbs beidseitig auf dem Fahrzeug und entsprechend der Vorgabe per Bulletin sichtbar angebracht sein müssen. Fahrzeuge ohne korrekte Startnummern werden nicht zum Start zugelassen. 16

15 8.1.2 Die Zuteilung der Startnummern obliegt dem Veranstalter Am Ende des Wettbewerbs sind die Startnummern von Fahrzeugen, die auf öffentlicher Straße verkehren, vor dem Verlassen des Parc Fermé bzw. des Fahrerlagers zu entfernen. 8.2 Startaufstellung Die Fahrer müssen sich mindestens eine Stunde vor ihrer Startzeit zur Verfügung des Rennleiters halten. Die Fahrer tragen die Konsequenzen, wenn ihnen Bestimmungen oder Zeitplanänderungen nicht bekannt sind, die gegebenenfalls vor dem Start beschlossen werden Die Fahrer haben ihren Platz in der Startaufstellung mindestens 10 Minuten vor ihrer Startzeit einzunehmen. Fahrer, die zu ihrer Startzeit nicht am Start erscheinen, können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. 8.3 Werbung Das Anbringen von Werbung an den Fahrzeugen ist freigestellt, sofern diese: - den FIA-Bestimmungen und den nationalen Bestimmungen entspricht und - nicht gegen die guten Sitten verstößt. Auf den Seitenfenstern darf keinerlei Werbung angebracht werden Der Veranstalter hat die folgenden Werbeaufschriften vorgesehen: - Obligatorisch (Startnummern): Bekanntgabe per Nennungsbestätigung - Fakultativ (mit Nenngeldermäßigung, Artikel 6.6): Bekanntgabe per Bulletin 8.4 Flaggenzeichen, Verhalten auf der Strecke Während des Trainings und des Rennens können die folgenden Flaggenzeichen verwendet werden, die strikt zu befolgen sind: 17

16 Rote Flagge: Gelbe Flagge*: Gelbe Flagge mit roten Längsstreifen: Blaue Flagge: Sofort und endgültig anhalten Gefahr, absolutes Überholverbot Verschlechterung der Bodenhaftung Überholversuch eines Mitbewerbers Schwarzweiß karierte Flagge: Ende des Laufs (Zieldurchfahrt) * Flagge geschwenkt: unmittelbare Gefahr; bereit sein zum Anhalten * 2 Flaggen gleichzeitig: ernsthafte Gefahr Wichtiger Hinweis: Wird ein Trainings- oder Rennlauf abgebrochen, wird dies immer mit der roten Flagge angezeigt. Gelbe Flaggen werden nur eingesetzt, wenn sich bei Rückführungen Sportwarte wegen notwendiger Arbeiten auf der Strecke befinden Es ist streng untersagt, ein Fahrzeug quer oder entgegengesetzt zur Fahrtrichtung des Rennens zu bewegen, es sei denn, dies wird von den Streckenposten oder vom Rennleiter angeordnet. Jeder Verstoß gegen diese Vorschrift führt zum Ausschluss; weitere Sanktionen sowie die Weiterleitung des Falls an die betreffende ASN sind vorbehalten Muss ein Fahrer seinen Lauf wegen mechanischen Schadens oder sonstiger Probleme abbrechen, so hat er sein Fahrzeug unverzüglich außerhalb der Strecke abzustellen und zu verlassen, und er hat den Weisungen der Sportwarte Folge zu leisten. 9 ADMINISTRATIVE ABNAHME UND TECHNISCHE WAGENABNAHME 9.1 Administrative Abnahme Die administrative Abnahme findet statt: in Alt Uphöfen 2, D Hilter-Borgloh am von Uhr (für alle Gruppen) und am von Uhr (für alle Gruppen) nur nach besonderer vorheriger Anmeldung 18

17 9.1.2 Die Teilnehmer haben zur Abnahme persönlich zu erscheinen Folgende Dokumente müssen vorgelegt werden: - Internationale bzw. Nationale Bewerber- und Fahrerlizenz - Führerschein - nationaler technischer Wagenpass Ausländische Teilnehmer haben außerdem die schriftliche Startbewilligung ihrer ASN vorzulegen, falls diese nicht der Nennung beigefügt war oder auf der Lizenz speziell vermerkt ist. 9.2 Technische Wagenabnahme Die technische Wagenabnahme findet statt: im Fahrerlager (fliegend) am von bis Uhr (für alle Gruppen) a) Die technische Wagenabnahme findet im Fahrerlager zusätzlich vor dem Haus Holter Straße 3 statt, siehe Markierung auf dem Streckenplan (fester Abnahmeplatz). b) Der Abnahmeplatz für die technische Wagenabnahme ist am Freitag, von bis Uhr mit einem Technischen Kommissar permanent besetzt. Von bis Uhr findet die technische Wagenabnahme außerdem an den Fahrerlagerplätzen der jeweiligen Rennfahrzeuge statt (fliegend im Fahrerlager). c) Eine administrative Abnahme und technische Wagenabnahme am Samstag, (von 7.00 bis 8.00 Uhr) wird für Teilnehmer nur noch im Ausnahmefall und nach ausdrücklicher Voranmeldung beim Veranstalter ( bernd.stegmann@gmx.de oder Telefon +49 (0) 172/ ) durchgeführt. d) Durchzuführende technische Wagenabnahmen gemäß c) am Samstag, finden nur am festen Abnahmeplatz für die technische Wagenabnahme (siehe a)) statt Für die Identifizierung der Fahrzeuge und die Kontrolle der Sicherheitseinrichtungen müssen die Teilnehmer ihr Fahrzeug bei der technischen Wagenabnahme persönlich begleiten. 19

18 9.2.3 Der nationale technische Wagenpass und das Homologationsblatt des Fahrzeugs müssen auf Verlangen vorgewiesen werden. Andernfalls kann die Abnahme des Fahrzeugs verweigert werden Teilnehmer, die nach der ihnen zugeteilten Uhrzeit zur Abnahme erscheinen, werden nach dem Ermessen der Sportkommissare mit einer Strafe belegt, die bis zum Ausschluss gehen kann. Die Sportkommissare können das Fahrzeug jedoch zur Abnahme zulassen, falls der Bewerber/Fahrer nachweisen kann, dass sein verspätetes Erscheinen auf höhere Gewalt zurückzuführen war. Ebenfalls können nach vorheriger Absprache des Leiters des Organisationsausschusses mit den Sportkommissaren Ausnahmen zugelassen werden Mit der technischen Wagenabnahme wird nicht bestätigt, dass das abgenommene Fahrzeug dem gültigen Reglement entspricht Nach Abschluss der Abnahme wird die Liste der zum Training zugelassenen Teilnehmer durch den Veranstalter veröffentlicht und ausgehängt. 10 VERLAUF DES WETTBEWERBS 10.1 Start, Ziel, Zeitnahme Der Start erfolgt stehend mit laufendem Motor. Die Sportkommissare und der Rennleiter können die Startreihenfolge entsprechend den Gegebenheiten verändern Kein Fahrzeug darf außerhalb seiner eigenen Gruppe starten, es sei denn, dies wurde von den Sportkommissaren ausdrücklich genehmigt Jedes Fahrzeug, das die Zeitnahmeeinrichtung ausgelöst hat, gilt als gestartet und hat kein Recht auf eine Startwiederholung Jede Startverweigerung oder -verzögerung führt zum Ausschluss Das Ziel ist fliegend zu durchfahren. Sowie das Fahrzeug die Ziellinie passiert hat, ist der jeweilige Lauf beendet, und die Geschwindigkeit ist unverzüglich stark herabzusetzen. 20

19 Die Zeitnahme erfolgt durch Lichtschranke und ist auf mindestens 1/100 Sekunde genau Training Es ist streng verboten, außerhalb der offiziellen Trainingszeiten zu trainieren Das offizielle Training findet gemäß dem detaillierten Zeitplan des Veranstalters statt. Es werden mindestens drei offizielle Trainingsläufe ausgetragen. Der Rennleiter behält sich vor, die Anzahl der Läufe aus Sicherheitsgründen zu reduzieren. Startreihenfolge: aufsteigende Klassenfolge (Artikel 3.2), innerhalb dieser in absteigender Startnummernfolge An den Trainingsläufen dürfen nur Fahrzeuge teilnehmen, die die technische Wagenabnahme erfolgreich passiert haben Zwei vollendete Trainingsläufe im offiziellen Training sind Bedingung für die Zulassung zum Start an den Rennläufen. Sonderfälle werden den Sportkommissaren zur Entscheidung vorgelegt Rennen Die Rennläufe finden gemäß dem detaillierten Zeitplan des Veranstalters statt. Startreihenfolge: aufsteigende Klassenfolge (Artikel 3.2), innerhalb dieser in absteigender Startnummernfolge Der Wettbewerb umfasst drei Rennläufe. Der Rennleiter behält sich vor, die Anzahl der Läufe aus Sicherheitsgründen zu reduzieren. Ein in einem Lauf nicht klassifizierter Teilnehmer ist, sofern die persönlichen und fahrzeugbedingten Sicherheitskriterien erfüllt sind, in den weiteren Rennläufen startberechtigt (Artikel ) Fremde Hilfe Jegliche fremde Hilfe führt zum Ausschluss Fahrzeuge, die auf der Strecke zum Stehen gekommen sind, dürfen nur auf Anweisung des Rennleiters abgeschleppt werden. 21

20 11 PARC FERMÉ, SCHLUSSKONTROLLEN 11.1 Parc Fermé Am Ende des Wettbewerbs gelten für die Strecke zwischen der Ziellinie und der Einfahrt zum Parc Fermé die Bestimmungen des Parc Fermé Am Ende des Wettbewerbs verbleiben alle gewerteten Fahrzeuge im Parc Fermé, bis der Rennleiter diesen mit Bewilligung der Sportkommissare aufhebt. Der Parc Fermé wird frühestens mit Ablauf der Protestfrist aufgehoben Der Parc Fermé befindet sich für alle Gruppen im Fahrerlager Zusätzliche Kontrollen Jedes Fahrzeug kann sowohl während des Wettbewerbs als auch insbesondere nach dem Ziel zusätzlichen Kontrollen durch die Technischen Kommissare unterzogen werden Auf Verlangen der Sportkommissare von Amts wegen oder auf einen Protest hin kann ein Fahrzeug nach dem Ziel einer vollständigen und ausführlichen technischen Kontrolle, die die Demontage des Fahrzeugs bedingt, unterzogen und gegebenenfalls beschlagnahmt werden Besondere Kontrollen (Wiegen etc.) finden nach Maßgabe der Sportkommissare statt. 12 KLASSEMENTS, PROTESTE, BERUFUNGEN 12.1 Klassements Für das Erstellen der Klassements werden für jeden Fahrer des startberechtigten Fahrerfeldes die Zeiten aller durchgeführten Rennläufe zum Wertungsergebnis addiert, wobei die schnellere Gesamtzeit die Reihenfolge des Klassements bestimmt Bei Zeitgleichheit zweier Bewerber bestimmt die schnellste Zeit in einem einzelnen der Rennläufe die Reihenfolge des Klassements. 22

21 Es werden folgende Klassements erstellt: - Gesamtklassement aller IHCC-Gruppen zusammengenommen (Artikel 3.1) - Gesamtklassement aller Nicht-IHCC-Gruppen zusammengenommen - Gesamtklassement aller gewerteten Teilnehmer - Klassement innerhalb jeder Gruppe - Klassement nach Hubraumklasse Weitere Klassements werden von den Organisatoren der nationalen Meisterschaften und Serien nach deren Kriterien erstellt Proteste Das Einreichen eines Protestes und die einzuhaltenden Fristen richten sich nach den Bestimmungen des ISG sowie nach dem Veranstaltungsreglement des DMSB Die Frist für Proteste gegen die Ergebnisse oder die Wertung (ISG Artikel ) beträgt 30 Minuten nach dem Aushang der Ergebnisse am offiziellen Anschlagbrett Die Protestkaution beträgt EUR 500 (Internationaler Lizenzsport) bzw. EUR 300 (National-A-Lizenzsport; DMSB-genehmigte Serien) und ist in bar an die Sportkommissare zu bezahlen. Die Protestkaution ist mehrwertsteuerfrei Kollektivproteste sowie Proteste gegen Feststellungen der Zeitnahme oder gegen Sachrichterentscheidungen sind unzulässig Das Protestrecht kann nur ausgeübt werden von ordnungsgemäß zum Wettbewerb angemeldeten Bewerbern oder von deren Vertreter(n), der/die eine schriftliche Vollmacht (im Original) vorlegen kann/können Erfordert ein Protest die Demontage des Fahrzeugs, sind deren geschätzte Kosten durch einen von den Sportkommissaren festzulegenden Vorschuss zu garantieren. Die Kontrolle wird nur durchgeführt, wenn dieser Vorschuss in der von den Sportkommissaren festgelegten Frist hinterlegt wird Berufungen Das Einreichen einer Berufung und die entsprechenden Kosten richten sich nach den Bestimmungen des ISG Die Berufungskaution beträgt EUR und ist in bar zu bezahlen. Sie ist mehrwertsteuerfrei. 23

22 13 PREISE UND POKALE, SIEGEREHRUNG 13.1 Preise und Pokale Die folgenden Preise und Pokale kommen zur Verteilung: Geldpreise (inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer) a) Für einen neuen absoluten Streckenrekord wird der beste einzelne Rennlauf aus der Gesamtwertung des Rennens gewertet. (Aktueller Streckenrekord: 2013, Julien Duccommun, Osella-FA 30, 00:51,434 min.) Neuer absoluter Streckenrekord: EUR 700 b) Für einen neuen Streckenrekord der Kategorie I (Artikel 3.2) wird der beste einzelne Rennlauf aus der Gesamtwertung der Kategorie I gewertet. (Aktueller Streckenrekord: 2008, Norbert Brenner, Opel Astra DTM V8 00:58,620 min.) Neuer Kategorie-I-Streckenrekord: EUR 600 Preisträger aus der Wertung a) erhalten keinen Preis aus b). c) Kategoriewertung (Artikel 3.2): Gesamtklassement (Kategorie I) Gesamtklassement (Kategorie II) 1. Platz EUR Platz EUR Platz EUR Platz EUR Platz EUR Platz EUR Platz EUR Platz EUR Platz EUR Platz EUR Platz EUR Platz EUR Platz EUR Platz EUR Platz EUR Platz EUR Platz EUR Platz EUR Platz EUR Platz EUR Platz EUR Platz EUR Platz EUR Platz EUR Platz EUR Platz EUR Platz EUR 50 24

23 d) Gruppenwertung (Artikel 3.2) Kategorie I Anzahl Starter über Platz EUR 100 EUR 150 EUR Platz EUR 100 EUR Platz EUR 100 Kategorie II Anzahl Starter über Platz EUR 125 EUR 175 EUR Platz EUR 75 EUR 150 EUR Platz EUR 75 EUR Platz EUR 75 e) Klassenwertung (Artikel 3.2) Anzahl Starter über Platz EUR 100 EUR 150 EUR Platz EUR 100 EUR Platz EUR 50 EUR Platz EUR 50 Maßgebend für die Auszahlung ist die Anzahl der Starter zum Rennen (1. Wertungslauf) Ehrenpreise (Pokale) a) Gesamtsieger b) Kategorie I Platz 1 5 (Artikel 3.2) c) Kategorie II Platz 1 10 (Artikel 3.2) d) Tagesschnellster Einzellauf e) Gruppensieger (Artikel 3.2) 1 Pokal je 1. Platz f) Klassensieger und Platzierte bis zu 30% der gestarteten Teilnehmer je Klasse (Artikel 3.2) g) Damenpokal (schnellste Fahrerin im Gesamtklassement) Naturalpreise, die nicht bis spätestens einen Monat nach dem Wettbewerb abgeholt werden, bleiben Eigentum des Veranstalters. Die Preise werden nicht versandt; sie müssen abgeholt werden Geldpreise müssen persönlich nach der Siegerehrung entgegengenommen werden; andernfalls bleiben sie Eigentum des Veranstalters. 25

24 Ein Teilnehmer kann eine beliebige Anzahl von Preisen gewinnen Siegerehrung Die Teilnahme an der Siegerehrung ist für jeden Teilnehmer Ehrensache Die inoffizielle Siegerehrung findet statt am um Uhr im Festzelt neben dem Start 14 ZUSÄTZLICHE VORSCHRIFTEN 14.1 Zusätzliche Vorschriften Mit der Nennungsbestätigung wird eine schriftliche Fahrerbesprechung ausgegeben. Fragen über die Besprechungspunkte müssen vor dem Start zum 1. Training beim Leiter des Organisationsausschusses abgeklärt werden. Aus Sicherheitsgründen können die Sportkommissare oder der Rennleiter eine Fahrerbesprechung mit Teilnahme aller Teilnehmer anordnen. Dieser Fall würde den Teilnehmern rechtzeitig bekannt gegeben Die Teilnehmer sind verpflichtet, ausschließlich die durch den Veranstalter zugewiesenen Fahrerlagerplätze zu belegen Die Teilnehmer und Teammitglieder verpflichten sich, sich so zu verhalten, dass niemand gefährdet oder mehr als unbedingt notwendig belästigt wird. Insbesondere ist das Führen von motorisierten Fahrzeugen durch Kinder und Jugendliche im Wettbewerbsbereich untersagt. Zuwiderhandlungen können zu einer sportrechtlichen Bestrafung durch die Sportkommissare führen Das Fahrerlager unterliegt nach den letzten Tagesrückführungen (Training und/oder Rennen) den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (D) und den Anordnungen der Verkehrsbehörde (Fahren nur mit zugelassenen Fahrzeugen und gültigem Führerschein). 26

25 Die Renn- und Begleitfahrzeuge im Fahrerlager auf der öffentlichen Straße sind so aufzustellen, dass mindestens eine halbe Straßenbreite freigehalten wird (Rettungswege!) Bei allen Fahrzeugbewegungen im Wettbewerbsbereich sind alle Fahrer verpflichtet, die Sicherheitsgurte anzulegen. Für Fahrer von ein- und zweisitzigen Rennwagen ist dabei das ordnungsgemäße Tragen der Sturzhelme obligatorisch, für Fahrer von Tourenwagen wird dies empfohlen Bei den Rückführungen ist die Mitnahme von Personen in den Rennfahrzeugen strengstens verboten Fahrerlager (Altöl) Altöl darf nur in dafür vorgesehenen Behältern entsorgt werden. Für Verstöße hiergegen, auch für solche seiner Helfer, kann der Bewerber/Fahrer aus der Wertung ausgeschlossen oder von den Sportkommissaren bestraft werden. Weitere, insbesondere dem Umweltschutz dienende Bestimmungen werden mit der Nennungsbestätigung (Bulletin) bekannt gegeben Im Rahmen der Trainings- und Rennläufe am 01. und werden folgende Demonstrationsläufe nach FIA-/DMSB-Bestimmungen und ohne Zeitwertung durchgeführt: 1. AMG Mercedes Benz GT (Norbert Heisterkamp) 2. Ford Focus RS (Oliver Mix) 3. Ford Mustang (historisch) (Titus Dittmann) 4. Porsche 911 RSR (Ansgar Massmann) 5. Ferrari XX/Enzo (Bernhard Dransmann) 6. VW Bulli T 3 (Andreas Weibel) 14.2 Haftungsausschluss Erklärungen von Bewerbern, Fahrern und Beifahrern zum Ausschluss der Haftung Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung (d.h. ungezeitetes und gezeitetes Training, Qualifikationstraining, Warm-up, Übungs- und Besichtigungsfahrten, Rennen, Wertungsläufe, Wertungsprüfungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder kürzesten Fahrzeiten) teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen verursachten Schäden. 27

26 Sie erklären den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegenüber - den eigenen Teilnehmern (anderslautende Vereinbarungen zwischen den Teilnehmern gehen vor!) und Helfern, - den jeweils anderen Teilnehmern, den Eigentümern und Haltern aller an der Veranstaltung teilnehmenden Fahrzeuge (soweit die Veranstaltung auf einer permanenten oder temporär geschlossenen Strecke stattfindet) und deren Helfern, - der FIA, der CIK, dem DMSB, den Mitgliedsorganisationen des DMSB, der Deutschen Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern, Generalsekretären, - dem ADAC e.v., den ADAC-Regionalclubs, den ADAC-Ortsclubs und den mit dem ADAC e. V. verbundenen Unternehmen, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern, Generalsekretären, Mitarbeitern und Mitgliedern, - dem Promoter/Serienorganisator, - dem Veranstalter, den Sportwarten, den Rennstreckeneigentümern, den Rechtsträgern der Behörden, Renndiensten und allen anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, - dem Straßenbaulastträger, und - den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, den gesetzlichen Vertretern, den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern aller zuvor genannten Personen und Stellen sowie deren Mitgliedern. Der Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie nicht für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den enthafteten Personenkreis. Bei Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen, ist die Haftung für Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere also für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. 28 Mit Abgabe der Nennung nehmen die Teilnehmer davon Kenntnis, dass Versicherungsschutz im Rahmen der Kraftverkehrsversicherung (Kfz-Haftpflicht, Kasko- und Insassen-Unfall-Versicherung) für Schäden, die im Rahmen einer Veranstaltung, die auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten gerichtet ist, entstehen, nicht gewährt wird. Sie

27 verpflichten sich, auch den Halter und Eigentümer des eingesetzten Fahrzeugs davon zu unterrichten. Im Falle einer im Laufe der Veranstaltung eintretenden oder festgestellten Verletzung bzw. im Falle von gesundheitlichen Schäden, die die automobilsportliche Tauglichkeit auf Dauer oder vorübergehend in Frage stellen können, entbinden die Teilnehmer alle behandelnden Ärzte im Hinblick auf das sich daraus nicht nur für ihn/sie selbst sondern auch für Dritte ergebende Sicherheitsrisiko von der ärztlichen Schweigepflicht untereinander sowie gegenüber dem Renn-/Rallyeleiter, dem leitenden Rallyearzt, dem Sportkommissar, dem Medizinischen Einsatzleiter, dem DMSB-Verbandsarzt, Koordination Automobilsport (DMSB) und dem Versicherungsschadensbüro. Mit Speicherung, Übermittlung und der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gemäß Datenschutzbestimmungen des DMSB, unter Berücksichtigung des Bundesdatenschutzgesetzes, sind die Teilnehmer einverstanden. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, vom DMSB- Datenschutzbeauftragten Auskunft über diese Daten von ihnen zu erhalten und/oder ihr Widerspruchsrecht auszuüben. Die Datenschutzbestimmungen sind jederzeit einzusehen unter und/oder liegen beim Veranstalter vor Ort aus Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers (Nur erforderlich, wenn Bewerber, Fahrer oder Beifahrer nicht Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges sind, siehe vorstehende Angaben) Der Fahrzeugeigentümer ist mit der Beteiligung des in der Nennung näher bezeichneten Fahrzeuges an der Veranstaltung (d.h. ungezeitetes und gezeitetes Training, Qualifikationstraining, Warm-up, Übungs- und Besichtigungsfahrten, Rennen, Wertungsläufe, Wertungsprüfungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder kürzesten Fahrzeiten) einverstanden und erklärt den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegenüber - den eigenen Teilnehmern und Helfern, - den jeweils anderen Teilnehmern, den Eigentümern und Haltern aller an der Veranstaltung teilnehmenden Fahrzeuge (soweit die Veranstaltung auf einer permanenten oder temporär geschlossenen Strecke stattfindet) und deren Helfern, - der FIA, der CIK, dem DMSB, den Mitgliedsorganisationen des DMSB, der Deutschen Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern und Generalsekretären, - dem ADAC e. V., den ADAC-Regionalclubs, den ADAC-Ortsclubs und den mit dem ADAC e. V. verbundenen Unternehmen, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern, Generalsekretären, Mitarbeitern und Mitgliedern, - dem Promoter/Serienorganisator, 29

28 - dem Veranstalter, den Sportwarten, den Rennstreckeneigentümern, den Rechtsträgern der Behörden, Renndiensten und allen anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, - den Straßenbaulastträgern und - den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, den gesetzlichen Vertretern, den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern aller zuvor genannten Personen und Stellen sowie deren Mitgliedern. Der Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie nicht für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den enthafteten Personenkreis. Bei Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen, ist die Haftung für Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere also für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Der Veranstalter erklärt, dass die Veranstaltung nach den Bestimmungen des ISG, des DMSB und dieser Ausschreibung durchgeführt wird. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass alle vom Veranstalter eingesetzten Helfer und Beteiligte, die keiner Lizenzierung unterliegen, verpflichtet werden, die Bestimmungen der FIA und des DMSB anzuerkennen und einzuhalten. Osnabrück, im März 2014 gez. MSC Osnabrück e.v. im ADAC Renn- und Organisationsleitung 30

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