Satzung des Fördervereins der Dr. Martin Luther King Grundschule Bad Kreuznach e. V.
|
|
- Maike Raske
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Satzung des Fördervereins der Dr. Martin Luther King Grundschule Bad Kreuznach e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt nach Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Bad Kreuznach den Namen Förderverein der Dr. Martin Luther King Grundschule Bad Kreuznach mit dem Zusatz e.v.. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Bad Kreuznach. (3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 2 Vereinszweck (1) Zweck des Vereins ist die Förderung der Bildung und Erziehung aller der Dr. Martin Luther King Grundschule angehörenden Schülerinnen und Schüler sowie die Unterhaltung, Ausstattung und Durchführung aller diesem Zweck dienenden Einrichtungen und Veranstaltungen der Schule. (2) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der 52 der Abgabenordnung (3) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Interessen. Seine Hilfe gilt insbesondere bedürftigen Schülern. (4) Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Vereinsmitteln. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 3 Erwerb der Mitgliedschaft (1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden. Der Beitritt zum Verein ist schriftlich zu erklären. Der Antrag soll Namen, Alter und Anschrift des Antragstellers enthalten. (2) Allen Beitrittswilligen sind vor Abgabe der Beitrittserklärung eine Satzung und eine Beitragsordnung auszuhändigen. (3) Der Vorstand kann den Beitritt verweigern. Widerspricht der Vorstand dem Aufnahmeantrag eines Beitrittswilligen nicht innerhalb von vier Wochen, so gilt die Mitgliedschaft als bestätigt. (4) Bei Ablehnung des Antrags ist der Vorstand nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe der Ablehnung mitzuteilen.
2 4 Mitgliedsbeiträge Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrags und dessen Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. und in einer Beitragsordnung geregelt. 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder Jedes Mitglied kann stimmberechtigt an der Mitgliederversammlung teilnehmen. Das Mitglied ist zur Beitragszahlung im Rahmen von 4 verpflichtet. Ein Anspruch auf Ausschüttung des Vereinsvermögens besteht nicht. 6 Beendigung der Mitgliedschaft (1) Die Mitgliedschaft endet - mit dem Tod des Mitglieds - durch freiwilligen Austritt - durch Streichen von der Mitgliedsliste - durch Ausschluss aus dem Verein (2) Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstands. Er ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zulässig. (3) Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands von der Mitgliedsliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung im Rückstand ist. Die Streichung aus der Mitgliedsliste darf erst beschlossen werden, nachdem seit der Absendung des zweiten Mahnschreibens zwei Monate verstrichen sind. Die erfolgte Streichung ist dem Mitglied mitzuteilen. (4) Ein Mitglied kann, wenn es gegen die Vereinsinteressen gröblich verstoßen hat, durch Beschluss des Vorstands aus dem Verein ausgeschlossen werden. (5) Das Mitglied hat bei seinem Ausscheiden keinen Anspruch auf einen Anteil am Vereinsvermögen. 7 Vereinsorgane Organe des Vereins sind - die Mitgliederversammlung - der Vorstand
3 8 Mitgliederversammlung (1) Sie besteht aus sämtlichen Mitgliedern des Vereins. (2) In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. (3) Die Mitgliederversammlung ist ausschließlich für folgende Angelegenheiten zuständig: - Wahl auf die Dauer von jeweils zwei Jahren und Abberufung der Mitglieder des Vorstands - Wahl von zwei Kassenprüfern, die nicht dem Vorstand angehören dürfen, auf die Dauer von jeweils zwei Jahren - Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplans für das nächste Geschäftsjahr - Entgegennahme und Beratung des Jahresberichts des Vorstands - Entlastung des Vorstands - Festsetzung der Höhe und der Fälligkeit des Jahresbeitrags - Beschlussfassung über Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins. (4) Jährlich findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Sie entscheidet mit einfacher Mehrheit der Erschienenen. (5) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich verlangt. (6) Über die Beschlüsse jeder Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift durch den Schriftführer anzufertigen. Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden des Vorstands als Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterschreiben. 9 Vorstand (1) Der Vorstand des Vereins besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Je ein Mitglied der Schulleitung und des Schulelternbeirates gehören dem Vorstand als Beisitzer an. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Er fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. (2) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter. (3) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren, gerechnet vom Tag der Wahl, gewählt. Die Wahl der Vorstandsmitglieder ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gem. 27 Abs. 2 BGB vorzeitig widerruflich. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt.
4 (4) Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu wählen. Wählbar sind nur Vereinsmitglieder. (5) Scheidet ein Mitglied des Vorstands während der Amtsperiode aus, so kann der Vorstand ein Ersatzmitglied für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen wählen. (6) Der Vorstand hat insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen: - Der Vorstand hat für eine gedeihliche Zusammenarbeit mit dem Schulelternbeirat, der Schulleitung und dem Schulträger Sorge zu tragen. - Führung und Überwachung der laufenden und außerordentlichen Geschäfte des Vereins - Bekanntgabe des Geschäftsprüfungsberichts und Einberufung der Mitgliederversammlung. - Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung (7) Vorstandsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit keine Vergütung. Nachgewiesene Auslagen und Aufwendungen, die einem Vorstandsmitglied bei Wahrnehmung seiner Aufgaben entstanden sind, können in angemessener Weise erstattet werden. (5) Der Vorstand ist nicht von der Vorschrift des 181 BGB befreit. 10 Satzungsänderung Die Satzung kann nur in einer Mitgliederversammlung geändert werden, zu der mit dem besonderen Hinweis auf die beabsichtigte Änderung der Satzung eingeladen worden ist. Zur Änderung der Satzung bedarf es einer Mehrheit von ¾ der anwesenden Mitglieder. Zur Änderung des Vereinszwecks ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich. Die Zustimmung der nicht erschienenen Mitglieder muss schriftlich erfolgen. 11 Auflösung des Vereins, Liquidation (1) Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck gesondert einberufenen Mitgliederversammlung mit 4/5 Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen werden. Der Verein kann jedoch nicht aufgelöst werden, wenn mindestens sieben der anwesenden Mitglieder der Auflösung widersprechen. (2) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen an den Schulträger, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne dieser Satzung zu verwenden hat. (3) Falls die Mitgliederversammlung nicht anders beschließt, sind der 1. und 2. Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.
5 12 Gerichtsstand Gerichtsstand ist der Sitz des Vereins. Erfüllungsort ist in jedem Fall Bad Kreuznach. 13 Schlussbestimmungen Sollten Teile dieser Satzung unwirksam sein oder werden, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Satzungsteile. Vorstehende Satzung wurde beschlossen in der Gründungsversammlung vom
Satzung der Akademischen Philharmonie Heidelberg e.v.
Satzung der Akademischen Philharmonie Heidelberg e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Akademische Philharmonie Heidelberg und soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach
MehrSatzung des Vereins zur Förderung der Katholischen Bekenntnisgrundschule St. Antonius Hau An der Kirche Bedburg-Hau. Name, Sitz, Geschäftsjahr
Satzung des Vereins zur Förderung der Katholischen Bekenntnisgrundschule St. Antonius Hau An der Kirche 3 47551 Bedburg-Hau 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein zur Förderung der Kath. Bekenntnisgrundschule
MehrSatzung des Büchereivereins Borken-Burlo
Satzung des Büchereivereins Borken-Burlo 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1 Nr. 1 Der Verein führt den Namen Büchereiverein Borken-Burlo". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den
Mehrder Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V.
Satzung der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V. 1 Name und Sitz Der Verein Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden im Nachfolgenden
MehrSatzung Vereins EL21
Satzung Vereins EL21 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Verein EL21-für Emscher-Lippe als Region mit Zukunft-. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung
MehrSatzung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Farmsen e.v.
Satzung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Farmsen e.v. 1.1. Der Verein trägt den Namen: 1 Name und Sitz Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Farmsen e.v. 1.2. Er ist in das Vereinsregister
MehrSatzung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Ludwigsfelde (Stand 03/08 )
Satzung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Ludwigsfelde (Stand 03/08 ) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Ludwigsfelde. Er soll
MehrNeue Schule Wolfsburg
Satzung des Vereins der Eltern und Freunde der Neuen Schule Wolfsburg e.v. FÖRDERVEREIN Name, Sitz und Zweck Der Verein der Eltern und Freunde der Neuen Schule Wolfsburg e.v. -Förderverein - verfolgt ausschließlich
MehrSatzung für den Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH
Satzung für den Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH 1 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH. Er wird im Vereinsregister
MehrSatzung des Rettet das Filmstudio e.v.
Satzung des Rettet das Filmstudio e.v. 1 Name und Sitz Der Verein heißt: Rettet das Filmstudio e.v. Der Sitz ist Essen. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2 Zweck Der Verein verfolgt
MehrSatzung für den. Förderverein. Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V.
Satzung für den Förderverein Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen "Förderverein Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e.v.", der in das Vereinsregister des Amtsgerichts
Mehra) Der Verein führt den Namen MLC München Münchner Löwen Club e.v.
Satzung des MLC München Münchner Löwen Club e.v. 1. Name, Sitz und Geschäftsjahr a) Der Verein führt den Namen MLC München Münchner Löwen Club e.v. b) Der Verein hat seinen Sitz in München. c) Das Geschäftsjahr
MehrSatzung. 1 Sitz und Name. (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Grundschule Altrahlstedt e.v. und hat seinen Sitz in Hamburg.
Satzung 1 Sitz und Name (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Grundschule Altrahlstedt e.v. und hat seinen Sitz in Hamburg. 2 Zweck und Aufgabe (1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
MehrSatzung für den Verein Alter Krug Heiden e. V.
Satzung für den Verein Alter Krug Heiden e. V. 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Alter Krug Heiden. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz
MehrSatzung des Städtepartnerschaftsvereins Köln - Liverpool e. V.
Satzung des Städtepartnerschaftsvereins Köln - Liverpool e. V. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Städtepartnerschaftsverein Köln-Liverpool, nach seiner Eintragung in das Vereinsregister mit dem
MehrSatzung des Historischen Vereins Rosenheim e. V.
Satzung des Historischen Vereins Rosenheim e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Historischer Verein Rosenheim e. V.. Er hat seinen Sitz in Rosenheim und ist in das Vereinsregister
MehrSatzung des gemeinnützigen Vereins Förderverein VersicherungsMathematik im Bereich der Kraftfahrtversicherung
Satzung des gemeinnützigen Vereins Förderverein VersicherungsMathematik im Bereich der Kraftfahrtversicherung 1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen Förderverein VersicherungsMathematik im Bereich
MehrS CHULVEREIN GYMNASIUM GLINDE e.v.
! S CHULVEREIN GYMNASIUM GLINDE e.v. An die Mitglieder des Schulvereins, die Mitglieder des Schulelternbeirates und den Vorstand des Schulvereins Glinde, 24. März 2016 Einladung zu einer Mitgliederversammlung
MehrSatzung des Vereins Bensheim hilft
Satzung des Vereins Bensheim hilft 1 Name und Sitz 1. Der Verein trägt den Namen "Bensheim hilft". 2. Der Verein hat seinen Sitz in Bensheim. 3. Der Verein ist in das Vereinsregister einzutragen. 2 Zweck
MehrV e r e i n s s a t z u n g
V e r e i n s s a t z u n g des Fördervereins der Stiftung Internationale Stiftung Neurobionik e. V. 1. Der Verein führt den Namen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Förderverein der Stiftung Internationale Stiftung
MehrDer Verein führt den Namen Bündnis Familie Bad Oeynhausen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz "e.v.
Satzung Bündnis Familie Bad Oeynhausen e.v. 1 (Name und Sitz) 2 (Geschäftsjahr) 3 (Zweck des Vereins) Der Verein führt den Namen Bündnis Familie Bad Oeynhausen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen
MehrSatzung des Vereins Mühlenpower Krommert
Satzung des Vereins Mühlenpower Krommert 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Mühlenpower Krommert". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Zusatz "e.v."
MehrSatzung des Vereins Leben mit Usher-Syndrom
Stand: 2014 Satzung des Vereins Leben mit Usher-Syndrom 1 - Name, Sitz und Geschäftsjahr 1.1 Der Verein führt den Namen: Leben mit Usher-Syndrom e. V., er ist in das Vereinsregister eingetragen. 1.2 Sitz
MehrSatzung des Vereins zur Förderung der Offenstallhaltung von Schweinen e. V.
Satzung des Vereins zur Förderung der Offenstallhaltung von Schweinen e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Verein zur Förderung der Offenstallhaltung von Schweinen. Er soll
MehrSATZUNG des Rolli-Rockers-Sprösslinge e.v.
SATZUNG des Rolli-Rockers-Sprösslinge e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Rolli-Rockers-Sprösslinge e.v. (2) Er hat seinen Sitz in Mülheim an der Ruhr, Bachstraße
MehrS A T Z U N G. des Fördervereins Dudweiler Bäder e.v.
S A T Z U N G des Fördervereins Dudweiler Bäder e.v. In der Satzung wird aus Gründen der leichteren Lesbarkeit auf die weibliche Form der Schreibweise verzichtet, soweit in den Bestimmungen dieser Satzung
MehrSatzung. der. Handwerker- und Kaufmannschaft 1861 e.v. Ribnitz-Damgarten
Satzung der Handwerker- und Kaufmannschaft 1861 e.v. Ribnitz-Damgarten In dieser Fassung beschlossen von der Mitgliederversammlung am 22.10.2012 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 2 Zweck Der Verein führt den
MehrSatzung des Wander- und Unterhaltungsvereins Edelweiß Püttlingen e.v.
Satzung des Wander- und Unterhaltungsvereins Edelweiß Püttlingen e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Wander- und Unterhaltungsverein Edelweiß Püttlingen und hat seinen Sitz in Püttlingen. Der
MehrSatzung des Fördervereins der Georg-Grundschule-Soest e.v. vom
Satzung des Fördervereins der Georg-Grundschule-Soest e.v. vom 21.01.2016 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Georg-Grundschule-Soest. Er wird in das Vereinsregister
MehrSatzung. Verein zur Förderung der Ev. Kirchengemeinde Stahnsdorf. gemeinnütziger Verein. Dorfplatz Stahnsdorf. 1. Fassung vom 06.
Satzung Verein zur Förderung der Ev. Kirchengemeinde Stahnsdorf gemeinnütziger Verein Dorfplatz 3 14532 Stahnsdorf 1. Fassung vom 06. Juni 2001 zuletzt geändert durch die Versammlung der Mitglieder am
MehrS A T Z U N G des Vereins. Human Rights Watch - Verein zur Wahrung der Menschenrechte e.v.
S A T Z U N G des Vereins Human Rights Watch - Verein zur Wahrung der Menschenrechte e.v. (in der Fassung des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 10. April 2006, eingetragen in das Vereinsregister
MehrSatzung des Chorverbands Bad Tölz Wolfratshausen
Satzung des Chorverbands Bad Tölz Wolfratshausen 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein, der Mitglied im Bayerischen Sängerbund e.v. und im Deutschen Sängerbund e.v. ist, führt den Namen Chorverband Bad
MehrFörderverein Dorfkirche Wegendorf e.v.
Satzung des Fördervereins Dorfkirche Wegendorf e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Förderverein Dorfkirche Wegendorf" und ist seit dem 29.06.2009 unter dem Aktenzeichen VR 5562
MehrSatzung. 1 Name und Sitz, Geschäftsjahr
Satzung 1 Name und Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Badminton Burg Er hat seinen Sitz in Burg und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach Eintragung in das Register lautet der
MehrSatzung des Vereins. 1 Name und Sitz. 1. Der Verein führt den Namen Log-in MV / Logistikinitiative Mecklenburg- Vorpommern e. V.
Satzung des Vereins 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Log-in MV / Logistikinitiative Mecklenburg- Vorpommern e. V. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Schwerin und ist im Vereinsregister beim
MehrSatzung des WEIMARER REPUBLIK e.v.
Satzung des WEIMARER REPUBLIK e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein trägt den Namen Weimarer Republik. Nach erfolgter Eintragung in das Vereinsregister führt er den Namen Weimarer
MehrSATZUNG. Name, Rechtsform, Sitz, Geschäftsjahr: 1. Der Verein führt den Namen:
1 Name, Rechtsform, Sitz, Geschäftsjahr: 1. Der Verein führt den Namen: Ärzteinitiative Berlin; nach der beabsichtigten Eintragung in das Vereinsregister mit dem Zusatz "e.v.". Ärzteinitiative Berlin e.v.
MehrSatzung. für den Förderkreis
Satzung für den Förderkreis der Staatlichen Berufsschule Bad Tölz-Wolfratshausen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Förderkreis der Staatlichen Berufsschule Bad Tölz- Wolfratshausen.
MehrSatzung. des Vereins der Förderer und Freunde des Gymnasiums Dresden-Cotta e.v. (Förderverein Gymnasium Dresden-Cotta)
Satzung des Vereins der Förderer und Freunde des Gymnasiums Dresden-Cotta e.v. (Förderverein Gymnasium Dresden-Cotta) 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Verein der Förderer und Freunde
MehrSATZUNG. 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr
SATZUNG 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr 1. Der am 02.03.1989 in Münster gegründete Verein führt den Namen: Förderkreis Hochschulsport Münster e.v. Der Verein hat seinen Sitz in Münster (Westfalen).
MehrWALDBÜHNE BREMKE e.v.
WALDBÜHNE BREMKE e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen " W aldbühne Bremke e.v." und hat seinen Sitz in 37130 Gleichen, Ortsteil Bremke. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
Mehr(1) Der Verein führt den Namen Freunde von Dream Trust. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Zusatz e.v..
S a t z u n g Freunde von Dream Trust 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Freunde von Dream Trust. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Zusatz e.v..
MehrSATZUNG Pro Lausitzer Braunkohle e.v.
SATZUNG Pro Lausitzer Braunkohle e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Pro Lausitzer Braunkohle. Der Verein hat seinen Sitz in Cottbus und soll in das Vereinsregister eingetragen
MehrSatzung des Fördervereins der Sekundarschule Alt-Arnsberg in Arnsberg
Satzung des Fördervereins der Sekundarschule Alt-Arnsberg in Arnsberg 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Sekundarschule Alt-Arnsberg. Er soll in das Vereinsregister
MehrSatzung des. Kultur- und Förderverein Rühme e. V.
Satzung des Kultur- und Förderverein Rühme e. V. 1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr) Der Verein führt den Namen Kultur- und Förderverein Rühme. Er führt nach Eintragung in das Vereinsregister den Namenszusatz
Mehrdes Bundesverbandes Klinische Linguistik e.v (BKL) 1
des Bundesverbandes Klinische Linguistik e.v (BKL) 1 NAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR 1. Bundesverband KLINISCHE LINGUISTIK (BKL); der Verband soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung
MehrSatzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen
Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
MehrMuster: Satzung eines gemeinnützigen Vereins
Muster: Satzung eines gemeinnützigen Vereins 1 (Name und Sitz) 2 (Geschäftsjahr) 3 (Zweck des Vereins) Der gemeinnützige Verein führt den Namen keltisch-druidische Glaubensgemeinschaft. Er ist eine Religionsgemeinschaft
MehrSatzung des Fördervereins Freundeskreis der Marie-Curie-Schule Frankfurt e.v. Stand 03/2016. Name und Sitz
Satzung des Fördervereins Freundeskreis der Marie-Curie-Schule Frankfurt e.v. Stand 03/2016 1 Name und Sitz 1) Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Marie-Curie-Schule Frankfurt e.v. 2) Er wird
MehrSatzung des Förderverein Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Ost e.v.
Satzung des Förderverein Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Ost e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Förderverein Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Ost Der Verein soll in das Vereinsregister
MehrSatzung des Westfälischen Steuerkreises e.v. Verein zur Förderung des Steuerrechts an der Universität Münster
Satzung des Westfälischen Steuerkreises e.v. Verein zur Förderung des Steuerrechts an der Universität Münster 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Westfälischer Steuerkreis; er hat seinen Sitz in
MehrFreunde des TIZ Theater im Zehnthaus e.v. Theater hautnah. Mitgliedsantrag:
Freunde des TIZ Theater im Zehnthaus e.v. Theater hautnah Mitgliedsantrag: Ich möchte Mitglied im Verein Freunde des TIZ Theater im Zehnthaus werden. Ich habe die Satzung (im Anhang) gelesen und akzeptiert.
MehrVerein der Freunde und Förderer der Goethe Schule Flensburg e.v. Satzung. Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr
Verein der Freunde und Förderer der Goethe Schule Flensburg e.v. Satzung 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Verein der Freunde und Förderer der Goethe-Schule Flensburg
MehrMuster: Satzung eines gemeinnützigen Vereins
Muster: Satzung eines gemeinnützigen Vereins Wie erstellt man eine Satzung für einen gemeinnützigen Verein? Muster: Satzung eines gemeinnützigen Vereins 1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen. Er
MehrSatzung. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Förderverein Deutschorden-Schule. 2. Der Verein wird in das Vereinsregister eingetragen. 3. Der Sitz des Vereins ist Lauchheim. 4.
MehrSatzung. für den. Verein für militärhistorische Forschung e. V. Stuttgart
Satzung für den Verein für militärhistorische Forschung e. V. Stuttgart 1 Name, Sitz Der Verein führt den Namen Verein für militärhistorische Forschung. Nach Eintragung in das Vereinsregister führt er
MehrHubertus Sportschützen Straberg 1966 e.v. S a t z u n g. Der Verein führt den Namen Hubertus Sportschützen Straberg.
S a t z u n g 1 Name und Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Hubertus Sportschützen Straberg. Er hat seinen Sitz in Dormagen - Straberg und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach
MehrSatzung des Vereins Förderverein zum Aufbau einer Juliane Noack Künstlerförderung
Satzung des Vereins Förderverein zum Aufbau einer Juliane Noack Künstlerförderung 1 Name und Allgemeines (1) Der Verein führt den Namen Förderverein zum Aufbau einer Juliane Noack Künstlerförderung. Er
MehrDer Verein führt den Namen BLLV-Kinderhilfe (e.v.). Der Verein hat seinen Sitz in München. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
Satzung des Vereins BLLV-Kinderhilfe e.v. (mit von der Mitgliederversammlung am 14. Juli 2015 beschlossenen Satzungsänderungen, am 30. Sept. beim Registergericht eingereicht) Der Verein führt den Namen
MehrVerein zur Förderung des Triathlonsports der SG Wasserratten Norderstedt e.v. Satzung
Verein zur Förderung des Triathlonsports der SG Wasserratten Norderstedt e.v. 1 Name und Sitz Satzung Der Verein führt den Namen Verein zur Förderung des Triathlonsports der SG Wasserratten Norderstedt".
MehrSatzung des Förderverein zur Erhaltung des Schweizerhauses e. V.
Satzung des Förderverein zur Erhaltung des Schweizerhauses e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein zur Erhaltung des Schweizerhauses. 2. Der Verein hat den Sitz in
MehrSatzung des Fördervereins Kindergarten Burgmäuse in Krunkel/Epgert
Satzung des Fördervereins Kindergarten Burgmäuse in Krunkel/Epgert 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein des Kindergartens Burgmäuse Krunkel/Epgert. Er soll in das Vereinsregister
MehrSatzung des Vereins Technikmuseum Kassel
Satzung des Vereins Technikmuseum Kassel 02.09.2005 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Technikmuseum Kassel mit dem Zusatz e.v. nach Eintragung in das Vereinsregister. (2) Der Verein hat seinen
MehrVerein der Freunde. des Schönbuch-Gymnasiums Holzgerlingen. Satzung
Verein der Freunde des Schönbuch-Gymnasiums Holzgerlingen Satzung 1 Inhaltsverzeichnis 1 Name und Sitz! 3 2 Zweck! 3 3 Steuerbegünstigung (Gemeinnützigkeit)! 3 4 Erwerb der Mitgliedschaft! 3 5 Beendigung
MehrSatzung des Kindergarten-Fördervereins Ansbach-St.Gumbertus/Lenauweg e.v.
Satzung des Kindergarten-Fördervereins Ansbach-St.Gumbertus/Lenauweg e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Kindergarten-Förderverein Ansbach- St.Gumbertus/Lenauweg. (2) Der Verein
MehrSATZUNG. Name, Sitz, Geschäftsjahr
SATZUNG 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Northeimer Handball-Club. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung lautet der Name Northeimer Handball-Club
MehrSATZUNG Jazz-Rock-Blues-Werkstatt e.v.
1 Name, Sitz, Geschätfsjahr SATZUNG Jazz-Rock-Blues-Werkstatt e.v. 1 Nr.1 Der Verein führt den Namen Jazz-Rock-Blues-Werkstatt. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Zusatz
MehrSatzung Des Fördervereins der Josefschule e.v.
Satzung Des Fördervereins der Josefschule e.v. Stand: 10.09.1996 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein der Josefschule Ahaus e.v. und hat seinen Sitz in 48683 Ahaus, Kampstraße 10. Er
MehrFreunde der Ruhrfestspiele e.v. Satzung vom 20. Juni 2012
Freunde der Ruhrfestspiele e.v. Satzung vom 20. Juni 2012 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Freunde der Ruhrfestspiele e.v. und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Recklinghausen
MehrSatzung des Fördervereins der Christian-Reichart-Grundschule Erfurt e. V.
Satzung des Fördervereins der Christian-Reichart-Grundschule Erfurt e. V. (beschlossen in der Mitgliederversammlung am 12. November 2014) 1 1 Name und Sitz 1. Der Verein trägt den Namen Förderverein der
MehrFörderverein der. Schule am Goldberg. 2 Zweck des Vereins
Satzung Förderverein der Schule am Goldberg 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Schule am Goldberg. 2. Sitz des Vereins ist Heusenstamm. 3. Der Verein wird in das
Mehr(1) Der Verein führt den Namen "Förderverein Kurt Lorenz-Preis e.v,".
S A T Z U N G "Förderverein Kurt Lorenz-Preis e.v." 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen "Förderverein Kurt Lorenz-Preis e.v,". (2) Der Verein hat seinen Sitz in Leverkusen. (3) Das
MehrFÖRDERVEREIN DES. JOHANNEUMS ZU LÜBECK e.v.
FÖRDERVEREIN DES JOHANNEUMS ZU LÜBECK e.v. Satzung 1 Name, Rechtsform und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Förderverein des Johanneums zu Lübeck e.v.". 2. Der Verein ist im Vereinsregister
MehrSatzung des Weltladen Alzenau e.v.
Satzung des Weltladen Alzenau e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins Der Verein nennt sich Weltladen Alzenau. Sitz des Vereins ist Alzenau. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Er soll in das
Mehr1 / 6. Satzung. (Fassung vom )
1 / 6 Förderverein der Erich Kästner Schule in Maintal Bischofsheim e. V. Adalbert-Stifter-Str. 51 63477 Maintal Foerderv.EKS@gmail.com Satzung (Fassung vom 17.02.2016) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der
MehrDer Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung (AO).
S A T Z U N G LIONS-HILFSWERK GÖRLITZ e.v. 1 Der Förderverein des LIONS CLUB GÖRLITZ hat seinen Sitz in Görlitz. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt nach Eintragung den Namen: LIONS-HILFSWERK
MehrSatzung. - Konzeptberatung Gesundheit, Finanzen und Recht, ggf. durch Einschaltung
Satzung 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen concept4sport, nach erfolgter Eintragung in das Vereinsregister mit dem Zusatz e.v. (eingetragener Verein). (2) Der Verein hat seinen Sitz in Leipzig,
MehrSatzung. des Vereins Freundeskreis Kreuzweg Breitbrunn e.v. Name und Sitz
Satzung des Vereins Freundeskreis Kreuzweg Breitbrunn e.v. 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Freundeskreis Kreuzweg Breitbrunn e.v. mit Sitz in Breitbrunn. 2. Das Geschäftsjahr entspricht dem
MehrFREUNDESKREIS WEIHENSTEPHANER GÄRTEN
FREUNDESKREIS WEIHENSTEPHANER GÄRTEN Am Staudengarten 7 85354 Freising Tel.: 0 81 61 / 71-5109 Fax: 0 81 61 / 71-5596 S A T Z U N G 1 Name und Sitz des Vereins 1.1 Der Verein führt den Namen Freundeskreis
MehrSatzung des Fördervereins Städtische KiTa Rhade e.v. Am Stuvenberg 40, Dorsten-Rhade
Satzung des Fördervereins Städtische KiTa Rhade e.v. Am Stuvenberg 40, 46286 Dorsten-Rhade 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Städtische KiTa Rhade e.v.". 2. Er wurde
MehrSatzung des Theaterrings Wolfsburg e. V.
Satzung des Theaterrings Wolfsburg e. V. 1. Name, Sitz, Geschäftsjahr 1.1. Der Verein führt den Namen Theaterring Wolfsburg e. V. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Wolfsburg unter der Nr.
MehrSatzung des Vereins Triathlon Friedrichroda
Satzung des Vereins Triathlon Friedrichroda 1 Name und Sitz 1. Der Verein trägt den Namen Triathlon Friedrichroda ". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und danach den Zusatz e.v." führen.
MehrSatzung des Vereins FHD Alumni e.v.
Satzung des Vereins FHD Alumni e.v. Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 28.05.2016 in Dresden. Eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichtes Dresden unter der Registriernummer VR 9751 am 10.10.
MehrSatzung des Vereins Freunde und Förderer der Stauffenbergschule
Satzung des Vereins Freunde und Förderer der Stauffenbergschule 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Freunde und Förderer der Stauffenbergschule. Nach Eintragung des Vereins ins Vereinsregister
MehrSatzung. des Mühlheimer Karneval- Vereins e.v.
Satzung des Mühlheimer Karneval- Vereins e.v. in der Fassung vom 21.09.1992 zuletzt geändert am 18.04.2002 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen "Mühlheimer Karneval-Verein e.v." und hat seinen Sitz
MehrSatzung des Vereins Sportkompass e.v.
Satzung des Vereins Sportkompass e.v. 1 Name und Sitz des Vereins (1) Der Verein führt den Namen "Sportkompass". Er hat seinen Sitz in Potsdam und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach Eintragung
MehrFreundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung
Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung Artikel 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Kammeroper Schloß Rheinsberg eingetragener Verein ( e.
MehrSatzung. 1) Der Verein führt den Namen Fördergesellschaft Finanzmarktforschung mit dem Zusatz e.v. nach Eintragung in das Vereinsregister.
Satzung der Fördergesellschaft Finanzmarktforschung e.v. vom 22. Juli 2000, geändert am 04. März 2002, 19. Mai 2004 und 23. April 2007. 1 Rechtsform, Name, Sitz, Geschäftsjahr 1) Der Verein führt den Namen
MehrH21 ev: Förderverein der Grundschule an der Herrnstrasse 21 80539 München. Satzung
H21 ev: Förderverein der Grundschule an der Herrnstrasse 21 80539 München Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein hat den Namen H21 Förderverein der Grundschule an der Herrnstrasse 21 e. V.
Mehr. Skatepark Würzburg e. V. SATZUNG. 1 Name, Sitz, Wirtschaftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Skatepark Würzburg e. V..
. Skatepark Würzburg e. V. SATZUNG 1 Name, Sitz, Wirtschaftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Skatepark Würzburg e. V.. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Würzburg und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts
MehrVereinssatzung Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Idar-Oberstein Kirn e.v. Gültig ab 20. Januar 2015
Vereinssatzung Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Idar-Oberstein Kirn e.v. Gültig ab 20. Januar 2015 1 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Idar-Oberstein-
MehrS a t z u n g des Verein Wählergemeinschaft PRO Region e.v.
Vorwort: S a t z u n g des Verein Wählergemeinschaft PRO Region e.v. Im Bewusstsein unserer Verantwortung gegenüber Mensch und Natur haben wir uns entschlossen, unser demokratisches Recht auf aktive Teilnahme
MehrSatzung des Vereins Konzeptwerk Neue Ökonomie e.v.
Satzung des Vereins Konzeptwerk Neue Ökonomie e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein ist in das Vereinsregister einzutragen und führt dann den Namen Konzeptwerk Neue Ökonomie e.v.. Der Verein hat
MehrMITGLIEDSCHAFTSANTRAG
MITGLIEDSCHAFTSANTRAG ZU Finanzgruppe e.v. Am Seemoser Horn 20 88045 Friedrichshafen www.zufin.de info@zufin.de Ich erkläre hiermit meine Absicht, der ZU Finanzgruppe e.v. als ordentliches Mitglied beizutreten.
MehrS A T Z U N G. der. Nachbarschaftshilfe Unterföhring e.v.
S A T Z U N G der Nachbarschaftshilfe Unterföhring e.v. Die Nachbarschaftshilfe Unterföhring wurde von Bürgern von Unterföhring im Jahr 1975 gegründet. Als Aufgabe wurde die selbstlose, von christlicher
MehrS A T Z U N G. des Vereins zur Förderung der Forschungsstelle für Deutsches und Europäisches Lebensmittelrecht an der Universität Bayreuth e.v.
1 S A T Z U N G des Vereins zur Förderung der Forschungsstelle für Deutsches und Europäisches Lebensmittelrecht an der Universität Bayreuth e.v. 1. Der Verein trägt den Namen: 1 Name, Sitz, Eintragung,
Mehr(1) Der Verein führt den Namen Flüchtlingshilfe Kaarst. Er soll ins Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v.
Satzung 1 (1) Der Verein führt den Namen Flüchtlingshilfe Kaarst. Er soll ins Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v. (2) Der Sitz des Vereins ist Kaarst. (3) Das Geschäftsjahr
MehrSatzung der Freiwilligen Feuerwehr. Altomünster e.v.
Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Altomünster e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Freiwillige Feuerwehr Altomünster e.v. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Altomünster. 3. Geschäftsjahr
MehrHayabusaclub e.v. Germany
Satzung des (Stand 4. Oktober 2014) 1 Name und Sitz des Vereins 1) Der Verein führt den Namen "Hayabusaclub e.v.". 2) Der Verein hat seinen Sitz in 26133 Oldenburg, Franz-Radziwill-Straße 30. 3) Der Verein
Mehr(1) Der am in Panitzsch gegründete Verein führt den Namen SV Panitzsch/ Borsdorf 1920
Neufassung der Satzung des SV Panitzsch/Borsdorf 1920 e.v. 1 Name und Sitz (1) Der am 05.02.92 in Panitzsch gegründete Verein führt den Namen SV Panitzsch/ Borsdorf 1920 (2) Der Sitz des Vereins ist 04451
Mehr