Ordnung des Internationalen Jagdhornbläser-Wettbewerbes. Warschau Wilanów 2016
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- Albert Böhler
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1 Ordnung des Internationalen Jagdhornbläser-Wettbewerbes Warschau Wilanów 2016 Der Wettbewerb wird für drei Leistungsgruppen und drei Wertungen ausgeschrieben. I. Leistungsgruppen: Leistungsgruppe A: Startberechtigt sind nur Jagdhornbläsergruppen gemischt mit Fürst-Pless- und Parforce-Jagdhörnen in B ohne Ventile (ausgenommen Umschaltventile auf Es). Die Stücke sind laut Notenvorlagen, die von dem Organisator zur Verfügung gestellt wurden, vorzutragen. (Regelung für Pflicht- und Selbstwahlstücke, siehe: Seite 3 und 4). Vorzutragen sind: 1. Das hohe Wecken 2. Wisent Tot 3. Anblasen zum treiben 4. Ein Pflichtstück durch Wahl der Schwierigkeitsstufe: Leicht: Hubertusmarsch (R. Stief) Mittel: Schützenmarsch (R. Stief) Schwer: Pieśń cześć Króla Jana III Sobieskiego (A. Kanawka) 5. Ein Selbstwahlstück: Die Jagdhornbläsergruppe muss selbst ein Vortragsstück auswählen, das jedoch mindestens 24 Takte lang und zumindest 4-stimmig sein muss. Leistungsgruppe B: Startberechtigt sind nur Jagdhornbläsergruppen mit Jagdhörnen in B ohne Ventile (ausgenommen Umschaltventile auf Es): 1. Reine Fürst-Pless-Jagdhorngruppen 2. Reine Parforce-Jagdhorngruppen
2 Reine Fürst-Pless- und Reine Parforcehorngruppen verwenden die für sie vorgesehenen Notenvorlagen. Ein Pflichtstück durch Wahl der Schwierigkeitsstufe: Leicht: Hubertusmarsch (R. Stief) Mittel: Auerbacher Jägermarsch (J. Hayden) Schwer: Intrada (J. Hayden) Leistungsgruppe Es: Startberechtigt sind nur Jagdhornbläsergruppen mit Parforce-Hörnen in Es ohne Ventile (ausgenommen Umschaltventile auf B). Die Stücke sind laut Notenvorlagen, die von dem Organisator zur Verfügung gestellt wurden, vorzutragen. (Regelung für Pflicht- und Selbstwahlstücke, siehe: Seite 3 und 4). Vorzutragen sind: 1. Dreistettener Jägerpolka (J. Hayden, op.88) 2. Ein Pflichtstück durch Wahl der Schwierigkeitsstufe: Leicht: Adagio (J. Hayden, op.109) Mittel: Ruperti-Walzer (J. Hayden, op.74) Schwer: LJM Konrad-Marsch (J. Hayden, op.109) 3. Ein Selbstwahlstück: Die Jagdhornbläsergruppe muss selbst ein Vortragsstück auswählen, das jedoch mindestens 24 Takte lang und zumindest 4-stimmig sein muss. II. Wertungen A. Internationaler Jagdhornbläser-Wettbewerb Meisterschaftswertung Jeweils alle Teilnehmer in den Leistungsgruppen A, B und Es. Keine Verpflichtung zu einer Landesjagdverbands-Mitgliedschaft für die Bläser. Gilt für alle am Wettbewerb teilnehmenden Jagdhornbläsergruppen.
3 B. Internationaler Jagdhornbläser-Wettbewerb Auszeichnung für die beste akademische Jagdhornbläsergruppe Betrifft die Gruppen, die aus Schülern und Studenten der Oberschulen und Hochschulen mit Forstprofil bestehen. Betrifft die beste Jagdhornbläsergruppe von allen Teilnehmern in den Leistungsgruppen A, B und Es. Keine Verpflichtung zu einer Landesjagdverbands-Mitgliedschaft für die Bläser. C. Internationaler Jagdhornbläser-Wettbewerb Auszeichnung für die beste Jagdhornbläsergruppe, die eine Forstorganisation repräsentiert (Försterei, Regionaldirektion der Staatlichen Wälder). Jeweils alle Teilnehmer in den Leistungsgruppen A, B und Es. Keine Verpflichtung zu einer Landesjagdverbands-Mitgliedschaft für die Bläser. Diese Wertung gilt für alle Bläsergruppen, die aus Personen bestehen, die in Wäldern, die dem betreffenden Staat angehören, beschäftigt sind. III. Allgemeines für alle teilnehmenden Gruppen 1. Jede Bläsergruppe soll in einer Mindeststärke von 6 Jagdhörnen in der LG Es von 4 Jagdhörnen antreten. 2. Jeder Bläser ist nur für eine Jagdhornbläsergruppe startberechtigt. Ausgenommen: Bläser der zu den Leistungsgruppen A oder B gehörenden Gruppen dürfen zu der Leistungsgruppe Es wechseln. Hornmeister sind für alle Bläsergruppen startberechtigt, in denen sie diese Funktion nachweislich ausüben. 3. Die Startreihenfolge der Bläsergruppen wird nach dem Anmeldeschluss ausgelost und die Anwesenheitszeit den Hornmeistern bekannt gegeben. Wünsche betreffend der Startzeit, die bis zur Anmeldefrist bekannt gegeben werden, werden soweit wie möglich berücksichtigt. 4. Treten nach Nennung Änderungen betreffend der Anzahl der teilnehmenden Bläser ein, sind diese vom Hornmeister bei der Anmeldung im Organisationsbüro bekannt zu geben.
4 5. Zur Vermeidung von Störungen während des Wettbewerbes ist jedes Üben, auch in der weiteren Umgebung des Vortragsplatzes, zu unterlassen. 6. Jede Bläsergruppe hat die Möglichkeit, unmittelbar vor ihrem Auftritt ein maximal 8 Takte langes Spielstück freier Wahl (zum Einblasen) vorzutragen, das jedoch nicht bewertet wird. Bei diesem Spielstück darf es sich nicht um ein Signal aus dem Signalgruppen oder eines der für die Bewertung vorzutragenden Spielstücke handeln. 7. Kurzes Nachstimmen nach dem Einblasen, direkt vor dem Vortrag, ist möglich. 8. Die Spielstücke sind in der angegebenen Reihenfolge vorzutragen. 9. Die Pflichtstücke (LG A Punkt 4.; LG ES Punkt 2.) werden in 3 Schwierigkeitsstufen ausgeschrieben. Die Bläsergruppe wählt bei der Anmeldung die Schwierigkeitsstufe und damit das vorzutragende Spielstück aus. Das Selbstwahlstück muss zumindest den gleichen Schwierigkeitsgrad wie das Pflichtstück aufweisen oder einer höheren Schwierigkeitsstufe angehören. 10. Die Schwierigkeitsstufe des gewählten Pflichtstückes wird durch Zusatzpunkte bei der Bewertung honoriert. Die zusätzlichen Punkte werden folgendermaßen gegeben: 1 = leicht keine Zusatzpunkte 2 = mittel 3 Zusatzpunkte als einmalige Pauschale 3 = schwierig 6 Zusatzpunkte als einmalige Pauschale 11. Die Einstufungsliste ist im Internet unter zu finden. 12. Neue Spielstücke werden nach Nennschluss von einer Kommission eingestuft. 13. Die Pflichtstücke, ausgenommen des aufgrund der Einstufung ausgewählte Pflichtstücks und des Selbstwahlstücsk, sind ohne Notenvorlagen vorzutragen. 14. Werden alle Spielstücke auswendig vorgetragen, erhält die Bläsergruppe pauschal 5 Zusatzpunkte. 15. Die Bewertung erfolgt durch Wertungsrichterkollegien. Jeder Wertungsrichter bewertet die musikalische Leistung und das Auftreten der Gruppe nach den Richtlinien des Wettbewerbes und den Bewertungsformularen. Das Vortragstempo ist nach den angeführten Metronomzahlen auszurichten, wobei auf frischen, flotten Vortrag Wert gelegt wird. Die höchste und niedrigste Wertung jedes Signals wird vor Summierung gestrichen. 16. Alle Fragen und Unklarheiten betreffend der Spielstücke sollen unverzüglich vom Hornmeister beim Organisationsbüro gemeldet werden.
5 IV. Preise 1. Siegerpreise für die ersten 3 Plätze in den Leistungsgruppen A, B Und Es. 2. Siegerpreise für die ersten 3 Plätze in der Meisterwertung Und Auszeichnungen für die beste Bläsergruppe in der akademischen Wertung sowie in der Forstwertung. 3. Jeder teilnehmende Bläser erhält nach der Leistung seiner Bläsergruppe ein Jagdhornbläserwettbewerb-Abzeichen Warschau Wilanów 2016 nach der folgenden Klassifizierung: Leistungsgruppe A +B Ab 810 Punkten Gold; Von 630 bis 809 Punkten Silber; Unter 630 Punkte Bronze. Leistungsgruppe Es: Ab 486 Punkten Gold; Von 378 bis 485 Punkten Silber; Unter 378 Punkte Bronze. 4. Die Teilnahme, die Punkte und die erreichte Platzierung werden durch eine Urkunde bestätigt. Die Preisträger der jeweiligen Wertungen verpflichten sich, mindestens ein Spielstück während der Schluss-Preisträgergala vorzutragen. V. Anmeldung Anmeldungen sind mit dem Meldeblatt spätestens bis Ende April 2016 schriftlich an das Organisationsbüro vorzunehmen. Die Adresse: ZSM AKTEON SiA WL SGGW w Warszawie, ul. Odolańska 3 m. 11, Warszawa
6 Mit der schriftlichen Anmeldung sind die Noten (Partitur) des eingestuften Pflichtstückes und des Selbstwahlstückes in 6-facher Ausfertigung (alle Stimmen müssen enthalten sein) zu übersenden. Auf dem Umschlag schreiben Sie bitte (IN BLOCKBUCHSTABEN) den Namen und die Nationalität der Bläsergruppe. VI. Nenngeld 150,-- pro Bläsergruppe in einer gegebenen Leistungsgruppe Das Nenngeld ist bis spätestens Ende April 2016 auf das unten gegebene Konto zu überweisen: ZSM AKTEON SiA WL SGGW INGBSK O. w Legionowie ul. Handlowa Legionowo BIC SWIFT: INGBPLPW IBAN: PL Vermerk: Wilanow2016_Name der Bläsergruppe_Nation Die Rückerstattung des Nenngeldes ist ausgeschlossen! VII. Bild- und Ton-DVD Jede Bläsergruppe erhält eine DVD mit Bild- und Tonaufnahme ihres Auftrittes nach dem Wettbewerb zugesandt. VIII. Schlussbestimmungen 1. Alle Bläsergruppen unterwerfen sich mit der Teilnahme am Wettbewerb diesen Ausschreibungsbedingungen. Bei Protest entscheiden die Organisationsleitung und das Wertungskollegium unter Ausschluss des Rechtsweges an Ort und Stelle endgültig. 2. Es gibt keine Widerrufe der Entscheidung des Wertungskollegiums oder der dessen Mitglieder.
7 3. Verstöße gegen die Ausschreibungsbedingungen können mit Disqualifikation geahndet werden. Bei einer Disqualifikation wird die Bläsergruppe nicht gereiht und verliert den Anspruch auf Preise. Die Rückerstattung des Nenngeldes ist keinesfalls möglich. IX. Auskunft Wettbewerbsbüro ul. Odolańska 3/11, Warszawa Patrycja Maciejewska Tel.: Deutsch, Englisch Monika Grzechnik Tel.: Französisch, Englisch office@akteon.com.pl Homepage :
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