Nutzungsordnung für den Computerraum

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Nutzungsordnung für den Computerraum"

Transkript

1 THS Nutzungsordnung Computerraum Seite 1 von 5 Theodor-Heuss-Realschule Solingen Nutzungsordnung für den Computerraum 1. Geltungsbereich Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Schulordnung der Theodor- Heuss-Realschule. Eine Anerkennung der Schulordnung durch Unterschrift beinhaltet auch die Anerkennung dieser Nutzungsordnung. Die Nutzungsordnung bezieht sich auf die 17 Computer im Computerraum, auf die drei PC in der Bibliothek und auf die weiteren in den Fachräumen, im Medienraum und zeitweise in der Klasse aufgestellten PC. Sie wird im Computerraum ausgehängt. Die Schule hat für ihre PC einen Internetzugang. Durch diese Möglichkeit kann sich die Schule der Öffentlichkeit präsentieren und die Internetangebote anderer nutzen. Der Internetzugang darf von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern nur unter Einhaltung der nachstehenden Regeln erfolgen. 2. Nutzungsberechtigung und Zugang zu den PC Nutzungsberechtigt sind Angehörige und Schülerinnen und Schüler der Theodor-Heuss- Realschule im Rahmen der Durchführung des Unterrichts oder der Arbeitsgemeinschaften. Darüber hinaus kann ein individuelles Nutzungsrecht gewährt werden. Die Entscheidung darüber treffen die verantwortlichen Lehrerinnen und Lehrer. Verantwortlich für die Hardware-Ausstattung und die Software im Computerraum ist Herr Dr. Langensiepen (Netzadministrator), für die Rechner außerhalb des Raumes Herr Hankammer. 3. Verhalten in Räumen mit Schülerarbeitsplätzen Das Einnehmen von Speisen und Getränken in Räumen, die mit Computerarbeitsplätzen ausgestattet sind, ist nicht gestattet. Innerhalb dieser Räume ist den Anweisungen der aufsichtsführenden Lehrerinnen und Lehrer Folge zu leisten. 1

2 THS Nutzungsordnung Computerraum Seite 2 von 5 Vor dem Anschalten des Rechners trägt sich jeder PC-Nutzer in das ausliegende Nutzerheft ein. Die Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit des PC muss überprüft werden. Aufgetretene Defekte oder Funktionsstörungen sind der Aufsichts-führenden Lehrperson umgehend zu melden. Die Arbeitsstation, an der sich ein Nutzer im Netz angemeldet hat, ist durch diesen nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Die Bedienung der Hard- und Software hat fachgerecht wie im Unterricht gelernt zu erfolgen. Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerkes sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung (Monitor, Maus, Tastatur, Rechner, Kopfhörer) sind absolut untersagt. Das Kopieren von System- oder Programmdateien im Schulnetz ist nicht gestattet. Daten, die während der Nutzung einer Arbeitsstation entstehen, können nach Absprache mit dem verantwortlichen Fachlehrer auf eigenen Disketten oder CD oder dem zugewiesenen Arbeitsbereich im Netzwerk abgelegt werden. Beim Kopieren von Daten sind Regelungen hinsichtlich des Datenschutzes und des Urheberrechts zu beachten. Datenträger müssen frei von Computerviren sein. Sie sind mit einem Virenscanner, der jedem Benutzer zugänglich ist, zu überprüfen. Das Starten von eigenen (d.h. rechtmäßig erworbenen oder selbstgefertigten) Programmen sowie das Benutzen der Drucker bedarf der ausdrücklichen Genehmigung einer Lehrkraft. Beim Auftreten von Funktionsstörungen sind diese sofort den Systembetreuern zu übermitteln. Die betreuende Lehrperson achtet zur Unterstützung der Netzadministratoren auf die Einhaltung der Regeln für das Verhalten der Schülerinnen und Schüler. Für mutwillig oder fahrlässig entstandene Schäden sind die Verursacherin/der Verursacher verantwortlich. Sie/er muss mit Regressforderungen rechnen. 4. Aufsichtspflicht der unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer Den unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrern obliegt die Aufsichtspflicht im Computerraum insbesondere bei der Internetnutzung von Schülerinnen und Schülern. Sie geben den Schülerinnen und Schüler Anweisungen, welche Inhalte im Internet aufgesucht werden sollen, und kontrollieren stichprobenweise (mit Hilfe des Programms Net Support School oder durch Kontrolle des Verlaufes an den einzelnen PC) welche Webseiten die Schülerinnen und Schüler aufrufen. 2

3 THS Nutzungsordnung Computerraum Seite 3 von 5 Der vorsätzliche, d. h. bewusste Besitz verbotener Inhalte (z. B. pornographische, rassistische oder gewaltverherrlichende Inhalte) ist verboten. Auch der bewusste Aufruf solcher Seiten ist verboten. Jugendgefährdende Inhalte dürfen daher im Internet nicht aufgerufen werden. Stößt eine Schülerin oder ein Schüler zufällig auf solche Seiten, ist die entsprechende Seite sofort wieder zu schließen. Die Theodor-Heuss-Realschule ist in keiner Weise für den Inhalt der über ihren Internetzugang bereitgestellten Informationen verantwortlich. Schülerinnen und Schüler, die einen Missbrauch des Internets beobachten, sollten dies der beaufsichtigenden Lehrperson sofort mitteilen. 5. Zugang zum Computerraum Die Stunden, in denen keine stundenplanmäßige Belegung des Computerraumes vorgesehen ist, stehen für Klassen oder Projekte zur Verfügung. Im Lehrerzimmer hängt ein Belegungsplan aus, in den geplante Belegungen des Computerraumes eingetragen werden. Die Lehrperson, die sich zuerst einträgt, hat das Recht, den Raum zu benutzen. Die Eintragung sollten tagesaktuell gehalten werden, falls der Raum doch nicht genutzt werden sollte, ist die Eintragung frühestmöglich zu streichen. 6. Datenschutz und Datensicherheit Die Theodor-Heuss-Realschule hat Lizenzen erworben, die vorhandene Software für Ausbildungszwecke zu nutzen. Eine Nutzung für gewerbliche Zwecke sowie eine Vervielfältigung oder Veräußerung ist nicht gestattet. Alle auf den Arbeitsstationen und im Netz befindlichen Daten (einschließlich persönlicher Daten) unterliegen dem Zugriff der Netzadministratoren. Ein Rechtsanspruch der Nutzer auf den Schutz persönlicher Daten im Netz vor unbefugten Zugriffen gegenüber der Schule besteht nicht. Eine Geheimhaltung von Daten, die über das Internet übertragen werden, kann in keiner Weise gewährleistet werden. Die Bereitstellung jedweder Information im Internet auf jedwede Art und Weise kommt damit einer Öffentlichmachung gleich. Es besteht daher kein Rechtsanspruch gegenüber der Theodor-Heuss-Realschule auf Schutz solcher Daten vor unbefugten Zugriffen. 3

4 THS Nutzungsordnung Computerraum Seite 4 von 5 Die Systembetreuer behalten sich das Recht vor, die technischen Daten von s auszuwerten. s etc. im Hause können von den Systembetreuern (und nur von diesen!) eingesehen werden. Dies ist z. B. dann notwendig, wenn falsch adressierte Nachrichten auf dem System liegen bleiben, Nachrichten über einen längeren Zeitraum nicht vom Adressaten abgeholt bzw. gelesen werden, Störungen auftreten oder der Verdacht des Missbrauchs der Datenkommunikationsmöglichkeiten besteht. 7. Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation Die vorhandene Hard- und Software wird ausschließlich durch die Systemadministratoren eingerichtet und gewartet. Das Aufspielen neuer Programme oder Veränderungen in der Systemkonfiguration ist Aufgabe des Systemadministrators. Programme, die von den Fachschaften angeschafft werden, können zu bestimmten vorher angekündigten Terminen ins Netz gestellt werden, sie werden an den Administrator gegeben. Eigenmächtige Manipulationen, sind zu unterlassen. Die Kosten (Sachmittel, Arbeitszeit), die zur Beseitigung von vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführten Fehlfunktionen anfallen, werden den Verursachern in Rechnung gestellt. Die Schule behält sich in diesem Fall disziplinarische Maßnahmen vor. Vorschläge zu technischen und organisatorischen Verbesserungen im Computerraum werden von den Netzadministratoren gerne entgegen genommen. 8. Versenden von Informationen in das Internet Werden Informationen über das Internet versandt, geschieht dies unter der Domain der Theodor-Heuss-Realschule. Jede versandte Information kann deshalb durch die Allgemeinheit unmittelbar oder mittelbar mit der Theodor-Heuss-Realschule in Zusammenhang gebracht werden. Es ist deshalb grundsätzlich untersagt, den Datenkommunikationszugang zur Verbreitung von Informationen zu verwenden, die dazu geeignet sind, dem Ansehen der Schule in irgendeiner Weise Schaden zuzufügen. Oberster Grundsatz ist die Achtung der Persönlichkeitsrechte anderer Personen. Diskriminierungen, persönliche Angriffe, Unterstellungen und Verleumdungen sind untersagt und können auch zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen. Das Ausfüllen von Online-Formularen ist ohne ausdrückliche Aufforderung der aufsichtführenden Lehrperson untersagt. 4

5 THS Nutzungsordnung Computerraum Seite 5 von 5 Kein Benutzer hat das Recht, Vertragsverhältnisse im Namen der Theodor-Heuss-Realschule einzugehen (z. B. Bestellung von Artikeln über das Internet) - oder kostenpflichtige Dienste im Internet zu nutzen. Solingen, den 20. November

Nutzungsordnung der Informations- und Kommunikationstechnik an der Dr.- Walter- Bruch- Schule St. Wendel

Nutzungsordnung der Informations- und Kommunikationstechnik an der Dr.- Walter- Bruch- Schule St. Wendel Nutzungsordnung der Informations- und Kommunikationstechnik an der Dr.- Walter- Bruch- Schule St. Wendel A. Allgemeines Nachfolgende Regelung gilt für die Benutzung der schulischen Informations- und Kommunikationstechnik

Mehr

Nutzungsordnung der Informations- und Kommunikationstechnik an der Berufsbildenden Schule Cochem

Nutzungsordnung der Informations- und Kommunikationstechnik an der Berufsbildenden Schule Cochem Nutzungsordnung der Informations- und Kommunikationstechnik an der Berufsbildenden Schule Cochem Präambel Nachfolgende Regelung gilt für die Benutzung der schulischen Informations- und Kommunikationstechnik

Mehr

Nutzungsordnung für IT-Einrichtungen und -Geräte am St.-Willibrord-Gymnasium Bitburg

Nutzungsordnung für IT-Einrichtungen und -Geräte am St.-Willibrord-Gymnasium Bitburg Nutzungsordnung für IT-Einrichtungen und -Geräte am St.-Willibrord-Gymnasium Bitburg A. Allgemeines Die nachfolgende Regelung gilt für die Benutzung von schulischen Computereinrichtungen und sonstigen

Mehr

Nutzungsordnung für die Computereinrichtungen am Göttenbach-Gymnasium Idar-Oberstein

Nutzungsordnung für die Computereinrichtungen am Göttenbach-Gymnasium Idar-Oberstein 1. Allgemeines Nachfolgende Regelung gilt für die Benutzung der schulischen Informations- und Kommunikationstechnik (wie Computereinrichtungen, Internet, E-Mail) durch Schülerinnen und Schüler. Die vorliegende

Mehr

Muster für eine Nutzungsordnung der Computereinrichtungen an Schulen. A. Allgemeines. B. Regeln für jede Nutzung

Muster für eine Nutzungsordnung der Computereinrichtungen an Schulen. A. Allgemeines. B. Regeln für jede Nutzung Muster für eine Nutzungsordnung der Computereinrichtungen an Schulen A. Allgemeines Nachfolgende Regelung gilt für die Benutzung von schulischen Computereinrichtungen durch Schülerinnen und Schüler im

Mehr

Nutzungsordnung der Computer mit Internetzugang am Winckelmann-Gymnasium Stendal

Nutzungsordnung der Computer mit Internetzugang am Winckelmann-Gymnasium Stendal Nutzungsordnung der Computer mit Internetzugang am Winckelmann-Gymnasium Stendal A. Allgemeines Das Winckelmann-Gymnasium Stendal gibt sich für die Benutzung von schulischen Computereinrichtungen mit Internetzugang

Mehr

Nutzungsvereinbarung für die EDV-Einrichtungen

Nutzungsvereinbarung für die EDV-Einrichtungen Nutzungsvereinbarung für die EDV-Einrichtungen an der Dr.-Georg-August-Zinn-Schule in Gudensberg 1. Allgemeines Die Schule stellt die für eine zeitgemäße Ausbildung erforderlichen EDV-Einrichtungen zur

Mehr

Nutzungsordnung der Computereinrichtungen mit Internetzugang an Schulen. A. Allgemeines

Nutzungsordnung der Computereinrichtungen mit Internetzugang an Schulen. A. Allgemeines Nutzungsordnung der Computereinrichtungen mit Internetzugang an Schulen A. Allgemeines Die Grund- und Mittelschule Gaißach gibt sich für die Benutzung von schulischen Computereinrichtungen mit Internetzugang

Mehr

Die Einnahme von Speisen und Getränken ist während der Computernutzung strikt verboten!

Die Einnahme von Speisen und Getränken ist während der Computernutzung strikt verboten! Benutzerordnung der Grundschule am Gartenfeld Dolgesheim Vorwort Nachfolgende Regelung gilt für die Benutzung der schulischen Informations- und Kommunikationstechnik (z.b. von Computern, Internet, E-Mail)

Mehr

Nutzungsordnung der EDV-Einrichtung und des Internets für Schülerinnen und Schüler an der Vinzenz-Pallotti-Schule

Nutzungsordnung der EDV-Einrichtung und des Internets für Schülerinnen und Schüler an der Vinzenz-Pallotti-Schule Sonderpädagogisches Förderzentrum Singerstr. 75, 86316 Friedberg www.sfz-friedberg.de Tel. 0821/602633 Fax 0821/603903 E-Mail: vinzenz_pallotti_schule@t-online.de Nutzungsordnung der EDV-Einrichtung und

Mehr

Nutzungsordnung der Computereinrichtungen

Nutzungsordnung der Computereinrichtungen Inhalt A. Einleitung B. Regeln für jede Nutzung Kennwörter Unerlaubte Nutzungen Datenschutz und Datensicherheit Eingriffe in die Hard - und Softwareinstallation Schutz der Hardware Energiesparregeln Nutzung

Mehr

Nutzungsordnung der Informations- und Kommunikationstechnik des Gymnasiums Weierhof. Präambel

Nutzungsordnung der Informations- und Kommunikationstechnik des Gymnasiums Weierhof. Präambel Nutzungsordnung der Informations- und Kommunikationstechnik des Gymnasiums Weierhof Präambel Nachfolgende Regelung gilt für die Benutzung der schulischen Informations- und Kommunikationstechnik (z. B.

Mehr

Nutzerordnung der Informations- und Kommunikationstechnik am Heinrich- Heine-Gymnasium Kaiserslautern

Nutzerordnung der Informations- und Kommunikationstechnik am Heinrich- Heine-Gymnasium Kaiserslautern Nutzerordnung der Informations- und Kommunikationstechnik am Heinrich- Heine-Gymnasium Kaiserslautern Präambel Nachfolgende Regelung gilt für die Benutzung der schulischen Informations- und Kommunikationstechnik

Mehr

Hinweise zum Arbeiten in den Multimedia- und Informatikräumen sowie mit mobilen Endgeräten. Nutzungsordnung. Albeck Gymnasium Sulz (Stand Juli 2016)

Hinweise zum Arbeiten in den Multimedia- und Informatikräumen sowie mit mobilen Endgeräten. Nutzungsordnung. Albeck Gymnasium Sulz (Stand Juli 2016) Nutzungsordnung Albeck Gymnasium Sulz (Stand Juli 2016) Für die unterrichtliche Nutzung steht Schülern und Lehrern ein Zugang zum Internet über Computer und ggf. mobile Endgeräte zur Verfügung. Alle Beteiligten

Mehr

Nutzungsordnung für Computereinrichtungen mit Internetzugang

Nutzungsordnung für Computereinrichtungen mit Internetzugang Nutzungsordnung für Computereinrichtungen mit Internetzugang für die öffentlichen Internatsschulen Franken-Landschulheim Schloss Gaibach Schönbornstraße 2, 97332 Volkach Steigerwald-Landschulheim Wiesentheid

Mehr

Nutzerordnung August 2014

Nutzerordnung August 2014 Nutzerordnung August 2014 Gliederung Präambel (Grundregeln für den Aushang) A. Benutzung der Computer und sonstiger Hardware in der Schule B. Abrufung von Internet-Inhalten C. Veröffentlichung von Inhalten

Mehr

Nutzungsordnung für das Notebook-Netz am Gymnasium Veitshöchheim

Nutzungsordnung für das Notebook-Netz am Gymnasium Veitshöchheim Nutzungsordnung für das Notebook-Netz am Gymnasium Veitshöchheim 2006 11 12 1 Allgemeines Das Notebook-Netz und das Internet dienen der Arbeit im Unterricht. Der Erfolg des Gesamtsystems hängt von dem

Mehr

Nutzungsordnung Studierende der EDV-Einrichtung und des Internets am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern

Nutzungsordnung Studierende der EDV-Einrichtung und des Internets am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern Staatsinstitut Augsburg Fachlehrerausbildung 1 Nutzungsordnung Studierende der EDV-Einrichtung und des Internets am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern A. Allgemeines Die EDV-Einrichtung

Mehr

Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen für die Lernplattform

Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen für die Lernplattform Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen für die Lernplattform 1. Datenschutzerklärung 1.1. Hinweise zum Datenschutz und Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten. Die Nutzung der Lernplattform

Mehr

Nutzungsordnung der EDV-Einrichtung und des Internets an der Johann Winklhofer Realschule für Schülerinnen und Schüler

Nutzungsordnung der EDV-Einrichtung und des Internets an der Johann Winklhofer Realschule für Schülerinnen und Schüler Nutzungsordnung der EDV-Einrichtung und des Internets an der Johann Winklhofer Realschule für Schülerinnen und Schüler A. Allgemeines Die EDV-Einrichtung der Schule und das Internet können als Lehr- und

Mehr

3. Weisungsrecht Weisungsberechtigt sind alle Lehrerinnen und Lehrer, die an der BBS EHS unterrichten.

3. Weisungsrecht Weisungsberechtigt sind alle Lehrerinnen und Lehrer, die an der BBS EHS unterrichten. Benutzungsordnung für die Computer der Berufsbildenden Schule für Ernährung, Hauswirtschaft und Sozialpflege Trier 1. Präambel Die BBS EHS verfügt über Computerräume mit vernetzten Computern und Zugang

Mehr

Nutzungsordnung für die Daten- und Kommunikationstechnik der Schule durch das Lehrpersonal, Verwaltung und sonstige Beschäftigte der Schule

Nutzungsordnung für die Daten- und Kommunikationstechnik der Schule durch das Lehrpersonal, Verwaltung und sonstige Beschäftigte der Schule ---Schule--- Nutzungsordnung für die Daten- und Kommunikationstechnik der Schule durch das Lehrpersonal, Verwaltung und sonstige Beschäftigte der Schule A) Allgemeines Die Nutzungsordnung gilt für die

Mehr

Benutzerordnung für die Computer und Netzwerkeinrichtungen am Hilda- Gymnasium

Benutzerordnung für die Computer und Netzwerkeinrichtungen am Hilda- Gymnasium Benutzerordnung für die Computer und Netzwerkeinrichtungen am Hilda- Gymnasium Stand: 05.09.2011 Geltungsbereich Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Schulordnung. Sie regelt die

Mehr

Nutzungsvereinbarung für die Computereinrichtung an der Wöhlerschule

Nutzungsvereinbarung für die Computereinrichtung an der Wöhlerschule Nutzungsvereinbarung für die Computereinrichtung an der Wöhlerschule 1. Allgemeines Nachfolgende Regelung gilt für die Benutzung von schulischen Computereinrichtungen durch Schülerinnen und Schüler im

Mehr

HAUSORDNUNG DES KARL-FRIEDRICH-GYMNASIUM UND DES STAATLICHEN KOLLEGS MANNHEIM

HAUSORDNUNG DES KARL-FRIEDRICH-GYMNASIUM UND DES STAATLICHEN KOLLEGS MANNHEIM HAUSORDNUNG DES KARL-FRIEDRICH-GYMNASIUM UND DES STAATLICHEN KOLLEGS MANNHEIM aktualisierte Fassung Sept. 2009 Allgemeiner Teil 1. Das Schulhaus wird um 7.30 Uhr geöffnet. Unterrichtszeit und Läuteordnung:

Mehr

Ordnung für die Nutzung der EDV-Einrichtung und des Internets am Wittelsbacher-Gymnasium durch Schülerinnen und Schüler. A.

Ordnung für die Nutzung der EDV-Einrichtung und des Internets am Wittelsbacher-Gymnasium durch Schülerinnen und Schüler. A. Ordnung für die Nutzung der EDV-Einrichtung und des Internets am Wittelsbacher-Gymnasium durch Schülerinnen und Schüler A. Allgemeines Die EDV-Einrichtung der Schule und das Internet können als Lehr- und

Mehr

EDV-Benutzungsordnung der Albert-Schweitzer-Schule Alsfeld

EDV-Benutzungsordnung der Albert-Schweitzer-Schule Alsfeld EDV-Benutzungsordnung der Albert-Schweitzer-Schule Alsfeld Stand 28.10.2011 I Allgemeines 1 Umfang und Geltungsbereich (a) Nachfolgende Regelung gilt für die Benutzung des pädagogischen Netzwerks (pädlan)

Mehr

Benutzerordnung der Schule am Bodden Neuenkirchen Regeln für die Nutzung des Schulnetzes

Benutzerordnung der Schule am Bodden Neuenkirchen Regeln für die Nutzung des Schulnetzes Benutzerordnung der Schule am Bodden Neuenkirchen Die Schule am Bodden Neuenkirchen verfügt über einen Informatikraum, einen mobilen MacBook Wagen, 2 mobile Medienwagen, 3 Smartboards, weitere Notebooks

Mehr

Muster für eine Nutzungsordnung der Informations- und Kommunikationstechnik an der -Schule

Muster für eine Nutzungsordnung der Informations- und Kommunikationstechnik an der -Schule Muster für eine Nutzungsordnung der Informations- und Kommunikationstechnik an der -Schule [restriktive Variante: Verbot der Internetnutzung für außerschulische Zwecke] Dieses Muster kann von jeder Schule

Mehr

Nutzungsordnung der EDV- Einrichtung und des Internets an Schulen für Schülerinnen und Schüler

Nutzungsordnung der EDV- Einrichtung und des Internets an Schulen für Schülerinnen und Schüler Nutzungsordnung der EDV- Einrichtung und des Internets an Schulen für Schülerinnen und Schüler Berufliche Oberschule Bayreuth Körnerstraße 6 95448 Bayreuth Tel.: 0921 / 79 208 0 Fax: 0921 / 79 208 22 schule@fosbos-bayreuth.de

Mehr

Nutzungsordnung der Informations- und Kommunikationstechnik an der BBS-Ingelheim

Nutzungsordnung der Informations- und Kommunikationstechnik an der BBS-Ingelheim Nutzungsordnung der Informations- und Kommunikationstechnik an der BBS-Ingelheim Präambel Nachfolgende Regelung gilt für die Benutzung der schulischen Informations- und Kommunikationstechnik (z. B. von

Mehr

GYMNASIUM AN DER STADTMAUER

GYMNASIUM AN DER STADTMAUER Nutzungsordnung der Informations- und Kommunikationstechnik am Gymnasium an der Stadtmauer Präambel Nachfolgende Regelung gilt für die Nutzung der schulischen Informations- und Kommunikationstechnik (z.b.

Mehr

EDV Benutzerordnung der HLW Spittal an der Drau

EDV Benutzerordnung der HLW Spittal an der Drau EDV Benutzerordnung der HLW Spittal an der Drau Oktober 2015 Ambros Markus Seite 1 von 5 Inhalt 1 Allgemeines... 3 2 Zeitliche Benutzung der EDV-Räume... 3 3 Verhalten in den EDV-Räumen... 3 4 Benutzung

Mehr

Nutzerordnung Informationstechnik

Nutzerordnung Informationstechnik 1 Anwendungsbereich Die Regelungen gelten für die Nutzung der Computer, Server, Schulportalserver und Netzwerke, die von der Schule betrieben werden sowie die zur Verfügung gestellte Software. Im Weiteren

Mehr

EDV- Nutzungsvereinbarung der Stadt Frankfurt für Schüler/innen für die EDV- Einrichtungen an der Franckeschule

EDV- Nutzungsvereinbarung der Stadt Frankfurt für Schüler/innen für die EDV- Einrichtungen an der Franckeschule Franckeschule, Frankfurt am Main Grundschule mit Vorklasse Musikalische Grundschule Schule für den Klimaschutz Franckeschule, Falkstr. 71, 60487 Frankfurt Tel. 069/212-35282 Fax 069/212-34480 EDV- Nutzungsvereinbarung

Mehr

Nutzungsordnung der Computereinrichtungen an der JPSS

Nutzungsordnung der Computereinrichtungen an der JPSS Nutzungsordnung der Computereinrichtungen an der JPSS A. Allgemeines Nachfolgende Regelung gilt für die Benutzung der schulischen Computereinrichtung durch Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Unterrichts,

Mehr

Nutzungsbedingungen für das Miele Lieferantenportal

Nutzungsbedingungen für das Miele Lieferantenportal Nutzungsbedingungen für das Miele Lieferantenportal Stand: September 2006 Stand: September 2006 Seite 1 von 5 Inhaltsverzeichnis: 1. Geltungsbereich... 3 2. Leistungsangebot... 3 3. Kosten... 3 4. Organisatorische

Mehr

Alfred-Delp-Realschule Ubstadt-Weiher

Alfred-Delp-Realschule Ubstadt-Weiher Alfred-Delp-Realschule Ubstadt-Weiher Nutzungsordnung für die Computereinrichtungen (Endfassung Schülerversion 24.10.2006) 1 Nachfolgende Regelung gilt für die Benutzung von schulischen Computereinrichtungen

Mehr

Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Dübendorf. 1. Januar 2015

Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Dübendorf. 1. Januar 2015 Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Dübendorf 1. Januar 2015 0 Inhaltsverzeichnis 1. 2. 3. 4. 5. 6. Mitgliedschaft... 1 Ausleihe... 1 Internet/Computer Arbeitsstationen... 2 Haftung... 2 Beschränkung

Mehr

Benutzerordnung Netzzugang Inhaltsverzeichnis

Benutzerordnung Netzzugang Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 Zugang... 2 2 Gültigkeit... 2 3 Haftbarkeit... 2 4 Personenbezogene Daten... 2 5 Kommerzielle Aktivitäten... 2 6 Verhaltensregeln... 3 7 Sicherung des Betriebes... 3 8 Sicherheit...

Mehr

Benutzungsordnung. für die Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnik an der Berufsbildenden Schule Bad Dürkheim

Benutzungsordnung. für die Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnik an der Berufsbildenden Schule Bad Dürkheim Benutzungsordnung für die Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnik an der Berufsbildenden Schule Bad Dürkheim Präambel Nachfolgende Regelung gilt für die Benutzung der schulischen Informations-

Mehr

Nutzungsordnung der EDV-Einrichtung und des Internets an der Mittelschule Landsberg für Schülerinnen und Schüler. A. Allgemeines

Nutzungsordnung der EDV-Einrichtung und des Internets an der Mittelschule Landsberg für Schülerinnen und Schüler. A. Allgemeines Nutzungsordnung der EDV-Einrichtung und des Internets an der Mittelschule Landsberg für Schülerinnen und Schüler A. Allgemeines Die EDV-Einrichtung der Schule und das Internet können als Lehr- und Lernmittel

Mehr

Benutzerordnung. Die Schüler arbeiten im Laptop-Raum hinter dem Lehrerzimmer sowie im Medienraum im Neubau unter Aufsicht einer Lehrkraft.

Benutzerordnung. Die Schüler arbeiten im Laptop-Raum hinter dem Lehrerzimmer sowie im Medienraum im Neubau unter Aufsicht einer Lehrkraft. Benutzerordnung Die Schülerinnen und Schüler des Lise Meitner Gymnasiums sollen die neuen Informations- und Kommunikationsmedien sowohl als Nutzer als auch bei besonderem Interesse als Administrator kennen

Mehr

Bitte nur die Seite 1 ausdrucken und unterschreiben! Anschl. beim Klassenleiter abgeben.

Bitte nur die Seite 1 ausdrucken und unterschreiben! Anschl. beim Klassenleiter abgeben. Grund- und Mittelschule Lenting Bitte nur die Seite 1 ausdrucken und unterschreiben! Anschl. beim Klassenleiter abgeben. Einwilligung in die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten (einschließlich

Mehr

DV-Nutzungsordnung. der. Kilian-von-Steiner-Schule Laupheim

DV-Nutzungsordnung. der. Kilian-von-Steiner-Schule Laupheim DV-Nutzungsordnung der Kilian-von-Steiner-Schule Laupheim DV-Nutzungsordnung der Kilian-von-Steiner-Schule vom 16.9.2006 Präambel Die nachfolgende Nutzungsordnung stellt wichtige Grundregeln im Umgang

Mehr

EDV-Nutzungsrichtlinien

EDV-Nutzungsrichtlinien EDV-Nutzungsrichtlinien Lichtenberg-Oberstufen-Gymnasium Bruchköbel 2010 Präambel Die nachfolgende Nutzungsordnung stellt wichtige Grundregeln im Umgang mit Computern der Schule durch Schülerinnen und

Mehr

Installation LehrerConsole (für Version 7.2)

Installation LehrerConsole (für Version 7.2) Dr. Kaiser Systemhaus GmbH Köpenicker Straße 325 12555 Berlin Telefon: (0 30) 65 76 22 36 Telefax: (0 30) 65 76 22 38 E-Mail: info@dr-kaiser.de Internet: www.dr-kaiser.de Installation LehrerConsole (für

Mehr

Installation LehrerConsole (Version 7.2)

Installation LehrerConsole (Version 7.2) Dr. Kaiser Systemhaus GmbH Köpenicker Straße 325 12555 Berlin Telefon: (0 30) 65 76 22 36 Telefax: (0 30) 65 76 22 38 E-Mail: info@dr-kaiser.de Internet: www.dr-kaiser.de Installation LehrerConsole (Version

Mehr

Sicherheitshinweise für IT-Benutzer. - Beispiel -

Sicherheitshinweise für IT-Benutzer. - Beispiel - Sicherheitshinweise für IT-Benutzer - Beispiel - Stand: Juni 2004 INHALTSVERZEICHNIS 1 EINLEITUNG...2 2 VERANTWORTUNG...2 3 ALLGEMEINE REGELUNGEN...2 4 ZUTRITT UND ZUGANG...3 4.1 ALLGEMEINE ZUTRITTS- UND

Mehr

Nutzungsordnung der EDV-Einrichtung und des Internets für Schülerinnen und Schüler an der Albert-Blankertz-Schule Redwitz (gemäß KmBek vom 12.9.

Nutzungsordnung der EDV-Einrichtung und des Internets für Schülerinnen und Schüler an der Albert-Blankertz-Schule Redwitz (gemäß KmBek vom 12.9. Nutzungsordnung der EDV-Einrichtung und des Internets für Schülerinnen und Schüler an der Albert-Blankertz-Schule Redwitz (gemäß KmBek vom 12.9.2012) A. Allgemeines Die EDV-Einrichtung der Schule und das

Mehr

Kontakt: Müggenburg & Maiß GmbH. An der Autobahn Oyten. Geschäftsführer: Mario Müggenburg

Kontakt: Müggenburg & Maiß GmbH. An der Autobahn Oyten. Geschäftsführer: Mario Müggenburg Kontakt: Müggenburg & Maiß GmbH An der Autobahn 42 28876 Oyten Geschäftsführer: Mario Müggenburg Telefon: 04207 04207 9099865 Telefax: 04207 6695780 E-Mail: info@mueggenburg-maiss-gmbh.de 1 / 7 Registereintrag

Mehr

Theodor-Körner-Schule. Computer-Nutzungsordnung für Schülerinnen und Schüler

Theodor-Körner-Schule. Computer-Nutzungsordnung für Schülerinnen und Schüler Bochum Computer-Nutzungsordnung für Schülerinnen und Schüler Präambel Die nachfolgende Nutzungsordnung stellt wichtige Grundregeln im Umgang mit Computern der Schule durch Schülerinnen und Schüler auf.

Mehr

Muster für eine Nutzungsordnung der EDV-Einrichtung und des Internets an Schulen für Schülerinnen und Schüler

Muster für eine Nutzungsordnung der EDV-Einrichtung und des Internets an Schulen für Schülerinnen und Schüler Anhang 1 Muster für eine Nutzungsordnung der EDV-Einrichtung und des Internets an Schulen für Schülerinnen und Schüler A. Allgemeines Die EDV-Einrichtung der Schule und das Internet können als Lehr- und

Mehr

Die Hochschulleitung der Pädagogischen Hochschule Schwyz (PHSZ),

Die Hochschulleitung der Pädagogischen Hochschule Schwyz (PHSZ), ICT-Benutzungsreglement der Pädagogischen Hochschule Schwyz (Vom 7.09.0) Die Hochschulleitung der Pädagogischen Hochschule Schwyz (PHSZ), gestützt auf der Verordnung über die Pädagogische Hochschule Schwyz,

Mehr

A Benutzung der Computer und sonstiger Hardware in der Schule. Präambel. Nutzungsordnung. für den Bereich "Neue Medien"

A Benutzung der Computer und sonstiger Hardware in der Schule. Präambel. Nutzungsordnung. für den Bereich Neue Medien Nutzungsordnung für den Bereich "Neue Medien" Präambel Die nachfolgende Nutzungsordnung stellt wichtige Grundregeln im Umgang mit Computern der Schule durch Schülerinnen und Schüler auf. Insbesondere müssen

Mehr

Gymnasium Laurentianum Warendorf

Gymnasium Laurentianum Warendorf Gymnasium Laurentianum Warendorf 1329 Lateinschule 1675 Gymnasium Computer-Nutzungsordnung für Schülerinnen und Schüler Präambel Die nachfolgende Nutzungsordnung stellt wichtige Grundregeln im Umgang mit

Mehr

I. Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen der Lernplattform Moodle

I. Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen der Lernplattform Moodle Mühlstraße 28, 55257 Budenheim Telefon: 06139/96 20 24 Postfach 1113, 55253 Budenheim Telefax: 06139/96 20 86 E-Mail: sekretariat@lennebergschule.de I. Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen der

Mehr

Vereinbarung zum 1st-Level-Support und 2nd-Level-Support

Vereinbarung zum 1st-Level-Support und 2nd-Level-Support Zwischen Vereinbarung zum 1st-Level-Support und 2nd-Level-Support der Stadt Ibbenbüren, Fachdienst Schulen, Sport und Bäder, vertreten durch , Alte Münsterstraße 16, 49477 Ibbenbüren und der ,

Mehr

Vereinbarung zum 1st-Level-Support und 2nd-Level-Support

Vereinbarung zum 1st-Level-Support und 2nd-Level-Support Zwischen Vereinbarung zum 1st-Level-Support und 2nd-Level-Support der Stadt Ibbenbüren, vertreten durch , Alte Münsterstraße 16, 49477 Ibbenbüren und der , vertreten durch die Schulleiterin/den

Mehr

Nutzungsordnung für Computer und elektronische Medien für Schülerinnen und Schüler des Hansa Berufskolleg Unna vom

Nutzungsordnung für Computer und elektronische Medien für Schülerinnen und Schüler des Hansa Berufskolleg Unna vom Hansa Berufskolleg Unna Berufliches Gymnasium / Schule für Wirtschaft- und Verwaltung des Kreises Unna Parkstr. 41-43 59425 Unna 02303/ 271243 web: www.hansa-berufskolleg-unna.de email: info@hansa-berufskolleg-unna.de

Mehr

Software für Schulen. Administrative und pädagogische Oberfläche zur Verwaltung und Steuerung des computergestützen Unterrichts.

Software für Schulen. Administrative und pädagogische Oberfläche zur Verwaltung und Steuerung des computergestützen Unterrichts. Software für Schulen Administrative und pädagogische Oberfläche zur Verwaltung und Steuerung des computergestützen Unterrichts Systemhaus Einstieg Software für Schulen 2 Lernen Fördern......mit neuen Medien

Mehr

A. Allgemeines. B. Regeln für jede PC-Nutzung

A. Allgemeines. B. Regeln für jede PC-Nutzung am Kranich-Gymnasium Salzgitter A. Allgemeines Es entspricht dem pädagogischen Konzept der Schule, dass Schülerinnen und Schüler auch die Möglichkeiten moderner Medien zu Unterrichts- und Bildungszwecken

Mehr

Niedersächsisches Internatsgymnasium Auricher Straße 58 26427 Esens

Niedersächsisches Internatsgymnasium Auricher Straße 58 26427 Esens Niedersächsisches Internatsgymnasium Auricher Straße 58 26427 Esens Benutzerordnung für die Verwendung von PCs und der Kommunikationsplattform IServ am NIGE Die Rechner des Niedersächsischen Internatsgymnasiums

Mehr

O B E R S C H U L E ROSE N G A R T E N mit gymnasialem Angebot

O B E R S C H U L E ROSE N G A R T E N mit gymnasialem Angebot O B E R S C H U L E ROSE N G A R T E N mit gymnasialem Angebot April 2014 Liebe Eltern, an unserer Schule ist als Kommunikationsplattform für alle Schülerinnen und Schüler IServ eingerichtet. Damit können

Mehr

Nutzungsordnung der EDV-Einrichtung und des Internets am Dominikus- Zimmermann-Gymnasium Landsberg am Lech (Stand: September 2015)

Nutzungsordnung der EDV-Einrichtung und des Internets am Dominikus- Zimmermann-Gymnasium Landsberg am Lech (Stand: September 2015) Nutzungsordnung der EDV-Einrichtung und des Internets am Dominikus- Zimmermann-Gymnasium Landsberg am Lech (Stand: September 2015) A. Allgemeines Die EDV-Einrichtung der Schule und das Internet können

Mehr

Installation LehrerConsole (für Version 6.2)

Installation LehrerConsole (für Version 6.2) Dr. Kaiser Systemhaus GmbH Köpenicker Straße 325 12555 Berlin Telefon: (0 30) 65 76 22 36 Telefax: (0 30) 65 76 22 38 E-Mail: info@dr-kaiser.de Internet: www.dr-kaiser.de Installation LehrerConsole (für

Mehr

Benutzerordnung für die Verwendung der Geräte und des Netzwerkes der Paul-Gerhardt-Schule in Dassel Inhaltsverzeichnis

Benutzerordnung für die Verwendung der Geräte und des Netzwerkes der Paul-Gerhardt-Schule in Dassel Inhaltsverzeichnis Benutzerordnung für die Verwendung der Geräte und des Netzwerkes der Paul-Gerhardt-Schule in Dassel Inhaltsverzeichnis A Benutzung der Computer und sonstiger Hardware in der Schule...2 1 Anwendungsbereich...2

Mehr

Ordnung für die Nutzung schulischer Computer und des Internets an den Schulen in der Trägerschaft der Schulstiftung in der Diözese Osnabrück

Ordnung für die Nutzung schulischer Computer und des Internets an den Schulen in der Trägerschaft der Schulstiftung in der Diözese Osnabrück Ordnung für die Nutzung schulischer Computer und des Internets an den Schulen in der Trägerschaft der Schulstiftung in der Diözese Osnabrück 1. Präambel Diese Ordnung stellt wichtige Grundregeln im Umgang

Mehr

Disclaimer. Nutzungsbedingungen / Haftungsausschlusserklärung

Disclaimer. Nutzungsbedingungen / Haftungsausschlusserklärung Disclaimer Nutzungsbedingungen / Haftungsausschlusserklärung Mit dem Zugriff auf diese Webseite der Ausbildungszentrum Schloss Wolfsberg AG ("Wolfsberg-Webseite", "Wolfsberg") anerkennen Sie die rechtlich

Mehr

Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Bad Vilbel

Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Bad Vilbel Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Bad Vilbel 1 Allgemeines (1) Die Stadtbibliothek ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Bad Vilbel. Sie dient der allgemeinen Information, der kulturellen und

Mehr

Datenschutzerklärung / Haftungshinweis / Disclaimer:

Datenschutzerklärung / Haftungshinweis / Disclaimer: Datenschutzerklärung / Haftungshinweis / Disclaimer: Haftung für Inhalte Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte

Mehr

Nutzungsordnung für das Unterrichtsnetz (PaedML, www.rs seelbach.de, www.rs moodle.de) der Realschule Seelbach

Nutzungsordnung für das Unterrichtsnetz (PaedML, www.rs seelbach.de, www.rs moodle.de) der Realschule Seelbach Nutzungsordnung für das Unterrichtsnetz (PaedML, www.rs seelbach.de, www.rs moodle.de) der Realschule Seelbach 1. Nutzungsberechtigung Nutzungsberechtigt sind alle Lehrer/innen und Schüler/innen der Realschule

Mehr

têt, dass jede öffentliche Wiedergabe - das ist das Angebot an einen unbestimmten Personenkreis - einen Straftatbestand darstellt.

têt, dass jede öffentliche Wiedergabe - das ist das Angebot an einen unbestimmten Personenkreis - einen Straftatbestand darstellt. Recht Benutzungsordnungen Recht Sachverhalte geregelt wissen will, Recht têt, dass jede öffentliche Wiedergabe - das ist das Angebot an einen unbestimmten Personenkreis - einen Straftatbestand darstellt.

Mehr

IServ-Benutzerordnung der Boje-C.-Steffen-Gemeinschaftsschule

IServ-Benutzerordnung der Boje-C.-Steffen-Gemeinschaftsschule IServ-Benutzerordnung der Boje-C.-Steffen-Gemeinschaftsschule Stand November 2014 für Schülerinnen und Schüler, für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AGs, für Mitarbeiterinnen der Schulverwaltung und

Mehr

NUTZUNGSORDNUNG DER EDV EINRICHTUNG UND DES INTER

NUTZUNGSORDNUNG DER EDV EINRICHTUNG UND DES INTER NUTZUNGSORDNUNG DER EDV EINRICHTUNG UND DES INTER NETS FÜR SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER AM GWSG A. ALLGEMEINES Die EDV Einrichtung der Schule und das Internet können als Lehr und Lernmittel genutzt werden.

Mehr

Studentenwerk Osnabrück...damit Studieren gelingt!

Studentenwerk Osnabrück...damit Studieren gelingt! Name: : Benutzerordnung für den studentischen Internetzugang des Studentenwerks Osnabrück 1 Vorbemerkung Das Studentenwerk Osnabrück stellt in Zusammenarbeit mit einem vom Studentenwerk beauftragen Provider

Mehr

2. Inhalte von drogistenverband.ch und deren Nutzung

2. Inhalte von drogistenverband.ch und deren Nutzung Nutzungsbestimmungen 1. Anwendbarkeit und rechtliche Informationen Mit dem Zugriff auf die Webseite www.drogistenverband.ch und ihre Seiten erklären Sie, dass Sie die folgenden Nutzungsbedingungen und

Mehr

Pdf Invoice Center Eine detaillierte Anleitung

Pdf Invoice Center Eine detaillierte Anleitung Pdf Invoice Center Eine detaillierte Anleitung Autor: Michaela Walter 1 Alle Angaben in diesem Buch wurden vom Autor mit größter Sorgfalt erarbeitet bzw. zusammengestellt und unter Einschaltung wirksamer

Mehr

How-to: Mailrelay und Spam Filter. Securepoint Security System Version 2007nx

How-to: Mailrelay und Spam Filter. Securepoint Security System Version 2007nx und Spam Filter Securepoint Security System Inhaltsverzeichnis 1 Konfigurierung eines Mailrelays... 4 1.1 Einrichten von Netzwerkobjekten... 4 1.2 Erstellen von Firewall-Regeln... 5 2 Einrichten von SMTP

Mehr

Impressum und Kontaktdaten

Impressum und Kontaktdaten Kontaktdaten Impressum und Kontaktdaten GOSGOH ist eine Produktmarke der 3Hmed GmbH Anschrift: 3Hmed GmbH Orthopädietechnik & Sport Pforzheimer Str. 176 Eingang 3 4 D-76275 Ettlingen Telefon: +49 (0) 7243

Mehr

Konzept digitale Medien der German International School New York

Konzept digitale Medien der German International School New York Konzept digitale Medien der German International School New York 1 Vorbemerkungen Das 21. Jahrhundert ist in vielen Lebensbereichen geprägt durch die Digitalisierung von Information und Kommunikation.

Mehr

Elektronische Distribution von Bildungsmedien on demand der Medienzentren NRW

Elektronische Distribution von Bildungsmedien on demand der Medienzentren NRW Elektronische Distribution von Bildungsmedien on demand der Medienzentren NRW Die Distribution audiovisueller Medien (16mm-Film, Video, Dia, CD-ROM, DVD) erfolgte bisher im Medienzentrum über den Postversand,

Mehr

Benutzerordnung für die Kommunikationsplattform IServ des Campe-Gymnasiums Holzminden

Benutzerordnung für die Kommunikationsplattform IServ des Campe-Gymnasiums Holzminden Benutzerordnung für die Kommunikationsplattform IServ des Campe-Gymnasiums Holzminden 1. Wesentliche Nutzungssoftware auf den Rechnern des Campe-Gymnasiums Holzminden (im Folgenden Schule ) ist die pädagogische

Mehr

Installationsvoraussetzungen

Installationsvoraussetzungen Installationsvoraussetzungen AUVESY GmbH & Co KG Fichtenstraße 38 B D-76829 Landau Deutschland 2 Installationsvoraussetzungen Dieses Tutorial fasst die minimalen Hard- und Softwarevoraussetzungen für die

Mehr

2015/16. Nutzungsordnung. Nutzungsordnung zum pädagogischen Computernetzwerk. Konrad-Duden-Gymnasium Wesel. Schuljahr

2015/16. Nutzungsordnung. Nutzungsordnung zum pädagogischen Computernetzwerk. Konrad-Duden-Gymnasium Wesel. Schuljahr Schuljahr 2015/16 Nutzungsordnung Nutzungsordnung zum pädagogischen Computernetzwerk Konrad-Duden-Gymnasium Wesel A. Allgemeines Nachfolgende Regelung gilt für die Benutzung von schulischen Computereinrichtungen

Mehr

Laborordnung PC-Pools. Prof. Dr.-Ing. M. Fischer 5. Februar 2008

Laborordnung PC-Pools. Prof. Dr.-Ing. M. Fischer 5. Februar 2008 Laborordnung PC-Pools Prof. Dr.-Ing. M. Fischer 5. Februar 2008 1 1 Grundlegende Regelungen An allen DV-Anlagen im Fachbereich Elektrotechnik gelten folgende Ordnungen in der jeweils aktuell gültigen Fassung:

Mehr

Satzung über die Nutzung der Bibliothek der Stadt Mittweida

Satzung über die Nutzung der Bibliothek der Stadt Mittweida Satzung über die Nutzung der Bibliothek der Stadt Mittweida Vom 27.03.2008 Der Stadtrat der Stadt Mittweida hat auf Grund des 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Bekanntmachung

Mehr

Bewerbung um ein Frühstudium an der Universität Regensburg

Bewerbung um ein Frühstudium an der Universität Regensburg im Wintersemester / Sommersemester des Studienjahres Hinweis: Bitte vollständig (am PC oder handschriftlich in Druckbuchstaben) ausfüllen und dreifach kopieren. Das mit allen Unterschriften und Stempeln

Mehr

Benutzerordnung für die Verwendung von PCs und der Kommunikationsplattform IServ der Oberschule Flotwedel

Benutzerordnung für die Verwendung von PCs und der Kommunikationsplattform IServ der Oberschule Flotwedel Füreinander da sein - miteinander leben und lernen Oberschule Flotwedel Schulstr. 29 29358 Eicklingen Tel.: 05144/92497 Fax: 05144/93654 Email: info@obs-flotwedel.de Internet: www.obs-flotwedel.de Benutzerordnung

Mehr

Computer und elektronische Medien Nutzungsordnung für Schülerinnen und Schüler des Freiherr-vom-Stein Berufskolleg Werne

Computer und elektronische Medien Nutzungsordnung für Schülerinnen und Schüler des Freiherr-vom-Stein Berufskolleg Werne Computer-,Medien-Nutzungsordnung des Freiherr-vom-Stein Berufskollegs Werne Computer und elektronische Medien Nutzungsordnung für Schülerinnen und Schüler des Freiherr-vom-Stein Berufskolleg Werne Technisches

Mehr

Schrittweise Anleitung zur Installation von Zertifikaten der Bayerischen Versorgungskammer im Microsoft Internet Explorer ab Version 6.

Schrittweise Anleitung zur Installation von Zertifikaten der Bayerischen Versorgungskammer im Microsoft Internet Explorer ab Version 6. Schrittweise Anleitung zur Installation von Zertifikaten der Bayerischen Versorgungskammer im Microsoft Internet Explorer ab Version 6.0 Diese Anleitung führt Sie Schritt für Schritt durch die komplette

Mehr

Handbuch. MiniRIS-Monitor

Handbuch. MiniRIS-Monitor Handbuch MiniRIS-Monitor Ersteller: EWERK MUS GmbH Erstellungsdatum: 09.05.2011 Inhalt 1 Vorwort... 3 2 Installation... 4 2.1 Voraussetzungen... 4 2.2 Installation... 4 3 Einstellungen... 5 4 Handhabung...

Mehr

GEMEINDE ENDINGEN. Reglement über die Benutzung der Informatikmittel durch Mitarbeitende der Gemeindeverwaltung Endingen

GEMEINDE ENDINGEN. Reglement über die Benutzung der Informatikmittel durch Mitarbeitende der Gemeindeverwaltung Endingen GEMEINDE ENDINGEN Reglement über die Benutzung der Informatikmittel durch Mitarbeitende der Gemeindeverwaltung Endingen vom 9. Februar 05 Der Gemeinderat, gestützt auf 7 des Gemeindegesetzes, beschliesst:

Mehr

GEHEIMHALTUNGSVERTRAG

GEHEIMHALTUNGSVERTRAG - 1 - GEHEIMHALTUNGSVERTRAG abgeschlossen zwischen RICHER GmbH Grubenstrasse 7a 79576 Weil am Rhein (im Folgenden RICHER genannt) und XXX (im Folgenden XXX genannt) wie folgt: - 2 - INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Nutzungsordnung der EDV-Einrichtung und des Internets für Lehrkräfte

Nutzungsordnung der EDV-Einrichtung und des Internets für Lehrkräfte A. Allgemeines Nutzungsordnung der EDV-Einrichtung und des Internets für Lehrkräfte Die Staatliche Realschule Plattling gibt sich für die Benutzung von schulischen Computereinrichtungen mit Internetzugang

Mehr

Medienentwicklungsplan der Stadt Duisburg. Administration & Support

Medienentwicklungsplan der Stadt Duisburg. Administration & Support Medienentwicklungsplan der Stadt Duisburg Administration & Support Medienentwicklungsplan der Stadt Duisburg: Administration & Support 2 Vereinbarung zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden

Mehr

Anleitung WLAN BBZ Schüler

Anleitung WLAN BBZ Schüler Anleitung WLAN BBZ Schüler Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass eine Weitergabe Ihres Kennworts an Dritte untersagt ist. Sollten Sie den Verdacht haben, dass Ihr Passwort weiteren Personen bekannt ist,

Mehr

PCtoK1 Lizenzmanagement

PCtoK1 Lizenzmanagement PCtoK1 Lizenzmanagement Das Programmpaket PctoK1 ist eine hochentwickelte und leistungsfähige Software für die Konvertierung von Geometriedaten in Maschinendaten. Dabei unterliegt die Software einer ständigen

Mehr