Betriebsärztlicher Dienst Norddeutschland GmbH Ho/La/ Stand: Juli 2013

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1 Prüfliste für den gewerblichen Bereich: sbeurteilung mit Festlegung von Schutzmaßnahmen nach 1 der Mutterschutzrichtlinienverordnung (MuSchRiV) Arbeitsbereich: Tätigkeit: 1. A r b e i t s b e d i n g u n g e n u. V e r f a h r e n Nachtarbeit (20 Uhr bis 6 Uhr) 1 Mehrarbeit: >8,5 Std. tgl. oder 90 Std. in der Doppelwoche Frauen unter 18 Jahren: >8 Std. tgl. oder 80 Std. in der Doppelwoche Arbeiten an Sonn- und Feiertagen 2 2. B i o l o g i s c h e A r b e i t s s t o f f e Umgang mit Stoffen, Zubereitungen oder Erzeugnissen, die erfahrungsgemäß Krankheitserreger übertragen können (Gewebe, Blut, Ausscheidungen) Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppen 2 bis 4 (Erkrankung und/oder Therapie gefährlich für die werdende Mutter und/oder die Leibesfrucht 3 )außer in Fällen, in denen nachgewiesen wird, dass die Arbeitnehmerin durch Immunisierung ausreichend gegen diese Arbeitsstoffe geschützt ist Arbeiten mit einem hohen Risiko der Entstehung einer Berufskrankheit (z.b. Hepatitis) Schwangere Frauen und stillende Mütter müssen sich während der Pausen und, soweit es erforderlich ist, auch während der Arbeitszeit unter geeigneten Bedingungen hinlegen und ausruhen können. (Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A4.2 Pkt.6) 1 Abweichungen in den ersten vier Monaten der Schwangerschaft für bestimmte Beschäftigungsbereiche (Gast- und Schankwirtschaften sowie Beherbergungswesen bis 22 Uhr; Landwirtschaft mit dem Melken von Vieh ab 5 Uhr; Künstlerinnen bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen u.ä. bis 23 Uhr) 2 Im Verkehrswesen, in Gast- und Schankwirtschaften und übrigen Beherbergungswesen, bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen u. ä. ist eine Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen möglich, wenn in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mind. 24 Stunden im Anschluss an eine Nachtruhe gewährt wird. 3 z.b. Borrelien, Coxiellen, Coxsackie-Virus, Cytomegalie, Hepatitis B, Hepatitis C, HIV, Listerien, Masern, Mumps, Ringelröteln (Parvovirus B 19), Röteln, Toxoplasmose, Varizellen, Zoster Seite 1 von 6

2 3. P h y s i k a l i s c h e S c h a d f a k t o r e n Nicht ionisierende Strahlung Kernspintomographie Sonstige extreme elektromagnetische Felder Laser Ionisierende Strahlung Tätigkeit im Kontrollbereich Umgang mit offenen radioaktiven Substanzen (z.b. α-, β-, γ-strahlenden Nukliden) Sonstige Tätigkeiten extreme Hitze extreme Kälte Nässe Staub Gase Dämpfe Druckluft (Luft mit einem Überdruck von mehr als 0,1 bar), z.b. in Druckkammern, beim Tauchen Lärm mit einem Beurteilungspegel > 80 db (A) (ggf. Messung veranlassen) oder impulshaltige Geräusche Stöße, Erschütterungen oder Bewegungen (z.b. auf oder in der Nähe von Maschinen), die zu Schädigungen des Fötus und/oder zur Plazentalösung führen können (insb. zwischen 0,5 und 80 Hz) Seite 2 von 6

3 4. C h e m i s c h e G e f a h r s t o f f e Befinden sich im Arbeitsumfeld der werdenden Mutter Stoffe mit der Einstufung als krebserzeugend 4 mit der Kennzeichnung: R 45 kann Krebs erzeugen (z.b. Benzol) R 46 kann vererbbare Schäden verursachen (z.b. Ethylenoxid) R 49 kann Krebs erzeugen beim Einatmen (z.b. Cadmiumsulfat) R 61 kann das Kind im Mutterleib schädigen (z.b. Bleichromat) Befinden sich im Arbeitsumfeld der werdenden Mutter Stoffe mit der Einstufung als krebserzeugend (sog. Verdachtsstoffe) 5 mit der Kennzeichnung: R 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung (z.b. Formaldehyd/p-Toluidin) R 68 Irreversibler Schaden möglich (z.b. Dihydroxybenzol) R 63 Kann das Kind im Mutterleib mgl. schädigen Arbeitet die werdende Mutter selbst mit diesen krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fruchtschädigenden Gefahrstoffen? Ist die werdende Mutter diesen Gefahrstoffen ausgesetzt z.b. dadurch, dass andere Mitarbeiter im gleichen Arbeitsraum mit krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fruchtschädigenden Gefahrstoffen arbeiten? 4 nach Kategorie 1 oder 2 des Anhangs I der Richtlinie 67/548/EWG oder nach der TRGS nach Kategorie 3 des Anhangs I der Richtlinie 67/548/EWG oder nach der TRGS 905 Seite 3 von 6

4 Sehr giftige, giftige, gesundheitsschädliche Gefahrstoffe Hat die werdende Mutter Kontakt mit entsprechend eingestuften Gefahrstoffen? Werden die Grenzwerte überschritten (ggf. Messung veranlassen)? (Anmerkung: bei Grenzwertüberschreitung besteht ein Beschäftigungsverbot) Besteht unmittelbar Hautkontakt mit hautresorptiven Gefahrstoffen? - R21 gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut - R 24 giftig bei Berührung mit der Haut - R 27 sehr giftig bei Berührung mit der Haut Mitosehemmstoffe (Zytostatika) Quecksilber und derivate bei Grenzwertüberschreitung Blei und derivate bei Gefahr der Absorption und bei Grenzwertüberschreitung Kohlenmonoxid Seite 4 von 6

5 5. K ö r p e r l i c h e B e l a s t u n g e n häufiges erhebliches Strecken oder Beugen, dauernd gehockte oder gebückte Haltung Heben, Tragen oder Bewegen von Lasten, ohne mechanische Hilfsmittel regelmäßig mehr als 5 kg gelegentlich (d.h. 2-3x/Std.) mehr als 10 kg (Werden mechanische Hilfsmittel eingesetzt, so gilt die körperliche Beanspruchung entsprechend.) Ständiges Stehen oder Gehen Sitzgelegenheit nicht vorhanden länger als 4 Stunden täglich (nach Ablauf des 5. Schwangerschaftsmonats) Ständiges Sitzen ohne Gelegenheit zu kurzen Unterbrechungen der Arbeit Arbeiten mit erhöhten Unfallgefahren (Ausgleiten, Fallen, Abstürzen; Umgang mit Personen, die durch potenziell aggressives Verhalten eine Gefahr sein können) Bedienen von Geräten und Maschinen mit hoher Fußbeanspruchung (v.a. solche mit Fußantrieb) Schälen von Holz Arbeiten auf Beförderungsmitteln (Fahrzeugen) nach Ablauf des 3. Schwangerschaftsmonats Fahrzeit mehr als 4 Stunden täglich Akkord- oder Fließbandarbeit mit vorgeschriebenem Arbeitstempo Seite 5 von 6

6 Festlegung der Schutzmaßnahmen nach 3 und 4 MuSchRiV 1.Umgestaltung der Arbeitsbedingungen 2. Änderung der Arbeitszeiten 3. Arbeitsplatzwechsel 4. Beschäftigungsverbot Bearbeiter Ort, Datum Zuständiger Vorgesetzter: U n t e r r i c h t u n g n a c h 2 M u S c h R i V der werdenden und stillenden Mutter Name, Vorname: am: Unterrichtung der übrigen Beschäftigten durch: am: Unterschrift der Schwangeren: durch: Information des Betriebsrates Unterschrift der/des Vorgesetzten: am: durch: Seite 6 von 6

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