Allgemeine Reisebedingungen lernen und helfen sprachreisen

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1 Allgemeine Reisebedingungen lernen und helfen sprachreisen Diese Allgemeinen Reisebedingungen von lernen und helfen sprachreisen gelten für alle Reiseleistungen, die bei lernen und helfen gebucht werden. I. Abschluß des Reisevertrages 1. Die Buchung einer Reise erfolgt über unser Kundenportal service.lernenundhelfen.de in zwei Schritten. Schritt 1: Registrierung als Kunde (nur 1x erforderlich) Schritt 2: Buchung der Reise laut Angebotsnummer Das Angebot und die angebotenen Preise sind vorbehaltlich der Verfügbarkeit. Sollten die Leistungen wie angeboten verfügbar sein, gilt die Online Buchung als verbindlich. 2. Die Buchung der Reise wird für lernen und helfen Sprachreisen - Geschäftsführung Silvia Schröder (nachfolgend lernen und helfen genannt) erst verbindlich, wenn diese dem Reiseteilnehmer bzw. der von ihm eingeschalteten Buchungsstelle gegenüber von lernen und helfen schriftlich bestätigt worden ist. 3. Nach Eingang der Reiseanmeldung bei uns erhalten Sie umgehend eine schriftliche Buchungsbestätigung per . Der Reisebestätigung wird ein Sicherungsschein nach 651k Abs. 3 BGB beigefügt. II. Inhalt des Reisevertrages 1. Der Inhalt des Reisevertrages ergibt sich aus der Buchung des Reisenden und unserer Buchungsbestätigung. Einbezogen in den Reisevertrag sind diese Reisebedingungen sowie die Leistungsbeschreibungen und sonstigen Erläuterungen zu den einzelnen Reisen aus Ihrerm persönlichen Angebot und der Buchungsbestätigung. 2. Für Buchungsstellen gilt: Änderungen oder ergänzende Abreden zu den im Angebot beschriebenen Leistungen sowie zu den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit lernen und helfen. 3. Vermittelt lernen und helfen im fremden Namen nur einzelne Leistungen, z.b. Flüge, Hotelaufenthalte im Anschluß, Mietwagen, Fährtransporte etc., so richtet sich das Zustandekommen des Vertrages und dessen Inhalt nach den jeweiligen Bedingungen des fremden Vertragspartners, die auf Anforderung zur Verfügung stehen. III. Zahlung des Reisepreises 1. Unmittelbar nach Erhalt unserer schriftlichen Reisebestätigung inklusive des Sicherungsscheins nach 651k Abs. 3 BGB überweisen Sie uns bitte eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. 2. Der Restbetrag ist 3 Wochen vor Reiseantritt fällig. Die Reiseunterlagen werden nach Zahlungseingang verschickt. 3. Sind die Voraussetzungen der Fälligkeit des Reisepreises erfüllt, so besteht für den Reiseteilnehmer ohne Zahlung des Reisepreises kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch lernen und helfen. 4. Für den Fall, dass lernen und helfen die im Reisepreis enthaltenen Spenden bei Rechnungsstellung erstattet (i.d.r. EUR 50), verpflichtet sich der Reiseteilnehmer zur Zahlung der Spenden vor Ort in Landeswährung und in voller Höhe, entweder an die Projektleitung im Falle eines Besuches oder an die Schule, die sich verpflichtet, diese Spenden weiterzuleiten. Im Falle einer Weigerung des Reiseteilnehmers zur Zahlung behält sich lernen und helfen vor, die Reiseleistung um den Wert der Spende zu reduzieren und den Gegenwert in bar zu spenden.

2 IV. Leistungen 1. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Internet. 2. Nimmt der Reiseteilnehmer wegen vorzeitiger Rückreise aus nicht von lernen und helfen zu vertretenden Gründen Reiseleistungen nicht in Anspruch, so besteht für den Reiseteilnehmer lediglich ein Anspruch auf Erstattung der ersparten Aufwendungen, nicht jedoch auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises. Die ersparten Aufwendungen werden zurückerstattet, sobald und soweit sie lernen und helfen von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich gutgebracht werden. 3. Im Angebot genannte Möglichkeiten zu fakultativen Programmen (z.b. Freizeit, Ausflüge) sind nicht Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistungen. V. Umbuchung, Rücktritt und Ersatzperson 1. Bis 31 Tage vor Reiseantritt nehmen wir Ihre Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunftsbzw. der Kursart gern entgegen. Sollte die Umbuchung möglich sein, wird ein Entgelt von 25 Euro berechnet. 2. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei lernen und helfen. Es wird dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 3. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann lernen und helfen anstelle der konkreten Berechnung der Rücktrittsentschädigung folgende pauschalierte Stornoentschädigung geltend machen: a) bis inkl. 30. Tag vor Reiseantritt: 20% des Reisepreises b) ab 29. bis inkl. 22. Tag vor Reiseantritt: 35% des Reisepreises c) ab 21. bis inkl. 15. Tag vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises d) ab 14. bis inkl. 8. Tag vor Reiseantritt: 60% des Reisepreises e) ab 7. bis inkl. 2. Tag vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises f) 1 Tag vor Reisebeginn, am Tag des Reisebeginns, bei Nichtantritt der Reise bzw. Stornierung nach Reisebeginn: 100% des Reisepreises Die pauschalierte Stornoentschädigung ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen gewöhnlich möglichen Erwerbes ermittelt worden. Dem Reiseteilnehmer bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schaden unbenommen. 4. Bis Reisebeginn kann der/die Reiseteilnehmer/in verlangen, daß statt seiner eine dritte Person an der Reise teilnimmt, sofern dem nicht besondere Gründe entgegenstehen. Für den Reisepreis und die durch den Wechsel in der Person entstehenden Kosten haften ursprünglicher und neuer Reiseteilnehmer als Gesamtschuldner. VI. Preisänderungen 1. lernen und helfen behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung von Abgaben für bestimmte Leistungen, wie z.b. Steuern, oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung oder die Änderung der Wechselkurse pro Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluß und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. 2. Im Fall einer solchen nachträglichen Änderung des Reisepreises hat lernen und helfen den Reiseteilnehmer unverzüglich, spätestens jedoch 20 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. 3. Falls Preiserhöhungen 5% übersteigen, ist der Reiseteilnehmer berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten, oder die Teilnahme an einer gleichwertigen

3 Reise zu verlangen, wenn lernen und helfen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus ihrem Programm anzubieten. Der Reiseteilnehmer hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung von lernen und helfen über die Preiserhöhung geltend zu machen. VII. Vertragspflichten von lernen und helfen lernen und helfen hat seine Leistungen mit der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns zu erbringen. lernen und helfen schuldet dem Reiseteilnehmer insbesondere 1. die gewissenhafte Vorbereitung der Reise 2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger 3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen 4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen, sofern lernen und helfen selbst Reiseveranstalter oder Leistungserbringer im eigenen Namen ist. VIII. Haftung des Reiseveranstalters 1. Die vertragliche Haftung von lernen und helfen für Schäden aus dem Reisevertrag, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden ders Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit lernen und helfen für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 2. lernen und helfen haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit den vor Ort von den Schulen angebotenen Freizeitprogrammen. Diese werden vor Ort nicht von lernen und helfen durchgeführt, sondern von örtlichen Schulen veranstaltet oder vermittelt. 3. Kommt lernen und helfen die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so haftet lernen und helfen insoweit ausschließlich nach den Bestimmungen der internationalen Abkommen, insbesondere der Abkommen von Warschau und Guadalajara, neben dem ausführenden Luftfrachtführer (Fluggesellschaft). Diese Abkommen sehen Haftungsbeschränkungen zu Gunsten des Luftfrachtführers vor. 4. lernen und helfen wählt Transportmittel vor Ort sorgfältig aus. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Busse) erfolgt jedoch auf eigene Gefahr des Reisenden. IX. Gewährleistung und Mitwirkungspflicht 1. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Jeder Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung bzw. Sprachschule oder lernen und helfen in Deutschland zur Kenntnis zu geben. 2. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber lernen und helfen geltend zu machen. Im Übrigen verjähren Gewährleistungsansprüche nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem vertragsgemäßen Ende der Reise. X. Einreisebestimmungen 1. lernen und helfen informiert im Katalog bzw. in den Reiseunterlagen über die Einreisebestimmungen, die für das jeweilige Reiseland gültig sind. Diese Informationen gelten für deutsche Staatsbürger, bei denen keine besonderen Verhältnisse gegeben sind. In der Person des Reisenden begründete persönliche Verhältnisse (z.b. Doppelbürgerschaft, Staatenlosigkeit) können dabei nicht berücksichtigt werden, soweit sie lernen und helfen nicht ausdrücklich mitgeteilt worden sind.

4 2. lernen und helfen wird den Reisenden über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen Vorschriften vor seiner Reiseanmeldung informieren. 3. Soweit lernen und helfen seiner Hinweispflicht entsprechend den vorstehenden Bestimmungen nachkommt, ist der Reisende zur Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verpflichtet, es sei denn, daß sich lernen und helfen ausdrücklich zur Beschaffung etwaiger Visa, Bescheinigungen etc. verpflichtet hat. lernen und helfen haftet, auch dann, wenn sie im Einzelfall die Beschaffung übernommen hat, nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang solcher Unterlagen, es sei denn, daß lernen und helfen die Verzögerung zu vertreten hat. XI. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter 1. lernen und helfen kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch lernen und helfen vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein Reisender in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. lernen und helfen behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. lernen und helfen muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger. 2. lernen und helfen kann bis 5 Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten bei Nichterreichen einer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung und in der Reisebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl. lernen und helfen informiert Sie selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Sie erhalten den gezahlten Reisepreis umgehend zurück. Ein Rücktrittsrecht von lernen und helfen besteht jedoch nicht, wenn er die dazu führenden Umstände zu vertreten hat (z.b. Kalkulationsfehler) oder wenn er diese Umstände nicht nachweisen kann. Die Rücktrittserklärung wird dem Reisenden unverzüglich zugeleitet. 3. Im Fall des Rücktritts von lernen und helfen nach Ziffer XI.2 ist der Reisende berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn lernen und helfen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Rücktrittserklärung von lernen und helfen diesem gegenüber geltend zu machen. Sofern der Reisende von seinem Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen Reise keinen Gebrauch macht, erhält er den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. XII. Außergewöhnliche Umstände - Höhere Gewalt 1. Wegen der Kündigung des Reisevertrages in Fällen höherer Gewalt verweisen wir auf 651j BGB. Dieser hat folgenden Wortlaut: (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. (2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift des 651e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last. 2. Reisehinweise des Auswärtigen Amtes erhalten Sie im Internet unter " oder unter der Telefonnummer (030)

5 XIII. Gültigkeit des Angebots Naturgemäß kann das Angebot nur die zu diesem Zeitpunkt feststehenden Termine, Preise und sonstigen Angaben anführen. Änderungen insoweit sind daher möglich und bleiben vorbehalten. Maßgebend hinsichtlich der Termine und Reisezeiten etc. ist daher der Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der Buchung und sonstigen, wirksam getroffenen Abreden. Mit diesem Angebot werden alle Reiseankündigungen in früheren Angeboten ungültig. XX. Gerichtsstand Für den Fall, daß der Reisende nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder dieser zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, wird für Ansprüche von lernen und helfen gegen den Reisenden der Gerichtsstand Köln vereinbart. XXI. Sonstiges Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Ergänzend gelten insbesondere die Bestimmungen des Reisevertragsgesetzes, des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) 651a bis l soweit lernen und helfen nicht nur Vermittler von einzelnen Reiseleistungen oder Reiseprogrammen fremder Reiseveranstalter ist. Die Kundengeldabsicherung gem. 651 k BGB besteht über TRAVELSAFE GmbH, Neuburger Str. 102f, Passau, Tel.: bei der ZURICH Versicherungsgruppe Deutschland AG. Die Reise-Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung besteht über TRAVELSAFE GmbH, Neuburger Str. 102f, Passau bei der HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG. Reiseveranstalter: lernen und helfen Sprachreisen Dipl.-Kffr. Silvia Schröder Kleine Spitzengasse 2-4 D Köln Telefon 0221 / Telefax 0221 / team@lernenundhelfen.de Stand: März 2014

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