Rot = NEU eingefügt; Grün = wird gelöscht SATZUNG. der Deutschen Trialsport Gemeinschaft e. V. Sitz Uelzen.

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1 Rot = NEU eingefügt; Grün = wird gelöscht SATZUNG der Deutschen Trialsport Gemeinschaft e. V. Sitz Uelzen. 1: Name, Ort und Geschäftsjahr 1. Die am in Uelzen gegründete Trialsportgemeinschaft Nord e. V. Sitz Uelzen, nennt sich nunmehr Deutsche Trialsportgemeinschaft e.v.. Der Sitz der Gesellschaft ist Uelzen. Die Eintragung ist beim Vereinsregister Uelzen erfolgt. 2. Die offizielle Abkürzung der Deutschen Trialsportgemeinschaft lautet: DTSG e.v. 3. Das Geschäftsjahr der DTSG ist das Kalenderjahr und beginnt jeweils am1.1. eines jeden Jahres. 2: Sinn und Zweck der Gemeinschaft Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zweck der DTSG ist die Förderung des Amateur-Trialsports sowie der Jugendhilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen und die sportliche Jugendpflege innerhalb der Jugendabteilungen. Ist die Förderung und Erhaltung des Classic-Motorrad-Trialsport als Kulturgut im Breitensportbereich. Die DTSG fungiert als Dachverband der einzelnen D-Cup Läufe. Sie organisiert die Veranstaltungstermine und überwacht die Einhaltung der Klasseneinteilungen und der Austragungsbedingungen. Sie ist verbandsunabhängig, empfiehlt ihren Mitgliedern jedoch die Mitgliedschaft in einem der Motorsport-Dachverbände. Eine Zusammenarbeit mit den Sportabteilungen der Motorsport- Dachverbände und der Obersten Motorsport- Kommission wird angestrebt, damit stets wirklichkeitsnahe, einheitliche und internationalem Vorbild entsprechende Bestimmungen über den Trialsport für das gesamte Bundesgebiet geschaffen werden können. Sie soll die Interessenvertretung von Fahrern und Veranstaltern gegenüber Behörden, Dachverbänden, Publikationsmitteln und der OMK übernehmen. Die DTSG ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gemeinschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gemeinschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Satzung der DTSG e.v.- Stand Seite 1

2 3: Mitgliedschaft 1. Einzelmitgliedschaft Jeder Interessent der im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist, kann auf Antrag Mitglied der DTSG werden. Mitglieder des Vereins können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die die Zwecke des Vereins unterstützen. Es wird empfohlen, dass die Mitglieder der DTSG gleichzeitig eine Mitgliedschaft in den Motorsport- Dachverbänden ADAC, AvD oder DMV beantragen oder besitzen. Das Mindestalter ist 18 Jahre. 2. Mitgliedschaft für Jugendliche Jugendliche im Alter von 10 bis 17 Jahren können mit Einwilligung ihrer Erziehungsberechtigten die Mitgliedschaft in der Jugendgruppe der DTSG beantragen. Es wird empfohlen, dass die Jugendlichen gleichzeitig einer Jugendgruppe von Ortsclubs der vorstehenden Dachverbände angehören. Nach Vollendung des 17. Lebensjahres werden Mitglieder der DTSG Jugendgruppe automatisch ordentliche Einzelmitglieder, sofern die Kündigung nicht rechtzeitig erfolgte. 3. Clubmitgliedschaft Jeder Ortsclub der Dachverbände ADAC, AvD oder DMV kann auf Antrag ordentliches Mitglied der DTSG werden. 4: Eintritt, Austritt, Ausschluss 1. Eintritt Interessenten werden bei Abgabe eines schriftlichen Aufnahmeantrages ( bei Jugendlichen mit Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten ) als Mitglied in die DTSG entsprechenden Gruppen aufgenommen. Der Geschäftsführende Vorstand ist berechtigt bei Bekannt werden von zwingenden Gründen, innerhalb von 3 Monaten nach Eingang des Aufnahmeantrages, die Mitgliedschaft abzulehnen. 2. Austritt Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist nur zum Ende des Kalenderjahres möglich. Die Kündigung muss spätestens bis zum des Jahres dem Vorstand schriftlich eingeschrieben mitgeteilt werden. 3. Ausschluss Der geschäftsführende Vorstand kann jedes Mitglied ausschließen das gegen die Satzung oder die Interessen der Vereinigung verstoßen hat, durch sein Verhalten das Ansehen der Vereinigung schädigt, mit der Zahlung seiner Beiträge im Rückstand ist oder sonstige triftige Gründe vorliegen. Der beabsichtigte Ausschluss ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen. Das Mitglied kann innerhalb von 14 Tagen nach Eingang Einspruch einlegen. Der Einspruch ist an den Vorstand zu senden. Die nächste Mitgliederhauptversammlung entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit endgültig. Während des Ausschlussverfahrens ruhen die Mitgliedsrechte. Satzung der DTSG e.v.- Stand Seite 2

3 5: Rechte und Pflichten der Mitglieder 1. Alle Mitglieder sind gleichberechtigt und können für jedes Amt gewählt werden. Jedes Mitglied kann Anträge an die Jahreshauptversammlung und den Vorstand richten. Die Mitglieder haben das Recht die offiziellen Abzeichen der Gemeinschaft zu führen. 2. Die Mitgliedsrechte ruhen solange der laufende Beitrag nicht bezahlt ist. 3. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Beiträge pünktlich zu entrichten und die Gemeinschaft zur Erreichung ihre Ziele tatkräftig zu unterstützen. Von allen Mitgliedern wird vorbildliches Verhalten bei allen Motorsportlichen Veranstaltungen erwartet. Nach Beendigung der Mitgliedschaft sind die offiziellen Abzeichen zurückzugeben. Eine Vergütung erfolgt nicht. 6. Ehrenmitglieder Personen die sich um den Trialsport bzw. die Trialsportgemeinschaft im Besonderen verdient gemacht haben, können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Sie sind von der Zahlung der Beiträge befreit. Sie haben die gleichen Rechte wie die Vereinsmitglieder. 7 Organe, Mitglieder-Hauptversammlung Die Mitgliederhauptversammlung ist das oberste Organ der DTSG. Sie findet alljährlich im Geschäftsjahr statt. Alle Mitglieder sind hierzu schriftlich oder durch das jeweilige Mitteilungsblatt Mitteilungsorgan der DTSG 4 Wochen vorher einzuladen. Mitteilungsorgan ist die Homepage der DTSG, mit der Adresse Die Tagesordnung der Mitgliederhauptversammlung muss mindestens folgende Punkte enthalten: 1. Feststellung der Stimmliste 2. Bericht des Vorsitzenden 3. Bericht des 2. Vorsitzenden 4. Bericht des Schatzmeisters 5. Bericht des Schriftführers, Geschäftsführers 6. Bericht des Sportreferenten 7. Entlastung des Vorstandes nach erfolgten Bericht der Rechnungsprüfer 8. Wahlen 9. Voranschlag für das laufende Geschäftsjahr und Festsetzung des Beitrages. 10. Anträge 11. Verschiedenes In der Mitgliederversammlung, hat jedes anwesende, ordentliche Mitglied eine Stimme. Stimmübertragung ist unzulässig. Die ordentliche einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig. Es entscheidet einfache Stimmenmehrheit. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. 2/3 Mehrheit ist jedoch erforderlich bei: a. Anträge über Satzungsänderungen b. Dringlichkeitsanträgen c. Anträge auf Abberufung des Vorstandes oder eines Vorstandsmitgliedes. d. Auflösung der DTSG. Satzung der DTSG e.v.- Stand Seite 3

4 Die Wahlen können in geheimer Abstimmung oder durch Akklamation erfolgen. Geheime Abstimmungen müssen erfolgen, falls auch nur ein Mitglied dieses verlangt. Über Anträge kann mit Zustimmung der Mehrheit der Stimmberechtigten auch durch Zuruf entschieden werden. Anträge für die Mitgliederhauptversammlung können von jedem ordentlichen Mitglied gestellt werden. Sie müssen mindestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand eingegangen sein. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand einzuberufen, wenn mindestens 1/3 der Mitglieder der DTSG dies beantragen. Über die Verhandlungen und Beschlüsse ist Niederschrift zu führen aus der mindestens die gefassten Beschlüsse hervorgehen müssen. Die Niederschrift muss von zwei Vorstandsmitgliedern unterschrieben werden. 8: Vorstand 1. Der Vorstand setzt sich zusammen aus: dem geschäftsführenden Vorstand, bestehend aus dem 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden, Schatzmeister. dem sonstigen Vorstand, bestehend aus dem Schriftführer bzw. Geschäftsführer, dem Sportreferenten und Beisitzern nach Bedarf. 2. Die Anzahl der Vorstandsmitglieder muss eine ungerade Zahl ergeben, auch wenn, was zulässig ist, Vorstandsämter zusammengelegt werden. Die Ämter des geschäftsführenden Vorstandes können nicht zusammengelegt werden. 3. Der Vorstand wird in der Mitgliederversammlung für 2 Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Jedes Vorstandsamt endet mit der Niederlage oder Wahl eines Nachfolgers. 4. Der geschäftsführende Vorstand vertritt die DTSG nach den Beschlüssen und Weisungen der Mitgliederhauptversammlung und unter Einhaltung der Satzung. Gesetzliche Vertreter der DTSG im Sinne 26 BGB ist der 1. Vorsitzende zusammen mit einem anderen Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes. 5. Sämtliche Ämter sind Ehrenämter. 9: Rechnungsprüfer Zur Prüfung des Finanzwesens müssen zwei Rechnungsprüfer gewählt werde Die Rechnungsprüfer werden durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von einem Jahr gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Sie dürfen kein Amt im Vorstand bekleiden. Sie haben mindestens einmal im Jahr vor der Mitgliederhauptversammlung Buchführung und Kasse zu prüfen und der Mitgliederhauptversammlung Bericht zu erstatten. 10: Beiträge Über Art und Höhe der Beiträge, auch einmaliger geldlicher Leistungen beschließt die Mitgliederhauptversammlung. Die Beitragsgruppen Beitragshöhe wird durch die Hauptversammlung festgelegt. Die Beiträge für das laufende Jahr müssen in den ersten 3 6 Monaten des Kalenderjahres gezahlt sein. Durch mindestens vier Teilnahmen an D-Cup-Läufen pro Saison ergibt sich automatisch eine Beitragszahlung. Satzung der DTSG e.v.- Stand Seite 4

5 11: Satzungsänderungen Anträge auf Satzungsänderung können nicht als Dringlichkeitsanträge gestellt werden. Sie werden vom Vorstand geprüft und der Mitgliederversammlung vorgelegt. Diese entscheidet mit 2/3 Mehrheit. Für eine Änderung der Austragungsbedingungen genügt die einfache Mehrheit. 12: Auflösung Die Auflösung der DTSG kann nur in einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit der Stimmen erfolgen. Im Falle einer Auflösung bestimmt die Mitgliederversammlung die Liquidatoren. Das verbleibende Vermögen verfällt der OMK mit der Auflage es ausschließlich zur Unterstützung bedürftiger deutscher Trialsportler zu verwenden. Das verbleibende Vermögen sollte gemeinnützigen Zwecken zugeführt werden. 13: Erfüllungsort und Gerichtsstand Für alle aus dieser Satzung sich ergebende Rechte und Pflichten ist Uelzen Erfüllungsort und Gerichtsstand Änderungen: Sie findet alljährlich im März statt geändert in Sie findet alljährlich im Geschäftsjahr statt Alle Änderung, die auf der Jahreshauptversammlung 2015 beschlossen wurden, sind in Kursivschrift eingetragen Satzung der DTSG e.v.- Stand Seite 5

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