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1 Deckblatt zu Sicherheitsdatenblatt Ausgabedatum: Ersetzt alle vorangegangenen Editionen Handelsname: MOLYKOTE S 1011 SPRAY MSDS: /Datum: / Lieferant: Produktinformation: Notfall: Hersteller: Credimex AG Untere Gründlistrasse Alpnach Schweiz Tel Fax credimex@credimex.ch Schweizerisches Toxikologisches Informationszentrum Tel. 145 (24 Std.) Dow Corning Europe S.A. rue Jules Bordet - Parc Industriel - Zone C B-7180 Seneffe Belgien

2 Datum der ersten Ausgabe: ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Handelsname : RELEASE SPRAY Produktnummer : Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Verwendung des Stoffs/des : Abschmierschutz- und Antiklebemittel Gemisches 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Firma : Dow Corning Europe S.A. rue Jules Bordet - Parc Industriel - Zone C B-7180 Seneffe Telefon : English Tel: Deutsch Tel: Français Tel: Italiano Tel: Español Tel: adresse der für SDB verantwortlichen Person : sdseu@dowcorning.com 1.4 Notrufnummer Dow Corning (Barry U.K. 24h) Tél: Dow Corning (Wiesbaden 24h) Tél: Dow Corning (Seneffe 24h) Tel: ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Aerosole, Kategorie 1 H222: Extrem entzündbares Aerosol. H229: Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten. Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2 Chronische aquatische Toxizität, Kategorie 3 H315: Verursacht Hautreizungen. H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. 1 / 20

3 Datum der ersten Ausgabe: Einstufung (67/548/EWG, 1999/45/EG) Hochentzündlich R12: Hochentzündlich. R67: Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Umweltgefährlich R52/53: Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 2.2 Kennzeichnungselemente Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Gefahrenpiktogramme : Signalwort : Gefahr Gefahrenhinweise : H222 Extrem entzündbares Aerosol. H229 Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten. H315 Verursacht Hautreizungen. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise : Prävention: P210 P211 P251 P261 P271 Lagerung: P410 + P412 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. Einatmen von Aerosol vermeiden. Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50 C/122 F aussetzen. 2.3 Sonstige Gefahren Keine bekannt. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.2 Gemische 2 / 20

4 Datum der ersten Ausgabe: Chemische Charakterisierung : Kohlenwasserstoff-Aerosoltreibmittel Gefährliche Inhaltsstoffe Chemische Bezeichnung Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte leichte Dec-1-en, Homopolymer, hydriert CAS-Nr. EG-Nr. Registrierungsn ummer Einstufung (67/548/EWG) F; R11 Xn; R65 Xi; R38 N; R51/53 R67 Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Flam. Liq. 2; H225 Skin Irrit. 2; H315 STOT SE 3; H336 Asp. Tox. 1; H304 Aquatic Chronic 2; H411 Konzentration (%) >= 15 - < 20 Xn; R65 Asp. Tox. 1; H304 >= 1 - < 10 Die Erklärung der Abkürzungen finden sie unter Abschnitt 16. ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise : Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen. Wenn die Symptome anhalten oder falls irgendein Zweifel besteht, ärztlichen Rat einholen. Schutz der Ersthelfer Nach Einatmen Nach Hautkontakt Nach Augenkontakt Nach Verschlucken : Erstversorger sollten auf Selbstschutz achten und die empfohlene persönliche Schutzkleidung verwenden, wenn ein Expositionsrisiko besteht. : Bei Inhalation, an die frische Luft bringen. Bei Auftreten von Symptomen, ärztliche Betreuung aufsuchen. : Bei Kontakt, Haut sofort mit viel Wasser während mindestens 15 Minuten abspülen und dabei verunreinigte Kleidung und Schuhe ausziehen. Arzt hinzuziehen. Beschmutzte Kleidung vor Wiedergebrauch waschen. Schuhe vor der Wiederverwendung gründlich reinigen. : Augen vorsorglich mit Wasser ausspülen. Bei Auftreten einer andauernden Reizung, ärztliche Betreuung aufsuchen. : Bei Verschlucken, KEIN Erbrechen hervorrufen. Bei Auftreten von Symptomen, ärztliche Betreuung aufsuchen. Mund gründlich mit Wasser ausspülen. 3 / 20

5 Datum der ersten Ausgabe: 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Risiken : Verursacht Hautreizungen. 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Behandlung : Symptomatisch und unterstützend behandeln. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1 Löschmittel Geeignete Löschmittel Ungeeignete Löschmittel : Wassersprühstrahl Alkoholbeständiger Schaum Trockenlöschmittel Kohlendioxid (CO2) : Keine bekannt. 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Besondere Gefahren bei der Brandbekämpfung : Rückzündung auf große Entfernung möglich. Dämpfe können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden. Kontakt mit Verbrennungsprodukten kann gesundheitsgefährdend sein. Wegen des hohen Dampfdrucks besteht bei Temperaturanstieg Berstgefahr der Gefäße. Gefährliche Verbrennungsprodukte : Kohlenstoffoxide 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Besondere Schutzausrüstung für die Brandbekämpfung : Im Brandfall umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Spezifische Löschmethoden : Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. Zur Kühlung geschlossener Behälter Wassersprühstrahl einsetzen. Entfernen Sie unbeschädigte Behälter aus dem Brandbereich, wenn dies sicher ist. Umgebung räumen. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Personenbezogene : Alle Zündquellen entfernen. 4 / 20

6 Datum der ersten Ausgabe: Vorsichtsmaßnahmen Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Empfehlungen zur sicheren Handhabung und zur persönlichen Schutzausrüstung befolgen. 6.2 Umweltschutzmaßnahmen Umweltschutzmaßnahmen : Ein Eintrag in die Umwelt ist zu vermeiden. Weiteres Auslaufen oder Verschütten verhindern, wenn dies ohne Gefahr möglich ist. Ausbreitung über große Flächen verhindern (z.b. durch Eindämmen oder Ölsperren). Verunreinigtes Waschwasser zurückhalten und entsorgen. Wenn größere Mengen verschütteten Materials nicht eingedämmt werden können, sollen die lokalen Behörden benachrichtigt werden. 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Reinigungsverfahren : Funkensichere Werkzeuge verwenden. Mit inertem Aufsaugmittel aufnehmen. Gase/Dämpfe/Nebel mit Wassersprühstrahl niederschlagen. Bei großflächiger Verschmutzung, mit Gräben oder anderen Eindämmungsmaßnahmen weitere Verbreitung des Stoffes verhindern. Wenn Material aus den Gräben abgepumpt werden kann, dieses Material in geeigneten Behältern lagern. Restliches Material aus der verschmutzten Zone mit geeignetem Bindemittel beseitigen. Lokale oder nationale Richtlinien können für Freisetzung und Entsorgung des Stoffes gelten, ebenso für die bei der Beseitigung von freigesetztem Material verwendeten Stoffe und Gegenstände. Man muss ermitteln, welche dieser Richtlinien anzuwenden sind. Abschnitt 13 und 15 dieses SDBs liefern Informationen bezüglich bestimmter lokaler oder nationaler Vorschriften. 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Siehe Abschnitte: 7, 8, 11, 12 und 13. ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Technische Maßnahmen : Siehe technische Maßnahmen im Abschnitt "Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen". Lokale Belüftung / Volllüftung Hinweise zum sicheren Umgang : Nur mit ausreichender Belüftung verwenden. Nur an einem Ort mit explosionssicherer Absaugvorrichtung verwenden. : Nicht auf die Haut oder die Kleidung gelangen lassen. Ein Einatmen der Dämpfe oder Nebel vermeiden. 5 / 20

7 Datum der ersten Ausgabe: Nicht verschlucken. Berührung mit den Augen vermeiden. Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten. Von Hitze- und Zündquellen fernhalten. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. Massnahmen zu Vermeidung von Abfällen/unkontrolliertem Eintag in die Umwelt sollten getroffen weden. Hygienemaßnahmen : Sicherstellen, dass sich Augenspülanlagen und Sicherheitsduschen nahe beim Arbeitsplatz befinden. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. Beschmutzte Kleidung vor Wiedergebrauch waschen. 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderungen an Lagerräume und Behälter : In korrekt beschrifteten Behältern aufbewahren. Kühl an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. In Übereinstimmung mit den besonderen nationalen gesetzlichen Vorschriften lagern. Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen. Kühl halten. Vor Sonnenbestrahlung schützen. Zusammenlagerungshinweise : Nicht mit den folgenden Produktarten lagern: Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische Organische Peroxide Oxidationsmittel Entzündbare Feststoffe Pyrophore Flüssigkeiten Pyrophore Feststoffe Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln Sprengstoffe Lagerklasse (TRGS 510) : 2B, Aerosolpackungen und Feuerzeuge 7.3 Spezifische Endanwendungen Bestimmte Verwendung(en) : Für weitere Informationen zur Verwendung von Silikonen / organischen Ölen in Aerosolanwendungen für Verbraucher, den Leitfaden für die Verwendung dieser Stoffklassen in Aerosolanwendungen für Verbraucher heranziehen, der von der Silikonindustrie entwickelt wurde ( oder die Kundenservicegruppe von DowCorning kontaktieren. ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1 Zu überwachende Parameter Arbeitsplatzgrenzwerte 6 / 20

8 Datum der ersten Ausgabe: Inhaltsstoffe CAS-Nr. Werttyp (Art der Zu überwachende Grundlage Exposition) Parameter Butan AGW 00 ppm mg/m³ DE TRGS 900 Spitzenbegrenzun g: Überschreitungsfa ktor (Kategorie) 4;(II) Weitere Information Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der DFG (MAK-Kommission) Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff AGW mg/m³ DE TRGS 900 behandelte leichte Spitzenbegrenzun g: Überschreitungsfa 2;(II) ktor (Kategorie) Weitere Information Spitzenbegrenzun g: Überschreitungsfa ktor (Kategorie) Weitere Information Gruppengrenzwert für Kohlenwasserstoff-Lösemittelgemische, Ausschuss für Gefahrstoffe, Siehe auch Nummer 2.9 der TRGS 900 AGW 600 mg/m³ DE TRGS 900 2;(II) Gruppengrenzwert für Kohlenwasserstoff-Lösemittelgemische, Ausschuss für Gefahrstoffe, Siehe auch Nummer 2.9 der TRGS 900 Propan AGW 00 ppm mg/m³ DE TRGS 900 Spitzenbegrenzun g: Überschreitungsfa ktor (Kategorie) 4;(II) Weitere Information Dec-1-en, Homopolymer, hydriert Spitzenbegrenzun g: Überschreitungsfa ktor (Kategorie) Weitere Information Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der DFG (MAK-Kommission) AGW 5 mg/m³ DE TRGS (Alveolengängige 900 Fraktion) 4;(II) Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der DFG (MAK-Kommission), Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Technische Schutzmaßnahmen Für ausreichende Belüftung sorgen, besonders in geschlossenen Räumen. Expositionskonzentrationen am Arbeitsplatz minimieren. 7 / 20

9 Datum der ersten Ausgabe: Nur an einem Ort mit explosionssicherer Absaugvorrichtung verwenden. Persönliche Schutzausrüstung Augenschutz : Folgende persönliche Schutzausrüstung tragen: Schutzbrille Handschutz Material Anmerkungen Haut- und Körperschutz Atemschutz Filtertyp : Undurchlässige Handschuhe Flammhemmend ausgerüstete Handschuhe : Chemikalienschutzhandschuhe sind in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Für dieses Produkt ist keine Durchbruchzeit festgelegt. Handschuhe häufig wechseln! Es wird empfohlen, die Chemikalienbeständigkeit der oben genannten Schutzhandschuhe für spezielle Anwendungen mit dem Handschuhhersteller abzuklären. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. : Angemessene Schutzkleidung basierend auf den Angaben zur chemischen Beständigkeit und einer Bewertung der potenziellen Exposition vor Ort wählen. Folgende persönliche Schutzausrüstung tragen: Flammenhemmende antistatische Schutzkleidung. Hautkontakt mittels undurchdringlicher Schutzkleidung vermeiden (Handschuhe, Schürzen, Stiefel etc.). : Atemschutz verwenden, außer wenn geeignete lokale Abgasableitung vorhanden ist oder eine Expositionsbeurteilung zeigt, dass die Exposition im Rahmen der einschlägigen Richtlinien liegt. : Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aussehen : Aerosol, das ein gelöstes Gas enthält Farbe Geruch Geruchsschwelle ph-wert Schmelzpunkt/Gefrierpunkt Siedebeginn und Siedebereich : Klar bis leicht trüb, farblos : leicht : Keine Daten verfügbar : Nicht anwendbar : Keine Daten verfügbar : Nicht anwendbar 8 / 20

10 Datum der ersten Ausgabe: Flammpunkt : < 0 C Methode: geschlossener Tiegel Verdampfungsgeschwindigkei t Entzündbarkeit (fest, gasförmig) Obere Explosionsgrenze Untere Explosionsgrenze Dampfdruck Relative Dampfdichte : Nicht anwendbar : Extrem entzündbares Aerosol. : Keine Daten verfügbar : Keine Daten verfügbar : Keine Daten verfügbar : Keine Daten verfügbar Relative Dichte : 0,74 Löslichkeit(en) Wasserlöslichkeit Verteilungskoeffizient: n- Octanol/Wasser : Keine Daten verfügbar : Keine Daten verfügbar Selbstentzündungstemperatur : 200 C Zersetzungstemperatur Viskosität Viskosität, dynamisch Explosive Eigenschaften Oxidierende Eigenschaften : Keine Daten verfügbar : Nicht anwendbar : Nicht explosiv : Der Stoff oder das Gemisch ist nicht eingestuft als oxidierend. 9.2 Sonstige Angaben Molekulargewicht : Keine Daten verfügbar ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1 Reaktivität Nicht als reaktionsgefährlich eingestuft Chemische Stabilität Stabil unter normalen Bedingungen. 9 / 20

11 Datum der ersten Ausgabe: 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Gefährliche Reaktionen : Extrem entzündbares Aerosol. Dämpfe können mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden. Wegen des hohen Dampfdrucks besteht bei Temperaturanstieg Berstgefahr der Gefäße. Reaktionsfähig mit starken Oxidationsmitteln. Kann bei Erhitzung auf Temperaturen von > 150 C in Gegenwart von Luft Formaldehyddämpfe bilden. Sichere Einsatzbedingungen können gewährleistet werden, indem die Dampfkonzentrationen innerhalb der Arbeitsplatzgrenzwerte für Formaldehyd gehalten werden Zu vermeidende Bedingungen Zu vermeidende Bedingungen : Hitze, Flammen und Funken Unverträgliche Materialien Zu vermeidende Stoffe : Oxidationsmittel 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte Es sind keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt. ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen Angaben zu wahrscheinlichen Expositionswegen : Einatmen Hautkontakt Verschlucken Augenkontakt Akute Toxizität! Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.! Akute orale Toxizität : LD50 (Ratte): > mg/kg Anmerkungen: Basierend auf Testdaten von ähnlichen Materialien Akute inhalative Toxizität Akute dermale Toxizität : LC50 (Ratte): > 25,2 mg/l Expositionszeit: 4 h Testatmosphäre: Dampf Anmerkungen: Basierend auf Testdaten von ähnlichen Materialien : LD50 (Ratte): > mg/kg Bewertung: Der Stoff oder das Gemisch besitzt keine akute dermale Toxizität 10 / 20

12 Datum der ersten Ausgabe: Anmerkungen: Basierend auf Testdaten von ähnlichen Materialien Akute orale Toxizität : LD50 (Ratte): > mg/kg Akute inhalative Toxizität : LC50 (Ratte): > 5,2 mg/l Expositionszeit: 4 h Testatmosphäre: Staub/Nebel Methode: OECD Prüfrichtlinie 403 Bewertung: Der Stoff oder das Gemisch besitzt keine akute Atmungstoxizität Ätz-/Reizwirkung auf die Haut! Verursacht Hautreizungen.! Spezies: Kaninchen Ergebnis: Hautreizung Anmerkungen: Basierend auf Testdaten von ähnlichen Materialien Spezies: Kaninchen Ergebnis: Keine Hautreizung Schwere Augenschädigung/-reizung! Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.! Spezies: Kaninchen Ergebnis: Keine Augenreizung Spezies: Kaninchen Methode: OECD Prüfrichtlinie 405 Ergebnis: Keine Augenreizung Sensibilisierung der Atemwege/Haut! Sensibilisierung durch Hautkontakt: Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.! Sensibilisierung durch Einatmen: Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.! Art des Testes: Maximierungstest (GPMT) Expositionswege: Hautkontakt Spezies: Meerschweinchen Ergebnis: negativ Anmerkungen: Basierend auf Testdaten von ähnlichen Materialien 11 / 20

13 Datum der ersten Ausgabe: Art des Testes: Maximierungstest (GPMT) Expositionswege: Hautkontakt Spezies: Meerschweinchen Methode: OECD Prüfrichtlinie 406 Ergebnis: negativ Keimzell-Mutagenität Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen. Gentoxizität in vitro! : Art des Testes: Chromosomenaberrationstest in vitro Ergebnis: negativ Anmerkungen: Basierend auf Testdaten von ähnlichen Materialien Gentoxizität in vitro! : Art des Testes: Bakterieller Rückmutationstest (AMES) Ergebnis: negativ Karzinogenität Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.! Reproduktionstoxizität Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen. Wirkung auf die Fruchtbarkeit! : Art des Testes: Studie zur Zwei-Generationen- Reproduktionstoxizität Spezies: Ratte Applikationsweg: Inhalation (Dampf) Ergebnis: negativ Anmerkungen: Basierend auf Testdaten von ähnlichen Materialien Effekte auf die Fötusentwicklung : Art des Testes: Embryo-fötale Entwicklung Spezies: Maus Applikationsweg: Inhalation (Dampf) Ergebnis: negativ Anmerkungen: Basierend auf Testdaten von ähnlichen Materialien Wirkung auf die Fruchtbarkeit! : Art des Testes: Ein-Generationen-Studie zur Reproduktionstoxizität Spezies: Ratte Applikationsweg: Verschlucken Ergebnis: negativ 12 / 20

14 Datum der ersten Ausgabe: Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition! Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.! Bewertung: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Anmerkungen: Basierend auf Testdaten von ähnlichen Materialien Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition! Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.! Toxizität bei wiederholter Verabreichung! Spezies: Ratte NOAEL: mg/m³ Applikationsweg: Inhalation (Dampf) Expositionszeit: 13 w Anmerkungen: Basierend auf Testdaten von ähnlichen Materialien Spezies: Ratte NOAEL: 00 mg/kg Applikationsweg: Verschlucken Expositionszeit: 91 d Aspirationstoxizität Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.! Der Stoff oder das Gemisch ist bekannterweise aspirationstoxisch beim Menschen oder muss als aspirationstoxisch beim Menschen angesehen werden. Der Stoff oder das Gemisch ist bekannterweise aspirationstoxisch beim Menschen oder muss als aspirationstoxisch beim Menschen angesehen werden. ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1 Toxizität Toxizität gegenüber Fischen : LL50 (Oncorhynchus mykiss (Regenbogenforelle)): 12 mg/l Expositionszeit: 96 h Testsubstanz: Wasserlösliche Anteile Methode: OECD Prüfrichtlinie 203 Anmerkungen: Basierend auf Testdaten von ähnlichen 13 / 20

15 Datum der ersten Ausgabe: Materialien Toxizität gegenüber Daphnien und anderen wirbellosen Wassertieren : EL50 (Daphnia magna (Großer Wasserfloh)): 3 mg/l Expositionszeit: 48 h Testsubstanz: Wasserlösliche Anteile Methode: OECD- Prüfrichtlinie 202 Anmerkungen: Basierend auf Testdaten von ähnlichen Materialien Toxizität gegenüber Algen : EL50 (Pseudokirchneriella subcapitata (Grünalge)): mg/l Expositionszeit: 72 h Testsubstanz: Wasserlösliche Anteile Methode: OECD- Prüfrichtlinie 201 Anmerkungen: Basierend auf Testdaten von ähnlichen Materialien Toxizität gegenüber Daphnien und anderen wirbellosen Wassertieren (Chronische Toxizität) Beurteilung Ökotoxizität Chronische aquatische Toxizität : NOEC: 0,17 mg/l Expositionszeit: 21 d Spezies: Daphnia magna (Großer Wasserfloh) Testsubstanz: Wasserlösliche Anteile Methode: OECD- Prüfrichtlinie 211 Anmerkungen: Basierend auf Testdaten von ähnlichen Materialien : Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Toxizität gegenüber Fischen : LL50 (Oncorhynchus mykiss (Regenbogenforelle)): > 00 mg/l Expositionszeit: 96 h Testsubstanz: Wasserlösliche Anteile Toxizität gegenüber Daphnien und anderen wirbellosen Wassertieren : EL50 (Daphnia magna (Großer Wasserfloh)): > 00 mg/l Expositionszeit: 48 h Testsubstanz: Wasserlösliche Anteile Methode: OECD- Prüfrichtlinie 202 Toxizität gegenüber Algen : EL50 (Scenedesmus capricornutum (Süsswasseralge)): > 00 mg/l Expositionszeit: 72 h Testsubstanz: Wasserlösliche Anteile Methode: OECD- Prüfrichtlinie 201 NOELR (Scenedesmus capricornutum (Süsswasseralge)): 00 mg/l Expositionszeit: 72 h Testsubstanz: Wasserlösliche Anteile Methode: OECD- Prüfrichtlinie 201 Toxizität gegenüber : NOEC : 2 mg/l 14 / 20

16 Datum der ersten Ausgabe: Bakterien Toxizität gegenüber Daphnien und anderen wirbellosen Wassertieren (Chronische Toxizität) Expositionszeit: 28 d : NOELR: 125 mg/l Expositionszeit: 21 d Spezies: Daphnia magna (Großer Wasserfloh) Testsubstanz: Wasserlösliche Anteile Methode: OECD- Prüfrichtlinie Persistenz und Abbaubarkeit Biologische Abbaubarkeit : Ergebnis: Leicht biologisch abbaubar. Biologischer Abbau: 77 % Expositionszeit: 28 d Methode: OECD Prüfrichtlinie 301F Biologische Abbaubarkeit : Ergebnis: Nicht leicht biologisch abbaubar. Biologischer Abbau: 2 % Expositionszeit: 28 d 12.3 Bioakkumulationspotenzial Verteilungskoeffizient: n- : log Pow: > 4 Octanol/Wasser Anmerkungen: Fachmännische Beurteilung Verteilungskoeffizient: n- : log Pow: > 6,5 Octanol/Wasser 12.4 Mobilität im Boden Keine Daten verfügbar 12.5 Ergebnisse der PBT- und vpvb-beurteilung Nicht relevant 12.6 Andere schädliche Wirkungen Keine Daten verfügbar ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung Produkt : Unter Beachtung der örtlichen behördlichen Bestimmungen beseitigen. Gemäß europäischem Abfallkatalog (EAK) sind Abfallschlüsselnummern nicht produkt- sondern anwendungsbezogen. 15 / 20

17 Datum der ersten Ausgabe: Abfallschlüsselnummern sollen vom Verbraucher, möglichst in Absprache mit den Abfallentsorgungsbehörden, ausgestellt werden. Verunreinigte Verpackungen : Wie ungebrauchtes Produkt entsorgen. Leere Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen zwecks Wiedergewinnung oder Entsorgung. Nicht verbrennen. Aerosoldosen völlig leersprühen (inklusive Treibgas) ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport 14.1 UN-Nummer ADN : UN 1950 ADR : UN 1950 RID : UN 1950 IMDG : UN 1950 IATA : UN Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung ADN ADR RID IMDG IATA 14.3 Transportgefahrenklassen : DRUCKGASPACKUNGEN : DRUCKGASPACKUNGEN : DRUCKGASPACKUNGEN : AEROSOLS : Aerosols, flammable ADN : 2.1 ADR : 2.1 RID : 2.1 IMDG : 2.1 IATA : Verpackungsgruppe ADN Verpackungsgruppe : Nicht durch Verordnung festgelegt Klassifizierungscode : 5F Gefahrzettel : 2.1 ADR Verpackungsgruppe : Nicht durch Verordnung festgelegt Klassifizierungscode : 5F Gefahrzettel : / 20

18 Datum der ersten Ausgabe: Tunnelbeschränkungscode : (D) RID Verpackungsgruppe : Nicht durch Verordnung festgelegt Klassifizierungscode : 5F Nummer zur Kennzeichnung : 23 der Gefahr Gefahrzettel : 2.1 IMDG Verpackungsgruppe : Nicht durch Verordnung festgelegt Gefahrzettel : 2.1 EmS Kode : F-D, S-U IATA Verpackungsanweisung (Frachtflugzeug) Verpackungsanweisung (Passagierflugzeug) Verpackungsanweisung (LQ) Verpackungsgruppe Gefahrzettel 14.5 Umweltgefahren ADN Umweltgefährdend ADR Umweltgefährdend RID Umweltgefährdend IMDG Meeresschadstoff : 203 : 203 : Y203 : Nicht durch Verordnung festgelegt : Flammable Gas : nein : nein : nein : nein 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Nicht anwendbar 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code Anmerkungen : Auf Produkt im Lieferzustand nicht zutreffend. ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch Verordnung (EG) Nr. 649/2012 des Europäischen : Nicht anwendbar Parlaments und des Rates über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien REACH - Liste der für eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe : Nicht anwendbar 17 / 20

19 Datum der ersten Ausgabe: (Artikel 59). Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organische Schadstoffe : Nicht anwendbar : Nicht anwendbar Seveso II - Richtlinie 2003/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 96/82/EG des Rates zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen Menge 1 Menge 2 8 Hochentzündlich 10 t 50 t Seveso III: Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen. P3a ENTZÜNDBARE AEROSOLE 150 t 500 t Seveso II - Richtlinie 2003/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 96/82/EG des Rates zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen 13 Erdölerzeugnisse: a) Ottokraftstoffe und Naphtha b) Kerosine (einschließlich Flugturbinenkraftstoffe) c) Gasöle (einschließlich Dieselkraftstoffe, leichtes Heizöl und Gasölmischströme) t t Seveso III: Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen. 34 Erdölerzeugnisse und alternative Kraftstoffe a) Ottokraftstoffe und Naphta b) Kerosine (einschließlich Flugturbinenkraftstoffe) c) Gasöle (einschließlich Dieselkraftstoffe, leichtes Heizöl und Gasölmischströme) d) Schweröle e) alternative Kraftstoffe, die denselben Zwecken dienen und in Bezug auf Entflammbarkeit und Umweltgefährdung ähnliche Eigenschaften aufweisen wie die unter t t 18 / 20

20 Datum der ersten Ausgabe: den Buchstaben a bis d genannten Erzeugnisse Wassergefährdungsklasse Sonstige Vorschriften : WGK 2 wassergefährdend Einstufung laut VwVwS, Anhang 4. : Beschäftigungsbeschränkungen nach den Jugendarbeitsschutzbestimmungen (94/33/EG) beachten. Die Komponenten dieses Produktes sind in folgenden Verzeichnissen aufgeführt: REACH : Alle Inhaltsstoffe sind (vor)registriert oder freigestellt AICS : Alle Inhaltsstoffe aufgeführt oder befreit. IECSC : Alle Inhaltsstoffe aufgeführt oder befreit. PICCS : Alle Inhaltsstoffe aufgeführt oder befreit. Verzeichnisse AICS (Australien), DSL (Kanada), IECSC (China), REACH (Europäische Union), ENCS (Japan), ISHL (Japan), KECI (Korea), NZIoC (Neuseeland), PICCS (Philippinen), TCSI (Taiwan), TSCA (USA) 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung Eine Stoffsicherheitsbewertung wurde nicht durchgeführt. ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Volltext der R-Sätze R11 : Leichtentzündlich. R38 : Reizt die Haut. R51/53 : Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R65 : Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. R67 : Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Volltext der H-Sätze H225 : Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H304 : Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H315 : Verursacht Hautreizungen. H336 : Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H411 : Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. 19 / 20

21 Datum der ersten Ausgabe: Volltext anderer Abkürzungen Aquatic Chronic : Chronische aquatische Toxizität Asp. Tox. : Aspirationsgefahr Flam. Liq. : Entzündbare Flüssigkeiten Skin Irrit. : Reizwirkung auf die Haut STOT SE : Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition DE TRGS 900 : TRGS Arbeitsplatzgrenzwerte DE TRGS 900 / AGW : Arbeitsplatzgrenzwert Weitere Information Quellen der wichtigsten Daten, die zur Erstellung des Datenblatts verwendet wurden : Interne technische Daten, Rohstoffdaten von den SDB, Suchergebnisse des OECD echem Portals und der Europäischen Chemikalienagentur, Die in diesem Sicherheitsdatenblatt enthaltenenen Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt worden und basieren auf dem Wissensstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Informationen dienen lediglich als Richtlinie für eine sichere Handhabung, Verwendung, Verarbeitung, Lagerung, Transport, Entsorgung und Freisetzung und stellen keine Gewährleistung oder Qualitätsspezifikation dar. Die vorliegenden Informationen beziehen sich nur auf den oben in diesem SDB bezeichneten Stoff und gelten nicht bei Verwendung des im SDB angegebenen Stoffes in Kombination mit anderen Stoffen oder in anderen Verfahren, sofern nicht anders im Text angegeben ist. Anwender des Stoffes sollten die Informationen und Empfehlungen im konkreten Einzelfall der vorgesehenen Handhabung, Verwendung, Verarbeitung und Lagerung, einschließlich gegebenenfalls einer Beurteilung der Angemessenheit des im SDB bezeichneten Stoffes im Endprodukt des Anwenders, überprüfen. DE / DE 20 / 20

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