Mazedonien Albanien Montenegro
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- Paulina Günther
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1 Foto: Shotshop/vlad_star Mazedonien Albanien Montenegro Juwelen im unentdeckten Europa Beeindruckende Naturkulissen, Kunstwerke aus der Antike und osmanischer Zeit sowie gastfreundliche Menschen, die mit Handy und Eselskarren gleichermaßen souverän hantieren. Montenegro und Albanien sind nach wie vor weiße Flecken auf der Landkarte, die nur darauf warten, von Ihnen entdeckt zu werden. Nicht minder interessant: Mazedonien, das als einzige Teilrepublik Ex-Jugoslawiens den friedlichen Weg in die Unabhängigkeit ging. Willkommen auf dem Balkan! Bunte Moschee und stille Klöster Orientalische Gassen, christliche Viertel Stadtrundgang in Dubrovnik Halbpension inklusive 9 Reisetage ab 1195,-
2 Mazedonien Albanien Montenegro: Juwelen im unentdeckten Europa 1. Tag, Sa: Flug nach Sofia Am Vormittag Linienflug mit Lufthansa von Frankfurt nach Sofia. Ihr Marco Polo Scout empfängt Sie am Flughafen und nimmt Sie mit zur Tour durch Bulgariens Hauptstadt. Thraker, Römer, Byzantiner, Türken, Bulgaren - hier bauten alle bunt übereinander. Sofias ältestes Gebäude, die Sveti Georgi, hat viel von der wechselvollen Geschichte an der eigenen Bausubstanz erlebt. Golden glänzen die Kuppeln der mächtigen Alexander-Newski-Kathedrale, im Inneren brillieren Ikonen. Abendessen im Hotel in Sofia. A 2. Tag, So: Auf nach Skopje Nach dem Frühstück verlassen Sie Bulgarien und passieren die Grenze nach Mazedonien. Stippvisite beim orthodoxen Kloster Sveti Joakim Osogovski, gelegen im dichten grünen Wald Ostmazedoniens. Jung und dynamisch zeigt sich die Hauptstadt Skopje. Moderne und Tradition vereinen sich in den orientalisch anmutenden Altstadtgassen. Abends erwartet Sie in einem Restaurant ein typisch mazedonisches Abendessen mit traditioneller Musik. 3. Tag, Mo: Bunte Moschee in Tetovo Ihr Scout zeigt Ihnen am Vormittag weitere Highlights in Skopje, wie die Steinbrücke über den Vardar. In Tetovo bestaunen Sie die Bunte Moschee: farbenfroh im Inneren, prächtige Arabesken an den Fassaden. Mitten im Mavrovo-Nationalpark taucht am Berghang das Kloster Sveti Jovan Bigorski auf. Es gehört zu den wichtigsten kulturellen Sehenswürdigkeiten des Landes. Abends erreichen Sie Ohrid am gleichnamigen See. 4. Tag, Di: Die Altstadt von Ohrid Bei einer Schifffahrt auf dem Ohrid-See lernen Sie ein bekanntes Fotomotiv Mazedoniens kennen - die Kirche Kaneo. Von hier aus wird die Stadt mit orientalischem Einschlag zu Fuß erkundet. Nachmittags Ausflug zum Kloster Sveti Naum, das auf einem Felsplateau über dem See thront. Die Mazedonier glauben, den Herzschlag des Heiligen Naum hören zu können, wenn sie ihr Ohr an dessen Steinsarg drücken. Zum Tagesausklang lassen Sie sich gemütlich über den See rudern. 5. Tag, Mi: Im Land der Skipetaren Willkommen in Albanien! Die dekorativen Häuser mit ihren großen Fenstern verleihen Berat zu Recht den Beinamen Stadt der tausend Fenster. Enge Gassen, türkische Häuser und orthodoxe Kirchen machen die älteste Stadt des Landes zu dem, was sie ist: Museumsstadt und UNESCO-Welterbe. Am Nachmittag erreichen Sie Durres an der Adriaküste. Römer und Venezianer waren auch schon da und haben sich mit Amphitheater und Stadtmauer verewigt. 6. Tag, Do: Buntes Tirana Vormittags erkunden Sie die albanische Hauptstadt Tirana. Eine Stadt in Umbruch und Aufbruch: Düstere sozialistische Fassaden der Hodscha-Zeit werden mit bunten Farben aufgemischt, schicke Bars locken neben urigen Basaren. Warum Fürst Skanderbeg als Nationalheld verehrt wird, erfahren Sie im Bergstädtchen Kruja. In Shkodra spazieren Sie zur Festung Rozafa hinauf und erfreuen sich am Panoramablick. Grenzwechsel: Abends erreichen Sie Budva in Montenegro. 7. Tag, Fr: Entdeckertag Wollen Sie heute mal ohne Gruppe los? Dann genießen Sie einen freien Tag in Budva. Oder Sie begleiten den Scout auf einen Tagesausflug (gegen Mehrpreis, Snack inklusive): Wie ein Schwalbennest im Felsen erbaut, befindet sich in den Bergen Montenegros eines der wichtigsten Heiligtümer der serbisch-orthodoxen Kirche. Jährlich pilgern hunderttausende Gläubige zum Kloster Ostrog. Landschaftlich ebenso eindrucksvoll: der Skutarisee. Bei einer Bootsfahrt schippern Sie auf dem größten See des Balkans - Natur pur! Ob wohl Pelikane, Reiher und andere Wildvögel zu sehen sind? Für's leibliche Wohl ist jedenfalls gesorgt - an Bord probieren Sie lokale Spezialitäten. 8. Tag, Sa: Im Lovcen-Nationalpark In Cetinje, der ehemaligen Hauptstadt Montenegros, begegnen Ihnen steinerne Zeugen der Königszeit und ein verwunschenes Kloster. Weiter geht's durch die malerische Landschaft des Lovcen-Nationalparks. Zwischen grünen Wiesen und kargen Bergen liegt das ursprüngliche Dorf Njegusi. Das Dorf ist bekannt für seinen köstlichen Rohschinken. Eine Kostprobe des berühmten Njeguski-Prsut bei einer Familie gefällig? Welche Rolle der Wind für die außergewöhnliche Qualität spielt, erfahren Sie im Gespräch mit dem Hausherrn. Über eine der schönsten Panoramastraßen Europas windet sich der Weg hinab zur Küste nach Kotor. Traumhafte Ausblicke belohnen die kurvenreiche Fahrt. Die Altstadt Kotors präsentiert sich mit ihren Palästen und Kirchen. Anschließend weiter per Schiff in die Barockstadt Perast mit Abstecher auf die Insel Maria vom Felsen. Am Abend kehren Sie zurück nach Budva, wo Sie beim Abendessen in einem Fischrestaurant Abschied nehmen. 9. Tag, So: Abschied vom Balkan Am Vormittag verlassen Sie Montenegro und überqueren die Grenze ins benachbarte Kroatien. Es ist nur ein Katzensprung bis zur Perle der Adria. Beim Streifzug durch Dubrovnik erkunden Sie die Kathedrale und erfahren, warum die Franziskaner in ihrem Kloster eine der ältesten Apotheken Europas beherbergen. Eine gewaltige Mauer umspannt die Stadt - machen Sie hier auf eigene Faust einen Spaziergang über den Dächern Dubrovniks oder genießen Sie die Zeit vor dem Transfer zum Flughafen in einem der Straßencafés. Am Nachmittag Flug mit Lufthansa über München nach Frankfurt. F F=Frühstück, A=Abendessen Flug Im Reisepreis enthalten ist der Linienflug mit Lufthansa (Buchungsklasse L/S) ab/bis: Frankfurt Hotels Änderungen vorbehalten Ort Nächte Hotel Landeskategorie Sofia 1 Suite **** Skopje 1 OK **** Ohrid 2 Belvedere **** Durres 1 Dolce Vita ***(*) Budva-Becici 3 Queen of Montenegro **** Reisepapiere und Impfungen Deutsche Staatsbürger benötigen einen mindestens sechs Monate über das Reiseende hinaus gültigen Reisepass. Grundsätzlich ist für Deutsche die Einreise in die besuchten Länder auch mit Personalausweis möglich. Davon wird jedoch abgeraten, da in Mazedonien bei der Ein- oder Ausreise immer wieder Probleme auftreten. Impfungen sind nicht vorgeschrieben. Klima Durchschnittliche Höchsttemperaturen in C: J F M A M J J A S O N D Tirana Budva-Becici Reiseversicherungen Im Reisepreis sind keine Reiseversicherungen enthalten. Wir empfehlen jedem Teilnehmer den Abschluss der Reiseschutz-Pakete der Allianz Global Assistance: z.b. den Reiserücktrittschutz oder das Vollschutz- Paket, bei dem u.a. zusätzlich eine Reise- Krankenversicherung inkl. eines medizinisch sinnvollen Kranken-Rücktransports enthalten ist. Weitere Informationen erhalten Sie mit Ihrer Reisebestätigung oder unter Im Reisepreis enthalten Rail&Fly inclusive zum/vom deutschen Abflugsort in der 2. Klasse von jedem Bahnhof in Deutschland Linienflug (Economy) mit Lufthansa von Frankfurt nach Sofia und zurück von Dubrovnik Flug-/Sicherheitsgebühren (ca. 101 ) Transfers, Stadtrundfahrten und Rundreise mit landesüblichem, klimatisiertem Reisebus 8 Übernachtungen mit Halbpension in guten Mittelklassehotels (am 2. und 8. Tag nur Übernachtung) Unterbringung in Doppelzimmern mit Bad oder Dusche/WC Deutsch sprechende, örtlich wechselnde Marco Polo Reiseleitungen in Mazedonien, Albanien und Montenegro, Stadtführer in Sofia und Dubrovnik Und außerdem inklusive 1x Mazedonischer Abend mit Abendessen und Musik 1x Abschiedsabendessen im Fischrestaurant Schinkenverkostung in Njegusi Schiff- und Ruderbootfahrt auf dem Ohrid-See Schifffahrt von Kotor nach Perast Eintrittsgelder (ca. 39 ) Klimaneutrale Bus-/Bahn-/Schiffsfahrten durch CO2- Ausgleich Drei Reiseführer pro Buchung Zusätzlich buchbare Extras Ausflug Skutarisee 50 CO2-Ausgleich Flüge (Economy) 5 (siehe Preis pro Person ab 9 Reisetage Termin DZ EZ-Zuschlag Mindestteilnehmerzahl Mindestteilnehmerzahl: 18 Personen Höchstteilnehmerzahl: 29 Personen Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, kann der Veranstalter bis spätestens am 21. Tag vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten (näheres siehe Reisebedingungen). Veranstalter und Reisebedingungen Veranstalter dieser Reise ist die Marco Polo Reisen GmbH, Riesstr. 25, München. Die ARCD Reisebüro GmbH tritt lediglich als Vermittler auf. Die Reisebedingungen des Veranstalters sind im Internet unter druck- und speicherfähig abrufbar. Zahlung / Sicherungsschein Zahlungen sind nur bei Vorliegen des Sicherungsscheines (wird mit der Reisebestätigung versandt) im Sinne des 651 k Abs. 3 BGB fällig. Bei Vertragsschluss wird eine Anzahlung von 20% des Reisepreises, maximal jedoch 1000 pro Person, fällig. Der restliche Reisepreis wird am 20. Tag vor Reiseantritt bzw. spätestens bei Erhalt der Reiseunterlagen fällig. Anmeldung ARCD Reisebüro GmbH Oberntiefer Straße Bad Windsheim Tel.: Fax: info@arcd-reisen.de Internet: Druck:
3 A N M E L D U N G MAZEDONIEN ALBANIEN MONTENEGRO Juwelen im unentdeckten Europa Sonderreise ARCD Reisebüro Name / Vorname Geburtsdatum Lt. maschinenlesbarer Zeile des auf der Reise mitgeführten Ausweis-Dokumentes <<MUSTERMANN<<MAX<< Straße / Hausnr. Telefon (tagsüber) PLZ / Wohnort Name / Vorname Geburtsdatum Straße / Hausnr. Telefon (tagsüber) PLZ / Wohnort Gewünschte Leistungen bitte ankreuzen bzw. ausfüllen (Preise gemäß Ausschreibung) Zimmer: Doppelzimmer Einzelzimmer ½ Doppelzimmer Extras: Ausflug Skutarisee CO2-Ausgleich Flüge Ich melde mich und die aufgeführten Personen verbindlich an die Reisebedingungen liegen mir/uns vor. Ort / Datum / Unterschrift Bitte einsenden an: ARCD Reisebüro GmbH Oberntiefer Str Bad Windsheim MP 24X3/ BZ oder Fax: /
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5 Allgemeine Reisebedingungen I. Abschluss des Reisevertrages 1. Die Reisebeschreibung im Katalog oder Internet (im Folgenden Ausschreibung ; vgl. Ziffer XIV) ist kein Angebot im Rechtssinn, sondern geht den Vertragserklärungen voraus (invitatio ad offerendum). Die Anmeldung des Kunden stellt rechtlich das Angebot auf Abschluss eines Reisevertrages dar. An sein Angebot ist der Kunde bis zur Annahme in Form des nachfolgenden Absatzes 2 durch die Marco Polo Reisen GmbH (im Folgenden Marco Polo ), jedoch maximal 14 Tage ab Anmeldung gebunden. 2. Der Reisevertrag kommt erst mit Zugang einer inhaltlich deckungsgleichen Reisebestätigung in Textform durch Marco Polo zustande. Eine durch ein Computerreservierungssystem im Reisebüro erstellte Vormerkungs-, Anmeldungsoder Optionsbestätigung ersetzt diese Reisebestätigung nicht. 3. Reisebüros sind nicht bevollmächtigt, vom Inhalt der Ausschreibung, dieser Reisebedingungen oder der Reisebestätigung abweichende Zusicherungen oder Vereinbarungen vorzunehmen. II. Sonderfall Vermittlung 1. Vermittelt Marco Polo ausdrücklich in fremdem Namen Reiseprogramme fremder Veranstalter oder einzelne Fremdleistungen wie Flüge, Mietwagen, Versicherungen etc. im Zusammenhang mit der Reise, so richten sich Zustandekommen und Inhalt solcher Verträge nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und etwaigen Bedingungen des fremden Vertragspartners, soweit diese ein bezogen wurden. 2. Bei Vermittlung haftet Marco Polo nur für die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht für die vertragsgemäße Leistungserbringung im vermittelten Vertrag selbst. III. Datenschutz /Ausführendes Luftfahrtunternehmen 1. Marco Polo erfasst und speichert Kundendaten ausschließlich zur Reisedurchführung, Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und zu Werbezwecken im Rahmen der Kundenpflege. Der Verwendung zu Werbezwecken kann der Kunde jederzeit widersprechen ( 28 Abs. 4 Bundesdatenschutzgesetz). Ebenso wie für die Ausübung der weiteren Rechte nach 34, 35 Bundesdatenschutz gesetz genügt dazu eine kurze Mitteilung. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Reisebedingungen. 2. Die EU-Verordnung Nr. 2111/2005 vom verpflichtet Reiseveranstalter, Reisevermittler und Vermittler von Beförderungsverträgen, die Kunden über die Identität jeder ausführenden Flug gesellschaft vor der entsprechenden vertraglichen Flugbeförderungsleistung zu unterrichten, sobald diese feststeht. Soweit dies bei Anmeldung noch nicht der Fall ist, muss zunächst die wahrscheinlich ausführende Fluggesellschaft angegeben werden. Bei Wechsel der Fluggesellschaft nach erfolgter Anmeldung ist der Kunde unverzüglich zu unterrichten. IV. Vertragliche Leistungen 1. Die von Marco Polo geschuldeten einzelnen vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Reisebestätigung (vgl. Ziffer I Abs. 2), ergänzt (im Rahmen der Vertragserklärung des Kunden) durch die zugrunde liegende Ausschreibung. Eventuelle besondere Vereinbarungen mit Marco Polo, die aus Beweisgründen in Textform getroffen werden sollten, gelten vorrangig. 2. Unternehmungen, die in den maßgeblichen Vertragsdokumenten als Gelegenheit, Wunsch oder Möglichkeit bezeichnet werden, sind selbst nicht Bestandteil der geplanten vertraglichen Leistungen, evtl. mit ihnen verbundene Kosten sind nicht im Reisepreis enthalten. 3. Soweit Marco Polo gemäß den maßgeblichen Vertragsdokumenten die Beantragung von Visa oder ähnlichen Dokumenten übernimmt, erfolgt dies im Auftrag des Kunden (Geschäftsbesorgung). Die Erteilung von Visa selbst durch die zuständigen nationalen oder ausländischen Behörden ist nicht Bestandteil der Leistungsverpflichtung von Marco Polo. V. Sicherungsschein /Anzahlung/Zahlung 1. Wenn Reiseleistungen infolge von Zahlungs unfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters ausfallen, ist über den Sicherungsschein die Rückzahlung des gezahlten Reisepreises und (nach Reiseantritt) zusätzlich notwendiger Aufwendungen für die Rückreise abgesichert, 651 k BGB. Alle Zahlungen auf den Reisepreis sind nur bei Vorliegen des Sicherungsscheines zu leisten. Er findet sich auf der Rückseite des ersten Blattes der Reise bestätigung. 2. Mit Zugang von Reisebestätigung und Sicherungsschein ist eine Anzahlung von 20 %, höchs tens jedoch ein Betrag von 1000 pro Reiseteilnehmer fällig. Der restliche Reisepreis wird am 20. Tag vor Reiseantritt (also nach Ablauf der Frist in Ziffer VIII Abs. 1) bzw. bei späterer Buchung nach Erhalt der Reiseunterlagen fällig. 3. Zeitgleich mit der Anzahlung sind die fälligen Prämien für vermittelte Versicherungen in voller Höhe auszugleichen. 4. Ohne vollständige Zahlung des fälligen Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleis tung durch Marco Polo. 5. Rücktrittsentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte sind sofort fällig. VI. Preisänderung nach Vertragsschluss 1. Marco Polo ist berechtigt, den bestätigten Reisepreis zu erhöhen, soweit unvorhersehbar für Marco Polo und nach Vertragsschluss folgende Preisbestandteile hinzukommen bzw. sich erhöhen: Wechselkurse für die gebuchte Reise; Beförderungskosten (insbesondere wegen Ölpreisverteuerungen); Abgaben für bestimmte Leistungen; Hafen- und Flug hafengebühren; Sicherheitsgebühren im Zusammen hang mit der Flugbeförderung; Einreise-, Aufenthalts- und öffentlichrechtliche Eintrittsgebühren. Zum Zeitpunkt der Preiskalkulation siehe Ziffer XIV. 2. Die Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und Beginn der Reise ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt. Der Reisepreis darf maximal um den Betrag erhöht werden, der sich bei Addition der Erhöhungsbeträge der in Abs. 1 genannten Kostenbestandteile ergibt. Soweit einschlägige Kostensteigerungen die Reisegruppe als Gesamtheit betreffen, werden sie zunächst pro Kopf umgelegt. Zur Ermittlung des Umlagebetrages wird je nachdem, was für die Kunden günstiger ist entweder die konkret erwartete oder die ursprünglich kalkulierte durchschnittliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. Auf Anforderung ist Marco Polo verpflichtet, dem Kunden entsprechende Nachweise zu übermitteln. 3. Marco Polo muss dem Kunden eine Preiserhöhung unverzüglich nach Kenntnis des Erhöhungsgrundes, spätestens jedoch am 21. Tag vor Reisebeginn mitteilen. 4. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5 %, ist der Kunde berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. Stattdessen kann er sein Recht gemäß 651 a Abs. 4 Satz 3 BGB (Ersatzreise) geltend machen. Der Rücktritt oder das Verlangen einer Ersatzreise müssen unverzüglich gegenüber Marco Polo oder dem vom Kunden be auftragten Reisebüro erklärt werden. VII. Rücktritt des Kunden /Umbuchung/Zusatzkosten 1. Bei Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn (Storno) hat Marco Polo bis zum Versand der Stornorechnung ein Wahlrecht zwischen der konkret berechneten angemessenen Entschädigung nach 651 i Abs. 2 BGB und der pauschalierten Entschädigung nach 651 i Abs. 3 BGB. Die einmal getroffene Wahl kann Marco Polo nur mit Einverständnis des Kunden ändern. Wählt Marco Polo die pauschalierte Entschädigung, so gilt für die Abrechnung Folgendes: A. Flug- und Bahnreisen als Gruppenreise B. Busreisen, Reisen mit speziellem Hinweis bei der Ausschreibung und Individuelle Reisen ohne Gruppe C. Reisen ohne Anreise bzw. mit Eigenanreise, Kreuzfahrten und Individuelle Safaris ohne Gruppe A B C... bis inkl. 46. Tag vor Reisebeginn 20 % 20 % 25 % ab 45. bis inkl. 22. Tag vor Reisebeginn 25 % 25 % 30 % ab 21. bis inkl. 15. Tag vor Reisebeginn 30 % 35 % 40 % ab 14. bis inkl. 8. Tag vor Reisebeginn 50 % 55 % 60 % ab 7. Tag vor Reisebeginn / Nichtantritt 70 % 75 % 80 % Die Berechnung des Entschädigungsbetrags erfolgt dabei entsprechend dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung und prozentual aus dem Gesamt reisepreis des betroffenen Kunden. Dem Kunden bleibt freigestellt, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Entschädigungsanspruch als die geforderte Pauschale entstanden ist. 2. Umbuchungen (z. B. von Reisetermin, Reiseziel, Unterkunft, Beförderungs- oder Tarifart, bei Flug reisen auch der Buchungsklasse und der Flugverbindungen) sind grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Abs. 1 genannten Bedingungen (Rücktritts entschädigung) und parallele Neuanmeldung möglich. Voraussetzung jeder Umbuchung ist die Verfügbarkeit der Leistung. Ändert sich bei Bus- und Bahnreisen lediglich der Abreiseort, werden bis zum 8. Tag vor Reisebeginn neben dem neu berechneten Reisepreis zusätzlich lediglich 25 pro Person in Rechnung gestellt. 3. Fallen durch vom Kunden zu vertretende Umstände ohne mitwirkendes Verschulden durch Marco Polo bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen an (z. B. wegen einer erforderlichen kostenpflichtigen Flug reservierungs-/ticket änderung bei fehlerhaften Namensangaben des Kunden), kann Marco Polo verlangen, dass der Kunde diese ersetzt. 4. Zahlungspflicht und Fälligkeit hinsichtlich der Rücktrittsentschädigung sind unabhängig von Erstattungspflichten durch eine Reiserücktritt-Versicherung, vgl. Ziffer V Abs. 5. Die Pflicht zur Zahlung der Versicherungsprämie wird vom Rücktritt nicht berührt. VIII. Absagevorbehalt bei Mindestteilnehmerzahl 1. Wird eine in der Ausschreibung oder im sonstigen Inhalt des Reisevertrages festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so kann Marco Polo bis spätestens am 21. Tag vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. 2. In diesem Fall kann der Kunde die Teilnahme an einer anderen von Marco Polo ausgeschriebenen Reise verlangen, sofern Marco Polo in der Lage ist, diese ohne Mehrpreis bereitzustellen. 3. Die bei der Reise festgelegte Mindestteilnehmerzahl gilt auch für zusätzlich buchbare Ausflüge. IX. Kündigung wegen besonderer Umstände 1. Wird die Reise durch höhere Gewalt, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Kunde als auch Marco Polo den Reisevertrag kündigen. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten bei einer solchen Kündigung ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften (vgl. Ziffer XV). 2. Marco Polo kann aus wichtigem Grund vor Reise antritt und während der Reise jederzeit den Reisevertrag unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (nach deutschem Recht 314 BGB) kündigen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn der Reiseablauf vom Kunden nachhaltig gestört oder gefährdet wird und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder nicht abgeholfen werden kann. 3. Zum Kündigungsausspruch durch Marco Polo gilt Ziffer XII Abs. 2. X. Haftung von Marco Polo 1. Die vertragliche Haftung von Marco Polo für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit a) ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wird oder b) Marco Polo für einen Schaden allein wegen Verschul dens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 2. Die Haftung von Marco Polo auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung wird, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis des Kunden beschränkt. Für Schäden bis 4100 haftet Marco Polo insoweit unbeschränkt. 3. Weitere Haftungsbeschränkungen können sich (nach deutschem Recht gemäß 651 h Abs. 2 BGB) aus internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften ergeben. 4. Soweit sich aus rechtlichen Regelungen zwingend weitergehende Ansprüche des Kunden gegenüber Marco Polo ergeben, bleiben diese von den Haftungsbeschränkungen der Absätze 1 und 2 unberührt. XI. Obliegenheit und Rechte des Reisenden bei mangelhafter Reise 1. Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Marco Polo kann diese verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. 2. Leistet Marco Polo nicht innerhalb einer vom Kunden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, kann dieser selbst Abhilfe schaffen und Ersatz für erforderliche Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn Marco Polo Abhilfe verweigert oder sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des Kunden geboten ist. 3. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Leis tung kann der Kunde einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen. Der Anspruch entfällt, soweit der Kunde schuldhaft den Mangel nicht anzeigt. 4. Ist infolge eines Mangels dem Kunden die Reise oder ihre Fortsetzung aus wichtigem Grund nicht zumutbar oder ist sie durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Zuvor hat er eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn Abhilfe unmöglich ist, von Marco Polo verweigert wird oder die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist. XII. Rechte und Pflichten der Reiseleitung 1. Reiseleitungen und/oder örtliche Vertretungen sind beauftragt, während der Reise Mängelanzeigen und Ab hilfeverlangen entgegenzunehmen und für Abhilfe zu sorgen, sofern diese möglich und erforderlich ist. Sie sind nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung gegen Marco Polo anzuerkennen oder entgegen zunehmen. 2. Die Kündigung des Reisevertrages durch Marco Polo (z. B. bei höherer Gewalt) kann auch durch die Reise leitung und/oder örtliche Vertretung ausgesprochen werden; diese sind insoweit von Marco Polo bevoll mächtigt. XIII. Anspruchstellung /Ausschlussfrist/Verjährung 1. Vertragliche Ansprüche wegen nicht vertrags gerechter Erbringung von Reiseleistungen nach 651 c bis 651 f BGB muss der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise Marco Polo gegenüber geltend machen (siehe hierzu die Kontaktdaten am Ende dieser Reisebedingungen). Nur bei unverschuldeter Fristversäumung ist eine Geltend machung von Ansprüchen nach Fristablauf möglich. 2. Die in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr, soweit nicht Ansprüche für Körperschäden oder Ansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, betroffen sind. Solche vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. XIV. Gültigkeit der Ausschreibung Die Ausschreibung erfolgte im Mai Naturgemäß ist nur der zu diesem Zeitpunkt bekannte Stand wiedergegeben. XV. Sonstiges Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen für von Marco Polo veranstaltete Reisen, also insbesondere die 651 a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), soweit für den Vertrag deutsches Recht anwendbar ist. Marco Polo Reisen GmbH Riesstraße 25, München Telefon Telefax sondergruppen@marco-polo-reisen.com Handelsregister München B Vermittlerregister: D-H09U-D05VJ-99 USt.-ID: DE IBAN: DE BIC: COBADEFF700 Geschäftsführer: Peter-Mario Kubsch Abdruck und digitale Übernahme der Inhalte auch auszugsweise, insbesondere von Fotos und Bildmaterial, bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung der Marco Polo Reisen GmbH, da hierbei ggf. auch fremde Rechte verletzt werden könnten. Stand:
MAZEDONIEN ALBANIEN MONTENEGRO
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Kim Nguyen Vietnam Tours U G ( haftungsbeschraenkt ) Der Spezialist für individuelle Rundreisen Schillerstrasse 37 80336 München Tel: (089) 53 84 96 40 Fax: (089) 53 84 96 42 http://www.kim-tours.de info@kim-tours.de
Ägypten. Kairo und El Gouna
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