Nutzungsordnung für den Computerraum
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- Michael Kruse
- vor 6 Jahren
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1 THS Nutzungsordnung Computerraum Seite 1 von 5 Theodor-Heuss-Realschule Solingen Nutzungsordnung für den Computerraum 1. Geltungsbereich Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Schulordnung der Theodor- Heuss-Realschule. Eine Anerkennung der Schulordnung durch Unterschrift beinhaltet auch die Anerkennung dieser Nutzungsordnung. Die Nutzungsordnung bezieht sich auf die 17 Computer im Computerraum, auf die drei PC in der Bibliothek und auf die weiteren in den Fachräumen, im Medienraum und zeitweise in der Klasse aufgestellten PC. Sie wird im Computerraum ausgehängt. Die Schule hat für ihre PC einen Internetzugang. Durch diese Möglichkeit kann sich die Schule der Öffentlichkeit präsentieren und die Internetangebote anderer nutzen. Der Internetzugang darf von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern nur unter Einhaltung der nachstehenden Regeln erfolgen. 2. Nutzungsberechtigung und Zugang zu den PC Nutzungsberechtigt sind Angehörige und Schülerinnen und Schüler der Theodor-Heuss- Realschule im Rahmen der Durchführung des Unterrichts oder der Arbeitsgemeinschaften. Darüber hinaus kann ein individuelles Nutzungsrecht gewährt werden. Die Entscheidung darüber treffen die verantwortlichen Lehrerinnen und Lehrer. Verantwortlich für die Hardware-Ausstattung und die Software im Computerraum ist Herr Dr. Langensiepen (Netzadministrator), für die Rechner außerhalb des Raumes Herr Hankammer. 3. Verhalten in Räumen mit Schülerarbeitsplätzen Das Einnehmen von Speisen und Getränken in Räumen, die mit Computerarbeitsplätzen ausgestattet sind, ist nicht gestattet. Innerhalb dieser Räume ist den Anweisungen der aufsichtsführenden Lehrerinnen und Lehrer Folge zu leisten. 1
2 THS Nutzungsordnung Computerraum Seite 2 von 5 Vor dem Anschalten des Rechners trägt sich jeder PC-Nutzer in das ausliegende Nutzerheft ein. Die Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit des PC muss überprüft werden. Aufgetretene Defekte oder Funktionsstörungen sind der Aufsichts-führenden Lehrperson umgehend zu melden. Die Arbeitsstation, an der sich ein Nutzer im Netz angemeldet hat, ist durch diesen nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Die Bedienung der Hard- und Software hat fachgerecht wie im Unterricht gelernt zu erfolgen. Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerkes sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung (Monitor, Maus, Tastatur, Rechner, Kopfhörer) sind absolut untersagt. Das Kopieren von System- oder Programmdateien im Schulnetz ist nicht gestattet. Daten, die während der Nutzung einer Arbeitsstation entstehen, können nach Absprache mit dem verantwortlichen Fachlehrer auf eigenen Disketten oder CD oder dem zugewiesenen Arbeitsbereich im Netzwerk abgelegt werden. Beim Kopieren von Daten sind Regelungen hinsichtlich des Datenschutzes und des Urheberrechts zu beachten. Datenträger müssen frei von Computerviren sein. Sie sind mit einem Virenscanner, der jedem Benutzer zugänglich ist, zu überprüfen. Das Starten von eigenen (d.h. rechtmäßig erworbenen oder selbstgefertigten) Programmen sowie das Benutzen der Drucker bedarf der ausdrücklichen Genehmigung einer Lehrkraft. Beim Auftreten von Funktionsstörungen sind diese sofort den Systembetreuern zu übermitteln. Die betreuende Lehrperson achtet zur Unterstützung der Netzadministratoren auf die Einhaltung der Regeln für das Verhalten der Schülerinnen und Schüler. Für mutwillig oder fahrlässig entstandene Schäden sind die Verursacherin/der Verursacher verantwortlich. Sie/er muss mit Regressforderungen rechnen. 4. Aufsichtspflicht der unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer Den unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrern obliegt die Aufsichtspflicht im Computerraum insbesondere bei der Internetnutzung von Schülerinnen und Schülern. Sie geben den Schülerinnen und Schüler Anweisungen, welche Inhalte im Internet aufgesucht werden sollen, und kontrollieren stichprobenweise (mit Hilfe des Programms Net Support School oder durch Kontrolle des Verlaufes an den einzelnen PC) welche Webseiten die Schülerinnen und Schüler aufrufen. 2
3 THS Nutzungsordnung Computerraum Seite 3 von 5 Der vorsätzliche, d. h. bewusste Besitz verbotener Inhalte (z. B. pornographische, rassistische oder gewaltverherrlichende Inhalte) ist verboten. Auch der bewusste Aufruf solcher Seiten ist verboten. Jugendgefährdende Inhalte dürfen daher im Internet nicht aufgerufen werden. Stößt eine Schülerin oder ein Schüler zufällig auf solche Seiten, ist die entsprechende Seite sofort wieder zu schließen. Die Theodor-Heuss-Realschule ist in keiner Weise für den Inhalt der über ihren Internetzugang bereitgestellten Informationen verantwortlich. Schülerinnen und Schüler, die einen Missbrauch des Internets beobachten, sollten dies der beaufsichtigenden Lehrperson sofort mitteilen. 5. Zugang zum Computerraum Die Stunden, in denen keine stundenplanmäßige Belegung des Computerraumes vorgesehen ist, stehen für Klassen oder Projekte zur Verfügung. Im Lehrerzimmer hängt ein Belegungsplan aus, in den geplante Belegungen des Computerraumes eingetragen werden. Die Lehrperson, die sich zuerst einträgt, hat das Recht, den Raum zu benutzen. Die Eintragung sollten tagesaktuell gehalten werden, falls der Raum doch nicht genutzt werden sollte, ist die Eintragung frühestmöglich zu streichen. 6. Datenschutz und Datensicherheit Die Theodor-Heuss-Realschule hat Lizenzen erworben, die vorhandene Software für Ausbildungszwecke zu nutzen. Eine Nutzung für gewerbliche Zwecke sowie eine Vervielfältigung oder Veräußerung ist nicht gestattet. Alle auf den Arbeitsstationen und im Netz befindlichen Daten (einschließlich persönlicher Daten) unterliegen dem Zugriff der Netzadministratoren. Ein Rechtsanspruch der Nutzer auf den Schutz persönlicher Daten im Netz vor unbefugten Zugriffen gegenüber der Schule besteht nicht. Eine Geheimhaltung von Daten, die über das Internet übertragen werden, kann in keiner Weise gewährleistet werden. Die Bereitstellung jedweder Information im Internet auf jedwede Art und Weise kommt damit einer Öffentlichmachung gleich. Es besteht daher kein Rechtsanspruch gegenüber der Theodor-Heuss-Realschule auf Schutz solcher Daten vor unbefugten Zugriffen. 3
4 THS Nutzungsordnung Computerraum Seite 4 von 5 Die Systembetreuer behalten sich das Recht vor, die technischen Daten von s auszuwerten. s etc. im Hause können von den Systembetreuern (und nur von diesen!) eingesehen werden. Dies ist z. B. dann notwendig, wenn falsch adressierte Nachrichten auf dem System liegen bleiben, Nachrichten über einen längeren Zeitraum nicht vom Adressaten abgeholt bzw. gelesen werden, Störungen auftreten oder der Verdacht des Missbrauchs der Datenkommunikationsmöglichkeiten besteht. 7. Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation Die vorhandene Hard- und Software wird ausschließlich durch die Systemadministratoren eingerichtet und gewartet. Das Aufspielen neuer Programme oder Veränderungen in der Systemkonfiguration ist Aufgabe des Systemadministrators. Programme, die von den Fachschaften angeschafft werden, können zu bestimmten vorher angekündigten Terminen ins Netz gestellt werden, sie werden an den Administrator gegeben. Eigenmächtige Manipulationen, sind zu unterlassen. Die Kosten (Sachmittel, Arbeitszeit), die zur Beseitigung von vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführten Fehlfunktionen anfallen, werden den Verursachern in Rechnung gestellt. Die Schule behält sich in diesem Fall disziplinarische Maßnahmen vor. Vorschläge zu technischen und organisatorischen Verbesserungen im Computerraum werden von den Netzadministratoren gerne entgegen genommen. 8. Versenden von Informationen in das Internet Werden Informationen über das Internet versandt, geschieht dies unter der Domain der Theodor-Heuss-Realschule. Jede versandte Information kann deshalb durch die Allgemeinheit unmittelbar oder mittelbar mit der Theodor-Heuss-Realschule in Zusammenhang gebracht werden. Es ist deshalb grundsätzlich untersagt, den Datenkommunikationszugang zur Verbreitung von Informationen zu verwenden, die dazu geeignet sind, dem Ansehen der Schule in irgendeiner Weise Schaden zuzufügen. Oberster Grundsatz ist die Achtung der Persönlichkeitsrechte anderer Personen. Diskriminierungen, persönliche Angriffe, Unterstellungen und Verleumdungen sind untersagt und können auch zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen. Das Ausfüllen von Online-Formularen ist ohne ausdrückliche Aufforderung der aufsichtführenden Lehrperson untersagt. 4
5 THS Nutzungsordnung Computerraum Seite 5 von 5 Kein Benutzer hat das Recht, Vertragsverhältnisse im Namen der Theodor-Heuss-Realschule einzugehen (z. B. Bestellung von Artikeln über das Internet) - oder kostenpflichtige Dienste im Internet zu nutzen. Solingen, den 20. November
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