Tacitus Capital AG München
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1 Tacitus Capital AG München Wertpapierkenn-Nr.: A0MFXQ ISIN: DE000A0MFXQ0 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Tacitus Capital AG Wir laden unsere Aktionäre zu der am Freitag, den 19. August 2011, 10:00 Uhr im Restaurant Die Bäckerei, Osdorfer Landstr. 4, Hamburg stattfindenden ein. ordentlichen Hauptversammlung Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der Tacitus Capital AG I. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2008 samt Lagebericht des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats II. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2009 samt Lagebericht des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats III. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2010 samt Lagebericht des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats IV. Bericht des Vorstands zur aktuellen Lage des Unternehmens und Ausblick
2 V. Entlastung der Mitglieder des Vorstands 2008 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen. VI. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 2008 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen. VII. Entlastung der Mitglieder des Vorstands 2009 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen. VIII. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 2009 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen. IX. Entlastung der Mitglieder des Vorstands 2010 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen. X. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 2010 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen. XI. Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder Der Aufsichtsrat setzt sich derzeit aus den Herren Ulrich Schulte, Hamburg, Helge Schaare, Hamburg und Werner Tschense, Jesteburg zusammen, die alle zum vom Amtsgericht München zu Aufsichtsratsmitgliedern bestellt worden sind. Nach dem Gesetz (vgl. 101 AktG) werden die Mitglieder des Aufsichtsrats jedoch grundsätzlich von der Hauptversammlung gewählt; daher endet die Amtszeit der gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieder auch nach 104 Abs. 5 AktG automatisch, sobald eine Neuwahl des Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung erfolgt ist. Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern (vgl. 7 Abs. 1 der Satzung). Er setzt sich nach 96 Abs. 1 letzter Fall, 101 Abs. 1 AktG aus drei Vertretern der Anteilseigner/Aktionäre zusammen. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseigner-/Aktionärsvertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung die folgenden Personen jeweils für eine volle Amtsperiode nach 7 Abs. 2 der Satzung zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen:
3 Herrn Ulrich Schulte, Hamburg Kaufmännischer Leiter der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Lüneburg Angaben nach 125 Abs. 1 S. 5 AktG: Mitglied des Aufsichtsrats der HappyBet AG, München Herrn Helge Schaare, Hamburg Geschäftsführer der Woelke Holsteinische Wurstmacherei GmbH Angaben nach 125 Abs. 1 S. 5 AktG: Mitglied des Aufsichtsrats der HappyBet AG, München Mitglied des Aufsichtsrats der Patrio Plus AG, Hamburg Mitglied des Aufsichtsrats der Triton Water AG, Norderstedt Herrn Werner Tschense, Jesteburg Einkaufsleiter bei der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Lüneburg Angaben nach 125 Abs. 1 S. 5 AktG: Mitglied des Aufsichtsrats der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Lüneburg Die Amtszeit der zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats würde mit Ablauf der Hauptversammlung enden, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 entscheidet (vgl. 7 Abs. 2 der Satzung). XII. Änderung des 1 Abs. 2 der Satzung (Sitzverlegung) Die Gesellschaft beabsichtigt, den Sitz der Gesellschaft von München nach Lüneburg zu verlegen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, die Satzung der Gesellschaft in 1 Abs. 2 wie folgt neu zu fassen: (2) Sie hat ihren Sitz in Lüneburg. Zurzeit lautet der 1 Abs. 2 der Satzung: (2) Sie hat ihren Sitz in München. XIII. Änderung des 13 Abs. 1 der Satzung (Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder) Die Gesellschaft beabsichtigt, die Regelungen zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder dergestalt zu ändern, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats eine in der Satzung festgeschriebene, jährliche Vergütung erhalten. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, die Satzung der Gesellschaft in 13 Abs. 1 wie folgt neu zu fassen: (1) Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten für jedes Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine Aufwandsentschädigung von EUR 2.500,- - (netto). Aufsichtsratsmitglieder die nur während eines Teils des
4 Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören, erhalten eine im Verhältnis der Zeit geringere Vergütung. Zurzeit lautet der 13 Abs. 1 der Satzung: (1) Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine Aufwandsentschädigung, die durch die Hauptversammlung festgesetzt wird. XIV. Änderung des 15 Abs. 3 der Satzung (Einberufung der Hauptversammlung) Die Gesellschaft beabsichtigt, die Einberufung der Hauptversammlung nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgen zu lassen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, die Satzung der Gesellschaft in 15 Abs. 3 wie folgt neu zu fassen: (3) Die Einberufung muss innerhalb der jeweils geltenden gesetzlichen Mindestfrist unter Mitteilung der Tagesordnung bekannt gemacht werden. 121 Abs. 4 AktG bleibt unberührt. Zurzeit lautet der 15 Abs. 3 der Satzung: (3) Die Einberufung muss mindestens 30 Tage vor dem Ablauf der nachfolgend bestimmten Anmeldefrist unter Mitteilung der Tagesordnung bekannt gemacht werden; dabei sind der Tag der Bekanntmachung und der Tag des Ablaufs der Anmeldefrist nicht mitzurechnen. 121 Abs. 4 AktG bleibt unberührt. XV. Änderung des 16 Abs. 1 der Satzung (Anmeldung zur Hauptversammlung) Die Gesellschaft beabsichtigt, die Anmeldung zur Hauptversammlung nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgen zu lassen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, die Satzung der Gesellschaft in 16 Abs. 1 wie folgt neu zu fassen: (1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter Nachweis der Teilnahmeberechtigung innerhalb der jeweils geltenden gesetzlichen Mindestfrist anmelden. Für den Nachweis gelten die gesetzlichen Voraussetzungen für börsennotierte Gesellschaften. Zurzeit lautet der 16 Abs. 1 der Satzung: (1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter Nachweis der Teilnahmeberechtigung anmelden. Für den Nachweis gelten die gesetzlichen Voraussetzungen für börsennotierte Gesellschaften. Ausgelegte Unterlagen Der Abschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2008 sowie der Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats,
5 der Abschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2009 sowie der Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats und der Abschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2010 sowie der Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats können jeweils in den Geschäftsräumen der Gesellschaft eingesehen werden. Otto-Brenner-Straße 17, Lüneburg Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen, die auch in der Hauptversammlung ausliegen. Teilnahmebedingungen für die Hauptversammlung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft unter der Anschrift Tacitus Capital AG, Otto-Brenner-Straße 17, Lüneburg, Telefax: 04131/ spätestens bis zum , 24:00 Uhr zugehen. Die Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch einen in Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachzuweisen. Dieser Nachweis hat sich auf den Beginn des , 0:00 Uhr zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse (Tacitus Capital AG, Otto-Brenner-Straße 17, Lüneburg, Telefax: 04131/ ) spätestens am , 24:00 Uhr zugehen. Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder auch einer anderen Person, ausüben lassen. Sofern es sich bei dem Bevollmächtigten nicht um ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in 135 AktG gleichgestellte Person handelt, bedarf es zur Ausübung des Stimmrechts der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder auch einer durch Telefax oder elektronische Medien erteilten Vollmacht. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die Bestellung möglichst frühzeitig bei der Depotbank eingehen. Anträge von Aktionären nach 126, 127 AktG sind der Gesellschaft zu übersenden unter der Anschrift: Tacitus Capital AG, Otto-Brenner-Straße 17, Lüneburg per Post oder per Telefax unter der Telefaxnummer 04131/ Etwaige Anträge für einen bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung sowie Wahlvorschläge brauchen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn diese mindestens am der Gesellschaft übersandt wurden. Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären werden unverzüglich nach Eingang unter der Internetadresse: veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
6 Lüneburg, im Juni 2011 Tacitus Capital AG Der Vorstand
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