Test- und Einstellfahrten
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- Lioba Friedrich
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1 Test- und Einstellfahrten Am 03. April 2010, von 9 Uhr bis ca. 18 Uhr werden vom MC- Zwickau e.v. im ADMV e.v. auf dem Gelände der Baywa in Neumark Test- und Einstellfahrten für Rallyefahrzeuge durchgeführt. Zugelassen für diese Test- und Einstellfahrt werden nur Teilnehmer / Fahrzeuge welche eine Nennung ordnungsgemäß ausgefüllt haben das Nenngeld ordnungsgemäß bezahlt haben am bis 12 Uhr technisch abgenommen wurden Haftungsverzicht (Fahrer / Beifahrer) für diese Test- Einstellfahrten erklärt haben einen Überrollkäfig nach DMSB Reglement besitzen die vom Veranstalter gültige Kennzeichnung am Fahrzeug sichtbar angebracht haben Nachfolgend einige Hinweise zum Ablauf. Ausgefülltes Nennformular vor der Veranstaltung bitte an Motorsportclub Zwickau e.v. im ADMV e.v. Max-Planck-Str Zwickau oder am Veranstaltungstag ab 9:00 Uhr bei Dokumentenabnahme auf dem BayWa Gelände in Neumark. Begrenzung der Teilnehmer auf 20 Fahrzeuge Sie erhalten dann für Ihre Mitfahrer (bitte Anzahl angeben) Haftungsverzichts-Formulare sowie eine Fahrzeugkennzeichnung, welche am Fahrzeug angebracht werden muss. Vor Beginn der Test- und Einstellfahrten müssen Sie Ihre Technische Abnahme absolviert haben. Am Vorstart / Kontrolle geben Sie bitte, dass ausgefüllte Haftungsverzicht Formular ab. Sie erhalten dann eine Kennzeichnung die auch den Beifahrer zur Mitfahrt berechtigt. Fahren mehrere Beifahrer auf einem Fahrzeug mit, ist für jeden Beifahrer ein Formular mit einem Haftungsverzicht auszufüllen und abzugeben. Die Anzahl der Fahrten sowie die Art und Anzahl Reifen sind freigestellt. Zu Beginn der Testfahrten steht die Strecke zunächst für die Erstellung eines Aufschriebes zur Verfügung. Vorgesehene Dauer hierfür: min. je nach Bedarf. Verhalten, welches dem Ansehen des Motorsports in der Öffentlichkeit schadet führt zum sofortigen Ausschluß von den Test- und Einstellfahrten. MC Zwickau e.v. im ADMV e.v Organisationsteam Genehmigt vom ADMV e.v. Genehmigungsnummer TR/ 01/2010, ausgestellt am
2 Nennformular für Test- und Einstellfahrten Anschrift, Telefon- und Faxnummer des Veranstalters MC Zwickau e.v. im ADMV e.v. Max-Planck-Str Zwickau Tel: 0375/ Wird vom Veranstalter ausgefüllt: Nennungseingang: Nenngeld EUR Bar Startnummer: Nennung für Veranstaltung: Test - und Einstellfahrten BayWa Platz in Neumark Datum: 03. April :00 bis ca. 18:00 Uhr Nenngeld (-betrag) EUR 10,- Unfallversicherung EUR 5,- Fahrer: PLZ / Wohnort: Beifahrer: PLZ / Wohnort: Fahrzeugdaten: Fahrzeug / Fabrikat: Typ: Hubraum: ccm Baujahr / Erstzul.: Pol.Kennz.: Gruppe: Klasse: Genehmigt vom ADMV e.v. Genehmigungsnummer TR/ 01/2010, ausgestellt am Zutreffendes unbedingt ankreuzen x! Es wird versichert, dass der Fahrer Bewerber Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges ist. Bewerber oder Fahrer sind nicht Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges. Der Fahrzeugeigentümer gibt die in diesem Formular abgedruckte Verzichtserklärung ab. Bei nicht zutreffender Angabe stellen Bewerber/Fahrer den in der Enthaftungserklärung aufgeführten Personenkreis von jeglichen Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers frei, außer bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer bei sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen. Diese Freistellungserklärung bezieht sich bei Ansprüchen die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer, Beifahrer und eigene Helfer auf Schäden, die im Zusammenhang mit der/den Sonderprüfungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder kürzesten Fahrzeiten oder der/den dazugehörigen Übungsfahrten entstehen und bei Ansprüchen andere Personen und Stellen auf Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung insgesamt entstehen. Nennformular Test- und Einstellfahrten
3 Allgemeine Vertragserklärung von Bewerber, Fahrer und Beifahrer Bewerber, Fahrer und Beifahrer müssen Tatsachen in der Person oder dem Verhalten eines Teammitgliedes (Bewerber, Fahrer, Beifahrer, Mechaniker, Helfer usw.), die das Vertragsverhältnis mit dem Veranstalter berühren oder einen Schadensersatzanspruch begründen, für und sich gelten lassen. Bewerber, Fahrer und Beifahrer haften für alle Verpflichtungen aus dem Nennungsvertrag als Gesamtschuldner. Bewerber/Fahrer/Beifahrer versichern, dass die in der Nennung gemachten Angaben richtig und vollständig sind, der Fahrer/Beifahrer uneingeschränkt den Anforderungen der Rennwettbewerbe gewachsen sind, das Fahrzeug in allen Punkten den technischen Bestimmungen der Serien entspricht, das Fahrzeug in allen Teilen durch die Technischen Kommissare untersucht werden kann und sie das Fahrzeug nur in technisch und optisch einwandfreiem Zustand bei der jeweiligen Veranstaltung einsetzen werden. Sie erklären mit ihrer Unterschrift weiter, dass - sie von dem Internationalen Sportgesetz (ISG) der FIA (Fédération Internationale de l'automobile), dem Anti-Doping-Regelwerk der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA-Code) den DMSB-Reglements, den Allgemeinen Meisterschafts- Bestimmungen, den Besonderen Serien-Bestimmungen, der Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO),den DMSB-Umweltrichtlinien und den sonstigen FIA- und DMSB- Bestimmungen Kenntnis genommen haben, - sie diese als für sich verbindlich anerkennen und sie befolgen werden, - diese Regeln und Bestimmungen und die Erklärung in dieser Nennung mit ihrer Zustimmung Bestandteil des Vertrages mit dem Veranstalter werden, - der DMSB, seine Gerichtsbarkeit, die Sportkommissare und die Veranstalter - jeweils im Rahmen ihrer Zuständigkeit - berechtigt sind, neben anderen Maßnahmen auch Strafen bei Verstößen die sportlichen Regeln, sportgesetzlichen Bestimmungen und vertraglichen Pflichten - wie im ISG, der RuVO, den Reglements, Ausschreibungen und sonstigen Bestimmungen vorgesehen - festzusetzen - unbeschadet des Rechts, den im ISG, der RuVO und den Reglements geregelten Sportrechtsweg zu beschreiten, - sie sich verpflichten, keine Drogen zu nehmen oder verbotene Methoden zu verwenden, wie sie in der Verbotsliste des Anti-Doping-Regelwerks der WADA und den Anti-Doping-Bestimmungen der FIA definiert sind. Protest und Berufungsvollmacht Bewerber, Fahrer und Beifahrer bevollmächtigen sich mit Abgabe der Nennung seitig, den jeweils anderen im Protest- und Berufungsverfahren zu vertreten. Sie bevollmächtigen sich insbesondere seitig zur Abgabe von Protesten und deren Rücknahme, Ankündigung, Einlegung, Bestätigung, Rücknahme und Verzicht der Berufung und Stellung aller im Rahmen der Protest- und Berufungsverfahren möglichen Anträge sowie der Abgabe bzw. Entnahme von Erklärungen. Erklärungen von Bewerber, Fahrer und Beifahrer zum Ausschluss der Haftung Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird. Bewerber, Fahrer und Beifahrer erklären mit Abgabe dieser Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar die FIA, den DMSB, die Mitgliedsorganisationen des DMSB, die Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, die ADAC-Gaue, den Promotor/Serienorganisator, den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer, Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, und außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen; die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer, Beifahrer (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n, Beifahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der/den Sonderprüfung/en zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder kürzesten Fahrzeiten oder der/den dazugehörigen Übungsfahrten entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen. Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten über wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. Mit Abgabe der Nennung nimmt der Bewerber/Halter/Fahrer/Beifahrer davon Kenntnis, dass Versicherungsschutz im Rahmen der Kraftverkehrsversicherung (Kfz- Haftpflicht, Kasko- und Insassen-Unfall-Versicherung) für Schäden bei der Veranstaltung nicht gewährt wird. Er verpflichtet sich, auch den Eigentümer des eingesetzten Fahrzeugs davon zu unterrichten. Im Falle einer im Laufe der Veranstaltung eintretenden oder festgestellten Verletzung bzw. im Falle von gesundheitlichen Schäden, die die automobilsportliche Tauglichkeit auf Dauer oder vorübergehend in Frage stellen können, entbindet der/die Unterzeichnende alle behandelnden Ärzte - im Hinblick auf das sich daraus unter Umständen auch für Dritte ergebende Sicherheitsrisiko - von der ärztlichen Schweigepflicht über den bei der Veranstaltung an verantwortlicher Stelle tätigen Offiziellen (Rennarzt, Rennleiter, Sportkommissare). Ort Datum Unterschrift der gesetzlichen Vertreter Unterschriften Fahrer/Beifahrer Unterschrift des Bewerbers - falls nicht personengleich - Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers (Nur erforderlich, wenn Bewerber, Fahrer oder Beifahrer nicht Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges sind, siehe Vorderseite der Nennung) Ich bin mit der Beteiligung des in der Nennung näher bezeichneten Fahrzeuges an der Veranstaltung einverstanden und erkläre den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar die FIA, den DMSB, die Mitgliedsorganisationen des DMSB, die Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, die ADAC-Gaue, den Promoter/Serienorganisator, den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer, Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Strassen samt Zubehör verursacht werden, und außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen; die Bewerber, Fahrer, Beifahrer, Halter, Eigentümer der anderen eingesetzten Fahrzeuge, die Helfer der/des in der Nennung angegebenen Teilnehmer/s und der anderen Teilnehmer sowie den/die Bewerber, Fahrer, Beifahrer des von mir zur Verfügung gestellten Fahrzeuges (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen Eigentümer, Bewerber, Fahrer/n, Beifahrer/n gehen vor!) verzichte ich auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der/den Sonderprüfung/en zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder kürzesten Fahrzeiten oder der/den dazugehörigen Übungsfahrten entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Verzichtserklärung unberührt. Ort/Datum Unterschrift Name und Anschrift des Eigentümers in Blockschrift
4 ENTHAFTUNGSERKLÄRUNG, Beifahrer Test- und Einstellfahrten Beifahrer PLZ / Ort: Tel.: Fax: Geb. Datum: Allgemeine Vertragserklärung von Bewerber, Fahrer und Beifahrer Bewerber, Fahrer und Beifahrer müssen Tatsachen in der Person oder dem Verhalten eines Teammitgliedes (Bewerber, Fahrer, Beifahrer, Mechaniker, Helfer usw.), die das Vertragsverhältnis mit dem Veranstalter berühren oder einen Schadensersatzanspruch begründen, für und sich gelten lassen. Bewerber, Fahrer und Beifahrer haften für alle Verpflichtungen aus dem Nennungsvertrag als Gesamtschuldner. Bewerber/Fahrer/Beifahrer versichern, dass die in der Nennung gemachten Angaben richtig und vollständig sind, der Fahrer/Beifahrer uneingeschränkt den Anforderungen der Rennwettbewerbe gewachsen sind, das Fahrzeug in allen Punkten den technischen Bestimmungen der Serien entspricht, das Fahrzeug in allen Teilen durch die Technischen Kommissare untersucht werden kann, und sie das Fahrzeug nur in technisch und optisch einwandfreiem Zustand bei der jeweiligen Veranstaltung einsetzen werden. Sie erklären mit ihrer Unterschrift weiter, dass - sie von dem Internationalen Sportgesetz (ISG) der FIA (Fédération Internationale de l Automobile), den DMSB-Reglements, den Allgemeinen Meisterschafts- Bestimmungen, den Besonderen Serien-Bestimmungen, der Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO),den DMSB- Umweltrichtlinien und den sonstigen FIA- und DMSB- Bestimmungen Kenntnis genommen haben, - sie diese als für sich verbindlich anerkennen und sie befolgen werden, - diese Regeln und Bestimmungen und die Erklärung in dieser Nennung mit ihrer Zustimmung Bestandteil des Vertrages mit dem Veranstalter werden, - der DMSB, seine Gerichtsbarkeit, die Sportkommissare und die Veranstalter jeweils im Rahmen ihrer Zuständigkeit berechtigt sind, neben anderen Maßnahmen auch Strafen bei Verstößen die sportlichen Regeln, sportgesetzlichen Bestimmungen und vertraglichen Pflichten wie im ISG, der RuVO, den Reglements, Ausschreibungen und sonstigen Bestimmungen vorgesehen festzusetzen unbeschadet des Rechts, den im ISG, der RuVO und den Reglements geregelten Sportrechtsweg zu beschreiten, - sie von den Dopingbestimmungen des DMSB (mit Anlagen 1-4) und den darin enthaltenen Bestimmungen Kenntnis genommen haben, insbesondere von den nach Dopingverstößen auszusprechenden Zulassungssperren und - von ihren Verpflichtungen, die sich aus den sportgesetzlichen Bestimmungen (Anhang L zum ISG) Ausschreibungsbestimmungen, Reglements,den Rahmen-Richtlinien zur Bekämpfung des Dopings ergeben, sowie von ihren Mitwirkungs- und Unterstützungspflichten nach dem Doping-Kontroll-System Kenntnis genommen haben. Sie bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass sie diese Regelungen anerkennen und die Durchführung der Kontrollen bei Wettbewerben und außerhalb des Wettkampfes unterstützen werden. Protest und Berufungsvollmacht Bewerber, Fahrer und Beifahrer bevollmächtigen sich mit Abgabe der Nennung seitig, den jeweils anderen im Protest- und Berufungsverfahren zu vertreten. Sie bevollmächtigen sich insbesondere seitig zur Abgabe von Protesten und deren Rücknahme, Ankündigung, Einlegung, Bestätigung, Rücknahme und Verzicht der Berufung und Stellung aller im Rahmen der Protest- und Berufungsverfahren möglichen Anträge sowie der Abgabe bzw. Entnahme von Erklärungen.
5 ENTHAFTUNGSERKLÄRUNG, Beifahrer Test- und Einstellfahrt Seite -2- Erklärungen von Bewerber, Fahrer und Beifahrer zum Ausschluss der Haftung Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird. Bewerber, Fahrer und Beifahrer erklären mit Abgabe dieser Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar die FIA, den DMSB, die Mitgliedsorganisationen des DMSB, die Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, die ADMV, den Promotor/Serienorganisator, den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer, Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, und außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen; die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer, Beifahrer (anderslautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n, Beifahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der/den Sonderprüfung/en zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder kürzesten Fahrzeiten oder der/den dazugehörigen Übungsfahrten entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen. Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten über wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. Im Falle einer im Laufe der Veranstaltung eintretenden oder festgestellten Verletzung bzw. im Falle von gesundheitlichen Schäden, die die automobilsportliche Tauglichkeit auf Dauer oder vorübergehend in Frage stellen können, entbindet der/die Unterzeichnende alle behandelnden Ärzte im Hinblick auf das sich daraus unter Umständen auch für Dritte ergebende Sicherheitsrisiko von der ärztlichen Schweigepflicht über den bei der Veranstaltung an verantwortlicher Stelle tätigen Offiziellen (Rennarzt, Rennleiter, Sportkommissare). Mit Abgabe der Nennung nimmt der Bewerber/Halter/Fahrer/Beifahrer davon Kenntnis, dass Versicherungsschutz im Rahmen der Kraftverkehrsversicherung (Kfz-Haftpflicht, Kasko- und Insassen-Unfall-Versicherung) für Schäden bei der Veranstaltung nicht gewährt wird. Er verpflichtet sich, auch den Eigentümer des eingesetzten Fahrzeugs davon zu unterrichten. Ort Datum Unterschrift gesetzlichen Vertreter Unterschrift Beifaher
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